2015/0387
Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 – Vorschlag # 215: Fahrradwege in der Innenstadt
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2015/0387
5495 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.09.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlu ng
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Dezernat III
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0387
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer: 08066-6091
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 0952010
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 – Vorschlag # 215: Fahrradwege in der Innenstadt
Vorlage vom: 21.08.2015
Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 21.08.2015
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2015 wurde folgender Vorschlag eingebracht:
Gut geführte, sichere Fahrradwege durch die DA-Innenstadt – Verringerung von Konflikten zwischen
Fahrradfahrern & Fußgängern.
Der Vorschlag erhielt:
in der Online-Abstimmung: 100 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen
in der Vor-Ort-Abstimmung: 1 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen.
Zu diesem Vorschlag des Bürgerhaushaltes wird berichtet:
Als Darmstädter Innenstadt ist die Fußgängerzone sowie die umgrenzenden Straßen
anzusprechen.
Konflikte zwischen Fahrradfahrern und Fußgängern treten bei gemeinsamer Führung auf, sei es
in der Fußgängerzone selbst, sei es auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, in Grünanlagen
oder auf Gehwegen mit Freigabe für Radfahrer.
- Fußgängerzone:
In der Fußgängerzone haben Fußgänger Vorrang. In vielen Straßen und auf den Plätzen
der Fußgängerzone ist Radfahren geduldet, d.h. Radfahrer haben sich in ihrem
Verkehrsverhalten an den Fußverkehr anzupassen.
Eine Trennung von Fußgängern und Radfahrern z.B. mittels eigens für den Radverkehr
ausgewiesene und markierte Radfahrbereiche widerspricht den Zielen einer
Fußgängerzone. Solche Zonen würden zu mehr Konflikten führen, weil sie den jeweils
zugewiesenen Raum einengen und zu einem schnelleren Radfahren auf den dann dem
Radverkehr vorbehaltenen Flächen führen würden. Darüber hinaus würde für solche
Zonen in den meisten Straßen und auf den Plätzen der Raum nicht ausreichen und
würde die Möglichkeiten für den Fußverkehr, den ÖPNV und den Aufenthalt
(Außengastronomie) stark einengen.
Bereits seit vielen Jahren ist in den besonders engen Straßen der inneren
Fußgängerzone bei hohem Fußverkehrsanteil tagsüber Radfahren verboten und
lediglich in der Nachtzeit (21:00 – 6:00 Uhr) erlaubt: Stadtkirchplatz, Ludwigstraße,
Ludwigpassage, Ernst-Ludwig-Straße, Schuchardstraße.
In der Wilhelminenstraße ist aufgrund der drohenden besonderen Schwere von Unfällen
Radfahren vom Wilhelminenplatz zur Elisabethenstraße verboten.
Zur Verminderung des Radverkehrs in der Fußgängerzone werden zusätzlich gezielt
Umfahrungsstrecken ausgebaut, damit Rad-Durchgangsverkehr nicht mehr durch die
Fußgängerzone fahren muss.
- Radtangente West:
Im Westen der Fußgängerzone wird derzeit eine tangentiale Führung vom
Wilhelminenplatz zur Bismarckstraße intensiv geplant und befindet sich teilweise kurz
vor der Umsetzung:
- Neuordnung der Anliegerstraße zwischen Wilhelminenplatz und Zimmerstraße mit
glattem Fahrbahnbelag
- Umgestaltung der Zimmerstraße mit glattem Fahrbahnbelag und Freigabe für den
Radverkehr in beide Richtungen
- 4 -
- Umbau der Grafenstraße zwischen Elisabethenstraße und Rheinstraße mit Freigabe
des Radverkehrs in beide Richtungen
- Markierung von Radfahrstreifen und Schutzstreifen in der Grafenstraße zwischen
Rheinstraße und Bismarckstraße
- Radtangente Nord:
Die Bismarckstraße wird derzeit zwischen Goebelstraße und Dolivostraße mit eigenen
Radverkehrsanlagen ausgebaut. Die Weiterführung nach Osten bis zum Willy-Brandt-
Platz und darüber hinaus bis in den Herrngarten ist in intensiver Planung
- Radtangente Ost:
Über den Straßenzug Merckstraße – Mühlstraße – Hochstraße soll eine tangentiale
Hauptradroute mit überwiegend ausgewiesenen Fahrradstraßen zwischen
Alexanderstraße/Dieburger Straße und Herdweg entstehen. Vorplanungen haben
begonnen, insbesondere auch zu den schwierigen Querungen der
Hauptverkehrsstraßen Landgraf-Georg-Straße und Nieder-Ramstädter-Straße
- Radtangente Süd:
Für eine südliche Umfahrung der Fußgängerzone gibt es einzelne begonnene
Vorplanungen:
- Zweirichtungsradweg in der Hügelstraße zwischen Neckarstraße und Zimmerstraße
- Rad-Hauptrouten, evtl. als Fahrradstraßen in Hölgestraße und Kiesstraße
- Aufheben von getrennten Geh- und Radwegen:
Die Benutzungspflicht wurde auf einigen zur Innenstadt führenden getrennten Geh - und
Radwegen aufgehoben, da die vor Jahrzehnten dort geplanten Radwege viel zu schmal
sind: Dieburger Straße, Neckarstraße
Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen dadurch die Fahrbahn benutzten, was
insbesondere die Konflikte zwischen Fußgängern und schnellen Radlern reduziert.
Darmstadt, 21.08.2015
Dezernat I Dezernat III Dezernat IV
i. V.
Jochen Partsch Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (23)
- Ludwigstraße
- Ernst-Ludwig-Straße
- Schuchardstraße
- Wilhelminenstraße
- Elisabethenstraße
- Bismarckstraße
- Grafenstraße
- Mühlstraße
- Hochstraße
- Alexanderstraße
- Nieder-Ramstädter Straße
- Hügelstraße
- Dieburger Straße
- Neckarstraße
- Stadtkirchplatz
- Landgraf-Georg-Straße
- Zimmerstraße
- Rheinstraße
- Goebelstraße
- Dolivostraße
- Merckstraße
- Herdweg
- Kiesstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0387
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 21.08.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00