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Aufwertung der Steinstraße – Bäume pflanzen, Entsiegelung prüfen & Fördermittel nutzen, gem. Antrag SPD und Die Linke
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/1125/2025 vom 19.08.2025
Stand: Am 02.09.2025 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) geändert beschlossen.
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)
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SPD Die Linke Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1125/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2025 Aufwertung der Steinstraße – Bäume pflanzen, Entsiegelung prüfen & Fördermittel nutzen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Herren, wir bitten sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der nächsten Be- zirksvertretung zu nehmen: Die Bezirksvertretung Innenstadt möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, 1. zu prüfen, an welchen Stellen entlang der Steinstraße (z. B. zwischen Mauriti- ussteinweg und Pantaleonswall) Straßenbäume gepflanzt werden können 2. mögliche Entsiegelungsmaßnahmen zu untersuchen, um neue Pflanzflächen zu schaffen und Bodenversickerung zu ermöglichen; 3. alle öffentlichen Förderprogramme – insbesondere das städtische Programm „GRÜN hoch 3“ – auf Zugänglichkeit und Förderfähigkeit für die geplanten Maßnahmen zu prüfen und eine Liste möglicher Zuschussbeträge zu erstel- len; 4. darzulegen, welche Hindernisse oder Nutzungskonflikte bei Begrünungsmaß- nahmen bestehen und wie diese ggf. überwunden werden können; 5. mögliche Synergien mit weiteren Fördermitteln des Bundes, Landes oder Drit- ter (z. B. zur Regenwasserspeicherung, Biodiversität) aufzuzeigen. Förderübersicht zur Ergänzung des Antrags: - 2 - Das Programm GRÜN hoch 3 – Dächer | Fassaden | Höfe unterstützt auch Ent- siegelung und Wiederbegrünung : Zuschuss in Höhe von 50 % der förderfähigen Kosten, max. 40 €/m² für entsiegelte und wiederbegrünte Bodenflächen; für rückgebaute Schotterflä- chen max. 20 €/m² . Bonus für biologische Vielfalt: pauschal 150 € bei ≥ 10 m², 300 € bei ≥ 50 m² zusätzlichen Grünfläche Förderhöchstbetrag pro Objekt und Jahr: 20.000 € . Förderbare Maßnahmen: Abriss versiegelnder Beläge, Bodenaufbereitung, Neupflanzungen, Einrichtung von Hochbeeten (Volumen ≥ 200 l, Höhe ≥ 0,5 m) . Auch Zisternen/Regenfässer werden gefördert – 50 % Zuschuss, unabhängig ab 950 l Volumen Nicht förderfähig: Rasengitter, Drainagen, Fugenpflaster, reine Gartenum- gestaltung, Parkplätze mit Gitter etc. . Zusätzlich wurde mit „GRÜN hoch 3“ seit 2018 bereits über 580 Projekte mit ca. 2,2 Mio € gefördert . Weitere städtische und externe Fördermöglichkeiten (kurz): Niederschlagswassergebühren-Senkung durch StEB Köln bei Versickerungs- maßnahmen im öffentlichen Raum . Förderprogramme für Dach- und Fassadenbegrünung, die via „GRÜN hoch 3“ gleichzeitig ausgewählt werden können Hinweise auf neue, generelle Fördermöglichkeiten für klima- und umwelt- freundliches Wohnen/Arbeiten (Photovoltaik, PV-Batteriespeicher) – indirekt relevant zur Entsiegelung, da Kombination möglich . Begründung: Durch die Nutzung dieser Förderprogramme können die Kosten für städtische Begrünungsmaßnahmen erheblich reduziert werden. Gleichzeitig fördern Zu- schüsse in Kombination mit Regenwasserversickerung die nachhaltige Bewäl- tigung von Starkregenereignissen. Die SPD -Fraktion setzt sich dafür ein, städ- tische und externe Mittel über das „GRÜN hoch 3“-Programm sowie weitere Förderangebote optimal zu nutzen und damit die Aufwertung der Steinstraße finanziell sinnvoll zu gestalten. Tim Cremer Michael Scheffer SPD Die Linke
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