V/0021/2016
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2016
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V_0021_2016_Anlage_AMIP_2016
204168 Zeichen
- 1 -
Arbeitsmarkt- und
Integrationsprogramm 2016
Jobcenter der Stadt Münster
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 2 -
_____________________________________
Impressum:
Herausgeber: Jobcenter der Stadt Münster,
Stadthaus 2, Ludgeriplatz 4,
48151 Münster
Quelle: Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
Münster, Januar 2015
Foto: Presseamt Stadt Münster / Tilman Roßmöller
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 3 -
Einleitung …………………………………………………………………………….………- 4 -
Zusammenfassung für die eilige Lektüre……………………………………….…..…. - 5 -
1 Ausgangssituation ................................ ................................ ........................ - 6 -
1.1 Organisation des Jobcenters der Stadt Münster ................................ ............. - 6 -
1.2 Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Münster ................................ ............... - 7 -
1.2.1 Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt ............ - 7 -
1.2.2 Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung ................................ ......................... - 9 -
1.2.3 Integrationen nach Berufskennziffern und Wirtschaftsklassen ...................... - 10 -
1.2.4 Der Arbeitsmarkt 2016 - Ausblick ................................ ................................ .. - 12 -
1.3 Arbeitskräfteangebot SGB II/III ................................ ................................ ...... - 13 -
1.3.1 Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter Münster… ………- 13 -
1.3.1.1 Qualifikationsprofile und Einkommensstruktur………………………...…….…..- 18 -
1.3.1.2 Zielgruppen und Bedarfslagen ……………………………………………….…..- 24 -
2 Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte ................................ .......... - 35 -
2.1 Ziele des Jobcenters der Stadt Münster ................................ ........................ - 35 -
2.2 Bilanz 2015 ................................ ................................ ................................ ... - 36 -
2.2.1 Kennzahlen nach §48a SGB II ................................ ................................ ...... - 36 -
2.2.2 Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte ................................ ............... - 39 -
2.2.3 Maßnahmenauswertung ................................ ................................ ............... - 51 -
2.2.4 Mittelabfluss aus dem Eingliederungstitel ................................ ..................... - 54 -
2.2.5 Bilanz des Projekts „Perspektive 50plus“ ................................ ...................... - 55 -
2.2.6 Passive Leistungen ................................ ................................ ....................... - 57 -
2.2.7 Grundsicherung im Vergleich ................................ ................................ ........ - 58 -
2.3 Zwischenfazit ................................ ................................ ................................ - 61 -
2.4 Ziele und geschäftspolitische Schwerpunkte 2016 ................................ ........ - 62 -
2.4.1 Kennzahlen nach §48a SGB II ................................ ................................ ...... - 62 -
2.4.2 Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte ................................ ............... - 63 -
2.4.3 Organisations- und Prozessziele 2016 ................................ .......................... - 71 -
2.4.4 Gender ................................ ................................ ................................ .......... - 72 -
3 Budget- und Maßnahmenplanung 2016................................ ..................... - 75 -
3.1. Finanzen ................................ ................................ ................................ ....... - 75 -
3.2. Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle ................................ ........ - 75 -
3.3. Förderinstrumente im Einzelnen ................................ ................................ ... - 77 -
3.4. Kommunale Eingliederungsleistungen nach §16a Nr. 1 – 4 SGB II ............... - 87 -
Schlussbemerkung………………………………………………………………….……..- 88 -
Inhalt
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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Münster – Stadt der Wissenschaft und Lebensart. Das offizielle Stadtmotto charakter i-
siert das Profil und Selbstverständnis Münsters. Als Standort von neun Hochschulen und
zahlreichen wissenschaftlichen Instituten, einer lebendigen kulturell en und gastronom i-
schen Szene sowie einer insgesamt hohen Lebensqual ität ist Münster eine wachsende
Stadt. Die offizielle Statistik weist zum Stichtag 31.12.2014 eine Bevölk erungsgröße von
300.267 Personen aus, davon über 60.000 Studierende. Bis zum Jahr 20 20 wird ein An-
stieg der Bevölkerung auf 310.000 Menschen prognostiziert.
Zu der genannten Einwohnerzahl kommen in Münster derzeit noch ca. 4.000 Flüchtlinge
hinzu, die in kommunalen Einrichtungen untergebracht sind . Für die meisten der Flüch t-
linge, die aus Kriegs- und Krisenländern nach Deutschland gekommen sind, besteht eine
positive Bleibeprognose. Das generelle Bevölkerungswachstum und die Versorgung und
Integration der geflüchteten Menschen stellt Politik, Verwaltung und Stad tgesellschaft
aktuell und k ünftig vor große Herausforderungen. Neben ausreichend be zahlbarem
Wohnraum, den sich auch Menschen mit geringem Einkommen ohne ergänzende staa t-
liche Unterstützung leisten können , genügend Kindergarten- und Schulplä tzen sowie
einer insgesamt mitwachsenden Infrastruktur gilt es insbesondere auch, zusätzliche Ar-
beitsplätze zu schaffen bzw. für eine hohe Beschäftigungsquote und eine niedrige A r-
beitslosigkeit zu sorgen.
Die Ausgangssituation dafür ist gut. Die Konjunkturprognosen für Deutschland sind pos i-
tiv, der Arbeitsmarkt bundesweit und auch in Münster zeigt sich weiterhin in stabiler Ve r-
fassung, mit einem erwarteten Anstieg der sozialversicherungspflic htigen Beschäftigung
im Jahr 2016. Nach wie vor ist es jedoch für die im SGB II betreuten Leistungsberechti g-
ten schwierig, von die ser Entwicklung zu profitieren und den Leistungsbezug zu verla s-
sen. Einem zunehmend nach Fachkräften verlangenden anspruchsvollen Arbeitsmarkt ,
wie er insbesondere auch in Münster vorherrscht, stehen viele Arbeitsuchende mit fe h-
lenden Qualifikationen und oftmals schwierigen Rahmenbedingungen und eingeschränk-
ter Leistungsfähigkeit gegenüber. Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen und Langzeitlei s-
tungsbeziehenden stagniert somit seit Jahren, auch im Jobcenter der Stadt Münster trotz
insgesamt guter Integrationserfolge.
Wie bereits in den Vorjahren steht somit auch 2016 die Personengruppe der Langzeitar-
beitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden im Fokus des Jobcenters der Stadt Müns-
ter. Über eine verstärkte Aktivierung sollen ihre Integra tionschancen verbessert werden.
Im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes soll dabei durch Beschäftigung die soziale Tei l-
habe der Menschen ermöglicht werden. Diese strategische Ausrichtung des Jobcenters
der Stadt Münster gilt auch für die weiteren Zielgruppen, die 2016 den Schwerpunkt des
Jobcenters bilden: Jugendliche, Menschen mit Behinderung sowie Asylsuchende und
Flüchtlinge. Entsprechende konkrete Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der g e-
steckten Ziele werden im hier vorgelegten Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm vor-
gestellt. Darüber hinaus erfolgen eine Darstellung der Ausgangssituation des Jobcenters
der Stadt Münster und eine au sführliche Bilanz zur Erreichung der für das Jahr 2015
anvisierten Ziele und Schwerpunkte.
Einleitung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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Zusammenfassung für die eilige Lektüre
Der Arbeitsmarkt bundesweit und auch in Münster zeigt sich weiterhin in stabiler Ver-
fassung, mit einem erwarteten Anstieg der sozialversicherungspflichtigen Beschäft i-
gung im Jahr 2016. Nach wie vor ist es jedoch schwierig für die im SGB II betreuten
Leistungsberechtigten, insbeson dere Langzeitleistungsbeziehende und Langzeita r-
beitslose, von dieser Entwicklung zu profitieren.
Viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen nicht über die ausreichenden
Qualifikationen für den zunehmend anspruchsvollen Arbeitsmarkt. Das Jobcenter der
Stadt Münster ist deshalb weiterhin bestrebt, möglichst vielen Leistungsberechtigten
den Erwerb eines Schul- und Berufsabschluss zu ermöglichen.
Zur Erreichung der für das Jahr 2015 gesteckten Ziele hat das Jobcenter der Stadt
Münster umfangreiche Maß nahmen ergriffen. Insbesondere hinsichtlich der Verbe s-
serung der Integration in Erwerbstätigkeit und der Vermeidung von langfristigem Leis-
tungsbezug kann das Jobcenter gute Ergebnisse vorweisen. Im Vergleich mit and e-
ren Jobcentern erreicht das Jobcenter de r Stadt Münster erneut durchweg gute,
überdurchschnittliche Ergebnisse.
In Fortsetzung der Ansätze der vergangenen Jahre hat das Jobcenter der Stadt
Münster für 2016 und darüber hinaus die strategische Ausrichtung gesetzt, sozia-
le Teilhabe durch Beschäft igung zu ermöglichen. Im Fokus stehen hier insbeso n-
dere Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbeziehende sowie weitere au s-
gewählte Zielgruppen ( Jugendliche und junge Erwachsene, Asylsuchende und
Flüchtlinge, Menschen mit Behinderung ), für die zahlreiche zielgerichtete Ma ß-
nahmen und Aktivitäten initiiert bzw. fortgesetzt werden.
Zur Umsetzung der Ziele und geschäftspolitischen Schwerpunkte werden ve rstärkt
Kooperationen mit anderen Ämtern und weiteren Netzwerkpartnern mit Bezug zum
SGB II bzw. den im Jobcenter Münster betreuten Leistungsberechtigten durchgeführt.
Die finanzielle Ausstattung an Eingliederungsmitteln für 2016 ist im Vergleich zum
Vorjahr leicht gestiegen. Für flüchtlingsbedingte Mehraufwendungen werden durch
den Bund zusätzliche Eingliederungsmittel zur Verfügung gestellt.
Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich zur Umsetzung der lokalen aktiven A r-
beitsmarktpolitik und Ausweitung der Fördermöglichkeiten für die Leistungsberechtig-
ten an verschiedenen Projekten im Rahmen der neuen ESF -Förderperiode bzw. an
offerierten Bundesprogrammen beteiligt bzw. selbst entsprechende Anträge erfol g-
reich gestellt. Dadurch fließen über Drittmittel erhebliche zusätzliche Fördergelder in
die Region.
Die drei größten Blöcke der Förderung verteilen sich auf Maßnahmen zur Aktivierung
und Eingliederung, die Förderung der beruflichen Weiterbildung und Arbeitsgelege n-
heiten. Über alle Instrumente hinweg sind insgesamt über 5.000 Förderungen für das
Jahr 2016 geplant.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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1 Ausgangssituation
1.1 Organisation des Jobcenters der Stadt Münster
Die Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster (vgl. Abb. 1) besteht im
operativen Bereich aus den Abteilungen „Leistungsgewährung“ und „Markt & Integrat i-
on“. Das operative Geschäft wird durch die der Amtsleitung unterstellt en Fachstellen
„Verwaltung“ und „Recht“ sowie durch zwei Stabstellen und die Beauftragte für Cha n-
cengleichheit am Arbeitsmarkt unterstützt. Die Abteilung „Markt & Integration“ ist aktuell
an den zielgruppenorientierten Beratungs- und Förderangebote n des Jobcenters der
Stadt Münster ausgerichtet.
Abbildung 1: Organigramm des Jobcenters der Stadt Münster
2015 hat im Jobcenter der S tadt Münster ein umfassender Organisationsentwicklungs-
prozess mit dem Ziel der verbesserten A usschöpfung interner Potenziale stattgefunden.
Im Ergebnis ist im Verlaufe des Jah res 2016 die Einführung einer stadtbezirklichen Or-
ganisationsstruktur geplant.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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1.2 Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Münster
1.2.1 Beschäftigte nach Wirtschaftsbereichen und Berufsausbildungsmarkt
Die Stadt Münster bietet als regionales Oberzentrum spezifische Infrastruktur - und
Dienstleistungsangebote, wie z.B. Spezialgeschäfte, Fachklinik en, Regionalbehörden,
Fach- und Hochschulen, durch die neben dem Grundbedarf und dem mittelfristigen auch
der spezifische Bedarf gedeckt werden kann. Diese Funkt ionsausstattung spiegelt sich
auch in der Verteilung der Beschäftigten nach Wirtschaftsbereiche n wider (vgl. Abb. 2) :
Der Tertiäre Sektor do miniert mit fast 86 % vor dem Produzierenden Sektor mit knapp
13 %. Bedeutende Branchen sind das Gesundheits - und Sozialwesen mit 29.746 B e-
schäftigten sowie der Handel mit 20.525 Beschäftigten.
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte nach ausgewählten Wirtschafts-
abschnitten/ Wirtschaftsabteilungen/ Wirtschaftsgruppen
Wirtschaftsabschnitte / Wirtschaftsabteilungen /
Wirtschaftsgruppen
SV-pflichtige Beschäftigte am
Stichtag Ende …
Dez.
2014
Dez.
2013
Verände-
rung zum
Vorjahr
in %
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 156.217 152.589 2,4
Gesundheits- und Sozialwesen 29.746 28.617 3,9
Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraf t-
fahrzeugen 20.525 20.258 1,3
Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Kör-
perschaften 13.150 12.997 1,2
Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienst-
leistungen 11.511 11.308 1.8
Immobilien, freiberufliche, wissenschaftliche und
technische Dienstleistungen 11.529 11.109 3,8
Information und Kommunikation 9.810 9.545 2,8
Baugewerbe 5.068 4.837 4,8
Überlassung von Arbeitskräften 4.773 4.134 15,5
Gastgewerbe 4.664 4.453 4,7
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2014
Im Vergleich zum J ahr 2013 (Stand Dez. 2013) stieg die Anzahl der sozialversich e-
rungspflichtig Beschäftigten in diesen Segmenten um 3,9 % bzw. 1,3 %, während die
Anzahl aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 2,4 % wuchs. Wird
nach dem Anforderungsniveau der einzelnen Tätigkeiten differenziert, dann kann festg e-
stellt werden, dass ca. 12 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster
Helfertätigkeiten ausüben, ca. 70 % arbeiten als Fachkräfte oder Spezialist/Innen.1
Insgesamt verstetigt sich die Entwicklung zum „Fachkräfte“ -Arbeitsmarkt. Neben einer
mehrjährigen beruflichen Ausbildung bzw. einem (Fach -) Hochschulstudium werden von
1 Das Anforderungsniveau bildet die Komplexität der auszuübenden Tätigkeit ab. Für weitere Informationen siehe auch die
Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) unter www.statistik.arbeitsagentur.de.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mehrjährige B erufserfahrung sowie vertiefe n-
de Weiterbildungsqualifikationen erwartet, z.B. im kau fmännischen Segment im Arbeits -
und Personalmanagement, im Arbeitsrecht oder in der Lohn - und Bilanzbuchhaltung.
Selbst scheinbar „einfache“ Helfertätigkeiten , wie z.B. im Bereich Lager und Logistik ,
stellen hohe Anforderungen an die kognitiven Fähigkeiten (z.B. spezielle Softwarekenn t-
nisse), an die physische Leistungsfähigkeit (z.B. Akkordarbeit) und zeitliche Flexibilität
(z.B. Wechselschichten) der Bewerber /Innen. Dem geg enüber steht eine große Anzahl
von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die entweder keine oder keine verwertbare
Berufsausbildung, aufgrund von individuellen Rahmenbedingungen (u.a. Kinderbetre u-
ung oder Pflege naher Angehörige r) nicht die zeitliche Flexibilität oder infolge von (chr o-
nischen) Erkrankungen nicht die physischen Voraussetzungen erfüllen (vgl. auch Kapitel
1.3.1). Für sie wird es zunehmend schwieriger, auf dem 1. Arbeitsmarkt nachha ltig Fuß
zu fassen.
Die Bedeutung der tertiären Wirtschaftsber eiche (insbesondere Handel sowie Finanz -
und Versicherungswesen) für den Arbeitsmarkt Münster zeigt sich auch anhand der g e-
meldeten Berufsausbildungsstellen. Der größte Anteil der Ausbildungsstellen verteilt sich
wie in den Vorjahren auf den kaufmännischen Bereich (u.a. Bankkaufmann/ -frau, Kauf-
mann/-frau für Büromanagement, Kaufmann/ -frau im Einzelhandel). Bis zum September
2015 wurden in Münster insgesamt 2.216 Ausbildungsstellen gemeldet. Gegenüber den
Vorjahren bestätigt sich damit der Trend eines stetig anwachsenden Angebots an Au s-
bildungsstellen. Bei den gemeldeten Bewerber /Innen kann eine gegenläufige Entwic k-
lung beobachtet werden. Im Vergleich zum Vorjahr waren 110 Personen bzw. 6,6 % w e-
niger Personen gemeldet, die eine Berufsausbildung anstreben (vgl. Abb. 3).
Abbildung 3: Der Ausbildungsstellenmarkt in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsstellenstatistik
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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Wird diese Anzahl ins Verhältnis zu den gemeldeten Berufsausbildungsstellen gesetzt,
dann ergibt sich ein Quotient von 1,43. Dies bedeutet, dass in Münster auf eine/n B e-
werber/In 1,43 Berufsausbildungsstellen kommen. Im Vorjahr lag der Quotient bei 1,32.
In den umliegenden Flächenkreisen liegt der Quotient bei 0,81 (Kreis Coesfeld), 0,75
(Kreis Warendorf) oder 0,89 (Kreis Steinfurt). Damit sind die grundsätzlichen Chancen
auf Ausbildung für Jugendliche in Münster sehr gut. Es lässt sich dabei eine steigende
Tendenz im Wettbewerb um Auszubildende beobachten: Unternehmen engagieren sich
noch stärker als in den Vorjahren, um Jugendliche zu gewinnen. Dies unterstreicht auch
die im Vergleich zu den Vorjahren geringere Anzahl von unversorgten Bewerber /Innen.
Dass Ausbildungsstellen nicht besetzt werden, liegt u. a. an einem Mangel an geeign e-
ten Bewerbungen, an für junge Menschen teilweise unattraktiven Ausbildungsstellen und
einem deutlich gestiegenen Anforderungsprofil2.
1.2.2 Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung
Die Arbeitslosenquoten in Münster (insgesamt sowie im SGB II) verlaufen seit dem Jahr
2011 auf einem nahezu gleichbleibenden Niveau, mit leicht abnehmender Tendenz . Ak-
tuell liegt die Gesamtarbeitslosenquote (SGB II und SGB III) in Münster bei 5,8 % und
die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II bei 4 %.
Abbildung 43:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik
2 Quelle, IHK-Ausbildungsumfrage 2014, IHK-NRW
3 Da bei Erstellung der Zeitreihe lediglich ein Teil der Werte für das Jahr 2015 bekannt war (Arbeitslose: Januar bis
Oktober, Unterbeschäftigung: Januar bis Juli), wurde aus diesen Werten der Jahresdurchschnitt gebildet.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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Bei der Unterbeschäftigungsquote werden nicht nur diejenigen berücksichtigt, die a r-
beitslos gemeldet sind, sondern auch die Personen dazugezählt, die z.B. an arbeit s-
marktpolitischen Maßnahmen teilnehmen. Seit 2009 sank die Quote in Münster gesamt
von 9,6 % auf aktuell 7,4 % (11 .900 Personen). Die Entwicklung der Unterbeschäftigten-
quote für den Bereich SGB II verläuft fast parallel und liegt im Jahr 2015 bei 5,1 %. Dies
bedeutet, dass aktuell 8.153 Personen, die im Sinne des SGB II leistungsberechtigt sind,
unterbeschäftigt sind (vgl. Abb. 4).
Werden die SGB II – Arbeitslosenquoten der Stadt Münster, des Landes Nordrhein -
Westfalen und Deutschlands miteinander verglichen, dann f ällt auf, dass sich die Quote
in Münster (4,0 %) insgesamt auf einem niedrigeren Niveau befindet als auf Bundeseb e-
ne (4,5 %) oder Landesebene (6,0 %). Die Entwic klung der vergangenen Jahre zeigt,
dass sich die nationale SGB II-Arbeitslosenquote der Münsteraner Quote annähert, wäh-
rend die NRW-Quote konstant bei 6,0 % bleibt4 (vgl. Abb. 5).
Abbildung 5:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik
1.2.3 Integrationen nach Berufskennziffern und Wirtschaftsklassen
Nachdem allgemeine Merkmale und Strukturdaten des Münsteraner Arbeitsmarkt b e-
leuchtet wurden, soll als nächstes der Frage nachgegangen werden, in welche Berufe
die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2015
4 Da bei Erstellung lediglich die Werte der Monate Januar bis Oktober für das Jahr 2015 bekannt waren, wurde aus di e-
sen Werte der Jahresdurchschnitt gebildet.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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(Berichtsmonate Januar bis Oktober) integriert worden sind 5. Hierfür wurde durch das
Controlling des Jobcenters der Stadt Münster eine entsprechende Auswertung generiert.
Im Berichtsjahr konnten bis zum Auswertungszeitpunkt insgesamt 2. 983 Integrationen
verzeichnet werden. Davon entfallen ca. 42 % auf Frauen und 58 % auf Männer. Die
„Top 10“ der Integrationen sind im Vergleich zum Vorjahr fast unverändert (vgl. Abb. 6).
Abbildung 6: Sozialversicherungspflichtige Integrationen „Top 10“ - berufsübergreifend
Quelle: eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand November 2015.
Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung fällt auf, dass die meisten weiblichen
Leistungsberechtigten eine Beschäftigung im Bereich Reinigung (109 Integrationen) auf-
nehmen, gefolgt von „Helferi n – Verkauf“. Bei den männlichen Leistungsberechtigten
dominiert wie im Vorjahr der Bereich Lagerwirtschaft und Transport (144 Integrationen).
Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich die Mehrheit der Integrationen im „Helfer“ -
Anforderungsniveau befindet. Zwar gibt es auch Integrationen in Berufsfeldern, die ein
berufsspezifisches Fach -, Spezial - oder Expertenwissen voraussetzen (z.B. im Sektor
„Gesundheit und Soziales“), diese sind aber von geringerer Bedeutung.
Gleichwohl unterstreicht die Entwicklung der Integrationen in eine (über -)betriebliche
bzw. schulische Ausbildung, dass das Jobcenter der Stadt Münster konsequent darauf
ausgerichtet ist, die regionale Nachfrage nach Fachkräft en zu bedienen. Dies lässt sich
zum einen daran festmachen, dass die absolute Zahl der Integrationen in Ausbi ldung im
Bereich SGB II im Zeitraum Oktober 2014 – August 20156 um 61 auf insgesamt 372 im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum (311) gestiegen ist.
5 Mit Integration ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit (inkl.
mithelfende Familien-Angehörige) sowie die Aufnahme einer (über-)betrieblichen oder schulischen Ausbildung gemeint.
6 Das Ausbildungsjahr umfasst eigentlich den Zeitraum 1. Oktober bis 30. September. Die Daten für September 2015
stehen jedoch noch nicht zur Verfügung, da die Datenbasis von statistischen Auswertungen durch die Bundesagentur für
Arbeit monatlich zum Stichtag mit einer festgelegten Wartezeit (3 Monate für die Grundsicherungsstatistik) gebildet wird.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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Abbildung 7: Sozialversicherungspflichtige Integrationen „Top 10“ - Ausbildung
Quelle: eigene Auswertung der Datenbank Open/PROSOZ; Stand November 2015
Zum anderen lässt sich ein relativer und absoluter Anstieg von Ausbildungsverhältnissen
im wachsenden Gesundheitssektor feststellen: Im Bereich der Altenpflege (Altenpfleg e-
helfer/In sowie Altenpfleger/I n) stieg die Anzahl der Integrationen von 10 (2014) auf 29
(2015). Bei den „Erzieher/Innen“ von 6 (2014) auf 14 im Berichtszeitr aum (vgl. Abb. 7) .
Dieses Ergebnis lässt sich unter anderem auf eine gezielte Beratung seitens der
Jobcoaches sowie auf punktuelle Informationsveranstaltungen wie z.B. „Betreuung und
Pflege“ am 09.12.2014 oder „Bildungsmesse Pflege“ am 03.09.2015 zurückführen.
1.2.4 Der Arbeitsmarkt 2016 - Ausblick
Die Konjunkturprognosen für Deutschland sind positiv, der Arbeitsmarkt bundesweit und
auch in Münster zeigt sich weiterhin in stabiler Verfassung, mit einem erwarteten Anstieg
der sozialversicherungspflichtigen Besch äftigung auch im Jahr 2016. Vor allem im G e-
sundheits- und Sozialbereich stei gt, dem Bundestrend folgend, auch in Münster die
Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften. Münsterspezifische Gewinne sind darüber
hinaus weiterhin insbesondere in den Branchenschwerpunkten Information und Kommu-
nikation, den Finanz - und Versicherungsdienstleistungen sowie im Wissenschafts- und
Bildungssektor zu erwarten.
Das Jobcenter der Stadt Münster verfolgt weiterhin das Ziel, erwerbsfähige Leistungsbe-
rechtigte passgenau in nachhaltige und existenzsichernde Beschäftigung zu vermitteln
bzw., wo dies nicht unmittelbar möglich ist, passgenau zu qualifizieren und ihnen eine
langfristige Perspektive auf dem 1. Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Interessant wird zu beobachten sein, welche n Einfluss eine (deutliche) Erhöhung des
Arbeitskräfteangebots infolge der aktuell zu beobachtenden Migrationsbewegungen auf
die Arbeitskräftenachfrage hat. Dabei ist nicht außer Acht zu lassen, dass durch die Ve r-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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sorgung, Betreuung und Integration der Flüc htlinge auch neue Bedarfe auf dem A r-
beitsmarkt entstehen.
Im Folgenden wird der Fokus auf das aktuelle Arbeitskräfteangebot gerichtet.
1.3 Arbeitskräfteangebot SGB II/III
Der Bestand der arbeitsuchenden und arbeitslosen Personen in Münster hat sich im
Vergleich zum Vorjahr in beiden Rechtskreisen, relativ betrachtet aber insbesondere im
SGB III, verringert.
Abbildung 8:
Bestand Arbeitsuchende 15.032 5.060 9.972
Bestand Arbeitslose 9.327 2.940 6.387
Männer 5.186 55,6% 1.599 54,4% 3.587 56,2%
Frauen 4.141 44,4% 1.341 45,6% 2.800 43,8%
15 bis 24 Jahre 892 9,6% 359 12,2% 533 8,3%
darunter: 15 bis 19 Jahre 167 1,8% 41 1,4% 126 2,0%
50 Jahre und älter 2.770 29,7% 859 29,2% 1.911 29,9%
darunter: 55 Jahre und älter 1.671 17,9% 583 19,8% 1.088 17,0%
Ausländer 1.931 20,7% 361 12,3% 1.570 24,6%
Schwerbehinderte 553 5,9% 164 5,6% 389 6,1%
Langzeitarbeitslose 3.857 41,4% 341 11,6% 3.516 55,0%
25 bis 54 Jahre 2.743 29,4% 134 4,6% 2.609 40,8%
55 Jahre und älter 1.002 10,7% 204 6,9% 798 12,5%
Strukturdaten: Stadt Münster - Arbeitskräfteangebot nach Rechtskreis
Stadt Münster SGB III SGB II
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat September 2015
Auffällig ist, dass beide Rechtskrei se annähernd die gleiche Struktur aufweisen, jedoch
die Gruppe der Ausländer im SGB II deutlich größer ist als im SGB III (24,6 % gege n-
über 12,3 %). Systembedingt ist auch die Gruppe der Langzeitarbeitslosen im SGB II mit
55,0 % signifikant größer als der Anteil der Langzeitarbeitslosen im SGB III mit 11,6 %
(vgl. Abb. 8) . Den Ausführungen in Kapitel 1.2 zu den steigenden Anforderungen des
Arbeitsmarktes wird im Folgenden die Struktur der leistungsberechtigten Personen im
SGB II, insbesondere auch zu Schul - und Berufsabschlüssen in Kapitel 1.3.1.1, gege n-
übergestellt.
