V/0693/2007
Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster durch Drit
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Beschlussvorlage
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V/0693/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte Beratungsfolge 09.10.2007 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 24.10.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die in der Anlage 1 beigefügte Änderung der „Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Schulgebäuden der Stadt Münster durch Dritte“ wird mit Wirkung vom 01.01.2008 beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Be reich der Schulraumvermietung im Rahmen der Konsolidierung erhöhte Einnahmen vorgeschlagen wurden. Diese Einnahmeerhöhungen sollten 40.000,00 EURO pro Jahr betragen. Bedingt durch die erfahrungsgestützte und damit umset- zungsgerechte Reduzierung der Entgelte werden sich die real erzielbaren Einnahmen um voraus- sichtlich 11.000,00 Euro minimieren. Begründung: Die Stadt Münster stellt Dritten (z.B. Bürgern, Vereinen etc.) Schulräume einschließlich deren Aus- stattung für die Durchführung von außerschulischen Veranstaltungen, Versammlungen, Schu- lungs- und Übungsabenden zur Verfügung, sofern öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die betrieblichen Verhältnisse es zulassen. Grundlage ist die „Vergabe- und Entgeltordnung für die Benutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster“ (Beschluss des Rates am 20.12.1995, zuletzt geändert durch Beschluss des Rates vom 05.04.2006). Vorlagen-Nr.: V/0693/2007 Auskunft erteilt: Herr Watermann Ruf: 492 40 10 E-Mail: Watermann@stadt-muenster.de Datum: 30.08.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0693/2007 Sie bezieht sich ausschließlich auf die Mitnutzung von Schulräumen. Die dauerhaft alleinige Nut- zung von Räumen wird durch Verträge geregelt. Die Vergabe der Turn- und Sporthallen sowie der Sportaußenanlagen an Schulen ist von dieser Entscheidung nicht betroffen. Sie erfolgt weiter nach den "Allgemeinen Bedingungen für die Nut- zung der städtischen Sportanlagen mit Ausnahme der städtischen Hallen- und Freibäder (Allge- meine Nutzungsbedingungen)". Dort sind auch die Entgelttarife geregelt. Für den Bereich der Schulraumvermietung wurden im Rahmen der Konsolidierung erhöhte Ein- nahmen vorgeschlagen (vergleiche Vorlagen-Nr.: V/1065/2005, Vorschlag Nr. 50). Diese Einnah- meerhöhungen sollten 40.000 € pro Jahr betragen und konnten nur durch eine Änderung der Ver- gabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster“ um- gesetzt werden. Diese Änderung hatte zur Folge, dass die Raumbereitstellung für eine große Anzahl bislang kos- tenfreier Veranstaltungen kostenpflichtig wurde. Dies betraf unter anderem Übungsabende, Thea- terproben, Kurse, Lehrgänge, Mitgliederversammlungen, religiöse und kulturelle Veranstaltungen, die von Vereinen, Initiativen, Bürgern durchgeführt werden. Diese veränderte Entgeltordnung wurde von vielen Vereinen kritisiert und gleichzeitig die Forde- rung nach einer angemessenen, d. h. aus der Sicht der Vereine akzeptablen Neuregelung der Entgelte erhoben. Unter anderem wurde die Kritik damit begründet, dass die Vereine, Gruppen etc. hohes ehrenamtliches Engagement und gute Jugendarbeit leisten und dass eine Anhebung von Vereins- oder Mitgliedsbeiträgen zur Kompensation der jüngst erhöhten Entgelte nicht möglich ist. Die Anhebung der Entgelte (Vorlage V/0088/2006) war ausschließlich mit dem Ziel der Haushalts- konsolidierung verknüpft. Die Praxis hat allerdings gezeigt, dass dieses Ziel real nicht zu erreichen ist. Deshalb werden nun nutzerfreundlichere Änderungen vorgeschlagen, bei denen insbesondere die Kinder- und Jugendarbeit stärker Berücksichtigung finden und die insgesamt eine höhere Ak- zeptanz ermöglichen. Bei den vorgesehenen Änderungen ist auch zu berücksichtigen, dass die Voraussetzungen für Befreiungen und/oder Entgeltreduzierungen mit den jetzigen Vorschlägen auch weiterhin ohne großen Arbeitsaufwand