Mandari Insight

V/0218/2013

Anregung des Integrationsrates an den Rat Nr. AIR/4/2013 vom 07.03.2013, die gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen Örtlichkkeiten zu bewirken (Anlage)

Vorlagen 09.04.2013

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 15.05.2013, TOP 3.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Vorlage Nr. 0218-2013, Anlage

· application/pdf

Ansehen

Vorlage Nr. 218-2013, Anlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2122 Zeichen

V/0218/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung des Integrationsrates an den Rat Nr. AIR/4/2013 vom 07.03.2013, die gleichberechtigte 
Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen Örtlichkeiten zu bewirken 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.05.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss begrüßt die Initiative des Integrationsrates zur diskriminierungsfreien Nu t-
zung des öffentlichen Raumes und verweist darauf, dass diese im Rahmen des geltenden 
Rechts gewährleistet ist. 
2. Die Anregung des Integrationsrates an den Rat Nr. AIR/4/2013 vom 07.03 .2013 ist damit erl e-
digt. 
 
 
Begründung: 
 
Die Anregung wurde in der Ratssitzung am 13.03.2013  eingebracht und an den Hauptausschuss 
verwiesen. 
 
Soweit sich der Antrag im Tenor auf die Ermöglichung einer für alle Bürgerinnen und Bürger 
gleichberechtigten Nu tzung öffentlicher Örtlichkeiten bezieht, ist festzustellen, dass eine solche 
diskriminierungsfreie Nutzung im Rahmen der Rechtsordnung bereits möglich ist. 
 
Soweit sich der  Integrationsrat in der Begründung der Anregung auf einen konkreten Fall der Aus-
übung des privaten Hausrechts durch einen Gastwirt bezieht, ist auch dies durch Verfassung und 
Rechtsordnung geregelt. Das zivilrechtliche Hausrecht  leitet sich aus dem Grundrecht der Unve r-
letzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG ab. Das Hau srecht steht auc h Gewerbetreibenden auf 
ihrem Grundstückseigentum oder -besitz zu, so etwa auch dem Gastwirt. Im Rahmen des Hau s-
rechts kann grundsätzlich ein Hausverbot ausgesprochen werden.  
 
 
 
 
… 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0218/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulze-Werner 
Ruf: 
492 32 00 
E-Mail: 
SchuWe@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0218/2013 
Abgesehen von den durch Grundgesetz und Zivilrechtsordnung festgelegten Rahmenbedingungen 
ist die Intention der Anregung des Integrationsrates, auf allseits diskriminierungsfreie Räume hi n-
zuwirken, in ethisch-gesellschaftlicher Hinsicht zu begrüßen. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Vorlage Nr. 0218-2013, Anlage

1664 Zeichen

Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Hauptausschuss V/0218/2013

Ariregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0004/2013

Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 06.03.2013 folgende Anre-
gung mehrheitlich beschlossen: .

Anregung an den Rat die gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen
Ortlichkeiten zu bewirken.

Der Rat möge sich dafür einsetzen, dass eine gleichberechtigte, für alle Bürgerinnen und
Bürger zugängliche Nutzung sämtlicher öffentlicher Ortlichkeiten ermöglicht wird.

Begründung:
Aus der Presse haben wir entnommen, dass ein uniformierter Polizist, der mit seinem in

Münster studierenden Sohn, ein Lokal auf der Frauenstraße in Münster aufgesucht hatte,
aus diesem verwiesen wurde, mit der Begründung auf die Ausübung des Hausrechts.

Solche Praktiken kennt der Integrationsrat viel zu.gut und wir. haben in der Vergangenheit
über viele solcher Fälle berichtet und dazu öffentlich protestiert.

Wir protestieren jetzt auch im Fall des Polizisten, denn wieder wird ein Mensch allein we-
gen seines Aussehens von ansonsten Öffentlichen Ortlichkeiten ausgeschlossen mit der
faulen Ausrede, dass der Hausherr hier sein Hausrecht wahrnimmt.

Dies ist eine schlimme Form der Diskriminierung von Menschen und wir verurteilen dies in
aller Schärfe. Wir fordern den Rat auf und bitten ihn herzlich, bei dem Gesetzgeber und
sonstigen zuständigen Stellen sich dafür einzusetzen, dass diese Regelung, also das
Durchsetzen des Hausrechts und damit der Ausschluss von „unerwünschten Personen“
aus dem öffentlichen Leben, in dieser Form, also allein nach Gusto und ohne konkrete
Gründe, abgeschafft wird. "

Vorlage Nr. 218-2013, Anlage

1664 Zeichen

Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Hauptausschuss V/0218/2013

Ariregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0004/2013

Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 06.03.2013 folgende Anre-
gung mehrheitlich beschlossen: .

Anregung an den Rat die gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen
Ortlichkeiten zu bewirken.

Der Rat möge sich dafür einsetzen, dass eine gleichberechtigte, für alle Bürgerinnen und
Bürger zugängliche Nutzung sämtlicher öffentlicher Ortlichkeiten ermöglicht wird.

Begründung:
Aus der Presse haben wir entnommen, dass ein uniformierter Polizist, der mit seinem in

Münster studierenden Sohn, ein Lokal auf der Frauenstraße in Münster aufgesucht hatte,
aus diesem verwiesen wurde, mit der Begründung auf die Ausübung des Hausrechts.

Solche Praktiken kennt der Integrationsrat viel zu.gut und wir. haben in der Vergangenheit
über viele solcher Fälle berichtet und dazu öffentlich protestiert.

Wir protestieren jetzt auch im Fall des Polizisten, denn wieder wird ein Mensch allein we-
gen seines Aussehens von ansonsten Öffentlichen Ortlichkeiten ausgeschlossen mit der
faulen Ausrede, dass der Hausherr hier sein Hausrecht wahrnimmt.

Dies ist eine schlimme Form der Diskriminierung von Menschen und wir verurteilen dies in
aller Schärfe. Wir fordern den Rat auf und bitten ihn herzlich, bei dem Gesetzgeber und
sonstigen zuständigen Stellen sich dafür einzusetzen, dass diese Regelung, also das
Durchsetzen des Hausrechts und damit der Ausschluss von „unerwünschten Personen“
aus dem öffentlichen Leben, in dieser Form, also allein nach Gusto und ohne konkrete
Gründe, abgeschafft wird. "

Beratungsverlauf (1)

15.05.2013 Hauptausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Frauenstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0218/2013
Typ
Vorlagen
Datum
09.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37