0616/2020
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2020/21
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Anlage 1 Erfolgsplan
5489 Zeichen
Wirtschaftsplan 2020/2021
Gürzenich-Orchester Köln
A. Erfolgsplan und Entwicklung
Erfolgsplan
Gewinn-und
Verlustrechnung
per 31.08.2019 in
TEUR
Wirtschaftsplan
2019/2020
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2020/2021
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2021/2022
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2022/2023
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2023/2024
Betrag in TEUR
Wirtschaftsplan
2024/2025
Betrag in TEUR
Umsatzerlöse 8.769 9.085 9.130 9.180 9.180 9.180 9.180
a) Kartenverkauf 1.553 1.605 1.650 1.700 1.700 1.700 1.700
b) Opernbespielung 7.189 7.380 7.380 7.380 7.380 7.380 7.380
Betriebskostenerstattung 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050
Aushilfen/Instrumente 139 330 330 330 330 330 330
c)Sonstige Erlöse Spielbetrieb 27 100 100 100 100 100 100
Sonstige Betriebliche Erträge 12.040 12.980 13.556 14.239 14.806 15.253 15.726
Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 10.771 11.646 12.010 12.480 13.010 13.457 13.930
Betriebskostenzuschuss Land NRW 798 834 946 1.059 1.096 1.096 1.096
Sponsoringerträge - 100 200 300 300 300 300
Andere sonstige betrieblichen Erträge 471 400 400 400 400 400 400
Summe Erträge 20.809 22.065 22.686 23.419 23.986 24.433 24.906
Materialaufwand 5.264 5.106 5.545 5.735 5.517 5.609 5.609
Gagen für Dirigenten, Solisten, Chöre 1.076 968 1.054 985 1.040 1.100 1.100
Gagen für Aushilfen 1.206 1.124 1.322 1.250 1.250 1.250 1.250
Saalmieten 855 1.066 1.133 1.100 1.127 1.159 1.159
Anderer Materialaufwand 2.127 1.948 2.036 2.400 2.100 2.100 2.100
Personalaufwand 15.004 15.220 15.534 16.000 16.660 17.160 17.674
Löhne und Gehälter 12.114 11.411 12.329 12.699 13.260 13.658 14.067
Soziale Abgaben, Altersvorsorge 2.890 3.809 3.205 3.301 3.400 3.502 3.607
Abschreibungen - 79 120 120 120 120 120
Sonstige Betriebliche Aufwendungen 647 1.254 1.200 1.224 1.248 1.273 1.299
Summe Aufwendungen 20.915 21.659 22.399 23.079 23.545 24.162 24.702
Betriebsergebnis 106 - 406 287 340 441 271 204
Zinserträge -
Zinsaufwendungen 300 300 300 300 300 300 300
Steuern vom Aufkommen und Ertrag 10 10 10 10 10 10 10
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 416 - 96 23 - 30 131 39 - 106 -
Beschlussvorlage Rat
7391 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
VII/47
47
Vorlagen-Nummer
0616/2020
Freigabedatum
27.04.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2020/21
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Hinweis:
Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang
entsprechend angepasst.
Beschluss:
Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord-
rhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich-
Orchester für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit
einem Defizit von 23 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Dar-
aus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft.
Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum
Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen.
Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 28.04.2020
Finanzausschuss 11.05.2020
Rat 14.05.2020
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja in Höhe des BKZ
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung
Gemäß § 12 und § 13 i.V.m. § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gür-
zenich-Orchester Köln hat die Betriebsleitung dem Rat der Stadt Köln den Wirtschaftsplan zur Fest-
stellung vorzulegen.
Dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist als Anlage der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Er-
folgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mehrjährigen Finanzplanung für den
Zeitraum Wirtschaftsjahr 2020/2021 bis Wirtschaftsjahr 2024/2025 einschließlich Erläuterungen bei-
gefügt.
Zusammenfassung:
In den Spielzeiten 2020/2021 bis 2024/2025 ist von einer soliden wirtschaftlichen Lage
des Gürzenich-Orchester Köln auszugehen.
