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2016/0269

Ausweisung von städtischen Ehrengräbern

Magistratsvorlage 28.07.2016

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2016/0269

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.08.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
Dezernat III 
 
Amt: Kulturamt 
 OBW bei absc hl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0269 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 533010 
Kostenstelle:  067-112-1610 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5330-11 Sachkonto: 6161820 
 
Betreff: Ausweisung von städtischen Ehrengräbern  
 
Vorlage vom: 28.07.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Als städtische Ehrengräber werden ausgewiesen die Grabstätten 
 
 Alter Friedhof 02/1 D 26   
Wilhelm-Ludwig Hallwachs 
 
 Alter Friedhof 02/3 J 107 
Dr. Otto Köhler 
 
 Alter Friedhof 02/1B 008  
Konrad und Ulla Mommsen 
 
2. Als historisch bedeutsame Grabstätte wird ausgewiesen die Grabstätte  
 
 Bessunger Friedhof 03/Mauer 37  
Familie Delp/ Gedenktafel Heinrich Delp

- 2 - 
3. Die Kosten für die Pflege und Unterhaltung werden aus dem Budget des  
    Grünflächenamtes getragen 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.07.2016 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann nach den Maßgaben der städtischen 
Friedhofssatzung Grabstätten von Verstorbenen, die zu Lebzeiten besondere Leistungen 
erbracht oder sich um die Stadt besonders verdient gemacht haben, den Status eines 
Ehrengrabs verleihen. Die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegt der Friedhofsverwaltung.  
 
Im Zeitraum 2012 bis 2015 war ein Fachbeirat zur Neubewertung der bestehenden städti schen 
Ehrengräber eingesetzt. Die Ergebnisse und Empfehlungen des Fachbeirats, die vom Magistrat 
am 08.04.2015 (MV 2015/0109) beschlossen und der Stadtverordnetenversammlung am 
07.05.2015 zur Kenntnis gegeben wurden, sind bei künftigen Entscheidungen über die 
Verleihung des Ehrengrabstatus zu berücksichtigen. So kann eine Grabstätte erst dann zum 
Ehrengrab erhoben werden, wenn das Nutzungsrecht erloschen und an die Stadt 
zurückgefallen ist. 
 
Für die Grabstätten der nachstehend genannten verdienten Persönlichkeiten ist nunmehr zu 
entscheiden, ob diese als städtisches Ehrengrab geführt bzw. als historisch bedeutsame 
Grabstätte erhalten werden sollen: 
 
Wilhelm Ludwig Franz Hallwachs (geboren 09.07.1859 Darmstadt, gestorben 20.06.1922 
Dresden)  
 
Der Physiker Wilhelm Ludwig Hallwachs lebte bis zu seinem Abitur im Jahr 1877 in Darmstadt. 
Nach Lehrjahren bei August Kundt und Friedrich Kohlrausch und als Schüler von Heinrich 
Hertz wurde er 1893 Ordinarius für Elektrotechnik an der Technischen Universität Dresden. 
Hallwachs war ein Meister der Experimentalphysik, der viele Geräte selbst konstruierte und 
baute. Durch seine experimentellen Erfolge wurde Hallwachs zum führenden Forscher auf dem 
Gebiet der Photoelektrizität. Zu seinen Leistungen zählte u.a. die Erforschung  des äußeren 
Photoeffektes, lange Zeit auch Hallwachs-Effekt genannt. Der Photoeffekt führte im Bereich der 
Technik zur Entwicklung der Photozelle, die eine wichtige Rolle beim Tonfilm un d der 
Bildtelegraphie spielte. Im physikalischen Bereich erlangte der Photoeffekt große Bedeutung 
bei der Entwicklung einer neuen Modellvorstellung vom Licht. Die Deutung des Effekts mit Hilfe 
der Lichtquantenhypothese durch Einstein im Jahre 1905 führte in das durch Max Planck 
begründete neue Gebiet der Quantenphysik. Hallwachs verstarb 1922 in Dresden und wurde 
auf dem Alten Friedhof in Darmstadt bestattet.  
 
