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Die Bartholomäus-Schink-Straße wird zur Streetfood Street

Mitteilung BV 3014/2020 vom 30.10.2020

Stand: Am 07.12.2020 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/64 Vorlagen-Nummer 3014/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 Die Bartholomäus-Schink-Straße wird zur Streetfood Street hier: Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 07.09.2020, TOP 8.17 Beschluss: „ Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung des Konzeptes auf Grundlage der Varianten A oder B positiv zu begleiten und ggf. notwendige Genehmigungen schnellstmöglich zu erteilen.  Die Bartholomäus-Schink-Straße ist freitags zwischen 17:00 Uhr und sonntags 1:00 Uhr für den motorisierten Durchgangsverkehr zu sperren.  Für die Betreibung der Foodtrucks an allen Tagen der Woche, ist als sichere Querung der Straße für die Besucher ein Zebrastreifen (ggf. als Baustellenzebrastreifen auszuführen) auf Höhe der Cari- tas einzurichten.  Der Zeitraum der Sperrung soll - abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie - auf zu- nächst 6 Monate angelegt werden. Über eine notwendige Fortführung oder Anpassung der Sperrung soll vor Ablauf der Frist beraten und entschieden werden.“ Mitteilung der Verwaltung: Aufgrund fehlender Rechtsgrundlage kann der Beschluss der Bezirksvertretung vom 07.09.2020 zum Antrag AN/1211/2020 nicht umgesetzt werden. Entsprechend dem als Anlage dem Antrag beigefügten Konzept zur Nutzung auf den Grundstücken besteht kein Anlass und damit keine rechtlich Grundlage zur Sperrung der Straße für den motorisier- ten Individualverkehr. Der absehbare Bedarf zum Überqueren der Straße entspricht nicht den für ei- nen Fußgängerüberweg gemäß Richtlinie erforderlichen Frequenzen. Die Fahrzeugfrequenz ist mit unter 250 Kfz/Spitzenstunde derart gering, dass eine Überquerung unter Beachtung der Verkehrsre- gelungen in den Zeitlücken des Fließverkehrs auch auf der Strecke zwischen den Einmündungen problemlos möglich ist. Zudem stehen in zumutbarer Entfernung an den jeweiligen Einmündungen kreuzender Straßen gesicherte Querungsstellen zur Verfügung.

Beratungsverlauf

  1. 07.12.2020

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 12.7, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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