Ab der Spielzeit 2020/2021 plant das Gürzenich-Orchester Köln ein positives Betriebsergebnis.
3
Dieser Entwicklung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Weiterhin sehr gute Gesamtauslastung der Konzerte von über 90%.
Der Oper Köln stehen wie bisher 60% der Leistungsfähigkeit des Orchesters zur
Verfügung und sie beteiligt sich an dessen Personalaufwand in entsprechender
Höhe. Davon ausgenommen sind die Tariflohnerhöhungen seit 2011/2012, die dem Gür-
zenich-Orchester von der Stadt Köln direkt erstattet werden.
Der städtische Betriebskostenzuschuss entwickelt sich wie folgt:
o 2020/2021 12.010 TEUR
o 2021/2022 12.480 TEUR
o 2022/2023 13.010 TEUR
o 2023/2024 13.457 TEUR
o 2024/2025 13.930 TEUR
Entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010
sowie des Rats der Stadt Köln vom 08.04.2014 steigt der jährliche Betriebskostenzu-
schuss auch künftig um die Tariflohnerhöhungen.
Steigerung des Aufwandes für Löhne und Gehälter: Der Personalaufwand ist in jedem
Haushaltsjahr von den Schwankungen bei den Stellenbesetzungen abhängig. Er korre liert
üblicherweise mit dem Aufwand für Aushilfen, da nicht besetzte Stellen aufgefangen werden
müssen.
Die Steigerung des Personalaufwands ist auf einer Fortschreibung des Ergebnisses aus dem
Wirtschaftsjahr 2018/2019 zu sehen, in dem die Aufwände für Lö hne und Gehälter bei
12.114 TEUR lagen, damit deutlich über dem Planansatz. Diese Summe wurde in den Plan-
zahlen für den Haushalt 2019/2020 unterschritten (11.411 TEUR), da bei der Haushaltsauf-
stellung für die genannte Spielzeit die tatsächlichen Aufwendungen noch nicht absehbar wa-
ren. Es ist davon auszugehen, dass der Ansatz überschritten wird.
Im Wirtschaftsplan für 2020/2021 wurde deshalb eine Steigerung des Aufwands für Löhne
und Gehälter auf 12.329 TEUR vorgenommen.
Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die Grundvergütungsstufe 6 für alle Musiker angesetzt.
Im Rahmen der Gespräche über die Vertragsverlängerung des Gürzenich -Kapellmeisters
und GMD der Stadt Köln, François-Xavier Roth, wurde der Wunsch geäußert, das Orchester
wettbewerbsfähiger aufzustellen, indem alle Orchestermusiker unabhängig von ihren Vorbe-
schäftigungszeiten in der Endstufe des Tarifvertrags, Tarifstufe 6, eingestellt werden.
Dies führt zu jährlichen Mehrkosten von ungefähr 180 TEUR, die aus den in der mittelfrist i-
gen Finanzplanung vorgesehenen Betriebskostenzuschüssen gedeckt werden.
Erhöhte Förderung des Landes NRW:
o 2020/2021 946 TEUR
o 2021/2022 1.059 TEUR
o 2022/2023 1.096 TEUR
o 2023/2024 1.096 TEUR
o 2024/2025 1.096 TEUR
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Einwerben von Sponsoren und Donatoren ab 2020/2021: Es ist das Ziel der Betriebslei-
tung, für spezielle Projekte des Orchesters gezielt Sponsorenmittel und Spenden zu akquirie-
ren.
In der Saison 2018/2019 ist es der Betriebsleitung gelungen, vier neue Kuratoren und zah l-
reiche neue Mitglieder für die Concert -Gesellschaft Köln, die Unterstützerorganisation des
Gürzenich-Orchester Köln, zu gewinnen. Aufgrund der dadurch zusätzlich generierten Mittel,
werden für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 circa 30 TEUR zusätzliche Mittel bereitstehen. Die
Akquise-Bemühungen sind intensiviert worden.
