Zustimmung zur Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Absatz 3 Satz 4 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Dringlichkeitsbeschluss 202/2020 vom 28.08.2020
Stand: Am 28.08.2020 im Kreistag beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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Dringlichkeitsbeschluss (Zustimmung zur Leistung von erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Rahmen der äußersten Dringlichkeit nach § 50 Absatz 3 Satz 4 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW))
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