2017/0141
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 des Jobcenter Darmstadt (gE)
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2017/0141
4717 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.05.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat V
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magis trat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0141
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 des Jobcenter Darmstadt (gE)
Vorlage vom: 03.05.2017
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen das Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm 2017 des Jobcenter Darmstadt (gE) zur Kenntnis.
Anlagen: AMIP_2017
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 03.05.2017:
Dem § 44 c Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ist zu entnehmen, dass ein
Arbeitsmarkt- und Integrationspr ogramm zu erstellen ist. Die Fort - und Weiterentwicklung
Arbeitsmarktprogramms be im Jobcenter Darmstadt als gemeinsamer Einrichtung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und der Bundesagentur für Arbeit erfolgt im jäh rlichen
Rhythmus.
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm 2017 des Jobcenter Darmstadt wurde in der
Trägerversammlung des Jobcenters am 18.04.2017 abgestimmt. Der Fachbeirat des
Jobcenters wird das vorliegende Programm in seiner Si tzung am 09.06.2017 erörtern.
Das Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm stellt ein fortlaufendes Programminstrument
dar. Die Aktualisierung erfolgt durch eine regelmäßige Beteiligung und Information der
Organe der gemeinsamen Einrichtung , des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt
sowie weiteren fachpolitischen Gremien mit Bezug zum Arbeitsmarkt (Trägerversammlung,
Fachbeirat und weiteren so zialfachpolitischen Ausschü ssen).
Neben den bereits in 2016 benannten lokalen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkten wie
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische uns sozialplanerische Strategie
2. Armut bekämpfen – Existenz sichern
3. Zielgruppen passgenau fördern
4. Lokale und regionale Netzwerke stärken
5. Lokalen (sozialen) Arbeitsmarkt / Ausbildungsmarkt sichern
6. Bildungs- und Teilhabepaket (BUT)
7. Flucht und Asyl
hat die Bundesagentur für Arbeit auch für 2017 die weiteren Ziele für die g emeinsamen
Einrichtungen benannt:
1. Langzeitbezieher innen und Langzeitbezieher aktivieren und I ntegrationschancen erhöhen
2. Jugendliche und junge Erwachsene in den Ausbildungs - und Arbeitsmarkt integrieren
3. Marktnähe leben, Arbeitgeber innen und Arbeitgeber erschließen und
Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern
4. Leistungsberechtigte ohne Ausbildung zu Fachkräften ausbilden und in den Markt
integrieren
5. Herausforderung durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen
Wie auch im vergangenen Jahr werden insbesondere drei Aufgabenschwerpunkte die Arbeit
des Jobcenters bestimmen. Neben der notwendigen Integration von
Langzeitleistungsbezieherinnen un d Langzeitleistungsbeziehern sowie langzeitarbeitslosen
Menschen und einer stetigen Fort - u. Weiterentwic klung des Jobcenters im Sinne eines
ständigen Verbesserungsprozesses wird die Versorgung, Betreuung und die Integr ation in
den Arbeitsmarkt von Mensche n mit Fluchthintergrund die Arbeit im Jobcenter verstärkt
bestimmen. Hierzu zählen z.B. Integrations- bzw. Qualifizierungsangebot e in Form von
speziellen Maßnahmen und Projekten (berufsorientierte Sprachkurse, Praktikum im
Handwerk, Aktivierungsang ebote, Bewerbungstraining). Dabei ist eine gesunde Balance
zwischen den damit einhergehenden neuen Herausfo rderungen und den bisher gesetzten
Arbeitsschwerpunkten zu finden.
- 4 -
Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn vers chiedene
Akteurinnen und Akteure auf lokaler und regionaler Ebene zusammenwirken und ihre
Potenziale bündeln und aufeinander abstimmen. Das Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm 2017 des Jobcenter s Darmstadt stellt diese Grundlage für eine solche
Zusammenarbeit dar. Zudem versteht es sich als Han dlungsleitlinie für die Beschäftigten des
Jobcenters Darmstadt.
Darmstadt, 03.05.2017
Dezernat V
Barbara Akdeniz
Stadträtin
anlage 1
107397 Zeichen
1
ARBEITSMARKT- UND
INTEGRATIONSPROGRAMM
2017
Herausgeber:
Jobcenter Darmstadt
Zentrum für Existenzsicherung und Beschäftigung
Groß-Gerauer-Weg 3
64295 Darmstadt
Stand: Februar 2017
2
Inhalt
1. Einleitung ................................ ................................ ................................ ................................ . 4
2. Arbeitsmarkt - Lokale Ausgangssituation ................................ ................................ ................. 6
2.1. Konjunktur und Arbeitsmarkt ................................ ................................ ............................... 6
2.2 Bevölkerungs- und Beschäftigungsentwicklung ................................ ................................ .. 9
2.3. Ausbildungsmarkt ................................ ................................ ................................ ............... 9
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt ................................ ................................ ................................ ......... 10
2.5. Entwicklung Jobcenter ................................ ................................ ................................ ...... 11
2.6. Kundenstruktur ................................ ................................ ................................ ................. 11
2.6.1. Integrationsprognose ................................ ................................ ................................ ........ 11
2.6.2. Profile nach ausgewählten Merkmalen ................................ ................................ ............. 13
3. Zielsystem des SGB II ................................ ................................ ................................ ........... 14
3.1 Was haben wir erreicht? - Rückblick 2016 - ................................ ................................ .......... 15
3.2 Kennzahlen und Angebotswerte 2017 ................................ ................................ ................... 16
3.3 Prozess- und Qualitätsziele ................................ ................................ ................................ 18
3.4. Lokale Zielvereinbarung mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt: ................................ .......... 20
4. Aktive Förderung durch das Jobcenter Darmstadt – Planung 2017 ................................ ........ 22
4.1. Haushalt- und Finanzsituation 2017: Eingliederungs- und Verwaltungsbudget ..................... 22
4.2. Budgetausstattung und Eintrittsplanung 2017 ................................ ................................ ...... 23
5. Geschäftspolitische Schwerpunkte ................................ ................................ ........................ 25
5.1. Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und Integrationen realisieren
Unser gemeinsamer Arbeitgeberservice (gAGS) ................................ ................................ ......... 28
5.2. Beschäftigungschancen für Alleinerziehende nutzen ................................ ............................ 29
5.3. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren – Die Jugendberufsagentur . 30
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen ................................ ... 32
6.1. Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung sicherstellen ................................ .................... 32
6.1.1. Bildungs- und Teilhabepaket ................................ ................................ ..................... 32
6.1.2. Die neue eAkte SGB II ................................ ................................ ............................... 32
6.1.3 Das neunte Änderungsgesetz zum SGB II –Rechtsvereinfachung ................................ .. 34
7. Flüchtlinge ................................ ................................ ................................ ............................. 35
8. Kommunale Arbeitsmarkt- u. Ausbildungsstrategie 2017 der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ................................ ................................ ................................ ................................ .... 37
8.1. Kofinanzierung des lokalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktprogramms .................. 40
9. Lokale Aktivitäten ................................ ................................ ................................ ................... 42
9.1. Bewerbungscenter „dabei“ ................................ ................................ ................................ ... 42
9.2. Jobakademie ................................ ................................ ................................ ........................ 42
9.3. Übergabemanagement SGB II/SGB III ................................ ................................ ................. 43
9.4. Arbeitskreis Migration & Soziales Kooperationsvereinbarung/Handlungsempfehlung ........... 43
9.5. Projekt: „Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften (IKuV) im Jobcenter Darmstadt .... 44
9.6. JOBLINGE ................................ ................................ ................................ ........................... 44
3
9.7. Grundbildungszentrum (GBZ) ................................ ................................ ............................... 44
10. Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt ................................ .............................. 46
Anlagen ................................ ................................ ................................ ................................ ........ 47
Bildungs- und Maßnahmeplanung 2017 ................................ ................................ .................. 47
Netzwerke und Arbeitskreise ................................ ................................ ................................ ... 48
ZAAF- Zentrale Anlaufstelle Asyl und Flüchtlinge ................................ ................................ .... 50
4
1. Einleitung
Das Jobcenter Darmstadt informiert mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 über die
geschäftspolitischen Ziele und über die strategischen Ansätze in der Arbeit mit den erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Bei der Bewältigung unseres Auftrages die Grundsicherung sicher zu stellen und die Integration in
den Arbeitsmarkt zu fördern stehen Dienstleistungsorientierung und eine Bürger – und
Kundenfreundlichkeit stets im Mittelpunkt.
Wenn wir auf das vergangene Jahr 2016 zurückblicken können wir feststellen, dass es uns u.a.
gelungen ist
- die Zahl der Langzeitleistungsbezieherinnen und Langzeitleistungsbezieher um ca. 120
Personen zu reduzieren,
- 2136 Integrationen für er werbsfähige Leistungsberechtigte mit den Leistungsberechtigten
zusammen erbracht haben,
- ca. 5350 Bewilligungen im Rahmen des Bildungs – und Teilhabepaketes erteilt haben und
somit insbesondere den Kindern in diesen Familien eine Teilhabe ermöglicht haben
- 42 abschlussorientierte Maßnahmen finanziert haben und diese erfolgreich durchgeführt
wurden
- für ca. 14.300 Menschen in ca. 6.800 Bedarfsgemeinschaften jeden Monat die Leistungen
erbracht haben.
Damit haben wir einen nicht unerheblichen Beitrag zum sozia len Frieden in der Stadt Darmstadt
beigetragen.
Das vergangene Jahr war geprägt durch die Herausforderung, die durch die Stadt Darmstadt
aufgenommenen Flüchtlinge, die Anspruch auf Leistungen aus dem SGB II haben, zu betreuen und
auf ihrem Weg in Arbeit oder Ausbildung zu begleiten.
Mit der zentralen Anlaufstelle ZAAF (zentrale Anlaufstelle Flüchtlinge und Asyl) in unserem
Jobcenter haben wir eine Anlaufstelle eingerichtet die den Flüchtenden Personen Hilfe aus einer
Hand gewährt und dafür sorgt, dass de r zu betreuenden Personenkreis eine optimale Betreuung
und Versorgung erfährt.
Grundsätzlich knüpft das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2017 an die Arbeitsmarktplanung
des Vorjahres an, da wir weiter Kontinuität als Grundlage für eine erfolgreiche Integrationsarbeit,
besonders im Rechtskreis SGB II, schätzen. Wir sind überzeugt, dass sich diese
arbeitsmarktpolitische Konzeption im Wesentlichen bewährt hat. Und da die wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen in Darmstadt weiterhin relativ gut sind, liegt bei der Planung der
Mittelverwendung der Schwerpunkt erneut bei den integrationsorientierten Instrumenten.
Die Schwerpunkte des Jahres 2017 liegen natürlich weiterhin in der Verbesserung der Integration
in Arbeit und Ausbildung, der Bewältigung der Heraus forderungen durch Flucht und Asyl sowie der
Vermeidung bzw. Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug.
Eine besondere Herausforderung für uns alle ist die Einführung einer neuen „Arbeitskultur“ durch
die elektronische Akte. Der Aufschalttermin für die elektronische Akte steht mit dem 18.06.2017
bereits fest. Das Jobcenter wird ab diesem Zeitpunkt dann mit der elektronische Akte arbeiten. Dies
ist ein weiterer Meilenstein zur Fort - und Weiterentwicklung des Jobcenters hin zu einer modernen
Dienstleistungsbehörde.
5
Mit dieser Fort – und Weiterentwicklung der bisherigen Programme wird gegenüber den Trägern
der Grundsicherung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters, den Trägern der
Wohlfahrtspflege, den Kammern und Verbänden sowie letztlich auch der inte ressierten
Öffentlichkeit Transparenz über die Arbeit des Jobcenters hergestellt. Es dient somit auch als
Grundlage für einen notwendigen, fachlichen Austausch mit allen handelnden Personen im
Aufgabenfeld der Grundsicherung.
Impulse und Anregungen, aber auch fachlich, fundierte Kritik sind daher selbstverständlich
erwünscht.
Darmstadt, März 2017
6
2. Arbeitsmarkt - Lokale
Ausgangssituation
2.1. Konjunktur und Arbeitsmarkt
Der IAB -Bericht 20/2016 geht in seiner Deutschland -Prognose für 2016/2017 davo n aus,
dass die Wirtschaft in Deutschland ihren moderaten Aufschwung fortsetzen wird. Für 2017
wird ein Wachstum des realen Bruttoinlandsprodukts um 1,3 Prozent erwartet (2016: 1,8
Prozent).
Der Aufwärtstrend der Erwerbstätigkeit wird anhalten und ein Plu s von 480.000 Personen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erwartet (deutschlandweit 1,6 Prozent, Hessen
1,7 Prozent).
Die Arbeitslosigkeit wird im kommenden Jahr nach Prognosen des IAB um 70.000 Personen
sinken (deutschlandweit -2,7 Prozent). Hier muss allerdings eine gegenläufige Entwicklung
im Rechtskreis SGBIII und SGBII berücksichtigt werden. Mit dem 9. Änderungsgeset z zum
SGBII werden ab 01.01.2017 Personen, die einen Anspruch auf ALGI und ergänzendem
ALGII haben, künftig von der Arbeitsagentur und nicht mehr durch das Jobcenter betreut
und erhöhen dort zukünftig das Kundenpotential. Damit ergibt sich ein Bruch in der
Entwicklung der Arbeitslosigkeit zwischen den Rechtskreisen (Hessen SGBIII: +0,2 Prozent,
SGBII: -4,1 Prozent).
Für Hessen insgesamt wird ein Wert von -2,8 Prozent prognostiziert. Allerdings wird mit den
zunehmenden Eintritten von Flüchtlingen in den Ar beitsmarkt auch (ggf. nur
vorrübergehend) die Arbeitslosigkeit ansteigen.
Durch die Zuwanderung wächst das Erwerbspersonenpotential in 2017 noch einmal um
360.000 Personen (2016: um 380.000 Personen). Insgesamt schätzt das IAB ein, dass sich
die positive Entwicklung am Arbeitsmarkt im Rechtskreis SGBIII als auch im Rechtskreis
SGBII widerspiegeln wird.
Der Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Darmstadt verhält sich im Wesentlichen analog der
hessenweiten und bundesweiten Entwicklung. Lt. Prognose des IAB ist im Agentu rbezirk
Darmstadt mit einer Wachstumsrate von 1,7 Prozent zu rechnen und somit im Mittel von
insgesamt 273.400 Beschäftigten auszugehen. Im Agenturbezirk Darmstadt arbeiten rund
260.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, circa die Hälfte davon in 11 Branchen.