1.3.1 Struktur der leistungsberechtigten Personen im Jobcenter Münster
Das Jobcenter der Stadt Münster unterstützt und betreut insgesamt 21.280 Personen,
davon knapp 14.770 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in rund 11.100 Bedarfsgemein-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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schaften (vgl. Abb. 9 und 10) . Die Entwicklung der Zahlen im Zeitverlauf (vgl. Abb. 11 )
zeigt, dass sich die wachsende Stadtbevölkerung Münsters insbesondere seit 2011 auch
im SGB II niederschlägt . Dabei ist der Bestan d der Langzeitleistungsbeziehenden und
der Arbeitslosen im SGB II relativ konstant geblieben, letzterer in 2015 sogar mit a b-
nehmender Tendenz.
Abbildung 9:
Insgesamt männlich weiblich
Personen in Bedarfsgemeinschaften 21.280 10.612 10.668
Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte 6.509 3.306 3.203
Unter 15 Jahre 6.256 3.193 3.063
15 Jahre und älter 253 113 140
Deutsche 5.372 2.728 2.644
Ausländer 1.019 530 489
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 14.771 7.306 7.465
15 bis 24 Jahre 2.911 1.401 1.510
25 bis 49 Jahre 8.335 3.941 4.394
50 Jahre und älter 3.525 1.964 1.561
Deutsche 10.727 5.363 5.364
Ausländer 3.889 1.866 2.023
Alleinerziehende 2.124 134 1.990
Langzeitleistungsbeziehende 9.239 4.275 4.964
17 bis 24 Jahre 1.240 562 678
25 bis 49 Jahre 5.244 2.198 3.046
50 Jahre und älter 2.755 1.515 1.240
Deutsche 7.070 3.327 3.743
Ausländer 2.060 896 1.164
Alleinerziehende 1.607 82 1.525
mit Erwerbseinkommen 3.123 1.379 1.744
Bisherige Verweildauer: unter 2 Jahre 760
Bisherige Verweildauer: 2 bis 4 Jahre 2.450
Bisherige Verweildauer: 4 Jahre und länger 5.959
Strukturdaten: Jobcenter Münster - Personen in der Grundsicherung für Arbeit
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik SGB II, Berichtsmonat Juni 2015
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 15 -
Abbildung 10:
Strukturdaten Jobcenter der Stadt Münster –
Bedarfsgemeinschaften in der Grundsicherung für Arbeit
gesamt
11.093
100,0 %
mit 1 Person 6.266 56,5 %
mit 2 Personen 2.003 18,1 %
mit 3 Personen 1.344 12,1 %
mit 4 Personen 789 7,1 %
mit 5 und mehr Personen 691 6,2 %
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherungsstatistik SGB II, Berichtsmonat Juni 2015
Abbildung 117:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundsicherstatistik und Arbeitslosenstatistik
Um die erwerbsfähigen Lei stungsberechtigten gemäß ihrer unterschiedlich en Lebenssi-
tuationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden sie en t-
sprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse von spezialisierten Jobco aches
beraten, die auch die relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren.
Dabei unterscheidet das Jobcenter der Stadt Münster zwischen folgenden Per sonen-
gruppen:
7 Die Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden wird durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit erst seit 2011 ausge-
wiesen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 16 -
Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre
25 bis 49-Jährige
über 50-Jährige / „50plus“8
Alleinerziehende
Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Menschen mit Behinderung und Rehabilitand/Innen
Gründungswillige und Selbständige
Die Organisationsstruktur des Jobcenters der Stadt Münster ist entsprechend ausgerich-
tet (vgl. Abschnitt 1.1.). Eine ausführliche Darstellung der Zielgruppen erfolgt in Abschnitt
1.3.1.2.
Eine Ausnahme bilden die Kund/Innen mit Migrationsvorgeschichte bzw. die Personen-
gruppe der Auslä nder/Innen, die grundsätzlich in allen Zielgruppen vertreten sind. Im
Rahmen des Projekts MAMBA („Münsters Aktionsprogramm für Migrantinnen und Mi g-
ranten und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im Münste r-
land“) werden Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt in einem
gesonderten Team durch spezialisierte Jobcoaches beraten. Zwar ist das Projekt MA M-
BA zum 30.06.2015 ausgelaufen, die gesonderte Betreuung des Personenkreises wurde
jedoch beibehalten. MAMBA ist deshalb in der folgenden Darstellung der Verteilung der
Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster weiterhin enthalten. Das Projekt wird ab
dem 01.01.2016 in einer neuen Förderphase fortgesetzt.
Abbildung 12:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
8 Die gesonderte Betreuung der Personengruppe der über 50-Jährigen wird zum 31.12.2015 mit Abschluss des Projekts
„50plus“ beendet (vgl. hierzu auch die Abschnitte 1.3.1.2 und 2.2.5), die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß
ihres Profils den übrigen Zielgruppen zugeordnet. Damit ändern sich entsprechend insbesondere die Struktur und auch
der Name der Zielgruppe „25- bis 49-Jährige“.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 17 -
Die prozentuale Verteilung der Zielgruppen (vgl. Abb. 12) entspricht im Wesentlichen
den Werten der Vorjahre. Die Zielgruppe der Kund/Innen über 50 Jahre hat allerdings
von 24 % auf 20 % Prozent abgenomm en. Rehabilitand /Innen und Menschen mit
Schwerbehinderung machen dagegen mit einer Steigerung um 3 % zum Vorjahr mittle r-
weile 8 % der im Jobcenter der Stadt Münster betreuten erwerbsfähigen Leistungsb e-
rechtigten aus. Die übrigen Zielgruppen sind hinsichtlich ihrer Anteile gleich geblieben
oder haben sich lediglich um einen Prozentpunkt verringert oder vergrößert.
Die Auswertung der Zielgruppe „Menschen mit Migrationsvorgeschichte“ wird gesondert
vorgenommen, da diese Personen in allen Zielgruppen vorzufinden sind. Um eine Migra-
tionsbetrachtung der Kundendaten des Jobcenters durchführen zu können, wird inne r-
halb der abgeschotteten Statistikdienststelle aus dem Melderegister der Stadt Münster
die Ku ndendatei mit den notwendigen Migrationsinformationen aus de m Melderegister
der Stadt Münster angereichert. Die Statistikdienststelle erstellt dann unter Beachtung
des Datenschutzes aggregierte statistische Auswertungen. Durch dieses Verfahren kann
die mit dem Kommunalen Integrationszentrum abgestimmte Betrachtungsweise von Mig-
ration für die Kundendaten des Jobcenters angewendet werden. Rund 99 % der vera r-
beiteten Daten konnten so eindeutig ermittelt werden.
Abbildung 13:
Quelle: Eigene Auswertung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung,
Stand: Januar 2015
Über die Hälfte aller Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster hat eine
Migrationsvorgeschichte. Ihr Anteil ist seit April 2014 von 49 % auf 52 % gestiegen (vgl.
Abb. 13). Abzuwarten bleibt die weitere Entwicklung der Zahlen 2016 und darüber hi n-
aus vor dem Hintergrund der Flüchtlingsmigration.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 18 -
Abbildung 14:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Der Anteil von männlichen und weiblichen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt
Münster ist weiterhin annähernd gleich groß (vgl. auch Abb. 7 und 8), unterscheidet sich
aber in den einzelnen Zielgruppen (vgl. Abb. 14). Am signifikantesten ist die Differenz bei
den Alleinerziehenden: Rund 9 6 % der Alleinerziehenden sind Frauen, während in den
übrigen Zielgruppen der Anteil der Männer höher ist. Die Hauptverantwortung für die
Erziehung von Kindern in sogenannten Einelternfamilien und damit auch die Thematik
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt somit überwiegend bei den Müttern.
1.3.1.1 Qualifikationsprofile und Einkommensstruktur der Leistungsberechtigten
Zwischen den Qualifikationsanforderungen, die an Beschäftigte gest ellt werden (vgl.
auch Kap. 1.2), und den Qualifikationsprofilen der Leistungsberechtigten im SGB II be-
stehen im Allgemeinen erhebliche Diskrepanzen. Diese Erkenntnis ist nicht neu und
wurde in der Vergangenheit bereits umfangreich thematisiert. Das Jobcenter der Stadt
Münster setzt umfangreiche Maßnahmen und Instrumente zur Qualifizierung der Lei s-
tungsberechtigten ein, insbesondere der Jugendlichen, aber auch der über 25 -Jährigen,
um sie erfolgreich in den Arbeitsmarkt mit seinen komplexen Anforderungen zu integri e-
ren. Angesichts der hohen Zahlen der Leistungsberechtigten o hne Schul- und Berufsab-
schluss oder nicht (mehr) verwertbarer Qualifikationen mögen die ergriffenen Maßna h-
men als ungenügend erscheinen. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass in vielen Fällen
die pe rsönlichen Rahmenbedingungen und /oder eine eingeschrä nkte Prozessfähigkeit
der Kundinnen und Kunden einer erfolgreichen Qualifizierungsmaßnahme im Weg st e-
hen und die Vorschaltung anderer Mittel oder einer begleitende Unterstützung erfordern,
um die Qualifizierungsfähigkeit des Leistungsberechtigten herzustellen bzw. um den Ab-
bruch einer Maßnahme zu vermeiden. Das Jobcenter der Stadt Münster wird den Ei n-
satz solcher vorbereitender und begleitender Maßnahmen weiter intensivieren.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 19 -
Schulabschluss9
Über ein Drittel der Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster hat nachweis-
lich keinen Schulabschluss (34,4 %). 24,1 % verfügen über einen Hauptschulabschluss,
2,2 % haben die Förderschule abgeschlossen (vgl. Abb. 15).
Abbildung 15:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Von den arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren haben 29,8 % nachweislich keinen
Schulabschluss, 23,7 % den Hauptschulabschluss und 4,5 % den Förderschulabschluss
(vgl. Abb. 16).
Angesichts der Tatsache, dass die Aufnahme einer Berufsausbildung und ein e
nachhaltige Perspektive auf dem Arbeitsmarkt ohne Schulabschluss, aber auch mit dem
Abschluss der Förder schule oder Hauptschule kaum möglich oder zumindest sehr
erschwert sind, ergreift das Jobcenter zahlreiche Maßnahmen, um den Erwerb eines
Schulabschlusses zu unterstützen. Bei den Jugendlichen wird insbesondere eng mit
dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie den Schulen kooperiert, um
Schulabbrüche zu vermeiden und die Schüler/Innen zur Absolvierung eines
(höherwertigen) Schulabschlusses zu motiviere n. Darüber hinaus kann das Jobcenter
gem. § 81 SGB III lediglich die Weiterbildungskosten zum nachträglichen Erwerb des
Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses übernehmen,
insofern die Leistungsberechtigten dies selbst anstreben.
9 Nicht berücksichtigt wurden die Fälle, bei denen dieses Merkmal statistisch (noch) nicht erfasst ist („ohne Angabe“) und
Leistungsberechtigte, die (noch) keiner Zielgruppe zugeordnet sind.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 20 -
Abbildung 16:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Für eine Analyse zu den Schulabschlüssen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Jobcenter der Stadt Münster sind 841 Datensätze von erwerbsfähigen Leistungsberech-
tigten ausgewertet worden, die einen Schul - oder Berufsabschluss selbst anstreben.
Zum Zeitpunkt der Erhebung (Oktober 2015) waren 414 erwerbsfähige Leistungsberech-
tigte arbeitslos, davon 82 Personen unter 25 Jahre und 332 Personen über 25 Jahre .
Davon hatten 36 Personen unter 25 Jahre und 173 Personen über 25 Jah re keinen
Schulabschluss oder den Abschluss der Sonderschule L/G. Eine Förderung zum nac h-
träglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses wäre für diesen Personenkreis also gem.
§ 81 SGB III möglich. Dieses Ziel wurde jedoch nur mit insgesamt sechs erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten direkt angestrebt. Hierbei handelt es sich um fünf Personen unter
25 Jah re und eine Person über 25 Jahre . Bei der Mehrheit der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten (über 50 % der Jugendlichen und fast 58 % der erwerbsfähigen Lei s-
tungsberechtigten im Alter von 25 – 49 Jahre) reichten die Deutschkenntnisse zum Zeit-
punkt der Datenerhebung nicht aus, um erfolgreich den Hauptschulab schluss zu erwer-
ben, so dass zunächst Maßna hmen der Sprachförderung (Integrations kurs etc.) vorra n-
gig waren . B ei den übrigen Leistungsberechtigten wurden andere Maßnahmen ang e-
strebt oder standen in der Person liegende Gründe dem Ziel „Nachholen des Haup t-
schulabschlusses“ entgegen.
Von August 2014 bis Juli 2015 nahmen insgesamt 152 erwerbsfähige Leistungsberech-
tigte an Maßnahmen teil, bei denen die Möglichkeit zur Vorbereitung auf die externe Prü-
fung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses vorhanden war. Davon nahmen 47 Perso-
nen an einer Maß nahme teil, bei denen die Vorbereitung auf die e xterne Prüfung zum
Erwerb des Hauptschulabschlusses Schwerpunkt der Maßnahme war . Insgesamt sind
24 Teilnehmende zur Externen Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses ang e-
treten, davon haben 21 Personen den Hauptschulabschluss Kl. 9 oder Kl. 10 tatsächlich
erworben.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 21 -
Nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, denen die Möglichkeit zum nachträgl i-
chen Erwerb des Hauptschulabschlusses geboten wird, nehmen diese auch wahr. Bei-
spielsweise ist das Modul zur Vorbereit ung auf die e xterne Prüfung zum Erwerb des
Hauptschulabschlusses im Rahmen des gewerblich-technischen Trainingscenter im Zeit-
raum August 2014 bis Juli 2015 von keinem der Teilnehmenden genutzt worden. Bei-
spielhaft zeigt eine Analyse der Maßnahme „Schulabsc hluss Plus“ für Jugendliche zu-
dem, dass oftmals trotz eingehender Bemühungen aller Beteiligten das gesteckte Ziel
zum gegebenen Zeitpunkt aus diversen Gründen nicht erreicht werden kann. Insgesamt
waren der Maßnahme 19 Teilnehmende zugewiesen worden, davon haben 9 Personen
die Maßnahme abgebrochen. Gründe für den Abbruch waren psychische Überforderung
(3), Schwangerschaft (2 ), mangelnde Motivati on (2 ), schulische Überforderung (1) und
Suchtmittelkonsum (1).
Insgesamt ist das Angebot des Jobcenters der Stadt Münster an Maßnahmen und Tei l-
nahmeplätzen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses größer als der Bedarf. D as Job-
center wird seine Bemühungen fortsetzen und intensivieren, Jugendliche, aber auch
(junge) Erwachsene mit entsprechender beruflicher Perspektive beim Erwerb des
Hauptschulabschlusses zu unterstützen. Grundsätzlich jedoch ist die Verringerung der
jungen Menschen ohne Schulabschluss eine Aufgabe des Bildungssystems und der Ge-
samtgesellschaft. Hier sind verstärkte präventive Ansätze gefragt.
Berufsabschluss10
In Parallele zur Analyse der Schulabschlüsse überrascht es nicht, dass ein großer Anteil
der Leistungsberechtigten im SGB II auch über keine abgeschlossene Berufsausbildung
verfügt. Im Jobcenter der Stadt Münster betrifft dies 63,1 % der Leistung sberechtigten
insgesamt. Hinzu kommen weitere 3,9 %, die einen in Deutschland nicht anerkannten
Berufsabschluss haben (vgl. Abb. 17).
10 Nicht berücksichtigt wurden die Fälle, bei denen dieses Merkmal statistisch (noch) nicht erfasst ist („ohne Angabe“) und
Leistungsberechtigte, die (noch) keiner Zielgruppe zugeordnet sind.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 22 -
Abbildung 17:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Um die Chancen auf eine existenzsichernde und nachhaltige Berufsperspektive der Leis-
tungsberechtigten zu steigern, investiert das Jobcenter der Stadt Münster deshalb in
großem Umfang in qualifizierende (abschlussbezogene) Weiterbildungen, insbesondere
einzelbetriebliche Umschulungen, aber auch überbetriebliche und schulische Maßna h-
men. So wurden bis zum 22.10.2015 insgesamt 113 Umschulungen gefördert, davon 66
(58,4 %) für Männer und 47 (41,6 % ) für Frauen. Von den 113 geförderten Leistungsb e-
rechtigten haben 47 Personen (40,7 %) eine Migratio nsvorgeschichte. Die Umschu-
lungsberufe richten sich dabei an de n Potenzialen der Umsch üler/Innen, aber auch den
Bedarfen des regionalen Arbeitsmarkts aus. So sind die „Top 5“ der Umschulungsberufe
Altenpflegehelfer/In, Berufskraftfah rer/In und Busfahrer/In, Hauswirtschafter/In, Fachi n-
formatiker/In und Industriekaufmann/ -frau. Zusätzlich zu den Umschulungen werden
zahlreiche weitere Qualifizierungsmaßnahmen geförde rt (s. Übersicht in Kap. 3.3 ). Bei
den Leistungsberechtigten, die über einen Berufsabschluss verfügen, der in Deutschland
nicht anerkannt ist, gilt es besonders, an die vorhandenen Potenziale anzuknüpfen und
für den deutschen Arbeitsmarkt nutzbar zu machen. Dies wird insbesondere hinsichtlich
des zu erwartenden Zuwachses an geflüchteten Leistungsberechtigten eine zunehmend
wichtige Rolle spielen.
Jugendlichen und jungen Erwachsene mit Schulabschluss11 muss eine möglichst rasche
Anschlussperspektive für eine Berufsausbildung oder ein Studium eröffnet werden. Von
großer Bedeutung ist in diesem Zusammenhang weiterhin die gute Vernetzung und Z u-
sammenarbeit mit der Stabstelle „Übergang Schule und Beruf“ im Amt für Schule und
Weiterbildung, den Berufsberater/Innen der Agentur für Arbeit, der Jugendhilfe, der J u-
gendberufshilfe und we iteren Akteuren. Insbesondere für die Jugendl ichen, die noch
nicht ausbildungsreif sind oder für die beispielsweise eine Einstiegsqual ifizierung oder
11 Die Verteilung von Berufsabschlüssen der unter 25-Jährigen wird nicht gesondert dargestellt, da dieses Merkmal für die
Altersgruppe, die sich generell mitten im Berufsfindungs- und Ausbildungsprozess befindet, nicht aussagekräftig ist.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 23 -
eine Berufsvorbereitende Maßnahme nicht in Frage kommt, werden spezielle Förderu n-
gen angeboten. Konkrete Maßnahmen und Projekte sind in den Abschnitten 2.2.2, 2.4.2
und 3.2 aufgeführt.
Um insbesondere das Angebot an praxisbezogenen einzelbetrieblichen Ausbildungs -
und Umschulungsplätzen mit anschließender Übernahmemöglichkeit weiter auszuba u-
en, geht der Arbe itgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters der Stadt Münster
diesbzgl. offensiv auf Arbeitgebende zu.
Einkommensstruktur aus Erwerbstätigkeit12
68,3 % der Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster erzielen kein
Einkommen (5.057 Männer und 4.977 Frauen, vgl. Abb. 18).
Abbildung 18:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
31,7 % der Leistungsberechtigten sind sogenannte Erwerbsaufstocker. Sie erhalten
neben ihrem Erwerbseinkommen auch Transferleistung en und reduzieren damit ihre
Hilfebedürftigkeit und ihre Abhängigkeit von staatlichen Sozialleistungen. Auf dem Weg
zu einer Beendigung des Leistungsbezuges kann e ine (Teilzeit -)Beschäftigung den
ersten Schritt darstellen und weitere berufliche Chancen und Perspektiven eröffnen.
Allerdings gelingt es einem Großteil der Aufstocker langfristig nicht, das erzielte
Erwerbseinkommen siginifikant zu steigern und ihren eigenen Lebensunterhalt bzw. den
ihrer Bedarfsgemeinschaft vollständig zu bestreiten. Insbesondere die hohen Mietkosten
in Münster und der Mangel an erschwinglichem Wohnraum erschweren den Weg aus
dem Leistungsbezug, so dass die Reduzierung d er Anzahl der Langzeitleistungs -
beziehenden für das Jobcenter der Stadt Münster eine große Herausforderung
12 In der Statistik wurden nicht alle Kundinnen und Kunden des Jobcenters der Stadt Münster erfasst. Nicht berücksichtigt
wurden die Kundinnen und Kunden, die keiner Fachstelle zugeordnet sind.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 24 -
darstellt13. Für Leistungsberechtigte, die einer niedrig entlohnten Tätigkeit nachgehen,
sowie (Allein-)Erziehende und gesundheitlich Eingeschränkt e ist der Zugang zu einer
existenzsichernden Beschätigung besonders schwer.
1.3.1.2 Zielgruppen und Bedarfslagen
Das Profiling und die Hi lfeplanung für die Leistungsberechtigten wird nach dem fa:z -
Modell14 durchgeführt. Dabei wird ein für die Kundin/den Kunden vorrangig anzustrebe n-
des Förderziel vereinbart. Für über ein Drittel der Leistungsberechtigten ist aus ve r-
schiedenen Gründen (insbesondere Absolvierung einer allgemein - oder berufsbildenden
Schule oder einer Ausbildung, Erziehung eines Kindes unter 3 Jahren, Pflege ei-
ner/eines Angehörigen) derzeit keine Hilfeplanung erforderlich . Diese Personen sind bei
den nachfolgend aufgeführten Darstellungen der Verteilung der Förderziele, gesamt und
zielgruppenspezifisch, nicht berücksichtigt15.
Abbildung 19:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Mit 24 % der übrigen Leistungsb erechtigten wird die Direktvermittlung16 angesteuert. Mit
knapp Dreiviertel der Leistungsberechtigten, mit denen eine Hilfeplanung entwickelt wird,
13 Vgl. hierzu auch die Ergebnisse der Mini-Job-Studie „Struktur, Rahmenbedingungen und Hintergründe von Mini-Jobs in
der Region Münsterland. Kurzbericht 2015“, die im Auftrag der Regionalagentur Münsterland und der „Initiative der Kom-
munalen Jobcenter in der Region Münsterland“ erstellt worden ist.
14 Das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster. fa:z© = Förderansatz: Ziel
15 Auch die Leistungsberechtigten, für die noch kein Förderziel vereinbart wurde, tauchen sind in diesen Zahlen entspre-
chend nicht auf. Als Folge weichen die Zahlen in diesem Abschnitt von den Zahlen der Statistik der Bundeagentur für
Arbeit in den Abbildungen 8 und 10 sowie von den Anteilen der Männer und Frauen in den Zielgruppen in Abbildung 14
ab.
16 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integra-
tion in Arbeit möglich. Mit vielen Arbeitsuchenden muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, z. B. durch
ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen, auch durch den Arbeitgeber- und Ver-
mittlungsservice des Jobcenters, notwendig, um die Kundin/den Kunden passend am Arbeitsmarkt zu platzieren.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 25 -
müssen zunächst andere Ziele als die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. A r-
beitsmarkt verfolgt werden (vgl. Abb. 19).
Aus Abbildung 20 ist ersichtlich, welche Ressourcenbereiche den einzelnen Förderzielen
zugrunde liegen und ggf. einer Stärkung bedürfen.
Abbildung 20: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell
Neben den allgemeinen Kundenstrukturdaten w erden im R ahmen der jährlichen A r-
beitsmarktplanung auch die individuellen Bedarfe der jeweiligen Zielgruppen (vgl. Abbil-
dung 12) in gesonderten Planungsworkshops analysiert und berücksichtigt. Die Pl a-
nungsworkshops werden unter Beteiligung des Jobcenter -Beirats sowie Vertreter/Innen
der relevanten Fachämter durchgeführt. Im Folgenden werden die einzelnen Zielgruppen
kurz beschrieben und die wesentlichen Handlungsbedarfe aufgezeigt.
Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahre / U25
Im Jobcenter der Stadt Münste r werden durchschnittlich 2.6 00 Jugendliche und junge
Erwachsene im Alter von 15 bis unter 25 Jahre betreut. Davon besuchen ca. 1.000 Ju-
gendliche eine allgemein - oder berufsbildende Sch ule. Fast 5 00 weitere Jugendliche
stehen dem Arbeitsmarkt aktuell nicht zur Verfügung, weil sie beispielsweise eine b e-
triebliche, schulische oder außerbetriebliche Ausbildung, eine berufsvorbereitende Maß-
nahme oder eine Einstiegs qualifizierung (EQ) absolvieren, sich der Kindeserziehung
widmen, der Leistungsanspruch (noch) nic ht geklärt ist, etc. Im August waren 681 Ju-
gendliche und junge Erwachsene arbeitslos oder arbeitsuchend registriert, davon 270
(39,6 %) weibliche und 411 (60,4 %) männliche. D ie Förderziele verteilen sich wie folgt
(vgl. Abb. 21):
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 26 -
Abbildung 21:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Der hohe Anteil der Zielgruppe U25, mit denen zunächst die Stärkung der Wettbewerb s-
fähigkeit angesteuert wird (47 %), ergibt sich überwiegend aus der Tatsache, dass ein
großer Teil der ar beitslosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren
keine abgeschlossene Schul- und Berufsausbildung besitzt und das Jobcenter der Stadt
Münster durch Qualifikation eine nachhaltige und existenzsichernde berufliche Perspe k-
tive schaffen möchte . Daher steht der Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger I ntegration“
auch für 2016 weiterhin im Vordergrund. Die Fachstelle U25 führt in diesem Sinne seit
dem 01.01.2012 mit spezialisierten Ausbildungsstellenvermittler /Innen die Ausbildungs-
vermittlung in Eigenregie durch. Die Einmündung in Ausbildung wird dabei aktiv und sys-
tematisch nach einem 10 -Punkte-Plan verfolgt. Zur zusätzlichen Unterstützung der Au s-
bildungssuchenden wurde bereits zum 01.04.2014 eine gemeinsame Jugendservicestel-
le mit der Agentur für A rbeit eingerichtet. Die bewährten gemeinsamen Beratungen der
Jobcoaches mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit finden seit dem in zweiwöchi-
gem Abstand statt. Mit dieser und weiteren Maßnahmen wird auch den J ugendlichen
Rechnung getragen, die dem Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt bereits näher stehen (22
% im Förderziel Direktvermittlung), um sie gezielt zu unterstützen und zu integrieren.
