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2023/0173

Honorarerhöhung der Volkshochschule

Magistratsvorlage 16.08.2023

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2023/0173

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172 Zeichen

Punkt 5: Honorarerhöhung der Volkshochschule 
 (V-Nr. 2023/173) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisierung nimmt von der Vorlage 
Kenntnis.

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1243 Zeichen

Anlage 1 zur Magistratsvorlage 2023/0173 
 
Honorarsätze der Volkshochschule Darmstadt 
 
Die Honorarsätze für freiberufliche Kursleitungen der Volkshochschule werden in 
zwei Schritten erhöht.  
Zum Herbstsemester 2023 /24 erfolgt die erste Erhöhung des Regelhonorars von 
21,25 Euro auf 24,00 Euro (pro 45 Minuten).  
Zum Herbstsemester 2024/25 wird dann das Honorar auf 27,00 Euro (pro 45 
Minuten) festgelegt. 
Die Honorarsätze werden im Detail wie folgt festgelegt:  
 Herbstsemester 2023/ 24 Ab Herbstsemester 
2024/25 
Regelhonorar 24,00 Euro à 45 Minuten  27,00 Euro à 45 Minuten  
Integrations- und 
Berufssprachkurse (gefördert 
durch das BAMF)  
Mindesthonorar des BAMF 
(aktuell 42,23 Euro à 45 
Minuten) 
Mindesthonorar des BAMF 
(aktuell 42,23 Euro à 45 
Minuten) 
Standard- und 
Grundbildungskurse Deutsch, 
Erwachsenenbildung im 
Justizvollzug,  
Hauptschulabschluss  
27,00 Euro à 45 Minuten  27,00 Euro à 45 Minuten  
Bildungsurlaube (sofern keine 
Sondervereinbarung)  32,00 Euro à 60 Minuten  36,00 Euro à 60 Minute  
Prüfungsunterstützung (Aufsicht, 
Einhaltung der 
Prüfungsregularien) 
18,00 Euro à 60 Minuten  18,00 Euro à 60 Minuten  
Prüfungsaufsicht (reine Aufsicht)  12,00 Euro à 60 Minuten  12,00 Euro à 60 Minuten

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5571 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Volkshochschule  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 10.1 
IV 
V 43 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0173 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
352 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 271 
Kostenstelle:  043-001-1001 bis 043-001-1008 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2710-82, 2710-83 Sachkonto: 6132000 
 
Betreff: Honorarerhöhung der Volkshochschule  
 
Vorlage vom: 16.08.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Honorare der Volkshochschule werden entsprechend der Anlage 1 angepasst.  
2. Das sogenannte Bonushonorar entfällt ersatzlos  ab dem Herbstsemester 2023.  
 
 
Anlagen: Honorarsätze vhs  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 30.08.2023 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.08.2023 
 
Zu 1: 
Die Honorare der Volkshochschule Darmstadt wurden zuletzt 2010 angepasst. Aufgrund der 
seitdem gleich gebliebenen Honorarsätze wird es zunehmend schwerer, geeignete 
Kursleitungen für die Volkshochschule Darmstadt zu akquirieren. Insbesondere da die 
Lebenserhaltungskosten seitdem stark angestiegen sind und auch umliegende 
Volkshochschulen ihre Honorare erhö ht haben. 
 
Die Honorarsätze für Kursleitungen sollen daher gemäß Anlage 1 in zwei Schritten erhöht 
werden. Die zweifache Erhöhung in dieser Größenordnung wird zum Erhalt der Wettbewerbs -
fähigkeit und zur Sicherung von Kursleitungen erforderlich.  
 
Bei Integrations- und Berufssprachkursen, welche durch das Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, wird durch das BAMF ein Mindesthonorar vorgegeben. 
Die Volkshochschule Darmstadt hat hier keinen Entscheidungsspielraum.  
Bei Deutsch-Standardkursen, Deutsch -Grundbildungskursen, Kursen in der 
Erwachsenenbildung im Justizvollzug sowie dem Hauptschulabschluss soll schon im 
Semester 2-23 das höhere Honorar (in Höhe von 27 Euro/45 Min.) umgesetzt werden, da die 
Akquise in diesem Bereich besonders e rschwert ist und gleichzeitig besondere 
Anforderungen an die Tätigkeiten gestellt werden.  
 
