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AN/0447/2026

Sachstand zur Nutzung der Sportanlage Servatiusstraße durch die Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V.

Gem. Anfrage BV8 09.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 12.03.2026, TOP 9.2.1

Gem. Anfrage (BV8)

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Gem. Anfrage (BV8)

2449 Zeichen

SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
 
in der Bezirksvertretung Kalk 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.03.2026 
AN/0447/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 
TOP 9.2.1 
 
Sachstand zur Nutzung der Sportanlage Servatiusstraße durch die 
Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V. 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,   
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die SPD und CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme der 
o. g. Anfrage in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 12.03.2026. 
 
Seit 2014 beschäftigt sich die Bezirksvertretung Kalk mit der Frage der Nutzung der 
Sportanlage Servatiusstraße durch den SSV Ostheim e. V. und die Sportschützenge-
sellschaft Köln-Ostheim 1963 e. V. Zuletzt 2020 wurden hierzu klare Beschlüsse ge-
fasst, die u. a. die die Errichtung eines vereinseigenen Schützenheims vorsahen. 
 
Trotz dieser eindeutigen Beschlusslage liegt der Bezirksvertretung seit 2020 keine 
aktualisierte Mitteilung der Verwaltung vor. Damit ist für das Gremium weder nach-
vollziehbar, ob die Verwaltung den Beschluss der Bezirksvertretung umgesetzt hat, 
noch ob das planungsrechtliche Verfahren überhaupt weitergeführt wurde. Ange-
sichts eines inzwischen zwölfjährigen Verfahrenszeitraums ohne erkennbaren Ab-
schluss besteht erheblicher Klärungsbedarf. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten die anfragenden Fraktionen um Beantwortung 
folgender Fragen:

- 2 - 
 
1. Wie ist der aktuelle Stand des planungsrechtlichen Verfahrens zur Errichtung ei-
nes Schützenheims auf dem Gelände der Sportanlage Servatiusstraße?   
    
2. Welche konkreten Schritte hat die Verwaltung seit 2020 unternommen, um die An-
passung der Mietvertragsflächen umzusetzen?   
    
3. Welche baurechtlichen oder haushaltsrechtlichen Hindernisse bestehen? 
 
4. Welcher Klärungsbedarf besteht aktuell bei der Unteren Naturschutzbehörde, ins-
besondere aufgrund der Lage des Vorhabens im Außenbereich nach § 35 BauGB?   
 
5. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass ein Verfahren, das seit 2014 anhängig ist, 
nun endlich zu einem Abschluss gebracht wird?   
  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Robyns   gez. Jürgen Schuiszill 
 
Christian Robyns    Jürgen Schuiszill 
SPD-Fraktionsvorsitzender   CDU-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.2.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0447/2026
Typ
Gem. Anfrage BV8
Datum
09.03.2026
Erstellt
09.03.2026 10:19