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V/1098/2019

Haushalt 2019: Förderung des Vereins Kinderhauser Arbeitsloseninitiative e.V. - Aufhebung des Sperrvermerkes

Vorlagen 07.11.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 27.11.2019, TOP 16

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4999 Zeichen

V/1098/2019 
V/1098/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Haushalt 2019: Förderung des Vereins Kinderhauser Arbeitsloseninitiative e.V. - Aufhebung des 
Sperrvermerkes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Der Sperrvermerk des im Haushaltsjahr 2019 für den Verein Kinderhauser Arbeitsloseninitiative e.V. 
(KAI) vorgesehenen Zuschusses von 56.700 € wird aufgehoben. Die Personalkostenanteile des Zu-
schusses werden entsprechend dem Ratsbeschluss zur Vorlage V/0070/2019 dynamisiert fortge-
schrieben.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Der Haushaltsplan 2019 sieht in der Produktgruppe 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) 
Mittel in Höhe von 56.700 € für den genannten Zweck vor, die mit einem Sperrvermerkt versehen 
sind.  
 
 
 
Begründung: 
Der Verein  Kinderhauser Arbeitsloseninitiative e. V. (KAI) betreibt eine soziale Beratungsstelle für 
Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Kinderhaus -Brüningheide. Die individuelle Beratung und 
Unterstützung bezieht sich auf sozial-/leistungsrechtliche Fragen, Angebote in den Bereichen Weite r-
bildung/Qualifizierung und Arbeitsmarkt und umfassen außerdem individuelle Begleitung bei der I n-
tegration in Ausbildung und Arbeit. Psychosoziale Beratung zur Stabilisierung der Lebens- bzw. Fami-
liensituation gehört ebenfalls zu diesem Angebotsmodul, zu dessen Bereitstellung KAI eine Vollzei t-
kraft (Diplom Pädagogin) einsetzt.  
Darüber hinaus ist KAI mit dem Projekt ‚Wir verstehen uns’ Akteur im Rahmen des Maßnahmepr o-
gramms Wohngebiet Kinderhaus -Brüningheide und bietet  Alphabetisierungs- und Sprachkurse für 
Erwachsene sowie Sprach- und Lernförderung für Kinder und Jugendliche an. Koordiniert wird dieses 
Angebot auf Honorarbasis von einer Teilzeitkraft. G emeinsam mit dem Begegnungszentrum Kinder-
Sozialamt 
 
15.11.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Stemmer 
Telefon: 492-5566 
Stemmer@stadt-
muenster.de

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V/1098/2019 
haus (BGZ) ist KAI Träger des Arbeitslosenzentrums Nord, das seit 2017 nicht mehr aus Landesmi t-
teln gefördert wird.  
Für seine Aktivitäten nutzt der Verein zwei (miteinander verbundene) Mietwohnungen. Einen Raum 
hat KAI als Stützpunkt des Schuldnerberatungsangebots der Diakonie  (ebenfalls Teilprojekt des 
Maßnahmeprogramms Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus 
hat das Sozialbüro der katholischen Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef seine Räume in der 
Wohnung.  
Seit 2015 beträgt der Zuschuss fü r die Beratungsstelle 51.500 € pro Jahr. Darüber hinaus erhält KAI 
zur Finanzierung des Projekts „Wir verstehen uns“ einen städtischen Zuschuss aus dem Ansatz des 
wohngebietsbezogenen Maßnahmeprogramms von 30.000 €. Die weiteren Einnahmen setzen sich 
aus M itgliedsbeiträgen, Spenden sowie aus Erstattungen der Kirchengemeinde (darunter ein Z u-
schuss zu den Personalkosten) zusammen.  
Mit Hinweis auf das wachsende Defizit beantragte KAI zum Haushalt 2019 die Erhöhung des Z u-
schusses auf 56.700 €. Der Ausschuss fü r Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung hat sich in seiner Sitzung am 22.11.2018 für eine Erhöhung des Zuschusses ausg e-
sprochen, diese aber mit einem Sperrvermerk belegt. Die Aufhebung des Sperrvermerks wurde an 
die Voraussetzung geknüpft, zunächst eine Anpassung der Trägerschaft zu prüfen.  
Der Vorstand von KAI hat dazu in seiner Sitzung am 17.06.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Außer 
dem Geschäftsbereich der Sozialen Stadt (Sprachkurse, Nachhilfe), der bei KAI verbleibt, werden alle 
anderen Aufgaben der Kinderhauser Arbeitslosen Initiative e. V. auf den Caritasverband für die Stadt 
Münster e.V. übertragen. [Die zuständige Mitarbeiterin] erklärte ihre Bereitschaft zum Caritasverband 
für die Stadt Münster e.V. zu wechseln .“ Um weitere Einzelheiten zu klären, führte die Verwaltung im 
Nachgang zu dieser Entscheidung am 04.11.2019 ein Gespräch mit dem Verein. Ein Übergang der 
Trägerschaft wird sowohl von KAI als auch vom Caritasverband bis zum 01.03.2020 angestrebt. Je 
nach Z eitpunkt des Übergangs verständigen sich KAI, Caritasverband und Stadt über die Ausza h-
lungsmodalitäten. Die Stadt wird mit KAI und dem Caritasverband zwei separate Leistungsvereinb a-
rungen abschließen. 
Bezogen auf die Erhöhung des Zuschusses hat KAI plausib el dargelegt, dass der erhöhte Zuschuss 
auch in den Folgejahren angezeigt ist, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis vorweisen zu können.  
Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung, den Sperrvermerk aufzuheben und den Zuschuss in 
diesem Jahr auszuzahlen. Außerdem empfiehlt die Verwaltung auch in den Folgejahren den erhöhten 
Zuschussbetrag auszuzahlen und den Personalkostenanteil entsprechend dem Ratsbeschluss zur 
Vorlage V/0070/2019 zu dynamisieren.  
 
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1441 Zeichen

Anlage A zur V/1098/2019 
Kurzüberblick 
Im Haushaltsplan 2019 sind 56.7000 € für einen Zuschuss an den Verein Kinderhauser Arbeitslo-
seninitiative e.V. vorgesehen, die mit einem Sperrvermerk versehen sind. 
In der Vorlage wird die Grundlage der Entsperrung und der Erhöhung für die Folgejahre erörtert, 
mit der abschließenden Empfehlung der Verwaltung, den Sperrvermerk aufzuheben. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing-
konzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Höhe des Zuschusses beruht auf der Entscheidung des Rates vom 05.12.2018. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz für die Querschnittsthemen.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brüningheide
  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/1098/2019
Typ
Vorlagen
Datum
07.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37