Das Nutzungsrecht für die Grabstätte 02/1 D 26 ist bereits an die Stadt Darmstadt 
zurückgefallen. Aufgrund der Bedeutung von Wilhelm Hallwachs für die 
Wissenschaftsgeschichte wird die Übernahme der Grabstätte als städtisches Ehrengrab 
empfohlen. 
 
Dr. Otto Köhler (geboren 02.05.1863 Nieder-Roßbach/Kreis Friedberg, gestorben 04.04.1943 
Darmstadt ) 
 
Dr. Friedrich Ludwig Karl Otto Köhler war Zahnarzt in Darmstadt und Zweiter Vorsitzender des 
Vereins Hessischer Zahnärzte. Auf Köhlers Initiative hin fasste der Verein 1899 den Beschluss, 
eine Schulzahnklinik in Darmstadt zu errichten. Auslöser war der katastrophale Zustand der 
Zähne und des Zahnfleisches von Schulkindern, von denen nach ersten Erhebungen nur zwei 
bis drei Prozent gesunde Zähne hatten.

- 4 - 
Die Schulzahnklinik war die erste in Deutschland. Sie wurde am 1.12.1902 in der Luisenstraße 
eröffnet. Dr. Köhler übernahm die Klinikleitung ehrenamtlich und behielt sie bis 1932. Seitdem 
wurden regelmäßig zahnärztliche Reihenuntersuchungen bei Schulkindern durchgeführt. In den 
ersten 10 Jahren wurden in Darmstadt fast 31.000 Schulkinder behandelt. Die Schulzahnklinik 
hatte Modellcharakter. Nach dem Darmstädter Vorbild wurden in den folgenden Jahren in 
mehr als 100 Städten ebenfalls Schulzahnkliniken gegründet. 
 
Das Nutzungsrecht für die Grabstätte Alter Friedhof 02/3 J 107 ist bereits an die Stadt 
zurückgefallen. Wegen der langjährigen, unentgeltlichen Initiative von Otto Köhler und der 
Wirkung, die sie für ganz Deutschland hatte, wird empfohlen, die besonderen Verdienste 
Köhlers mit der Ausweisung der Grabstätte als städtisches Ehrengrab zu würdigen.  
 
Konrad Mommsen (geboren 08.10.1896 Berlin, gestorben 28.02.1973 München) und Ulla 
Mommsen (29.08.1909 Köln, gestorben 28.02.1973 München) 
 
Konrad Mommsen, Enkel des Historikers und Literaturnobelpreisträgers Theodor Mommsen, 
lebte und arbeitete in Berlin und heiratete hier 1938 seine Frau Ursula, geborene Spiess, deren 
Familie zeitweilig in Darmstadt lebte. In Berlin unterhielt Konrad Mommsen zusammen mit 
seiner Frau, einer Ärztin, Kontakte zu einer Widerstandsgruppe und half versteckt lebenden 
Juden. Dafür saß er 1943 sieben Monate in Untersuchungshaft und verlor seine gut dotierte 
Stelle beim Filmhersteller AGFA. Nach Kriegsende arbeitete Konrad Mommsen für die 
amerikanische Militärregierung und seit 1948 als Journalist. Von Oktober 1947 bis Oktober 
1949 lebte er mit seiner Frau in Darmstadt. 
 
Aufgrund der Hilfe des Ehepaars Mommsen für verfolgte Juden und des Widerstands gegen die 
Nationalsozialisten wird die Übernahme der Urnengrabstätte als städtisches Ehrengrab 
befürwortet. 
 
Das Nutzungsrecht für die Grabstätte Alter Friedhof 02/1B 008 ist im März 2016 an die Stadt 
zurückgefallen. 
 
