V/0218/2013
Anregung des Integrationsrates an den Rat Nr. AIR/4/2013 vom 07.03.2013, die gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen Örtlichkkeiten zu bewirken (Anlage)
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Beschlussvorlage
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V/0218/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Anregung des Integrationsrates an den Rat Nr. AIR/4/2013 vom 07.03.2013, die gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen Örtlichkeiten zu bewirken Beratungsfolge 15.05.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Hauptausschuss begrüßt die Initiative des Integrationsrates zur diskriminierungsfreien Nu t- zung des öffentlichen Raumes und verweist darauf, dass diese im Rahmen des geltenden Rechts gewährleistet ist. 2. Die Anregung des Integrationsrates an den Rat Nr. AIR/4/2013 vom 07.03 .2013 ist damit erl e- digt. Begründung: Die Anregung wurde in der Ratssitzung am 13.03.2013 eingebracht und an den Hauptausschuss verwiesen. Soweit sich der Antrag im Tenor auf die Ermöglichung einer für alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigten Nu tzung öffentlicher Örtlichkeiten bezieht, ist festzustellen, dass eine solche diskriminierungsfreie Nutzung im Rahmen der Rechtsordnung bereits möglich ist. Soweit sich der Integrationsrat in der Begründung der Anregung auf einen konkreten Fall der Aus- übung des privaten Hausrechts durch einen Gastwirt bezieht, ist auch dies durch Verfassung und Rechtsordnung geregelt. Das zivilrechtliche Hausrecht leitet sich aus dem Grundrecht der Unve r- letzlichkeit der Wohnung gem. Art. 13 GG ab. Das Hau srecht steht auc h Gewerbetreibenden auf ihrem Grundstückseigentum oder -besitz zu, so etwa auch dem Gastwirt. Im Rahmen des Hau s- rechts kann grundsätzlich ein Hausverbot ausgesprochen werden. … Vorlagen-Nr.: V/0218/2013 Auskunft erteilt: Herr Schulze-Werner Ruf: 492 32 00 E-Mail: SchuWe@stadt-muenster.de Datum: 11.04.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0218/2013 Abgesehen von den durch Grundgesetz und Zivilrechtsordnung festgelegten Rahmenbedingungen ist die Intention der Anregung des Integrationsrates, auf allseits diskriminierungsfreie Räume hi n- zuwirken, in ethisch-gesellschaftlicher Hinsicht zu begrüßen. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlage
Vorlage Nr. 0218-2013, Anlage
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Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Hauptausschuss V/0218/2013 Ariregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0004/2013 Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 06.03.2013 folgende Anre- gung mehrheitlich beschlossen: . Anregung an den Rat die gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen Ortlichkeiten zu bewirken. Der Rat möge sich dafür einsetzen, dass eine gleichberechtigte, für alle Bürgerinnen und Bürger zugängliche Nutzung sämtlicher öffentlicher Ortlichkeiten ermöglicht wird. Begründung: Aus der Presse haben wir entnommen, dass ein uniformierter Polizist, der mit seinem in Münster studierenden Sohn, ein Lokal auf der Frauenstraße in Münster aufgesucht hatte, aus diesem verwiesen wurde, mit der Begründung auf die Ausübung des Hausrechts. Solche Praktiken kennt der Integrationsrat viel zu.gut und wir. haben in der Vergangenheit über viele solcher Fälle berichtet und dazu öffentlich protestiert. Wir protestieren jetzt auch im Fall des Polizisten, denn wieder wird ein Mensch allein we- gen seines Aussehens von ansonsten Öffentlichen Ortlichkeiten ausgeschlossen mit der faulen Ausrede, dass der Hausherr hier sein Hausrecht wahrnimmt. Dies ist eine schlimme Form der Diskriminierung von Menschen und wir verurteilen dies in aller Schärfe. Wir fordern den Rat auf und bitten ihn herzlich, bei dem Gesetzgeber und sonstigen zuständigen Stellen sich dafür einzusetzen, dass diese Regelung, also das Durchsetzen des Hausrechts und damit der Ausschluss von „unerwünschten Personen“ aus dem öffentlichen Leben, in dieser Form, also allein nach Gusto und ohne konkrete Gründe, abgeschafft wird. "
Vorlage Nr. 218-2013, Anlage
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Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Hauptausschuss V/0218/2013 Ariregung des Integrationsrates an den Rat AIR/0004/2013 Der Integrationsrat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 06.03.2013 folgende Anre- gung mehrheitlich beschlossen: . Anregung an den Rat die gleichberechtigte Teilhabe an der Nutzung der öffentlichen Ortlichkeiten zu bewirken. Der Rat möge sich dafür einsetzen, dass eine gleichberechtigte, für alle Bürgerinnen und Bürger zugängliche Nutzung sämtlicher öffentlicher Ortlichkeiten ermöglicht wird. Begründung: Aus der Presse haben wir entnommen, dass ein uniformierter Polizist, der mit seinem in Münster studierenden Sohn, ein Lokal auf der Frauenstraße in Münster aufgesucht hatte, aus diesem verwiesen wurde, mit der Begründung auf die Ausübung des Hausrechts. Solche Praktiken kennt der Integrationsrat viel zu.gut und wir. haben in der Vergangenheit über viele solcher Fälle berichtet und dazu öffentlich protestiert. Wir protestieren jetzt auch im Fall des Polizisten, denn wieder wird ein Mensch allein we- gen seines Aussehens von ansonsten Öffentlichen Ortlichkeiten ausgeschlossen mit der faulen Ausrede, dass der Hausherr hier sein Hausrecht wahrnimmt. Dies ist eine schlimme Form der Diskriminierung von Menschen und wir verurteilen dies in aller Schärfe. Wir fordern den Rat auf und bitten ihn herzlich, bei dem Gesetzgeber und sonstigen zuständigen Stellen sich dafür einzusetzen, dass diese Regelung, also das Durchsetzen des Hausrechts und damit der Ausschluss von „unerwünschten Personen“ aus dem öffentlichen Leben, in dieser Form, also allein nach Gusto und ohne konkrete Gründe, abgeschafft wird. "
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Frauenstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0218/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37