7
Mehr als 70 Prozent der Beschäftigten arbeiten bei Klein- und Mittelständigen Unternehmen (KMU).
Die prozentuale Verteilung der Unternehmensstruktur nach Anzahl der
Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (SvB) stellt sich wie folgt dar:
Zur Struktur des Arbeitsmarktes ist festzustellen, dass die Angebote für Helfertätigkeiten weiter
rückläufig sind; die Arbeitgeber suchen vorrangig Fachkräfte mit Berufsabschluss. Auch im Bereich
der Personaldienstleister (PDL) werden verstärkt Fachkräfte gesucht. Die Einstellungspraxis lässt
jedoch erkennen, dass die Arbeitgeber auch bei vorherrschendem Fachkräftebedarf nicht
flächendeckend bereit sind, die Anforderung der Bewerberstruktur anzupassen.
(„Es wird immer hä ufiger passieren, dass offene Stellen unbesetzt bleiben weil der Arbeitsmarkt leer gefegt
ist. Oder Stellen werden notgedrungen besetzt und bald wieder frei, weil das Bewerberprofil eigentlich nicht
gepasst hat.“ Zitat: Konjunkturexperte der IHK).
Daher kommt auch weiterhin der qualifizierten Weiterbildungsberatung eine besondere Bedeutung
zu.
Die Integration von geflüchteten Menschen ist auch bei günstigen Marktbedingungen kein
Selbstläufer. Es sind ganz besondere Anstrengungen erforderlich, um diesen P ersonenkreis im
Markt zu platzieren. Von einer ausgleichenden Wirkung auf den Arbeitsmarkt ist diesem Kontext (in
beiden Rechtskreisen) in den nächsten fünf Jahren nicht auszugehen.
Agentur für Arbeit Darmstadt (Gebietsstand September 2016)
Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach ausgewählten
Wirtschaftsabteilungen der WZ 2008
Betriebe SvB Anteil SvB an
Insgesamt
1 2 3
Insgesamt 21.103 266.860 100,0
dar. 47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 2.524 21.441 8,0
86 Gesundheitsw esen 1.482 16.370 6,1
84 Öffentliche Verw altung, Verteidigung; Sozialversicherung 225 13.742 5,1
85 Erziehung und Unterricht 717 13.598 5,1
46 Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) 959 13.162 4,9
21 Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen 11 12.315 4,6
43 Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugew erbe 1.952 11.687 4,4
88 Sozialw esen (ohne Heime) 379 10.843 4,1
62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 549 9.055 3,4
22 Herstellung von Gummi- und Kunststoffw aren 97 8.099 3,0
87 Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime) 181 7.819 2,9
WZ 2008
Agentur für Arbeit Darmstadt (Gebietsstand September 2016)
Betriebe und sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (SvB) am Arbeitsort (AO) nach
Betriebsgrößenklassen
Betriebe SvB Anteil SvB an
Insgesamt
1 2 3
Insgesamt 21.103 266.860 100,0
dav. 1-9 Beschäftigte 16.825 48.840 18,3
10-99 Beschäftigte 3.872 99.138 37,1
100-249 Beschäftigte 289 43.281 16,2
250 und mehr Beschäftigte 117 75.601 28,3
Betriebsgrößenklassen
8
Insgesamt werden sich die Trends der vergangen Jahre fortsetzen und der Bestand an
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) sich im nächsten Jahr weiter erhöhen; der Bestand an
arbeitslosen ALGII-Empfängern wird eher stagnieren bzw. sehr moderat sinken.
Arbeitslose, erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach ausgewählten Merkmalen
Jobcenter Darmstadt, Wissenschaftsstadt
Ausgewählte Berichtsmonate1)
Merkmale 2011 2012 2013 2014 2015 2016
1 2 3 4 5 6
Arbeitsmarktstatistik (Berichtsmonat: September)
Arbeitslose im
Rechtskreis
SGB II
3.410
3.590
3.860
3.834
3.914 3.829
Nennenswerte Investitionen in Form von neu geschaffenen Arbeitsplätzen zeichnen sich für 2017
im Agenturbezirk Darmstadt nicht ab, ebenso wenig wie ein nennenswerter Arbeitsplatzabbau.
2011 2012 2013 2015 2016
1 2 3 5 6
Erwerbsfähige
Leistungsberechtigte (ELB) 8.121 8.071 8.605 9.112 9.248
15 bis unter 25 Jahre 1.466 1.479 1.653 1.724 1.830
arbeitslos 3.287 3.332 3.681 3.662 3.763
Langzeitarbeitslos2) 1.331 1.401 1.561 1.685 1.714
Schwerbehindert 172 153 171 159 176
Langzeitleistungsbezieher3) 5.246 5.059 5.244 5.715 5.750
Alleinerziehende4) 1.217 1.221 1.292 1.371 1.381
Asyl Flucht (8HKL) 516 556 610 703 992
Nichterwerbsfähige
Leistungsberechtigte (NEF) 4.067 4.093 4.154 4.546 4.596
bis unter 15 Jahre 3.672 3.690 3.809 4.194 4.217
15 Jahre und älter 395 403 345 352 379
Asyl Flucht (8HKL) 205 206 213 272 389
Merkmale
9
2.2 Bevölkerungs- und
Beschäftigungsentwicklung
Die positive Prognos e im lokalen Bezug Rhein -Main Neckar wird durch positive Annahmen für die
Stadt Darmstadt, auf der lokalen Ebene unterstützt.
Die Bevölkerung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist in den letzten Jahren stetig angestiegen. In
Jahr 2014 stieg die Bevölkerun gszahl von 151.944 (01.01.2014) auf 154.002 (31.12.2014). Zum
Stichtag 30.04.2015 betrug die Bevölkerungszahl 154.432 Personen – die Tendenz ist weiterhin
steigend. Durch Ausweisung neuer Entwicklungsgebiete (z.B. ehemalige Militärgelände mit ca.
2.000 Wohneinheiten) wird diese Bevölkerungszahl weiterhin ansteigen.
Auch die Beschäftigungspläne der südhessischen Unternehmen sind positiv. Laut IHK
Konjunkturbericht Herbst 2015 überwiegen die einstellungswilligen Unternehmen (17%) gegenüber
den Unternehmen, die sich von Personal trennen wollen (11%). Den Personalbestand halten wollen
zumindest 72% der Unternehmen. Auch durch die Rückkehr eines weltweit operierenden
Kosmetikunternehmens an den Standort Darmstadt wird sich die Beschäftigungsentwicklung positiv
darstellen.
Darmstadt zeichnet sich durch eine hohe Standortattraktivität und Innovationspotenzial aus.
Darmstadt verzeichnet seit dem Jahr 2000 das höchste Bevölkerungswachstum in ganz Hessen
und hat mit einer Jugend -Alter-Relation von 71,4 einen weit ü ber dem Bundesdurchschnitt
liegenden Wert. Dabei profitiert Darmstadt auch von seiner zentralen Lage im Rhein -Main-Gebiet
und ist durch Autobahnen, Zugverbindungen und dem sehr schnell erreichbaren Flughafen
Frankfurt/Main an die gesamte Welt angebunden.
Als Wirtschaftsstandort beheimatet die Wissenschaftsstadt Darmstadt über 30 wissenschaftliche
Einrichtungen und forschende Unternehmen mit internationaler Bedeutung, hat rund 120.000
Erwerbstätige bei über 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, ist ein at traktiver
Einzelhandelsstandort - kompakte City mit kurzen Wegen - Kaufkraftkennziffer 109,8, besitzt großes
akademisches Nachwuchs -Potenzial durch die Studierenden an der TU Darmstadt, Hochschule
Darmstadt und der Evangelischen Hochschule Darmstadt.
2.3. Ausbildungsmarkt
Die Lage am Ausbildungsmarkt in Südhessen ist für die Jugendlichen weiterhin positiv. Aktuell ist
die Zahl betrieblicher Ausbildungsangebote wieder gestiegen und auch die Zahl der Bewerber ist
trotz leichtem Rückgang immer noch auf hohem Niveau.
Die Unternehmen in der Region Südhessen stehen vor einer großen Herausforderung, präventives
Handeln ist erforderlich. Um in Zukunft die offenen Stellen besetzen zu können, müssen
Unternehmen auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen, die erst auf den zweiten Blick
zur „Idealbesetzung“ werden.
Die Unternehmen in Südhessen haben im Berichtsjahr 94 ( +2,4 Prozent ) betriebliche
Ausbildungsstellen mehr gemeldet als im Vorjahr. Damit belief sich die Gesamtzahl betrieblicher
Lehrstellen auf 4.02 3. Seit Beginn des Berichtsjahres haben sich trotz des ungebrochenen Trends
nach einem höherwertigen Schulabschluss 5.612 Bewerber bei der Arbeitsagentur gemeldet. Dies
sind 145 ( -2,5 Prozent) Bewerber weniger als im Vorjahr. Am 30. September, dem Ende des
Beratungsjahres und damit Bilanzstichtag für die Situation auf dem Ausbildungsmarkt waren im
10
Bezirk der Agentur für Arbeit Darmstadt noch 211 (Vorjahr 164) junge Menschen als Bewerber um
Ausbildungsstellen gemeldet. Gleichzeitig hielten die Betriebe der R egion noch 279 ( Vorjahr 331 )
Ausbildungsplätze zur sofortigen Besetzung zur Verfügung.
Obwohl Berufsbilder in der IT und Technik bessere Zukunftschancen versprechen und hier auch die
späteren Gehaltsaussichten in der Regel sehr gut sind, entscheiden sich weniger Schulabgänger
für eine duale Ausbildung in diesem Bereich. Und auch die klassischen Handwerksberufe haben es
zunehmend schwer (z. B. Gastronomie- und Bäckerberufe).
2.4. Lokaler Arbeitsmarkt
Nach vorläufigen Zahlen beläuft sich der aktuelle Bestand an Arbeitslosen im Jobcenter Darmstadt
im Monat Januar 2017 auf 3.494 Personen. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahresmonat
(3.902) um 408 gefallen. Die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II liegt im Januar 2017 bei
4,2% und ist damit niedriger als im Vormonat (4,4%) und im Vorjahr (4,8%).1
Abbildung: Entwicklung der Arbeitslosenquote; Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte,
Januar 2016 bis Januar 2017
1 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktreport für Kreise und kreisfreie Städte, Januar 2017
11
2.5. Entwicklung Jobcenter
Für die Belastungssituation und die Entwicklung im Jobcenter sind zwei Schlüsselfaktoren relevant:
Die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) sowie die Anzahl der zu betreuenden
Bedarfsgemeinschaften (BG).
Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Im
Dezember 2015 betrug die Anzahl 8.964 Personen, im Dezember 2016 bereits 9.161. Insoweit kann
ein weiterer Anstieg von rund 2,2% festgestellt werden. Der moderate Anstieg in 2016 ist eine
Fortsetzung einer Entwicklung, die seit dem Jahr 2012 anhält.
Eine ähnliche Entwicklung ist auch bei den zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften im
Leistungsbezug festzustellen. So ist ebenfalls im Jahr 2016 ein Anstieg (rund 1,2%) von 6.770
Bedarfsgemeinschaften (Dezember 2015) auf 6.850 Bedarfsgemeinschaft en ein Jahr später
festzustellen. Ein Trend, der sich wie in den Vorjahren ab 2012 beginnend, auch in 2016 fortgesetzt
hat.
2.6. Kundenstruktur
Wer sind die Kunden des Jobcenters? Welcher Personenkreis ist auf
Leistungen bzw. auf eine Förderung im Sinne des SGB II angewiesen?
2.6.1. Integrationsprognose
Im Zuge der Weiterentwicklung des Vermittlungsprozesses wurde das
Profiling im November 2016 vereinfacht. Die Profillagen sind entfallen und
Abbildung: Entwicklung BG und ELB; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Eckwerte für Jobcenter,
Dezember 2016 (vorläufige, hochgerechnete Werte für die letzten drei Monate
12
stattdessen erfolgt eine Integrationsprognose.
Zukünftig sollen die zunehmend komplexen Problemlagen über differenzierte
Auswertungen von Handlungsstrategien und Kundenstrukturmerkmalen
abgebildet werden.
Im Rahmen der Integrationsprognose sind folgende Auswahlmöglichkeiten
vorhanden:
Marktnah
Nicht marktnah
Zuordnung nicht erforderlich
Integriert, aber hilfebedürftig
Somit werden die integrationsnahen Profillagen Markt -, Aktivierungs - und
Förderprofil zu der Integrationsprognose marktnah und die komplexen
Profillagen Entwicklungs -, Stabilisierungsp rofil unter der
Integrationsprognose nicht marktnah zusammengefasst.
Abbildung: Integrationsprognose; Quelle: VerBIS, Stand 02.02.2017
In der vorherigen Unterteilung der Profillagen in integrationsnahe und komplexe Profillage lag der
Schwerpunkt bei den komplexen Profillagen. Vom Gesamtbestand befanden sich ca. 47% in den
komplexen und ca. 13 % in den integrationsnahen Profillagen.
Dieses Verhältnis ist auch nach Umstellung auf die Integrationsprognose so geblieben. Wie in der
obigen Abbildung zu erkennen, besteht das Verhältnis von der nicht marktnahen zu der marktnahen
Integrationsprognose fort. Im Gesamtbestand (9.885) besteht bei ca. 47% eine nicht marktnahe
(4.592) und bei ca. 11% eine marktnahe Integrationsprognose (1.056).
Dies macht die überaus schwierige Arbeit der Integrationsfachkräfte deutlich. Der Schwerpunkt ihrer
Arbeit liegt in der Verbesserung der Integrationsfähigkeit bzw. dem Erreichen von
Integrationsfortschritten. Der überwiegend zu betreuende Personenkreis mus s zunächst durch
geeignete Maßnahmen aktiviert und qualifiziert werden, um eine verbesserte Marktfähigkeit zu
erreichen.
13
2.6.2. Profile nach ausgewählten Merkmalen
Neben der Einteilung in Profillagen ist eine Differenzierung der Kundinnen und Kunden nach
weiteren personenzentrierten Merkmalen interessant. Die untenstehende Abbildung macht den
stetigen Anstieg der im Hilfesystem SGB II zu betreuenden Personen deutlich . So ist die Zahl der
Personen in Bedarfsgemeinschaften (PERS) um 1,87% angestiegen. Dies ist in nahezu allen
Altersklassen zu beobachten. Ein überdurchschnittlicher Anstieg ist dabei in der Altersklasse der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten unter 25 Ja hre, mit einer Steigerung von 12,79% zu
erkennen.
