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0823/2020

Ersatzbeschaffung von neun Kolonnenfahrzeugen für die Grünunterhaltung

Beschlussvorlage Ausschuss 26.05.2020

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 15.06.2020, TOP 7.7

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Bedarfsanerkennung RPA

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

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Beschlussvorlage Ausschuss

5986 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/670/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 0823/2020 
Freigabedatum 26.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Ersatzbeschaffung von neun Kolonnenfahrzeugen für die Grünunterhaltung 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Umwelt und Grün Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Ausschuss für Umwelt und Grün stellt den Bedarf für die geplante Beschaffungsmaßnah-
me fest und stimmt der Einleitung des Vergabeverfahrens zu. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in 
Höhe von 611.938,- € im Teilfinanzplan 1301 / Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen, Zeile 9 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 
bei der Finanzstelle 6700-1301-0-0100 / Beschaffungen KFZ, Hpl. 2020/2021.  
 
 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
Finanzausschuss 15.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   611.938 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   61.194 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die als Ersatz zu beschaffenden Kolonnenfahrzeuge sind im Fahrzeug- und Maschinenkonzept unter 
Kapitel 3.1.2 Fahrzeuge Allgemeine Grün- und Spielplatzunterhaltung enthalten, welches der Rat am 
18.05.2017 beschlossen hat. 
   
Die als Ersatz zu beschaffenden Kolonnenfahrzeuge im Bereich der allgemeinen Grünunterhaltung 
dienen dem Transport von Arbeitsmaschinen und –geräten, Materialien (Entsorgungs- und Schüttgü-
ter) und Personal zum Einsatzort in den Grünanlagen. Die Tätigkeiten im Bereich der allgemeinen 
Grünunterhaltung sorgen nicht nur für ein angemessenes Erscheinungsbild der Grünanlagen, son-
dern dienen gleichermaßen der Verkehrssicherung, um Fußgängern und Radfahrern ein gefahrloses 
Passieren der Grünanlagen zu ermöglichen. Darüber hinaus werden die Fahrzeuge am Einsatzort als 
Unterkunft und Pausenraum genutzt.  
 
Die nachstehende Tabelle verdeutlicht summarisch den rapiden Anstieg der Instandhaltungskosten 
bei dieser Fahrzeugflotte. Zur Vermeidung wirtschaftlich unvertretbarer weiterer Reparaturaufwen-
dungen und permanent drohender verschleißbedingter Fahrzeugausfälle ist im Sinne des § 75 Abs.1 
GO NW (sparsame, wirtschaftliche und effiziente Haushaltsführung) die Beschaffung unaufschiebbar.  
Unter Berücksichtigung des Umstands, dass die Dauer des Beschaffungsprozesses bei Erstellung 
dieser Vorlage bei ca. 18 Monaten liegt, ist eine verzögerungsfreie Ersatzbeschaffung unerlässlich,

3 
um die Aufrechterhaltung des Betriebs in der Grünunterhaltung zu gewährleisten. Ein Aufschub der 
Ersatzbeschaffungen und den damit einhergehenden, zunehmenden Ausfallzeiten der aktuell im Ein-
satz befindlichen Fahrzeuge würden unweigerlich zu einer kostenintensiven Anmietung von Fremd-
fahrzeugen und zu sinkender Produktivität führen.  
 
 
Kennzeichen Erstzulassung 
Reparatur-
kosten 
Reparatur-
kosten 
Reparatur-
kosten Summe 
2017 2018 2019 
K-LN 6751 26.02.2010 3.552 € 1.528 € 4.434 € 9.514 € 
K-LN 6750 04.03.2010 2.819 € 6.043 € 6.743 € 15.605 € 
K-LN 6754 26.02.2010 4.366 € 6.928 € 8.869 € 20.163 € 
K-LN 6745 02.02.2010 4.920 € 2.056 € 10.565 € 17.542 € 
K-LN 6753 26.02.2010 6.532 € 7.487 € 9.599 € 23.618 € 
K-LN 6747 26.02.2010 1.222 € 4.701 € 6.908 € 12.831 € 
K-LN 6748 26.02.2010 3.019 € 4.434 € 4.378 € 11.832 € 
K-LN 6749 26.02.2010 6.799 € 3.691 € 4.000 € 14.490 € 
K-LN 6746 26.02.2010 3.223 € 883 € 6.856 € 10.961 € 
Summe   36.452 € 37.751 € 62.352 € 136.556 € 
 
 
Zur Verbesserung der städtischen Luftqualität ist ein zügiger Ersatz der Fahrzeuge ebenfalls zu emp-
fehlen, da die zu ersetzenden Fahrzeuge lediglich die Abgasnorm 98/69/EG III B erfüllen. 
Im Segment dieser Fahrzeuge gibt es bisher keine aufgabentaugliche Alternative zu konventionellen 
Dieselantrieben. Die neuen Fahrzeuge erfüllen die Anforderungen der Abgasnorm Euro-6 d temp. 
Dies ist die derzeit höchste Abgasnorm im Bereich der Nutzfahrzeuge. 
 