Heinrich Delp (geboren 31.01.1878 Darmstadt-Eberstadt, gestorben 14.05.1945 Dachau) 
 
Nach Schulausbildung und Maurerlehre arbeitete Heinrich Delp als Maurer in Mainz. Er trat 
1901 in die SPD ein, war seit 1904 Sekretär des Deutschen Bauarbeiterverbands in Mainz und 
seit 1906 Geschäftsführer desselben Verbands in Darmstadt, wo er sich in der Folgezeit 
kommunal- und landespolitisch engagierte. Seit 1909 war er Stadtverordneter der SPD und 
1919 bis 1933 hauptamtlicher Beigeordneter und Sozialdezernent, seit 1926 mit der 
Amtsbezeichnung „Bürgermeister“. Von 1919 bis 1933 war Delp Mitglied des Hessischen 
Landtags, 1928 bis 1931 Landtagspräsident, 1931 bis 1933 Vizepräsident, außerdem 1921 
bis 1928 Vorsitzender des Finanzausschusses. Am 29.03.1933 wurde er in Ma inz „in 
Schutzhaft genommen“. Am nächsten Tag entließ man ihn zwar wieder, doch er verlor alle 
seine Ämter. In den 1930er Jahren unterhielt Delp konspirative Verbindungen zu 
kommunistischen und sozialdemokratischen Widerstandgruppen. Nach dem gescheiterten  
Hitlerattentat wurde er im August 1944 verhaftet und zusammen mit anderen Darmstädter 
Sozialdemokraten in das KZ Dachau eingeliefert. Er starb 1945 nach der Befreiung aus Dachau 
an den Folgen der Haft.

- 5 - 
Die Grabstätte der Familie Delp befindet sich auf dem Bessunger Friedhof. Auf der Grabplatte 
ist eine Inschrift zum Gedenken an Heinrich Delp angebracht. Heinrich Delp selbst, verstorben 
in Dachau, liegt jedoch hier nicht begraben, so dass die Ausweisung eines personenbezogenen 
Ehrengrabes aus formalen Gründen nicht möglich ist. Die Grabstätte auf dem Bessunger 
Friedhof, die seit vielen Jahrzehnten schon in dieser Form besteht und an Heinrich Delp 
erinnert, sollte als Gedenk- und Erinnerungsort aber an der Stelle erhalten bleiben. 
 
Für Grabstätten, für die der Ehrengrabstatus nicht in Frage kommt, deren Bestand jedoch  als 
einzigartige, personalisierte Erinnerungsorte seitens der Stadt Darmstadt garantiert werden 
soll, hat der Magistrat mit Beschluss vom 08.04.2015 die Kategorie der historisch 
bedeutsamen Grabstätten eingeführt. 
 
Das Nutzungsrecht für die Grabstätte Bessunger Friedhof 03/Mauer 37 ist bereits an die Stadt 
zurückgefallen. Es wird empfohlen, die Grabstätte als historisch bedeutsame Grabstätte zu 
erhalten und in die Betreuung der Friedhofsverwaltung zu übernehmen. 
 
Der Ehrengrabstatus bzw. der Status als historisch bedeutsame Grabstätte wird mit Datum des 
Magistratsbeschlusses wirksam. Für die Pflege der Ehrengräber und historisch bedeutsamen 
Grabstätten entstehen Folgekosten von rund 250 Euro je Grabstätte und Jahr, die aus der 
Kostenstelle des Grünflächenamtes 067-112-1610 Sachkonto 61616829 getragen werden. 
 
Da während der laufenden Tätigkeit des Ehrengräberbeirats Entscheidungen über die 
Ausweisung neuer Ehrengräber zunächst zurückgestellt  waren, wird seitens der Verwaltung –
derzeit noch  für weitere Grabstätten, die seitdem an die Stadt zurückgefallen sind, geprüf t , 
ob die Voraussetzungen für die Ausweisung als städtisches Ehrengrab  vorliegen und dem 
Magistrat zur Entscheidung vorzulegen sind. Prüfungen laufen für die Grabstätten Paul 
Ottenheimer, Wilhelm Küchler, Otto Berndt und Wilhelm Loth. 
 
 
Darmstadt, den 28.07.2016 
 
 
Dezernat I       Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch     Cornelia Zuschke 
Oberbürgermeister     Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

TOP 29
TOP 3
TOP 46 zur Kenntnis
TOP 392

Orte (1)

  • Luisenstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0269
Typ
Magistratsvorlage
Datum
28.07.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00