2020/0147
Cash Management
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9643 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
20.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt.: Stadtkasse OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0147
Magistratsbeschluss-Nr.
146
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Cash Management
Vorlage vom: 19.05.2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Erweiterung des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die
Unternehmen der Stadtwirtschaft (Mehrheitsbeteiligungen) wird zugestimmt.
2. Einer Kreditaufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugunsten der Unternehmen der
Stadtwirtschaft wird unter den im Begründungstext aufgezeigten Maßgaben zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Mai 2020
Erweiterung des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt
1. Status Quo des Finanz- und Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Das derzeit vorhandene Finanzmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt versorgt den
kommunalen Haushalt bei Bedarf mit Investitions- und Liquiditätskrediten und obliegt dem
Aufgabenbereich der Finanzverwaltung. Die Aufnahme von (langfristigen) Krediten zur
Finanzierung der anstehenden Investitionen erfolgt durch die Abteilung 20.1 „Kämmerei“. Die
Aufnahme von Liquiditätskrediten soll die kurzfristige Zahlungsfähigkeit der Stadt sicherstellen
und wird durch die Abteilung 20.2 „Stadtkasse“ organisiert. Zwischen beiden Abteilungen
besteht ein enger Informationsaustausch.
Die notwendige Portfolio-Steuerung aller vorhandenen Liquiditäts- und Investitionskredite
einschließlich der Aufnahme von Derivaten erfolgt unter Federführung des Stadtkämmerers
durch die beiden zuständigen Abteilungen gemeinsam und wird durch zwei Portfolio-
Beiratssitzungen im Jahr mit der Hessischen Landesbank (Helaba) unterstützt.
Die kurzfristige Sicherstellung der Liquidität – und damit das Cash-Management –umfasst den
Kernhaushalt sowie alle Eigenbetriebe. Die Aufnahme von Liquiditätskrediten (wie auch von
Investitionskrediten) ist den rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben zwar haushaltsrechtlich
im jeweiligen Wirtschaftsplan nach entsprechender Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung möglich, wird jedoch ebenfalls durch die Finanzverwaltung
zentral gesteuert. Ein Ausgleich von Liquiditätsüberhängen einerseits und Liquiditätsbedarfen
andererseits ist daher zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben möglich und wird
regelmäßig praktiziert.
Eine organisatorische Verflechtung zwischen dem Cash-Management der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und dem Cash-Management der HEAG Holding AG besteht nicht und wird auch
nicht angestrebt; ein Informationsaustausch über Liquiditätsüberhänge oder Bedarfe ist
jedoch sinnvoll und findet bereits seit mehreren Jahren anlassbezogen statt.
2. Erweiterung des Cash-Managements auf die Unternehmen der Stadtwirtschaft
2.1 Ausreichung von Liquiditätsüberhängen an die Unternehmen der Stadtwirtschaft
Der ehemals hohe Bestand an Kassenkrediten (jetzt terminologisch Liquiditätskredite) ist – mit
Ausnahme zweier Roll-Over-Kredite in Höhe von derzeit noch 30 Mio. Euro - durch das
Landesprogramm „Hessenkasse“ vollständig abgebaut worden. Daher kommt es neuerdings –
insbesondere nach sogenannten Steuereinzugsläufen – zu kurzfristig hohen
Liquiditätsbeständen der Stadtkasse. So betrug beispielsweise der Kassenbestand zum 19.
August 2019 insgesamt 58,67 Mio. Euro.
