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2015/0387

Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 – Vorschlag # 215: Fahrradwege in der Innenstadt

Magistratsvorlage 21.08.2015

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2015/0387

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2015/0387

5495 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.09.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlu ng 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Dezernat III 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0387 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:  08066-6091 
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 0952010 
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 – Vorschlag # 215: Fahrradwege in der Innenstadt  
 
Vorlage vom: 21.08.2015  
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  21.08.2015 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 wurde folgender Vorschlag eingebracht:  
 
Gut geführte, sichere Fahrradwege durch die DA-Innenstadt – Verringerung von Konflikten zwischen 
Fahrradfahrern & Fußgängern. 
 
Der Vorschlag erhielt: 
 
in der Online-Abstimmung: 100 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung: 1 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen. 
 
Zu diesem Vorschlag des Bürgerhaushaltes wird berichtet: 
 
Als Darmstädter Innenstadt ist die Fußgängerzone sowie die umgrenzenden Straßen 
anzusprechen. 
Konflikte zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern treten bei gemeinsamer Führung auf, sei es 
in der Fußgängerzone selbst, sei es auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, in Grünanlagen 
oder auf Gehwegen mit Freigabe für Radfahrer. 
 
- Fußgängerzone: 
In der Fußgängerzone haben Fußgänger Vorrang. In vielen Straßen und auf den Plätzen 
der Fußgängerzone ist Radfahren geduldet, d.h. Radfahrer haben sich in ihrem 
Verkehrsverhalten an den Fußverkehr anzupassen.  
Eine Trennung von Fußgängern und Radfahrern z.B. mittels eigens für den Radverkehr 
ausgewiesene und markierte Radfahrbereiche widerspricht den Zielen einer 
Fußgängerzone. Solche Zonen würden zu mehr Konflikten führen, weil sie den jeweils 
zugewiesenen Raum einengen und zu einem schnelleren Radfahren auf den dann dem 
Radverkehr vorbehaltenen Flächen führen würden. Darüber hinaus würde für solche 
Zonen in den meisten Straßen und auf den Plätzen der Raum nicht ausreichen und 
würde die Möglichkeiten für den Fußverkehr, den ÖPNV und den Aufenthalt 
(Außengastronomie) stark einengen. 
Bereits seit vielen Jahren ist in den besonders engen Straßen der inneren 
Fußgängerzone bei hohem Fußverkehrsanteil tagsüber Radfahren verboten und 
lediglich in der Nachtzeit (21:00 – 6:00 Uhr) erlaubt: Stadtkirchplatz, Ludwigstraße, 
Ludwigpassage, Ernst-Ludwig-Straße, Schuchardstraße. 
In der Wilhelminenstraße ist aufgrund der drohenden besonderen Schwere von Unfällen 
Radfahren vom Wilhelminenplatz zur Elisabethenstraße verboten. 
Zur Verminderung des Radverkehrs in der Fußgängerzone werden zusätzlich gezielt 
Umfahrungsstrecken ausgebaut, damit Rad-Durchgangsverkehr nicht mehr durch die 
Fußgängerzone fahren muss. 
 
- Radtangente West: 
Im Westen der Fußgängerzone wird derzeit eine tangentiale Führung vom 
Wilhelminenplatz zur Bismarckstraße intensiv geplant und befindet sich teilweise kurz 
vor der Umsetzung: 
- Neuordnung der Anliegerstraße zwischen Wilhelminenplatz und Zimmerstraße mit 
glattem Fahrbahnbelag 
- Umgestaltung der Zimmerstraße mit glattem Fahrbahnbelag und Freigabe für den 
Radverkehr in beide Richtungen

- 4 - 
- Umbau der Grafenstraße zwischen Elisabethenstraße und Rheinstraße mit Freigabe 
des Radverkehrs in beide Richtungen 
- Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen in der Grafenstraße zwischen 
Rheinstraße und Bismarckstraße 
 
- Radtangente Nord: 
Die Bismarckstraße wird derzeit zwischen Goebelstraße und Dolivostraße mit eigenen 
Radverkehrsanlagen ausgebaut. Die Weiterführung nach Osten bis zum Willy-Brandt-
Platz und darüber hinaus bis in den Herrngarten ist in intensiver Planung 
 
- Radtangente Ost: 
Über den Straßenzug Merckstraße – Mühlstraße – Hochstraße soll eine tangentiale 
Hauptradroute mit überwiegend ausgewiesenen Fahrradstraßen zwischen 
Alexanderstraße/Dieburger Straße und Herdweg entstehen. Vorplanungen haben 
begonnen, insbesondere auch zu den schwierigen Querungen der 
Hauptverkehrsstraßen Landgraf-Georg-Straße und Nieder-Ramstädter-Straße 
 
- Radtangente Süd: 
Für eine südliche Umfahrung der Fußgängerzone gibt es einzelne begonnene 
Vorplanungen:  
- Zweirichtungsradweg in der Hügelstraße zwischen Neckarstraße und Zimmerstraße  
- Rad-Hauptrouten, evtl. als Fahrradstraßen in Hölgestraße und Kiesstraße 
 
- Aufheben von getrennten Geh- und Radwegen: 
Die Benutzungspflicht wurde auf einigen zur Innenstadt führenden getrennten Geh - und 
Radwegen aufgehoben, da die vor Jahrzehnten dort geplanten Radwege viel zu schmal 
sind: Dieburger Straße, Neckarstraße 
Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen dadurch die Fahrbahn benutzten, was 
insbesondere die Konflikte zwischen Fußgängern und schnellen Radlern reduziert. 
 
 
Darmstadt, 21.08.2015  
 
 
Dezernat I   Dezernat III    Dezernat IV 
    i. V. 
 
 
 
Jochen Partsch   Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Oberbürgermeister    Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 18
TOP 102 zur Kenntnis
TOP 453
TOP 59 zur Kenntnis

Orte (23)

  • Ludwigstraße
  • Ernst-Ludwig-Straße
  • Schuchardstraße
  • Wilhelminenstraße
  • Elisabethenstraße
  • Bismarckstraße
  • Grafenstraße
  • Mühlstraße
  • Hochstraße
  • Alexanderstraße
  • Nieder-Ramstädter Straße
  • Hügelstraße
  • Dieburger Straße
  • Neckarstraße
  • Stadtkirchplatz
  • Landgraf-Georg-Straße
  • Zimmerstraße
  • Rheinstraße
  • Goebelstraße
  • Dolivostraße
  • Merckstraße
  • Herdweg
  • Kiesstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0387
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.08.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00