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2022/0270

Veränderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beim Landkreis Darmstadt-Dieburg

Magistratsvorlage 05.10.2022

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2022/0270

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0270 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 363300 
Kostenstelle:  051-005-1040 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3633-70 Sachkonto: 6132000 
 
Betreff: Veränderung der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer 
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beim Landkreis Darmstadt -Dieburg 
 
Vorlage vom: 05.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat beauftragt das Jugendamt , die bestehende öffentlich-rechtliche 
Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle im § 4 
„Personelle Ressourcen/Kosten “ anzupassen. Die Grundlage bilden die Veränderungen  
der Pflichtaufgaben aus dem Adoptionshilfe -Gesetz.  
 
2. Die dazu notwendigen Mittel wurden im Haushalt für  das Jahr 2023 etatisiert.  
 
 
 
Anlagen:  Kostenaufstellung  
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 29.01.2014  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  05.10.2022:  
 
Mit der Magistratsvorlage 2013/0068 wurde die Grundlage für die Errichtung einer 
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, den 
Odenwaldkreis und den Landkreis Darmstadt -Dieburg, in Trägerschaft des Landkreises 
Darmstadt-Dieburg, geschaffen.  
 
Zum 01.04.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoptionen 
(Adoptionshilfe -Gesetz) in Kraft treten. Es stellt die umfassendste Reform im  
Bereich Adoption seit 2002 dar und beinhaltet umfangreiche Änderungen , insbesondere im 
Adoptionsvermittlungsge setz (AdVermiG), im Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) sowie im 
Gesetz über das Verfahren in F amiliensachen und in den Angele genheiten der freiwilligen 
Gerichtsbarkeit (FamFG).   
 
Im Rahmen der Gesetzesänderung  sind vier neue Bausteine hinzugekommen, die umgesetzt 
werden müssen und eine Aufstockung des Personals erfordern, um dem gesetzlichen 
Pflichtauftrag gerecht zu werden. Hierbei handelt es sich um folgende Aufgaben:  
 
- Ausweitung der Beratung vor, während und nach einer Adoption  
- offenen Umgang mit Adop tion umsetzen  
- Ausbau des Aufgabenkatalogs und Kooperationsgebots  
- Verbot von Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens  
  
Daher ist es erforderlich, dass die im § 4 der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung 
beschriebenen personellen Ressou rcen und Kosten neu kalkuliert werden. Der zusätzliche 
Erstattungsbetrag von 30.843,92 € ergibt sich aus der Berechnung des Personalamtes des 
Landkreises Darmstadt -Dieburg (siehe datenschutzrelevante Anlage). Der notwendige 
Erhöhungsbeitrag wurde im Haushalt 2023 des Jugendamtes etatisiert.  
 
 
Darmstadt, 05.10.2022 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz   Andre Schellenberg  
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

anlage 4

3432 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
07.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
 
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0270 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
381 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 363300 
Kostenstelle:  051-005-1040 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3633-70 Sachkonto: 6132000 
 
Betreff: Veränderung der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer 
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beim Landkreis Darmstadt -Dieburg 
 
Vorlage vom: 05.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat beauftragt das Jugendamt, die bestehende öffentlich -rechtliche 
Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle im § 4 
„Personelle Ressourcen/Kosten “ anzupassen. Die Grundlage bilden die Veränderungen  
der Pflichtaufgaben aus dem Adoptionshilfe -Gesetz.  
 
2. Die dazu notwendigen Mittel wurden im Haushalt für das Jahr 2023 etatisiert.

- 3 - 
 
Anlagen:  Kostenaufstellung  
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 29.01.2014  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.10.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  05.10.2022:  
 
Mit der Magistratsvorlage 2013/0068 wurde die  Grundlage für die Errichtung einer 
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, den 
Odenwaldkreis und den Landkreis Darmstadt -Dieburg, in Trägerschaft des Landkreises 
Darmstadt-Dieburg, geschaffen.  
 
Zum 01.04.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoptionen 
(Adoptionshilfe -Gesetz) in Kraft treten. Es stellt die umfassendste Reform im  
Bereich Adoption seit 2002 dar und beinhaltet umfangreiche Änderungen , insbesondere im 
Adoptionsvermittlungsge setz (AdVermiG), im Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) sowie im 
Gesetz über das Verfahren in F amiliensachen und in den Angele genheiten der freiwilligen 
Gerichtsbarkeit (FamFG).   
 
Im Rahmen der Gesetzesänderung  sind vier neue Bausteine hinzugekommen, die umgesetzt 
werden müssen und eine Aufstockung des Personals erfordern, um dem gesetzlichen 
Pflichtauftrag gerecht zu werden. Hierbei handelt es sich um folgende Aufgaben:  
 
- Ausweitung der Beratung vor, während und nach einer Adoption  
- offenen Umgang mit Adoption umsetzen  
- Ausbau des Aufgabenkatalogs und Kooperationsgebots  
- Verbot von Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens  
  
Daher ist es erforderlich, dass die im § 4 der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung 
beschriebenen personellen Re ssourcen und Kosten neu kalkuliert werden. Der zusätzliche 
Erstattungsbetrag von 30.843,92 € ergibt sich aus der Berechnung des Personalamtes des 
Landkreises Darmstadt -Dieburg (siehe datenschutzrelevante Anlage). Der notwendige 
Erhöhungsbeitrag wurde im Ha ushalt 2023 des Jugendamtes etatisiert.  
 
 
Darmstadt, 05.10.2022  
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz    Andre Schellenberg  
Bürgermeisterin    Stadtkämmerer

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253 Zeichen

Punkt 7: Veränderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer 
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beim Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 (V-Nr. 2022/0270) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0270
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.10.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00