2022/0219
Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2022/0219
10798 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.08.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Amt für
Klimaschutz und
Klimaanpassung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0219
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 069-000-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-42 Sachkonto: 6779000
Betreff: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 15.08.2022
Beschlussvorschlag :
1. Der vorliegende Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (KSP) wird
beschlossen.
2. Der Maßnahmenkatalog der zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen wird zur Kenntnis
genommen und die Umsetzung grundsätzlich beauftragt. Analog zur Umsetzung des
Sofortprogramms Klimaschutz folgen je nach Maßnahme weitere Beschlussvorschläge unter
Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen der federführenden Ämter,
Verwaltungsstellen oder Eigenbetriebe.
3. Das Klimaschutzkonzept (KSK) des beauftragten Büros wird als Grundlagenpapier zur
Erstellung des Klimaschutzplans 2035 zur Kenntnis genommen.
4. Die Erstellung einer illustrierten Kurzfassung des Klimaschutzplans 2035 für die Bürgerschaft
wird beauftragt.
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Anlagen: Anlage 1 - Klimaschutzplan 2035
Anlage 2 - Maßnahmenkatalog mit Steckbriefen
Anlage 3 – Klimaschutzkonzept
Wegen des Umfangs sind die Anlagen nur über das PARLIS einzusehen!
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.08.2022
Hintergrund und Zielsetzung:
Mit Beschluss des Antrags SV -Nr. 2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in
Not – Darmstadt handelt“ sowie mit Beschluss der Magistratsvorlage 2020/0200
„Leistungsbeschreibung der Neuaufstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts der
Wissenschaftsstadt Darmstadt“ wurde die Neuauf stellung eines Klimaschutzkonzepts
beschlossen.
Die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen ergeben sich aus den o.g. Beschlusslagen, in
welchen sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung klar zu den Zielen des Pariser
Klimaschutzabkommens bekannt haben. K limaschutz und Klimaanpassung genießen gemäß
der Beschlussfassung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt höchste Priorität. In den
Bereichen, auf die der Magistrat direkten Einfluss und Handlungsoptionen hat, sind die CO 2-
Emissionen gemäß Antrag SV -Nr. 2019/0043 bis zum Jahr 2035 auf Netto -Null zu senken.
Im Rahmen der Erarbeitung des hier vorliegenden Klimaschutzplans wurde dies im Sinne der
Beschlüsse von Paris auf alle Treibhausgase (THG), u.a. Methan, Lachgas, CO 2, ausgeweitet.
Die Treibhausgasneutr alität ist somit das erklärte Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Dies bedeutet die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen nicht vermeidbaren
Treibhausgasemissionen und der Aufnahme dieser aus der Atmosphäre in natürlichen
Senken bzw. Ökosystemen. Be stenfalls finden diese Ausgleiche vor Ort statt und müssen
nicht in andere Räume verlagert werden. Handlungspriorität hat grundsätzlich immer die
umfassende Reduktion der emittierten Treibhausgase. Ein Ausgleich über Kompensation soll
nur als letzte Option vorgesehen werden. Der Magistrat und die kommunale Verwaltung
übernehmen mit der ambitionierten Zielsetzung der THG -Neutralität bis 2035 hierbei eine
Vorbildfunktion und werden die kommunalrechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten
ausschöpfen, um di e Weichen für eine Treibhausgasneutralität der Gesamtstadt zu stellen
und die gesamte Stadtgesellschaft für diesen Transformationsprozess zu aktivieren.
Um die Klimaerwärmung gemäß des Pariser Abkommens auf möglichst 1,5 °C, mindestens
jedoch die Erderwärm ung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, ist Klimaschutz als eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Die Stadtgesellschaft in ihrer Gesamtheit,
sprich Zivilgesellschaft, Unternehmen, Industrie, Wohngebäudeeigentümer*innen und
zahlreiche weitere Gruppen sind betroffen. Aus diesem Grund wurde das
Klimaschutzkonzept, aus welchem der vorliegende Klimaschutzplan 2035 entwickelt wurde
und die zugehörigen Maßnahmen mit einer breiten und intensiven Beteiligung des
Klimaschutzbeirats erarbeitet und im Pr ozess fortlaufend optimiert.
Klimaschutzplan:
Im Klimaschutzplan 2035 werden Aktivitäten gebündelt, relevante Zusammenhänge und
aufeinander aufbauende Prozesse aufgezeigt und in für die Öffentlichkeit nachvollziehbare
und anschaulich illustrierte Transfor mationspfade mit hinterlegten Maßnahmen überführt.
Grundgedanke dieses Klimaschutzplans ist es weiterhin, kommunales Handeln mit den
Aktivitäten und Interessen aller anderen Akteur*innen in der Stadt zu verbinden, da für die
Erreichung der ambitionierten u nd gleichzeitig zwingend notwendigen Klimaschutzziele ein
gemeinsames Handeln erforderlich ist.
Innerhalb des Klimaschutzplans wird zwischen „Handlungsfeldern im direkten
Einflussbereich des Magistrats“ und „Handlungsfeldern im indirekten Einflussbereich d es
Magistrats“ unterschieden. Gemeinsam bilden diese Handlungsfelder die Gesamtstadt ab.
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Der Klimawende – bzw. „den vier Wenden“ bestehend aus der Energiewende, der
Wärmewende, der Verkehrswende und der Konsumwende – kommen hierbei tragende Rollen
zu. Entsprechend wird diesen notwendigen Transformationsfeldern besonderer Raum
eingeräumt, um über notwendigen Veränderungen zu informieren, die Stadtgesellschaft
mitzunehmen und städtische Maßnahmen und Handlungsoptionen vorzustellen.
Auf Grundlage des , durch den Auftragnehmer erstellten Klimaschutzkonzepts wurde
entschieden, den zur Beschlussfassung vorgelegten Klimaschutzplan durch das Amt für
Klimaschutz und Klimaanpassung textlich und inhaltlich weiterzuentwickeln sowie
Illustrationen der Transformationspfad e – unter Berücksichtigung der sozial -ökologischen
Transformation – hinzuzufügen.
Maßnahmenkatalog:
In den vorliegenden Maßnahmenkatalog sind neben neu entwickelten Maßnahmen mehrere
relevante Beschlüsse der vergangenen Jahre eingeflossen, wie beispielsw eise das
Sofortprogramm Klimaschutz, die Beschlussfassung zum KlimaEntscheid, zahlreiche
Maßnahmen im Bereich der Stärkung des Umweltverbundes oder das Klimaticket. Diese
bereits beschlossenen Maßnahmen finden sich – ergänzt durch weiterführende neu
entwickele Maßnahmen – im vorliegenden Klimaschutzplan bzw. in den jeweils benannten
Maßnahmensteckbriefen wieder.
Darüber hinaus werden über den – in den nächsten Jahren sukzessiven zu
implementierenden – Klimavorbehalt die Auswirkungen zukünftiger städtischer
Entscheidungen bzw. die Klimarelevanz in Bezug auf das Stadtklima wie auch die THG -Bilanz
berücksichtigt und stets die „klimaoptimale Lösung“ umgesetzt.
Wo möglich und zielführend wurden bei der Maßnahmenentwicklung Abschätzungen der
THG-Minderungspotent iale und ausdifferenzierte Zwischenziele formuliert. Die Grenzen
kommunalen Handelns sind dabei jedoch stets zu berücksichtigen. Denn bei allen
Anstrengungen, die der Magistrat, die Verwaltung, Eigenbetriebe und die Akteur*innen der
Gesamtstadt unternehmen , ist klar: Es braucht zusätzlich die Unterstützung von Land, Bund
und der Europäischen Union – und zwar sowohl in finanzieller als auch in politischer Hinsicht
bspw. in Form von Rahmenbedingungen, Gesetzgebung und Fördermitteln.
Beteiligungsprozess:
Um den Prozess der Neuaufstellung eines Klimaschutzkonzeptes konstruktiv, fachlich und
partizipativ zu begleiten wurde der städtische Klimaschutzbeirat (KSB) Anfang 2020 neu
aufgestellt und deutlich erweitert. Dieses, den Magistrat beratende Gremium, besteht a us
Vertreter*innen von rund 60 Institutionen aus Politik, Stadtwirtschaft, Verwaltung,
Forschung, Verbänden/Vereinen und Wirtschaft, darunter viele Akteur*innen von
Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie der Initiative KlimaEntscheid, Klimanotstand und
Scientists for Future.
Da Klimaschutz in direktem Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit steht, waren auch
Vertreter*innen der Wohlfahrtspflege am Erstellungsprozess beteiligt. Im Sinne der vom
Magistrat angestrebten sozial -ökologischen Transformation Darm stadts fanden soziale
Aspekte im Prozess der Neuaufstellung aber auch während der Umsetzung stetig
Berücksichtigung.
Die Beteiligung des Klimaschutzbeirats fand in Plenumssitzungen, Workshops und speziellen
Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern Wirtschaft, Stadtentwicklung, Energie, Mobilität,
Bildung/Öffentlichkeitsarbeit, treibhausgasneutrale Verwaltung und Digitalisieru ng statt.
Aufbauend auf der Potentialanalyse und THG -Bilanz wurden ca. 50 Maßnahmen in
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den Sektoren Verwaltung, Wirtschaft, Haushalte und Verkehr entwickelt. Insgesamt wurden
während des Erstellungsprozesses in ca. 25 Sitzungen – sowie in einer abschließenden
Beteiligung des Beirats an allen genannten Dokumenten – zahlreiche zielführende,
konstruktive Anregungen, Hinweise und Anmerkungen des Beirats oder einzelner
Arbeitsgruppen integriert.
Aus der Verwaltung wurden ebenfalls zahlreiche relevante (Fach -)Ämter, Verwaltungsstellen
und Eigenbetriebe einbezogen. Neben den Eigenbetrieben EAD, DSE und IDA waren unter
anderen das Stadtplanungsamt, das Grünflächenamt, das Umweltamt, d as Amt für
Wirtschaft und Stadtentwicklung und das Mobilitätsamt in die Maßnahmenentwicklung im
Erstellungsprozess involviert. Die Expertise zahlreicher Stadtwirtschaftsunternehmen wie
bspw. ENTEGA AG, Bauverein AG, HEAG Holding, HEAG mobilo wurde einbezog en.
Darmstadt erhält mit dem Klimaschutzplan 2035 einen tiefgreifenden,
maßnahmenbasierten aber dennoch den überregionalen Entwicklungen anpassbaren
Klimaschutzplan, um die notwendigen Transformationen konzeptionell, vorbildhaft und
nachhaltig zu gestalt en. Gleichzeitig sollen die Einwohner*innen, Unternehmen, Vereine
und Verbände motiviert und befähigt werden, selbst tätig zu werden indem
Notwendigkeiten und mögliche Maßnahmen dargestellt und im Rahmen der Vorbildfunktion
der Kommune „vorgelebt“ werden. Denn nur durch die Zusammenarbeit der gesamten
Stadtgesellschaft können die gemeinsamen Ziele erreicht werden.
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Barbara Akdeniz
Oberbürgermeister Bürgermeisterin
Dezernat III Dezernat IV
Michael Kolmer André Schellenberg
Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 6
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Punkt 7: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2022/0219) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD Stimmenthaltung: SPD, Die Linke. und FDP
anlage 1
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Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt Anlage 1 2 Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG..................................................................................................................................... 3 1.1. DEFINITION DER ZIELSETZUNG ......................................................................................................... 5 1.1.1. DIE „SCHWACHE BASIS“ – CO2-NEUTRALITÄT ................................................................................. 5 1.1.2. DIE AUF KOMMUNALER EBENE NICHT ZIELFÜHRENDE „SPITZE“: KLIMA-NEUTRALITÄT ............................... 5 1.1.3. DIE AMBITIONIERTE, ZIELFÜHRENDE UND EVALUIERBARE ZIELSETZUNG: THG-NEUTRALITÄT ...................... 6 1.2. STRUKTURELLE RAHMENDATEN ........................................................................................................ 7 1.3. NEUAUFSTELLUNG DES KLIMASCHUTZKONZEPTS UND DES KLIMASCHUTZPLANS 2035 ................................. 7 1.4. BETEILIGTE AN DER ERSTELLUNG DES KLIMASCHUTZKONZEPTS ............................................................... 9 2. DEFINITION DER HANDLUNGSBEREICHE UND DIE BISKO-SYSTEMATIK .................................... 10 2.1. HANDLUNGSFELDER IM DIREKTEN EINFLUSSBEREICH DES MAGISTRATS ................................................... 10 2.2. HANDLUNGSFELDER IM INDIREKTEN EINFLUSSBEREICH DES MAGISTRATS UND GESAMTSTADT ...................... 10 2.3. BILANZIERUNGSSTANDARD BISKO .................................................................................................. 11 2.4. ABGRENZUNG ZUM AUFGABENBEREICH KLIMAANPASSUNG ................................................................... 13 3. ISTZUSTAND: ANALYSE DES GESAMTENERGIEBEDARFS UND DER THG-EMISSIONEN FÜR DIE GESAMTSTADT ...................................................................................................................................... 14 3.1. ENDENERGIEBEDARF .................................................................................................................... 14 3.2. EINGESETZTE ENERGIETRÄGER ....................................................................................................... 15 3.3. TREIBHAUSGASEMISSIONEN ........................................................................................................... 16 3.4. REGENERATIVE ENERGIEN ............................................................................................................. 18 4. NOTWENDIGKEITEN, POTENZIALE UND ZIELSETZUNGEN FÜR DIE GESAMTSTADT .................. 19 4.1. DIE VIER WENDEN: ENERGIE, WÄRME, VERKEHR UND KONSUM ............................................................. 19 4.1.1. Energiewende .................................................................................................................. 20 4.1.2. Wärmewende ................................................................................................................... 21 4.1.3. Verkehrswende ................................................................................................................. 23 4.1.4. Konsumwende.................................................................................................................. 24 4.2. HANDLUNGSFELDER IM DIREKTEN EINFLUSSBEREICH – ALS TEIL DER GESAMTSTADT .................................. 27 4.2.1. Kommunale Gebäude und Liegenschaften .......................................................................... 28 4.2.2. Kommunaler Fuhrpark ....................................................................................................... 34 4.2.3. Beschaffungswesen .......................................................................................................... 36 4.2.4. Stadtplanung/Stadtentwicklung......................................................................................... 38 4.2.5. Weitere Handlungsfelder im direkten Einflussbereich des Magistrats ..................................... 39 4.3. HANDLUNGSFELDER IM INDIREKTEN EINFLUSSBEREICH – GESAMTSTADT ................................................. 42 4.3.1. Private Haushalte und Wohnen .......................................................................................... 42 4.3.2. Wirtschaft ........................................................................................................................ 46 4.3.3. Wissenschaft .................................................................................................................... 50 4.3.4. Verkehr ............................................................................................................................ 51 4.3.5. Erneuerbare Energien ....................................................................................................... 56 4.3.6. Klimafreundliche Wärmeversorgung ................................................................................... 59 5. ENTWICKLUNG DER ENDENERGIEEINSPARUNG UND REDUKTION DER TREIBHAUSGASE IN DER GESAMTSTADT BIS 2035 ...................................................................................................................... 63 5.1. TREIBHAUSGASEMISSION .............................................................................................................. 63 5.2. BRENNSTOFFBEDARF ................................................................................................................... 64 5.3. KRAFTSTOFFBEDARF .................................................................................................................... 65 5.4. STROMBEDARF UND ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................... 65 5.5. ENDENERGIEBEDARF .................................................................................................................... 66 5.6. ENDSZENARIO / ENTWICKLUNG THG-EMISSIONEN ............................................................................. 66 LITERATURVERZEICHNIS ...................................................................................................................... 67 RELEVANTE MAGISTRATSVORLAGEN ................................................................................................... 68 ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................................... 69 ANHANG: DATENTABELLEN .................................................................................................................. 70 ANHANG: ANLAGE 1 MAßNAHMENKATALOG MIT STECKBRIEFEN ...................................................... 72 3 1. Einleitung Mit dem Antrag Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt (Antrag SV 2019/0043) hat die Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019 die Neuauf- stellung eines Klimaschutzkonzepts beschlossen und sich klar zu den Zielen des Pariser Kli- maschutzabkommens bekannt. Klimaschutz und Klimaanpassung haben gemäß dieser Be- schlussfassung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt höchste Priorität. Mit dem Beschluss ging die Zielsetzung einher, in den Bereichen, auf die der Magistrat direk- ten Einfluss und Handlungsoptionen hat, die CO2-Emissionen bis 2035 auf Netto-Null zu sen- ken. Im Rahmen der Erarbeitung des hier vorliegenden Klimaschutzplans wurde dies im Sinne der Beschlüsse von Paris auf alle treibhauswirksamen Gase (Treibhausgase; THG) ausgeweitet – die Treibhausgasneutralität ist somit das Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dabei sind unter Treibhausgasen sämtliche Treibhausgase (Methan, Lachgas etc.) zu verstehen und nicht allein Kohlendioxid (CO2). Um die Wirkung der verschiedenen Treibhausgase vergleichbar zu machen und die Gesamtemissionen abbilden zu können, werden sie in CO2-Äquivalente umge- rechnet und zusammengefasst. Die Abkürzung lautet CO2e. Zur Erreichung der existenziellen Ziele des Klimaabkommens von Paris muss der weltweite Treibhausgasausstoß bis 2050 drastisch gesenkt werden. Nur so kann die Erderwärmung gemäß den UN-Beschlüssen auf deutlich unter 2 Grad Celsius eingedämmt werden. Für den Treibhausgasausstoß in Deutschland bedeutet dies eine Minderung in Höhe von rund 95 % im Vergleich zum Basisjahr 1990. Um diese notwendige gesamtgesellschaftliche Minderung der THG-Emissionen auf jede*n Einzelne*n herunterzubrechen und somit greifbarer zu machen, kann – als grober Richtwert – die Zielgröße von weniger als einer Tonne pro Einwohner*in (EW) und Jahr (a) herangezogen werden (Umweltbundesamt, 2021). Dieser Wert errechnet sich auf Basis der oben genannten notwendigen Einsparung von THG-Emissionen in Deutschland in Höhe von 95 %. Die restlichen 5 % entsprechen, verteilt auf die Einwohner*innen, ca. 1 t CO2e/(EW a). Abbildung 1: Durchschnittlicher CO2e-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland (Umweltbundesamt, 2021) 4 Diese Zielgröße ist als Orientierungswert in grober Näherung zu verstehen. Die tatsächlich als treibhausgasneutral abbildbaren Restemissionen hängen von zahlreichen Faktoren ab, nicht zuletzt von den gewählten Bilanzgrenzen und der Leistungsfähigkeit der globalen Ökosysteme in der Aufnahme und Bindung von CO2. Dies verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, heute Schritte zur unmittelbaren Absenkung der Treibhausgasemissionen einzuleiten bzw. umzuset- zen. Jede weitere Erderwärmung führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit der Erreichung sogenannter „Kipppunkte“, an welchen Teile von Ökosystemen oder sogar ganze Ökosysteme (Korallenriffe, Regenwälder, Böden etc.) weniger leistungsfähig sind oder sogar zusammenbre- chen. Dadurch entwickeln sie sich von CO2e-Senken zu CO2e-Quellen, was zur Folge hat, dass für den Menschen existenzielle Ökosystemleistungen wie Trinkwasser, Nahrung, Sauerstoff und Rohstoffe wegbrechen. Magistrat und Verwaltung übernehmen eine Vorbildfunktion und gehen überall dort sichtbar voran, wo sie Handlungsoptionen haben. Um die Klimaerwärmung gemäß dem Pariser Ab- kommen auf möglichst 1,5 °C, mindestens aber auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, ist jedoch die Stadtgesellschaft als Ganzes gefordert. Der Magistrat wird alle ihm kommunalrecht- lich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die Weichen für eine Treibhaus- gasneutralität der Gesamtstadt zu stellen und die Stadtgesellschaft für diesen Transformati- onsprozess zu aktivieren. Ambitionierter Klimaschutz ist weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – zum direkten Einflussbereich des Magistrats gehören die kommunalen Liegenschaften, die städtischen Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften (GmbH), der kommunale Fuhrpark, das Beschaf- fungswesen und die städtische IT-Infrastruktur. Alle weiteren Bereiche und Sektoren (z. B. individuelles Mobilitätsverhalten, Sanierungsraten etc.) obliegen nicht dem unmittelbaren Einfluss des Magistrats, sondern sind als indirekter Einflussbereich zu verstehen. Der Magistrat hat hier keinen direkten Zugriff. In diesen Bereichen kann der Magistrat nur durch begleitende, öffentlichkeitswirksame, för- dernde, beratende Maßnahmen und rechtlich gesicherte Vorgaben in Bebauungsplänen tätig werden und den Weg für ein klimaneutrales Konsumverhalten und klimafreundliche Lebensstile ebnen. Auftrag von Politik ist und wird es sein, die entsprechenden Hebel umzulegen und die passenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Ob diese Rahmenbedingungen angenommen und ausgefüllt werden, obliegt nicht der Entscheidungsb efugnis des Magistrats. Dennoch werden (u. a. durch die o. g. Maßnahmen) bestmögliche Anstrengungen unternommen, um auch in diesen Bereichen eine Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Was der Magistrat auf kommunaler Ebene leisten kann, wird in diesem Klimaschutzplan dezidiert dargestellt. Er übernimmt hier eine Vorbildfunktion und setzt Anreize und Leitplanken. Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle kommunalen Handlungsfelder betrifft. Deshalb ist der neue Klimaschutzplan ein übergeordnetes Werk, das auch im synergistischen Zusammenhang mit anderen städtischen Konzepten und Strategien zu verstehen ist. So stehen die Ziele unter anderem in direktem Bezug zum Masterplan DA 2030+, der über zwei Jahre hinweg mit breiter Bürgerbeteiligung aufgelegt wurde und als Strategiepapier für die künftige städtebauliche Entwicklung dient. Das Gleiche gilt für den Abschlussbericht des Runden Tisches Wald. Das in diesem Zuge beschlossene Leitbild stellt den nachhaltigen Erhalt und Schutz des Stadtwaldes auch und gerade vor dem Hintergrund der Klimakrise in den Mittelpunkt. 5 1.1. Definition der Zielsetzung Hoch relevant bei Klimaschutzkonzepten – ganz gleich ob auf kommunaler Ebene, bei Unter- nehmen, auf Landes- oder Bundesebene – ist eine klare und wissenschaftlich fundierte Definiti- on der Zielsetzung. Hier muss zwischen den Begriffen der Klimaneutralität, Treibhausgasneut- ralität und CO2-Neutralität genau unterschieden werden. Dies ist vor allen Dingen deshalb relevant, da nur so auch eine Überprüfbarkeit der Zielerreichung bzw. des Fortschritts möglich wird. In Abbildung 2 werden die verschiedenen Stufen oder Ebenen der „Neutralität“ in Pyra- midenform dargestellt und im Folgenden erläutert. Abbildung 2: Die verschiedenen Stufen der Neutralität (Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), 2020) 1.1.1. Die „schwache Basis“ – CO2-Neutralität Die unterste Ebene der Neutralität – und damit auch am leichtesten erreichbar – ist die auf verschiedenen Ebenen der öffentlichen Hand (Kommunen, Verwaltungen, Universitäten) aber vor allem in der Privatwirtschaft häufig verwendete Zielstellung der CO2-Neutralität. Diese Zielstellung ist keinesfalls ausreichend zur Erreichung der Klimaschutzziele von Paris und würde somit der Zielsetzung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung nicht genügen. 1.1.2. Die auf kommunaler Ebene nicht zielführende „Spitze“: Klima-Neutralität Die „Spitze“ der Pyramide und somit die höchste Ebene der Neutralität ist die in einigen anderen Konzepten auf kommunaler – bis hin zur Bundesebene angestrebte Klimaneutralität. Diese Form der Neutralität wird aus verschiedenen Gründen im vorliegenden Klimaschutzplan nicht angestrebt. Denn die Klimaneutralität schließt neben der Netto-Null-Emission von Treib- hausgasen (Treibhausgasneutralität) auch sämtliche anderen anthropogenen Einflüsse ein. Hierzu gehören beispielsweise nicht vermeidbare Veränderungen der Albedowerte der Erdober- fläche (Erwärmung durch solare Einstrahlung) durch bspw. Flächenversiegelungen bzw. Befes- tigungen, Gebäude und Infrastruktur, Wolkenbildung aber auch Kondensstreifenbildung durch Flugverkehr und zahlreiche weitere Effekte. Am Beispiel der Kondensstreifenbildung – die eindeutig Einfluss auf die Erderwärmung nimmt (Lee, 2021) – und im Luftraum über Darm- stadt in die Wirkungen der Stadtgesellschaft auf das Weltklima angerechnet werden würde, aber eindeutig weder evaluierbar noch durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt oder ihre Einwohner*innen beeinflussbar ist, wird deutlich, dass Klimaneutralität im strengsten Sinne keine zielführende Zielsetzung für ein kommunales Klimaschutzkonzept bzw. einen Klima- schutzplan sein kann. 6 1.1.3. Die ambitionierte, zielführende und evaluierbare Zielsetzung: THG-Neutralität Unter Treibhausgasneutralität (THG) wird laut dem Übereinkommen von Paris „ein Gleichge- wicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau“ verstanden. Gleichgewicht oder auch Netto-Null-Emissionen bedeuten dabei nicht, dass keine Treibhausgasemissionen mehr emittiert werden, sondern dass sämtliche Emissionen, die unumgänglich und nicht zu vermei- den sind, ausgeglichen oder kompensiert werden. Dies impliziert, dass der Handlungsschwer- punkt vor allem auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen zu richten ist, um die auszu- gleichende Menge möglichst gering und damit überhaupt kompensierbar zu halten. Dabei sind unter Treibhausgasen sämtliche Gase mit Treibhausgaspotenzial (Methan, Lachgas etc.) zu verstehen – und nicht allein Kohlendioxid (CO2). Um die Wirkung der verschiedenen Treibhaus- gase vergleichbar zu machen und die Gesamtemissionen unter Berücksichtigung der Treib- hausgaspotenziale abbilden zu können, werden sie in CO2-Äquivalente (CO2e) umgerechnet und zusammengefasst. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt strebt die diesem Klimaschutzplan zugrunde liegende Zielsetzung der sogenannten Treibhausgasneutralität plus an. Dies bedeutet die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen und der Aufnahme dieser aus der Atmosphäre in natürlichen Senken. Bestenfalls finden diese Ausgleiche im örtlichen Handlungsbereich statt und werden nicht in andere Räume verlagert. Das heißt, dass Treibhausgasemissionen und (örtliche) Bindungsleistungen sich gegenseitig ausgleichen. Die Schwerpunkte stellen sich dabei wie folgt dar: Handlungspriorität hat die umfassende Reduktion der emittierten Treibhausgase. Der Ausgleich über Kompensation wird nur als letzte Option gesehen. Gleichzeitig gilt es, natürliche CO 2-Senken sowie Ökosysteme zu reaktivieren und zu stabilisieren. Maßnahmen sind hier beispielsweise der Erhalt und Schutz von Waldflä- chen, der Humusaufbau auf landwirtschaftlichen Flächen sowie weitere Maßnahmen, die die langfristige Bindung von CO2 ermöglichen. Bei zukünftigen städtischen Entscheidungen werden die Auswirkungen bzw. wird die Klimarelevanz in Bezug auf das Stadtklima sowie auf die THG-Bilanz berücksichtigt. Es wird stets die „klimaoptimale Lösung“ umgesetzt (Klimavorbehalt, s. Kapitel 1.3) Die Zielerreichung der THG-Neutralität wird nach der einheitlichen „Bilanzierungs- Systematik Kommunal“ (BISKO) des ifeu (Heidelberg) bilanziert & evaluiert (Kapitel 0). Innerhalb dieser Definition ist es möglich, auf lokaler Ebene die Treibhausgasneutralität anzu- streben und gleichzeitig eine Feinsteuerung von klimabeeinflussenden nicht- emissionsbedingten Faktoren im direkten Einflussbereich des Magistrats zu ermöglichen. Hierbei ist zu betonen, dass die Reduktion der negativen menschlichen Einflüsse auf das Weltklima und somit der Ausgleich dieser Einflüsse als übergeordnete Zielstellung fungiert, um die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen bzw. um die für die Wissenschaftsstadt Darmstadt möglichen Beiträge zum Gelingen des globalen Klimaschutzes zu leisten. Die Grenzen kommunalen Handelns sind dabei jedoch stets zu berücksichtigen. Denn bei allen Anstrengungen, die der Magistrat, die Verwaltung und die Akteur*innen der Gesamtstadt unternehmen, ist ganz klar: Es braucht zusätzlich die Unterstützung von Land, Bund und der Europäischen Union (EU) – und zwar sowohl in finanzieller als auch in politischer Hinsicht bspw. in Form von Rahmenbedingungen, Gesetzgebung oder Fördermitteln. Der Magistrat wirkt deshalb im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten auch in Zukunft auf übergeordnete Politik- und Planungsebenen ein und trägt Hemmnisse und Herausforderungen der kommuna- len Klimaschutzarbeit vor, um Handlungsspielräume für einen effektiveren kommunalen Klima- schutz zu ermöglichen. 7 1.2. Strukturelle Rahmendaten Darmstadt hat rund 163.000 Einwohner*innen. Die Zahl der Tagbevölkerung liegt mit gut 200.000 Menschen allerdings wesentlich höher, denn als südliches Oberzentrum der Metropol- Region Rhein-Main kommen täglich Tausende Menschen zum Arbeiten, Lernen und Studieren in die Stadt. Ein- und Auspendel- sowie Binnenbeweg ungen verursachen starke Verkehrsströme. Bis auf den Norden, wo Darmstadt auch an den Landkreis Offenbach grenzt, wird die Stadt vom Landkreis Darmstadt-Dieburg umschlossen. Knapp 96.000 Menschen wohnen in den Innenstadtbezirken, der sogenannten Kernstadt. Mit den Eingemeindungen von Arheilgen und Eberstadt (1937), Kranichstein in den 1960er-Jahren und mit Wixhausen (1977) dehnte sich das Stadtgebiet räumlich aus. Seit den 2000er-Jahren weist die Stadt, die seit 1997 den Titel Wissenschaftsstadt trägt, ein konstantes Bevölkerungswachstum auf und hat in diesem Zeit- raum einen Anstieg von rund 25.000 Einwohner*innen zu verzeichnen. Darmstadt zählt damit zu den am stärksten wachsenden Städten in Deutschland und kann mit einem Durchschnittsal- ter von 40,8 Jahren (2019) als „junge Stadt“ verstanden werden. Klimatisch gehört sie zur oberrheinischen Tiefebene, einer der wärmsten und niederschlag- ärmsten Regionen Deutschlands mit für mitteleuropäische Verhältnisse sehr milden Wintern und warmen bis heißen Sommern. Die Vulnerabilität gegenüber Hitze und Trockenheit im Zuge der Klimakrise ist somit besonders hoch und bereits heute deutlich sicht- und spürbar. 1.3. Neuaufstellung des Klimaschutzkonzepts und des Klimaschutzplans 2035 Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte bereits 2013 entschieden, Maßnahmen gegen den menschengemachten Klimawandel zu ergreifen. Wie die Evaluation des damals aufgestellten integrierten Klimaschutzkonzepts (Magistratsvorlage 2020/0197) zeigt, wurden die gesetzten Ziele erreicht. Das Übereinkommen von Paris und die sich dramatisch verschär- fende Klimakrise machen allerdings eine Anpassung bzw. Fortschreibung eines solchen Kon- zepts – und auch eine Beschleunigung in der Umsetzung neuer Maßnahmen – notwendig. Um diesen Prozess konstruktiv, fachlich und partizipativ zu begleiten, wurde der städtische Klimaschutzbeirat (KSB) Anfang 2020 neu aufgestellt und deutlich erweitert. Dem Gremium gehören heute Vertreter*innen von rund 60 Institutionen aus Politik, Stadtwirtschaft, Verwal- tung, Forschung, Verbänden/Vereinen und Wirtschaft an, darunter viele Akteur*innen von Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie der Initiative KlimaEntscheid, Klimanotstand und Scientists for Future. Ihre Aufgabe war und ist es, an der Aufstellung des Klimaschutzkonzepts von Beginn an – bereits bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses – mitzuwirken, den Magistrat als beratendes Gremium bei der Umsetzung zu unterstützen und dabei eventuelle Nachsteuerungsbedarfe zu identifizieren. Da Klimaschutz in direktem Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit steht, waren auch Vertreter*innen der Wohlfahrtspflege am Erstellungsprozess beteiligt. Im Sinne der vom Ma- gistrat angestrebten sozial-ökologischen Transformation Darmstadts finden soziale Aspekte im laufenden Prozess stetig Berücksichtigung. Um die Zeit der Neuaufstellung nicht untätig verstreichen zu lassen, startete der Magistrat im Sommer 2020 nach Beschlussfassung ein umfangreiches Sofortprogramm Klimaschutz (Magistratsvorlage 2020/0194). Es enthält priorisierte Maßnahmen, um bereits während des Erstellungsprozesses des neuen Klimaschutzkonzepts bzw. des vorliegenden Klimaschutzplans relevante Maßnahmen umzusetzen und so mit großer Effektivität zur THG-Minderung beizutra- gen. Dazu gehören unter anderem ein Sanierungsfahrplan für die städtischen Liegenschaften mit dem Ziel des Energieträgerwechsels, energetische Mindeststandards für städtische Neu- bauten, die Förderung privater Photovoltaik-Anlagen, Solarenergienutzung auf städtischen Gebäuden, Solarinstallationspflicht in neuaufgestellten Bebauungsplänen, eine deutliche 8 Erweiterung der Beratungsleistungen für Bürger*innen (Modernisierungskonvoi, Energiebera- tung u. a.), Verkehrsversuche und Öffentlichkeitskampagnen zur Verkehrswende, emissions- freier Öffentlicher Personennahverkehr (Elektromobilität) und vieles mehr. Diese Maßnahmen finden sich, ergänzt durch weiterführende neu entwickele Maßnahmen, im vorliegenden Klimaschutzplan bzw. in den jeweils benannten Steckbriefen des Maßnahmen- katalogs wieder. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren bereits weitere Meilenstei- ne für eine klimafreundliche Stadtentwicklung in den verschiedenen Sektoren sowie innerhalb des direkten Einflussbereiches des Magistrats und für die Gesamtstadt auf den Weg gebracht: Wenngleich das Bürgerbegehren KlimaEntscheid im Jahr 2020 wegen schwerwiegender Mängel beim Kostendeckungsvorschlag formell unzulässig war und ein Bürgerentscheid daher nicht durchgeführt werden konnte, haben Magistrat und Verwaltung dezidiert je- de Teilforderung hinsichtlich der formalen Umsetzbarkeit geprüft und in der entspre- chenden Magistratsvorlage die überwiegende Mehrheit der Forderungen übernommen (Magistratsvorlage 2020/0235). Der Magistrat bekannte sich wiederholt und deutlich zur notwendigen Verkehrswende (Masterplan DA 2030+ und Green City Plan). Er hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil des Umweltverbunds auf 75 % am städtischen Gesamtve rkehr (Modal Split) zu erhöhen. Neben verschiedenen anderen Maßnahmen, etwa im Bereich der Digitalisierung, soll der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als zentrale Säule der Mobilität weiter ver- bessert und ausgebaut werden. Wichtige Beschlüsse diesbezüglich wurden bereits ge- fasst und umgesetzt. Dazu gehören u. a. die Anpassung und Optimierung des Buslini- ennetzes (Magistratsvorlage 2021/0306), das neue Straßenbahnkonzept mit einer Ka- pazitätserhöhung um 30 % und die Inbetriebnahme der Lichtwiesenbahn, der gemein- same Nahverkehrsplan mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, der einen Ausbau des ÖPNV-Verkehrsangebots um 20 % vorsieht (Magistratsvorlage 2019/0207), die Einfüh- rung des HeinerLiners (Magistratsvorlage 2020/0210) sowie des Klimatickets für Neu- bürger*innen und für Bürger*innen, die dauerhaft auf ihren PKW verzichten (Magistratsvorlage 2021/0327). Ein wichtiger Faktor im Umweltverbund ist das Fahrrad. Sein Anteil am Modal Split in Darmstadt soll bis zum Jahr 2030 auf 30 % erhöht werden. Aufbauend auf dem bereits bestehenden Sonderinvestitionsprogramm 4x4 Rad (Magistratsvorlage 2018/0179) wurde in Zusammenarbeit mit der Initiative RadEntscheid eine Radstrategie (Magistratsvorlage 2019/0157) erarbeitet. Aus dieser werden kontinuierlich Maßnah- men umgesetzt. Zentrales Ziel ist es, ein durchgehendes, attraktives Radwegenetz ge- mäß definierter Qualitätskriterien zu schaffen. Dazu gehören u. a. Protected Bike Lanes, die Umwidmung von KFZ-Spuren in Fahrradstreifen, Kreuzungen nach niederländi- schem Vorbild und vieles mehr. Die Einführung der Klimarelevanzprüfung für Magistratsvorlagen (Klimavorbe- halt/Magistratsvorlage 2020/0252) bedeutet, dass städtische Vorhaben auf ihre Aus- wirkungen auf das Stadtklima und/oder die THG-Bilanz (Globalklima) hin zu bewerten sind. Bei relevanten negativen Auswirkungen werden die Vorhaben im Prozess vor Be- schlussfassung, wenn möglich, angepasst bzw. optimiert. Aufgrund der hohen Anzahl an Beschlussvorlagen pro Jahr wird zukünftig ein effizientes und wirksames zweitstufi- ges Bewertungssystem zur Prüfung der Klimarelevanz implementiert. Es wurde in An- lehnung an einen Verfahrensvorschlag des Deutschen Instituts für Urbanistik erarbeitet. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass bei der Erstellung von Bebauungsplänen grund- sätzlich eine Prüfung im Hinblick auf die damit einhergehenden positiven oder negati- ven Auswirkungen auf das Stadtklima durch Mikro- bzw. Mesoklimaanalysen durchzu- führen ist. 9 Die Aufgabenbereiche Planung, Bauen, Mobilität, Grünflächen und Umwelt wurden in einem Dezernat zusammengefasst und um die Zuständigkeit Klimaschutz explizit er- weitert. Um die in jedem Bereich der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der Stadtwirtschaft notwendigen Klimaschutzaktivitäten zu steuern, zu vernetzen und zu evaluieren sowie die Stadtgesellschaft einzubeziehen, wurde das Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung als neues Querschnittsamt durch den Oberbürgermeister der Wissenschaftsstadt Darmstadt geschaffen und mit per sonellen Ressourcen ausgestattet. Der Prozess der Klimawende in Darmstadt ist ersichtlicherweise bereits in vollem Gange. Der vorliegende anschauliche Klimaschutzplan, das extern beauftrage Klimaschutzkonzept sowie die Maßnahmensteckbriefe zeigen die notwendigen Aktivitäten auf, die zur weiteren Zielerrei- chung umgesetzt werden sollen. Hierbei wurden auch gemeinsam mit dem Klimaschutzbeirat entwickelte Maßnahmen ausgestaltet und – wo möglich – hinsichtlich ihrer Wirksamkeit im Maßnahmenkatalog bewertet und priorisiert. In dem hier vorliegenden Klimaschutzplan 2035 werden die Aktivitäten gebündelt dargestellt, relevante Zusammenhänge und aufeinander aufbauende Prozesse aufgezeigt und in für die Öffentlichkeit nachvollziehbare und anschauliche Transformationspfade mit hinterlegten Maß- nahmen überführt. Wesentlicher Grundgedanke dieses Klimaschutzplans ist es, kommunales Handeln mit den Aktivitäten und Interessen aller anderen Akteur*innen in der Stadt zu verbinden, da für die Erreichung der ambitionierten und gleichzeitig zwingend notwendigen Klimaschutzziele die Mitwirkung der gesamten Stadtgesellschaft erforderlich ist. Dabei werden bereits vorhande- ne Einzelaktivitäten und Projekte gebündelt, um Multiplikator- und Synergieeffekte zu schaf- fen. Wo möglich, leisten Magistrat und Verwaltung Unterstützung und stellen Weichen, um zielgerichtet auf die Treibhausgasneutralität bis 2035 in der Gesamtstadt hinzuarbeiten. Darmstadt erhält mit dem Klimaschutzplan 2035 einen tiefgreifenden, maßnahmenbasierten, aber dennoch den überregionalen Entwicklungen anpassbaren Klimaschutzplan, um die notwendigen Transformationen konzeptionell, vorbildhaft und nachhaltig zu gestalten. Gleichzeitig sollen die Einwohner*innen, Unternehmen, Vereine und Verbände motiviert und befähigt werden, selbst tätig zu werden, indem Notwendigkeiten und mögliche Maßnahmen dargestellt und im Rahmen der Vorbildfunktion der Kommune „vorgelebt“ werden. Denn nur durch die Zusammenarbeit der gesamten Stadtgesellschaft können die gemeinsamen Ziele erreicht werden. Als wichtiges Oberzentrum in Südhessen kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt darüber hinaus zum Vorbild hinsichtlich der Zielsetzungen, Maßnahmenausarbeitung und Umsetzung werden. Durch eine Vernetzung mit dem Umland können weitere Potenziale gehoben werden. 1.4. Beteiligte an der Erstellung des Klimaschutzkonzepts Der Prozess der Neuaufstellung des Klimaschutzkonzepts (KSK) wurde durch die energielenker projects GmbH begleitet. Durch das Fachbüro wurden die in diesem Klimaschutzplan darge- stellten Szenarien und Potenzialabschätzungen als Teil des KSK erstellt. Das KSK diente somit als Grundlagenpapier zur Erstellung des hier vorliegenden integrierten Klimaschutzplans. Der Erarbeitungsprozess erfolgte partizipativ mit dem fachlich breit aufgestellten Klimaschutzbei- rat (KSB) und in engem Austausch mit dem Magistrat, der Verwaltung und der Stadtwirtschaft. Der Klimaschutzbeirat arbeitete sowohl bereits an der Erstellung des Leistungsverzeichnisses für das Konzept als auch an der Erarbeitung der Inhalte intensiv mit. 10 2. Definition der Handlungsbereiche und die BISKO-Systematik Innerhalb des Klimaschutzplans wird zwischen „Handlungsfeldern im direkten Einflussbereich des Magistrats“ und „Handlungsfeldern im indirekten Einflussbereich des Magistrats“ unter- schieden. Beide Handlungsfelder zusammen bilden die Gesamtstadt. Anhand von sogenannten Transformationszielen und Transformationspfaden sowie den dazu- gehörigen Illustrationen wird im Klimaschutzplan aufgezeigt, wie die angestrebte Treibhaus- gasneutralität bis 2035 erreicht werden kann und welche Weichen dafür zu stellen sind. 2.1. Handlungsfelder im direkten Einflussbereich des Magistrats Zum direkten Handlungsbereich zählen alle kommunalen Bereiche und Einrichtungen, auf die der Magistrat unmittelbar Einfluss nehmen kann. Das sind zum Beispiel sämtliche kommunale Liegenschaften (Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportanlagen etc.), die städtischen Bäder, der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) und der Eigenbetrieb Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW). Aber auch alle GmbHs der Stadtwirt- schaft (wie DSE, DSG), da der Magistrat über die Gesellschafterversammlung gegenüber Geschäftsführer*innen von derartigen städtischen GmbHs direkt weisungsbefugt ist. Die HEAG mobilo als Nahverkehrsbetrieb ist in dieser Auflistung als Sonderfall zu benennen. Sie ist zwar eine GmbH und ein „Inhouse-Unternehmen“ der Stadt (durch die HEAG Holding AG), doch die Stadt hat nicht das alleinige gesellschaftsrechtliche Durchgriffsrecht, da sich ihr Anteil nur auf 74 % beläuft; der übrige Anteil in Höhe von 26 % wird vom Landkreis Darmstadt-Dieburg gehalten. Aktiengesellschaften hingegen liegen aufgrund ihrer Rechtsform nicht im direkten Einflussbe- reich des Magistrats. Dieser Umstand wurde durch das Rechtsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt geprüft und festgestellt. Entsprechend können Aktiengesellschaften wie die HEAG Holding AG, die Bauverein AG und die ENTEGA AG sowie deren jeweilige Töchter nicht zum direkten Handlungsbereich des Magistrats gezählt werden. Gleichzeitig werden diese hoch relevanten Teile der Darmstädter Stadtwirtschaft demokratisch legitimiert und über die Stadtwirtschaftsstrategie, die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird, gesteuert. Diese Aktiengesellschaften werden daher im indirekten Hand- lungsbereich (Gesamtstadt) in den entsprechenden Sektoren betrachtet und mit den jeweiligen Maßnahmen adressiert. 2.2. Handlungsfelder im indirekten Einflussbereich des Magistrats (Gesamtstadt) Der Begriff „Gesamtstadt“ meint die Stadtgesellschaft als Ganzes. Dazu gehören private Haus- halte, Wirtschaft (= Industrie und Gewerbe-Handel-Dienstleistungen), Verkehr und kommunale Einrichtungen. Der Magistrat und die Verwaltung sind Teil der Gesamtstadt und können außer- halb ihrer direkten Handlungsoptionen nur indirekt auf die übrigen Bereiche Einfluss nehmen. Möglichkeiten indirekter Steuerung sind beispielsweise Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Bereitstellung von Informationen, das Auflegen von Förderprogrammen, die Durchsetzung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung von geeigneter Infrastruktur, um klimafreundliche Alternativen – beispielsweise im Bereich Verkehr – anzubieten. 11 2.3. Bilanzierungsstandard BISKO Zur Bilanzierung des Energiebedarfs und der Treibhausgasemissionen wurde die internetba- sierte Plattform „ECOSPEED Region“ verwendet (ECOSPEED AG, 2022), die speziell für Kom- munen entwickelt wurde. Im Rahmen der Bilanzierung der Energieverbräuche und Treibhaus- gasemissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird der vom Institut für Energie- und Um- weltforschung (ifeu) entwickelte „Bilanzierungs-Standard Kommunal“ (BISKO) (ifeu, 2018) ange- wendet, der neben Kohlenstoffdioxid (CO2) weitere relevante Treibhausgase in die Berechnung der Emissionsfaktoren miteinbezieht und als CO2-Äquivalente (CO2e) angibt. Der BISKO-Standard weist hierbei zahlreiche Vorteile auf und wird daher von den meisten Kommunen in Deutschland angewandt. Zum einen ist mit dem BISKO-Standard eine Ver- gleichbarkeit von Bilanzen möglich, ein weiterer Vorteil wird in der Ausweisung der Datengüte gesehen. Diese hilft dabei, die Aussagekraft einer Bilanz und der ihr zu Grunde liegenden Daten besser einschätzen zu können. Zuletzt garantiert der BISKO-Standard eine einheitliche Qualität bei Dienstleister*innen und Software-Programmen (Umweltbundesamt, 2020) Unter BISKO wird bei der Bilanzierung das sogenannte Territorialprinzip verfolgt. Diese auch als endenergiebasierte Territorialbilanz bezeichnete Vorgehensweise betrachtet alle im Unter- suchungsgebiet anfallenden Verbräuche auf der Ebene der Endenergie und ordnet sie an- schließend den einzelnen Sektoren zu. Sogenannte Graue Energie, beispielsweise der Energie- aufwand von konsumierten Produkten und Emissionen, die von den Darmstädter Bürger*innen außerhalb der Stadtgrenzen emittiert werden, finden im Rahmen dieser Bilanzierung wegen des vorgenannten Territorialprinzips keine Berücksichtigung, sondern werden am jeweiligen Ort der Emission in die Betrachtung einbezogen (ifeu, 2018). Grundsätzlich werden in der BISKO-Systematik keine witterungskorrigierten Daten genutzt, sondern die tatsächlichen Verbräuche für die Berechnung verwendet, damit die tatsächlich entstandenen Emissionen dargestellt werden können. Üblicherweise wird eine Unterteilung in die Bereiche: Private Haushalte, Wirtschaft (Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD) & Indust- rie/Verarbeitendes Gewerbe), Kommunale Einrichtungen und Verkehr vorgenommen (ifeu, 2018). Im Gegensatz dazu werden im Bereich der Potenzialanalyse und bei Szenarienberechnungen witterungsbereinigte Werte verwendet, um den Einfluss der Witterung – also überdurchschnitt- lich kalte und warme Wintermonate – auf den Wärmeenergieverbrauch auszuschließen. Ähnlich verhält es sich mit Konjunktureinbrüchen und daraus resultierenden niedrigen Energiekennwer- ten in den Wirtschaftssektoren. Auch dies muss bei den Potenzialen berücksichtigt werden, sonst wird von zu niedrigen Ausgangswerten in den Grundannahmen ausgegangen. Während der Bilanzierung im Kapitel „Istzustand“ und in den gesamtstädtischen Betrachtun- gen der Bundesstrommix zugrunde gelegt wird, wird in der weiterführenden Potenzialanalyse und im direkten Einflussbereich des Magistrats zur Versorgung kommunaler Einrichtungen mit elektrischer Energie der Bezug von Ökostrom und sogenanntes „Ökogas“ als Kompensations- produkt (bzw. andere regenerative Versorgungsformen bei der Wärme) berücksichtigt und an den entsprechenden Stellen erläutert. Hierbei wurden die in der folgenden Tabelle aufgezeigten Emissionsfaktoren den jeweiligen Energieträgern zugeordnet (in Gramm CO 2e pro Kilowatt- stunde). 12 Tabelle 1: Emissionsfaktoren je Energieträger - LCA-Energie für das Jahr 2018 nach BISKO (ifeu, 2018); weitere berechnete Emissionsfaktoren aus dem Klimaschutzkonzept Darmstadt 2022 Emissionsfaktoren je Energieträger (Bilanzjahr 2018) Energieträger gCO2e / kWh Energieträger gCO2e / kWh Strom 544 Flüssiggas 276 Heizöl 318 Braunkohle 411 Erdgas 247 Steinkohle 438 Fernwärme 262 Heizstrom 544 Holz 22 Nahwärme 260 Umweltwärme 170 sonstige Erneuerbare 25 Sonnenkollektoren 25 sonst. Konventionelle 330 Biogase 110 Benzin 314 Abfall 27 Diesel / Biodiesel 325 / 149 Weitere Emissionsfaktoren, die zusätzlich ermittelt wurden (Quelle: Klimaschutzkonzept Darmstadt 2022) Ökostrom 10 Ökogas 30 Fernwärme – dekarbonisiert 3,7 Wärmepumpe Ökostrom 3,1 13 2.4. Abgrenzung zum Aufgabenbereich Klimaanpassung Ein zentrales Anliegen des Beschlusses Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt (Antrag SV 2019/0043) vom September 2019 war es auch, Maßnahmen zur Klimaanpassung zu ergreifen. Ziele der Klimaanpassung sind die Abmilderung städtischer Hitze, Trockenheit und Über- schwemmungen im Zuge von Starkregen und somit die Erhöhung der sogenannten Klimaresili- enz. Dies ist auch als Ziel in der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) und in den Leitlinien des Deutschen Städtetages festgehalten: Städte sind gefordert, sich anzupassen und z.B. innerstädtische Wärmeinseln durch adäquate Hitzevorsorgemaßnahmen zu vermeiden. Weitere Anpassungsmaßnahmen sind u.a. die Förderung des dezentralen Regenwasserrückhalts, der Ausbau, die Stärkung und der Erhalt des städtischen Grüns sowie klimaangepasstes Bauen und Sanieren. Aus Sicht des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt grundsätzlich Klimaschutz vor Klimaanpassung – dies ist auch eine Frage der globalen Klimagerechtigkeit. Gleichwohl ist ersichtlich, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Oberzentrum in der besonders von der Klimakrise betroffenen Rhein-Main-Ebene befindet. Selbst bei Erreichung der so zentra- len internationalen Pariser Klimaschutzziele muss sich Darmstadt auf weitere Klimaverände- rungen, Extremwetterereignisse und Hitzeperioden einstellen. Deshalb sind Stadt, Bürgerschaft und Unternehmen gefordert, sich Hand in Hand für die neuen klimatischen Herausforderungen zu wappnen und Maßnahmen zur Klimaanpassung zu erarbeiten und umzusetzen. Die Klimakrise ist bereits heute in der Stadt mess-, spür- und sichtbar – beispielsweise im Darmstädter Stadtwald, in den urbanen Grünräumen sowie bei den Stadtbäumen. Zu allen Jahreszeiten werden ein Temperaturanstieg, eine Abnahme der Niederschläge gerade im Sommerhalbjahr und gleichzeitig eine deutliche Zunahme an Sonnen- und Hitzetagen doku- mentiert. Die Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist in großen Berei- chen der Siedlungsfläche aufgrund der in Städten üblichen intensiven Bebauung und Versiege- lung bereits eine moderate bis starke Überwärmung aus – vor allem in Innenstadtquartieren sowie besonders in Industrie- bzw. Gewerbegebieten. Diese Wärmebelastung stellt eine zu- nehmende Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit dar. Auch diesbezüglich hat der Magistrat bereits einige maßgebliche Schritte unternommen. Das neu gegründete Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung ist beispielsweise ausdrücklich für beide Bereiche zuständig. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit weiteren Fachämtern. Im hier vorliegenden Klimaschutzplan wird allerdings aufgrund der Komplexität des Themas und der erläuterten besonderen Bedeutung des Klimaschutzes nur dieser beleuchtet. Die Klimaanpas- sung wird durch ein in den kommenden Jahren aufzustellendes integriertes Klimaanpas- sungskonzept verfolgt. Kernpunkte werden die nachhaltige Stadtentwicklung, die Sicherung sowie die Verbesserung der Lebensqualität bei bereits absehbaren, fortschreitenden Klima- veränderungen in Darmstadt sein. Zentrales Element des Anpassungskonzepts wird u. a. die Erhöhung der städtischen Klimaresi- lienz durch die Förderung grün-blauer Infrastrukturen in Anlehnung an das Schwammstadt- prinzip sein. Das Thema „Wasser“ soll von allen Blickwinkeln beleuchtet werden, um die Stadt vor zu viel Wasser, bspw. bei Starkregenereignissen, zu schützen und für Trockenperioden zu wappnen. Weiterhin sollen Querschnittsthemen zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung wie Entsiegelung, Stärkung von Grünräumen und Gebäudebegrünung betrachtet werden. 14 3. Istzustand: Analyse des Gesamtenergiebedarfs und der THG-Emissionen für die Gesamtstadt Betrachtet wurden die Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz der Wissenschaftsstadt Darmstadt für die Jahre 1990, 2000, 2010 und 2018. Im vorliegenden Klimaschutzplan wird in der Ist-Analyse im Wesentlichen auf das Bilanzjahr 2018 eingegangen. Wie in Kapitel 0 erläu- tert, handelt es sich hier um nicht-witterungsbereinigte Werte. Dabei erfolgt sowohl eine Be- trachtung der Gesamtstadt als auch der einzelnen Sektoren Private Haushalte, Wirtschaft (Industrie und Gewerbe-Handel-Dienstleistungen), Verkehr und kommunale Einrichtungen. 3.1. Endenergiebedarf Der Endenergiebedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt betrug im Bilanzjahr 2018 rund 4.456.695 MWh. Dabei macht der Wirtschaftssektor mit 42 % den größten Anteil am Endener- giebedarf aus. Direkt dahinter liegen die Sektoren Private Haushalte und Verkehr, denen je- weils ca. 28 % des Gesamtbedarfs zuzuschreiben sind. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Darmstadt als Oberzentrum eine vergleichsweise sehr hohe Einpendelrate hat und damit über eine hohe „Tagbevölkerung“ mit nahezu 200.000 Menschen (also Bürger*innen & Arbeitnehmer*innen) sowie eine im Betrachtungszeitraum stetig gewachsene Wirtschaft verfügt, erscheinen diese Daten konsistent (s. Kapitel 4.3.2). Mit knapp 135.000 Erwerbstätige*n bei einer Bevölkerung von etwa 163.000 Einwohner*innen im Jahr 2018 müssen die Endenergiebedarfe vor dem Hintergrund dieser besonderen ortsspezifi- schen Rahmenbedingungen und Herausforderungen verstanden werden. Der Endenergiebedarf der kommunalen Einrichtungen macht hingegen gemäß der Bilanz in 2018 lediglich 2 % aus und hat damit den mit Abstand geringsten Anteil der verschiedenen Sektoren am Endenergie- bedarf. Abbildung 3: Endenergiebedarf nach Sektoren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) (Daten s. Anhang Tab. 1) Wenngleich der Wirtschaftssektor sowohl in 1990 als auch im Bilanzjahr 2018 einen der größ- ten Anteile am Endenergiebedarf in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat, ist der Endenergie- bedarf in diesem Sektor auch mit Abstand am stärksten zwischen 1990 und 2018 gesunken. Andere Sektoren wie der Verkehr weisen hingegen eine Stagnation oder gar eine Zunahme des Energiebedarfs auf. Die Reduktion des Gesamtenergiebedarfs in der Vergangenheit ist somit nicht ausschließlich aber zu großen Teilen auf den Industriesektor zurückzuführen, beispiels- 15 weise durch Effizienzsteigerungen bei Energieerzeugungsanlagen und Prozessoptimierungen sowie Umstrukturierungsprozesse. Gleichzeitig muss bei dieser Analyse beachtet werden, wie sich die Zahl der Arbeitsplätze sowie die Einwohnendenzahlen im selben Zeitraum entwickelt haben (s. Kapitel 3.3). 3.2. Eingesetzte Energieträger Der Gesamtenergiebedarf aller Sektoren im Jahr 2018 aufgeschlüsselt nach den dominieren- den Endenergieträgern verteilt sich wie folgt: Erdgas & Flüssiggas (32 %), Strom (20 %), Kraftstoffe (26 %), und Wärmenetze (10 %) und wird in der folgenden Grafik aufgeschlüsselt dargestellt. Abbildung 4: Endenergiebedarf Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Energieträgern (Daten s. Anhang Tab. 2) 16 3.3. Treibhausgasemissionen Im Jahr 1990 wurden in Darmstadt gemäß städtischer Bilanz von 2019 (Magistratsvorlage 2020/0197) 2.251.262 t CO2e ausgestoßen. Analog zum Endenergiebedarf, der in Darmstadt im zeitlichen Verlauf von 1990 bis 2018 bereits um 17 % gesunken ist, sinken auch die Treib- hausgasemissionen der Gesamtstadt kontinuierlich und betrugen im Bilanzjahr 2018 rund 1.464.424 t CO2e. Dieser deutliche Rückgang der Treibhausgasemission von insgesamt ca. 35 % – trotz gleichzei- tig steigender Einwohnenden- und Beschäftigtenzahlen – ist einerseits auf die sich über den Betrachtungszeitraum verbessernden Emissionsfaktoren der verschiedenen Energieträger (z. B. Anstieg Anteil Erneuerbarer Energien beim Bundesstrommix), andererseits auf einen sinkenden Endenergiebedarf im Sektor Wirtschaft zurückzuführen. Die auf Einwohnenden- und Beschäftigtenzahlen bezogenen Werte sinken dementsprechend noch deutlicher. Während im Jahr 1990 die THG-Emissionen pro sozialversicherungspflichtig Beschäftigter*m noch 19,3 t CO2e betrugen, sind diese bis zum Jahr 2018 auf 10,7 t CO2e gesunken, was eine Minderung von 45 % darstellt. Bezogen auf die Einwohnenden der Wissen- schaftsstadt Darmstadt konnte gar eine Reduzierung von 39 % erreicht werden. Hier betrugen die Emissionen pro Kopf 14,8 t CO2e im Jahr 1990 und 9,0 t CO2e im Jahr 2018, womit Darm- stadt (je nach Betrachtungsweise) unter dem bundesweiten Durchschnitt von 11,2 CO2e liegt (Umweltbundesamt, 2021). Die folgende Tabelle zeigt den zeitlichen Verlauf. Tabelle 2: Zeitreihe THG-Emissionen gesamt bzw. bezogen auf Erwerbstätige und Einwohnende (Klimaschutzkonzept 2022) Jahr 1990 2000 2010 2018 Änderung [%] THG-Emissionen gesamt [tCO2e] 2.251.262 2.004.790 1.723.945 1.464.424 - 35% Einwohner*innen 152.133 146.513 149.076 163.160 + 7% THG-Emissionen pro Einwohnender*m [tCO 2e/EW] 14,8 13,7 11,6 9,0 - 39% Erwerbstätige 116.747 123.038 122.097 137.160 + 17% THG-Emissionen pro Erwerbstätige*m [tCO 2e/ET] 19,3 16,3 14,1 10,7 - 45% 17 Die Anteile der Sektoren an den THG-Emissionen korrespondieren mit ihren jeweiligen Anteilen am Endenergiebedarf: Im Bilanzjahr 2018 entfällt der größte Anteil mit 46 % der Treibhaus- gasemissionen auf den Sektor Wirtschaft. Es folgen die Sektoren Verkehr und Private Haushal- te, die mit 27 % (Verkehr) und 25 % (Private Haushalte) nahezu gleichauf liegen. Die kommu- nalen Einrichtungen mit ihren Liegenschaften und Fuhrparks machen mit 2 % wiederum den mit Abstand geringsten Anteil aus. Die kommunalen Treibhausgasemissionen zwischen Fuhr- park und Liegenschaften verteilen sich auf 12 % zu 88 %. Abbildung 5: THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Sektoren (Daten s. Anhang Tab. 3) Die THG-Emissionen der Gesamtstadt aufgeschlüsselt nach Energieträgern zeigen, dass elekt- rische Energie (33 %), Erdgas & Flüssiggas (24 %) und Kraftstoffe (25%) im Jahr 2018 den größten Anteil an den Emissionen ausmachen (s. Abbildung 6). Abbildung 6: THG-Emissionen Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Energieträgern (Daten s. Anhang Tab. 4) 18 3.4. Regenerative Energien Im Jahr 2018 waren in Darmstadt insgesamt 741 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von rund 10,5 Megawatt Peak (MWp) und einem Ertrag von 8.446 Megawattstunden (MWh) installiert. Zudem existierten im Bilanzjahr insgesamt sechs Biomasse- bzw. Biogas-Anlagen mit einer Leistung von 7,2 Megawatt (MW) und einem jährlichen Ertrag von 22.405 MWh sowie 135 Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) mit einer Leistung von 26,5 MW und einer Stromeinspeisung von 42,2 MWh/a. Die auffällig niedrige Stromeinspeisung der KWK-Anlagen liegt darin begründet, dass der dort erzeugte Strom überwiegend durch die Betreiber der Anlagen (private Eigentümer*innen und Unternehmen) direkt selbst genutzt bzw. an Dritte verkauft und nicht ins Netz eingespeist wird. Insgesamt beläuft sich die Einspeisemenge an regenerativer elektrischer Energie im Jahr 2018 auf rund 30.851 MWh. Dies entspricht bilanziell betrachtet etwa 3,43 % der im öffentlichen Stromnetz und somit in der Bilanz auftauchenden elektrischen Energie sowie 0,69 % am Gesamtenergiebedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt im selben Jahr. Strom aus Biomasse macht hierbei mit ca. 73 % den größten Anteil aus (unter Berücksichtigung der o. g. besonde- ren Rahmenbedingungen). In der Auswertung wird die Relevanz des Energieträgers Strom sehr deutlich: Während Strom nur ein Fünftel des Endenergiebedarfs ausmacht, ist er jedoch für ein Drittel der Treibhaus- gasemissionen im Jahr 2018 verantwortlich. Dies zeigt umso deutlicher, dass ein bundesweit klimafreundlicher (idealerweise nahezu treibhausgasneutraler) Strommix mit einem wesentlich höheren Anteil an Erneuerbaren Energien und einem somit insgesamt geringeren Emissionsfak- tor sich entsprechend stark reduzierend auf die Höhe der Treibhausgasemissionen der Ge- samtstadt auswirken würde bzw. wird. Abbildung 7: Erzeugung von Erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Darmstadt (2018) 19 4. Notwendigkeiten, Potenziale und Zielsetzungen für die Gesamtstadt 4.1. Die vier Wenden: Energie, Wärme, Verkehr und Konsum Für die Gesamtstadt gilt es gemeinsam mit der gesamten Stadtgesellschaft – also Bür- ger*innen, Unternehmen, Gewerbe und Industrie – die Klimawende anzustoßen und mit Hoch- druck die hierfür notwendigen Transformationsprozesse weiterzuverfolgen, um die anvisierte Treibhausgasneutralität bis 2035 zu erreichen. Zur Klimawende gehören neben einer Kon- sumwende die Verkehrswende, die Energiewende und die Wärmewende. Nur durch entschei- dende Veränderungen auf jedem der vier zusammenhängenden Themenfelder kann das übergeordnete Ziel der echten, zukunftssichernden Klimawende erreicht werden. In den verschiedenen Bereichen liegen in der Bundesrepublik Deutschland die Anteile Erneuer- barer Energien im Bilanzjahr 2021 bei der elektrischen Energie bereits bei ca. 41 %, bei der Wärme hingegen erst bei 17 % und beim Verkehr nur bei 7 % (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE- Stat), 2022). Dies zeigt, dass in allen Bereichen, vor allen Dingen aber im Wärme- und Ver- kehrssektor, große Anstrengungen unternommen werden müssen. Wie in Kapitel 1 und Kapitel 2 dargelegt, ist ambitionierter Klimaschutz eine gesamtgesell- schaftliche Aufgabe. Bürgerin*innen und Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Industrie und Wissenschaft sind gefordert, ihr Konsumverhalten sowie ihre Geschäftsmodelle zu überdenken und klimafreundlich sowie klimagerecht – also im Sinne einer echten Nachhaltigkeit – zu gestalten. Der Magistrat übernimmt hier eine Vorbildfunktion und setzt Anreize und Leitplan- ken. Der Ansatz des Magistrats im Bereich des Klimaschutzes ist gesamtstädtisch, quer- schnittsorientiert, integriert, partizipativ und nachhaltig – Klimaschutz betrifft alle städtischen Akteur*innen – denn nur gemeinsam können die notwendigen ökologischen Veränderungen umgesetzt und sozial gestaltet werden. Ein wichtiges Anliegen ist es daher, die Bürgerschaft zu informieren und beispielsweise in Workshops und Veranstaltungen einzubinden. Durch die in diesem Klimaschutzplan aufgeführten Angebote sollen Bürger*innen, aber auch Unternehmen in Darmstadt angeregt, befähigt und begeistert werden, eigene Beiträge zur Erreichung der ambitionierten und notwendigen Ziele im Klimaschutz zu leisten. In zahlreichen Bereichen – wie dem individuellen Mobilitätsverhalten, Sanierungsaktivitäten an privaten Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden oder Geschäftsmodellen von der Privatwirt- schaft – kann der Magistrat durch begleitende, öffentlichkeitswirksame, fördernde und bera- tende Maßnahmen tätig werden und den Weg für ein klimaneutrales Konsumverhalten und klimafreundliche Lebensstile ebnen. Auftrag der Darmstädter Politik ist und wird es weiterhin sein, die entsprechenden Hebel und Handlungsoptionen zu identifizieren und umzulegen. In dieser Hinsicht wurden im Zuge der in Kapitel 1.3 aufgezeigten relevanten Beschlusslagen und durch Maßnahmenprogramme wie dem Sofortprogramm Klimaschutz, der Radstrategie oder der Beschlussfassung zum KlimaEntscheid bereits zahlreiche Angebote ausgeweitet, neu entwickelt und entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen. Ob diese Angebote angenommen und ausgefüllt werden, obliegt jedoch der Verantwortung jeder/s Einzelnen. Wenngleich die Kommune hier sowohl finanziell als auch rechtlich an ihre Grenzen stößt, werden u. a. durch die in diesem Klimaschutzplan benannten Maßnahmen weiterhin größte Anstrengungen unternommen, um auch in diesen gesamtstädtischen Berei- chen die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Was der Magistrat auf kommunaler Ebene in dieser Hinsicht leisten kann, wird in diesem Klimaschutzplan dezidiert dargestellt. Gleichzeitig muss betont werden, dass an vielen Stellen eine größere Unterstützung von Land, Bund oder Europäischer Union nötig ist, um zielführen- de Maßnahmen auf kommunaler Ebene schnell, wirkungsvoll und vor allen Dingen auch sozial- verträglich umsetzen zu können. 