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Entscheidung über die Zulassung der eingegangenen Wahlvorschläge für die Wahl des Rates der Stadt Euskirchen am 14.09.2025 sowie Bekanntgabe der Entscheidung durch den Wahlleiter - § 18 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG), § 28 Abs. 3, 5 Kommunalwahlordnung (KWahlO)

Beschlussvorlage 160/2025 vom 10.07.2025

Stand: Am 10.07.2025 im Wahlausschuss beraten. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 10.07.2025

    Wahlausschuss

    TOP 5.. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen

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