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2013/0346

Entschlammung Erich-Kästner-See und Herstellung der ökologischen Durch- gängigkeit des Ruthsenbachs im Bereich der Rückhaltebecken in Kranichstein und Arheilgen Gesamtkosten Entschlammung: 345.000,00 Euro (Ergebnishaushalt) Gesamtkosten Durchgängigkeit: 800.000,00 Euro (Finanzhaushalt)

Magistratsvorlage 10.10.2013

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2013/0346

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
22.10.2013 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0346 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 552011 
Kostenstelle: 066-160-1000 Investitionsnummer: 14066-4401 
Kostenträger: 5520-11 Sachkonto: 6163170 
 
Betreff: Entschlammung Erich-Kästner-See und Herstellung der ökologischen Durch- 
gängigkeit des Ruthsenbachs im Bereich der Rückhaltebecken in Kranichstein und 
Arheilgen 
Gesamtkosten Entschlammung: 345.000,00 Euro (Ergebnishaushalt) 
Gesamtkosten Durchgängigkeit: 800.000,00 Euro (Finanzhaushalt) 
 
Vorlage vom: 10.10.2013 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Magistrat stimmt der Entschlammung des Erich-Kästner-Sees mit Gesamtkosten in Höhe 
von 345.000,00 Euro und der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit am  
Ruthsenbach mit Gesamtkosten in Höhe von 800.000,00 Euro wird zugestimmt. 
 
2. Die Finanzierung der Entschlammung erfolgt durch Haushaltsausgabereste in Höhe von 
95.000,00 Euro aus der Kostenstelle 066-160-1000, Sachkonto 6163170 im Ergebnishaushalt. 
Bei den Haushaltsberatungen sind für den Haushalt 2014 250.000,00 Euro zu etatisieren.

- 2 - 
 
3. Zur Finanzierung der ökologischen Durchgängigkeit sind bei den Beratungen zum Haushalt 2014 
und MIP 2013-2017 folgende Ansätze bei der Kostenstelle 066-160-1000, Investitionsnummer 
14066-4401, Kostenträger 5520-11 zu etatisieren: 2014 = 100.000,00 Euro und eine VE in Höhe 
von 250.000,00 Euro, 2015 = 250.000,00 Euro, 2016 = 200.000,00 Euro, 2017 = 250.000,00 Eu-
ro. 
 
4. Nach Magistratsbeschluss können die vorbereitenden Maßnahmen begonnen werden. 
 
 
Anlagen: Übersichtslageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 10. Oktober 2013  
 
 
Der Erich-Kästner-See in Darmstadt-Kranichstein soll entschlammt werden. Weiterhin ist gemäß 
den Kriterien der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen, die ökologische Durchgängigkeit des 
Ruthsenbachs zwischen Erich-Kästner-See und dem Hochwasserrückhaltebecken Seewiese herzu-
stellen. Auch soll die Mindestwasserführung im Ruthsenbach und in den Seen durch eine Optimie-
rung und den Umbau der oberhalb gelegenen Verzweigungs- und Abschlagsbauwerke verbessert 
werden.  
 
Die Entschlammung von Erich-Kästner-See und später auch vom Brent anosee, die ökologische 
Durchgängigkeit und Wasserführung gehören zusammen zu einem großen Maßnahmenpaket, wel-
ches nach und nach umgesetzt werden soll. Ziel ist das Erreichen eines guten ökologischen Zu-
stands und einer guten Wasserqualität nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie, was die 
Voraussetzung für die Wiederherstellung der Artenvielfalt in den Seen und am Ruthsenbach ist. 
Eine Geruchsbelästigung an den Seen und im weiteren Verlauf in Arheilgen wird zukünftig vermie-
den. 
 
Der Erich-Kästner-See wird vom Ruthsenbach gespeist. Da der Ruthsenbach oberhalb des Rück-
haltebeckens ausschließlich im Wald verläuft, ist der Eintrag von organischem Material sehr hoch, 
sodass sich mittlerweile eine hohe organische Schlammschicht ausgebildet hat. Es werden dadurch 
nur geringe Wassertiefen von stellenweise 0,25 m bis 0,5 m erreicht. Folgen des hohen Nährstoff-
eintrages sind Geruchsbelästigungen und Fischsterben im Sommer. Das Umkippen des Sees ist zu 
befürchten. 
 
Die Entschlammung erfolgt in 2 Phasen. Begonnen wird im Herbst 2013 mit dem Ablassen des 
Sees und dem Umsetzen der Fische in geeignete Seen. Da es sich bei dem Erich-Kästner-See um 
ein Verbandsgewässer handelt, das heißt, die Unterhaltung obliegt dem Wasserverband Schwarz-
bachgebiet-Ried, sollen alle gewerblichen Maßnahmen zur Entschlammung vom Wasserverband 
Schwarzbachgebiet-Ried beauftragt, durchgeführt und überwacht werden. Die vorbereitenden Ar-
beiten beginnen im November 2013 mit der provisorischen Umleitung des Ruthsenbachs über einen 
Parallelgraben um den Erich-Kästner-See herum. Das Ablassen des Wassers über provisorische 
Absetzbecken sowie die Einzäunung des Sees aus Sicherheitsgründen folgen direkt. Das Abfischen 
wird vom Anglerverein Darmstadt als Pächter des Erich-Kästner-Sees und Eigentümer der Fische 
unter Mithilfe eines Fischereibetriebes vorgenommen. 
 
