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Strukturen und Ressourcen für eine integrierte Klimafolgenanpassung in der Stadt Köln

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne) AN/2624/2021 vom 02.12.2021

Stand: Am 14.12.2021 im Rat ungeändert beschlossen. Nächste Beratung am 31.12.2026 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün.

Dokumente

  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII Vorlagen-Nummer AN/2624/2021 Stand: 30.07.2025 Sachstandsbericht Strukturen und Ressourcen für eine integrierte Klimafolgenanpassung in der Stadt Köln Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie für eine integrierte Klimafolgenanpas- sung zu entwickeln. Dazu sollen mit den städtischen Beteiligungen (Stadtwerke, StEB etc.) alle verfügba- ren, klimarelevanten Daten, Konzepte und Erfahrungen ausgewertet werden; gegebe- nenfalls sind weitere Daten zusätzlich zu erheben. Für eine individuelle Anpassung der Strategie auf das gesamte Stadtgebiet sollen alle Kölner Stadtstrukturen abgebil- det werden. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden: 1. Die Potenziale der Digitalisierung, wie in den Smart-City-Ansätzen. 2. Die Klimafolgenanpassung ist eine Querschnittsaufgabe. Die Erstellung der Strategie soll unter Einbindung verschiedenster Stakeholder partizipativ erfolgen. 3. Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse und Konzepte legt die Stadtverwaltung rechtzeitig einen für den Sommer 2022 nutzbaren Katalog an Sofortmaßnahmen vor. Maßnahmen, die auf Empfehlungen des Umweltbundesamtes basieren, können bis zu einem Kostenrahmen von 50.000 € für die Einzelmaßnahme sofort ohne weitere Beschlüsse umgesetzt werden. Für das Jahr 2022 werden die Mittel aus der Teilplanzeile 1401 (politischer VN) bereitgestellt. 4. Der für alle Beschlussvorlagen notwendige Prüfpunkt „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ wird in Bezug auf die Klimawandelfolgen entsprechend erweitert. 5. Die Stadtverwaltung wird unter Berücksichtigung öffentlicher Förderange- bote (Land, Bund, EU) eine Kosteneinschätzung hinsichtlich notwendiger Struktur- und Personalkapazitäten für den Aufbau, die Koordinierung und die konsequente Umsetzung der Klimafolgenanpassungsstrategie und des Sofortmaßnahmenprogramms vorlegen und im Haushalt für folgende Jahre bereitstellen. Dabei werden auch benötigte Sachmittel z.B. für Dienstleis- tungsaufträge berücksichtigt. 2 Status in Bearbeitung erledigt Nächste Schritte: Aktueller Bearbeitungsstand: Mit dem Beschluss 2352/2022 „Bestandsaufnahme und Strategie zur Integrierten Klimafolgenanpassung“ wurde der Ratsauftrag AN/2624/2021 konkretisiert und umge- setzt. Das Integrierte Klimaanpassungskonzept wird derzeit in Abstimmung mit den betroffenen Dienststellen erstellt. Die Ergebnisse werden der Politik Anfang 2026 vor- gelegt. Nächste Schritte: Im Rahmen der Berichterstattung 2352/2022 „Bestandsaufnahme und Strategie zur Integrierten Klimafolgenanpassung“ wird jährlich ein Sachstandsbericht für den Ausschuss Klima, Umwelt und Grün erstellt. Der aktuelle Sachstandsbericht vom 20.01.2025 liegt vor, der nächste Bericht erfolgt Ende 2025.
  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne)

