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Sachstand zur Nutzung der Sportanlage Servatiusstraße durch die Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V.
Gem. Anfrage BV8 AN/0447/2026 vom 09.03.2026
Stand: Am 12.03.2026 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Gem. Anfrage (BV8)
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.03.2026 AN/0447/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 TOP 9.2.1 Sachstand zur Nutzung der Sportanlage Servatiusstraße durch die Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V. Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die SPD und CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme der o. g. Anfrage in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 12.03.2026. Seit 2014 beschäftigt sich die Bezirksvertretung Kalk mit der Frage der Nutzung der Sportanlage Servatiusstraße durch den SSV Ostheim e. V. und die Sportschützenge- sellschaft Köln-Ostheim 1963 e. V. Zuletzt 2020 wurden hierzu klare Beschlüsse ge- fasst, die u. a. die die Errichtung eines vereinseigenen Schützenheims vorsahen. Trotz dieser eindeutigen Beschlusslage liegt der Bezirksvertretung seit 2020 keine aktualisierte Mitteilung der Verwaltung vor. Damit ist für das Gremium weder nach- vollziehbar, ob die Verwaltung den Beschluss der Bezirksvertretung umgesetzt hat, noch ob das planungsrechtliche Verfahren überhaupt weitergeführt wurde. Ange- sichts eines inzwischen zwölfjährigen Verfahrenszeitraums ohne erkennbaren Ab- schluss besteht erheblicher Klärungsbedarf. Vor diesem Hintergrund bitten die anfragenden Fraktionen um Beantwortung folgender Fragen: - 2 - 1. Wie ist der aktuelle Stand des planungsrechtlichen Verfahrens zur Errichtung ei- nes Schützenheims auf dem Gelände der Sportanlage Servatiusstraße? 2. Welche konkreten Schritte hat die Verwaltung seit 2020 unternommen, um die An- passung der Mietvertragsflächen umzusetzen? 3. Welche baurechtlichen oder haushaltsrechtlichen Hindernisse bestehen? 4. Welcher Klärungsbedarf besteht aktuell bei der Unteren Naturschutzbehörde, ins- besondere aufgrund der Lage des Vorhabens im Außenbereich nach § 35 BauGB? 5. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass ein Verfahren, das seit 2014 anhängig ist, nun endlich zu einem Abschluss gebracht wird? Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Robyns gez. Jürgen Schuiszill Christian Robyns Jürgen Schuiszill SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
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