Das anschließende „Wintern“ und „Sömmern“ bewirkt eine Reduzierung des Schlammvolumens und 
der Restwassermenge. Die eigentliche Entschlammung selbst soll im Sommer 2014 umgesetzt 
werden.  
 
Das „Wintern“ und „Sömmern“ dient dem natürlichen Abbau der über Jahre entstandenen organi-
schen Schlammablagerungen. Diese Methode ist bereits seit dem Mittelalter aus der Klosterteich-
bewirtschaftung bekannt und ist eine kostengünstige Alternative zu den herkömmlichen Entschlam-
mungsmethoden. Der Schlamm wird auf diese Weise belüftet, entwässert, mineralisiert und in sei-
nem Volumen deutlich reduziert.

- 4 - 
 
Über Winter sackt im trockengelegten See der Schlamm aufgrund seines Gewichtes zusammen und 
das Wasser wird ausgepresst. Während des Winterns verringert der Schlamm bereits sein Gesamt-
volumen erheblich. Durch das anschließende Austrocknen kommt es zur Rissbildung, über die Sau-
erstoff in den Schlamm eindringen kann. Dadurch wird organisches Material zersetzt und die Nähr-
stoffe mineralisiert. Das Keimen der im Schlamm befindlichen  Samen beim Sömmern führt dazu, 
dass die Pflanzen die tief im Schlamm befindlichen Mineralstoffe nach oben verfrachten.  
 
Nach abgeschlossenem „Sömmern“ kann zum Ende des Sommers 2014 mit der eigentlichen 
Entschlammung des Sees begonnen werden. Dabei wird der Schlamm mittels geeigneten Geräts 
bis auf den ehemaligen Seegrund ausgehoben. Geplant ist, den Schlamm in der Landwirtschaft als 
Bodenverbesserung zu verwenden. 
 
Die Gesamtkosten werden auf ca. 345.000,00 Euro geschätzt. Nach Schlammanalysen, Wasser-
rechtlicher Genehmigung der Entschlammung und der ausführ ungsreifen Planung erfolgt eine wei-
tere Magistratsvorlage. 
 
Zur künftigen Reduzierung des Nährstoffeintrages muss in enger Abstimmung mit dem Grünfläche-
namt der Gehölzbestand am Seeufer reduziert werden. Außerdem ist im Zulaufbereich des Sees die 
Anlage einer ca. 1.200 m² großen Schilffläche als Vorsperre für Geschwemmsel geplant, die zur 
Nährstoffreduktion und zur ökologischen Aufwertung angelegt wird. 
 
Zwangspunkte bei der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit in dem Parallelgraben sind in 
erster Linie die vorhandenen Straßen- und Wegedurchlässe. Hier werden Neuanlagen mit überdi-
mensionierten Rohrdurchmessern geprüft, um die Rohrsohle mit natürlichem Sohlsubstrat des 
Bachlaufs durchgehend bedecken zu können. 
 
Weiterhin soll die Mindestwasserführung im Ruthsenbach und den Seen in Abhängigkeit der Jah-
reszeit (Sommer- und Winterbetrieb) verbessert werden. Dies bedingt die Optimierung bzw. den 
Umbau der oberhalb gelegenen Aus- und Aufteilungsbauwerke: Ausleitung He iligenteich und 
Arheilger Mühlchen, Aufteilungsbauwerk vor dem Erich-Kästner-See. Die Gesamtkosten werden auf 
800.000,00 Euro geschätzt. Die Förderfähigkeit durch das Land wurde bereits in Aussicht gestellt. 
Nach Abschluss weiterer Untersuchungen und Detailplanungen sowie der wasserrechtlichen Ge-
nehmigung erfolgt eine weitere Magistratsvorlage.  
 
Finanzierung:
 
 
Die Finanzierung der Entschlammung erfolgt durch Haushaltsausgabereste in Höhe von 95.000,00 
Euro aus der Kostenstelle 066-160-1000, Sachkonto 6163170 im Ergebnishaushalt. Bei den Haus-
haltsberatungen sind für den Haushalt 2014 250.000,00 Euro zu etatisieren.

- 5 - 
 
Zur Finanzierung der ökologischen Durchgängigkeit sind bei den Beratungen zum Haushalt 2014 
und MIP 2013-2017 folgende Ansätze bei der Kostenstelle 066-160-1000, Investitionsnummer 
14066-4401, Kostenträger 5520-11 zu etatisieren: 2014 = 100.000,00 Euro und eine VE in Höhe 
von 250.000,00 Euro, 2015 = 250.000,00 Euro, 2016 = 200.000,00 Euro, 2017 = 250.000,00 Euro. 
 
 
Darmstadt, 10.10.2013  
III-66/2 K-Ba-Wg 
Nst. 2845  
 
 
Die Dezernentin III    Der Dezernent IV 
 
 
 
Brigitte Lindscheid    André Schellenberg 
Stadträtin     Stadtkämmerer

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Datum: 09.10.2013
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Die Schaubertswiese |)

Neiße Sandkaute

Abschlagsbawerk 00.
zum Heiligenteich |

Beratungsverlauf (4)

TOP 52
TOP 427 beschließend
TOP 38
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0346
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.10.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00