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Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Drängelgitter Passage der Straßenbahn-Haltestelle Kinderkrankenhaus (Amsterdamer Straße) zwischen Johannes-Müller-Straße und Johannes-Giesberts-Park, Aktenzeichen 19/24

Mitteilung BV 2147/2024 vom 15.07.2024

Stand: Am 19.09.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Mitteilung BV

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    Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2147/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Drängelgitter Passage der Straßenbahn-Haltestelle Kinderkrankenhaus (Amsterdamer Straße) zwischen Johannes-Müller-Straße und Johannes-Giesberts-Park Aktenzeichen 19/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
  • Anlage 1 Eingabe

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    Von: Gesendet: Mittwoch, 7. Februar 2024 14:24 An: 02-5 Poststelle BA Nippes <buergeramt-nippes@stadt-koeln.de> Betreff: Bürgerantrag betreffend spezieller Verkehrssituation Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Für die kommende Sitzung der BV bringe ich einen Bürgerantrag ein: Auf der nördlichen Passage der Straßenbahn-Haltestelle Kinderkrankenhaus (Amsterdamer Straße) zwischen Johannes-Müller-Straße und Johannes-Giesberts-Park wird die Situation für den nicht motorisierten Verkehr immer kritischer. Vor allem dann, wenn auch noch zahlreiche aus der Innenstadt kommende Bahnreisende aussteigen. Dann wird der Verkehr zwischen den Drängelgittern oft unerträglich. Das gilt insbesondere, wenn sich auch noch Radfahrer, oft sogar mit Lastenrädern, ohne abzusteigen durch die Passage drängeln, weil für sie dieser Fußgängerübergang die schnellste und kürzeste Verbindung zwischen Johannes-Giesberts-Park und Johannes-Müller-Straße ist Es wäre ratsam, die Drängelgitter so zu gestalten, dass Rad- , Lastenrad- sowie E-Scooterfahrer von ihren Fahrzeugen absteigen müssten. Mit freundlichem Gruß
  • Anlage 2 Antwortschreiben

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    Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 19/24 02.07.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Drängelgitter Passage der Straßenbahn-Haltestelle Kin- derkrankenhaus (Amsterdamer Straße) zwischen Johannes-Müller-Straße und Johan- nes-Giesberts-Park“ Aktenzeichen 19/24 S Sehr geehrter Herr , mit Schreiben vom 19.02.2024 habe ich Ihnen den Eingang der obengenannten Bürgerein- gabe bestätigt. Leider kann ich erst heute auf Ihr Anliegen zurückkommen. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau hat Ihr Anliegen geprüft und teilt in einer Stel- lungnahme mit, dass „der nördliche Zugang zur Stadtbahnhaltestelle Kinderkrankenhaus so gebaut wurde, dass die Fahrgäste die Straße und Gleise im Versatz queren müssen. Durch die sichere Führung der Fahrgäste zwischen den Geländern wird verhindert, dass Personen die Gleise und Straße in einem Zuge queren. Der vorhandenen Gestaltung dieses Zuganges wurde im Rahmen der Gesamtmaßnahme durch die Bezirksregierung und die Technische Aufsichtsbehörde genehmigt. Die Zuwegung darf durch Radfahrende und Lastenräder laut Straßenverkehrsordnung nicht befahren werden. Zur Querung müssen diese absteigen und ihr Rad schieben. Auch durch eine Einengung des Überweges, wie in Ihrer Eingabe beschrieben, kann hier keine generelle Abhilfe geschaffen werden, da sich die Situation zwischen den Drängelgittern noch mehr verschlechtern würde. Auch die Sicherheit würde sich für alle Verkehrsteilnehmen- den verringern. Zudem ist eine auskömmliche Breite beispielsweise auch für Mobilitätseinge- schränkte mit elektrischen Rollstühlen zur Nutzung des Zuganges erforderlich. Die Gestaltung der Zuwegung an der Stadtbahnhaltestelle Amsterdamer entspricht somit den Grundsätzen für den Bau von Stadtbahnanlagen und sollte nicht verändert werden.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fach- liche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne wenden an das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau, Herrn unter Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: bruecken- tunnel-stadtbahnbau@stadt-koeln.de. Seite 2/2 Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Nippes zur Kennt- nis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre- tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2024

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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