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AN/2624/2021

Strukturen und Ressourcen für eine integrierte Klimafolgenanpassung in der Stadt Köln

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) 02.12.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 31.12.2026, TOP 3

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2794 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/2624/2021
Stand: 30.07.2025 
Sachstandsbericht  
Strukturen und Ressourcen für eine integrierte Klimafolgenanpassung in der 
Stadt Köln 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie für eine integrierte Klimafolgenanpas-
sung zu entwickeln. 
 
Dazu sollen mit den städtischen Beteiligungen (Stadtwerke, StEB etc.) alle verfügba-
ren, klimarelevanten Daten, Konzepte und Erfahrungen ausgewertet werden; gegebe-
nenfalls sind weitere Daten zusätzlich zu erheben. Für eine individuelle Anpassung 
der Strategie auf das gesamte Stadtgebiet sollen alle Kölner Stadtstrukturen abgebil-
det werden.  
 
Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden: 
 
1. Die Potenziale der Digitalisierung, wie in den Smart-City-Ansätzen. 
2. Die Klimafolgenanpassung ist eine Querschnittsaufgabe. Die Erstellung der 
Strategie soll unter Einbindung verschiedenster Stakeholder partizipativ 
erfolgen. 
3. Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse und Konzepte legt die 
Stadtverwaltung rechtzeitig einen für den Sommer 2022 nutzbaren Katalog 
an Sofortmaßnahmen vor. Maßnahmen, die auf Empfehlungen des 
Umweltbundesamtes basieren, können bis zu einem Kostenrahmen von 
50.000 € für die Einzelmaßnahme sofort ohne weitere Beschlüsse 
umgesetzt werden. 
Für das Jahr 2022 werden die Mittel aus der Teilplanzeile 1401 (politischer 
VN) bereitgestellt. 
4. Der für alle Beschlussvorlagen notwendige Prüfpunkt „Auswirkungen auf 
den Klimaschutz“ wird in Bezug auf die Klimawandelfolgen entsprechend 
erweitert. 
5. Die Stadtverwaltung wird unter Berücksichtigung öffentlicher Förderange-
bote (Land, Bund, EU) eine Kosteneinschätzung hinsichtlich notwendiger 
Struktur- und Personalkapazitäten für den Aufbau, die Koordinierung und 
die konsequente Umsetzung der Klimafolgenanpassungsstrategie und des 
Sofortmaßnahmenprogramms vorlegen und im Haushalt für folgende Jahre 
bereitstellen. Dabei werden auch benötigte Sachmittel z.B. für Dienstleis-
tungsaufträge berücksichtigt.

2 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Nächste Schritte: 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Mit dem Beschluss 2352/2022 „Bestandsaufnahme und Strategie zur Integrierten 
Klimafolgenanpassung“ wurde der Ratsauftrag AN/2624/2021 konkretisiert und umge-
setzt. Das Integrierte Klimaanpassungskonzept wird derzeit in Abstimmung mit den 
betroffenen Dienststellen erstellt. Die Ergebnisse werden der Politik Anfang 2026 vor-
gelegt. 
Nächste Schritte: 
Im Rahmen der Berichterstattung 2352/2022 „Bestandsaufnahme und Strategie zur 
Integrierten Klimafolgenanpassung“ wird jährlich ein Sachstandsbericht für den 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün erstellt. Der aktuelle Sachstandsbericht vom 
20.01.2025 liegt vor, der nächste Bericht erfolgt Ende 2025.

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

4178 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 
 
AN/2624/2021 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 14.12.2021 
 
Strukturen und Ressourcen für eine integrierte Klimafolgenanpassung in der Stadt 
Köln 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung 
des Rates am 14.12.2021 aufzunehmen: 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie für eine integrierte Klimafolgenanpassung zu 
entwickeln. 
 
Dazu sollen mit den städtischen Beteiligungen (Stadtwerke, StEB etc.) alle verfügbaren, kli-
marelevanten Daten, Konzepte und Erfahrungen ausgewertet werden; gegebenenfalls sind 
weitere Daten zusätzlich zu erheben. Für eine individuelle Anpassung der Strategie auf das 
gesamte Stadtgebiet sollen alle Kölner Stadtstrukturen abgebildet werden.  
 
Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden: 
 
1) Die Potenziale der Digitalisierung, wie in den Smart-City-Ansätzen. 
2) Die Klimafolgenanpassung ist eine Querschnittsaufgabe. Die Erstellung der Strategie 
soll unter Einbindung verschiedenster Stakeholder partizipativ erfolgen. 
3) Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse und Konzepte legt die 
Stadtverwaltung rechtzeitig einen für den Sommer 2022 nutzbaren Katalog an 
Sofortmaßnahmen vor. Maßnahmen, die auf Empfehlungen des Umweltbundesamtes 
basieren, können bis zu einem Kostenrahmen von 50.000 € für die Einzelmaßnahme 
sofort ohne weitere Beschlüsse umgesetzt werden. 
Für das Jahr 2022 werden die Mittel aus der Teilplanzeile 1401 (politischer VN) 
bereitgestellt. 
4) Der für alle Beschlussvorlagen notwendige Prüfpunkt „Auswirkungen auf den 
Klimaschutz“ wird in Bezug auf die Klimawandelfolgen entsprechend erweitert. 
5) Die Stadtverwaltung wird unter Berücksichtigung öffentlicher Förderangebote (Land, 
Bund, EU) eine Kosteneinschätzung hinsichtlich notwendiger Struktur- und Personal-
kapazitäten für den Aufbau, die Koordinierung und die konsequente Umsetzung der 
Klimafolgenanpassungsstrategie und des Sofortmaßnahmenprogramms vorlegen

- 2 - 
 
und im Haushalt für folgende Jahre bereitstellen. Dabei werden auch benötigte 
Sachmittel z.B. für Dienstleistungsaufträge berücksichtigt. 
 
Begründung: 
 
Gerade Großstädte spüren die Folgen des Klimawandels bereits heute sehr stark. Die zu-
nehmenden heißen Tage und tropischen Nächte machen versiegelte innerstädtische Berei-
che zu Hitzeinseln, andauernde Hitzebelastungen schädigen die menschliche Gesundheit 
und haben negative Auswirkungen auf die Stadtnatur, einem natürlichen Verbündeten gegen 
die Klimawandelfolgen in den Ballungsräumen. Das sehen wir z.B. an den Kölner Stadtbäu-
men, die zudem durch die langen Trockenphasen in den Monaten im Frühjahr und Herbst 
belastet sind.  
 
Immer häufiger werden uns auch in Zukunft Extremwetter-Ereignisse wie  Starkregen treffen, 
die lokal zum Teil zu heftigen Überflutungen führen, da der Anteil der Versiegelung zu hoch 
und unsere Kanalsysteme auf die Ereignisse nicht ausgelegt sind. Hier müssen sich Infra-
strukturen anpassen und Schadensvorsorge betrieben werden.  
 
Das Land NRW hat das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet, das seit 
dem 02. Juli 2021 in Kraft getreten ist und ein Berücksichtigungsgebot der Klimafolgenan-
passung enthält. Die Klimafolgenanpassung wird damit zum festen Bestandteil der öffentli-
chen Verwaltung. So soll auf kommunaler Ebene zum Beispiel bei allen politischen Ent-
scheidungen und Planungsvorhaben künftig ein „Klimaanpassungscheck“ dafür sorgen, dass 
die Auswirkungen des Klimawandels stets mitberücksichtigt werden. Das Land wird sich 
ebenso verpflichten, eine Klimafolgenanpassungsstrategie zu erstellen und diese spätestens 
alle fünf Jahre fortzuschreiben.  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. gez. gez. 
Lino Hammer 
Grüne-  
Fraktionsgeschäftsführer 
Niklas Kienitz 
CDU- 
Fraktionsgeschäftsführer 
Lucas Sickmöller 
Volt- 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (2)

14.12.2021 Rat
TOP 3.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
31.12.2026 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: für das Digitale Berichtswesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/2624/2021
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
Datum
02.12.2021
Erstellt
02.12.2021 10:18