0734/2026
Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2026
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/03 Vorlagen-Nummer 13.03.2026 0734/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 16.03.2026 Sportausschuss 18.03.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 Jugendhilfeausschuss 05.05.2026 Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2026 Auch für das Jahr 2026 legt die Verwaltung das Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“ mit einer Gesamtfördersumme von 100.000 Euro auf. Die Frist für die Antragstellung ist Sonntag, 31. Mai 2026. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch eine entsprechende Pressemitteilung. Über seine verschiedenen Kanäle macht die Verwaltung zahlreiche Kölner Vereine, Initiativen, Interessierte, Einrichtungen und Organisationen auf das Förderprogramm aufmerksam. So soll eine möglichst große Reichweite für das Förderprogramm er- zeugt werden. Die entsprechenden Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der aktualisierten Internetseite. Mit der Ausschreibung setzt der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern das Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“ fort. Dieses dient gemäß Beschluss des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Män- ner vom 11. Mai 2023 (Session-Nr. 1308/2023) der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, der Förderung von Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen. Die Verwaltung verspricht sich mit dem Förderprogramm die Hervorhebung und Sicht- barkeit von gleichstellungsrelevanten Projekten und Initiativen. Gleichermaßen erfolgte eine Aktualisierung der Förderrichtlinie. Diese ist als Anlage beigefügt. 2 Ein Beschluss des Gleichstellungsausschusses über eingegangene Förderanträge soll in der Sitzung am 5. Oktober 2026 gefasst werden. Anlage Förderrichtlinie 2026 gez. Diemert
Richtlinie zum Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern; überabeitet März 2026
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Förderung von Projekten zur Gewaltprävention und zum Abbau von Diskriminierung im Bereich LSBTI Richtlinie Förderung von Projekten zur Gleichstellung von F rauen und Männern Mai 2023 Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern März 2026 Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung Zentrale Dienste der Stadt Köln 13-CS/130-26/03/03.2026 3 Inhalt 1 Präambel 4 2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? 4 3 Was kann gefördert werden? 4 3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu können? . . . 5 3.2 Welche Projektziele können gefördert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3.3 Welche Formate können gefördert werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 4 Wer kann eine Förderung erhalten? 6 5 In welcher Form erfolgt die Förderung? 6 6 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? 7 7 Wie ist das Förderverfahren? 7 7.1 Allgemeine Förderbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 7.2 Was muss der Antrag enthalten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 7.3 Welche Fristen müssen eingehalten werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 7.4 Wie erfolgt die Bewilligung?. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 7.5 Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden? . . . . . . . . . . . . . . . 10 8 Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit 10 9 Kontakt 11 4 1 Präambel Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein grundlegendes Menschenrecht und ein unverzichtbares Ziel für eine gerechte und friedliche Gesellschaft. Gezielte Maßnahmen und Projekte sind notwendig, um bestehende Ungleichheiten abzubauen und Frauen zu stärken. Neben der Zielerreichung der Gleichstellung soll die Richtlinie Klarheit und Transparenz bei der Vergabe der Mittel an Projekte Dritter schaffen. Die finanzielle Förderung nach dieser Richtlinie ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung und eine Förderung ist nur möglich, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Bewilligung der Fördermittel ersetzt keine Genehmigung oder Erlaubnis gemäß anderen Vorschriften oder Gesetzen. Die Fördermittelempfangenden sind für die Durchführung der geförderten Maßnahmen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht selbst verantwortlich. 2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? Diese Richtlinie gilt für Zuwendungen und Förderprogramme, mit denen • die Gleichstellung von Frauen und Männern, • Frauenorganisationen, -projekte und -initiativen, • die Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie • der Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie Mädchen und Jungen gefördert werden. 