- 5 -
Ferner verfügen folgende Sondervermögen der Stadt über zum Teil erhebliche Liquiditäts-
bestände, über die als Anlage zum Haushaltsplan bzw. in den Jahresabschlüssen der
Eigenbetriebe regelmäßig berichtet wird:
BgA „Bürgerhäuser und Märkte“ (nach Auflösung des Eigenbetriebs verbliebener
steuerrechtlicher Betrieb gewerblicher Art im Kernhaushalt)
Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen
Sondervermögen Versorgungsrücklage für Beamtinnen und Beamte
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Während in den Jahren vor In-Kraft-Treten der Hessenkasse alle unterjährig zufließenden
Steuereinnahmen und andere Liquiditätszuflüsse unmittelbar und vollständig für die Tilgung
vorhandener Kassenkredite herangezogen werden konnten, ist dies nunmehr nicht mehr
möglich. Auch ein auftretender Liquiditätsbedarf der Eigenbetriebe ist bei weitem nicht hoch
genug, um hohe Kassenbestände im Wege des Cash-Managements zu glätten.
Da im Jahr 2019
der negative Einlagenzins der EZB nochmals von 0,4 % auf 0,5 % angehoben wurde,
die Geschäftsbanken den negativen Einlagenzins mittlerweile in voller Höhe als
Verwahrentgelt an die Kommunen weiter berechnen und
die ehemals vorhandenen Freibeträge der Kommunen nahezu vollständig reduziert
wurden,
haben sich die nachteiligen Auswirkungen der Negativverzinsung für die Kommunen nochmals
erheblich verschärft. So sind alleine im letzten Jahr im Kernhaushalt Verwahrentgelte in Höhe
von ca. 35.000,- € angefallen. Daher besteht aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein
Optimierungsbedarf des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt, um die
negativen Auswirkungen zumindest zu mildern. Eine vollständige Vermeidung jeglicher
Negativzinsen ist hingegen kaum erreichbar.
Aus den dargestellten Gründen ist beabsichtigt, in Abstimmung mit der HEAG Holding AG das
Cash-Management auch auf die Unternehmen der Stadtwirtschaft auszuweiten. Die Stadtkasse
wird daher ermächtigt, bestehende Liquiditätsüberhänge an Unternehmen der Stadtwirtschaft
auszuleihen. Diese Magistratsvorlage dient dieser grundsätzlichen Ermächtigung und als
Richtlinien-Gremienbeschluss.
Bei der Kreditvergabe soll eine Laufzeit von 12 Monaten nicht überschritten und eine
Verzinsung von mindestens 0,5 % erzielt werden. Da anderenfalls ein negativer Einlagenzins in
Höhe von derzeit 0,5 % zu leisten wäre, ist die Maßnahme für den Haushalt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wirtschaftlich vorteilhaft und geboten. Darauf hinzuweisen ist,
dass auf Grund der kurzen Laufzeit der Kredite eine dingliche Absicherung nicht sinnvoll und
wirtschaftlich ist; die Kredite sollen daher blanko vergeben werden.
Die beabsichtigte Kreditvergabe ist nach § 108 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zulässig.
2.2. Kreditaufnahme für die Unternehmen der Stadtwirtschaft
- 6 -
Besteht bei einem Unternehmen der Stadtwirtschaft ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf und
verfügt die Stadtkasse über keinen entsprechenden Liquiditätsüberhang, wird die Stadtkasse
ermächtigt, in Einzelfällen eine eigene Kreditaufnahme zu tätigen und den Liquiditätskredit an
das Unternehmen auszureichen. Auch diese Maßnahme ist gegenwärtig für den Haushalt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wirtschaftlich vorteilhaft, da bei der Aufnahme von
Liquiditätskrediten eine positive Verzinsung zugunsten der Stadt erzielt werden kann. Zurzeit
gewähren die Geschäftsbanken einen für sie negativen Zinssatz in Höhe von bis zu 0,25 %.
Leitet die Stadt diesen Kredit an ein Unternehmen der Stadtwirtschaft mit einer Verzinsung von
mindestens 0,5 % weiter, kann ein entsprechender positiver Ertrag erwirtschaftet werden.
Auch ein solcher Kredit ist nach § 108 HGO zulässig und unterliegt nicht dem Verbot der
Kommunen, Bankgeschäfte zu tätigen.
