Mandari Insight

0544/2017/1

Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.06.2017

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Anlage 2 Vorab-Auszug Nds IR 19062017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Auszug AVR vom 03.07.2017

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Ansehen

Anlage 1 Betreuungsschlüssel Juli-2017

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 Vorab-Auszug Nds IR 19062017

7417 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Ehinger 
Telefon:  (0221) 0221/221-29580  
Fax       :  (0221) 0221/221-29166 
E-Mail:  Simone.Ehinger@STADT-KOELN.DE 
Datum: 20.06.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Integrationsrates vom 19.06.2017 
öffentlich 
8.4 Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige 
Mittelbereitstellung 2017 
0544/2017/1 
Die Verwaltung Herr Dr. Rau teilt mit, dass die Vorlage verwaltungsseitig wie folgt 
abgeändert wird:  
 
Auf Seite 2, 3. Absatz (c) lautet die alte Formulierung:  
„Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler 
durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern und KABE-Mitgliedern, in 
Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen.“ 
 
Diese wird wie folgt abgeändert:  
„Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler 
durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE-Mitgliedern, dem 
Forum für Willkommenskultur und der ehrenamtlichen muslimischen Flücht-
lingshilfe, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen.“ 
 
Auf Seite 7 soll der mittlere Absatz (Absatz 6) gestrichen werden: 
„Die Verwaltung ermittelt die Bedarfe ehrenamtlicher muslimischer Flüchtlingshilfe 
und wird sich dafür einsetzen, diese verstärkt in die Netzwerke der Flüchtlingshilfe 
einzubinden. Der Sozialausschuss und der Integrationsrat werden über die Ergeb-
nisse in einer separaten Mitteilung unterrichtet werden.“  
 
IRM Herr Edis begrüßt die Abänderung der Vorlage ausdrücklich und kündigt an, 
dieser zustimmen zu wollen.  
 
RM Frau Stahlhofen regt an, aufgrund der Abänderungen die Vorlage ohne Votum in 
die nachfolgenden Gremien weiterzugeben.

Nach einer Diskussion über diese Vorgehensweise lässt der Vorsitzende Herr Keltek 
über den Vorschlag abstimmen. 
 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels auf 1:60 
für folgende Objekte zur Kenntnis: 
- alle errichteten Leichtbauhallen sowie  
- alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschaftsverpfle-
gung ausgestattet sind,  
  
namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg und Butzweiler 
Hof als Leichtbauhallenstandorte und die Standorte Friedrich-Naumann-Straße, Ma-
thias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße als Unterkünfte mit 
Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.  
  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, an diesen Standorten die Betreuung bis zur Be-
endigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber hinaus jedoch an 
allen weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 festzuhalten.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmenpa-
kete zur Stärkung des Ehrenamtes: 
a. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer 
halben Stelle in folgenden Einrichtungen: 
Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße 
und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen 
 
Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer 
viertel Stelle in folgenden Einrichtungen: 
Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste 
Standorte Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße, Fried-
rich-Naumann-Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße,  
in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen. 
 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €. 
 
b. Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch Zuset-
zung jeweils einer 0,5 Stelle in der Bewertung Stadtoberinspektor BGr. A 10 
Lg 2 LBesG NRW bzw. Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 
0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden Stellen werden zum Stellenplan 
2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, 
werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrech-
nungsstellen zur Verfügung gestellt. 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 361.600 €. 
 
c. Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamt-
ler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE-
Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und der ehrenamtlichen 
muslimischen Flüchtlingshilfe, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen. 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 334.800 €.

d. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Umsetzung der neuen 
Ehrenamtsstruktur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat darzustellen.  
 
e. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 11.300 €. 
 
f. Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von 
Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im 
Rahmen geringfügiger Beschäftigung.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 57.100 €. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versor-
gung, insbesondere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinie-
rungsstelle für alle bisher in den Notunterkünften beschäftigten, medizinischen 
Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen Gesundheits- und 
Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hinaus bei be-
sonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und 
Beherbergungsbetrieben eingesetzt werden. Die Anbindung der 3 Vollzeitstellen 
erfolgt vorerst befristet für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Evaluierung der getroffenen Maßnah-
men in der zweiten Jahreshälfte 2018. Das Ergebnis ist den in dieser Vorlage be-
teiligten Fachausschüssen mitzuteilen.  
 
5. Die jährlichen Mehraufwendungen, die sich aus dem Maßnahmenbündel zu den 
Ziffern 1-3 ergeben, betragen 1.861.400 €. 
 
Der Rat beschließt zur Finanzierung der unabweisbaren Mehrbedarfe, die sich durch 
die Um-setzung des Beschlusspunktes 1 für das gesamte Jahr 2017 sowie der Be-
schlusspunkte 2-3 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 ergeben, im Haus-
haltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilplan 0111, 
Sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 
150.700 € und im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 998.300 
€.  
 
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in entsprechender Höhe im Teilplan 
0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen.  
 
Auf der Seite 7 der Vorlage (innerhalb der Begründung) wird der 6. Absatz be-
ginnend mit „Die Verwaltung ermittelt die Bedarfe ….“ gestrichen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Zunächst wurde darüber abgestimmt, ob die Vorlage auf Antrag von Frau Stahlhofen 
(LINKE) ohne Votum in die nachfolgenden Gremien verwiesen werden soll.  
Dies wurde mehrheitlich gegen die Stimmen von Frau Stahlhofen (LINKE), Frau Ma-
leki (LiL), Frau Ecken (LiL) und Herrn Toure (LiL) abgelehnt. Enthaltungen gab es 
keine.

