V/1067/2016
Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2017
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Berichtsvorlage
6395 Zeichen
V/1067/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Ergebnisbericht zum Einplanungsgespräch über die Zuschussmaßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßen- und Radwegebaus ab 2017 Beratungsfolge 17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht 17.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-West Bericht 19.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 24.01.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Bericht 26.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Bericht 31.01.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 02.02.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Bericht 22.02.2017 Haupt- und Finanzausschuss Bericht Bericht: Finanzsituation: Die Verbindlichkeit des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) des Bundes von 1971 als Fördergesetz wurde zum 31.12.2006 durch die Föderalismusreform beendet. Gleichwohl e r- hielten die Länder in unveränderter Höhe bis zum 31.12.2013 die bisher für die Landesprogra m- me bereitgestellten Bundesfinanzhilfen als Kompensationsleistung aus dem Entflechtungsg esetz (EntflechtG). Für das Land NRW sind das jährlich rund 260 Mio €, wovon jeweils die Hälfte den Bereichen ÖPNV und Straßenbau zukommt. Die Beträge sind zweckgebunden, aber ohne ko n- krete Bindung an die bisherigen GVFG -Fördergegenstände, zur Verbesserung der Verke hrsver- hältnisse in den Gemeinden für investive Vorhaben zu verwenden. Gemäß § 6 (1) des Entflechtungsgesetzes „prüfen Bund und Länder gemeinsam, in welcher H ö- he die Beträge, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt, für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2019 zur Aufgabenerfüllung der Länder noch angemessen und e r- forderlich sind.“ Das Land NRW stellt für das Jahr 2017 nur noch reduzierte Mittel zur Verfügung. Denn ang e- sichts der beträchtlichen Ausfinanzierungsverpflichtungen aus den früheren Jahresförderpro- grammen bestehen erhebliche Mittelbindungen durch die Bezirksregierung, jeweils auch durch die mitbewilligten Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten späterer Haushaltsjahre. Vorlagen-Nr.: V/1067/2016 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 21.11.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/1067/2016 Daher besteht für den Zeitraum bis 2019 mit einer ungewissen Anschlussfinanzierung ab 2020 ff. nur noch ein vergleichsweise geringer Spielraum für Neubewilligungen zur Verfügung. Auf Grund der Begrenztheit für Neubewilligungen zur Verfügung stehenden Mittel werden bei der Förderung künftig Schwerpunkte zu beachten sein, um eine Bewilligung zu erhalten: Erhaltungsmaßnahmen, d. h. grundhafte Erneuerungen sowie – im Einzelfall – unauf- schiebbare Brückensanierungen; pflichtige Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen gemäß §§3, 13 des Eisenbahnkreuzungsg e- setzes; Gemeinschaftsmaßnahmen mit dem Landesbetrieb Straßenbau; Ausbaumaßnahmen mit dem Schwerpunkt Sanierung und / oder Verkehrssicherheit. Dabei ist für das Jahr 2017 bis 2019 von einem jährlichen Programm- bzw. Zuwendungsvolumen im Regierungsbezirk Münster von 11 Mio. € (statt wie bis 2012 v on durchschnittlich mehr als 20 Mio. € pro Jahr) auszugehen. Das heißt für die Stadt Münster, dass pro Jahr im Schnit t 1,5 bis 2 Mio. € Zuwendungen zu e r- warten sind. Derzeit ist nicht sichergestellt in welcher Form und ob Zuwendungen für die Kommunen und Kreise nach 2019 bereitgestellt werden. Bund und Länder haben sich im Oktober dieses Jahres auf einen neuen Finanzpakt geeinigt. Der Länderfinanzausgleich, wie er heute besteht, wird abgeschafft. Ab 2020 – nach Auslaufen der bisherigen Regelung – überweist der Bund an die Länder keine Entflechtungsmittel mehr, so n- dern nur noch allgemeine Zahlungen aus dem Umsatzsteuerau fkommen. Allerdings wurde auch vereinbart, das Bundesprogramm GVFG dauerhaft fortzuführen. Was aber zukünftig in NRW tat- sächlich für die finanzielle Unterstützung kommunaler Verkehrsprojekte verwendet wird, ist de r- zeit völlig offen. An dieser Stelle muss die weitere politische Diskussion abgewartet werden. Auswirkungen für die Stadt Münster: Der Haupt- und Finanzausschuss hat mit der Vorlage V/0333/2016/ am 21.04.2016 beschlossen, dass die Verwaltung die Straßenbaumaßnahmen in folgender Priorität im Einplanungsgespräch: Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) Angelstraße K3 Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk Neubau der Brücke über die Werse (Nr. 416) (Hofkampbrücke) Davertstraße Grundhafte Erneuerung im Bereich Wittlerheide - Am Inkmannsholz Sentruper Straße Grundhafte Erneuerung im Bereich Scheffer-Boichortsstraße – Mühlenhof der Bezirksregierung Münster nach den Richtlinien zur Förderung des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) für das Jahr 2017 vorschlägt. 3 V/1067/2016 Am 26. Oktober 2016 fand das Einplanungsgespräch für Zuschussmaßnahmen nach den FöRi- kom-Stra mit den Vertretern des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes NRW und der Bezirksregierung Münster statt. Für Münster bedeutet das, dass folgende Maßnahme voraussichtlich im Jahr 2017 bewilligt we r- den soll: Wolbecker Straße L 793 / Umgehungsstraße B 51 Ausbau der Anschlussstelle (Kostenbeteiligung FStrG) Für die Maßnahme „Angelstraße K3 - Grundhafte Erneuerung im Bereich zwischen Werse und Am Kolk“ ist eine Förderung ggf. auch noch möglich. Hierüber wird erst nach der Gesamtschau der durch die BZR Münster zu fördernden Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt entschie- den. Somit erhält die Stadt Münster mit Bewilligung der Maßnahmen „Wolbecker Straße L 793 / Um- gehungsstraße B 51“ für die Maßnahme voraussichtlich rd. 3,756 Mio. € Zuwendungen. Das Radwegeprogramm/Nahmobilitätsprogramm für 2017 war nicht Gegenstand des Einpl a- nungsgespräches. Hierzu sind weitere Informationen Anfang 2017 zu erwarten. Im Jahr 2017 werden jedoch zusätzlich zu den bisher bewilligten Maßnahmen aus dem Förder- programm Förderrichtlinien Nahmobilität bewilligt: Westfalenstraße/An der alten Kirche Barrierefreier Ausbau des Knotenbereichs mit Fußgängersignalanlage Veloroute Kiesekampweg/Otterweg von Coerheide bis Coermühle In Vertretung gez. Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (14)
- Wolbecker Straße
- Angelstraße
- Davertstraße
- Sentruper Straße
- Westfalenstraße
- Am Kolk
- Umgehungsstraße
- An der Alten Kirche
- Wittlerheide
- Kiesekampweg
- Otterweg
- Coerheide
- Coermühle
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1067/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.11.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37