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 02.12.2021 AN/2624/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.12.2021 Strukturen und Ressourcen für eine integrierte Klimafolgenanpassung in der Stadt Köln Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller*innen bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 14.12.2021 aufzunehmen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie für eine integrierte Klimafolgenanpassung zu entwickeln. Dazu sollen mit den städtischen Beteiligungen (Stadtwerke, StEB etc.) alle verfügbaren, kli- marelevanten Daten, Konzepte und Erfahrungen ausgewertet werden; gegebenenfalls sind weitere Daten zusätzlich zu erheben. Für eine individuelle Anpassung der Strategie auf das gesamte Stadtgebiet sollen alle Kölner Stadtstrukturen abgebildet werden. Folgende Punkte sollen dabei berücksichtigt werden: 1) Die Potenziale der Digitalisierung, wie in den Smart-City-Ansätzen. 2) Die Klimafolgenanpassung ist eine Querschnittsaufgabe. Die Erstellung der Strategie soll unter Einbindung verschiedenster Stakeholder partizipativ erfolgen. 3) Aufgrund der bereits vorliegenden Erkenntnisse und Konzepte legt die Stadtverwaltung rechtzeitig einen für den Sommer 2022 nutzbaren Katalog an Sofortmaßnahmen vor. Maßnahmen, die auf Empfehlungen des Umweltbundesamtes basieren, können bis zu einem Kostenrahmen von 50.000 € für die Einzelmaßnahme sofort ohne weitere Beschlüsse umgesetzt werden. Für das Jahr 2022 werden die Mittel aus der Teilplanzeile 1401 (politischer VN) bereitgestellt. 4) Der für alle Beschlussvorlagen notwendige Prüfpunkt „Auswirkungen auf den Klimaschutz“ wird in Bezug auf die Klimawandelfolgen entsprechend erweitert. 5) Die Stadtverwaltung wird unter Berücksichtigung öffentlicher Förderangebote (Land, Bund, EU) eine Kosteneinschätzung hinsichtlich notwendiger Struktur- und Personal- kapazitäten für den Aufbau, die Koordinierung und die konsequente Umsetzung der Klimafolgenanpassungsstrategie und des Sofortmaßnahmenprogramms vorlegen - 2 - und im Haushalt für folgende Jahre bereitstellen. Dabei werden auch benötigte Sachmittel z.B. für Dienstleistungsaufträge berücksichtigt. Begründung: Gerade Großstädte spüren die Folgen des Klimawandels bereits heute sehr stark. Die zu- nehmenden heißen Tage und tropischen Nächte machen versiegelte innerstädtische Berei- che zu Hitzeinseln, andauernde Hitzebelastungen schädigen die menschliche Gesundheit und haben negative Auswirkungen auf die Stadtnatur, einem natürlichen Verbündeten gegen die Klimawandelfolgen in den Ballungsräumen. Das sehen wir z.B. an den Kölner Stadtbäu- men, die zudem durch die langen Trockenphasen in den Monaten im Frühjahr und Herbst belastet sind. Immer häufiger werden uns auch in Zukunft Extremwetter-Ereignisse wie Starkregen treffen, die lokal zum Teil zu heftigen Überflutungen führen, da der Anteil der Versiegelung zu hoch und unsere Kanalsysteme auf die Ereignisse nicht ausgelegt sind. Hier müssen sich Infra- strukturen anpassen und Schadensvorsorge betrieben werden. Das Land NRW hat das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet, das seit dem 02. Juli 2021 in Kraft getreten ist und ein Berücksichtigungsgebot der Klimafolgenan- passung enthält. Die Klimafolgenanpassung wird damit zum festen Bestandteil der öffentli- chen Verwaltung. So soll auf kommunaler Ebene zum Beispiel bei allen politischen Ent- scheidungen und Planungsvorhaben künftig ein „Klimaanpassungscheck“ dafür sorgen, dass die Auswirkungen des Klimawandels stets mitberücksichtigt werden. Das Land wird sich ebenso verpflichten, eine Klimafolgenanpassungsstrategie zu erstellen und diese spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Mit freundlichen Grüßen gez. gez. gez. Lino Hammer Grüne- Fraktionsgeschäftsführer Niklas Kienitz CDU- Fraktionsgeschäftsführer Lucas Sickmöller Volt- Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 14.12.2021 zuletzt

    Rat

    TOP 3.1.10, Antrag / Anfrage. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 31.12.2026 vorgesehen

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: für das Digitale Berichtswesen

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