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2020/0147

Cash Management

Magistratsvorlage 19.05.2020

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- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.05.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
 
Amt: Finanzverwaltung 
Abt.: Stadtkasse  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 20 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0147 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
146 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:       Investitionsnummer:       
Kostenträger:       Sachkonto:       
 
Betreff: Cash Management 
 
Vorlage vom: 19.05.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Erweiterung des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf die 
Unternehmen der Stadtwirtschaft (Mehrheitsbeteiligungen) wird zugestimmt. 
 
2. Einer Kreditaufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugunsten der Unternehmen der 
Stadtwirtschaft wird unter den im Begründungstext aufgezeigten Maßgaben zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Mai 2020 
 
 
Erweiterung des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
1. Status Quo des Finanz- und Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Das derzeit vorhandene Finanzmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt versorgt den 
kommunalen Haushalt bei Bedarf mit Investitions- und Liquiditätskrediten und obliegt dem 
Aufgabenbereich der Finanzverwaltung. Die Aufnahme von (langfristigen) Krediten zur 
Finanzierung der anstehenden Investitionen erfolgt durch die Abteilung 20.1 „Kämmerei“. Die 
Aufnahme von Liquiditätskrediten soll die kurzfristige Zahlungsfähigkeit der Stadt sicherstellen 
und wird durch die Abteilung 20.2 „Stadtkasse“ organisiert. Zwischen beiden Abteilungen 
besteht ein enger Informationsaustausch. 
 
Die notwendige Portfolio-Steuerung aller vorhandenen Liquiditäts- und Investitionskredite 
einschließlich der Aufnahme von Derivaten erfolgt unter Federführung des Stadtkämmerers 
durch die beiden zuständigen Abteilungen gemeinsam und wird durch zwei Portfolio-
Beiratssitzungen im Jahr mit der Hessischen Landesbank (Helaba) unterstützt. 
 
Die kurzfristige Sicherstellung der Liquidität – und damit das Cash-Management  –umfasst den 
Kernhaushalt sowie alle Eigenbetriebe. Die Aufnahme von Liquiditätskrediten (wie auch von 
Investitionskrediten) ist den rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben zwar haushaltsrechtlich 
im jeweiligen Wirtschaftsplan nach entsprechender Beschlussfassung durch die 
Stadtverordnetenversammlung  möglich, wird jedoch ebenfalls durch die Finanzverwaltung 
zentral gesteuert. Ein Ausgleich von Liquiditätsüberhängen einerseits und Liquiditätsbedarfen 
andererseits ist daher zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben möglich und wird 
regelmäßig praktiziert. 
 
Eine organisatorische Verflechtung  zwischen dem Cash-Management der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und dem Cash-Management der HEAG Holding AG besteht nicht und wird auch 
nicht angestrebt; ein  Informationsaustausch über Liquiditätsüberhänge oder Bedarfe ist 
jedoch sinnvoll und findet bereits seit mehreren Jahren anlassbezogen statt. 
 
 
2. Erweiterung des Cash-Managements auf die Unternehmen der Stadtwirtschaft 
 
2.1 Ausreichung von Liquiditätsüberhängen an die Unternehmen der Stadtwirtschaft 
 
Der ehemals hohe Bestand an Kassenkrediten (jetzt terminologisch Liquiditätskredite) ist – mit 
Ausnahme zweier Roll-Over-Kredite in Höhe von derzeit noch 30 Mio. Euro - durch das 
Landesprogramm „Hessenkasse“ vollständig abgebaut worden. Daher kommt es neuerdings – 
insbesondere nach sogenannten Steuereinzugsläufen – zu kurzfristig hohen 
Liquiditätsbeständen der Stadtkasse. So betrug beispielsweise der Kassenbestand zum 19. 
August 2019 insgesamt 58,67 Mio. Euro.

- 5 - 
Ferner verfügen folgende Sondervermögen der Stadt über zum Teil erhebliche Liquiditäts-
bestände, über die als Anlage zum Haushaltsplan bzw. in den Jahresabschlüssen der 
Eigenbetriebe regelmäßig berichtet wird: 
 
 BgA „Bürgerhäuser und Märkte“ (nach Auflösung des Eigenbetriebs verbliebener 
steuerrechtlicher Betrieb gewerblicher Art im Kernhaushalt) 
 Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen 
 Sondervermögen Versorgungsrücklage für Beamtinnen und Beamte 
 Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
 
 
Während in den Jahren vor In-Kraft-Treten der Hessenkasse alle unterjährig zufließenden 
Steuereinnahmen und andere Liquiditätszuflüsse unmittelbar und vollständig für die Tilgung 
vorhandener Kassenkredite  herangezogen werden konnten, ist dies nunmehr nicht mehr 
möglich. Auch ein auftretender Liquiditätsbedarf der Eigenbetriebe ist bei weitem nicht hoch 
genug, um hohe Kassenbestände im Wege des Cash-Managements zu glätten. 
 
Da im Jahr 2019 
 
 der negative Einlagenzins der EZB nochmals von 0,4 % auf 0,5 % angehoben wurde, 
 die Geschäftsbanken den negativen Einlagenzins mittlerweile in voller Höhe als 
Verwahrentgelt an die Kommunen weiter berechnen und 
 die ehemals vorhandenen Freibeträge der Kommunen nahezu vollständig reduziert 
wurden, 
 
haben sich die nachteiligen Auswirkungen der Negativverzinsung für die Kommunen nochmals 
erheblich verschärft. So sind alleine im letzten Jahr im Kernhaushalt Verwahrentgelte in Höhe 
von ca. 35.000,- € angefallen. Daher besteht aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein 
Optimierungsbedarf des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt, um die 
negativen Auswirkungen zumindest zu mildern. Eine vollständige Vermeidung jeglicher 
Negativzinsen ist hingegen kaum erreichbar. 
 
Aus den dargestellten Gründen ist beabsichtigt, in Abstimmung mit der HEAG Holding AG das 
Cash-Management auch auf die Unternehmen der Stadtwirtschaft auszuweiten. Die Stadtkasse 
wird daher  ermächtigt, bestehende Liquiditätsüberhänge an Unternehmen der Stadtwirtschaft 
auszuleihen. Diese Magistratsvorlage dient dieser grundsätzlichen Ermächtigung und als   
Richtlinien-Gremienbeschluss. 
 
Bei der Kreditvergabe soll eine Laufzeit von 12 Monaten nicht überschritten und eine 
Verzinsung von mindestens 0,5 % erzielt werden. Da anderenfalls ein negativer Einlagenzins in 
Höhe von derzeit 0,5 % zu leisten wäre, ist die Maßnahme für den Haushalt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wirtschaftlich vorteilhaft und geboten. Darauf hinzuweisen ist, 
dass auf Grund der kurzen Laufzeit der Kredite eine dingliche Absicherung nicht sinnvoll und 
wirtschaftlich ist; die Kredite sollen daher blanko vergeben werden. 
 
Die beabsichtigte Kreditvergabe ist nach § 108 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zulässig.   
 
2.2. Kreditaufnahme für die Unternehmen der Stadtwirtschaft

- 6 - 
Besteht bei einem Unternehmen der Stadtwirtschaft ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf und 
verfügt die Stadtkasse über keinen entsprechenden Liquiditätsüberhang, wird die Stadtkasse 
ermächtigt, in Einzelfällen eine eigene Kreditaufnahme zu tätigen und den Liquiditätskredit an 
das Unternehmen auszureichen. Auch diese Maßnahme ist gegenwärtig für den Haushalt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wirtschaftlich vorteilhaft, da bei der Aufnahme von 
Liquiditätskrediten eine positive Verzinsung zugunsten der Stadt erzielt werden kann. Zurzeit 
gewähren die Geschäftsbanken einen für sie negativen Zinssatz in Höhe von bis zu 0,25 %. 
Leitet die Stadt diesen Kredit an ein Unternehmen der Stadtwirtschaft mit einer Verzinsung von 
mindestens 0,5 % weiter, kann ein entsprechender positiver Ertrag erwirtschaftet werden. 
 
Auch ein solcher Kredit  ist nach § 108 HGO zulässig und unterliegt nicht dem Verbot der 
Kommunen, Bankgeschäfte zu tätigen. 
 
Da ein solcher Kredit auf die in der Haushaltssatzung festgelegte Ermächtigung 
(Höchstgrenze) zur Aufnahme von Liquiditätskrediten angerechnet werden muss und damit 
unterjährig die eigene Kreditlinie der Stadt einschränkt, soll dieses Instrument nur in engen 
Grenzen Anwendung finden. Insbesondere darf die Verpflichtung des § 105 HGO, wonach die 
Liquiditätskredite bis Jahresende zurückgeführt werden sollen, durch die Kreditvergabe nicht 
beeinträchtigt werden. Um auf eigene Liquiditätsengpässe ausreichend reagieren zu können, 
müssen die Kredite mit einem Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen ausgereicht werden. 
 
Die Kreditgewährung aus selbst getätigter Kreditaufnahme wird zudem auf 
 
 eine Laufzeit von maximal 12 Monaten, 
 ein Volumen von 10 Mio. Euro je Unternehmen und 
 ein Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro für die gesamte Stadtwirtschaft 
 
beschränkt. Sollen auf Anfrage eines Unternehmens der Stadtwirtschaft diese drei Kriterien 
einzeln oder zusammen überschritten werden, ist die Einzelgenehmigung des Magistrats und 
der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. 
 
 
3. Berichterstattung durch den Magistrat 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt berichtet der Stadtverordnetenversammlung 
einmal jährlich über die ausgereichten Liquiditätskredite. Hierbei ist in den Fällen der Tz. 2.1 
detailliert auf folgende Sachverhalte einzugehen: 
 
 Kreditnehmer (Unternehmen der Stadtwirtschaft) 
 Höhe des gewährten Kredits 
 Datum der Kreditgewährung / Auszahlung 
 Kreditlaufzeit 
 Zinssatz/Zinsbetrag 
 
In den Fällen der Tz. 2.2 sind zusätzlich die Höhe und die Konditionen der eigenen 
Kreditaufnahme darzulegen.

Jochen Partsch      André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

anlage 2

156 Zeichen

Punkt 21: Cash Management 
 (V-Nr. 2020/0147) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: SPD

anlage 3

88 Zeichen

Punkt 29: Cash Management 
 (V-Nr. 2020/0147) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

2020/0147

9621 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.05.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat       an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt.: Stadtkasse  OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0147 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Cash Management  
 
Vorlage vom: 19.05.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Erweiterung des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf  die 
Unternehmen der Stadtwirtschaft (Mehrheitsbeteiligungen) wird zugestimmt. 
 
2. Einer Kreditaufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt zugunsten der Unternehmen der 
Stadtwirtschaft wird unter den im Begründungstext aufgezeigten Maßgaben zugestimmt. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 19. Mai 2020 
 
 
Erweiterung des Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
1. Status Quo des Finanz- und Cash-Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Das derzeit vorhandene Finanzmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt versorgt den 
kommunalen Haushalt bei Bedarf mit Investitions- und Liquiditätskrediten und obliegt dem 
Aufgabenbereich der Finanzverwaltung. Die Aufnahme von (langfristigen) Krediten zur 
Finanzierung der anstehenden Investitionen erfolgt durch die Abteilung 20.1 „Kämmerei“. Die 
Aufnahme von Liquiditätskrediten soll die kurzfristige Zahlungsfähigkeit der Stadt sicherstellen 
und wird durch die Abteilung 20.2 „Stadtkasse“ organisiert. Zwischen beiden Abteilungen 
besteht ein enger Informationsaustausch. 
 
Die notwendige Portfolio-Steuerung aller vorhandenen Liquiditäts- und Investitionskredite 
einschließlich der Aufnahme von Derivaten erfolgt unter Federführung des Stadtkämmerers 
durch die beiden zuständigen Abteilungen gemeinsam und wird durch zwei Portfolio-
Beiratssitzungen im Jahr mit der Hessischen Landesbank (Helaba) unterstützt. 
 
Die kurzfristige Sicherstellung der Liquidität – und damit das Cash-Management  –umfasst den 
Kernhaushalt sowie alle Eigenbetriebe. Die Aufnahme von Liquiditätskrediten (wie auch von 
Investitionskrediten) ist den rechtlich unselbständigen Eigenbetrieben zwar haushaltsrechtlich 
im jeweiligen Wirtschaftsplan nach entsprechender Beschlussfassung durch die 
Stadtverordnetenversammlung  möglich, wird jedoch ebenfalls durch die Finanzverwaltung 
zentral gesteuert. Ein Ausgleich von Liquiditätsüberhängen einerseits und Liquiditätsbedarfen 
andererseits ist daher zwischen dem Kernhaushalt und den Eigenbetrieben möglich und wird 
regelmäßig praktiziert. 
 
Eine organisatorische Verflechtung  zwischen dem Cash-Management der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und dem Cash-Management der HEAG Holding AG besteht nicht und wird auch 
nicht angestrebt; ein  Informationsaustausch über Liquiditätsüberhänge oder Bedarfe ist 
jedoch sinnvoll und findet bereits seit mehreren Jahren anlassbezogen statt. 
 
 
2. Erweiterung des Cash-Managements auf die Unternehmen der Stadtwirtschaft  
 
2.1 Ausreichung von Liquiditätsüberhängen an die Unternehmen der Stadtwirtschaft 
 
Der ehemals hohe Bestand an Kassenkrediten (jetzt terminologisch Liquiditätskredite) ist – mit 
Ausnahme zweier Roll-Over-Kredite in Höhe von derzeit noch 30 Mio. Euro - durch das 
Landesprogramm „Hessenkasse“ vollständig abgebaut worden. Daher kommt es neuerdings – 
insbesondere nach sogenannten Steuereinzugsläufen – zu kurzfristig hohen 
Liquiditätsbeständen der Stadtkasse. So betrug beispielsweise der Kassenbestand zum 19. 
August 2019 insgesamt 58,67 Mio. Euro. 
 
Ferner verfügen folgende Sondervermögen der Stadt über zum Teil erhebliche Liquiditäts-
bestände, über die als Anlage zum Haushaltsplan bzw. in den Jahresabschlüssen der 
Eigenbetriebe regelmäßig berichtet wird:

- 4 - 
 
 BgA „Bürgerhäuser und Märkte“ (nach Auflösung des Eigenbetriebs verbliebener 
steuerrechtlicher Betrieb gewerblicher Art im Kernhaushalt) 
 Eigenbetrieb für Kommunale Aufgaben und Dienstleistungen 
 Sondervermögen Versorgungsrücklage für Beamtinnen und Beamte 
 Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen 
 
 
Während in den Jahren vor In-Kraft-Treten der Hessenkasse alle unterjährig zufließenden 
Steuereinnahmen und andere Liquiditätszuflüsse unmittelbar und vollständig für die Tilgung 
vorhandener Kassenkredite  herangezogen werden konnten, ist dies nunmehr nicht mehr 
möglich. Auch ein auftretender Liquiditätsbedarf der Eigenbetriebe ist bei weitem nicht hoch 
genug, um hohe Kassenbestände im Wege des Cash-Managements zu glätten. 
 
Da im Jahr 2019 
 
 der negative Einlagenzins der EZB nochmals von 0,4 % auf 0,5 % angehoben wurde,  
 die Geschäftsbanken den negativen Einlagenzins mittlerweile in voller Höhe als 
Verwahrentgelt an die Kommunen weiter berechnen und 
 die ehemals vorhandenen Freibeträge der Kommunen nahezu vollständig reduziert 
wurden, 
 
haben sich die nachteiligen Auswirkungen der Negativverzinsung für die Kommunen nochmals 
erheblich verschärft. So sind alleine im letzten Jahr im Kernhaushalt Verwahrentgelte in Höhe 
von ca. 35.000,- € angefallen. Daher besteht aus Wirtschaftlichkeitsgründen ein 
Optimierungsbedarf des Cash -Managements der Wissenschaftsstadt Darmstadt, um die 
negativen Auswirkungen zumindest zu mildern. Eine vollständige Vermeidung jeglicher 
Negativzinsen ist hingegen kaum erreichbar. 
 
Aus den dargestellten Gründen ist beabsichtigt, in Abstimmung mit der HEAG Holding AG das 
Cash-Management auch auf die Unternehmen der Stadtwirtschaft auszuweiten. Die Stadtkasse 
wird daher  ermächtigt, bestehende Liquiditätsüberhänge an Unternehmen der Stadtwirtschaft 
auszuleihen. Diese Magistratsvorlage dient dieser grundsätzlichen Ermächtigung und als   
Richtlinien-Gremienbeschluss. 
 
Bei der Kreditvergabe soll eine Laufzeit von 12 Monaten nicht überschritten und eine 
Verzinsung von mindestens 0,5 % erzielt werden. Da anderenfalls ein negativer Einlagenzins in 
Höhe von derzeit 0,5 % zu leisten wäre, ist die Maßnahme für den Haushalt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wirtschaftlich vorteilhaft und geboten. Darauf hinzuweisen ist, 
dass auf Grund der kurzen L aufzeit der Kredite eine dingliche Absicherung nicht sinnvoll und 
wirtschaftlich ist; die Kredite sollen daher blanko vergeben werden. 
 
Die beabsichtigte Kreditvergabe ist nach § 108 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zulässig.   
 
2.2. Kreditaufnahme für die Unternehmen der Stadtwirtschaft 
 
Besteht bei einem Unternehmen der Stadtwirtschaft ein kurzfristiger Liquiditätsbedarf und 
verfügt die Stadtkasse über keinen entsprechenden Liquiditätsüberhang, wird die Stadtkasse 
ermächtigt, in Einzelfällen eine eigene Kreditaufnahme zu tätigen und den Liquiditätskredit an 
das Unternehmen auszureichen. Auch diese Maßnahme ist gegenwärtig für den Haushalt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt wirtschaftlich vorteilhaft, da bei der Aufnahme von

- 5 - 
Liquiditätskrediten eine positive Verzinsung zugunsten der Stadt erzielt werden kann. Zurzeit 
gewähren die Geschäftsbanken einen für sie negativen Zinssatz in Höhe von bis zu 0,25 %. 
Leitet die Stadt diesen Kredit an ein Unternehmen der Stadtwirtschaft mit einer Verzinsung von 
mindestens 0,5 % weiter, kann ein entsprechender positiver Ertrag erwirtschaftet werden. 
 
Auch ein solcher Kredit  ist nach § 108 HGO zulässig und unterliegt nicht dem Verbot der 
Kommunen, Bankgeschäfte zu tätigen. 
 
Da ein solcher Kredit auf die in der Haushaltssatzung  festgelegte Ermächtigung 
(Höchstgrenze) zur Aufnahme von Liquiditätskrediten angerechnet werden muss und damit 
unterjährig die eigene Kreditlinie der Stadt einschränkt, soll dieses Instrument nur in engen 
Grenzen Anwendung finden. Insbesondere darf die Verpflichtung des § 105 HGO, wonach die 
Liquiditätskredite bis Jahresende zurückgeführt werden sollen, durch die Kreditvergabe nicht 
beeinträchtigt werden. Um auf eigene Liquiditätsengpässe ausreichend reagieren zu können, 
müssen die Kredite mit einem Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen ausgereicht werden. 
 
Die Kreditgewährung aus selbst getätigter Kreditaufnahme wird zudem auf 
 
 eine Laufzeit von maximal 12 Monaten, 
 ein Volumen von 10 Mio. Euro je Unternehmen und 
 ein Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro für die gesamte Stadtwirtschaft 
 
beschränkt. Sollen auf Anfrage eines Unternehmens der Stadtwirtschaft diese drei Kriterien 
einzeln oder zusammen überschritten werden, ist die Einzelgenehmigung des Magistrats und 
der Stadtverordnetenversammlung einzuholen. 
 
 
3. Berichterstattung durch den Magistrat 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt berichtet der Stadtverordnetenversammlung 
einmal jährlich über die ausgereichten Liquiditätskredite. Hierbei ist in den Fällen der Tz. 2.1 
detailliert auf folgende Sachverh alte einzugehen: 
 
 Kreditnehmer (Unternehmen der Stadtwirtschaft) 
 Höhe des gewährten Kredits 
 Datum der Kreditgewährung / Auszahlung 
 Kreditlaufzeit 
 Zinssatz/Zinsbetrag 
 
In den Fällen der Tz. 2.2 sind zusätzlich die Höhe und die Konditionen der eigenen 
Kreditaufnahme darzulegen. 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch      André Schellenberg 
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (3)

TOP 29
TOP 146
TOP 21

Details

Vorlagen-Nr.
2020/0147
Typ
Magistratsvorlage
Datum
19.05.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00