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V/0218/2025

Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen: Abschlussbericht

Vorlagen 17.04.2025

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Abschlussbericht (inkl. Maßnahmentabelle, Bestandsanalyse AG IK und Factsheet DIMR)

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Abschlussbericht (inkl. Maßnahmentabelle, Bestandsanalyse AG IK und Factsheet DIMR)

221952 Zeichen

Amt für Gleischstellung
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt 
bekämpfen – Die Istanbul-Konvention auf 
kommunaler Ebene umsetzen
 Abschlussbericht
Strafverfolgung
Menschenrechte
Selbstbestimmung
Informationen
Schutz
Unterstützung
Gleichstellung
Leben ohne Gewalt  
- für alle Frauen 
Netzwerke
Koordinierung
Anti-Diskriminierung
Fortbildung
Sensibilisierung
Opferrechte
Empowerment
Intervention
Kooperationen
Verantwortung
Gesundheit
Schutzräume
Prävention
Kindeswohl

Oberbürgermeister
Markus Lewe
Grußwort 
Impressum
Herausgeberin Stadt Münster, Amt für Gleichstellung 
Redaktion / Text Esther Lißeck
Redaktionelle Unterstützung Laura Rademacher 
Gestaltung und Satz Katharina Schossow, nur-design-text.de
Illustrationen Marie-Pascale Gafinen, RIESENSPATZ 
Druck Expedition & Druck, Stadt Münster
Auflage 350 Stück, Mai 2025
Die Unterzeichnung und Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die Bundesrepublik 
Deutschland stellt einen bedeutenden Schritt in der Bekämpfung von geschlechtsspezi-
fischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt dar. Als Kommune erkennen wir die 
Verantwortung, die mit dieser internationalen Vereinbarung verbunden ist, und verpflich-
ten uns, die darin festgelegten Prinzipien und Maßnahmen auf lokaler Ebene umzusetzen.
Dabei ist es wichtig, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie 
häusliche Gewalt nicht als individuelles Problem zu verstehen. Vielmehr haben wir es mit 
einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung zu tun, die weitreichende Auswirkungen 
auf das Wohlergehen, die Gesundheit und die Gleichstellung von Frauen und Mädchen 
hat und auch Personen betrifft, die nicht dem binären Geschlechtsschema (männlich/
weiblich) entsprechen. Als Kommune setzen wir uns dafür ein, ein sicheres und gleichbe-
rechtigtes Umfeld für alle Menschen zu schaffen, unabhängig von Geschlecht, Geschlechts -
identität, sexueller Orientierung, Herkunft oder sozialer Stellung. Besonders am Herzen 
liegt es uns – im Einklang mit der Istanbul-Konvention – Frauen und Mädchen mit nicht-he -
terosexueller Orientierung, trans Frauen, inter Personen sowie alle Frauen und Mädchen, 
die aufgrund von Mehrfachdiskriminierung besonders verletzlich und gefährdet sind, zu 
schützen und zu unterstützen.
In enger Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, Fachstellen, Polizei, 
Justiz sowie allen relevanten Institutionen und der breiten Öffentlichkeit werden wir uns 
künftig verstärkt für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen 
und von häuslicher Gewalt einsetzen. Unser Ziel ist es, Strukturen und Maßnahmen zu 
entwickeln, die den internationalen Standards der Istanbul-Konvention gerecht werden 
und gleichzeitig die besonderen Bedürfnisse und Gegebenheiten unserer Kommune be-
rücksichtigen.
Es sind nicht nur die rechtlichen Anforderungen durch die Istanbul-Konvention, die uns in 
Münster antreiben. Wir sind der tiefen Überzeugung, dass es für unsere Demokratie und für 
die Zukunftsfähigkeit unserer Stadtgesellschaft unabdingbar ist, die Themen Antidiskrimi -
nierung und Gewaltschutz in den Fokus zu stellen. Mit der Umsetzung dieses Aktionsplans 
setzen wir ein deutliches Zeichen gegen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und 
häusliche Gewalt und stärken gleichzeitig die Rechte und den Schutz aller Frauen.
Oberbürgermeister der Stadt Münster

AG IK Arbeitsgruppe Istanbul-Konvention
AGL Ausschuss für Gleichstellung
AK GewSchG Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz
ASS Anonyme Spurensicherung
bff Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V.
BIK Bündnis Istanbul-Konvention
BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
CV Münster Caritasverband Münster
DIMR Deutsches Institut für Menschenrechte
GewHG Gewalthilfegesetz
GREVIO Group of Experts on Action against Violence against Women and 
Domestic Violence – Expertengremium zur Überwachung der Um -
setzung der Istanbul-Konvention
IK Istanbul-Konvention
KIB Kommission zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen
LBTI* Lesbisch, Bisexuell, Trans*, Inter*
Netzwerk IK NRW Netzwerk Istanbul-Konvention Nordrhein Westfalen
Netzwerk IK  
bundesweit
Netzwerk Istanbul-Konvention bundesweit
NGO Nichtregierungsorganisation
SkF Sozialdienst katholischer Frauen
SSB Stadtsportbund 
UAG IK Unterarbeitsgruppe Istanbul-Konvention
WBS Wohnberechtigungsschein
ZUE Zentrale Unterbringungseinrichtung
ZIF Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser
Legende Amtsbezeichnungen
Abkürzungsverzeichnis
10 Personal- und Organisationsamt
17 Amt für Gleichstellung 
32 Ordnungsamt
36 Amt für Migration und Integration
40 Amt für Schule und Weiterbildung 
41 Kulturamt 
42 Stadtbücherei
50 Sozialamt 
51  Amt für Kinder, Jugendliche  
und Familien 
52 Sportamt 
53 Gesundheits- und Veterinäramt 
59 Jobcenter Münster 
61 Stadtplanungsamt 
64  Amt für Wohnungswesen  
und Quartiersentwicklung
67  Amt für Grünflächen, Umwelt  
und Nachhaltigkeit
Begriffsbestimmung 
Bei der Verwendung des Begriffs „Frau“ schließen wir ausdrücklich auch Mädchen 
sowie lesbische, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche (LBTI*) Personen ein, 
die im Sinne der Istanbul-Konvention (IK) von geschlechtsspezifischer Gewalt be-
troffen sind. Der Begriff „Gewalt gegen Frauen“ bezieht sich entsprechend auf alle 
Formen geschlechtsspezifischer Gewalt – unabhängig von biologischem Geschlecht, 
geschlechtlicher Identität oder sexueller Orientierung.
An einigen Stellen verwenden wir die Begriffe „Täter“ und „Opfer“, da sie auch in der 
IK verwendet werden. Wir sind uns bewusst, dass sie nicht die Vollständigkeit der 
Dynamiken abbilden und setzen diese Begriffe reflektiert sowie im Bewusstsein ihrer 
begrifflichen Grenzen ein. 
Präambel
1
 
1 In Anlehnung an die Istanbul-Konvention
Die Stadt Münster verurteilt alle Formen von Gewalt gegen Frauen und  
häusliche Gewalt. 
Die Stadt Münster erkennt die Tatsachen an, 
    dass die Verwirklichung der rechtlichen und der tatsächlichen Gleichstel -
lung von Frauen und Männern ein wesentliches Element der Verhütung  
von Gewalt gegen Frauen ist; 
   dass Gewalt gegen Frauen der Ausdruck historisch gewachsener unglei-
cher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, die zur Beherr -
schung und Diskriminierung der Frau durch den Mann und zur Verhinderung  
der vollständigen Gleichstellung der Frau geführt haben;
   dass Gewalt gegen Frauen als geschlechtsspezifische Gewalt strukturel-
len Charakter hat, sowie die Tatsache, dass Gewalt gegen Frauen einer der  
entscheidenden sozialen Mechanismen ist, durch den Frauen nicht gleich -
berechtigt sind.
Die Stadt Münster stellt mit großer Sorge fest, dass Frauen und Mädchen häufig 
schweren Formen von Gewalt wie häuslicher Gewalt, sexueller Belästigung, Ver -
gewaltigung, Zwangsverheiratung, im Namen der sogenannten „Ehre“ begangener 
Verbrechen und Genitalverstümmelung ausgesetzt sind, die eine schwere Verletzung 
der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie ein Haupthindernis für das  
Erreichen der Gleichstellung von Frauen und Männern darstellen; 
die Stadt Münster erkennt, 
   dass Frauen und Mädchen einer größeren Gefahr von geschlechtsspezifischer 
Gewalt ausgesetzt sind als Männer; 
   dass häusliche Gewalt Frauen unverhältnismäßig stark betrifft, aber dass auch 
Männer Opfer häuslicher Gewalt sein können;
   dass Kinder Opfer häuslicher Gewalt sind, auch als Zeug*innen von Gewalt  
in der Familie;
   dass auch Personen betroffen sind, die nicht dem binären Geschlechtsschema 
entsprechen.

DANKSAGUNG ................................................................ 2
EINLEITUNG ................................................................... 3
AUFBAU UND STRUKTUR DES AKTIONSPLANS  ................................. 8
TEIL 1 ENTWICKLUNG DES AKTIONSPLANS IN MÜNSTER  ....................... 10
 Planungsphase  ........................................................... 10
 Bestandserhebung und Bedarfsermittlung ................................ 11
  Auftaktveranstaltung ................................................... 11
  Arbeitsgruppen  ........................................................ 12
  Dialogveranstaltung .................................................... 12
  Zwischenbericht  ....................................................... 13
  Workshop Frauen mit Behinderung  ..................................... 13
  Weitere Aktivitäten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
   Austausch mit Expert*innen und Akteur*innen  ...................... 14
   Teilnahme Netzwerke / Arbeitsgruppen  ............................. 14
   Verwaltungsintern  ................................................. 14
   Weitere Aktivitäten  ................................................ 14
 Maßnahmenentwicklung- und Abstimmung .............................. 15
  Maßnahmenentwicklung  ............................................... 15
  Abstimmung der Maßnahmen  .......................................... 15
  Fazit  ................................................................... 16
  Übersicht aller Beteiligten  .............................................. 17
TEIL 2 AKTIONSPLAN ZUR UMSETZUNG DER IK  ................................ 18
 Übergreifende Maßnahme Koordinierungsstelle (Artikel 10)  ............. 18
 Querschnittsthemen  ..................................................... 19
  Vulnerable Zielgruppen (Artikel 4) ...................................... 19
  Vernetzung und Zusammenarbeit (Artikel 18) ........................... 21
  Evaluation und Monitoring (Artikel 11) .................................. 25
 Handlungsfeld Prävention (Artikel 12-16)  ................................ 26
  Bewusstseinsbildung (Artikel 13)  ....................................... 26
   Kampagnen ........................................................ 26
   Veranstaltungen  ................................................... 27
   Sensibilisierung in Gremien und Netzwerken ........................ 29
 Bildung (Artikel 14)  ...................................................... 29
  Empowerment ......................................................... 29
  Bildungsangebote ...................................................... 30
  Theaterpädagogische Projekte .......................................... 31
  Schutzkonzepte ........................................................ 31
  Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter  
Berufsgruppen (Artikel 15)  ............................................... 32
 Vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme (Artikel 16)  ... 33
  Handlungsfeld Schutz und Unterstützung  
– Allgemeine Hilfsdienste (Artikel 18-20)  ................................. 35
  Informationen (Artikel 19) .............................................. 35
  Allgemeine Hilfsdienste (Artikel 20) ..................................... 36
 Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfsdienste  .... 38
  Spezialisierte Hilfsdienste (Artikel 22) ................................... 38
  Schutzunterkünfte (Artikel 23)  ......................................... 41
  Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt (Artikel 25)  ................... 41
  Kinder als Zeug*innen von häuslicher Gewalt (Artikel 26) ................ 42
   Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit (Artikel 31) ................ 44
 Handlungsfeld Strafverfolgung und Justiz (Artikel 49-56)  ................. 46
TEIL 3  ........................................................................ 48
FAZIT UND AUSBLICK  ......................................................... 48
QUELLENANGABEN  ........................................................... 50
MAßNAHMENTABELLE  ........................................................ 51
ANHANG  .................................................................... 73
Inhalt

Danksagung Einleitung
FAKTEN
Gewalt gegen Frauen ist eine Menschrechtsverletzung und nimmt in Deutschland stetig 
zu. Im Monitor des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) wurden auf Grund -
lage der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2023 folgende Zahlen veröffentlicht. 
In Deutschland gab es täglich
    728 Fälle körperlicher Gewalt gegen Frauen 
    171 Fälle sexualisierter Gewalt gegen Frauen 
    394 Fälle psychischer Gewalt gegen Frauen
    2,5 mögliche Femizide (in 2023 wurden 909 Frauen  
und Mädchen Opfer eines versuchten oder vollendeten  
vorsätzlichen Tötungsdeliktes – Mord oder Totschlag)
    23 Vergewaltigungen von Frauen 
    55 Stalkingfälle gegen Frauen
    409 Fälle digitaler Gewalt gegen Frauen 
Da lediglich ein geringer Teil von Straftaten angezeigt wird, ist davon auszugehen, 
dass die Dunkelziffern noch deutlich höher sind. Geschlechtsspezifische Gewalt geht 
überwiegend von Männern aus und findet häufig im sozialen Nahraum statt. Gewalt 
gegen Frauen wird überwiegend von Partnern, Angehörigen, Freunden, Bekannten, 
Kollegen usw. ausgeübt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 134.098 Fälle von Partner-
schaftsgewalt und 48.377 Fälle von innerfamiliärer Gewalt erfasst.
1
DIE ISTANBUL-KONVENTION 
Die Istanbul-Konvention (IK), das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung 
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, stellt das erste 
rechtsverbindliche internationale Instrument dar, das umfassende Maßnahmen zur 
Prävention, zum Schutz und zur Strafverfolgung geschlechtsspezifischer Gewalt de-
finiert. Sie wurde am 11. Mai 2011 in Istanbul von Mitgliedsstaaten des Europarats 
unterzeichnet. Deutschland hat die Konvention 2017 ratifiziert, wodurch sie seit 
dem 1. Februar 2018 verbindlich in Kraft ist – das bedeutet, sie ist wie ein Gesetz zu 
behandeln.
Ergänzend bzw. verbunden mit der IK sind unter anderem auch die UN Frauenrechts -
konvention, die UN Behindertenrechtskonvention, die UN-Kinderrechtskonvention und 
die UN Konvention über die Rechte von Migrantinnen und ihren Familienangehörigen, da 
sie ähnliche Ziele verfolgen, um die Rechte von Frauen und vulnerablen Zielgruppen 
zu schützen und zu stärken. 
1 Vergleiche Fact Sheet des DIMR im Anhang
Wir möchten allen Akteur*innen, die maßgeblich an der Entwicklung des Kommuna -
len Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Münster beteiligt waren, 
unseren herzlichen Dank aussprechen. Ihre wertvolle Arbeit und Ihr engagierter 
Einsatz haben entscheidend dazu beigetragen, dass dieser Aktionsplan entstanden 
ist. Es konnten an vielen Stellen schon Veränderungen herbeigeführt und Prozesse 
angestoßen werden. 
Besonders hervorheben möchten wir das starke und unverzichtbare Engagement 
der Arbeitsgruppe Istanbul-Konvention, die sich bereits im Vorfeld des politischen 
Auftrags dafür eingesetzt hat, eine wichtige Grundlage für den Aktionsplan zu legen 
und den gesamten Prozess intensiv begleitet und mitgestaltet hat. 
Unser besonderer Dank gilt an dieser Stelle den Frauenberatungsstellen und Frauen -
häusern, die sich seit vielen Jahren für den Schutz und die Unterstützung von Frauen 
und ihren Kindern einsetzen, wenn sie von Gewalt betroffen sind. Sie werden nicht 
müde, für die Betroffenen einzutreten, immer wieder auf Missstände hinzuweisen 
und Verbesserungen einzufordern. 
Wir danken auch den Kolleg*innen der freien Träger, die besonders vulnerable Per-
sonengruppen unterstützen, sich für den Schutz von Frauen und die Bekämpfung 
von Gewalt gegen Frauen engagieren und wichtige Beiträge zur Entwicklung des 
Aktionsplans geleistet haben. 
Ebenso danken wir den Kolleg*innen aus der Stadtverwaltung, die sich engagiert an 
dem Entwicklungsprozess beteiligt haben und sich gemeinsam mit uns dafür ein-
setzen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen. 
Nicht zuletzt gilt unser Dank auch den Behörden wie Polizei und Justiz, die sich in-
tensiv an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligt haben und gemeinsam mit uns 
die Umsetzung der Istanbul-Konvention in Münster realisieren werden. 
Dank Ihrer aller Mitarbeit ist es uns gelungen, einen Aktionsplan zu entwickeln, der 
konkrete Schritte zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in Münster aufzeigt.
Wir sind stolz auf das gemeinsam Erreichte und freuen uns auf die weitere Zusam-
menarbeit, um diese wichtigen Ziele zu erreichen.
Mit herzlichem Dank und Anerkennung
Sarah Braun Esther Lißeck  
Leiterin des Amtes für Gleichstellung   Erstellung Aktionsplan Istanbul-Konvention
Einleitung    32    Danksagung

Die IK basiert auf vier zentralen Säulen: Gewaltprävention, Schutz und Unterstüt-
zung, effektive Strafverfolgung sowie auf einem integrativen Ansatz, der ein ganz-
heitliches und koordiniertes Vorgehen bei der Bekämpfung gegen Gewalt vorsieht. 
Sie umfasst insgesamt 81 Artikel, die detaillierte Maßnahmen vorsehen, um Gleich-
stellung, Nichtdiskriminierung und den Schutz von betroffenen Frauen geschlechts-
spezifischer und häuslicher Gewalt zu gewährleisten. Besondere Berücksichtigung 
finden dabei vulnerable Personengruppen.
GREVIO überwacht die Umsetzung der IK in Deutschland. Das Bundesministerium 
für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat das Deutsche Institut für 
Menschenrechte (DIMR) beauftragt, ein unabhängiges Monitoring zur Umsetzung 
der IK in Deutschland durchzuführen. 
Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, die IK umzusetzen. 
BUNDESWEITE UND LANDESWEITE UMSETZUNG
Auf Bundesebene wurden bereits verschiedene Initiativen zur Umsetzung der IK er-
griffen. Hierzu gehören das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
2
, oder das Bundesin-
vestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen "
3
.  Erst im Jahr 2024 wurde 
eine bundesweite Gewaltschutzstrategie
4
 zur Umsetzung der IK verabschiedet. 120 
Maßnahmen sollen in Zukunft dazu beitragen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, 
darunter die Einrichtung einer nationalen Koordinierungsstelle zur systematischen 
und wirksamen Umsetzung der IK (Artikel 10) und das Anfang 2025 verabschiedete 
Gewalthilfegesetz (GewHG). Mit dem GewHG wurde nun eine rechtliche Grundlage 
geschaffen, die grundsätzlich allen Frauen und Kindern, die von häuslicher Gewalt 
betroffen sind, Schutz und Unterstützung flächendeckend, niedrigschwellig und vor 
allem kostenfrei gewährleisten und die Bekämpfung von Gewalt nach den Vorgaben 
der IK und der EU-Richtlinie zu Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
5
 vorantreiben 
soll. Der Rechtsanspruch für Betroffene lässt jedoch noch auf sich warten – erst am 
1. Januar 2032 soll dieser Inkrafttreten. Das GewHG in seiner derzeitigen Form weist 
außerdem noch Lücken auf, die den Zugang zu Schutz und Unterstützung für trans*, 
inter*, nicht-binäre Personen sowie geflüchtete Frauen und Frauen mit unsicherem 
Aufenthaltsstatus erschweren. Es besteht daher weiterhin auf Bundesebene Hand-
lungsbedarf, um diese Personengruppen bei Umsetzung der IK angemessen einzu-
beziehen. 
Auf Landesebene gibt es ebenfalls fortschreitende Bemühungen. Das Land NRW 
unterstützt bereits seit langem Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und spezi -
fische Projekte zur Gewaltprävention und zum Opferschutz. Im Jahr 2023 wurde die 
Fach- und Koordinierungsstelle zur Umsetzung der IK im Ministerium für Kinder, Ju-
gend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration eingerichtet. Ein Landeskoordi -
nierungsplan befindet sich derzeit in der Entwicklung
6
. Insgesamt halten 14 Bundes-
länder eine Landeskoordinierung vor und es existieren mehrere Landesaktionspläne. 
2 https://www.hilfetelefon.de/
3 https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/
4 https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/gewaltschutzstrategie-nach-der-istanbul-konvention-252134
5  https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/presse/pressemitteilungen/erstmals-gewaltschutz-fuer-frauen-in-der-euro-
paeischen-union-vereinbart-236220
6 Zur Entwicklung des Landesaktionsplans: https://istanbul-konvention.mohr-live.de/index.php
KOMMUNALE UMSETZUNG DER ISTANBUL-KONVENTION
Die kommunale Ebene spielt eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung 
der IK, da der Schutz und die Unterstützung betroffener Frauen und Mädchen un-
mittelbar vor Ort gewährleistet werden müssen. Bundesweit setzen bereits circa 
60 Kommunen die IK aktiv um, indem sie Koordinierungsstellen eingerichtet oder 
Personalressourcen für die Umsetzung bereitgestellt haben. Die aktiven Kommunen 
sind in einem bundesweiten Netzwerk verbunden, das sich regelmäßig austauscht. 
In NRW sind neun Städte und Kreise in einem Netzwerk aktiv beteiligt, bestehend 
aus den Städten Aachen, Bochum, Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln, Münster, Rem-
scheid, Recklinghausen und Wuppertal. Münster ist 2023 als fünfte Kommune dem 
landesweiten Netzwerk beigetreten und auch im bundesweiten Netzwerk vertreten. 
Die Umsetzung der IK gestaltet sich in den Kommunen unterschiedlich und hängt 
maßgeblich von den zur Verfügung gestellten Ressourcen für die Umsetzung der IK 
sowie von den regional gewachsenen Strukturen ab. Die Bandbreite der Ressourcen 
reicht, je nach Region, von geringen Stundenanteilen bis hin zu unbefristeten Voll-
zeitstellen. Die Umsetzung der IK auf kommunaler Ebene ist an verschiedenen Stellen 
von Vorgaben der Bundesregierung bzw. auch von den Ländern abhängig und kann 
sich aufgrund der föderalen Struktur sehr unterschiedlich darstellen.
HANDLUNGSRAHMEN UND AUSGANGSLAGE IN MÜNSTER 
Die Stadt Münster engagiert sich seit fast vier Jahrzehnten - seit 1987 durch die 
Arbeit des Frauenbüros, das seit 2019 das Amt für Gleichstellung ist, - für die Gleich-
stellung von Frauen, die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und den Schutz von 
betroffenen Frauen. 
Die Stadt Münster fördert zahlreiche freie Träger, wie Frauenberatungsstellen, Frau-
enhäuser und Projekte, die im Sinne der IK zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen 
und zur Unterstützung von Betroffenen beitragen (Artikel 7). Ebenso werden Träger 
gefördert, die vulnerable Personengruppen unterstützen und sich engagiert für den 
Gewaltschutz einsetzen. 
Darüber hinaus besteht seit vielen Jahren eine enge Zusammenarbeit zwischen dem 
Amt für Gleichstellung und relevanten Akteur*innen. In Rahmen von Aktionen zur 
Bewusstseinsbildung und in den beiden Arbeitskreisen AK Gewaltschutzgesetz (AK 
GewSchG) und AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, deren Geschäftsführung 
im Amt für Gleichstellung liegt, arbeiten freie Träger, die Stadtverwaltung, Polizei 
und Justiz und weitere Akteur*innen daran, den Schutz und die Unterstützung von 
gewaltbetroffenen Frauen in Münster zu verbessern und Gewalt gegen Frauen zu 
bekämpfen (Artikel 9).
Die Aktivitäten zur Gewaltprävention und zum Schutz von betroffenen Frauen sind 
seit jeher ein Schwerpunkt im Amt für Gleichstellung und erfolgen im Rahmen der 
Gleichstellungsarbeit. 
Eine Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention (Artikel 10), wie sie in anderen Städ-
ten bereits eingerichtet wurde, existiert in Münster bisher nicht. Um die Maßnahmen 
zur Umsetzung der IK mit ihren weitreichenden und umfassenden Vorgaben und An-
forderungen in Münster strategisch, koordiniert und nachhaltig umsetzen zu können, 
wird die Einrichtung einer Koordinierungsstelle unerlässlich sein. 
4    Einleitung Einleitung    5

Die Politik in Münster hat erkannt, dass die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen in 
Münster umfassender und koordinierter erfolgen muss. So haben die Ratsfraktionen 
Bündnis 90/ Die Grünen, SPD und Volt im Juni 2022 in Anschluss an die von den o.g. Ar-
beitskreisen organisierte Aktionswoche zum 20jährigen Bestehen des Gewaltschutz -
gesetzes (GewSchG) den Ratsantrag „ Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt 
bekämpfen – Die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umsetzen“ gestellt. 
Mit dem Beschluss des Rates über den Haushaltsplan 2023 aus dem Ausschuss 
für Gleichstellung (AGL) vom 17.11.2022 wurde auf Grundlage des Ratsantrags 
(A-R/0030/2022) vom 3. Juni 2022 die Verwaltung beauftragt, einen Handlungs -
aktionsplan zur kommunalen Umsetzung der Istanbul-Konvention aufzustellen und 
die dafür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen. 
Die Beschlusspunkte lauten im Einzelnen:
 •  Bedarfs- und Bestandaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 
(IK) für die Stadt Münster unter Beteiligung lokaler Expertinnen und Experten 
(„Runder Tisch gegen Gewalt“) gemäß Artikel 9. Dazu gehören u.a. Abfrage zur 
Bekanntheit des lokalen Hilfesystems, Nutzung des Angebots, Zufriedenheit 
mit den Angeboten, Platzbedarfe in Frauenhäusern, Einbindung von Migranten -
selbstorganisationen (MSO). 
 •  Darstellung des existierenden Stands des Hilfesystems sowie der Verbesse -
rungs- und Entwicklungsbedarfe gemäß den Vorgaben der Istanbul-Konvention, 
um bestehende Schutzlücken im Hilfesystem zu schließen und passgenaue 
Hilfsangebote auszubauen, z.B. räumliche und personelle Ausstattung der 
Frauenhäuser und Beratungsstellen. 
 •  Entwicklung von Handlungsempfehlungen, aus denen nach ent-
sprechender Priorisierung Beschlüsse verabschiedet werden können.  
Weitergehende Handlungsempfehlungen können in den 5. Aktionsplan zur 
Europäischen Gleichstellungscharta einmünden.
 •  Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entwicklung einer kommunalen Strategie 
mit den Städten in den interkommunalen Austausch zu treten, die sich bereits 
auf den Weg gemacht haben, die Istanbul-Konvention systematisch in die kom -
munale Praxis zu überführen.
 •  Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des Aktionsplans zur kommunalen 
Umsetzung der Istanbul-Konvention konkrete Schritte einzuleiten.
Für die Erarbeitung des Aktionsplans wurde dem Amt für Gleichstellung eine 
50%-Stelle (0,5 VZÄ) für den Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Im Juni 
2023 wurde die Stelle besetzt und mit der Entwicklung des Aktionsplans begonnen. 
Die Stelle endete ursprünglich im Mai 2025. Über die Stellenplanberatungen für 
das Jahr 2025 konnte die Stelle bis Ende 2026 gesichert werden – sie ist nach wie 
vor befristet. 
Zeitgleich mit dem Ratsantrag für den vorliegenden Aktionsplan wurde der Ratsan-
trag A-R/0005/20222 „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt 
leben können“ gestellt, auf dessen Grundlage der „Aktionsplan LSBTIQ*“ parallel 
entwickelt wurde. 
Die gleichzeitige Entwicklung der Aktionspläne bietet die Chance Synergien zu 
nutzen und Gewaltschutz und Antidiskriminierung systematisch zu verankern und 
Strukturen zu stärken. Daher sind in beiden Aktionsplänen „Brückenmaßnahmen“ 
zu finden. 
6    Einleitung Einleitung    7

Aufbau und Struktur 
des Aktionsplans 
In jedem Handlungsfeld sind die dazugehörigen erarbeiteten Maßnahmen aufgelistet. 
Insgesamt enthält der Aktionsplan 81 Maßnahmen. Der Aktionsplan enthält Maßnah -
men, welche die Stadtverwaltung betreffen, aber auch Maßnahmen, welche von Ar -
beitskreisen, einzelnen Akteur*innen oder Behörden geplant oder bereits begonnen 
wurden und die Notwendigkeit der koordinierten Zusammenarbeit verdeutlichen.   
Da parallel zu diesem Aktionsplan auch der Aktionsplan LSBTIQ* „Selbstbestimmt 
und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können“ entwickelt wurde und 
viele Synergien entstanden sind, enthalten die Aktionspläne Brückenmaßnahmen, 
die farblich gekennzeichnet sind. 
Um den Lesenden einen einfachen Zugang zu ermöglichen, arbeiten wir des Weite-
ren in der Maßnahmentabelle mit verschiedenen Markierungen. So zeigt eine Farb-
codierung auf, welche Mittel für die Umsetzung gebraucht werden.
FARBCODIERUNG:
 1. Extramittel und bereits zur Verfügung stehendes Haushaltsbudget
12
 = blau
 1.  Mit Haushaltsbudget machbar = gelb 
 2. Haushaltsbudget plus Koordinierungsstelle = rosa
 4. Brückenmaßnahmen = Nummerierung ist rot gekennzeichnet 
AUFBAU: 
In jedem Handlungsfeld werden zunächst kurz das Handlungsfeld und die Forderun -
gen der IK beschrieben. Daran schließt sich eine kurze Beschreibung zu den Bedarfen, 
die bundesweit bestehen, an. Es folgen dann Informationen zum aktuellen Bestand in 
Münster, zu den identifizierten Bedarfen, und schließlich werden die daraus entwickel -
ten Maßnahmen benannt. Die Maßnahmentabelle ist ab S. 51 zu finden.
12  Zur Vereinfachung wird im folgenden Text die Formulierung „bereits zur Verfügung stehendes Haushaltsbudget“ ver-
kürzt als „Haushaltsbudget“ verwendet.
Prävention Straf verfolgung 
und Justiz
Schutz und  
Unters tützung
Allgemeine  
Hilfen
Schutz und  
Unters tützung
Speziealisierte  
Hilfsdienste
Besonders vulnerable Personen
Vernetzung und Zusammenarbeit
Evaluation und Monitoring
Der kommunale Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention auf Grundlage 
des Ratsbeschlusses, wurde in der Zeit von Juni 2023 bis Dezember 2024 im Rahmen 
eines partizipativen Prozesses unter Beteiligung vieler Akteur*innen entwickelt. 
Die rechtliche Grundlage für die Entwicklung des Aktionsplans bildet die Istanbul-
Konvention. In die Entwicklung des Aktionsplans wurden Empfehlungen der GRE-
VIO1
7
 sowie der Alternativbericht des Bündnis Istanbul-Konvention (BIK)
8
 und der 
Monitor Gewalt gegen Frauen des Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR)
9
 
einbezogen. Ebenso berücksichtigt wurde die bereits in 2022 von der Arbeitsgruppe 
IK durchgeführte Bestandsanalyse
10
, die einen Überblick der Münsteraner Hilfs- und 
Unterstützungsstruktur und deren Bedarfe darstellt. Zudem wurden Empfehlungen 
des Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe e.V. (bff) hinsichtlich 
der Ausstattung von Beratungsstellen einbezogen
11
 sowie Empfehlungen der Zent-
ralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF) bezüglich der Ausstattung 
der Frauenhäuser
Für den vorliegenden Aktionsplan wurden Schwerpunkte bei der Auswahl der Artikel 
gesetzt, an denen sich die Bestands- und Bedarfsanalyse orientierte. Viele der in der 
IK ausgeführten Artikel betreffen die Bundes- und / oder Landesebene, deren Um-
setzung auf kommunaler Ebene nicht gelöst werden kann. Dennoch wurden sie an 
manchen Stellen thematisiert und Bedarfe gesammelt, die an die entsprechenden 
Ebenen weitergegeben werden. Auch die zur Verfügung stehenden Ressourcen (0,5 
VZÄ für zwei Jahre) machte eine „komprimierte“ Vorgehensweise erforderlich. 
Der Entwicklungsprozess, die Formate in denen gearbeitet wurde, sowie die Be -
teiligten werden im ersten Teil des Aktionsplans beschrieben. Im zweiten Teil des 
Aktionsplans werden die Handlungsfelder und Ergebnisse aus der Bestands- und Be -
darfserhebung sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen aufgeführt. Der dritte Teil  
enthält ein Abschlussfazit und wird komplettiert durch den Maßnahmenkatalog und 
den Anhang, in dem sich viele zusätzliche Daten zur Vertiefung finden.
Der Aktionsplan wurde in vier Handlungsfelder (Prävention, Schutz- und Unterstüt -
zung - allgemeine Hilfen, Schutz und Unterstützung - spezialisierte Hilfen, Strafverfol -
gung und Justiz) und in drei Querschnittsthemen (besonders schutzbedürftige Perso -
nen / vulnerable Personengruppen, Vernetzung und Zusammenarbeit, Evaluation und 
Monitoring) aufgebaut. Diese wurden abgeleitet von dem Vier-Säulen-Prinzip der IK. 
7 GREVIO 2022
8 BIK 2021
9 DIMR 2023
10 Im Anhang zu finden
11 Bff (2019)
Die Handlungsfelder des Aktionsplans:
8    Aufbau und Struktur des Aktionsplans Aufbau und Struktur des Aktionsplans    9

Planungsphase 
  
Bestandserhebung 
und Bedarfs-
ermittlung
Maßnahmenent-
wicklung- und  
Abstimmung
Verschriftlichung  
des Aktionsplans
Juni 23 -  
Dezember 23
Dezember 23 - 
August 24
September 24 – 
März 25
Januar 25 – 
April 25
Politische  
Befassung 
Juli 25
Zeitstrahl
Entwicklung  
des Aktionsplans  
in Münster
Teil 1
Das Vorgehen für die Entwicklung des Aktionsplanes in Münster wurde unter Be -
rücksichtigung der zu Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen  
(0,5 VZÄ für 2 Jahre) erarbeitet und festgelegt: 
Planungsphase 
Im Zeitraum von Juni 2023 bis Dezember 2023 wurde das Vorgehen gemeinsam mit 
einer externen Expertin
13
, die bereits verschiedene Prozesse zur Umsetzung der IK 
begleitet hat und der Arbeitsgruppe Istanbul-Konvention (AG IK) sowie innerhalb 
des Teams des Amtes für Gleichstellung entwickelt. Die AG IK war am gesamten Vor-
gehen sowie an der inhaltlichen Veranstaltungsplanung beteiligt und hat zum Teil 
das Veranstaltungsteam bei der Durchführung unterstützt. Aufgrund der bereits seit 
vielen Jahren bestehenden gut vernetzten Hilfestrukturen und aktiven Arbeitskreise 
13 Karin Heisecke (MSc Gender and Social Policy) ist Sozialwissenschaftlerin mit den Schwerpunkten Geschlechterfra-
gen und internationale Politik, insbesondere die Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Als internationale 
Expertin des Europarats berät sie Regierungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention und ist Autorin der Handreichung 
des Europarats zu Artikel 13 (“Raising awareness of violence against women: Article 13 of the Istanbul Convention”: 
https://rm.coe.int/168046e1f1) sowie Co-Verfasserin des Kapitels zu Prävention im „Mid-term Horizontal Review of 
GREVIO baseline evaluation reports“ des GREVIO-Sekretariats (https://rm.coe.int/prems-010522-gbr-grevio-mid-term-
horizontal-review-revfebruary-2022/1680a58499).
sowie der Aktivtäten der AG IK bestand eine gute Grundlage für die Bedarfs- und 
Bestanderhebung und Entwicklung von Maßnahmen in einem partizipativen Prozess 
für den Aktionsplan. 
Die überregionale Vernetzung mit den Netzwerk IK NRW und mit dem bundesweiten 
Netzwerk hat in 2023 ebenfalls begonnen und gab die Gelegenheit, mit erfahrenen 
Kolleg*innen über Vorgehensweisen in den Austausch zu gehen. 
Vor dem Hintergrund der Handreichung des Deutschen Städtetages
14
 und orientiert 
an dem „Oldenburger Modell“ wurden gemeinsam mit der AG IK und unter Einbezug 
der externen Expertin relevante Akteur*innen für die Entwicklung des Aktionsplans, 
die Handlungsfelder sowie die kommunal relevanten Artikel der IK identifiziert und 
das weitere Vorgehen fixiert.
Bestandserhebung und  
Bedarfsermittlung
Die Bestands- und Bedarfserhebung erfolgte im Zeitraum Dezember 2023 – August 2024
Auftaktveranstaltung
Das geplante Vorgehen wurde bei der Auftaktveranstaltung am 8.12.2023 im Rat-
hausfestsaal mit rund 60 Teilnehmenden wie Expert*innen und Fachkräften der 
Stadtgesellschaft, Politiker*innen und Multiplikator*innen der Trägerlandschaft, der 
Polizei und Staatsanwaltschaft sowie Vertreter*innen städtischer Ämter vorgestellt. 
Die zuvor festgelegten Handlungsfelder, zu denen im Rahmen der Auftaktveran -
staltung jeweils eine Arbeitsgruppe gegründet wurde, wurden für die Auftaktver -
anstaltung um die Schwerpunktthemen Vernetzung und Zusammenarbeit sowie 
Evaluation und Monitoring erweitert.
ARBEITSGRUPPEN DER AUFTAKTVERANSTALTUNG: 
14 https://www.staedtetag.de/publikationen/weitere-publikationen/2021/handreichung-istanbul-konvention
Prävention Straf-
verfolgung 
und Justiz
Vernetzung 
und  
Zusammen-
arbeit
Evaluation
und
Monitoring
PolitikSchutz  
aund  
Unters tützung
Allgemeine  
Hilfen
Schutz  
und  
Unters tützung
Speziealisierte  
Hilfsdienste
10    Entwicklung des Aktionsplans in Münster Entwicklung des Aktionsplans in Münster    11

Die teilnehmenden Politiker*innen hatten in einer eigenen Arbeitsgruppe die Mög-
lichkeit, gemeinsam mit der Expertin Bedarfe aus politischer Perspektive zu formu-
lieren und Überlegungen zur konkreten politischen Unterstützung zur Umsetzung 
der IK vorzunehmen. 
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen bilden die Basis des Aktionsplans und wurden in 
den weiteren Arbeitsprozess miteinbezogen.
Arbeitsgruppen
Die weitere Bestands- und Bedarfserhebung erfolgte in vier Arbeitsgruppen in der 
Zeit von Januar bis März 2024 in jeweils zwei Treffen.
Prävention Straf verfolgung 
und Justiz
Schutz und  
Unters tützung
Allgemeine  
Hilfen
Schutz und  
Unters tützung
Speziealisierte  
Hilfsdienste
Besonders vulnerable Personen
Vernetzung und Zusammenarbeit
Evaluation und Monitoring
Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppen der Auftaktveranstaltung zu den Themen 
„Vernetzung und Zusammenarbeit“ sowie „Evaluation und Monitoring“ verteilten 
sich auf die vier Kern-Arbeitsgruppen. Diese Themen sowie das Thema „besonders 
schutzbedürftige Personen“ wurden im weiteren Prozess von allen Arbeitsgruppen 
als Querschnittsthemen behandelt.
In den Arbeitsgruppen arbeiteten die Teilnehmenden an den für ihr Handlungsfeld 
relevanten Forderungen entlang der Artikel der IK, bestehende Unterstützungsan-
gebote und Aktivitäten in Münster wurden zusammengetragen und notwendige 
Bedarfe für Münster formuliert.
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden ausgewertet und gemeinsam mit der AG 
IK wurden Schwerpunkte für die Dialogveranstaltung festgelegt. 
Dialogveranstaltung 
Die Dialogveranstaltung richtete sich wieder breit an die Fraueninfrastruktur, Trä-
ger, Politik und Stadtverwaltung und wurde am 10.4.2024 von 70 Teilnehmenden 
besucht. Bei der Dialogveranstaltung wurden den Teilnehmenden die Ergebnisse 
aller Arbeitsgruppen präsentiert, Ergänzungen vorgenommen und erste Ideen für 
konkrete Maßnahmen gesammelt. 
Zwischenbericht 
Der Politik wurde im Ausschuss für Gleichstellung am 6.6.2024 ein Zwischenbericht 
über die bisherigen Aktivitäten und ersten Ergebnisse vorgelegt und persönlich vor-
gestellt. Im Zwischenbericht V/0292/2024 wurde der Entwicklungsprozess bis zu die -
sem Zeitpunkt etwas ausführlicher beschrieben und kann dort nachgelesen werden. 
Workshop Frauen mit Behinderung
Um den Querschnittsauftrag „besonders vulnerable Personengruppen“ in den Blick 
zu nehmen und eine erste Zielgruppe in den Fokus zu nehmen, wurde ein Workshop 
mit Frauen mit Behinderung durchgeführt. 
Frauen mit Behinderung sind besonders vulnerabel und besonders häufig von Ge-
walt betroffen.
15
 Im Sinne eines intersektionalen Ansatzes wurde gemeinsam mit der 
städtischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, mit dem NetzwerkBüro 
NRW - Frauen und Mädchen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und mit 
sozialpolitisch engagierten Frauen mit Behinderung sowie mit weiteren Akteur*in-
nen (NGO’s, Polizei, Verwaltung) ein vierstündiger Workshop durchgeführt. An 
dem Workshop, der in einem barrierefreien Raum durchgeführt wurde, nahmen 
insgesamt 23 Personen teil, darunter zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen. Den 
Teilnehmenden wurden das Vorhaben des Aktionsplans sowie die Ergebnisse aus 
den vorangegangenen Arbeitsprozessen vorgestellt. Anschließend wurden die Teil-
nehmenden eingeladen, sich über die bisherigen Ergebnisse auszutauschen und die 
Bedarfe aus ihrer Perspektive zu ergänzen bzw. weitere Bedarfe zu benennen. Die 
Ergebnisse aus diesem Workshop sind in die Gesamtergebnisse eingeflossen. 
Weitere Aktivitäten 
Über die Arbeitsgruppenprozesse hinaus wurde im Rahmen von Netzwerktreffen, in 
zahlreichen Einzelgesprächen und im Rahmen von Veranstaltungen über die Erstellung 
des Aktionsplans und dessen Bedeutung berichtet und weitere Expertise eingeholt. 
15 Schröttle et al (2013)
12    Entwicklung des Aktionsplans in Münster Entwicklung des Aktionsplans in Münster    13

AUSTAUSCH MIT EXPERT*INNEN UND AKTEUR*INNEN 
Ergänzend zu den Arbeitsgruppenprozessen wurden Gespräche zur Vernetzung 
und Analyse des Bestandes und der Bedarfe mit zahlreichen Akteur*innen geführt: 
Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Beratungsstelle Trialog, Caritasverband 
Münster – Krisen- und Gewaltberatung für Männer und Jungen, Deutsche Hochschule 
für Polizei, Deutscher Juristinnenbund, Familiengericht, Fachhochschule Münster 
Fachbereich Sozialwesen – Referat Weiterbildung, Hochschule für Polizei und Ver-
waltung, Integrationsrat, Katholische Hochschule NRW (KatHO NRW), Kinderschutz 
– Amt für Kinder und Jugendliche und Familien, Kommunales Integrationszentrum, 
Opferschutzbeauftragte der Polizei, Paritätischer Münster, Politik und Fraueninfra-
struktur, Projekt Marischa. 
TEILNAHME NETZWERKE / ARBEITSGRUPPEN 
Der interkommunale und überregionale Austausch ist während des gesamten Pro-
zesses von hoher Bedeutung gewesen und ist für die kommunale Umsetzung der IK 
auch künftig relevant. Die Teilnahme erfolgte in folgenden Netzwerken und Gremien:
Regional: Arbeitsgruppe IK, Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz, Arbeitskreis gegen 
Gewalt an Frauen und Mädchen, Arbeitsgemeinschaft Münsterscher Frauenorgani-
sationen (AMF), Netzwerk Gewaltprävention und Konfliktregelegung, Runde Tische 
Häusliche Gewalt Münsterland, Stadtweites Netzwerk Migration.
Landesweit: Netzwerk IK NRW, Fach – und Koordinierungsstelle IK NRW
Bundesweit: Bundesweites Netzwerk IK, DIMR
International: Austausch mit der Partnerstadt Enschede
VERWALTUNGSINTERN 
Teilnahme an Workshops zur Entwicklung des Konzeptes zum grenzachtenden Um-
gang (sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz), Veröffentlichungen im Forum intern, 
Austausch mit weiteren Fachämtern.
WEITERE AKTIVITÄTEN
An folgenden Veranstaltungen erfolgte eine Teilnahme: Auftaktveranstaltung Ak -
tionsplan LSBTIQ*, Fachtag „versteckt, verdeckt, verletzt“ – Gewalt gegen wohnungs -
lose und drogengebrauchende Frauen* verhindern – IK umsetzen, Fortbildung der 
Anwaltskammer zur IK, Online Workshop „IK umsetzen - wie pack ich’s an?“, Online 
Workshop „digitale Gewalt“, Online Veranstaltung „NRW vernetzt sich, Gewaltschutz 
verbessern für Frauen mit Behinderung“.
Maßnahmenentwicklung-  
und Abstimmung
Maßnahmenentwicklung 
Die Maßnahmenentwicklung verlief in der Zeit von September 2024 – Januar 2025 
Im Rahmen eines ganztägigen Werkstatttages am 9.09.2024 gemeinsam mit der AG 
IK und unter Begleitung einer externen Expertin wurden auf Grundlage der erarbei-
teten Bedarfe und der ersten Ideen Maßnahmen entwickelt. Diese betrafen vor allem 
die Handlungsfelder „Prävention“ sowie „Schutz und Unterstützung – spezialisierte 
Hilfsdienste“. Die weiteren Maßnahmen des Handlungsfeldes „Schutz- und Unter-
stützung – allgemeine Hilfen“ wurden im Amt für Gleichstellung und gemeinsam im 
Austausch mit Akteur*innen entwickelt. Maßnahmen des Handlungsfeldes „Straf -
verfolgung und Justiz“ wurden in direkter Absprache mit Justiz und Polizei bzw. 
von den Akteur*innen selbst entwickelt. Im Rahmen des Arbeitsprozesses mit allen 
Beteiligten sind bereits zahlreiche Ideen für Maßnahmen entstanden, die aufgegrif-
fen und berücksichtigt wurden. Zudem wurden im Rahmen der Abstimmung der 
Maßnahmen teilweise noch weitere Maßnahmen entwickelt und ebenfalls in den 
Aktionsplan aufgenommen. 
Abstimmung der Maßnahmen 
Die Abstimmung der Maßnahmen erfolgte in der Zeit von Dezember 2024 bis März 2025. 
Sie wurde verwaltungsintern überwiegend im Rahmen von Gesprächen gemeinsam 
mit den jeweiligen Amtsleitungen (10, 32, 36, 40, 41, 42, 50, 51, 52, 53, 59, 61, 64, 
67) durchgeführt.  
Weiterhin wurden die für die beiden Arbeitskreise relevanten Ideen für Maßnahmen 
dem AK GwschG und dem AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen und deren 
Unterarbeitsgruppen vorgestellt, weiterentwickelt und abgestimmt. Ebenso wurde 
in einem weiteren Treffen mit den Beteiligten des Workshops „Was brauchen Frauen 
mit Behinderung“ die für diesen Themenbereich relevanten Ideen für Maßnahmen 
vorgestellt und abgestimmt. 
Schließlich wurden einzelne Maßnahmen gemeinsam mit dem Amt für Gleich -
stellung oder von den jeweiligen Akteur*innen selbst entwickelt und gemeinsam 
abgestimmt. 
Die Verschriftlichung des Aktionsplans erfolgte in der Zeit von Januar bis April 2025. 
Der Aktionsplan wird dem Rat in der Ratskette im Juli 2025 vorgestellt.
14    Entwicklung des Aktionsplans in Münster Entwicklung des Aktionsplans in Münster    15

Fazit
Schon durch die Entwicklung des Aktionsplans im partizipativen Verfahren konnte 
das Netzwerk Gewaltschutz erweitert werden, da viele Akteur*innen erreicht wur-
den, die bislang nicht in den Gewaltschutzstrukturen vertreten waren. Die schon 
im Zwischenbericht beschriebene Dynamik, die sich bereits in der Entwicklung des 
Aktionsplans bemerkbar gemacht hat, hat sich fortgesetzt. Darauf kann und sollte in 
der Umsetzung der Maßnahmen aufgebaut werden. 
In den verschiedenen Veranstaltungsformaten kam es zu mehreren direkten Ver -
netzungen und Kooperationen zwischen den NGO‘s (z.B. Nutzung von barrierefreien 
Beratungsräumen, Tandemberatung) und es gab Anregungen für Maßnahmen, die 
unmittelbar umgesetzt wurden (z. B. Beantragung von finanziellen Mitteln für die 
Barrierefreiheit einer Homepage). Fachkräfte, die sich erstmalig mit dem Thema IK 
auseinandersetzten, wurden sensibilisiert und auch der Workshop mit Frauen mit 
Behinderung machte verschiedenen Fachkräften die Situation von Frauen mit Behin -
derung bewusst. Hier konnte beispielsweise durch den direkten Kontakt von Polizei 
mit gehörlosen Frauen eine Sensibilisierung hinsichtlich der schriftsprachlichen 
Barrieren und alternativer Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Kommunikation 
für gehörlose Menschen mit der Polizei stattfinden. 
Der Austausch in den unterschiedlichen Veranstaltungsformaten hat den Betei -
ligten den Raum geboten, kontroverse Themen anzusprechen und darüber in den 
Austausch zu gehen und Problemlagen aus den unterschiedlichen Perspektiven be-
trachten zu können. 
Das starke Engagement der Fraueninfrastruktur, die sich trotz knapper zeitlicher Res -
sourcen an der Entwicklung des Aktionsplans in hoher Intensität beteiligt hat, ist aus -
drücklich zu erwähnen. Die hohe Expertise der Mitarbeiterinnen ist unverzichtbar für 
den Ausbau und die Verbesserung der Strukturen und Bedingungen in Münster und 
der Einbezug der NGO`s wird in der Konvention ausdrücklich gefordert. (Artikel 9)
Die Entwicklung des Aktionsplans trug insgesamt dazu bei, das Bewusstsein für die 
Notwendigkeit der Verbesserung der Unterstützungsstrukturen über die Frauen -
infrastruktur hinaus zu schärfen und  Gewalt  gegen Frauen als Querschnittsthema in 
verschiedenen Bereichen zu verankern.
Übersicht aller Beteiligten
BEHÖRDEN
Amtsgericht Münster – Familien-
gericht, Polizei Münster, Staats-
anwaltschaft, Agentur für Arbeit, 
Landschaftsverband Westfalen-
Lippe (LWL)
NETZWERKE / ARBEITSKREISE
Arbeitskreis Gewaltschutzge -
setz, Arbeitskreis gegen Gewalt 
an Frauen und Mädchen, Netz -
werk Gewaltprävention und 
Konfliktregelung
GESUNDHEITSWESEN
Kassenärztliche Vereinigung 
Westfalen-Lippe (KVWL), LWL- 
Klinik für Psychiatrie, Universi-
tätsklinikum Münster (UKM)
HOCHSCHULEN
Universität Münster
UMLAND
Kreis Borken, Kreis Steinfurt
UNTERSTÜTZUNG
externe Moderation, Gebärdenspra-
chendolmetscherinnen, Assistenzen, 
Honorarkräfte
INTERESSENVERTRETUNGEN
Soroptimist International 
– Club Münster, Zonta Club 
Münster
STADTVERWALTUNG
Personal- und Organisationsamt 
(10), Betriebliche Sozialberatung, 
Ordnungsamt (32), Amt für Migration 
und Integration (36), Amt für Schule 
und Weiterbildung (40), Kulturamt 
(41), Stadtbücherei (42), Sozialamt 
(50), Beauftragte für Menschen mit 
Behinderung, Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien (51), Sportamt 
(52), Gesundheits- und Veterinäramt 
(53), Jobcenter Münster (59), Stadt-
planungsamt (61), Amt für Woh-
nungswesen (64), Münster Marketing 
(MM)- Nachtbürgermeisterin, Stadt-
sportbund (SSB), Ombudsperson 
der Stadt Münster, Kommission zur 
Inklusion von Menschen mit Behinde-
rungen (KIB)
TRÄGERLANDSCHAFT
Beratung und Therapie für Frauen e.V., Frauen helfen Frauen 
e.V., Blinden- und Sehbehindertenverein Münster und Um-
gebung, Bistum Münster - Ehe-Familie und Lebensberatung 
(EFL), Caritasverband Münster - Krisen- und Gewaltbera-
tung für Jungen und Männer, Chance e.V., Der Kinderschutz-
bund Ortsverband Münster, Frauen- und Kinderschutzhäu-
ser SkF e.V., Frauen- und Mädchenselbstverteidigung und 
Sport e.V., Frauen und neue Medien e.V., Frauenberatungs-
stelle Diakonie WesT e.V. Rheine, Frauenhaus und Beratung 
e.V., Frauen-Notruf Münster e.V., Gehörlosenverein Münster 
1913 e.V., Lebenstraum Teilhabe Beratung Münster (EUTB), 
Move and Meet e.V., Netzwerbüro Frauen und Mädchen mit 
Behinderung und chronischer Erkrankung NRW, PariSozial 
Münsterland gGmbH – Beratungsstelle für Menschen mit 
Hörbehinderung, pro familia Beratungsstelle Münster, Refu-
gio Münster – GGUA e.V., Verband alleinerziehender Mütter 
und Väter Münster, Verein sozial-integrativer Projekte e.V., 
WEISSER RING e.V., Westfalenfleiß GmbH – Frauenbeauf-
tragte, Zartbitter Münster e.V.
POLITIK
Bündnis 90/Die Grünen / GAL 
Ratsfraktion, CDU Münster, FDP 
Münster, Internationale Frak -
tion Die Partei/ÖDP, SPD-Frak -
tion Münster, Integrationsrat
Beteiligte
16    Entwicklung des Aktionsplans in Münster Entwicklung des Aktionsplans in Münster    17

Aktionsplan zur 
Umsetzung der IK
Teil 2
Die für den Aktionsplan ausgewählten vier Handlungsfelder und die drei Quer -
schnittsthemen werden in diesem Teil beschrieben. Zu den Querschnittsthemen 
wurde in allen Arbeitsgruppen gearbeitet und sie sind für alle Handlungsfelder rele-
vant. Maßnahmen zur primären, sekundären und tertiären
16
 Prävention von Gewalt 
werden in den jeweiligen Handlungsfeldern dargestellt. Sie greifen ineinander und 
sind entscheidend für eine umfassende Strategie zur Gewaltprävention. Drüber hin-
aus enthält der Aktionsplan auch eine übergreifende Maßnahme, die im Folgenden 
beschrieben wird. 
Übergreifende Maßnahme  
Koordinierungsstelle Istanbul- 
Konvention (Artikel 10)
Die IK fordert auf allen Ebenen eine strategische, koordinierte und effektive Um -
setzung von Maßnahmen, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Betroffene 
zu schützen. Dazu sollen Koordinierungsstellen eingerichtet werden, was auf Lan-
desebene und in einigen Städten bereits erfolgt ist und auf Bundesebene mit dem 
Gewalthilfegesetz beschlossen wurde. Eine kommunale Koordinierungsstelle kann 
als zentrale Anlaufstelle fungieren, die Informationen, Ressourcen und Unterstüt-
zungsangebote bündelt, die Vernetzung zwischen den verschiedenen Akteur*in -
nen, wie Polizei, Gesundheitsdiensten, Sozialdiensten, Frauenhäusern und anderen 
relevanten Institutionen fördert und die Umsetzung der Konvention monitort und 
begleitet. Durch die Einrichtung einer Koordinierungsstelle kann sichergestellt wer-
den, dass die Anforderungen der Istanbul-Konvention auf lokaler Ebene effektiv und 
konsequent umgesetzt werden.
16  Primäre Prävention: Maßnahmen, die darauf abzielen, Gewalt zu verhindern, bevor sie überhaupt auftritt. Sie 
konzentriert sich auf die Ursachen von Gewalt und darauf, Risikofaktoren zu reduzieren, z.B.: Sensibilisierungskam-
pagnen, Präventionsprogramme, Empowerment, Sekundäre Prävention: Maßnahmen, die ergriffen werden, sobald 
Anzeichen von Gewalt auftauchen, aber bevor sie schwerwiegende Folgen hat. Beispiele sind: Unterstützung durch 
Beratungsstellen, Maßnahmen nach dem GewSchG, Schutz in Frauenhäusern, Schulung von Fachkräften, Tertiäre 
Prävention: Unterstützung und Rehabilitation von Frauen, die bereits Gewalt erlebt haben, Verhinderung von 
sekundärer Viktimisierung und Wiederholungen von Gewalt. Sie umfasst: psychologische Unterstützung, rechtliche 
Unterstützung, Arbeit mit gewaltausübenden Männern.
Handlungsbedarf: In der Stadt Münster existiert bisher keine Koordinierungsstelle 
zur Umsetzung der IK. Die Entwicklung des Aktionsplans und alle damit verbundenen 
Aktivitäten erfolgten im Rahmen einer befristeten Stelle und einem gezielten Auftrag. 
Der Bedarf nach einer Koordinierungsstelle für Münster wurde von der Politik bereits 
während der Auftaktveranstaltung formuliert. Während der Entwicklung des Aktions -
plans wurde der Bedarf nach einer Anlaufstelle zum Thema geschlechtsspezifische 
Gewalt insbesondere für „fachfremde“ Fachkräfte deutlich und auch innerhalb der Ge -
waltschutzhilfestrukturen wurden die bisher durchgeführten Aktivitäten im Rahmen 
der Entwicklung des Aktionsplans als gewinnbringend und erforderlich betrachtet und 
der Wunsch geäußert, diese weiterzuführen und zu intensivieren. Um die Maßnahmen 
des Aktionsplans strategisch, koordiniert und nachhaltig umsetzen zu können, ist die 
Einrichtung einer Koordinierungsstelle erforderlich.
In der Maßnahmenübersicht wird daher durch eine Farbcodierung dargestellt, welche 
Maßnahmen aus bereits zur Verfügung stehendem Haushaltsbudget, aus bereits zur 
Verfügung stehendem Haushaltsbudget in Kombination mit der Einrichtung der Koordi -
nierungsstelle umsetzbar sind und welche Maßnahmen dazu weitere Mittel erfordern. 
Maßnahme:  Nr. 1 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention.
Querschnittsthemen 
Bei der Identifizierung der relevanten Artikel und Handlungsfelder für die Entwicklung 
des Aktionsplans wurde im Vorfeld bereits deutlich, dass bestimmte Vorgaben der 
IK als Querschnittsthemen zu behandeln sind, da sie alle Handlungsfelder betreffen. 
Die Teilnehmenden der Arbeitsgruppen zu den Querschnittsthemen „vulnerable 
Zielgruppen / besonders schutzbedürftige Personengruppen“, „Vernetzung und Zu -
sammenarbeit“ und „Evaluation und Monitoring“, der Auftaktveranstaltung haben 
sich im weiteren Arbeitsprozess auf die verschiedenen Arbeitsgruppen verteilt, womit 
sichergestellt wurde, dass die Themen in jeder der Arbeitsgruppe behandelt wurden. 
Vulnerable Zielgruppen  (Artikel 4) 
Bestimmte Personengruppen sind aufgrund ihrer Lebensumstände von Mehrfachdis -
kriminierung betroffen und nach den Vorgaben der IK besonders schutzbedürftig. Sie 
sind besonders vulnerabel, erleben überdurchschnittlich häufig Gewalt und stoßen 
auf erhebliche Barrieren im Zugang zu Schutz- und Unterstützungsangeboten und zu 
Präventionsangeboten. Häufig bleiben sie daher vom Hilfesystem unberücksichtigt, 
was für die Betroffenen weitreichende Folgen haben kann. Zu diesen Gruppen zählen 
unter anderem Frauen mit Behinderung, Frauen mit Fluchterfahrung, Frauen mit prekä -
rem Aufenthaltsstatus - Frauen mit internationaler Familiengeschichte, wohnungslose 
Frauen, Frauen mit Suchterkrankung, Frauen mit psychischer  Erkrankung, Sexarbei -
terinnen, LBTI*-Personen, pflegebedürftige Frauen und Seniorinnen, sowie Kinder.
17
 
Die IK verpflichtet dazu, dass Schutz- und Unterstützungsangebote bedarfsgerecht 
gestaltet werden, um diese Personengruppen effektiv zu erreichen. Das bedeutet, 
bestehende Angebote müssen hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit, Zugänglichkeit und 
17 Vgl. dazu BIK Seite10-12, GREVIO Seite 15
18    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Aktionsplan zur Umsetzung der IK    19

Sensibilität für die Themen geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und häus-
liche Gewalt überprüft und weiterentwickelt werden. 
VULNERABLE ZIELGRUPPEN IN DEN HILFESTRUKTUREN 
GEWALTHILFESTRUKTUREN
Die Gewalthilfestrukturen in Münster berücksichtigen die Bedürfnisse dieser Perso -
nengruppen. Die Beratungs- und Unterstützungsangebote der Fraueninfrastruktur ha -
ben ihre Angebote für vulnerable Zielgruppen teilweise geöffnet. Herausfordernd sind 
dabei insbesondere die knappen finanziellen und personellen Ressourcen, denn die 
Unterstützung vulnerabler Personengruppen bedarf oft eines höheren Zeitaufwands 
für die Beratungen und zusätzlichen Kooperationen, durch die Nutzung anderer, bar -
rierefreier Räumlichkeiten oder den Einsatz von Dolmetschenden, Fortbildungen, bar -
rierefreie Gestaltung der Website. Akteur*innen, die mit vulnerablen Personengruppen 
arbeiten, unterstützen Betroffene von Gewalt und sind zum Teil mit den bestehenden 
Gewalthilfestrukturen vernetzt. Die Akteur*innen in Münster sind engagiert und ver -
suchen individuelle Lösungen zu finden, um alle betroffene Frauen zu unterstützen. 
Zwischen wichtigen Akteur*innen bestehen bereits Kooperationen und Vernetzungen.
STRAFVERFOLGUNG UND JUSTIZ
Die Polizeiwachen in Münster verfügen größtenteils über barrierefreie Zugänge. 
Gebärdensprachdolmetschende werden im Rahmen von Verwaltungsverfahren ein -
gesetzt und finanziert. Zur Kontaktaufnahme und Kommunikation mit gehörlosen 
Menschen hat bereits eine Sensibilisierung stattgefunden. Die Kontaktaufnahme 
ist neben der schriftlichen Kontaktaufnahme bisher über die Nora App möglich. 
Um Frauen mit Fluchterfahrung in der ZUE über Hilfsmöglichkeiten zu informieren, 
führte die Polizei Münster Schulungen mit dem Schwerpunkt häusliche Gewalt für 
die Mitarbeitenden der ZUE durch und stellt Flyer für die Kontaktaufnahme für ge-
waltbetroffene Frauen und gewaltausübende Männer zur Verfügung. 
Das Gericht in Münster ist für Rollstuhlfahrende über einen Hintereingang nach 
Absprache mit der Pforte zugänglich und es ist ein entsprechendes WC vorhanden. 
Bei Gerichtsverhandlungen werden grundsätzlich Gebärdensprachdolmetschende 
eingesetzt. Die Internetseiten der Polizei NRW und Justiz NRW sind mit Basisinfor-
mationen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache versehen. 
STADTVERWALTUNG
Informationen über barrierefreie Zugänge zu den Gebäuden der Stadtverwaltung 
und weitere Hinweise für Menschen mit Behinderung sind auf der städtischen 
Homepage zu finden. Im städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN- Behin -
dertenrechtskonvention (Anhang zur Beschlussvorlage V/0125/2013) wurden die 
Bedarfe von Frauen und Mädchen auch im Hinblick auf Gewalt berücksichtigt. Die 
Beauftragte für Menschen mit Behinderung ist mit der Gewalthilfestruktur vernetzt 
und war an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligt. Ebenso sind weitere Fach-
ämter (Sozialamt, Gesundheits- und Veterinäramt, Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien) mit den Gewalthilfestrukturen vernetzt und verschiedene Fachämter 
unterstützen mit ihren Leistungen vulnerable Personengruppen.
Handlungsbedarf: Der Zugang ins Hilfesystem für vulnerable Personengruppen ist 
ein weiterreichendes Thema, das für alle Akteur*innen zahlreiche Veränderungen er -
fordert und in seiner Gesamtheit bisher nicht erfasst werden konnte. Deutlich wurde, 
dass an vielen Stellen weiterhin erhebliche Lücken in der Zusammenarbeit und in der 
systematischen Berücksichtigung der Bedarfe vulnerabler Personengruppen beste -
hen. Um diese Lücken sukzessive zu schließen, enthält der Aktionsplan Maßnahmen, 
die darauf abzielen, die bestehenden Hilfestrukturen inklusiver und zugänglicher zu 
gestalten. Dies umfasst die Sensibilisierung relevanter Fachkräfte, den Ausbau nied -
rigschwelliger Angebote sowie die Förderung interdisziplinärer Kooperationen, um 
langfristig sicherzustellen, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen die Unterstützung 
erhalten, die sie benötigen. Maßnahmen, die zu einer ersten Kontaktaufnahme mit 
relevanten Akteur*innen dienen, sind in diesem Abschnitt des Maßnahmenkataloges 
erfasst, weitere Maßnahmen befinden sich in den jeweiligen Handlungsfeldern. 
Maßnahmen: Nr. 2 Verbesserungen des Schutzes von Frauen mit internationaler Fa-
miliengeschichte, Nr. 3 Verbesserung des Schutzes von Frauen mit Suchterkrankung, 
psychischer Erkrankung und wohnungslosen Frauen, Nr. 4 Verbesserung des Schutzes 
von Seniorinnen und pflegebedürftigen Frauen, Nr. 5 Verbesserung des Schutzes von 
Frauen mit Behinderung, Nr. 6 Verbesserung des Schutzes von Sexarbeiterinnen,  
Nr. 7 Barrierefreien Zugang zur Polizei verbessern.
Vernetzung und Zusammenarbeit (Artikel 18)
Die IK verfolgt das Ziel, dass jede von Gewalt betroffene Frau - unabhängig von ihrer 
individuellen Lebenssituation- Unterstützung in einer professionellen und opfer -
zentrierten Struktur erhält, die den komplexen Dynamiken geschlechtsspezifischer 
und häuslicher Gewalt gerecht wird und vor (weiterer) Gewalt schützt. Um dies zu 
gewährleisten, ist eine effektive Zusammenarbeit aller zuständigen staatlichen Stel-
len (Justiz, Staatsanwaltschaften, Strafverfolgungsbehörden, lokale und regionale 
Behörden), NGO‘s und weiterer Akteur*innen erforderlich.
20    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Aktionsplan zur Umsetzung der IK    21

Gewalt gegen Frauen wird in vielen Zusammenhängen bundesweit noch nicht als 
Menschenrechtsverletzung verstanden, und das Vorhandensein der IK, das Wissen 
um Dynamiken von Gewalt gegen Frauen sowie über die weitreichenden Folgen für 
Betroffene ist in vielen Ämtern und Behörden bisher nicht bekannt. Einheitliche und 
behördenübergreifende Maßnahmen zur gemeinsamen Bekämpfung gegen Gewalt 
an Frauen fehlen bislang.
18
 
Die Zusammenarbeit verschiedener Akteur*innen stellt sich in Münster bisher wie 
folgt dar: 
ARBEITSKREISE
In Münster gibt es zwei große Arbeitskreise, deren Geschäftsführung im Amt für 
Gleichstellung liegt, mit verschiedenen Unterarbeitsgruppen, die sich mit ge-
schlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt befassen. Sie vernetzen viele der rele-
vanten Akteur*innen und Arbeitsstrukturen miteinander.
Darüber hinaus existieren in Münster zahlreiche weitere Arbeitskreise und Netz -
werke – etwa in den Bereichen Beratung, Jugendarbeit, Alleinerziehende und Migra-
tion – die für die Umsetzung der IK eine wichtige Rolle spielen oder künftig spielen 
sollten, aber (noch) nicht mit den Gewalthilfestrukturen vernetzt sind. Die Berück-
sichtigung vulnerabler Personengruppen erfolgt in den beiden Arbeitskreisen zum 
Gewaltschutz bisher nicht schwerpunktmäßig. 
18 BIK S. 62ff
Handlungsbedarf: Es wurde deutlich, dass die Überprüfung der Strukturen / Arbeits -
weise der Arbeitskreise im Hinblick auf die Anforderungen der IK erforderlich ist. 
Dabei soll analysiert werden, ob alle relevanten Akteur*innen vertreten sind, welche 
Synergien noch besser genutzt werden können und wie vulnerable Zielgruppen ge-
zielter erreicht werden können. Erste Schritte in diese Richtung sind bereits durch 
die Erarbeitung des Aktionsplans erfolgt, müssen nun aber weitergeführt und inten-
siviert werden.
Maßnahmen: Nr. 8 Überprüfung und Anpassung der Struktur, Arbeitsweisen, Syn-
ergien der Arbeitskreise, Nr. 9 Vernetzung Netzwerke Beratungsstellen. 
KOOPERATIONEN 
Verschiedene Akteur*innen und NGO’s arbeiten nach Bedarf bereits zusammen, um 
den Gewaltschutz für Frauen zu gewährleisten. Im gesamten Entwicklungsprozess des 
Aktionsplans und in allen Arbeitsgruppen wurde deutlich, dass eine enge und kon -
tinuierliche Zusammenarbeit zwischen den Akteur*innen des Gewaltschutzes, den 
Behörden und den allgemeinen Hilfsdiensten essenziell ist und eine strukturelle und 
kontinuierlichen Herangehensweise erfordert. Die positiven Effekte zeigen sich bereits 
in den neuen Kooperationen und konkreten Maßnahmen, die durch die im Entwick -
lungsprozess entstandene Vernetzung angestoßen und teilweise bereits umgesetzt 
wurden. Hervorzuheben ist hier die Kooperationsvereinbarung der Polizei Münster mit 
der Beratungsstelle Krisen- und Gewaltberatung für Männer und Jungen des CV Müns -
ter sowie mit der Beratungsstelle des Vereins Frauenhaus und Beratung e.V. und der 
Fachberatungsstelle bei häuslicher Gewalt des SkF. Mit der Vereinbarung verpflichtet 
sich die Polizei, Kontaktdaten der von häuslicher Gewalt betroffenen Frauen und der 
gewaltausübenden Männer unmittelbar an die Beratungsstellen weiterzugeben, damit 
diese proaktiv auf die Personen zugehen und zeitnah Hilfe anbieten können
19
.
Handlungsbedarf: Um den Gewaltschutz für Frauen sicherzustellen, weitere (schwere) 
Gewalttaten und Femizide
20
 zu vermeiden, sind u.a. Konzepte zur Gefährdungsana -
lyse und zum Gefahrenmanagement erforderlich, deren Verantwortung primär bei 
der Polizei liegt (Handlungsfeld Strafverfolgung und Justiz). Ein Kernelement des 
Gefahrenmanagements sind interdisziplinäre Fallkonferenzen. Bisher existieren dazu 
bundesweit keine einheitlichen Standards. In einigen Bundesländern werden Jugend -
ämter, Frauenberatungsstellen und teilweise auch Täterarbeitseinrichtungen einbe -
zogen.
21
 GREVIO empfiehlt die behördenübergreifende Zusammenarbeit ausdrück -
lich
22
. In Münster fehlt bisher eine umfassend koordinierte, behördenübergreifende 
Zusammenarbeit zur Gefährdungseinschätzung und zum Hochrisikomanagement, 
wie sie die IK vorsieht. Um diesem Handlungsbedarf gerecht zu werden, soll eine Kick-
Off Veranstaltung unter Beteiligung relevanter Akteur*innen durchgeführt werden.
23
 
Maßnahme: Nr. 10 Aufbau der behördenübergreifenden Zusammenarbeit.  
19  https://www.gewaltschutz-muenster.de/de/nachrichten/2024/gemeinsam-gegen-haeusliche-gewalt-und-gewalt-ge-
gen-frauen-polizei-muenster-kooperiert-mit-drei-beratungsstellen-fuer-frauen-und-maenner
20  DIMR (2024): „Femizide sind Tötungen von Frauen, weil sie Frauen sind. Sie stellen eine extreme Form geschlechts-
spezifischer Gewalt gegen Frauen dar und beruhen auf Machtungleichheiten, patriarchalen Strukturen und tief 
verwurzelten geschlechtsspezifischen Rollenbildern.
21 Vgl. DIMR (2024)  S.25-26
22 GREVIO ( 2022) S. 97
23 Zur Notwendigkeit und Vorgehensweise: Frauen gegen Gewalt e.V. (2024)
22    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Aktionsplan zur Umsetzung der IK    23

VERWALTUNGSINTERNE ZUSAMMENARBEIT 
Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist eine gesamtgesellschaftliche Quer -
schnittsaufgabe, da sie zahlreiche Lebensbereiche von Frauen, die Gewalt erfahren 
haben, und ihren Kindern betrifft. Die Verantwortung liegt daher nicht nur bei 
spezifischen Fachstellen, sondern auch bei verschiedenen Ämtern innerhalb der 
Stadtverwaltung – insbesondere den allgemeinen Hilfsdiensten – sowie darüber 
hinaus. Mitarbeitende der Stadt begegnen in ihrer täglichen Arbeit mit Bürger*innen 
regelmäßig Frauen, die Gewalt erfahren haben. Darüber hinaus ist das Thema auch 
innerhalb der Stadtverwaltung selbst von Bedeutung: rechnerisch gesehen sind etwa 
1.300 der rund 4.100 Mitarbeiterinnen der Stadt von Gewalt betroffen. Der Schutz 
vor Gewalt ist somit nicht nur eine externe, sondern auch eine interne Aufgabe.
In Münster sind einige der Ämter der Stadtverwaltung bereits Teil der Arbeitskreise 
des Gewaltschutzes und innerhalb der Stadtverwaltung arbeiten verschiedene Ämter 
nach Bedarf und in Einzelfällen zusammen. Das Konzept „grenzachtender Umgang“, 
das derzeit entwickelt wird, trägt zum Schutz und zur Prävention von sexueller Be-
lästigung bei und vernetzt unterschiedliche Fachämter zur Auseinandersetzung 
mit der Thematik. Das Amt für Gleichstellung ist für alle Mitarbeitenden und für die 
Ämter der Stadtverwaltung Ansprechpartnerin für das Thema Gewalt gegen Frauen. 
Handlungsbedarf: Eine koordinierte Zusammenarbeit innerhalb der Stadtver -
waltung zu allen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und zur IK existiert bisher 
nicht, wurde jedoch im Rahmen der Entwicklung des Aktionsplans als erforderlich 
benannt. Eine enge Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung ist entscheidend für 
eine effektive Umsetzung der IK. Gesteuert durch die Koordinierungsstelle kann die 
Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans gelenkt werden, können Fördermit-
tel für Präventionsmaßnahmen akquiriert, ämterübergreifende Sensibilisierungs -
kampagnen entwickelt und durchgeführt sowie der Austausch zwischen den Fach-
bereichen gefördert und schließlich weitere gemeinsame Maßnahmen entwickelt 
werden. Die verwaltungsinterne Zusammenarbeit kann dazu beitragen, Schutz- und 
Unterstützungsmaßnahmen für von Gewalt betroffene Frauen koordiniert, effizient 
und nachhaltig umzusetzen. Angesichts der Aufgabenvielfalt und angespannten 
Ressourcenlage wird es dabei darum gehen, gezielt und effizient zwischen diversen 
Instrumenten (bilateral, trilateral, Arbeitsgruppen etc.) zu wechseln. 
Maßnahme: Nr. 11 Aufbau der verwaltungsinternen Zusammenarbeit.
BUNDES- UND LANDEWEITE ZUSAMMENARBEIT 
Handlungsbedarf: Für die kommunale Umsetzung der IK ist es erforderlich, die be-
stehende Zusammenarbeit mit den Bundes- und Landes- Koordinierungsstellen fort -
zuführen. So können aktuelle Entwicklungen auf kommunaler Ebene berücksichtigt 
und zugleich kommunale Bedarfe an Landes- und Bundesebenen getragen werden
Maßnahme: Nr. 12 Fortführung Vernetzung mit den IK-Stellen.
Evaluation und Monitoring (Artikel 11)
Die systematische Evaluation und das Monitoring sind wesentliche Bestandteile einer 
nachhaltigen und wirksamen Umsetzung der IK auf kommunaler Ebene. Sie ermög-
lichen es, Fortschritte messbar zu machen, bestehende Defizite zu identifizieren und 
Maßnahmen gezielt weiterzuentwickeln. 
Auf Bundesebene wurde das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) im No-
vember 2022 von der Bundesregierung mit dem Monitoring der Umsetzung der IK 
in Deutschland beauftragt. Zu diesem Zweck wurde die Berichterstattungsstelle 
geschlechtsspezifische Gewalt als unabhängige Institution eingerichtet, die die Ein-
haltung und Umsetzung der Konvention überwacht. Der erste Monitor wurde 2024 
veröffentlicht
24
. In NRW begleitet die Fach- und Koordinierungsstelle Istanbul-Kon-
vention die Umsetzung der IK auf Landesebene.
Handlungsbedarf: Bisher existierten keine Vorgaben für ein Monitoring zur Umset-
zung der IK, das für die kommunale Ebene eine Orientierung darstellte. Im Rahmen 
der landesweiten Vernetzung wurde ein erstes Gespräch mit dem DIMR und der 
Fach- und Koordinierungsstelle NRW geführt, das darauf abzielte, ein kommunales 
Monitoring zu entwickeln, das der Bundes- und Landesebene angepasst ist. Weitere 
Schritte werden dazu noch abgestimmt.
Um die Wirksamkeit der Umsetzung der IK auf kommunaler Ebene sicherzustellen, 
ist eine enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Akteur*innen und die Einrich-
tung einer Koordinierungsstelle erforderlich. Dazu bedarf es der Etablierung einer 
kontinuierlichen Erhebung geschlechtsspezifischer Daten in allen Handlungsfeldern 
und zuständigen Institutionen. Zudem sollten regelmäßig und gezielt Bedarfs- und 
Problemanalysen bei den beteiligten Akteur*innen durchgeführt werden, um alle 
Entwicklungen begleiten und darauf angemessen reagieren zu können. 
Maßnahmen: Nr. 13 Aufbau Datensammlung, Nr. 14 Vernetzen mit der Wissenschaft .
24 vgl. DIMR (2024)
24    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Aktionsplan zur Umsetzung der IK    25

Handlungsfeld Prävention (Artikel 12-16)
Das Handlungsfeld Prävention spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von 
Gewalt gegen Frauen. Ziel ist es, dass Gewalt gar nicht erst entsteht und weitere 
Gewalt vermieden wird. Dazu sollen Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, 
deren wesentliche Grundlagen insbesondere die Förderung der Gleichstellung der 
Geschlechter, den Abbau von stereotypen Geschlechterrollen und das Empower -
ment von Mädchen und Frauen betreffen. Dabei sollen besonders schutzbedürftige 
Personengruppen berücksichtigt werden. Alle Menschen, insbesondere Männer und 
Jungen sind aktiv in die Prävention von Gewalt einzubeziehen (Artikel 12). 
Auf Bundes- und Landesebene existiert bislang keine umfassende Präventionsstrategie. 
Zielgruppen, die im Rahmen der Prävention besonders berücksichtigt werden sollten, 
finden in den Kampagnen nur selten Beachtung. Dazu zählen insbesondere Männer 
und Personen in vulnerablen Lebenssituationen. Die thematische Ausrichtung der 
Kampagnen konzentriert sich meist auf häusliche und sexualisierte Gewalt und eine 
regelmäßige Evaluation der Kampagnen kann selten durchgeführt werden.
25
 Bewusstseinsbildung (Artikel 13) 
Artikel 13 verpflichtet dazu, ein Bewusstsein in der Gesellschaft über Gewaltformen, 
deren Auswirkungen und die Wichtigkeit der Verhütung von geschlechtsspezifischer 
und häuslicher Gewalt zu schaffen. Zur Bewusstseinsbildung sollen Kampagnen und 
Programme durchgeführt werden. 
In Münster werden folgende Kampagnen und Aktionen durchgeführt:
KAMPAGNEN 
Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen (25. November)
Das Amt für Gleichstellung führt in Kooperation mit den beiden Arbeitskreisen AK 
GewSchG und AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, freien Trägern und weiteren 
Akteur*innen regelmäßig zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen Kampa-
gnen und Aktionen wie Fahnenaktionen, Brötchentütenaktion, Lesungen durch. 
Ebenso sind die Frauenberatungsstellen und weitere Akteur*innen aktiv und führen 
eigene Kampagnen und Aktionen auch in den Sozialen Medien durch. 
25 Vgl. Monitor DIMR (2024) S.14
Rote Bank
Die Rote Bank
26
 ist ein Mahnmal, das die Öffentlichkeit auf das Thema Gewalt gegen 
Frauen aufmerksam macht und durch das die Stadt Münster ein Zeichen gegen 
Gewalt an Frauen setzt. In Münster ist bisher eine mobile Rote Bank vorhanden, 
die bei verschiedenen Veranstaltungen aufgestellt wurde. Mit dem Ratsantrag 
A-R/0007/2025 konnte die Rote Bank für einen begrenzten Zeitraum (8.3.2025 bis 
zum 25.11.2025) in der Altstadt platziert werden. Langfristiges Ziel ist es, die Rote 
Bank an verschiedenen Orten in Münster zu platzieren, um in allen Stadtteilen Men -
schen zu erreichen und niederschwellig auf das Thema Gewalt gegen Frauen aufmerk -
sam zu machen sowie Informationen zu Hilfsangeboten zur Verfügung zu stellen. 
VERANSTALTUNGEN 
Weltfrauentag (8. März)
Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März werden von vielen NGO‘s Ver -
anstaltungen durchgeführt. Die Aktivitäten der NGO’s zum Internationalen Frauen-
tag werden in einer Broschüre des Amtes für Gleichstellung zusammengefasst und 
in der Öffentlichkeit beworben. Die Anzahl der Veranstaltungen, die in der Broschüre 
veröffentlicht werden, steigt stetig an. 
Sicheres Feiern
Gewalt gegen Frauen ist bei Veranstaltungen und in Feierkontexten ein ernstzuneh-
mendes Problem. Hier kommt es häufig zu sexuellen Belästigungen und Übergriffen, 
bis hin zu Vergewaltigungen. Zum „Sicheren Feiern“ werden in Münster umfangrei-
che Aktionen durchgeführt und Hilfsangebote bereitgestellt, wie z.B. 
 „ Luisa ist hier“
27
 
 „Partyguides“,
 “ K.O. Tropfen“,
 “Nur Ja heißt Ja“.
Diese Kampagnen wurden entwickelt und umgesetzt von der Beratungsstelle Frauen-
Notruf Münster e.V. 
In der Stadtverwaltung Münster arbeiten zwei Nachtbürgermeister*innen, die den 
Knotenpunkt für alle, die Berührungspunkte mit dem Münsteraner Nachtleben ha-
ben, darstellen. Sie führen zudem Aktionen im Rahmen der Orientierungswochen 
der Universität Münster durch. 
One Billion Rising (14. Februar)
Am 14. Februar wird regelmäßig die Veranstaltung „One Billion Rising“ durchgeführt. 
Diese öffentlichkeitswirksame Veranstaltung ruft jährlich viele Menschen zu einer 
Tanzdemonstration gegen Gewalt an Frauen auf die Straße.
26 Die "Rote Bank" ist eine Initiative, die ursprünglich aus Italien stammt und seit 2016 als öffentliches Symbol gegen 
Gewalt an Frauen dient. In Deutschland haben zahlreiche Städte dieses Zeichen übernommen, um auf das Thema auf-
merksam zu machen und Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene sichtbar zu machen.
27 Die Kampagne wurde in Münster entwickelt und wurde bundesweit von vielen Städten und auch von anderen 
Ländern übernommen. Weitere Infos hier: https://luisa-ist-hier.de
26    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Prävention Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Prävention    27

Die in Münster ermittelten Bedarfe decken sich mit den Bedarfen, die bundesweit fest -
gehalten wurden. Die vielfältigen Aktivitäten richten sich grundsätzlich an alle Frauen 
und thematisieren vorrangig Gewaltformen wie sexualisierte und häusliche Gewalt. 
Aufgrund knapper finanzieller und zeitlicher Ressourcen konnten bislang vulnerable 
Zielgruppen nicht explizit berücksichtigt werden. Die Finanzierung der Kampagnen 
erfolgt in der Regel durch Spendengelder, was für die NGOs eine erhebliche Heraus -
forderung darstellt. Die fehlende Planungssicherheit, der hohe organisatorische Auf -
wand und die damit verbundene zeitliche Belastung erschweren eine nachhaltige und 
strukturierte Umsetzung der Kampagnen. Die Kampagnen und Aktionen werden in 
ihrer Gesamtheit bisher nicht koordiniert und nur zum Teil evaluiert. 
Handlungsbedarfe: Ein wesentlicher Handlungsbedarf besteht in der verstärkten 
Berücksichtigung vulnerabler Zielgruppen sowie in einer breiteren Thematisierung 
aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt. Um die Kampagnen nachhaltig zu ge-
stalten, bedarf es zudem einer verlässlichen finanziellen Unterstützung, die nicht nur 
die Durchführung, sondern auch die Evaluation der Maßnahmen ermöglicht. Darüber 
hinaus sollte eine Gesamtübersicht aller Aktivitäten erstellt werden, um Synergien 
besser zu nutzen und die Wirksamkeit der Kampagnen zu maximieren.
Ein weiterer zentraler Handlungsbedarf besteht in der gezielten Ansprache von 
Männern. Bislang wurden sie in den Kampagnen kaum berücksichtigt. Zukünftige 
Maßnahmen sollten Männer motivieren, Hilfe in Anspruch zu nehmen, traditionelle 
Männlichkeitsbilder zu hinterfragen und die Verantwortung für ihr eigenes Verhal-
ten zu übernehmen (Im Sinne von „Educate your son“, „Die Scham muss die Seite 
wechseln“).
Darüber hinaus ist es notwendig, Jungen und Männer aktiv in der Prävention und 
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einzubeziehen. Sie sollten nicht nur als Ver-
bündete gewonnen, sondern auch dazu ermutigt und aufgefordert werden, sich 
klar gegen Gewalt an Frauen zu positionieren und gesellschaftliche Verantwortung 
zu übernehmen 
Auch Männer sind von häuslicher Gewalt betroffen, und die IK ist auch auf männli-
che Betroffene zu beziehen (Artikel 2). Hilfsangebote für Männer sind bisher wenig 
bekannt. Daher soll die Thematisierung dieser Problematik und die Verbreitung von 
Hilfsangeboten für Männer ebenfalls berücksichtigt werden. 
Um sicherzustellen, dass sich alle Menschen bei öffentlichen Veranstaltungen – ins-
besondere auch gefährdete und marginalisierte Gruppen – sicher fühlen, bedarf 
es Awareness-Konzepte, die die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Gruppen 
berücksichtigen. Daher ist es erforderlich, Awarenesskonzepte in die Planung und 
Umsetzung von Veranstaltungen zu integrieren, um eine geschützte und inklusive 
Teilnahme zu gewährleisten.
Maßnahmen: Nr. 15 Rote Bank, Nr. 16 Fortführung Kampagnen zur Bewusstseins-
bildung unter Einbezug vulnerabler Personengruppen, Nr.17 Erstellung einer Ver -
anstaltungsübersicht, Nr. 18 Einbezug von Männern in die Bekämpfung von Gewalt, 
Nr. 19 Multiplizieren von Informationen für Männer als betroffene häuslicher Gewalt, 
Nr. 20 Entwicklung eines Metakonzeptes für Awareness. 
SENSIBILISIERUNG IN GREMIEN UND NETZWERKEN 
Nicht nur in der Stadtgesellschaft, sondern auch innerhalb der Stadtverwaltung und 
in der Politik erfährt das Thema Gewalt gegen Frauen bisher nicht die erforderliche 
Berücksichtigung. Daher soll in verschiedenen Netzwerken und Arbeitsfeldern ver-
stärkt auf geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt und auf die Notwendigkeit 
der Umsetzung der IK aufmerksam gemacht werden. Gezielte Sensibilisierungsmaß-
nahmen in politischen Ausschüssen und Gremien sollen das Bewusstsein für diese 
Themen schärfen und deren Relevanz in unterschiedlichen Bereichen verdeutlichen. 
Maßnahmen: Nr. 21 Input in verschiedenen Ausschüssen.
Bildung (Artikel 14)
Bildungsprogramme sollen frühzeitig ein Bewusstsein für Gleichberechtigung und 
die Nichtakzeptanz von Gewalt schaffen. Artikel 14 verpflichtet daher zur Einfüh-
rung von Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, gewaltfreie Beziehungen, gegen-
seitiger Respekt, nichtstereotype Geschlechterrollen, gewaltfreie Konfliktlösung in 
 Beziehungen, geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen und Mädchen und das 
Recht auf Unversehrtheit der Person auf allen Ebenen des Bildungssystems sowie 
die Förderung von informeller Bildung. 
EMPOWERMENT 
Es existieren verschiedene Angebote unterschiedlicher Träger, die 
den o.g. Zielen entsprechen, wie z.B. 
 Boy’s‘ Day/Girl’s‘ Day 
 Angebote zur sexuellen Bildung
  Sport und Bildung für Frauen mit Fluchterfahrung und 
Migrantinnen
  Angebote zur Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für  
Mädchen und Frauen
 Angebote zur gewaltfreien Konfliktlösung
  Angebote zur Prävention sexualisierter Gewalt für Kinder und Jugendliche
  sowie Fortbildungen für Fachkräfte. 
28    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Prävention Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Prävention    29

Dabei werden teilweise auch vulnerable Zielgruppen wie Seniorinnen, Sexarbeiterin-
nen, Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie Migrant*innen berücksichtigt. 
Die Stadt Münster unterstützt zu diesen Themenbereichen Träger und engagierte 
Gruppen und fördert verschiedene Träger und Projekte. 
Handlungsbedarfe: Ein zentraler Handlungsbedarf besteht darin, verstärkt An -
gebote zu schaffen, die gezielt den Abbau von Geschlechterstereotypen fördern. 
Ein Angebot der geschlechterreflektierten Jungen – und Mädchenarbeit an Schulen 
läuft in 2025 aus, daher ist hier ein nachhaltiger Ersatz eines solchen Angebotes er-
forderlich.
In Münster fehlt bisher eine vertiefte Analyse darüber, inwiefern bestehende Selbst-
behauptungs- und Selbstverteidigungskurse sowie Angebote zur sexuellen Bildung 
tatsächlich alle Mädchen, Frauen und vulnerablen Personengruppen einbeziehen 
und in welchem Umfang sowie mit welcher Regelmäßigkeit sie durchgeführt wer-
den. Eine genauere Untersuchung ist erforderlich, um bestehende Lücken zu identi-
fizieren und mit weiteren Maßnahmen gezielt darauf zu reagieren. Die Förderung 
von evidenzbasierten Primärpräventionsmaßnahmen, wie feministische Selbstbe-
hauptungs- und Selbstverteidigungskurse, die nachweislich geschlechtsspezifischer 
Gewalt entgegenwirken, wird von GREVIO explizit hervorgehoben
28
. 
Maßnahmen: Nr. 22 Entwicklung eines pädagogischen Projekts für Schulen, Nr. 23 
Bestands-/ Bedarfserhebung sexuelle Bildung, Nr. 24 Bestands-/ Bedarfserhebung 
Selbstbehauptung Selbstverteidigung. 
BILDUNGSANGEBOTE
Die Dekonstruktion stereotypischer Rollenbilder ist ein umfassendes Thema, auf das 
die kommunale Ebene im Hinblick auf die Gestaltung von Lehrplänen nur 
begrenzten Einfluss hat. 
Vergangene Kooperationsprojekte in Münster mit Schulen, z.B. in 2024 
ein Projekt zur Brötchentütenkampagne, haben gezeigt, dass es möglich 
ist, Lehrkräfte und Schüler*innen für das Thema Gewalt gegen Frauen 
zu sensibilisieren. Auch Kooperationsprojekte mit der Stadtbücherei 
oder der Volkshochschule zeigten, dass es zahlreiche Möglichkeiten 
gibt, Bildungsangebote zu gestalten, welche die o.g. Themenbereiche 
behandeln. 
Handlungsbedarfe: Es wurde deutlich, dass dem Thema Bewusstseins -
bildung im Bildungsbereich noch nicht ausreichend Aufmerksamkeit 
geschenkt wird. Daher sollen zukünftig verstärkt Bildungseinrichtungen ein -
gebunden werden, um die Bewusstseinsbildung weiter auszubauen und das Thema 
nachhaltig in den Bildungseinrichtungen beispielsweise in Form von Dialogveran -
staltungen und Lesungen zu integrieren. Folgende Themenbereiche sollen dabei 
aufgegriffen werden: Informationen über Frauenrechte und Gewaltformen, Kin -
derrechte, stereotype Männlichkeitsbilder, Sprachkurse usw. Bei der Entwicklung 
dieser Angebote ist die Barrierefreiheit besonders zu berücksichtigen. 
28 Vgl GREVIO Bericht Seite 35
Maßnahmen: Nr. 25 Vernetzung Kooperation mit Hochschulen, Schulen und 
 Bildungsstätten, Nr. 26 Thematische Inputs in bestehenden Formaten für Eltern,  
Nr. 27 Durchführung Bildungsangebote.
THEATERPÄDAGOGISCHE PROJEKTE 
Auch theaterpädagogische Projekte eigenen sich, um die Gleichstellung der Ge -
schlechter, den Abbau stereotyper Geschlechterrollen und geschlechtsspezifische 
Gewalt zu thematisieren und Frauen und Mädchen zu empowern und sollen daher 
künftig verstärkt gefördert werden. 
Maßnahme: Nr. 28 Austausch Sensibilisierung Förderanträge.
SCHUTZKONZEPTE 
Schutzkonzepte spielen insbesondere in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen 
eine wichtige und zentrale Rolle, um Kinder und Jugendliche frühzeitig zu stärken 
und Fachkräften Handlungssicherheit zu gewähren. Sie konzentrieren sich bisher 
meist auf Prävention sexualisierter Gewalt. 
In Münster unterstützen verschiedene Träger Schulen, Kitas und Einrichtungen bei 
der Entwicklung solcher Konzepte. Schulen erhalten zudem über das Amt für Schule 
und Weiterbildung gezielte Beratung und Unterstützung. Die Verantwortung für die 
Entwicklung des Kinder- und Jugendförderplans liegt beim Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien. In diesem Plan werden strategische Ziele und Maßnahmen für die 
Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, die Jugendhilfe an Schulen sowie 
den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz festgelegt.
Handlungsbedarfe: Es wurde deutlich, dass die Erweiterung von Schutzkonzepten 
um die Themen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt erforderlich ist sowie 
die Einführung einer Verpflichtung zu umfassenderen Schutzkonzepten sowie deren 
Qualitätssicherung. Insbesondere in der Jugendhilfe besteht zudem ein Bedarf an 
Gewaltschutzkonzepten im Sinne der IK. 
Maßnahmen: Nr. 29 Kontaktaufnahmen Bezirksregierung, Nr. 30 Erweiterung von 
Schutzkonzepten um die Themenbereiche geschlechtsspezifische und häusliche 
Gewalt, Nr. 31 Aufgreifen der Thematik bei der Entwicklung des neuen Kinder-Ju-
gendförderplans.
30    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Prävention Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Prävention    31

Aus- und Fortbildung von Angehörigen  
bestimmter Berufsgruppen (Artikel 15) 
Die IK umzusetzen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und für Schutz und Unter-
stützung zu sorgen, liegt nicht ausschließlich in der Gewalthilfestruktur.  Die Aus- und 
Fortbildung von Fachkräften, wie in Artikel 15 gefordert, greift in alle Handlungs-
felder. Dieser Artikel verpflichtet die Schulung von Fachkräften der Polizei, Justiz, 
Sozialer Arbeit, Gesundheitswesen, Psychotherapie, Bildung, Fachkräften im Bereich 
Asyl und Migration, Sprachmittlung, Mitarbeitenden allgemeiner Hilfsdienste der 
Stadtverwaltung, der Agentur für Arbeit, sowie Journalist*innen und Angehörigen 
sonstiger Medienberufe, um Gewalt rechtzeitig zu erkennen und effektiv zu bekämp -
fen. Die Inhalte der Aus- und Fortbildungen beziehen sich auf die Verhütung und 
Aufdeckung von Gewalt, auf die Gleichstellung der Geschlechter, auf die Bedürfnisse 
und Rechte der von Gewalt Betroffenen sowie auf die Verhütung von Sekundärvikti-
misierung
29
. Die Schwerpunkte sind je nach Tätigkeitsfeld unterschiedlich gelagert
30
. 
Bundesweit ist die Aus- und Fortbildung von Fachkräften bisher noch stark verbesse -
rungswürdig. In vielen Bereichen wird bisher nur Basiswissen vermittelt, im Familien-
recht sowie für Mediziner*innen sind Fortbildungen freiwillig, in der Ausbildung von 
Lehrkräften oder in der Sozialen Arbeit haben die Themen geschlechtsspezifische 
Gewalt und häusliche Gewalt bisher keine Berücksichtigung gefunden und finden 
teilweise nur auf Initiative einzelner Lehrbeauftragter statt. Im Gesundheitswesen 
werden die Themenbereiche für einzelne Berufszweige berücksichtigt
31
. Die Aus- und 
Fortbildung insbesondere für Polizei und Justiz, aber auch für viele der genannten 
Berufsgruppen wird auf Bundes- und Landesebene gesteuert und kann auf kommu-
naler Ebene nur bedingt beeinflusst werden. 
Im Folgenden ein Überblick der Aus- und Fortbildung von Fachkräften im Sinne der 
IK in Münster.
Das Thema häusliche Gewalt ist Teil der Grundausbildung der Polizei und der 
Spezialisierung im Opferschutz. Fortbildungen erfolgen im Dienstunterricht durch 
die Opferschutzbeauftragte, ergänzt durch Schulungen einer Frauenberatungs -
stelle. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, an Fortbildungen durch das Landesamt 
für Ausbildung, Fortbildung und Personal Nordrhein-Westfalten (LAFP NRW) zu 
dem Thema „sexuelle Gewalt zum Nachteil von Frauen und Kindern“ teilzunehmen.  
In der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung wurde 2024 erst-
mals ein Workshop mit dem Amt für Gleichstellung zum Thema Gewalt gegen 
Frauen und häusliche Gewalt im Rahmen des „Tags der Menschenrechte“ geplant.  
Fortbildungen in der Justiz für Richter*innen und Staatsanwält*innen sind nur 
für Einsteiger*innen verpflichtend. 2024 fand erstmals ein Austausch zwischen 
Rechtspfleger*innen und der Frauenhausberatungsstelle zur Sensibilisierung statt.  
In der Medizin bietet die Ärztekammer freiwillige Schulungen für Ärzt*innen 
an, während die Universität Münster häusliche Gewalt in die Pflichtlehre für 
 Medizinstudierende integriert. Im Lehramt werden zweimal jährlich freiwillige 
29 Sekundärviktimisierung bezeichnet die zusätzliche Belastung und Traumatisierung, die Opfer von Gewalt erfahren, 
insbesondere durch den Umgang mit Institutionen, Fachkräften oder der Gesellschaft. ( Nicht ernstnehmen, Stigmati-
sierung) Im Kontext von Gewalt bedeutet dies, dass Opfer z.B. durch die Art und Weise, wie ihre Aussagen hinterfragt 
oder ihre Glaubwürdigkeit in Zweifel gezogen wird, erneut in ihrer Erfahrung retraumatisiert werden, das ursprüngliche 
Trauma verstärkt wird und der Heilungsprozess verzögert wird)
30 Vgl GREVIO (2022) S. 38 – 41
31 Vgl. BIK (2021) S. 45 ff
 Fortbildungsangebote für Lehramtsstudierende durch das Universitätsklinikum 
Münster (UKM) angeboten. Im Rahmen des grenzachtenden Umgangs werden in 
der Stadtverwaltung Fortbildungsveranstaltungen für Mitarbeitende zu sexueller 
Belästigung am Arbeitsplatz angeboten. Je nach Arbeitsbereich gibt es außerdem 
punktuell Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt und Gewaltprävention. Das Referat 
Weiterbildung der Fachhochschule Münster – Fachbereich Sozialwesen bietet erst-
malig eine Fortbildung zum Thema „Geschlechtsspezifische Partnerschaftsgewalt 
– (K)ein Thema in der Jugendhilfe?“ an. Zudem gibt es kostenfreie Fortbildungsma-
terialien zum Thema häusliche Gewalt für Fachkräfte, die von Interessierten genutzt 
werden können, wie z.B. auf der Europäischen Trainingsplattformen VIMPRODO zu 
häuslicher Gewalt der drei EU-Projekte IMPRODOVA, IMPROVE und VIPROM. 
Handlungsbedarfe: In allen Arbeitsgruppen wurde der Bedarf nach Aus- und Fortbil -
dung von Fachkräften in den allgemeinen Hilfsdiensten und bei den Behörden zu den 
relevanten Themenbereichen genannt. Um sich den Vorgaben der Konvention auf 
kommunaler Ebene anzunähern, konzentrieren sich die Maßnahmen hier verstärkt 
auf die Fortbildung von Fachkräften innerhalb der Stadtverwaltung sowie auf die 
Verbreitung und Nutzung der zur Verfügung stehenden kostenfreien Fortbildungs-
materialien. 
Diese Maßnahmen fließen in die anderen Handlungsfelder ein. 
Maßnahmen: Nr. 32 Aufnahme von Fortbildungen in den städtischen Fortbildungs-
katalog, Nr. 33 Einbinden von kostenfreien Fortbildungsmaterialien, Nr. 34 Erstellen 
und Weitergabe einer Übersicht kostenfreier Materialien, Nr. 35 Prüfung einer Selbst -
verpflichtungserklärung für Mitarbeitende, Nr. 36 Fortbildung von Mitarbeitenden 
und Führungskräften verschiedener Ämter der Stadtverwaltung, Nr. 37 Konzipierung 
einer Fortbildung für Mitarbeitende, Nr. 38 Fortführung des Austauschs der Rechts-
pflegerschaft und Frauenberatung, Nr. 39 Austausch mit dem Stadtsportbund, Nr. 40 
Fortbildung von Bediensteten der Polizei Münster. 
Vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme (Artikel 16) 
Deutschland ist verpflichtet, präventive Programme für Täter häuslicher Gewalt 
und Sexualstraftäter einzurichten, zu fördern und durchzuführen. Ziel ist es, dass 
Täter die Ursachen ihres Verhaltens verstehen und gewaltfreie Konfliktlösungsstra-
tegien erlernen und (weitere) Gewalttaten vermieden werden. Dabei müssen die 
Menschenrechte und der Schutz von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen im 
Mittelpunkt stehen. 
Um eine effektive Gewaltprävention zu erreichen, sind auf Bundes- und Landesebene 
zahlreiche Verbesserungen erforderlich, die sich u.a. auf die finanzielle Ausstattung 
für diese Programme, auf die Vernetzung der Beratungsangebote mit Strafverfolgung 
und Justiz sowie auf die Erfassung von Daten beziehen
32
. 
In Münster arbeiten vier Träger zu den hier genannten Themenbereichen mit den 
Schwerpunkten Krisen und Gewaltberatung für Männer und Jungen, Täterarbeit 
Häusliche Gewalt, Gewaltprävention Täter (JVA) und Täter-Opfer-Ausgleich.  
32 Vgl Monitor Gewalt gegen Frauen DIMR Kurzfassung S. 7-8
32    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Prävention Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Prävention    33

Eine  Beratungsstelle wurde durch die von der Politik beschlossene städtische Fi -
nanzierung in 2024 besser ausgestattet. Durch die zusätzliche Personalressource 
entstehen mittlerweile kürzere Wartezeiten für gewaltausübende Männer bzw. 
für Männer und Jungen in Krisen. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung von 
einer Beratungsstelle, die mit gewaltausübenden Männern arbeitet, mit der Polizei 
Münster konnte eine verbindliche Zusammenarbeit erreicht werden, die den Schutz 
gewaltbetroffener Frauen durch das zeitnahe Unterstützungsangebot an die gewalt -
ausübenden Männer zum Ziel hat. 
Handlungsbedarfe bestehen in der verstärkten Vernetzung und Zusammenarbeit 
der Beratungsangebote untereinander, aber auch mit weiteren Akteur*innen wie 
der Fraueninfrastruktur, dem Amt für Kinder und Jugendliche, dem Amt für Migration 
und Integration sowie mit der Justiz. Zudem ist es erforderlich, dass die Beratungs-
angebote barrierefrei zugänglich sind und sich für LSBTIQ* Personen öffnen. Auch für 
den Ausbau von Täter*innenarbeit wurden Bedarfe benannt. 
Maßnahmen: 41 Trägeraustausch, Nr. 42 Ausbau Täter*innenarbeit, Nr. 43 Öffnung Be-
ratungsangebot für vulnerable Personengruppen, Nr. 44 Fortführung Gruppenangebot.
Handlungsfeld Schutz und Unterstützung 
– Allgemeine Hilfsdienste (Artikel 18-20)
Das Kapitel „Schutz und Unterstützung“ der Istanbul-Konvention legt fest, wel -
che Maßnahmen Deutschland ergreifen muss, um von Gewalt betroffene Frauen 
zu schützen und zu unterstützen. Für die Entwicklung des Aktionsplans wurde 
das Kapitel der IK in zwei Handlungsfelder aufgeteilt. Dieses Handlungsfeld be -
schäftigt sich mit Informationen und mit den „Allgemeinen Hilfsdiensten“. Für 
von Gewalt betroffene Frauen müssen Informationen, rechtliche Unterstützung, 
ärztliche und psychologische sowie finanzielle Hilfen zur Verfügung stehen. Die 
Hilfen müssen opferzentriert, niedrigschwellig, kostenfrei und für alle Betroffenen 
zugänglich sein, also diskriminierungsfrei angeboten werden. Zentral ist hier die 
Zusammenarbeit aller relevanten Akteur*innen (Polizei, 
Justiz, Gesundheitswesen, Sozialdienste, NGO`s), die für 
die Entwicklung des Aktionsplans als Querschnittsthema 
bearbeitet wurde. 
Informationen (Artikel 19)
Artikel 19 verpflichtet die Vertragsstaaten sicherzustellen, 
dass von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen umfassend 
über ihre Rechte und die vorhandenen Unterstützungsangebote 
informiert werden - proaktiv, zeitnah und in für sie verständlicher Weise. 
Bisher existieren in Münster verschiedene Informationen in Form von Flyern oder 
Informationen auf Internetseiten, z.B. auf der Homepage des Arbeitskreises GewSchG 
und auf den Homepages verschiedener Träger. Diese sind teilweise barrierefrei und 
teilweise in verschiedenen Sprachen zugänglich.
 •  Hilfetelefon in 18 Sprachen, Deutsche Gebärdensprache   
(Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben)
 • Infoflyer Polizei (Opferschutz Polizei)
 • Broschüre Häusliche Gewalt (Polizei NRW)
 • Broschüre Häusliche Gewalt für gehörlose Frauen (Paritätischer)
 • Homepage Gewaltschutzgesetz (AK GwschG)
 • Flyer ASS (Stadt Münster, Ärztekammer)
 •  Flyer Gewalt muss nicht ertragen werden  
(Stadt Münster, Gesundheitskonferenz)
 • Flyer Stalking (AK GewSchG)
 • Flyer Zwangsheirat (AK GewSchG)
 •  Flyer FGM/C für Betroffene und Fachkräfte  
(AK Gegen Gewalt an Frauen u. Mädchen)
Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Allgemeine Hilfsdienste    3534    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Prävention

Handlungsbedarf besteht vor allem darin, umfassende barrierefreie Informationen 
auf unterschiedlichen Kanälen zur Verfügung zu stellen und Strategien zu entwi -
ckeln, wie diese alle Frauen erreichen.
Maßnahmen: Nr. 45 Erstellung von barrierefreiem Informationsmaterial, Nr. 46 
Entwicklung einer Strategie für die Verbreitung der Informationsmaterialien, Nr. 47 
Planung einer Veranstaltung für Frauen mit Behinderung, Nr. 48 Optimierung der 
Homepage „Gewaltschutz-muenster.de“, 49 Überarbeitung Infoflyer Polizei, Nr. 50 
Anzeigenschaltung in den Tageszeitungen, Nr. 51 Erstellen eines Überblicks des Hilfe-
systems, Nr. 52 Erweiterung der Homepage des Amtes für Gleichstellung.
Allgemeine Hilfsdienste (Artikel 20)
Frauen die von Gewalt betroffen sind, sollen Zugang zu Diensten erhalten, die die 
Genesung nach Gewalt erleichtern. Dazu gehört das Gesundheitswesen, psycholo-
gische Beratung, finanzielle Unterstützung, Unterkunft, Ausbildung, Schulung und 
Unterstützung bei der Arbeitssuche sowie rechtliche Beratung. Die Mitarbeitenden 
der Dienste sollen zudem geschult sein, um angemessene Unterstützung anbieten 
zu können.
Festgestellt wird, dass die Unterstützung Betroffener bundesweit noch nicht zufrie-
denstellend ist, da das Thema geschlechtsspezifische Gewalt und ihre Folgen nicht 
ausreichend berücksichtigt wird. Vereinzelt existieren Programme, um betroffenen 
Frauen z.B. Wohnraum zur Verfügung zu stellen oder sie in Arbeit zu vermitteln. Im 
Gesundheitswesen sind noch viele Verbesserungen erforderlich, da Mitarbeitende 
hier oft die ersten sind, die mit gewaltbetroffenen Frauen Kontakt haben. 
In Münster sind einige Akteur*innen aus dem Gesundheitsbereich bereits in den 
Gewaltschutzstrukturen vertreten. Die Barrierefreiheit gynäko -
logischer Praxen soll mit dem Ratsantrag AR/003/2024: Barrie-
refreie und inklusive gynäkologische Ver -
sorgung – Evaluation und Verbesserung 
der gynäkologischen Versorgung von 
Frauen mit Behinderung optimiert wer-
den. Zur Fortbildung von Fachkräften 
in der Zahnmedizin existieren 
kostenfreie Fortbildungsmöglich -
keiten. 
Es sind zahlreiche niedergelassene 
Psychiater*innen und Psychotherapeut*innen ansässig, 
die zum Teil über das Psychotherapeuten-Netzwerk erreichbar 
sind. Es existieren eine Traumaambulanz, Krisennotdienste sowie verschiedene Paar- 
und Familienberatungsstellen, die bisher jedoch kaum mit den Gewalthilfestruktu-
ren vernetzt sind. Durch die Beteiligung und durch die Vernetzung mit dem LWL 
besteht eine direkte Verbindung zu einem großen Leistungsträger der Versorgung 
von Menschen mit Behinderung, für Menschen mit psychischen Erkrankungen und 
weiteren relevanten Bereichen für von Gewalt betroffene Frauen. In der öffentlichen 
Berichtsvorlage 15/2645 des LWL – Referat für Chancengleichheit wird der Status quo 
des LWL im Kontext Gewaltschutz bzw. der IK dargestellt. 
Bereits im Jahr 2005 wurde eine Handlungsempfehlung „Optimierung der gesund-
heitlichen Versorgung von Opfern häuslicher Gewalt erstellt. 
Weitere „allgemeine Hilfen“ wie z.B. finanzielle Hilfen, Unterstützung bei der 
Arbeitssuche und Versorgung mit Wohnraum erfolgen zu einem großen Teil über 
die Stadtverwaltung (Sozialamt, Jobcenter, Amt für Wohnungswesen). Im Jobcenter 
gibt es feste Ansprechpartner*innen für Frauen in Frauenhäusern und auch die Sozial -
arbeitenden des Amtes für Wohnungswesen stehen im engen und vertrauensvollen 
Austausch mit den Frauenhäusern der Stadt. Besuche im Frauenhaus dienen zur 
weiteren Festlegung und Anpassung der Zusammenarbeit. Die im Einzelfall ausge-
stellten WBS werden jeweils von den Mitarbeitenden der Frauenhäuser beantragt. 
Der Wohnungsbedarf von Frauen mit Kindern wird hierzu besprochen, es werden 
passende Wohnungsangebote vorgeschlagen und auch bei der Besichtigung der 
Wohnungen unterstützt und zu Wohnungssuche beraten. Die Agentur für Arbeit hat 
sich an der Entwicklung des Aktionsplans beteiligt.
Handlungsbedarf besteht in der Verbesserung des Zugangs ins Gesundheitswesen 
sowie in der besseren Versorgung mit Therapieplätzen. Notwendig sind therapeuti-
sche Angebote für Frauen mit Behinderung und in verschiedenen Sprachen. Hand-
lungsbedarfe zur Barrierefreiheit im medizinischen Bereich wurden konkret benannt 
– hier ergeben sich deutliche Schnittstellen zu den Aktivitäten der Beauftragten 
für Menschen mit Behinderung. Zudem ist die gynäkologische Versorgung für Sex-
arbeiterinnen nicht zufriedenstellend. Besonders problematisch ist der Zugang zur 
medizinischen / therapeutischen Versorgung für Asylbewerberinnen. 
Innerhalb der Stadtverwaltung sind für verschiedene Ämter, wie das Jobcen-
ter, das Amt für Migration und Integration, das Gesundheits- und Veterinär-
amt, das Sozialamt und für das Amt für Wohnungswesen Bedarfe identifiziert 
worden. Diese beziehen sich vor allem auf die Fortbildung von Fachkräften und 
zum Teil auf die komplexe und zeitintensive Beantragung von Leistungen bei 
verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung, die zu einer zusätzlichen Belas-
tung für die Frauen führen. Ein weiteres Problem ist der mangelnde Wohnraum.  
Frauen, die das Frauenhaus verlassen und sich ein unabhängiges Leben aufbauen 
möchten, finden nur schwer bezahlbaren Wohnraum. Somit verzögert sich der Weg 
in ein eigenständiges Leben und die Plätze in den Frauenhäusern werden teilweise 
sehr lange „blockiert“.
Maßnahmen: Nr. 53 Gewaltschutz für Frauen im Gesundheitswesen verbessern, Nr. 
54 Gewaltschutz für Frauen im Jobcenter verbessern, Nr. 55 Stärkung der Rechte 
von gewaltbetroffenen Frauen mit internationaler Familiengeschichte im Aufent -
haltsrecht, Nr. 56 Stärkung des Rechts auf angemessenen Wohnraum, Nr. 57 Über-
legungen zur Vereinfachung bürokratischer Verfahren, Nr. 58 Berücksichtigung der 
IK bei der Trägerfinanzierung.
36    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Allgemeine Hilfsdienste Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Allgemeine Hilfsdienste    37

Handlungsfeld Schutz und Unterstützung 
– Spezialisierte Hilfsdienste (Artikel 22-26)
Spezialisierte Hilfsdienste (Artikel 22)
Allen gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern soll unmittelbar Zugang zu kurz- 
und langfristigen spezialisierten Hilfsdiensten ermöglicht werden. 
Bundesweit existiert ein ausdifferenziertes und qualifiziertes Angebot an Fachbe-
ratungsstellen zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt, das sich jedoch 
im Angebotsspektrum und regional unterschiedlich darstellt. Für gewaltbetroffene 
Frauen bedeutet dies, dass Schutz und die Unterstützung von ihrem Wohnort und 
den regionalen Angeboten abhängig sind. Die Finanzierung der Beratungsstellen 
ist in der Regel eine Mischfinanzierung, die sich aus Zuschüssen den Landes, der 
Kommunen und geforderten Eigenanteilen (Spendengeldern) zusammensetzt, 
meist befristet ist und immer wieder neu verhandelt werden muss. Die finanziellen 
und personellen Ressourcen sind grundsätzlich nicht ausreichend, so dass zeitnahe 
Hilfen nicht immer ermöglicht werden können. Die Forderungen der IK nach einem 
barrierefreien Zugang und der Beratung von vulnerablen Personengruppen bedeutet 
für die Fachberatungsstellen die Bereitstellung zusätzlicher zeitlicher Ressourcen, 
die ohnehin knapp oder nicht vorhanden sind. Damit die Fachberatungsstellen im 
Sinne der IK arbeiten können, ist eine gesicherte Finanzierung der Beratungsstellen 
erforderlich
33
. Mit der Verabschiedung des Gewalthilfegesetzes soll eine gesicherte 
Finanzierung ermöglicht werden, jedoch wird dies voraussichtlich erst bis 2032 ge-
schehen. Sieben Jahre, in denen gewaltbetroffene Frauen nicht 
den Gewaltschutz erhalten, der ihnen zusteht und sieben 
weitere Jahre, in denen Mitarbeiter*innen unter sehr heraus-
fordernden Bedingungen arbeiten, ihre berufliche und somit 
finanzielle Existenz nicht gesichert und planbar ist. 
33 Vgl BIK S. 274-80
FACHBERATUNGSSTELLEN 
In Münster existieren derzeit fünf Frauenberatungsstellen mit insgesamt 9,3 VZÄ, 
die zu häuslicher und sexualisierter Gewalt bzw. Vergewaltigung, aber auch zu wei-
teren Gewaltformen geschlechtsspezifischer Gewalt arbeiten. Zudem gibt es eine 
weitere Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt, die sich an Betroffene aller 
Geschlechter richtet und für die Beratung für Frauen und Mädchen 4 VZÄ vorhält. 
OPFERHILFE / OPFERSCHUTZ 
Die Polizei Münster hat eine Opferschutzbeauftragte, die neben weiteren Themen 
auch für das Thema geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zuständig ist.
Zwei Träger bieten Opferhilfe in Form von Beratung oder finanziellen Hilfen für alle 
Opfer von Gewalttaten an. Der LWL – das Amt für Soziales Entschädigungsrecht - ist 
Leistungsträger für Entschädigungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Seit 
2024 können grundsätzlich für alle Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 
Leistungen erfolgen. 
PSYCHOSOZIALE PROZESSBEGLEITUNG
Über das Justizministerium ist eine Liste verfügbar, die Personen oder Institutionen 
aufführt, welche Psychosoziale Prozessbegleitung anbieten. Darüber hinaus be -
gleiten auch die Mitarbeiterinnen der Fachberatungsstellen Frauen während des 
Gerichtsprozess. 
RECHTLICHE BERATUNG 
In Münster existiert eine Anwältin, die gezielt Frauen die von geschlechtsspezifischer 
und häuslicher Gewalt betroffen sind, unterstützt. Weitere Anwält*innen mit diesem 
Arbeitsschwerpunkt sind derzeit nicht bekannt. 
TELEFONBERATUNGEN (ARTIKEL 24)
Neben der Möglichkeit, die Fachberatungsstellen und Frauenhäuser sowie die Krisen -
beratungen telefonisch zu erreichen, kann das bundesweite Hilfetelefon (116016) 
rund um die Uhr erreicht werden. Es steht in vielen verschiedenen Sprachen und 
auch in Deutscher Gebärdensprache zu Verfügung. 
SELBSTHILFE 
Die Selbsthilfekontaktstelle des Paritätischen Münster unterstützt derzeit den Auf-
bau einer Selbsthilfegruppe für von Gewalt betroffene Frauen. 
Insgesamt besteht in Münster ein recht gut ausgestattetes Hilfesystem, das durch 
die Arbeit der Träger ergänzt wird, welche im Rahmen ihrer Schwerpunktberatung 
(Schwangerenberatung, Ehe- und Paarberatung, Beratung für Geflüchtete, Beratung 
für Menschen mit Behinderung und Sexarbeiterinnen sowie weiteren Angeboten) 
auch zum Thema Gewalt arbeiten bzw. Gewalt in Beratungskontexten thematisiert 
wird. Viele sind mit den Gewalthilfestrukturen vernetzt. In 2024 wurden zwei Frau-
enberatungsstellen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln ausgestattet, so dass die 
Stellenanteile der Frauenberatungsstellen von 8,44 VZÄ auf 9,30 VZÄ aufgestockt 
werden konnten. Eine Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt bietet zudem 
Beratung in Deutscher Gebärdensprache und für Menschen mit Behinderung an und 
auch die Frauenberatungsstellen arbeiten an ihrem barrierefreien Zugang. Drei Be-
ratungsstellen haben Zugriff auf finanzielle Mittel, welche die Stadt Münster für den 
38    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfsdienste Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfsdienste    39

Einsatz von Dolmetschenden für Beratungsgespräche zur Verfügung stellt. Weiter-
hin existieren Beratungsstellen für LSBTIQ* Personen, explizit auch Anlaufstellen für 
LBTI*-Personen, die ebenfalls für die Umsetzung der IK relevant sind. 
Handlungsbedarfe:  Trotz der verbesserten Ausstattung der Frauenberatungsstellen 
sind die finanziellen Ressourcen nicht ausreichend, um die Vorgaben der IK zu er-
füllen. In Münster besteht für die Frauenberatungsstellen immer noch ein Defizit von 
11,5 Stellen
34
 (ohne Overhead Stellen gerechnet). Um die IK in Münster umsetzen 
und ausreichend Unterstützung für alle Frauen vorhalten zu können, ist weitere fi-
nanzielle Stärkung der Beratungsstellen erforderlich. Die Beratung von vulnerablen 
Personengruppen erfordert in vielen Fällen einen zusätzlichen Zeitaufwand (Einsatz 
von Dolmetschenden, Verwendung einfacher Sprache, Erklären von Zusammenhän-
gen, An/Abfahrt zur Nutzung barrierefreier Räume, Absprachen mit Kooperations-
partner*innen für Tandemberatungen etc.). Es ist erforderlich, dies künftig in der 
Finanzierung zu berücksichtigen. Die Bestandsanalyse des AK GewSch zeigte, dass 
Erstgespräche in Akutsituationen nicht umgehend, sondern meist erst innerhalb von 
48-72 Stunden durchgeführt werden können. Die Vorgabe, Hilfe zeitnah anzubieten, 
kann somit nicht zuverlässig erfüllt werden, was für die betroffenen Frauen weiter-
reichende Folgen haben kann. Auch die Vorgabe der 24/7 Erreichbarkeit kann mit der 
aktuellen Ausstattung der Beratungsstellen nicht geleistet werden. Thematisch sind 
die Beratungsstellen breit aufgestellt, jedoch gibt es für bestimmte Gewaltformen 
kein gezieltes Beratungsangebot, wie z.B. für digitale Gewalt bzw. bedürfen einige 
Gewaltformen mehr Aufmerksamkeit. Zudem ist der Zugang zu den Angeboten 
nicht für alle Frauen gegeben. Viele Frauen kommen nicht im Hilfesystem an.
35
 Auch 
die verstärkte Öffnung der Fachberatungsstellen für LBTI*-Personen ist erforderlich 
und gleichzeitig ist es notwendig, dass die Anlaufstellen für LSBTIQ* Personen mit 
Gewaltschutzkompetenzen ausgestattet werden, bzw. ein eigenes Beratungsangebot 
für LSBTIQ*Personen vorgehalten wird, die von Gewalt betroffen sind.  
In 2024 waren die finanziellen Mittel für Dolmetschende nicht ausreichend und wei -
tere Beratungsstellen benötigen ebenso finanzielle Mittel für Dolmetschende oder 
z.B. für Psychotherapiekosten für Frauen, die aufgrund ihre Aufenthaltsstatus keinen 
Zugang in das Leistungssystem haben, aber dringend Hilfe benötigen. 
Maßnahmen: Nr. 59 Finanzielle Ausstattung der bestehenden Frauenberatungsstel-
len absichern und anpassen, Nr. 60 Zugang der Frauenberatungsstellen für vulnerable 
Zielgruppen, Nr. 61 Sichtbare Öffnung für LBTI*-Personen, Nr. 62 Ermittlung weite-
rer finanzieller Bedarfe, Nr. 63 Beratung und Unterstützung für alle Gewaltformen,  
Nr. 64 Kompetenzzentrum für LSBTIQ* Personen.
34 D er bff hat Mindeststandards für Fachberatungsstellen gegen geschlechtsspezifische Gewalt entwickelt. Laut bff be-
steht pro 100.000 Einwohner*innen ein Personalbedarf von 6,5 VZÄ (Beratung, Fachberatung, Gruppenangebote, 
Prävention, Qualifizierungsangebote). Für den Overhead (Organisation, Geschäftsführung, Öffentlichkeitsarbeit, 
Vernetzung, Gremien, Verwaltung etc.) sind laut Rechnung des bff noch weitere Personalressourcen nötig.
35 Vgl. Bestandserhebung des Arbeitskreises Gewaltschutzgesetz im Anhang
Schutzunterkünfte  (Artikel 23)
Artikel 23 verpflichtet Deutschland dazu, geeignete, leicht zugängliche Schutzunter -
künfte in ausreichender Zahl für alle von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder 
zur Verfügung zu stellen. Bundesweit wird diese Forderung bisher nicht erfüllt. Ein 
zentrales Problem ist das derzeitige Finanzierungsmodell. Die Finanzierung, so 
auch in Münster, setzt sich bis dato aus Landesmitteln, kommunaler Finanzierung, 
Spendenmitteln und Eigenanteilen der von Gewalt betroffenen Frauen zusammen. 
Dieses Finanzierungsmodell schließt Gruppen von Frauen aus und bietet keine 
 Zuverlässigkeit. Erst mit Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Rahmen des GewHG 
ist 2032 hoffentlich mit einer pauschalen Finanzierung zu rechnen. Bis dahin gilt 
weiterhin: Die Drittmittelfinanzierung der Unterkunftskosten über Tagessätze führt 
dazu, dass die Nutzerinnen Gewaltschutz selbst finanzieren müssen und einige mar-
ginalisierte Gruppen von Frauen keinen Schutz erhalten.
36
 
Pro 10.000 Einwohnende soll ein Platz für eine Familie zur Verfügung stehen. In 
Münster existieren derzeit drei Frauen- und Kinderschutzhäuser mit Betten für 19.2 
Familien. Eine barrierefreie Unterbringung ist nur in einem Zimmer möglich.
Die Handlungsbedarfe für die Schutzunterkünfte in Münster beziehen sich auf die 
Ausweitung der Unterbringungsmöglichkeiten
37
, auf die barrierefreie Unterbringung 
sowie auf die Unterbringung von Frauen, die aufgrund des derzeitigen Finanzie -
rungsmodells keinen Anspruch auf die Unterbringung in einem Frauenhaus oder 
nur erschwerten Zugang haben. Das betrifft nicht substituierte Frauen mit Sucht-
erkrankung, obdachlose Frauen, Seniorinnen/Frauen mit Pflegebedarf, geflüchtete 
Frauen, Frauen mit Söhnen ab 18, Studentinnen, EU-Bürgerinnen, LBTI*-Personen 
und Frauen mit Behinderung.
Maßnahmen: Nr. 65 Anpassung der zur Verfügung stehenden Frauenhausplätze,  
Nr. 66 Fortführung der Öffnung des barrierefreien Zugangs, Nr. 67 Sichtbare Öffnung 
für LBTI*-Personen, Nr. 68 Öffnung der Frauenhäuser für Trans*Frauen, Nr. 69 Schaf-
fung von Unterbringungsmöglichkeiten von Frauen die keinen oder erschwerten 
Zugang in Frauenhäuser haben, Nr. 70 Fortführung Vernetzung Arbeitskreis Runde 
Tische Münsterland.
Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt  (Artikel 25)
Die IK verpflichtet dazu, Hilfe und Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt in aus-
reichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören Beratungsangebote sowie 
Traumahilfe und medizinische/gerichtsmedizinische Untersuchungen. Bundesweit 
stellt sich die Versorgung insgesamt noch mangelhaft dar. 
36 Vgl. Frauenhauskoordinierung (2024)
37  In Münster müssten demnach Plätze für 32 Familien zur Verfügung stehen. Die Zentrale Informationsstelle auto-
nomer Frauenhäuser (ZIF) rechnet für eine Familie 2,59 Betten/Plätze. Die Frauenhäuser des SkF verfügen insgesamt 
über 32 Betten (12,3 Familien). Das autonome Frauenhaus gibt an, 8 Frauen plus 10 Kinder (6,9 Familien) unterbrin-
gen zu können. Insgesamt können in Münster derzeit 19,2 Familien untergebracht werden. Somit fehlen in Münster 
Plätze für 12,8 Familien (33 Betten). 
40    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfsdienste Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfsdienste    41

In Münster arbeiten zwei Beratungsstellen ausschließlich zu dem Themenbereich 
sexuelle Gewalt. Eine Beratungsstelle richtet ihr Angebot an alle Geschlechter und an 
Menschen mit Behinderung. Die Frauenberatungsstellen sind ebenso Anlaufstellen. 
Für Kinder existieren zwei Anlaufstellen und im Rahmen des Kinderschutzes im Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien wird das Thema berücksichtigt. Für Betroffene 
im kirchlichen Kontext gibt es eine weitere Anlaufstelle. 
Durch die Zusammenlegung der Kommissariate häusliche Gewalt und sexuelle Ge-
walt bei der Polizei Münster müssen betroffene Frauen bei der Anzeige nur noch 
einmal, statt vorher zweimal vernommen werden.
Das Projekt „Anonyme Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt“ (ASS) wird in 
Kooperation der Ärztekammer mit vier Kliniken, den medizinischen Kinderschutz -
ambulanzen, dem Institut für Rechtsmedizin, Beratungsstellen, dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien, dem Gesundheits- und Veterinäramt und dem Amt für 
Gleichstellung der Stadt Münster durchgeführt
38
. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe 
hat gemeinsam mit den Kooperationspartner*innen dazu eine Veranstaltung durch -
geführt, es wurden Flyer herausgegeben und eine Homepage befindet sich im Aufbau. 
Handlungsbedarfe: Die finanzielle Ausstattung der Beratungsstellen ist auch hier 
nicht ausreichend und der Zugang zu den Beratungsangeboten für viele Zielgruppen 
noch nicht gegeben. Weiterhin ist das Thema ASS sowohl Fachkräften als auch Be-
troffenen nicht ausreichend bekannt. 
Maßnahmen: Nr. 71 barrierefreier Zugang, Nr. 72 sichtbare Öffnung für LBTI*-  
Personen, Nr. 73 Ausbau ASS.
Kinder als Zeug*innen von häuslicher Gewalt  (Artikel 26)
Die IK verpflichtet dazu, die Rechte und Bedürfnisse von Kindern wahrzunehmen, 
wenn sie Gewalt gegen Frauen oder Gewalt in Paarbeziehung bzw. häusliche Gewalt 
miterleben. 
Bundesweit dreht sich hier die Auseinandersetzung vor allem um die Definition von 
„Kindeswohlgefährdung“. Festgestellt wird, dass bundesweit in der Praxis das Mit-
erleben von häuslicher Gewalt nicht automatisch als Kindeswohlgefährdung verstan -
den und entsprechend interveniert wird, insbesondere von Familiengerichten und 
Jugendämtern
39
. Ebenso mangelt es an spezifischen Beratungs- und Unterstützungs-
angeboten, die sich an Kinder richten, die Zeug*innen häuslicher Gewalt wurden 
bzw. Betroffene häuslicher Gewalt sind, auch wenn sich die Gewalt nicht unmittelbar 
gegen sie gerichtet hat. Die Fortbildung von Fachkräften, welche in diesen Zusam-
menhängen mit Kindern tätig sind, berücksichtigen die Themen nicht ausreichend.
40
In Münster erhalten Kinder über verschiedene Wege Hilfe, wenn sie häusliche 
Gewalt (mit)erleben. Hat bei der Polizei ein Einsatz wegen häuslicher Gewalt 
38 https://www.aekwl.de/aerztekammer/wissenswertes/anonyme-spurensicherung-ass/
39 BIK S. 94 ff
40 GREVIO S. 66
stattgefunden, in den Kinder involviert sind, wird das Jugendamt informiert und 
dann entsprechend des Schutzauftrages gem. §8a SGB VIII aktiv. Als Kindeswohlge-
fährdung werden dabei grundsätzlich alle Formen der Gewalt und Vernachlässigung 
gegenüber Kindern und Jugendlichen bewertet. Aufgabe des Jugendamtes ist es, das 
staatliche Wächteramt auszuführen und allen Hinweisen auf mögliche Gefährdungs -
lagen nachzugehen, die betroffenen Kinder und Personensorgeberechtigten an der 
Einschätzung und Gefährdungsabwehr zu beteiligen und durch geeignete Hilfen und 
Unterstützungsangebote eine Verbesserung der Situation für Kinder und Jugendliche 
zu erwirken und dadurch eine (weitere) Schädigung zu verhindern. 
Das Miterleben häuslicher Gewalt sowie die unmittelbare Betroffenheit von häus-
licher und partnerschaftlicher Gewalt stellt für das Jugendamt Münster eine Form 
der Kindeswohlgefährdung dar. Da Eltern das Recht auf die Pflege und Erziehung 
ihrer Kinder haben und es gleichzeitig ihre Pflicht ist, beteiligt das Jugendamt dem-
entsprechend die Personensorgeberechtigten in diesem Verständnis an der Ein -
schätzung und Abwehr von Gefährdungslagen und betrachtet dabei ebenfalls die 
Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit der Personensorgeberechtigten. Für weiter -
führende Bedarfe von Elternteilen übernimmt das Jugendamt eine Lotsenfunktion in 
unterschiedliche Hilfsangebote sowie in weitere Systeme bspw. des Gewaltschutzes, 
um damit auch den Kinderschutz zu gewährleisten. 
Die Verwaltungsfachkräfte und pädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes sind für 
den Kinderschutz sensibilisiert und es gelten besondere Standardverfahren (Bera-
tungs- und Mitteilungswege) zum Umgang mit Hinweisen und Beobachtungen zu 
verschiedenen Gefährdungsformen in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern, um den 
Schutzauftrag wahrzunehmen.  
Weitere Hilfe und Unterstützung erhalten Kinder grundsätzlich bei verschiedenen 
Anlaufstellen, an die sich Kinder selbst wenden können. Das Jugendamt fungiert als 
eine Anlaufstelle für Kinder, darüber hinaus gibt es zwei Beratungsstellen. Davon 
bietet eine Beratungsstelle in Regel- und Förderschulen präventive Angebote an 
und führt Kindersprechstunden in Grundschulen durch. Eine weitere Beratungs -
stelle bietet ambulante Beratung und Therapie für Kinder an. Weitere Anlaufstellen 
für Kinder sind in der Regel Lehrkräfte, Erzieher*innen und Schulsozialarbeitende in 
Kitas, Schulen und weiteren Einrichtungen. Die Frauen- und Kinderschutzhäuser sind 
ebenso relevant, da sie auch Kinder aufnehmen, deren Mütter von Gewalt betroffen 
sind und sie teilweise über einen langen Zeitraum betreuen. Für Kinder existiert 
außerdem die „Nummer gegen Kummer“, die Kinder anrufen können, wenn sie 
Hilfe brauchen. Für Fachkräfte bietet das Portal „sicher aufwachsen trotz häuslicher 
Gewalt“ (sicher-aufwachsen.org) eine Übersicht von Anlaufstellen und Materialien. 
Das Jugendamt bzw. der Kinderschutz ist mit den Gewalthilfestrukturen vernetzt 
und es bestehen teilweise Kooperationen mit verschiedenen Trägern der Gewalthil-
festrukturen. An der Entwicklung des Aktionsplans waren das Jugendamt und auch 
eine Beratungsstelle für Kinder beteiligt. 
42    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfsdienste Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfsdienste    43

Handlungsbedarfe: In den Arbeitsgruppen und bei den Veranstaltungen wurde 
deutlich, dass die Bedarfe von Kindern als Zeugin*innen häuslicher Gewalt mehr 
Aufmerksamkeit benötigen.
Die bestehenden Anlaufstellen in Münster werden als zu hochschwellig bewertet 
und können von Kindern kaum eigenständig erreicht werden. Kinder mit Behin -
derung haben zusätzliche Barrieren, Hilfe zu erhalten. Zudem existiert bisher kein 
explizites Angebot für Kinder, das sich mit dem Thema häusliche Gewalt beschäftigt. 
Ebenso benötigen Fachkräfte, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Fachwissen 
zum Thema „häusliche Gewalt erkennen“. 
Um entsprechend der Vorgaben der IK den Schutz von Kindern zu verbessern, indem 
Fachkräfte sensibilisiert und das Thema häusliche Gewalt im Rahmen der Kinder- und 
Jugendarbeit auf unterschiedlichen Ebenen platziert und entsprechende Angebote 
geschaffen werden, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Maßnahmen: Nr. 74 Thematisieren im Netzwerk Kinderschutz, Nr. 75 Fortführung 
der Vernetzung Kinderschutz mit Gewaltschutz, Nr. 76 Berücksichtigung der Thema -
tik bei der Weiterentwicklung von bedarfsgerechten Angeboten in der Kinder- und 
Jugendhilfe, Nr. 77 Berücksichtigung der Thematik bei der Entwicklung von Schutz-
konzepten, Nr. 78 Überprüfung und Anpassung der Handlungsempfehlungen zum 
Schutz von Kindern bei häuslicher Gewalt in Münster. 
SORGERECHT, BESUCHSRECHT UND SICHERHEIT (ARTIKEL 31) 
Artikel 31 ist im Zusammenhang mit der Situation von Kindern, die von häuslicher 
Gewalt betroffen sind, relevant und wurde im Entwicklungsprozess auch thematisiert.  
Denn in Fällen häuslicher Gewalt, in denen Kinder betroffen sind, muss auch das 
Sorge- und Umgangsrecht geregelt werden, wobei die Vorgaben der IK zu berück-
sichtigen sind. Die Ausübung des Sorge- und Umgangsrecht darf die Sicherheit der 
betroffenen Frauen und Kinder nicht gefährden.
Die Zeit der Trennung ist statistisch gesehen die gefährlichste Zeit für Frauen und 
Kinder – das Gewalt- und Tötungsrisiko ist um ein Fünffaches höher. Umgangsrege-
lungen können daher für Frauen und Kinder gefährlich werden. In der bundesweiten 
Diskussion wird thematisiert, dass in der Praxis die Vorgaben der IK in familienrecht-
lichen Verfahren bezüglich Sorgerecht und Umgang oft nicht ausreichend beachtet 
werden und sogar in vielen Fällen kontraproduktiv wirken. Fachkräfte sind oftmals 
nicht hinreichend geschult, um die Dynamiken häuslicher Gewalt und deren Auswir -
kungen zu erkennen und zu bewerten. Bundesweit besteht der Bedarf, die Schulung 
der Fachkräfte zu verbessern und die Vorgaben der IK stärker in die Praxis zu integ-
rieren, bzw. die Gesetzgebung entsprechend anzupassen.
41
 
Die Thematik wird in Münster bisher an verschiedenen Stellen aufgegriffen.  
Im Jahr 2024 hat eine Kooperations-Fachveranstaltung zum Thema „Kinder im 
Kontext häuslicher Gewalt – Präventionsansätze für die Praxis“ in Münster stattge-
funden. Der Anwaltsverein Münster und der Runde Tisch „Trennung und Scheidung“ 
41 Vgl. BIK S. 109
haben eine Fortbildung „Fälle häuslicher Gewalt – Istanbul-Konvention“ durch -
geführt. In einer Sitzung des AK GewSchG wurde durch eine Familienrichterin ein 
Vortrag zum Thema „Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach dem 
 Gewaltschutzgesetz“ gehalten. Im Rahmen der Entwicklung des Aktionsplans waren 
das Familiengericht sowie das Jugendamt vertreten und im Austausch der Akteur*in -
nen konnten verschiedene Perspektiven zu dieser Thematik beleuchtet werden. 
Handlungsbedarfe: Im Austausch der beteiligten Akteur*innen und in der Erarbei-
tung der Bedarfe für den Aktionsplan wurde deutlich, dass an verschiedenen Stellen 
Bedarfe bestehen, um die Vorgaben der IK in allen Abläufen und Entscheidungen des 
Jugendamtes und Familiengerichts bzgl. des Sorge- und Umgangsrechts zu berück-
sichtigen und den Schutz von Frauen und ihren Kindern zu gewährleisten. 
Maßnahmen: Nr. 79 Überprüfung von Umgangs- und Sorgerechtsregelungen von 
Eltern, deren Kinder Zeug*innen von häuslicher Gewalt. 
44    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfsdienste Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfsdienste    45

vom Tatort erfasst werden, umso deutlich ist der Eindruck, den sich später Richter*in -
nen verschaffen können. 
Handlungsbedarfe: Es wurde deutlich, dass Verbesserungen in der Zusammenarbeit 
von Polizei und Beratungsstellen notwendig sind, um Täter und Opfer zeitnah zu er-
reichen. Eine Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und drei Beratungsstellen 
wurde daraufhin geschlossen, damit wird den Beratungsstellen ermöglicht, zeitnah 
proaktiv auf Opfer und Täter zuzugehen und Unterstützung anzubieten
Weiterhin wurde deutlich, dass sowohl in der Justiz als auch bei der Polizei Fortbil-
dungen grundsätzlich zur Sensibilisierung für die Thematik aber auch zum Umgang 
mit vulnerablen Zielgruppen erforderlich sind. Auch hier wurde bereits eine erste 
Maßnahme umgesetzt: Die Frauenberatungsstellen tauschten sich mit Rechtspfle-
ger*innen aus und konnten Mitarbeitende sensibilisieren, die im Amtsgericht die 
ersten Kontaktpersonen sind, wenn Frauen im Rahmen des Gewaltschutzgesetztes 
Anträge stellen. 
Die weiteren ermittelten Bedarfe für dieses Handlungsfeld beziehen sich insgesamt 
auf eine engere Zusammenarbeit aller relevanter Akteur*innen, auf Fortbildungen, 
auf die Personalressourcen bei der Polizei, sowie auf die Barrierefreiheit. 
Maßnahmen: Nr. 80 Fortführung Kooperationsvereinbarung. Nr. 81 Gefährdungs-
analyse und Gefahrenmanagement.   
Handlungsfeld Strafverfolgung  
und Justiz (Artikel 49-56)
Um den Schutz von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, zu gewährleisten, sind die 
Strafverfolgungsbehörden zur zeitnahen Ermittlung, Strafverfolgung und zu zeitna-
hen Gerichtsverfahren verpflichtet. Die Rechte der von Gewalt betroffenen Frauen 
sind zu berücksichtigen. Ferner sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, So-
forthilfe, Prävention und Schutz zu leisten. Dazu sind die Gefährdungsanalyse und ein 
Gefahrenmanagement erforderlich, Schutzanordnungen und weitere Maßnahmen 
müssen durchgeführt werden, um Gefährdungen akut zu beenden und weitere Ge-
fährdung zu vermeiden. 
Bundesweit wird festgestellt, dass die Verfahrensdauer und auch die Qualität der 
Bearbeitung der Behörden nicht zufriedenstellend sind. Ebenso wird angeführt, dass 
der Zugang für vulnerable Personengruppen noch stark verbesserungswürdig ist. 
Bisher existiert bundesweit keine einheitlichen Regelungen für einen proaktiven An -
satz sowie für eine systematisch und geschlechtersensible Risikobewertung und ein 
Sicherheitsmanagement. GREVIO fordert einen effektiven behördenübergreifenden 
Ansatz, um die Sicherheit betroffener Frauen und Kinder zu gewährleisten
In Münster stellt sich die Zusammenarbeit mit Polizei und Justiz positiv dar. Die Poli -
zei Münster, die Staatsanwaltschaft und das Familiengericht sind in den gesamten 
Entwicklungsprozess des Aktionsplans involviert gewesen. Polizei und Staatsanwalt -
schaft sind im AK GewSchG vertreten und mit den Gewalthilfestrukturen vernetzt. 
Es gibt eine Opferschutzbeauftragte bei der Polizei, die neben anderen Themen auch 
für häusliche Gewalt zuständig ist. Fälle häuslicher und sexueller Gewalt werden seit 
September 2024 in einem Kriminalkommissariat, statt vorher in zwei Kommissaria-
ten, gemeinsam bearbeitet. Die für die Themenbereiche zuständige Sachbearbeite-
rin wird zeitnah durch eine zusätzliche Teilzeitkraft unterstützt. 
Die Staatsanwaltschaft verfügt über keine zentrale Sachbearbeitung für häusliche 
Gewalt. Eine Amtsanwältin der Staatsanwaltschaft Münster beteiligt sich im Arbeits-
kreis Gewaltschutz und leitet die erforderlichen Informationen aus dem Arbeitskreis 
in die Staatsanwaltschaft weiter. 
Im Rahmen der Bedarfsermittlung hat bei den Treffen der Arbeitsgruppen bereits ein 
intensiver und sehr konkreter Austausch zu Verbesserungen in der Zusammenarbeit 
von Polizei, Staatsanwaltschaft, Familiengericht und Beratungsstellen stattgefunden. 
Hier verdeutlichten sich Themen und Schwierigkeiten, welche bundesweit bestehen. 
Problematisch ist beispielsweise, dass typische Formen häuslicher Gewalt, wie z.B.: 
wiederholte Erniedrigungen, Körperverletzungen oder sexuelle Übergriffe nicht ins-
gesamt, sondern jeweils als Einzeltaten behandelt werden. Damit wird es erschwert, 
andauernde Gewaltdynamiken zu erfassen. 
Ebenso wurde festgestellt, dass die Eindrucksvermerke durch die Polizeibeamt*innen 
vor Ort relevant für familienrechtliche Entscheidungen ist. Je konkreter Eindrücke 
46    Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Strafverfolgung und Justiz Aktionsplan zur Umsetzung der IK Handlungsfeld Strafverfolgung und Justiz    47

Fazit und Ausblick 
Teil 3
Die Entwicklung des Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Müns-
ter wurde von Beginn an unter aktiver Beteiligung zahlreicher Akteur*innen durch-
geführt. Durch die starke Beteiligung der Akteur*innen konnten ein guter Überblick 
über bereits bestehende Angebote erstellt und notwendige Bedarfe benannt wer-
den. Dieser partizipative Prozess hat bereits neue Kooperationen angestoßen, zur 
Umsetzung erster konkreter Maßnahmen geführt, sowie bestehende Netzwerke 
gestärkt und erweitert. Die Istanbul-Konvention selbst und das Thema Gewalt gegen 
Frauen sind durch die Entwicklung des Aktionsplans verstärkt in den Fokus der 
Stadtgesellschaft gerückt und wurde auch verwaltungsintern als Querschnittsthema 
platziert. Zudem wurden Fachkräfte für die Thematik sensibilisiert. Für Fachkräfte, 
die täglich von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder unterstützen, stellt der 
Aktionsplan einen längst fälligen Schritt dar.
Gemeinsam mit den Akteur*innen wurden erste wichtige Maßnahmen entwickelt, 
um den Schutz und die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen in Münster zu 
verbessern. 
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Aktionsplans liegen insgesamt auf der
 •  finanziellen und strukturellen Stärkung bestehender Hilfsangebote, wobei 
hierbei vor allem der erhöhte Aufwand durch die Vorgaben der IK in der Trä-
gerförderung berücksichtigt werden sollte, 
 •  behördenübergreifenden und verwaltungsinternen Zusammenarbeit, die 
dazu beiträgt, interne Strukturen und eine übergreifende Zusammenarbeit 
relevanter Akteur*innen aufzubauen und langfristig zu koordinieren,
 •  Fortbildung von Fachkräften, um gewaltbetroffenen Frauen angemessenen 
Schutz und Unterstützung zu bieten und Sekundärviktimisierung zu vermeiden, 
 •  Evaluation und dem Aufbau eines Monitorings zur Umsetzung der Konven-
tion, um die Umsetzung der Maßnahmen zu überprüfen und anzupassen, bei 
der die Datenerhebung den bundes- und landesweiten Erhebungen ent-
spricht; 
 •   Ausweitung präventiver Maßnahmen, um Gewalt langfristig gar nicht erst 
entstehen zu lassen, Mädchen und Frauen frühzeitig zu stärken und Männer in 
die Bekämpfung von Gewalt einzubeziehen,
 •  konsequenten Berücksichtigung vulnerabler Zielgruppen in allen Handlungs-
feldern, da alle Frauen ein Recht auf Hilfe und Unterstützung haben und für 
viele Personengruppen der Zugang ins Hilfesystem besonders schwierig ist. 
Eine zentrale Maßnahme stellt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Istanbul-
Konvention dar. Diese soll die Fortschreibung, Koordination und Qualitätssicherung 
der Maßnahmen gewährleisten sowie weitere Bedarfe identifizieren und integrieren.
Angesichts der angespannten kommunalen Haushaltslage wird der Fokus zunächst 
auf Maßnahmen gelegt, die durch das bereits zur Verfügung stehende Haushaltsbud -
get umsetzbar sind oder für die gezielt Landes- oder Fördermittel beantragt werden 
können. Die Umsetzung weiterer Maßnahmen wird vor allem von der Einrichtung der 
Koordinierungsstelle abhängig sein und wird durch weitere Anträge und Beschlüsse 
politisch begleitet werden müssen. 
Auch wenn mit dem beschlossenen Gewalthilfegesetz künftig eine Verbesserung der 
Hilfsangebote in Aussicht steht, besteht bis dahin weiterhin akuter Handlungsbedarf. 
Ein Leben in Sicherheit und frei von Gewalt ist ein grundlegendes Menschenrecht. 
Ziel muss es sein, dass jede Frau die Möglichkeit hat, ein selbstbestimmtes Leben 
ohne Angst und Gewalt zu führen. 
48    Fazit und Ausblick Fazit und Ausblick    49

Die 81 Maßnahmen aus den einzelnen Handlungsfeldern sind im Folgenden in einer Ta-
belle zusammengefasst und werden ausführlicher beschrieben.
FARBCODIERUNG:
 1. Extramittel und bereits zur Verfügung stehendes Haushaltsbudget
1
 = blau
 1.  Mit Haushaltsbudget machbar = gelb 
 2. Haushaltsbudget plus Koordinierungsstelle = rosa
 4. Brückenmaßnahmen = Nummerierung ist rot gekennzeichnet 
1  Zur Vereinfachung wird im folgenden Text die Formulierung „bereits zur Verfügung stehendes Haushaltsbudget“ verkürzt 
als „Haushaltsbudget“ verwendet.
 1.    Arbeitskreis Gewaltschutzgesetz Münster: Umsetzung der Istanbul-Konvention in Müns-
ter: Part I – Bestandsanalyse der Beratungs-/ Gewaltschutzinfrastruktur für Frauen 
 2.     bff – Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe. (2019). Die Fachbe-
ratungsstellen: Aktiv gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Stark für die Gesellschaft 
– gegen Gewalt. https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/aktionen-themen/finanzierung-
von-hilfe.html
 3.   Bündnis Istanbul-Konvention (BIK). (2021). Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-
Konvention in Deutschland. https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/alternativbe-
richt
 4.  Deutscher Städtetag. (2021). Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Pra-
xis: Handreichung. Deutscher Städtetag. https://www.staedtetag.de/publikationen/weitere-
publikationen/2021/handreichung-istanbul-konvention
 5.   Deutsches Institut für Menschenrechte (DIMR). (2024). Kurzfassung Monitor Gewalt 
gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Erster Periodischer 
Bericht. Deutsches Institut für Menschenrechte. https://www.institut-fuer-menschenrechte.
de/publikationen/detail/kurzfassung-monitor-gewalt-gegen-frauen-umsetzung-der-istan-
bul-konvention-in-deutschland
 6.   Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häus-
licher Gewalt (GREVIO). (2022). Evaluierungsbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konven-
tion in Deutschland. Europarat. https://rm.coe.int/1680a8693a
 7.  Europäische Union (2011): Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämp-
fung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Istanbul, 11. 
Mai 2011. Verfügbar unter: https://www.coe.int/de/web/istanbul-convention
 8.   Frauenhauskoordinierung e.V. (2024). Was kostet Sicherheit? Fachinformation Nr. 2/2024. 
Frauenhauskoordinierung e.V. https://www.frauenhauskoordinierung.de/fileadmin/redak-
teure/Publikationen/Fachinformationen/2024-12-02_FHK-Fachinformation_Was_kostet_Si-
cherheit_Nr2-2024_final.pdf
 9.   Frauen gegen Gewalt e.V. (2024). Best-Practices-Handbuch: Unterstützung von Frauen in 
Hochrisikosituationen. Frauen gegen Gewalt e.V. https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/
studien-und-positionspapiere/best-practices-handbuch_hochrisiko.html
 10.   Schröttle, M., Hornberg, C., Glammeier, S., Sellach, B., Kavemann, B., Puhe, H., & Zins-
meister, J. (2013). Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen 
und Behinderungen in Deutschland. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und 
Jugend. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/lebenssituation-und-belastun-
gen-von-frauen-mit-beeintraechtigungen-und-behinderungen-in-deutschland-80578
 11.   Stadt Oldenburg. (o. J.). Kommunaler Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen und Häusliche 
Gewalt. https://www.oldenburg.de/startseite/leben-umwelt/soziales/gleichstellung/gewalt-
schutzkoordinatorin/kommunaler-aktionsplan-gegen-gewalt-an-frauen-und-haeusliche-ge-
walt.html
 12.   Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. (2020). Gewalt gegen Frauen 
wirksam bekämpfen – Umsetzung der Istanbul-Konvention aus Sicht der Autonomen Frau-
enhäuser. https://autonome-frauenhaeuser-zif.de/wp-content/uploads/2020/06/ZIF-Bro-
schu%CC%88re-IK.pdf
Quellenangaben
 
Maßnahmentabelle
 
Maßnahmentabelle    5150    Quellenangaben

Übergreifende Maßnahme 
Maßnahme Akteur*innen Ressourcen 
Koordinierungsstelle (Artikel 10) 
1 Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur 
Umsetzung der Istanbul Konvention  
Politik  1 VZÄ unbefristet (E12), 
 Haushaltsbudget 
 
Querschnittsthemen 
Maßnahme Akteur*innen Ressourcen 
Vulnerable Zielgruppen (Artikel 4) 
2 Verbesserung des Schutzes für Frauen mit 
internationaler Familiengeschichte: 
 
1. Ausbau der Vernetzung mit Akteur*innen 
Migration und Flucht, Kulturmittler*innen. 
2. Durchführung eines Workshops mit Frauen mit 
Internationaler Familiengeschichte zur Erhebung 
der Bedarfe. 
3. Entwicklung von Maßnahmen, welche die 
Bedarfe von Frauen mit internationaler 
Familiengeschichte berücksichtigen. 
4. Regelmäßige Zusammenarbeit  
von Frauenberatungsstellen, Frauenhäusern, 
Krisen- und Gewaltberatung für Männer und 
Jungen und Case Management (KIM) zur 
Optimierung der Unterstützung von Frauen mit 
internationaler Familiengeschichte.  
 
Zu 1., 2. und 3.:  
17, 26,  
Integrationsrat, 
ggf. weitere Akteur*innen 
 
Zu 4.:  
36,  
Frauenberatungsstellen,  
Frauenhäuser,  
Krisen- und Gewaltberatung für Männer und 
Jungen-CV Münster 
Zu 1., 2. und 3.:  
 Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
 
Zu 4.:  
 Haushaltsbudget 
3 Verbesserung des Schutzes von wohnungslosen 
Frauen, Frauen mit Suchterkrankung und von 
Frauen mit psychischer Erkrankung: 
1. Vernetzung mit Akteur*innen dieser 
Arbeitsfelder. 
2. Ermittlung von Bedarfen. 
17  Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
 
 
4 Verbesserung des Schutzes von Seniorinnen und 
pflegebedürftigen Frauen: 
1. Vernetzung mit Akteur*innen „Alter & Pflege“. 
2. Aufgreifen des Themas „Gewalt in der Pflege“ im 
Rahmen der Konferenz „Alter und Pflege“. 
3. Ermittlung von Bedarfen. 
 
17, 50  Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
5 Verbesserung des Schutzes für Frauen mit 
Behinderung: 
 Fortführung der Kooperationen mit der 
Beauftragten für Menschen mit Behinderung und 
dem, NetzwerkBüro NRW Frauen und Mädchen 
mit Behinderung und chronischer Erkrankung.  
Weitere Maßnahmen sind in den Handlungsfeldern 
festgehalten. 
 
17, 
Beauftragte für Menschen mit Behinderung,  
weitere Akteur*innen,  
NetzwerkBüro NRW Frauen und Mädchen 
mit Behinderung und chronischer 
Erkrankung 
 Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
6 Verbesserung des Schutzes von Sexarbeiterinnen: 
 Aufbau eines Netzwerkes „Runder Tisch 
Sexarbeit und (Zwangs-) Prostitution“ in 
Münster. 
 
53 – Marischa 
 
 Haushaltsbudget 
7 Barrierefreien Zugang zur Polizei verbessern: 
1. Zugang für Menschen mit Hörbehinderung 
verbessern: Erprobung der Benutzung der Tess-
App1. 
2. Zugang für Frauen in der ZUE Fortlaufende 
Schulungen für Mitarbeitende der ZUE über 
Abläufe bei der Polizei. 
3. Planung zum Angebot von Schulungen für den 
Umgang mit Menschen mit Behinderung.  
Polizei Münster  Haushaltsbudget  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
1 Die Tess-App ermöglicht zu jeder Tages- und Nachtzeit eine bundesweite Live-Übersetzung. Die Polizei kann eine Nummer anwählen und dann mit der hörbehinderten Person durch 
dazwischengeschaltete Gebärdensprachdolmetschende Kontakt aufnehmen.  
 
52    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    53

Vernetzung und Zusammenarbeit (Artikel 18) 
8 Überprüfung und Anpassung der Struktur, 
Arbeitsweisen, Synergien der Arbeitskreise AK 
GewSchG und AK gegen Gewalt an Frauen und 
Mädchen und deren Unterarbeitsgruppen.  
- Welche Akteur*innen sind noch relevant? 
- Wissenstransfer innerhalb der AK’s optimieren 
- Fokus auf vulnerable Zielgruppen 
 
17,  
Arbeitskreis GewSchG,  
Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und 
Mädchen,  
externe Moderation  
 
 Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget, 
 Kosten für Moderation / 
Begleitung: 3.000€ 
 Beantragung von Landesmitteln 
durch die Koordinierungsstelle IK 
9 Vernetzung mit den Netzwerken von  
 Beratungsstellen für Ehe, Paar und -
Lebensberatung zur Stärkung und Ausbau des 
Netzwerkes, 
 Psychosoziale Prozessbegleitung. 
 
17  Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
 
 
 
10 Ausbau der behördenübergreifenden 
Zusammenarbeit  
1. Planung und Initiierung einer Kick-Off 
Veranstaltung zum Aufbau von Fallkonferenzen 
und zur Nutzung von Instrumenten zur 
Risikoanalyse, um den Schutz von Opfern von 
häuslicher Gewalt zu verbessern.  
Ziel: regelmäßige Fallkonferenzen aller 
relevanter Akteur*innen (retrospektiv, strukturell 
und Hochrisikomanagement (Art.51), 
 
2. Teilnahme an Fallkonferenzen unter 
Berücksichtigung des Datenschutzes. 
 
Begleitung des Prozesses durch externe 
Expert*innen inklusive Abschlussbericht. 
Zu 1.:  
17 in Zusammenarbeit mit:  
Polizei, 51, Frauenberatungsstellen, 
Frauenhäuser, Krisen- und Gewaltberatung 
für Männer und Jungen – CV Münster,  
 
Zu 2.:  
Polizei, 51, Frauenberatungsstellen, 
Frauenhäuser, Krisen- und Gewaltberatung 
für Männer und Jungen – CV Münster, und 
mit weiteren Akteur*innen, die im Rahmen 
des Kick-Off identifiziert werden. 
 
1. und 2.: Begleitung durch externe 
Expert*innen und Koordinierungsstelle IK. 
 
Zu 1.: 
 Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget, 
 Externe Expert*in: 2000€, 
 Catering: 600€, 
 Beantragung von Landesmitteln 
durch die Koordinierungsstelle IK, 
um den erhöhten Aufwand für die 
NGO`s sowie die weiteren Kosten 
zu finanzieren  
Zu 2.:  
 Fachliche Begleitung durch 
externe Expert*innen, je nach 
zeitlichem Aufwand, 
voraussichtlich für ein Jahr:  
pro Woche 250€ = 12.000€, 
 Evaluierungsbericht, 
pro Seite 33€, ca. 100 Seiten = 
3.300 € 
 
 
 
11 Aufbau der verwaltungsinternen Zusammenarbeit: 
1. Auftakt für ein verwaltungsinternes 
Vernetzungstreffen, mit dem Ziel der 
koordinierten Zusammenarbeit zur internen 
Umsetzung der IK. 
2. gezielter Austausch je nach 
Themenschwerpunkt. 
 
17, 10, 40, 50, 51, 53, 59, 61, 64  Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
12 Fortführung der Vernetzung mit den 
Koordinierungsstellen IK zum Austausch und 
transportieren von Bedarfen für die Landes- und 
Bundesebene: 
 landesweites Netzwerk,  
 bundesweites Netzwerk IK. 
 
17  Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget  
 
 
 
Evaluation und Monitoring (Artikel 11) 
13 Aufbau einer Datensammlung analog zur 
Landeskoordinierung und eruieren von 
Möglichkeiten zur Evaluation von Maßnahmen. 
 
17, 61  Koordinierungsstelle IK 
 Haushaltsbudget 
14 Vernetzung mit Wissenschaft: Hinwirken zur 
Evaluierung des Aktionsplans zur Umsetzung der 
Istanbul Konvention und des Aktionsplans LSBTIQ* 
auf kommunaler Ebene. 
 
17  Koordinierungsstelle IK, 
 Koordinierungsstelle LSBTIQ*, 
 Haushaltsbudget   
 
  
54    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    55

Handlungsfeld Prävention 
Maßnahme Akteur*innen Ressourcen 
Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung (Artikel 13) 
15 Die Absprachen zur Platzierung der Roten Bank in 
der Innenstadt werden verwaltungsintern vorbereitet 
und über den politischen Raum abgestimmt. 
17,  
AG Rote Bank,  
67, 61 
 
 Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget;  
 Spendenmittel der AG können für 
Öffentlichkeitsarbeit genutzt 
werden 
 
 
16 Fortführung von Maßnahmen / Kampagnen zur 
Bewusstseinsbildung anlässlich des Internationalen 
Tages gegen Gewalt an Frauen (25.11.) in 
Kooperation mit den Netzwerken, wie z.B.: 
Fahnenaktionen, Plakataktionen, Brötchentüten. 
unter  
 Einbezug der Bedarfe von Frauen mit 
Behinderung, Frauen mit internationaler 
Familiengeschichte und weiteren vulnerablen 
Personengruppen, 
 Berücksichtigung von weiteren relevanten 
Gewaltformen, von Täterstrukturen etc., die 
bisher nicht ausreichend berücksichtig wurden. 
17,  
AK GewSchG,  
AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, 
42, VHS und weitere Akteur*innen, 
Beauftragte für Menschen mit Behinderung, 
36  
 
 Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget, 
 Beantragung von Landesmitteln 
durch Koordinierungsstelle IK für 
Zusatzkosten 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
17 Erstellung einer Veranstaltungsübersicht zum 
25.11., um die Kampagnen verschiedener 
Akteur*innen besser abstimmen zu können und die 
Sichtbarkeit zu verbessern (digital/Plakate). 
17  Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
 
 
 
 
 
 
18 Einbezug von Männern in die Bekämpfung von 
Gewalt gegen Frauen 
 Auftaktveranstaltung zur Entwicklung von 
Kampagnen, die sich an Männer richten, um 
Gewalt zu verhindern, sie als Verbündete zu 
gewinnen und sie für die Themen häusliche 
sowie geschlechtsspezifische Gewalt zu 
sensibilisieren, 
 Planung und Durchführung von Veranstaltungen 
u.a. im Rahmen des internationalen Männertags 
„Männer und häusliche Gewalt“,  
 Kooperation MM und CV Münster z.B. bei der O-
Woche. 
 
17,  
Netzwerk Gewaltprävention und 
Konfliktregelung,  
AK GewSchG, 
Krisen- und Gewaltberatung für Männer und 
Jungen – CV Münster e.V.,  
MM – Nachtbürgermeister*in 
 Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget  
 
 
 
19 Multiplizierung bestehender bundes- / landesweiter 
Kampagnen oder Informationsmaterialien für 
Männer als betroffene häuslicher Gewalt (Art 2. 
Abs.2). 
 
17, AK GewSchG und weitere Netzwerke 
 
 Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget  
20 1. Entwicklung eines Metakonzepts für Awareness. 
2. Aufbau eines Pools an ausgebildeten Teams 
und Regelmäßige Schulungen für Awareness-
Arbeitende. 
3. Finanzierung von Awarenessteams bei großen 
öffentlichen/gesamtstädtischen Veranstaltungen 
(Rosenmontag, 1. Mai, Silvester). 
4. Finanzierung von Awarenessteams bei 
öffentlichen Veranstaltungen von vulnerablen 
bzw. marginalisierten Gruppen (z.B. Trans* Day 
of Visibility) und bei nichtkommerziellen 
Kulturveranstaltungen. 
Hierbei Berücksichtigung von Bedarfen von Frauen 
mit Behinderung. 
32, 17,  
Beauftragte für Menschen mit Behinderung, 
MM – Nachtbürgermeister*in (NaBü) 
 
Zu 1: (Teil-)Kosten begleitender 
Beratung bei der Konzipierung 500 
Euro 
 
Zu 2: Teil-(Kosten) Schulungen 500 
Euro 
 
Zu 3: (Teil-)Kosten: 900 Euro 
 
Zu 4: (Teil-)Kosten 500 Euro 
56    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    57

21 Zur Sensibilisierung des Themas und Durchführung 
von Maßnahmen Input in verschiedenen 
Ausschüssen: 
 Sozialausschuss, 
 Ausschuss für Kinder und Jugendliche, 
 KIB, 
 weitere Gremien und Netzwerke, 
 Sensibilisierung der Presse und Medien. 
 
17, teilweise in Zusammenarbeit mit den 
Arbeitskreisen AK GewSchG und AK gegen 
Gewalt an Frauen und Mädchen 
 Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
Bildung (Artikel 14) 
22 Entwicklung eines pädagogischen Projekts für 
Schulen mit folgender Zielrichtung: 
 Reflektion und Abbau von 
Geschlechterstereotypen, 
 Förderung demokratischer Werte. 
Das Projekt soll nachhaltig und präventiv das 
gesamte System Schule sensibilisieren 
(Einbeziehung Lehrkräfte und Bereitstellung 
Material) und bei Bedarf intervenierend tätig werden. 
 
freie Träger  Koordinierungsstelle IK, 
Koordinierungsstelle LSBTIQ*, 
 Haushaltsbudget, 
 Zusätzliche Mittel für 
entsprechendes Konzept / Antrag 
eines freien Trägers2 
23 Bestands/-Bedarfserhebung der Angebote zur 
sexuellen und geschlechtersensiblen Bildung, zur 
Stärkung der sexuellen und geschlechtlichen 
Identität, insbesondere im Hinblick auf vulnerable 
Zielgruppen. 
 
17 und freie Träger    Koordinierungsstelle IK, 
 Koordinierungsstelle LSBTIQ*,  
 Haushaltsbudget 
24 Bestands/- Bedarfserhebung der Angebote zur 
Selbstbehauptung und Selbstverteidigung für 
FLINTA*sowie analog dazu Erhebung zu Angeboten 
für Jungen und Männer, insbesondere im Hinblick 
auf vulnerable Zielgruppen. 
 
17 und freie Träger  Koordinierungsstelle IK, 
 Koordinierungsstelle LSBTIQ*, 
 Haushaltsbudget 
                                                
2 Erste Gespräche mit dem Schulamt und Schulformsprecher*innen ergaben einen geschätzten Bedarf von 80.000 bis 100.000 Euro 
 
 
25 Vernetzungs- und Kooperationssuche mit 
Hochschulen, Schulen und (Familien)- 
Bildungsstätten zur Gewinnung als 
Kooperationspartner*innen für Kampagnen und 
Projekte und zur Verankerung der Themen in der 
Lehre. 
17  Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
26 Berücksichtigung der Themen „sexuelle und 
geschlechtliche Vielfalt“ und „häuslicher Gewalt“ bei 
verschiedenen (online) Formaten für Eltern als 
Zielgruppe (Kurz-Inputs). 
17, 40 VHS  Koordinierungsstelle IK, 
 Koordinierungsstelle LSBTIQ*, 
 Haushaltsbudget 
27 Durchführung von Bildungsangeboten und 
Veranstaltungen zum internationalen Tag gegen 
Gewalt an Frauen (25.11.) unter Berücksichtigung 
der Barrierefreiheit. 
40 VHS, Stadtbücherei  Haushaltsbudget 
28 Der gemeinsame Austausch und die 
Sensibilisierung zu aktuellen Themen und 
Herausforderungen wie zu konkreten 
Förderanträgen wird ausgebaut, auch um 
Antragstellende künftig noch passgenauer beraten 
zu können. 
17, 41  Koordinierungsstelle IK, 
 Koordinierungsstelle LSBTIQ*,  
 Haushaltsbudget 
29 Kontaktaufnahme zur Bezirksregierung zur 
Erkundigung, inwiefern die Abfrage zu 
Schutzkonzepten (Erstellung, Umsetzung) 
Bestandteil der Qualitätsanalyse ist. 
40  Haushaltsbudget 
30 Erweiterung von Schutzkonzepten um die 
Themenbereiche geschlechtsspezifische und 
häusliche Gewalt: 
 Bereitstellung von Material für noch zu 
entwickelnde oder Ergänzung bereits 
bestehender Schutzkonzepte / 
Handlungsleitfäden. 
40, 17  Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
58    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    59

31 Im Rahmen der Entwicklung des neuen Kinder- und 
Jugendförderplans wird das Thema „Prävention von 
geschlechtsspezifischer Gewalt“ aufgegriffen und 
mögliche Bedarfe werden benannt.  
Aufbauend auf den Ergebnissen werden 
geschlechtsspezifische Angebote für Jugendliche 
entwickelt. 
51 - Kinder und Jugendförderung,17 
 
 Haushaltsbudget3,  
 Koordinierungsstelle IK 
Aus- und Fortbildung von Fachkräften (Artikel 15) 
32 Aufnahme von Fortbildungen / Kursen in den 
städtischen Fortbildungskatalog zu folgenden 
Themen:  
 Basisfortbildungen „geschlechtsspezifische 
Gewalt“, 
 Kritische Männlichkeit, 
 Schulung zur ASS, 
 Angebote zur 
Selbstbehauptung/Selbstverteidigung für 
Mitarbeiterinnen/FLINTA. 
 
10, 17  Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
33 Die Einbindung von kostenfreiem 
Fortbildungsmaterial der europäischen 
Trainingsplattformen VIMPRODO zu häuslicher 
Gewalt, www.training.vimprodo.eu bei Evermood 
wird geprüft.  
 
10  Haushaltsbudget 
34 Erstellen und Weitergabe einer Übersicht von 
kostenfreien Fortbildungsmaterialen zu 
geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt für 
Mitarbeitende der Stadtverwaltung (Intranet) sowie 
in Netzwerken. 
 
17  Koordinierungsstelle IK,  
 Koordinierungsstelle LSBTIQ*  
                                                
3 Was nicht innerhalb des Förderplans realisiert werden kann, wird in einer Kurzbeschreibung inklusive erforderlicher Ressourcen beim Amt 17 zusammengetragen und in einer Zusatzanmeldung zur IK 
der Politik zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
35 Im Rahmen des Konzeptes „grenzachtender 
Umgang“ werden alle Mitarbeitende, insbesondere 
auch neue zum grenzachtenden Umgang informiert. 
Eine Selbstverpflichtungserklärung der 
Mitarbeiter*innen wird geprüft. 
 
10  Haushaltsbudget 
36 Fortbildung von Mitarbeitenden der Stadtverwaltung:  
1. Beratende Unterstützung bei der Erarbeitung 
von „Richtlinien“ für Fortbildungen:  
Auswahl der Fachbereiche, Priorisierungen, 
zeitlicher Umfang, inhaltliche Schwerpunkte, 
Formate, Verpflichtung?. 
2. Fortbildungen für Dezernatsleitung, 
Amtsleitung, Abteilungsleitungen, 
Fachstellenleitungen, Leitungsrunde, 
Leitungskonferenzen. 
3. Fortbildung der Mitarbeitenden der jeweiligen 
Ämter. 
1. 10, 17 und die jeweiligen Ämter,  
2. 32, 36, 40, 50, 51,52, 53, 59, SSB 
3. 32, 36, 40, 50, 51,52, 53, 59, SSB 
 
 Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
37 Konzipierung einer Fortbildung zum Thema 
„Selbstreflexion und Vorurteilsbewusstsein“ 
Baustein A: Selbstreflexion und thematische Inputs:                                                                                                                             
 Häusliche Gewalt, 
 LSBTIQ* (hier inter* Kinder), 
 Antirassismus. 
Einzelne ausgewählte Kitas, KSD und 
Jugendeinrichtungen als Pilotprojekte. 
Ergänzende digitale Wissenseinheiten (z.B. inter* 
Kinder, trans* Jugendliche), die anschließend 
flexibel abgerufen werden können. 
Baustein B: (bei Kitas der Pilotphase anwendbar) 
Ausstattung mit Diversitätsabbildendem Material, 
das dazu beiträgt, Geschlechterklischees 
abzubauen. 
 
10, 17, 51  3000 Euro (Kosten für 3 Tage 
Referent*innen, Sachkosten und 
Material), 
 Koordinierungsstelle LSBTIQ*,  
 Koordinierungsstelle IK 
60    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    61

38 Fortführung des Austauschs der 
Rechtspflegerschaft der Rechtsantragsstelle des 
Amtsgerichts zum Umgang mit Opfern von 
geschlechtsspezifischer Gewalt und häuslicher 
Gewalt mit Mitarbeiterinnen der Beratungsstelle und 
des Frauenhauses - Frauenhaus und Beratung e.V. 
 
Amtsgericht – Rechtspflegerschaft, 
Frauenhaus und Beratung e.V. 
 Haushaltsbudget  
 
39 Austausch mit dem Stadtsportbund und Sportamt, 
um Trainer*innen und Übungsleiter*innen 
fortzubilden. 
 
17, 52, SSB  Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
40 Fortbildung von Bediensteten der Polizei Münster:  
1. Einrichten einer Seite „Häusliche Gewalt“ im 
Intranet. 
2. Bereitstellung/Veröffentlichung von 
Informationen aus dem AK GewSchG und aus 
dem direktionsübergreifenden Arbeitskreis HG.  
Polizei Münster   Haushaltsbudget  
 
Interventions- und Behandlungsprogramme für Täter (Artikel 16) 
41 Regelmäßiger Austausch der Träger „Täterarbeit“. 
 
Krisen- und Gewaltberatung für Männer - 
CV, Chance e.V., ggf. weitere Träger 
 Haushaltsbudget 
42 Bedarfsgerechter Ausbau des Beratungsangebotes 
für Täter*innen von häuslicher Gewalt. 
 
Krisen- und Gewaltberatung für Männer – 
CV Münster  
 1 VZÄ =  87.551,72 €4 
43 Ausbau / Öffnung der Beratungsstelle Krisen- und 
Gewaltberatung für Männer und Jungen für  
 LSBTIQ* Personen, 
 Menschen mit Behinderung,  
in Zusammenarbeit mit relevanten Akteur*innen. 
Krisen- und Gewaltberatung für Männer – 
CV Münster in Zusammenarbeit mit 
relevanten Akteur*innen 
 Bordmittel5 
44 Fortführung und Ausbau des Gruppenangebots für 
Männer in Krisen bzw. Täter häuslicher Gewalt.   
Krisen- und Gewaltberatung für Männer und 
Jungen – CV Münster  
 Haushaltsbudget 
 
 
                                                
4 Die Kosten für die weiter erforderliche Finanzierung sind bisher nicht gedeckt und müssten über politische Beschlüsse zum Haushalt bereitgestellt werden. Hierfür müssen Etatanträge zur Finanzierung 
durch die Träger gestellt werden. 
5 Erhöhter Aufwand, muss in Trägerfinanzierung berücksichtigt werden 
 
 
Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Allgemeine Hilfen 
Maßnahme Akteur*innen Ressourcen 
Informationen (Artikel 19) 
45 Erstellung von barrierefreiem 
Informationsmaterial in Zusammenarbeit mit 
relevanten Akteur*innen für Hilfesuchende, z.B. in  
 einfacher/leichter Sprache,  
 Videos in Deutscher Gebärdensprache, 
 Mehrsprachigkeit. 
Das Material soll Hinweise auf die Barrierefreiheit 
der Anlaufstellen und Möglichkeiten zur 
Erreichbarkeit erhalten. 
 
17,  
AK GewSchG, 
AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, 
Beauftragte für Menschen mit Behinderung, 
ggf. weiteren Akteur*innen   
 
 
 Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget, 
 ggf. Beantragung von  
Landesmitteln  
46 Entwicklung einer Strategie für die Verbreitung 
der Informationsmaterialien, insbesondere mit 
Blick auf vulnerable Zielgruppen, unter 
Beteiligung der Vertretungsgremien von 
Menschen mit Behinderung und Menschen mit 
internationaler Biografie, z.B.  
 Nutzung von Werbeflächen der Stadt, 
Bücherei, Kneipen, 
 Verbreitung von Informationsmaterial über die 
Ämter. 
 
17, 36,52, 53, 59,  
Münster Information (MM), 
AK GewSchG;  
AK gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, 
Beauftragte für Menschen mit Behinderung, 
Integrationsrat, 
Migrant*innenselbsthilfeorganisationen 
(MSO’s) 
 
 Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
47 Planung einer Veranstaltung für Frauen mit 
Behinderung zum Kennenlernen der 
Gewalthilfestrukturen unter Beteiligung der freien 
Träger und weiterer relevanter Akteur*innen. 
17,  
Beauftragte für Menschen mit Behinderung, 
NetzwerkBüro NRW - Frauen und Mädchen 
und Frauen mit Behinderung und chronischer 
Erkrankung,  
weitere Akteur*innen ( freie Träger, Polizei)  
 Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget, 
 Beantragung von Landesmitteln 
durch die Koordinierungsstelle zur 
Finanzierung des erhöhten 
Aufwandes der freien Träger und 
ggf. weiterer Kosten 
 
 
62    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    63

48 Optimierung der Homepage „gewaltschutz-
muenster. de“ des Arbeitskreises GewSchG: 
 Evaluation um die Sichtbarkeit einschätzen 
und bewerten zu können, 
 Koordinierung von Maßnahmen, um die 
Barrierefreiheit der Homepage GewSchG zu 
erweitern, so dass sie für gehörlose und 
blinde/sehbehinderte Frauen nutzbar ist.  
Es sollen Informationsfilme in Deutscher 
Gebärdensprache erstellt und 
Vorlesefunktionen zur Verfügung gestellt 
werden: 
1. Allgemeine Informationen zum Thema 
Gewalt und zur Istanbul Konvention. 
2. Münsterspezifische Informationen. 
 
AK GewSchG,  
17,  
NetzwerkBüro NRW Frauen und Mädchen mit 
Behinderung und chronischer Erkrankung, 
ggf. Einbindung weiterer Akteur*innen  
 Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget, 
 Kosten können von freien Trägern 
bei Aktion Mensch beantragt 
werden und / oder 
Beantragung von Landesmitteln 
(Öffentlichkeitsarbeit Runde 
Tische) durch die 
Koordinierungsstelle IK 
49 Überarbeitung des Infoflyers der Polizei 
(Opferschutz) hinsichtlich Barrierefreiheit. 
 
Polizei Münster  
 
 Haushaltsbudget 
50 Bereitstellung der Informationen über 
Hilfsangebote durch regelmäßige 
Anzeigenschaltung in den Tageszeitungen (auch 
Art. 13). (QR-Code Homepage Gewaltschutz-
muenster.de). 
 
17, 
AK Gewaltschutzgesetz,  
Tageszeitungen,  
 Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget, 
 Weitere Kosten6  
51 Entwicklung und Erstellung eines Überblicks 
des Hilfesystems in Münster. 
 
17  Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
52 Erweiterung der Homepage des Amtes für 
Gleichstellung zur IK und Erstellung eines Flyers 
auch in einfacher Sprache. 
 
 
17   Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
                                                
6 Eine erste Preisnachfrage ergab ein Kostenangebot von 10.0000 – 15.000€ für eine wöchentliche Anzeigenschaltung im Zeitraum von drei Monaten 
 
 
Allgemeine Hilfsdienste (Artikel 20) 
53 Gewaltschutz für Frauen im Gesundheitswesen 
verbessern: 
1. Die Handlungsempfehlung“ Optimierung der 
gesundheitlichen Versorgung von Opfern 
häuslicher Gewalt“ (2005) wird unter 
Berücksichtigung vulnerabler Gruppen 
überarbeitet und Fachkräften zur Verfügung 
gestellt. 
2. Ausbau der Vernetzung mit relevanten 
Netzwerken und Vereinigungen, um die 
Psychotherapeutische und medizinische 
Versorgung (Gynäkologie) in Münster, 
insbesondere für vulnerable Zielgruppen, zu 
verbessern (Ärztekammer, GEW Erziehung 
und Wissenschaft, Gesundheitskonferenz, 
Bündnis Depression). 
 
 
1.: 17, 53 
AK Gesundheitliche Versorgung bei häuslicher 
Gewalt“, Gesundheitskonferenz  
 
2.: 17, 53 
 Koordinierungsstelle IK,  
 Koordinierung LSBTIQ*, 
 Haushaltsbudget  
 
54 Gewaltschutz für Frauen im Jobcenter verbessern 
1. Sensibilisierung der Mitarbeitenden im 
Jobcenter durch: 
 Fortbildung der Mitarbeitenden (siehe 
Artikel 15), 
 Fortführung der regelmäßigen 
Informationen zum Gewaltschutz durch 
die Beauftragte für Chancengleichheit 
(BfC), 
 Entwicklung eines Handlungsleitfadens 
(ab 2025), 
 Fortführung Pflege und Aktualisierung der 
Informationen zu Beratungsstellen (Wiki). 
2. Klärung, ob „Luisa ist hier!“ im Jobcenter 
durchgeführt werden kann. 
 
59  Haushaltsbudget  
64    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    65

55 Stärkung der Rechte von gewaltbetroffenen 
Frauen mit internationaler Familiengeschichte im 
Aufenthaltsrecht: 
1. Fortführung und ggf. Anpassung der 
Ermessensausübung im Aufenthaltsrecht 
(eigenständiges Aufenthaltsrecht). 
2. Nach Bedarf Durchführung von 
Informationsveranstaltungen für Fachkräfte 
zum Aufenthaltsrecht (in Präsenz oder 
digital). 
 
36  Haushaltsbudget 
56 Stärkung des Rechts auf angemessenen 
Wohnraum: 
Das Amt für Wohnungswesen unterstützt 
weiterhin Frauen mit ihren Kindern, die in 
Frauenhäusern in Münster leben, bezahlbaren 
Wohnraum zu finden.  
 
64  Haushaltsbudget 
57 Überlegungen zur Vereinfachung bürokratischer 
Verfahren für Frauen in Frauenhäusern. 
 
17, 36, 59, 50, 51, Fraueninfrastruktur  Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
58 Die Forderungen der IK werden, bei der 
Trägerfinanzierung berücksichtigt. Bspw. werden 
Träger aufgefordert im Jahresbericht Bezug zur 
IK zu nehmen oder es wird bei Neuaufnahme von 
Vereinbarungen inkludiert. 
17, 50, 53  Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget  
 
 
  
 
 
Handlungsfeld Schutz und Unterstützung – Spezialisierte Hilfen 
Maßnahme Akteur*innen Ressourcen 
Spezialisierte Hilfsdienste (Artikel 22) 
59 Die finanzielle Ausstattung der bestehenden 
Frauenberatungsstellen wird verlässlich zur 
Verfügung gestellt und gemäß der Forderung der 
Istanbul-Konvention sukzessive aufgestockt. 4 
Berücksichtigt werden dabei die Anpassung des 
Bevölkerungswachstums in Münster, das 
steigende Aufkommen von Gewalt, der 
zusätzliche Zeitaufwand für die Umsetzung der 
IK, welche die Komplexität des Arbeitsaufwandes 
zusätzlich erhöhen (Barrierefreiheit, LBTI*). Die 
Finanzierung erfolgt dynamisch und unter 
Berücksichtigung von Inflation, die 
Eingruppierung erfolgt entsprechend der 
notwendigen Qualifikation und Tätigkeit. 
50,   
Beratungsstelle Frauenhaus und Beratung 
e.V., 
Fachberatung häusliche Gewalt und Stalking 
des SkF,  
17,  
Frauen helfen Frauen e.V.,  
Beratung und Therapie für Frauen e.V.; 
Beratungsstelle Frauen-Notruf e.V.,  
 
Derzeit sind die 
Frauenberatungsstellen mit 
insgesamt 9,3 VZÄ ausgestattet.  
 
Finanzierung:  
Amt 50 = 2,04 VZÄ.  
Amt 17 = 7,26 VZÄ.  
 
Auf Grundlage der Vorgaben des bff7  
besteht in Münster8 ein  
Gesamtbedarf v. 20,8 VZÄ.  
 
Es fehlen 11,5 VZÄ (20,8 - 9,3) zzgl. 
Overhead 6,3 VZÄ.  
 
60 Zugang der Frauenberatungsstellen für 
vulnerable Zielgruppen 
1. Die zur Verfügung gestellten finanziellen 
Mittel für Dolmetscher*innenkosten werden 
weiterhin zur Verfügung gestellt und 
bedarfsgerecht angepasst. 
2. Vernetzung mit Beratungsstellen für 
Menschen mit Behinderung zur  
 Gestaltung der Barrierefreiheit,  
 Nutzung von barrierefreien 
Räumlichkeiten,  
 Durchführung von Tandemberatungen. 
Zu 1.:  
50, Frauen helfen Frauen e.V.,  
Beratung und Therapie für Frauen e.V., 
Beratungsstelle – Frauenhaus und Beratung 
e.V. 
 
Zu 2.:  
Frauenberatungsstellen 
 
Zu 1.:  
IST:     20.000€,  
SOLL: 30.000€ 4 
 
Zu 2.: Haushaltsbudget 5 
                                                
7 Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe hat errechnet, wie Frauenberatungsstellen ausgestattet sein müssen, um Ihre Arbeit bedarfsgerecht ausführen zu können:  
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/de/broschueren-und-buecher/stark-gegen-gewalt.html 
8 Bedarf in Münster auf Grundlage von 320.000 EW  
66    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    67

61 Die Frauenberatungsstellen öffnen sich weiter 
sichtbar für LBTI* Personen. 
 
 
Frauenberatungsstellen   Haushaltsbudget5 
62 Ermittlung weiterer finanzieller Bedarfe für 
Dolmetscher*innenkosten (z.B. für Arztbesuche, 
Psychotherapie) für Träger, die auf den bereits 
zur Verfügung stehenden Mittel nicht zugreifen 
können.  
17, Refugio/GGUA, Europabrücke ggf. weitere  
 
 Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
 
 
 
 
63 Beratung und Unterstützung für alle 
Gewaltformen: 
Eruieren, und thematisieren, Maßnahmen 
entwickeln für Gewaltformen, welche bisher nicht 
ausreichend thematisiert werden und für die es 
nicht ausreichend Unterstützungsangebote gibt. 
(z.B.: Menschenhandel, digitale Gewalt, rituelle 
Gewalt, Gewalt im Rahmen von Prostitution). 
 
 
 
17,  
Arbeitskreis GewSchG, 
Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und 
Mädchen,  
53 – Marischa  
 Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
64 Kompetenzzentrum für LSBTIQ* Personen, die 
Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen 
gemacht haben. Über zwei Jahre soll in einem 
Partizipationsprozess ein Konzept für die 
psychosoziale Beratung von LSBTIQ* Personen, 
die Gewalt erfahren haben, entwickelt werden. 
17, freie Träger   Koordinierungsstelle LSBTIQ*,  
 Koordinierungsstelle IK, 
 Externe Begleitung 8.000 €, 
 Stundenaufstockung bei den vom 
Amt für Gleichstellung geförderten 
Träger mit psychosozialen 
Beratungsangeboten im Bereich 
Frauen und LSBTIQ* je 0,1 VZÄ 
für zwei Jahre (ca. 140.000 € 
gesamt für acht Träger) 
 
 
 
 
 
 
Schutzunterkünfte (Artikel 23) 
65 Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze 
in Frauenhäusern wird, entsprechend den 
Forderungen der Istanbul-Konvention, angepasst.  
1. Erarbeitung eines Konzeptes für 
Schutzwohnungen durch die Träger der 
Frauenhäuser für die Übergangszeit, bis ein 
weiteres Frauenhaus zur Verfügung steht. Für 
die Konzepterstellung werden den Trägern 
finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt.  
2. Erarbeitung eines Konzeptes für ein weiteres 
(barrierefreies) Frauenhaus durch die Träger 
der Frauenhäuser. 
3. Finanzierung eines barrierefreien 
Frauenhauses im Rahmen einer 
Pauschalfinanzierung und in Abstimmung mit 
den umliegenden Kreisen. 
 
 
17, 50,  
Beratungsstelle Frauenhaus und Beratung 
e.V.,  
Frauenhäuser,  
64,  
in Absprache mit den umliegenden Kreisen 
Zu 1.:  
 Kosten für die Konzepterstellung 
Schutzwohnung(en) für die freien 
Träger: : 5.000€4 
Zu 2.:  
 Kosten für die Konzepterstellung 
für ein weiteres (barrierefreies) 
Frauenhaus: 10.000€4 = 2 VZÄ für 
einen Monat.  
 
 Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
 
Angaben zu Kosten für 
Schutzwohnung(en) und Frauenhaus 
können derzeit nicht gemacht werden.  
 
66 Die Schutzhäuser führen die Gestaltung ihres 
barrierefreien Zugangs sukzessive fort (räumliche 
Ausstattung, technische Hilfsmittel, 
Erreichbarkeit, Beratungsgespräche, 
Fortbildungen, gezielte Öffentlichkeitsarbeit). 
 
 
Träger der Frauenhäuser in Zusammenarbeit 
mit der Beauftragten für Menschen mit 
Behinderung,  
Runder Tisch barrierefreies Bauen  
 
 Haushaltsbudget 5 
67 Die Frauenhäuser öffnen sich weiter sichtbar für 
LBTI* Personen. 
 
Frauenhäuser   Haushaltsbudget5 
68 Öffnung der Frauenhäuser für Trans* Frauen, 
entsprechende Erweiterung der Zielgruppe in den 
Leistungsvereinbarungen mit den Trägern der 
Frauenhäuser. 
 
17, freie Träger  Haushaltsbudget5 
68    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    69

69 Überlegungen zu Unterbringungsmöglichkeiten 
für Frauen / Personen, die keinen oder 
erschwerten Zugang zu Frauenhäusern haben 
(Frauen mit Suchterkrankung, obdachlose 
Frauen, Seniorinnen/Frauen mit Pflegebedarf, 
geflüchtete Frauen, Frauen mit Söhnen ab 18, 
Studierende, EU-Bürgerinnen, LBTI*, Frauen mit 
Behinderung). Dazu werden Gespräche im 
Rahmen der Vernetzung geführt. 
 
17, 50  
 
 Koordinierungsstelle IK,  
 Koordinierungsstelle LSBTIQ,  
 Haushaltsbudget 
70 Fortführung der Vernetzung mit dem Arbeitskreis 
Runde Tische Häusliche Gewalt Münsterland 
insbesondere hinsichtlich des Bedarfs eines 
weiteren Frauenhauses. 
17   Koordinierungsstelle IK, 
 Haushaltsbudget 
Unterstützung für Opfer sexueller Gewalt (Artikel 25) 
71 Die Fachberatungsstellen sexualisierte Gewalt 
führen die Gestaltung ihres barrierefreien 
Zugangs sukzessive fort (räumliche Ausstattung, 
technische Hilfsmittel, Erreichbarkeit, 
Beratungsgespräche, Fortbildungen, gezielte 
Öffentlichkeitsarbeit). 
 
Beratungsstelle Frauenhaus und Beratung 
e.V., Beratungsstelle Frauen-Notruf e.V.,  
 Haushaltsbudget 5 
72 Die Fachberatungsstellen sexualisierte Gewalt 
öffnen sich weiter sichtbar für LBTI* Personen.  
 
Beratungsstelle Frauenhaus und Beratung 
e.V, Beratungsstelle Frauen-Notruf e.V 
 Haushaltsbudget5 
73 Ausbau der Anonymen Spurensicherung (ASS): 
 Durchführung in allen Krankenhäusern mit 
gynäkologischen Abteilungen und 
Kinderschutzambulanzen. 
 Die Verstetigung der ASS wird weiter 
vorangetrieben und für vulnerable 
Personengruppen zugänglich gestaltet 
(Trans*Personen, Frauen mit Behinderung, 
Frauen mit Fluchterfahrung usw.). 
AG ASS, 17, teilweise in Kooperation mit 
weiteren Akteur*innen 
 Haushaltsbudget,  
 Koordinierungsstelle IK, 
 Beantragung von weiteren Kosten 
über Landesmittel durch die 
Koordinierungsstelle IK 
 
 
 ASS wird der Öffentlichkeit und Fachkräften 
weiter bekannt gemacht (Flyer, Homepage) 
unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit. 
 Die Qualitätssicherung der ASS erfolgt durch 
regelmäßige Fortbildungen für 
Mediziner*innen und Multiplikator*innen und 
Evaluation. 
Schutz und Unterstützung für Kinder, als Zeug*innen häuslicher Gewalt (Artikel 26) 
74 Im Netzwerk Kinderschutz oder einer temporären 
UAG kann ein Rahmen zur Verfügung gestellt 
werden, Themen geschlechtsspezifischer und 
häuslicher Gewalt im Kontext von Kindern und 
Jugendlichen mit Akteur*innen im Kinderschutz 
zu thematisieren. 
51 Netzwerk Kinderschutz   Haushaltsbudget 
75 Das Netzwerk Kinderschutz wird weiterhin mit 
dem Netzwerken Gewaltschutz an Frauen 
vernetzt. Das Netzwerk Kinderschutz und seine 
Möglichkeiten können im AK Gewaltschutz 
vorgestellt und Synergien definiert werden.  
51 Netzwerk Kinderschutz,  
Arbeitskreis GwSchG,  
Arbeitskreis gegen Gewalt an Frauen und 
Mädchen 
 Haushaltsbudget 
76 Im Rahmen stetiger Bedarfsfeststellung und 
Weiterentwicklung von Angeboten der Kinder- 
und Jugendhilfe wird im Kontext der 
niedrigschwelligen und barrierefreien Beratungs- 
und Unterstützungsangebote weiterhin auf alle 
Formen der Kindeswohlgefährdung geschaut und 
diese entsprechend berücksichtigt. Hierzu werden 
entsprechende Kooperationen mit Trägern und 
Fachberatungsstellen genutzt. 
51  Haushaltsbudget 
77 In den vom Jugendamt durchgeführten 
Entwicklungen von institutionellen Rechte- und 
Schutzkonzepten wird im Bereich der 
allgemeinen Informationen über 
Kindeswohlgefährdung ebenfalls über häusliche 
Gewalt und die Mitbetroffenheit von Kindern im 
Kontext häuslicher Gewalt gesprochen. 
51  Haushaltsbudget 
70    Maßnahmentabelle Maßnahmentabelle    71

Anhang
 
Factsheet DIMR  ..............................................................  74
Bestandsanalyse  .............................................................  76
 
 
78 Die „Handlungsempfehlungen zum Schutz von 
Kindern bei häuslicher Gewalt in Münster“ werden 
überprüft und Veränderungsbedarfe identifiziert, 
sowie überarbeitet.  
 
 
51, 17  Koordinierungsstelle IK,  
 Haushaltsbudget 
Sorgerecht, Besuchsrecht und Sicherheit (Artikel 31) 
79 Überprüfung von Umgangs- und 
Sorgerechtsregelungen von Eltern, deren Kinder 
Zeug*innen von häuslicher Gewalt wurden:  
Der Runde Tisch „Trennung und Scheidung“ 
diskutiert die Frage, ob ein eigener Leitfaden zum 
Umgang mit Verfahren, in denen Gewaltvorwürfe 
Bestandteil sind, angelehnt an das Münchener 
Modell, entworfen werden muss/soll. 
Runder Tisch „Trennung und Scheidung“  
(Familiengericht, Beratungsstellen, 51,  
Verfahrensbeiständ*innen, Anwält*innen) 
 Haushaltsbudget 
 
 
Handlungsfeld Strafverfolgung und Justiz 
Maßnahme Akteur*innen Ressourcen 
Soforthilfe, Prävention und Schutz (Artikel 50) 
80 Fortführung, Überprüfung und Anpassung der 
Kooperationsvereinbarung. 
Polizei Münster,  
Beratungsstelle Frauenhaus und Beratung 
e.V.;  
Fachberatungsstelle häusliche Gewalt SkF,  
Krisen- und Gewaltberatung für Männer und 
Jungen – CV Münster  
 Haushaltsbudget  
Gefährdungsanalyse und Gefahrenmanagement (Artikel 51) 
81 Siehe dazu Maßnahme Nr.10   
 
Anhang    7372    Maßnahmentabelle

Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt
Monitor Gewalt gegen Frauen
Zahlen und Fakten zu geschlechtsspezifischer Gewalt
8 Fragen und Antworten
 Was ist die Istanbul-Konvention?
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarats. Die Konvention sieht Maßnah-
men vor, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhindern und zu bekämpfen. 2018 ist die 
Konvention in Deutschland in Kraft getreten. Sie gilt im Rang eines Bundesgesetzes.
 Was ist geschlechtsspezifische Gewalt?
Die Istanbul-Konvention macht klar: Gewalt gegen Frauen ist eine Menschenrechtsverletzung und eine 
Form der Diskriminierung. Geschlechts spezifisch ist Gewalt, die sich gegen Frauen richtet, weil sie Frauen 
sind, oder Gewalt, von der Frauen unverhältnismäßig stark betroffen sind. Geschlechtsspezifische Gewalt 
ist Ausdruck ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen, dient der Unterdrückung von 
Frauen und ist tief in gesellschaftlichen Strukturen und Normen verankert.
 Welche Formen von Gewalt 
umfasst die Istanbul-Konvention?
Frauen erleben geschlechtsspezifische Gewalt in 
 − körperlicher (darunter fallen auch Femizide), 
 − sexualisierter, 
 − psychischer, 
 − wirtschaftlicher 
 − sowie digitaler Form.
Die Istanbul-Konvention enthält unter anderem 
spezifische Vorgaben zu Vergewaltigung, sexueller 
Belästigung, Zwangsheirat, weiblicher Genital-
verstümmelung, Schwangerschaftsabbruch und 
Sterilisation ohne freie und informierte Zustim-
mung sowie Stalking. 
 
 Wie viele Frauen und Mädchen sind 
in Deutschland von geschlechts-
spezifischer Gewalt betroffen?
Gewalt gegen Frauen und Mädchen nimmt seit 
Jahren kontinuierlich zu. Nach Auswertung der 
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gab es 2023 
jeden Tag durchschnittlich:  
Die Dunkelziffern sind vermutlich deutlich größer. 
Befragungen zeigen, dass lediglich ein geringer 
Teil von Straftaten angezeigt wird.
1
2
3 44
Fälle von 
körperlicher Gewalt 
728 171
Fälle von 
sexualisierter Gewalt
Fälle von 
psychischer Gewalt
394
32
Vergewaltigungenmögliche 
Femizide
2,5
Stalkingfälle
55
Fälle digitaler 
Gewalt
409
Darunter pro Tag
 Was sind Femizide und wie oft 
kommt es dazu?
Femizide sind die äußerste Eskalation ge-
schlechtsspezifischer Gewalt: Frauen werden in 
diesen Fällen aufgrund ihres Geschlechts getötet, 
meist in (ex)-partnerschaftlichen Beziehungen. 
Femizide werden häufig als Familientragödie ba-
gatellisiert und weniger hart bestraft. Doch: 
Wenn ein Mann eine Frau tötet, weil sie sich 
trennt, ist das Mord.
Die Zahl möglicher Femizide kann nur annähe-
rungs weise angegeben werden, da die Polizeiliche 
Kriminalstatistik die Tatmotivation nicht ausweist.
 In welchem Alter sind Frauen und 
Mädchen besonders betroffen?
18–20
Junge Frauen, 18 bis 20 Jahre, 
 sind am häufigsten betroffen. Dies 
gilt für körperliche, sexualisierte, 
 psychische sowie digitale Gewalt.
21–50
Frauen im Alter von 21–50 Jahren 
sind in der Gesamtzahl die größte 
 Betroffenengruppe, aber im Vergleich 
zu ihrem Bevölkerungsanteil seltener 
von Gewalt betroffen als junge Frauen.
60+
Frauen ab 60 Jahren sind von allen 
Gewaltformen betroffen, besonders 
häufig aber von körperlicher Gewalt. 
<18
Auch Mädchen unter 18 Jahren 
sind Opfer aller Gewaltformen. 
 (2023, basierend auf PKS-Daten)
 Wer sind die Täter?
Geschlechtsspezifische Gewalt findet oft im sozialen 
Nahraum statt. Täter oder Tatverdächtige sind oft 
Partner, Angehörige oder Personen aus informellen 
sozialen Beziehungen (Freunde, Bekannte, Kollegen 
usw.). 2023 gab es:
 Was ist der „Monitor Gewalt gegen Frauen“?
Der Monitor ist eine umfassende Analyse zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 
in Deutschland. Die Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt des 
Deutschen Instituts für Menschenrechte hat den Monitor 2024 erstmals veröffentlicht. 
5
Das sind 
2–3 mögliche 
Femizide pro Tag.
Frauen und Mädchen wurden 2023 
Opfer eines versuchten oder vollendeten 
vorsätzlichen Tötungsdelikts 
(Mord oder Totschlag).
909 2–3
6
7
Fälle von 
innerfamiliärer Gewalt
(132 pro Tag)
Fälle von 
Partnerschaftsgewalt
(367 pro Tag)
134.098 48.377
8 Weitere Infos:
Impressum
HERAUSGEBER: Deutsches Institut für Menschenrechte | Zimmerstraße 26/27 | 10969 Berlin 
info@institut-fuer-menschenrechte.de, www.institut-fuer-menschenrechte.de
Dezember 2025 · Lizenz: https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/deed.de

Umsetzung der Istanbul -Konvention i n 
Münster: Part I – Bestandsanalyse der Be-
ratungs-/ Gewaltschutzinfrastruktur für 
Frauen 
 
 
        
Autorin: Lea Stratmann 
  
In Zusammenarbeit mit dem Amt für Gleichstellung und den Arbeitskrei-
sen „Gewaltschutzgesetz“ und „Gegen Gewalt an Frauen und Mäd-
chen“  
 
 
 
 
 
 
Inhaltsverzeichnis 
1 Einleitung ................................ ................................ ................................ ................. 1
2 Methodisches Vorgehen ................................ ................................ ......................... 2
3 Darstellung der Ergebnisse ................................ ................................ .................... 2
3.1 Demografische Fragen ................................ ................................ ....................... 2
3.2 Bedarfsabfrage ................................ ................................ ................................ ... 5
3.3 Ressourcenabfrage ................................ ................................ ...........................10
4 Zusammenfassung der Ergebnisse ................................ ................................ .......13
4.1 Ergebnisse verglichen anhand der Istanbul-Konvention ................................ ....14
5 Forderungen ................................ ................................ ................................ ...........16
6 Fazit ................................ ................................ ................................ .........................16
7 Literaturverzeichnis ................................ ................................ ................................ 18
8 Anhangsverzeichnis ................................ ................................ ............................... 19


Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Für welche Art der Einrichtung füllen Sie die Umfrage aus? ....................... 2
Abbildung 2: Themenschwerpunkte ................................ ................................ ................ 3
Abbildung 3: Aus welchen Mitteln wird Ihre Einrichtung finanziert? ................................ . 4
Abbildung 4: Welche Begriffe nutzen Sie, um Gewalt gegen Frauen zu beschreiben und 
wie bewerten Sie die einzelnen Begriffe auf einer Skala von 0 bis 100?. .......................... 5
Abbildung 5: Auf welchem Weg werden Sie im Erstkontakt von Frauen, die Gewalt erlebt 
haben, kontaktiert? ................................ ................................ ................................ ........... 6
Abbildung 6: Welche Gründe gibt es, dass Frauen nicht im Hilfesystem ankommen?(a.) 7
Abbildung 7: Welche Gründe gibt es, dass Frauen nicht im Hilfesystem ankommen?(b.) 7
Abbildung 8: Welche Gründe gibt es, dass Frauen nicht im Hilfesystem ankommen? (c.)8
Abbildung 9: Können Sie in einer akuten Krisensituation innerhalb von 24 Stunden ein 
Erstgespräch anbieten? ................................ ................................ ................................ .... 8
Abbildung 10: Wie häufig müssen Sie Klientinnen ablehnen? ................................ ......... 9
Abbildung 11: Aus welchen Gründen müssen Sie Klientinnen ablehnen? ....................... 9
Abbildung 12:  Decken Ihre Ressourcen das Bedarfsaufkommen der bei Ihnen H ilfe 
suchenden Frauen, welche von Gewalt betroffen sind, ab? ................................ .............10
Abbildung 13: Wie hoch schätzen Sie die fehlenden Ressourcen in Ihrer Arbeit mit von 
Gewalt betroffenen Frauen ein? ................................ ................................ .......................11
Abbildung 14: Was fehlt Ihnen zum Abdecken des Bedarfsaufkommens? .....................11
Abbildung 15: Was schätzen Sie als größtes Problem oder Hürde in Ihrer Arbeit ein? ...12
 
 
1 
 
1 Einleitung 
Deutschland ist dem „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von 
Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ (Istanbul-Konvention) 2017 beigetreten. Die Is-
tanbul-Konvention ist nach Ratifizierung am 1. Februar 2018 in Deutschland als Bundesgesetz 
in Kraft getreten. Mit der Ratifizierung gilt die Konvention damit in Deutschland als Bundesge-
setz und zugleich als völkerrechtlicher Vertrag (Deutscher Städtetag Berlin und Köln, 2021, S. 
5 f.). Deutschland hat sich damit verpflichtet, auf allen s taatlichen Ebenen Gewalt gegen 
Frauen zu verhüten, zu bekämpfen und den Opfern häuslicher Gewalt und anderer Gewaltfor-
men Schutz und Hilfe zu gewähren. Die wesentlichen Verpflichtungen aus der Konvention 
sind: 
- Schutz und Hilfe bei Gewaltbetroffenheit zu gewährleisten 
- Gewalt zu verfolgen und zu sanktionieren sowie 
- Öffentliches Bewusstsein zu schaffen (Council of Europe Treaty Series, 2011, S. 41 ff.). 
Die Verpflichtungen aus der Istanbul -Konvention gelten auf staatlichen Ebenen (Behörden, 
Gesetzgebung und Gericht) sowie für Beratungs - und Hilfeeinrichtungen, Verwaltung, Ge-
sundheitswesen, Politik, Wissenschaft und in der Zivilgesellschaft (Deutscher Städtetag Berlin 
und Köln, 2021, S. 9). Jedoch mangelt es seit der Ratifizierung weiterhin an der Umsetzun g 
der Istanbul-Konventionen. 
Durch die Arbeitskreise (AK) Gewaltschutzgesetz und Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, 
die vom Amt für Gleichstellung der Stadt Münster koordiniert w erden, gibt es eine gute Ver-
netzung zwischen den involvierten Institutionen, den Unterstützungsorganisationen und der 
freien Trägerschaft. Dieses sind beispielsweise Fachberatungsstellen, Frauenhäuser, staatli-
che Stellen wie  Polizei, KSD, Staatanwaltschaft etc. Das Amt für Gleichstellung erhielt den 
Auftrag von der Politik, eine erste Bestandaufnahme zur Umsetzung der Istanbul-Konvention 
in Münster durchzuführen . Die oben genannten Arbeitskreise wurden mit der Durchführung 
dieser Bestandsaufnahme beauftragt. Dazu wurde ein Fragebogen entwickelt, (Anhang A) der 
einen ersten Überblick über den Ist-Zustand und die Bedarfe der Hilfeinfrastruktur für von Ge-
walt betroffene Frauen in Münster schaffen soll.

2 
 
2 Methodisches Vorgehen 
Im November 2022 wurde die Umfrage zur Bestandsaufnahme und Bedarfsanalyse der Hilfs-
angebote für von Gewalt betroffene Frauen in Münster konzipiert, welche in Form eines Fra-
gebogens im Dezember 2022 per E-Mail an die Fachstellen versandt wurde. Der Fragebogen 
gliedert sich in drei Teile (Demografische Fragen, Bedarfsabfrage sowie Ressourcenabfrage) 
und besteht aus 28 Fragen. 14 von insgesamt 25 angefragten Fachstellen beteiligten sich an 
der Umfrage. Obwohl manche Fragen nicht auf alle Fachstellen zugeschni tten sind, wurden 
die Einrichtungen gebeten, die Fragebogen nach Möglichkeit zu bearbeiten.  Zunächst wurde 
der Fragebogen an die freien Träger  und Fachstellen der Arbeitskreise geschickt. Nach den 
Rückmeldungen der Fachstellen begann die Auswertung des Fra gebogens. Die Auswertung 
der Fragebogen erfolgte anonym. 
3 Darstellung der Ergebnisse 
Im folgenden Kapitel erfolgt die Darstellung der Ergebnisse des Fragebogens zur Umsetzung 
der Istanbul-Konvention in der Stadt Münster. Unter den vierzehn teilnehmenden Trägern be-
finden sich zwei Frauenhauseinrichtungen, die Rechtsmedizin sowie elf Fachberatungsstellen.  
3.1 Demografische Fragen  
Frage 1: Art der Einrichtung 
Ca. 30% der Teilnehmenden füllte die Umfrage für Fachberatungsstellen bei sog. häuslicher 
Gewalt aus. Außerdem nahmen Frauenberatungsstellen, Fachberatungsstellen bei sexuali-
sierter Gewalt, Geflüchteten-/ Migrationsberatung sowie Frauenhäuser an der Umfrage teil.  
 
 
 
Abbildung 1: Für welche Art der Einrichtung füllen Sie die Umfrage aus? 
 
3 
 
Fragen 2: Themenschwerpunkte 
Ein Großteil der Einrichtungen haben sog. häusliche Gewalt, psychische, körperliche, sexua-
lisierte Gewalt sowie Krisenberatung und Stalking als Themenschwerpunkte angegeben. We-
niger vertreten sind Traumafachberat ung, Digitale/ Cybergewalt, FGM (Weibliche Genitalbe-
schneidung), Folter, Gewalt in der Pflege im sozialem Nahraum und Sonstiges. 
 
 
Art der Angebote 
Die Einrichtungen haben ein sehr breites Angebotsspektrum, auf das sie spezialisiert sind. 
Das Angebot reicht von Beratung, Krisenintervention sowie p sychosozialer Beratung bis zu 
Gruppenangeboten, Begleitung zur Polizei sowie zur Antragsstellung (Gewaltsc hutzgesetz), 
Weiterbildung und Schulung von Multiplikatoren, Unterbringung in Frauenhäusern, Prozess-
begleitung, Hilfe in akuten Notfällen, langfristiger Hilfe, rechtlicher sowie finanzieller Beratung 
und Paarberatung (Anhang B). 
Frage 3: Entstehung des Vereins/Trägers 
Neun Träger haben sich Ende der 70er, Anfang der 80er Jahren gegründet. Fünf Träger gaben 
an, sich nach dem Jahr 2000 gegründet zu haben. 
Frage 4: Befassung des Vereins/Trägers mit dem Thema Gewalt an Frauen 
Die meisten Träger haben sich seit Ende der 70er Jahre mit dem Thema Gewalt gegen Frauen 
beschäftigt. Die Verabschiedung des Gewaltschutzgesetzes führte zur Entstehung drei weite-
rer Beratungsangebote Anfang 2000. Ein Träger gründete und befasste sich mit dem Thema 
Gewalt gegen Frauen seit 2018. 
 
Abbildung 2: Themenschwerpunkte

4 
 
Frage 5: Finanzierung 
Die Finanzierung der Fachstellen bei sog. häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen setzt 
sich größtenteils aus kommunalen Mitteln und Zuschüssen des Landes Nordrhein-Westfalen 
zusammen.  Einige Stellen finanzieren einen Teil durch Eigenmittel wie Mitgliedsbeiträge und 
Spenden sowie Bußgeldzuweisungen. 
 
 
 
 
 
 
Frage 6: Mitarbeiter*innen der Einrichtung 
Die meisten Einrichtungen gaben an, aus wenigen Mitarbeiter*innen zu bestehen. Zehn von 
den vierzehn Teilnehmenden haben unter zehn Mitarbeiter*innen, zwei über zehn. Eine Ein-
richtung gab an, eine Mitarbeiter*innenanzahl von 30 und eine von 100 zu haben (Anhang C). 
Die Anzahl der Mitarbeiter*innen entspricht nicht grundsätzlich Vollzeitstellen. 
Frage 7: Mitarbeiter*innenzahl Gewaltschutz 
Bei zwölf von vierzehn Teilnehmenden sind unter zehn Mitarbeiter*innen im Gewaltschutz tä-
tig. Eine Einrichtung gab an, dass 10 Mitarbeiter*innen im Gewaltschutz  tätig sind und eine 
Einrichtung gab an, dass 23 Mitarbeiter*innen im Gewaltschutz tätig sind (Anhang D). 
Frage 8: Wochenarbeitsstunden insgesamt 
Drei von vierzehn Teilnehmer*innen (ca. 21%) gaben an, ca. 300 Wochenarbeitsstunden auf 
alle Mitarbeiter*innen verteilt zur Verfügung zu haben. Jeweils zwei der Teilnehmenden gaben 
an, zwischen 0-30, 61-90 und 91 -120 Wochenarbeitsstunden zu r Verfügung zu haben . Die 
übrigen Teilnehmenden liegen zwischen 31-60, 121-150, 151-180, ca. 230 und ca. 900 Wo-
chenarbeitsstunden (Anhang E). 
Abbildung 3: Aus welchen Mitteln wird ihre Einrichtung finanziert? 
 
5 
 
Frage 9: Wochenarbeitsstunden insgesamt für den Gewaltschutz 
21% der Teilnehmenden haben 0 -30 Wochenarbeitsstunden über alle Mitarbeiter*innen ver-
teilt zur Verfügung. Jeweils 14% haben 31 -60, 91-120 und 151 -180 Wochenarbeitsstunden 
zur Verfügung und jeweils 7% der Teilnehmenden hat 61-90, ca. 230 und ca. 700 Wochenar-
beitsstunden zur Verfügung (Anhang F). 
Frage 10: Öffnungszeiten/ Erreichbarkeit 
21% der Teilnehmenden gaben an, rund um die Uhr erreichbar zu sein. Wiederum sechs teil-
nehmende Träger gaben an, offene Sprechstunden zu den Öffnungszeiten anzubieten. Ein 
Träger gab an , keine offenen Sprechstunden anzubiete n und sieben Träger gaben unter-
schiedlichen Öffnungszeiten von montags bis freitags an. 
Frage 11: Erreichbarkeit in Krisenfällen 
Die Hälfte der Teilnehmenden ist rund um die Uhr in Krisenfällen erreichbar . Einige Teilneh-
mende sind während der Öffnungszeiten in Krisenfällen erreichbar, ein Träger gab an , ganz-
tägig über den Anrufbeantworter erreichbar zu sein. 
3.2 Bedarfsabfrage 
Frage 12 und 13: Begriffsnutzung 
Fast 80% nutzen den Begriff „häusliche Gewalt“, jedoch wird der Begriff von einer Skala 1 bis 
100 nur mit 55 bewertet. Das zeigt, dass der Begriff zwar am häufigsten genutzt wird, jedoch 
nicht als angemessen gesehen wird. „Sexualisierte Gewalt“ wird ebenfalls häufig genutzt und 
auch gleichzeitig als sehr angemessen bewertet. Ebenso werden „strukturelle Gewalt“ sowie 
„geschlechterspezifische Gewalt“ als sehr angemessen bewertet. 
 
Abbildung 4: Welche Begriffe nutzten Sie um Gewalt gegen Frauen zu beschreiben und wie bewerten Sie die 
einzelnen Begriffe auf einer Skala von 0 bis 100?

6 
 
Frage 14: Mitarbeiter*innen, die Kontakt zu gewaltbetroffenen Frauen haben 
Drei Einrichtungen gaben an, dass ein*e Mitarbeiter*in im Gewaltschutz tätig ist . Ebenso ga-
ben drei Einrichtungen an, dass fünf Mitarbeiter*innen im Gewaltschutz tätig sind. Zwei gaben 
neun Mitarbeiter*innen an und jeweils eine Einrichtung gab an, dass drei, zehn  und dreiund-
zwanzig Mitarbeiter*innen im Gewaltschutz tätig sind (Anhang G). 
Frage 15: Anfragen 
Bei 80 Prozent der aufkommenden Anfragen handelt es sich um Frauen, welche von Gewalt 
betroffen sind. 
Frage 16: Erstkontaktaufnahme 
Die erste Kontaktaufnahme zu den Hilfestellen erfolgt häufig über das Telefon. In vielen Fällen 
erfolgt die Kontaktaufnahme über Dritte, wie Angehörige oder Freund*innen der Betroffenen 
oder über Sozialarbeiter*innen oder Betreuer*innen, die den Frauen die Kontaktaufnahme mit 
Beratungsstellen oder anderen Hilfestellen bei häuslicher Gewalt empfehlen.  Ca. 79% neh-
men Kontakt über E-Mail oder über andere Fachberatungsstellen auf und 71% nehmen Kon-
takt über die Polizei auf. Einige Frauen nehmen auch in Eigeninitiative Kontakt zu den Fach-
stellen auf und stellen sich persönlich vor. 
 
 
Fragen 17: Hilfesystem 
Alle Teilnehmenden (also 100%) gehen davon aus, dass nicht alle Frauen im Hilfesystem an-
kommen (Anhang H). 
 
 
Abbildung 5: Auf welchem Weg werden Sie im Erstkontakt von Frauen, die Gewalt erlebt haben, kontaktiert? 
 
7 
 
Frage 18: Gründe, warum Frauen nicht im Hilfesystem ankommen 
a. Seitens der eigenen Institution 
Mehr als die Hälfte der  Teilnehmenden gab an, dass die g ewaltbetroffenen Frauen auf-
grund von mangelnden Übersetzungs-/Sprachmittlungsmöglichkeiten nicht im Hilfesystem 
ankommen. Die Hälfte gab an, dass die betroffenen Frauen aufgrund von nicht vorhande-
ner Barrierefreiheit im Hilfesystem ankommt, 43% aufgrund von mangelnder Erreichbarkeit 
in Akutsituationen und 29% wegen langen Wartezeiten bzw. wegen mangelndem Angebot. 
 
 
 
 
 
b. Seitens der von Gewalt Betroffenen 
100% der Teilnehmenden gaben an, dass die Frauen aufgrund von Schuld - und Scham-
gefühlen nicht im Hilfesystem ankommen. Jeweils 93% gaben an, dass die Frauen wegen 
fehlendem Wissen über Beratungsmöglichkeiten und  mangelnden Sprachkenntnissen 
nicht im Hilfesystem ankommen. 86%  benannten Angst und Stigmatisierung  als Grund. 
79% gaben an, dass Frauen aus Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird, sich nicht an Hil-
festellen wenden.  
 
 
 
 
Abbildung 6: Welche Gründe gibt es, dass Frauen nicht im Hilfesystem ankommen? (a.) 
Abbildung 7: Welche Gründe gibt es, dass Frauen nicht im Hilfesystem ankommen? (b.)

8 
 
 
c. Seitens anderer Involvierter Institutionen 
93% der Teilnehmenden gaben an, dass aus Unsicherheit im Umgang mit den Betroffenen 
und dem fehlenden Wissen über Beratungsmöglichkeiten, sie nicht im Hilfesystem (bei den 
involvierten Institutionen) ankommen. Jeweils 79% gaben an, dass fehlendes Bewusstsein 
über das Thema vorhanden ist, mangelnde Standards zur Vermittlung von Gewaltbetroffe-
nen vorliegen und mangelnde Ressourcen bestehen. 71% gaben an , dass aufgrund von 
Unsicherheiten im  Umgang mit der Rechtslage seitens der beteiligten Institutionen die 
Frauen nicht im Hilfesystem ankommen 
  
 
 
Fragen 19: Erstgespräch innerhalb von 24 Stunden 
Knapp über die Hälfte der Teilnehmenden kann innerhalb von 24 Stunden ein Erstgespräch 
bei einer akuten Krise anbieten. Das bedeutet, dass es knapp die Hälfte nicht kann. 
 
Abbildung 9: Können Sie in einer akuten Krisensituation innerhalb von 24 Stunden ein Erstgespräch anbieten? 
 
Abbildung 8: Welche Gründe gibt es, dass Frauen nicht im Hilfesystem ankommen? (c.) 
 
9 
 
 
Frage 20: Dauer bis zum Erstgespräch 
29% gaben an, innerhalb von 48 Stunden ein Erstgespräch anzubieten, ebenfalls 29% gaben 
an, innerhalb von 72 Stunden ein Erst gespräch anzubieten. 21% der Teilnehmenden gaben 
an, zwischen 48-72 Stunden ein Erstgespräch anbieten zu können und 7% haben  die Frage 
nicht beantwortet (Anhang I).  
Fragen 21: Kapazität 
Die Hälfte der Beteiligten gab an, `oft´ Klientinnen abzulehnen, die andere Hälfte gab an, `sel-
ten´ Klientinnen abzulehnen und ein Träger gab an `nie´ Klientinnen abzulehnen 
 
Abbildung 10: Wie häufig müssen Sie Klientinnen ablehnen? 
Frage 22: Grund für Ablehnung 
Ca. 79% gaben an, Klientinnen abzulehnen, weil die Anfrage nicht der fachlichen Spezialisie-
rung entspricht. Jeweils 29% gaben an , aufgrund von mangelnder Beratungskapazität sowie 
aufgrund von mangelnder Platzkapazität Klientinnen ablehnen zu müssen. Etwa 21% gaben 
an, dass die Sprachbarriere der Grund für die Ablehnung sei. 
 
 
 
 
Abbildung 11: Aus welchen Gründen müssen sie Klientinnen ablehnen?

10 
 
Frage 23: Teil der Arbeit mit gewaltbetroffenen Frauen 
Dreizehn von vierzehn Teilnehmenden gaben an, dass ein großer Teil bei der Arbeit mit von 
Gewalt betroffenen Frauen die Teilnahme an Fachfortbildungen sowie Fachschulungen zu re-
levanten Themen sowie regionale Netzwerkarbeit ist. Zwölf Einrichtungen gaben an, dass die 
Beratung ein großer Teil der Arbeit ist. Ein ebenfalls großer Teil gab an , dass Supervision, 
überregionale Netzwerkarbeit und Öffentlichkeitsarbeit Teil der Arbeit mit von gewaltbetroffe-
nen Frauen ist. Acht Teilnehmende Träger gaben Verwaltung und Bürokratie und jeweils sie-
ben der vierzehn Teilnehmenden gab an, dass Intervision sowie Finanzierung und Finanzab-
wicklung ein Teil der Arbeit ist (Anhang J). 
3.3 Ressourcenabfrage 
Frage 24 und 25: zeitliche Ressourcen 
Fast 70% der Teilnehmenden möchte die vorhandenen zeitlichen Ressourcen mehr in den 
Tätigkeitsbereich Beratung stecken. Die Hälfte der Teilnehmenden gab an, weniger der zeitli-
chen Ressourcen in den Tätigkeitsbereich Finanzierung und Finanzabwicklung sowie Verwal-
tung und Bürokratie stecken zu wollen. Bei den zeitlichen Ressourcen für die regionale Netz-
werkarbeit sowie bei der überregionalen Netzwerkarbeit gaben jeweils 60 % der Teilnehmen-
den an, keine weiteren Ressourcen einsetzen zu wollen. Bei den Tätigkeitsbereichen Öffent-
lichkeitsarbeit, Veranstaltung/Durchführung von Fachfortbildungen  sowie Aufklärungs- und 
Präventionsprojekte sollen mehr der zeitlichen Ressourcen einfließen. 50% der teilnehmenden 
Träger gab an, dass die zeitlichen Ressourcen für Supervision angemessen sind.  
Frage 26: Bedarfsaufkommen 
Fast 80% können mit den vorhandenen Ressourcen das Bedarfsaufkommen der Frauen, die 
von Gewalt betroffen sind, nicht abdecken. 
 
Abbildung 12: Decken Ihre Ressourcen das Bedarfsaufkommen der bei Ihnen hilfesuchenden Frauen, welche von 
Gewalt betroffen sind, ab? 
 
11 
 
a. Wie hoch sind die fehlende Ressourcen 
Ca. 43% aller Teilnehmenden stimmten mit „Mittel“ ab, 21% mit „Hoch“ und jeweils 7% mit 
„Sehr hoch“ und „Gering“. 
 
Abbildung 13: Wie hoch schätzen Sie die fehlenden Ressourcen in Ihrer Arbeit mit von Gewalt betroffenen Frauen 
ein? 
b. Abdecken des Bedarfsaufkommens 
Bei der Frage, was zum Abdecken des Bedarfsaufkommens fehlt, stimmten ca. 80% aller 
Teilnehmenden mit bedarfsgerechter, klientelunabhängiger und dauerhafter Finanzierung 
ab. 64% stimmten für zusätzliche Mitarbeiter*innen, 57% für zusätzliche Arbeitszeit, 50% 
für barrierefreien Zugang, jeweils ca. 30% für zusätzliche Raum- sowie Platzkapazität (z.B. 
Frauenhausplätze) und 21% für zusätzliche Fachfortbildungen/Fachschulungen zu rele-
vanten Themen. 
 
Abbildung 14: Was fehlt Ihnen zum Abdecken des Bedarfsaufkommens?

12 
 
Frage 27: Probleme oder Hürden bei der Arbeit 
Neun von vierzehn Teilnehmenden (ca. 64%) benannten eine unsichere  Finanzierung als 
größtes Problem oder Hürde bei der Arbeit. Jeweils 57% gaben an, dass die unklare rechtliche 
Regelung ( z.B. Umgangs- und Aufenthaltsrecht etc.) sowie die mangelnden finanziellen Res-
sourcen ein Problem darstellen.  
 
Abbildung 15: Was schätzen Sie als größtes Problem oder Hürde in Ihrer Arbeit ein? 
Frage 28: (Offenes Antwort Format) Was sollte sich ändern, um die Umsetzung der Is-
tanbul-Konvention in Münster angemessen zu gewährleisten und somit eine bessere 
Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sicher zu stellen? 
Es soll eine bedarfsgerechte Finanzierung für die Unterstützung von gewaltbetroffenen Frauen 
geben. Außerdem sollten Frauenhausplätze unabhängig vom Einkommen, Aufenthaltsstatus 
etc. der Betroffenen finanziert werden. Alle involvierte Institutionen sollten regelmäßige Fort- 
und Weiterbildungen zu dem Thema sog. häusliche Gewal t, Fallmanagementtreffen sowie 
Standards im Ablauf erhalten. Somit wäre sichergestellt, dass die Hilfe für betroffenen Frauen 
nicht vom Engagement einzelner abhängt. Außerdem bedarf es einer Sensibilisierung bezüg-
lich der Thematik an den zuständigen Behörden und einen kooperativen Umgang mit den Be-
troffenen. Des Weiteren soll das Thema der sogenannten häuslichen Gewalt weiterhin in die 
Öffentlichkeit rücken und mehr Netzwerkarbeit stattfinden. Es fließt bereits viel Zeit in die Ar-
beit mit Klientinnen ein, jedoch decken die personellen Ressourcen den Bedarf an Gesprächs-
angeboten nicht ab. Demnach soll es mehr Personal geben. Außerdem sollen die betroffenen 
Frauen mehr Unterstützung bei den bürokratischen Vorgängen (z.B. Aufnahmeverfahren) er-
halten. Aufenthaltsrechtlich sollte mehr mit dem Gewaltschutz einhergehen und sich nicht im 
Weg stehen (z.B. bei Wohnsitzauflagen). Außerdem sollten die besonderen Lebenslagen der 
Frauen bei der Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen sowie Bleiberechts - und Härtefallrege-
lungen berücksichtigt werden. Zudem soll es einen bessere Wohnraumförderung für Gewalt-
betroffene Frauen geben (Anhang K). 
 
