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Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2020/21

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0616/2020 vom 27.04.2020

Stand: Am 14.05.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1 Erfolgsplan

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    Wirtschaftsplan 2020/2021 Gürzenich-Orchester Köln A. Erfolgsplan und Entwicklung Erfolgsplan Gewinn-und Verlustrechnung per 31.08.2019 in TEUR Wirtschaftsplan 2019/2020 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2020/2021 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2021/2022 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2022/2023 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2023/2024 Betrag in TEUR Wirtschaftsplan 2024/2025 Betrag in TEUR Umsatzerlöse 8.769 9.085 9.130 9.180 9.180 9.180 9.180 a) Kartenverkauf 1.553 1.605 1.650 1.700 1.700 1.700 1.700 b) Opernbespielung 7.189 7.380 7.380 7.380 7.380 7.380 7.380 Betriebskostenerstattung 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 7.050 Aushilfen/Instrumente 139 330 330 330 330 330 330 c)Sonstige Erlöse Spielbetrieb 27 100 100 100 100 100 100 Sonstige Betriebliche Erträge 12.040 12.980 13.556 14.239 14.806 15.253 15.726 Betriebskostenzuschuss Stadt Köln 10.771 11.646 12.010 12.480 13.010 13.457 13.930 Betriebskostenzuschuss Land NRW 798 834 946 1.059 1.096 1.096 1.096 Sponsoringerträge - 100 200 300 300 300 300 Andere sonstige betrieblichen Erträge 471 400 400 400 400 400 400 Summe Erträge 20.809 22.065 22.686 23.419 23.986 24.433 24.906 Materialaufwand 5.264 5.106 5.545 5.735 5.517 5.609 5.609 Gagen für Dirigenten, Solisten, Chöre 1.076 968 1.054 985 1.040 1.100 1.100 Gagen für Aushilfen 1.206 1.124 1.322 1.250 1.250 1.250 1.250 Saalmieten 855 1.066 1.133 1.100 1.127 1.159 1.159 Anderer Materialaufwand 2.127 1.948 2.036 2.400 2.100 2.100 2.100 Personalaufwand 15.004 15.220 15.534 16.000 16.660 17.160 17.674 Löhne und Gehälter 12.114 11.411 12.329 12.699 13.260 13.658 14.067 Soziale Abgaben, Altersvorsorge 2.890 3.809 3.205 3.301 3.400 3.502 3.607 Abschreibungen - 79 120 120 120 120 120 Sonstige Betriebliche Aufwendungen 647 1.254 1.200 1.224 1.248 1.273 1.299 Summe Aufwendungen 20.915 21.659 22.399 23.079 23.545 24.162 24.702 Betriebsergebnis 106 - 406 287 340 441 271 204 Zinserträge - Zinsaufwendungen 300 300 300 300 300 300 300 Steuern vom Aufkommen und Ertrag 10 10 10 10 10 10 10 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 416 - 96 23 - 30 131 39 - 106 -
  • Anlage 2 Vermögensplan

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    Wirtschaftsplan 2020/2021 Gürzenich-Orchester Köln B. Vermögensplan und Entwicklung Wirtschaftsjahr 2018/2019 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2019/2020 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2020/2021 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2021/2022 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2022/2023 PLAN in TEUR Wirtschaftsjahr 2023/2024 PLAN in TEUR 1. Mittelverwendung 1.1. Musikinstrumente 79 79 90 90 90 90 1.2. IT/Technik 0 0 30 30 30 30 1.2. Zuführung aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 1.3. Betriebsergebnis 0 0 0 0 0 0 1.4. Abbau Forderungen Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 579 579 620 620 620 620 2. Mittelherkunft 2.1. Abschreibungen 79 79 120 120 120 120 2.2. Entnahme aus Rücklagen 0 0 0 0 0 0 2.3. Tilgungsleistunge der Stadt Köln 500 500 500 500 500 500 Gesamt 579 579 620 620 620 620 Die Gegenüberstellung der geplanten Mittelherkunft und -verwendung führt zu einem Finanzbedarf in Höhe von 620 TEUR. Dieser wird in Höhe von 120 TEUR aus Abschreibungswerten und in Höhe von 500 TEUR aus Tilgungsleistungen auf die langfristige Dahrlehensforderung des Orchesters gegenüber der Stadt Köln gedeckt. Die Dahrlehensforderung ist im Zusammenhang mit der Ausgliederung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 1.9.2000 entstanden durch Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen gegenüber früher beamteten Musikern durch entsprechende Rückstellung und Passivierung (Forderung gegen die Stadt). Die Tilgungsleistung dient dem teilweisen Ausgleich des mit der Übernahme der Pensions- und Beihilfeverpflichtung verbundenen Liquiditätsabflusses.
  • Anlage 3 Stellenübersicht

