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2016/0145

Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Hessisches Ried

Magistratsvorlage 07.04.2016

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2016/0145

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2016/0145

2222 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
12.04.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0145 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Besetzung der Gremien des Wasserverbandes Hessisches Ried  
 
Vorlage vom: 12.04.2016 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Vertreter der Stadt in der Verbandsversammlung 
und im Verbandsvorstand des Wasserverbandes Hessisches Ried  neu zu wählen. Hierzu werden 
folgende Beschlüsse gefasst:  
 
1. Der Magistrat wählt 3 Vertreter /in und deren Stellvertreter/innen in die 
Verbandsversammlung.  
 
2. Der Magistrat benennt 1 Person und 1 Stellvertreter/in zur Wahl durch die 
Verbandsversammlung in den Verbandsvorstand.  
 
 
Anlagen:

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.04.2016 
 
Nach §§ 8, 15 und 16 der Satzung des Wasserverbandes Hessisches Ried  gehören der 
Verbandsversammlung  
 
je 3 Mitglieder des Magistrats  und ihre jeweiligen Stellvertreter/innen  
– Verhältniswahlsystem – 
 
dem Verbandsvorstand (Mehrheitswahl)  
 
1 Mitglied, vorgeschlagen durch den Magistrat   
 
an.  
 
Für den Verbandsvorstand ist zusätzlich ein/e Stellvert reter/in zu wählen.  
 
Für den Verbandsvorstand werden die vom Magistrat vorgeschlagene Person und ihre/e 
Stellvertreter/in durch die Verbandsversammlung endgültig in den Verbandsvorstand 
gewählt. 
 
Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglie der der Verbandsversammlung 
sein. 
 
 
Darmstadt, 12.04.2016  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0145
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.04.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00