Im Fahrzeug- und Maschinenkonzept sind die zu beschaffenden Kolonnenfahrzeuge bisher mit brutto 
61.903 € pro Fahrzeug veranschlagt. Im Rahmen der letzten Lieferung im Januar 2020, bei der die 
ersten Diesel-Fahrzeuge der neuesten Abgasnorm geliefert wurden, mussten jedoch bereits Kosten 
in Höhe von brutto 66.013 € pro Fahrzeug aufgewendet werden. Diese Preissteigerung von brutto 
4.110 € (6,63%) ist im Wesentlichen auf die neuen Motoren und eine komplexere Abgastechnologie 
zurück zu führen. Bei Hinzurechnung einer jährlichen Preissteigerung von 3 % in diesem Fahr-
zeugsegment (Erfahrungswert) belaufen sich die Beschaffungskosten auf ca. brutto 67.993 € pro 
Fahrzeug. Das gesamte Beschaffungsvolumen von neun Fahrzeugen liegt somit bei ca. 611.938 €. 
 
Finanzierung 
Das Rechnungsprüfungsamt hat der Bedarfsprüfung mit Schreiben vom 25.03.2020 
RPA-Nr. 141/11/01/20 zugestimmt (Anlage 2). 
 
Die Finanzierung der neun Kolonnenfahrzeuge ist im Teilfinanzplan 1301 Öffentliches Grün, Wald- 
und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen bei Finanzstelle 6700-1301-0-0100 Beschaffungen KFZ, Hpl. 
2020/2021 gesichert. Ebenso sind die Abschreibungsaufwendungen sowie die Unter-
haltungsaufwendungen im gleichnamigen Teilergebnisplan, Hpl. 2020/2021 sowie mittelfristige Fi-
nanzplanung, sichergestellt.

Anlage 2 Bedarfsanerkennung RPA

1045 Zeichen

14 - 22.03.2020

Lieferung von neun Kolonnenfahrzeugen für die Allgemeine Grünunterhaltung; vo-
raussichtliche Auftragssumme 514.233 € netto zzgl. MwSt. = 611.937 € brutto

hier: Bedarfsprüfung (RPA - Nr. 141/11/01/20)

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 04.02.2020, hier eingegangen per Mail am 19.03.2020, übersandten Sie
mir das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung für die o. g. Beschaffung zur Stellungnahme.

Zu der von Ihnen vorgesehenen Maßnahme habe ich aus den nachfolgenden Gründen keine
Einwendungen:

Es handelt sich um den beabsichtigten Kauf von 9 Kolonnenfahrzeugen für den Bereich
Fahrzeuge für die Allgemeine Grünunterhaltung. Die Ersatzbeschaffungen müssen eingelei-
tet werden, da die Reparaturkosten altersbedingt ansteigen und die bereits zehn Jahre alten
Fahrzeuge nicht mehr den aktuellen Abgasnormen entsprechen. Die Beschaffungen sind
daher auch im Hinblick auf mögliche Fahrverbote notwendig.

Die Ersatzbeschaffungen entsprechen dem vom Rat beschlossenen Fahrzeug- und Arbeits-
maschinenkonzept

Mit ee Grüßen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung (nur UmweltA)

1381 Zeichen

Anlage: Öffentlichkeitsbeteiligung  
[Beim Druck ausgeblendeter Text: Hier geht es um eine Verfahrensentscheidung. Bitte wählen Sie eine der drei folgenden Varianten.] 
 
VARIANTE 1 
 Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
 Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: 
      
 
 Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. 
     Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
 
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 2 
 Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
 
Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: 
  
Beteiligungsspielraum Komplexität 
 Information  einfach / standardisiert 
 Anhörung / Beratung  teilstandardisiert 
 Mitgestaltung / Mitverantwortung  komplex / individuell 
 
Das Beteiligungskonzept ist bere its beigefügt bzw. wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.  
 
VARIANTE 3 
 Eine Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: 
 
 Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
 Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
 Verfahrensverzögerung kann nicht akzeptiert werden. 
Ressourcen stehen nicht zur Verfügung.

Beratungsverlauf (2)

04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.2.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2020 Finanzausschuss
TOP 7.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0823/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
26.05.2020
Erstellt
09.03.2020 10:59