20 4.1.1. Energiewende Industrie, Wirtschaft, Mobilität, Wohnen – unsere Gesellschaft ist auf eine funktionierende Energieversorgung angewiesen. Nach wie vor basiert diese zu einem großen Teil auf Erdöl, Erdgas und Kohle. Doch die Verbrennung dieser fossilen Energieträger zur Energiegewinnung setzt große Mengen an Treibhausgasen frei. Ein zentraler Schlüssel zu echtem Klimaschutz ist deshalb die konsequente Umsetzung der Energiewende. Um die fossilen Energieträger zu ersetzen, muss die Nutzung Erneuerbarer Energien wie Wind-, Wasser- und Solarkraft, Umweltwärme sowie nachwachsender Rohstoffe jetzt mit Hochdruck ausgebaut werden. Die Energiewende auf internationaler, nationaler, aber auch lokaler Ebene ist, auch im Hinblick auf die notwendige Wärme- sowie Verkehrs- wende, von sehr hoher Bedeutung. Dies liegt darin begründet, dass die als zwingend erfor- derlich eingeschätzte zunehmende Elektrifizierung der verschiedenen Sektoren voraussetzt, dass der dadurch steigende Bedarf an elektrischer Energie weitestgehend treibhausgasneut- ral bereitgestellt wird. Da Wind und Sonne nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen, ist der Umstieg auf regenerative Energien mit der Entwicklung von Speicherkonzepten, der Erhöhung der Energieflexibilität und intelligenten Energienetzen gekoppelt. Das Energieversorgungssystem wird sich zudem auf nationaler wie regionaler Ebene weg von zentralen Großkraftwerken hin zu vielen kleinen Er- zeugungsanlagen bewegen. Neben dem Ausbau der regenerativen Energien sind allerdings auch die Erhöhung der Energieeffizienz und Fragestellungen der Suffizienz entscheidende Säulen der Energiewende. Das heißt, um den gewünschten Nutzen zu erreichen, soll möglichst wenig Energie zum Einsatz kommen müssen. Dafür ist es notwendig, dass Energieeffizienzpo- tenziale konsequent genutzt, neue Technologien implementiert und Industrieprozesse opti- miert bzw. umgestellt sowie Gebäude energetisch saniert werden. Der lokale Energieversorger und Stadtwirtschaftskonzern, die ENTEGA AG, nimmt bundesweit eine Vorreiterrolle beim Ausbau regenerativer Energien ein. Sie erzeugt bundesweit mehr „Öko- Strom“ als in Darmstadt insgesamt an Strom verbraucht wird – dies wird aber aufgrund der Erläuterungen zu BISKO (Territorialprinzip, s. Kapitel 0) in diesem Klimaschutzplan nicht weiter berücksichtigt. Auf lokaler Ebene ist für die Wissenschaftsstadt Darmstadt in erster Linie der Ausbau von Photovoltaik ein zentraler Baustein zur Erreichung der Energiewende und der Klimaschutz- ziele, da andere Erneuerbare Energien wie Wind- oder Wasserkraft in der kreisfreien Stadt Darmstadt nicht zur Verfügung stehen. Dies ist auch der Grund für aktuelle weitreichende Maßnahmen im Bereich Photovoltaik, um diese ressourcenschonende, nachhaltige und wirt- schaftliche Technologie in eine breite Nutzung zu bringen. Dazu gehören Beratungsangebote in Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen wie heiner*energie sowie die Teilnahme am bundeswei- ten Wattbewerb. Das bereits 2021 aufgelegte und 2022 erweiterte Förderprogramm für Photovoltaik, das neben Aufdachanlagen auf Wohngebäuden auch sogenannte Balkonsolaranlagen für Mieter*innen fördert und nach der Novellierung u. a. auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine in den Kreis der Förderberechtigten aufnimmt, gilt es besonders hervorzuheben und weiterzuver- folgen. Auch wenn Darmstadt mit seiner Stadtwirtschaft sowie lokalen Partner*innen im Bereich der Energiewende gut aufgestellt ist, gilt es durch eine integrierte und ganzheitliche Optimierung des Energiesystems zusätzliche lokale Potenziale zu heben. Weiterhin braucht es auf Bundes- ebene Unterstützung, um die nationale Energiewende – und somit den Bundesstrommix – so schnell wie möglich zu verbessern. Hierzu gehören der Ausbau von Stromtrassen um bspw. die Nutzung von klimafreundlichem Windstrom aus dem Norden zu ermöglichen, ein europäischer 21 Strommarkt mit dem klaren Ziel des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, eine CO2-Bepreisung mit starker Lenkungswirkung unter sozialen Gesichtspunkten, eine zeitnahe Anpassung von Emissionsfaktoren, der vorgezogene Kohleausstieg, die Schaffung und Förderung von dezentra- len Speichertechnologien, zusätzliche Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz, eine Photo- voltaik-Pflicht, das Fördern von Bürgerenergiegenossenschaften, eine den Gestehungskosten angepasste Einspeisevergütung und vieles mehr. 4.1.2. Wärmewende Rund die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Erzeugung von Wärme. Echter Klimaschutz gelingt nur, wenn auch bei der Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien umgestellt wird. Neben der direkten gebäude- oder liegenschaftsweisen Nutzung von Umwelt- wärme über Wärmepumpen werden Fern- aber auch dezentrale Nahwärmenetze eine zentrale Rolle spielen, denn sie ermöglichen die Einbindung verschiedener klimafreundlicher Wärme- quellen. Hierzu gehören Umweltwärmenutzung aus Grundwasser, Geothermie (Erdwärme) oder Außenluft sowie die Einbeziehung von solarthermischen Anlagen. Darüber hinaus kann auch Abwärme aus industriellen Prozessen, aus Abwasser oder aus Kühlungsprozessen in Rechen- zentren in derartige Wärmenetze eingespeist werden. Bisher kommt Fern- aber auch Nahwärme überwiegend aus fossilen Quellen. Der Anteil Erneu- erbarer Energien lag im Bereich der Fernwärme 2020 bundesweit bei nur 19 % (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat), 2022). Auch wenn im Gegensatz dazu in Darmstadt bereits 65 % aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird, besteht hier noch großer Handlungsbedarf. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, die sogenannte Dekarbonisie- rung der Wärmeversorgung, ist jedoch ein komplexer Prozess: Die Wärmeerzeugung, der Ausbau der Fernwärmeleitungen, die Wärmebedarfe und Gebäudesanierungen sowie die Tech- nik für die Wärmeabnahme in den Gebäuden müssen Hand in Hand gehen. Das ist mit erhebli- chen Investitionen verbunden und hat einen beträchtlichen Vorlauf. Der notwendige Umbau muss deshalb zeitnah angeschoben werden. Weiterhin bedarf es der Sicherstellung einer langfristigen Abnahme der Wärme durch private und gewerbliche Kund*innen, was nicht zuletzt eine Frage des Preises dekarbonisierter Fernwärme gegenüber noch immer deutlich günstigeren konventionellen Brennstoffen ist, da Klimafolgekosten fossiler Energieträger nach wie vor externalisiert werden, die Kosten der Auswirkungen von THG-Emissionen fossiler Brennstoffe wie Gas und Öl also nicht im Preis beinhaltet sind. Um Potenziale, also Wärmequellen, zu erkennen und diese zielgerichtet einzusetzen, wird die Maßnahme Wärmeplanung (s. Kapitel 4.3.5) prioritär behandelt. Im Herbst 2020 wurden in Darmstadt im Zuge der inhaltlichen Auseinandersetzung und Beschlussfassung über zahlreiche Anliegen des KlimaEntscheids (s. Kapitel 1.3) zudem die Weichen für ein Pilotprojekt zur Solar- thermie als Wärmelieferant gestellt. Für eine breite Anwendung derartiger klimafreundlicher Wärmequellen und die Nutzung von Abwärme ist es wiederum von zentraler Bedeutung, die Wärmebedarfe der einzelnen Gebäude in einem ersten Schritt so schnell wie möglich durch bspw. energetische Sanierungen deutlich zu reduzieren und in diesem Rahmen das Temperaturniveau der Gebäudeheizung auf den Einsatz dieser Wärmequellen anzupassen. Dies sorgt auch für geringere Nebenkosten für Mieter*innen. Da die energetische Sanierung von Gebäuden zentral für die Wärmewende ist, wurden bereits in der Vergangenheit mehrere wegweisende städtische Beschlüsse hierzu gefasst (s. Kapitel 1.3). 22 Auch im vorliegenden Klimaschutzplan liegt ein Hauptaugenmerk neben der Sanierung der kommunalen Liegenschaften auf der Beratung und Information privater Gebäudeeigentü- mer*innen, um die Sanierungsquote stadtweit deutlich zu steigern und den Energieträger- wechsel hin zu Umweltwärmenutzung oder dekarbonisierter Fern- und Nahwärme über Niedertemperaturnetze zu ermöglichen (s. Kapitel 4.3.1). Über die städtischen Anstrengungen hinaus sind vor allen Dingen Maßnahmen des Bundes relevant. Hierzu gehören bereits bestehende und wirksame Förderprogramme zur energeti- schen Sanierung, eine CO2-Bepreisung mit echter Lenkungswirkung und fairer Verteilung der Lasten zwischen Eigentümer*innen und Mieter*innen (z. B. durch Stärkung von Warmmieten- Modellen), aber auch ordnungsrechtliche Vorgaben und ambitionierte Mindeststandards im Neubaubereich – wie beispielsweise ein Verbot von fossilen Energieträgern. Darüber hinaus müssen die im aktuellen Koalitionsvertrag der „Ampelparteien“ gesteckten Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der Wärmenetze mit konkreten Maßnahmen hinterlegt, die Entwicklung vorangetrieben und entsprechende – in der Breite wirksame – schnell nutzbare Förderprogramme entwickelt werden. Auch klare Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingun- gen sowie zielführende Emissionsfaktoren auf Bundesebene helfen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und zeitnah zu implementieren. Die Ziele, der zügige Ausbau und die Neuerrichtung von dekarbonisierten Nah- und Fernwärmenetzen, müssen für lokale Energieversorger sowie Nutzer*innen wirtschaftlich und schnell umsetzbar sein. Nur so gelingt es, die Akzeptanz für derartige Wärmeversorgungen zu erhöhen und ganze Quartiere zeitnah klimafreundlich mit Nah- und Fernwärme zu versorgen. 23 4.1.3. Verkehrswende Ein Fünftel aller Treibhausgasemissionen in Deutschland entfallen auf den Verkehrssektor. Im Gegensatz zu den anderen Sektoren sind die Emissionen des Verkehrs in Darmstadt seit 1990 kaum gesunken (s. Abbildung 8 & Kapitel 3.2). Dies spiegelt die Entwicklungen auf Bundesebene wider. 1990 betrug der Treibhausgasausstoß des Verkehrssektors in Deutsch- land 164 Mio. t CO2e. 2020 waren es laut Klimabilanz des Umweltbundesamtes noch immer 146 Mio. t CO2e. Bis 2030 sollen die Emissionen des Verkehrssektors bundesweit auf höchs- tens 85 Mio. t CO2e reduziert werden (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 2022). Vor dem Hintergrund der bisherigen extrem geringen, unterdurchschnittlichen Verbesserun- gen im Verkehrssektor, des großen Potenzials und der Zielsetzungen im Pariser Klimaab- kommen ist daher die Verkehrswende eine der wichtigsten Aufgaben im Bereich des Klima- schutzes. Abbildung 8: THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) im Sektor Verkehr Es geht bei der Verkehrswende darum, die Anteile des motorisierten Individualverkehrs (MIV) deutlich zu vermindern und die bestehenden und berechtigten Mobilitätsbedarfe wo immer möglich auf umweltfreundliche Verkehrsträger, den sogenannten Umweltverbund bestehend aus Fuß-, Rad- und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), zu verlagern sowie weiterhin notwendige Individualverkehre rasch zu elektrifizieren und mit regenerativer elektrischer Energie zu betreiben. Diese auch in Zukunft zwingenden Bedarfe an motorisiertem Individual- verkehr sollten zudem idealerweise zunehmend durch Carsharing gedeckt werden. Dies führt zu einer relevanten Reduktion von Treibhausgasemissionen, Luftschadstoffen und Lärm. Gleichzeitig geht es um eine gerechtere Verteilung der öffentlichen Flächen, denn Elektroautos verbrauchen ebenfalls Platz. Auch hier bietet Carsharing passende Ansätze. Durch einen attraktiven Mix aus gut ausgebauten Fuß- und Radverbindungen, gekoppelt mit optimal getak- 24 teten und vernetzten ÖPNV-Angeboten, können weiterhin zunehmend Menschen dafür gewon- nen werden, das Auto stehen zu lassen und Alternativen zu nutzen. In Darmstadt ist der Aus- bau des Umweltverbunds erklärtes politisches Ziel und bereits in vollem Gange. Seit mehreren Jahren liegt ein Schwerpunkt der städtischen Mobilitätspolitik auf der Verbesserung des Rad- wege-, Bus- und Straßenbahnnetzes. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt- Dieburg werden die Verbindungen in die umliegende Region gestärkt, damit Berufspend- ler*innen ebenfalls auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen können. Aber auch hier liegen zahlreiche Entscheidungen nicht im Einflussbereich der Kommunen: Um weitere Straßenbahnverbindungen in den Landkreis zu ermöglichen, müssen die Förder- richtlinien vom Bund verändert werden und Klimakriterien bei der Nutzkostenberechnung (NKU) eine größere Berücksichtigung finden. Das gleiche gilt für die Einführung von Geschwindig- keitsbegrenzungen, denn bei niedrigen Geschwindigkeiten werden nachweislich deutlich weni- ger Schadstoffe ausgestoßen. Über die Einführung von Geschwindigkeitsreduktionen (Tempo- limit) kann jedoch die Kommune nur in Einzelfällen in Eigenregie entscheiden (Temporeduktion im Bereich schutzbedürftiger Einrichtungen, nach Einzelfallprüfung der Polizei). In der Regel und in der großen Mehrheit der Fälle (bspw. Lärmschutz) müssen Bund bzw. Obere Verkehrs- behörden in einem langwierigen Antragsprozess ihr Einverständnis erklären. Nicht zuletzt sollte erwähnt werden, dass auch die Bundesautobahnen 5 und 67, die über die Gemarkung der Wissenschaftsstadt Darmstadt verlaufen, in die städtische THG-Bilanz nach BISKO einflie- ßen, wenngleich hier kein städtischer Einfluss auf den Verkehr oder die Geschwindigkeiten genommen werden kann. 4.1.4. Konsumwende Unsere üblichen Konsummuster sind gegenwärtig oft nicht nachhaltig. Der Konsum von Produkten und Dienstleistungen ermöglicht Konsument*innen, sich Bedürf- nisse wie Essen, Wohnen, Mobilität und Unterhaltung zu erfüllen sowie individuelle Lebensfor- men zu entfalten. Konsum umfasst neben dem Kauf von Produkten auch das Nutzungsverhal- ten, die Reparatur oder die Entsorgung dieser Produkte. Die Herstellung bspw. von Lebensmit- teln, Mode, Elektronik etc. trägt naturgemäß stark zum Ausstoß klimaschädlicher Emissionen bei. Zur weltweiten Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs und damit zum Schutz des Klimas bedarf es daher auch einer Veränderung unseres Konsumverhaltens. Wichtig ist eine Wende hin zu mehr Suffizienz, Effizienz und Nachhaltigkeit, um den Bedarf an Energie und Ressourcen zu senken (www.nachhaltigerkonsum.info/massnahmen). Dies lässt sich bildhaft durch den sogenannten Erdüberlastungstag darstellen, welcher den Tag des laufenden Jahres markiert, an dem die menschliche Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen das Angebot und die Kapazität des Planeten Erde zur Reproduktion dieser Ressour- cen in dem jeweiligen Jahr übersteigt. Global wurde der Erdüberlastungstag in 2021 am 29. Juli verzeichnet, in Deutschland sogar bereits am 04. Mai (Global Footprint Network, 2022). Dies zeigt, dass der Energie- und Ressourcenverbrauch weit über dem liegt, was der Planet Erde langfristig und nachhaltig zur Verfügung stellen kann. Eine dauerhafte Überlastung der Weltökosysteme, der fortschreitende Klimawandel und der Verlust an Biodiversität sind die Folgen. Langfristig kommt es zum Zusammenbruch von Ökosystemen und dem Verlust der jeweiligen Ökosystemleistungen. Gemäß dem Leitbild für nachhaltige Entwicklung ist Konsum dann nachhaltig, wenn er den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV), 2022). 25 Nachhaltiger Konsum ist somit Teil einer klima- aber auch sozialgerechten Lebensweise und eines Verbraucherverhaltens, das unter anderem Umweltaspekte und soziale Aspekte bei Kauf, Nutzung und Entsorgung von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt. Nachhaltiger Konsum reicht damit in den individuellen Lebensstil des Menschen hinein. Freiwillige Beiträge zum nachhaltigen Konsum sind sehr wichtig, werden allein aber nicht dazu führen, dass Konsum in der Breite nachhaltig wird. Individuelles Handeln findet immer inner- halb der auf politischer Ebene gesetzten Rahmenbedingungen statt. Mögliche zielführende Veränderungen könnten sein: die warenspezifische Kennzeichnung von CO2e-Fußabdrücken von Produkten, die Einführung einer sozialverträglichen CO2-Steuer, die Verknüpfung von Mehr- wertsteuersätzen mit Produktionsbedingungen und Klimawirkung von Produkten oder das Streichen klimaschädlicher staatlicher Subventionen. Tatsächlich beeinflussen politische Rahmenbedingungen bereits heute Konsumentscheidungen in vielfältiger Weise, auch wenn es ein wesentliches Merkmal unserer freiheitlichen Gesellschaft ist, die Konsumentensouveränität zu respektieren und so wenig wie möglich einzuschränken (Umweltbundesamt, 2021). Dennoch muss sich das Konsumverhalten in den modernen (Industrie-)Gesellschaften zum weltweiten Schutz der Umwelt und des Klimas – und damit der menschlichen Lebensgrundla- gen – grundlegend ändern. Für Deutschland wurden die Bedarfsfelder Bauen/Wohnen, Mobili- tät und Ernährung als prioritäre Handlungsbereiche bestimmt (Lorek, 1999) (Grunwald, 2003). Neben diesen Handlungsfeldern werden auch in allen anderen Lebensbereichen Konsument- scheidungen getroffen. Stets stellt sich die Frage, ob eine Neuanschaffung notwendig ist oder ob es zum Beispiel möglich ist, ein Gerät (auch in gegenseitiger Selbsthilfe) zu reparieren bzw. ob es eine Möglichkeit gibt, Geräte mit anderen zu teilen (wenn sie beispielsweise nicht regel- mäßig gebraucht werden), wie Verpackungsmüll minimiert werden kann und wie sich die Lieferkette eines Produkts generell gestaltet. Ein umweltfreundliches Konsumverhalten kann einerseits Treibhausgase einsparen, demgegenüber bedeutet eine gegensätzliche Wahl des Lebensstils eine deutliche Zunahme des individuellen THG-Fußabdrucks. Durch ein bewusstes und nachhaltiges Konsumverhalten kann der persönliche CO2e- Fußabdruck deutlich reduziert werden. Auf der anderen Seite können derartige Entscheidun- gen bzw. Änderungen im individuellen Verhalten nicht vorgegeben oder erzwungen werden. Auf kommunaler Ebene sind Information, Beratung und Unterstützung bezüglich nachhaltiger Angebote zentrale Anliegen. II 4.6 II 4.4 II 4.1 II 3.5 II 3.4 Bestehende Angebote wie die Wohnungstausch- börse stärken Reduzierung der Treibhausgas- emission Angebote zur Suffi ziens und nachhaltigem Konsum Projekte wie FairCup ausweiten II3.3 Initiierung breiter Projektwochen an Schulen und Kitas 3.4 Klimafonds zur Förderung von Klimaschutzprojekten 3.5 Einrichtung Plattform zum Klimaschutz / „Klimatipps“ 4.1 Koordinierungsstelle klimafreundliche Wirtschaft 4.4 Nachhaltigkeit in Kantinen 4.6 Pilotprojekte in der Landwirtschaft 27 4.2. Handlungsfelder im direkten Einflussbereich – als Teil der Gesamtstadt Wie die Ist-Analyse für das Jahr 2018 gezeigt hat, haben die kommunalen Einrichtungen und Liegenschaften mit rund 2 % den mit Abstand geringsten Anteil am Energiebedarf sowie an den Treibhausgasemissionen innerhalb der Gesamtstadt. Der Magistrat und die Stadtverwal- tung sehen sich jedoch in einer herausgehobenen Rolle und möchten als Vorbild für alle ande- ren Sektoren wirken. Daher werden im Folgenden zunächst die Handlungsfelder dargestellt, die im direkten Einflussbereich des Magistrats liegen. Sie werden unterteilt in die Bereiche Kom- munale Gebäude und Liegenschaften, Kommunaler Fuhrpark sowie Beschaffungswesen. Insgesamt weisen die kommunalen Einrichtungen im Bilanzjahr 2018 einen Endenergiebedarf von 71.756 MWh/a auf, wobei rund 8.500 MWh/a auf die kommunale Verkehrsflotte und 63.244 MWh/a auf die kommunalen Gebäude zurückzuführen sind. Umgerechnet in Treib- hausgasemissionen ergeben sich dabei Emissionen von 22.634 t CO2e/a, wovon knapp 2.800 t CO2e/a von der kommunalen Verkehrsflotte verursacht werden. Abbildung 9: Prozentualer Anteil der Sektoren am Endenergiebedarf der Gesamtstadt (2018) und prozentuale Verteilung des Endenergiebedarfs im direkten Handlungsbereich des Magistrats (Kommune) 28 4.2.1. Kommunale Gebäude und Liegenschaften Der Endenergiebedarf der kommunalen Liegenschaften betrug nach BISKO (ohne Einbezug des Fuhrparks) ca. 63 Gigawattstunden (GWh) (Stand 2018). Davon entfallen laut Bilanz rund 51 GWh auf die Wärmeversorgung und ca. 12 GWh auf Strom. Die Wärmeversorgung wird zu ca. 40 % durch Fernwärme und ca. 60 % durch Erdgas gedeckt, Heizöl und Stromheizungen spielen mit weniger als 1 % eine untergeordnete Rolle (Stand 2017). Damit stellt der Bereich der kommunalen Gebäude und Liegenschaften einen entscheidenden Schwerpunkt im kommunalen Handlungsbereich zum Erla ngen der Treibhausgasneutralität dar. Die Heterogenität des kommunalen Gebäudeportfolios (u.a. Friedhöfe, Werkstätten, Schulen, Kindergärten, Bäder, Sportanlagen und Verwaltungsgebäude) ist dabei eine besondere Heraus- forderung. Zentrale Aufgabe ist es, den kommunalen Gebäudebestand nach den jeweils best- möglichen energetischen Standards zu sanieren, ihn dabei für eine Energieversorgung aus regenerativen Wärmequellen vorzubereiten und gleichzeitig die Energieversorgungdiese bis spätestens 2035 auf regenerative Wärmequellen umzustellen. Während einer möglichst kurzen Übergangszeit sind alternative Brennstoffe einzusetzen. Gesetzt ist, dass die Stromversorgung weiterhin wie in den vergangenen Jahren über Ökostrom gedeckt wird. >>> Transformationsziel: Treibhausgasneutraler kommunaler Gebäudebestand Sanierung der kommunalen Liegenschaften auf bestmögliche energetische Standards und Energieträgerwechsel hin zu regenerativen Wärmequellen bis spätestens 2035 Entscheidendes Ziel der energetischen Sanierungsmaßnahmen je Liegenschaft ist neben der Verringerung der Energiebedarfe immer die Ermöglichung des Energieträgerwechsels weg von fossilen Brennstoffen hin zur Nutzung regenerativer Wärmequellen. Die Wahl des jeweiligen Energieträgers wird im Rahmen der hoch priorisierten kommunalen Wärmeplanung (Kapitel 4.3.5) dezidiert betrachtet werden. Die energetischen Sanierungen sind weiterhin an verbindli- chen Nachhaltigkeitskriterien nach Beschlusslage zu orientieren, die ggf. weiterzuentwickeln sind. Auch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen, bspw. bei Dämmstoffen, sowie allgemein die Graue Energie von Baustoffen sollte regelhaft, in Abhängigkeit des jeweiligen Projektumfangs berücksichtigt werden. Minderungspotenzial 7.800 t CO2e/a bis 2035 gegenüber 2018 3.000 t CO2e/a ab 2025 5.100 t CO2e/a ab 2030 7.800 t CO2e/a ab 2035 Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Sanierungsfahrplan gemäß Sofortprogramm Klimaschutz und KlimaEntscheid Eine Zusammenstellung des Gebäudebestandes (inklusive der zurzeit in Planung befindli- chen Neubauten) im Rahmen des aktuell durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) erarbeiteten Sanierungsfahrplans dient als Grundlage der Planungen für die nächsten 13 Jahre bis zur Klimaschutz-Zielerreichung in 2035. Insgesamt wurden im Rahmen der Fahrplanerstellung mehr als 400 Bestandsgebäude mit knapp 600.000 m² Bruttogrundfläche (BGF) von städtischen Ämtern, IDA, den Eigenbetrieben Kultur und Darmstädter Werkstätten sowie den Bürgerhäusern und Großsporthallen erfasst. Hiervon sind ca. 80 Gebäude mit ca. 180.000 m² BGF aufgrund bereits durchgeführter Sa- nierungen bzw. der Errichtung nach 2002 zur energetischen Neubewertung nach 2035 eingestuft. Die Einbeziehung der Neubauten in den Sanierungsfahrplan wurde deshalb vor- genommen, da finanzielle und personelle Ressourcen Berücksichtigung finden müssen und es auch hier gilt, die Energieversorgung zu prüfen bzw. den Energieträgerwechsel zu for- cieren. 29 Für die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen sind Kriterien wie Energieverbrauch pro Fläche, Betreiberverantwortung, Denkmalschutz und politische Beschlusslagen ausschlag- gebend. So sind beispielsweise die mit dem höchsten spezifischen Energieverbrauch auf- fälligen Grundschulen Heinrich-Hoffmann-, Elly-Heuss-Knapp- und Wilhelm-Leuschner- Schule aktuell in Bearbeitung da, wie Abbildung 10 zeigt, in diesen Gebäuden ein erhebliches Energieeinsparpotenzial besteht. Für die Heinrich-Hoffmann-Schule wird ein Ersatz-Neubau nach neuesten ambitionierten Klimaschutzstandards errichtet, die beiden denkmalgeschützten Schulen (Elly-Heuss- Knapp- u. Wilhelm-Leuschner-) befinden sich beispielsweise zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Klimaschutzplans in Sanierung. Abbildung 10: Spezifischer Wärmeverbrauch Darmstädter Grundschulen in 2017 Der Sanierungsfahrplan wurde unter Betrachtung von mehr als 320 Bestandsgebäuden mit ca. 415.000 m² BGF und daraus sich ergebenden ca. 150 Projekten bis 2035 ausge- richtet. Eine Schulbausanierungsmaßnahme (Liegenschaft mit mehreren Gebäuden) kann ein Projekt über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren mit Planungs- und Realisierungs- phase bedeuten. Der Sanierungsfahrplan, der zur Zielsetzung hat, Gebäude mit besonders hohem Energie- bedarf prioritär zu sanieren, wurde unter Federführung von IDA in bilateralen Gesprächen mit Nutzerämtern, Eigenbetrieben und städtischen Gesellschaften deshalb umfassend und unter Einbeziehung verschiedenster Anforderungen abgestimmt und wird aktuell unter Be- rücksichtigung der finanziellen Notwendigkeiten in den Entwurf des städtischen Haushalts und der jeweiligen Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2023 ff eingeplant. Aus dem Sanierungsfahrplan kann abgeleitet werden: die Sanierungsrate im kommunalen Gebäudebestand muss in den nächsten Jahren ca. 6 % betragen, damit die Gesamtziele bis 2035 erreicht werden. Dies bedeutet, dass durchschnittlich 25 Gebäude bzw. 32.000 m² BGF pro Jahr energetisch saniert werden müssen. Der erarbeitete Sanierungsfahrplan 30 bildet dies hinsichtlich der zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedin- gungen ab. Ein zunehmend größer werdendes Risiko für die Umsetzung des Sanierungs- fahrplans stellen die Unwägbarkeiten der Marktsituation bei Planer*innen, ausführenden Firmen und Material dar. So mussten bereits bei aktuell laufenden Projekten Verzögerun- gen aufgrund der Wiederholung von Ausschreibungen mangels (geeigneter) Anbieter*innen in Kauf genommen werden. Die Hauptaufgabenstellung „Klimaneutraler Gebäudebestand ab 2035“ impliziert die Fra- ge: „Wie muss IDA heute bauen und sanieren, um das Ziel zu erreichen“. Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU, Darmstadt) erhielt den Auftrag, für IDA eine Checkliste mit den wesentlichen Maßgaben zu erarbeiten. Diese und weitere relevante Anforderungen sowie städtische Beschlusslagen sind in die IDA-internen Leitlinien für den nachhaltigen Hochbau der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingeflossen, die aktuell im Entwurf vorliegen. Wesentliche Kernaussagen darin sind: Neubau als BEG EG40 (Effizienzgebäude 40 der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude) oder als Passivhaus. Dies bildet die städtische Beschlusslage ab, wonach bei kommunalen Neubauten der Heizwärmebedarf maximal 25 kWh/(m²a) betragen darf bzw. der Effizienshaus40-Standard oder besser vorgegeben ist (Magistratsvorlage 2020/0235). Bei Sanierung ist BEG EG55 anzustreben oder die EnerPHit-Kriterien des Passivhaus- instituts sind anzuwenden, bei Einzelmaßnahmen sind möglichst Passivhauskompo- nenten zu verwenden. Dies bildet die städtische Beschlusslage ab, wonach bei kom- munalen Sanierungen (sofern vollsanierbar) als Zielwert ein Heizwärmebedarf von 35 kWh/(m²a) anzustreben ist (Magistratsvorlage 2020/0235). Bei Neubauten und Sanierung sind immer größtmögliche Photovoltaik-Anlagen zu in- stallieren, alternativ oder ergänzend Solarthermie wo sinnvoll. Analog sind Bestands- gebäude sukzessive nachzurüsten (Sofortprogramm Klimaschutz). Der durchschnittliche Heizenergieverbrauch aller im Energiemanagement erfasster Ge- bäude beträgt aktuell ca. 120 kWh/(m²NGF*a). Dies entspricht einem Heizwärmebedarf von ca. 100 kWh/(m²NGF*a). Von den zu sanierenden Gebäuden steht rund ein Drittel der Fläche unter Denkmalschutz. Die Beschlüsse des Magistrats, dass im gesamten kommu- nalen Gebäudebestand bis 2035 ein durchschnittlicher Heizwärmebedarf von unter 70 kWh/(m2 a) zu erreichen ist und das Ziel bei Einzelsanierungen, wo möglich, bei 35 kWh/(m² a) liegt, sind zu berücksichtigen. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.3 Sanierungsoffensive nach Sofortprogramm Klimaschutz und KlimaEntscheid 31 Dekarbonisierung der Energieversorgung im Wärmebereich Parallel zur umfassenden energetischen Sanierung der Bestandsgebäude der Wissen- schaftsstadt Darmstadt ist eine weitgehende Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ein unabdingbarer Schritt zur Erreichung der notwendigen Zielsetzung der Treibhausgasneut- ralität. Die folgende Abbildung zeigt die in 2017 eingesetzten Wärmeenergieträger. Abbildung 11: Wärmeenergieträger öffentlicher Gebäude in Darmstadt für 2017 (in MWh) Ende 2018 wurde die Schulinsel an Fernwärme aus dem „Fernwärmenetz DA-Nord“ an- geschlossen, sodass weitere 2,6 Mio. kWh Erdgas (sog. Ökogas) ersetzt wurden. Zeit- nah sollen Goetheschule, Lichtenbergschule und die Akademie für Tonkunst von Gas auf Fernwärme umgestellt werden. IDA prüft bei jeder größeren Sanierung und bei Er- weiterungen des Fernwärmenetzes den Anschluss weiterer Gebäude. Alternativ wird die Umstellung der Wärmeversorgung auf Umweltwärme (Wärmepumpen) in Betracht ge- zogen. Neubauten werden entweder an ein Fernwärmenetz angeschlossen oder mittels Umweltwärme beheizt. Ob der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz aus Ge- sichtspunkten des Klimaschutzes prioritär verfolgt wird, hängt in erster Linie vom Grad der Dekarbonisierung und somit von den Angeboten des lokalen Energieversorgers ab – dies wiederum ist direkt von entsprechend notwendigen Rahmenbedingungen auf Lan- des- und vor allem Bundesebene abhängig (s. Wärmewende, Kapitel 4.1). Mit dem Be- ginn eines weitreichenden Ausbaus und der umfassenden Dekarbonisierung der Wär- menetze ist daher aus verschiedenen Gründen (s. Kapitel 4.1.2) nicht kurzfristig zu rechnen. In großen Bestandsliegenschaften mit internen Wärmenetzen und u. U. un- günstigen Voraussetzungen (bspw. Denkmalschutz) werden daher auch Interimslösun- gen für eine möglichst kurze Übergangszeit (bis maximal 2030) in Betracht gezogen, 32 bei denen Bio- oder sogenanntes Ökogas als Brückentechnologie genutzt wird. Zu prü- fen ist zukünftig vorrangig der mögliche Bezug von „Windgas“ – also synthetischem Me- than aus regenerativen Quellen, da hierdurch die Position der Wissenschaftsstadt Darmstadt als Kunde genutzt wird, um derartige Angebote und technische Entwicklun- gen voranzutreiben. Nach 2030 soll dann zu 100 % auf regenerative Energieträger, wie dekarbonisierte Fern- bzw. Nahwärme, oder auch Umweltwärme (Wärmepumpen) und möglichst nur in Einzelfällen auf Bio- oder Windgas zurückgegriffen werden – je nach räumlicher Lage und Rahmenbedingungen der Gebäude. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.2 Umstellung der Energieversorgung im Wärmebereich → Steckbrief II - 2.7 Umsetzung Wärmeplanung → Steckbrief I - 1.10 Digitalisierung und Zentralisierung des Energiemanagements in der Verwal- tung und der Stadtwirtschaft → Steckbrief I - 1.1 Monitoring: Treibhausgasneutralität Stadtverwaltung Bei umfassender Umsetzung der hier aufgezeigten Sanierungsmaßnahmen und einer gleichzeitigen Umstellung des Energieträgers ergibt sich in der Szenarienbetrachtung gegenüber 2018 eine Minderung des Energiebedarfs von mindestens 25 %. Übersetzt in Treibhausgasemissionen bedeutet diese Sanierungsoffensive mit Energieträgerwechsel, dass bis 2035 in diesem Bereich rund 91 % gegenüber 2018 eingespart werden können (Abbildung 12). Abbildung 12: Szenarien - Energiebedarfe und Treibhausgasemissionen im Bereich des kommunalen Gebäudesektors (verändert nach Klimaschutzkonzept 2022) 33 >>> Transformationsziel: Umfassender Ausbau der Solarenergieerzeugung Das Potenzial zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien, insbesonde- re durch Photovoltaik-Anlagen, wird bei allen städtischen Gebäuden und den Gebäuden stadteigener Betriebe bis 2030 vollumfänglich genutzt. Gesetzt ist weiterhin die Beibehal- tung der Stromversorgung zu 100 % aus Erneuerbaren Energien. Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Konsequente Hebung der Solarenergiepotenziale auf städtischen Liegenschaften Um mit der Erzeugung von regenerativen Energien auf städtischen Liegenschaften einen starken Beitrag zur Energiewende zu leisten und der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht zu werden, sind gemäß der Beschlussfassung im Kontext des KlimaEntscheids auf allen Gebäuden im direkten Einflussbereich – wo es wirtschaftlich (Verschattung) und technisch (Statik) möglich ist – bis zum Jahr 2030 Solarenergieerzeugungsanlagen zu in- stallieren. Des Weiteren ist die Installation von PV-Anlagen auf auch zukünftig zwingend versiegelten Flächen (z. B. notwendige Parkplätze, Quartiersgaragen) hinsichtlich der be- stehenden Potenziale und der baulichen und wirtschaftlichen Machbarkeit sowie unter Be- rücksichtigung der hierbei anfallenden Grauen Energien zu prüfen sowie entsprechend um- zusetzen. Auch statische Ertüchtigungen der Gebäude sollen geprüft und ggf. umgesetzt werden, sodass immer die größtmögliche Solarstromerzeugung möglich ist. Überschlägige Abschätzungen auf Basis der vorliegenden Daten zu Gebäude- und Dachflä- chen beziffern ein Solarstromerzeugungspotenzial auf städtischen Bestandsgebäuden von ca. 7.500 MWh/a. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.4 Installation von PV-Anlagen auf allen Dächern und versiegelten Flächen kom- munaler Liegenschaften bis 2030 → Steckbrief II - 2.4 Installation von PV-Anlagen auf Parkflächen → Steckbrief II - 2.3 Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“ PPA-Modell (Power Purchase Agreement) für die lokale Energiewende PPA-Verträge sind Stromkaufvereinbarungen, die die Lieferung von Strom von einem/einer Stromproduzent*in an eine*n Stromabnehmer*in regeln. Dies kann z. B. eine direkte Ver- einbarung von einem/r Stromabnehmer*in mit einem/r Kraftwerksbetreiber*in sein oder über eine*n Stromhändler*in erfolgen, die/der das Angebot von mehreren Erzeuger*innen bündelt. PPA-Vereinbarungen zur Lieferung von Energie aus Erneuerbaren Energieanlagen (EE-Anlagen) haben in der Regel relativ lange Laufzeiten von fünf bis 25 Jahren und stellen so die Finanzierung dieser EE-Anlagen sicher, die oft speziell für die zuvor vereinbarten PPA-Verträge gebaut werden. Im Gegensatz zu einem üblichen Stromliefervertrag kann bei einem PPA-Vertrag die Stromerzeugung und Belieferung aus klar definierten Erzeugungsanlagen vereinbart wer- den. Auch ist bei ausreichender räumlicher Nähe eine direkte physikalische Lieferung mög- lich. Es können z. B. Hallendächer oder verfügbare Freiflächen des/der Stromkund*in von dem/der Projektierer*in genutzt werden, um dort Strom zu erzeugen und diesen direkt zu liefern. Bei anderen PPA-Varianten wird der Strom über das Stromnetz geliefert und die Abrechnung erfolgt bilanziell. Beispielsweise könnte der Strom mittels einer neuen Freiflä- chen-Photovoltaik-Anlage oder einer Windkraft-Anlage aus dem näheren bzw. auch weite- ren Umfeld bereitgestellt werden. Dadurch kann eine klare Zuordnung des Strombezugs zu den Erzeugungsanlagen erfolgen. Seit 2021 verlieren die ersten über das EEG geförderten Windkraft- und Photovoltaik- Anlagen ihren Förderanspruch, diese Anlagen können bzw. müssen zum Weiterbetrieb den erzeugten Strom selbst vermarkten. Über PPA-Verträge erhalten diese Anlagen die Mög- 34 lichkeit, weiterhin klimafreundlichen Strom zu produzieren und die vorhandenen Ressour- cen weiter im Sinne der Energiewende zu verwenden. Der Abschluss eines solchen PPA-Vertrags soll vertieft geprüft werden. Ziel ist es, die Marktposition/den Energiebedarf der kommunalen Verwaltung und Betriebe der Wis- senschaftsstadt Darmstadt zu nutzen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien lokal oder regional voranzubringen. Weiterhin können die lokale Wertschöpfung und die lokale Energiewende gezielt gestärkt werden, da bei Abschluss eines PPA-Vertrags mitbe- stimmt werden kann, von welchen Erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen beliefert wird. Dies stellt eine Weiterentwicklung des bereits seit mehreren Jahren verankerten Bezugs von Ökostrom dar und stärkt die Vorbildfunktion der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Vorteile von Erneuerbaren PPA-Vereinbarungen: Belieferung mit 100 % Erneuerbarer Energie Regionaler Ausbau der Energieproduktion Erneuerbare Energieversorgung, ohne eigene Großanlagen zu betreiben Langfristige Lieferverträge, stabile Preise Förderung der regionalen Wertschöpfung Sicherer Ausstieg aus dem fossilen Strombezug Bau von Erneuerbaren Energie-Anlagen ohne staatliche Förderung Beschleunigung der Energiewende Umstellung der Beleuchtung kommunaler Gebäude und öffentlicher Flächen auf LED Gemäß dem Sofortprogramm Klimaschutz wird ein Umstellungsfahrplan erstellt, der ne- ben der Energieeffizienz von Leuchtmitteln auch Themen der umweltfreundlichen Beleuch- tung adressieren soll. Dabei sind insbesondere Beleuchtungsstärke und -menge, Halb- nachtbeleuchtung, Lichtlenkung sowie vor allen Dingen auch die eingesetzte Lichtfarbe in Hinblick auf die Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz (Biodiversität) kritisch in den Blick zu nehmen. Gleichzeitig soll bei Austausch der bestehenden Leuchtmittel auch das Beleuchtungskonzept überprüft werden. 4.2.2. Kommunaler Fuhrpark Wesentliche Potenziale zur Senkung der Treibhausgasemission im Bereich des kommunalen Fuhrparks liegen neben der prioritär zu berücksichtigen Vermeidung und Optimierung von Fahrten in der Nutzung alternativer, klimafreundlicher Antriebe. Im Bilanzjahr 2018 entfielen beim Endenergiebedarf 8.114 MWh auf den Energieträger Diesel, 398 MWh auf den Treibstoff Benzin und nur knapp 4 MWh auf elektrische Energie (Strom). An den Treibhausgasemissionen des kommunalen Fuhrparks von 2.768 t CO 2e haben somit Dieselverbräuche mit 2.641 t CO 2e einen Anteil von über 95 %, wohingegen die Benzinverbräuche mit 125 t CO2e auf 4,5 % kommen. Die THG-Emissionen aus dem Strombedarf sind damit, vor allem unter Berücksichti- gung der Nutzung von Ökostrom durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, zu vernachlässigen, denn sie liegen mit knapp 40 kg deutlich unter einer Tonne. Mit der im April 2018 beschlossenen Mobilitätsordnung wurde der Grundstein für einen nach- haltigen Ausbau der kommunalen Mobilität bereits gelegt. Sie beinhaltet eine Fuhrparkanalyse, die Umrüstung der Fahrzeuge auf alternative Antriebe und die Verstetigung des betrieblichen Mobilitätsmanagements. Die Abfrage der kommunalen Fahrzeuge für das Jahr 2020 hat erge- ben, dass von den 112 PKW im Pool der Wissenschaftsstadt Darmstadt bisher ca. 43 % rein elektrisch betrieben werden. Die restlichen verursachen mit einem Dieselverbrauch von rund 4.700 Litern zwar nur knapp 15 t CO2e inkl. der Vorkette, diese Emissionen könnten durch Elektrifizierung dennoch gesenkt werden. Den größten Anteil an den THG-Emissionen verursa- chen die LKW über 7,5 t mit einem Verbrauch von mehr als 500.000 Liter Diesel. 35 Dieser entspricht rund 1.600 t THG-Emissionen. Auch die 24 Kehrmaschinen weisen mit rund 155.000 Litern Diesel einen hohen Verbrauch auf. Das entspricht 500 t an Treibhausgasen. Der Elektrifizierungsgrad bei den Kehrmaschinen (derzeit 4 %) sollte gesteigert werden. Auch die 15 Schulbusse im Fahrzeugpool des EAD verzeichnen mit knapp unter 46.000 Litern Diesel verhältnismäßig hohe Verbräuche. Hier sollte die Elektrifizierungsrate vorangetrieben werden. >>> Transformationsziel: Klimafreundliche Abwicklung kommunaler Verkehre Umstellung des kommunalen Fuhrparks zu 90 % auf alternative Antriebe (Elektrifizierung), Vermeidung von Fahrten und umweltfreundliche Abwicklung verbleibender Fahrten. Werden diese Maßnahmen erfüllt, können bis 2035 rund 87 % der Treibhausgasemissionen gegenüber 2018 eingespart werden. Das entspricht einer THG-Einsparung von knapp 2.400 t CO2e. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass sich aufgrund der bundesweiten Notwendigkeit der Dekarbonisierung von sämtlichen Fuhrparks Lieferengpässe ergeben können, die zu erheb- lichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung führen würden. Minderungspotenzial 2.406 t CO2 e/a Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Dekarbonisierung des Fuhrparks Übergeordnetes Ziel der kommunalen Mobilität ist die Dekarbonisierung des Fuhrparks. Konkret meint dies das Ersetzen von PKW und Transportern mit Verbrennungsmotoren durch moderne Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, den Umbau vorhandener Fahrzeuge zu Elektrofahrzeugen (hierzu gibt es bereits erste positive Erfahrungswerte beim EAD), den Aufbau einer adäquaten Ladeinfrastruktur sowie das Schaffen eines innerstädtischen Fahr- zeugpools. Der EAD ist hier bereits aktiv. Dies gilt es fortzusetzen. Gerade im Bereich gro- ßer Fahrzeuge (Baumaschinen etc.) ist der Einsatz von alternativen Technologien wie die Nutzung von grünem Wasserstoff zu überprüfen. Fahrten auf Basis fossiler Kraftstoffe sind zu vermeiden oder effizient(er) abzuwickeln. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.6 Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements → Steckbrief II - 1.11 Pilotprojekt Müllheizkraftwerk / Wasserstoff für schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Fahrzeuge des EAD im Rahmen des DELTA-Projekts Ausbau und Optimierung des Fuhrparkmanagements Das Fuhrparkmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt muss weiter ausgebaut und optimiert werden, um die Rahmenbedingungen kommunaler Fahrten noch zielführender zu steuern und auch zukünftig sicherzustellen, dass Fahrten so umwelt- und klimafreundlich wie möglich gestaltet werden. Auf diese Weise kann die Auslastung einzelner Fahrzeuge erhöht werden. Das geplante Fahrzeugpooling an den Verwaltungsstandorten der Stadt ist konsequent umzusetzen. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.6 Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements Vermeidung von Fahrten Um Verkehr möglichst zu vermeiden, soll geprüft werden, wie die Dienstvereinbarung Tele- arbeit anzupassen und ggf. auszuweiten ist. Durch das tageweise Arbeiten im Homeoffice und Sitzungen in Form von Videokonferenzen pendeln viele Menschen seltener zum Ar- beitsplatz oder zu externen Terminen. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.5 Klimafreundliche kommunale Mobilität 36 Verlagerung verbleibender Fahrten auf den Umweltverbund Im Hinblick auf die Verlagerung von städtischen Fahrten sollten diese, wie in der Mobili- tätsordnung und der städtischen Richtlinie zur Bereitstellung und Nutzung des Jobtickets Premium festgesetzt, zukünftig möglichst mit dem Umweltverbund erfolgen. Dabei sollen u. a. Dienstfahrräder (Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder) zum Einsatz kommen. Dafür ist es erforderlich, diese in den städtischen Fuhrpark verstärkt aufzunehmen. Weitere Verla- gerungen von dienstlichen Fahrten (z. B. Stadtpolizei) sollen geprüft werden. Das Jobticket für den gesamten RMV-Bereich, das seit 2020 allen Beschäftigten der öffentlichen Verwal- tung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angeboten wird, ist beizubehalten. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.5 Klimafreundliche kommunale Mobilität → Steckbrief I - 1.6 Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements Insgesamt kann für den Bereich des kommunalen Fuhrparks von einer Einsparung von mindes- tens 25 % ausgegangen werden, sodass die THG-Emissionen um mindestens 700 t gegenüber 2018 gesenkt werden könnten. Die Hebung des oben angegebenen Gesamtpotenzials hängt vor allem von den zukünftigen Förderkulissen, verfügbaren Fahrzeugen bzw. Umrüstmöglichkeiten und Technologie-Entwicklungen ab. 4.2.3. Beschaffungswesen Emissionen des kommunalen Beschaffungswesens werden von der BISKO-Systematik nicht unmittelbar erfasst, da im Rahmen dieser Systematik vor allem leitungsgebundene Energieträ- ger bilanziert werden, die über die Netzbetreiber oder über das kommunale Energiemanage- ment erfasst und messbar gemacht werden können. In der Bilanz sichtbar wird damit bei- spielsweise der Einsatz energiesparender Geräte, der sich auf kommunale Energieverbräuche auswirkt. Andere sinnvollerweise ebenfalls klimasensibel zu behandelnde Bereiche, wie die Beauftragung nachhaltig agierender Unternehmen, der Einsatz von umweltfreundlichem Papier oder die Verwendung bestimmter Reinigungsmittel, können im Rahmen der BISKO-Systematik bilanziell nicht berücksichtigt werden. Sie werden aber dennoch bearbeitet. >>> Transformationsziel: Klimagerechte und nachhaltige Beschaffung / Vergabe / Aufträge Das komplette kommunale Beschaffungswesen ist so klimafreundlich und auch unter sozia- len Gesichtspunkten nachhaltig und klimagerecht wie möglich auszurichten. Die Klima- sowie Umwelteinflüsse sind auf ein Minimum zu reduzieren. Vergabeverfahren sowie Wett- bewerbe, die vom Magistrat in Auftrag gegeben werden, sind einzubeziehen. Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Einführung einer standardisierten datentechnischen Erfassung im Beschaffungswesen mit anschließender Evaluation Das kommunale Beschaffungswesen ist im Hinblick auf die Zielstellung der Treibhausgas- neutralität zu optimieren. Dafür muss die Beschaffung zunehmend zentralisiert werden. Klimaschutzbezogene Standards werden eingeführt, auch als Grundlage einer Evaluation. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.7 Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen 37 Entwicklung einer Beschaffungsrichtlinie mit höchsten Effizienzstandards sowie mit klima- bzw. umweltschutzzertifizierten Produkten und Regionalität als Kriterien Es wird eine Beschaffungsrichtlinie entwickelt, die umwelt-, sozial- und klimarelevante As- pekte berücksichtigt. Wie im Sofortprogramm Klimaschutz bereits festgelegt, ist sicherzu- stellen, dass vor allem klimafreundliche, energieeffiziente, regionale und fair hergestellte Produkte zum Einsatz kommen. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.7 Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen Vergabe von Leistungen unter Klimaschutzaspekten In die Vergabekriterien für alle Leistungen und Dienstleistungen werden Klimaschutz und Klimaanpassung standardisiert als zentrales, hoch gewichtetes Kriterium aufgenommen. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.7 Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen Nachhaltigkeit in Kantinen kommunaler Betriebe In Kantinen in kommunaler Trägerschaft bzw. unter kommunaler Einflussnahme (bspw. in Schulen und Kitas) sowie in Kantinen der Stadtwirtschaftskonzerne im direkten Einflussbe- reich des Magistrats soll das Angebot an Gerichten aus klimafreundlichen Lebensmitteln weiter erhöht werden. Durch die Einführung des KlimaTellers in Kantinen sowie durch die Kooperation mit regionalen Unternehmen und den Ökomodell-Regionen Hessen sollen nicht nur die Regionalität und Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte gestärkt werden, sondern Nutzer*innen auch hinsichtlich der Auswirkungen des individuellen Konsum- und Ernährungsverhaltens sensibilisiert werden. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 4.4 Nachhaltigkeit in Kantinen Möglichst geringer Rohstoff- und Energieverbrauch innerhalb der Verwaltung (Suffizienz) Um den Rohstoff- und Energieverbrauch in der Verwal tung so gering wie möglich zu halten, wird die Digitalisierung weiter vorangetrieben (z.B. papierloses Büro). Elektrische Geräte sowie IT sind mit entsprechenden Voreinstellungen auszustatten. Divestment Investitionen bzw. Anlagestrategien in nicht nachhaltige Produkte, Technologien und Un- ternehmen gehen zwar nicht in die kommunale Bilanz mit ein, führen aber dazu, dass sich derartige Wirtschaftszweige am Markt halten und somit ggf. die breite Etablierung klima- freundlicher Alternativen verhindert wird. Mit einem strategischen Divestment, also dem Rückzug dieser Investitionen, wird nicht nur dem Klimaschutz Rechnung getragen, son- dern beispielsweise auch gesundheitlichen und sozialen Belangen. Derartige strategische Divestment-Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten werden zukünftig fortlaufend geprüft und umgesetzt. Unter dem Stichwort Divestment/Nachhaltige Investitionen soll für die Zukunft eine Geldanlagerichtlinie erarbeitet werden, die Klarheit und Transparenz für diesen Be- reich schafft. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.12 Divestment/Nachhaltige Investitionen 38 4.2.4. Stadtplanung/Stadtentwicklung Die Aufgabe von Stadtplanung und Stadtentwicklung ist es, nachhaltige und zukunftsfähige Modelle für die gesamtstädtische Entwicklung zu generieren. Dabei sind die sozialen, wirt- schaftlichen und ökologischen Belange und Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen – dies sind auch zentrale Inhalte der sog. „öffentlichen Daseinsvorsorge“. Die Daseinsvorsorge in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat als Aufgabe, eine hohe Lebensqualität zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu stärken. In Darmstadt wird dies in besonderem Maße unter der Verantwortung für den Schutz des Stadt- und Weltklimas, sprich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung umgesetzt. Zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zählen neben zahlreichen weiteren Aufgaben: präventiver Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge, Gesundheitsschutz und -vorsorge (u. a. Hitzevorsorge), Bereitstellung von Wohnraum, Bau und Unterhalt kommunaler Liegenschaften, Grünflächenmanagement, öffentliche Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energie- versorgung sowie die Bereitstellung kommunaler Verkehrsinfrastruktur. Um diese Aufgaben auch unter den sozialen Aspekten der Klimagerechtigkeit gut und tragfähig zu lösen, bedarf es entsprechender Instrumente, Vorgaben, Regulierungen und Festsetzungen sowie deren Über- wachung. Weitere Eckpfeiler einer klimagerechten Stadtentwicklung sind der gezielte Aufbau von Fördermöglichkeiten und eine breite Sensibilisierung der Darmstädter Bürger*innen, Unternehmen und Betriebe. >>> Transformationsziel: Klimagerechte Stadtplanung/Stadtentwicklung Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei allen Maß- nahmen und Planungen der Stadtentwicklung Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Erweiterung der entwickelter Festsetzungen und Regulierungen für Bebauungspläne, städtebauliche Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe um Klimaschutz-Belange Verbindliche Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne, städtebauliche Verträge und Wettbewerbe, Dienstleistungen und (Architektur-)Wettbewerbe in Bezug auf Klima- und Umweltschutz müssen entsprechend der jeweils rechtlichen Möglichkeiten stetig er- weitert, aktualisiert und angepasst werden. Dazu gehören: Energie- und Nachhaltigkeits- standards, ambitionierte Gebäudeenergiestandards und nachhaltige Energiekonzepte für Neubauvorhaben, Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen, der Erhalt und die Stärkung der Biodiversität, die Sicherstellung des sparsamen Umgangs mit Fläche, die so- zialen Fragen, die Berücksichtigung informeller Planungsinstrumente und eine PV- Installationspflicht gemäß dem Sofortprogramm Klimaschutz. Weiterhin ist die Prüfung der Auswirkungen neuer Vorhaben auf das Stadtklima (Klimavorbehalt) zu berücksichtigen. Im Kontext der kommunalen Einflussoptionen auf private Eigentümer*innen wurde be- reits in Kapitel 2.2 dargelegt, dass Kommunen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ganz allgemein ein „Dreiklang“ an möglichen Handlungsoptionen bzw. Maßnahmen zur Verfügung steht: Information, Förderung und die Durchsetzung der (ak- tuell geringen) rechtlichen Möglichkeiten. Dazu gehört die Überwachung und Durchset- zung der Einhaltung von Festsetzungen in Bauleitplänen und vertraglichen Vereinbarun- gen sowie des bestehenden Rechtsrahmens (Baugesetzbuch, Hess. Bauordnung, Gebäu- deenergiegesetz). Dafür sind personelle Kapazitäten in der zuständigen Bauaufsicht notwendig. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.8 Erweiterung der Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne, städte- bauliche Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe 39 Erhalt und Schaffung von ökologisch-hochwertigen Grün- und Freiflächen Mit dem Masterplan DA 2030+, dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept, dem Gründach- und Entsiegelungskataster sowie dem Programm Schulhofentsiegelung wird dem Ziel, Freiräume zu erhalten und zu schaffen, bereits Rechnung getragen. Dies soll beibehalten werden. Anzustreben ist eine Grünflächen- und Freiraumplanung, die Klimaanpassung und Klimaschutz berücksichtigt. Sinnvolle Instrumente bzw. Vorgaben wie die Einführung eines Biotopflächenfaktors oder einer Begrünungssatzung werden rechtlich geprüft und zum Beschluss vorgelegt. Sollten städtische Baumaßnahmen und Flächenverbrauch notwendig sein, ist zu untersuchen, inwiefern kommunale Flächen in ähnlicher Größenordnung entsiegelt oder begrünt werden können. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.11 Grünflächen- und Freiraumplanung 4.2.5. Weitere Handlungsfelder im direkten Einflussbereich des Magistrats Kompensation verbleibender THG-Emissionen im direkten Einflussbereich Im Zieljahr 2035 würden die städtischen Gebäude bzw. Liegenschaften trotz aller in Kapitel 4.2.1 dargestellten Maßnahmen zur energetischen Sanierung und regenerativen Energieversor- gung im Rahmen der Bilanz nach BISKO noch prognostizierbare THG-Emissionen von ca. 1.100 t aufweisen. Dieser Umstand resultiert aus den zum Einsatz kommenden Energieträgern Ökostrom, Umweltwärme (mit Ökostrom), Biogas und dekarbonisierte Fernwärme – diese werden im Rahmen der BISKO-Systematik weiterhin mit (geringen) THG-Emissionen je Kilo- wattstunde bilanziert. Zwar sind die Emissionsfakto ren dieser Energieträger im Vergleich zu fossilen Energieträgern sehr gering, aber nicht Null (s. Kapitel 0). Um eine Neutralität zu erlangen, muss daher ein transparentes Vorgehen entwickelt werden, wie diese verbleibenden Emissionen ausgeglichen bzw. möglichst auf dem Stadtgebiet kompensiert werden könnten. Priorität im Rahmen der Maßnahmen und im Kontext der Umsetzung des vorliegenden Klima- schutzplans bleibt grundsätzlich immer die Reduktion von THG-Emissionen. Nur unvermeidba- re und unumgängliche THG-Emissionen sollen ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich erfolgt möglichst vor Ort, bspw. durch die Aktivierung natürlicher Senken in entsprechender Größen- ordnung. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.9 Prüfung Kompensation verbleibender THG-Emissionen direkter Einflussbereich Controlling Im Rahmen der Neuaufstellung des Klimaschutzkonzepts und des Klimaschutzplans wurden zahlreiche hoch relevante Maßnahmen ausgearbeitet und in Steckbriefen zusammengefasst, die in der anschließenden – und vielfach bereits parallel begonnenen – Umsetzungs- und Verstetigungsphase in Darmstadt ein hohes Maß an Energieeffizienzsteigerung und THG- Emissionsreduzierung bewirken werden. Beispiele für bereits während der Erstellung des Klimaschutzplans begonnene Maßnahmen sind: Ausweitung des Modernisierungskonvois, Aufbau einer Internetplattform mit Informationen und Tipps zu Klimaschutz, Novellierung sowie Ausweitung des Photovoltaik-Förderprogramms, Erarbeitung weiterer Förderrichtlinien, Konzeptionierung und Fördermittelprüfung Wärmeplanung u.v.m. Das hier beschriebene Controlling umfasst die Ergebniskontrolle der durchgeführten Maßnah- men unter Berücksichtigung der festgestellten Potenziale der einzelnen Maßnahmen und Sektoren und der gesamtstädtischen Klimaschutzziele. Neben der Feststellung des Fortschritts in den einzelnen Sektoren ist eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten in Darmstadt sowie vor dem Hintergrund sich wandelnder politischer und struktureller Rahmenbedingungen notwendig. Dies bedeutet, dass realisierte Projekte bewertet und analysiert sowie gegebenen- 40 falls neu aufgelegt, novelliert, verlängert oder um weitere Teilaspekte ergänzt werden. Sollten sich in den einzelnen Sektoren neue Handlungsoptionen durch Bundes- oder Landesinitiativen, Gesetzesänderungen oder Fördermöglichkeiten ergeben, werden diese bewertet und nach Abwägung und eventuell notwendiger Beschlussfassung durch die entsprechenden politischen Gremien genutzt bzw. beantragt. Um den Gesamtfortschritt beurteilen zu können, wird vorgeschlagen, in regelmäßigen Abstän- den eine Prozessevaluierung der jeweiligen Maßnahmen aber auch des Gesamtkonzepts durchzuführen. Das Gesamtcontrolling stellt somit eine Erfolgskontrolle der Klimaschutz bezogenen Maßnahmen in Darmstadt dar. Ein zentrales, wenn auch nicht in allen Bereichen aussagekräftiges Instrument, um die Erfolge im Klimaschutz aufzuzeigen, ist dabei die Energie- und THG-Bilanz der Gesamtstadt aber auch des direkten Einflussbereichs des Magistrats. Über diese Bilanzen wird, ebenso wie über die Ergebnisse des Controllings, in den politischen Gre- mien regelmäßig Bericht erstattet. Grundsätzlich ist der Klimaschutzplan als Living Document – also stetig anzupassende Strategie zu betrachten. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief I - 1.1 Monitoring: Treibhausgasneutralität Stadtverwaltung → Steckbrief I - 1.10 Digitalisierung & Zentralisierung Energiemanagement in Verwaltung und Stadtwirtschaft Verstetigungsstrategie, Öffentlichkeitsarbeit und notwendige Ressourcen Für einen mittel- und langfristig erfolgreichen Klimaschutzprozess in der Gesamtstadt sollten unterschiedliche Aspekte beachtet werden. Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung des Klimaschutzplans, sowohl im Hinblick auf den direkten Einflussbereich des Magistrats als auch für die Gesamtstadt, ist die Bereitstel- lung ausreichender, qualifizierter personeller Ressourcen zur Umsetzung und Evaluierung von Maßnahmen und Projekten in allen relevanten Verwaltungsbereichen sowie zur Akquise von Fördermitteln von Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene. Zudem bedarf es zwingend ausreichender finanzieller Mittel zur Beauftragung, Durchführung und Verstetigung von Gutachten, Maßnahmen und Projekten in den Bereichen der Öffentlich- keitsarbeit, Schaffung von Beratungsangeboten oder Auflage von städtischen Förderpro- grammen. Ein flexibel einsetzbares jährliches Budget für Klimaschutz und Klimaanpassung soll bereitgestellt werden. Auch das Netzwerkmanagement und die Öffentlichkeitsarbeit sind zentral. Um die Bevölkerung und Unternehmen für nachhaltige und effektive Klimaschutzmaßnahmen zu gewinnen und ihnen die Bemühungen der Stadt für den zwingend notwendigen Klimaschutz verständlich zu machen, werden gezielte Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit ergriffen. Dies ist auch deshalb hoch relevant, da die Klimaschutzziele von Paris auch auf kommunaler Ebene nur erreicht werden, wenn die Zielerreichung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. Eine zentrale Anforderung stellt das Zusammentragen und die Veröffentlichung aller aus- schlaggebenden Informationen zu laufenden und geplanten Aktivitäten dar. Hierfür sollen Medien und Netzwerke genutzt werden. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 3.1 Verschneidung der Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung → Steckbrief II - 3.2 Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit → Steckbrief II - 3.3 Initiierung breiter Projektwochen an Schulen und Kitas → Steckbrief II - 3.4 Klimafonds zur Förderung von Klimaschutzprojekten → Steckbrief II - 3.5 Einrichtung einer Plattform zum Klimaschutz sowie Entwurf eines Klima- schutzlogos zur Auszeichnung von Best-Practice-Beispielen 1.1 Monitoring THG-neutrale Verwaltung 1.2 Umstellung Energieversorgung Wärmebereich 1.3 Sanierungsoffensive 1.4 Hebung Potentiale für Photovoltaik bis 2030 1.5 klimafreundliche Mobilität 1.7 Standards für Beschaffung, Investitionen und Vergabewesen 1.8 Erweitung und Ausbau Furhparkmanagement 1.10 Digitalisierung und Zentralisierung des Energiemanageme nt 1.11 Grünfl ächen und Freiraumplanung / Begrünung öffentliche Gebäude 2.3 Pilotprojekt Agri-PV 3.2 Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbe it I II I 1.11 I 1.4 I 1.3 I 1.2 I 1.8 I 1.7 II 2.3 I 1.10 I 1.1 I 1.5 II 3.2 I 1.5 Prüfung PPA Modell 42 4.3. Handlungsfelder im indirekten Einflussbereich – Gesamtstadt Der Begriff „Gesamtstadt“ meint die Stadtgesellschaft als Ganzes. Dazu gehören private Haus- halte, Wirtschaft (Industrie und Gewerbe-Handel-Dienstleistungen), Verkehr und kommunale Einrichtungen. Der Magistrat und die Verwaltung sind Teil der Gesamtstadt, können jedoch außerhalb ihrer direkten Handlungsoptionen nur indirekt auf die übrigen Bereiche Einfluss nehmen. Möglichkeiten indirekter Steuerung sind beispielsweise Bildungs- und Öffentlichkeits- arbeit, Bereitstellung von Informationen, das Auflegen von Förderprogrammen, die Durchset- zung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung von geeigneter Infrastruktur, um klimafreundliche Alternativen – beispielsweise im Bereich Verkehr – anzubieten. Zentrales Anliegen dieses Klimaschutzplans ist es, kommunales Handeln mit den Aktivitäten und Interessen aller anderen Akteur*innen in der Stadt zu verbinden, da für die Erreichung der notwendigen Klimaschutzziele die Mitwirkung der gesamten Stadtgesellschaft zwingend erfor- derlich ist. Wo möglich, leisten Magistrat und Verwaltung Unterstützung und stellen Weichen, um zielgerichtet auf die Treibhausgasneutralität in der Gesamtstadt hinzuarbeiten. 4.3.1. Private Haushalte und Wohnen Gemäß der Energie- und Treibhausgas-Bilanz für die Wissenschaftsstadt Darmstadt entfallen im Jahr 2018 rund 28 % des Endenergiebedarfs sowie 25 % der gesamten Treibhausgasemis- sionen auf den Sektor der privaten Haushalte. Diese Bedarfe und Emissionen gilt es zur Errei- chung der gesamtstädtischen Ziele so weit wie möglich zu reduzieren. Wärmebedarf und energetische Sanierung Im Sektor der privaten Haushalte liegt das größte Treibhausgas-Einsparpotenzial in den Berei- chen der Gebäudeeffizienz und -sanierung sowie weiterhin im Bezug von klimafreundlich erzeugter Wärme und regenerativer elektrischer Energie. Durch die energetische Sanierung von privaten Wohngebäuden und die Erreichung eines zukunftsfähigen Gebäudestandards können der Endenergiebedarf und damit der Treibhausgasausstoß erheblich reduziert werden. Eine energetische Sanierung, also die Dämmung von Dach, Kellerdecke und Fassade, moderne Fenster und Türen sowie die Installation von Anlagen zur Solarenergienutzung senken den Energieverbrauch deutlich und nachhaltig. Eine umfangreiche energetische Sanierung der Gebäudehülle ist Voraussetzung für den Wechsel des Energieträgers bei der Wärmeversorgung – also für den Umstieg von fossilen, klimaschädlichen Wärmeerzeugungsanlagen hin zu effizienten, klimafreundlichen Heizungs- systemen, die Umweltwärme nutzen – dezentral in Form von Wärmepumpen oder zentral als Nah- oder Fernwärmenetz. Wichtig ist die rasche Erhöhung der Anzahl der jährlich sanierten Gebäude und der dabei zum Einsatz kommende energetische Standard, auch um bestehende oder neue Fern- und Nahwärmenetze dekarbonisieren zu können. Hierfür ist das Tempera- turniveau der Gebäudeheizung für den Einsatz Erneuerbarer Wärmequellen anzupassen. Wichtig ist es, bei den Sanierungsmaßnahmen auf eine ganzheitliche Gebäudebetrachtung zu achten und alle wirtschaftlich- und ökologisch-nachhaltige Potenziale zu heben. Nach Möglich- keit bzw. Verfügbarkeit sollten idealerweise nachwachsende bzw. recycelte oder wiederver- wendbare Baustoffe eingesetzt werden. Gerade in älteren Quartieren vorhersehbare Konflikte mit den Belangen des Denkmalschutzes sind mit klarer Prioritätensetzung zugunsten des Klimaschutzes, wo immer möglich, auszuhandeln. Neben der Aufgabenstellung für Wohnungs- oder Hauseigentümer*innen, energetische Sanie- rungen durchzuführen und Heizungskonzepte umzustellen, gibt es im Bereich „Private Haus- halte und Wohnen“ weitere wichtige Stellschrauben, um Treibhausgasemissionen mit vielen 43 kleineren aber wirkungsvollen Schritten deutlich zu reduzieren – dies adressiert auch die in Darmstadt größtenteils zur Miete wohnenden Menschen. Stellschrauben zur Steigerung der Effizienz und Minderung der THG-Emissionen sind hier vor allem Energiebewusstsein und Energiesparen, Verhaltensänderungen und die Nutzung effizien- ter elektrischer Geräte oder sparsames bzw. angepasstes Heizverhalten. Entsprechend sind Maßnahmen zur Sensibilisierung im Bereich des Energiesparens wichtig und notwendig. Ein- sparungen können zudem über Maßnahmen wie flächensparendes Wohnen oder verschiedene Formen von Wohngemeinschaften erreicht werden. Dies sind jedoch individuelle Entscheidun- gen, auf die die Kommune nur sehr bedingt – bspw. durch Information und Bereitstellen von Angeboten wie der Wohnungstauschbörse (Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2020) – Einfluss nehmen kann. Der wirkungsvollste Hebel einer Kommune im Bereich der privaten Haushalte liegt somit mit Abstand darin, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um Gebäudeeigentü- mer*innen von energetischen Sanierungen zu überzeug en, sie zu beraten und zu unterstützen. Die soziale Komponente soll beachtet werden, damit Modernisierungstätigkeiten nicht zu deutlichen Mietpreissteigerungen bei der effektiven Warmmiete oder zu Verdrängungs- und Segregationsprozessen führen. Die für Bürger*innen kostenlosen kommunalen Beratungsangebote der Wissenschaftsstadt Darmstadt, unter anderem der sogenannte Modernisierungskonvoi mit einer umfangreichen Initialberatung für Gebäudeeigentümer*innen, sind wertvolle Angebote, die in die breite Öffent- lichkeit getragen werden. Finanzielle Unterstützung der Gebäudeeigentümer*innen und ent- sprechende gesetzliche Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesseite können hierbei Abhilfe leisten und verhindern, dass die Modernisierungskosten über ein sozialverträgliches Maß hinaus an die Mieter*innen weitergeben werden. Umfangreiche bundesweite Fördermög- lichkeiten existieren bereits und sollen beworben, ergänzt und befördert werden. >>> Transformationsziel: Treibhausgasneutraler privater Gebäudebestand Variable, stetige Steigerung der energetischen Sanierungsrate im privaten Gebäudebestand bis 2035 auf 4,5 % möglichst mit dem Ziel des energetischen Standards Effizienzhaus 40 Mit dieser Maßnahme würden 48,4 % der Gebäude bis zum Jahr 2035 saniert, was einer Energieeinsparung im Bereich der Wohngebäude von 37 % gleichkommt. Gleichzeitig gilt es, große Mietpreissteigerungen (Warmmiete) und Verdrängungs- und Segregationsprozessen zu vermeiden z. B. durch Instrumente wie Erhaltungssatzungen oder Nutzung städtebaulicher Förderprogramme. Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Energieberatung Der Grundstein, um möglichst viele Menschen zum Mitmachen zu bewegen, ist eine breite und zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit. Alle Informations- und Beratungsangebo- te sowie Fördermöglichkeiten zum Thema energetische Sanierung sollen öffentlichkeits- wirksam beworben werden. Das bestehende Beratungsangebot soll hinsichtlich seiner Wirksamkeit analysiert und für Gebäudeeigentümer*innen übersichtlich und leicht zugäng- lich dargestellt werden. Zudem besteht die Chance und Möglichkeit, die städtischen In- formations- und Beratungsangebote in Kooperation mit externen Partner*innen oder durch deren Beauftragung deutlich zu erweitern. Das Erfolgsmodell Modernisierungskonvoi wird fortgesetzt und ggf. nochmals erweitert. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 5.5 Sanierungsoffensive 44 Städtische Förderung von energetischer Gebäudesanierung als Ergänzung zu staatlichen Förderprogrammen Land bzw. Bund sind beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Be- reich der Förderung von energetischer Sanierung bereits umfangreich tätig, allerdings be- darf es hier einer Absenkung bürokratischer Hürden und einer Vereinfachung der Förder- modalitäten. Zudem bietet das Land Hessen mit dem Programm „Modernisierung zum Passivhaus im Bestand“ ein mit Mitteln der KfW kumulierbares Förderangebot für weitrei- chende energetische Sanierungen. Abhängig von den Entwicklungen auf Bundesebene soll geprüft werden, ob ein weiteres städtisches Förderprogramm für die Durchführung bestimmter energetischer Sanierungs- maßnahmen in Wohn- und Gewerbegebäuden entwickelt wird, um die notwendigen Sanie- rungsquoten zu erreichen und zusätzliche Anreize zu schaffen. Das Förderprogramm soll nach einer Einführungsphase evaluiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass tat- sächlich zusätzliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Weitere Förderpro- gramme im Bereich der energetischen Sanierung bspw. zum „Integrierten Sanierungsfahr- plan“ werden geprüft. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 5.4 Förderprogramm energetische Sanierung Entwicklung von Quartierskonzepten, um Synergieeffekte zu heben Hohe Treibhausgas-Einsparungen lassen sich vor allem durch Projekte, die einen ganzheit- lichen Ansatz verfolgen und die Sektoren Wärme, Strom und Mobilität miteinander kop- peln, erzielen. Gebäude sollten daher nicht nur isoliert, sondern auch in ihrem räumlichen und stadtgesellschaftlichen Zusammenhang betrachtet werden. Um die Sanierungsrate anzuheben, sollen zunächst drei Quartierskonzepte unter Einbezug des Förderprogramms „KfW 432 Integrierte Energetische Stadtsanierung mit Sanierungs- management“ erstellt werden. Auszuwählen sind primär solche Gebiete, in denen sich zahlreiche unsanierte Gebäude älterer Baualtersklassen finden. Der Magistrat wird zudem die Schaffung eines treibhausgasneutralen Quartiers im Bestand untersuchen und realisie- ren. Weiterhin wird die Auflage eines möglichst gesamtstädtischen Förderprogramms für Dach- und Fassadenbegrünung gemäß Sofortprogramm Klimaschutz geprüft. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 5.2 Erstellen von drei Quartierskonzepten → Steckbrief II - 5.1 Erproben von alternativen Quartieren im Bestand → Steckbrief II - 5.3 (Pilotprojekt) Treibhausgasneutrales Quartier im Bestand → Steckbrief II - 5.6 Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung Strombedarf Zukünftig wird sich der Strombedarf in privaten Haushalten durch die steigende Energieeffizi- enz von neuen Geräten tendenziell verringern, da angenommen wird, dass die Haushaltsgeräte stetig durch Geräte mit höherer Effizienz ersetzt werden. Für das Zieljahr 2035 ergibt sich ein spezifischer Strombedarf von rund 1.872 kWh pro Haushalt. Dies entspricht einer Einsparung von ca. 30 % gegenüber dem Ausgangsjahr 2018. Für den Strombedarf der privaten Haushalte (ohne E-Mobilität, s. Kapitel 5.4) bedeutet diese Annahme, dass dieser von ca. 189.000 MWh (2018) auf 135.000 MWh (2035) sinkt. Dabei wurden das prognostizierte Bevölkerungswachstum und die lokalspezifischen Haushaltsgrößen berücksichtigt. Es ist jedoch möglich, dass das oben dargestellte, auf die Effizienzsteigerung der Geräte zurückzuführende Endenergieeinsparpotenzial durch die Ausstattungsraten und das Verhalten der Nutzer*innen begrenzt wird. 45 Eine rein technische Betrachtung führt stets zu einer starken Verminderung des Haushalts- strombedarfs. In der Realität zeigt sich jedoch, dass es bei der Nutzung von besonders effi- zienten Geräten zu sog. Reboundeffekten kommen kann. So ist es zum Beispiel möglich, dass Stromeinsparungen durch zusätzliche neue Geräte oder eine stärkere Nutzung begrenzt oder sogar vermindert werden (Umweltbundesamt, 2019). Für die Zielerreichung der THG- Neutralität ist es jedoch unabdingbar, dass mit Energie so effizient und sparsam wie möglich umgegangen wird. Nur so können diese möglichst weitreichend durch Erneuerbare Energien gedeckt werden. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen soll daher auf mehr Suffizienz hingewirkt werden. Den Möglichkeiten dezentraler und Erneuerbarer Energieerzeugung ist besondere Bedeutung beizumessen, in erster Linie ist hier die Installation von Solarenergieerzeugungsanlagen wie Photovoltaik-Anlagen zu nennen (s. Kapitel 4.1.1). Bewerbung und Förderung von Photovoltaik- Anlagen für Gebäudeeigentümer*innen wie auch Mieter*innen nehmen bereits heute einen großen Schwerpunkt in der Klimaschutzarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein und besitzen Leuchtturmfunktion. Die für Bürger*innen kostenlosen kommunalen Beratungsangebote der Wissenschaftsstadt Darmstadt, unter anderem der sogenannte Modernisierungskonvoi – mit einem Beratungsbau- stein zu Photovoltaik – sowie die Bürgersolarberatung in Kooperation mit BUND e.V. und heiner*energie sind hier beispielhaft genannte Angebote, die in die breite Öffentlichkeit getra- gen werden. >>> Transformationsziel: Effizienter Stromverbrauch in privaten Haushalten Mehr energiesparende Geräte in privaten Haushalten – Vermeidung von Rebound-Effekten Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei der Anschaffung energieeffi- zienter Haushaltsgeräte und Öffentlichkeitsarbeit Um in einkommensschwachen Haushalten den Austausch alter ineffizienter (Kühl-)Geräte zu ermöglichen, hat der Magistrat im Jahr 2016 ein entsprechendes Förderprogramm auf- gelegt. Wie bereits im Sofortprogramm Klimaschutz beschlossen, wird der Fördertopf ver- doppelt und das erfolgreiche Programm um neue Inhalte erweitert. Künftig stehen jährlich 20.000 € zur Verfügung, sodass höhere Zuschüsse gewährt und auch weitere Geräte sub- ventioniert werden können. Auch die Aufnahme von Mini-PV Anlagen in die Bezuschussung wird geprüft. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 3.6 Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieef- fizienter Haushaltsgeräte → Steckbrief II 3.2 Klimaschutzbezogene Öffentlichkeitsarbeit → Steckbrief II 2.8. Kampagne Ökostrombezug 46 4.3.2. Wirtschaft Die privaten Unternehmen in Darmstadt – also Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistun- gen – unterliegen nicht dem Einfluss des Magistrates. Die Geschäftsmodelle der Unternehmen, die jeweiligen Energieverbräuche und die Energieversorgung sowie die Mobilitätskonzepte sind damit nicht direkt beeinflussbar. Sie haben jedoch, was den Klimaschutz anbelangt, eine herausgehobene Bedeutung: Unter- nehmen sind nicht nur zentral für die Sektorenkopplung (Energieversorgung, Mobili- tät/Pendelverhalten, Konsumverhalten etc.), sondern in den Unternehmen kommen auch unterschiedlichste Menschen zusammen; sowohl hinsichtlich der Berufsstände, des Wissens um Themen des Klimaschutzes, der Wohnorte und der individuellen Lebenssituationen. Klima- schutzwirksame Maßnahmen in Unternehmen verfügen damit über ein besonderes Potenzial der Multiplikation in weitere Gesellschaftsbereiche und über den lokalen Kontext hinaus. Zudem spielt Nachhaltigkeit in Unternehmen eine immer bedeutendere Rolle, sichert Legitimi- tät und Reputation und kann über die Identifikation mit den Zielen der Unternehmen einen Beitrag zur Mitarbeitendenbindung leisten. Zur Unterstützung und Ausweitung von Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen sollen zu- sätzliche Beratungs- und Förderprogramme entwickelt und implementiert werden. Vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen, die in Darmstadt einen großen Anteil ausmachen, soll hierbei Unterstützung zukommen. Ein Beispiel hierfür ist die Ausweitung der städtischen Photovoltaik-Förderung auf kleine und mittlere Unternehmen, die bereits parallel zur Erstellung des Klimaschutzplans vorangebracht wurde. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zudem mit dem Beitritt zum Energieeffizienznetzwerk ETA-Plus Südhessen bereits den ersten wichtigen Schritt unternommen, den es zu verstetigen und zu intensivieren gilt. Darüber hinaus können raumbezogene Zusammenschlüsse (z. B. innerhalb einzelner Gewerbe- gebiete) für Synergieeffekte und niederschwellige, aber wirksame Transformationsprozesse sorgen: Gemeinsame Fuhrparks, Mitfahrgelegenheiten, nachhaltige Kantinen oder gebündelte Ver- und Entsorgungskonzepte sind hierfür nur einige Beispiele. Im industriellen Bereich liegen die Einsparpotenziale vor allem im effizienteren Umgang mit Prozesswärme (Brennstoffe) und mechanischer Energie (Strom) – aber auch der Wechsel der Energieträger bei derartigen Prozessen sollte geprüft und entsprechende Rahmenbedingungen vom Bund gesetzt werden. Im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) wird dagegen ein großer Teil der benötig- ten Energie zur Bereitstellung von Raumwärme sowie zur Beleuchtung und Kommunikation eingesetzt. Um das Potenzial hinsichtlich der Raumwärme zu heben, sollte die Sanierungsquo- te gesteigert und Maßnahmen zur Energieeffizienz ergriffen werden. Das Potenzial im Bereich des Bedarfs an elektrischer Energie liegt neben der Nutzung neuer Technologien (Großwärme- pumpen, Abwärmenutzung, Abwasserwärmenutzung und wo zwingend notwendig und effizient Wasserstoff) im massiven Ausbau der Photovoltaik-Nutzung sowie im Bezug von Ökostrom durch Gewerbetreibende. Hier bieten sich gerade große Gewerbegebäude und evtl. Gewerbe- hallen für die Erzeugung Erneuerbarer Energien an, sofern diese statisch dafür geeignet sind. Die Ausstattung von Gewerbedachflächen mit PV-Anlagen wird aufgrund des Flächenpotenzials ein wesentlicher Faktor sein, um die Produktion Erneuerbarer Energien im Stadtgebiet voran- zutreiben. Über Zuschüsse wird eine schnellere wirtschaftliche Amortisierung erreicht und Investitionshemmnisse abgemildert (siehe Kapitel 3.4). Da in diesen Bereichen keine direkte Einflussnahme möglich ist, müssen die Unternehmen zur Sanierung motiviert werden. Dies geht vor allem über Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sowie direkte Ansprache von Akteur*innen. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die finanzielle Förderung des Ausbaus der Solarenergienutzung (in Novellierung der PV-Förderung schon implementiert) sowie von Sanierungsvorhaben. 47 In diesem Bereich sind Land oder Bund (bspw. über die KfW) bereits tätig. Es braucht jedoch eine Absenkung bürokratischer Hürden. Über gesetzgeberische Aktivitäten ließen sich zudem die Standards für Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden anheben. Bei privatrechtlichen Vereinbarungen oder Grundstücksverkäufen setzt die Wissenschaftsstadt Darmstadt derartige zielführende Standards bereits um. Darüber hinaus – wenn keine rechtli- che Möglichkeit für die Kommune besteht – sind Land, Bund oder Europäische Union aufgefor- dert, aktiv zu werden und zielführende gesetzliche Mindeststandards festzulegen. Ein zusätzli- cher Anreiz zu energieeffizienter Technologie und nachhaltigem Energieeinsatz können auch Preissteigerungen bzw. CO2-Bepreisungen mit Lenkungswirkung im Energiesektor sein. Dies liegt im Aufgabengebiet des Bundes bzw. wird über Angebot und Nachfrage bestimmt. >>> Transformationsziel: Klimafreundliche Wirtschaft Unternehmen für effektive Klimaschutzmaßnahmen gewinnen Minderungspotenzial 535.900 t CO2e/a ab 2035 gegenüber 2018 200.100 t CO2e/a ab 2025 380.600 t CO2e/a ab 2030 535.900 t CO2e/a ab 2035 Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle „Klimafreundliche Wirtschaft“ Um die lokalen Unternehmen für die Umsetzung von Klimaschutz- und Effizienzmaßnah- men zu gewinnen, soll eine Beratungs- und Anlaufstelle institutionalisiert werden, die im wechselseitigen Austausch mit ortsansässigen Unternehmen und Betrieben steht. Sie kann zudem den Dialog relevanter Akteur*innen untereinander fördern und Kontakte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft herstellen, um Synergieeffekte zu heben. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 4.1 Koordinierungs- und Beratungsstelle klimafreundliche Wirtschaft → Steckbrief II - 4.2 Wirtschaftsbezogene Handreichung Einführung eines Labels zur Auszeichnung von klimafreundlichen Kantinen / „Klimateller“ Im Zuge der Umstellung von Kantinen in kommunaler Trägerschaft sollen auch Unterneh- mens- und Hochschulkantinen für den Einsatz klimafreundlicher Produkte und Prozesse gewonnen werden. Vorbildhaft kann hier der Klimateller, welcher beispielsweise bereits durch das Studierendenwerk Darmstadt angeboten wird, genannt werden. Um Anreize zu setzen, wird der Magistrat klimafreundliche Kantinen mit einem Label auszeichnen. Für dieses gilt es gemeinsam mit dem Klimaschutzbeirat und weiteren relevanten Ak- teur*innen verschiedene erreichbare Stufen und Kategorien zu entwickeln. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 4.4 Nachhaltigkeit in Kantinen Gemeinsame Umsetzung klimafreundlicher Gewerbequartiere In Darmstadt werden in Pilotprojekten drei Gewerbequartiere klimafreundlich und klima- angepasst umgestaltet. Ziel ist es unter anderem, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und Initiativen zu entwickeln, auf deren Basis bspw. gemeinsame Mobilitätskonzepte oder neue Technologien (z. B. Wasserstoff, Großwärmepumpe, Abwärme, Abwasserwärme) einge- setzt werden. Die Maßnahme bedarf anreizstiftender Förderprogramme, diese müssen auf Landes- oder Bundesebene geschaffen werden. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 4.5 Drei Pilotprojekte „Klimafreundliche Gewerbequartiere“ → Steckbrief II - 5.6 Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung 48 Handwerk Handwerker*innen sind ausführende Kräfte, die zentral sind, wenn es um den Klimaschutz geht. Sie sind beispielsweise für die korrekte, nachhaltige Installation von Heizungs- und PV-Anlagen oder die fachgerechte Anbringung von Dämm-Materialien verantwortlich. Für die Umsetzung der sich stetig erhöhenden, komplexer werdenden baulichen Klimaschutzmaßnahmen werden daher zahlreiche (teilweise auch speziell ausgebildete) Handwerker*innen verschiedener Ge- werbe benötigt. Sanierungsraten oder PV-Ausbauraten können ohne diese Fachkräfte nicht gesteigert werden. Dies ist vielerorts eine Herausforderung vor dem Hintergrund des gleichzei- tig zu beobachtenden Fachkräftemangels. >>> Transformationsziel: Klimaschutzbezogenes Handwerk Ausreichend Fachkräfte für Sanierung/Heizungstechnik/Photovoltaik gewinnen Minderungspotenzial In Sektorenziel „Klimafreundliche Wirtschaft“ enthalten. Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Imagekampagnen und Aktionen zur Bedeutung des Handwerks für den Klimaschutz In Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer (HWK) soll eine (Image-)Kampagne gestartet werden, die die Bedeutung des Handwerks im Rahmen von Klimaschutzaktivitäten aufwertet. Gezielte Aktionen in Schulen sollen Anreize für die Wahl dieses Berufsfeldes setzen. Duale Ausbildungsprojekte wie das Modellprojekt „Zentrum für Erneuerbare Energien“ an der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule (HEMS) im Berufsschulzentrum Nord werden unterstützt und spezifisch erweitert, um darauf hinzu- wirken, dass zukünftig qualifizierte Fachkräfte vorhanden sind, die notwendige Maßnah- men im Bereich Klimaschutz (und Klimaanpassung) umsetzen. Relevante Maßnahmen siehe → Steckbrief II - 4.3 Ausbildungsoffensive im Handwerk 49 Landwirtschaft Dem Sektor Landwirtschaft kommt eine besondere Rolle im Klimaschutz zu: Einerseits ist er stark von den vorherrschenden klimatischen Bedingungen abhängig und von den Folgen des Klimawandels unmittelbar betroffen. Andererseits verursacht die Landwirtschaft selbst klima- schädliche Emissionen, vor allem durch Viehhaltung, Aufbringung von mineralischem Dünger usw. Im Jahr 2019 waren es rund 8 % der Treibhausgasemissionen in Deutschland (Umweltbundesamt, 2022). Für eine nachhaltige und klimafreundliche Landwirtschaft sind neben bereits bestehenden Netzwerken wie der Ökomodell-Region Südhessen zusätzliche Zusammenschlüsse aus Vertre- ter*innen der Landwirtschaft, der Umweltverbände, der Wissenschaft und weiteren Ak- teur*innen zu initiieren, um gemeinsam zukunftsweisende Pilotprojekte anzustoßen. Das könnten zum Beispiel alternative Landwirtschaftsformen von Ökolandbau, Permakultur oder Agro-Forst bis hin zur Prüfung neuer Kultivierungs- und Verwertungsformen (Pyrogener Koh- lenstoff, Futterkohle, Terra Preta, Humusakkumulation) sein. Auch Machbarkeiten, Potenziale und Strategien im Bereich neuer Technologien wie Agri-Photovoltaik oder Precision Farming sollen hinsichtlich ihres möglichen Beitrags zum Klimaschutz überprüft werden. Eine besonde- re Rolle spielt aber auch eine gemeinsame Strategiebildung zum Erhalt von Biodiversität, zur Reaktivierung natürlicher Senken und zur Stabilisierung einer klimaresilienten Landwirtschaft. >>> Transformationsziel: Klimafreundliche Landwirtschaft Mehr Betriebe für die ökologische Landwirtschaft gewinnen, Landwirtschaft widerstandsfähig gegen die Klimakrise machen, Senkenfunktion stärken Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Initiierung von Pilotprojekten für klimaschonende und klimaresiliente Landwirtschaft sowie zur Entwicklung einer nachhaltigen Kulturlandschaft Über eine Projektstelle werden die Potenziale einer klimaschonenden und klimaresilienten Landwirtschaft eruiert. Daran anschließend gilt es, die wichtigsten Schlüsselakteur*innen anzusprechen, zur Mitarbeit zu motivieren und untereinander zu vernetzen. Auf diese Wei- se sollen Kooperationen zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und anderen fachre- levanten Akteur*innen (z. B. Umweltverbände, TU Darmstadt, h_da) initiiert werden, die bestenfalls in gemeinsamen Pilotprojekten münden. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 4.6 Pilotprojekte in der Landwirtschaft → Steckbrief II - 2.3 Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“ (mehr dazu unter Erneuerbare Ener- gien) 50 4.3.3. Wissenschaft Darmstadt verfügt als Wissenschaftsstandort über beste Voraussetzungen, um Transformati- onsprozesse zielführend und strategisch angehen zu können. Austauschprozesse und Lernef- fekte zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sind für Darmstadt von zentraler Bedeutung, um bis 2035 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Hervorzuheben ist das Forschungsprojekt „DELTA“, das im Mai 2021 in Darmstadt gestartet ist und an dem sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Stadtwirtschaft intensiv beteiligen. DELTA zählt zu den 20 Gewinner*innen des Ideenwettbewerbes Reallabore der Energiewende des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Als Reallabor soll es Schaufenster für die urbane Energiewende werden. Ziel ist es, neben vielen weiteren ambitio- nierten assoziierten Forschungsprojekten verschiedene Quartierstypen – von Industrie über Gewerbe und Bildung bis hin zum Wohnen – mit Netzinfrastrukturen in den Sektoren Strom, Wärme, Kommunikation und Verkehr zu verknüpfen. Dazu gehören Innovationen wie Abwärme- nutzung aus Industriekühlwasser zur CO2-minimierten Beheizung von Wohnquartieren, energe- tisch vernetzte sowie energie- und ressourcenoptimierte Wohnquartiere, ein urbanes (Straßen- bahn-)Gleichstromnetz als geteilte Infrastruktur für ÖPNV und Elektroschnellladestationen sowie die innerstädtische Wasserstoffproduktion für Mobilität, Grundstoffproduktion und Wohnen mit Abwärmenutzung. Das Projekt soll demonstrieren, dass die technisch nachgewiesenen Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz und -flexibilisierung von urbanen Quartieren wirtschaftlich umsetzbar sind und diese auch gesellschaftlich akzeptiert werden. Hierfür werden Methoden erprobt und weiterentwickelt, um erfolgreiche technische Pilotprojekte in die breite Anwendung zu bringen. Elementar ist hierfür die Entwicklung innovativer, kooperativer Geschäftsmodelle, um das entstehende Energiesystem ohne Subventionen betreiben zu können und alle Stakehol- der*innen an den energetischen und wirtschaftlichen Potenzialen partizipieren zu lassen. Im Fokus steht dabei die konsequente Steigerung der Energieeffizienz aller Sektoren, die bereits heute als größtes nutzbares Potenzial der Energiewende gesehen wird. Um die be- schriebenen Fragestellungen beantworten zu können, werden im Rahmen des Projekts ver- schiedene Standorte im Stadtgebiet Darmstadt sowie dessen unmittelbarem Umfeld ausge- wählt und verschiedenste technologische Innovationen in einem realen Maßstab erprobt. Durch die technischen Umsetzungen im Projekt wird geschätzt, in Darmstadt dauerhaft bis zu 15.000 t CO2e pro Jahr einsparen zu können (BDEW, 2022). 51 4.3.4. Verkehr Als südliches Oberzentrum in der Metropolregion Rhein-Main verfügt Darmstadt laut Pendlerat- las über ein positives Pendelsaldo von über 40.000 und damit über eine Tagbevölkerung von mehr als 200.000 Menschen. Mit 73.000 Ein- und 31.000 Auspendler*innen sowie mit rund 33.000 Binnenbewegungen weist die Stadt insgesamt fast 140.000 Pendelbewegungen pro Tag auf. Über 30.000 und damit fast die Hälfte der Einpendler*innen kommen aus dem Land- kreis Darmstadt-Dieburg, wohingegen rund 7.000 Personen aus Darmstadt wiederum in diesen Landkreis auspendeln. Die höchste Zahl an Pendelbewegungen (8.000) gibt es von Darmstadt aus in Richtung Frankfurt. Daraus resultieren vielfältige Herausforderungen für den kommunalen Klimaschutz: Es gilt weiterhin konsequent die Weichen dafür zu stellen, Fahrten auf den Umweltverbund, also auf Fuß-, Rad- und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), umzulenken. Wege, die auch zukünftig nur durch motorisierten Individualverkehr (MIV) zurückgelegt werden können, sollten soweit wie möglich reduziert werden und möglichst durch Carsharing-Modelle sowie vor allem durch Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben (Elektromobilität) erfolgen. Insgesamt bietet der Verkehrssektor mittel- bis langfristig hohe Einsparpotenziale. Das liegt vor allem an den noch großen Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Emissionsminderung über die Nutzung alternativer Antriebe, aber auch in den noch immer ungenutzten Potenzialen im Bereich Verlagerung MIV auf den Umweltverbund. In Darmstadt ist der Ausbau des Umweltverbunds erklärtes politisches Ziel. Seit mehreren Jahren liegt ein Schwerpunkt der städtischen Mobilitätspolitik auf der Verbesserung des Rad- wege-, Bus- und Straßenbahnnetzes. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis werden die Ver- bindungen in die umliegende Region gestärkt, damit auch Berufspendler*innen auf umwelt- freundliche Verkehrsmittel umsteigen können. Problematisch ist, dass zahlreiche Entscheidun- gen nicht im Einflussbereich der Kommunen liegen: Um weitere Straßenbahnverbindungen in den Landkreis zu ermöglichen, müssen beispielsweise die Förderrichtlinien vom Bund verän- dert werden und Klimakriterien bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) eine größere Berücksichtigung finden. Die Herausforderung besteht weiterhin darin, dass der Magistrat neben Öffentlichkeitsarbeit zur Nutzung des ÖPNV und einer höheren Auslastung von Pendlerfahrzeugen sowie der Schaf- fung planerischer und struktureller Rahmenbedingungen zur Umgestaltung des inner- und außerörtlichen Verkehrs kaum direkten Einfluss auf das Mobilitätsverhalten der Bürgerschaft und Einpendler*innen nehmen kann. Die konkrete Entscheidung trifft jede Person für sich selbst. Nicht zuletzt sollte erwähnt werden, dass auch die Bundesautobahnen 5 und 67, die über die Gemarkung der Wissenschaftsstadt Darmstadt verlaufen, in die städtische THG-Bilanz nach BISKO einfließen, wenngleich hier kein städtischer Einfluss auf den Verkehr oder Ge- schwindigkeiten genommen werden kann. Im Rahmen dieser Analyse wird daher allein der Verkehr der Straße ohne den Autobahnanteil betrachtet. An dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, dass Treibhausgasneutralität gesamtstädtisch nur Hand in Hand mit der Stadtbevölkerung gelingen kann und der Magistrat auf ein breites Um- denken aller angewiesen ist. 52 >>> Transformationsziel: Klimafreundliche Mobilität Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf 25 % und Erhöhung des Anteils des Umweltverbunds auf 75 % des Modal Splits (2030); verbleibende Fahrleistung im MIV bis 2035 zu ca. 88 % elektrifizieren. Wenn es gelingt, im Zieljahr dieses Klimaschutzplans den Anteil aller Fahrleistungen mit alternativen Antrieben in Darmstadt auf ca. 88 % zu erhöhen und den Anteil des MIV von 35 % (2018) auf 25 % zu reduzieren, kann in Verbindung mit dem hohen Wirkungsgrad bei Elektro- autos eine Abnahme des Endenergiebedarfs im Sektor Verkehr um 28,6 % erreicht werden. Minderungspotenzial 214.300 t CO2e/a ab 2035 gegenüber 2018 70.800 t CO2e/a ab 2025 149.100 t CO2e/a ab 2030 214.300 t CO2e/a ab 2035 Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Ausbau und Lückenschluss des Radwegenetzes durch konsequente Umsetzung der Radstrategie Der Magistrat hat bereits mit dem Sonderinvestitionsprogramm 4x4 Rad eine gute Organi- sationsstruktur im Bereich Nahmobilität aufgebaut (s. Quartalsberichte). Um die gesetzten Klimaschutzziele bis 2035 zu erreichen und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split auf 30 % (2030) zu erhöhen, wird die Umsetzung der Radstrategie beschleunigt und die Bemühungen beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur hinsichtlich eines Haupt- und ei- nes Nebenroutennetzes gesteigert. Dafür sind nicht nur Investitionen notwendig, sondern vor allem auch personelle Planungs- und Baukapazitäten. Auch die verkehrstechnische Inf- rastruktur entlang der Radwege wird weiter verbessert. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 1.1 Erhöhung und Beschleunigung der Bemühungen hinsichtlich des Ausbaus von Fahrradstraßen und Radwegen Stärkung des Fußverkehrs Der Fußverkehr ist eine der umweltfreundlichsten und kostengünstigen Verkehrsarten und soll zukünftig verstärkt gefördert werden. Bis 2025 wird ein „Investitions- und Maßnah- menprogramm Fußverkehr“ aufgelegt, um bestehende Fußverkehrsanlagen unter Beach- tung der beschlossenen Nahmobilitätsstrategie zu modernisieren. Ziel ist es, Fußwege im Stadtgebiet sukzessive richtlinienkonform barrierefrei umzugestalten – wie dies bei Neuan- lagen bereits Standard ist. Die Kombination von Fuß- und Radwegen soll weiterhin nur im Ausnahmefall erfolgen; Fremdnutzungen (bspw. parkende KFZ) werden unterbunden. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 1.2 Stärkung des Fußverkehrs Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Erweiterung sowie Verdich- tung des Netzes unter Einsatz alternativer Antriebe und eines strategisch sinnvollen Ta- rifsystems Gemeinsam mit der HEAG mobilo wird der ÖPNV gemäß Beschlusslage um jährlich 6 % ausgebaut, um seinen Anteil an den zurückgelegten Wegen bis 2030 auf 30 % zu steigern. Der Nahverkehrsplan ist weiterhin zu berücksichtigen und umzusetzen. Mithilfe des be- schlossenen Klimatickets (Magistratsvorlage 2021/0327) werden Neubürger*innen und Bürger*innen, die dauerhaft auf ihren PKW verzichten, mit dem lokalen ÖPNV-Angebot ver- traut gemacht. Die Maßnahme soll auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 1.7 Ausbau des ÖPNV-Angebots → Steckbrief II - 1.6 Klimaschutztickets für den ÖPNV 53 Mobilitätsplanung gemeinsam mit dem Landkreis Mobilitätsbedürfnisse machen nicht an Stadtgrenzen halt, sondern beziehen sich auch auf das unmittelbar angrenzende Umland und darüber hinaus. Mobilität und Verkehr sind raumübergreifend zu verstehen und erfordern interkommunale sowie interregionale Zu- sammenarbeit. Der Nahverkehrsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkrei- ses Darmstadt-Dieburg ist auch zukünftig ein zentrales Werk und zu berücksichtigen und umzusetzen. Die bestehenden Kooperationen werden ausgeweitet und im Rahmen eines Arbeitskreises bezüglich der regionalen Mobilität in Südhessen verschränkt. Folgende Her- ausforderungen sollen interkommunal bearbeitet werden: Entwicklung von Lösungen für Pendelverkehre, Reaktivierung stillgelegter Bahntrassen, Taktung mit dem Umland, Auslo- tung von Tarifmöglichkeiten, Prüfung und ggf. Realisierung von Straßenbahnanschlüssen (STRADADI). Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 1.10 Arbeitskreis Regionale Mobilität Südhessen „Verkehrsgipfel“ Schaffen von Mobilitätsstationen und Ausbau von Sharing-Angeboten nach novellierter Gesetzesgrundlage in Hessen Eine moderne Mobilität erfordert intelligente, vernetzte Systeme. Die Verknüpfung von un- terschiedlichen Verkehrsmitteln kann nur reibungsfrei ablaufen, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Mobilitätsstationen kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Sie müssen u.a. über diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten, Service- Leistungen für Fahrräder, Ladestationen sowie Sharing-Angebote verfügen. Die neue hessi- sche Gesetzesgrundlage ermöglicht den Kommunen, mehr Flächen für Carsharing bereit- zustellen. Die weitere Verknüpfung mit anderen Sharing-Diensten und auch den Mobili- tätsstationen ist zu prüfen. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, das die lokalspezifischen Po- tenziale ermittelt und ausformuliert. Das Bikesharing-Angebot wird um Lastenräder erwei- tert und neu ausgeschrieben. Eine kostengünstige Ausleihmöglichkeit für einkommens- schwache Haushalte wird umgesetzt. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 1.8 Schaffung von mindestens fünf dezentralen Mobilitätsstationen → Steckbrief II - 1.9 Ausbau mobilitätsbezogener Sharingdienste Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität Um die Ladeinfrastruktur zielführend ausbauen zu können, müssen zentrale und sinnvolle Standorte im Zentrum und in den einzelnen Quartieren identifiziert werden. Die Versor- gung mit Erneuerbaren Energien ist sicherzustellen. Die Installation an geeigneten kom- munalen Liegenschaften wird geprüft. Ladepunkte für E-Bikes werden grundsätzlich in die Betrachtung mit einbezogen. Da davon ausgegangen wird, dass sich viele PKW- Besitzer*innen privat eine „Wallbox“ zum Laden ihres E-Fahrzeugs installieren werden, sol- len private Haushalte hier ergänzend beraten werden. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 1.4 Ausbau öffentliche Ladeinfrastruktur 54 Umgestaltung und Umbau der Logistik Immer mehr Pakete werden in Deutschland verschickt und ausgeliefert. Es gibt bereits zahlreiche Kommunen, die modellhaft untersucht haben, ob und wie sogenannte Micro- Hubs zu einer besseren Steuerung und einer klimafreundlicheren Abwicklung der Paketlo- gistik beitragen können. Die Herausforderung besteht darin, Logistikunternehmen von der dauerhaften Mitwirkung zu überzeugen sowie in der Notwendigkeit entsprechende Flächen für das Aufstellen der Paketstationen zu finden. Kommunen haben derzeit diesbezüglich keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Im neuen Quartier Ludwigshöhviertel ist geplant, den Themenschwerpunkt Logistik/Kurierdienstleistung exemplarisch als Pilotprojekt zu entwi- ckeln. Die Maßnahme soll auf Bestandsquartiere ausgedehnt werden. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 1.12 Umgestaltung und Umbau der Logistik Gerechte Verteilung des Straßenraums und mehr Sicherheit für schwächere Verkehrs- teilnehmer*innen Durch eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung (inkl. Überwachung und Kontrolle) ist sicherzustellen, dass sich der Umweltverbund sicher entfalten kann und als Alternative zum MIV angenommen wird. Die Parkraumbewirtschaftung in der Kernstadt wird flächen- deckend bis Ende 2024 eingeführt. Um dieses Zeitziel zu erreichen, müssen entsprechen- de Ressourcen in der Verwaltung vorhanden sein. In einem Pilotprojekt Autoarmes Be- standsquartier soll zudem veranschaulicht werden, wie sich die Bewegungsfreiheit aller er- höht, wenn der ruhende und der fahrende Wirtschafts- und Autoverkehr auf das absolut Nötigste reduziert und der gewonnene Straßenraum belebt und begrünt wird. Der Erfolg und die Akzeptanz dieser Regulierung hängen im Wesentlichen von bereitstehenden Alter- nativen ab. Die Erstellung dieser Konzeption erfolgt derzeit über das Förderprojekt QuartierMobil 2 für vier Quartiere und kann als Blaupause für weitere Quartiere unter Be- rücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten genutzt werden. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 1.5 Anpassung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, der Stellplatzsat- zung und des Parkraummanagements → Steckbrief II - 1.3 Pilotprojekte zur Reduzierung MIV → Steckbrief II - 5.1 Erproben von alternativen Quartieren im Bestand Der Umstieg auf den Umweltverbund kann auch durch städtebauliche Maßnahmen begünstigt werden. Leitbilder, wie die Stadt der kurzen Wege, Funktionsmischung innerhalb der Quartiere, Dezentralisierung, autoarme Quartiere mit Quartiersgaragen, werden weiter verfolgt (s. Mas- terplan DA 2030+). Auch über derartige planerische Maßnahmen kann ein klimafreundliches Mobilitätsverhalten angestoßen werden. Es führt zudem dazu, dass städtische Quartiere siche- rer, ruhiger und bezüglich der Luftqualität sauberer werden. Es entsteht eine höhere Lebens- qualität sowie mehr Entfaltungspotenzial für Frei- und Grünräume, was die Akzeptanz erhöht und einen sich selbst verstärkenden Prozess ermöglichen kann. II 1.3 II 1.12 II 1.5 II 5.6 II 1.6 II 5.1 II 1.9 II 1.2 II 1.4 II 1.2 Stärkung Fußverkehr 1.3 Pilotprojekte zur Reduzierung MIV 1.4 Ausbau Ladeinfrastruktur 1.5 Ausweitung Parkraumbewirtschaftung 1.6 Klimaschutzticket ÖPNV 1.7 Ausbau ÖPNV Angebot 1.9 Ausbau Sharing 1.12 Umbau der Logistik 5.1 Erproben von alternativen Quartieren im Bestand 5.6 Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung 56 4.3.5. Erneuerbare Energien Die Aufschlüsselung des Energieträgereinsatzes zeigt, dass der größte Anteil des Endenergie- bedarfs im Jahr 2018 in Darmstadt mit rund 32 % über Erdgas & Flüssiggas gedeckt wird. Der Anteil von Strom liegt bei 20 %, der Anteil von Wärmenetzen bei 10 %. Heizöl kommt mit einem Anteil von 5 % zum Einsatz. Die restlichen 33 % entfallen auf Bioenergie, Umweltwärme & Sonnenkollektoren, Kohle, Kraftstoffe und sonstige konventionelle Energieträger. Bei der zukünftigen Energieversorgung müssen Erneuerbare Energien eine deutlich größere Rolle spielen. Die Energiebedarfe, die nicht durch Effizienz- und Einsparmaßnahmen vermie- den werden können, sollten möglichst durch Erneuerbare Energiequellen gedeckt werden. Der Ausbau der regenerativen Energien ist zudem Grundvoraussetzung zur Erreichung von Treib- hausgasneutralität: Erneuerbare Energien sind beispielsweise das Fundament zur klimafreund- lichen Elektrifizierung der Wärmeversorgung (z. B. über Wärmepumpen) oder zur Elektrifizie- rung des Verkehrs. Ohne Erneuerbare Energien wären die Transformationsziele „Treibhausgas- neutraler Gebäudebestand (kommunal und privat)“ und „Klimafreundliche Mobilität (kommu- nal und privat)“ nicht durchführbar. Energieversorgung Für Darmstadt stellt sich vor dem Hintergrund der urbanen Dichte und der damit einhergehen- den Flächenkonkurrenz die Herausforderung, dass bis auf Photovoltaik (PV) und Solarthermie kaum Potenziale zur Erzeugung Erneuerbarer Energien vorhanden sind. Windenergie und Wasserkraft spielen auf Darmstädter Gemarkung keine bzw. keine relevante Rolle. Entspre- chend gibt es im Stadtgebiet auch kein ausgewiesenes Vorranggebiet für Windenergieanlagen. Für eine klimafreundliche Energieversorgung sind daher möglichst alle Bauten, sofern tech- nisch und wirtschaftlich möglich, mit Solarenergieanlagen – vorzugsweise Photovoltaik-Anlagen – auszustatten, um einen größtmöglichen Anteil der Strombedarfe durch die Produktion Er- neuerbarer Energien vor Ort zu decken. Der Magistrat geht als Vorbild voran und wird bis 2030 alle Potenziale auf städtischen Gebäuden heben (s. Kapitel 4.2.1). Neben den kommunalen Gebäuden sind die Dachflächen von Wohngebäuden gut für die Gewinnung von Solarenergie geeignet (s. Kapitel 4.3.1). Darüber hinaus bieten Dachflächen von Gewerbehallen privatwirt- schaftlicher Unternehmen ein großes Potenzial für die PV-Nutzung (s. Kapitel 4.3.2). Sind Gebäudedächer und Fassaden für eine PV-Nutzung aufgrund ihrer Ausrichtung oder wegen Verschattung nicht geeignet, sollte die Fläche möglichst begrünt werden. Ein klima- freundliches Darmstadt zeichnet sich auch durch angepasste Gebäude aus, die, überall wo es möglich ist, mit einer Kombination aus Solaranlagen und Dach- oder Fassadenbegrünung ausgestattet sind oder zumindest entweder eine Begrünung oder eine Solaranlage aufweisen. >>> Transfomationsziel: Ausbau und Gewinnung von Ökostrom Vervielfachung des PV-Stromertrags im Vergleich zum Ausgangsjahr 2018 (8.446 MWh/a) durch Nutzung von möglichst 75 % des Gesamtpotenzials an Photovoltaik bis 2035 (242.000 MWh/a), mindestens aber 30 % des Gesamtpotenzials (97.000 MWh/a) Im Bilanzjahr 2018 wurden 8.446 MWh Strom durch Photovoltaik-Anlagen gewonnen. Dabei waren im Stadtgebiet insgesamt 741 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 10,5 MWp instal- liert. In Anlehnung an das Solarkataster der LEA Hessen kann in Darmstadt bei voller Aus- schöpfung des Potenzials an Dachphotovoltaik von rund 384 MWp ausgegangen werden. Das entspricht rund dem 37-fachen der in 2018 installierten Leistung. Dies würde einen möglichen Stromertrag von 323.354 MWh/a liefern. Die momentan installierten 10,5 MWp entsprechen einer Ausnutzung von lediglich ca. 2,7 % des Gesamtpotenzials. 57 Da angenommen wird, dass die vollständige Ausschöpfung dieses Potenzials aus ver- schiedensten Gründen nicht erreichbar ist, wurde die Nutzung von 30 % dieses Potenzials als ambitioniertes, aber mögliches Minimalziel gesetzt. Bereits dieser Ausbau würde einer Verzehnfachung der installierten PV-Leistung im Vergleich zum Bilanzjahr (2018) entsprechen (Zubau von 115 MWp). Gleichzeitig zeigen die bisherigen Erfolge des kommunalen Förderpro- gramms Photovoltaik, dass der Ausbau von Photovoltaik in der Wissenschaftsstadt Darmstadt auf breites Interesse und große Bereitschaft stößt. In den ersten ca. neun Monaten nach Implementierung des Förderprogramms konnten bereits insgesamt 47 Aufdach-Photovoltaik- Anlagen und 90 Mini-PV-Anlagen (Balkonmodule) gefördert werden. Dies entspricht einem Zubau der Photovoltaik-Leistung um etwa 500 Kilowatt-Peak (kWp). Nach umfassender Erwei- terung des Förderprogramms im Sommer 2022 (s.o.) wird mit einer entsprechend weiter verstärkten Ausbaurate gerechnet. Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die notwendige Zielerreichung in 2035 wurde in den Potenzialanalysen und Szenarien mit der Ausschöpfung von 75 % des Potenzials auf Dachflächen entsprechend dem Solardachkataster gerechnet, da auch weitere Potenziale zur Erzeugung von PV-Strom gehoben werden sollen (s. u. Freiflächen-PV). Weiterhin ist in den offiziellen im Solarkataster Hessen ausgewiesenen Potenzialen der LEA Hessen ein Modulwir- kungsgrad von 15 % hinterlegt – neue, marktübliche Module haben heute jedoch Wirkungsgra- de von 19-23 %, weitere Steigerungen des Wirkungsgrads sind zu erwarten. Die Ausschöpfung von 75 % des im Solardachkataster Hessen hinterlegten Potenzials würde einem Gesamtpo- tenzial von 288 MWp bzw. einem Ertrag von 242.516 MWh/a entsprechen. Potenziale für PV-Stromerzeugung 2025: 67.000 MWh/a; Zubau: 58.500 MWh/a; Minimum Zubau: 22.000 MWh/a 2030: 125.500 MWh/a; Zubau: 58.500 MWh/a; Minimum Zubau: 22.000 MWh/a 2035: 243.000 MWh/a; Zubau: 117.500 MWh/a: Minimum Zubau: 44.000 MWh/a Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Ausbauoffensive Photovoltaik Der Photovoltaik-Ausbau ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. Aus diesem Grund wurde das im Sommer 2021 aufgelegte Förderprogramm bereits paral- lel zur Erstellung des Klimaschutzplans in 2022 novelliert und erweitert. Neben Privat- haushalten – bei denen bereits in der Vergangenheit und zukünftig neben Aufdachanlagen auch Balkonsolaranlagen gefördert werden – sind nun u. a. auch Vereine, kleine und mitt- lere Unternehmen oder Wohnungseigentumsgemeinschaften zuschussberechtigt. Darüber hinaus werden innovative PV-Projekte wie Fassadenphotovoltaik-Anlagen mit einem erhöh- ten Zuschuss gefördert. Ein zentrales Hindernis für die Installation einer PV-Anlage ist aber häufig der mangelnde Informationsstand der relevanten Akteur*innen, daher sollten neben finanziellen Anreizen Hemmnisse und Bedenken abgebaut werden. Aus diesem Grund werden bereits weitere Beratungsangebote umgesetzt, die auszuweiten werden sollen. Hierzu zählen neue Inhalte beim Modernisierungskonvoi (s. Kapitel 4.3.1) sowie die Ausbildung von Ehrenamtlichen zu Bürgersolarberater*innen in Zusammenarbeit mit dem BUND Darmstadt e.V. sowie der Bürgerinitiative heiner*energie und die Teilnahme am bundesweiten Wattbewerb. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 2.1. PV-Förderung für Hauseigentümer*innen & Mieter*innen versteti- gen/ausbauen → Steckbrief II - 2.2 PV-Förderung Gewerbe → Steckbrief II - 2.5. PV-Offensive: Beratungsangebote und Kampagne 58 Ausbau (Frei-)Flächenphotovoltaik Freiflächenphotovoltaik-Anlagen sind im Ballungsraum der Metropolregion Rhein-Main so- wie vor allem auf der Gemarkung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund der gerin- gen Flächenverfügbarkeit, des Landschafts- und Artenschutzes und des hohen Anteils an bewaldeter Fläche in großem Umfang nicht umsetzbar oder zielführend. Randstreifen ent- lang der Autobahnen und Schienenwege bieten dennoch Potenziale, die geprüft werden sollen. Denkbar und zukunftsweisend sind jedoch gerade multifunktionale Flächennutzungen für die Photovoltaik. Potenziale liegen bspw. in der Überdachung von dauerhaft notwendigen Parkplätzen, Quartiersgaragen, Radschnellwegen, an Brücken oder aber auch in der soge- nannten Agri-PV. Bei der Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik wird Flächen- konkurrenz verhindert und Synergien werden gehoben. Neuere Untersuchung zeigen, dass zweiseitige, senkrecht in Ost-West Ausrichtung montierte Anlagen sogar die Funktion von Energiespeichern übernehmen können, da diese so gerade morgens und abends Erneuer- bare Energie liefern, wohingegen die meisten PV-Bestandsanlagen mit Süd-Ausrichtung um die Mittagszeit am meisten Energie liefern (Sophia Reker, 2022). Neben vertikalen zaunähnlichen Photovoltaik-Anlagen wird vor allem auch den horizontal über den landwirtschaftlichen Flächen installierten PV-Anlagen ein großes Potenzial zuge- schrieben. Über schattentolerante Kulturen hinaus können vor allem Sonderkulturen (Bee- ren, Spargel, Gemüse, Obst) von den PV-Anlagen profitieren, da diese Schutz vor Frost, Hagel oder zu intensiver Sonneneinstrahlung bieten. Die in 2022 veröffentlichte EEG- Novelle weitet die Flächenkulisse für Photovoltaik aus: Agri-PV ist auf landwirtschaftlichen Flächen förderfähig. Die Potenziale innerhalb Darmstadts sind zu prüfen und strategisch und konzeptionell mit hoher Priorität zu heben. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 2.4 Installation von PV-Anlagen auf Parkflächen → Steckbrief II - 2.3. Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“ >>> Transfomationsziel: Umstellung auf Ökostrom in Haushalten & in der Wirtschaft Möglichst viele Bürger*innen, Betriebe und Unternehmen dafür gewinnen, auf nachhaltigen Ökostrom umzustellen (nach OK POWER Gütesiegel zertifiziert). Minderungspotenzial Sektorenziele in den Sektorenzielen der privaten Haushalte und der Wirtschaft enthalten. Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Informationskampagne Ökostrom Um den Bezug von Ökostrom in der Gesamtstadt zu erhöhen, ist eine verstärkte Informa- tionskampagne notwendig. Im Fokus muss dabei die Bereitstellung einer Handlungsanwei- sung stehen, die erläutert, weshalb ein Wechsel zu Ökostrom für Private Haushalte sowie Gewerbetreibende eine klimaschutzrelevante Maßnahme ist und wie der Stromanbieter- wechsel vollzogen werden kann. Dies kann in besonderem Maße zum Abbau von Hemm- nissen sowie Ängsten vor komplizierten Vorgängen beitragen. Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 2.8. Kampagne Ökostrombezug 59 4.3.6. Klimafreundliche Wärmeversorgung Im Bereich der Wärmeversorgung wird die Dekarbonisierung eine zentrale Rolle spielen, denn ohne diese ist die Zielsetzung der Treibhausgasneutralität nicht erreichbar. Konventionelles Erdgas und Heizöl sollten so weit wie möglich reduziert und durch klimafreundliche Alternati- ven ersetzt werden. Dazu bedarf es einer Weiterentwicklung der Wärmeversorgungsinfrastruk- tur. Diese Transformation ist aus mehreren Gründen mit großen Herausforderungen verbunden: Eine Vielzahl städtischer und privater Akteur*innen ist involviert, die Investitionszyklen sind lang und die Komplexität ist aufgrund von Wechselwirkungen verschiedener Systeme beson- ders hoch. Wie eine zukunftsfähige und nachhaltige Wärmeversorgung im Einzelnen aussehen kann, soll eine kommunale Wärmeplanung aufzeigen. Der Einfluss der Stadt auf die Bereitstel- lung eines dekarbonisierten Wärmemixes ist begrenzt, der Magistrat ist jedoch bereits dauer- haft in engem Austausch mit den lokalen Energieversorgern. Dies gilt es in der Zukunft beizu- behalten und zu verstärken. >>> Transfomationsziel: Dekarbonisierung der Wärmeversorgung Erhöhung des Fern- bzw. Nahwärme-Anteils an der stadtweiten Wärmeversorgung auf 30 % sowie Dekarbonisierung und Ausbau der Solarthermie Minderungspotenzial 140.500 t CO2e/a ab 2035 gegenüber 2018 78.400 t CO2e/a ab 2030 140.500 t CO2e ab 2035 Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? Initialisierung und Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung Mittels einer Wärmeplanung können Kommunen unter Berücksichtigung lokaler Gegeben- heiten einen individuellen Weg hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung entwi- ckeln. Damit ist die Wärmeplanung ein wirksames Instrument, um die Wärmewende schnell und effizient voranzubringen. Gleichzeitig stellt sie eine Planungsgrundlage für die Gestaltung von neuen Quartieren sowie die Transformation von Bestandsquartiere dar. Der Fokus dieser Wärmeplanung wird auf dem Aufbau und Ausbau von Nah- und Fern- wärmenetzen sowie der Einbindung von verschiedenen lokalen Potenzialen hinsichtlich Er- neuerbarer Wärme sowie von Abwärmequellen liegen. Da Wärmenetze mit regenerativen Energien gespeist werden können, bilden sie die Grundlage einer erfolgreichen Wärme- wende in Quartieren oder ganzen Stadtvierteln. Bei der Wärmeplanung werden Bestand und Potenziale analysiert, Zielszenarien entwickelt und eine Wärmewendestrategie erarbeitet. Die Bestandsanalyse dient dazu, einen umfas- senden Überblick über die Ausgangssituation der technischen Systeme (Wärmebedarfe, Wärmeversorgungsinfrastruktur, Gebäudebestand, Emissionen etc.) zu erhalten und so gezielt Potenziale (Erneuerbare Wärmequellen, Abwärme, Effizienz etc.) zu ermitteln. Zielszenarien für 2035 (treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Einflussbereich des Magistrats) sowie langfristiges Zielszenario (Gesamtstadt) zur Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs mit Erneuerbaren Energien setzen den Rahmen für die Wärmewendestrate- gie mit einem Transformationspfad zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. Ausbau und Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärme (Wärmenetzte) In Darmstadt trägt Fernwärme aktuell mit 19 % zum Wärmemix bei. Der Anteil von Fern- und Nahwärme soll bis 2035 auf mindestens 30 % gesteigert werden und gleichzeitig eine Dekarbonisierung eingeleitet werden. Dafür muss vor allem der Ausbau von Erneuerbaren Energieanlagen zur Wärmeerzeugung forciert werden. Der örtliche Energieversorger und die Eigentümer*innen von Immobilien spielen dabei eine wesentliche Rolle. 60 Sofern es möglich und sinnvoll ist, sollte mit diesen Maßnahmen bereits unabhängig von den konzeptionellen Ergebnissen der Wärmeplanung begonnen werden. Der Magistrat ist bei der Umsetzung der Wärmeplanung und explizit bei der Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärme auf die Mitwirkung aller Akteure angewiesen. Weiterhin spielen notwendige Rahmenbedingungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene eine wichtige Rolle (s. Kapitel 4.1.2) Relevante Maßnahmen siehe: → Steckbrief II - 2.6 Kommunale Wärmeplanung → Steckbrief II - 2.7 Umsetzung Wärmeplanung Ausbau Solarthermie Sonnenenergie kann als sogenannte Solarthermie auch für die Warmwasserbereitung ge- nutzt werden. Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt etwa 4 bis 6 m² Kollektorfläche zur De- ckung des Warmwasserbedarfes außerhalb der Heizperiode (Mai bis September). Insge- samt können so über das Jahr gesehen rund 60 % des Warmwasserbedarfs durch Solaran- lagen abgedeckt werden. Es kann auf Wohngebäuden zu „Flächenkonkurrenz“ zwischen Solarthermie- und Photovol- taik-Anlagen kommen. Welches System zu bevorzugen ist, hängt von der Art der Wärme- versorgung des jeweiligen Gebäudes ab. Sollte bspw. eine Wärmepumpe für Wärme- und Warmwassererzeugung vorhanden sein, ist nach aktuellem Stand der Technik die Photo- voltaik klar auf der maximal zur Verfügung stehenden (Dach-)Fläche zu bevorzugen, da ganzjährig elektrische Energie erzeugt werden kann, um die Wärmepumpe mit klima- freundlichem „Sonnenstrom“ zu versorgen. Die Solarthermie liefert dagegen vorwiegend in den Sommermonaten Ertrag. Bei Gebäuden, die an einem Nah- oder Fernwärmenetz an- geschlossen sind, ist dies nicht pauschal beantwortbar, da im Sommer ein beträchtlicher Teil des Wärmebezugs dezentral durch solarthermisch e Anlagen abgedeckt werden könnte. Erhalt bestehender Biomasse- bzw. Biogasanlagen Unter den Erneuerbaren Energien ist Biomasse am flexibelsten einsetzbar. Im Gegensatz zu Wind und Sonne kann sie „gelagert“ bzw. gespeichert und folglich als Puffer eingesetzt werden, wenn Sonne und Wind zu wenig Energie liefern. In Darmstadt existieren sechs Bi- omasse- bzw. Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 7,2 MW und einem Stromer- trag von 22.405 MWh im Jahr 2018. Im Rahmen dieses Klimaschutzplans wird davon aus- gegangen, dass diese Kapazitäten bis zum Jahr 2035 erhalten bleiben. Ein weiterer Aus- bau bzw. die erweiterte Nutzung von Biomasse wäre aufgrund kontroverser Fehlentwick- lungen in der Vergangenheit und vor dem Hintergrund möglicher Zielkonflikte eng zu be- gleiten (Teller-Tank-Debatte, stoffliche Nutzung fü r Kunststoffe, Schutz heimischer Wälder). Geothermie bei Neubau und Gebäudesanierung nutzen Die Nutzung von Umweltwärme in Form von Erdwärme wird in diesem Klimaschutzplan an verschiedenen Stellen erwähnt und als zwingend erforderlich bzw. zielführend erachtet, da sie eine effiziente und nachhaltige Elektrifizierung der Wärmeversorgung ermöglicht. Der große Vorteil von Geothermie gegenüber Wind- und Sonnenenergie, aber auch im Vergleich zu Luft-Wärmepumpen ist die meteorologische Unabhängigkeit. Die Wärme in der Erde ist konstant vorhanden, ab 5 m Tiefe gibt es nahezu keine witterungsbedingten Temperatur- veränderungen mehr. Die Nutzung oberflächennaher Geothermie ist besonders für die ge- bäudebezogene Wärmeversorgung (Niedertemperatur-Heizsysteme) oder kleinere Nah- wärmenetze geeignet. Erdwärmekollektoren (bis ca. 2 m Tiefe) und Erdwärmesonden (bis zu 200 m Tiefe) in Zusammenhang mit Wärmepumpen werden vor allem im Rahmen von Neubau und Gebäudesanierung installiert und sind sehr zu begrüßen. Im Rahmen dieses Klimaschutzplans wird davon ausgegangen, dass im Gegensatz zur oberflächennahen Ge- othermie keine größeren Tiefengeothermie-Projekte aufgrund der urbanen Dichte umge- setzt werden können. 61 Nutzung von „Ökogas“ langfristig auf das notwendige Mindestmaß begrenzen Als Ökogas wird ein fossiles Erdgasprodukt bezeichnet, dessen Treibhausgasemissionen durch den jeweiligen Versorger bspw. durch Aufforstungsprojekte (rechnerisch) kompen- siert werden. Ökogas soll deshalb explizit ausschließlich als temporäre Brückentechnolo- gie verstanden werden, die während des Ausbaus von dekarbonisierten Wärmenetzen und alternativen Formen der Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpe) zum Einsatz kommt. Lang- fristig sollten die Ökogas-Anteile auf das notwendige Mindestmaß im gesamtstädtischen Wärmemix sinken und im direkten Einflussbereich des Magistrats bspw. in kommunalen Liegenschaften ab 2030 durch alternative Energieträger (z. B. dekarbonisierte Fernwärme, Umweltwärme) ersetzt werden. I 1.8 II 5.3 II 5.4 II 2.5 II 2.4 II 2.6 II 5.5 II 2.6 II 1.11 II 2.7 II 2.1 & 2.2 II 2.8 I II 1.8 Klimarelevante Festsetzungen 1.11 Pilotprojekt MHKW/Wasserstoff für schwere Nutzfahrzeuge 2.1 & 2.2 PV-Förderung Private und Unternehmen 2.4 Installation PV auf Parkfl ächen 2.6 kommunale Wärmeplanung 2.6 Dekarbonisierung der Wärmenetze 2.7 Umsetzung Wärmeplaung 2.8 Kampagne Ökostrombezug 5.3 Pilotprojekt THG neutrales Quartier im Bestand 5.4 Förderprogramm energetische Sanierung 5.5 Sanierungsoffensive 63 5. Entwicklung der Endenergieeinsparung und Reduktion der Treibhausgase in der Gesamtstadt bis 2035 5.1. Treibhausgasemission Aus der Analyse der Einsparpotenziale ergeben sich im Jahr 2035 Restemissionen in einer Höhe von ca. 1 t CO2e pro Einwohner*in und Jahr. Das entspricht einem Maß, das im Durch- schnitt durch natürliche Senken kompensiert werden kann und nach heutigem Kenntnisstand notwendig ist, um die Erderwärmung gemäß den UN-Beschlüssen von Paris auf deutlich unter 2 Grad Celsius begrenzen zu können (Umweltbundesamt, 2021). Dies ist jedoch nur als grober Richtwert zu verstehen. Auf Basis dieser Annahme kann von einer Netto- Treibhausgasneutralität im Jahr 2035 gesprochen werden. Voraussetzung dafür ist, dass folgende Maßnahmen – die ausführlich in den vorangegangenen Kapiteln dargestellt wurden – erfolgreich umgesetzt werden: Kommunaler Gebäudebestand Umsetzung einer Sanierungsrate von circa 6 % pro Jahr und Umstellung bis 2030 auf regenerative Wärmeenergieträger. Stromversorgung zu 100 % aus Erneuerbaren Ener- gien und Solarenergie-Anlagen auf allen städtischen Gebäuden bis zum Jahr 2030. Kommunaler Fuhrpark 90 % Elektrifizierung sowie Vermeidung von Fahrten und umweltfreundliche Abwicklung verbleibender Fahrten. Stadtplanung Berücksichtigung des Klimavorbehalts und Schaffung von ökologisch-hochwertigen Grün- und Freiflächen. Umsetzung von Konzepten für Quartiere und für nachhaltige Ge- werbegebiete gemeinsam mit Grundstückseigentümer*innen, Bürger*innen, Wirtschaft und Wissenschaft. Privater Gebäudebestand Erreichung einer steigenden Sanierungsrate von bis zu 4,5 % bis 2035, hohe Sanie- rungstiefe, Abnahme des Stromverbrauchs um 30 % sowie möglichst breite Umstellung auf Ökostrom. Wirtschaft Steigerung der energetischen Sanierungsrate, Wechsel der Energieträger und Umset- zung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und -gewinnung. Verkehr Reduzierung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Modal Split auf 25 % bis 2035; Minderung der Fahrleistung im MIV um 20 % durch Erhöhung des An- teils des Umweltverbunds auf 75 %. Die verbleibende Fahrleistung im MIV wird zu ca. 88 % mit klimafreundlichen Antrieben abgewickelt. Erneuerbare Energien Mindestens Verzehnfachung des PV-Stromertrags im Vergleich zum Ausgangsjahr 2018 durch Realisierung von 30 % des Gesamtpotenzials an Photovoltaik bis 2035 – ange- strebt wird die Erreichung von 75 % des Gesamtpotenzials an PV. Erhöhung des Fern- wärme-Anteils auf 30 % sowie Dekarbonisierung der Fernwärme und Ausbau der Solar- thermie. 64 5.2. Brennstoffbedarf Durch Effizienzgewinne in allen Sektoren muss der Energiebedarf im Bereich Wärme um rund 16 % auf einen Wert von ca. 2.100.000 MWh im Zieljahr 2035 sinken. Dabei sollte die Nutzung von Heizöl bis zum Jahr 2035 vollständig entfallen. Die Energieträger Flüssiggas sowie Kohle sollten bis 2030 sukzessive durch andere, weniger klimaschädliche Energieträger ersetzt werden. Die Nutzung von Erdgas sowie sonstiger konventioneller Energieträger wird vermutlich bis 2035 zwar nicht vollständig entfallen, sollte aber auf ein Minimum reduziert und durch sog. Ökogas (als „Brücke“), idealerweise direkt durch Umweltwärme und Heizstrom sowie Biogase und den weiteren Ausbau des bereits bestehenden Fernwärmenetzes ersetzt werden. Insgesamt müssen im Jahr 2035 die „Energieträger“ Wärmenetze (30 %), Ökogas (23 %), Umweltwärme & Solarthermie (18 %) und Heizstrom (11 %) die größten Anteile am Wärme- mix ausmachen, um die Ziele zu erreichen. Abbildung 13: Entwicklung der Wärmeversorgung (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario 2035 (verändert nach Klimaschutz- konzept 2022; Daten s. Anhang Tab. 5) Hinweis: Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um witterungskorrigierte Werte (Szena- rio). Diese können nicht direkt mit den Werten aus der THG-Bilanz verglichen werden, da dort – konform zur BISKO-Systematik – alle Werte ohne Witterungskorrektur angegeben sind. Die Witterungskorrektur findet im Bereich der Szenarienentwicklung Anwendung, da so die witte- rungsabhängigen Besonderheiten des Bilanzjahres herausgerechnet werden können und ein allgemeingültiger Entwicklungspfad prognostiziert werden kann. 65 5.3. Kraftstoffbedarf Der Endenergiebedarf im Verkehrssektor muss bis zum Jahr 2035 um ca. 68 % abnehmen, um die Zielsetzung zu erreichen. Dies ist vorwiegend durch den Umstieg auf die deutlich effizienteren alternativen Antriebe (Elektromobilität) erreichbar. Der Anteil dieser Antriebe soll 88 % betragen. Die alternativen Antriebe werden im Jahr 2035 mit einem Anteil von 70 % am Energiebedarf im Sektor Verkehr die größte Rolle spielen. Jedoch verbleiben auch bis zum Zieljahr 2035 die restlichen 30 % des Energiebedarfs bei den konventionellen, ineffizienten Antrieben und damit bei Diesel und Benzin, was auf einen bestehenden Anteil an Altfahrzeugen zurückzuführen ist. 5.4. Strombedarf und Erneuerbare Energien Der Strombedarf wird bis zum Jahr 2035 gegenüber dem heutigen Niveau deutlich ansteigen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in Zukunft elektrische Energie in den Bereichen der Wärme und des Verkehrs eingesetzt werden muss, um hier fossile, klimaschädliche Energieträ- ger zu ersetzen. Des Weiteren steigt der Strombedarf im Wirtschaftssektor aufgrund des angenommenen stetigen leichten Wirtschaftswachstums an. Insgesamt sind rund 60 % des Strombedarfs im Jahr 2035 auf den Sektor Wirtschaft zurückzuführen. Rund 21 % des Strom- bedarfs entfallen auf die privaten Haushalte, der verbleibende Anteil von in Summe 19 % wird zukünftig in den Sektoren Wärme und Verkehr benötigt. Das Gesamtpotenzial an Erneuerbaren Energien in Darmstadt reicht nicht ansatzweise aus, um den Strombedarf der Stadt zu decken. Im Zieljahr 2035 können bei maximaler Ausschöpfung des vom Solarkataster Hessens ausgewiesenen Potenzials von Photovoltaik-Aufdachanlagen rund 346.500 MWh Strom aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden, was einem Anteil von 24 % am Gesamtstrombedarf Darmstadts im Klimaschutzszenario entspricht. Die Realisierung von 30 % des Gesamtpotenzials bis 2035 – was bereits einer Verzehnfachung des PV- Stromertrags im Vergleich zum Ausgangsjahr 2018 (8.446 MWh) – entspricht und bei allen aktuell und zukünftig umgesetzten Maßnahmen realistischer erscheint, entspräche einem Deckungsgrad von 8 % des Bedarfs an elektrischer Energie in der Wissenschaftsstadt Darm- stadt. Sollten die bereits heute intensiven und zielführenden Maßnahmen jedoch dazu führen, dass das im Solarkataster Hessen ausgewiesene Potenzial sogar um 75 % ausgeschöpft wer- den kann, ergibt sich ein Deckungsgrad von 18 %. Diese Kalkulationen zeigen, dass der Ausbau der Photovoltaik – der anteilsmäßig überwiegend durch Private erfolgen muss – ein zentraler Pfeiler der gesamtgesellschaftlichen Klimaschutz- aktivitäten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass ein wirtschaftliches, soziales und kulturelles Oberzentrum mit großer „Tagbevölkerung“ (s. Kapitel 1.2) wie Darmstadt auch im Bereich der Energieversorgung auf das Umland bzw. die Landes- und Bundesebene angewiesen ist (s. auch Kapitel 4.1.1). 66 5.5. Endenergiebedarf Bei Erreichung der zugrunde liegenden Ziele im Jahr 2035 beträgt der Endenergiebedarf des Sektors Gewerbe/Handel/Dienstleistung (GHD) rund 670.000 MWh/a. Das entspricht im Vergleich zu 2018 einer Reduzierung um 12 %, und einer Steigerung um 6 % gegenüber dem Jahr 1990. Im Bereich der Industrie ergibt sich eine Steigerung des Endenergiebedarfs um 8 % im Vergleich zu 2018 und eine Reduzierung von 43 % gegenüber 1990. Im Bereich der priva- ten Haushalte ergibt sich eine Minderung des Endenergiebedarfes sowohl gegenüber 2018 (31 %) als auch gegenüber 1990 (21 %). Im Verkehrssektor ergibt sich durch Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und der Nutzung alternativer Antriebe der höchste prozentuale Rückgang des Endenergiebedarfs mit einem Rückgang um 72 % gegenüber 2018 und um 81 % gegenüber 1990. Insgesamt würden sich die Energiebedarfe im Jahr 2035 gegenüber 2018 um 24 % und um 40 % im Vergleich zu 1990 reduzieren. 5.6. Endszenario / Entwicklung THG-Emissionen Wie in 5.5 dargestellt, bleibt die Reduzierung der Energiebedarfe der Gesamtstadt bis auf den Sektor Verkehr überschaubar. Dies gilt nicht für die Treibhausgasemissionen, denn diese weisen aufgrund der weitestgehend dekarbonisierten Energieversorgung und des Einsatzes alternativer Technologien signifikante Rückgänge auf. Wie inAbbildung 14 dargestellt sinken die Treibhausgasemissionen laut Klimaschutzszenario für Darmstadt bis zum Zieljahr 2035 um 85 %. Dies entspricht mit einem Endergebnis von ca. 1 t THG-Emissionen pro Einwohner*in und Jahr dem Zielwert (s. Kapitel 1) Abbildung 14: Entwicklung der Treibhausgasemissionen (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario (witterungsbereinigt; verän- dert nach Klimaschutzkonzept 2022) 67 Literaturverzeichnis BDEW, B.-u. (2022). DELTA – Darmstädter Energie-Labor für Technologien in der Anwendung. https://www.bdew.de/energie/waermewende/waerme-schafft-innovationen/delta- darmstaedter-energie-labor-fuer-technologien-in-der-anwendung/. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV). (25. Februar 2022). Nachhaltiger Konsum. Von https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/konsum-und- produkte/nachhaltiger-konsum abgerufen Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-Stat). (Februar 2022). Zeitreihen zur Entwicklung der erneuerbaren Energien in Deutschland, Stand 2022. (B. f. Klimaschutz, Hrsg.) Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). (Juni 2014). Initiative Energieeffizienz, Deutsche Energie-Agentur, Mediathek, Infografiken . (Deutsche Energie-Agentur GmbH, Herausgeber) Abgerufen am 27. Juli 2021 von https://www.dena.de/en/newsroom/infographics/ Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena). (Oktober 2020). dena-Analyse: Klimaneutralität – ein Konzept mit weitreichenden Implikationen. Freiburg i.B., Honegger, M.; Schäfer, S.; Poralla, P.; Michaelowa, A.: Honegger, M.; Schäfer, S.; Poralla, P.; Michaelowa, A.; Perspectives Climate Research gGmbH. ECOSPEED AG. (2022). ECOSPEED Region. (E. AG, Herausgeber) Von https://www.ecospeed.ch/region/de/ abgerufen Global Footprint Network. (2022). Country Overshoot Day. Von Earth Overshoot Day: https://www.overshootday.org/newsroom/country-overshoot-days/ abgerufen Grunwald, A. (2003). Die Realisierung eines Nachhaltigen Konsums – Aufgabe des Konsumenten? Nachhaltiger Konsum. Auf dem Weg zur gesellschaftlichen Verankerung, 433-442. (C. Scherhorn G./Weber, Hrsg.) München. ifeu. (2018). BISKO - Bilanzierungs-Systematik Kommunal - Empfehl ungen zur Methodik der kommunalen Treibhausgasbilanzierung für den Energie- und Verkehrssektor in Deutschland. Heidelberg: Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu). Lee, D. S. (1. Januar 2021). The contribution of global aviation to anthropogenic climate forcing for 2000 to 2018. Atmospheric Environment, 244. (E. Ltd., Hrsg.) Oxford, England. Lorek, S. e. (Dezember 1999). Prioritäten, Tendenzen und Indikatoren umweltrelevanten Konsumverhaltens. Teilprojekt 3 des Demonstrationsvorhabens zur Fundierung und Evaluierung nachhaltiger Konsummuster und Verhaltensstile. Im Auftrag des Umweltbundesamtes. Wuppertal: Wuppertal Institut für Klima, Umwelt und Energie. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. (2022). Klimaschonender Verkehr. (P. u. Bundesregierung, Hrsg.) Sophia Reker. (4. August 2022). Integration of vertical solar power plants into a future German energy system. Von https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S2666955222000211?via%3Dihub abgerufen Umweltbundesamt. (April 2014). Klimaneutral Leben. (Umweltbundesamt, Hrsg.) Dessau- Roßlau. Umweltbundesamt. (17. September 2019). Rebound-Effekte. Von https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/oekonomische- rechtliche-aspekte-der/rebound-effekte abgerufen Umweltbundesamt. (Juni 2020). Weiterentwicklung des kommunalen Bilanzierungsstandards für THG-Emissionen Bilanzierungssys-tematik kommunal – BISKO Abschlussbericht. Climate Change, 19/20. (Umweltbundesamt, Hrsg.) Dessau-Roßlau. Umweltbundesamt. (12. Januar 2021). Konsum und Umwelt: Zentrale Handlungsfelder. Von https://www.umweltbundesamt.de/themen/wirtschaft-konsum/konsum-umwelt- zentrale-handlungsfelder#bedarfsfelder abgerufen Umweltbundesamt. (21. März 2022). Beitrag der Landwirtschaft zu den Treibhausgas-Emissionen. Von https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/beitrag-der- landwirtschaft-zu-den-treibhausgas#treibhausgas-emissionen-aus-der-landwirtschaft Wissenschaftsstadt Darmstadt. (21. Febuar 2020). Anreize für den Wohnungstausch. https://www.darmstadt.de/presseservice/einzelansicht/news/anreize-fuer-den- wohnungstausch 68 Relevante Magistratsvorlagen Abschlussbericht zur Energie- und CO2-Bilanz (Bezugsjahr 1990) sowie Evaluation des integrierten Klimaschutzkonzepts von 2013 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Magistratsvorlage 2020/0197) Anpassung und Optimierung des Busliniennetzes ab Ostern 2022 (Magistratsvorlage 2021/0306) Einführung und Erprobung eines On-Demand Shuttle-Systems als Ergänzung des be- stehenden ÖPNV-Angebots (Magistratsvorlage 2020/0210) Fortschreibung Nahverkehrsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darm- stadt-Dieburg 2019-2024 (Magistratsvorlage 2019/0207) Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt (Antrag SV 2019/0043) Klimaticket (Magistratsvorlage 2021/0327) Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffi- zienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darm- stadt (Magistratsvorlage 2015/0576) Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (Magistratsvorlage 2020/0252) Sofortprogramm Klimaschutz (Magistratsvorlage 2020/0194) Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEntscheid Darmstadt und inhaltli- che Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darm- stadt (Magistratsvorlage 2020/0235) Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Radentscheid (Magistratsvorlage 2018/0179) Radstrategie und Ergebnisse der Arbeitsgruppen mit der Initiative Radentscheid (Magistratsvorlage 2019/0157) Hinweis: Alle Magistratsvorlagen und Anträge können über die jeweilige Nummer im Parla- mentsinformationssystem der Wissenschaftsstadt Darmstadt (https://darmstadt.more- rubin1.de/) abgerufen werden. 