Mit den Ausbildungsbegleitenden Hilfen und der Assistierten Ausbildung, die zum
01.05.2015 neu eingeführt wurde (das Jobcenter der Stadt Münster beteiligt sich an e i-
ner von der Agentur für Arbeit ausgeschriebenen Maßnahme), unterstützt das Jobcenter
der Stadt Münster förderungsbedürftige junge Menschen in der Ausbildung
1. beim Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten,
2. bei der Förderung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten und
3. bei der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Die Verbesserung des Schulabschlusses wird außerdem in den Beratungen immer wie-
der als Ziel in den Vorder grund gerückt, um den Weg in Ausbildung zu ebnen. Im Pla-
nungsworkshop für das Jahr 2016 wurde festgehalten, dass insgesamt etwa 380 J u-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 27 -
gendliche aus der Fachstelle U25 über keinen Schulabschluss verfügen. Daher werden
Maßnahmen zur entsprechenden Unterstütz ung vom Jobcenter weiter finanziert (u.a.
Schulabschluss Plus).
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben verstärkt gezeigt, dass nicht alle Jugend-
lichen ohne Weiteres imstande oder motiviert sind, einen Schulabschluss zu erla ngen
bzw. nachzuholen oder eine Ausbildung zu absolvieren , wie die exemplarische Auswe r-
tung zu den Maßnahmen zum Nachholen des Hauptschulabschlusses zeigt (vgl. A b-
schnitt 1.3.1.1). So gilt es mit immerhin 20 % zunächst die Prozessfähigkeit (z. B. au f-
grund schwieriger persönlicher Rahmenbedingungen oder eingeschränkter lebensprakti-
scher Kompetenzen) zu stärken. Auch für diese jungen Menschen werden vermehrt ge-
eignete Maßnahmen und Projekte durchgeführt . In Fortsetzung der erfolg versprechen-
den Ansätze aus den vergangenen Jahren liegt einer der Handlungsschwerpunkte im
Jahr 2016 weiterhin auf der Zielgruppe der Jugendlichen, insbesondere auf der gezielten
und bedarfsgerechten Förderung benachteilig ter junger Menschen (vgl. die detaillierten
Darstellungen in den Abschnitten 2.2.2, 2.4.2 und 3.3, hier insbesondere Abbildung 49).
25- bis 49-Jährige
Die Gruppe der 25 -49-Jährigen umfasst systematisch gesehen all diejenigen erwerbsf ä-
higen Leistungsberechtigten, die keiner anderen Zielgruppe zugeordnet werden. Sie ist
mit 39,0 % aller erwerb sfähigen Leistungsberechtigten die quantitativ größte und sicher
auch heterogenste Zielgruppe. Von den 2.765 Personen, mit denen eine Hilfeplanung
erstellt wurde, sind 1.024 (37 %) Frauen und 1.741 (63 %) Männer.
Abbildung 22:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Für immerhin ein Drittel der 25 - bis 49-Jährigen wird über das Förderziel der Direktve r-
mittlung kurz- bis mittelfristig die Integration in Beschäftigung angestrebt (vgl. Abb. 22).
Das bewährte Beratungs - und Unterstützungsangebot und insbesondere auch die Ei n-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 28 -
bindung des Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters der Stadt Münster als
direkte Schnittstelle zu den Arbeitgebenden, werden 2016 fortgesetzt und ausgebaut
(vgl. die Abschnitte 2.2.2. und 2.4 .2). Des Weiteren soll durch beschäftigungsvorberei-
tende Angebote mit Arbeits - und Berufsbezug ein „gleitender“ Übergang in den 1. A r-
beitsmarkt gestaltet werden: z.B. durch individuelle Stärkenermittlung mit Praxisbezug
oder in Form einer assistierten Arbei tsaufnahme durch ein begleitendes Coaching. Die
Angebote sollen aufeinander aufbauen und in einen kontinuierlichen Beratungsprozess
eingebettet sein.
Für die ca. zwei Drittel Leistungsberechtigten der Zielgruppe, mit denen zunächst andere
Ziele als die Dir ektvermittlung verfolgt werden, soll der Fokus 2016 zum einen auf die
Aufrechterhaltung und Stärkung bzw. Wiederherstellung der Beschäftigungsf ähigkeit
gelegt werden. Eine große Herausforderung besteht darin, Angebote zu kreieren, die mit
den Bedürfnissen und Erwartungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten überei n-
stimmen. Des Weiteren zeigt die Erfahrung aus dem Jahr 2015 und davor, dass bei der
Aktivierung und Entwicklung von „weichen“ Ressourcen ein längerer Zeitraum berüc k-
sichtigt werden sollte, damit sich die angestrebten Ziele wirkungsorientiert entfalten kö n-
nen. Diese Erkenntnis soll 2016 verstärkt in die individuelle Beratung und in die Konz i-
pierung von Fördermaßnahmen einfließen.
Knapp 63 % der Personen in dieser Zielgruppe sind Langzeitleistungsbeziehende und
stehen damit, wie bereits 2015, im geschäftspolitischen Fokus des Jobcenters der Stadt
Münster. Konkrete Ziele, Maßnahmen und Projekte für Langzeitleistungsbeziehende und
Langzeitarbeitslose in den Jahren 2015 und 201 6 sind in den Abschnitt en 2.2.2, 2.4.2
und 3.3 dargestellt.
Über 50-Jährige / „50plus“
In der Zielgruppe der über 50 -Jährigen wurde mit 1.907 Leistungsberechtigten ein Fö r-
derziel festgelegt. 786 Personen (41,2 %) davon sind Frauen und 1.121 (58,8 %) Mä n-
ner.
Viele der älteren Arbeitsuchenden bringen für die Arbeitsmarktintegration förderliche
Qualitäten wie Berufserfahrung, Zuverlässigkeit und Problemlösungskompetenzen mit.
Dennoch haben s ie es schwerer als jüngere Menschen, wieder Arbeit zu finden, wenn
sie einmal arbeitslos g eworden sind. Dies ist nicht nur auf Vorbehalte der Arbeitgebe n-
den, sondern auch auf objektiv vorhandene Leistungseinschränkungen z urückzuführen.
So wird mit 42 % der über 50-Jährigen Leistungsberechtigten zunächst die Stabilisierung
der Erwerbsfähigkeit angestrebt, weil schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen
vorliegen, die die Integration in Arbeit schwierig oder unmöglich gesta lten. Dies umfasst,
wie in allen Zielgruppen, auch psychische Erkrankungen. Mit weiteren 38 % stehen z u-
nächst die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit oder der Prozessf ähigkeit an (vgl. Abb.
23).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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Abbildung 23:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Das Jobcenter der Stadt Münster hat in den vergangenen Jahren durch die Teilnahme
an dem Projekt „Perspektive 50plus“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
zusätzliche personelle Ressourcen und Eingliederungsmittel für die Beratung, Förderung
und Integration der über 50 -Jährigen Leistungsberechtigten nutzen können und hiermit
gute Erf olge erzi elt (vgl. hierzu Abschnitt 2.2.5 ). Mit Auslaufen des Projekts zum
31.12.2015 werden die hinzugewonnenen Kompetenzen hinsichtlich der Zielgruppe der
älteren Arbeitsuchenden im Jobcenter der Stadt Münster in den Regelbetrieb überführt.
Insbesondere sollen weiterhin Maßnahmen und Aktivitäten für Leistungsberechtigte mit
eingeschränkter Leistungsfähigkeit durchgeführt werden, die nicht nur unter den Älteren,
den Menschen mit Schwerbehinderung und den Rehabilitanden, sondern in allen Zie l-
gruppen vorhand en sind (vgl. Abschnitt 3.3, z. B. „Arbeitsdiagnostik für psychisch E r-
krankte und Krankheitseinsichtige“). Auch präventive Maßnahmen zur Erhaltung der G e-
sundheit, wie z. B. „Aktiv und Fit in den Job“, haben in den letzten Jahren an Bede utung
gewonnen, aus der Einsicht heraus, dass sich Arbeitslosigkeit an und für sich nac hteilig
auf die Leistungsfähigkeit auswirken kann.
Alleinerziehende
Für fast die Hälfte der Alleinerziehenden (47 %) ist eine Hilfeplanung zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht erforderlich, da Erziehende bis zum 3. Lebensjahr des Kindes dem A r-
beitsmarkt nicht zur Verfügung stehen müssen ( vgl. §10 SGB II). Mit diesen Personen
wird rechtzeitig vor dem 3. Geburtstag des jüngsten Kindes eine perspektivische Ber a-
tung durchgeführt.
Von den 825 Alle inerziehenden, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde, sind 775
(95,8 %) weiblich und 50 (4,2 %) männlich. Gemein ist beiden, dass sie die hauptsächl i-
che Sorge für die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Kinder tragen. Oftmals
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 30 -
stellen ni cht ausreichende Betreuungsarrangements für die Kinder ein Haup thindernis
für die Integration in Beschäftigung dar. Daher wird mit 40 % der Alleinerziehenden die
Stärkung der Prozessfähigkeit angestrebt (vgl. Abb. 24). Dabei werden unter konsequen-
ter Einbeziehung der kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II in K o-
operation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien insbesondere die Möglich-
keiten der Sicherstellung oder Ausweitung der Kinderbetreuung ausgelotet.
Zusätzlich verfügt m ehr als die Hälfte der Zielgruppe nicht über eine abgeschlo ssene
Ausbildung oder eine verwertbare berufliche Qualifizierung. Der Zugang zum ersten A r-
beitsmarkt und damit in eine mögliche eigenständige Finanzierung des Lebensunterhalts
ist dadurch deutlich erschwer t, entsprechend steht für 31 % der Alleinerziehenden z u-
nächst die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit , insbesondere durch eine Qualifizierung,
an. Darüber hinaus haben Alleinerziehende oftmals mit psychischen Belastungssituatio-
nen und gesun dheitlichen Einschränkungen zu kämpfen. 16 % der Alleinerziehenden
verfolgen vorrangig die Stabilisierung ihrer Erwerbsfähigkeit.
Abbildung 24:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Die größte Herausforderung liegt in der sinnvollen Ve rknüpfung der bestehenden Ang e-
bote unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen und strukturellen Ra h-
menbedingungen. So ist für (Allein -)Erziehende eine Reihe modularer, aufeinander au f-
bauender Teilzeit-Maßnahmen (z. B. „Impulse für Erwerbsarbe it“, „Teilzeiterstausbi l-
dung“, „Step by step zum Ziel“) konzipiert worden, die sich in den vergangenen Jahren
bewährt haben und somit fortgesetzt werden (vgl. hierzu die Darstellung der Förderi n-
strumente in Abschnitt 3.3).
Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Die Gruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte setzt sich aus verschiedenen
Personengruppen zusammen. Hierzu zählen erw erbsfähige Leistungsberechtigte mit
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 31 -
ausländischer Staatsangehörigkeit g enauso wie Personen, die bereits in Deutschland
geboren und aufgewachsen und deren Eltern Migrantinnen bzw. Migranten sind (sog e-
nannter vererbter Migrationshintergrund), aber auch Deutsche mit persönlicher Migrat i-
onsvorgeschichte. Die Abbildung der Förderziele (vgl. Abb. 25) lässt sich nur anhand der
Ausländer/Innen abbilden (vgl. hierzu die Ausführungen in Kapitel 1.3.1).
Abbildung 25:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Mit 1.912 Ausländer/Innen wurde ein Förderziel vereinbart, davon sind 899 (47 %) Fra u-
en und 1.013 (53 %) Männer. Mit fast der Hälfte (47 %) dieser leistungsberechtigten
Ausländer/Innen wurde das Förderziel „Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ vereinbart.
Dies ist zu großen Teilen auf den Ressourcenbereich der Qualifikation, d. h. einge-
schränkte Deutschkenntnisse und fehlende oder nicht anerkannte Schul- und Berufsab-
schlüsse zurückzuführen. Zum Erlernen der Deutschkenntnisse abso lvieren viele der
Ausländer/Innen bzw. Migrant/Innen zunächst einen Integrationskurs, da rüber hinaus
bietet auch das Jobcenter Maßnahmen mit Spracherwerbsanteil an („Basiskompetenzen
für Arbeit“, „Integrationsseminar für Migrant/Innen“). Des Weiteren liegt auch für die Leis-
tungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte ein Hauptaugenmerk auf dem Erwerb
eines Schulabschlusses und einer beruflichen Qualifikation.
Schon j etzt verfügt über die Hälfte aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Job-
center der Stadt Münster über eine Migrationsvorgeschichte. Für das kommende Jahr ist
durch die Flüchtlingszuwanderung auch im Jobcenter der Stadt Münster mit einem mas-
siven An stieg der Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte zu rechnen. Ent-
sprechend wird der Fokus 2016 neben weiteren geschäftspolitischen Handlungsschwe r-
punkten auf der Gruppe der Flüchtlinge lie gen. Dabei werden die im R ahmen des Pr o-
jekts MAMBA seit 2008 gesammelten Erfahrungen, Kompetenzen und Netzwerkkontakte
auf die Beratungs - und Förderstrategien für Flüchtlinge übertragen und weiter ausg e-
baut.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 32 -
Bislang liegen jedoch keine verlässlichen umfa ssenden Aussagen zum Profil der Perso-
nengruppe der Flüchtlinge vor. Die verfügbaren Daten sprechen jedoch laut eines B e-
richts des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) 17 dafür, dass die berufl i-
che Qualifikation der Flüchtlinge noch deutlich geringer ist als bei andere n Ausländer-
gruppen; im Bereich der schulischen Bildung ist das Gefälle kleiner. Angesichts des g e-
ringen Durchschnittsalters - 55 % der Flüchtlinge sind unter 25 Jahre, ca. 80 % unter 35
Jahre – besteht jedoch ein erhebliches Potenzial, das durch Investitio nen in Bildung und
Ausbildung, begleitet von sprachfördernden Maßnahmen, gefördert werden kann.
Insgesamt wird prognostiziert, dass die geflüchteten Menschen eine hohe Arbeits - und
Integrationsmotivation mitbringen. Gleichzeitig ist Arbeit eine der wicht igsten Vorausset-
zungen für eine gelingende Integration und ein selbstbestimmtes Leben. Zur Unterstü t-
zung dieses Ziels wird das Jobcenter der Stadt Münster verstärkt Maßnahmen für die
zielgerichtete und individuelle Beratung und Förderung der Flüchtlinge in itiieren18. Dabei
soll an die vorhandenen Potenziale angeknüpft und insbesondere die Anerkennung von
vorhandenen Bildungs- und Berufsabschlüssen inten siv vorangetrieben werden. In E r-
gänzung werden Angebote zur Feststellung der berufspraktischen Kompetenzen , der
beruflichen Orientierung und Qualifikation eingesetzt. Da im Regelfall nicht davon au s-
zugehen ist, dass die geflüchteten Menschen bei Einreise über ausreichende Deutsc h-
kenntnisse für eine arbeitsmarktliche und soziale Teilhabe verfügen19, wird eine intensive
Vermittlung von Sprachkenntnissen, ggf. auch Alphabetisierung, dem Qualifizierungs -
und Integrat ionsprozess vorgeschaltet werden bzw. diesen begleiten müssen. Diese
werden ergänzt durch Informationen zur Kultur und dem Wertesystem der neuen Heimat
sowie zum deutschen Sozialsystem, dem Bildungssystem und der Arbeitswelt. Das
Hauptziel besteht darin, das Selbsthilfepotenzial der geflüchteten Leistungsberechtigten
und ihre Handlungsfähigkeit für den deutschen Arbeitsmarkt zu stärken.
Menschen mit Behinderung und Rehabilitand/Innen
Die Gruppe der Menschen mit Behinderung im Jobcenter der Stadt Münster umfasst all
diejenigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die über eine Schwerbehinderung
oder einen Grad der Behinderung von mindestens 30 in Verbindung mit einer Gleichstel-
lung bzw. Zusicherung der Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit
einem fes tgestellten Bedarf an beruflicher Rehabilitation , sogenannte Rehabilitanden ,
dieser Gruppe zugerechnet. Mit 652 Personen der Zielgruppe wurde ei n Förderziel ver-
einbart, 284 (43,6 %) von Ihnen sind weiblich und 368 (56,4 %) männlich,
Gemeinsames Kennzeichen ist allen Menschen mit Behinderung, dass sie z. T. schwer-
wiegende gesundheitliche Einschränkungen mitbringen, die in der Regel Einfluss auf die
Leistungsfähigkeit haben und bei der beruflichen Integration mit berüc ksichtigt werden
müssen. Dementsprechend wurde mit 63 % der Zielgruppe die Stabilisierung der E r-
werbsfähigkeit vereinbart (vgl. Abb. 26) . Geeignete Maßnahmen zur Erreichung dieses
Förderziels sind auch im Maßnahmenportfolio für 2016 enthalten, z. B. „Arbeitserpro-
bung im Berufsförderungswerk“.
17 „Flüchtlinge und andere Migranten am deutschen Arbeitsmarkt: der Stand im September 2015“
18 Die konkrete Planung war bis Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.
19 vgl. auch den IAB-Forschungsbericht 3/2015 „Early Intervention – Modellprojekt zur frühzeitigen Arbeitsmarktintegration
von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern“
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 33 -
Abbildung 26:
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: August 2015
Aber die Erfahrung der Beratungs - und Integrationsarbeit für Schwerbehinderte und Re-
habilitanden zeigt auch, dass in den meisten Fällen nicht die Beseitigung der gesund-
heitlichen Einschränkungen Ziel sein kann, sondern vielmehr deren A kzeptanz und das
Ausloten der individuellen Leistungsfähigkeit. Für das Jahr 2016 soll daher der Schwer-
punkt weiterhin auf der Gewinnung von „passgenauen“ Arbeitsplätzen für diese Perso-
nengruppe liegen. Hierfür sollen weiterhin schwerpunktmäßig individuelle , auf die Zie l-
gruppe abgestimmte Coaching -Angebote genutzt werden (vgl. hierzu die ausführlichen
Darstellungen der Maßnahmen und Aktiv itäten in den Abschnitten 2.2.2 , 2.4.2 und 3.3).
Auch monetäre Anreize für Arbeitgebende im Zusammenhang mit einer Arbeitsaufna h-
me sind weiterhin erforderlich, damit Menschen mit Behinderung der (Wieder-)Einstieg in
die Erwerbstätigkeit gelingen kann. Ein weiterer Schwerpunkt wird sein, in Vorbereitung
auf die Integration in den Arbeitsmarkt die Beschäftigungsfähigkeit de r einzelnen Perso-
nen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzu-
stellen. Hier kommen auch künftig bewährte stabilisierende Angebote zum Einsatz, die
sich an der individuellen Leistungsfähigkeit der Teilnehmenden ausric hten (vgl. hierzu
die Abbildung 50 im Abschnitt 3.3).
Selbstständige und Gründungswillige
In der Fachstelle „Selbständige“ des Jobcenters der Stadt Münster werden ausschließ-
lich die hauptberuflich Selbständigen betreut. Zentrale Kriterien der hauptberuflichen
Anerkennung einer selbständigen Tätigkeit im SGB II sind der zeitliche Umfa ng der Un-
ternehmung (mehr als 15 Stunden in der Woche) sowie das (zu erwartende) Gewinnei n-
kommen. Die Anzahl der hauptber uflich Selbständigen lag im August 2015 bei 146 Per-
sonen. Etwa ein Viertel davon sind Personen mit Migrationsvorgeschichte. Eine Darstel-
lung der Anteile der Förderziele für diese Personen gruppe ist nicht sinnvoll , da sich die
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 34 -
Ressourcenbereiche des fa:z -Modells nur auf einen kleinen Teil der Selbständigen a n-
wenden lassen.
Hinsichtlich der Dauer des ALG II-Bezuges fällt auf, dass fast zwei Drittel der hauptberuf-
lich Selbständigen zwischen 19 und 24 Monaten im Leistungsbezug sind. Differenziert
nach der Höhe des Gewinneinkommens kann beobachtet we rden, dass 21 Personen
(16 %) kein Einkommen haben, 34 Personen (26 %) ein Einkommen bis 450 EU R, 36
Personen (28 %) ein Einkommen zwischen 450 und 850 EUR und 34 Personen (39 %)
ein Einkommen über 850 EUR generieren.
Die Zahl der Existenzg ründungen ist in den letzten Jahren eher rückläufig, gleichwohl
besteht weiterhin ein Beratungsbedarf insbeson dere von gründungswilligen Langzeitb e-
ziehenden. Dies zeigt, dass die Gründung aus der Arbeitslosigkeit bzw. aus einer sub-
jektiv empfundenen Perspektivlosigkeit auf dem sozialversicherungspflichtigen Arbeit s-
markt nach wie vor für die Betroffenen eine Altern ative darstellt, an die die Erwartung
eines existenzsichernden Einkommens und einer sinnstiftenden Tätigkeit gerichtet ist.
Es ist dem Jobcenter der Stadt Münster wichtig, gemeinsam mit Gründungswilligen bzw.
mit Bestandsselbständigen realistische Chancen und Risiken dieser Alternative zu eruie-
ren und sie zu unterstützen. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags gem. §1 SGB II sol-
len die erwerbsfähigen Leistungsberechtigen - hier: die Gründungswilligen und Existenz-
gründer bzw. bereits selbstän dig Tätigen – auch künftig in ihrer Eigenverantwortung g e-
stärkt und dabei unterstützt werden, durch die selbständige Tätigkeit ihre Hilfebedürfti g-
keit zu verringern bzw. zu beenden. Dies bezieht sich zum einen auf die Aufnahme bzw.
Ausübung einer selbständigen Tätigkeit. Zu m anderen soll in den Fällen, bei denen mi t-
tel- bis langfristig keine tragfähige, hilfeunabhängige selbständige Unternehmung zu e r-
warten ist, weiterhin eine qualitative Ausstiegsberatung stattfinden, bei der auch and ere
Möglichkeiten in Betracht gezogen we rden (z.B. die Aufnahme einer sozialversich e-
rungspflichtigen Tätigkeit). Die bewährten Maßnahmen für Selbständige und Grü n-
dungswillige werden auch 2016 fortgesetzt (s. Abbildung 50 in Abschnitt 3.3).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 35 -
2 Ziele und Geschäftspolitische Schwerpunkte
2.1 Ziele des Jobcenters der Stadt Münster
Das Zielsystem des Jobcenter der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen
Auftrag des Grundsicherungsträgers aus. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es
den Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Me n-
schen entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenver antwortung der Leistungsbezi e-
henden zu s tärken und Unterstützung bei der Aufnahme bzw. Beibehaltung einer E r-
werbstätigkeit zu leisten, so dass der Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten
werden kann.
Eine hohe Arbeitsqualität und langfristig ausgerichtetes, strategisches Vorgehen sind bei
der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags unser Ziel. Die Umsetzung der anspruchsvollen
und vielfältigen Aufgaben wird fortlauf end beobachtet, analysiert und optimiert. Die Pro-
zesse innerhalb des Jobcenters werden anhaltend weiterentwickelt, neue Handlungsfe l-
der werden erschlossen und bestehende ausgeweitet.
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Gr undsicherungs-
träger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden
in einer Bund -Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen
nach §48a SGB II festgeschrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grun dsiche-
rung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf drei Ziele gemessen:
In § 48b SGB II ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen zw i-
schen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen
sind. Weitere, unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt - und Integ-
rationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im SGB II Rechnung tragen
und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherstellen. Die unterstütze n-
den Ziele wurden durch das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes
Nordrhein-Westfalen (MAIS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion NRW
der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die Handlungsschwerpunkte für die
nordrhein-westfälischen Jobcenter ab. Lokale Ziele zwischen dem Jobcenter der Stadt
Münster und dem MAIS NRW ergänzen die Zielvereinbarung um zusätzliche kommunale
Schwerpunkte und Handlungsfelder.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 36 -
Im Folgenden wird zunächst eine Bilanz der Umsetzung und Erreichung der für 2015
gesteckten Ziele und geschäftspolitischen Schwerpunkte gezogen sowie eine Auswe r-
tung zu den Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, dem Mittelabfluss aus dem Ei n-
gliederungstitel, den passiven Leistungen und zum auslaufenden Projekt „Perspektive
50plus“ vorgenommen. Im Anschluss werden d ie für das Jahr 2016 vereinbarten Bu n-
desziele sowie die geschäftspolitischen Schwerpunkte des Landes NRW und die strat e-
gische Ausrichtung des Jobcenters der Stadt Münster unter Darstellung der geplanten
Maßnahmen und Aktivitäten erläutert.
2.2 Bilanz 201520
2015 zeigte sich der Arbeitsmarkt bundesweit in einer soliden Verfassung. Die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen verzeichnete deutliche Zuwächse und
die Arbeitslosigkeit konnte recht skreisübergreifend gesenk t werden. Bundesweit, aber
insbesondere auch in Münster, profitierte der SGB III -Bereich allerdings deutlich stärker
und direkter von dem Anziehen der Konjunktur. Für die SGB II -Leistungsbeziehenden
gestaltet sich die Aufnahme einer nachhaltigen Beschäftig ung weiterhin schwierig, die
Beschäftigungsperspektiven sind eingeschränkt. Die steigenden Meldungen von Flüch t-
lingen und Migrant/Innen führten insbesondere in der zweiten Jahreshälfte zu einem A n-
stieg der Zahlen erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (vgl. auch Kapitel 1.2.).
2.2.1 Kennzahlen nach §48a SGB II
Die Kennzahlen nach § 48a SGB II stehen eng miteinander in Beziehung. Sie bilden den
Kern der Arbeit der Grundsicherungsträger ab.
Zielgröße Kennzahl Zielwert 2015
I. Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
Veränderung der Summe
der Leistungen zum L e-
bensunterhalt
Die Zielerreichung wird auf
der Grundlage eines Monit o-
rings beobachtet.
II. Verbesserung der
Integration in
Erwerbstätigkeit
Integrationsquote Das Ziel ist im Jahr 2015
erreicht, wenn die Integrat i-
onsquote um 1,5% über
dem Vorjahr liegt.
III. Vermeidung von
langfristigem
Leistungsbezug
Veränderung des B estands
der Langzeitleistungsbezi e-
her
Das Ziel ist erreicht, wenn
der Bestand an Langzeitleis-
tungsbeziehern im Jahr
2015 gegenüber dem Vo r-
jahr stagniert.
20 Bei der Darstellung der einzelnen Werte zur Zielerreichung ist zu beachten, dass die Datenbasis von statistischen
Auswertungen durch die Bundesagentur für Arbeit monatlich zum Stichtag mit einer festgelegten Wartezeit gebildet wird.
Nach dieser Zeit kann davon ausgegangen werden, dass eine vollständige Erfassung aller Fälle erfolgt ist. Für die Grund-
sicherungsstatistik SGB II (z. B. zur Integrationsquote) beträgt die Wartezeit 3 Monate. Daten der Arbeitsmarktstatistik (z.
B. zur Arbeitslosenquote) werden dagegen am aktuellen Rand abgebildet.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 37 -
zu I) Die Zielerreichung zur Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der
Grundlage eines Monitorings beobachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht.
zu II) Die Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit wird insbesondere anhand
der Integrationsquote abgebildet. Das Jobcenter der Stadt Münster hat das mit
dem Mini sterium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein -
Westfalen (MAIS NRW) vereinbarte Ziel für das Jahr 2015 erreicht, wenn die I n-
tegrationsquote um 1,5 % über dem Vorjahr liegt.