Die Volkshochschule bietet zudem verschiedene Prüfungen im Deutsch -Bereich zum Erwerb 
wichtiger Zertifikate an (u.  a. Einbürgerungstest/Leben in Deutschland, Deutsch -Test für 
Zuwanderer, Deutsch -Prüfungen des Goethe -Instituts). Zur Durchführung dieser Prüfungen 
unterstützen freiberufliche Kursleitungen die vhs bei der Einhaltung der Prüfungsregularien 
sowie der Aufsicht der Teilnehmenden. Bisher unterschieden sich die  Honorare dafür 
teilweise je nach Prüfungsart und lagen unter dem Schnitt anderer Prüfungsanbieter. 
Aufgrund des hohen Bedarfs bei Prüfungen, sollen die Honorare nun einheitlich festgelegt 
werden und zur Wettbewerbsfähigkeit an andere Anbieter angepasst we rden.  
 
Die Erhöhung de r Honorarsätze wird voraussichtlich folgende Kosten pro Semester zur Folge 
haben: 
 
Kursart Semester 
1-23* 
Semester 
2-23* 
Semester 
1-24* 
Semester 
2-24* 
Regelhonorar 169.922,08 € 191.912,00 €  
(+ 12,9 %) 
191.912,00 €  
(+ 0,0 %) 
215.901,00 € 
(+ 12,5 %) 
Standardkurse Deutsch,  
Erwachsenenbildung im 
Justizvollzug,  
Hauptschulabschluss  
26.617,50 €  31.941,00 € 
(+ 20,0 %) 
31.941,00 € 
(+ 0,0 %) 
31.941,00 € 
(+ 0,0 %) 
* die aufgelisteten Summen entsprechen einem 6 Monate -Semester, keinem HH -Jahr von 12 
Monaten; Grundlage für diese Berechnung ist die Anzahl der  Unterrichtseinheiten im Semester 1 -
23 
 
Die Honorarzahlungen der Volkshochschule werden in den Regelkursen über die 
Teilnahmeentgelte gedeckt.  Die Erhöhung der Honorare führt zu höheren Kursentgelten, da

diese in der Regel die Honorarkosten decken. Durch die Honorarerhöhung in zwei Etappen 
sollen die Kosten für die Teilnehmenden moderat erhöht werde n. 
            . . . 
 
Die entstehenden vereinzelten Mehrkosten in unterdeckten Kursen (Grundbildung und 
Hauptschulabschluss) können im laufenden Haushaltsjahr aus Haushaltsmitteln der 
Volkshochschule gedeckt werden.  
 
Zu 2: 
Kursleitungen mit einem Honorar v on 5.400 Euro pro Jahr wurden in der Vergangenheit im 
jeweiligen Folgejahr ein erhöhter Honorarsatz gezahlt (zusätzlich 1 Euro pro 
Unterrichtseinheit à 45 Minuten). Es wird vorgeschlagen, dieses Bonushonorar zukünftig zu 
streichen. 
 
Darmstadt, 16.08.2023  
 
Dezernat I                                  Dezernat IV                                   Dezernat V  
 
 
 
 
Hanno Benz                               André Schellenberg                       Holger Klötzner  
Oberbürgermeister                    Stadtkämmerer                             Stadtrat

2023/0173

5512 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
23.08.2023 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Volkshochschule  
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0173 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 271 
Kostenstelle:  043-001-1001 bis 043-001-1008 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2710-82, 2710-83 Sachkonto: 6132000 
 
Betreff: Honorarerhöhung der Volkshochschule   
 
Vorlage vom: 16.08.2023  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Honorare der Volkshochschule werden entsprechend der Anlage 1 angepasst.  
2. Das sogenannte Bonushonorar entfällt ersatzlos  ab dem Herbstsemester 2023 . 
 
 
Anlagen: Honorarsätze vhs  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.08.2023 
 
Zu 1: 
Die Honorare der Volkshochschule Darmstadt wurden zuletzt 2010 angepasst. Aufgrund der 
seitdem gleich gebliebenen Honorarsätze wird es zunehmend schwerer, geeignete Kursleitun-
gen für die Volkshochschule Darmstadt zu akquirieren. Insbesondere da die Lebenserhal-
tungskosten seitdem stark angestiegen sind und auch umliegende Volkshochschulen ihre Ho-
norare erhöht haben.  
 