Da ein solcher Kredit auf die in der Haushaltssatzung festgelegte Ermächtigung
(Höchstgrenze) zur Aufnahme von Liquiditätskrediten angerechnet werden muss und damit
unterjährig die eigene Kreditlinie der Stadt einschränkt, soll dieses Instrument nur in engen
Grenzen Anwendung finden. Insbesondere darf die Verpflichtung des § 105 HGO, wonach die
Liquiditätskredite bis Jahresende zurückgeführt werden sollen, durch die Kreditvergabe nicht
beeinträchtigt werden. Um auf eigene Liquiditätsengpässe ausreichend reagieren zu können,
müssen die Kredite mit einem Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen ausgereicht werden.
Die Kreditgewährung aus selbst getätigter Kreditaufnahme wird zudem auf
eine Laufzeit von maximal 12 Monaten,
ein Volumen von 10 Mio. Euro je Unternehmen und
ein Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro für die gesamte Stadtwirtschaft
beschränkt. Sollen auf Anfrage eines Unternehmens der Stadtwirtschaft diese drei Kriterien
einzeln oder zusammen überschritten werden, ist die Einzelgenehmigung des Magistrats und
der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.
3. Berichterstattung durch den Magistrat
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt berichtet der Stadtverordnetenversammlung
einmal jährlich über die ausgereichten Liquiditätskredite. Hierbei ist in den Fällen der Tz. 2.1
detailliert auf folgende Sachverhalte einzugehen:
Kreditnehmer (Unternehmen der Stadtwirtschaft)
Höhe des gewährten Kredits
Datum der Kreditgewährung / Auszahlung
Kreditlaufzeit
Zinssatz/Zinsbetrag
In den Fällen der Tz. 2.2 sind zusätzlich die Höhe und die Konditionen der eigenen
Kreditaufnahme darzulegen.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
156 Zeichen
Punkt 21: Cash Management (V-Nr. 2020/0147) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD
anlage 3
88 Zeichen
Punkt 29: Cash Management (V-Nr. 2020/0147) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
2020/0147
9621 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.05.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt.: Stadtkasse OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0147
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Cash Management
Vorlage vom: 19.05.2020
Beschlussvorschlag :
1. Der Erweiterung des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die
Unternehmen der Stadtwirtschaft (Mehrheitsbeteiligungen) wird zugestimmt.
2. Einer Kreditaufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugunsten der Unternehmen der
Stadtwirtschaft wird unter den im Begründungstext aufgezeigten Maßgaben zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Mai 2020
Erweiterung des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt
1. Status Quo des Finanz- und Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Das derzeit vorhandene Finanzmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt versorgt den
kommunalen Haushalt bei Bedarf mit Investitions- und Liquiditätskrediten und obliegt dem
Aufgabenbereich der Finanzverwaltung. Die Aufnahme von (langfristigen) Krediten zur
Finanzierung der anstehenden Investitionen erfolgt durch die Abteilung 20.1 „Kämmerei“. Die
Aufnahme von Liquiditätskrediten soll die kurzfristige Zahlungsfähigkeit der Stadt sicherstellen
und wird durch die Abteilung 20.2 „Stadtkasse“ organisiert. Zwischen beiden Abteilungen
besteht ein enger Informationsaustausch.
Die notwendige Portfolio-Steuerung aller vorhandenen Liquiditäts- und Investitionskredite
einschließlich der Aufnahme von Derivaten erfolgt unter Federführung des Stadtkämmerers
durch die beiden zuständigen Abteilungen gemeinsam und wird durch zwei Portfolio-
Beiratssitzungen im Jahr mit der Hessischen Landesbank (Helaba) unterstützt.