Abbildung 27:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung
Ergebnis:
Von Januar bis einschließlich August 2015 wurden durch das Jobcenter
32,554 Mio. € für die Sicherung des Lebensunterhaltes der Leistungsbezi e-
henden bewilligt. Das sind 2,9 % mehr als im Vorjahreszeitraum. Dies lässt
sich auf den gestiegenen Bestand an Bedarfsgemeinschaften und die gesti e-
genen Kosten im Rahmen der Regelsatzerhöhun g zurückführen (vgl. hierzu
auch Kap. 2.2.4. zu den Passiven Leistungen).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 38 -
Abbildung 2821:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung
zu III) Das Ziel der Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug stellt ganz b esondere
Anforderungen an die Integrationsfachkräfte. Für das Jahr 2015 ist das mit dem
Ministerium für Arbeit, Integrat ion und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen
(MAIS NRW) vereinbarte Ziel erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand der
Langzeitleistungsbeziehenden gegenüber dem Vorjahr nicht steigt. Den Bestand
der Langzeitleistungsbeziehenden bei steigenden Fallz ahlen konstant zu halten,
erfordert die gemeinsame Anstrengung aller am Vermittlungsprozess beteiligten
Personen und Institutionen.
21 Bei der Anzahl der Integrationen handelt es sich um die Jahresfortschrittswerte seit Jahresbeginn
Ergebnis:
Bis einschließlich August 2015 wurde eine Integrationsquote von 16,0% e r-
reicht. Die Abweichung zur unterjährigen Solllinie beträgt 0,8 %. In Za hlen
ausgedrückt: Im Zeitr aum Januar bis August 2015 konnten insg esamt 2.347
Personen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Das bedeutet, sie h a-
ben entweder mit einer Berufsausbildung angefangen, eine sozialversich e-
rungspflichtige Beschäftigung oder eine selbständige Tätigk eit aufgenommen.
Dies sind 195 Integrationen mehr als im Vorjahreszei traum, der unterjährige
Sollwert für den Monat Juli 2015 wird um 134 Integrationen übertroffen (vgl.
Abb. 27 und 28) . Nach aktuellem Stand ist also im weiteren Verlauf des Ja h-
res von einer Zielerreichung auszugehen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 39 -
Abbildung 29:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung
2.2.2 Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte
Die zusätzlichen Schwerpunkte der Arbeitsmarkt - und Integrationspolitik legen, neben
den in § 48a SGB II geregelten Zielgrößen, den Fokus auf das unterschiedliche Klientel
der Jobcenter, um einen zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz sicherzustellen.
Aus den landesweiten und lokalen Zielen ergaben sich für das Jobcenter der Stadt
Münster im Jahr 2015 insgesamt fünf Handlungsschwerpunkte:
Ergebnis:
Im August 2015 waren durchschnittlich 9.201 Personen im Langzeitleistung s-
bezug beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldet, im Vorjahresmonat betrug
die durchschnittliche Anzahl 9.216 (vgl. Abb. 29) . Der unterjährig e Sollwert
wurde also um 15 Personen unterschritten, von einer Zielerreichung zum Ja h-
resende ist auszugehen. Durchgeführte Maßnahmen zur Zielerreichung der
Kennzahlen werden nachfolgend unter Punkt 2.2.2 ausführlich erläutert.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 40 -
Unabhängig von den genannten Kennzahlen und den ergänzenden Schwerpunkten zur
Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik ist die Förderung von Frauen gemäß § 1 Abs. 2 Nr.
4 SGB III zur Verbesserung der beruflichen Situation und Beseitigung bestehender
Nachteile durch die vom Jobcenter der Stadt Münster durchgeführten Beratu n-
gen/Maßnahmen sichergestel lt. Ziel ist dabei die konsequente Gleichstellung der G e-
schlechter (vgl. auch Kapitel 2.4.4).
A) Integrationen
Der Schwerpunkt Integrationen soll, ergänzend zu der in §48a SGB II geregelten Ken n-
zahl der Integrationsquote, den Fokus auf die Vermittlung von erwerbsfähigen Hilfebe-
dürftigen in eine nachhaltige und existenzsichernde Beschäftigung setzen. Ziel ist es,
dass die Kundin bzw. der Kunde trotz der in Münster h ohen Kosten der Unterkunft ihren
bzw. seinen Lebensunterhalt dauerhaft aus selbst erwirtschaf teten Mitteln bestre iten
kann. Fast zwei Drittel der im Jobcenter der Stadt Münster erzielten Integrationen sind
nachhaltig, d.h. die erwerbsfähige Person befindet sich auch 12 Monate nach Aufnahme
der Beschäftigung noch in einem sozialversicherungspflicht igen Arbeitsverhältnis. Die
Nachhaltigkeitsquote hat sich dabei in den vergangenen Jahren fortlaufend positiv ent-
wickelt, von 59,7 % im Jahr 2013 über 61,1 % 2014 zu 65,1 % in 2015 (Stand jeweils
Juni).
Arbeitsmarktpolitischer
Schwerpunkt
Ziele 2015
Steigerung der Anzahl und
Nachhaltigkeit der Integrationen
Wir unterbreiten gezieltere Beratungsangebote und er-
arbeiten verbesserte Angebotskonzepte.
Wir schaffen mehr Transparenz über die Stellenangebote
im Münsterland.
Wir bauen die Dienstleistungen für Arbeitgebende aus.
Wie entwickeln neue Förderstrategien.
Wir vermeiden Drehtüreffekte.
Zur Zielerreichung hat das Jobcenter der Stadt Münster die folgenden Maßnahmen initi-
iert und umgesetzt:
Mit dem Perspektivzentrum des Jobcenters wurde ab Januar 2015 systematisch e in
systemisch-lösungsorientierten Beratungsansatz erprobt und die Erfolge und Misse r-
folge präzise ausgewertet. Die ersten Ergebnisse sind positiv22.
Die Einführung einer münsterlandweiten Jobbörse mit Stellenangeboten aus dem
Münsterland wurde geprüft, war jedoch in 2015 nicht finanzierbar und wurde desw e-
gen vorerst nicht umgesetzt.
22 Eine ausführliche Auswertung wird in den Eingliederungsbericht des Jobcenters der Stadt Münster, der bis zum
31.05.2016 erstellt wird, einfließen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 41 -
Der Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters hat zum 2. Mal eine Jo b-
centermesse durchgeführt und ein Forum für Arbeitsuchende und Arbeitgebende aus
verschiedenen Wirtschaftsbranchen geschaffen, um sich gegenseitig kennen zu le r-
nen und Bewerbungsgespräche führen zu können.
Mehrere Arbeitgebende nutzten das Raumangebot im Jobcenter, um sich und ihre
Stellenangebote im Rahmen des „Joboffice“ zu präsentieren. Außerdem wurden
branchenbezogene Informationsveranstaltungen durchgeführt, wie z.B. „Betreuung
und Pflege“. Das Angebot richtete sich an alle Bürger/Innen der Stadt Münster.
Für alle Zielgruppen wurden Angebote zur Zielerreichung zur Ver fügung gestellt,
exemplarisch sind das Bewerbercenter und Maßnahmen bei einem Arbeitgeber zu
nennen. Darüber hinaus sind zielgruppenspezifische Angebote unterbreitet worden,
z.B. „Schulabschluss Plus“ (Nachholen des Hauptschulabschlusses inkl. Pädagog i-
scher Begleitung) oder „Erziehende auf dem Weg in Erwerbsarbeit“, insbesondere
für Alleinerziehende.
Die Nachbetreuung der Kund/Innen nach Arbeitsaufnahmen wurde bei Bedarf im
Perspektivzentrum ermöglicht. Für die Jugendlichen stehen hierfür die ausbildung s-
begleitenden Hilfen zur Verfügung. Alleinerziehende profitieren von der Maßnahme
„Stabilisierung einer Teilzeit-Erstausbildung“.
Zur Vermeidung von Drehtüreffekten wurden nachhaltig angelegte Dienstleistung s-
ketten entwickelt, die z.B. die begleitende Berat ung von Aufstocker/Innen sicherste l-
len.
B) Langzeitleistungsbeziehende
Langzeitleistungsbeziehende sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ab Vollendung
des 17. Lebensjahres, inklusive der Schüler/Innen), die in den vergang enen 24 Monaten
mindestens 21 M onate hilfebedürftig waren. Über 60 % der erwerbsfähigen Leistung s-
beziehenden in Münster stehen im Langzeitleistungsbezug. Rund 40 % der erwerbsfähi-
gen Leistungsberechtigten beziehen seit 4 Jahren oder länger Leistungen nach dem
SGB II. Unter den Langzeitl eistungsbeziehenden befinden sich viele Alleinerziehende,
über 50-Jährige und Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2015
Steigerung der Aktivierung und In-
tegration von Langzeitleistungsbezie-
henden und Förderung des inklusiven
Arbeitsmarkts
Wir werden gezielt Anreize zur Aufnahme einer Be-
schäftigung schaffen und anbieten.
Wir setzen den Fokus auf Bedarfsgemeinschaften
mit Jugendlichen, die 17 Jahre alt werden.
Wir beteiligen uns an Drittmittel finanzierten Projek-
ten.
Wir verbessern die soziale und berufliche Teilhabe
und die mittelfristige Integration von besonders
benachteiligten Zielgruppen in den ersten Arbeits-
markt.
Wir entwickeln neue Förderstrategien.
Wir fördern den inklusiven Arbeitsmarkt in Münster.
Auch der Langzeitleistungsbezug wird durch die Kennzahlenvorgaben des § 48a aufge-
griffen und abgebildet. Ergänzend wird bei den Handlungsschwerpunkten die Aktivierung
der Langzeitleistungsbeziehenden, insbesondere der Menschen mit Behinde rungen,
betrachtet und gefördert. Für 2015 wurde konkret anvisiert, die Aktivierungsquote von
Langzeitleistungsbeziehenden im Vergleich zum Vorjahr um 5 % zu steigern.
Abbildung 30
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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Zur Zielerreichung hat das Jobcenter die folgenden Maßnahmen umgesetzt:
Die Gewährung von Einstiegsgeld bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung wurde aufgrund der sich abzeichnenden finanziellen Rahmenbedi n-
gungen des Jobcenters der Stadt Münster im Eingliederungstitel nicht forciert.
Die Analyse der Bedarfsgemeinschaften mit Jugendlichen, die 17 Jahre alt werden,
und die Ableitung von Handlungsstrategien wurden aufgrund der Fülle von Projekten
des Jobcenters vorerst nicht umgesetzt.
Den Langzeitleistungsbeziehenden wurde eine Vielzahl von qualifizierenden Angebo-
ten unterbreitet, darunter viele zielgruppenspezifische Maßnahmen, wie z.B. „I mpuls
50plus“, eine auf die Dauer von drei Jahren angelegte Maßnahme zur beruflichen
und persönlichen Standortbestimmung und Berufs(neu) -orientierung. Selbständigen
wurde zur Stabilisierung der Selbständigkeit bzw. Erörterung von Alternativen das
Individualcoaching angeboten.
Ein Antrag für das ESF 23-Bundesprogramm für Langzeita rbeitslose wurde gestellt.
Ziel des Programms ist es, arbeitsmarktferne langzeitarbeitslose Leistungsbezieher
im SGB II nachhaltig in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dies erfolgt
durch eine gezielte Betriebsakquise und ein intensives Coaching im Vorfeld des Pro-
jektbeginns sowie begleitend bei Arbeitsaufnahme. Anfängliche Minderleistungen der
Arbeitnehmenden werden den Arbeitgebenden durch Lohnkostenzuschüsse ausg e-
glichen. Es wurden Projektmittel in der Höhe von ca. 2 Mio EUR beantragt, mit denen
55 Förderfälle generiert werden sollen. Projektstart war der 01.07.2015. Die ersten
Teilnehmer/Innen sind in das Programm eingemündet, das in 2016 fortgesetzt wird.
Mit öffentlich geförderter Beschäftigung wurden sozialversicherungspflichtige A r-
beitsplätze, verbunden mit Coaching und arbeitsmarktnaher Qualifizierung, gescha f-
fen und somit die Integration von Menschen, die in mehreren Ressourcenbereichen
einer Stärkung bedürfen, ermöglicht.
Es wurden neue zielgruppenspezifische Angebote für Lang zeitleistungsbeziehende
konzipiert und entsprechende Maßnahmen durchgeführt: Intensivcoaching (alle Zie l-
gruppen), Jobbrücke (Wohnungslose), Jobwerkstatt (Arbeitsgelegenheiten mit fla n-
kierender Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung), Angebote für psychisch
und physisch Beeint rächtigte und spezielle Angebote für Jugendliche und junge E r-
wachsene.
23 ESF = Europäischer Sozialfond.
Ergebnis:
Der unterjährige Zielwert wurde um 1,8 % überschritten (vgl. Abb. 30), von einer
Zielerreichung zum Jahresende ist auszugehen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
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Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich erfolgreich auf das Bundesprogramm "S o-
ziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ beworben und den Zuschlag für die bis zu dreijähr i-
ge Förderung von 50 Arb eitsplätzen bei gemeinnützig en oder öffentlichen Trägern
erhalten. Gefördert werden können Arbeitsverhältnisse, die zusätzlich und wettb e-
werbsneutral sind und im öffentlichen Interesse liegen. Die geförderten Arbeitsplätze
werden mit Leistungsberechtigten besetzt, die seit mindestens vier Jahren im SGB II-
Leistungsbezug sind und während dieser Zeit nicht oder nur kurze Zeit selbstständig
oder abhängig beschäftigt waren, zusätzlich in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ki n-
dern leben oder gesundheitliche Einschrän kungen haben. Das Ziel, die Teilnehme n-
den durch die gewonnene Berufserfahrung in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren,
wird durch ein begleitendes Coaching unterstützt.
In Kooperation mit der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster und „Lernen fördern e. V.“
hat das Jobcenter der Stadt Münster sich erfolgreich für die Teilnahme an dem Bu n-
desprogramm zur intensivierten Beratung und Eingliederung von schwerbehinderten
Menschen beworben und das Projekt „Münstersche Initiative für Erwerbsarbeit nach
Maß für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte – PASST“ initi-
iert.
Die Zusammenarbeit mit der Fachstelle „Hilfen für schwerbehinderte Menschen im
Arbeitsleben“ des Sozialamts Münster wurde ausgeweitet, insbesondere auch durch
den Arbeitgeber- und Vermittlungsservice des Jobcenters.
Im Rahmen der 1. Münsteraner Arbeitsmarktkonferenz wurden gemeinsam mit Ve r-
treterinnen und Vertretern aus Politik, von Kammern, Arbeitnehmer - und Arbeitg e-
berverbänden und Trägern der freien Wohlfahrtspflege Lösungsansätze zur Förde-
rung der Integration von Langzeitleistungsbeziehenden erarbeitet.
Im Rahmen des Fachtages „Münster auf dem Weg zum inklusiven Arbeitsmarkt“, der
in Zusammenarbeit mit dem Sozialamt Münster durchgeführt wurde, hat das Jobcen-
ter gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern (Schwerbehinderten vertretungen,
Arbeitgeberverbände und Kammern, Beratungsstellen, Vereine, Integrationsunte r-
nehmen, Politik, der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit B e-
hinderung, der Beirat des Jobcenters der Sta dt Münster und weiteren Betroffenen)
Ideen entwickelt, um den Inklusiven Arbeitsmarkt in Münster auszubauen, die Tei l-
habe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben weiter voran zu treiben und
Barrieren weiter abzubauen.
C) Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II
Das Ziel der kommunalen Eingliederungsleistungen ist die Verwirklichung einer gan z-
heitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung der Leistungsb eziehenden
bei der Eingliederung in Arbeit. Hierzu können folgende Leistungen erbracht werden:
- die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege
von Angehörigen
- die Schuldnerberatung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 45 -
- die psychosoziale Beratung
- die Suchtberatung
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2015
Die Erbringung der kommunalen Ein-
gliederungsleistungen nach § 16a SGB
II verbessern
Wir entwickeln Handlungsstrategien zur Konkretisierung
der Zusammenarbeit mit den Trägern.
Wir initiieren ein Controlling zu den kommunalen Eingli e-
derungsleistungen.
Wir unterbreiten den Leistungsberechtigten konsequent
das Angebot der kommunalen Eingliederungsleistungen.
Wir fokussieren die Zusammenarbeit mit Anbietern und
Dritten.
Der Einsatz bzw. Erfolg der kommunalen Eingliederungsleistungen ist insbeso ndere von
der intensiven und zielgerichteten Zusammenarbeit der beteiligten Stellen abhängig.
Diesbezüglich hat das Jobcenter folgende Maßnahmen veranlasst:
Es wurden Handlungsstrategien für die k ommunalen Eingliederungsleistungen am
Beispiel der Zielgruppe der Alleinerziehenden entwickelt.
Die Entwicklung eines Controllings zur Inanspruchnahme der kommunalen Eingliede-
rungsleistungen wurde initiiert und an den technischen Gegebenheiten ausgerichtet
installiert. In einem regelmäßigen Monitoring werden die Prozesse reflektiert und wei-
ter optimiert.
Die Arbeitshilfe zu den k ommunalen Eingliederungsleistungen wurde überarbeitet
und der Fokus der Jobcoaches auf die verstärkte Unterbreitung der Leistungen g e-
lenkt.
Das Jobcenter der Stadt Münster hat am Qualitätsarbeitszirkel des MAIS NRW zu
den kommunalen Eingliederungsleistungen mitgewirkt und sich mit anderen Jobcen-
tern zu verschiedenen Qualitätsaspekten ausgetauscht.
Die Umsetzung des Verfahrens zur Betreuung minderjähriger und behinderter Kinder
im Rahmen der kommunalen Eingliederungsleistungen wurde in Zusammenarbeit mit
dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien optimiert. Außerdem wurde eine g e-
meinsame Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Lösungsansätzen für bestehende B e-
treuungsengpässe ins Leben gerufen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 46 -
D) Jugendliche/Unter 25-Jährige
Knapp ein Fünftel der beim Jobcenter der Stadt Münster gemeldeten erwerbsfähigen
Hilfebedürftigen sind Personen unter 25 Jahren. Bei i hnen liegt der Fokus auf einer a b-
geschlossenen Schul- bzw. Berufsausbildung und anschließender Integration in de n Ar-
beitsmarkt, Zeiten der Arbeitslosigkeit sind zu vermeiden. Für 2015 wurde das Ziel g e-
steckt, die durchschnittliche Jugendarbeitslosigkeit in Münster im Bereich des SGB II um
weitere 0,2 % gegenüber dem Vorjahr zu senken.
Abbildung 3124
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung
Die Jugendarbeitslosenquote in Münster verläuft im Vergleich zum Land NRW und zum
Bund bereits auf einem recht niedrigen Niveau. Die weitere Senkung dieser Quote um
weitere 0,2 % war deshalb ein sehr ambitioniertes Ziel, das mit diversen zielgerichteten
Maßnahmen verfolgt wurde:
24 Der unterschiedliche Verlauf der Linien bei gleichen Prozentwerten ergibt sich aus den Rundungsergebnissen und der
Beschränkung der Werte auf eine Nachkommastelle.
Ergebnis:
Im Berichtsmonat November 2015 beträgt d ie durchschnittliche Jugendarbeitslose n-
quote für den Rechtskreis SGB II 2,5%, der Sollwert w ird damit um 0,1 % leicht ve r-
fehlt (vgl. Abb. 31). Das gesteckte Ziel wird zum Jahresende voraussichtlich nicht
mehr erreicht werden können.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 47 -
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2015
Verbesserung der Integration von
Jugendlichen, insbeso ndere in den
Ausbildungsmarkt, und Reduzierung
der Jugendarbeitslosigkeit
Wir verbessern die Ausbildungschancen.
Wir erweitern und systematisieren die Angeb ote in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und We i-
terbildung.
Wir fördern außerbetriebliche Ausbildungen.
Wir prüfen das Angebot Außerschulischer Ler nort /
Produktionsschule NRW.
Wir entwickeln neue Förderstrategien.
Das quantitative Angebot außerbetrieblicher Ausbildungsplätzen wurde erweitert. Es
konnten ein integrativer und 14 kooperative außerbetriebliche Ausbildungsplätze b e-
setzen werden.
Es wurden neue Angebote zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit ins Leben gerufen
z.B. das Werkstattbüro koKA („kreativ orientiert mit Kurs auf Ausbildung/Arbeit“) und
das Angebot „Zukunft sichern“ zur Berufsausbildungsfindung. Hier werden Jugendl i-
che mit Schulabschluss bei der Suche nach einem betrieblichen Ausbildungsplatz
durch aufbauende Qualifizierung und die Durchführung von betrieblichen Praktika
unterstützt.
Das Jobcenter hat sich an der Workshopreihe der zugelassenen kommunalen Träger
bei der Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung ( G.I.B.) zur Einbindung
in das Projekt „Kein Abschluss ohne Anschluss“ beteiligt. Die Arbeitsgruppe setzt
sich mit der aktiven Einbindung von kommunalen Jobcentern in die Umsetzung des
Landesvorhabens KAoA auseinander. In der Arbeitsgruppe wird herausgearbeitet,
wie die Beratung, Förderung und Begleitung von SGB II -Jugendlichen im Übergang
von Schule in den Beruf in Kooperation zwischen den Jobcentern und den anderen
Akteuren zu gestalten ist. Es wer den die 4 Handlungsfelder im kAoA Prozess bea r-
beitet und Handlungsempfehlungen für andere Optionskommunen in Form eines
Wegweisers erarbeitet.
Das Angebot der Jugendservicestelle wurde weiter ausgebaut, z.B. durch gemei n-
same Beratungen der Jobcoaches mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Ah-
len-Münster.
Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Schule und Weiterbildung, der Stabsstelle
„Übergang Schule-Beruf“ und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien wurde
insgesamt erweitert und systematisiert. Dabei sind die Abstimmung sgespräche mit
dem Amt für Schule und Weiterbildung zum Angebot eines außerschulischen Ler n-
orts/einer Produktionsschule NRW noch nicht abgeschlossen.
Seit dem 01.07.2015 beteiligt sich das Jobcenter der Stadt Münster mit dem Projekt
„LernRaum Europa , skills4work - skills4life“ am ESF -Programm „ Integration durch
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 48 -
Austausch“ (IdA). Das Projekt richtet sich an benachteiligte Jugendliche und junge
Erwachsene im Alter von 18 – 35 Jahren ohne Berufsausbildung, die durch einen
Auslandsaufenthalt ihre berufliche Orientierung und Ausbildungsfähigkeit verbessern
und dadurch die Chance auf eine betriebliche Ausbildung erhalten. Ebenso können
junge Erwachsene teilnehmen, die die trotz Ausbildung und/oder beruflicher Erfa h-
rung, aber aufgrund persönlicher Problemlagen od er Krisen einen schlechten Z u-
gang zum Ausbildungs - und Arbeitsmarkt haben und die durch die Mobilitätserfa h-
rung ihre Wettbewerbssituation verbessern können.
Das Jobcenter nutzt d ie Assistierte Ausbildung, um besonders förderungsbedürftige
Jugendliche in A usbildung auch im Betrieb und hinsichtlich des Berufsschulunte r-
richts zu unterstützen.
Ungeachtet der Tatsache, dass die Jugendarbeitslosenquote nicht weiter gesenkt we r-
den konnte, wurden für die Zielgruppe der unter 25 -Jährigen im Ausbildungsjahr
2014/2015 insgesamt 278 und damit knapp 60 Integrationen mehr erzielt als im vora n-
gegangenen Ausbildungsjahr (219 Integrationen). In Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit
aus 2015 wird auch im Jahr 2016 ein Schwerpunkt des Jobcenters der Stadt Münster in
der weiteren Verbesserung der Integration von Jugendlichen, insbesondere in den Au s-
bildungsmarkt, liegen. Konkrete Aktivitäten und Maßnahmen werden im Abschnitt 2.3 .2
erläutert.
E) Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Die Zahl der Menschen mit Migrationsvorgeschichte kann statistisch nicht ermittelt we r-
den, deswegen muss hilfsweise die statistische Größe der Ausländer/Innen herangez o-
gen werden, um die Entwicklung bei den Migrant/Innen zu verfolgen bzw. zu steuern
(vgl. Abschnitt 1.3.1).
Für 2015 wurde konkret ang estrebt, arbeitslose Ausländer/Innen gemäß ihrem Anteil an
allen Arbeitslosen, d.h. mit 22 %, zu aktivieren.
Ergebnis:
Der Anteil der Aktivierung von ausländischen Arbeitslosen an allen Aktivierungen von
Arbeitslosen liegt im Berichtsmonat August 2015 bei 18,3 % und damit, wie durc h-
gängig seit Jahresbeginn 2015, unterhalb des Sollwerts (vgl. Abb. 32). Eine Zielerfül-
lung zum Jahresende ist nicht mehr umsetzbar.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 49 -
Abbildung 32
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung
Hier muss erläutert werden, dass drittmittelfinanzierte Maßnahmen (überwiegend
Sprach- und Integrationskurse) gemäß den statistischen Vorgaben der Bundesagentur
für Arbeit nicht als Aktivierung gelten. Für den Großteil der ausländischen Arbeitslosen
steht jedoch zunächst die Förderung von deutschen Sprachkenntnissen im Vordergrund,
zudem ist der Besuch eines Integrationskurses oftmals ausländerrechtlich verpflichtend.
Die Teilnahme an den Kursen umfasst mehrere Monate bis hin zu einem Jahr, erst dann
können in der Regel weitere Maßnahmen zur berufli chen Eingliederung angestoßen
werden.
Dem Jobcenter der Stadt Münster stehen hier also lediglich begrenzte Steuerungsmög-
lichkeiten zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund zeigt sich, dass die Zielvereinbarung
ambitioniert und eine Zielerreichung nicht realistisch ist. Gleichwohl hat das Jobcenter
der Stadt Münster diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Aktivierung der Menschen
mit Migrationsgeschichte durchgeführt:
Arbeitsmarktpolitischer
Schwerpunkt
Ziele 2015
Verbesserung der Akt ivierung
der Mensch en mit Migration s-
vorgeschichte
Wir bieten gezieltere Förderangebote an.
Wir überprüfen unsere Leistungsbeschreibungen auf Ku l-
tursensibilität.
Wir unterstützen die Kund/Innen bei der Anerkennung von
ausländischen Berufsabschlüssen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 50 -
Wir verbessern unsere Netzwerkarbeit und Kooperationen.
Wir fördern die Kultursensibilität der Arbeitgeber.
Wir schaffen spezielle Beratungsangebote für Mi g-
rant/Innen und Bleibeberechtigte.
Wir entwickeln neue Förderstrategien.
Im Rahmen der Maßnahme nausschreibungen wurden die Leistungs beschreibungen
des Jobcenters auf die Berücksichtigung der Kultursensibilität überprüft bzw. ergänzt.
In Kooperation mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) und Frauen & B eruf
wurden konkrete Strategien, insbesondere für Migrantinn en und Migranten , entwi-
ckelt, um einen verbesserten Zugang zur Beratung zu ermöglichen.