Sodann wurde über die geänderte Vorlage abgestimmt.  
Es wurde einstimmig zugestimmt. Frau Stahlhofen (LINKE) hat nicht an der Abstim-
mung teilgenommen und für die Dauer der Abstimmung den Saal verlassen.

Anlage 3 Auszug AVR vom 03.07.2017

5755 Zeichen

Anlage 3 
 
 
 
Geschäftsführung  
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Frau Mahmod 
Telefon:  (0221) 221 25001  
Fax       :  (0221) 221 26565 
E-Mail:  midia.mahmod@stadt-koeln.de 
Datum: 04.07.2017 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Ausschusses 
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales vom 03.07.2017 
öffentlich 
10.3 Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige 
Mittelbereitstellung 2017 
0544/2017/1 
MdR Dr. Elster schlägt vor, die Vorlage in der Fassung wie der Integrationsrat zu be-
schließen.  
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels auf 1:60 
für folgende Objekte zur Kenntnis: 
-    alle errichteten Leichtbauhallen sowie  
- alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschaftsverpfl e-
gung ausgestattet sind,  
namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg und Butzweiler 
Hof als Leichtbauhallenstandorte und die St andorte Friedrich-Naumann-Straße, Ma-
thias-Brüggen-Straße, Robert-Perthel-Straße und Ostlandstraße als Unterkünfte mit 
Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.  
Der Rat beauftragt die Verwaltung, an diesen Standorten die Betreuung bis zur B e-
endigung der Belegung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber hinaus jedoch an 
allen weiteren Standorten an dem Betreuungsschlüssel 1:80 festzuhalten.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmenp a-
kete zur Stärkung des Ehrenamtes: 
a. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer 
halben Stelle in folgenden Einrichtungen:

Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße 
und Ringstraße; in Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen 
Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer 
viertel Stelle in folgenden Einrichtungen: 
Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste 
Standorte Hermann -Heinrich-Gossen-Straße und Max -Planck-Straße, Frie d-
rich-Naumann-Straße, Eygelshovener Straße und Wilhelm -Schreiber-Straße,  
in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen. 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €. 
b. Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch Zuse t-
zung jeweils einer 0,5 Stelle in der Bewertung Stadtoberinspektor BGr. A 10 
Lg 2 LBesG NRW bzw. Verwaltungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 
0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden Stellen werden zum Stellenplan 
2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen sicherzustellen, 
werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern  Verrech-
nungsstellen zur Verfügung gestellt. 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 361.600 €. 
c. Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenam t-
ler durch Finanzierung einer halben Stelle bei freien Trägern, KABE -
Mitgliedern, dem Forum für Willkommenskultur und der ehrenamtlichen 
muslimischen Flüchtlingshilfe, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 Stellen. 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 334.800 €.  
d. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Umsetzung der neuen 
Ehrenamtsstruktur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat darzustellen.  
e. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 11.300 €. 
f. Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von 
Willkommensinitiativen im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im 
Rahmen geringfügiger Beschäftigung.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 57.100 €. 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Verso r-
gung, insbesondere in d en Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordini e-
rungsstelle für alle bisher in den Notunterkünften beschäftigten, medizinischen 
Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weitere Stellen Gesundheits - und 
Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über di e Notunterkünfte hinaus bei b e-
sonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und 
Beherbergungsbetrieben eingesetzt werden. Die Anbindung der 3 Vollzeitstellen 
erfolgt vorerst befristet für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €. 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Evaluierung der getroffenen Maßna h-
men in der zweiten Jahreshälfte 2018. Das Ergebnis ist den in dieser Vorlage b e-
teiligten Fachausschüssen mitzuteilen.  
5. Die jährlichen Mehraufwendungen, die sich aus dem Maßnahmenbündel zu den 
Ziffern 1-3 ergeben, betragen 1.861.400 €. 
Der Rat beschließt zur Finanzierung der unabweisbaren Mehrbedarfe, die sich durch 
die Um-setzung des Beschlusspunktes 1 für das gesamte J ahr 2017 sowie der B e-

schlusspunkte 2 -3 für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.12.2017 ergeben, im Hau s-
haltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Aufwendungen im Teilplan 0111, 
Sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen in Höhe von 
150.700 € und im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 998.300 
€.  
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in entsprechender Höhe im Teilplan 
0503, Weitere soziale Pflichtleistungen, Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kos-
tenumlagen.  
Auf der Seite 7 der Vorlage (innerhalb der Begründung) wird der 6. Absatz b e-
ginnend mit „Die Verwaltung ermittelt die Bedarfe ….“ gestrichen. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke zugestimmt.