3 Was kann gefördert werden? Gefördert werden Projekte in Köln, • die zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen, • die der Gewaltprävention dienen oder • die den Abbau von Diskriminierung zum Ziel haben. 5 3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu können? Folgende Voraussetzungen müssen für eine Förderung zwingend erfüllt sein: 1. Bezug zu Köln 2. Bezug zum Themenfeld Gleichstellung von Frauen und Männern 3. Bezug zu mindestens einem der unter Punkt 2 genannten Ziele 4. Konzept zur Evaluation der Maßnahme, um eine nachhaltige Wirkung zu gewährleisten 5. Aussagekräftiger Finanzplan als Nachweis einer gesicherten Gesamtfinanzierung (siehe auch 7.1) 6. Der Projektcharakter muss aus dem Antrag klar hervorgehen Geförderte Maßnahmen dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen. 3.2 Welche Projektziele können gefördert werden? Gefördert werden können Projekte, die sich auf mindestens eines der folgenden Handlungsfelder beziehen: • Rollentradierung Aufbrechen der traditionellen geschlechtsspezifischen Sozialisation von Mädchen und Jungen • T eilhabe am Arbeitsmarkt Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen sowie Männern und Jungen am Arbeitsmarkt, zum Beispiel durch › Förderung der geschlechtergerechten Bildung und Berufsorientierung › Quote für mehr Frauen in Führungspositionen › Lohngerechtigkeit • T eilhabe in Politik und Gesellschaft Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Politik und Gesellschaft sowie die Sicherung bisher erreichter gleichstellungs- politischer Erfolge. • Gewalt und Diskriminierung Es können Maßnahmen gefördert werden, die › sich den Themen „Gewalt an Frauen und Mädchen“ , „Gewalt gegen Männer und Jungen“ und insbesondere „Gewalt an Menschen mit Behinderung“ widmen, › der Sensibilisierung der Stadtgesellschaft zum Thema „Gleichstellung von Frauen und Männern“ dienen und einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit leisten, › der Entwicklung einer unabhängigen physischen und psychischen Selbstbestimmung von Frauen und Männern dienen. 6 • Hilfen für benachteiligte Personen Hilfen für aufgrund des Geschlechts benachteiligte Personengruppen in besonderen Situationen (zum Beispiel Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung, Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach, Sexarbeiter*innen, Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung Betroffener. 3.3 Welche Formate können gefördert werden? Gefördert werden können Projektformate wie zum Beispiel Workshops, Fachtagungen, Podiumsdiskussionen, Vernetzungsveranstaltungen, Kampagnen, Wettbewerbe, Schulungen (zum Beispiel für Fachkräfte oder für Multiplikator*innen), die Entwicklung und Erstellung von Materialien sowie andere Formate und innovative Methoden für bewusst- seinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit mit dem Ziel der Gleich stellung von Frauen und Männern. 4 Wer kann eine Förderung erhalten? Antragsberechtigt sind Einzelpersonen und Institutionen, Organisationen, Vereine, Projekte sowie Initiativen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben, in Köln ihren Sitz haben oder hier wirken und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Politische Vereinigungen können keinen Förderantrag stellen. Antragsstellende müssen eine ordnungsmäßige Geschäftsführung sicherstellen, in der Lage sein, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen, und somit Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel bieten. 5 In welcher Form erfolgt die Förderung? Die Förderung erfolgt grundsätzlich als Projektförderung in Form der Festbetrags- finanzierung und wird durch einen Bescheid gewährt. 7 6 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern informiert über den Internetauftritt der Stadt Köln über das jeweilige Förderprogramm. Dort werden das jährliche Gesamtbudget und die entsprechenden Antrags- und Förderphasen rechtzeitig bekannt gegeben. Der Förderzeitraum beträgt jeweils höchstens 24 Monate. Die Höhe der Förderung kann maximal 20 Prozent der im jeweiligen Förderprogramm insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel betragen. Eine Förderung unter 500 Euro erfolgt nicht. Der maximale Förderbetrag pro Projekt bzw. Jahr wird ebenfalls im Internet bekannt gegeben. 7 Wie ist das Förderverfahren? 