Seit November 2015 ist das Jobcenter am „Integration Point“ Münster bete iligt und
gewährleistet in diesem Rahmen die enge Zusammenarbeit mit seinen Kooperati-
onspartner/Innen, um die soziale und arbeitsmarktliche Integration von Asylsuche n-
den und Flüchtlingen zu erreichen.
Für die Beratung Jugendlicher und junger Erwachsener zur Anerkennung im Ausland
erworbener Schul - und Hochschulabschlüsse wird das Angebot „Integration durch
Qualifikation“ der Volkshochschule Münster (IQ-Netzwerk) genutzt.
Gemeinsam mit dem Kommunalen Integrationszentrum und weiteren Akteuren wur-
de eine Arbeitsgruppe zum Thema „Interkulturelle Öffnung“ zur interkulturellen Se n-
sibilisierung von kle in- und mittelständischen Unternehmen gegründet. Für 2016 ist
die Durchführung eines Projekts zu diesem Thema geplant.
Das Jobcenter hat eine Bildungsmesse für Menschen mit Migrationsvorgeschichte
veranstaltet, mit einem breiten Informations - und Austauschangebot zu den regiona-
len Möglichkeiten von Ausbildung, Qualifikation und Beschäftigung.
Gemeinsam mit der Gesellschaft für Berufsförderung und Arbeit mbH wurde das Pro-
jekt „Stark im Beruf - Mütter mit Migrationshintergrund“ durchgeführt.
Das Projekt „MAMBA“, ein spezielles Beratungsangebot für Migrantinnen, Migranten
und Bleibeberechtigte , wurde weitergeführt (vorläufiges Projektende war der
30.06.2015) und die im Rahmen des Projekts gewonnenen Kompetenzen und Net z-
werke auf die gesamte Zielgruppe der Menschen mit Migrationsvorgeschichte übe r-
tragen.
Das Jobcenter der Stadt Münster wird auch künftig einen Schwerpunkt auf die zielgru p-
penspezifische Beratung, Förderung und Integration von Menschen mit Migrationshi n-
tergrund, insbesondere von Flüchtlingen u nd Asylsuchenden, legen (vgl. hierzu A b-
schnitt 2.3.2.).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 51 -
2.2.3 Maßnahmenauswertung
Dem politischen Auftrag nachkommend werden im Folgenden Maßnahmen zur Förd e-
rung der beruflichen Weiterbildung (FbW) gemäß § 81 SGB III auf Ihre Wirkung im Sinne
der arbeitsmarktlichen Integration der Teilnehmenden ausgewertet (vgl. Abb. 33 – 35).
Die Auswertung bezieht sich auf Austritte aus den nach stehend genannten Maßnahmen
dieses Förderinstruments im Jahr 2015 bis zum Stichtag 08.10.2015. Bei den Angaben
der Aufnahmen sozial versicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse in Teil - oder
Vollzeit nach 3 Monaten und nach 6 Monaten handelt es sich um vorläufige Ergebnisse,
da zwischen dem Zeitpunkt des Austritts einer/eines Teilnehmenden aus der Maßnahme
und dem Zeitpunkt der Erhebung der Daten nicht bei allen Teilnehmenden 3 bzw. 6 M o-
nate nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme vergangen sind. Somit ist für das Jahr
2015 noch keine Gesam tauswertung zur Wirkung und den Erfolgskriterien der FbW -
Maßnahmen möglich25.
Abbildung 33: Umschulungen
Nr. Berufsbezeichnung/
Maßnahmentitel
betrieb-
lich
außer-
betrieb-
lich
TN-
Anzahl
be-
stan-
den
Arbeitsaufnahme nach
Maßnahme-
ende
nach 3
Monaten
nach 6
Monaten Summe
1
Umschulung zur/zum
Berufskraftfahrer/in
oder Busfahrer/in
33 20 2 6 2 10
2
Umschulung zur/zum
staatlich anerkannten
Altenpflegehelfer/in
24 15 5 7 0 12
3 Umschulung zur/zum
Bürokauffrau/-mann
8 8 0 3 0 3
4
Umschulung zur/zum
Kauffrau/-mann für
Büromanagement
2 0 0 0 0 0
5
Umschulung zur/zum
Bürokauffrau/-mann
[für Rehabilitanden]
1 1 0 0 1 1
6 Umschulung zur/zum
Hauswirtschafter/in 6 3 0 0 0 0
7
Umschulung zur Fachkraft
für Möbel-, Küchen- und
Umzugsservice
4 1 0 0 0 0
8
Umschulung zur Fachkraft
für Möbel-, Küchen- und
Umzugsservice
1 0 0 1 0 1
9 Umschulung zur/zum
Industriekauffrau/-mann 3 2 0 1 0 1
10
Umschulung zur/zum
Fachinformatiker/in -
Systemintegration
1 0 0 0 0 0
11
Umschulung zur/zum
Fachinformatiker/in -
Systemintegration (IHK)
1 1 0 0 0 0
12
Umschulung zur/zum
Fachinformatiker/in -
Anwendungsentwicklung
1 0 0 0 0 0
25 Eine aussagekräftigere Auswertung der FbW-Maßnahmen folgt im Eingliederungsbericht des Jobcenters der Stadt
Münster, der bis zum 31.05.2016 erstellt wird.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 52 -
Nr. Berufsbezeichnung/
Maßnahmentitel
betrieb-
lich
außer-
betrieb-
lich
TN-
Anzahl
be-
stan-
den
Arbeitsaufnahme nach
Maßnahme-
ende
nach 3
Monaten
nach 6
Monaten Summe
13
Umschulung zur/zum
Einzelhandelskauffrau/
-mann in Vollzeit
1 0 0 0 0 0
14
Umschulung zur/zum
Kauffrau/-mann im
Groß- und Außenhandel
1 1 1 0 0 1
15
Umschulung zur/zum
Bürofachwirt/in im Perso-
nal- und Rechnungswesen
1 1 0 0 0 0
16
Umschulung zur/zum
Personaldienstleistungs-
kauffrau/-mann (IHK)
1 0 1 0 0 1
17
Umschulung zur/zum
Fachwirt/in - Wirtschaft
(IHK) [für Rehabilitanden]
1 1 0 0 1 1
18 Umschulung zur/zum
Zahntechniker/in 1 1 0 0 1 1
19 Umschulung
zur/zum Gärtner/in
1 1 1 0 0 1
20 Umschulung zur
Fachkraft für Audiotechnik 1 1 0 0 0 0
21
Umschulung zur/zum
staatlich anerkannten
Erzieher/in
[für Rehabilitanden]
1 1 0 0 0 0
Summe 94 58 10 18 5 33
Abbildung 34: Anpassungs- und Teilqualifizierungen
Nr. Berufsbezeichnung/
Maßnahmentitel
außer-
betrieb-
lich
TN-
Anzahl
be-
standen
Arbeitsaufnahme nach
Maßnahme-
ende
nach 3
Monaten
nach 6
Monaten Summe
1
Alltagsbetreuer/in -
Seniorenbetreuer/in -
Betreuungskraft
nach §87b Abs. 3 SGB XI
31 27 1 8 1 10
2
Anpassungs-/Teil-
qualifizierungen im
kaufmännischen Bereich
30 26 2 5 0 7
3
Training into the job
(individuelle Qualifizierung
zur Vorbereitung auf eine
berufliche Tätigkeit)
28 21 3 2 0 5
4
Vorbereitung auf eine be-
triebliche Ausbildung und
auf den Hauptschulab-
schluss (externe Prüfung)
20 16 1 7* 1 9
5
Anpassungs-/Teilquali-
fizierungen im gewerblich-
technischen Bereich
17 15 1 1 0 2
6
Anpassungs-/Teil-
qualifizierungen für
Berufskraftfahrer/innen
oder Busfahrer/innen
17 14 1 4 1 6
7 Behandlungspflege der
Leistungsgruppen I und II 6 5 3 2 0 5
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 53 -
Nr. Berufsbezeichnung/
Maßnahmentitel
außer-
betrieb-
lich
TN-
Anzahl
be-
standen
Arbeitsaufnahme nach
Maßnahme-
ende
nach 3
Monaten
nach 6
Monaten Summe
8 Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen - Schweißtechnik 5 5 0 3 0 3
9
Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen im Sicherheitsbe-
reich - Bewachung (Sach-
kunde nach §34a GeWo),
Objekt- u. Personenschutz
5 4 3 1 0 4
10
Anpassungs-/Teilquali-
fizierungen im Bereich
IT und Medien
4 4 0 2 0 2
11
Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen im Bereich Elektro-
technik/Fertigungstechnik/
Automatisierungstechnik
(u.a. CAD)
5 5 0 0 0 0
12
Anpassungs-/Teilquali-
fizierungen zur/zum
Betriebswirt/in
4 4 2 0 1 3
13
Anpassungs-/Teilquali-
fizierungen im Bereich
Pharmazie/-technik
3 2 1 1 0 2
14
Anpassungs-/Teilqualifizie-
rungen für Anlagen- und
Rohrleitungsbauer/innen
2 2 0 0 1 1
15
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum
EU-Fundraiser/
Projektmanager/in
1 1 1 0 0 1
16
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum GIS und
Geodatenspezialist/in
1 1 1 0 0 1
17
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum
Klassen- und Fachlehrer/in
an Waldorfschulen
1 1 0 1 0 1
18
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum
Triebfahrzeugführer/in
1 0 0 0 0 0
19
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum Ret-
tungssanitäter/in
1 0 0 0 0 0
20
Anpassungs-/Teilquali-
fizierung zur/zum EX-IN
Experienced-Involvement
Genesungsbegleiter/in
1 1 0 0 0 0
21
Anpassungs-/
Teilqualifizierung im
gastronomischen Bereich
1 0 0 0 0 0
22
Vorbereitung auf die
Prüfung zur/zum
Fachfrau/-mann für
Systemgastronomie
2 1 1 0 0 1
23
Vorbereitung auf die
Externenprüfung
zur/zum Immobilien-
kauffrau/-mann
1 0 0 0 0 0
24 Vorbereitung auf die
Externenprüfung 1 0 0 0 0 0
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 54 -
Nr. Berufsbezeichnung/
Maßnahmentitel
außer-
betrieb-
lich
TN-
Anzahl
be-
standen
Arbeitsaufnahme nach
Maßnahme-
ende
nach 3
Monaten
nach 6
Monaten Summe
zur/zum Erzieher/in
Summe 188 155 21 37 5 63
* 5 Teilnehmende haben eine Berufsausbildung aufgenommen
Das vorrangige Ziel der nachfolgend (vgl. Abb. 35) aufgeführten Maßnahmen zur Förde-
rung der beruflichen Weiterbildung (FbW) besteht in der Regel nicht in der Vermittlung
der Teilnehmenden in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, so n-
dern in der Unterstützung der Teilnehmenden bei der Entwicklung persönlicher und be-
ruflicher Perspektiven.
Abbildung 35: Gruppenangebote mit Kenntnisvermittlung
Nr. Berufsbezeichnung/
Maßnahmentitel
außer-
betrieb-
lich
TN-
Anzahl
Maß-
nahme-
ziel
erreicht
Arbeitsaufnahme nach
Maßnahme-
ende
nach 3
Monaten
nach 6
Monaten Summe
1 Eignungsfeststellung
Hauswirtschaft* 20 19 0 1 0 1
2 Gemma!** 11 8 2 0 0 2
3 Lernwerkstatt 14 11 1 0 0 1
4 Lernwerkstatt interkultu-
rell** 28 26 0 0 0 0
5
Integrationsseminar für
Migrantinnen und Migran-
ten**
19 16 8 0 0 8
Summe 92 80 11 1 0 12
* Vorbereitende Maßnahme für die Umschulung zur/zum Hauswirtschafter, die 14 von 19 Teilnehmenden anschließend
begonnen haben
** vgl. 3.3 Förderinstrumente im Einzelnen, hier: Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW)
Auffällig ist b ei einigen Maßnahmen der hohe Anteil der Teilnehmenden, die das Ma ß-
nahmeziel und damit in der Regel die angestrebte Qualifizierung nicht erreicht haben.
Die Gründe hierfür sind näher zu beleuchten und künftig bei der Erarbeitung von Förder-
zielen mit den L eistungsberechtigten sowie der begleitenden Beratung während der
Teilnahme an FbW-Maßnahmen zu berücksichtigen.
2.2.4 Mittelabfluss aus dem Eingliederungstitel
Für den Eingliederungstitel 2015 standen 10.110.166,55 € zur Verfügung. Von der G e-
samtsumme wurden 3 1,19 % für die Beratung und Unterstützung der Leistungsberec h-
tigten verausgabt. Hierzu zählen Leistungen aus dem Vermittlung sbudget gem. § 44
SGB III und zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gem. § 45 SGB III sowie Re i-
sekosten zu Meldeterminen. 18,80 % der Eingliederungsleistungen sind auf den Bereich
Qualifizierung entfallen, darunter sind die Leistungen zur beruflichen Weiterbildung gem.
§ 81 SGB III zu fassen. Für Beschä ftigung begleitende Maßnahmen wie beispielsweise
Eingliederungszuschüsse, Einstiegsgeld und Beschäftigungszuschüsse sind insgesamt
17,03 % aufgewendet worden. Für Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hi l-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 55 -
fen und Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen standen 4,43 % des Ei n-
gliederungstitels zur Verfügung, w ährend für Menschen mit Behinderungen rund 14,07
% aufgewendet wurden. Darunter fallen neben Eingliederungszuschüssen und der Pr o-
bebeschäftigungen auch Ausbildungszuschüsse für diese Zielgruppe . Weitere Mittel
wurden für Beschäftigung schaffende Leistungen , d.h. Arbeitsgelegenheiten (7,76 %),
Maßnahmen der Freien Förderung (4,39 %) und sonstige Leistungen (1,04 %) verau s-
gabt (für eine detaillierte Auflistung vgl. die folgende Abb. 36).
Abbildung 36: Mittelabfluss aus dem Eingliederungstitel (Stand: 23.11.2015)
Budgetansatz % Ausgaben u.
Mittelbindungen
2015
% Verfügbares
Budget
%
Summe
10.110.166,55 € 100,00 % 9.970.816,79 € 98,62 % 139.349,76 € 1,38 %
Beratung und Unterstützung
der Arbeitssuche
3.182.965,15 € 31,48 % 3.153.427,22 € 31,19 % 29.537,93 € 0,29 %
Qualifizierung
1.902.596,56 € 18,82 % 1.900.317,79 € 18,80 % 2.278,77 € 0,02 %
Beschäftigung begleitende
Leistungen
1.761.811,40 € 17,43 % 1.721.858,01 € 17,03 % 39.953,39 0,40 %
Maßnahmen für Jüngere
472.288,71 € 4,67 % 448.110,83 € 4,43 % 24.177,88 € 0,24 %
Leistungen für Menschen mit
Behinderungen
1.461.432.97 € 14,46 % 1.422.429,99 € 14,07 % 39.002,98 € 0,39 %
Beschäftigung schaffende
Leistungen
775.777,95 € 7,67 % 775.777,95 € 7,67 % 0,00 € 0,00 %
Freie Förderung
448.460,81 € 4,44 % 444.062,00 € 4,39 % 4.398.81 € 0,04 %
Sonstiges
104.833,00 € 1,04 % 104.833,00 € 1,04 % 0,00 € 0,00 %
2.2.5 Bilanz des Projekts „Perspektive 50plus“
Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich seit dem 01.07.2009 am Bundesprogramm
"Perspektive 50plus" durch Beitritt zum Pakt 50plus aktiv beteiligt, der damals außerdem
aus den Jobcentern Soest (Projektleitung), Bonn und Rhein -Sieg bestand. Später sind
noch die Jobcenter Oberberg, Rhein -Berg und Leverkusen hinzugekommen. Das Bu n-
desprogramm lief Ende 2015 aus . Finanziert wurde das Programm durch jährlich 350
Millionen € aus Bundesmitteln, d ie vorab aus dem Ei ngliederungsbudget der Jobcenter
abgezogen werden.
Durch die Teilnahme am Bundesprogramm standen dem Jobcenter der Stadt Münster 1
Mio. € (2010) bzw. 1,6 Millionen € (seit 2011 ) zusätzlich, d.h. ohne die Notwendigkeit
eines kommunalen Finanzierungsanteils, zur Verfügung. Diese Mittel konnten flexibel für
Personal oder Eingliederungsleistungen genutzt werden. Das Jobcenter der Stadt Müns-
ter hat einen Teil der Mittel eingesetzt, um durch zusätzliche Personalressourcen einen
optimierten Betreuungsschlüssel und damit eine intensive und individuelle Betreuung der
Zielgruppe zu gewährleisten.
Durch das Programm Perspektive 50plus konnten in Münster folgende Erfolge erzielt
werden:
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 56 -
Durch die Programmmittel konnten die älteren erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
im Sinne des Leitbildes des Jobcenter Münster intensiver betreut werden. Neben
den direkten Bemühungen um eine Integration in Arbeit stand vor allem das Bem ü-
hen um eine Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit im Mittelpunkt der G e-
spräche. Ca. 80 % der Kunden geben an gesundheitliche Einschränkungen zu h a-
ben, die eine Integration in Arbeit behindern. Dabei war insbesondere die Zusa m-
menarbeit mit den Partnern des öffentlichen Gesundheitswesens, mit dem Gesun d-
heitsamt der Stadt Münster und mit den Stellen der kommunalen Eingliederungslei s-
tungen nach § 16a SGB II besonders hilfreich. Zusätzlich wurden erfolgreich auch
eigene Maßnahmen konzipiert und erprobt (z. B. „Gesund und Fit mit 50plus“ und
„Aktiv und Fit für den Job mit 50plus“).
Darüber hinaus konnten Maßnahmen und sonstige Fördermöglichkeiten, auch a u-
ßerhalb der üblichen Eingliederungsleistungen, speziell zugeschnitten auf Ältere a n-
geboten werden. Dabei wurden be ispielsweise in den Projekten „Impuls 50plus“ und
„Individualcoaching“ erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit besonderem Förderb e-
darf intensiv betreut und in dem Projekt „Assistierte Vermittlung“ eher arbeitsmark t-
nahe Kunden in besonderer Weise unterstützt. Im Projekt „Triangel“ wurden Kunden
intensiv und individuell dabei un terstützt, sich voll der Arbeitssuche zu widmen , und
in der Maßnahme „Training on the Job“ wurden sie auf konkrete Stellen vorbereitet.
Viele der Projekte eignen sich grundsätzlich auch für jüngere Personen und sind b e-
reits in Maßnahmen für andere Zielgruppen übertragen worden.
Die Beratung entsprechend des Kodex 50plus (geschult in einem eigens entwicke l-
ten Fortbildungsprogramm) hat zu mehr Kundenzufriedenheit geführt.
Die verbesserten Betreuungsmöglichkeiten im Programm Perspektive 50plus h aben
sich positiv auf die Integrationen in Arbeit ausgewirkt. So ist die Zahl der Integrati o-
nen der über 50 -Jährigen nach Eintritt in das Programm im Mittel von 300 auf 350
pro Jahr gestiegen, wodurch der Anteil der Integrationen di eser Personengruppe an
allen Integrationen des Jobcenters von 7,8 % im Startjahr des Projekts auf 10,2 % in
2014 gesteigert werden konnte26 (vgl. Abb. 37).
Abbildung 37:
Integrationen Jobcenter der Stadt Münster (Jahressummen)
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Integrationen ge-
samt
3.976 3.714 3.283 3.613 3.933 3.433 3.390 3.352
davon: Integratio-
nen 50+
306 292 257 304 424 311 314 343
Anteil 50+ an In-
tegrationen gesamt
7,7% 7,9% 7,8% 8,4% 10,8% 9,1% 9,3% 10,02%
Quelle: Eigene Auswertung
26 Die endgültigen Zahlen für 2015 lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 57 -
Der Zusammenhang zwischen Betreuungsquote und der Anzahl der Integrationen wird
auch durch die Forschungsberichte des Instituts für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung
5/2012 und 21/2008 deutlich belegt. Auch die bundesweite Evaluation der 2. Program m-
phase der Perspektive 50plus 27 zeigt, dass die Relati on von Mitteleinsatz und Integrat i-
onserfolg günstiger wird, wenn der Schwerpunkt des Mitteleinsatzes auf die Erbringung
professioneller und komplexer sozialer Dienstleistungen statt auf Geldleistungen an A r-
beitgeber (einschließlich Beschäftigung schaffende r Maßnahmen) oder an Hilfebedürft i-
ge gelegt wird. Insbesondere konnte durch die Evaluation der 2. Programmphase belegt
werden, dass am Programm teilnehmende Jobcenter bessere Integrationsergebnisse bei
über 50-Jährigen erzielt haben als nichtteilnehmende Jobcenter.
Das Sonderprojekt Impuls 50plus, in dem im Jobcenter der Stadt Münster jeweils 100
Langzeitarbeitslose mit dive rsen eingeschränkten Potenzialen seit 2011 im Verhältnis
1:50 betreut wurden, hatte das Ziel jährlich 10% der Betreuten in Arbeit zu b ringen. Das
Ziel wurde in Münster durchschnittlich zu 92% erreicht, bundesweit dagegen nur zu 84%.
2.2.6 Passive Leistungen
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Leistungen zum Lebensunterhalt als A r-
beitslosengeld II. Nicht erwerbsfähige Leistungsberech tigte erhalten diese Leistungen
als Sozialgeld.
Der Gesamtbedarf des notwendigen Lebensunterhalts mit Ausnahme der Leistungen für
Unterkunft und Heizung und Sonderbedarfe wird nach Regelsätzen erbracht. Die Höhe
der Regelleistung wird jährlich zum 1. Janua r entsprechend der Preis- und Lohnentwick-
lung fortgeschrieben (vgl. Abb. 38).
Abbildung 38: Entwicklung der Regelleistungen
01.01.2013 01.01.2014 01.01.2015 01.01.2016
Alleinstehende/ Alleine r-
ziehende 382,00 € 391,00 € 399,00 € 404,00 €
Volljährige Partner 345,00 € 353,00 € 360,00 € 364,00 €
Volljährige bis 24 Jahre
ohne eigenen Haushalt 306,00 € 313,00 € 320,00 € 324,00 €
Kinder/Jugendliche
14 bis 17 Jahre 289,00 € 296,00 € 302,00 € 306,00 €
Kinder von 6 bis 13 Ja h-
re 255,00 € 261,00 € 267,00 € 270,00 €
Kinder bis 5 Jahre 224,00 € 229,00 € 234,00 € 237,00 €
Die Anhebung der Regelbedarfe und die Preisentwicklung auf dem allgemeinen Wo h-
nungsmarkt haben auch im Jahr 2015 zu einer Steigerung der Anzahl der leistungsb e-
27 http://www.perspektive50plus.de/bundesprogramm/evaluation/. Eine Evaluation , die den d irekten Vergleich der am
Projekt beteiligten Jobcenter ermöglicht, gibt es nicht.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 58 -
ziehenden Bedarfsgemeinschaften und der durchschnittlichen Aufwendungen je B e-
darfsgemeinschaft geführt.
Erfreulich ist aus kommunaler Sicht, dass die laufenden Au fwendungen für Kosten und
Unterkunft mit 1,6 % (von 54,9 Mio. € auf voraussichtlich 55,8 Mio.) 28 geringer gestiegen
sind als die vom Bund zu finanzierenden Leistungen (von 65,16 Mio. € auf voraussich t-
lich 67,41 €, dies entspricht 3,75 %) , vgl. Abb. 39. Dies lässt darauf schließen, dass in s-
besondere Familien mit geringen Leistungsansprüchen u. a. durch den Hinweis auf vor-
rangige Leistungsansprüche (z. B. Wohngeld und Kinderzu schlag) die Hilfebedürftigkeit
überwunden haben und der Anstieg der leistungsbeziehenden Personen begrenzt we r-
den konnte.
Abbildung 39:
Verteilung der finanziellen Aufwendungen für Leistungen
zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialversicherungsbeiträge 65,1 Mio. €
Leistungen für Unterkunft und Heizung 54,9 Mio. €
Einmalige Leistungen 2,0 Mio. €
Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) 750 Tsd. €
Quelle: Eigene Auswertung, Stand: Oktober 2015
Unter den insgesamt monatlich ca. 21.200 Leistungsbezieh enden sind ca. 7.400 Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene mit Ansprüchen auf Leistungen für Bildung und Tei l-
habe. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass Kinder aus einkommensschwachen
Familien an Ausflügen der Schule oder Kindertageseinrichtung, am gemeinsamen Mi t-
tagessen sowie an Angeboten von Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und
Geselligkeit teilnehmen können.
Zum 01.08.2015 hat die Stadt Münster die MünsterlandKarte eingeführt. Mit ihr bezahlen
berechtigte Kinder und Jugendliche beispielweise die Kosten für Tagesausflüge, Mittag-
essen, Lernförderung oder Vereinsbeiträge direkt vor Ort, ohne Papiergutschein oder
Bargeld. Der Anbieter notiert die entsprechenden Daten und rechnet über das Internet
ab. Gleichzeitig wurde das Antragsverfahren für die Leistungsberechtigten vereinfacht.
In den ersten vier Monaten wurden für den Rechtskreis SGB II 4.200 MünsterlandKarten
ausgestellt. Diese Zahl und die Abrechnungsdaten der ersten vier Monate sind Indizien,
dass die Maßnahmen zur Steigerung der Inanspruchnahme der BuT -Leistungen bereits
nach kurzer Zeit die erhoffte Wirkung entfalten.
2.2.7 Grundsicherung im Vergleich
Ein wichtiger Faktor zur Bewertung der Zielerreichung des Jobcenters der Stadt Münster
und zur weiteren Arbeitsmarktplanung ist a uch der Vergleich mit anderen Jobcentern
28 Diese Summen sind Bruttowerte, d.h. ohne die Anrechnung von Erstattungen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 59 -
(vgl. Abb. 40 – 43). Im Rahmen des Benchmarking werden dazu insbesondere drei Ve r-
gleichsgruppen herangezogen: die zugelassenen kommunalen Träger (zkT) in NRW (18
Jobcenter), die städtischen Jobcenter in NRW (22 Jobc enter) sowie die demselben
SGB-II-Vergleichstypen zugeordneten Jobcenter in Deutschland (12 Jobcenter im Ve r-
gleichstyp IIe, dem das Jobcenter der Stadt Münster angehört)29.
Wie bereits im Vorjahr belegt das Jobcenter der Stadt Münster hinsichtlich der Gesamt-
arbeitslosenquote im Vergleich mit den übrigen städtischen Jobcentern in NRW mit A b-
stand den besten und bei der Jugendarbeitslosigkeit den zweitbesten Wert aller Städte
in NRW. Die vorjährige Spitzenposition bei der Integrationsqu ote im Vergleich der NRW-
Städte konnte nicht erreicht werden, hier belegt das Jobcenter der Stadt Münster aber
mit Rang 4 immer noch einen überdurchschnittlichen Wert. Auch bezüglich der Verände-
rung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden liegt das Jobcenter der Stadt
Münster über dem Durchschnitt und konnte sich von Rang 10 auf Rang 5 verbessern.