Anlage 1 Betreuungsschlüssel Juli-2017

1395 Zeichen

Betreuungschlüssel in Flüchtlingswohnheimen mit Kojen 
Stand: Juli 2017
Objekt Stadtteil Bezirk Träger Standard Belegung
Betreuungs-
schlüssel 
Soziale 
Fachkräfte ALT
daraus 
resultier
ende 
Vollzeits
tellen
Betreuungs-
schlüssel 
Soziale 
Fachkräfte  
NEU
daraus 
resultiere
nde 
Vollzeitst
ellen
Differenz 
an 
Stellen 
zu 1:80
tatsächlich 
besetzte 
Vollzeitstell
en
Betreuungs-
schlüssel 
Soziale 
Fachkräfte 
IST
Betreuungs
zeit 
Sozialer 
Dienst Mo-
Do
Betreuungs
zeit 
Sozialer 
Dienst Fr
Betreuungs
zeit 
Sozialer 
Dienst Sa
Butzweilerhofallee 51 Ossendorf 02-4 DRK NU 480 1:80 6,0 1:60 8,0 2,0 12,0 1:40 07:30-22:00 07:30-22:00 10:00-19:00
Friedrich-Naumann-Str. 2 Porz 02-7 DRK NU 270 1:80 3,4 1:60 4,5 1,1 6,5 1:41 07:30-18:00 07:30-16:00 10:00-14:00
Hardtgenbuscher Kirchweg 104 Ostheim 02-8 DRK LBH 400 1:80 5,0 1:60 6,7 1,7 10,0 1:40 07:30-22:00 07:30-22:00 10:00-19:00
Luzerner Weg 70a Mülheim 02-9 Caritas LBH 400 1:80 5,0 1:60 6,7 1,7 10,5 1:38 07:00-21:00 07:00-21:00 09:00-17:15
Mathias-Brüggen-Str. 66 Ossendorf 02-4 DRK NU 218 1:80 2,7 1:60 3,6 0,9 5,8 1:38 07:30-18:00 07:30-16:00 10:00-14:00
Ostlandstr. 39a Weiden 02-3 DRK NU 136 1:80 1,7 1:60 2,3 0,6 3,6 1:38 07:30-18:00 07:30-16:00 10:00-14:00
Robert-Perthel-Str. 50 Bilderstöckchen 02-5 DRK NU 156 1:80 1,9 1:60 2,6 0,7 2,7 1:58 07:30-18:00 07:30-16:00 10:00-14:00
Summen / Durchschnitt
2.060 25,7 34,3 8,6 51,1 1:41

Beschlussvorlage Rat

25277 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/56 
V/56/562/5 
Vorlagen-Nummer 
 0544/2017/1 
Freigabedatum 
12.06.2017 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mindeststandards zur Flüchtlingsunterbringung und überplanmäßige Mittelbereitstellung 2017 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt die Umsetzung des verbesserten Betreuungsschlüssels auf 1:60 für folgende Ob-
jekte zur Kenntnis: 
- alle errichteten Leichtbauhallen sowie  
- alle Standorte, die mit sogenannten „Kojen“ und einer Gemeinschaftsverpflegung ausgestattet 
sind,  
 
namentlich die Standorte Luzerner Weg, Hardtgenbuscher Kirchweg und Butzweiler Hof als Leicht-
bauhallenstandorte und die Standorte Friedrich-Naumann-Straße, Mathias-Brüggen-Straße, Robert-
Perthel-Straße und Ostlandstraße als Unterkünfte mit Kojen und Gemeinschaftsverpflegung.  
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, an diesen Standorten die Betreuung bis zur Beendigung der Bele-
gung auf mindestens 1:60 festzusetzen, darüber hinaus jedoch an allen weiteren Standorten an dem 
Betreuungsschlüssel 1:80 festzuhalten.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 640.000 €. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung folgender Maßnahmenpakete zur Stärkung 
des Ehrenamtes: 
a. Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer halben Stelle in 
folgenden Einrichtungen: 
Hardtgenbuscher Kirchweg, Luzerner Weg, Butzweiler Hof, Herkulesstraße und Ringstraße; in 
Summe 5 x 0,5 = 2,5 Stellen 
 
Stärkung der Koordination des Ehrenamtes durch Finanzierung jeweils einer viertel Stelle in 
folgenden Einrichtungen: 
Mathias-Brüggen-Straße, An den Gelenkbogenhallen, zusammengefasste Standorte Her-
Integrationsrat 19.06.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 22.06.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 03.07.2017 
Gesundheitsausschuss 04.07.2017 
Finanzausschuss 10.07.2017 
Rat 11.07.2017

2 
mann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße, Friedrich-Naumann-Straße, Eygels-
hovener Straße und Wilhelm-Schreiber-Straße,  
in Summe 6 x 0,25 = 1,5 Stellen. 
 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 297.600 €. 
 
b. Stärkung zur Unterstützung des Ehrenamtes in jedem Bürgeramt durch Zusetzung jeweils ei-
ner 0,5 Stelle in der Bewertung Stadtoberinspektor BGr. A 10 Lg 2 LBesG NRW bzw. Verwal-
tungsbeschäftigte/r EG 9 c TVöD, in Summe 9 x 0,5 Stellen = 4,5 Stellen. Die entsprechenden 
Stellen werden zum Stellenplan 2018 eingerichtet. Um die sofortige Besetzung der Stellen si-
cherzustellen, werden bis zum Inkrafttreten des Haushalts 2018 verwaltungsintern Verrech-
nungsstellen zur Verfügung gestellt. 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 361.600 €. 
 
c. Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der Ehrenamtler durch Finan-
zierung einer halben Stelle bei freien Trägern und KABE-Mitgliedern, in Summe 9 x 0,5 = 4,5 
Stellen 
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 334.800 €.  
 
d. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Ergebnisse der Umsetzung der neuen Ehrenamtsstruk-
tur dem Sozialausschuss und dem Integrationsrat darzustellen.  
 
e. Ausbau und Pflege des digitalen Informationsportals von Wiku.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 11.300 €. 
 
f. Bereitstellung abrufbarer Zuschüsse zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitia-
tiven im Umfang von 10 Wochenstunden pro Initiative im Rahmen geringfügiger Beschäfti-
gung.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 57.100 €. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Optimierung der medizinischen Versorgung, insbeson-
dere in den Notunterkünften und richtet hierfür eine Koordinierungsstelle für alle bisher in den 
Notunterkünften beschäftigten, medizinischen Fachkräfte ein. Darüber hinaus werden zwei weite-
re Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte zugesetzt, die auch über die Notunterkünfte hin-
aus bei besonderem Bedarf (akuten Erkrankungen, Impfaktionen) in Regelwohnheimen und Be-
herbergungsbetrieben eingesetzt werden. Die Anbindung der 3 Vollzeitstellen erfolgt vorerst be-
fristet für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz.  
Hieraus resultieren jährliche Mehraufwendungen in Höhe von 159.000 €. 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Evaluierung der getroffenen Maßnahmen in der zweiten 
Jahreshälfte 2018. Das Ergebnis ist den in dieser Vorlage beteiligten Fachausschüssen mitzutei-
len.  
 
5. Die jährlichen Mehraufwendungen, die sich aus dem Maßnahmenbündel zu den Ziffern 1-3 erge-
ben, betragen 1.861.400 €. 
 
Der Rat beschließt zur Finanzierung der unabweisbaren Mehrbedarfe, die sich durch die Um-setzung 
des Beschlusspunktes 1 für das gesamte Jahr 2017 sowie der Beschlusspunkte 2-3 für die Zeit vom 
01.08.2017 bis 31.12.2017 ergeben, im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßige zahlungswirksame Auf-
wendungen im Teilplan 0111, Sonstige innere Verwaltung, Teilplanzeile 11, Personalaufwendungen 
in Höhe von 150.700 € und im Teilplan 1004, Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum, 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 998.300 €.  
 
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in entsprechender Höhe im Teilplan 0503, Weitere soziale 
Pflichtleistungen, Teilplanzeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme in 2017 1.149.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 
a) Personalaufwendungen    361.600 € 
b) Sachaufwendungen etc.    1.499.800 € 
c) bilanzielle Abschreibungen          € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 24.03.2015 die Verwaltung beauftragt, Mindeststandards zur Unter-
bringung von Flüchtlingen zu entwickeln. Dies vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2015 die Zahl von 
Geflüchteten, die in Köln untergebracht und betreut wurden, sprunghaft angestiegen war. Aufgrund 
der anhaltend hohen Zuweisungszahlen bis weit in das Jahr 2016 hinein, dem damit verbundenen 
Unterbringungsdruck sowie der notwendigen Abstimmungen innerhalb der Verwaltung konnte erst in 
der Ratssitzung am 20.12.2016 ein entsprechendes Konzept mit Mindeststandards zur Entscheidung 
vorgelegt werden (0745/2016/1).  
 
In dieser Sitzung wurde mit einem gemeinsamen Änderungsantrag (AN/2163/2016) die Umsetzung 
eines verbesserten Betreuungsschlüssels von 1:60 in ausgewählten Einrichtungen beschlossen so-
wie die Verwaltung beauftragt, dem Rat zu den Themen „Betreuungsschlüssel“, „Stärkung des Eh-
renamtes“ sowie „medizinische Versorgung“ weitere Handlungsempfehlungen und Optimierungsmög-
lichkeiten zur Entscheidung vorzulegen.  
 
Die Verwaltung hat daraufhin zu einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe eingeladen, um unter größt-
möglicher Beteiligung auch von Ehrenamt, Trägern und Vereinen wirksame, eng an den konkret un-
gedeckten Bedarfen orientierte Konzepte und Vorschläge zu erarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeit 
sind in die vorliegende Beschlussvorlage eingeflossen. An den Sitzungen der Arbeitsgruppe haben 
folgende Institutionen teilgenommen: 
 
Für die Verwaltung: 
Amt für Wohnungswesen 
Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Dienststelle Diversity 
Gesundheitsamt 
Kommunalstelle zur Förderung und Anerkennung bürgerschaftlichen Engagements (Fabe)

4 
Amt für Personal, Organisation und Innovation 
Bürgeramt 
Referat Flüchtlingskoordination 
Kämmerei 
 
Für die freien Träger und Initiativen: 
Deutsches Rotes Kreuz 
Caritas  
Diakonie 
Sozialdienst katholischer Frauen 
Sozialdienst katholischer Männer 
Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 
Kölner Flüchtlingsrat e.V. 
AK Politik der Willkommensinitiativen 
Aktion „Neue Nachbarn“ 
Kölner Freiwilligenagentur 
Kölner Arbeitskreis Bürgerschaftliches Engagement 
 
Die Arbeitsgruppe hat in verschiedenen Zusammensetzungen insgesamt 5 mal getagt und dabei eine 
Reihe von Maßnahmen erarbeitet und abgestimmt, die zu einer Verbesserung der Unterbringung und 
Betreuung Geflüchteter in der Stadt Köln führen sollen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen konkreti-
sieren das dem Rat am 20.12.2016 vorgelegte Konzept „Mindeststandards“ und setzen für die Zu-
kunft verbindliche Mindeststandards bei der Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen, die eine 
sinnvolle Ergänzung zu den Kölner Leitlinien der Flüchtlingsunterbringung darstellen. 
 
