V/0756/2015
Gasselstiege - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Steinfurter Straße und Catharina-Müller-Straße
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Berichtsvorlage
4309 Zeichen
V/0756/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Gasselstiege - Einrichtung einer Fahrradstraße zwischen Steinfurter Straße und Catharina-Müller- Straße Beratungsfolge 27.10.2015 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht Bericht: Anlass Der Verwaltung liegen zwei Anfragen von Anwohnern der Gasselstiege zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches auf der Gasselstiege zwischen Steinfurter Straße und Catharina- Müller-Straße vor. Dies wird mit zu hohen Geschwindigkeiten durch Pkw und damit einer Gefähr- dung der Kinder in Höhe des Spielplatzes begründet. Die Prüfergebnisse und das von der Verwaltung in Abstimmung mit der Polizei erstellte Konzept sollen im Folgenden der Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Kenntnisnahme vorgestellt werden. Bestand Der Abschnitt der Gasselstiege zwischen Steinfurter Straße und Catharina-Müller-Straße ist in einer Breite von 4,75m in Betonsteinpflaster niveaufrei ausgebaut. Aufgrund der freizuhaltenden Rettungs- und Fluchtwege wurde auf der gesamten Länge ein Haltverbot ausgewiesen. Die Durchfahrt für den Kfz-Verkehr ist in Höhe Haus Nr. 2 durch Pfosten unterbunden. Von der Gre- vener Straße und von der Steinfurter Straße treffen zwei Geh- und Radwege auf die Gasselstie- ge. Die zulässige Geschwindigkeit ist nicht eingeschränkt und beträgt 50 km/h. Südlich der Geh- und Radwegzuführung befindet sich ein Spielplatz. Prüfergebnisse Die Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass der Anteil des Kfz-Verkehrs bei ca. 270 Kfz/24h liegt. Die Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 18 km/h und über 80 % der Pkw-Fahrer fuhren nicht schneller als 30 km/h. Der Anteil des Radverkehrs liegt wesentlich über dem des Kfz-Verkehrs. In der Spitzenstunde wurden 309 Radfahrer gezählt, in der Zeit zwischen 15-18 Uhr nutzten 782 Radfahrer diese Wegeverbindung. Für die Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich müssen Besucherstellplätze, die gleichzeitig auch als Element zur Geschwindigkeitsreduzierung fungieren, eingerichtet werden. Aufgrund der geringen Breite der Straße ist dies jedoch nicht möglich. Ein nicht entsprechend umgebauter und ausgestalteter "Verkehrsberuhigter Bereich" bringt gerade für die schwächeren Verkehrsteilneh- mer (Kinder, Hilfsbedürftige und ältere Menschen) oft mehr Ärger und Probleme als Nutzen, weil der Autofahrer den Bereich nicht als solchen erkennt oder akzeptiert und somit nur eine "Schei n- Vorlagen-Nr.: V/0756/2015 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 12.10.2015 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0756/2015 sicherheit" besteht. Aus Sicht der Verwaltung können mit e iner alleinigen Beschilderung mit dem VZ 325 die gemessenen Geschwindigkeiten auf dem Abschnitt nicht weiter reduziert werden und wird daher als geeignete Maßnahme ausgeschlossen. Unter Betrachtung des hohen Radverkehrsanteils auf diesem Abschnitt der Gasselstiege und den beiden Querspangen für den Fuß - und Radverkehr zur Steinfurter Straße/Kapuzinerstraße und Grevener Straße/Melchersstraße wurde seite ns der Verwaltung die Einrichtung einer Fah r- radstraße geprüft. Der Kfz -Verkehr ist dabei dem Radverkehr untergeordnet und die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Die beiden einmündenden Geh - und Radwege sind durch Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“(VZ 205) untergeordnet. Fazit Die Gasselstiege zwischen Steinfurter Straße und Catharina-Müller-Straße wird als Fahrradstra- ße (VZ 244) ausgewiesen. Der Kfz-Verkehr bleibt zugelassen (VZ244 plus Zusatzzeichen). Um den geringen kfz-Anteil auch zukünftig zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Gasselstie- ge im südlichen Teil für den motorisierten Individualverkehr geschlossen bleibt. Zur Verdeutli- chung des Zugangs zum Spielplatz und der Einmündungsbereiche der Geh- und Radwege sollen zwei wechselseitig angeordnete Betonkegel aufgestellt werden. Die Kosten für die Beschilderung, Betonkegel und Markierung betragen ca. 3.500€. Die Finanzie- rung erfolgt aus der Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen (Auf- wendungen für Sach- und Dienstleistungen). i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Lageplan
Lageplan
30 Zeichen
Anlage zur Vorlage V/0756/2015
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Steinfurter Straße
- Grevener Straße
- Catharina-Müller-Straße
- Kapuzinerstraße
- Melchersstraße
- Gasselstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0756/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.10.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37