V/1098/2019
Haushalt 2019: Förderung des Vereins Kinderhauser Arbeitsloseninitiative e.V. - Aufhebung des Sperrvermerkes
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Beschlussvorlage
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V/1098/2019 V/1098/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Haushalt 2019: Förderung des Vereins Kinderhauser Arbeitsloseninitiative e.V. - Aufhebung des Sperrvermerkes Beratungsfolge 27.11.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Sperrvermerk des im Haushaltsjahr 2019 für den Verein Kinderhauser Arbeitsloseninitiative e.V. (KAI) vorgesehenen Zuschusses von 56.700 € wird aufgehoben. Die Personalkostenanteile des Zu- schusses werden entsprechend dem Ratsbeschluss zur Vorlage V/0070/2019 dynamisiert fortge- schrieben. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Haushaltsplan 2019 sieht in der Produktgruppe 0503 (Sicherung besonderer sozialer Bedarfe) Mittel in Höhe von 56.700 € für den genannten Zweck vor, die mit einem Sperrvermerkt versehen sind. Begründung: Der Verein Kinderhauser Arbeitsloseninitiative e. V. (KAI) betreibt eine soziale Beratungsstelle für Bewohnerinnen und Bewohner im Stadtteil Kinderhaus -Brüningheide. Die individuelle Beratung und Unterstützung bezieht sich auf sozial-/leistungsrechtliche Fragen, Angebote in den Bereichen Weite r- bildung/Qualifizierung und Arbeitsmarkt und umfassen außerdem individuelle Begleitung bei der I n- tegration in Ausbildung und Arbeit. Psychosoziale Beratung zur Stabilisierung der Lebens- bzw. Fami- liensituation gehört ebenfalls zu diesem Angebotsmodul, zu dessen Bereitstellung KAI eine Vollzei t- kraft (Diplom Pädagogin) einsetzt. Darüber hinaus ist KAI mit dem Projekt ‚Wir verstehen uns’ Akteur im Rahmen des Maßnahmepr o- gramms Wohngebiet Kinderhaus -Brüningheide und bietet Alphabetisierungs- und Sprachkurse für Erwachsene sowie Sprach- und Lernförderung für Kinder und Jugendliche an. Koordiniert wird dieses Angebot auf Honorarbasis von einer Teilzeitkraft. G emeinsam mit dem Begegnungszentrum Kinder- Sozialamt 15.11.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Stemmer Telefon: 492-5566 Stemmer@stadt- muenster.de - 2 - V/1098/2019 haus (BGZ) ist KAI Träger des Arbeitslosenzentrums Nord, das seit 2017 nicht mehr aus Landesmi t- teln gefördert wird. Für seine Aktivitäten nutzt der Verein zwei (miteinander verbundene) Mietwohnungen. Einen Raum hat KAI als Stützpunkt des Schuldnerberatungsangebots der Diakonie (ebenfalls Teilprojekt des Maßnahmeprogramms Wohngebiet Kinderhaus-Brüningheide) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat das Sozialbüro der katholischen Kirchengemeinde St. Marien und St. Josef seine Räume in der Wohnung. Seit 2015 beträgt der Zuschuss fü r die Beratungsstelle 51.500 € pro Jahr. Darüber hinaus erhält KAI zur Finanzierung des Projekts „Wir verstehen uns“ einen städtischen Zuschuss aus dem Ansatz des wohngebietsbezogenen Maßnahmeprogramms von 30.000 €. Die weiteren Einnahmen setzen sich aus M itgliedsbeiträgen, Spenden sowie aus Erstattungen der Kirchengemeinde (darunter ein Z u- schuss zu den Personalkosten) zusammen. Mit Hinweis auf das wachsende Defizit beantragte KAI zum Haushalt 2019 die Erhöhung des Z u- schusses auf 56.700 €. Der Ausschuss fü r Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat sich in seiner Sitzung am 22.11.2018 für eine Erhöhung des Zuschusses ausg e- sprochen, diese aber mit einem Sperrvermerk belegt. Die Aufhebung des Sperrvermerks wurde an die Voraussetzung geknüpft, zunächst eine Anpassung der Trägerschaft zu prüfen. Der Vorstand von KAI hat dazu in seiner Sitzung am 17.06.2019 folgenden Beschluss gefasst: „Außer dem Geschäftsbereich der Sozialen Stadt (Sprachkurse, Nachhilfe), der bei KAI verbleibt, werden alle anderen Aufgaben der Kinderhauser Arbeitslosen Initiative e. V. auf den Caritasverband für die Stadt Münster e.V. übertragen. [Die zuständige Mitarbeiterin] erklärte ihre Bereitschaft zum Caritasverband für die Stadt Münster e.V. zu wechseln .“ Um weitere Einzelheiten zu klären, führte die Verwaltung im Nachgang zu dieser Entscheidung am 04.11.2019 ein Gespräch mit dem Verein. Ein Übergang der Trägerschaft wird sowohl von KAI als auch vom Caritasverband bis zum 01.03.2020 angestrebt. Je nach Z eitpunkt des Übergangs verständigen sich KAI, Caritasverband und Stadt über die Ausza h- lungsmodalitäten. Die Stadt wird mit KAI und dem Caritasverband zwei separate Leistungsvereinb a- rungen abschließen. Bezogen auf die Erhöhung des Zuschusses hat KAI plausib el dargelegt, dass der erhöhte Zuschuss auch in den Folgejahren angezeigt ist, um ein ausgeglichenes Jahresergebnis vorweisen zu können. Auf dieser Grundlage empfiehlt die Verwaltung, den Sperrvermerk aufzuheben und den Zuschuss in diesem Jahr auszuzahlen. Außerdem empfiehlt die Verwaltung auch in den Folgejahren den erhöhten Zuschussbetrag auszuzahlen und den Personalkostenanteil entsprechend dem Ratsbeschluss zur Vorlage V/0070/2019 zu dynamisieren. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/1098/2019 Kurzüberblick Im Haushaltsplan 2019 sind 56.7000 € für einen Zuschuss an den Verein Kinderhauser Arbeitslo- seninitiative e.V. vorgesehen, die mit einem Sperrvermerk versehen sind. In der Vorlage wird die Grundlage der Entsperrung und der Erhöhung für die Folgejahre erörtert, mit der abschließenden Empfehlung der Verwaltung, den Sperrvermerk aufzuheben. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarketing- konzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Höhe des Zuschusses beruht auf der Entscheidung des Rates vom 05.12.2018. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz für die Querschnittsthemen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brüningheide
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/1098/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37