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    Wirtschaftsplan 2020/2021 Gürzenich-Orchester Köln C. Stellenübersicht Stellenplan 2021 Stellenplan 2020 Stellen- besetzung 31.08.2019 1.Beamte 1 1 1 2.Generalmusikdirektor 1 1 1 3. Geschäftsführender Direktor 1 1 1 4. Künstlerische Angestellte 139 139 126,06 a) 5, Angestellte nach TVöD 10,5 10,5 10,06 6 Personalkredit 1 1 1 b) Gesamt 152,5 152,5 140,12 Erläuterungen a) es Bedarf keiner Änderung des Stellenplans in 2021 b) Personalkredit über 50 TEUR für Volontäre und Werkstudenten
  • Beschlussvorlage Rat

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/47 47 Vorlagen-Nummer 0616/2020 Freigabedatum 27.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchester Köln | Wirtschaftsjahr 2020/21 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Hinweis: Kann die Beschlussvorlage am 14. Mai 2020 nicht im Rat behandelt werden, wird der Beratungsgang entsprechend angepasst. Beschluss: Der Rat stellt gemäß § 4 Betriebssatzung i.V. m. § 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nord- rhein-Westfalen (Eig. VO) den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Gürzenich- Orchester für das Wirtschaftsjahr 2020/2021 in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit einem Defizit von 23 TEUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen. Dar- aus ergeben sich keine Ansprüche für die Gesellschaft. Die Betriebsleitung wird ermächtigt, zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben Kassenkredite bis zum Höchstbetrag von 0,5 Mio. EUR in Anspruch zu nehmen. Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester 28.04.2020 Finanzausschuss 11.05.2020 Rat 14.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja in Höhe des BKZ % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Gemäß § 12 und § 13 i.V.m. § 4 der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Gür- zenich-Orchester Köln hat die Betriebsleitung dem Rat der Stadt Köln den Wirtschaftsplan zur Fest- stellung vorzulegen. Dem vorliegenden Beschlussvorschlag ist als Anlage der Wirtschaftsplan, bestehend aus dem Er- folgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mehrjährigen Finanzplanung für den Zeitraum Wirtschaftsjahr 2020/2021 bis Wirtschaftsjahr 2024/2025 einschließlich Erläuterungen bei- gefügt. Zusammenfassung: In den Spielzeiten 2020/2021 bis 2024/2025 ist von einer soliden wirtschaftlichen Lage des Gürzenich-Orchester Köln auszugehen. Ab der Spielzeit 2020/2021 plant das Gürzenich-Orchester Köln ein positives Betriebsergebnis. 3 Dieser Entwicklung liegen folgende Annahmen zugrunde:  Weiterhin sehr gute Gesamtauslastung der Konzerte von über 90%.  Der Oper Köln stehen wie bisher 60% der Leistungsfähigkeit des Orchesters zur Verfügung und sie beteiligt sich an dessen Personalaufwand in entsprechender Höhe. Davon ausgenommen sind die Tariflohnerhöhungen seit 2011/2012, die dem Gür- zenich-Orchester von der Stadt Köln direkt erstattet werden.  Der städtische Betriebskostenzuschuss entwickelt sich wie folgt: o 2020/2021 12.010 TEUR o 2021/2022 12.480 TEUR o 2022/2023 13.010 TEUR o 2023/2024 13.457 TEUR o 2024/2025 13.930 TEUR  Entsprechend den Beschlüssen des Hauptausschusses der Stadt Köln vom 26.07.2010 sowie des Rats der Stadt Köln vom 08.04.2014 steigt der jährliche Betriebskostenzu- schuss auch künftig um die Tariflohnerhöhungen.  