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2012/0423

Bebauungsplan M 39 - Mollerstadt Block 120-26 - (Aufstellungsbeschluss)

Magistratsvorlage 21.11.2012

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2012/0423

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2012/0423

4876 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
21.11.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0423 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan M 39 - Mollerstadt Block 120-26 - (Aufstellungsbeschluss) 
 
Vorlage vom: 21.11.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Für das Gebiet zwischen Adelungstraße, Neckarstraße, Rheinstraße und Saalbaustraße  
– Mollerstadt Block 120-26 –  im Sanierungsgebiet Mollerstadt, ist ein Bebauungsplan im Sinne des 
§ 30 BauGB, zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes M 23 – Innenstadt West –, aufzustellen, 
um die Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Mollerstadt zu konkretisieren und die städtebauliche 
Entwicklung im Blockinnenbereich zu ermöglichen. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2012/0423 vom 12.11.2012:  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans M 39 - Mollerstadt Block 120-26 - (sog. Block Rhein-Passage) 
für das Gebiet zwischen Adelungstraße, Neckarstraße, Rheinstraße und Saalbaustraße, ist zur 
Konkretisierung der Sanierungsziele des Sanierungsgebietes Mollerstadt notwendig und um die 
städtebauliche Entwicklung im Blockinnenbereich zu ermöglichen. 
 
Der Block 120-26 bildet das Geviert zwischen der Adelungstraße im Süden, der Neckarstraße im 
Westen, der Rheinstraße im Norden und der Saalbaustraße im Osten. Er liegt im förmlich festgelegten 
Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt – Mollerstadt“, sowie im Geltungsbereich des einfachen 
Bebauungsplans M 23 – Innenstadt West –. Die Satzung zur Festlegung als Sanierungsgebiet trat am 
22.10.2005 in Kraft, der Bebauungsplan M 23 trat am 04.12.1997 in Kraft. 
 
 
Geltungsbereiche des Bebauungsplans M 23 – Innenstadt West - und des neu 
aufzustellenden Bebauungsplans M 39 – Mollerstadt Block 120-26 - (ohne Maßstab) 
 
Als einfacher Bebauungsplan beinhaltet der M 23 – Innenstadt West – neben der Nutzungsart MK 
(Kerngebiet) lediglich den Ausschluss von Einrichtungen wie u. a. Spielhallen und 
Vergnügungsstätten, die der sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen. Weitergehende 
städtebauliche Festsetzungen sind im Bebauungsplan M 23 nicht getroffen.

- 4 - 
 
 
Geltungsbereich des Bebauungsplans M 39 – Mollerstadt Block 120-26 - (ohne Maßstab) 
 
Der Sanierungsrahmenplan enthält zusätzliche Aussagen, die in dem aufzustellenden Bebauungsplan 
M 39 Eingang finden sollen. Danach ist die Geschossigkeit der Blockrandbebauung auf 4 bzw. 5 
Geschosse plus Staffelgeschoss festgelegt. Staffelgeschosse sollen deutlich an der straßenseitigen 
Bauflucht zurückspringen. Entlang der Neckarstraße können Staffelgeschosse auch als 
Vollgeschosse ausgebildet werden, wenn sie der städtebaulichen Situation angemessen deutlich von 
der straßenseitigen Bauflucht zurückspringen. Die Überbaubarkeit liegt zum größten Teil bei 70 % der 
Grundstücksfläche.  
Für den Block 120-26 wird als Nutzungsziel Mischgebiet mit Dienstleistung und Gewerbe entlang der 
Neckarstraße, Geschäftszone entlang der Rheinstraße und für den Blockinnenbereich sowie entlang 
der Saalbau- und der Adelungstraße Wohnnutzung vorgesehen. Die Anforderungen an qualitätsvolles 
Wohnen und Arbeiten im Blockinnenbereich sollen durch eine den städtebaulichen 
Rahmenbedingungen angepasste, weitestgehende offene Bauweise ermöglicht werden. Der 
rechtskräftige Bebauungsplan M 23 entspricht mit der MK-Festsetzung diesem 
Sanierungsrahmenplan nicht und wird mit dem Bebauungsplan M 39 für den Bereich des Blocks 120-
26 geändert. 
 
Über den Sanierungsrahmenplan hinaus sind in dem neu aufzustellenden Bebauungsplan M 39 
konkrete Aussagen über die städtebauliche Entwicklung im Blockinnenbereich zu treffen und 
Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. Klimaanpassung zu nennen. Zur Zeit wird im Rahmen eines 
bundesweiten Pilotprojektes zur energetischen Sanierung für die Mollerstadt ein Quartierkonzept 
erarbeitet, dessen Ergebnisse soweit als möglich in den neu aufzustellenden Bebauungsplan 
einfließen sollen. 
 
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird durch diesen Aufstellungsbeschluss 
eingeleitet, der nach § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt zu machen ist.

- 5 - 
 
 
Die Dezernentin III: 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin 
 
Darmstadt, den  21.11.2012 
III/61.2 ha NSt. 2112

Beratungsverlauf (4)

TOP 47
TOP 44
TOP 17
TOP 535

Orte (4)

  • Adelungstraße
  • Neckarstraße
  • Rheinstraße
  • Saalbaustraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0423
Typ
Magistratsvorlage
Datum
21.11.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00