Abbildung: Veränderungen im Bereich PERS, ELB, NEF; Quelle: Statistik der Bundesagentur für
Arbeit, Zeitreihe der Strukturen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Monatszahlen), Oktober
2016
14
3. Zielsystem des SGB II
Das Zielsystem der Grundsicherung besteht für das Jahr 2017 weitgehend unverändert fort.
In Ableitung aus § 1 SGB II i. V. m. § 48a SGB II sind für die Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II
im Aufgabenbereich der Bundesagentur für Ar beit die Steuerungsziele „Verringerung der
Hilfebedürftigkeit“, „Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung von
langfristigem Leistungsbezug“ maßgeblich.
Sie werden durch die Zielindikatoren „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt “,
„Integrationsquote“ und „Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehern“ beschrieben.
Die Zielindikatoren „ Integrationsquote“ und „ Veränderung des Bestands an
Langzeitleistungsbeziehern“ werden sowohl durch Zielwerte als auch durch ein qualitat ives
Monitoring gesteuert. Zur Bestimmung der Zielwerte wird durch das Jobcenter zu beiden
Zielindikatoren eine dezentrale Planung durchgeführt. Diese Angebotswerte werden anschließend
an die Regionaldirektion Hessen gemeldet und geprüft. Die Zielwerte fließen in die gesetzlich
vorgeschriebenen Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II für den Verantwortungsbereich der BA
ein.
Für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ werden keine Zielwerte vereinbart, so dass
der Indikator nicht Gege nstand der Planung ist und ausschließlich über ein Monitoring in die
Zielnachhaltung eingebunden wird. Im Rahmen des Monitorings wird die Bundesagentur für Arbeit
für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ einen Prognosewert ermitteln. Dieser
Prognosewert für die „Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt“ ist nicht Teil der
Zielvereinbarung nach § 48b SGB II, findet jedoch für die Zielnachhaltung im Rahmen des
qualitativen Monitorings Berücksichtigung.
Die Qualitätskennzahlen bilden die Ergebnis- und Prozessqualität im Jobcenter ab und werden in
die Zielnachhaltung und Steuerung einbezogen, jedoch nicht separat beplant.
15
3.1 Was haben wir erreicht? - Rückblick 2016 -
Für das Jahr 2016 war, wie auch bereits in den vergangenen Jahren, folgendes Zielsystem
maßgebend:
Ziel Zielindikator
Verringerung der Hilfebedürftigkeit Summe passive Leistungen 2
Verbesserung der Integration in
Erwerbstätigkeit Integrationsquote 3
Langzeitbezug vermeiden
Anzahl der Langzeitleistungsbezieher
(LZB) 4
Das Jahresziel im Bereich der Integrationsquote (IQ) konnte 2016 nicht erreicht werden. Die
erreichte IQ liegt im Dezember 2016 (im Jahresfortschrittwert) bei 23,3%. Die zu erfüllende Quote
von 24,5% wurde nicht erreicht, es fehlen 107 Integrationen zur Zielerreichung.
Zum Jahresabschluss 2016 wird das Ziel Langzeitbezug vermeiden erreicht und damit die geplante
Anzahl der Langzeitleistungsbezieher (LZB) unterschritten. Im Dezember 2016 konnte ein Ist -Wert
von 5. 715 erreicht werden, dieser liegt somit mit -116 unter dem prognostizierten Zielwert von
5.831.
Der Prognosewert bezüglich der Verringerung der Hilfebedürftigkeit wird in 2016 unterschritten, es
wurde demnach weniger passive Leistungen gezahlt als prognostiziert.
2 Die Summe passiver Leistungen ist definiert als die Summe der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (ohne kommunale
Leistungen nach § 7 Abs. 1 Ziffer 2 SGB II sowie Beiträge zur Sozialversicherung).
3 Die Integrationsquote gibt das Verhältnis der innerhalb des betrachteten Berichtsmonats in Erwerbstätigkeit oder Ausbildung integrierten
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) zum Bestand aller eLb des Vormonats in Prozent an.
4 Als LZB gelten eLb, die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate gem. § 9 SGB II hilfebedürftig waren und zum
Messzeitpunkt bestandsrelevant sind.
16
Die bisher vorliegenden Ergebnisse und Zahlen für das Jobcenters Darmstadt sehen im Dezember
2016 wie folgt aus:
Ziel Zielerreichung 2016
Ist 12/2016
Zielerreichung 2016
Soll 12/2016
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
32.230 Mio. Euro
33.632 Mio. Euro 5
Verbesserung der
Integration in
Erwerbstätigkeit
(Integrationsquote)
23,3% = 2.136
24,5 % = 2.243 4
Langzeitbezug vermeiden
5.715 (JDW)
5.831 (JDW) 4
3.2 Kennzahlen und Angebotswerte 2017
Das Jobcenter Darmstadt hat im Ergebnis des Planungsprozesses für das Jahr 2017 folgende
Angebotswerte erarbeitet. Sie leiten sich aus den zu erwartenden Rahmenbedingungen ab:
Planung Integrationsquote (IQ) gesamt
Für 2017 wird ein Zielwert von 2.097 Integrationen auf der Basis von 9.722 erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Bestand für das Jobcenter Darmstadt geplant. Dies entspricht einem
Angebotswert von -1,1 %.
Zu beachten ist, dass auch 2017 zusätzlich eine Integrationsquote (IQ) für die Kundengruppe der
Flüchtlinge/Asylberechtigten festzulegen war. Im Ergebnis wurde eine Integrationsquote für das
Jobcenter von 21,6% geplant. Darin enthalten sind eine IQ Flucht/Asyl von 14,5% sowie eine IQ
ohne Flucht/Asyl von 27,7% - siehe nachfolgende Darstellung A+B:
5 Quelle: Controllingsystem der BA (Cockpit SGB II), Geschäftsergebnisse SGB II 12/2016; vorläufiger Stand 12/2016; revidierte Daten
stehen erst mit einer Wartezeit von 3 Monaten zur Verfügung; Prognose
Plan 2017
Integrationen JFW 2.097
Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte JDW 9.722
Integrationsquote in % JFW 21,6
3. Planungsergebnis
Ergebnis
Angebotswert in % -1,1
17
IQ Flucht/Asyl
A) Für die IQ im Bereich der Flüchtlinge/Asylberechtigte geht das Jobcenter Darmstadt von
1.362 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Bestand und 197 Integrationen aus.
IQ ohne Flucht/Asyl
B) Diese Darstellung zeigt die IQ ohne Flüchtlinge/Asylberechtigte.
Bestand Langzeitleistungsbezieher
Der Angebotswert bei dem Bestand der Langzeitleistungsbezieher liegt für 2017 bei 2,5%, dies
entspricht einem Bestand an Langzeitleistungsbeziehern von 5.864 im Jahresdurchschnitt und einer
Steigerung gegenüber 2016 um 145 Langzeitleistungsbezieher im Jahresdurchschnitt.
Prognose 2017
Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte JDW 1.340
Plan 2017
Integrationen JFW 197
Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte JDW 1.362
Integrationsquote in % JFW 14,5
Plan 2017
Integrationen JFW 1.900
Bestand erwerbsfähige Leistungsberechtigte JDW 8.360
Integrationsquote in % JFW 22,7
3. Planungsergebnis
Ergebnis
Angebotswert in % 0,8
1. Prognose
Prognose Jahresendwert 2016
Bestand Langzeitleistungsbezieher JDW 5.719
2. Planung
Erwartung 2016
Bestand Langzeitleistungsbezieher JDW 5.719
Plan 2017
Bestand Langzeitleistungsbezieher JDW 5.864
3. Planungsergebnis
Ergebnis
Angebotswert in % 2,5
18
3.3 Prozess- und Qualitätsziele
Auch im Jahr 2016 wurden die Prozess - und Qualitätsziele „ Index aus Prozessqualität “ und
„Index aus Kundenzufriedenheit“ nachgehalten.
Als übergeordnete Kennzahl zur Abbildung der Prozesse im Jobcenter wird der „Index aus
Prozessqualität“ herangezogen. Wie in den Vorjahren umfasst er als Teilgrößen die operativen
Mindeststandards sowie den fachlichen Standard „Eingliederungsvereinbarung im Bestand“.
Die vier operativen Mindeststandards (MDS) „Bearbeitungsdauer“, „Erstberatung Ü25“,
„Erstberatung U25“ und „Angebot U25“ sowie der fachliche Qualitätsstandard (QS)
„Eingliederungsvereinbarung im Bestand“ werden mit jeweils 20% in den Index einfließen.
Nachfolgender Grafik kann die Zusammenstellung und Gewichtung der zum „ Index aus
Prozessqualität“ gehörenden Operativen Mindeststandards entnommen werden.
Im Jahresverlauf konnte das Jobcenter Darmstadt hier durchgängig gute Ergebnisse erzielen und
auch im Vergleich mit anderen Jobcentern bestehen. Ein abschließendes Jahresendergebnis
konnte noch nicht ausgewertet werden, da aufgrund gesetzlicher Änderungen (im Bereich der
Eingliederungsvereinbarung) für den Berichtsmonat Dezember 2016 noch keine endgültigen Daten
zur Verfügung stehen.
Um die Qualität der Dienstleistungen bewerten und weiterhin optimieren zu können, ist ein
wesentlicher Bestandteil die Wah rnehmung der Kundinnen und Kunden zu erheben. Auch in 2016
wurde jedes Halbjahr eine Kundenbefragung durchgeführt, deren Ergebnisse über den „ Index aus
Kundenzufriedenheit“ in der Schulnotensystematik abgebildet werden.
19
Auf die Festlegung eines Zielwerte s wird auch in diesem Bereich verzichtet, die Einbindung in den
Prozess der Zielnachhaltung erfolgt über das Monitoring. In der nachfolgenden Grafik 6 ist das
Ergebnis für 2016 dargestellt.
6 Quelle: Cockpit SGB II, Stand Dezember 2016
20
3.4. Lokale Zielvereinbarung mit der Wissenschaftsstadt
Darmstadt:
Neben den geschäftspolitischen Zielen nach § 48a SGB II gibt es weitere lokale Ziele zwischen
Jobcenter und Agentur für Arbeit.
Diesbezüglich wurden für das Jahr 2017 folgende Ziele vereinbart:
Investitionen: Budget – und marktwirksame Umsetzung der Maßnahmezielplanung und
Maßnahmeeintrittsplanung 2017
Aktivierung: Umsetzung der Aktivitätenpläne zur
1.) Aktivierung marktnaher Kundinnen und Kunden
2.) Reduzierung und Vermeidung des Langzeitbezuges
3.) Einsteuerung in abschlussorientierte Förderung der beruflichen Weiterbildung
Jugendarbeitslosigkeit:
a. Spezielle Einmündung SGB II in Ausbildung des dualen System: 217
b. Gewinnung Bewerberinnen und Bewerbern für eine Berufsausbildung: 580
Asyl/Flucht: Zielgerichteter Mitteleinsatz der personellen Ressourcen und zur Verfügung
gestellten finanziellen Mittel für den Personenkreis der Flüchtlinge
Zielnachhalteprozess:
Durch § 48b Abs. 1 S.1. Nr. 2 SGB II wird der Zielvereinbarungsprozess in der Grundsicherung
institutionalisiert. Der Stand der Zielerreichung des Jobcenters wird in regelmäßigen Gesprächen
zwischen der Agentur für Arbeit und der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers des
Jobcenters erörtert; sofern notwendig, werden Steuerungsmaßnahmen vereinbart und
nachgehalten. Dazu wird ein zentrales Berichtsformat von der Bundesagentur für Arbeit
(Performancebericht) zur Verfügung gestellt. Die Jobcenter kommentieren darin die Zielerreichung
und bewerten die Umsetzung der lokalen Planungsdokumente sowie die
Maßnahmevereinbarungen.
Zwischen dem Jobcenter und dem kommunalen Träger wurden folgende Ziele vereinbart:
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
2. Armut bekämpfen - Existenz sichern
3. Zielgruppen passgenau fördern
4. Lokale und regionale Netzwerke stärken
5. Lokalen (sozialen) Arbeitsmarkt / Ausbildungsmarkt sichern
6. Bildung und Teilhabepaket (BuT)
7. Flucht und Asyl
Neben de n quantitativen Zielen auf der lokalen Ebene hat die kommunale Arbeitsmarkt - und
Ausbildungsstrategie 2017 hohe Priorität.
Insbesondere sind hierbei zielgruppenspezifische Angebote auf dem Sozialen Arbeitsmarkt zur
Erhöhung der Chancengleichheit für sozial , benachteiligte Menschen von zentraler Bedeutung.
Durch flankierende, zielgruppenspezifische beschäftigungspolitische Projekte werden die
Chancen auf Teilhabe am Arbeitsleben in die soziale Gemeinschaft für Langzeitarbeitslose und
besonders benachteiligte Gruppen, wie bspw. Alleinerziehende, Ältere und Menschen mit
Behinderung erhöht.
21
Die Sozial-, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik in Darmstadt verfolgt
interdisziplinär diese Ziele, die auf den Grundsätzen Prävention, Partizipation und
Sozialraumordnung basieren.
Eine bestmögliche Umsetzung des BuT-Paketes ist hat hervorgehobene Priorität. Ziel muss es sein,
allen Leistungsberechtigten schnell und reibungslos die Unterstützungsleistungen zu gewähren.
Für Flüchtlinge und Asylsuchende ist der nahtlose Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz
in den Rechtskreis SGB II sicher zu stellen.
22
4. Aktive Förderung durch das Jobcenter
Darmstadt – Planung 2017
Die arbeitsmarktpolitische Jahresplanung des Jobcenters Darmstadt ist mit den vorhandenen
Finanzmitteln in Bezug auf die vereinbarten lokalen und allgemeinen Zielsetzungen abzustimmen.
Das Jobcenter Darmstadt ist hierbei bestrebt die vorhandenen Finanzressourcen so effizient
einzusetzen, dass die Zielsetzungen maximal erreicht werden.
Die Planung stellt sich demnach wie folgt für das Jahr 2017 dar:
4.1. Haushalt- und Finanzsituation 2017: Eingliederungs-
und Verwaltungsbudget
Für das Haushaltsjahr 2017 steht dem Jobcenter Darmstadt voraussichtlich ein Gesamtbudget von
insgesamt 16,7 Mio. Euro zur Verfügung. Das entspricht einem Anstieg der Mittelzuteilung um rd. 4
% (Zuteilung 2016: 16,1 Mio. Euro).