7.1 Allgemeine Förderbedingungen Zuwendungsfähige Ausgaben Zuwendungsfähig sind die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehenden notwendigen Personal- und Sachkosten (unter anderem Material-, Honorarkosten). Hinsichtlich der Personalkosten ist zu beachten, dass Angestellte nicht besser vergütet werden dürfen als vergleichbare Kommunalbedienstete gemäß dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (Besserstellungsverbot). Zum Nachweis kann die Stadt die Vorlage von Stellenplänen und Arbeitsverträgen verlangen. Ehrenamtliche Eigenleistungen in Form von persönlicher Arbeitsleistung können berücksichtigt werden. Pro geleistete Arbeitsstunde wird eine pauschale Vergütung in Höhe von 10 Euro angenommen. Sofern die Arbeitsleistung eine besondere Qualifikation erfordert, kann in begründeten Einzelfällen im Rahmen der Bewilligung ein Betrag von bis zu 20 Euro festgesetzt werden. Ehrenamtliche Eigenleistungen können nur anerkannt werden, wenn hierfür weder ein Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Daher stellen Überstunden auch keine Eigenleistungen dar. Die Höhe der Ausgaben für ehrenamtliche Eigenleistungen darf 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht überschreiten. Über die ehrenamtliche Leistung ist ein entsprechender Stundennachweis zu führen, der Angaben zu den Namen der ehrenamtlich Tätigen, Datum, Dauer und Art der Leistung enthält. Bei Geltendmachung von mehr als 10 Euro pro geleisteter Stunde aufgrund besonderer Qualifikation, ist die Qualifikation der ehrenamtlich Tätigen mit anzugeben. 8 Nicht zuwendungsfähige Ausgaben Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Fördermittelempfangenden entstanden sind, sind nicht zuwendungsfähig. Die Förderung nach dieser Richtlinie ist subsidiär zu anderen Förderungen. Eigenanteil Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein angemessener Eigenanteil, in der Regel mindestens 10 Prozent, durch Antragstellende geleistet wird. Der Eigenanteil bezieht sich auf die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben und kann durch Drittmittel, Eigenmittel und ehrenamtliche Tätigkeit geleistet werden. Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit darf maximal 20 Prozent des gesamten Eigenanteils nicht überschreiten. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Ausgezahlte, aber nicht für das Projekt genutzte Mittel sind zurückzuerstatten. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln und nur möglich, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Eine Förderung erfolgt nur, wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Eine Doppelfinanzierung durch diese Förderrichtlinie und andere Förderprogramme, insbesondere der Stadt Köln, ist nicht zulässig. Bei einem Verstoß wird die Förderung zurückgefordert. Eine Förderung durch ergänzende Drittmittel (das heißt zum Beispiel Mittel von Stiftungen oder Privatpersonen) ist möglich. Eine Doppelförderung für denselben Personal- und/oder Sachmittelaufwand ist ausgeschlossen. Mit der Maßnahme darf nicht begonnen werden, bevor eine Bewilligung vorliegt. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderungsausschluss und gegebenenfalls zur Rückforderung der Zuwendung. In Ausnahmefällen kann die Stadt Köln dem Beginn der Maßnahme vor Erteilung des Zuwendungsbescheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. Aus dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses abzuleiten. 7.2 Was muss der Antrag enthalten? Der Antrag auf die Förderung ist bei der Stadt Köln, Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern, zu stellen. Der Antrag muss die Bezeichnung und Organisationsform der Antragstellenden und Angaben über die Höhe der zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Finanzplan) inklusive bereits beantragter oder bewilligter Fördermittel der Stadt Köln oder von Dritten enthalten. Auch muss der Antrag Auskunft über Zweck, Nachhaltigkeit, Zielgruppe der Veranstaltung, Titel, Ort und Zeitrahmen des Projektes geben. 9 Grundsätzlich ist eine weitere Förderung erst möglich, wenn die Prüfung des Verwendungsnachweises des vorherigen Projektes abgeschlossen ist. Die Antragstellenden erklären, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und ob sie zum Vorsteuerabzug nach § 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt sind. Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt. Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere Änderungen der Finanzierung, Änderung der Organisationsform der Antragstellenden, Änderung der Maßnahme oder des Zeitrahmens der Maßnahme und Änderung des Förderungszwecks, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 7.3 Welche Fristen müssen eingehalten werden? Die jeweiligen Fristen zur Antragstellung sind abhängig von den Sitzungen des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern und werden in der Regel jeweils im vierten Quartal des Vorjahres auf der Website der Stadt Köln bekannt gegeben. 7.4 Wie erfolgt die Bewilligung? Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln prüft den Antrag formell und inhaltlich, bewertet diesen aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen Anträge erarbeitet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des Förderprogramms. Diese wird dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern vor Förderzusage und Mittelausschüttung zur Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt. Die Bewilligung beziehungsweise Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen elektronischen oder schriftlichen Bescheid. Erst wenn dieser Bescheid vorliegt, darf mit der ersten Maßnahme begonnen werden. Die Fördermittel werden als Festbetrag unter Berücksichtigung eines Eigenanteils von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ausgezahlt, sobald der Bescheid Bestandskraft erlangt hat. Der Bewilligungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen oder Auflagenvorbehalte enthalten, die bei Durchführung der Maßnahme unbedingt zu beachten sind. Ein Verstoß kann zur Rückforderung der Zuwendung führen. Beauftragte des Amtes für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind berechtigt, jederzeit an geförderten Projekten teilzunehmen. 10 7.5 Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden? Fördermittelempfangende sind zum Nachweis einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel verpflichtet. Dieser Nachweis erfolgt mittels eines sogenannten Verwendungsnachweises, der aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis besteht. Der Sachbericht muss das Ziel der Maßnahme aufführen und darstellen, ob und wie dieses erreicht wurde. Der Sachbericht soll gegebenenfalls auch darlegen, was nicht erreicht wurde und wie dies in Zukunft gegebenenfalls verbessert werden könnte. Die sachgerechte Verwendung der Zuwendung ist zu bestätigen. Im zahlenmäßigen Nachweis werden die Ausgaben und Einnahmen sowie die Personal- und Sachkosten getrennt voneinander dargestellt, sodass zu erkennen ist, ob der Finanzplan eingehalten wurde. Nachweise über die einzelnen Ausgaben sind in Form von Ein- und Auszahlungsbelegen, Kontoauszügen oder Verträgen zu erbringen. Die Belege müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden und sind der Verwaltung auf Anforderung vorzulegen. Die Verwaltung prüft anhand des Verwendungsnachweises und der Belege, ob die Fördermittel zweckentsprechend und unter Beachtung der Vorgaben im Zuwendungs- bescheid verwendet wurden. Ist dies nicht der Fall, werden die Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert. Zurückgefordert werden Fördermittel insbesondere auch dann, wenn die Fördermittelempfangenden falsche Angaben gemacht und/oder die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt haben. Werden Berichte oder Nachweise nach Mahnung nicht vollständig oder fristgerecht eingereicht, können die Fördermittel ebenfalls zurückgefordert werden. 8 Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit Von der Stadt Köln geförderte Maßnahmen müssen auf Plakaten, Flyern, Postern, Social Media und Internet-Formaten und Vergleichbarem einen deutlich sichtbaren Hinweis auf die Förderung durch die Stadt Köln enthalten. Hierzu ist das Logo der Stadt Köln zu verwenden, das bei Bewilligung zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls ist im Rahmen von Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass die Maßnahmen durch die Stadt Köln gefördert werden. Von der Stadt Köln nach dieser Richtlinie geförderte Maßnahmen dürfen auf den Internetseiten und Social-Media-Kanälen der Stadt Köln beworben werden. Ebenso darf ein Kurzbericht über das Projekt veröffentlicht werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 11 9 Kontakt Interessierte können sich für weitere Informationen und die Zusendung der für einen Förderantrag notwendigen Unterlagen an das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern wenden: Stadt Köln Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln gleichstellungsamt@stadt-koeln.de T: 0221 221-26348
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0734/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 13.03.2026
- Erstellt
- 11.03.2026 16:25