0208/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beschilderung und Einrichtung einer Spielstraße in der Burgenlandstraße, Aktenzeichen 184/23
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Anlage 1 Eingabe
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Von: Gesendet: Mittwoch, 4. Oktober 2023 16:41 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Anregung nach Paragraf 24 GO NRW für die BV Kalk Sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Kalk, die Burgenlandstraße in 51105 Köln ist für Autos frei zugänglich und in dieser Sackgasse ist aktuell Tempo 30 erlaubt. In diesem kurzen Straßenabschnitt befindet sich u.a. eine Kita. Der Bürgersteig auf der Seite der Kita ist nicht ausgebaut und Autos parken dort willkürlich. Kinder, die aus dem Tor der Kita laufen sind demnach sehr schnell auf der Fahrbahn und werden u. U. zu spät gesehen. Deswegen rege ich dringend an: - eine deutliche Beschilderung mit Hinweis auf spielende/querende Kinder bzw. die Kita - eine Geschwindigkeitsreduktion durch die Einführung einer Spielstraße. Anbei sende ich Ihnen ein paar Fotos von der Straße. Ich bedanke mich vorab für die Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 184/23 12.01.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Beschilderung und Einrichtung einer Spiel- straße in der Burgenlandstraße“, Aktenzeichen 184/23 B Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihr Schreiben vom 14.10.2023, auf das ich nun endlich zurückkommen kann. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangsbestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem Fachamt einzuholen. Nachfolgend übermittle ich Ihnen nun gerne den aktuellen Sachstand des Amtes für Straßen und Radwegebau: „Nach Prüfung der Straßenverkehrsbehörde ist die Integration der Burgenlandstraße in die bestehende Tempo-30-Zone ausreichend. Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht besteht hier kein Handlungsbedarf. Die Herstellung des Gehwegs in der Burgenlandstraße auf der Seite der Kita wurde durch das Amt für Straßen und Radwegebau bereits angestoßen. Aufgrund einer feh- lenden Priorisierung und knapper Personalressourcen ist die Bearbeitung unterbro- chen worden. Durch neu gewonnene Personalkapazitäten wurde die Planung nun wieder aufgenommen und soll zeitnah fertig gestellt werden.“ Bei fachlichen Fragen können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für Stra- ßen und Radwegebau, Herrn , unter der Telefonnummer 0221/221- oder per E- Mail: strassen-radwegebau@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Be- zirksvertretung, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Be- schwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwer- den@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0208/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Beschilderung und Einrichtung einer Spielstraße in der Burgenlandstraße, Aktenzeichen 184/23 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Kalk hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0208/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.01.2026
- Erstellt
- 21.01.2026 13:25