Dieses Gesamtbudget teilt sich wie folgt auf:
Voraussichtliche Mittelzuteilung nach der Eingliederungsmittelverordnung in Mio. EURO:
Jahr Eingliederungstitel Verwaltungshaushalt
2016 7,3 8,8
2017 7,6 9,1
Im Rahmen der Planung der Verwaltungskosten für das Haushaltsjahr 2017 hat sich herausgestellt,
dass der tatsächlich notwendige Betrag für das Verwaltungsbudget 10,5 Mio. € umfasst. Es müssen
deshalb rd. 1,335 Mio. Euro aus dem Eingliederungsbudget in das Verwaltungsbudget
umgeschichtet werden (2016: 1,195 Mio. Euro).
Für das Neugeschäft im Eingliederungsbudget verbleibt nach Abzug des Umschichtungsbetrages,
der nicht verausgabten Bindungen aus 2016 und den Vorbindungen ein Gesamtbetrag von 3,351
Mio. Euro.
Eingliederungsmittel 2017 (in EURO)
(Stand Januar 2017)
Voraussichtliche Ausgabemittelzuteilung insgesamt
7.617.894
geplante Umschichtungen zum Verwaltungshaushalt -1.334.750
Saldo Forderungseinzug (Durchschnittswert) 1.465
zur Verfügung stehende Ausgabemittel 2017 6.284.609
Vorbindungen aus Vorjahren fällig 2017/nicht verausgabte Bindungen 2016 2.932.685 und 10
23
zur Verfügung stehende Ausgabemittel für Neugeschäft 3.351.914
Geplante Ausgaben für 2017 in Euro (Neugeschäft)
3.351.914
Geplante Ausgaben für 2017 in % (Neugeschäft)
100
In den zur Verfügung stehenden Ausgabemitteln sind bereits 613.575,00 € für den Bereich
„Flüchtlingsmigration“ im Eingliederungsbudget enthalten. Eine weitere Mittelzuteilung für diesen
Personenkreis ist für das 2. Quartal 2017 angekündigt.
Aufgrund des Haushaltrechts werden in die Planung alle Verpflichtungen aufgenommen. Hieraus
ergeben sich im Laufe eines Jahres Freirechnungen (z. B. aufgrund von Einsparungen im Einkauf
oder durch Abbrüche/Fluktuationen bei der Maßnahmebesetzung). Die Bewirtschaftung der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel unter den Gesichtspunkten der Bundeshaushaltsordnung
obliegt dem Beauftragten für den Haushalt (BfdH). Nach einer für Mai 2017 geplanten Revision
werden der Geschäftsführung ggf. Planungskorrekturen für den Eingliederungstitel vorgeschlagen.
4.2. Budgetausstattung und Eintrittsplanung 2017
Die Vermeidung der Langzeitarbeitslosigkeit ist wie in den vergangenen Jahren eines der
Hauptziele des Jobcenters Darmstadt. Um dies zu erreichen, wird das Budget für die
integrationsorientierten Instrumente (Förderung der beruflichen Weiterbildung,
Eingliederungszuschüsse, Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung – MAbE)
gegenüber 2016 um 3,6 % erhöht (2016 = 58,6 % - 2017 = 62,2 %). Der Umschichtungsbetrag fü r
den Verwaltungshaushalt beträgt 1.334.750,00 €. Er wird in regelmäßigen Abständen der aktuellen
Mittelentwicklung angepasst. Die Budgetansätze der übrigen Eingliederungsleistungen entsprechen
den Erfahrungswerten aus 2016 (Stichwort Effektivität).
Ein Gesamtüberblick kann der folgenden Aufstellung entnommen werden:
Bei der vorstehenden Tabelle ist zu beachten, dass für 2016 Ist-Werte zugrunde gelegt wurden.
Hinter den 5 Instrumenten mit den größten Anteilen an den Gesamtausgaben steht folgende
Eintrittsplanung:
Eingliederungsleistungen: 2016
Altgeschäft
(Vorbindungen) Neugeschäft Ausgaben
Anteil an
Ausgaben
in %
Ausgaben
Stand
Dezember
2016
Planung EgT Gesamt (Beträge in EURO) 2.932.695 3.351.914 6.284.609 100 5.017.335
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 407.758 478.043 885.801 14,1 926.718
Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) 1.354.146 1.288.473 2.642.619 42,0 1.621.621
Arbeitsgelegenheit (AGH) Mehraufwandvariante 42.252 661.712 703.964 11,2 517.866
Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen (BaE) 446.172 57.936 504.108 8,0 411.879
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 184.459 198.810 383.269 6,1 462.143
Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB) 0 119.700 119.700 1,9 147.627
Reha Ermessens- und Pflichtleistungen 162.032 306.260 468.292 7,5 410.123
Förderung Arbeitsverhältnisse (FAV) 171.195 22.382 193.577 3,1 218.976
Einstiegsgeld (ESG) 0 6.240 6.240 0,1 6.890
Einstiegsqualifizierung (EQ) 27.413 30.189 57.602 0,9 58.532
Assistierte Ausbildung 26.675 12.150 38.825 0,6 22.510
Sonstige Förderleistungen 110.593 170.019 280.612 4,5 212.450
2017
Budgetausstattung nach Instrumenten
24
Eintritte: Die 5 großen EgT Instrumente
Eintritte
Anteil an
Gesamteintritten
in %
Ist-Eintritte
(Stand:
Dezember)
Anteil an
Gesamteintritten
in %
Gesamt 2.916 100 2.281 100
Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) 161 5,5 261 11,4
Aktivierung und berufliche Eingliederung (MAbE) 2.262 77,6 1.480 64,9
Arbeitsgelegenheit (AGH) Mehraufwandvariante 400 13,7 396 17,4
Berufsausbildung in außerbetriebl. Einrichtungen (BaE) 18 0,6 29 1,3
Eingliederungszuschüsse (EGZ) 75 2,6 115 5,0
2017 2016
25
5. Geschäftspolitische Schwerpunkte
Die Bundesagentur für Arbeit hat sechs geschäftspolitische Schwerpunkte festgelegt. Die jeweilige
operative U msetzung vor Ort dieser Handlungs - und Geschäftsfelder obliegt den einzelnen
Jobcentern.
Das Gesamtprogramm für das Jobcenter Darmstadt stellt sich somit wie folgt dar:
Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren
Wir ….
setzen die erf olgreiche Kooperation mit der Arbeitsagentur im Rahmen der
Jugendberufsagentur und im gemeinsamen Arbeitgeber-Service –gAGS- kontinuierlich fort
stellen mittels einer engen Kontaktdichte und mit gezielten Maßnahmeangeboten einen
hohen Aktivierungsgrad sicher
wirken zu Beginn des Schulentlass ungsjahres darauf hin, dass Jugendliche Angebote der
Berufsorientierung und -beratung nutzen
ermöglichen förderungsbedürftigen Jugendlichen die Teilnahme an Einstiegsqualifizierung,
abH, BvB sowie kooperativen und integrativen Berufsausbildungen
nutzen die Initiative „Ausbildung hat Vorfahrt“ für lernbeeinträchtigte und sozial
benachteiligte Jugendliche sowie das Maßnahmeangebot “Assistierte Ausbildung“
beteiligen uns weiterhin an dem Pro jekt „Joblinge“ und bieten dadurch Spätstartern eine
Perspektive zur Erlangung und Stabilisierung eines Ausbildungsverhältnisses
entwickeln, gestalten und besetzen gemeinsam mit dem kommunalen Partner Maßnahmen
im Rahmen des Ausbildungsmarktbudgets
halten für Nichtsesshafte Jugendliche ein besonderes Beratungs - und Maßnahmeangebot
vor
Langzeitleistungsbezieher/Langzeitarbeitslose aktivieren, qualifizieren und
Integrationschancen erhöhen
Wir ….
nutzen die DORA -Auswertung 1303, um unterschiedliche Kundengruppen von
Langzeitleistungsbeziehern zu identifizieren und deren Aktivierung und Integration in den
Arbeitsmarkt aktiv voran zutreiben
identifizieren durch opDs -Abfragen Langzeitleistungsbezieher, die weniger als 200, -€
beziehen und forcieren deren Integration
motivieren im Rahmen des beschäftigungsorientierten Fallmanagements die
Langzeitarbeitslosen zur Veränderungsbereitschaft und Perspektivwechsel
entwickeln mit ihnen passgenaue Strategien zur Integration bzw. zum Integrationsfortschritt
und setzen die Maßnahmen der aktiven Arbeitsförderung zielgerichtet und wirtschaftlich ein
nutzen alle Möglichkeiten im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für Langzeitarbeitslose
führen die Kundenkontaktoffensive fort
arbeiten eng mit dem kommunalen Partner zusammen
richten unser Handeln auf eine hohe Aktivierungsquote aus
zeigen unter aktiver Mitwirkung der IHK-Qualifizierungsberatung Langzeitleistungsbeziehern,
die integriert aber weiterhin hilfebedürftig sind, Möglichkeiten auf, sich zu qualifizieren und
einen beruflichen (Teil-) Abschluss zu erwerben
26
Marktentwicklung nutzen, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für
Kundinnen und Kunden mit erschwertem Arbeitsmarktzugang verbessern
Wir ….
forcieren die effiziente Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur Darmstadt im Rahmen des
gemeinsamen Arbeitgeber-Service - gAGS – und erschließen uns neue Stellenpotentiale
erarbeiten unter Berücksichtigung der günstigen Arbeitsmarktentwicklung mit unseren
Bewerbern alternative Beschäftigungsmöglichkeiten
unterstützen die Stellensuche der Kundinnen und Kunden aktiv durch eine hohe
Kontaktdichte sowie Vermittlungsvorschläge und setzen den bewerberorientierten
Vermittlungsansatz um
wenden verstärkt die assistierte Vermittlung und begleitende Bewerbung an
gleichen mögliche Hemmnisse, die einer Arbeitsaufnahme entgegenstehen, durch den
flexiblen Einsatz von flankierenden Vermittlungshilfen aus
setzen im Rahmen der Saisonbeschäftigung die erfolgreiche Vermittlungsarbeit mit der
Beschäftigungsgesellschaft für Ländliche Räume fort
gewährleisten durch den Einsatz von zwei Spezialisten eine professionelle Beratung,
Vermittlung und Förderung von schwerbehinderten Menschen, beziehen dabei die
Netzwerkpartner ein
Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften a usbilden und in den Markt
integrieren
Wir ….
identifizieren und fördern geeignete Bewerber für berufliche Umschulungen
betreiben ein konsequentes Absolventenmanagement, insbesondere mit Kundinnen und
Kunden aus abschlussorientierten Maßnahmen und Ausbildung
ermöglichen Kundinnen und Kunden, die für einen Berufsabschluss nicht in Frage kommen,
eine Teilqualifizierung bzw. berufliche Weiterbildung
aktivieren unter Einbeziehung der Beauftragten für Chancengleichheit und den
Netzwerkpartnern die (Allein-) Erziehenden
werben bei Arbeitgebern für die Bereitstellung von betrieblichen Umschulungsplätzen
Geflüchtete Menschen in Ausbildung und Arbeit integrieren
Wir ….
Informieren und qualifizieren bedarfsgerecht unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für
flüchtlingsspezifische Angelegenheiten
passen unsere Organisations- und Ablaufstrukturen bedarfsgerecht an
führen die erfolgreiche Implementierung der „Zentralen Anlaufstelle für
Asylsuchende/Flüchtlinge – ZAAF“ fort
besetzen vakante Stellen mit Personen m it Migrationshintergrund und/oder
Sprachkompetenzen
beziehen geeignete Personen aktiv in den Vermittlungsprozess ein
entwickeln mit Netzwerkpartnern Integrationsprojekte, insbesondere für Jugendliche
richten unser Maßnahmeangebot auf die speziellen Bedarf e dieser Kundinnen und Kunden
aus und
stellen eine hohe Besetzungsquote dieser Maßnahmen sicher
27
Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung
Wir ….
betreiben ein verantwortungsbewusstes Budget- und Finanzcontrolling
besetzen zügig vakante Ste llen und arbeiten neu angesetzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
qualifiziert ein
gewährleisten auch weiterhin eine konstant hohe Prozessqualität
modifizieren unser Datenqualitätsmanagement und führen die Fachaufsicht nach den
festgelegten Standards aus
intensivieren und optimieren die Zusammenarbeit der Bereiche Markt & Integration und
Leistungsgewährung und
sorgen damit für einen zielgerichteten Umgang mit den Kundinnen und Kunden
Lokale Ansätze zur prozessualen Ausrichtung auf eine positive Beeinflussung der
Integrationsquote sowie einer Senkung des Langzeitleistungsbezuges
Die Fach- und Führungskräfte haben auf der Basis der erfolgreichen Umsetzung der strategischen
Schwerpunkte „Hessen aktiv und des „LZA -Projektes“ folgende Personengruppen identifiziert, die
mit gezielten Umsetzungsstrategien den Erfolg gewährleisten sollen:
Zu jeder dieser Personengruppe wurden die als Anlage aufgeführten wirkungsorientiert
ausgerichteten Aktivitätenpläne erstellt. Sie sind Bestandteil des Lokalen Planungsdokumentes und
leiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine erfolgreiche Integrationsarbeit.
28
Die operative Umsetzung und Nachhaltung der zielgruppenorientierten Aktivitätenpläne findet durch
den Dreiklang von
Maßnahmeeintrittsplanung (ausgewogener Instrumentenmix / Investitionsquote)
enge Kundenkontakt- und Betreuungsdichte
Aktivierungsquote ELB
die notwendige Unterstützung, auch für unsere erfolgreiche Zielerreichung in 2017.
Die Bedingunge n des Marktes sind nicht starr sondern verändern sich in unterschiedlicher
Ausprägung. Daher werden, je nach Zielgruppe, jeweils 1 x monatlich oder 2 x im Quartal die
Aktionspläne überprüft und erforderlichenfalls den geänderten Marktbedingungen angepasst.
Die Basis für eine erfolgreiche Integrationsarbeit ist die Nähe zu Kundin nen und Kunden . Damit
gehen eine enge und qualifizierten Beratung sowie die Unterbreitung von integrationsfördernden
Maßnahmen einher.
Als Mindeststandards einer eingehaltenen Kundenkontaktdichte bei Personen Ü25 werden folgende
Werte angesehen:
innerhalb von 1 Monat 45%
innerhalb von 3 Monaten 80% und
innerhalb von 6 Monaten 95%
Neben den in der Vergangenheit bewährten Maßnahmen hat das Jobcenter Darmstadt für das Jahr
2017 mehrere Maßnahmen für Personengruppen vorgesehen, die bislang nur schwer einen Zugang
zum Arbeitsmarkt hatten.
