Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 (AN/0668/2023) betreffend "Natürliche Gleiskörper - womit spritzt die KVB?"
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 1634/2023 vom 23.05.2023
Stand: Am 23.05.2023 im Verkehrsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle III/69/692/2 Vorlagen-Nummer 23.05.2023 1634/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Die Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.04.2023 (AN/0668/2023) betreffend Natürliche Gleiskörper - womit spritzt die KVB? Fragen: 1. Womit spritzt die KVB ihr Gleisbett? Wurde und wenn ja wie lange (auch) Glyphosat eingesetzt? 2. Wie oft und in welcher Menge werden die Mittel zur Gleispflege in welchen Bereichen eingesetzt? 3. Wie ist die Wirkung der Substanzen auf Menschen und Natur einzuschätzen? 4. Sind ggf. Veränderungen der Mittel geplant oder wünschenswert? Antwort der Verwaltung auf Grundlage der Angaben der KVB: Antwort zu Frage 1: In NRW ist der Einsatz von Glyphosat seit Jahren für kommunale Verkehrsunternehmen ver- boten und wird daher auch von der KVB bereits länger nicht mehr eingesetzt. Seit 2015 setzt die KVB alternativ das Mittel Katana ein, dessen Einsatz jedoch auch nur noch zeitlich befris- tet möglich ist. Aktuell werden dementsprechend die Restbestände genutzt, was auch mit der zuständigen Landwirtschaftskammer NRW als zuständiger Stelle vereinbart ist. Aktuell wer- den Alternativen gesucht, wobei auch eine manuelle, mechanische Reinigung betrachtet wird, die jedoch sehr viel aufwändiger ist. Antwort zu Frage 2: Der derzeitige Einsatz der Restbestände des Mittels Katana erfolgt in Abstimmung mit der zuständigen Landwirtwirtschaftskammer. Menge und Häufigkeit richten sich dabei nach dem Bedarf, um den Eintrag auf ein Minimum zu beschränken. Antwort zu Frage 3: Die Bewertung obliegt den Zulassungsstellen für die eingesetzten Präparate. Antwort zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 1. Gez. Egerer
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz