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3014/2020

Die Bartholomäus-Schink-Straße wird zur Streetfood Street

Mitteilung BV 30.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.12.2020, TOP 12.7

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2071 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 3014/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.12.2020 
 
Die Bartholomäus-Schink-Straße wird zur Streetfood Street 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Ehrenfeld in der Sitzung am 07.09.2020, TOP 8.17 
Beschluss: 
„ Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung des Konzeptes auf 
Grundlage der Varianten A oder B positiv zu begleiten und ggf. notwendige Genehmigungen 
schnellstmöglich zu erteilen. 
 Die Bartholomäus-Schink-Straße ist freitags zwischen 17:00 Uhr und sonntags 1:00 Uhr für den 
motorisierten Durchgangsverkehr zu sperren. 
 Für die Betreibung der Foodtrucks an allen Tagen der Woche, ist als sichere Querung der Straße 
für die Besucher ein Zebrastreifen (ggf. als Baustellenzebrastreifen auszuführen) auf Höhe der Cari-
tas einzurichten. 
 Der Zeitraum der Sperrung soll - abhängig von der weiteren Entwicklung der Pandemie - auf zu-
nächst 6 Monate angelegt werden. Über eine notwendige Fortführung oder Anpassung der Sperrung 
soll vor Ablauf der Frist beraten und entschieden werden.“ 
 
Mitteilung der Verwaltung:  
Aufgrund fehlender Rechtsgrundlage kann der Beschluss der Bezirksvertretung vom 07.09.2020 zum 
Antrag AN/1211/2020 nicht umgesetzt werden.  
 
Entsprechend dem als Anlage dem Antrag beigefügten Konzept zur Nutzung auf den Grundstücken 
besteht kein Anlass und damit keine rechtlich Grundlage zur Sperrung der Straße für den motorisier-
ten Individualverkehr. Der absehbare Bedarf zum Überqueren der Straße entspricht nicht den für ei-
nen Fußgängerüberweg gemäß Richtlinie erforderlichen Frequenzen. Die Fahrzeugfrequenz ist mit 
unter 250 Kfz/Spitzenstunde derart gering, dass eine Überquerung unter Beachtung der Verkehrsre-
gelungen in den Zeitlücken des Fließverkehrs auch auf der Strecke zwischen den Einmündungen 
problemlos möglich ist. Zudem stehen in zumutbarer Entfernung an den jeweiligen Einmündungen 
kreuzender Straßen gesicherte Querungsstellen zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3014/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
30.10.2020
Erstellt
14.10.2020 15:43