BV1/147/2025
Austausch von Abfallbehältern in der Düsseldorfer Altstadt; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 24.01.2025; BV1/015/2025
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Informationsvorlage BV
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BV1/147/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Austausch von Abfallbehältern in der Düsseldorfer Altstadt; Beschluss der Bezirksvertretung 1 vom 24.01.2025; BV1/015/2025 Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 1 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 1 27.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Die Verwaltung wird gebeten, mit der AWISTA über einen häufigeren Austausch der beschädigten Abfallbehälter zu sprechen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Stadtsauberkeitsoffensive 2025 werden insbesondere für Abfallbehälter - den sogenannten „Straßenpapierkörben“ - diverse Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes umgesetzt. So wurden Anfang Juni die knapp 100 grünen Hängepapierkörbe i m Altstadtbereich vollständig gegen neue graue Behälter ausgetauscht. Die neuen Behälter sind mit der dezenten Farbe grau einerseits ansprechend unauffällig, aber zugleich auch auffällig wegen der roten Aufkleber und humorvollen Slogans. Zu einigen bereits bekannten Sprüchen (zum Beispiel zum Thema Hundekot und Zigarettenkippen) wurden auch neue Slogans kreiert. Zudem wurden Anfang Juni auch die Standbehälter gereinigt, einschließlich der Entfernung von Aufklebern und besonders großflächigen Graffitis. Des Weiteren erfolgt in Kürze der Austausch von fünf der eckigen grünen Standpapierkörbe (zum Beispiel am „Bolker Stern“) gegen neue Behälter dieses 100-Liter-Modells. In Kürze werden zudem 11 der vorhandenen „TARA“ -Edelstahl-Standbehälter in der Altstadt neue Deckel erhalten, die eine leichtere Entsorgung von Pizzakartons ermöglichen. Die Maßnahmen der Sauberkeitsoffensive wurden in einer Pressekonferenz des Oberbürgermeisters am 02.04.2025 und im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen, Stadtökologie, Abfallmanagement und Bevölkerungsschutz am 12.05.2025 unter TOP Ö 4.1 vorgestellt. Zudem ist ein weiterer Pressetext vorgesehen, der voraussichtlich noch in der laufenden 24. Kalenderwoche veröffentlicht wird. Seite 2 Zur generellen Thematik „Unterhaltung der St raßenabfallbehälter“ wird zudem Folgendes mitgeteilt: Die Unterhaltung durch die AWISTA Kommunal GmbH sieht einen umgehenden Austausch von Behältern innerhalb von zwei Tagen ab Bekanntwerden vor, sofern diese nicht mehr in einem verkehrssicheren oder technisch einwandfreien Zustand sind. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Behälter Beschädigungen wie scharfe Kanten, Risse, Verformungen oder Funktionsbeeinträchtigungen aufweisen. Der Austausch erfolgt hierbei aus Nachhaltigkeitsgründen vorrangig ge gen gebrauchte und „generalüberholte“ Behälter. Zudem sehen die vertraglichen Regelungen mit der AWISTA Kommunal GmbH vor, dass die Abfallbehälter in einem hygienischen Zustand sein müssen. Sollte es Feststellungen zu - wie oben definiert – mangelhaften Behältern geben, nimmt das Amt für Umwelt - und Verbraucherschutz konkrete Hinweise gerne über die bekannten Meldewege entgegen, um hier kurzfristig für Abhilfe zu sorgen. Laut Antragsbegründung wird auch der Austausch von Behältern, die verschmutzt und beklebt sind, gewünscht. Der vollständige Austausch sowie die Entfernung von Schmierereien in Form von Graffitis und Aufklebern bei grundsätzlich verkehrssicheren, technisch einwandfreien und hygienischen Behältern ist nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Behälter nahezu vollständig beklebt oder besprüht ist. Solche Aktionen sind sehr zeit - und kostenintensiv und leider wenig nachhaltig, da erfahrungsgemäß zeitnah wieder neue Verunreinigungen zu verzeichnen sind. D ies ist ein Phänomen, welches im ganzen Stadtgebiet beziehungsweise in allen vergleichbaren Großstädten zu verzeichnen ist. Daher bittet die Verwaltung um Verständnis, dass ein turnusgemäßer Austausch von Behältern mit Graffitis und Aufklebern nicht erfolgen kann.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV1/147/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 10.06.2025
- Erstellt
- 10.06.2025 13:10