geprüft werden können, da es sich bei der Bearbeitung um ein sogenann- tes Massengeschäft handelt. Die Entscheidungskriterien müssen möglichst transparent und für den Bürger leicht nachvollziehbar sein. Für eine nun erfahrungsgestützte Neufassung der Entgeltordnung werden deshalb im Interesse der derzeitigen zahlungspflichtigen Nutzer folgende Vorschläge unterbreitet: • Der Katalog der Veranstaltungen, bei denen auf das Grundentgelt verzichtet wird, wird er- weitert um - „Benefizveranstaltungen“ (D. h. Veranstaltungen, die zur Sammlung von Spenden an Dritte für einen wohltätigen Zweck durchgeführt werden.) - „Veranstaltungen von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe“ Anmerkung: Durch die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wird eindeutig doku- mentiert, dass diese Vereine in einem hohen Maße Jugendarbeit leisten. Ein ande- res/weiteres objektives Entscheidungskriterium für die Einstufung eines Anteils von Ge- meinwesen und/oder Jugendarbeit ist aus hiesiger Sicht nicht erkennbar. Eigenerklärungen von Gruppierungen zu dieser Thematik sind nur schwer nachprüfbar. Insofern soll bei aner- kannten Trägern der freien Jugendhilfe ein öffentliches Interesse grundsätzlich unterstellt werden. Darüber hinaus besteht jedoch im Einzelfall noch Ermessensspielraum. - 3 - V/0693/2007 • Reduzierung der Entgelte für langfristige Nutzer (Ziffer 2.1.3) auf pauschal jeweils die Hälf- te. Erläuterung zu den redaktionellen und inhaltlichen Verände- rungen im Einzelnen: Städtische Ämter können wie bisher Räumlichkeiten kostenfrei nutzen. Da zurzeit keine interne Dienstleistungsverrechnung geplant ist, erübrigt sich eine separate Ausnahmeregelung bzgl. der Gebühr für städtische Einrichtungen und Ämter. Zur Klarstellung wird deshalb die Vergabe- und Entgeltordnung auf die Nutzung Dritter beschränkt. Die in Einzelfällen anfallenden Entgelte nach Ziffer 2.3 „Besonderes Entgelt für die Nutzung von Geräten und Fachraumausstattungen“ werden den städtischen Ämtern in analoger Anwendung dieser Vorschrift berechnet. Ergänzt wurde (dargestellt in Kursiv): Ziffer 2.1.2 Verzicht Auf das Grundentgelt wird verzichtet, wenn es sich bei der Veranstaltung, der Versammlung, dem Schulungs- oder Übungsabend um eine Benefizveranstaltung handelt (Veranstaltung, die zur Sammlung von Spenden an Dritte für einen wohltätigen Zweck durchgeführt wird) oder sie im öf- fentlichen Interesse liegt und die Teilnahme kostenfrei ist. Ein öffentliches Interesse liegt grundsätzlich vor bei Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- und Übungsabenden - „von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe“ Ziffer 2.1.3 Besondere Regelungen für langfristige Nutzer Veranstaltungen, Versammlungen, Schulungs- oder Übungsabende, die über mindestens 6 Mona- te regelmäßig mindestens einmal wöchentlich stattfinden, werden mit einer Nutzungspauschale berechnet. Ein Nutzungsentgelt nach Ziffer 2.1.1 entfällt. Folgende Pauschale wird je Veranstaltungstag / pro Raum in Rechnung gestellt: Sie beträgt monatlich - für die Nutzung von Aulen, Foren, Pädagogischen Zentren, Eingangshallen 25,00 € - für die Nutzung je Klassenraum 12,50 € Bei einer wöchentlich mehrfachen Nutzung oder der Nutzung mehrerer Räume einer Schule be- trägt die Pauschale maximal 37,50 € im Monat. Für die Sommerferien entfällt die Pauschale für einen Monat. Ergänzend weist die Verwaltung darauf hin, dass die ständig wechselnde Vermietung von Räumen keine hoheitliche Tätigkeit der Stadt Münster darstellt und daher steuerrechtlich nicht unbeachtlich sein könnte. Sollte ein sog. Betrieb gewerblicher Art i.S.d. § 4 Körperschaftssteuergesetz (KöStG) entstehen, ist die Entgeltordnung ggf. anzupassen. - 4 - V/0693/2007 In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: Anlage 1: „Vergabe- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumen in Schulgebäuden der Stadt Münster“
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0693/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37