69 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Durchschnittlicher CO 2e-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland (Umweltbundesamt, 2021) ............................................. ................................................... ................................ 3 Abbildung 2: Die verschiedenen Stufen der Neutralität (Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), 2020) ............................................. ................................................... ................................ 5 Abbildung 3: Endenergiebedarf nach Sektoren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) (Daten s. Anhang Tab. 1) .......................... ................................................... ....................... 14 Abbildung 4: Endenergiebedarf Wissenschaftsstadt Da rmstadt (Gesamtstadt) nach Energieträgern (Daten s. Anhang Tab. 2) .......................... ................................................... ....................... 15 Abbildung 5: THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Sektoren (Daten s. Anhang Tab. 3) .......................... ................................................... ....................... 17 Abbildung 6 THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Energieträgern (Daten s. Anhang Tab. 4) .......................... ................................................... ....................... 17 Abbildung 7: Erzeugung von Erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Darmstadt (2018) ................ 18 Abbildung 8: THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) im Sektor Verkehr 23 Abbildung 9: Prozentualer Anteil der Sektoren am Endenergiebedarf der Gesamtstadt (2018) und prozentuale Verteilung des Endenergiebedarfs im dir ekten Handlungsbereich des Magistrats (Kommune) .......................................... ................................................... ......................... 27 Abbildung 10: Spezifischer Wärmeverbrauch Darmstädt er Grundschulen in 2017 ........................ 29 Abbildung 11: Wärmeenergieträger öffentlicher Gebäude in Darmstadt für 2017 (in MWh) ............ 31 Abbildung 12: Szenarien - Energiebedarfe und Treibhausgasemissionen im Bereich des kommunalen Gebäudesektors (verändert nach Klimaschutzkonzept 2022) .............................................. ...... 32 Abbildung 13: Entwicklung der Wärmeversorgung (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario 2035 (verändert nach Klimaschutzkonzept 2022; Daten s. Anhang Tab. 5) ..................................... .... 64 Abbildung 14: Entwicklung der Treibhausgasemissionen (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario (witterungsbereinigt; verändert nach Klimaschutzkonzept 2022) ........................................ ...... 66 70 Anhang: Datentabellen Anhang Tab. 1 – Daten zu Abbildung 3: Endenergiebedarf nach Sektoren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt Jahr 1990 2000 2010 2018 Haushalte 1.238.915 1.134.380 1.522.544 1.248.787 Industrie 2.298.636 2.156.448 1.489.757 1.207.740 Gewer- be/Handel/Dienstleistungen 632.576 615.300 658.346 683.312 Verkehr 1.126.835 1.314.180 1.256.406 1.245.101 kommunale Einrichtungen 85.619 73.537 74.986 71.756 Anhang Tab. 2 – Daten zu Abbildung 4: Endenergiebedarf Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Energieträgern Jahr 1990 2000 2010 2018 Kohle 403.090 127.118 56.176 22.402 Heizöl EL 739.249 561.235 426.487 222.031 Erdgas & Flüssiggas 1.278.610 1.574.613 1.595.824 1.432.958 Wärmenetze 700.183 536.345 512.653 448.997 Bioenergie 14.743 27.029 68.802 63.103 Umweltwärme & Solarther- mie 2.858 6.038 22.060 47.009 Kraftstoffe 1.082.867 1.263.834 1.146.499 1.150.648 Biokraftstoffe 1.336 5.890 68.057 61.149 Strom konventionell 995.274 997.428 813.479 603.006 Strom erneuerbar 30782 65928 166616 297002 Sonstige Konventionelle 133.590 128.386 125.385 108.389 Anhang Tab. 3 – Daten zu Abbildung 5: Treibhausgasemissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Sektoren Jahr 1990 2000 2010 2018 kommunale Einrichtungen 35.995 28.302 25.788 22.634 Verkehr 396.603 444.374 398.148 395.644 Gewer- be/Handel/Dienstleistungen 307.438 266.928 287.738 264.947 Industrie 1.038.759 860.531 541.504 412.223 Haushalte 427.466 404.655 470.769 368.975 71 Anhang Tab. 4 – Daten zu Abbildung 6: Treibhausgasemissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach Energieträgern Jahr 1990 2000 2010 2018 Sonstige Konventionelle 44.085 42.367 41.377 35.768 Kohle 182.454 58.333 24.867 9.634 Heizöl EL 236.560 179.595 136.476 70.606 Erdgas & Flüssiggas 329.679 405.706 400.050 355.495 Wärmenetze 203.053 150.177 138.384 117.632 Bioenergie 526 964 1.836 1.378 Umweltwärme & Solarther- mie 759 874 2.402 5.436 Kraftstoffe 359.427 411.986 366.631 369.735 Biokraftstoffe 0 868 10.144 9.134 Bundesstrommix 894.721 753.919 601.779 489.605 Anhang Tab. 5 – Daten zu Abbildung 13: Entwicklung der Wärmeversorgung (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario 2035 Jahr 2018 2020 2025 2030 2035 Kohle 24.379 24.471 24.069 8 0 Heizöl (EL) 247.314 245.089 236.224 50.478 0 Erdgas & Flüssiggas 1.163.374 1.176.849 819.445 451.776 126.400 Ökogas (Kompensations- produkt) 374.325 378.834 519.908 677.664 505.600 Wärmenetze 483.750 455.830 400.940 474.638 647.629 Bioenergie 73.541 73.003 132.445 309.562 222.066 Umweltwärme & Solar- thermie 53.324 52.859 112.323 219.191 395.026 Heizstrom / Power to heat 29.170 28.942 124.088 152.999 243.945 Power to Gas 0 0 14.777 16.938 3.079 Sonstige Konventionelle 109.009 114.366 95.621 24.390 16.468 72 Anhang: Anlage 1 Maßnahmenkatalog mit Steckbriefen Der Maßnahmenkatalog ist als separates Dokument im Parlamentssystem der Wissenschafts- stadt Darmstadt abrufbar und wird als gesondertes Dokument veröffentlicht. 73 Impressum Verfasser Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung – Bessunger Str. 125 Block A 64295 Darmstadt Redaktionelle Bearbeitung Janne Böckenhauer Illustrationen 360VIER GmbH Curtigasse 6, Wambolt’sches Schloss D-64823 Groß-Umstadt Zitierungsvorschlag „Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2022)“ 74
anlage 5
265 Zeichen
Punkt 6: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2022/0219) Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Stadt- verordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE, FDP und AfD
anlage 4
265 Zeichen
Punkt 4: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2022/0219) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimme: Fraktion Die Linke. Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE und AfD
anlage 7
225 Zeichen
Punkt 11: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2022/0219) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: Die Linke., AfD und Stadtve. Pingel Stimmenthaltung: SPD, FDP, UWIGA/WGD und Stadtv. Klett
anlage 3
259348 Zeichen
Neuaufstellung Klima-
schutzkonzept
Foto © Wissenschaftsstadt Darmstadt
für die Wissenschaftsstadt
Darmstadt
Anlage 3
KSK Darmstadt
Auftraggeberin Auftragnehmer
Wissenschaftsstadt Darmstadt energielenker projects GmbH
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung
Bessunger Str. 125
64295 Darmstadt
Airport Center II
Hüttruper Heide 90
48268 Greven
AnsprechpartnerIn:
Dr. Patrick Voos, Julia Vogelsang
Ansprechpartner:
Thomas Pöhlker
KSK Darmstadt
3
INHALTSVERZEICHNIS
1 Einleitung ........................................................................................................... 9
1.1 Strukturelle Rahmendaten der Wissenschaftsstadt Dar mstadt ..... 10
1.2 Hintergrund und Motivation zur Neuaufstellung des
Klimaschutzkonzeptes .............................. .............................. 10
1.3 Ablauf und Projektzeitenplan ...................... ............................. 12
2 Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................................. 14
3 Energie- und Treibhausgasbilanz ...................................................................... 17
3.1 Grundlagen der Bilanzierung nach BISKO ............ ..................... 17
3.1.1 Bilanzierungsprinzip im stationären Bereich .............................. 18
3.1.2 Bilanzierungsprinzip im Sektor Verkehr ..................................... 20
3.2 Gesamtenergiebedarf und THG-Emissionen auf dem Stad tgebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt ...................... ........................... 21
3.2.1 Gesamtenergiebedarf auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ................................................................................. 21
3.2.1.1 Gesamtenergiebedarf nach Sektoren und Energieträgern ............ 22
3.2.1.2 Gesamtenergiebedarf nach Energieträgern der Gebäude und
Infrastruktur .............................................................................. 25
3.2.2 THG-Emissionen auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt
Darmstadt ................................................................................. 25
3.2.2.1 THG-Emissionen nach Sektoren und Energieträgern ................... 26
3.2.2.2 THG-Emissionen nach Energieträgern der Gebäude und
Infrastruktur .............................................................................. 29
3.2.2.3 THG-Emissionen pro Einwohner*in ............................................. 29
3.2.3 Regenerative Energien auf dem Stadtgebiet der
Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................................... 30
3.3 Zusammenfassung der Ergebnisse .................... ....................... 31
4 Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich ................. 33
4.1 Transformationspfade und Energieeffizienz im direkt en
Handlungsbereich .................................. ................................ 33
4.1.1 Kommunale Gebäude und Liegenschaften .................................. 35
4.1.2 Kommunaler Fuhrpark ............................................................... 39
4.1.3 Beschaffungswesen ................................................................... 41
KSK Darmstadt
4
4.2 Entwicklung und Szenarien der Energieeinsparung im direkten
Handlungsbereich .................................. ................................ 42
4.2.1 Gebäude im direkten Handlungsbereich ..................................... 42
4.2.2 Kommunaler Fuhrpark ............................................................... 45
4.2.3 Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für den direkten
Handlungsbereich ...................................................................... 47
5 Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt ....................................... 49
5.1 Transformationspfade in der Gesamtstadt (indirekter
Einflussbereich des Magistrats) ................... ............................ 49
5.1.1 Private Haushalte ...................................................................... 49
5.1.1.1 Gebäudesanierung ..................................................................... 50
5.1.1.2 Strombedarf .............................................................................. 53
5.1.1.3 Einfluss des Nutzerverhaltens .................................................... 53
5.1.2 Wirtschaft .................................................................................. 54
5.1.3 Verkehrssektor .......................................................................... 58
5.1.3.1 Randbedingungen „Klimaschutzszenario 95“ ............................. 60
5.1.3.2 Entwicklung der Fahrleistungen und des Endenergiebedarfs ....... 60
5.2 Erneuerbare Energien .............................. ............................... 62
5.2.1 Windenergie .............................................................................. 64
5.2.2 Sonnenenergie ........................................................................... 64
5.2.2.1 Dachflächenphotovoltaik ............................................................ 65
5.2.2.2 Freiflächenphotovoltaik .............................................................. 65
5.2.2.3 Solarthermie .............................................................................. 66
5.2.3 Biomasse .................................................................................. 67
5.2.4 Geothermie ................................................................................ 68
5.2.5 Fern- und Nahwärme ................................................................. 68
5.2.6 Ökogas als temporäre Brückentechnologie ................................. 69
5.3 Entwicklung der Energieeinsparung in der Gesamtstad t ............. 69
5.3.1 Mögliche Szenarien für die Gesamtstadt .................................... 69
5.3.2 Annahmen im Klimaschutzszenario Darmstadt (Szenario 5) ....... 73
5.3.3 Szenarien: Brennstoffbedarf ....................................................... 73
5.3.4 Szenarien: Kraftstoffbedarf ........................................................ 74
5.3.5 Szenarien: Strombedarf und erneuerbare Energien .................... 75
5.3.6 End-Szenarien: Endenergiebedarf in der Gesamtstadt ................ 77
5.3.7 End-Szenarien: THG-Emissionen in der Gesamtstadt .................. 79
KSK Darmstadt
5
5.3.8 Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für die
Gesamtstadt .............................................................................. 81
6 Abschließende Erläuterungen zur Treibhausgasneutralität ................................ 84
7 Umsetzungsstrategie ........................................................................................ 85
7.1 Controlling ....................................... ..................................... 85
7.2 Gesamtcontrolling ................................. ................................. 87
8 Verstetigungsstrategie ...................................................................................... 91
8.1 Netzwerkmanagement ................................ ............................. 92
8.2 Öffentlichkeitsarbeit und zielgruppenspezifische An sprache ....... 93
8.3 Vorbildfunktion der Stadtverwaltung ............... ......................... 96
9 Ansprechpartner*innen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ........................... 97
KSK Darmstadt
6
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1-1: Übersicht über die Arbeitsgruppen im Rahmen der Neuaufstellung ......... 12
Abbildung 3-1: Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt nach Sektoren ................. 23
Abbildung 3-2: Prozentualer Anteil der Sektoren am Endenergiebedarf der Gesamtstadt
Darmstadt ......................................... ................................................... ............... 23
Abbildung 3-3: Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt nach Energieträgern ........ 24
Abbildung 3-4: THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt nach Sektoren .................. 27
Abbildung 3-5: Prozentualer Anteil der Sektoren an den THG-Emissionen der Gesamtstadt
Darmstadt ......................................... ................................................... ............... 27
Abbildung 3-6: THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt nach Energieträgern .......... 28
Abbildung 3-7: Strom-Einspeisemengen aus Erneuerbar e-Energien-Anlagen der
Gesamtstadt Darmstadt ............................. ................................................... ......... 30
Abbildung 3-8: Prozentuale Anteile der Erneuerbaren -Energien in der Gesamtstadt
Darmstadt ......................................... ................................................... ............... 31
Abbildung 4-1: Veränderte THG-Bilanzierung nach Einbezug von Ökostrom und Ökogas .. 35
Abbildung 4-2: Kommunale Gebäude in der Verwaltung der IDA mit Abweichung gegenüber
VDI................................................ ................................................... .................. 37
Abbildung 4-3: Szenarien für Energiebedarfe und THG-Emissionen im Bereich des
kommunalen Gebäudesektors ......................... ................................................... ..... 43
Abbildung 4-4: Absenkpfad der Endenergiebedarfe und THG-Emissionen für die
kommunalen Liegenschaften nach Energieträgern im Szenario Energieträgerwechsel bis
2035 inklusive Zwischenziele für die Jahre 2025 und 2030 ........................................ 44
Abbildung 5-1: Schematische Verteilung des flächenbezogenen Endenergiebedarfs heute
und des Einsparpotenzials 2050 (eigene Darstellung nach (BMWi, 2014)) .................... 51
Abbildung 5-2: Einsparpotenziale der Wohngebäude im Klimaschutzszenario bis 2035 (EH
40-Standard) ...................................... ................................................... .............. 52
Abbildung 5-3: Dach-PV und Dach-Begrünung in Kombin ation (Städtebauliche Klimafibel,
2022) ............................................. ................................................... ................. 55
Abbildung 5-4: Energieeinsparpotenziale in der Wirt schaft nach Querschnittstechnologien
(dena, 2014) ...................................... ................................................... .............. 56
Abbildung 5-5: Entwicklung der Fahrleistungen bei V erbrennern und alternativen Antrieben
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bis 2035 im Klimaschutzszenario ......................... 61
Abbildung 5-6: Entwicklung des Endenergiebedarfs für den Sektor Verkehr im Klimaschutz-
und Trendszenario bis 2035 ........................ ................................................... ........ 62
Abbildung 5-7: Entwicklung der THG-Emissionen der verschiedenen Szenarien .............. 72
Abbildung 5-8: Zukünftiger Brennstoffbedarf im Klim aschutzszenario 2035 ................... 74
Abbildung 5-9: Zukünftiger Kraftstoffbedarf im Klimaschutzszenario ............................. 75
Abbildung 5-10: Entwicklung des Strombedarfs im Klimaschutzszenario ....................... 76
KSK Darmstadt
7
Abbildung 5-11: Entwicklung der erneuerbaren Energien in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt unter Berücksichtigung des Maximalpotenzials .......................................... 77
Abbildung 5-12: Entwicklung des Endenergiebedarfs nach Anwendungsart im
Klimaschutzszenario ............................... ................................................... ........... 78
Abbildung 5-13: Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Klimaschutzszenario ........ 80
Abbildung 8-1: Akteursnetzwerk im Stadtgebiet (Quelle: Verändert nach DifU, 2011) ..... 92
Abbildung 8-2: Medienlandschaft ...................................................................... ...... 94
Abbildung 8-3:Einbindungsintensität in der Öffentlichkeitsarbeit (DifU, 2011) ............... 95
KSK Darmstadt
8
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 3-1: Emissionsfaktoren .................... ................................................... ........ 20
Tabelle 3-2: Zeitreihe Endenergiebedarf gesamt sowie bezogen auf die Erwerbstätigen und
die Einwohnenden .................................. ................................................... ........... 22
Tabelle 3-3: Zeitreihe THG-Emissionen gesamt sowie bezogen auf die Erwerbstätigen und
die Einwohnenden .................................. ................................................... ........... 26
Tabelle 3-4: THG-Emissionen pro Einwohner*in der Gesamtstadt Darmstadt .................. 29
Tabelle 4-1: Berechnungsgrundlage für Sanierungen . ................................................ 38
Tabelle 4-2: Entwicklung der THG-Emissionen des kommunalen Fuhrparks .................... 47
Tabelle 4-3: Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für den direkten
Handlungsbereich .................................. ................................................... ........... 48
Tabelle 5-1: Grundlagendaten für das Klimaschutzszenario ......................................... 57
Tabelle 5-2: Zusammenfassung der wichtigsten Annahm en für die verschiedenen Szenarien
.................................................. ................................................... ..................... 71
Tabelle 5-3: Sektorenziele witterungskorrigierter Endenergiebedarfe............................. 79
Tabelle 5-4: Sektorenziele THG-Emissionen ............................................................ .. 80
Tabelle 5-5: Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für die Gesamtstadt ........... 83
KSK Darmstadt Einleitung
9
1 EINLEITUNG
Die Herausforderungen des Klimawandels sind bereits mess, spür- und sichtbar.
Temperaturanstieg, schmelzende Gletscher und Pole, ein steigender Meeresspiegel,
Wüstenbildung und Bevölkerungswanderungen – viele d er vom Ausmaß der Erwär-
mung abhängigen Szenarien sind zum jetzigen Zeitpun kt bekannt, wenn auch die In-
tensität der Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte o ftmals in ihren konkreten Aus-
wirkungen noch unklar bleiben. Hauptverursacher der globalen Erderwärmung sind
die Emissionen von Treibhausgasen (THG) wie Kohlend ioxid (CO 2), Methan (CH 4), Dis-
tickstoffmonoxid (Lachgas: N 2O), Schwefelhexafluorid (SF 6) und Fluorkohlenwasser-
stoffe.
Wichtig ist es im Zuge des Klimawandels auch die so genannte Klimagerechtigkeit zu
beachten. Industriestaaten sind für einen immensen Teil des THG-Ausstoßes verant-
wortlich. Die in den G20 zusammengeschlossenen Länder sind insgesamt für mehr als
75 % des weltweiten Ausstoßes von THG verantwortlic h (Deutschlandfunk, 2017). Die
Folgen, wie bspw. Überschwemmungen und Erdbeben, tr effen dann aber vor allem
ärmere Länder. Mit Klimagerechtigkeit ist die Notwe ndigkeit einer gerechten Vertei-
lung von Verantwortung für die Klimakrise und Betro ffenheit durch die Folgen der
Klimakrise gemeint (Stichwort: Verursacherprinzip). Momentan existiert hier eine gro-
ße Diskrepanz zwischen dem Globalen Norden (Verantw ortung/Verursachung) und
dem Globalen Süden (Betroffenheit durch die Folgen) . Gerade den Ländern im globa-
len Süden, fehlt es aber oft an Mitteln, um sich an die Veränderungen anzupassen und
die schlimmsten Folgen zu mindern. Dies führt wiede rum zu verstärkter Armut, Un-
gleichheit und Migrationsbewegungen. Mit Klimagerec htigkeit soll also ein ethischer
und politischer Aspekt zur momentan teilweise ledig lich auf technischer Ebene disku-
tierten Problem des Klimawandels hinzukommen.
In diesem Zusammenhang muss auch die somit notwendi ge fundamentale Umstruktu-
rierung unserer Gesellschaft und Volkswirtschaft ge nannt werden. Die sozio-
ökonomische Transformation stößt dabei immer wieder auf Zielkonflikte. Noch immer
machen Arbeitsplätze in Industriezweigen auf Basis fossiler Ressourcen ca. 38 % aller
Jobs aus (DGB Bildungswerk, 2019). Beim Strukturwan del zu einer emissionsärmeren
Ökonomie gilt es also, die sozialen und beschäftigu ngspolitischen Folgen zu berück-
sichtigen und zu minimieren. Dabei müssen die Herau sforderungen der Transformati-
on als Chance verstanden werden. Bei einer Änderung von Wirtschaft und Gesellschaft
im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nat ionen, muss neue und nachhaltige
Beschäftigung mit attraktiven Arbeitsplätzen entste hen (in der Landwirtschaft, Le-
bensmittelerzeugung, im Bereich der erneuerbaren En ergien und nachhaltigen Werk-
stoffe, im Rahmen von Mobilität sowie im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen).
Das gilt für den globalen Norden und den globalen S üden gleichermaßen. Deshalb ist
die sozial-ökologische Transformation zudem als ein wichtiger Teil der Entwicklungs-
zusammenarbeit zu sehen. (DGB Bildungswerk, 2019)
Auch Darmstadt ist bereits vom Klimawandel betroffe n. Zukünftig ist mit trockeneren
Sommern, feuchteren Wintern, häufigeren Extremwette r-Ereignissen (z. B. Starkregen,
Hochwasser, Hitzeperioden) und generell höheren Tem peraturen sowie längeren Vege-
tationsperioden zu rechnen (Statitische Berichte Darmstadt, 2020).
Aktiver Klimaschutz und die Reduktion von Treibhaus gasen spielen in diesem Zu-
sammenhang wichtige und dringliche Rollen und haben daher in Anbetracht der damit
einhergehenden, enormen Herausforderungen bereits h öchste Priorität in politischen
KSK Darmstadt Einleitung
10
Entscheidungen sowie im alltäglichen Leben in Darms tadt bekommen. Mit der Neu-
aufstellung des Klimaschutzkonzeptes stellt sich di e Wissenschaftsstadt Darmstadt
dieser Herausforderung weiter und setzt sich die Ve rstetigung und Weiterentwicklung
der laufenden Anstrengungen zum Ziel.
1.1 Strukturelle Rahmendaten der Wissenschaftsstadt Dar mstadt
Die kreisfreie Stadt Darmstadt mit rund 162.000 Ein wohner*innen (2019) ist südli-
ches Oberzentrum der Metropolregion Rhein-Main. Als wichtiges Oberzentrum und der
damit einhergehenden hohen Anzahl an Einpendler*inn en steigt die sog. Tagbevölke-
rung sogar auf über 200.000. Bis auf den Norden, wo Darmstadt auch an den Land-
kreis Offenbach grenzt, wird die Stadt vom Landkrei s Darmstadt-Dieburg umschlos-
sen. Die Stadt gehört zum Klimaraum Oberrheingraben , der von milden Wintern,
warmen Sommern und geringen Niederschlagsmengen geprägt ist.
Knapp 96.000 Menschen wohnen in den Innenstadtbezir ken Darmstadts. Mit den Ein-
gemeindungen der einst unabhängigen Städte Arheilig en und Eberstadt (1937), Kra-
nichstein in den sechziger Jahren und mit Wixhausen (1977) dehnte sich das Stadt-
gebiet räumlich aus. Seit den 2000er-Jahren weist D armstadt, die seit 1997 den Titel
Wissenschaftsstadt trägt, ein konstantes Bevölkerun gswachstum auf und hat in die-
sem Zeitraum einen Anstieg von rund 25.000 Einwohne r*innen zu verzeichnen. Mit
einem Durchschnittsalter von 40,8 Jahren (2019) lau t Statista kann Darmstadt als
sehr junge Stadt verstanden werden. In Statistiken tauchen nur Städte wie Freiburg im
Breisgau oder Heidelberg als noch jüngere Städte vor Darmstadt auf.
1.2 Hintergrund und Motivation zur Neuaufstellung des K lima-
schutzkonzeptes
Mit dem Antrag "Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt
handelt" ( SV 2019/0043 ) hat die Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019 die
Neuaufstellung des Klimaschutzkonzeptes beschlossen . Weiterhin haben sich Stadt-
verordnetenversammlung und Magistrat klar zu den Zi elen des Pariser Klimaschutz-
abkommens bekannt. Mit diesem Beschluss ging auch d ie Zielstellung einher, dass in
den Bereichen, in denen der Magistrat Handlungsopti onen und Einfluss hat, die CO
2-
Emissionen bis 2035 auf Netto-Null gesenkt werden s ollen. Im Rahmen der Erarbei-
tung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes wurde di ese Zielsetzung im Sinne des
Pariser Klimaschutzabkommens für das Klimaschutzkon zept (KSK) auf alle Treib-
hausgase ausgeweitet – die Treibhausgas-Neutraltität ist die Zielsetzung.
Darüber hinaus ist klar, dass für die Einhaltung de r Pariser Klimaschutzziele nicht nur
die Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. der Magistrat eine Vorbildfunktion einnehmen
will und die THG-Neutralität im direkten Einflussbe reich anstrebt, sondern dass auch
im Rahmen der rechtlichen und kommunalen Möglichkei ten die Weichen für eine
Treibhausgasneutralität der Gesamtstadt angestrebt werden muss.
Die Ziele des integrierten Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 (CO 2-
Emissionsminderung bis zum Jahr 2030 bezogen auf 19 90 um 35-40 %) wurden er-
reicht. Allerdings hat die Evaluation ebenfalls erg eben, dass die Zeile des 2013er
Konzepts nicht konform mit dem Pariser Klimaschutzabkommen sind.
Um Vorarbeit zu leisten, beschlossen der Magistrat und die Stadtverordnetenver-
sammlung das „Sofortprogramm Klimaschutz“. Das Sofo rtprogramm ist ein relevan-
ter Baustein, um die Netto-CO 2-Emissionen, da wo der Magistrat Handlungsoptionen
KSK Darmstadt Einleitung
11
und Einfluss hat, bis 2035 auf null zu senken. Ziel des Sofortprogrammes ist es,
Maßnahmen zu ergreifen, die parallel zur Neuaufstel lung des Klimaschutzkonzeptes,
in den nächsten ein bis drei Jahren Wirkung entfalt en. Es ist vorgesehen die Maßnah-
men im Abgleich mit dem zu erstellenden Klimaschutz konzept zu evaluieren und ggf.
anzupassen. (MagV 2020/0194, 2020)
In Darmstadt gibt es darüber hinaus weitere Meilens teine für eine klimafreundliche
Stadtentwicklung. Dazu gehören der KlimaEntscheid, die Radstrategie und der Klima-
vorbehalt.
Das Bürgerbegehren KlimaEntscheid Darmstadt musste zwar wegen schwerwiegenden
Mängeln beim Kostendeckungsvorschlag materiell als unzulässig abgelehnt werden
(MagV 2020/0235, 2020), zahlreiche inhaltliche Ford erungen des Begehrens wurden
jedoch in die Klimaschutz-Aktivitäten der Wissensch aftsstadt übernommen bzw. sind
bereits beschlossen worden.
Die Radstrategie hat zum Ziel, den Anteil des Radve rkehrs am städtischen Gesamt-
verkehr ("Modal Split") bis zum Jahre 2030 auf 30 % durch die Schaffung eines
durchgehend attraktiven Radnetzes gemäß definierter Qualitätskriterien zu erreichen.
Der Klimavorbehalt (noch nicht umgesetzt) hat zum Z iel, dass alle klimarelevanten
städtischen Maßnahmen und Beschlussvorlagen sowie a lle Bebauungspläne der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt einer Klimarelevanzbeurte ilung unterzogen werden (MagV
2020/0252, 2020). Hierdurch soll gewährleistet werd en, dass stets die klima-
verträglichste/klimaoptimale Lösung in Hinblick auf die THG-Bilanz und das Stadtkli-
ma umgesetzt wird.
Mit der Neuaufstellung des Klimaschutzkonzeptes sol len nun die Aktivitäten weiter
gebündelt und in einen Maßnahmenplan mit Transforma tionspfaden überführt wer-
den. Mit dem vorliegenden integrierten Klimaschutzk onzept wird eine neue Grundlage
für eine kommunale Klimaschutzarbeit von hoher Qual ität geschaffen, die die Gestal-
tung einer nachhaltigen Zukunft ermöglicht. Wesentl icher Grundgedanke ist es, kom-
munales Handeln mit den Aktivitäten und Interessen aller weiteren Akteure in der
Stadt zu verbinden, da für die Erreichung der ambit ionierten und gleichzeitig zwin-
gend notwendigen Klimaschutzziele die Mitwirkung de r Gesamten Zivilgesellschaft,
der Unternehmen und Gewerbetreibenden sowie aller w eiteren Teile der Stadtgesell-
schaft notwendig sind.
Das Klimaschutzkonzept soll der Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglichen, die vor-
handenen Einzelaktivitäten und Potenziale sowie die bereits durchgeführten Projekte
zu bündeln und Multiplikatoren- und Synergieeffekte zu schaffen und zu nutzen. Ener-
gieeinsparpotenziale und Effizienzsteigerungspotenz iale in den verschiedenen relevan-
ten Sektoren (Haushalte, Verkehr, Wirtschaft und Ve rwaltung) sollen aufgedeckt wer-
den und in ein langfristig umsetzbares Handlungskon zept zur Reduzierung der THG-
Emissionen münden.
Mit dem Klimaschutzkonzept erhält die Wissenschafts stadt Darmstadt ein tiefgreifen-
des, maßnahmenbasiertes Konzept für eine nachhaltig e Gestaltung der Klimaschutz-
arbeit sowie der zukünftigen Klimaschutzstrategie. Gleichzeitig soll das Klimaschutz-
konzept Motivation für die Einwohner*innen der Stad t sein, selbst tätig zu werden und
weitere Akteurinnen und Akteure zur Teilnahme zu ge winnen. Nur über die Zusam-
menarbeit aller kann es gelingen, die gesteckten Zi ele zu erreichen. Darmstadt als
wichtiges Oberzentrum in Südhessen kann darüber hin aus Vorbildcharakter in den
KSK Darmstadt Einleitung
12
Zielsetzungen, der Maßnahmenausarbeitung und der Um setzung werden und über die
Vernetzung mit dem Umland weitere Potenziale heben.
1.3 Ablauf und Projektzeitenplan
Der Prozess der Neuaufstellung wurde durch die ener gielenker projects GmbH beglei-
tet. Der Erarbeitungsprozess erfolgte im engen Aust ausch vor allem mit der Stadt
Darmstadt, aber auch mit Stadtwirtschaft und dem fa chlich breit aufgestellten Klima-
schutzbeirat (KSB). Der Klimaschutzbeirat als den M agistrat beratendes Gremium
wurde bereits während der Erarbeitung des Leistungs verzeichnisses in 2020 beteiligt.
Die Zielsetzungen des KSK wurden gemeinsam mit dem KSB erarbeitet. Der KSB tag-
te als Gesamt-Plenum mit seinen Mitgliedern an vier Terminen während der Neuauf-
stellung. Weiterhin erfolgte ein Sondertermin, in d em es um die Analyse sektorspezifi-
scher und zukunftsbezogener Potenziale ging (Potenzialanalyse).
Weiterhin erfolgt in dem vorliegenden Konzept eine Unterscheidung zwischen dem
direkten Handlungsbereich der Stadtverwaltung und d er Gesamtstadt Darmstadt.
