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V/1067/2016

Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2017

Vorlagen 21.11.2016

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 22.02.2017, TOP 4

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

6395 Zeichen

V/1067/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien 
zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 
17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 
19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 
26.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 
31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Finanzsituation: 
 
Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 
als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl e r-
hielten die Länder in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2013 die bisher für die Landesprogra m-
me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungsg esetz 
(EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio €, wovon jeweils die Hälfte den 
Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne ko n-
krete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verke hrsver-
hältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. 
 
Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher H ö-
he die Beträge, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Zeitraum vom 1. Januar 
2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und e r-
forderlich sind.“ 
 
Das Land NRW stellt für das Jahr 2017 nur noch reduzierte Mittel zur Verfügung. Denn ang e-
sichts der beträchtlichen Ausfinanzierungsverpflichtungen aus den  früheren Jahresförderpro-
grammen  bestehen erhebliche Mittelbindungen durch die Bezirksregierung, jeweils auch durch 
die mitbewilligten Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten späterer Haushaltsjahre. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1067/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de 
Datum: 
21.11.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/1067/2016 
 
Daher besteht für den Zeitraum bis 2019 mit einer ungewissen Anschlussfinanzierung ab 2020 ff. 
nur noch ein vergleichsweise geringer Spielraum für Neubewilligungen zur Verfügung. 
 
Auf Grund der Begrenztheit für Neubewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel werden bei der 
Förderung künftig Schwerpunkte zu beachten sein, um eine Bewilligung zu erhalten: 
 
 Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerungen sowie – im Einzelfall – unauf-
schiebbare Brückensanierungen; 
 pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gemäß §§3, 13 des Eisenbahnkreuzungsg e-
setzes; 
 Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau; 
 Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und / oder Verkehrssicherheit. 
 
Dabei ist für das Jahr 2017 bis 2019 von einem jährlichen Programm- bzw. Zuwendungsvolumen 
im Regierungsbezirk Münster von 11 Mio. € (statt wie bis 2012 v on durchschnittlich mehr als 
20 Mio. € pro Jahr) auszugehen. 
 
Das heißt für die Stadt Münster, dass pro Jahr im Schnit t 1,5 bis 2 Mio. € Zuwendungen zu e r-
warten sind. 
 
Derzeit ist nicht sichergestellt in welcher Form und ob Zuwendungen für die Kommunen und 
Kreise nach 2019 bereitgestellt werden.  
Bund und Länder haben sich im Oktober dieses Jahres auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Der 
Länderfinanzausgleich, wie er heute besteht, wird abgeschafft. Ab 2020 – nach Auslaufen der 
bisherigen Regelung – überweist der Bund an die Länder keine Entflechtungsmittel mehr, so n-
dern nur noch allgemeine Zahlungen aus dem Umsatzsteuerau fkommen. Allerdings wurde auch 
vereinbart, das Bundesprogramm GVFG dauerhaft fortzuführen. Was aber zukünftig in NRW tat-
sächlich für die finanzielle Unterstützung kommunaler Verkehrsprojekte verwendet wird, ist de r-
zeit völlig offen. An dieser Stelle muss die weitere politische Diskussion abgewartet werden. 
 
 
Auswirkungen für die Stadt Münster: 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit der Vorlage V/0333/2016/ am 21.04.2016 beschlossen, 
dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität im Einplanungsgespräch: 
 
 Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 
Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 
 Angelstraße K3 
Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk 
 Neubau der Brücke über die Werse (Nr. 416) 
(Hofkampbrücke) 
 Davertstraße 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Wittlerheide - Am Inkmannsholz 
 Sentruper Straße 
Grundhafte Erneuerung im Bereich Scheffer-Boichortsstraße – Mühlenhof 
 
der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus 
(FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2017 vorschlägt.

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V/1067/2016 
 
 
Am 26. Oktober 2016 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den FöRi-
kom-Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der 
Bezirksregierung Münster statt. 
 
Für Münster bedeutet das, dass folgende Maßnahme voraussichtlich im Jahr 2017 bewilligt we r-
den soll: 
 
 Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 
Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) 
 
Für die Maßnahme  „Angelstraße K3 - Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und 
Am Kolk“ ist eine Förderung ggf. auch noch möglich. Hierüber wird erst nach der Gesamtschau 
der durch die BZR Münster zu fördernden Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt entschie-
den. 
 
Somit erhält die Stadt Münster mit Bewilligung der Maßnahmen „Wolbecker Straße L 793 / Um-
gehungsstraße B 51“ für die Maßnahme voraussichtlich rd. 3,756 Mio. € Zuwendungen. 
 
Das Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm für 2017 war nicht Gegenstand des Einpl a-
nungsgespräches. Hierzu sind weitere Informationen Anfang 2017 zu erwarten. 
 
Im Jahr 2017 werden jedoch zusätzlich zu den bisher bewilligten Maßnahmen aus dem Förder-
programm Förderrichtlinien Nahmobilität bewilligt: 
 
 Westfalenstraße/An der alten Kirche 
Barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fußgängersignalanlage 
 Veloroute Kiesekampweg/Otterweg 
von Coerheide bis Coermühle 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (9)

17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (14)

  • Wolbecker Straße
  • Angelstraße
  • Davertstraße
  • Sentruper Straße
  • Westfalenstraße
  • Am Kolk
  • Umgehungsstraße
  • An der Alten Kirche
  • Wittlerheide
  • Kiesekampweg
  • Otterweg
  • Coerheide
  • Coermühle
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/1067/2016
Typ
Vorlagen
Datum
21.11.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37