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AN/1472/2019

Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 – welche Konsequenzen folgen daraus?

SPD Anfrage nach § 4 28.10.2019

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 31.10.2019, TOP 2.2.4

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3677 Zeichen

An den Vorsitzenden  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Herrn Niklas Kienitz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2019 
 
AN/1472/2019 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 
 
Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 – welche Konsequenzen folgen 
daraus? 
Sehr geehrter Herr Kienitz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
gemäß Mitteilung 3919/2018 „Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040, 
Kölns Einwohnerwachstum setzt sich fort“ soll die Stadt Köln bis zum Jahr 2040 
auf ca. 1,146 Mio. Menschen wachsen. Die Statistiker*innen des Landes Nord-
rhein-Westfalen (IT.NRW) rechnen demgegenüber mit einem Anwachsen der Be-
völkerungszahl in Köln auf 1,251 Mio., also mit ca. 105.000 mehr Menschen als 
die Stadtverwaltung.  
 
Die Berechnung von IT.NRW ist Grundlage für die Neuausweisung von Siedlungs-
bereichen für die Stadt im Regionalplan bis 2040. Für Köln wurde demgemäß ein 
zusätzlicher Bedarf für Wohnen/Mischnutzungen von bis max. 2.637 ha und für 
Gewerbe/Industrie bis max. 815 ha berechnet (vgl. Vorlage 2887/2019). Die ak-
tuellen Vorschläge der Verwaltung zu den Flächenausweisungen im neuen Regio-
nalplan decken rund 1.185 ha Wohnen/Mischnutzungen (ASB) und 365 ha Ge-
werbe/Industrie (GIB) des für Köln benötigten Bedarfs nicht ab (vgl. Vorlage 
2887/2019 „Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstel-
lung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung 
der wachsenden Stadt“). 
 
Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilung 3919/2018 u.a. Folgendes angekündigt: 
 
„Da Bevölkerungsentwicklung und Veränderungsprozesse der Altersstruktur in 
einer Großstadt wie Köln nicht überall im Stadtgebiet gleich verlaufen, erfolgt

- 2 - 
 
derzeit eine Analyse der kleinräumigen Entwicklung. Diese wird im ersten Halb-
jahr 2019 veröffentlicht. 
 
Aus der Haushalteprognose heraus ergibt sich zudem die Frage in welchem Um-
fang sich der Bedarf an Wohnraum verändern wird. Im Anschluss an die Progno-
se erfolgt daher eine Neuberechnung des Wohnraumbedarfs.“ 
 
Die SPD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Hat die Verwaltung die Prognose des Landes NRW zum Anlass genommen, 
ihre eigene Bevölkerungsprognose zu hinterfragen? Mit welchem Ergebnis? 
2. Welcher Flächenbedarf für den Regionalplan bis 2040 ergäbe sich jeweils 
für Wohnen/Mischnutzungen und Gewerbe/Industrie, wenn die Prognose 
der Stadtverwaltung zu Grunde gelegt würde?  
3. Wann wird die von der Verwaltung angekündigte Analyse der kleinräumi-
gen Entwicklung vorgelegt? 
4. Welchen Bedarf an neuen Wohnungen ergibt dessen Neuberechnung bis 
2025, bis 2030 und bis 2040  
- auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln,  
- auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose des Landes NRW. 
5. Welche Bedarfe an neuen Schulen und Kindertagesstätten ergeben sich bis 
2025, bis 2030 und bis 2040  
- auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln,  
- auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose des Landes NRW. 
 
Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage in alle Gremien zu geben, die mit 
der Vorlage 2887/2019 „Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen 
zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiter-
entwicklung der wachsenden Stadt“ befasst werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke 
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

31.10.2019 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2.4 Antrag / Anfrage
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1472/2019
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
28.10.2019
Erstellt
28.10.2019 11:15