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OVA/093/2025

Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung -Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN-

Anfrage Bündnis 90/Die Grünen 02.06.2025

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Nächste Beratung: Ordnungs- und Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2025, TOP 26.2

Anfrage

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Anfrage

2140 Zeichen

OVA/093/2025 
 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich  
Düsseldorf, 02.06.2025 
Ratsfraktion - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 
 
An den Ausschussvorsitzenden 
Herrn Norbert Czerwinski 
 
Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 18.06.2025 
Anfrage der Ratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 
 
Sehr geehrter Herr Czerwinski, 
  
wir bitten Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung des Ausschusses zu 
setzen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen. 
 
 
Betrifft: 
Umsetzung der neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung  
-Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN- 
Anfrage: 
 
1. Wie wird das Amt für Verkehrsmanagement die neuen 
Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung umsetzen? 
 
2. Wie werden die neuen Vorschriften in die laufenden städtischen Prozesse 
wie z.B. zur Umsetzung von Schulwegesicherheit, dem Ausbau des 
Radverkehrsnetzes und der Einführung von Tempo 30 integriert? 
 
3. Wie stellt die Verwaltung sicher, den neuen Grundsätzen zu entsprechen 
und die Verkehrssicherheit der nichtmotorisierten 
Verkehrsteilnehmer*innen stärker zu priorisieren? 
 
Begründung:  
 
Am 10. April 2025 sind die Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung 
(VwV-StVO) als letzter Baustein für die Umsetzung der Reform des 
Straßenverkehrsrechts in Kraft getreten. Die VwV-StVO legen für die 
kommunalen Straßenverkehrsbehörden verbindlich fest, wie diese Änderungen in 
der Praxis rechtssicher umgesetzt werden sollen. Die Änderungen betreffen u.a. 
die Regelungen zu Fußgängerüberwegen, Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen 
oder zur Einrichtung von Flächen für Fuß- und Radverkehr. Beispielsweise bei

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der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs muss keine Gefahrenlage mehr 
vorliegen.  
 
Die Leichtigkeit des Verkehrs ist nach den neuen Vorschriften für alle 
Verkehrsarten zu erhalten. Damit gilt diese Zielsetzung nun auch für den Rad- 
und Fußverkehr. Dies ist eine äußerst bedeutende Änderung, die den bisherigen 
Vorrang des MIV zurücknimmt und die Verkehrssicherheit insbesondere für 
schwächere Verkehrsteilnehmer*innen betont.  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
 
 
Mirja Cordes

Beratungsverlauf (1)

18.06.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 26.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
OVA/093/2025
Typ
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen
Datum
02.06.2025
Erstellt
02.06.2025 16:33