 
A) Der Betreuungsschlüssel in Unterbringungen geflüchteter Personen 
Die Verwaltung wurde in der Ratssitzung am 20.12.2016 beauftragt, in den belegten Turnhallen, 
im ehemaligen Baumarkt Porz-Eil, in der umgebauten Lagerhalle Mathias-Brüggen-Straße und in 
den Leichtbauhallen unverzüglich den Betreuungsschlüssel 1:60 umzusetzen, um den dort herr-
schenden schwierigen Unterbringungsbedingungen Rechnung zu tragen. Darüber hinaus sollte 
eine Kategorisierung der weiteren Unterbringungsformen vorgenommen werden mit dem Ziel, für 
diese ein Konzept für die Weiterentwicklung der Betreuungsschlüssel zu erarbeiten und über die 
bauliche Unterbringungsform hinaus auch den Bedarf für spezifische Betreuungsschlüssel für 
Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf zu berücksichtigen. 
 
Neben den im Ratsbeschluss genannten Einrichtungen sind in den Notaufnahmen Robert-
Perthel-Straße und Weidenbad in der Ostlandstraße ebenfalls nur Kojen vorhanden. Daher sind 
diese beiden Objekte ebenfalls mit höherer Personaldichte auszustatten. 
 
Die Betreuungsbedarfe in den jeweiligen Einrichtungen werden in Anlage 1 verdeutlicht. In An-
wendung der städtischen Leitlinie zur Durchführung von Stellenbemessungen sind persönliche 
und betrieblich bedingte Ausfallzeiten wie Urlaub, Krankheit, Fortbildung, Teamsitzungen berück-
sichtigt. Hieraus resultiert der so ermittelte Betreuungsschlüssel. 
Dieser Betreuungsschlüssel findet dem Grunde nach auch bei anderen Betreuungsleistungen der 
Stadt Köln (z.B. Allgemeiner Sozialer Dienst und Gefährdungsmeldungs-Sofort-Dienst) Anwen-
dung.  
Eine Veränderung der Berechnungssystematik wird nicht empfohlen. 
 
In allen betroffenen Einrichtungen ist der Schlüssel von 1:60 bereits umgesetzt bzw. sogar über-
schritten. Im Durchschnitt liegt der Betreuungsschlüssel derzeit bei 1:41. Hintergründe für die zum 
Teil erheblich personalintensivere Betreuung sind: 
 
a) Ein zusätzlicher Personaleinsatz von Fachkräften der Sozialen Arbeit in allen Notun-
terkünften erfolgt auch an Samstagen, ohne dass die Präsenzzeiten an den Wochen-
tagen reduziert wurden. Der Einsatz ist notwendig, da hier beispielsweise eine Vielzahl 
an Angeboten von engagierten ehrenamtlich Tätigen stattfinden, die begleitet werden. 
b) Darüber hinaus sind, individuell auf das Objekt zugeschnitten, fachlich notwendige

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Ausweitungen der Betreuungszeiten erfolgt. So wurde in den Leichtbauhallen mit der 
hohen Zahl an Bewohnern der Einsatz von Sozialarbeiter/innen wochentäglich bis  
21:00 Uhr bzw. 22:00 Uhr verlängert.  
 
Eine Anpassung der Betreuungsschlüssel in der hier dargestellten Größenordnung konnte im Vor-
feld bereits realisiert werden, weil durch die Schließung von Turnhallen sowie rückläufige Flücht-
lingszahlen ab der zweiten Jahreshälfte 2016 bereits beauftragtes Personal zur Verfügung stand, 
das umgehend eingesetzt werden konnte.  
 
Weiterentwicklung des Betreuungsschlüssels 
Für alle anderen Einrichtungen zur Unterbringung von Flüchtlingen wird grundsätzlich die Beibe-
haltung des Betreuungsschlüssels von 1:80 empfohlen. Eine weitere festlegende Differenzierung 
aufgrund von speziellen Bewohnerkonstellationen mit besonderen Betreuungsbedarfen würde bei 
den systemimmanenten häufigen Bewohnerwechseln zu einer ständigen Anpassungsnotwendig-
keit des Personalbedarfs führen und ist in der Praxis nicht umsetzbar. 
 
Um realitätsnah mit dieser Problemstellung umgehen zu können, muss hier sowohl bei den von 
Trägern wie auch bei den vom Amt für Wohnungswesen betreuten Einrichtungen flexibel reagiert 
werden können. Dies bedeutet, dass eine fachlich begründete Erhöhung des Personaleinsatzes 
von 1:80 in diesen Einrichtungen möglich sein muss. 
 
