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Baulücke Eintrachtstraße 28 (Altstadt/Nord)

Antrag nach § 3 BV1 (SPD) AN/0879/2016 vom 10.05.2016

Stand: Noch keine Beratung bekannt.

Dokumente

  • Sachstandsbericht 2021

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/0879/2016 Stand: 30.12.2021 Sachstandsbericht Baulücke Eintrachtstraße 28 (Altstadt/Nord), Antrag SPD Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer des Grundstücks Eintrachtstraße 28 (Alt- stadt/Nord) in Verbindung zu treten mit dem Ziel, dass er auf diesem Grundstück Wohnbebauung realisiert – bzw. zu ermitteln, unter welchen Voraussetzungen er dort würde. Sollte der Eigentümer nicht bereit oder in der Lage sein, das Grundstück im Sinne des Bebauungsplans (besonderes Wohnen) zu bebauen, soll die Verwaltung alle Möglichkeiten ausloten, dieses Grundstück zu erwerben, um dort Wohnraum– ggf. unter Einbe- ziehung städtischer Wohnungsbaugesellschaften – zu schaffen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Vor 2021: Erledigt, am 05.02.2018 wurde ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Errich- tung eines Wohngebäudes mittlerer Höhe gestellt.

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