Mit dieser aufeinander abgestimmten Mischung e ines breit gefächerten Angebotes und der engen
Kontaktdichte wird auf der Grundlage 2016 eine Erhöhung der durchschnittlichen Aktivierungsquote
auf mindestens 5,8% im Jahresdurchschnitt angestrebt.
Neben den geschilderten Potentialgruppen gibt es weitere andere, nicht näher spezifizierte
Personengruppen im Kundenbestand. Diese werden in alle zur Verfügung stehenden Angebote
einbezogen und stellen somit ein nicht unwesentliches Potential für die ambitionierte Zielerreichung
dar.
5.1. Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen und
Integrationen realisieren
Unser gemeinsamer Arbeitgeberservice (gAGS)
Das Jobcenter Darmstadt betreibt seit 2009 in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit einen
gemeinsamen Arbeitgeberservice (gAGS).
Hier werden Arbeitgeber mit allen Dienstleistungen und Auskünften zum Arbeitskräfte- und
Förderangebot aus den Rechtskreisen SGB II und SGB III gleichermaßen bedient sowie für unsere
Kundinnen und Kunden ein umfangreiches Angebot an freien Arbeitsstellen vorgehalten.
Die Zusammenarbeit steht unter dem Motto
Wir generieren gemeinsam einen Stellenpool.
Wir arbeiten gemeinsam an der Vermittlung dieser Stellen.
Wir arbeiten gemeinsam rechtsübergreifend an unseren Zielen.
29
Ziel des gemeinsamen Arbeitgeberservice ist eine passgenaue, nachhaltige Vermittlung der
Kundinnen und Kunden aus dem Jobcenter und ein gutes Dienstleistungsangebot für die Betriebe
und Unternehmen der Region bereitzuhalten.
Die Zusammenarbeit im gAGS wurde zum 04 . Mai in 2015 insofern weiterentwickelt, dass 2 der 4
Fallmanagerinnen und Fallmanager ihren Arbeitsplatz ausschließlich im Jobcenter haben.
Die bewerberorientierte Arbeitstätigkeit beinhaltet vor allen die Betreuung von marktfähigen
Kundinnen und Kunden i m Rahmen einer assistierten Vermittlung und begleitenden Bewerbung.
Sie hat sich bewährt und wird auch in 2017 fortgesetzt.
5.2. Beschäftigungschancen für Alleinerziehende nutzen
Im Jobcenter Darmstadt sind 6.893 Bedarfsgemeinschaften mit 9.315 erwerbsfä higen
Leistungsberechtigten gemeldet, 1.389 davon gehören dem Personenkreis der Alleinerziehenden
an (1.325 Frauen, 64 Männer).
Nach wie vor sind unterschiedliche Wege und Handlungsebenen notwendig, um diesen
Personenkreis bei der Eingliederung in den ers ten Arbeitsmarkt bedarfsgerecht und nachhaltig zu
unterstützen.
Auch in diesem Jahr wird die Zielgruppe eine Kundenkontaktoffensive durchlaufen. Innerhalb dieser
werden die Mütter und Väter in Form von Gruppeninformationsveranstaltungen geschult. Sie
erhalten Informationen über Möglichkeiten der Kinderbetreuung in Darmstadt. Spezielle
Maßnahmen und Bildungsangebote bis hin zum Stellenmarkt, werden durch aufeinander
abgestimmte Module, der Zielgruppe nahe gebracht.
Weitere Hilfen zur beruflichen Orientier ung erhalten Alleinerziehende innerhalb der Maßnahme
„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ . Als Querschnittsthema wird dem Titel dieser Maßnahme
über die gesamte Zeitspanne Rechnung getragen. Die Teilnehmenden durchlaufen verschiedene
Kenntnisvermittlungen, des Weiteren zeichnet sich die Maßnahme durch ein hohes Maß an
Einzelcoaching aus. Ein ganzheitliches sozialpädagogisches Betreuungs - und Beratungsangebot
steht den Müttern und Vätern bei Bedarf zur Verfügung. Flankierend besteh t für Migrantinnen
und Migranten die Möglichkeit ein Sprachtraining zu integrieren. Innerhalb der Schulferien wird vom
Träger ein Kinderbetreuungsangebot vorgehalten.
Alleinerziehende Frauen mit Fluchthintergrund erhalten in der Teilzeitmaßnahme „Perspektiven für
weibliche Flüchtlinge“ spezielle Unterstützung. Neben der Förderung der Sprachkenntnisse steht
die Entwicklung einer Lebens- und Berufsperspektive im Focus. Am Beispiel weiblicher Lebensläufe
werden den Frauen weibliche Rollenbilder in Deutschland näher gebracht.
Für gutqualifizierte Alleinerziehende stellt das aus ESF und Bundesmitteln geförderte Programm
„Perspektive Wiedereinstieg“ eine Chance dar.
Ergänzend werden über Aktivier ung- und Vermittlungsgutscheine unterschiedliche individuell
zugeschnittene Förderangebote für die Zielgruppe bereitgehaltern:
DAIA – Darmstädter Initiative für Alleinerziehende (ganzheitliche Beratung / Lernangebote /
Einzel- und Gruppencoaching)
Erwerb des Hauptschulabschlusses mit berufspraktischer Weiterbildung
Erwerb des Realschulabschlusses mit berufspraktischer Weiterbildung
Vom Minijob zur versicherungspflichtigen Anstellung (Einzelcoaching).
Des Weiteren berücksichtigt die Bildungszielplanung des Jobcenters Darmstadt Qualifizierungs -
und Umschulungsangebote, die über Bildungsgutscheine zugänglich sind in den Berufsparten -
Erziehung, Pflege, kaufmännische Berufe, Hauswirtschaft und Gastronom ie in Teilzeit wie in
Vollzeit.
30
Um dieses Angebot der Zielgruppe möglichst nahe zu bringen wird im ersten Halbjahr 2017 im
Mehrgenerationen Haus Darmstadt eine Bildungsbörse für Personen mit Familienpflichten
stattfinden. Die Beauftragten für Chancenglei chheit am Arbeitsmarkt (BCAs) des Jobcenters
Darmstadt und der Agentur für Arbeit richten die Veranstaltung gemeinsam mit dem
Mehrgenerationen Haus aus. Auf die Zielgruppe spezialisierte Bildungsträger aus Darmstadt
bewerben im Rahmen dieser Veranstaltung ihr vielfältiges Weiterbildungsangebot.
Nach wie vor erhalten Alleinerziehende mit Kindern unter 3 Jahren über die BCA des Jobcenters in
Form von regelmäßigen Informationsveranstaltungen wichtige Hinweise zu den Themen:
Kinderbetreuung, beruflicher (Wieder-)Einstieg und Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Um jungen alleinerziehenden Müttern und Vätern in besonderer Weise gerecht zu werden wird
auch im Jahr 2017 innerhalb der Jugendberufsagentur (U -25 Team) das spezialisierte
Fallmanagement umgesetzt. Ei ne Fallmanagerin widmet sich ausschließlich jungen Müttern und
Vätern. Diese Form des Fallmanagements hat sich bereits in anderen Bereichen des SGB II
bewährt.
Im Focus des Jobcenters steht weiterhin die Zusammenarbeit mit dem „lokalen Bündnis für
Familie“, dem Netzwerk Südhessen (bestehend aus den BCAs und den Leiterinnen der Büros für
Chancengleichheit /Frauenbüro in Südhessen), dem Arbeitskreis Migranten und Sozialarbeit, dem
Netzwerk TAff (Netzwerk Taff – Berufsabschluss in Teilzeit in Hessen) sowie we iteren
zielgruppenrelevanten Institutionen und Ämtern innerhalb der Region.
5.3. Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt
integrieren – Die Jugendberufsagentur
Selbst bei einer insgesamt positiven Entwicklung am Ausbildungs - und Arbeitsmarkt s tellt die
berufliche und soziale Integration insbesondere von förderungsbedürftigen jungen Menschen unter
25 Jahren die beteiligten Sozialleistungsträger vor Herausforderungen.
Das Jobcenter Darmstadt arbeitet seit Frühjahr 2009 in Kooperation in der Juge ndberufsagentur
(JBA) in den Räumlichkeiten der AA Darmstadt zusammen. Die gute Zusammenarbeit der letzten
Jahre hat sich bewährt und zur Vermeidung von Stigmatisierung sowie Verbesserung der Angebote
und Leistungen für besonders benachteiligte Jugendliche geführt.
Die JBA Darmstadt hat folgende übergeordneten Ziele:
• Optimierung und Verzahnung von Geschäftsprozessen
• Berufsberatung, Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung sind aufeinander abgestimmt
• Einmündung in den Ausbildungsmarkt
• gemeinsames Konzept zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (Aktivierungsstrategie)
• Hilfen für benachteiligte Jugendliche
und bietet Vorteile bei:
• Vermittlung und Beratung für junge Erwachsene aus der Wissenschaftsstadt Darmstadt
trägerunabhängig in einem Haus (kurze Wege)
• Vermeidung von Doppelstrukturen unter Beibehaltung der jeweiligen gesetzlichen
Aufträge
• Bewerbungstraining im „dabei“ (eigenes Bewerbungscenter Jobcenter Darmstadt)
• gemeinsame Strategie mit der Berufsberatung zur Verbesserung der Einmündungsquote
• Informationsveranstaltungen zur Berufsorientierung für Eltern aus allen Rechtskreisen
• Gemeinsam geplante und durchgeführte Fachveranstaltungen (z.B. jährliche
Ausbildungsmessen, Elternveranstaltungen)
31
• Gemeinsame Arbeitskreise zur besseren Vernetzung in der Region (AG nach §78 JBH
und OloV Steuerungskreis)
Im Rahmen der Weiterentwicklung hatten wir uns für Jahr 2016 die Erhöhung der
Einmündungsquote von Bewerbern mit und ohne Hauptschulabschluss sowie die Entwicklung einer
intensiveren Zusammenarbeit mit den Schulen zum Ziel gesetzt.
Das Ziel konnte mit 85 Einmündungen in diesem Bereich knapp erreicht werden.
Das Hauptschulprojekt im sozialen Brennpunktviertel Eberstadt hat sich nach nunmehr 1,5 Jahren
Laufzeit sehr gut etabliert und zu einer Verringerung der Hauptschülerinnen und Hauptschüler ohne
Abschluss geführt. Es wird von allen Beteiligten (Schule, Träger, Jugendamt und Jobcenter/U25)
als gutes Instrument zur Förderung der Ausbildungsr eife wahrgenommen und soll nach Möglichkeit
auch in Schuljahr 2017/18 weitergeführt werden.
Wir wollen auch im Jahr 2017 weiter an uns und mit den Jugendlichen arbeiten und die guten
Ergebnisse verstetigen.
Eine große Herausforderung bleibt auch für das Jahr 2017 die hohe Anzahl von Kundinnen und
Kunden mit Fluchthintergrund im Bereich U25.
Diese Kundengruppe hat einen hohen Beratungsbedarf, da sie über wenig oder keine Kenntnisse
des Deutschen Ausbildungssystems verfügen.
Folgende Mittel und Instrumente stehen uns für unsere Arbeit zur Verfügung:
1.) Maßnahmen zur Herstellung der Ausbildungsreife
2.) Maßnahmen zur Erlangung eines Schulabschlusses
3.) Beratung und Maßnahmen zur Berufsorientierung
4.) Vermittlung in Ausbildungsvorbereitung, reguläre und überbetriebliche Ausbildung (mit
Unterstützung des gAGS)
5.) Hilfsangebote während der Ausbildung
6.) Maßnahmen zur Herstellung von Markt- und Vermittlungsfähigkeit
7.) Maßnahmen zur Kenntnisvermittlung und Teilqualifizierung
8.) Beratung und Vermittlung in Arbeit (mit Unterstützung des gAGS)
Wir sind bestrebt, alle Instrumente vollumfänglich zu nutzen, um weiterhin eine hohe
Aktivierungsquote sicher zu stellen.
32
6. Rechtmäßigkeit und Qualität der
operativen Umsetzung sicherstellen
Auch in 2016 ist die Erbringung einer re chtmäßigen, wirtschaftlichen und kundenfreundlichen
Dienstleistung, die sich an den Zielen des SGB II ausrichtet, insbesondere vor dem Hintergrund von
verschiedenen neuen Rahmenbedingungen, ein wichtiges Ziel.
6.1. Rechtmäßigkeit der Leistungsgewährung
sicherstellen
Ein sehr wichtiger Bereich des SGB II ist die Leistungsgewährung. Diese richtet sich an den
Bedürfnissen der Leistungsberechtigten aus. Zudem erfolgt die Leistungsgewährung auch im
Hinblick auf die Summe passiver Leistungen.
6.1.1. Bildungs- und Teilhabepaket
Im Kalenderjahr 2016 sind die Bemühungen zur Steigerung des Bekanntheitsgrades im Team
Bildung und Teilhabe fortgesetzt worden. Der Bekanntheitsgrad ist durch die verschiedenen
Maßnahmen (Anschreibe Aktionen, Vorstellung bei Gruppeninfos etc.) deutlich gesteigert worden.
Insgesamt wurde in 2016 der Schulbedarf für über 97 % der Leistungsberechtigten (2787 Fälle)
ausgezahlt. Darüber hinaus sind die Leistungen, die separat und mit zusätzlichem Antrag begehrt
werden, von fast 69 % der Anspruchsberech tigten (von 2588 Personen) in Anspruch genommen.
Dabei werden von vielen Personen mehrere Leistungen in Anspruch genommen, so dass eine
Vielzahl von Einzelanträgen bew illigt worden sind. Im Einzelnen sind 1009 Ausflüge und
Klassenfahrten bewilligt worden. In 53 Fällen wurde Schülerbeförderung, in 160 Fällen
Lernförderung bewilligt. Für die Mittagsverpflegung sind Bewilligungen für 1547 Fälle erfolgt und in
575 Fällen sind Teilhabeleistungen erbracht worden.
6.1.2. Die neue eAkte SGB II
Die e lektronische Akte (sog. eAkte) ist wichtiger Bestandteil der eGovernment -Strategie zur
Nutzung von digitalen Informations - und Kommunikationstechniken. Sie bereitet den Weg in das
papierlose Büro und damit in eine moderne und effiziente Verwaltungsarbeit. Die e Akte wird nun im
Jahre 2017 auch im Jobcenter Darmstadt eingeführt.