 
B) Stärkung des Ehrenamtes 
 
Die vom Referat Flüchtlingskoordination moderierte Arbeitsgruppe ist von der Notwendigkeit der 
Stärkung des Ehrenamtes überzeugt. 
Aus den unterschiedlichen Blickwinkeln der verschiedenen AK-Mitglieder wurden zunächst ge-
meinsam folgende Handlungsfelder identifiziert, die mit Blick auf Stärkung des Ehrenamtes unter-
sucht wurden: 
- Zugang zu Informationen für das Ehrenamt. 
- Schulungen, Fortbildungen und Supervision für das Ehrenamt, 
- Beratung des Ehrenamtes ( z. B. zu Finanzierungsmöglichkeiten), 
- Interne Koordination, Organisation der Initiativen, 
- Externe Koordination /Ansprechpartner für das Ehrenamt, 
- Einbeziehung Geflüchteter in die ehrenamtliche Arbeit, 
- Rolle/Wertschätzung des Ehrenamtes, 
- Werbung zur Gewinnung neuer Ehrenamtler/innen, 
- Optimierung der Geschäftsprozesse in der Verwaltung.  
 
Die Angebots- und Bedarfsstruktur zu den einzelnen Handlungsfeldern wurden jeweils überprüft, 
diskutiert, bewertet und die zusätzlichen Handlungsbedarfe definiert. 
 
Dem konkreten Arbeitsauftrag des Rates aus seiner Sitzung am 20.12.2016 folgend, wurden un-
ter Berücksichtigung der finanziellen Rahmenbedingungen zusätzliche Maßnahmen erarbeitet, die 
zu einer Stärkung und Unterstützung der Willkommensinitiativen sowie der besseren Betreuung 
und Koordination des Ehrenamtes führen sollen. Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden von 
der Verwaltung in die Beschlussvorlage übernommen. 
 
Ein Teil der erarbeiteten und umzusetzenden Vorschläge erfordert keine zusätzlichen Mittel. Hier 
sind zu nennen: 
 
• Der Einsatz von Sprach- und Integrationsmittler/innen. Dieses Angebot steht städti-
schen Dienststellen, städtischen Kitas und Kölner Schulen seit April 2016 aktuell über 
bikup gGmbH zur Nutzung bereit. Die Geflüchteten werden damit in die Lage versetzt, 
mit ihrer Sprachkompetenz und somit auf Augenhöhe komplexe Sachverhalte zu klä-
ren. 
• Die Verwaltung lädt die wesentlichen Akteure aus Stadtgesellschaft und Trägerschaft 
halbjährlich und bei Bedarf außerplanmäßig zum Austausch ein. Das Prozedere und

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der regelmäßige Kreis der Teilnehmenden werden mit den Beteiligten an der Entwick-
lung des vorliegenden Konzeptes abgestimmt. 
• Halbjährlich werden sich Bürgerämter, Flüchtlingskoordinator und das Kommunale In-
tegrationszentrum (KI) zu der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit und zu Teilhabe und In-
tegration von Geflüchteten in den Stadtteilen und Stadtbezirken austauschen, weiter-
gehende Bedarfe prüfen und die Deckung der Bedarfe planen. 
• Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Köln entwickelt eine effiziente Veranstal-
tungs- und Qualifizierungsplanung und deren transparente Übersicht und pflegt diese. 
Bis Ende 2017 wurden über das Programm KOMM-AN NRW und städtische Mittel 
zwei zusätzliche Stellen zur Förderung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit und der 
Integration von Geflüchteten eingerichtet.  
Diesen Stellen sind Sachmittel des Landes von 20.000 € p.a. für Koordinierungsaufga-
ben zu-geordnet. Mit diesen Mitteln kann diese Aufgabe in Abstimmung mit den Akteu-
ren in Verwaltung und Stadtgesellschaft umgesetzt werden. Erst im Laufe des Jahres 
2017 wird sich klären, ob und ggf. wie das Land das Programm KOMM-AN NRW wei-
ter führen wird. 
Das KI Köln hat als eins von seinen zwei Schwerpunktzielen die Interkulturelle Öffnung 
(IKÖ) der Stadtverwaltung benannt. Das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der 
Stadt Köln in der Federführung des KI sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die die 
IKÖ fördern. Das Integrationsbudget der Stadt Köln, das der Rat im September 2015 
beschlossen hat, unterstützt diesen Prozess mit ca. 1 Mio. € an vielen Stellen wie z.B. 
mit dem Einsatz von Sprach- und Integrationslotsen/Innen sehr effizient. Einige Maß-
nahmen befinden sich in enger Begleitung des Integrationsrates Köln in der Umset-
zung bzw. in der Vorbereitung. 
 
