AN/2624/2021
Strukturen und Ressourcen für eine integrierte Klimafolgenanpassung in der Stadt Köln
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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
2794 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/VIII
Vorlagen-Nummer
AN/2624/2021
Stand: 30.07.2025
Sachstandsbericht
Strukturen und Ressourcen für eine integrierte Klimafolgenanpassung in der
Stadt Köln
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie für eine integrierte Klimafolgenanpas-
sung zu entwickeln.
Dazu sollen mit den städtischen Beteiligungen (Stadtwerke, StEB etc.) alle verfügba-
ren, klimarelevanten Daten, Konzepte und Erfahrungen ausgewertet werden; gegebe-
nenfalls sind weitere Daten zusätzlich zu erheben. Für eine individuelle Anpassung
der Strategie auf das gesamte Stadtgebiet sollen alle Kölner Stadtstrukturen abgebil-
det werden.
Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden:
1. Die Potenziale der Digitalisierung, wie in den Smart-City-Ansätzen.
2. Die Klimafolgenanpassung ist eine Querschnittsaufgabe. Die Erstellung der
Strategie soll unter Einbindung verschiedenster Stakeholder partizipativ
erfolgen.
3. Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse und Konzepte legt die
Stadtverwaltung rechtzeitig einen für den Sommer 2022 nutzbaren Katalog
an Sofortmaßnahmen vor. Maßnahmen, die auf Empfehlungen des
Umweltbundesamtes basieren, können bis zu einem Kostenrahmen von
50.000 € für die Einzelmaßnahme sofort ohne weitere Beschlüsse
umgesetzt werden.
Für das Jahr 2022 werden die Mittel aus der Teilplanzeile 1401 (politischer
VN) bereitgestellt.
4. Der für alle Beschlussvorlagen notwendige Prüfpunkt „Auswirkungen auf
den Klimaschutz“ wird in Bezug auf die Klimawandelfolgen entsprechend
erweitert.
5. Die Stadtverwaltung wird unter Berücksichtigung öffentlicher Förderange-
bote (Land, Bund, EU) eine Kosteneinschätzung hinsichtlich notwendiger
Struktur- und Personalkapazitäten für den Aufbau, die Koordinierung und
die konsequente Umsetzung der Klimafolgenanpassungsstrategie und des
Sofortmaßnahmenprogramms vorlegen und im Haushalt für folgende Jahre
bereitstellen. Dabei werden auch benötigte Sachmittel z.B. für Dienstleis-
tungsaufträge berücksichtigt.
2
Status in Bearbeitung
erledigt
Nächste Schritte:
Aktueller Bearbeitungsstand:
Mit dem Beschluss 2352/2022 „Bestandsaufnahme und Strategie zur Integrierten
Klimafolgenanpassung“ wurde der Ratsauftrag AN/2624/2021 konkretisiert und umge-
setzt. Das Integrierte Klimaanpassungskonzept wird derzeit in Abstimmung mit den
betroffenen Dienststellen erstellt. Die Ergebnisse werden der Politik Anfang 2026 vor-
gelegt.
Nächste Schritte:
Im Rahmen der Berichterstattung 2352/2022 „Bestandsaufnahme und Strategie zur
Integrierten Klimafolgenanpassung“ wird jährlich ein Sachstandsbericht für den
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün erstellt. Der aktuelle Sachstandsbericht vom
20.01.2025 liegt vor, der nächste Bericht erfolgt Ende 2025.
Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
4178 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 AN/2624/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.12.2021 Strukturen und Ressourcen für eine integrierte Klimafolgenanpassung in der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 14.12.2021 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie für eine integrierte Klimafolgenanpassung zu entwickeln. Dazu sollen mit den städtischen Beteiligungen (Stadtwerke, StEB etc.) alle verfügbaren, kli- marelevanten Daten, Konzepte und Erfahrungen ausgewertet werden; gegebenenfalls sind weitere Daten zusätzlich zu erheben. Für eine individuelle Anpassung der Strategie auf das gesamte Stadtgebiet sollen alle Kölner Stadtstrukturen abgebildet werden. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden: 1) Die Potenziale der Digitalisierung, wie in den Smart-City-Ansätzen. 2) Die Klimafolgenanpassung ist eine Querschnittsaufgabe. Die Erstellung der Strategie soll unter Einbindung verschiedenster Stakeholder partizipativ erfolgen. 3) Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse und Konzepte legt die Stadtverwaltung rechtzeitig einen für den Sommer 2022 nutzbaren Katalog an Sofortmaßnahmen vor. Maßnahmen, die auf Empfehlungen des Umweltbundesamtes basieren, können bis zu einem Kostenrahmen von 50.000 € für die Einzelmaßnahme sofort ohne weitere Beschlüsse umgesetzt werden. Für das Jahr 2022 werden die Mittel aus der Teilplanzeile 1401 (politischer VN) bereitgestellt. 4) Der für alle Beschlussvorlagen notwendige Prüfpunkt „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ wird in Bezug auf die Klimawandelfolgen entsprechend erweitert. 5) Die Stadtverwaltung wird unter Berücksichtigung öffentlicher Förderangebote (Land, Bund, EU) eine Kosteneinschätzung hinsichtlich notwendiger Struktur- und Personal- kapazitäten für den Aufbau, die Koordinierung und die konsequente Umsetzung der Klimafolgenanpassungsstrategie und des Sofortmaßnahmenprogramms vorlegen - 2 - und im Haushalt für folgende Jahre bereitstellen. Dabei werden auch benötigte Sachmittel z.B. für Dienstleistungsaufträge berücksichtigt. Begründung: Gerade Großstädte spüren die Folgen des Klimawandels bereits heute sehr stark. Die zu- nehmenden heißen Tage und tropischen Nächte machen versiegelte innerstädtische Berei- che zu Hitzeinseln, andauernde Hitzebelastungen schädigen die menschliche Gesundheit und haben negative Auswirkungen auf die Stadtnatur, einem natürlichen Verbündeten gegen die Klimawandelfolgen in den Ballungsräumen. Das sehen wir z.B. an den Kölner Stadtbäu- men, die zudem durch die langen Trockenphasen in den Monaten im Frühjahr und Herbst belastet sind. Immer häufiger werden uns auch in Zukunft Extremwetter-Ereignisse wie Starkregen treffen, die lokal zum Teil zu heftigen Überflutungen führen, da der Anteil der Versiegelung zu hoch und unsere Kanalsysteme auf die Ereignisse nicht ausgelegt sind. Hier müssen sich Infra- strukturen anpassen und Schadensvorsorge betrieben werden. Das Land NRW hat das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet, das seit dem 02. Juli 2021 in Kraft getreten ist und ein Berücksichtigungsgebot der Klimafolgenan- passung enthält. Die Klimafolgenanpassung wird damit zum festen Bestandteil der öffentli- chen Verwaltung. So soll auf kommunaler Ebene zum Beispiel bei allen politischen Ent- scheidungen und Planungsvorhaben künftig ein „Klimaanpassungscheck“ dafür sorgen, dass die Auswirkungen des Klimawandels stets mitberücksichtigt werden. Das Land wird sich ebenso verpflichten, eine Klimafolgenanpassungsstrategie zu erstellen und diese spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: für das Digitale Berichtswesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2624/2021
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)
- Datum
- 02.12.2021
- Erstellt
- 02.12.2021 10:18