Abbildungen 40 und 41:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat Oktober 2015
Die Gegenüberstellung der Kennzahlen der zkT in NRW zeigt, dass das Jobcenter der
Stadt Münster auch in dieser Vergleichsgruppe durchweg überdurchschnittliche Erge b-
nisse erzielt. Die Feststellung des Vorjahres, dass ausschließlich Landkreise bessere
29 In den SGB-II-Vergleichstypen werden Jobcenter mit ähnlichen strukturellen Rahmenbedingungen zusammengefasst.
Zum Vergleichstyp IIe gehören Jobcenter in Städten und (hoch-)verdichtete Landkreisen mit eher geringer Quote an
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 60 -
Werte erzielen, trifft auch auf die aktuellen W erte zu. Auf Grund der unterschiedlichen
Rahmenbedingungen sind diese jedoch nur bedingt mit denen der städtischen Jobcenter
vergleichbar.
Abbildungen 42 und 43:
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik, Berichtsmonat Oktober 2015
Ein interessanter Vergleich ergibt sich zu den Jobcentern, die demselben (bundeswe i-
ten) SGB-II-Vergleichstyp IIe angehören. Das Jobcenter der Stadt Münster erzielt auch
hier durchgängig Ergebnisse über dem Durchschnitt der anderen Job center. Hinsichtlich
der Jugendarbeitslosenquote ist der erreichte Wert (Rang 4) deutlich, bei der Veränd e-
rung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden (Rang 2) sogar sehr deutlich übe r-
durchschnittlich.
Im Vergleich mit allen Jobcentern in NRW konnte das Jobcenter der Stadt Münster seine
starke Positionierung halten. Der im letzten Jahr noch knapp verfehlte Durchschnittswert
für NRW zur Veränderung des Bestands an Langzeitleistungsbeziehenden wird aktuell
übertroffen, bei den anderen Kennzahlen liegt das Jobcenter der Stadt Münster weiterhin
über dem Landesdurchschnitt NRW.
Die guten bis sehr guten Ergebnisse im interkommunalen Vergleich zeigen, dass das
Jobcenter der Stadt Münster seine effektive und zielgerichtete Arbeit fortgesetzt hat. Ins-
besondere die geschäftspolitische Schwerpunk tsetzung auf die Personengruppen der
Jugendlichen und Langzeitleistungsbeziehenden trägt Früchte und schlägt sich in einer
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 61 -
Verbesserung der Kennzahlen nieder. Zur Verstetigung dieser positiven Entwicklung
wird der Fokus auch 2016 auf diesen beiden Zielgruppen liegen, ergänzt um weitere
Handlungsfelder. Erfolgreiche und bewährte Maßnahmen und Projekte werden fortg e-
führt und ausgebaut, neue Ansätze werden initiiert.
2.3 Zwischenfazit
Das Jobcenter der Stadt Münster hat seine Kernziele
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit und
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
im Jahr 2015 durch zahlreiche bewährte Strategien und Aktivitäten sowie eine Reihe
neuer Projekte erreicht.
Bewährt haben sich hierfür insbesondere die Unterbreitung gezielterer individueller Bera-
tungsansätze und Förderstrategien ( z. B. das Perspektivzentrum und verschiedene ziel-
gruppenspezifische Maßnahmen) sowie die Schaffung vielfältiger Kontaktmöglichkeiten
zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgeb enden (z. B. im Rahmen der Jobcentermesse
und des Joboffice). Diese Strategien sollen auch 2016 und darüber hinaus fortgesetzt
und weiter ausgebaut werden.
Um auch arbeitsmarktferneren Leistungsberechtigten berufliche und soziale Teilhabe zu
ermöglichen, wurden 2015 ein nicht unerheblicher Anteil der vorhandenen personellen
Ressourcen des Jobcenters investiert, um Anträge für verschiedene ESF - bzw. Bundes-
programme (für Langzeitarbeitslose, zur sozialen Teilhabe am Arbeitsmarkt und zur i n-
tensivierten Beratu ng und Eingliederung von schwerbehinderten Menschen) zu stellen
und die Voraussetzu ngen für die erfolgreiche Durchführung dieser Programme in 2016
und den darauf folgenden Jahren zu schaffen. Dabei werden die Programmteilnahmen
nicht nur konkrete Beschäfti gungsmöglichkeiten für zahlreiche Leistungsberechtigte bi e-
ten, sondern auch weiterführende Erfahrungen und Arbeitgeberkontakte liefern, von d e-
nen das Jobcenter auch langfristig profitieren kann. Dies erfordert jedoch eine weitere
intensive Begleitung der Programme durch das Jobcenter auch in 2016 und darüber hin-
aus.
Wie bereits in den Vorjahren lag auch 2015 ein Schwerpunkt des Jobcenters der Stadt
Münster auf den Jugendlichen und jungen Erwachsenen , um für diese Zielgruppe die
richtigen Weichen für ihre Zukunft zu stellen. Zwar wird das ambitionierte Ziel, die bereits
sehr niedrige Jugendarbeitslosenquote im Bereich SGB II weiter zu senken, voraussicht-
lich knapp verfehlt, dennoch konnten – gemäß dem Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristiger
Integration“ - im Ausbildungsjahr 2014/2015 knapp 60 Integrationen von Jugendlichen in
Ausbildung mehr erzielt werden als im vorangegangenen Ausbildungsjahr. Somit soll der
Fokus auch weiterhin auf dem Übergang von Schule und Beruf liegen. Insbesondere die
Projekte „Kreativ orientiert mit Kurs auf Ausbil dung/Arbeit“ und „Integration durch Au s-
tausch“ sowie das Angebot der Jugendservicestelle und die Mitwirkung im Projekt „Kein
Abschluss ohne Anschluss“ haben sich bewährt und werden auch im Jahr 2016 fortg e-
führt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 62 -
Wie aus der Darstellung der Maßnahmen und Aktivitäten im Jahr 2015 (vgl. Abschnitt
2.2.2) deutlich wird, arbeitet d as Jobcenter der Stadt Münster ü ber alle Bereiche und
Themen hinweg mit zahlreichen lokalen, aber auch regionalen und überregionalen
Netzwerkpartner/Innen zusam men. Durch die vielfältigen Kooperationen in Projekten,
Maßnahmen, Arbeitsgruppen etc. werden Kompetenzen gebündelt und Synergieeffekte
erzielt. Um seinem arbeits- und sozialpolitischen Auftrag auch weiterhin gerecht zu we r-
den, wird das Jobcenter seine Netzwerkarbeit im Jahr 2016 weiter intensivieren und sys-
tematisieren.
2.4 Ziele und geschäftspolitische Schwerpunkte 2016
Für das Jahr 2016 erwarten die Wirtschaftsexperten des Instituts für Arbeitsmarkt - und
Berufsforschung (IAB), ähnlich wie in 2015, ein anhaltendes moderates Wachstum des
realen Bruttoinlandprodukts um 1,8 %. Der Arbeitsmarkt verhält sich weiter solide und
der hohe Konsumklima -Index treibt die Konjunktur weiter an. Große Risiken best ehen
aber weiterhin in den internationalen Krisen u.a. in der Ukraine und im Nahen Osten und
den wirtschaftlichen Problemen einiger Schwellenländer (z.B. China) . Die enorm hohe
Zuwanderung von Flüchtlingen ist ein Unsicherheitsfaktor, dessen Ausmaß von vielen
Bedingungen, insbesondere politischen Entscheidun gen, bestimmt wird und dessen
Auswirkung auf den Arbeitsmarkt noch nicht eingeschätzt werden kann. Aufgrund der
drastisch gestiegenen Zahlen von Asylsuche nden ist aber, und zwar vorrangig im SGB
II-Bereich, mit deutlich steigenden Arbeitslosenzahlen bzw. m it einem Anstieg der B e-
darfsgemeinschaften zu rechnen.
2.4.1 Kennzahlen nach § 48a SGB II
Auch für das Jahr 2016 hat die Stadt Münster mit dem Ministerium für Arbeit, I ntegration
und Soziales des Landes Nordrhein -Westfalen (MAIS NRW) Zielwerte zu den Kennza h-
len nach § 48a SGB II vereinbart.
Zielgröße Kennzahl Zielwert 2016
I. Verringerung der Hilfebe-
dürftigkeit
Veränderung der Summe der
Leistungen zum Lebensun-
terhalt
Die Zielerreichung wird wei-
terhin auf der Grundlage eines
Monitorings beobachtet.
II. Verbesserung der Integra-
tion in Erwerbstätigkeit
Anzahl der Integrationen
Integrationsquote
Das Ziel ist erreicht, wenn sich
die absolute Zahl der Integra-
tionen um 2,0 % gegenüber
dem Vorjahr erhöht.
Die Integrationsquote soll
2016 nicht um -2,8 % niedriger
liegen als 2015.30
30 Die Integrationsquote wird aus der Summe der Integrationen (Zähler) und dem durchschnittlichen Bestand der erwerbs-
fähigen Leistungsberechtigten (Nenner) gebildet (s. auch die ausführliche Erläuterung im Glossar). 2016 ist mit einem
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 63 -
III. Vermeidung von langfris-
tigem Leistungsbezug
Veränderung des Bestands
der Langzeitleistungs-
bezieher
Integrationsquote der Lang-
zeitleistungsbeziehenden
Das Ziel ist erreicht, wenn sich
der durchschnittliche Bestand
an Langzeitleistungsbeziehen-
den gegenüber dem Vorjahr
um maximal 0,5% erhöht.
Die Integrationsquote der
Langzeitleistungsbeziehenden
soll um 2,0 % gesteigert wer-
den.
Die zur Forcierung der Zielerreichung geplanten Maßnahmen wer den unter Punkt 2.3.2
ausführlich beschrieben.
2.4.2 Geschäftspolitische Handlungsschwerpunkte
Wie bereits dargestellt, ist die Chance auf eine dauerhafte existenzsichernde Beschäft i-
gung trotz der positiven Arbeitsmarktentwicklung insbesondere für Leistungsberechtigte
im SGB II eingeschränk t und sinkt weiter mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit
und des Leistungsbezugs (vgl. Abschnitte 1.2.1 und 2.2.2). Auf der anderen Seite steigt
mit andauernder Arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug das Risiko materieller und
sozialer Teilhabedefizite, der Destrukturierung des Alltags sowie, eng damit verbunden,
der En tstehung bzw. Verfestigung gesundheitlicher Probleme. Dies hat dazu geführt,
dass der Anteil der Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsberechtigten in den Jo b-
centern seit Einfüh rung der Grundsicherung für Arbeitsuchende mehr oder weniger
stagniert.
Um diesen Negativkreislauf zu durchbrechen, hat das Jobcenter der Stadt Münster, auf-
bauend auf den Erfahrungen der Integrationsarbeit der letzten Jahre, für 2016 und da r-
über hinaus die strategische Ausrichtung gesetzt, soziale Teilhabe durch Beschäfti-
gung zu ermöglichen. Im Fokus stehen hier insbesondere Langzeitarbeitslose und
Langzeitleistungsbeziehende sowie weitere ausgewählte Zielgruppen , für die zahlreiche
zielgerichtete Maßnahmen und Aktivitäten initiiert bzw. fortgesetzt werden.
Insgesamt bestehen die ergänzenden arbeitsmarkt - und integrationspolitischen Schwer-
punkte aus 2015 in leicht veränderter Form im Jahr 2016 fort. Einschließlich der Kenn-
zahlen nach § 48a SGB II besteh en für das Jahr 2016 insgesamt fünf Handlung s-
schwerpunkte für das Jobcenter der Stadt Münster , gelenkt durch die strategische Au s-
richtung:
flüchtlingsbedingten außerordentlichen Zuwachs an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu rechnen, der sich aufgrund
der unsicheren Datenlage jedoch nicht konkret prognostizieren lässt. Auch bei der angestrebten Erhöhung der absoluten
Integrationen wird die Integrationsquote deshalb voraussichtlich niedriger ausfallen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 64 -
Soziale Teilhabe durch Beschäftigung
A) Integrationen
Die Integration in Erwerbstätigkeit stellt das Kernziel der Arbeit des Jobcenters dar. E r-
werbstätigkeit ermöglicht die Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit und
soziale Teilhabe. Hier gilt es jedoch nicht nur bei den erwerbsfähigen Leistungsberec h-
tigten anzusetzen, sondern auch den Arbeitsmarkt im Blick zu haben und Arbeitgebende
auf die Potenziale der Menschen im SGB II aufmerksam zu machen.
Arbeitsmarktpolitischer Schwer-
punkt
Ziele 2016
Steigerung der Integrationen
Wir setzen die Ergebnisse unseres Organisations-
entwicklungsprozesses im Jahr 2016 um.
Wir setzen unsere Angebote für Arbeitgebende zur Un-
ternehmens- und Stellenpräsentation sowie zur Beschäf-
tigtenakquise fort.
Wir verstärken unsere Netzwerkarbeit, insbesondere
auch mit den Kammern und Arbeitgeberverbänden.
Die Ergebnisse de s in 2015 durchgefü hrten Organisationsentwicklungs prozesses
(OE-Prozess) werden 2016 sukzessive umgesetzt und ermöglichen ein optimiertes
Ausschöpfen der internen Potenziale des Jobcenters und damit eine Verbesserung
der Leistungen und Ergebnisse (s. hierzu auch Kap. 2.4.3).
Auch 2016 wird eine Jobcentermesse für Arbeitgebende und Arbeitsuchende aus
verschiedenen Wirtschaftsbranchen durchgeführt.
Arbeitgebenden wird weiterhin im Rahmen des Joboffice sowie durch branchen - und
unternehmensbezogene Informati onsveranstaltungen ein Forum geboten, um ihre
Stellenangebote zu präsentieren und geeignete Mitarbeiter/Innen zu akquirieren.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 65 -
Im Rahmen des Beirats des Jobcenters der Stadt Münster und darüber hinaus wird
die Zusammenarbeit mit den Kammern und Arbeitgeber verbänden sowie den freien
Trägern verstärkt, um die Synergieeffekte der unterschiedlichen Kompetenzen effe k-
tiv zu nutzen.
B) Langzeitleistungsbeziehende/Langzeitarbeitslose
Ziel dieses Schwerpunktes ist es, die vorhandenen Chancen von Langzeitleistungsb e-
ziehenden und Langzeitarbeitslosen für den Arbeitsmarkt im Rahmen intensiver Betre u-
ung in den Fokus zu nehmen. Andererseits sollen die sozialintegrativen Ansätze für A r-
beitsuchende mit besonderen sozialen Problemlagen weiterentwickelt werden. Gerin g-
qualifizierten sollen bedarfsgerechte Bildungsangebote unterbreitet werden. Das Jobcen-
ter der Stadt Münster wird diesbezüglich folgende Maßnahmen initiieren bzw. weiterfü h-
ren.
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2016
Verbesserung der Aktivierung und In-
tegration der Langzeitleistungsbezie-
henden und Langzeitarbeitslosen
Wir führen weiterhin gezielt Maßnahmen zur
Integration von Langzeitarbeitslosen und Lang-
zeitleistungsbeziehenden durch.
Wir verstärken die Maßnahmen zur sozialen Teil-
habe.
Wir verstärken den Ausbau öffentlich geförderter
Beschäftigung.
Das in 2015 begonnene ESF -Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose wird fortge-
setzt. Bislang gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen sollen genutzt werden, um
nicht nur weitere Förderfälle i m Sinne des Pro gramms zu erziel en, sondern diese
auch in andere Unterstützungs angebote des Jobcenters einfließen zu lassen, z.B.
die Erfahrungen des begleitenden Coachings oder neu gewonnene Arbeitgeberko n-
takte. Dabei nutzen wir auch den regelmäßigen interkommunalen Aust ausch mit den
anderen Jobcentern aus dem Münsterland.
Das Projekt zur sozialen Teilhabe wird weitergeführt. Im 1. Quartal 2016 werden 50
Langzeitleistungsbeziehende mit gesundheitlichen Einschränkungen und/oder mi n-
derjährigen Kindern für maximal drei Jahr e in eine sozialversicherungspflichtige B e-
schäftigung einmünden. Die Arbeitsverhält nisse sind zusätzlich, wettbewerbsneutral
und im öffentlichen Interesse. Während dieser Zeit wird die Integration in den ersten
Arbeitsmarkt durch ein Coaching und den Einsa tz weiterer Eingliederungsleistungen
unterstützt.
Ein ESF -Förderprogramm des Landes zu öffentlich geförderter Beschäfti gung wird
fortgesetzt. Im Zuge dieses Förderprogramms wird der Arbeitskreis „Qualifizierung
durch Arbeit“ (QuadA) einen weiteren Antrag beim Land NRW stellen. Vorgesehen
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 66 -
ist eine Förderung ab 01.01.2016, mit geplanter Einstellung der Teilnehmenden zum
01.04.2016, im Umfang von 15 zu fördernden Arbeitnehmer/Innen. Die Förderung
der Arbeitsverhältnisse erfolgt gem. § 16e SGB II. Zusätzlich s ollen kommunale Mit-
tel aus eingesparten Kosten der Unterkunft eingesetzt werden. Zusammen mit weit e-
ren Projekten werden im Jahresverlauf 2016 insgesamt rund 200 Personen im Rah-
men von öffentlich geförderter Beschäftigung in sozialversicherungspflichtigen A r-
beitsverhältnissen tätig sein. Es bedarf noch weitergehender Analysen und Entsche i-
dungen, inwieweit eine Ausweitung notwendig ist bzw. finanziert werden kann. Hie r-
zu wird die Verwaltung im ersten Halbjahr 2016 einen entsprechenden Vorschlag e r-
arbeiten.31
Da Langzeitleistungsbeziehende und Langzeitarbeitslose in allen Zielgruppen vorhanden
sind bzw. die Beendigung und V ermeidung von Langzeitleistungsbezug und Langzeitar-
beitslosigkeit für alle Zielgruppen angestrebt wird, zielen auch die im folgenden darg e-
stellten Maßnahmen und Aktivitäten zu den weiteren Handlungsschwerpunkten auf di e-
sen arbeitsmarktpolitischen Fokus ab.
C) Flüchtlinge und Asylsuchende
Um der steigenden Zahl der Asylsuchenden und Flüchtlingen eine Perspektive in
Deutschland bieten zu können , müssen die lokalen Partner am Arbeitsmarkt eng ve r-
zahnt miteinander arbeiten und kommunizi eren. Das Ziel ist eine frühzeitige Beratung
und Betreuung der Flüchtlinge und die Verbesserung der A rbeitsmarktorientierung, um
eine möglichst frühzeitige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2016
Beratung und Integration von Flücht-
lingen
Wir aktivieren die Zielgruppe frühzeitig und plan-
voll.
Wir erkennen, nutzen und stärken die vorhande-
nen Potenziale.
Wir führen eine passgenaue Beratung, Förderung
und Vermittlung durch.
Wir schaffen Beschäftigungsmöglichkeiten für
Flüchtlinge.
Wir implementieren ein systematisches Über-
gangsmanagement vom SGB III zum SGB II
Wir intensivieren unsere Netzwerkarbeit.
Wir verbessern die interkulturelle Kompetenz und
sprachsensible Beratung der Mitarbeitenden.
31 Vgl. hierzu die Berichtsvorlage V/0685/2015 an den Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung der Stadt Münster.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 67 -
Das Jobcenter beteiligt sich weiterhin am „Integration Point“ in Münster. Gemeinsam
mit der Agentur für Arb eit Ahlen -Münster wird ein zielgruppenbezogenes Arbeit s-
markt- und Integrationsprogramm erarbeitet. Die Rechtskreiswechsler/Innen werden
im Rahmen eines systema tischen Übergangs managements in das SGB II auf ge-
nommen und begonnene Förderstrategien werden im Rahmen von sinnvollen und
zielgerichteten Förderketten fortgesetzt.
Es wird eine gesonderte und zentrale Fachstelle für die Zielgruppe ein gerichtet, um
ihren gesonderten Bedarfen durch die Bündelung der Kompetenzen optimal gerecht
werden zu können und um über bessere interne Steue rungsmöglichkeiten zu verf ü-
gen.
Die Potenziale der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Flüchtlinge im SGB II wer-
den ermittelt, die Anerkennung von im Ausland erworbenen Schul - und Berufsa b-
schlüssen forciert und unterstützt. Dazu wird weiterhin intensiv das IQ -Netzwerk zur
Anerkennungsberatung der Volkshochschule Münster genutzt.
Die Förderangebote für die Zielgruppe werden eng an der Lebens - und Arbeitswirk-
lichkeit ausgerichtet, Unternehmen werden frühzeitig für die Feststellung berufsprak-
tischer Kenntnisse, zur praxisnahen Qualifizierung und zur Beschäftigung von Flücht-
lingen gewonnen. Arbeitgebende werden im Hinblick auf rechtliche Fragen zur Ei n-
stellung von Flüchtlingen beraten und bei Bedarf wird ein beschäftigungsbegleiten-
des Coaching bei Arbeitsaufnahme angeboten.
Im Rahmen des Integration Point Münster und darüber hinaus werden die vorhande-
nen Netzwerke genutzt und weiter ausgebaut. Dies gilt im Hinblick auf die soziale wie
auch die arbeitsmarktliche Integration der Flüchtlinge. Insbesondere wird eine enge
Zusammenarbeit mit den relevanten Ämtern und Einrichtungen der Stadt Münster
(Sozialamt, Amt für Kinder, Jugendliche und Familien, Amt für Schule und Weiterbi l-
dung, Kommunales Integrationszentrum), mit Migrantenberatungsstellen, der Age n-
tur für Arbeit, den Hochschulen und den Ka mmern und Arbeitgeberverbänden erfol-
gen.
Das Schulungsangebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur interkulturellen
Kompetenz und zur sprachsensiblen Beratung sowie zum Verfahren der Anerke n-
nung von im Ausland erworbenen Schul- und Berufsabschlüssen wird fortgesetzt.
Das Jobcenter der Stadt Münster beteiligt sich ab dem 01.01.2016 weiterhin als ope-
rativer Partner an dem aus dem Europäischen Sozialfond (Handlungsschwerpunkt
Integration von Asylbewerbern/innen und Flüchtlingen (IvAF)) geförderten P rojekt
„Münsters Aktionsprogramm für MigrantInnen und Ble ibeberechtigte zur Arbeit s-
marktintegration in Münster und M ünsterland“ (MAMBA 3) und stellt hierfür den zu
erbringenden Eigenanteil.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 68 -
D) Jugendliche/Unter 25-Jährige
Die Vermittlung in Ausbildung is t für das Jobcenter der Stadt Münster ein wesentlicher
Schwerpunkt. Dies manifestiert sich auch darin, dass einer der strategischen Leitsätze
des Jo bcenters „Ausbildung vor kurzfristiger Integration“ lautet. I m Jahr 2016 wird der
Fokus auf die gezielte und bedarfsgerechte Förderung benachteiligter Jugendlicher g e-
legt. Die Einbindung des Jobcenters der Stadt Münster in das Projekt „Kein Abschluss
ohne Anschluss“ und die Verstetigung der Zusammenarbeit aller an der Integration J u-
gendlicher in den Arbeits - und Ausbildungsmarkt beteiligten Partner soll vorangetrieben
bzw. verstetigt werden.
Insgesamt ist die Jugendarbeitslosigkeit im Bereich des Jobcenters der Stadt Münster
auf einem konstant niedrigen Niveau. Unter Berücksichtigung der besonderen Entwic k-
lungen im Bereich der Zuwanderung (ca. 55 % der Flüchtlinge sind unter 25 Jahre) ist
mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Veränderung des Werts nach oben zu erwarten. Eine
erneut sehr anspruchsvolle Zielsetzung hinsichtlich der Jugendarbeitslosenquote unte r-
streicht den besonderen Schwerpunktcharakter für das Jobcenter der Stadt Münster.
Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt Ziele 2016
Verbesserung der Integration von
Jugendlichen, insbesondere in den
Ausbildungsmarkt:
Die durchschnittliche Jugendarbeits-
losigkeit in Münster im Bereich des
SGB II wird gegenüber dem Vorjahr
auf dem gleichen Niveau gehalten.
Wir gehen noch besser auf die besonderen Bedarfe
von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein.
Wir fördern verstärkt die Ausbildungsfähigkeit ins-
besondere für junge Menschen mit Unterstützungs-
bedarf.
Wir erhöhen die Ausbildungsbereitschaft von Arbeit-
gebenden für junge Menschen mit Unterstützungs-
bedarf.
Wir richten stabilisierende Angebote mit Orientie-
rung an der realen Arbeitswelt ein.
Wir richten unseren Fokus vermehrt auf Jugendliche
mit Migrationsvorgeschichte.
Wir erhöhen die Flexibilität und Selbständigkeit von
Jugendlichen zur besseren Vorbereitung auf den
Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
In persönlicher Ansprache von Arbeitgebenden wird dafür geworben, auch Jugendli-
che mit „schlechteren“ Schulabschlüssen in Ausbildung einzustellen. Hierfür sind
persönliche Kontakte zu Arbeitgebenden notwendig, um den Matchingprozess zu op-
timieren. In diesem Zusammenhang sollen Netzwerke genutzt werden, die Einfluss
auf Arbeitgebende haben, z. B. die Kammern und Arbeitgeberverbände. Als Unte r-
stützung können Förderungen angeboten werden. Es wird weiterhin die assistierte
Ausbildung (AsA) genutzt, um förderungsbedürftige Jugendliche auch im Betrieb und
in der Berufsschule zu unterstützen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 69 -
Jugendlichen wird verdeutlicht , welche Zugangsvoraussetzungen für die jeweiligen
Berufe vorliegen, um die Entwicklung einer beruflichen Perspektive zu unterstützen.
Für förderungsfähige Jugendliche wird weiterhin das Angebot der ausbildungsbeglei-
tenden Hilfen (AbH) mit 30 Plätzen vorgehalten.
Es wird ein spezielles Angebot für junge Menschen mit Migrationsvorgeschichte ent-
wickelt. In dieser Maßnahme werden Theorie und Praxis miteinander verknüpft, um
Ausbildungsfähigkeit über Sprachförderung , Berufskunde etc. zu erreichen. Erlernte
Elemente werden in betrieblichen Praktika umgesetzt. Weitere Projekte und Ma ß-
nahmen werden bei Bedarf konzipiert.
Die Kooperation mit der „Bildungsberatung International“ (BBI) des Amts für Schule
und Weiterbildung wird ausgebaut.
Die Einstiegsqualifizierung (EQ) für förderungsfähige Jugendliche wird weiter bewor-
ben. Die Auswertung dieses Angebots aus den vergangenen Jahren zeigt, dass ein
Großteil der teilnehmenden Jugendlichen im Anschluss an die EQ in eine Ausbildung
eingemündet ist.
Im Rahmen des Projekts „Kein Abschluss ohne Anschluss“ wird weiterhin ein enger
Kontakt zur Kommunalen Koordinierungsstelle bestehen.
Das Jobcenter wirkt im Ausbildungskonsens an der Entwicklung regionalisierter
Handlungspläne für das Münsterland zur Verbesserung der Ausbildungssituation und
Fachkräftesicherung mit. Am regionalen Ausbildungskonsens beteiligt sind neben der
federführenden IHK Nord Westfalen auch die Handwerkskammer Münster, die Krei s-
handwerkerschaften, der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Agenturen für Arbeit und
die Berufskollegs.