Gründe für die Einführung der eAkte
Auf der Grundlage des e -Government-Gesetzes (eGovG) ist das Verwaltungshandeln in allen
Behörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden auf elektronische Abläufe umzustellen. Die
eAkte wird damit nach und nach in der gesamten öffentlichen Verwaltung zum Standard. Die BA hat
in Abstimmung mit dem BMAS, den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden und auf der Basis
des § 50 Abs. 3 SGB II entschieden, in allen gemeins amen Einrichtungen die eAkte sukzessive
33
einzuführen. Der Entscheidung zur Flächeneinführung war eine 6 monatige Pilotierungsphase in 6
verschiedenen Jobcentern vorausgegangen.
Funktionsweise der eAkte
Die eAkte ersetzt in allen operativen Bereichen die heu tigen Papierakten und Vorgänge, die mit ihr
zusammenhängen. Die ein - und ausgehende Post sowie der interne Schriftverkehr wird – wie bei
der Papierakte auch – der jeweiligen Kundenakte zugeordnet, allerdings geschieht dies
weitestgehend automatisiert und in elektronischer Form.
Im Rahmen der Digitalisierung wird das Schriftgut mit einer elektronischen Signatur versehen und in
computerlesbarer Form gespeichert. Mit der Signatur ist das Schriftgut dann auch „Gerichts -fest“.
Den Scanvorgang übernimmt ein ext erner Dienstleister (derzeit die Deutsche Post AG). Dieser holt
die Papierpost werktäglich im Jobcenter ab, scannt sie ein und reichert sie mit sog. Metadaten an
(z.B. Kundennummer, BG Nummer, Team und Aktentyp). Mithilfe des Dokumenten -Management-
Systems (DMS) werden die eingescannten und damit digitalisierten Dokumente automatisch in die
jeweiligen eAkten geroutet.
Anwendungsbereiche der eAkte
Alle operativen Bereiche, also nicht nur der Bereich Existenzsicherung, sondern auch Markt &
Integration, Eingl iederungsmanagement, Unterhalt, OWiG und SGG werden die eAkte als
Hauptanwender nutzen. Aus diesem Grund müssen nicht nur Leistungsangelegenheiten, sondern
alle Dokumente, die einen Fall oder eine Bedarfsgemeinschaft betreffen, in einer eAkte abgelegt
werden.
Vorteile der eAkte (Aufzählung nicht abschließend)
Alle Akten und Dokumente sind jederzeit und vollständig verfügbar, auch für andere
Kolleginnen und Kollegen, die zeitgleich an dem Fall arbeiten. Das bedeutet weniger Lauf -,
Such- und Transportwege und damit erhebliche Zeitersparnis.
Datenschutz kann durch entsprechende Zugriffsregelungen besser gewährleistet werden.
Es werden keine zusätzlichen Lagerflächen mehr für die Aufbewahrung von Papierakten
benötigt (Flächen- und damit Kosteneinsparung). Das schafft auch mehr Platz in den Büros!
Telearbeit wird einfacher umsetzbar, weil die eAkte überall für die Bearbeitung auf den
Bildschirm geholt werden kann – auch außerhalb der Büros.
Die Auskunftsfähigkeit von Eingangsservice und Servicecenter wird verbessert, weil auch
diese Stellen auf den Aktenbestand zugreifen und damit Post - und Bearbeitungsvorgänge
einsehen können.
Vorgehen / Implementierung der eAkte im Jobcenter Darmstadt
Die Einführung erfolgt bundesweit in mehreren Wellen und soll im Juni 2018 abgeschlossen sein.
Die Einführung im Jobcenter Darmstadt erfolgt in Hessen zeitgleich mit den JC Werra Meißner und
Landkreis Kassel in der dritten Welle. Der Einführungsprozess läuft bereits. Die Aufschaltung der
eAkte für das Jobcenter Darmstadt erf olgt dann am 17. / 18. Juni 2017. Nach der Aufschaltung –
also ab 19.06.2017 ist das neue System dann zur ausschließlichen Nutzung vorgesehen. Der
Einführungsprozess für das JC Darmstadt ist wie folgt geplant (wesentliche Eckdaten):
Mitte Februar bis Anfa ng März 2017 Qualifizierung der Fachtrainerinnen und Fachtrainer eAkte
SGB II
Ende März 2017 Auftaktveranstaltung für alle Beschäftigten des Jobcenters Darmstadt
Mitte April bis Mitte Juni 2017 Qualifizierung aller Hauptanwender innen und Hauptanwende r
durch die Fachtrainerinnen und Fachtrainer eAkte SGB II
Lfd. bis Ende Mai Durchführung aller notwendigen Vorarbeiten zur Nutzung der eAkte unter
Beteiligung eines Einführungsteams, der Führungskräfte, der Fachtrainerinnen und Fachtrainer und
ggf. von Arbeitsgruppen
Mitte Juni 2017 Aufschaltung und damit Beginn der Arbeit mit der eAkte in allen operativen
Bereichen
Die Einführung der eAkte stellt nicht nur den Einstieg in ein neues IT -Verfahren dar. Sie bedeutet
vor allem auch eine Veränderung gewohn ter Arbeitsweisen. Die Herausforderung besteht weniger
34
darin, Sicherheit im Umgang mit den IT Funktionalitäten zu erhalten, sondern vielmehr in der
Verknüpfung der IT-Anwendung mit den Jobcenter internen Prozessen.
6.1.3 Das neunte Änderungsgesetz zum SGB II –
Rechtsvereinfachung
Das SGB II ist u.a. mit dem Ziel geschaffen worden, ein transparentes und leicht zu
administrierendes Sozialrecht zu schaffen, das durch Fordern und Fördern die Hilfebedürftigkeit
durch Erwerbsintegration überwindet und den no twendigen Lebensunterhalt von
Leistungsberechtigten sichert. Dieser Anspruch konnte von Anfang an nicht in vollem Umfang
verwirklicht werden. Durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen hat sich der Umfang der
Regelungen seit 2005 stark ausgeweitet, die Komplexität wurde erhöht.
Nach langen und zähen Verhandlungen ist demzufolge nun zum 01.08.2016 das neunte
Änderungsgesetz zum SGB II in Kraft getreten. Intention dieses Gesetzes sollte die
Rechtsvereinfachung sowohl im Hinblick auf das Verständnis bei den Leistungsberechtigten als
auch mit Blick auf die Umsetzung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Ob die
Änderungen im Gese tz tatsächlich eine Vereinfachung der Verwaltungspraxis nach sich ziehen
werden, wird die Praxis zeigen. Es sind einige Regelungen entfallen, die Weniger Arbeit zur Folge
haben werden. Andererseits sind auch neue Regelungen hinzugekommen, deren Umsetzung
Mehrarbeit zur Folge haben wird.
Auf Grund der fehlenden Informationen zum Inkrafttreten konnten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Jobcenter erst im Dezember bei einer Inhouseschulung zu den wesentlichen
Änderungen geschult werden. Da die Rechtsänderu ngen teilweise nicht unerheblich waren, ist
davon auszugehen, dass in der Praxis noch einige Probleme bei der Umsetzung auftreten werden.
35
7. Flüchtlinge
Eine der bestimmenden Aufgabenstellung für das Jahr 2017 wird die Arbeit mit geflüchteten
Menschen sein. Zum einen muss die reibungslose Aufnahme geflüchteter Neuantragsteller innen
und Neuantragsteller in das SGB II gewährleistet werden, zum anderen müssen Sprachförderung
und berufliche Neuorien tierung für Neukundinnen und Neukunden und auch für die geflüch teten
Menschen, die bereits in den vergangenen Monaten in das SGB II gewechselt sind, realisiert
werden.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, hat sich das JC Darmstadt im Mai des
vergangenen Jahres entschlossen, eine „Zentrale Anlaufstelle für Asyl/Flüchtlinge – ZAAF“ zu
installieren. Sie ist unmittelbar der Bereichsleitung Markt & Integration unterstellt.
Derzeit sind insgesamt 4 Beschäftigte in der ZAAF angesetzt. Eine weitere Beschäftigung ist für das
2. Quartal 2017 vorgesehen. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine
überdurchschnittliche interkulturelle Kompetenz und haben zum Teil selbst einen
Migrationshintergrund. Gespräche mit geflüchteten Menschen können weitestgehend in der
jeweiligen Landessprache geführt werden.
Die Details zur Aufgabenbeschreibung sowie zur Arbeits - und Ablaufstruktur ist dem als Anlage
beigefügten Schaubild zu entnehmen.
Derzeit befinden sich im JC Darmstadt ca. 1.000 Geflüchtete Personen im Rechtskreis SGB II. Sie
stammen zu 75% aus Syrien und zu jeweils ca. 10 % aus Eritrea und Afghanistan. Bis zum
Jahresende wird ein weiterer Zugang von ca. 400 bis 600 Personen prognostiziert.
Als wesentliche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integrationsarbeit werden die Vermittlung
von Kenntnissen der deutschen Sprache sowie das Heranführen an den Arbeitsmarkt angesehen.
Hierzu stehen neben den fremdfin anzierten Integrations - und Sprachkursen auch zahlreiche
eigenfinanzierte Maßnahmen zur Verbesserung der Integrationsfähigkeit zur Verfügung. Diese
Maßnahmen sind auf die besonderen Erfordernisse für Geflüchtete abgestimmt.
Das umfangreiche Gesamtangebot an Maßnahmen versetzt das JC Darmstadt in die Lage, durch
sogenannte Förderketten möglichst rasch und ohne zeitlichen Verzug individuelle Förderangebote
einzusetzen und so den Integrationsprozess zu beschleunigen.
Dabei ist eine enge Zusammenarbeit mit d er Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und
Flüchtlinge- BAMF-, den Bildungsträgern, der Arbeitsagentur, den caritativen Einrichtungen sowie
der Stadt Darmstadt gewährleistet.
36
Im Rahmen der statistischen Auswertungen ist es zum einen möglich die geflüchteten Menschen
nach den acht Herkunftsländern 7 und zum anderen seit Mitte 2016 im Kontext Fluchtmigration 1 zu
erheben.
Zu den acht Herkunftsländern zählen Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und
Syrien. Im Gegensatz dazu umfassen Personen im Kontext von Fluchtmigration geflüchtete
Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung, einer Aufenthaltserlaubnis Flucht und einer Duldung.
In den beiden nachfolgend abgebildeten Zeitreihen (Personen im Kontext Fluchtmigration Zeitreihe
erst ab Juni 2016 möglich) sieht man im Jahresverlauf einen kontinuierlichen Zuwachs an
geflüchteten Menschen im Jobcenter Darmstadt.
7 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, 15.03.17
Jobcenter Darmstadt
Zeitreihe
darunter darunter
Männer Frauen 15 bis unter 25
Jahre Männer Frauen 15 bis unter 25
Jahre
1 2 3 4 5 6 7 8
Januar 2016 668 416 252 110 304 169 135 41
Februar 2016 687 433 254 128 305 171 134 55
März 2016 683 433 250 131 308 176 132 62
April 2016 712 454 258 140 314 181 133 58
Mai 2016 747 477 270 150 331 195 136 63
Juni 2016 767 491 276 154 339 201 138 60
Juli 2016 794 510 284 161 341 206 135 60
August 2016 818 532 286 167 348 214 134 67
September 2016 832 531 301 168 340 201 139 62
Oktober 2016 838 534 304 161 316 192 124 43
November 2016 895 573 322 174 323 196 127 44
Dezember 2016 921 595 326 193 305 178 127 43
Januar 2017 994 647 347 214 314 178 136 49
Februar 2017 1.056 683 373 221 305 176 129 37
Erstellungsdatum: 1 5.03.201 7, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 24221 1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bestand Arbeitsuchende dar. Bestand Arbeitslose
Berichtsmonat
Bestand an Arbeitsuchenden aus den acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern SGBII
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
Jobcenter Darmstadt
Zeitreihe
darunter darunter
Männer Frauen 15 bis unter 25
Jahre Männer Frauen 15 bis unter 25
Jahre
1 2 3 4 5 6 7 8
Juni 2016 673 444 229 131 298 183 115 48
Juli 2016 689 457 232 135 308 190 118 46
August 2016 694 469 225 142 318 203 115 58
September 2016 705 472 233 140 305 191 114 53
Oktober 2016 701 469 232 132 268 173 95 37
November 2016 755 499 256 147 275 174 101 35
Dezember 2016 768 514 254 159 257 160 97 33
Januar 2017 740 511 229 168 226 146 80 37
Februar 2017 804 557 247 195 219 144 75 39
Erstellungsdatum: 1 5.03.201 7, Statistik-Service Südwest, Auftragsnummer 24221 1 © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bestand an Arbeitsuchenden im Kontext Fluchtmigration
Berichtsmonat
Bestand Arbeitsuchende dar. Bestand Arbeitslose
Insgesamt
davon
Insgesamt
davon
37
8. Kommunale Arbeitsmarkt- u.
Ausbildungsstrategie 2017 der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik ist entscheidend davon abhängig, dass die regionalen Akteure
des Arbeitsmarktes in eine gemeinsame Strategie eingebunden werden. Dafür wird über das
Hessische Sozialministerium (HSM) das Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmarktbudget der
Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung gestellt.
In Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt übernimmt das Jobcenter für einzelne
Maßnahmen, die im Rahmen des Ausbildungs -, Qualifizierungs - und Arbeitsmarktbudgets
durchgeführt werden Kofinanzierungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Jobcenter
stehen hierzu stets in einem regen A ustausch und vereinbaren gemeinsam, für welche Maßnahme
welche Förderung von Seiten des Jobcenters möglich und realisierbar ist.
Im Rahmen des Arbeitsmarktbudgets ist es z.B. möglich auch weiterhin Arbeitsgelegenheiten mit
sozialpädagogischer Betreuung an zubieten, da die Kosten für die sozialpädagogische Betreuung
über das Arbeitsmarktbudget finanziert werden können. Diese Kostenübernahme ist aufgrund der
gesetzlichen Vorgaben für das Jobcenter nicht mehr möglich. Somit ist aber weiterhin sichergestellt,
dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einer Arbeitsgelegenheit weiterhin intensiv betreut und
beraten werden.
