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Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 – welche Konsequenzen folgen daraus?
SPD Anfrage nach § 4 AN/1472/2019 vom 28.10.2019
Stand: Am 31.10.2019 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.
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SPD Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses Herrn Niklas Kienitz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2019 AN/1472/2019 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 31.10.2019 Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040 – welche Konsequenzen folgen daraus? Sehr geehrter Herr Kienitz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, gemäß Mitteilung 3919/2018 „Bevölkerungsprognose für Köln 2018 bis 2040, Kölns Einwohnerwachstum setzt sich fort“ soll die Stadt Köln bis zum Jahr 2040 auf ca. 1,146 Mio. Menschen wachsen. Die Statistiker*innen des Landes Nord- rhein-Westfalen (IT.NRW) rechnen demgegenüber mit einem Anwachsen der Be- völkerungszahl in Köln auf 1,251 Mio., also mit ca. 105.000 mehr Menschen als die Stadtverwaltung. Die Berechnung von IT.NRW ist Grundlage für die Neuausweisung von Siedlungs- bereichen für die Stadt im Regionalplan bis 2040. Für Köln wurde demgemäß ein zusätzlicher Bedarf für Wohnen/Mischnutzungen von bis max. 2.637 ha und für Gewerbe/Industrie bis max. 815 ha berechnet (vgl. Vorlage 2887/2019). Die ak- tuellen Vorschläge der Verwaltung zu den Flächenausweisungen im neuen Regio- nalplan decken rund 1.185 ha Wohnen/Mischnutzungen (ASB) und 365 ha Ge- werbe/Industrie (GIB) des für Köln benötigten Bedarfs nicht ab (vgl. Vorlage 2887/2019 „Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstel- lung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiterentwicklung der wachsenden Stadt“). Die Verwaltung hat in ihrer Mitteilung 3919/2018 u.a. Folgendes angekündigt: „Da Bevölkerungsentwicklung und Veränderungsprozesse der Altersstruktur in einer Großstadt wie Köln nicht überall im Stadtgebiet gleich verlaufen, erfolgt - 2 - derzeit eine Analyse der kleinräumigen Entwicklung. Diese wird im ersten Halb- jahr 2019 veröffentlicht. Aus der Haushalteprognose heraus ergibt sich zudem die Frage in welchem Um- fang sich der Bedarf an Wohnraum verändern wird. Im Anschluss an die Progno- se erfolgt daher eine Neuberechnung des Wohnraumbedarfs.“ Die SPD-Fraktion bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Hat die Verwaltung die Prognose des Landes NRW zum Anlass genommen, ihre eigene Bevölkerungsprognose zu hinterfragen? Mit welchem Ergebnis? 2. Welcher Flächenbedarf für den Regionalplan bis 2040 ergäbe sich jeweils für Wohnen/Mischnutzungen und Gewerbe/Industrie, wenn die Prognose der Stadtverwaltung zu Grunde gelegt würde? 3. Wann wird die von der Verwaltung angekündigte Analyse der kleinräumi- gen Entwicklung vorgelegt? 4. Welchen Bedarf an neuen Wohnungen ergibt dessen Neuberechnung bis 2025, bis 2030 und bis 2040 - auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln, - auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose des Landes NRW. 5. Welche Bedarfe an neuen Schulen und Kindertagesstätten ergeben sich bis 2025, bis 2030 und bis 2040 - auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose der Stadt Köln, - auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose des Landes NRW. Es wird gebeten, die Beantwortung der Anfrage in alle Gremien zu geben, die mit der Vorlage 2887/2019 „Regionalplanüberarbeitung, Modul III– Empfehlungen zur Darstellung neuer Siedlungsbereiche (ASB und GIB) als Optionen zur Weiter- entwicklung der wachsenden Stadt“ befasst werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin
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