Das Projekt „LernRaum Europa, skills4work - skills4life“ im Rahmen des ESF -
Programms „Integration durch Austausch“ (Id A) wird fortgeführt. Für die erste Tei l-
nehmendengruppe findet der Ausl andsaufenthalt in Schottland vom 11.01. –
11.03.2016 statt.
Es wird ein besonderer Fokus auf Abendrealschüler/Innen gelegt, die bereits im Vor-
kurs Schwierigkeiten haben. In Zusammenarbeit mit der Schule werden intensive Un-
terstützung durch einen Jobcoach angeboten, damit ein höherer Schulabschluss e r-
reicht werden kann.
E) Menschen mit Behinderung
Für die Zielgruppe der Menschen mit (Schwer-)Behinderungen wird der Fokus 2016 wei-
terhin auf der Gewinnung von passgenauen Arbeitsplätzen liegen. Ein weiterer S chwer-
punkt wird die Erhaltung, Verbess erung oder Wiederherstellung der Beschäftigungs -
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 70 -
fähigkeit der einzelnen Personen sein, als Basis für eine erfolgreiche Integration in den
Arbeitsmarkt.
Die Maßnahmenangebote des Jobcenters werden flexibel an der Leistungsfähigkeit
der Menschen mit Behinderung ausgerichtet.
Schwerbehinderten Menschen werden neue Perspektiven geboten durch die For t-
setzung der Teilnahme am Bundesprogramm zur Schaffung leistungsgerechter B e-
schäftigung mit dem Projekt „Münstersche Initiative für Erwerbsarbeit nach Maß für
Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte – PASST“.
Gemeinsam mit der Fachstelle „Hilfe für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsl e-
ben“ des Sozialamtes werden Arbeitgeberbesuche initiiert, um so die Arbeitgeber für
die Einstellu ng von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und über Unte r-
stützungsmöglichkeiten beim Erhalt und der Schaffung von Arbeitsplätzen zu info r-
mieren.
Das Jobcenter beteiligt sich an der Erstellung eines Handlungskonzeptes für die För-
derung der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Münster.
Die Förderinstrumente zur Schaffung von Arbeitsplätzen werden aktiv eingesetzt und
Arbeitgebende auch über Unterstützungsmöglichkeiten weiterer Akteure am inklus i-
ven Arbeitsmarkt informiert.
Arbeitsmarktpolitischer Schwer-
punkt
Ziele 2016
Verbesserung der Arbeitsmarktzu-
gänge für Menschen mit Behinde-
rung:
Die Integrationsquote der schwer-
behinderten Arbeitsuchenden wird
um 2,0 % im Vergleich zum Vorjahr
gesteigert.
Wir richten leistungsgerechte Maßnahmen ein.
Wir fördern die Schaffung leistungsgerechter Arbeits-
plätze für Menschen mit Behinderung.
Wir erhöhen die Teilhabechancen für Menschen mit
Behinderung.
Wir erhöhen die Integrationen von Menschen mit
Behinderung.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 71 -
2.4.3 Organisations- und Prozessziele 2016
Für das Jahr 2016 setzt sich das Jobcenter der Stadt Münster neben den Kennzahlen
nach § 48a SGB II und den operativen Handlungsschwerpunkten zusätzliche unterstü t-
zende Organisations- und Prozessziele.
zu I)
Die Ergebnisse des in 2015 durchgeführten Organisationsentwicklungsprozesses (OE -
Prozess) werden 2016 sukzessive umgesetzt. Insbesondere durch die sozia lräumliche
Umstellung des Jobcenters der Stadt Münster und weitere Strukturanpassungen soll ein
optimiertes Ausschöpfen der internen Potenziale und damit eine weitere Verbesserung
der Leistungen und Ergebnisse erwirkt werden.
Die Zahl der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wird verringert, dadurch
werden die Reibungsverluste an den Schnittstellen reduziert.
Parallel wird eine größere Kundennähe hergestellt. Anliegen können zeitnäher und
unbürokratischer erledigt werden, und die Beratungsqualität wird erhöht.
Es wird eine Verbesserung der Kundenzufriedenheit erzielt. Zweimal im Jahr wird
telefonisch durch die Firma TEMA eine Kundenbefragung durchgeführt. Das Jobcen-
ter der Stadt Münster kann hier bereits gute Ergebnisse vorweisen und will diese in
Teilbereichen (wie z.B. telefonische Erreichbarkeit) noch steigern.
Die Netzwerkarbeit in den Sozialräumen wird gefördert und dadurch die Synergieef-
fekte erhöht.
Durch die positiven Effekte des OE-Prozesses wird analog die Mitarbeiterzufrieden-
heit gesteigert.
zu II)
Die Prozesse in den Abteilungen Leistungsgewährung und Markt und Integration
werden durch einen verstärkten und konsequenten Einsatz der Controllingtools zum
Internen-Kontroll-System (IKS) und Datenqualitätsmanagement (DQM) optimiert.
Die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen vor dem Hintergrund des fa:z-Modells wird
evaluiert, um eine bestmögliche Kosten-Nutzen-Relation zu erzielen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 72 -
Zu III)
Das Jobcenter wirkt mit bei der Erstellung des durch die Kommunale Gemei n-
schaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) erstellten Berichts zum Thema
Steuerung von kommunalen Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II. Hierdurch
werden Steuerungsmöglichkeiten für Kommunen aufgezeigt.
Im Rahmen eines Trägerdialogs werden die Ergebnisse des KGSt -Berichts an die
Anbieter der Kommunalen Eingliederungsleistungen kommuniziert. Gemeinsam wer-
den sich daraus ggf. ergebende Optimierungsprozesse in der konkreten Anwe ndung
der Leistungen initiiert.
Die Ergebnisse aus dem Qualitätsarbeitszirkel des MAIS NRW zu den Kommunalen
Eingliederungsleistungen werden umgesetzt und dadurch die Qualität der in Münster
angebotenen kommunalen Eingliederungsleistungen weiterhin erhöht.
Das Controlling zu den Kommunalen Eingliederungsleistungen wird weiter entwickelt
und dadurch u.a. das frühzeitige Erkennen künftiger Bedarfe sichergestellt.
Das Jobcenter wirkt mit an der Erarbeitung eine s gesamtstädtischen Steuerungs -
und Zielprozesses zu den Kommunalen Eingliederungsleistungen.
2.4.4 Gender
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist als durchgängiges Prinzip in der Grun d-
sicherung für Arbeitsuchende zu verfolgen (vgl. § 1 Absatz 2 Satz 3 SGB II). Die Zustän-
digkeit für die Umsetzung dieses Prinzips liegt gem. § 18e SGB II bei der Beauftra gten
für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) , die als Stabsstelle direkt der Amtsleitung
des Jobcenters zugeordnet ist.
Neben Lebensälteren, Menschen mi t Migrationsgeschichte und Personen mit gesun d-
heitlichen Einschränkungen sind (Allein-)Erziehende in besonderem Maße von Langzeit-
arbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug betroffen. Die erfolgreiche und nachhaltige
Integration in ein auskömmliches Beschä ftigungsverhältnis benötigt sowohl eine zie l-
gruppenspezifische Aktivierung und Beratung als auch die Eröffnung und Erhöhung von
Beschäftigungschancen. Ein gelungenes Praxisbeispiel für die Sicherung sozialer Tei l-
habe einer Zielgruppe mit erhöhtem Risiko, L eistungen nach dem SGB II infolge einer
länger währenden Arbeitslosigkeit lange Zeit zu beziehen, stellt die Beratung und Ve r-
mittlung von Alleinerziehenden durch spezialisierte Jobcoachs im Jobcenter der Stadt
Münster seit Mai 2011 dar. Dass die zielgruppe nspezifische Verzahnung von arbeit s-
marktpolitischer Förderung und sozialflankierenden Leistungen unter Berücksichtigung
der individuellen Lebenslagen der Alleinerziehenden im Jobcenter der Stadt Münster
vorbildlich umgesetzt wird, ist über die Grenzen des Münsterlandes hinaus bekannt. Auf
Einladung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die BCA am Tag
der Jobcenter 2015 in Berlin im Rahmen eines Workshops die Beratung und Vermittlung
von Alleinerziehenden im Jobcenter der Stadt Münster als Best Practice Beispiel vorg e-
stellt.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 73 -
„Erziehende Frauen in der Arbeitswelt stärken“ war der Leitsatz der im November 2015
im Jobcenter der Stadt Münster ausgerichteten Fachtagung der BCA der Jobcenter in
Nordrhein-Westfalen. Ein ausgezeichnetes Beispiel für die Umsetzung dieses Leitsatzes
ist das ESF -Projekt „TEP - Teilzeitberufsausbildung - Einstieg begleiten - Perspektiven
öffnen“. In der ersten Förderphase (2009 - 2015) sind etwa 3.200 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer in Nordrhein-Westfalen in über 200 Projekte eingemündet, davon haben 651
Teilnehmende (ca. 37 %) eine Ausbildung aufgenommen. Die Unterstützung von Erzi e-
henden bei der Anbahnung und Aufrechterhaltung von betrieblichen Ausbildungsverhäl t-
nissen in Teilzeit ist auch im Jahr 2016 ein zentrales An liegen der BCA. Um den Erzie-
henden Wege zur Erreichung ihrer persönlichen und beruflichen Ziele aufzuzeigen, wird
das Jobcenter der Stadt Münster im Jahr 2016 erstmalig eine Bildungsmesse für Erzi e-
hende ausrichten.
Im Rahmen der zielgruppenspezifischen Planungsworkshops zur Ermittlung der indiv i-
duellen Bedarfe sowie durch den regelmäßigen Austausch mit allen Führungskräften
und Zielgruppenverantwortlichen bringt sich die BCA in Fragen der Gleichstellung von
Frauen und Männern in der Grundsicherung für Ar beitsuchende, der Frauenförderung
sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei be iden Geschlechtern beratend und
unterstützend ein (vgl. § 18e Absatz 2 Satz 1 SGB II). Hierbei liegt der Fokus im Jahr
2016 u.a. auf der Aktivierung von Frauen mit Migrat ionsgeschichte sowie auf der Ausl o-
tung von Möglichkeiten des Jobcenters der Stadt Münster, Minijobberinnen und Minijob-
ber bei der Umwandlung ihrer prekären Beschäftigungsverhältnisse in sozialversich e-
rungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu unterstützen.
Des Weiteren wird es im Jahr 2016 gemeinsame Aktionen und Projekte mit den Beau f-
tragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Jobcenter des Münsterlandes und
der Stadt Hamm sowie der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der
Agentur für Arbeit Ahlen -Münster geben. Hierzu zählen u.a. telefonische Beratungsa n-
gebote zu den Themen „Wiedereinstieg in den Beruf“, „Pflegeberufe“ und „familie n-
freundliche Maßnahmen in Betrieben“ sowie die Erstellung eines Bewerbungsratgebers
für Erziehende.
Das Jobcenter der Stadt Münster gehört zu den drei städtischen Ämtern, die im Rahmen
des Projekts „ Gender Budgeting “ anhand eines ausgewählten Produkts systematisch
Kennzahlen zur Überprüfung der Verteilung der finanziellen Ressourcen auf Chance n-
gleichheit erarbeiten. Am Beispiel der Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG) nach
§ 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III wird die Verteilungsgerechtigkeit dieser rein bundesf i-
nanzierten Leistungen der Arbeitsförderung bezogen auf Frauen und Männer quartal s-
weise ausgewertet. Das ausgewählte Produkt eignet sich hervorragend für den Vergleich
der realisierten Förderquote mit dem Anteil der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe n-
den Frauen im Leistungsbezug, da alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) u n-
abhängig von ihrer s chulischen Bildung und ihrer beruflichen Qualifikation ein bis zu
sechswöchiges Praktikum bei einem Arbeitgeber zur Anbahnung eines sozialversich e-
rungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer betrieblichen Ausbildung bzw.
Umschulung absolvieren können.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 74 -
Abbildung 44
Quelle: Eigene Auswertung
Die beispielhafte Analyse aller von Januar 2015 bis September 2015 in Maßnahmen bei
einem Arbeitgeber eingemündeten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten offenbart,
dass erwerbsfähige leistungsberechtigte M änner dieses arbeitsmarktpolitische Förderi n-
strument doppelt so häufig nutzen wie erwerbsfähige leistungsberechtigte Frauen. Somit
liegt die realisierte Frauenförderung bei dem genannten Förderinstrument mit einer Qu o-
te von 34,8 % deutlich unter dem Anteil der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden
Frauen im Leistungsbezug, welcher im gleitenden 12 -Monatsdurchschnitt von Oktober
2014 bis September 2015 bei 38,5 % gelegen hat (vgl. Abb. 44).
Um konkretere Aussagen zur Verteilungsgerechtigkeit von finanziel len Mitteln der A r-
beitsförderung bezogen auf Frauen und Männer, die ein Praktikum bei einem Arbeitg e-
ber absolvieren, tätigen zu können, werden im Rahmen des Projekts weitere Kennzahlen
erhoben. Gleichwohl manifestiert sich schon bei der groben Betrachtung der Verte i-
lungsgerechtigkeit der Handlungsbedarf, erwerbsfähige leistungsberechtige Frauen o f-
fensiv auf die Möglichkeit der Absolvierung eines Praktikums bei einem Arbeitgeber hi n-
zuweisen.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 75 -
3 Budget- und Maßnahmenplanung 2016
3.1. Finanzen
Das Jobcenter der Stadt Münster rechnet im Haushaltsjahr 2016 mit einer voraussichtl i-
chen Zuteilung der Einglie derungsmittel in Höhe von 10.532.568 €. Davon wird ein B e-
trag in Höhe von rund 2,0 Millionen € in den Verwaltungshaushalt umgeschichtet 32. Die
Mittel für die Ausfinanzierung von Förderungen gem. § 16e SGB II alte Fassung ist in der
vorgenannten Summe der Eingliederungsmittel noch nicht enthalten.
Mit Rundschreiben vom 2. Dezember 2015 hat das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales über die Ver teilung der zusätzlichen Mittel für Leistungen zur Eingliederung in
Arbeit aufgrund der flüchtlingsindizierten Mehrbedarfe informiert. Demnach werden z u-
nächst in einer ersten Tranche (entspricht 60 Prozent der Gesamtsumme) Mittel in Höhe
von 768.900 € zur Verfügung gestellt. Die zweite Tranche in Höhe von 40 Prozent wird
voraussichtlich im 2. Quartal bereitgestellt werden.
Insgesamt stehen zunächst für den Eingl iederungstitel Mittel in Höhe von 11.301.468 €
(ohne Ausfinanzierung von Förderungen gem. § 16e SGB II alter Fassung und 2. Tra n-
che der flüchtlingsindizierten Mehrbedarfe) zur Verfügung.
Das Jobcenter der Stadt Münster hat sich zur Umsetzung der lokalen aktiven Arbeits-
marktpolitik und Ausweitung der Förder möglichkeiten für die Leistungs berechtigten an
verschiedenen Projekten (s. Vorlage V/0685/2015) im Rahmen der neuen ESF -
Förderperiode bzw. an offerierten Bundesprogrammen beteiligt bzw. selbst entspr e-
chende Anträge g estellt. So wurde bisher für die Region ein Drittmittelvolumen in Höhe
von knapp 8,6 Millionen € bewilligt.
3.2. Übersicht über Förderinstrumente und Förderfälle
Nach den fachlich inhaltlichen Planungen mit Beteiligung des örtlichen Beirates sowie
den relevanten Fachämtern der Stadtverwaltung wurden auf Grundlage der Ziele und
geschäftspolitischen S chwerpunkte 2016, der Kundenstrukturdaten, der aktuellen En t-
wicklung des Arbeitsmarktes und unter Berücksichtigung des Einglied erungstitels der
Förderbedarf (Förderinstrumente, Maßnahmeinhalte und -module, Teilnehmerplätze
etc.) für das Jahr 2016 ermittelt und zielgruppenspezifische Schwerpunkte festgelegt.
Die Verteilung des Eingliederungstitels 2016 auf die verschiedenen Förderinstrumente
des SGB II bzw. SGB III und auf die einzelnen Zielgruppen stellt sich demnach wie folgt
dar (vgl. Abb. 45 und 46):
32 Der Umschichtungsbetrag ist von verschiedenen Faktoren (insbesondere Stellennachbesetzungsverfahren und Perso-
nalfluktuation) abhängig und lässt sich bei Redaktionsschluss noch nicht genauer beziffern.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 76 -
Abbildung 45:
Quelle: Eigene Aufstellung
Abbildung 46:
Quelle: Eigene Aufstellung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 77 -
3.3. Förderinstrumente im Einzelnen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spe ktrum an
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 45 SGB III. Es sind
unter anderem betriebliche Erprobungen sowie schulische Einzel - und Gruppenma ß-
nahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung vorgesehen. Zudem werden indi-
viduelle und zielgruppenspezifische Maßnahmen bereitgestellt, um passgenaue Förde r-
ketten anbieten zu können. Insgesamt sind 2016 über 2.250 Maßnahmeneintritte in
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung geplant (vgl. Abb. 47).
Abbildung 47:
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2016
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
1 Bewerbercenter Bewerbungstraining und
Nutzung der Infrastruktur
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 600
2 Psychologische Eignungs-
untersuchung Berufseignungstest zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg 1 Tag 60
3
Maßnahme bei einem
Arbeitgeber / einer Ar-
beitgeberin (MAG)
Praktikum bei einem Ar-
beitgeber / einer Arbeit-
geberin zur Anbahnung
einer Arbeitsaufnahme
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 240
4 Einzelfallförderung (MAT)
Maßnahmen bei Trägern
(z.B. Einzelcoaching zur
Vermittlung in Arbeit oder
zur Nachbetreuung der
Arbeitsaufnahme)
zielgruppen-
übergreifend
lfd.
Einstieg individuell 350
5
Arbeitsdiagnostik für
psychisch Erkrankte und
Krankheitseinsichtige
Diagnostische Testverfah-
ren und Arbeitserprobung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Krank-
heitseinsichtige
lfd.
Einstieg 6 Wochen 34
6
Berufspraktische Wieder-
eingliederung für psy-
chisch Erkrankte und
Krankheitseinsichtige
Stabilisierung, praktische
Erprobung, betriebliche
Praktika, Vermittlung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Krank-
heitseinsichtige
lfd.
Einstieg 6 Monate 20
7
Integrationsunterstützung
für Menschen mit ge-
sundheitlichen Einschrän-
kungen und Menschen
mit Behinderungen
Berufliche Orientierung
und Vermittlung in Arbeit
und Nachbetreuung bei
Arbeitsaufnahme
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen
mit gesundheit-
lichen Einschrän-
kungen und Men-
schen mit Behin-
derungen
lfd.
Einstieg 6 - 12 Monate 72
8 Jobbrücke
Individuelle Betreuung von
Wohnungslosen, Erarbei-
tung von Wohn- und Be-
rufsperspektiven
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Wohnungs-
lose
lfd.
Einstieg 12 Monate 30
9
Maßnahme zur Stabilisie-
rung und Motivation von
Haftentlassenen
Unterstützung von haft-
bedrohten Menschen zur
Haftvermeidung oder zum
Erhalt der Wohn- und
Arbeitsverhältnisse bei
Ersatzfreiheitsstrafen
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Haft-
entlassene
lfd.
Einstieg 6 Monate 30
10
Intensivcoaching für
Langzeitleistungs-
beziehende
Reprofiling, Individual-
coaching, Vermittlung,
Nachbetreuung bei Ar-
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeitleis-
lfd.
Einstieg 6 - 9 Monate
90
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 78 -
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2016
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
beitsaufnahme tungsbezieher/
innen
11
Aktivierendes und
begleitendes Coaching für
Langzeitarbeitslose
Phase I: Einzelcoaching vor
öffentlich geförderter
Beschäftigung (ögB)
zielgruppen-
übergreifend;
hier: Langzeit-
arbeitslose
Phase I:
be-
endet während ögB:
max.
24 Monate
Übergang in
nicht
geförderte
Beschäftigung:
6 Monate
15
bis
20
Phase II: Einzelcoaching
während öffentlich geför-
derter Beschäftigung
Phase
II:
Einstieg
bis
Jan. ‘16
Phase III: Einzelcoaching
nach dem Übergang in ein
nicht gefördertes Beschäf-
tigungsverhältnis
lfd.
Einstieg
12
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbil-
dung/Umschulung
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
oder Umschulung in Voll-
zeit oder Teilzeit und
Nachbetreuung bei Auf-
nahme einer Ausbil-
dung/Umschulung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
4.
Quartal
9 Monate
(Vorbereitung)
+
3 Monate
(Stabilisierung)
30
bis
40
13 Transit
Individualcoaching markt-
naher Teilnehmer/innen
bei Bewerbungsaktivitäten
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
1.
Quartal 4 Monate 15
14
Impulse
für Erwerbsarbeit - Basis-
kompetenzen
für Arbeit
Einzelcoaching zur berufli-
chen Orientierung und
Gruppenangebot zur
vertiefenden Sprach-
standerhebung, Förde-
rung der Spracherwerbs-
kompetenz sowie des
Lesens und Schreibens,
Lerntraining
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
1.
Quartal
und
3.
Quartal
4 Monate 60
15
Impulse
für Erwerbsarbeit (ehe-
mals: Erziehende auf dem
Weg in Erwerbsarbeit)
Persönliche und beruf-
liche Standortbestim-
mung: Potenzialanalyse,
(frühzeitige) Aktivierung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg
4 Monate 150
Berufliche Orientierung:
Entwicklung beruflicher
Perspektiven, Kontakte zur
Arbeitswelt, Praktika
4 Monate
100
Stellensuche: Individual-
coaching mit dem Ziel der
Aufnahme einer Arbeit
6 Monate 50
Individualcoaching nach
Beschäftigungsaufnahme 3 Monate 30
16 Mobiles Fallclearing
Modul 1: Individuelle
Aktivierung der Teilneh-
mer/innen zur Mitwirkung
in der Fallsteuerung, sozi-
alintegrative Hilfen, aufsu-
chende Sozialarbeit, Be-
rufswegplanung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
lfd.
Einstieg
3 Monate
+
Verlängerung
um 3 Monate
bei Bedarf
25
mtl.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 79 -
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2016
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
Modul 2: Individuelle
Unterstützung der Teil-
nehmer/innen bei der
Umsetzung der Hilfepla-
nung
6 Monate 25
mtl.
17 Aktiv und Fit in den Job
Stärkung der physischen
und psychischen Leis-
tungsfähigkeit mit dem
Ziel der Integration in
Arbeit bzw. der Mitwir-
kung an alternativen In-
tegrationsaktivitäten
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne
Jugendliche
2.
Quartal 6 Monate 24
18 Teilzeiterstausbildung
2016
Vorbereitung auf eine
Teilzeiterstausbildung:
Profiling, Vereinbarkeit
von Familie und Ausbil-
dung, Unterstützung bei
der Organisation der Kin-
derbetreuung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Erziehende
(bis ca. 35 Jahre)
1.
Quartal 3 Monate 25
Unterstützung bei der
Aufnahme einer Teilzeit-
erstausbildung: Abgleich
beruflicher Wünsche und
Vorstellungen mit dem
regionalen Ausbildungs-
markt, Unterstützung bei
der Suche nach einer
Ausbildungsstelle und bei
der Organisation der Kin-
derbetreuung
2.
Quartal
3 - 6
Monate 22
Stabilisierung der Teilzeit-
erstausbildung: Individu-
elles Coaching in den
ersten Monaten der Teil-
zeiterstausbildung
3. bis 4.
Quartal
max.
6 Monate 20
19
Step by Step zum Ziel
Einstiegsberatung zur
Zielklärung: Profiling,
Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, Unterstützung
bei der Organisation der
Kinderbetreuung
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Erziehende
(bis ca. 35 Jahre)
1.
Quartal 2 Monate 20
Erste Schritte auf dem
Weg zum Ziel: persönliche
und berufliche Orientie-
rung, Unterstützung bei
der Organisation der Kin-
derbetreuung, Praktika,
sinnstiftende kleine prakti-
sche Projekte
2.
Quartal 3 Monate 18
Einzelcoaching zur indi-
viduellen Zielerreichung:
Stabilisierung der persön-
lichen und beruflichen
Rahmenbedingungen
3. bis 4.
Quartal 3 Monate 18
20 Clearingstelle U25 Plus
Modul 1 - Clearingstelle:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit
Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd.
Einstieg
3 - 6 Monate 20
mtl.
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 80 -
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Planung 2016
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt/Ziel des Angebotes Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
von Jugendlichen, die den
Kontakt zum Jobcenter
verloren haben
Modul 2 - Integrationshil-
fen: Individuelles Coaching
mit aufsuchen-der Sozial-
arbeit zur Stabilisierung
der Lebenssituation der
Jugendlichen
6 - 12 Monate 10
mtl.
Modul 3 - Ad -Hoc-Be-
treuung: Individuelle, auf
ein Anliegen ausgerichte-
te Unterstützung der
Jugendlichen
2 Tage 2
mtl.
21
Werkstattbüro koKA –
kreativ-orientiert mit
Kurs auf Arbeit / Ausbil-
dung
Abgleich beruflicher Wün-
sche und Vorstellungen
mit dem regionalen Ar-
beits- und Ausbildungs-
markt, theaterpädago-
gische Biografiearbeit,
Praktika, Nachbetreuung
bei Integration in Arbeit
oder Ausbildung
Langzeitarbeitslo-
se bzw. von Lang-
zeitarbeitslosig-
keit bedrohte
Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd.
Einstieg
max.
12 Monate
+
6 Monate
Nachbetreuung
bei Aufnahme
einer Arbeit
oder Ausbil-
dung
19
22 Lernort Süd
Stabilisierung, persön-liche
und berufliche Orientie-
rung, Vermittlung von
Tagesstruktur Jugendliche und
junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
lfd.
Einstieg
max.
12 Monate 9 Optional: Besuch der
Berufsschule zur Erfüllung
der Berufsschulpflicht an 2
Tagen pro Woche
23
Einzelcoaching von Ge-
hörlosen und Menschen
mit Hörbehinderung
Unterstützendes Einzel-
coaching zur Aufnahme
einer versicherungspflich-
tigen Arbeit, Nachbetreu-
ung bei Arbeitsaufnahme
Rehabilitanden /
Schwerbehinder-
te, hier: Gehör-
lose und Men-
schen mit Hörbe-
hinderung
lfd.
Einstieg individuell 5
VZ* = Vollzeit
TZ* = Teilzeit
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Abgeschlossene Ausbildungen und erfolgreich absolvierte Qualifizierungen erhöhen die
Chancen auf eine Integration in den 1. Arbeitsmarkt enorm. Zudem wirken Förderungen
der beruflichen Weiterbildung dem drohenden Fachkräftemangel entgegen. Daher sind
ca. 360 Förderungen der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutscheinen geplant.
Davon sind ca. 110 Bildungsgutscheine für Einzelfallförderungen und ca. 150 Bildung s-
gutscheine für betriebliche und überbetriebliche Einzelumschulungen vorgesehen (vgl.