Seit dieser Spielzeit tritt die Betriebsleitung zudem verstärkt auf Firmen zu. Ein Gespräch mit
einem potentielle Sponsor war sehr vielversprechend. Das endgültige Ergebnis steht alle r-
dings noch aus.
In den kommenden Spielzeiten ist eine sukzessive Erhöhung der Drittmittel intendiert, vor al-
lem um das Musikvermittlungsprofil des Gürzenich-Orchesters zu stärken und zu konsolidie-
ren. Ab der Spielzeit 2021/2022 ist ein jährlicher Deckungsbetrag von 300 TEUR angestrebt.
Es handelt sich um eine Planzahl.
Die Auswirkungen der „Corona -Krise“ sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar
und daher nicht im Wirtschaftsplan 2020/21 berücksichtigt.
Begründung der Dringlichkeit
Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne intensive
Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. Der Wirtschaftsplan des
Gürzenich-Orchesters muss im Frühjahr 2020 für die Spielzeit 2020/21 beschlossen werden, da be-
reits jetzt budgetrelevante Entscheidungen für die kommende Spielzeit beschlossen werden müssen
und der Wirtschaftsplan die Grundlage des wirtschaftlichen Handelns des Gürzenich-Orchesters in
der nächsten Spielzeit bildet. Nur so ist eine Steuerung des Gürzenich-Orchesters durch Betriebslei-
tung und Betriebsausschuss sinnvoll zu gestalten.
Anlagen
Anlage 1 Erfolgsplan
Anlage 2 Vermögensplan
Anlage 2 Stellenübersicht
Anlage 2 Vermögensplan
1542 Zeichen
Wirtschaftsplan 2020/2021 Gürzenich-Orchester Köln B. Vermögensplan und Entwicklung Wirtschaftsjahr 2018/2019 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2019/2020 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2020/2021 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2021/2022 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2022/2023 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2023/2024 PLAN in TEUR 1. Mittelverwendung 1.1. Musikinstrumente 79 79 90 90 90 90 1.2. IT/Technik 0 0 30 30 30 30 1.2. Zuführung aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 1.3. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 0 1.4. Abbau Forderungen Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 579 579 620 620 620 620 2. Mittelherkunft 2.1. Abschreibungen 79 79 120 120 120 120 2.2. Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 2.3. Tilgungsleistunge der Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 579 579 620 620 620 620 Die Gegenüberstellung der geplanten Mittelherkunft und -verwendung führt zu einem Finanzbedarf in Höhe von 620 TEUR. Dieser wird in Höhe von 120 TEUR aus Abschreibungswerten und in Höhe von 500 TEUR aus Tilgungsleistungen auf die langfristige Dahrlehensforderung des Orchesters gegenüber der Stadt Köln gedeckt. Die Dahrlehensforderung ist im Zusammenhang mit der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 entstanden durch Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber früher beamteten Musikern durch entsprechende Rückstellung und Passivierung (Forderung gegen die Stadt). Die Tilgungsleistung dient dem teilweisen Ausgleich des mit der Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtung verbundenen Liquiditätsabflusses.
Anlage 3 Stellenübersicht
489 Zeichen
Wirtschaftsplan 2020/2021 Gürzenich-Orchester Köln C. Stellenübersicht Stellenplan 2021 Stellenplan 2020 Stellen- besetzung 31.08.2019 1.Beamte 1 1 1 2.Generalmusikdirektor 1 1 1 3. Geschäftsführender Direktor 1 1 1 4. Künstlerische Angestellte 139 139 126,06 a) 5, Angestellte nach TVöD 10,5 10,5 10,06 6 Personalkredit 1 1 1 b) Gesamt 152,5 152,5 140,12 Erläuterungen a) es Bedarf keiner Änderung des Stellenplans in 2021 b) Personalkredit über 50 TEUR für Volontäre und Werkstudenten
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0616/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 27.04.2020
- Erstellt
- 19.02.2020 19:29