Weitere zur Stärkung des Ehrenamtes erarbeitete Maßnahmen lösen zusätzliche Finanzierungs-
bedarfe aus: 
 
• Deckung des zusätzlichen Bedarfs ehrenamtlicher Koordinierungsaufgaben in Einrich-
tungen mit besonderem Unterstützungsbedarf (Lage, Größe, Belegung) im Umfang 
von insgesamt 4 Stellen, konkret an folgenden Standorten (Stellenzusatz), 297.600 € 
jährlich: 
 Hardtgenbuscher Kirchweg (0,5) 
 Luzerner Weg (0,5) 
 Butzweiler Hof (0,5) 
 Herkulesstraße (0,5) 
 Ringstraße (0,5) 
 Mathias-Brüggen-Straße (0,25) 
 An den Gelenkbogenhallen (0,25) 
 Hermann-Heinrich-Gossen-Straße und Max-Planck-Straße (0,25) 
 Friedrich-Naumann-Straße (0,25) 
 Wilhelm-Schreiber-Straße (0,25 ab Bezug) 
 Eygelshovener Straße (0,25) 
Durch die Einrichtung der vorgenannten Stellen werden die in den Einrichtungen täti-
gen Sozialarbeiter/innen entlastet. Aufgabe dieser Koordinator/innen wird es auch 
sein, bei Verbesserung der Unterbringungssituation bedarfsorientiert den Kontakt zwi-
schen den betreuten Flüchtlingen und den betreuenden Ehrenamtler/innen zu sichern. 
 
• Zusetzung von 9 x 0,5 Stellen je Bürgeramt BGr. A 10 LBesG NRW /bzw. EG 9c TVöD 
VKA, 361.600 € jährlich. 
Die Bürgerämter erfüllen den Ratsauftrag aus September 2015, die ehrenamtliche 
Flüchtlingsarbeit und die Integration von Geflüchteten in den Stadtbezirken zu unter-
stützen, zum großen Teil bereits sehr engagiert und zuverlässig. Auch wenn die Bedar-
fe in den Bezirken sehr unterschiedlich sind und auch bleiben werden, braucht es ver-
bindliche Standards, konkrete Ansprechpartner und eine bessere Koordination von Eh-
renamt in den Bezirken. 
Aufgabenstellung im Wesentlichen:  
Beratung zur Unterstützung der ehrenamtlich Tätigen bei der Aufgabenwahrnehmung

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(z.B. Raumressourcen), zentrale Anlaufstelle im Bezirk für das Thema Ehren-
amt/Flüchtlinge (Bindeglied zu Stadtverwaltung), Geschäftsführung für im Bezirk vor-
handene Arbeitsgruppen, Runder Tisch etc., finanztechnische Abwicklung Sachkosten 
administrative Unterstützung Willkommensinitiativen. 
In der Beratung der Arbeitsgruppe war es Vertreterinnen und Vertretern ehrenamtlich 
Tätiger sehr wichtig, die Ressourcen an den Bürgerämtern zu stärken. Die Ansiedelung 
dieser koordinierend tätigen Menschen beim Bürgeramt wurde explizit gewünscht und 
als besonders wirksam erwartet.  
 
• Einrichtung von 9 x 0,5 Stellen bei Finanzierung von 4,5 Stellen bei freien Trägern und 
KABE-Mitgliedern, 334.800 € jährlich 
Die Stelleninhaber/-innen sollen Steuerungs-und Koordinationsaufgaben für alle Unter-
bringungseinrichtungen übernehmen. Beispielhaft sind folgende Aufgaben aufzuführen:  
Vermittlung bei Konflikten zwischen Ehrenamt und Hauptamt in einzelnen Einrichtun-
gen.  
Unterstützung der Einrichtungen bei Maßnahmen und Aktivitäten, um Ungleichgewich-
te ehrenamtlichen Engagements in den Stadtbezirken auszugleichen. 
 
Die Verwaltung beabsichtigt vor Beauftragung eines Trägers, das detaillierte Aufga-
benprofil noch einmal  in der Arbeitsgruppe zu diskutieren und abzustimmen (Welcher 
Aufgabenzuschnitt im Detail erzielt mit Blick auf das Ehrenamt die größte Wirkung?). 
Nach dieser Festlegung soll ebenfalls in der Arbeitsgruppe abgestimmt werden, wel-
cher Träger oder Trägerverbund das beschriebene Aufgabenprofil am besten erfüllen 
kann und die Aufgabe übernehmen soll. 
 
• Stärkung und Angebotserweiterung des Informationsportals WiKu in Höhe von rund 
11.300 € jährlich. 
 
• Sachkostenzuschuss zur administrativen Unterstützung von Willkommensinitiativen 
durch Beschäftigung eines internen Administrations-/ Koordinationskraft auf der Basis 
eines sog. Minijobs oder „Einkauf“ der Leistungen bei Dritten, 57.100 € jährlich. 
 
Die Verwaltung ermittelt die Bedarfe ehrenamtlicher muslimischer Flüchtlingshilfe und wird sich 
dafür einsetzen, diese verstärkt in die Netzwerke der Flüchtlingshilfe einzubinden. Der Sozialaus-
schuss und der Integrationsrat werden über die Ergebnisse in einer separaten Mitteilung unter-
richtet werden. 
 
C) Medizinische Versorgung 
 
In Turnhallen und Leichtbauhallen sorgen derzeit Gesundheits- und Krankenpflegekräfte der Träger 
unter anderem dafür, dass erkrankte Geflüchtete, die dringend einer medizinischen Versorgung be-
dürfen, im Kölner Regelsystem, d.h. bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und / oder in Kran-
kenhäusern, angebunden und versorgt werden. Auch die Anbindung von Kindern und Jugendlichen 
an kinderärztliche Praxen zur Wahrnehmung der regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen und zur 
Durchführung der empfohlenen Impfungen werden von den Gesundheits- und Krankenpflegekräften 
der Träger organisiert.  
 