Abb. 48).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 81 -
Abbildung 48:
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Planung 2016
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
1 Betriebliche
Einzelumschulungen
_
zielgruppen-
übergreifend individuell 24 Monate 100
2 Überbetriebliche
Einzelumschulungen
z.B. Altenpflegehilfe,
Berufskraftfahrer/in, Haus-
wirtschafter/in
zielgruppen-
übergreifend individuell 12 - 24
Monate 50
3 Einzelfallförderungen
z.B. Gabelstaplerfahrer/in,
Führerschein C/CE, kauf-
männische und technisch-
gewerbliche Qualifikationen
zielgruppen-
übergreifend individuell individuell 110
4 Umschulungsbegleitende
Hilfen (ubH)
Stützunterricht (Hauptfä-
cher der Berufsschule)
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Umschü-
ler/innen
individuell individuell 50
5
Lernwerkstatt -
Interkulturell
Förderung der lebensprak-
tischen Kompetenzen, Ver-
besserung der Lern-
kompetenz sowie der Kultur-
techniken, Sprach-training,
sinnstiftende kleine prakti-
sche Projekte
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Frauen mit
Migrations-
geschichte
lfd. Einstieg 6 Monate 10
6
Integrationsseminar für
Migrantinnen und
Migranten
Berufliche Orientierung,
EDV-Schulung, Grundlagen
der Lagerwirtschaft, Spracht-
raining, Praktikum,
Bewerbungsmanagement
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Menschen
mit Migrations-
geschichte
2. + 3.
Quartal 4 Monate 2x
15
7 Gemma!
Entwicklung persönlicher
und beruflicher Perspekti-
ven, praktische Erprobung in
den Bereichen Floristik,
Hauswirtschaft/Verkauf,
Projektwoche Altenpflege,
Bewerbungstraining, EDV
Jugendliche und
junge Erwachse-
ne (bis 25 Jahre),
hier: Junge
Frauen
lfd. Einstieg max.
12 Monate 8
Optional: Besuch der Berufs-
schule zur Erfüllung der
Berufsschulpflicht an 2
Tagen pro Woche
8
Einzelfallförderungen
Reha/SB
(ehemals: Bürokaufmann
/-frau [überbetrieblich])
Gemäß Ausbildungsverord-
nung
Rehabilitanden/
Schwer-
behinderte
individuell 21 Monate 5
VZ* = Vollzeit
TZ* = Teilzeit
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an
spezifischen Maßnahmen, um eine nachhaltige Integration - insbesondere in eine b e-
triebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen.
Insgesamt sind über 100 Eintritte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Ma ß-
nahmen geplant, die sie beim Erhalt eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in einem
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 82 -
staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bzw. bei der Aufrechterhaltung des Ausbi l-
dungsverhältnisses unterstützen (vgl. Abb. 49).
Abbildung 49:
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene - Planung 2016
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
1 Schulabschluss Plus **
Nachholen des Haupt-
schulabschlusses inkl.
sozialpädagogischer Be-
gleitung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne Schul-
abschluss
3. Quartal 12 Monate 16
2 Zukunft sichern -
Ausbildung 2016 **
Unterstützung von Jugend-
lichen und jungen Erwach-
senen mit Schulabschluss
und gefestigtem Ausbil-
dungswunsch bei der
Vermittlung in eine be-
triebliche Ausbildung
durch individuelle Quali-
fizierung (z.B. EDV, Busi-
ness-English, Gabelstap-
lerschein), Praktika zu
individuell festgelegten
Zeitpunkten, Nachbetreu-
ung bei Aufnahme einer
betrieblichen Ausbildung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre),
hier: Bewer-
ber/innen, die sich
um einen betrieb-
lichen Ausbil-
dungsplatz
bemühen
1. Quartal
6 - 8
Monate
+
3 Monate
Nachbe-
treuung bei
Aufnahme
einer be-
trieblichen
Ausbildung
22
3 Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Betriebliches Langzeit-
praktikum mit Vergütung
in einem staatlich aner-
kannten Ausbildungsberuf
mit Option auf Übernahme
in ein Ausbildungsverhäl-
tnis nach Beendigung der
Einstiegsqualifizierung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
mit eingeschränk-
ten Vermittlungs-
perspektiven,
die nach dem
30.09.2016 keinen
Ausbildungsplatz
gefunden haben
3. oder
4. Quartal
mind. 6
bis
max. 12
Monate
18 Optional: Besuch der
Berufsschule (bei Minder-
jährigen zwingend zur
Erfüllung der Berufsschul-
pflicht an 2 Tagen pro
Woche notwendig); Ge-
währung von abH möglich
4
Berufsausbildung in einer
außerbetrieblichen Ein-
richtung (BaE)
Duale Ausbildung mit Ver-
gütung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungs-
beruf, fachtheoretische
Ausbildung bei einem
Bildungsträger, fachprakti-
sche Ausbildung in einem
Kooperationsbetrieb (15
Plätze) oder bei einem
Bildungsträger (2 Plätze),
Stützunterricht, sozial-
pädagogische Begleitung
Jugendliche und
junge Erwachsene
inkl. (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne abgeschlos-
sene Erst-
ausbildung
3. Quartal individuell
15
+
2
5 Ausbildungsbegleitende Stützunterricht und sozial- Jugendliche und lfd. individuell 30
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 83 -
Maßnahmen für Jugendliche und junge Erwachsene - Planung 2016
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
Hilfen (abH) pädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine be-
triebliche Berufserstausbil-
dung in einem staatlich an-
erkannten Ausbildungsbe-
ruf oder eine Einstiegsqua-
lifizierung (EQ) absolvieren
junge Erwachsene
inkl. (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne abgeschlos-
sene Erst-
ausbildung
Einstieg
6 Assistierte Ausbildung
(AsA)
Stützunterricht und sozial-
pädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine
betriebliche Berufserstaus-
bildung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungs-
beruf absolvieren sowie
Beratung von Ausbildungs-
betrieben
Jugendliche und
junge Erwachsene
inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre)
ohne abgeschlos-
sene Erst-
ausbildung
3. Quartal individuell 3
VZ* = Vollzeit ** Freie Förderung (gemäß § 16f SGB II)
TZ*= Teilzeit
Maßnahmen für behinderte und schwerbehinderte Menschen
Für behinderte, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen sowie Rehabili-
tanden werden Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um die
Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und dadurch die Teil-
habe am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die Beseit i-
gung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet. Im Jahr 2016 ist die Real i-
sierung von rund 80 Maßnahmeneintritten von Rehabilitanden/Schwerbehinderten in
zielgruppenspezifische Maßnahmen geplant (vgl. Abb. 50).
Abbildung 50:
Maßnahmen für behinderte und schwerbehinderte Menschen - Planung 2016
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
1
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining
(RVT)
Stabilisierung der/des
Teilnehmenden unter
Berücksichtigung ihrer/
seiner Persönlichkeit,
Abbau von Ängsten, psy-
chologische Betreuung
Rehabilitanden/
Schwerbehinderte,
hier: Menschen
mit psychischen
und/oder sozialen
Problemen
individuell 3 Monate 7
2 Arbeitserprobung im
Berufsförderwerk (BFW)
Klärung der Chancen und
Möglichkeiten der/des
Teilnehmenden im Hin-
blick auf eine angestrebte
Umschulung, Qualifizie-
rung oder Integration in
Rehabilitanden/
Schwerbehinderte individuell 2 - 6
Wochen 7
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 84 -
Maßnahmen für behinderte und schwerbehinderte Menschen - Planung 2016
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
den Arbeitsmarkt
3
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme für
psychisch Erkrankte
Vorbereitung der Jugend-
lichen und jungen Erwach-
senen mit psychischer
Erkrankung auf die Ein-
gliederung in Ausbildung
Rehabilitanden/
Schwerbehinderte,
hier: Jugendliche
und junge Erwach-
sene (unter 25
Jahre) mit einer
psychischen Er-
krankung ohne
abgeschlossene
Erstausbildung
individuell bis zu
12 Monate 5
4
Umschulungen im Berufs-
förderwerk (BFW)
für Rehabilitanden
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Rehabilitanden/
Schwerbehinderte individuell 12 - 24
Monate 7
5 Probebeschäftigung für
behinderte Menschen
Erstattung der Kosten für
eine befristete Probebe-
schäftigung behinderter,
schwerbehinderter und
ihnen gleichgestellter
Menschen an Arbeitgeber,
sofern die Teilhabe am
Arbeitsleben verbessert
wird oder vollständig und
dauerhaft zu erreichen ist
Rehabilitanden/
Schwerbehinderte individuell 3 Monate 21
6 Eingliederungszuschuss
für Schwerbehinderte
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von Schwer-
behinderten einen Ein-
gliederungszuschuss bis zu
70% des zu berücksichti-
genden Arbeitsentgelts
(mit jährlicher Minderung
um 10%, jedoch mind.
30%) erhalten
Rehabilitanden/
Schwerbehinderte individuell bis zu
2 Jahre 5
7
Eingliederungszuschuss
für besonders betroffene
Schwerbehinderte
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von beson-
ders betroffenen Schwer-
behinderten einen Ein-
gliederungszuschuss bis zu
70% des zu berücksichti-
genden Arbeitsentgelts
(nach Ablauf von 24 Mo-
naten mit jährlicher Min-
derung um 10%, jedoch
mind. 30%) erhalten
Rehabilitanden/
Schwerbehinderte individuell
bis zu
5 Jahre,
bei über
55-Jährigen
bis zu
8 Jahre
25
VZ* = Vollzeit
TZ* = Teilzeit
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 85 -
Maßnahmen für Selbstständige
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb), die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen
oder einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit nachgehen, erhalten eine qualif i-
zierte Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründung s-
willigen und Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen.
Insgesamt sind 2016 rund 45 Förderungen von Gründungswilligen und Selbstständigen
geplant (vgl. Abb. 51).
Abbildung 51:
Maßnahmen für Selbstständige - Planung 2016
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
1 Modulare Maßnahme für
Selbstständige **
Einzelcoaching zur Opti-
mierung/Ausweitung der
Selbstständigkeit: Unter-
nehmenscheck, unterneh-
merische Kompetenzen,
Erarbeitung von Optimie-
rungsmöglichkeiten Selbstständige lfd.
Einstieg
max.
4 Monate
20
Einzelcoaching zur Neu-
ausrichtung/Neugewich-
tung der Selbstständigkeit:
Ausstiegsberatung und
-begleitung, Unterstüt-
zung bei Bewerbungsakti-
vitäten, Nachbetreuung
max.
6 Monate
+ 3 Monate
Nachbe-
treuung bei
Arbeits-
aufnahme
5
2 Einstiegsgeld für
Selbstständige
Einstiegsgeld kann bei
Aufnahme einer selbst-
ständigen Erwerbstätigkeit
zur Überwindung der
Hilfebedürftigkeit
erbracht werden
Selbstständige,
bei denen eine
dauerhafte Über-
windung der Hilfe-
bedürftigkeit zu
erwarten ist
individuell max.
24 Monate 12
3 Leistungen zur Eingliede-
rung von Selbstständigen
Zuschuss für die Beschaf-
fung von Sachgütern, die
für die Aufnahme oder
Ausübung einer selbst-
ständigen, hauptberuf-
lichen, wirtschaftlich trag-
fähigen Tätigkeit notwen-
dig und angemessen sind
Selbstständige,
bei denen eine
dauerhafte Über-
windung oder
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit
zu erwarten ist
individuell --- 8
VZ* = Vollzeit ** Freie Förderung (gemäß § 16f SGB II), hier: Modul 2
TZ* = Teilzeit
Sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen, können weitere Förderinstrumente zur
Eingliederung in Arbeit genutzt werden (vgl. Abb. 52).
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 86 -
Abbildung 52:
Maßnahmen zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme
und zur Verbesserung der Integrationschancen - Planung 2016
Nr. Titel
der Maßnahme
Inhalt/Ziel
der Maßnahme Zielgruppe Beginn Dauer
Anzahl/
Förderfälle
VZ* TZ*
1 Vermittlungsbudget
Förderung zur Anbahnung
oder Aufnahme einer
versicherungspflichtigen
Beschäftigung (z.B. Über-
nahme von pauschalisier-
ten Kosten für Bewer-
bungen und Übernahme
von Fahrtkosten zu Vor-
stellungsgesprächen)
zielgruppen-
übergreifend individuell --- 1520
2 Arbeitsgelegenheiten
(AGH)
Heranführung an den
ersten Arbeitsmarkt durch
zusätzliche, im öffent-
lichen Interesse liegende,
wettbewerbsneutrale
Arbeiten in verschiedenen
Arbeitsfeldern
zielgruppen-
übergreifend individuell 6 - 12
Monate 175
3 Eingliederungszuschuss
Arbeitgeber können zur
Eingliederung von Arbeit-
nehmern und Arbeit-
nehmerinnen, deren Ver-
mittlung wegen in ihrer
Person liegender Gründe
erschwert ist, einen Zu-
schuss bis zu 50% des
zu berücksichtigenden
Arbeitsentgelts zum Aus-
gleich einer Minderleis-
tung erhalten
zielgruppen-
übergreifend,
hier: ohne Rehabi-
litanden/
Schwerbehinderte
Individuell max.
12 Monate 100
4 Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann als
Lohnkostenzuschuss bei
Aufnahme einer mind. 6-
monatigen sozialversiche-
rungspflichtigen Erwerbs-
tätigkeit zur Überwindung
der Hilfebedürftigkeit
erbracht werden
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose
individuell 3 Monate 65
5 Förderung von Arbeits-
verhältnissen
Förderung von Arbeitge-
bern durch Zuschüsse zum
Arbeitsentgelt für die Be-
schäftigung von zugewie-
senen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
(eLb) bei Begründung
eines Arbeitsverhältnisses
zielgruppen-
übergreifend,
hier: Langzeit-
arbeitslose mit
schweren Vermitt-
lungshemmnissen
individuell
max.
24 Monate
innerhalb
eines Zeit-
raums von
5 Jahren
20
VZ* = Vollzeit
TZ* = Teilzeit
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 87 -
Förderangebote Dritter
ESF-Sprachkurse
Unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Dauer des Aufenthalts in Deutschland
können Personen mit Migrationsvorgeschichte Maßnahmen der Sprachförderung,
kombiniert mit Elementen beruflicher Qualifizierung, in Anspruch nehmen und so ihre
Chancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen. In der Stadt Münster gibt es ein großes A n-
gebot an allgemeinen und speziell berufsbezogenen Sprachkursen.
Integrationskurse
Ebenfalls gibt es ein breitgefächertes Angebot an Integrationskursen. Diese beinha l-
ten Sprachkurse und Alphabetisierungskurse für Menschen mit Migrationsvorg e-
schichte.
Sonstige
Darüber hinaus gibt es weitere Bildungsangebote der Agentur für Arbeit Münster
(z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen [pro]), die von den Kundinnen un d
Kunden des Jobcenters der Stadt Münster genutzt werden können.
3.4. Kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a Nr. 1 – 4 SGB II
Der Gesetzgeber hat in Kenntnis der Besonderheit des Empfängerkreises von Leistu n-
gen der Grundsicherung nach SGB II ( z.B. Langzeitbezug, Erwerbsbiografien mit Unter-
brechungen, schwierige Rahmenb edingungen, gesundheitliche Einschränkungen ) in
§16a Nr. 1 - 4 SGB II Unterstützungs- und Beratungsleistungen installiert, die im Vorfeld
oder parallel zu der Integration auf dem allgemei nen Arbeitsmarkt wirksam werden so l-
len. Es handelt sich um Förderleistungen, deren Inanspruchnahme freiwillig ist.
Abbildung 53:
§ 16a- Leistung Zuständiges
Fachamt
Beteiligter Kooperations-
partner/ Leistungserbringer
Betreuung minderjähriger
und behinderter Kinder,
§ 16a Ziffer 1
Amt für Kinder, Jugendl i-
che und Familien
Familienbüro
Häusliche Pflege von
Angehörigen,
§ 16a Ziffer 1
Sozialamt Informationsbüro Pflege im G e-
sundheitshaus
Schuldnerberatung,
§ 16a Ziffer 2
Sozialamt Sozialamt, Verbrauch erzentrale
Münster, Beratungs - und Bi l-
dungszentrum der Diakonie,
Arbeiterwohlfahrt, Caritas
Psychosoziale Betreuung,
§ 16a Ziffer 3
Gesundheitsamt
Amt für Kinder, Jugen d-
liche und Familien
Sozialamt
Sozialpsychiatrischer Dienst
Kommunaler Sozialdienst
Migrationsberatung: AWO, DRK,
Caritas, Beratungs - und Bi l-
dungszentrum der Diakonie
Suchtberatung, Gesundheitsamt Caritas, Beratungs - und Bi l-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 88 -
§ 16a Ziffer 4 Amt für Kinder, Jugen d-
liche und Familien
dungszentrum der Diakonie
Drogenhilfe der Stadt Mün ster:
Drobs
In Ziffer 1 - 4 werden die Leistungen inhaltlich bestimmten Unterstützungsbereichen z u-
geordnet. In Münster gibt es ein breit aufgestelltes Angebot von Einrichtu ngen, die als
beteiligte Kooperationspartner/Innen bzw. Leistungserbringer für die Kommuna len Ei n-
gliederungshilfen dienen (vgl. Abb. 53).
Die Herausforderung für die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht a k-
tuell und künftig insbesondere darin, die Steuerungs- und Zielprozesse zu den Komm u-
nalen Eingliederungsleistungen wirkungsorientiert zu beschreiben bzw. durch systemati-
sche Evaluation- und Reflektion gemeinsam mit den Kooperationspartnern zu optimie-
ren. Das Jobcenter der Stadt Münster hat hierzu diverse Maßnahmen und Aktivitäten
entwickelt (vgl. Kap. 2.2.2 und 2.4.3).
Das Jahr 2016 wird sicherlich insbesondere im Zeichen der verstärkten Zuwanderung
stehen. Dies stellt auch für das Jobcenter der Stadt Münster eine große Herausforde-
rung dar, insbesondere vor dem Hintergrund, dass noch keine um fangreichen Erkennt-
nisse über die voraussichtliche Anzahl der in das SGB II einmündenden Zuwanderer und
deren berufliche Vorerfahrungen bzw. Vorkenntnisse vorhan den sind. Abschließende
detaillierte Arbeitsmarktprogrammplanungen für diesen Bereich lassen sich somit zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festlegen. Ein gesondertes Arbeitsmarkt- und Integ-
rationsprogramm für die Zielgruppe der Asylsuchenden und Flüchtlinge wird gemeinsam
mit der Agentur für Arbeit Ahlen -Münster erstellt. Mit dem vorliegenden übergreifenden
Arbeitsmarktprogramm 2016 wird aber deutlich gemacht, dass sich das Jobcenter mit
der strukturellen Planung schon gut aufgestellt hat. Es bedarf allerdings noch der no t-
wendigen personellen Ressourcen, die zeitnah und am Bedarf orientiert, aufgebaut wer-
den müssen.
Mit dem vorliegende Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 soll an das bisher
erfolgreiche Wirken des Jobcenters angeknüpft werden. Es beinhaltet erneut ein breit
gefächertes Angebot und soll die Bürgerinnen und Bür ger der Stadt, die schon längere
Zeit ohne A rbeit sind , befähigen, (wieder) möglichst nachhaltig auf dem Arbeitsmarkt
Fuß zu fassen und „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ zu erreichen.
Schlussbemerkung
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 89 -
(häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen)
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Ar beitsförderung zur
beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (z. B. Umschulung).
Aktivierungsquote
der Langzeitleistungsbeziehe n-
den (K3E2)
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in einer
Maßnahme der aktiven Arbeit sförderung im Berichtsmon at (Zähler)
und der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Bericht s-
monat (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils als Ja h-
resdurchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land
Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
Alo = Arbeitslose
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine
versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, dabei den
Vermittlungsbemühungen zur Verfügung ste hen und sich bei einer
Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum Stichtag
(Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen zum Stichtag
(Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen setzt sich zusa mmen
aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie den Selbstständ i-
gen und den mithelfenden Familienangehörigen.
Asu = Arbeitsuchende
Personen, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung als Arbei t-
nehmer suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der des Arbeitslosen
und enthält zusätzlich auch die nicht arbeitslosen Arbeitsuche nden.
Das sind die Personen, die eine B eschäftigung suchen, auch wenn
sie bereits eine Beschäftigung oder eine selbständige Tät igkeit ausü-
ben oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.
BG = Bedarfsgemeinschaft
Personen, die in einem Haushalt und in einer so genannten Veran t-
wortungs- und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und wir t-
schaften. Hierzu gehören d ie engsten Familienangehörigen (Ehega t-
ten/ Partner und Kinder), nicht aber Großeltern oder Verschwägerte.
BM = Berichtsmonat
Monat, über den sich die jeweilige Berichte rstattung erstreckt. Er
beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des vorangegang e-
nen Berichtsmonats und endet mit dem nächsten statistischen Stic h-
tag (jeweils ca. Mitte eines Monats).
eLb = erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Alter sgrenze
noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind
und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD haben.
gE = gemeinsame Einrichtung
Gemeinsame Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit und der
kreisfreien Städte sowie Kreise zur einheitlichen Durc hführung der
Grundsicherung für Arbeits uchende im Gebiet des kommunalen Tr ä-
gers.
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäft igung, voll
qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder sel bständigen Tätigkeit
eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Glossar zur Grundsicherungs- und Arbeitsmarktstatistik
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 90 -
Integrationsquote
(K2)
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat und den
vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem durchschnittl ichen
Bestand der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Vorm onat und
den vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der Basisi nformation
des Jobcenters wird die Integrationsquote als Jahresfor tschrittswert
abgebildet (en tsprechend der mit dem Land Nordrhein -Westfalen
getroffenen Zielvereinbarung).
JDW = Jahresdurchschnittswert
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuelle n Berichtsmo-
nat.
JFW = Jahresfortschrittswert
Kumulierte Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen B e-
richtsmonat.
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 Ja h-
ren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl d er zivilen Erwerbspers o-
nen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In der Basisinformation
des Jobcenters wird die Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahre s-
durchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nor d-
rhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
Leistungsberechtigte Personen, die im Leistungsbezug nach dem Sozialgesetzbuch Zwe i-
tes Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) stehen.
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die Unter kunft b e-
treffen (z. B. Kaltmiete, Neben- und Heizkosten).
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (z. B. E rnährung,
Kleidung, Haushaltsenergie) und Mehrbedarfe (z. B. Alleinerzi ehung,
Schwangerschaft und Geburt).
LZA = Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.
LZB = Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 24
Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um nicht Zeiten
der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. Lebensja hres) mit
einzubeziehen, werden Langzeitlei stungsbeziehende ab Vollendung
des 17. Lebensjahres ausgewiesen.
Nachhaltigkeit Eine Integration gilt als nachhaltig, wenn die Person zwöl f Monate
nach Aufnahme des Beschäftigungsverhältnisses sozialversich e-
rungspflichtig beschäftigt ist.
Nachhaltigkeitsquote (K2E3) Quotient aus der Summe der nachhaltigen Integrationen in den ve r-
gangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der Integrat ionen
in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den verga ngenen
zwölf Monaten (Nenner).
nEf = nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechti gten in
einer Bedarfsgemeinschaft leben, selbst aber noch ni cht im erwerbs-
fähigen Alter sind (unter 15 Jahren), oder aufgrund ihrer gesundheitl i-
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016
- 91 -
chen Leistungsf ähigkeit oder evtl. rechtlicher Einschränkungen nicht
in der Lage sind, minde stens drei Stunden täglich unter den üblichen
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten.
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei Pflichtverle tzungen
durch den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Falle wiederho l-
ter Pflichtverletzungen können Sanktionen von bis zu 100% des A r-
beitslosengeldes II (Regelbedarf und Kosten der Unterkunft) verhängt
werden.
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsb erechtigten
mit mindestens einer gültigen Sanktion zum Stic htag (Zähler) und
allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner).
Veränderungsrate des B estands
der Langzeitleistungsbeziehe n-
den (K3)
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehenden im B e-
richtsmonat (Zähler) und der Anzahl der Langzeitleistungsbeziehe n-
den im Berichtsmonat des Vorjahres (Nenner). In der B asisinformati-
on des Jobcenters wird die Veränderungsrate jeweils als Jahre s-
durchschnittswert abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nor d-
rhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
zkT = zugelassener kommunaler Träger
Trägerschaft der Grundsicherung für Arbeits uchende zur alleinigen
Wahrnehmung (Optionskommune) – z. B. Jobcenter der Stadt Mün s-
ter
Beschlussvorlage
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V/0021/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Jobcenter Betrifft Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster 2016 Beratungsfolge 23.02.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.02.2016 Integrationsrat Vorberatung 25.02.2016 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 01.03.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 02.03.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 02.03.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Erreichen der vereinbarten Ziele und unter Beachtung der vom Ausschuss für Soziales, Stif- tungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung beschlossenen Schwerpunktsetzung (Vorlage V/0679/2015) wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters Münster für 2016 beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters Münster 2016 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2016 wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Aufwand Produktgruppe 0501 Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeile im Erge b- nisplan Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Vorlagen-Nr.: V/0021/2016 Auskunft erteilt: Frau Nilles Ruf: 60918311 E-Mail: Nilles@stadt-muenster.de Datum: 11.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0021/2016 15 Transferaufwendungen 2016 10.532.000,00 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2016 10.532.000,00 Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Über- schreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, abgestimmte, wirkungsorientierte und aufeinander bezo- gene Handlungsstrategien der Jugend-, Gesundheits-, Migrations-, Schul- und Sozialpolitik mit Bezug zum SGB II zu entwickeln und umzusetzen. Dabei sollen auch die Planungsebenen der verschiede- nen Ämter und die Zielplanung des SGB II verzahnt werden (Vorlage V/0980/2013). Die Planungen zum Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 hat das Jobcenter mit Fachämtern – die einen Bezug zum SGB II haben – in den jährlichen Zielgruppenworkshops durchgeführt. Parallel wurden bilaterale Gespräche geführt, in denen ein Austausch zu Zielen und gemeinsamen Erwartun- gen stattgefunden hat. Weiter haben neben den Fachämtern Mitglieder des örtlichen Beirates an den Planungsworkshops teilgenommen, sodass die Planung auf einer breiten Ebene der Akteure der örtli- chen Arbeitsmarktpolitik stattgefunden hat. Auf Basis der Ergebnisse hat das Jobcenter Münster ein Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm erstellt, aus dem hervorgeht, mit welchen geschäftspolitischen Schwerpunkten, Strategien, Aktivitäten und maßnahmen der gesetzliche Auftrag sowie die vereinbarten Ziele zur Vermeidung, Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit der Arbeit suchenden Menschen in Münster umgesetzt wer- den sollen. Nach Abschluss des Planungsprozesses legt die Verwaltung gem. der mit der Vorlage V/0980/2013 beschlossenen Zeitschiene nunmehr den zuständigen Fachausschüssen und anderen, fachlich be- troffenen, politischen Gremien das fertig gestellte Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm vor. In Vertretung Gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016 des Jobcenters Münster
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludgeriplatz 4
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Details
- Aktenzeichen
- V/0021/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37