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V/0756/2015

Gasselstiege - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Steinfurter Straße und Catharina-Müller-Straße

Vorlagen 07.10.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 27.10.2015, TOP 4.3

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

4309 Zeichen

V/0756/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gasselstiege - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Steinfurter Straße und Catharina-Müller-
Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
 
 
Bericht: 
Anlass 
Der Verwaltung liegen zwei Anfragen von Anwohnern der Gasselstiege zur Einrichtung eines 
verkehrsberuhigten Bereiches auf der Gasselstiege zwischen Steinfurter Straße und Catharina-
Müller-Straße vor. Dies wird mit zu hohen Geschwindigkeiten durch Pkw und damit einer Gefähr-
dung der Kinder in Höhe des Spielplatzes begründet.  
Die Prüfergebnisse und das von der Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei erstellte Konzept 
sollen im Folgenden der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Kenntnisnahme vorgestellt werden.  
 
Bestand 
Der Abschnitt der Gasselstiege zwischen Steinfurter Straße und Catharina-Müller-Straße ist in 
einer Breite von 4,75m in Betonsteinpflaster niveaufrei ausgebaut. Aufgrund der freizuhaltenden 
Rettungs- und Fluchtwege wurde auf der gesamten Länge ein Haltverbot ausgewiesen. Die 
Durchfahrt für den Kfz-Verkehr ist in Höhe Haus Nr. 2 durch Pfosten unterbunden. Von der Gre-
vener Straße und von der Steinfurter Straße treffen zwei Geh- und Radwege auf die Gasselstie-
ge. Die zulässige Geschwindigkeit ist nicht eingeschränkt und beträgt 50 km/h. Südlich der Geh- 
und Radwegzuführung befindet sich ein Spielplatz. 
 
Prüfergebnisse 
Die Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass der Anteil des 
Kfz-Verkehrs bei ca. 270 Kfz/24h liegt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 18 km/h und 
über 80 % der Pkw-Fahrer fuhren nicht schneller als 30 km/h. Der Anteil des Radverkehrs liegt 
wesentlich über dem des Kfz-Verkehrs. In der Spitzenstunde wurden 309 Radfahrer gezählt, in 
der Zeit zwischen 15-18 Uhr nutzten 782 Radfahrer diese Wegeverbindung. 
 
Für die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich müssen Besucherstellplätze, die gleichzeitig 
auch als Element zur Geschwindigkeitsreduzierung fungieren, eingerichtet werden. Aufgrund der 
geringen Breite der Straße ist dies jedoch nicht möglich. Ein nicht entsprechend umgebauter und 
ausgestalteter "Verkehrsberuhigter Bereich" bringt gerade für die  schwächeren Verkehrsteilneh-
mer (Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen) oft mehr Ärger und Probleme als Nutzen, weil 
der Autofahrer den Bereich nicht als solchen erkennt oder akzeptiert und somit nur eine "Schei n-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0756/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.10.2015 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0756/2015 
 
sicherheit" besteht. Aus Sicht der Verwaltung können mit e iner alleinigen Beschilderung mit dem 
VZ 325 die gemessenen Geschwindigkeiten auf dem Abschnitt nicht weiter reduziert werden und 
wird daher als geeignete Maßnahme ausgeschlossen.   
 
Unter Betrachtung des hohen Radverkehrsanteils auf diesem Abschnitt der Gasselstiege und den 
beiden Querspangen für den Fuß - und Radverkehr zur Steinfurter Straße/Kapuzinerstraße und 
Grevener Straße/Melchersstraße wurde seite ns der Verwaltung die Einrichtung einer Fah r-
radstraße geprüft. Der Kfz -Verkehr ist dabei dem Radverkehr untergeordnet und die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die beiden einmündenden Geh - und Radwege sind 
durch Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“(VZ 205) untergeordnet. 
 
Fazit 
Die Gasselstiege zwischen Steinfurter Straße und Catharina-Müller-Straße wird als Fahrradstra-
ße (VZ 244) ausgewiesen. Der Kfz-Verkehr bleibt zugelassen (VZ244 plus Zusatzzeichen). Um 
den geringen kfz-Anteil auch zukünftig zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Gasselstie-
ge im südlichen Teil für den motorisierten Individualverkehr geschlossen bleibt. Zur Verdeutli-
chung des Zugangs zum Spielplatz und der Einmündungsbereiche der Geh- und Radwege sollen 
zwei wechselseitig angeordnete Betonkegel aufgestellt werden. 
Die Kosten für die Beschilderung, Betonkegel und Markierung betragen ca. 3.500€. Die Finanzie-
rung erfolgt aus der Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen (Auf-
wendungen für Sach- und Dienstleistungen). 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Lageplan

Lageplan

30 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0756/2015

Beratungsverlauf (1)

27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Steinfurter Straße
  • Grevener Straße
  • Catharina-Müller-Straße
  • Kapuzinerstraße
  • Melchersstraße
  • Gasselstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0756/2015
Typ
Vorlagen
Datum
07.10.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37