AN/0447/2026
Sachstand zur Nutzung der Sportanlage Servatiusstraße durch die Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Gem. Anfrage (BV8)
2449 Zeichen
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
in der Bezirksvertretung Kalk
Frau Bezirksbürgermeisterin
Claudia Greven-Thürmer
Herrn Oberbürgermeister
Torsten Burmester
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.03.2026
AN/0447/2026
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026
TOP 9.2.1
Sachstand zur Nutzung der Sportanlage Servatiusstraße durch die
Sportschützengesellschaft Köln-Ostheim 1963 e.V.
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die SPD und CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Kalk bitten Sie um Aufnahme der
o. g. Anfrage in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 12.03.2026.
Seit 2014 beschäftigt sich die Bezirksvertretung Kalk mit der Frage der Nutzung der
Sportanlage Servatiusstraße durch den SSV Ostheim e. V. und die Sportschützenge-
sellschaft Köln-Ostheim 1963 e. V. Zuletzt 2020 wurden hierzu klare Beschlüsse ge-
fasst, die u. a. die die Errichtung eines vereinseigenen Schützenheims vorsahen.
Trotz dieser eindeutigen Beschlusslage liegt der Bezirksvertretung seit 2020 keine
aktualisierte Mitteilung der Verwaltung vor. Damit ist für das Gremium weder nach-
vollziehbar, ob die Verwaltung den Beschluss der Bezirksvertretung umgesetzt hat,
noch ob das planungsrechtliche Verfahren überhaupt weitergeführt wurde. Ange-
sichts eines inzwischen zwölfjährigen Verfahrenszeitraums ohne erkennbaren Ab-
schluss besteht erheblicher Klärungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund bitten die anfragenden Fraktionen um Beantwortung
folgender Fragen:
- 2 -
1. Wie ist der aktuelle Stand des planungsrechtlichen Verfahrens zur Errichtung ei-
nes Schützenheims auf dem Gelände der Sportanlage Servatiusstraße?
2. Welche konkreten Schritte hat die Verwaltung seit 2020 unternommen, um die An-
passung der Mietvertragsflächen umzusetzen?
3. Welche baurechtlichen oder haushaltsrechtlichen Hindernisse bestehen?
4. Welcher Klärungsbedarf besteht aktuell bei der Unteren Naturschutzbehörde, ins-
besondere aufgrund der Lage des Vorhabens im Außenbereich nach § 35 BauGB?
5. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass ein Verfahren, das seit 2014 anhängig ist,
nun endlich zu einem Abschluss gebracht wird?
Mit freundlichen Grüßen
gez. Christian Robyns gez. Jürgen Schuiszill
Christian Robyns Jürgen Schuiszill
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0447/2026
- Typ
- Gem. Anfrage BV8
- Datum
- 09.03.2026
- Erstellt
- 09.03.2026 10:19