Die kurzfristige Sicherstellung der Liquidität – und damit das Cash-Management –umfasst den
Kernhaushalt sowie alle Eigenbetriebe. Die Aufnahme von Liquiditätskrediten (wie auch von
Investitionskrediten) ist den rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben zwar haushaltsrechtlich
im jeweiligen Wirtschaftsplan nach entsprechender Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung möglich, wird jedoch ebenfalls durch die Finanzverwaltung
zentral gesteuert. Ein Ausgleich von Liquiditätsüberhängen einerseits und Liquiditätsbedarfen
andererseits ist daher zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben möglich und wird
regelmäßig praktiziert.
Eine organisatorische Verflechtung zwischen dem Cash-Management der Wissenschaftsstadt
Darmstadt und dem Cash-Management der HEAG Holding AG besteht nicht und wird auch
nicht angestrebt; ein Informationsaustausch über Liquiditätsüberhänge oder Bedarfe ist
jedoch sinnvoll und findet bereits seit mehreren Jahren anlassbezogen statt.
2. Erweiterung des Cash-Managements auf die Unternehmen der Stadtwirtschaft
2.1 Ausreichung von Liquiditätsüberhängen an die Unternehmen der Stadtwirtschaft
Der ehemals hohe Bestand an Kassenkrediten (jetzt terminologisch Liquiditätskredite) ist – mit
Ausnahme zweier Roll-Over-Kredite in Höhe von derzeit noch 30 Mio. Euro - durch das
Landesprogramm „Hessenkasse“ vollständig abgebaut worden. Daher kommt es neuerdings –
insbesondere nach sogenannten Steuereinzugsläufen – zu kurzfristig hohen
Liquiditätsbeständen der Stadtkasse. So betrug beispielsweise der Kassenbestand zum 19.
August 2019 insgesamt 58,67 Mio. Euro.
Ferner verfügen folgende Sondervermögen der Stadt über zum Teil erhebliche Liquiditäts-
bestände, über die als Anlage zum Haushaltsplan bzw. in den Jahresabschlüssen der
Eigenbetriebe regelmäßig berichtet wird:
- 4 -
BgA „Bürgerhäuser und Märkte“ (nach Auflösung des Eigenbetriebs verbliebener
steuerrechtlicher Betrieb gewerblicher Art im Kernhaushalt)
Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen
Sondervermögen Versorgungsrücklage für Beamtinnen und Beamte
Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen
Während in den Jahren vor In-Kraft-Treten der Hessenkasse alle unterjährig zufließenden
Steuereinnahmen und andere Liquiditätszuflüsse unmittelbar und vollständig für die Tilgung
vorhandener Kassenkredite herangezogen werden konnten, ist dies nunmehr nicht mehr
möglich. Auch ein auftretender Liquiditätsbedarf der Eigenbetriebe ist bei weitem nicht hoch
genug, um hohe Kassenbestände im Wege des Cash-Managements zu glätten.
Da im Jahr 2019
der negative Einlagenzins der EZB nochmals von 0,4 % auf 0,5 % angehoben wurde,
die Geschäftsbanken den negativen Einlagenzins mittlerweile in voller Höhe als
Verwahrentgelt an die Kommunen weiter berechnen und
die ehemals vorhandenen Freibeträge der Kommunen nahezu vollständig reduziert
wurden,
haben sich die nachteiligen Auswirkungen der Negativverzinsung für die Kommunen nochmals
erheblich verschärft. So sind alleine im letzten Jahr im Kernhaushalt Verwahrentgelte in Höhe
von ca. 35.000,- € angefallen. Daher besteht aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein
Optimierungsbedarf des Cash -Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt, um die
negativen Auswirkungen zumindest zu mildern. Eine vollständige Vermeidung jeglicher
Negativzinsen ist hingegen kaum erreichbar.
Aus den dargestellten Gründen ist beabsichtigt, in Abstimmung mit der HEAG Holding AG das
Cash-Management auch auf die Unternehmen der Stadtwirtschaft auszuweiten. Die Stadtkasse
wird daher ermächtigt, bestehende Liquiditätsüberhänge an Unternehmen der Stadtwirtschaft
auszuleihen. Diese Magistratsvorlage dient dieser grundsätzlichen Ermächtigung und als
Richtlinien-Gremienbeschluss.
