V/0664/2013
PTA-Lehranstalt
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Beschlussvorlage
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V/0664/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft PTA-Lehranstalt hier: Finanzierung nach Wegfall des Landeszuschusses Beratungsfolge 15.10.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 12.11.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.11.2013 Hauptausschuss Vorberatung 13.11.2013 Rat Entscheidung Beschluss: Die Stadt Münster führt die PTA -Lehranstalt trotz Einstellung der Landesförderung ab dem Leh r- gang 2013/2015 einzügig weiter. Kosten / Folgekosten: Aufgrund der ausfallenden Landeszuwendungen verringern sich di e Erträge im Budget des A mtes 40 wie folgt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haushaltsjahr Betrag € *) Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Sachkonto 413100 Zuweisungen vom Land 2014 - 42.056,- € 2015 ff - 63.080,- € *) Annahme Höchstbetrag: Durchschnittliche jährliche Belegung von 72 Plätzen Die Mindererträge wurden im Rahmen der Etat planung 2014 ff berücksichtigt und innerhalb des Gesamtbudgets des Produktbereichs 03 „Schulträgeraufgaben“ aufgefangen. Vorlagen-Nr.: V/0664/2013 Auskunft erteilt: Herr Müller Ruf: 492 40 33 E-Mail: MuellerHt@stadt-muenster.de Datum: 24.09.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0664/2013 Begründung: Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 14.12.2011 wird die münstersche PTA -Lehranstalt seit dem Lehrgangsjahr 2013/2015 einzügig geführt. Derzeit besuchen 39 Schüler/innen den Lehrgang 2012/2014 40 Schüler/innen den Lehrgang 2013/2015 Die relativ hohe Zahl für den Lehrgang 2012/2014 ergibt sich dadurch, dass einige Lehrgangstei l- nehmer/innen aus dem vorherigen Lehrgang 20 11/2013 in diesen Lehrgang gewec hselt sind. Bei einem neuen Lehrgang 2013/2015 werden üblicherweise zu Beginn einige zusätzliche Leh rgangs- teilnehmer/innen aufgenommen, da erfahrungsgemäß bereits kurz nach Lehrgang sbeginn noch Abmeldungen innerhalb der Probezeit erfolgen. Mit Schreiben vom 03.01.2013 hat das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes mitgeteilt, dass die Landesförderung für die ab 2013 beginnenden Lehrgänge ausläuft. Dies bedeutet, dass der Lehrgang 2012/2014 bis zur Beendigung im August 2014 weiterhin gefördert wird, der Lehrgang 2013/2015 und alle künftigen Lehrgänge keine Landesförderung mehr erhalten. Bei einer maximal möglichen Belegung der 72 Plätze entfallen somit jährlich Landeszuschüsse (bisher je Lehrgangsteilnehmer/in 73,00 € monatlich) in Höhe von bis zu 63.072,00 €. Mit der Apothekerkammer Westfalen -Lippe wurden verschiedene Gespräche mit der Zielrichtung einer Erhöhung des Kammerzuschusses (derzeit je Lehrgangsteilnehmer/in 10,23 € monatlich) geführt. Die in früheren Gesprächen von dort vorgebrachte „formale Unzulässigkeit einer (höheren) Kostenbeteiligung“ entfiel durch die Neuregelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 Heilberufsg esetz NW („… die Apothekerkammern können sich an der Ausbildung der Phar mazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten beteiligen“) . Gleichwohl - auch mit Blick auf die a nderen PTA - Lehranstalten - wurde deutlich gemacht, dass eine höhere Kostenbeteiligung der Apothekerka m- mer Westfalen-Lippe nicht zu erwarten ist. Insoweit ist von der Verwaltung der Auftrag des Ausschusses für Schule und Weiterbi ldung vom 05.03.2013 „Finanzierung der PTA -Ausbildung in Münster sichern - Kammern stärker bete iligen“ abgearbeitet, ohne dass eine zusätzliche finanzielle Beteiligung der Kamme rn erreicht werden konnte. Die Apothekerkammer Westfalen -Lippe hat in den verschiedenen Gesprächen erklärt, dass sie weiterhin Verhandlungen mit dem Land zwecks Fortführung der Landesförderung führt. Konkr ete Ergebnisse hierzu gibt es derzeit nicht, zumal das Land in seinem o. g. Schreiben an die Stadt Münster vom 03.01.2013 erneut darauf hingewiesen hat: „Alternative Förderungen der PTA - Lehranstalten wurden geprüft, scheiden aber leider aus“. Insoweit ist nach derzeitigem Stand davon auszugehen, dass in sbesondere die immer wieder di s- kutierte Einbindung in ein Berufskolleg oder eine alternative Finanzierung auch in Zukunft unwah r- scheinlich ist. - 3 - V/0664/2013 Dem Grunde nach handelt es sich hierbei um eine etatrelevante Vorlage, die üblicherweise parallel zu den Etatberatungen 2014 ff behandelt werden müsste. Derzeit steht jedoch das Anmeldeverfah- ren für den Lehrgang 2014/2016 an. Um hierfür Klarheit zu haben und zu vermeiden, dass au f- grund einer unklaren Situation keine ausreichende Anzahl an Anmeldungen (mit den damit ve r- bundenen weiteren Mindererträgen) erfolgt, sollte bereits jetzt über die Vorlage entscheiden we r- den, zumal die Konsequenzen im Etatentwurf eingearbeitet sind. Weiteres Verfahren: Der Lehrgangsbeitrag für die münstersche PTA -Lehranstalt liegt seit dem 01.09.2009 unverä ndert bei 183,00 € / Monat. Grundsätzlich sehen die vertraglichen Regelungen eine Gebührenanpa s- sung unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung vor. Vor dem Hintergrund der Entwic klung - insbesondere auch der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst - erscheint es deshalb ve rtretbar, den Lehrgangsbeitrag ab 2015 sozialverträglich - evtl. auch unter Einbeziehung einer Staffelung - anzuheben. Die Verwaltung wird parallel zu den Etatberatungen 2015 hierzu einen Beschlussvo r- schlag vorlegen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0664/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.08.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37