Aktuell erfolgt diese Betreuung mit einem Personalschlüssel von einer Vollzeitstelle (1,0) Gesund-
heits- und Krankenpflegekraft auf 400 Geflüchtete.  
 
Bereits seit etwa dem Frühjahr 2016 zeichnet sich ab, dass es sich bei den Köln zugewiesenen Ge-
flüchteten vermehrt um Personen mit besonderen/erhöhten medizinischen Versorgungsbedarfen auf-
grund teils schwerer chronischer oder akuter Krankheiten und psychischer Traumata etc. handelt.  
Dieser Wandel könnte unter anderem darauf zurückzuführen sein, dass das medizinische Versor-
gungssystem in Großstädten wie etwa Köln breiter aufgestellt ist als in ländlichen Gegenden. So gibt 
es in Köln aufgrund der medizinischen Infrastruktur und des breiten medizinischen Angebotes mit 
einzelnen hochspezialisierten Fachkliniken ein ausgesprochen breites Versorgungsspektrum.

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Um den medizinischen Bedarfen der Geflüchteten gerecht zu werden, ist es in Notunterkünften, in 
denen mehr als 200 Personen untergebracht werden, erforderlich, ein arbeitstägliches Betreuungs-
angebot vor Ort durch Gesundheits- und Krankenpflegekräfte anbieten zu können. Von daher sollte 
der bisherige Schlüssel aufrechterhalten werden. 
 
In kleineren Unterkünften unter 200 Personen betreut eine Gesundheits- und Krankenpflegekraft 
mehrere Unterkünfte zeitgleich. Hierdurch ist die aus Erfahrung erforderliche Präsenz alle zwei Tage 
in den Notunterkünften nicht mehr gewährleistet und ein proaktives Agieren der Gesundheits- und 
Krankenpflegekräfte wird deutlich erschwert.  
 
Daher sind zwei weitere Stellen Gesundheits- und Krankenpflegekräfte einzurichten, um sicher zu 
stellen, dass die medizinische Betreuung auch in Notunterkünften unter 200 Personen in ausreichen-
dem Maße sichergestellt ist. Darüber hinaus sollen diese beiden Kräfte bei besonderem Bedarf 
(akuten Erkrankungen, Impfaktionen) auch in Regelwohnheimen und Beherbergungsbetrieben einge-
setzt werden. 
 
Die Notaufnahmen werden bis auf zwei Einrichtungen durch das DRK betreut. Hier entsteht ein zu-
sätzlicher Leitungsbedarf für die Gesundheits- und Krankenpflegekräfte, der mit der Einrichtung einer 
Koordinationsstelle zu berücksichtigen ist. Die Anbindung der 3 Vollzeitstellen erfolgt vorerst befristet 
für 2 Jahre beim Deutschen Roten Kreuz. 
 
 
Gesamtwirkung der getroffenen Maßnahmen zur Betreuung und Unterbringung Geflüchteter 
Mit dem unter A bis C beschriebenen Maßnahmenpaket wird aus Sicht der Verwaltung eine verbindli-
che und dauerhafte Verbesserung in der Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten erreicht. 
Auch wenn die Stadt derzeit die Notunterkünfte weiter reduzieren kann, besteht aufgrund der politi-
schen Instabilität in vielen Krisen- und Kriegsgebieten immer wieder die Möglichkeit, dass sich die 
Flüchtlingszahlen in kurzer Zeit gravierend verändern können. Mit der Verabschiedung der Mindest-
standards sowie der Umsetzung des vorgeschlagenen Maßnahmenpaketes sind verbindliche Stan-
dards festgelegt, die zukünftig angewendet werden.  
Die Verwaltung erwartet durch das in einem breit angelegten Arbeits- und Abstimmungsprozess ent-
wickelte Maßnahmenpaket eine Stärkung und wirkungsvolle Unterstützung des ehrenamtlichen En-
gagements in der Flüchtlingsarbeit. Nach einem Jahr der Praxis erfolgt in der zweiten Jahreshälfte 
2018 eine Evaluierung der Wirksamkeit durch die Verwaltung.  
 
 
Finanzielle Auswirkungen 
Mit der Festlegung von Mindeststandards ist die Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel von jährlich 
1.861.400 € erforderlich, die aktuell nicht im Haushalt 2017 veranschlagt sind. Da die Umsetzung der 
Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes und zur medizinischen Versorgung zum 01.08.2017 ge-
plant ist, werden für 2017 anteilig Mittel in Höhe von 1.149.000 € überplanmäßig bereitgestellt. Die 
Deckung erfolgt aus höheren Landeserstattungen für zugewiesene Asylbewerber, die bei Aufstellung 
des Doppelhaushalt 2016/2017 nicht bekannt waren. Die Bedarfe für 2018 werden in Höhe der dann 
zu erwartenden Aufwendungen in der HPL-Anmeldung berücksichtigt.  
 
 
Zur Dringlichkeit: 
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Bedarfslage und der Zusage der Verwaltung, diese aktualisierte 
Beschlussvorlage für den Rat noch vor der Sommerpause einzubringen.

Beratungsverlauf (6)

19.06.2017 Integrationsrat
TOP 8.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.07.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 5.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
10.07.2017 Finanzausschuss
TOP 12.1 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.07.2017 Rat
TOP 10.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0544/2017/1
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27