13 
 
4 Zusammenfassung der Ergebnisse 
• mangelnde Standards bei den involvierten Institutionen  
• Präventionsarbeit 
• Regelmäßige Fort- und Weiterbildung  
• Bei 80 % der Anfragen handelt es sich um Frauen, die von Gewalt betroffen sind 
• 100% der Träger gaben an, dass nicht alle Betroffenen im Hilfesystem ankommen 
• 50% der Träger gaben an, oft Frauen ablehnen zu müssen 
• Mangelnde Plätze 
• Mangelnde Stellen  
• Faktische Kürzung durch Stagnation der Zuschüsse 
 
Die meisten autonomen Träger in Münster haben sich in den 70ger Jahren im Zuge der femi-
nistischen Bewegung der 70er Jahre gegründet. Durch diese Welle wurde ein Prozess, der als 
Aufbau eines Hilfesystems bezeichnet wird, eingeleitet. Dieser Prozess beinhaltet den Ausbau 
einer Infrastruktur und Ausstattung mit Frauenhausplätzen, Schutzwohnungen , Gleichstel-
lungsamt, Fachberatungsstellen sowie anderer, nicht staatlicher Organisationen für von Ge-
walt betroffene Frauen. In Münster gibt es ein breit aufgestelltes Spektrum an Hilfsorganisati-
onen mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten, die als elementare Bestandteile des Hil-
fesystems fungieren. Jedoch besitzen die meisten teilnehmenden Träger ein geringes Stellen-
volumen an Mitarbeiter*innen. Nur zwei der teilnehmenden Träger ha ben ein hohes Stellen-
volumen mit 30 und 100 Mitarbeitenden. Dabei ist anzunehmen, dass das Volumen an Perso-
nal beziehungsweise die Arbeitszeit oft nicht ausreicht, um alle Aufgabenbereiche in ge-
wünschter Qualität umzusetzen. Aufgrund des geringen Stellenvolumens der Träger sind nicht 
viele Mitarbeiter*innen im Gewaltschutz tätig. Dementsprechend fällt die Zahl  der gesamten 
Wochenarbeitsstunden über alle Mitarbeitende verteilt gering aus. Ebenso die Zahl der ge-
samten Wochenarbeitsstunden über alle Mitarbeiter*innen verteilt, die für den Bereich Gewalt-
schutz zur Verfügung stehen. Die Ausstattung der Fachberatungsstellen mit finanziellen und 
personellen Ressourcen wird als gering wahrgenommen.  Fast 50% der teilnehmenden Träger 
können nicht innerhalb von 24 Stunden ein Erstgespräch bei einer akuten Krisensituation an-
bieten. Somit kann meist nur eine begrenzte Errei chbarkeit per Telefon oder E -Mail gewähr-
leistet werden. Gewaltbetroffene müssen sich auf Wartezeiten einstellen, bevor sie einen Ter-
min erhalten können. Dieser Zustand ist vor allem in akuten Gewalt- und Gefährdungssituati-
onen sehr riskant für die betroffenen Frauen. Bei etwas mehr als 80% (im Schnitt) der aufkom-
menden Anfragen handelt es sich um Frauen, welche von Gewalt betroffen sind. 
Bei der Ressourcenabfrage wird deutlich, dass es breit gefächerte Tätigkeitsbereiche bei den 
unterschiedlichen Fachstellen gibt. Die Beratung ist zwar ein großer Teil, jedoch gehören auch 
anderen Tätigkeitsbereiche wie beispielsweise die regionale sowie überregionale Netzwerkar-
beit, die Finanzabwicklungen, Bürokratie, Veranstaltungen von Fach fortbildungen und Schu-
lungen zu relevanten Themen, Aufklärungs- und Präventionsarbeit zur alltäglichen Arbeit. 50%

14 
 
der Träger gaben an, oft Klientinnen ablehnen zu müssen. Die Aufgaben und Anforderungen 
bei den Hilfseinrichtungen haben sich über die Jahre geändert. Sie gehen weit über die Bera-
tung von gewaltbetroffenen Frauen hinaus. Trotz steigender Kosten stagnieren die Zuschüsse, 
das bedeutet für die Fachberatungsstellen und Frauenhäuser eine faktische Kürzung. Mit stei-
gender Sensibilität in der Öffentlichkeit nehmen die Anfragen an die Fachberatungsstellen und 
ähnlichen Organisationen zu. Mit sinkenden Ressourcen müssen die Fachberatungsstellen 
ein steigendes Beratungsaufkommen bewältigen. (Büttner, 2020, S. 245). 100% der Teilneh-
menden gaben an, dass nicht alle Frauen im Hilfesystem ankommen. Daraus lässt sich schlie-
ßen, dass unterschiedliche Hürden im Hilfesystem bestehen wie beispielsweise die m an-
gelnde Übersetzungs-/Sprachmittlungsmöglichkeit der Träger oder das fehlende Wissen über 
die Angebote seite ns der betroffenen Frauen.  Ein weiterer Grund, weshalb die B etroffenen 
nicht im Hilfesystem ankommen, sind die mangelnden Standards im Umgang mit von Gewalt 
betroffenen Frauen durch die involvierten Institutionen. Teilweise fehlt das Wissen über Bera-
tungsmöglichkeiten oder die Unsicherheit mit der Rechtslage. Die berufliche Konfrontation mit 
Gewalt in Beziehungen stellt hohe (fachliche und psychische) Anforderungen an die Fach-
kräfte in Polizei, Berat ung, Justiz und Gesundheitswesen. Regelmäßige Fo rtbildungen sind 
deshalb eine unerlässliche Grundlage für die Stabilisierung von individueller Handlungssicher-
heit und für die fallbezogene Kooperation. Außerdem stellen die bereits bestehenden Struktu-
ren und Vorgehensweisen oft Barrieren dar und verursach en Schutzlücken zulasten der 
Frauen.  
4.1 Ergebnisse verglichen anhand der Istanbul-Konvention 
Durch das Inkrafttreten der Istanbul Konventionen in Deutschland haben sich alle politischen 
sowie staatlichen Institutionen dazu verpflichtet, das Übereinkommen umzusetzen. Das Über-
einkommen umfasst die allgemeine Verpflichtung zur Abwehr und Bekämpfung von Gewalt 
gegen Frauen sowie detaillierte Präventionsmaßnahmen. Durch die Richtlinien und Präventi-
onsmaßnahmen wird ein umfassender Rahmen vorgegeben. Ein zentraler Faktor, der die Ar-
beit der Hilfsorganisationen begrenzt und somit die Situation von gewaltbetroffenen Frauen in 
Deutschland erschwert, ist die mangelnde gesamtgesellschaftliche, systematische und politi-
sche Umsetzung der Istanbul -Konventionen. Es besteht z um Beispiel immer noch keine 
deutschlandweite Koordinierungsstelle zur Beobachtung der Umsetzung der Maßnahmen, ob-
wohl dies in Artikel 10 der Istanbul Konventionen gefordert wird (Bundesministerium für Fami-
lie, Senioren, Frauen und Jugend, 2020, S. 9). Des Weiteren heißt es in Artikel 19 der Istanbul-
Konvention: „Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen 
Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Opfer Zugang zu Diensten erhalten, die ihre Genesung 
nach Gewalt erleichtern.“ (Council of Europe Treaty Series, 2011, S. 12). Diese erforderlichen 
Maßnahmen scheinen bisher nicht um gesetzt zu sein. Bei der Auswertung  (Frage 26) wird 
 
15 
 
deutlich, dass 80% der Teilnehmenden zum aktuellen Zeitpunkt den bestehenden Bedarf nicht 
ausreichend decken  können. Außerdem heißt es in  Artikel 8 der Istanbul Konventionen: 
„Schutz für alle“. Das Unterstützungsangebot für gewaltbetroffene Frauen muss diskriminie-
rungsfrei gestaltet und angewendet werden. Bei der Frage, ob alle Frauen in Hilfesystem an-
kommen (Frage 17) geben alle Teilnehmenden an, dass nicht alle Frauen in Hilfesystem an-
kommen. Die Gründe seitens der Träger, warum die Betroffenen abgelehnt werden, sind bei-
spielsweise mangelnde Übersetzungs-/Sprachmittlungsmöglichkeiten, nicht vorhandene Bar-
rierefreiheit im Hilfesystem, mangelnde Erreichbarkeit in Akutsituationen oder lange Wartezei-
ten wegen mangelndem Angebot (Frage 18). 
In Deutschland gibt es weiterhin eine Vielzahl von nicht staatlich finanzierten Hilfsorganisatio-
nen, die unter anderem auf Spenden angewiesen sind, um bestehen zu können. Die aktuellen 
Finanzierungsregelungen sind unzureichend und lückenhaft. Daraus ergeben sich Zugangs-
hindernisse, vor allem für die schutzbedürftige n Frauen (Council of Europe Treaty Series, 
2011, S. 51 f.). In Frage 5 ist zu erkennen, dass die teilnehmenden Träger durch Förderungen 
der Stadt oder dem Land, interne sowie externe Spenden oder durch Bußgelder finanziert 
werden. Durch die unzureichende Finanzierung können nur schwer die Fort - und Weiterbil-
dungsmöglichkeiten finanziert werden und somit kann keine professionelle Weiterentwicklung 
oder qualitativ hochwertige Arbeit geleistet werden. Daher sollten alle Hilfsorganisationen 
strukturell, finanziell und personell so ausgestattet sein, dass es d en Bedarfen der Frauen 
entspricht. Jedoch ist nicht nur die Fort- und Weiterbildung bei den Hilfsorganisationen wichtig. 
Wie in Artikel 15 beschrieben, sollten die Fort- und Weiterbildungen in allen beteiligten Berufs-
gruppen, die mit von Gewalt betroffenen Frauen oder Tätern arbeiten, standardisiert werden. 
Gewaltbetroffene Frauen sind keine homogene Gruppe; es muss auf besondere Bedarfe ein-
zelner Gruppen und besondere Lebenslagen eingegangen werden (Council of Europe Treaty 
Series, 2011, S. 9 f.). Die Istanbul-Konvention ist von dem Leitgedanken getragen, dass der 
Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt nur dann erfolgreich sein kann, wenn eine ganz-
heitliche und koordinierte Politik verfolgt wird, die alle staatlichen Ebenen einbezieht. Außer-
dem soll das Übereinkommen dazu beitragen, Frauen das grundlegende Menschenrecht auf 
ein gewaltfreies Leben zu gewährleisten. Dabei wird Gewalt gegen Frauen als Folge der ge-
sellschaftlichen Geschlechterdifferenz und der dadurch bedingten Machtverhältnisse zwi-
schen den Geschlechtern gesehen. Wie in Artikel 12 beschrieben, sieht die Istanbul-Konven-
tion die Gleichstellung der Geschlechter daher als notwendige Voraussetzung für die Beendi-
gung von Gewalt an Frauen und Mädchen. Somit ist Gewalt gegen Frauen kein individuelles, 
sondern ein gesellschaftliches Problem. Es ist Aufgabe des Staates, vor allen Formen ge-
schlechtsspezifischer Gewalt zu schützen (Council of Europe Treaty Series, 2011, S. 8).

16 
 
5 Forderungen 
Daraus ergeben sich folgende Forderungen: 
• Mehr personelle Ressourcen 
• Sichere Finanzierung (erhebliche Steigerung personeller und finanzieller Ressour-
cen) 
• Ausreichend Frauenhausplätze 
• Zusätzliche Arbeitszeit 
• Standards sowie Implementierung des Themas Gewalt gegen Frauen an allen invol-
vierten Institutionen (Implementierung von Interventionsstandards) 
• Sensibilisierung, Vernetzung und Fortbildung 
• kontinuierliche Anpassung bestehender Konzepte und Handlungsstandards 
6 Fazit 
Durch die interinstitutionelle und interdisziplinäre Zusammenarbeit von Hilfsorganisationen 
und Fachstellen konnte die Thematik häuslicher Gewalt und ihre Vielschichtigkeit erkannt und 
die Intervention auf gemeinsame Ziele ausgerichtet werden. Häusliche Gewalt soll abgebaut 
und so weit wie möglich verhindert werden. Dabei ist nicht nur das Bestehen und Kooperieren 
eines Hilfenetzwerks wichtig, sondern auch ein gesamtgesellschaftliches Umdenken erforder-
lich, bei dem die Täter in die Verantwortung genommen werden und die betroffenen Frauen 
Unterstützung erhalten (Kavemann, 2016, S. 52 f.). Das Wissen um das Recht auf ein gewalt-
freies Leben und Möglichkeiten der Unterstützung bei Gewalterfahrungen müss en bei noch 
mehr betroffenen Frauen gestärkt werden. Außerdem muss das Angebot des Hilfenetzwerks, 
für alle Betroffenen zugänglich sein. Das Hilfenetzwerk in Münster für gewaltbetroffene Frauen 
zeichnen sich dadurch aus, sehr flexibel auf neue Entwicklungen und Herausforderungen re-
agieren zu können. Es ist thematisch sehr breit aufgestellt und unterstützt zu ganz unterschied-
lichen Themen und Problemlagen. Das Unterstützungssystem mit seiner spezifischen Exper-
tise ist ein unverzichtbarer Baustein für die gesamtgesellschaftliche Bekämpfung, Prävention 
und Sensibilisierung gegen häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen und Mädchen.  
In welchem Ausmaß es gelingen kann, die Herausforderungen zu bewältigen, hängt maßgeb-
lich von der weiteren Verbesserung der Rahmenbedingungen ab. Die Bekämpfung häuslicher 
Gewalt ist abhängig von einer flächendeckenden Existenz und der ausreichenden finanziellen 
Ausgestaltung des Unterstützungssystems. Es geht langfristig darum, dass nicht nur einzelne 
ihre Praxis verbessern, sondern das ganze Institutionen ein gleiches Verständnis von häusli-
cher Gewalt haben und dieselben Ziele verfolgen. Damit die bestehenden Unterstützungsan-
gebote weiterentwickelt werden können und darauf aufbauend neuer Handlungsbedarf identi-
fiziert werden kann, ist es erforderlich, dass die Istanbul-Konvention umgesetzt wird. Die Ra-
tifizierung der sogenannten Istanbul-Konventionen durch Deutschland verlangt unter anderem 
die Implementierung einer wirkungsvollen Prävention von häuslicher Gewalt, die umfassende 
 
17 
 
Unterstützung Gewaltbetroffener und ein langfristiges Monitoring des Problems auf nationaler 
Ebene, das durch Forschung und Praxisbegleitung umzusetzen ist“ (Büttner, 2020, S. 37).

18 
 
7 Literaturverzeichnis 
Büttner, M. (2020). Handbuch Häusliche Gewalt. Schattauer: Stuttgart 
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (2020). GREVIO Erster Staa-
tenbericht der Bundesrepublik Deutschland. Aufgerufen am 05.02.2023. Verfügbar un-
ter: grevio-staatenbericht-2020-data.pdf 
Council of Europe Treaty Series (2011). Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und 
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt. Aufgerufen am 
9.01.2023. Verfügbar unter: Convention 210 German & explanatory report.pdf 
Deutscher Städtetag. (2021). Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis. 
Aufgerufen am 13.02.2023. Verfügbar u nter: handreichung-istanbul-konvention-
kommmunale-praxis-2021.pdf 
Kavemann, B. (2016). Erinnerbarkeit, Angst, Scham und Schuld als Grenzen der Forschung 
zu Gewalt. Springer Verlag: Berlin  
 
 
 
  
 
19 
 
8 Anhangsverzeichnis 
Anhang A - Fragebogen ................................ ................................ ................................ .......19
Anhang B – Arten des Angebots ................................ ................................ ..........................25
Anhang C – Frage 6: Mitarbeiterzahl der Einrichtung ................................ ...........................25
Anhang D – Frage 7: Mitarbeiterzahl Gewaltschutz ................................ .............................. 26
Anhang E – Frage 8: Wochenarbeitsstunden ................................ ................................ .......26
Anhang F – Frage 9: Wochenarbeitsstunden Gewaltschutz ................................ .................27
Anhang G – Frage 14: Kontakt zu Gewalt betroffenen Frauen ................................ .............27
Anhang H – Frage 17: Hilfesystem ................................ ................................ .......................28
Anhang I – Frage 20: Dauert bis zum Erstgespräch ................................ .............................28
Anhang J – Frage 23: Teil der Arbeit mit von Gewaltbetroffenen Frauen .............................. 29
Anhang L – Istanbul-Konvention Präambel ................................ ................................ ...........30 
 
Anhang A - Fragebogen 
Demografische Fragen 
 
Name der Einrichtung: 
 
1. Für welche Art der Einrichtung füllen Sie die Umfrage aus? 
 
□ Allgemeine Beratungsstelle 
□ Frauenberatungsstelle 
□ Fachberatungsstelle bei sexualisierter Gewalt 
□ Fachberatungsstelle bei sog. häuslicher Gewalt 
□ Ehe-Familien-Lebensberatungsstelle 
□ Geflüchtetenberatung/ Migrationsberatung  
□ LGBTIQ+-Beratung 
□ Frauenhäuser 
□ Schutzhäuser 
□ Sonstige Beratungsstelle 
□ Sonstiges  
 
2. Themenschwerpunkte  
 
□ Sog. häusliche Gewalt 
□ Psychische Gewalt  
□ Körperliche Gewalt

20 
 
□ Sexualisierte Gewalt 
□ Traumafachberatung 
□ Digitale Gewalt/ Cybergewalt  
□ Stalking 
□ Krisenberatung 
□ FGM (Weibliche Genitalbeschneidung) 
□ Folter 
□ Gewalt in der Pflege im sozialen Nahraum 
□ Sonstiges: _____________________ 
Arten des Angebots  
□ Beratung 
□ Einzeltherapie 
□ Gruppentherapie 
□ Gruppenangebote 
 
□ Krisenintervention 
□ Hilfe in akuten Notfällen 
□ Langfristige Hilfe 
 
□ Frauenhaus 
□ Notunterkunft 
□ Mädchen-/Jungen-Krisenhaus 
□ Schutzhaus 
 
□ Psychosoziale Beratung  
□ Rechtliche Beratung 
□ Finanzielle Beratung 
□ Beratung zum Aufenthaltsrecht  
□ Prozessbegleitung 
□ Psychosoziale Prozessbegleitung 
□ Begleitung zur Polizei 
□ Begleitung zur Antragsstellung (Gewaltschutzgesetz)  
 
□ Paarberatung  
□ Familienberatung  
 
□ Weiterbildung/Schulung von Multiplikator*innen 
□ Sonstiges:__________________________ 
 
3. Seit wann gibt es Ihre Einrichtung/Verein?  
4. Seit wann befasst sich ihre Stelle mit dem Thema Gewalt an Frauen? 
5. Aus welchen Mitteln wird Ihre Einrichtung finanziert 
□ Förderungen der Stadt 
□ Förderungen vom Land 
□ Förderungen durch externe Spenden (z.B. durch Unternehmen) 
□ Förderungen durch interne Spenden (z.B. durch Klient*innen) 
□ Bußgelder 
□ Sonstiges: ________________________ 
 
21 
 
 
6. Wie viele Mitarbeiter*innen sind in Ihrer Einrichtung tätig?  
7. Wie viele davon sind in dem Bereich Gewaltschutz tätig? 
8. Wie viele Wochenarbeitsstunden insgesamt über alle Mitarbeiter*innen verteilt 
stehen Ihrer Einrichtung für Ihre Arbeit zur Verfügung? 
9. Wie viele Wochenarbeitsstunden insgesamt über alle Mitarbeiter*innen verteilt 
stehen für den Bereich Gewaltschutz zur Verfügung? 
10. Wie sind Ihre Öffnungszeiten/ Erreichbarkeit pro Woche?  
11. Wie ist ihre Erreichbarkeit in Krisenfällen?  
 
Bedarfsabfrage   
 
12. Welche Begriffe nutzen Sie, um die Gewalt gegen Frauen zu beschreiben?  
13. Wie passend/angemessen finden Sie diese Begriffe (Skala von 1 bis 100) 
14. Wie viele Mitarbeiter*innen haben im Rahmen Ihrer Tätigkeit Kontakt zu Frauen, 
welche von Gewalt betroffen sind? 
15. Bei wieviel Prozent aller Ihrer aufkommenden Anfragen handelt es sich um 
Frauen, welche von Gewalt betroffen sind? 
16. Auf welchem Wege werden Sie im Erstkontakt von Frauen, die Gewalt erlebt ha-
ben, kontaktiert?  
□ Persönliche Vorstellung 
□ Telefonkontakt  
□ E-Mail-Kontakt 
□ Kontakt über Angehörige oder Freund*innen der Betroffenen 
□ Kontakt über Sozialarbeiter*innen oder Betreuer*innen der Betroffenen 
□ Andere Fachberatungsstellen  
□ Polizei  
□ Sonstiges: ______________________ 
 
17. Gehen Sie davon aus, dass alle Frauen im Hilfesystem ankommen?  
□ Ja  
□ Nein  
 
18. Wenn Nein, welche Gründe gibt es Ihrer Meinung nach dafür?  
 
a. Seitens der eigenen Institution  
□ Mangelndes Angebot/ lange Wartezeiten  
□ Mangelnde Erreichbarkeit in Akutsituationen  
□ Nicht vorhandene Barrierefreiheit  
□ Mangelnde Übersetzungs-/Sprachmittlungsmöglichkeiten 
  
b. Seitens der von Gewalt Betroffenen  
□ Fehlendes Wissen über Beratungsmöglichkeiten  
□ Mangelnde Sprachkenntnisse  
□ Angst, dass nicht geglaubt wird 
□ Schuld- und Schamgefühle 
□ Angst vor Stigmatisierung

22 
 
 
c. Seitens anderer involvierter Institutionen (z.B. Behörden, Polizei, Krankenhäu-
ser, Ärzt*innen, Schulen.)  
□ Fehlendes Bewusstsein über das Thema vorhanden  
□ Fehlendes Wissen über Beratungsmöglichkeiten  
□ Mangelnde Standards zur Vermittlung von Gewaltbetroffener  
□ Mangelnde Ressourcen  
□ Unsicherheiten im Umgang mit dem Thema allgemein  
□ Unsicherheiten im Umgang mit Betroffenen 
□ Unsicherheiten im Umgang mit der Rechtslage  
□ Sonstiges:_______________ 
 
 
19. Können Sie in einer akuten Krisensituation innerhalb von 24 Stunden ein Erst-
gespräch anbieten?  
□ Ja  
□ Nein 
 
20. Falls nein, wie lange dauert es im Schnitt bis zu dem Erstgespräch?  
□ < 48 Std.  
□ 48-72 Std.  
□ > 72 Std.  
 
21. Wie häufig müssen Sie Klientinnen ablehnen? 
□ Sehr oft  
□ Oft  
□ Selten  
□ Nie  
 
22. Aus welchen Gründen müssen Sie Klientinnen ablehnen? 
□ Mangelnde Beratungskapazitäten 
□ Mangelnde Platzkapazitäten  
□ Sprachbarrieren 
□ Anfrage entspricht nicht der fachlichen Spezialisierung 
□ Sonstiges____________________ 
 
23. Welche der folgenden Punkte sind Teil Ihrer Arbeit mit von Gewalt betroffenen 
Frauen? 
 
□ Beratung/ Arbeit mit Klientel 
□ Supervision 
□ Intervision 
□ Fallmanagement  
□ Netzwerkarbeit  
□ Regional 
□ Überregional  
□ Teilnahme an Fachfortbildungen / Fachschulungen zu relevanten Themen 
 
23 
 
□ Veranstaltung/ Durchführung von Fachfortbildungen / Fachschulungen zu re-
levanten Themen 
□ Öffentlichkeitsarbeit  
□ Aufklärungs- und Präventionsprojekte 
□ Finanzierung/ Finanzabwicklung  
□ Verwaltung und Bürokratie   
□ Sonstiges 
 
Ressourcenabfrage 
 
24. Wofür werden die vorhandenen zeitlichen Ressourcen im Arbeitsalltag v.a. ein-
gesetzt und wie viel Prozent der Arbeitszeit nimmt die Tätigkeit ein (geschätzt)?  
□ Beratung/ Arbeit mit Klientel   ________% 
□ Supervision     ________% 
□ Intervision     ________% 
□ Fallmanagement     ________% 
□ Netzwerkarbeit     ________% 
□ Regional    ________%  
□ Überregional    ________% 
□ Teilnahme an Fachfortbildungen / Fachschulungen zu relevanten Themen
      ________% 
□ Veranstaltung/ Durchführung von Fachfortbildungen / Fachschulungen zu re-
levanten Themen    ________% 
□ Öffentlichkeitsarbeit     ________% 
□ Aufklärungs- und Präventionsprojekte ________% 
□ Finanzierung/ Finanzabwicklung   ________% 
□ Verwaltung und Bürokratie    ________% 
□ Sonstiges     ________% 
 
25. Wie viele der zeitlichen Ressourcen sollten in die jeweiligen Tätigkeitsbereiche 
einfließen (geschätzt)? 
 
□ Beratung/ Arbeit mit Klientel   ________% 
□ Supervision     ________% 
□ Intervision     ________% 
□ Fallmanagement     ________% 
□ Netzwerkarbeit     ________% 
□ Regional    ________%  
□ Überregional    ________% 
□ Teilnahme an Fachfortbildungen / Fachschulungen zu relevanten Themen
      ________% 
□ Veranstaltung/ Durchführung von Fachfortbildungen / Fachschulungen zu re-
levanten Themen    ________% 
□ Öffentlichkeitsarbeit     ________% 
□ Aufklärungs- und Präventionsprojekte ________% 
□ Finanzierung/ Finanzabwicklung   ________% 
□ Verwaltung und Bürokratie     ________%

24 
 
□ Sonstiges     ________% 
 
26. Decken Ihre Ressourcen das Bedarfsaufkommen der bei Ihnen hilfesuchenden 
Frauen, welche von Gewalt betroffen sind, ab? 
□ Ja 
□ Nein 
a. Falls nein: Wie hoch schätzen Sie die fehlenden Ressourcen in Ihrer Ar-
beit mit von Gewalt betroffenen Frauen ein? 
□ Sehr hoch 
□ Hoch 
□ Mittel 
□ Gering 
□ Sehr gering 
 
b. Falls nein: Was fehlt Ihnen zum Abdecken des Bedarfsaufkommens?  
 
□ Zusätzliche Mitarbeiter*innen 
□ Zusätzlich hierfür verwendbare Arbeitszeiten 
□ Zusätzliche Fachfortbildungen / Fachschulungen zu relevanten Themen 
□ Zusätzliche Raumkapazitäten (z.B. Büros)  
□ Zusätzliche Platzkapazitäten (z.B. Frauenhausplätze)  
□ Barrierefreier Zugang  
□ Bedarfsgerechte, klientelunabhängige und dauerhafte Finanzierung  
□ Sonstiges 
 
27. Was schätzen Sie als die größten Probleme oder Hürden in ihrer Arbeit ein?  
 
□ unsichere Finanzierung  
□ unklare rechtliche Regelungen (Bsp. Umgangsrecht, Aufenthaltsrecht… vs. 
Gewaltschutz) 
□ fehlender Austausch oder fehlende Ansprechpartner*innen in anderen Institu-
tionen 
□ Mangelnde personelle Ressourcen  
□ Mangelnde finanzielle Ressourcen  
□ Mangelnde räumliche Ressourcen 
□ zu viel Bürokratie usw. 
□ Sonstiges:______________ 
 
28. (Offenes Antwortformat) Bitte geben Sie Ihre Einschätzung:  
Was sollte sich Ihrer Meinung nach ändern, um die Umsetzung der Istanbul-
Konvention in Münster angemessen zu gewährleisten und somit eine bessere 
Versorgung von Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sicher zu stellen? 
 
 
 
25 
 
Anhang B – Arten des Angebots 
 
 
Anhang C – Frage 6: Mitarbeiter*innenzahl der Einrichtung 
 
Abbildung 2: Wie viele Mitarbeiter*innen sind in Ihrer Einrichtung tätig?    
 
Abbildung 1: Arten des Angebots

26 
 
 
Anhang D – Frage 7: Mitarbeiter*innenzahl Gewaltschutz 
 
Abbildung 3: Wie viele davon sind in dem Bereich Gewaltschutz tätig?    
Anhang E – Frage 8: Wochenarbeitsstunden  
 
Abbildung 4: Wochenarbeitsstunden über alle Mitarbeiter*innen verteilt                               
 
 
 
 
 
 
 
27 
 
 
 
Anhang F – Frage 9: Wochenarbeitsstunden Gewaltschutz 
 
Abbildung 5: Wochenarbeitsstunden über alle Mitarbeiter*innen verteilt für den Bereich Gewaltschutz         
 
 
Anhang G – Frage 14: Kontakt zu von Gewalt betroffenen Frauen  
 
Abbildung 6: Kontakt zu Gewalt betroffenen Frauen

28 
 
 
 
 
Anhang H – Frage 17: Hilfesystem 
 
Abbildung 7: Gehen Sie davon aus, dass alle Frauen im Hilfesystem ankommen? 
 
Anhang I – Frage 20: Dauert bis zum Erstgespräch  
 
 
Abbildung 8: Wie lange dauert es im Schnitt bis zum Erstgespräch? 
 
29 
 
 
 
 
 
Anhang J – Frage 23: Teil der Arbeit mit von Gewalt  betroffenen 
Frauen 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Abbildung 9: Welche der folgenden Punkte sind Teil Ihrer Arbeit mit von 
Gewalt betroffenen Frauen?

30 
 
 
 
 
 
 
Anhang K – Istanbul-Konvention Präambel 
 
 
31

Anlage A

1635 Zeichen

Anlage A zur V/0218/2025 
Kurzüberblick 
Abschlussbericht zum Aktionsplan Istanbul Konvention, Auftrag aus dem AGL (zum Ratsantrag 
A-R/0030/2022 
 
Gesamtübersicht aller Arbeitsschritte und Aktionsplan inklusive 81 Maßnahmen zur Umsetzung 
der Istanbul Konvention  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, die Istanbul Konvention auf kommunaler Ebene umzuset-
zen. Gewalt gegen Frauen soll bekämpft und von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder 
zu unterschützt und geschützt werden.  
 
Die Erstellung des Aktionsplans war in vier Phasen aufgeteilt. 
1. Planungsphase Juni 2023 – Dezember 2023  
2. Bestandserhebung und Bedarfsermittlung Dezember 2023 – Sommer 2024  
3. Maßnahmenentwicklung ab Sommer 2024 bis Winter 2024  
4. Ab Dezember 2024 bis Februar 2025 Verschriftlichung des Aktionsplanes 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 04 Gleichstellung der Geschlechter  
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2026 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Ziel der Umsetzung der IK hat grundlegende Relevanz für das Querschnittsthema der 
Gleichstellung.

Berichtsvorlage

5346 Zeichen

V/0218/2025 
V/0218/2025 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die Istanbul Konvention auf 
kommunaler Ebene umsetzen: Abschlussbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   02.06.2025 Jugendrat Bericht 
   03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Be-
hinderungen 
Bericht 
   25.06.2025 Integrationsrat Bericht 
   30.06.2025 Kommunale Seniorenvertretung Bericht 
   02.07.2025 Hauptausschuss Bericht 
   02.07.2025 Rat Bericht 
 
 
Bericht:  
 
In den vergangenen zwei Jahren wurde ämterübergreifend der Aktionsplan zu kommunalen Umset-
zung der Istanbul Konvention erarbeitet.  
 
Der Antrag an den Rat A-R/0030/2022 „Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt bekämpfen - Die 
Istanbul Konvention auf kommu naler Ebene umsetzen“ wurde in der Sitzung des Rates vom 
14.06.2022 an den Ausschuss für Gleichstellung verwiesen. Mit dem Beschluss des Rates über den 
Haushaltsplan 2023 wurde der mit Mehrheit beschlossene Haushaltsantrag aus dem Ausschuss für 
Gleichstellung am 17.11.2022 aufgegriffen und die personellen und finanziellen Voraussetzungen 
geschaffen, einen Handlungsaktionsplan zur kommunalen Umsetzung der Istanbul Konvention aufzu-
stellen. Für die Erarbeitung des Aktionsplans wurde dem Amt für Gleichstellung eine 50%-Stelle für 
den Zeitraum von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Über die Stellenplanberatungen für das Jahr 
2025 konnte die Stelle bis Ende 2026 gesichert werden – sie ist nach wie vor befristet. Im Juni 2023 
konnte die Stelle besetzt und mit der Entwicklung des Aktionsplans begonnen werden. Für die Ent-
wicklung des Aktionsplans in Münster wurde unter Berücksichtigung der zu Verfügung stehenden 
personellen und finanziellen Ressourcen folgendes Vorgehen festgelegt:  
 
1. Planungsphase Juni 2023 – Dezember 2023  
2. Bestandserhebung und Bedarfsermittlung Dezember 2023 – Sommer 2024  
3. Maßnahmenentwicklung ab Sommer 2024 bis Winter 2024  
4. Ab Dezember 2024 bis Februar 2025 Verschriftlichung des Aktionsplanes 
Amt für Gleichstellung 
 
22.05.2025  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Esther Lißeck 
Telefon: 492-1708 
Lisseck@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0218/2025 
 
Die Planungsphase wurde im Dezember 2023 abgeschlossen. Im Rahmen von zwei Veranstaltungen 
(Auftaktveranstaltung und Dialogveranstaltung) und in vier Arbeitsgruppen in der Zeit von Dezember 
2023 bis April 2024 wurden der Bestand und die Bedarfe erhoben. In  einem Workshop am 25. Juni 
2024 in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Workshop „Gewalt-
schutz für Frauen in Münster verbessern. Was brauchen Frauen mit Behinderung?“ und durch ver-
schiedene Expert*innen-Gespräche in der Zeit von Juli bis September 2024 wurden weitere Bedarfe 
erhoben. Im September 2024 wurde die Maßnahmenentwicklung begonnen und im November 2024 
abgeschlossen. Die Abstimmungen mit verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung sowie mit weite-
ren Akteur*innen haben in der Zeit von Januar – Februar 2025 stattgefunden. Die Verschriftlichung 
des Aktionsplans erfolgte von Januar bis April 2025.  
 
Für den Aktionsplan wurden insgesamt 81 Maßnahmen in den vier Handlungsfeldern Prävention, 
Schutz- und Unterstützung - allgemeine Hilfen, Schutz und Unterstützung spezialisierte Hilfen sowie 
Strafverfolgung und Justiz entwickelt. Zudem wurden Maßnahmen zu den drei Querschnittsthemen 
vulnerable Zielgruppen, Vernetzung und Zusammenarbeit  sowie Evaluation und Monitoring entwi-
ckelt. Die Maßnahmen betreffen verwaltungsintern verschiedene Ämter als auch die Trägerlandschaft 
und die Polizei Münster.  
 
Die Schwerpunkte der Maßnahmen liegen auf  
 
 der Stärkung der Gewalthilfestruktur,  
 dem Aufbau einer behördenübergreifenden und verwaltungsinternen Zusammenarbeit,  
 dem Ausbau präventiver Angebote,  
 der Fortbildung von Fachkräften, 
 der Evaluation und dem Aufbau eines Monitorings sowie  
 in der konsequenten Berücksichtigung vulnerabler Zielgruppen in allen Handlungsfeldern. 
 
Die Entwicklung des Aktionsplans in einem partizipativen Prozess hat bereits die Gewalthilfestruktu-
ren erweitert, zur Sensibilisierung von Fachkräften beigetragen und den Anstoß für erste Maßnahmen 
gegeben, die bereits umgesetzt wurden. Insgesamt kann auf eine gut ausgebaute Hilfestruktur aufge-
baut werden, die durch starke und engagierte freie Träger getragen wird. Dennoch wurden zahlreiche 
Lücken identifiziert, weshalb es zahlreicher Maßnahmen bedarf, um den Vorgaben der Istanbul -
Konvention gerecht zu werden, damit Frauen in Münster frei von Gewalt leben können.  
 
Nun wird mit den Maßnahmen begonnen, die im Rahmen der noch bis Ende 2026 befristet zur Verfü-
gung stehenden personellen Ressource im Amt für Gleichstellung umsetzbar  sind und die aus den 
Amtsbudgets finanziert werden können. Für die Umsetzung zahlreicher weiterer Maßnahmen, sind 
weitere Anträge und politische Beschlüsse erforderlich.  
 
Mit dieser Berichtsvorlage ist der Antrag an den Rat Nr. A-R/0030/2022 erledigt. 
 
Die Anlage gibt einen detaillierten Einblick in die Entwicklung des Aktionsplans sowie in die dazu ent-
wickelten Maßnahmen.  
 
 
gez. 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlagen: 
Abschlussbericht (inkl. Maßnahmentabelle, Bestandsanalyse AG IK und Factsheet DIMR) 
Anlage A

Beratungsverlauf (7)

02.06.2025 Jugendrat
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
03.06.2025 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 17 Bericht Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
25.06.2025 Integrationsrat
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 13 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Zimmerstraße 26

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0218/2025
Typ
Vorlagen
Datum
17.04.2025
Erstellt
10.04.2025 11:11