Bei der Kreditvergabe soll eine Laufzeit von 12 Monaten nicht überschritten und eine
Verzinsung von mindestens 0,5 % erzielt werden. Da anderenfalls ein negativer Einlagenzins in
Höhe von derzeit 0,5 % zu leisten wäre, ist die Maßnahme für den Haushalt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wirtschaftlich vorteilhaft und geboten. Darauf hinzuweisen ist,
dass auf Grund der kurzen L aufzeit der Kredite eine dingliche Absicherung nicht sinnvoll und
wirtschaftlich ist; die Kredite sollen daher blanko vergeben werden.
Die beabsichtigte Kreditvergabe ist nach § 108 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zulässig.
2.2. Kreditaufnahme für die Unternehmen der Stadtwirtschaft
Besteht bei einem Unternehmen der Stadtwirtschaft ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf und
verfügt die Stadtkasse über keinen entsprechenden Liquiditätsüberhang, wird die Stadtkasse
ermächtigt, in Einzelfällen eine eigene Kreditaufnahme zu tätigen und den Liquiditätskredit an
das Unternehmen auszureichen. Auch diese Maßnahme ist gegenwärtig für den Haushalt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt wirtschaftlich vorteilhaft, da bei der Aufnahme von
- 5 -
Liquiditätskrediten eine positive Verzinsung zugunsten der Stadt erzielt werden kann. Zurzeit
gewähren die Geschäftsbanken einen für sie negativen Zinssatz in Höhe von bis zu 0,25 %.
Leitet die Stadt diesen Kredit an ein Unternehmen der Stadtwirtschaft mit einer Verzinsung von
mindestens 0,5 % weiter, kann ein entsprechender positiver Ertrag erwirtschaftet werden.
Auch ein solcher Kredit ist nach § 108 HGO zulässig und unterliegt nicht dem Verbot der
Kommunen, Bankgeschäfte zu tätigen.
Da ein solcher Kredit auf die in der Haushaltssatzung festgelegte Ermächtigung
(Höchstgrenze) zur Aufnahme von Liquiditätskrediten angerechnet werden muss und damit
unterjährig die eigene Kreditlinie der Stadt einschränkt, soll dieses Instrument nur in engen
Grenzen Anwendung finden. Insbesondere darf die Verpflichtung des § 105 HGO, wonach die
Liquiditätskredite bis Jahresende zurückgeführt werden sollen, durch die Kreditvergabe nicht
beeinträchtigt werden. Um auf eigene Liquiditätsengpässe ausreichend reagieren zu können,
müssen die Kredite mit einem Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen ausgereicht werden.
Die Kreditgewährung aus selbst getätigter Kreditaufnahme wird zudem auf
eine Laufzeit von maximal 12 Monaten,
ein Volumen von 10 Mio. Euro je Unternehmen und
ein Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro für die gesamte Stadtwirtschaft
beschränkt. Sollen auf Anfrage eines Unternehmens der Stadtwirtschaft diese drei Kriterien
einzeln oder zusammen überschritten werden, ist die Einzelgenehmigung des Magistrats und
der Stadtverordnetenversammlung einzuholen.
3. Berichterstattung durch den Magistrat
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt berichtet der Stadtverordnetenversammlung
einmal jährlich über die ausgereichten Liquiditätskredite. Hierbei ist in den Fällen der Tz. 2.1
detailliert auf folgende Sachverh alte einzugehen:
Kreditnehmer (Unternehmen der Stadtwirtschaft)
Höhe des gewährten Kredits
Datum der Kreditgewährung / Auszahlung
Kreditlaufzeit
Zinssatz/Zinsbetrag
In den Fällen der Tz. 2.2 sind zusätzlich die Höhe und die Konditionen der eigenen
Kreditaufnahme darzulegen.
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0147
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 19.05.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00