Auch im Rahmen des Ausbildungsbudgets werden neue Wege eröffnet und in Kombination der
Mittel aus dem Ausbildungsbudget und der Finanzmittel des Jobcenters lassen sich Maßnahmen
realisieren, die alleine über die finanziellen Mittel eines Trägers nicht möglich wären. So kann
beispielsweise in einer Maßnahme der Erwerb des Hauptschulabschlusses angeboten werden, da
diese Kosten über das Ausbildu ngsbudget finanziert werden. Eine Kostenübernahme durch das
Jobcenter wäre auch hier aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht realisierbar. Für die Maßnahmen
aus dem Ausbildungsbudget haben die Wissenschaftsstadt Darmstadt und das Jobcenter
vereinbart, vorwiegend Maßnahmen zur Förderung der Ausbildungsreife und Verselbständigung der
jungen Menschen zu bezuschussen.
Bezüglich der gemeinsamen Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der
Ausbildungsreife steht die Teamleitung U25 im Rahmen der geme insamen Arbeit der Kooperation
der Jugendberufshilfe in der Kinder- und Jugendförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt und in
der Jugendberufsagentur in ständigen regelmäßigen Kontakt. Alle eingereichten Maßnahme -
Konzepte werden gemeinsam geprüft und bewertet. Wenn diese der Berufsvorbereitung dienen und
arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sind, wird eine Kofinanzierung durch das Jobcenter geprüft und
entsprechend den vorhandenen Haushaltsmitteln entschieden.
Bei der Durchführung dieser Maßnahmen gibt es im Team je eine Patin bzw. Paten, um die
Besetzung und Auslastung sicherzustellen. Diese bzw. dieser eröffnet zusammen mit dem Träger
die jeweilige Maßnahme. Während der Dauer der Maßnahme ist die Patin bzw. der Pate
mindestens einmal monatlich vor Ort um e ine kontinuierliche gemeinsame Betreuung, Steuerung
und Nachhaltung zu gewährleisten.
A. Grundsätze der strategischen Ausrichtung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Die strategische Verknüpfung von Sozial -, Beschäftigungs-, Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik ist
in Darmstadt ein geschäftspolitischer Schwerpunkt und wird sowohl in der kommunalen
Beschäftigungsförderung der Wissenschaftsstadt Darmstadt als auch im Job center explizit
38
ausgewiesen. Diese Strategie ist ebenfalls Bestandteil der kommunalen Jugendhilfe und der
Integrations- und Gleichstellungspolitik, basierend auf den vier Prinzipien: Prävention, Inklusion,
Partizipation und Sozialraumorientierung . Mit dem Beitritt zur „Europäischen Charta zur
Gleichstellung von Frauen und Männern“ hat sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt dazu
verpflichtet, die Geschlechterperspektive in alle Aktivitäten, Planungen und Strategien
einzubeziehen, insbesondere die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen zu analysieren und
zu berücksichtigen.
Leitlinien zur beruflichen Integration aller Zielgruppen:
Ressourcenorientierter Blick Menschen, die Unterstützung bedürfen, bringen
Kompetenzen mit.
Gemeinsame Zielsetzung Die Maß nahmen und Ziele werden mit den Menschen
abgestimmt, Handlungsschritte werden entsprechend festgelegt.
Nachhaltigkeit Handlungsschritte werden auf ihre Wirkungen auf Menschen und Systeme
überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die Umsetzung der Strategie findet innerhalb eines Handlungskreislaufs aus Planen –
Ausführen – Überprüfen und Anpassen statt.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist sich bewusst, dass eine erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik
entscheidend davon abhängig ist, dass die regionalen Akteure des Arbeitsmarktes in eine
gemeinsame Strategie eingebunden sind.
B. Handlungsschwerpunkte und Ziele
1. Inklusion und Integration als sozialpolitische und sozialplanerische Strategie
Stärkung von Teilhabe und Verteilungsgerechtigkeit durch sozialpolitische Intervention, wie
z.B. durch die flächendeckende sozialraumorientierte Schulsozialarbeit
Bearbeitung sozialpolitischer Ziele auf der Grundlage kommunaler Sozialberichterstattung
vor allem durch Erstellung von sozialraumorientierten Analysen und Beteiligungskonzepten
für Bürgerinnen und Bürger
2. Armut bekämpfen – Existenz sichern
Finanzielle Unterstützungsleistungen durch erhöhte Bewilligungen für die Erstausstattungen
für Säuglinge, erhöhte Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft, z.B. für
Alleinerziehende, alleinerziehende Schwangere sowie Schwangere
Teilhabecard für Leistungsberechtigte von Sozialleistungen, kinderreichen Familien und
Seniorinnen und Senioren mit geringem Einkommen zur Inanspruchnahme von sozialen und
kulturellen Vergünstigungen, sowie Bildungs - und Teilhabeleistungen für Kinder und
Jugendliche
Unterstützungsleistungen durch ein gut ausgebautes soziales Beratungs - und
Dienstleistungsnetzwerk
Umsetzung d er Rahmenkonzeption Gemeinwesenarbeit als Strategie gegen Armut und
soziale Ausgrenzung
3. Zielgruppen passgenau fördern
Zielgruppenspezifische Angebote zur Erhöhung der Chancengerechtigkeit auf dem
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt für:
Langzeitarbeitslose
Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit
Migrationshintergrund
Benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 – 27 Jahren mit dem Ziel,
eine Ausbildung zu beginnen oder einen fehlenden Schulabschluss nachzuholen
39
Menschen über 27 Jahren mit dem Ziel der Integration in die Erwerbstätigkeit bzw. der
Erhalt und die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit
Menschen mit Fluchterfahrung mit dem Ziel, die Integration in den Ausbildungs - und
Arbeitsmarkt zu fördern
4. Lokale und regionale Netzwerke stärken
Stärkung der Jugendberufsagentur
Finanzielle Sicherung und Vernetzung von Beratungsstellen (z.B. Suchtberatung, Schuldner-
und Insolvenzberatung, Allgemeine Lebensberatung, Beratung für von Gewalt bedrohte und
betroffene Frauen, Migrationsberatung)
Ausweitung von Präventionsangeboten in sozial -, jugend -, gesundheits -, frauen -, und
migrationsspezifischen Bereichen, z. B. kommunale Mitarbeit an der Entwicklung inklusiver
Schulen, Stärkung der Bedeutung des Bildungs- und Erziehungsplanes, Bündnis für Familie,
Angebote der Jugendberufshilfe unabhängig von Leistungsbezug
Intensive Einbindung von Bildungsträgern in kommunale Netzwerke
Zusammenarbeit mit Betroffenenorganisationen und Gewerkschaften – z. B.
Magistratskommission „S oziale Brennpunkte“ und Magistratskommission „Soziale
Sicherung“
Beteiligung des Jugendhilfeausschusses an ausbildungs - und arbeitsmarktstrategischen
Konzepten und Bildung von sowie Weiterarbeit bestehender Unterarbeitsgruppen wie z. B.
Arbeitsgruppe nach § 78 SGB VIII Jugendberufshilfe, Neustrukturierung der Kinder - und
Jugendarbeit und Beirat Creativhof
Kooperation mit dem Integrationsfachdienst zur Integration der Menschen mit Behinderung
in den Arbeitsmarkt
Vernetzung und Kooperationen zwischen Wirtschaft, Bildungsträgern, Agentur für Arbeit und
Jobcenter
Weiterentwicklung der regionalen Bildungslandschaft gemeinsam mit dem Landkreis
Darmstadt-Dieburg und Fortführung der regionalen Bildungskonferenzen
Die Olov-Strategie setzt Standards und verzahnt die regionalen Akteure vor Ort durch eine
regionale Koordination im Jugendamt
5. Lokalen (sozialen) Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sichern
Stärkung lokaler Beschäftigungsinitiativen, die – neben der Integration einzelner Menschen
in den Arbeitsmarkt – die strukturelle Aufwertung benachteiligter Quartiere sichern
Unterstützung von Integrationsbetrieben durch kommunale Aufträge
Differenzierte Betrachtung von Mädchen/jungen Frauen und Jungen/jungen Männern beim
Übergang Schule-Beruf (z.B. geschlechtergerechte Berufsberatung)
Prognostizierten Engpässen an Arbeits- und Fachkräften frühzeitig begegnen durch:
o Übernahme von Verantwortung der lokalen Wirtschaft für Ausbildung und
Qualifizierung zur Deckung des Fachkräftebedarfs – auch für benachteiligte
Zielgruppen
o Sensibilisierung der Unternehmen über die Vorteile der Nachqualifizierung
o Bindung der hochqualifizierten Absolventen der Hochschulen und der Universität
o Ausbau der Kinderbetreuungsangebote und Unterstützungsangebote beim
beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienphase
o Gezielte Qualifizierung der Arbeitslosen in aktuellen bzw. absehbaren Mangelberufen
40
8.1. Kofinanzierung des lokalen Ausbildungs- und
Arbeitsmarktprogramms
Die erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt in der kommunalen
Arbeitsmarkt- und Ausbildungsförderung auf Grundlage der im Jahr 2015 geänderten
Förderrichtlinie wird auch im Jahr 2017 fortgeführt. So wurde eine Vielzahl von Maßnahme n
abgestimmt und in die Maßnahmeplanung 2017 integriert.
Die hessische Arbeitsmarktförderung teilt sich hinsichtlich des Einsatzes von Finanzmitteln in
A) Förderangebote aus Mitteln des Landes Hessen und des Europäischen Sozialfonds
(ESF)
Hierzu zählen folgende Förderangebote:
Arbeitsmarktbudget
Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB)
Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)
Arbeitsmarktbudget
Im Arbeitsmarktbudget erfolgt im Jahr 2017 eine Ko -Finanzierung des Jobcenter i.H.v.
17.280,00 Euro (Fallpauschalen) im Projekt Multiflex der Stiftung Waldmühle.
Die Mitfinanzierung der sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) erfolgt auch über das
Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget.
Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen (QuB)
Projekt Träger Plätze
Holz und Metall
Werkhof 6
Hauswirtschaft
IB 6
Computer für
Alle
Initiative Arbeit 3
Impulse der Arbeitsmarktpolitik (IdeA)
Projekte im Rahmen des Förderangebotes IdeA wurden bislang nicht durchgeführt bzw. vom
Jobcenter Darmstadt kofinanziert.
B) Förderangebote aus Mitteln des Landes Hessen
Hierzu zählen folgende Förderangebote:
Ausbildungsbudget
Projekt Träger Plätze
Aktivierungsmaßnahme
mit
Hauptschulabschluss
(Eberstadt)
Ausschreibung
erfolgt
10 (5 JC / 5 Stadt)
+ 3 Plätze
Sprachförderung
durch Stadt
41
Qualifizierungsbudget
Projekt Träger Plätze
Qualifizierung und
Beschäftigung GUS
(AGH)
ZfW 8
Einkaufs- und
Begleitservice (AGH)
ZfW 10
Wohnumfeld-
verbesserung (AGH)
Initiative Arbeit 8
Computer für Alle Initiative Arbeit 10
Sozialpädagogische
Begleitung der AGH
BAFF 40
Insgesamt werden die benötigten Fördermittel für die Kofinanzierung im Rahmen des Arbeitsmarkt-,
Ausbildungs- und Qualifizierungsbudgets in dem Eingliederungsetat (EGT) des Jobcenter
Darmstadt vorgehalten.
Ausbildung
Industriemechaniker
(überbetriebliche
Ausbildung)
Ausschreibung
erfolgt
4 (2 JC / 2 Stadt)
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9. Lokale Aktivitäten
Neben den klassischen Instrumenten der aktiven Arbeitsförderung verfügt das Jobcenter Darmstadt
über rein lokale Aktivitäten, die die Maßnahmenpalette für die Leistungsberechtigten erweitert.
9.1. Bewerbungscenter „dabei“
Im jobcentereigenen Bewerbungscenter „dabei“ erhalten Leistungsberechtigte nach dem SGB II
seit April 2012 die Möglichkeit, jederzeit im Rahmen der Öffnungszeiten die Bewerber -PCs zu
nutzen. Sie können ohne Voranmeldung oder Termin selbständig und kostenfrei im Internet nach
Stellenangeboten suchen, Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie zu Betrieben und
Unternehmen sammeln und Online-Bewerbungen erstellen.
Das Serviceangebot des Bewerbungscente r „dabei“ wird auch im Jahr 2017 den
leistungsberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Wissenschaftsstadt Stadt Darmstadt in dem
gewohnten Umfang zur Verfügung stehen:
es können vollständige Bewerbungen mit allen dazu gehörigen Unterlagen erstellt werden
Zeugnisse und andere Nachweise bzw. Bescheinigungen etc. werden durch die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingescannt
Bewerbungsfotos mit einer eigens hierfür vorgesehenen Kamera in einem speziell zu
diesem Zweck eingerichteten Raum angefertigt
Kundinnen und Kunden erhalten Bewerbungsmappen, die sie direkt und ebenfalls kostenfrei
absenderneutral versenden können
Um die Qualität der Bewerbungsunterlagen stetig zu verbessern und die Kundenanliegen zur vollen
Zufriedenheit bedienen zu können, stehen dem Bewerbungscenter „dabei“ Farbdrucker zur
Verfügung.
9.2. Jobakademie
Getreu dem Motto „Ihr Job ist es, einen Job zu finden!“ konnte auch im Jahr 2016 die Maßnahme
„Jobakademie“ erfolgreich durch die intensive Zusammenarbeit zwischen den beiden Fallmanagerin
und Fallmanager n des Bewerbungszentrums und den drei Job Coaches des Trä ger TERTIA
durchgeführt werden. Ziel der „Jobakademie“ ist es, den Teilnehmenden zu vermitteln, dass
letztendlich sie selbst es in der Hand haben, wieder in die Arbeitswelt einzumünden.
Die Teilnehmenden lernen innerhalb der 36 Netto -Tage dauernden Maßna hme, ihr Gefühl der
Macht- und Einflusslosigkeit zu überwinden, ihre eigenen Gestaltungsspielräume und Ressourcen
wahrzunehmen und zu nutzen. Die Gruppenstärke von vormittags und nachmittags je 30
Teilnehmende konnte über das ganze Jahr durch das Jobcenter besetzt werden.
Die „Jobakademie“ stellt auch für das Jahr 2017eine feste Konstante in dem Maßnahme -Portfolio
des Jobcenter Darmstadt, um marktnahe Kunden zu aktivieren und Langzeitarbeitslosigkeit zu
reduzieren oder gar zu vermeiden.
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9.3. Übergabemanagement SGB II/SGB III
Seit nunmehr 5 Jahren besteht das mit der Agentur für Arbeit Darmstadt abgestimmte Konzept des
„Übergabemanagements SGB III/SGB II“, welches auch 2017 seine Fortführung findet.
