2022/0270
Veränderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beim Landkreis Darmstadt-Dieburg
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2022/0270
3369 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0270
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 363300
Kostenstelle: 051-005-1040 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3633-70 Sachkonto: 6132000
Betreff: Veränderung der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beim Landkreis Darmstadt -Dieburg
Vorlage vom: 05.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beauftragt das Jugendamt , die bestehende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle im § 4
„Personelle Ressourcen/Kosten “ anzupassen. Die Grundlage bilden die Veränderungen
der Pflichtaufgaben aus dem Adoptionshilfe -Gesetz.
2. Die dazu notwendigen Mittel wurden im Haushalt für das Jahr 2023 etatisiert.
Anlagen: Kostenaufstellung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 29.01.2014
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.10.2022:
Mit der Magistratsvorlage 2013/0068 wurde die Grundlage für die Errichtung einer
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, den
Odenwaldkreis und den Landkreis Darmstadt -Dieburg, in Trägerschaft des Landkreises
Darmstadt-Dieburg, geschaffen.
Zum 01.04.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoptionen
(Adoptionshilfe -Gesetz) in Kraft treten. Es stellt die umfassendste Reform im
Bereich Adoption seit 2002 dar und beinhaltet umfangreiche Änderungen , insbesondere im
Adoptionsvermittlungsge setz (AdVermiG), im Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) sowie im
Gesetz über das Verfahren in F amiliensachen und in den Angele genheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit (FamFG).
Im Rahmen der Gesetzesänderung sind vier neue Bausteine hinzugekommen, die umgesetzt
werden müssen und eine Aufstockung des Personals erfordern, um dem gesetzlichen
Pflichtauftrag gerecht zu werden. Hierbei handelt es sich um folgende Aufgaben:
- Ausweitung der Beratung vor, während und nach einer Adoption
- offenen Umgang mit Adop tion umsetzen
- Ausbau des Aufgabenkatalogs und Kooperationsgebots
- Verbot von Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens
Daher ist es erforderlich, dass die im § 4 der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung
beschriebenen personellen Ressou rcen und Kosten neu kalkuliert werden. Der zusätzliche
Erstattungsbetrag von 30.843,92 € ergibt sich aus der Berechnung des Personalamtes des
Landkreises Darmstadt -Dieburg (siehe datenschutzrelevante Anlage). Der notwendige
Erhöhungsbeitrag wurde im Haushalt 2023 des Jugendamtes etatisiert.
Darmstadt, 05.10.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz Andre Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 4
3432 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
07.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0270
Magistratsbeschluss -Nr.
381
Internetfähig
Produkt-Nr.: 363300
Kostenstelle: 051-005-1040 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3633-70 Sachkonto: 6132000
Betreff: Veränderung der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beim Landkreis Darmstadt -Dieburg
Vorlage vom: 05.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat beauftragt das Jugendamt, die bestehende öffentlich -rechtliche
Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle im § 4
„Personelle Ressourcen/Kosten “ anzupassen. Die Grundlage bilden die Veränderungen
der Pflichtaufgaben aus dem Adoptionshilfe -Gesetz.
2. Die dazu notwendigen Mittel wurden im Haushalt für das Jahr 2023 etatisiert.
- 3 -
Anlagen: Kostenaufstellung
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 29.01.2014
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 19.10.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.10.2022:
Mit der Magistratsvorlage 2013/0068 wurde die Grundlage für die Errichtung einer
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle für die Wissenschaftsstadt Darmstadt, den
Odenwaldkreis und den Landkreis Darmstadt -Dieburg, in Trägerschaft des Landkreises
Darmstadt-Dieburg, geschaffen.
Zum 01.04.2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoptionen
(Adoptionshilfe -Gesetz) in Kraft treten. Es stellt die umfassendste Reform im
Bereich Adoption seit 2002 dar und beinhaltet umfangreiche Änderungen , insbesondere im
Adoptionsvermittlungsge setz (AdVermiG), im Adoptionswirkungsgesetz (AdWirkG) sowie im
Gesetz über das Verfahren in F amiliensachen und in den Angele genheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit (FamFG).
Im Rahmen der Gesetzesänderung sind vier neue Bausteine hinzugekommen, die umgesetzt
werden müssen und eine Aufstockung des Personals erfordern, um dem gesetzlichen
Pflichtauftrag gerecht zu werden. Hierbei handelt es sich um folgende Aufgaben:
- Ausweitung der Beratung vor, während und nach einer Adoption
- offenen Umgang mit Adoption umsetzen
- Ausbau des Aufgabenkatalogs und Kooperationsgebots
- Verbot von Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens
Daher ist es erforderlich, dass die im § 4 der öffentlich -rechtlichen Vereinbarung
beschriebenen personellen Re ssourcen und Kosten neu kalkuliert werden. Der zusätzliche
Erstattungsbetrag von 30.843,92 € ergibt sich aus der Berechnung des Personalamtes des
Landkreises Darmstadt -Dieburg (siehe datenschutzrelevante Anlage). Der notwendige
Erhöhungsbeitrag wurde im Ha ushalt 2023 des Jugendamtes etatisiert.
Darmstadt, 05.10.2022
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz Andre Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 5
253 Zeichen
Punkt 7: Veränderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Betrieb einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle beim Landkreis Darmstadt-Dieburg (V-Nr. 2022/0270) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Soziales nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0270
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00