Die Honorarsätze für Kursleitungen sollen daher gemäß Anlage 1 in zwei Schritten erhöht 
werden. Die zweifache Erhöhung in dieser Größenordnung wird zum Erhalt der Wettbewerbs -
fähigkeit und zur Sicherung von Kursleitungen erforderlich.  
 
Bei Integrations - und Berufssprachkursen, welche durch das Bundesamt für Migration und 
Flüchtlinge (BAMF) gefördert werden, wird durch das BAMF ein Mindesthonorar vorgegeben. 
Die Volkshochschule Darmstadt hat hier keinen Entscheidungsspielraum.  
Bei Deutsch-Standardkursen, Deut sch-Grundbildungskursen, Kursen in der Erwachsenenbil-
dung im Justizvollzug sowie dem Hauptschulabschluss soll schon im Semester 2 -23 das hö-
here Honorar (in Höhe von 27 Euro/45 Min.) umgesetzt werden, da die Akquise in diesem 
Bereich besonders erschwert ist  und gleichzeitig besondere Anforderungen an die Tätigkeiten 
gestellt werden.  
 
Die Volkshochschule bietet zudem verschiedene Prüfungen im Deutsch -Bereich zum Erwerb 
wichtiger Zertifikate an (u.  a. Einbürgerungstest/Leben in Deutschland, Deutsch -Test für Zu-
wanderer, Deutsch -Prüfungen des Goethe -Instituts). Zur Durchführung dieser Prüfungen un-
terstützen freiberufliche Kursleitungen die vhs bei der Einhaltung der Prüfungsregularien so-
wie der Aufsicht der Teilnehmenden. Bisher unterschieden sich die Honorare da für teilweise 
je nach Prüfungsart und lagen unter dem Schnitt anderer Prüfungsanbieter. Aufgrund des ho-
hen Bedarfs bei Prüfungen, sollen die Honorare nun einheitlich festgelegt werden und zur 
Wettbewerbsfähigkeit an andere Anbieter angepasst werden.  
 
Die Erhöhung der Honorarsätze wird voraussichtlich folgende Kosten pro Semester zur Folge 
haben: 
 
Kursart Semester 
1-23* 
Semester 
2-23* 
Semester 
1-24* 
Semester 
2-24* 
Regelhonorar 169.922,08 € 191.912,00 €  
(+ 12,9 %) 
191.912,00 €  
(+ 0,0 %) 
215.901,00 € 
(+ 12,5 %) 
Standardkurse Deutsch,  
Erwachsenenbildung im 
Justizvollzug,  
Hauptschulabschluss  
26.617,50 €  31.941,00 € 
(+ 20,0 %) 
31.941,00 € 
(+ 0,0 %) 
31.941,00 € 
(+ 0,0 %) 
* die aufgelisteten Summen entsprechen einem 6 Monate-Semester, keinem HH -Jahr von 12 Mona-
ten; Grundlage für diese Berechnung ist die Anzahl der  Unterrichtseinheiten im Semester 1 -23 
 
Die Honorarzahlungen der Volkshochschule werden in den Regelkursen über die Teilnahme-
entgelte gedeckt.  Die Erhöhung der Honorare  führt zu höheren Kursentgelten, da diese in der 
Regel die Honorarkosten decken. Durch die Honorarerhöhung in zwei Etappen sollen die Kos-
ten für die Teilnehmenden moderat erhöht werden.  
            . . .

- 4 - 
Die entstehenden vereinzelten Mehrkosten in unterdeckten Kursen (Grundbildung und Haupt-
schulabschluss) können im laufenden Haushaltsjahr aus Haushaltsmitteln der Volkshoch-
schule gedeckt werden.  
 
Zu 2: 
Kursleitungen mit einem Honorar von 5.400 Euro pro Jahr wurden in der Vergangenheit im 
jeweiligen Folgejahr ein erhöhter Honorarsatz gezahlt (zusätzlich 1 Euro pro Unterrichtsei n-
heit à 45 Minuten). Es wird vorgeschlagen, dieses Bonushonorar zukünftig zu streichen.  
 
Darmstadt, 16.08.2023  
 
Dezernat I                                  Dezernat IV                                   Dezernat V 
 
 
 
 
Hanno Benz                               André Schellenberg                        Holger Klötzner  
Oberbürgermeister                    Stadtkämmerer                             Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2023/0173
Typ
Magistratsvorlage
Datum
16.08.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00