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A-R/0054/2015

Medienentwicklungsplan (kurz: MEP), hier: Für eine schnellstmögliche WLAN-Ausstattung der Münsteraner Schulen

Antrag an den Rat 02.09.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.09.2015, TOP 36.9

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Antrag an den Rat Nr.: A-R/0054/2015 
 
Ratsantrag  nach § 3 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Rates 
 
„
Medienentwicklungsplan (kurz: MEP), hier: 
 
Für eine schnellstmögliche WLAN-Ausstattung der Münsteraner 
Schulen  
“ 
 
30.08.2015 
 
Der Rat der Stadt Münster beschließt: 
 
I. Die WLAN Ausstattung  an den Münsteraner Schulen ist 
spätestens zum Schuljahrbeginn 2016/2017 flächendeckend herzustellen. 
II. Hierzu ist ein verbindliches Handlungskonzept  zur schnellstmöglichen WLAN-
Ausstattung für die Münsteraner Schulen zu erstellen. In dem Handlungskonzept ist 
die Notwendig für einen sinnvollen WLAN-Ausbau anhand einer bedarfsorientierten 
Liste an den einzelnen Schulstandorten zu beschreiben. 
III. Der Ausbau von Breitband-Anschlüssen ist  an allen Münsteraner Schulen zu 
beschleunigen, die Ausbauschritte sind innerhalb der nächsten drei Monate 
(Prioritätenliste) detailliert darzustellen.  Die Kosten für den Breitbandausbau sind 
vom Medienentwicklungsplan abzukoppeln bzw. differenziert nach Nutznießern 
aufzuschlüsseln. 
IV. Schulen, die mit ihrem Medienkonzept, internen pädagogischen Medienbeschlüssen 
und ihrem daraus folgenden digitalen Bedarf für ihre schulische Arbeit weit 
vorangeschritten sind, sind bei der Ausstattung (Breitband, WLAN und Accesspoints 
für Klassenräume sowie einer sicheren User-Verwaltung) vorrangig zu 
berücksichtigen. Die individuelle pädagogische Ausgestaltung ist vorab mit allen 
Beteiligten an den Schulen abzustimmen. Hierzu sind an den Münsteraner Schulen 
das Mediennutzungsverhalten wie auch die Medienwünsche aller Kund*innen 
(Lehrer*innen, Schüler*innen) abzufragen, bzw. eine Umfrage zur Mediennutzung  
in den Münsteraner Schulen durchzuführen.  
V. Die entstehenden Kosten für den Breitband- wie WLAN-Ausbau  sind für die 
Folgejahre differenziert darzustellen.  
VI. Es ist eine Marktsondierung  unter verschiedenen Anbietern wie Konzepten im 
Internet-/WLAN-Bereich vorzunehmen, um auf Grundlage eines zu erstellenden 
Anforderungskatalogs die Leistungen öffentlich ausschreiben zu können. Auf der 
Grundlage einer Leistungsbeschreibung ist für die durchzuführenden Maßnahmen 
ein detaillierter Zeit-, Kosten- und Umsetzungsplan zu erstellen.  
VII. Die Freifunker Münster  sind in die WLAN Ausstattung der Schulen aktiv 
einzubeziehen  
VIII. Flankierend ist eine begleitende Fort- und Weiterbildungs-Offensive für alle 
Schulen zu konzipieren und durchzuführen, die konkrete Anwendungsmöglichkeiten 
und Vorteile einer Nutzung von Medien – insbesondere auch „Mobile Digitale 
Medien“ (BYOD-Konzepte) - für den Unterricht in den Mittelpunkt stellt.  
 
Begründung: 
An Münsteraner Schulen herrscht bezüglich der digitalen Ausstattung sowie der 
pädagogischen Konzepte eine hochkomplexe und stark heterogene Ausgangslage. 
Viele Schulen sind durch eine unzureichende technische Ausstattung mit Breitband  und 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL  
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48143 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene -muenster.de

2 
 
WLAN  wie auch mangelndem Service  in ihrer medialen Arbeit eingeschränkt.  
Gleichzeitig ist ein Teil der Münsteraner Schulen sowohl von ihrem Medienkonzept als 
auch aufgrund ihrer Beschlüsse bezüglich Mediennutzung (Handynutzung, WLAN) und 
pädagogischen Konzepten noch nicht bereit (beispielsweise für ein flächendeckendes 
WLAN) und sind von den medialen Entwicklungen eher überfordert.   
Allerdings besteht an vielen Schulen schon lange eher ein Medienentwicklungs-Stau mit 
daraus folgendem dringenden Handlungsbedarf.  
Der Ausbau von Breitband-Anschlüssen ist Voraussetzung zur flächendeckenden Nutzung 
von WLAN in den Münsteraner Schulen. 
Um den unterschiedlichen Ausgangsbedingungen und Bedarfslagen an Schulen schneller 
gerecht zu werden, muss dringend ein Handlungskonzept zur digitalen Ausstattung 
Münsteraner Schulen erstellt bzw. aktualisiert werden. 
Der städtische Dienstleister für den Medienentwicklungsplan die citeq ist aus der Sicht der 
Lenkungsgruppe der Schulen aktuell nicht in der Lage, allen Bedarfs-Anforderungen der 
Schulen gerecht zu werden. Die Citeq sollte deshalb externes „Knowhow“ hinzuziehen, 
und eine öffentliche Ausschreibung durchführen um Leistungen, z.B. die schulinterne 
Versorgung schnellstmöglich und kostengünstig mit WLAN-Accesspunkten in vielen 
Klassenräumen auszustatten und einer sicheren User-Verwaltung durchzuführen 
Flankierend sollte die Verwaltung zuvor, eine Umfrage zur Mediennutzung durchzuführen, 
um an den Münsteraner Schulen das Mediennutzungsverhalten sowie auch die 
Medienwünsche aller Kunden (Lehrer*innen und Schüler*innen) abzufragen. Und zwar 
direkt über die CITEQ-Rechner-Oberfläche, die in allen Schulen unmittelbar erreichbar ist – 
getrennt nach Lehrer*innen und Schüler*innen 
Die Implementierung und Umsetzung des „Medienpass NRW“ hat an vielen Schulen 
gezeigt, dass die Möglichkeiten potenzieller digitaler Lern-Medien noch nicht ausreichend 
im Sinne des Schulgesetzes („SUS sollen verantwortlich und sicher mit Medien umgehen 
lernen“) umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für „Mobile Digitale Medien“, die noch 
nicht als Lernmittel gesehen, geschweige denn genügend genutzt werden. (siehe 
flächendeckende „Handynutzungsverbote“ an Schulen) 
Darüber hinaus sollen offensive Fort- und Weiterbildungskonzepte für eine breitere 
Medienbildung der Lehrer*innen sorgen sowie für einen verantwortlichen Umgang 
insbesondere auch mit eigenen "Mobilen Digitalen Medien" (Smartphones, Tablets, 
Laptops) analog fortschrittlicher BYOD-Konzepte (Bring your own device).  
Die Freifunker Münster sind in die WLAN Ausstattung der Schulen aktiv einzubeziehen, da 
damit im Umkreis der Schulen das WLAN auch von weiteren Usern kostenlos genutzt 
werden kann. 
Die Kosten für den Breitbandausbau müssen vom Medienentwicklungsplan abgekoppelt 
werden, weil infrastrukturell Synergieeffekte für weitere Nutzer erzeugt werden und diese 
zukünftig nicht nur von Schulen sondern auch von anderen genutzt werden können.   
 
gez. Otto Reiners 
gez. Helga Bennink 
gez. Susanne Dähne 
gez. Gerhard Joksch 
gez. Christoph Kattentidt  
gez. Annette Kemper 
gez. Raimund Köhn 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen  
gez. Didem Ozan 
 
  gez. Sylvia Rietenberg 
    gez. Tim Rohleder 
    gez. Carsten Peters 
    gez. Dr. Rita Stein-Redent

Beratungsverlauf (1)

16.09.2015 Rat
TOP 36.9 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Aktenzeichen
A-R/0054/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37