In der Phase des Rechtskreisübertritts aus dem SGB III in den Zuständigkeitsbereich des SGB II
kommt der durchgehenden Aktivierung und Betreuung der Kundinnen und Kunden eine hohe
Bedeutung zu. Insbesondere soll ein Rechtskreiswechsel bei den Kundinnen und Kunden nicht zu
einer Unterbrechung der Vermittlungs- und Integrationsbemühungen führen.
Das Konzept regelt detailliert das Verfahren beim Wechsel der Zuständigkeit in der Trägerschaft
durch Beantragung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem
Sozialgesetzbuch II.
In den von der Agentur für Arbeit und Jobcenter gemeinsam durchgeführten
Informationsveranstaltungen werden etwa 3 Monate vor Ende des Leistungsbezugs von
Arbeitslosengeld I Kundinnen und Kunden über die zur Verfügung steh enden
Unterstützungsangebote der Agentur für Arbeit und die Angebote und Ziele des
beschäftigungsorientierten Fallmanagements im SGB II Bereich unterrichtet.
Ca. 1-2 Monate vor Ende des Arbeitslosengeld I Bezugs führt die Arbeitsvermittlung der Agentur für
Arbeit zudem ein persönliches Abschlussgespräch mit den Kundinnen und Kunden und erstellt
einen Übergabevermerk.
Mit dem Rechtskreisübertritt erfolgt das vermittlerische Erstgespräch zur Standortbestimmung bei
der Fallmanagerin bzw. dem Fallmanager, zu dessen Vorbereitung das Fallmanagement auf den
Übergabevermerk zurückgreift und die zuletzt vereinbarten Aktivitäten in den Integrationsprozess im
Jobcenter einbezieht. Sofern sich keine neuen bzw. geänderten Erkenntnisse ergeben, wird der in
der Agentur für Arbeit begonnene Integrationsprozess nahtlos fortgesetzt.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass durch ein qualitativ hochwertiges Übergabemanagement und eine
effektive Zugangssteuerung von Neukundinnen und Neukunden frühzeitig Integrationserfolge erzielt
werden können und hohe Kosten durch einen längeren Bezug von Arbeitslosengeld II vermieden
werden.
9.4. Arbeitskreis Migration & Soziales
Kooperationsvereinbarung/Handlungsempfehlung
Auf der Grundlage der im Jahr 2015 modifizierten Kooperationsvereinbarung zwischen dem
Jobcenter Darmstadt und den Migrationsberatungsstellen für Erwachsene, dem Caritasverband
Darmstadt e.V., dem Deutschen Roten Kreuz, dem Diakonischen Werk Darmstadt - Dieburg e.V.
sowie dem Jugendmigrationsdienst: Internationaler Bund, wurde die Zusammenarbeit kontinuierlich
weiter entwickelt und fortgeführt.
Die Vereinbarung hat zum Ziel die Integration gemeinsamer Kundinnen und Kunden optimal zu
gestalten, die Hilfsangebote aller Akteure zielgerichteter und transparenter zu organisieren.
Die Vereinbarung besteht aus sechs einzelnen Bausteinen
a. Information der Kundinnen und Kunden bzw. Klientinnen und Klienten
b. Informationsaustausch und Absprachen
c. Datenschutz
d. Evaluation
e. Allgemeines
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f. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Das Jobcenter stellt mindestens einmal jährlich das bestehende Arbeitsmarktprogramm den
Migrationsberatungsstellen und dem Jugendmigrationsdienst im Rahmen einer turnusmäßigen
Zusammenkunft des Arbeitskreises Migration und Soziales vor. Ebenso ist eine ständige Teilnahme
des Jobcenter am Arbeitskreis sichergestellt.
9.5. Projekt: „Einsatz von interkulturellen
Vermittlungskräften (IKuV) im Jobcenter Darmstadt
Die Unterstützungsleistungen des Projektes „Einsatz von interkulturellen Vermittlungskräften“,
welche seit 2013 im Jobce nter implementiert ist, werden von den Kundinnen und Kunden des
Jobcenters auch weiterhin gut angenommen. Daher wird das Projekt auch für das Kalenderjahr
2017 verlängert und aus dem Budget der Wissenschaftsstadt Darmstadt finanziert. Das Projekt hat
sich als Arbeitserleichterung und – ergänzung der Dienstleistungen der Teams etabliert. Das
Angebot des Projektes soll in 2016 um eine Sprechzeitenerweiterung bereichert werden.
9.6. JOBLINGE
Die gemeinnützige AG JOBLINGE ist eine Initiative unter dem Dach der „Boston Consulting
Group“, welche mit Unterstützung von Partner - Unternehmen (durch Spenden, ehrenamtliche
Mentoren, Bereitstellung von Stipendien…) versucht, arbeitslose Jugendliche mit
Vermittlungshemmnissen in Ausbildung oder Arbeit zu vermitteln und zu begleiten.
Seit April 2015 hat die Initiative „JOBLINGE“ in Südhessen Ihren 5. Standort in Darmstadt eröffnet.
Von den bislang 20, vom JC Darmstadt zugewiesenen Jugendlichen haben 15 Jugendliche einen
Ausbildungsplatz erhalten.
Das Projekt wird auch in 2017 fortgeführt.
9.7. Grundbildungszentrum (GBZ)
Der funktionale Analphabetismus bleibt ein Tabuthema. In Deutschland sind schätzungsweise 7,5
Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter zwischen 18 und 64 Jahren, die den gesellschaftlichen
Mindestanforderungen an die Schriftsprache und grundlegenden Rechentechniken nicht genügen.
Nach vorsichtigen Schätzungen leben allein in Darmstadt mehr als 10.000 Personen, die als
funktionale Analphabeten zu bezeichnen sind. 57 % dieser Personengruppe mit nicht ausreichender
Grundbildung ist dennoch erwerbstätig. Jedoch wird die Lebensqualität dieser Menschen durch ihre
begrenzten Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt. Fehlende und nicht ausreichende Lese - und
Schriftsprachkompetenzen oder mangelnde Rechenfähig keiten erschweren oder verhindern eine
aktive und selbstbestimmte Teilhabe an Wirtschaft und Gesellschaft und die persönliche
Entwicklung des Einzelnen. Dies gilt für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
gleichermaßen.
Als eines von fünf in Hessen bestehenden Grundbildungszentren (GBZ) hat das Bildungswerk der
hessischen Wirtschaft Darmstadt als Träger des GBZ für die Wissenschaftsstadt Darmstadt und
den Landkreis Darmstadt Dieburg seit letztem Jahr die Arbeit aufgenommen. Verbundpartner sind
die Wissenschaftsstadt Darmstadt mit dem Sozialdezernat und der Volkshochschule und der
Landkreis Darmstadt-Dieburg mit der Volkshochschule und dem Hessencampus.
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Der Schwerpunkt des GBZ liegt vor allem in der Implementierung und dem Ausbau nachhaltiger
Strukturen zur Koordination und Vernetzung von Akteuren und Angeboten in der o.g.
Bildungsregion.
Das Jobcenter Darmstadt hat dies auch als Handlungsfeld erkannt und arbeitet in enger
Kooperation mit dem Grundbildungszentrum zusammen. Innerhalb des laufenden J ahres werden
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Darmstadt noch mehr sensibilisiert.
Das frühe Erkennen der Problematik wie auch die richtige Ansprache innerhalb eines
Beratungsgespräches sind bedeutende Indikatoren um dem Personenkreis g eeignete
Hilfestellungen anbieten zu können.
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10. Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern im Außenverhältnis besser gewährleisten zu
können und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf Gewicht zu verleihen, wurde für 2011 auch im
SGB II, die Rolle der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) implementiert.
Als operative Impulsgeberin unterstützt sie die Fachkräfte ihres Jobcenters und hilft beim Auf - und
Ausbau von Netzwerken. Sie setzt sich dafür ein, die Beschäftigungsperspektiven für
Arbeitssuchende mit familiären Verpflichtungen zu verbessern.
Die Trägerversammlung des Jobcenters Darmstadt bestellte am 14.01.2011 Frau Elke Jokisch zur
Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt.
Ihre Aufgabenfelder bestehen aus
der Beratung von Führungs - und Fachkräften sowie externen Partnern zur Förderung der
Chancengleichheit
der Mitwirkung bei der Aufstellung des Arbeitsmarkt - und Integrationsprogram ms des
Jobcenters Darmstadt
der Analyse und Bewertung von geschlechtsspezifischen Daten zum Ausbildungs - und
Arbeitsmarkt
der Planung, Entwicklung und Realisierung von Konzepten und Maßnahmen zur Förderung
der Chancengleichheit ( z.B. Projekte, Fortbildungen etc.)
der Planung und Durchführung von Gruppeninformationsveranstaltung zur Frühaktivierung
von Alleinerziehenden und Erziehenden
der Vertretung des Jobcenters Darmstadt in lokalen Netzwerken
Ein wichtiger Schwerpunkt der Tätigkeit der BCA ist die Förderung von Alleinerziehenden. Hierfür ist
sie konzeptionell mit zuständig, übernimmt eine Koordinationsfunktion und arbeitet aktiv in
vorhandenen Gremien und Netzwerken mit. Darüber hinaus hat si e ein Informations - Beratungs-
und Vorschlagsrecht in Fragen, die Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Frauen und
Männern haben.
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Anlagen
Bildungs- und Maßnahmeplanung 2017
Bildungsziel
abschlussorientierte
Bildungsziele Erzieherin /Erzieher
Erzieherin /Erzieher Flucht/Asyl
gesamt: 56 betriebliche Einzelumschulung
Altenpflegerin /Altenpfleger
kaufmännische Berufsabschlüsse
Umschulung im sonstigen Einzelfall
Umschulung im sonstigen Einzelfall Flucht/Asyl
Vorbereitungskurs für Externenprüfung
Sonstige
Bildungsziele
(ohne Abschluss)
Erwerb Hauptschulabschluss mit
berufspraktischer Qualifizierung
Flughafen-Qualifizierungen
gesamt: 170 Qualifizierung im Sicherheitsgewerbe mit
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
modulare Fortbildung im Bereich Lager/Logistik/
gewerblich-technisch
Fahrerausbildung EU Kraftfahrer Kl. C, CE
Fahrerausbildung Güter- und Personenverkehr
Englisch für den Beruf
modulare kaufmännische Weiterbildung, SAP,
ECDL
Altenpflegehelferin /Altenpfleger
Helferin /Helfer in der Pflege
Alltagsbegleiterin /Alltagsbegleiter dementer alter
Menschen/ Betreuungskraft
Fortbildungen im Einzelfall
Berufspraktische Weiterbildung mit
"Deutschkenntnissen"
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Netzwerke und Arbeitskreise
Name von
Netzwerk/Aktivität/
Initiative
Träger/Initiator
Inhalt
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
AG 78, OloV
Steuerungskreis
Abstimmung der Prozesse
beim Übergang Schule/
Beruf
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Jugendgerichtshilfe
Kennenlernen,
Prozessabstimmung bei
Ableistung von
Arbeitsstunden
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Städtischer Sozialdienst
Kennenlernen, Prozess-
abstimmung bei Ableistung
von Arbeitsstunden
Jugendhilfeplanungs-
ausschuss
Wissenschaftsstadt
Darmstadt:
Unterausschuss vom
Jugendhilfeausschuss
Ideengeber & Unterstützung
Jugendhilfeausschuss
Arbeitskreis Migration und
Sozialarbeit (MiSo)
Interkulturelles Büro
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Austausch über diverse
Themen bezüglich der
Migrantinnen u. Migranten in
Darmstadt
Netzwerktreffen BAMF
BAMF
Alles rund um das Thema
Integrationskurse
Wasser macht Arbeit
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Initiierung eins Projekts zur
Gewässerentwicklung (
Schaffung eines
Beschäftigungsprojektes mit
AGH)
Netzwerk
Chancengleichheit
Südhessen
BCA SBG III
Austausch u. gemeinsame
Aktionen der BCA u.
Frauenbeauftragten im
Gebiet Südhessen
Lokales Bündnis
für Familie in Darmstadt
Katholisches Dekanat
Darmstadt, Frauenbüro
Darmstadt
Austausch, gemeinsame
Aktionen u. Beteiligung am
lokalen Bündnis für Familie
Berufsabschluss in Teilzeit
in Hessen
Hess. Sozialministerium
Austausch und Aktionen um
Berufsabschlüsse in Teilzeit
zu fördern
Projektgruppe
Teilhabekarte
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
AfSuP
Teilhabekarte
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Arbeitskreis Migration und
Sozialarbeit
Wissenschaftsstadt
Darmstadt/ Interkulturelle
Büro
Treffen von
Migrationsberatungsstellen
Stadtverwaltung und
Jobcenter
Fachkonferenz
Wohnungslosigkeit
Organisation erfolgt
reihum durch die
Beteiligten
Treffen von Beratungsstellen
für Obdachlose, AfSuP
Fachtagung KiB
(Konferenz illegale
Beschäftigung)
Organisation erfolgt
reihum durch die
Beteiligten
Austausch zwischen Zoll,
Jobcenter, Finanzamt etc.
zur Eindämmung illegaler
Beschäftigung
AG „Aktionsplan zu UN-
Behindertenrechts-
konvention
Unterarbeitsgruppe „Arbeit
und Beschäftigung“ der
AG
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Erstellung eines
Aktionsplans zur Stärkung
der Teilhabe von Menschen
mit Behinderungen
AG Einkommensschwache
Haushalte
Klimaschutzkonzept
der Wissenschaftsstadt
Darmstadt
UAG Gerätesubvention
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Subvention von
energieeffizienten
Elektrogeräte für
einkommensschwache
Haushalte
AG Sozialcharta
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Austausch zwischen
bauverein,
Wissenschaftsstadt
Darmstadt, Jobcenter bzgl.
der ehemals städtischen
Wohnungen, die in das
Eigentum der bauverein AG
übergingen
Projekt AMViS
Arbeitsmarktintegration
von Müttern und Vätern in
SGB II
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Arbeitsmarktintegration von
Müttern und Vätern in SGB
II,
u.a. Erarbeitung
Schnittstellenkonzept
AG Integration
Wissenschaftsstadt
Darmstadt
-Büro der
Flüchtlingsbeauftragten-
Ämterübergreifenden
Zusammenarbeit zur
Analyse von Bedarfen,
Entwicklung und Umsetzung
geeigneter Maßnahmen,
Gestaltung von Schnittstellen
50
ZAAF- Zentrale Anlaufstelle Asyl und Flüchtlinge
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Groß-Gerauer Weg 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0141
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 03.05.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00