Steigerung des Aufwandes für Löhne und Gehälter: Der Personalaufwand ist in jedem Haushaltsjahr von den Schwankungen bei den Stellenbesetzungen abhängig. Er korre liert üblicherweise mit dem Aufwand für Aushilfen, da nicht besetzte Stellen aufgefangen werden müssen. Die Steigerung des Personalaufwands ist auf einer Fortschreibung des Ergebnisses aus dem Wirtschaftsjahr 2018/2019 zu sehen, in dem die Aufwände für Lö hne und Gehälter bei 12.114 TEUR lagen, damit deutlich über dem Planansatz. Diese Summe wurde in den Plan- zahlen für den Haushalt 2019/2020 unterschritten (11.411 TEUR), da bei der Haushaltsauf- stellung für die genannte Spielzeit die tatsächlichen Aufwendungen noch nicht absehbar wa- ren. Es ist davon auszugehen, dass der Ansatz überschritten wird. Im Wirtschaftsplan für 2020/2021 wurde deshalb eine Steigerung des Aufwands für Löhne und Gehälter auf 12.329 TEUR vorgenommen.  Ab der Spielzeit 2022/2023 ist die Grundvergütungsstufe 6 für alle Musiker angesetzt. Im Rahmen der Gespräche über die Vertragsverlängerung des Gürzenich -Kapellmeisters und GMD der Stadt Köln, François-Xavier Roth, wurde der Wunsch geäußert, das Orchester wettbewerbsfähiger aufzustellen, indem alle Orchestermusiker unabhängig von ihren Vorbe- schäftigungszeiten in der Endstufe des Tarifvertrags, Tarifstufe 6, eingestellt werden. Dies führt zu jährlichen Mehrkosten von ungefähr 180 TEUR, die aus den in der mittelfrist i- gen Finanzplanung vorgesehenen Betriebskostenzuschüssen gedeckt werden.  Erhöhte Förderung des Landes NRW: o 2020/2021 946 TEUR o 2021/2022 1.059 TEUR o 2022/2023 1.096 TEUR o 2023/2024 1.096 TEUR o 2024/2025 1.096 TEUR 4  Einwerben von Sponsoren und Donatoren ab 2020/2021: Es ist das Ziel der Betriebslei- tung, für spezielle Projekte des Orchesters gezielt Sponsorenmittel und Spenden zu akquirie- ren. In der Saison 2018/2019 ist es der Betriebsleitung gelungen, vier neue Kuratoren und zah l- reiche neue Mitglieder für die Concert -Gesellschaft Köln, die Unterstützerorganisation des Gürzenich-Orchester Köln, zu gewinnen. Aufgrund der dadurch zusätzlich generierten Mittel, werden für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 circa 30 TEUR zusätzliche Mittel bereitstehen. Die Akquise-Bemühungen sind intensiviert worden. Seit dieser Spielzeit tritt die Betriebsleitung zudem verstärkt auf Firmen zu. Ein Gespräch mit einem potentielle Sponsor war sehr vielversprechend. Das endgültige Ergebnis steht alle r- dings noch aus. In den kommenden Spielzeiten ist eine sukzessive Erhöhung der Drittmittel intendiert, vor al- lem um das Musikvermittlungsprofil des Gürzenich-Orchesters zu stärken und zu konsolidie- ren. Ab der Spielzeit 2021/2022 ist ein jährlicher Deckungsbetrag von 300 TEUR angestrebt. Es handelt sich um eine Planzahl.  Die Auswirkungen der „Corona -Krise“ sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht absehbar und daher nicht im Wirtschaftsplan 2020/21 berücksichtigt. Begründung der Dringlichkeit Die Verwaltung bittet um Verhandlung der Vorlage trotz Verfristung. Der verwaltungsinterne intensive Prüf- und Abstimmungsprozess fiel zeitlich mit der Abgabefrist zusammen. Der Wirtschaftsplan des Gürzenich-Orchesters muss im Frühjahr 2020 für die Spielzeit 2020/21 beschlossen werden, da be- reits jetzt budgetrelevante Entscheidungen für die kommende Spielzeit beschlossen werden müssen und der Wirtschaftsplan die Grundlage des wirtschaftlichen Handelns des Gürzenich-Orchesters in der nächsten Spielzeit bildet. Nur so ist eine Steuerung des Gürzenich-Orchesters durch Betriebslei- tung und Betriebsausschuss sinnvoll zu gestalten. Anlagen Anlage 1 Erfolgsplan Anlage 2 Vermögensplan Anlage 2 Stellenübersicht

Beratungsverlauf

  1. 28.04.2020

    Betriebsausschuss Gürzenich-Orchester

    TOP 3.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 11.05.2020

    Finanzausschuss

    TOP 10.19, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 14.05.2020 zuletzt

    Rat

    TOP 10.18, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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