Zum direkten Handlungsbereich gehören sämtliche kom munale Liegenschaften (Ver-
waltungsgebäude, Schulen, Sportanlagen, etc.), die städtischen Bäder, der Eigenbe-
trieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen ( EAD) und der Eigenbetrieb
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW) sowie alle GmbHs der Stadt-
wirtschaft (wie DSE, DSG), da der Magistrat gegenüb er Geschäftsführern von städti-
schen GmbHs weisungsbefugt ist. Bei Aktiengesellsch aften ist dies aufgrund der
Rechtsform nicht möglich. Entsprechend können Aktie ngesellschaften, wie HEAG Hol-
ding AG, Bauverein AG, ENTEGA AG, nicht zum direkte n Handlungsbereich gezählt
werden. Dieser Umstand wurde durch das Rechtsamt de r Wissenschaftsstadt Darm-
stadt geprüft und festgestellt. Derartige Einrichtu ngen werden daher im indirekten
Handlungsbereich (Gesamtstadt) unter dem Sektor Wirtschaft betrachtet.
Des Weiteren wurden in insgesamt acht Arbeitsgruppe n, die jeweils zwischen ein und
zwei Mal tagten, gemeinsam mit dem Klimaschutzbeira t Maßnahmen ausgearbeitet,
die in einem weiteren Arbeitsgruppentreffen konkret isiert und feinjustiert wurden.
Sieben Arbeitsgruppen waren dabei thematisch strukt uriert, wohingegen die achte
Arbeitsgruppe als „AG-Querschnitt“ fungierte. In di eser übergeordneten Querschnitts-
gruppe kamen die gewählten Sprecher*innen der thema tischen AGs zusammen und
erarbeiteten Synergieeffekte und berieten zu festge stellten Dopplungen, Überschnei-
dungen und fehlende Punkte im Bereich der Maßnahmen bündel. Die Treffen der Ar-
beitsgruppe „Klimaneutrale Stadtverwaltung“ fanden verwaltungsintern statt.
Abbildung 1-1: Übersicht über die Arbeitsgruppen im Rahmen der Neuaufstellung
KSK Darmstadt Einleitung
13
Die Bausteine zur Erstellung des integrierten Klima schutzkonzeptes für die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt bestanden aus verschiedenen Arbeitsphasen. Diese sind je-
doch nicht abgekoppelt voneinander zu verstehen, es erfolgte vielmehr eine inhaltlich
und zeitlich überlagerte Bearbeitung.
1. Baustein: Projektinstitutionalisierung
Identifizierung Akteure
Datenermittlung und -analyse
2. Baustein: Akteursbeteiligung
Sitzungen des Klimabeirates
Workshops zwecks Ermittlung von Maßnahmen
Expert*innengespräche mit der Stadtwirtschaft
Interne Arbeitsgruppe
3. Baustein: Potenzialanalyse
Ergebnisinterpretation Energie- und THG Bilanz
Potenzialermittlung
Szenarien und Ziele
Rücksprache und Rückkopplungsschleifen mit Stadt, S tadtwirtschaft, Kli-
maschutzbeirat
4. Baustein: Erstellung Maßnahmenkatalog
Feststellung Maßnahmenbereiche
Handlungsbeschreibung / Projektierung
Zieldefinition
Rückkopplung mit Stadt und AG Querschnitt
Erstellung Maßnahmenblätter
5. Baustein: Zusammenstellung und Berichtserstellung
Verstetigungsstrategie
Controllings-Konzept
Öffentlichkeitsveranstaltung
Erstellung und Abstimmung Endbericht
KSK Darmstadt Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darm stadt
14
2 ZIELSETZUNG DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT
Mit dem Beschluss SV 2019/0043 hat Darmstadt eine A npassung des Klimaschutz-
konzeptes an die Ziele des Übereinkommens von Paris (Pariser Klimaabkommen –
Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf mögl ichst 1,5 °C, Reduktion der
CO 2-Emissionen bis 2050 bis zur Nullemission) beschlos sen. Die Wissenschaftsstadt
Darmstadt verfolgt darüber hinaus ab sofort das Zie l, da wo der Magistrat Hand-
lungsoptionen und Einfluss hat, bis 2035 die Netto- CO2-Emissionen auf null zu sen-
ken. Bei neuen Baugebieten (Gewerbe- wie Wohngebiet en) wird möglichst das Ziel der
CO 2-Neutralität vorgegeben (mindestens bilanziell). Zu sammenfassend wird für Darm-
stadt das ehrgeizige Ziel der Klimaneutralität bis 2035 verfolgt. (SV 2019/0043,
2019)
Das vorliegende Klimaschutzkonzept orientiert sich am Ziel der Netto-CO
2-Neutralität
bis 2035. Dieses Ziel wird dabei auf eine Netto-Tre ibhausgas-Neutralität ausgeweitet.
Es werden also auch andere Treibhausgase berücksich tigt (bspw. Methan und Lach-
gas). Für die beiden Bereiche „direkter Handlungsbe reich“ und „Gesamtstadt“ werden
Wege aufgezeigt, um die angestrebte Treibhausgasneu tralität bis 2035 zu erreichen
bzw. die Weichen hierfür zu stellen. Dabei liegt di esem Konzept ein im Folgenden er-
läutertes Verständnis der Treibhausgasneutralität zugrunde.
Unter Treibhausgasneutralität wird in der Literatur „ein Gleichgewicht zwischen
Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau“ verstanden (dena.de, 2021) (UBA, 2021).
Gleichgewicht oder auch Netto-Null-Emissionen bedeu ten daher nicht, dass keine
THG-Emissionen mehr emittiert werden, sondern, dass sämtliche Emissionen, die
unumgänglich und nicht zu vermeiden sind, ausgeglic hen oder kompensiert werden.
Dies impliziert zunächst, dass der Handlungsschwerp unkt vor allem auf der Vermei-
dung von Treibhausgasemissionen zu richten ist, um die auszugleichende Menge
möglichst gering und damit überhaupt kompensierbar zu halten. Als Zielgröße kön-
nen, als grober Richtwert, THG-Emissionen von wenig er als einer Tonne pro Einwoh-
ner*in (EW) und Jahr herangezogen werden (UBA, 2013 ). Dieser Wert errechnet sich
auf Basis einer Einsparung von THG-Emissionen in Hö he von 95 % im Vergleich zum
Basisjahr 1990. Die restlichen 5 % entsprechen, umv erteilt auf die Einwohner*innen
Deutschlands, ca. 1 t CO 2e/(EW a) (UBA, 2013). Wichtig ist, diesen Zahlenwer t nicht
als exakten Zielwert anzusehen, sondern als Orienti erungswert zu verstehen. Die tat-
sächlich noch als THG-neutral anzusehenden Restemis sionen hängen von vielen Fak-
toren ab, nicht zuletzt von den gewählten Bilanzgre nzen und sonstigen Bilanzierungs-
systematiken (bspw. bei der Kompensation).
Was den Ausgleich oder die Kompensation anbelangt, bestehen verschiedene Optio-
nen. Eine entscheidende Rolle werden dabei verfügba re Senken (bspw.: Land- und
Forstwirtschaftliche Flächen je nach Nutzungsart) s pielen und wie diese angerechnet
werden können. Unter einer „schwachen“ Treibhausgas neutralität kann in diesem
Zusammenhang verstanden werden, wenn Restemissionen über Emissionsgutschriften
oder Zertifikate ausgeglichen werden. Dieser „gekau fte“ Ausgleich erfolgt dabei meist
überregional oder sogar global und wird vor dem Hin tergrund von Wirksamkeit und
Langfristigkeit (zum Beispiel im Bereich Aufforstun gsmaßnahmen im globalen Süden)
durchaus kritisch diskutiert. Eine nachhaltige Stab ilisierung des Klimasystems steht
mit diesen Kompensationsmaßnahmen zur Disposition u nd bleibt ungewiss. Diese
„schwache Treibhausgasneutralität“ wird ausdrücklic h nicht für die Wissenschafts-
stadt Darmstadt angestrebt.
KSK Darmstadt Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darm stadt
15
Eine „starke“ Treibhausgasneutralität beinhaltet de n Ausgleich bestehender Emissio-
nen über natürliche Senken oder Landnutzungsänderun gen. Bestenfalls finden diese
Ausgleiche auch vor Ort oder regional statt und wer den nicht in andere Räume verla-
gert. Das heißt, dass THG-Emissionen und (örtliche) Bindungsleistungen sich gegen-
seitig ausgleichen. Sollten lokale Senken (bspw. du rch Aufforstung oder Humusaufbau
in der Landwirtschaft) und deren potenzielle Kapazi täten nicht ausreichen, muss ge-
prüft werden, inwiefern verbleibende Emissionen bei spielsweise über die Produktion
von Erneuerbaren Energien (EE) oder anderen klimasc hutzbezogene Maßnahmen vor
Ort rechnerisch kompensiert werden können. Eine exa kte und verbindliche Bilanzie-
rungsmethodik ist momentan noch ausstehend.
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, da ss Treibhausgasneutralität und
Klimaneutralität auch auf europäischer- oder Bundes ebene oftmals synonym verwen-
det werden, die beiden Begriffe aber fachlich unterschieden werden müssen.
Im Gegensatz zur THG-Neutralität bedeutet Klimaneut ralität im engeren Sinne, dass
keine menschlichen Auswirkungen auf das Klima statt finden. Dies bedeutet, dass
sämtliche anthropogene Einflüsse auf das Klima zu v ermeiden bzw. auszugleichen
sind. Dazu gehören auch Bereiche wie Albedo-Effekte (bspw. Erwärmung von Straßen
durch solare Einstrahlung), Wolkenbildung, Kondenss treifen oder Flächenversiegelun-
gen. Klimaneutralität geht also deutlich über eine herzustellende Emissionsneutralität
hinaus. Dies ist im kommunalen Kontext – auch vor d em Hintergrund der verwendeten
Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) weder ums etzbar noch mess- oder eva-
luierbar.
Daher wurde für das vorliegende Klimaschutzkonzept eine zielführende Definition er-
arbeitet. Diese orientiert sich an Aspekten der Kli maneutralität, berücksichtigt aber
auch kommunale Handlungsoptionen und die Bilanzieru ngssystematik in diesem Zu-
sammenhang. Daher kann von einem Neutralitätsverstä ndnis gesprochen werden,
welches fortan als „Treibhausgasneutralität plus“ zu verstehen ist.
Unter Treibhausgasneutralität plus wird die Herstel lung eines Gleichgewichts zwi-
schen Treibhausgasen und der Aufnahme dieser aus de r Atmosphäre in natürlichen
Senken, bestenfalls vor Ort, verstanden. Handlungss chwerpunkte stellen sich dabei
wie folgt dar:
Handlungspriorität ist eine umfassende Reduktion de r durch den Menschen
erzeugten CO
2e-Emissionen (vermeidbare Emissionen).
Reaktivierung und Stabilisierung von natürlichen CO 2-Senken sowie Systemen
(z. B. Erhalt und Schutz von Wäldern, Humusaufbau a uf landwirtschaftlichen
Flächen, etc.).
In zukünftigen städtischen Entscheidungen werden ge mäß der Beschlusslage
"Klimavorbehalt" im Rahmen der Vorlagenerstellung z ukünftig die Auswirkun-
gen auf das Stadtklima und/oder die CO 2-Bilanz unter Verwendung eines noch
zu erstellenden Merkblatts verwaltungsintern geprüf t. Bei Vorliegen einer
Klimarelevanz ist das zuständige Fachamt zu beteili gen, bei relevanten negati-
ven Auswirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO 2-Bilanz werden Alter-
nativen bzw. Kompensationsmaßnahmen unter Beteiligu ng aller betroffenen
Ämter, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben e rarbeitet. (MagV
2020/0252, 2020)
KSK Darmstadt Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darm stadt
16
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirk t im Rahmen seiner Ein-
flussmöglichkeiten weiterhin auf übergeordneten Pol itik- und Planungsebenen
(Land/Bund) ein und trägt Hemmnisse und Herausforde rungen der kommuna-
len Klimaschutzarbeit vor, um Handlungsspielräume f ür einen effektiveren
kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen.
Innerhalb dieser Definition ist es möglich, auf lok aler Ebene die Treibhausgasneutrali-
tät anzustreben und gleichzeitig eine Feinsteuerung von klimabeeinflussenden nicht-
emissionsbedingten Faktoren zu ermöglichen. Die THG -Neutralität im Sinne der Defi-
nition muss mit Maßnahmen des Konzepts erreichbar u nd evaluierbar sein. Hierbei ist
stets die Systemgrenze der kommunalen Bilanzierungs methodik BISKO zu kommuni-
zieren, bei der bestimmte Bereiche, wie beispielswe ise Landnutzung oder spezifische
Konsum- und Ernährungsmuster sowie graue Energie 1, nach aktuellem Stand nicht
mitbilanziert werden (können).
Die nach BISKO nicht berücksichtigten Bereiche sind dennoch wichtig und relevant
und sollten daher in Zukunft mitbetrachtet werden. Gerade der Landnutzung kommt
eine entscheidende Rolle zu. Dabei ist es wichtig z ukünftige Flächenversiegelungen so
gering wie möglich zu halten, um die lokal verfügba ren Senken zu maximieren. Hier
entsteht ein Spannungsfeld bei der Stadtentwicklung und der damit einhergehenden
Flächeninanspruchnahme. Ziel sollte demnach immer d ie Priorisierung von Nachver-
dichtung gegenüber Neuflächenerschließung sein. Dab ei sollte der doppelten Innen-
entwicklung
2 eine hohe Bedeutung eingeräumt werden.
Schlussendlich ist zu betonen, dass das Ziel der Kl imaneutralität, wie es in der engen
Definition vorgegeben wird, dennoch als übergeordne te Zielstellung fungiert, um das
1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu rea lisieren. Grenzen kommunalen
Handelns sind dabei jedoch stets zu berücksichtigen.
1 Unter grauer Energie eines Produktes versteht man die benötigte Energie für Herstellung,
Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung. Dabei wird die gesamte Produktionskette bis zur
Rohstoffgewinnung, als auch der Energieeinsatz alle r angewandten Produktionsprozesse be-
rücksichtigt.
2 Unter doppelter Innenentwicklung versteht man die Entwicklung von Städten in ihrem Bestand
nicht nur im Sinne einer baulichen Verdichtung zu b etreiben, sondern das Augenmerk parallel
auf die Erhaltung und die Weiterentwicklung des urb anen Grüns zu richten. Beides muss kon-
zeptionell zusammengeführt werden und ganzheitlich betrachtet werden.
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
17
3 ENERGIE- UND TREIBHAUSGASBILANZ
Wie bereits kurz in Kapitel 1.2 angesprochen zeigen die Evaluation des integrierten
Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 und die Rück rechnung auf das Basisjahr
1990 ( s. Magistratsvorlage 2020/0197 ), dass die Ziele des bisherigen Klimaschutzkon-
zeptes (Emissionsminderung CO 2 bis zum Jahr 2030 um 35 bis 40 %) bereits erreicht
wurden (Minderung bis 2018: 37,7 %) bzw. bei einer aktuell jährlichen Minderung um
1,8 % in naher Zukunft und damit deutlich vor 2030 erreicht werden (40 % Minde-
rungsziel). Allerdings hat die Evaluation auch erge ben, dass die Zielsetzungen des
bisherigen Klimaschutzkonzepts sowohl auf internati onaler, nationaler und auch auf
lokaler Ebene nicht ambitioniert genug waren und si nd, um die Pariser Klimaziele und
somit die Begrenzung der menschengemachten globalen Erwärmung auf deutlich un-
ter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu errei chen. Weiterhin hat die Evaluation
ergeben, dass die Maßnahmen stringenter gebündelt u nd verschnitten werden müs-
sen, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen.
Zur Bilanzierung für das hier vorliegende Klimaschu tzkonzept wurde die internetba-
sierte Plattform „ECOSPEED Region“ (ECOSPEED, 2022) verwendet, die speziell zur
Anwendung in Kommunen entwickelt wurde. Bei dieser Plattform handelt es sich um
ein Instrument zur Bilanzierung des Energiebedarfs und der Treibhausgas (THG)-
Emissionen.
3.1 Grundlagen der Bilanzierung nach BISKO
Im Rahmen der Bilanzierung der Energieverbräuche un d Treibhausgasemissionen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die vom Insti tut für Energie- und
Umweltforschung (ifeu) entwickelte „Bilanzierungs-S ystematik Kommunal“
(BISKO; https://www.ifeu.de/publikation/bisko-bilan zierungs-systematik-kommunal/)
angewandt (ifeu, BISKO, 2019). Leitgedanke des vom BMU geförderten Vorhabens
war die Entwicklung einer standardisierten Methodik , welche die einheitliche Berech-
nung kommunaler THG-Emissionen ermöglicht und somit eine Vergleichbarkeit der
Bilanzergebnisse zwischen den Kommunen erlaubt (ife u, BISKO, 2019). Weitere Krite-
rien waren unter anderem die Schaffung einer Konsis tenz innerhalb der Methodik, um
insbesondere Doppelbilanzierungen zu vermeiden sowi e einen weitestgehenden Be-
stand zu anderen Bilanzierungsebenen zu erhalten (regional, national).
Zusammengefasst ist das Ziel des Systems die Erhöhu ng der Transparenz energiepo-
litischer Maßnahmen und durch eine einheitliche Bil anzierungsmethodik einen hohen
Grad an Vergleichbarkeit zu schaffen. Zudem ermögli cht die Software, durch die Nut-
zung von hinterlegten Datenbanken (mit deutschen Du rchschnittswerten), eine einfa-
chere Handhabung der Datenerhebung (ifeu, BISKO, 2019).
Es wird im Bereich der Emissionsfaktoren auf nation al ermittelte Kennwerte verwie-
sen, um deren Vergleichbarkeit zu gewährleisten (TR EMOD, Bundesstrommix). Hier-
bei werden, neben Kohlenstoffdioxid (CO
2), weitere Treibhausgase in die Berechnung
der Emissionsfaktoren miteinbezogen und betrachtet. Dazu zählen beispielsweise
Methan (CH 4) und Distickstoffmonoxide (Lachgas oder N 2O). Zudem findet eine Be-
wertung der Datengüte in Abhängigkeit der jeweilige n Datenquelle statt. So wird zwi-
schen Datengüte A/1,0 (Regionale Primärdaten), B/0, 5 (Hochrechnung regionaler
Primärdaten), C/0,25 (Regionale Kennwerte und Stati stiken) und D/0,0 (Bundesweite
Kennzahlen) unterschieden (ifeu, BISKO, 2019). Es i st also zu beachten, dass die Bi-
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
18
lanzdaten nicht exakt den Gegebenheiten vor Ort ent sprechen. Die Datengüte ist dabei
lediglich als Information zu verstehen. Sie wird nicht verrechnet.
3.1.1 Bilanzierungsprinzip im stationären Bereich
Unter BISKO wird bei der Bilanzierung das sogenannt e Territorialprinzip verfolgt.
Diese, auch als endenergiebasierte Territorialbilan z bezeichnete, Vorgehensweise
betrachtet alle im Untersuchungsgebiet anfallenden Verbräuche auf der Ebene der
Endenergie, welche anschließend den einzelnen Sekto ren zugeordnet werden. Dabei
wird empfohlen, von witterungskorrigierten Daten Ab stand zu nehmen und die
tatsächlichen Verbräuche für die Berechnung zu nutz en, damit die tatsächlich
entstandenen Emissionen dargestellt werden können. Standardmäßig wird eine
Unterteilung in die Bereiche Private Haushalte, Gew erbe-Handel-Dienstleistungen
(GHD), Industrie/Verarbeitendes Gewerbe, Kommunale Einrichtungen 3 und den
Verkehrsbereich angestrebt (ifeu, BISKO, 2019). Zum stationären Bereich gehören
die Sektoren Private Haushalte, GHD, Industrie/Vera rbeitendes Gewerbe und
Kommunale Einrichtungen. Für weitere Informationen zu den Sektoren und deren
Aufteilung wird auf die Empfehlungen zur Methodik d er kommunalen
Treibhausgasbilanzierung für den Energie- und Verke hrssektor in Deutschland
verwiesen (ifeu, BISKO Langfassung, 2014).
Anhand der ermittelten Verbräuche und energieträger spezifischer Emissionsfaktoren
(siehe hierzu Tabelle 3-1) werden anschließend die THG-Emissionen berechnet. Die
THG-Emissionsfaktoren beziehen neben den reinen CO
2-Emissionen weitere
Treibhausgase (bspw. N 2O und CH 4) in Form von CO 2-Äquivalenten (CO 2e), inklusive
energiebezogener Vorketten, in die Berechnung mit e in (Life Cycle Analysis (LCA)-
Parameter). Das bedeutet, dass nur die Vorketten en ergetischer Produkte, wie etwa
der Abbau und Transport von Energieträgern oder die Bereitstellung von
Energieumwandlungsanlagen, in die Bilanzierung einf ließen. Sogenannte graue
Energie, beispielsweise der Energieaufwand von kons umierten Produkten sowie
Emissionen, die von den Bürgerinnen und Bürger der Wissenschaftsstadt Darmstadt
außerhalb der Stadtgrenzen emittiert werden, finden im Rahmen der Bilanzierung
keine Berücksichtigung (ifeu, BISKO, 2019). Bilanzi eren allerdings, das ist die
Zielstellung von BISKO, alle Kommunen nach der BISK O-Methodik, bleiben diese
Verbräuche und die daraus einhergehenden Emissionen nicht unberücksichtigt,
sondern schlagen sich in der kommunalen Bilanz am „Ursprungsort“ nieder.
Die empfohlenen Emissionsfaktoren beruhen auf Annah men und Berechnungen des
ifeu, des GEMIS (Globale Emissions-Modell integrier ter Systeme), welches vom Öko-
Institut entwickelt wurde, sowie auf Richtwerten de s Umweltbundesamtes. Allgemein
wird vom Ifeu empfohlen, den Emissionsfaktor des Bu ndesstrommixes heranzuziehen
und auf die Berechnung eines lokalen bzw. regionale n Strommixes zu verzichten. Dies
liegt darin begründet, dass der leitungsgebundene e rfasste Strom, der in die Bilanz
eingeht, als Graustrom bezogen wird und nicht zwing end sichergestellt werden kann,
dass dieser beispielsweise zu bestimten Anteilen au s lokalen, erneuerbaren Quellen
3 Kommunale Einrichtungen: Hier definiert als die Sum me der Energieverbräuche kommunaler
Einrichtungen. Dazu gehören Verwaltungsgebäude, kom munale Schulen und Kindertagesstät-
ten, die Straßenbeleuchtung, der Energieverbrauch v on kommunalen Infrastrukturanlagen wie
u. a. aus den Bereichen Wasser/Abwasser, Straßen un d Abfall. (ifeu, BISKO, 2019), (ifeu,
BISKO Langfassung, 2014)
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
19
kommt. Gleichzeitig wird beispielsweise Ökostrom au s anderen Kommunen bezogen,
der in einem lokalen Mix nicht abgebildet werden wü rde (v. a. in Bezug auf
Wasserkraft, die in den Ökostrommixen der verschied enen Anbieter meist eine
zentrale Rolle spielt). Der Bundesstrommix bietet s ich somit als Standard an, da
dieser die o. g. Rahmenbedingungen als ermittelter Durchschnittswert berücksichtigt.
Während bei der Bilanzierung in diesem Kapitel der Bundesstrommix verwendet wird,
wird in der weiterführenden Potenzialanalyse und im direkten Einflussbereich des
Magistrats zur Versorgung kommunaler Einrichtungen mit elektrischer Energie der
Bezug von Ökostrom (und anderen alternativen Versor gungsformen) berücksichtigt.
Dies stellt zwar eine Abweichung zur BISKO-Methodik dar, erscheint aber sinnvoll, da
hier die Wissenschaftsstadt Darmstadt selbständig e ntschieden hat nachhaltigen
Ökostrom zu beziehen. Damit hat die Stadt von ihrem direkten Handlungseinfluss
Gebrauch gemacht und bezieht nachweislich keinen St rom nach Bundesmix. Die
hierfür unternommenen Anstrengungen werden damit bi lanziell berücksichtigt. Hierfür
wurde ein spezifischer Faktor errechnet, der einheitlich angewendet wurde.
Die folgenden Emissionsfaktoren sind nicht standard gemäß Teil der BISKO-
Bilanzierung und stellen damit keine offiziellen Fa ktoren da. Sie wurden auf Basis von
Mittelwerten und fachlichen Zusammenhängen errechnet.
So wurde beispielsweise für Ökostrom ein Durchschni ttswert auf Basis der
Zusammensetzung des vertriebenen Ökostroms verschie dener Ökostromanbieter
errechnet. Vertriebener Ökostrom ist dabei ausdrück lich nicht mit dem deutschen
Energiemix an Erneuerbaren (EEG-Strom) gleichzusetz en, denn der größte Teil des
Ökostroms der meisten Anbieter besteht aus Wasserkr aft (zumeist aus Skandinavien).
Wasserkraft verfügt mit 3 gCO 2e/kWh über einen sehr geringen Emissionsfaktor (v. a.
gegenüber Photovoltaik (PV) mit 40 gCO 2e/kWh; (ifeu, BISKO, 2019)). Der hier
bilanzierte Ökostrom geht von folgender Zusammenset zung aus: 55 % Wasserkraft,
10 % Solar, 30 % Wind und 5 % Bioenergie. Dieser Ök ostrommix ergibt mit den
Emissionsfaktoren von BISKO/GEMIS einen Faktor von 10 gCO 2e/kWh.
Die dekarbonisierte Fernwärme wird hier eigenen Ann ahmen zufolge mit
Umweltwärme erzeugt. Dafür verwendet werden Wärmepu mpen mit einer Jahres-
Arbeits-Zahl von 3,2 (ifeu, BISKO, 2019), der aus d em vorherigen Abschnitt erläuterte
Ökostrom mit einem Emissionsfaktor von 10 gCO 2e/kWh sowie Leitungsverluste der
Fernwäme von 15 % (ifeu, BISKO, 2019). Es ergibt si ch ein Emissionsfaktor von
3,7 gCO 2e/kWh.
Für die mit Ökostrom betriebenen Wärmepumpen ergibt sich ein Emissionsfaktor von
3,1 gCO 2e/kWh. Dieser resultiert aus der Verrechnung der Ja hres-Arbeits-Zahl von 3,2
(ifeu, BISKO, 2019) mit dem Wert von 10 gCO 2e/kWh für Ökostrom aus den
vorangegangenen Abschnitten.
Für Ökogas erfolgt eine Berechnung über die laut En ergieversorger durchschnittlich
kompensierten THG-Emissionen (ca. 450.000 tCO
2e/a) für die vertriebenen Mengen
an klimaneutralem Erdgas (ca. 2,1 TWh/a) und die da für theoretisch anfallenden
Emissionen bei der Nutzung des Emissionsfaktors für Erdgas (247 gCO 2e/kWh). Mit
diesen durchschnittlichen Zahlen ergibt sich ein Em issionsfaktor von ca.
30 gCO 2e/kWh. (ENTEGA Nachhaltigkeitsbericht 2017, 2017)
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
20
Tabelle 3-1: Emissionsfaktoren
Emissionsfaktoren je Energieträger - LCA-Energie für das Jahr 2018
(ifeu, BISKO, 2019)
Energieträger gCO 2e/kWh Energieträger gCO 2e/kWh
Strom 544 Flüssiggas 276
Heizöl 318 Braunkohle 411
Erdgas 247 Steinkohle 438
Fernwärme 262 Heizstrom 544
Holz 22 Nahwärme 260
Umweltwärme 170 Sonstige Erneuerbare 25
Sonnenkollektoren 25 Sonstige
Konventionelle 4 330
Biogase 110 Benzin 314
Abfall 27 Diesel 325
Kerosin 322 Biodiesel 149
Weitere Emissionsfaktoren, die zusätzlich hinzugezogen wurden
(eigene Berechnung)
Ökostrom 10 Ökogas 30
Fernwärme –
dekarbonisiert 3,7 Wärmepumpe
Ökostrom 3,1
3.1.2 Bilanzierungsprinzip im Sektor Verkehr
Zur Bilanzierung des Sektors Verkehr findet ebenfal ls das Prinzip der endenergiebas-
ierten Territorialbilanz Anwendung. Diese umfasst s ämtliche motorisierten Verkehrs-
mittel im Personen- und Güterverkehr (ifeu, BISKO, 2019). Es ist an dieser Stelle an-
zumerken, dass durch diese Verfahrensweise dementsp rechend der gesamte Ein- und
Auspendlerverkehr des Oberzentrums Darmstadt (ca. 1 40.000 Pendelbewegungen;
s. a. Kapitel 1.1, S.10 und 5.1.3, S.58) sowie der durch die Bundesautobahnen ent-
stehende (Durchgangs-)-Verkehr mitbilanziert wird.
Generell kann der Verkehr in die Bereiche „bedingt kommunal beeinflussbar“ und
„kaum kommunal beeinflussbar“ unterteilt werden. Al s bedingt kommunal beeinfluss-
bar werden Binnen-, Quell- und Zielverkehr im Straß enverkehr (motorisierter Individu-
alverkehr (MIV), LKW, LNF) sowie der öffentliche Pe rsonennahverkehr (ÖPNV) einge-
4 Sonstige Konventionelle: Hierunter sind im verwende ten Bilanzierungstool ECOSPEED Region
alle Energieträger, die nicht zugeordnet werden kon nten, jedoch offensichtlich angefallen sind
und nicht auf Erneuerbare entfallen, gemeint. Es er folgt eine automatische Zuordnung im Tool.
Die aufgeführten Werte entstammen der durch ECOSPEED berechneten Startbilanz.
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
21
stuft. Emissionen aus dem Straßendurchgangsverkehr (inklusive der über das Stadt-
gebiet verlaufenden Bundesautobahnen), öffentlichen Personenfernverkehr (ÖPFV,
Bahn, Reisebus, Flug) sowie aus dem Schienengüterve rkehr werden als nicht kommu-
nal beeinflussbar eingestuft (ifeu, BISKO, 2019).
Durch eine Einteilung in Straßenkategorien (inneror ts, außerorts, Autobahn) kann der
Verkehr differenzierter betrachtet werden. So ist a nzuraten, die weniger beeinflussba-
ren Verkehrs- bzw. Straßenkategorien aus der Potenz ialanalyse auszuklammern (s.
Kapitel 5.1.3, S.58), um realistische Handlungsempf ehlungen für den Verkehrsbereich
zu definieren (ifeu, BISKO, 2019).
Um die tatsächlichen Verbräuche auf Stadtgebiet dar zustellen, inkludiert die nachfol-
gend dargestellte Bilanz alle Verkehrs- bzw. Straße nkategorien. Erst in der Potenzial-
analyse wird der Autobahnanteil aus der Berechnung ausgeschlossen, da die Stadt auf
diesen Bereich keinen Einfluss nehmen kann.
Harmonisierte und aktualisierte Emissionsfaktoren f ür den Verkehrsbereich stehen in
Deutschland durch das TREMOD-Modell zur Verfügung. Diese Faktoren werden in
Form von nationalen Kennwerten differenziert nach V erkehrsmittel, Energieträger und
Straßenkategorie bereitgestellt und kommen hier bei der Bilanzierung des Verkehrs-
sektors zum Einsatz. Wie bei den Emissionsfaktoren für den stationären Bereich, wer-
den diese in Form von CO
2e inklusive Vorkette berechnet (ifeu, BISKO, 2019).
3.2 Gesamtenergiebedarf und THG-Emissionen auf dem Stad tgebiet
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Nachfolgend sind die Ergebnisse der Energie- und Tr eibhausgasbilanz der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt dargestellt. Dabei werden je weils die Bilanzjahre 1990, 2000,
2010 und 2018 dargestellt. Es erfolgt eine Betracht ung des gesamten Stadtgebiets
sowie der einzelnen Sektoren.
Die Energiebedarfe werden auf Basis der Endenergie und die THG-Emissionen auf
Basis der Primärenergie anhand von LCA-Parametern b eschrieben. Es ist zu beach-
ten, dass die Bilanz vor allem als Controlling-Werk zeug zu sehen ist. Die Entwicklung
auf dem eigenen Stadtgebiet lässt sich damit gut na chzeichnen. Ein interkommunaler
Vergleich ist häufig nicht zielführend, da regional e und strukturelle Unterschiede ho-
hen Einfluss auf die Energiebedarfe und THG-Emissio nen von Landkreisen und Kom-
munen haben. Da im Laufe des Jahres 2021 die prozentuale Aufteil ung des Bun-
desstrommix nochmals angepasst wurde, sind die folg enden Werte alle vor dem
Hintergrund dieser Änderungen zu verstehen. Damit k ann es auch zu geringen Ab-
weichungen zu bisherigen THG-Bilanzierungen kommen.
3.2.1 Gesamtenergiebedarf auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Im Jahr 1990 betrug der Endenergiebedarf (EEB) auf dem Stadtgebiet der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt insgesamt 5.382.581 MWh/a. I m Jahr 2018 betrug der Wert
4.456.695 MWh/a und ist damit der geringste Endener giebedarf der betrachteten
Zeitreihe (Minderung um 17 %).
Bezogen auf die Erwerbstätigen (ET) sowie die Einwo hnenden (EW) der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt sanken die Emissionen noch s tärker. Hier ergab sich bei ei-
nem Bezug auf die Erwerbstätigen eine Minderung von 30 % und bei einem Bezug auf
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
22
die Einwohnenden ist eine Absenkung von 23 % zu erk ennen. Die Tabelle 3-2 (S.22)
fasst den zeitlichen Verlauf zusammen.
Tabelle 3-2: Zeitreihe Endenergiebedarf gesamt sowie bezogen auf die Erwerbstätigen und die Ein-
wohnenden
Jahr
1990
2000
2010
2018
Änderung
[%]
EEB gesamt
[MWh] 5.382.581
5.293.844 5.002.038 4.456.695 -17 %
Erwerbstätige
116.747 123.038 122.097 137.160 +17 %
Einwohner *in nen
152.133 146.513 149.076 163.160 +7 %
EEB pro Erwerbstätigen
[MWh/ET] 46,1 43,0 41,0 32,5 -30 %
EEB pro Einwohner*in
[MWh/EW]
35,4 36,1 33,6 27,3 -23 %
3.2.1.1 Gesamtenergiebedarf nach Sektoren und Energieträgern
In der nachfolgenden Abbildung 3-1 (S.20) werden di e Endenergiebedarfe für die Bi-
lanzjahre 1990, 2000, 2010 und 2018 für die untersc hiedlichen Sektoren Haushalte,
Industrie, GHD, Verkehr und für die kommunalen Einr ichtungen dargestellt. Dabei
weisen die Sektoren Industrie und GHD in Summe (Ges amtwirtschaft) den höchsten
Energiebedarf auf. Dieser sinkt von 1990 bis 2018 b ereits um rund 35 % (bezogen
auf die Beschäftigten bzw. die Einwohner sogar um 4 5 % bzw. 40 %). Auch der End-
energiebedarf der kommunalen Einrichtungen sinkt im gleichen Betrachtungszeitraum
um ca. 16 %, während im Sektor Verkehr/Mobilität ei n steigender Endenergiebedarf
zu verzeichnen ist (+10 %; +3 % auf die Einwohner b ezogen). Eine Umrechnung auf
die Anzahl an Beschäftigten ergibt eine Minderung u m 6 %. Dies ist auch im Zusam-
menhang mit der in Kapitel 1.1 (S.9) angesprochenen hohen Pendlerrate zu sehen.
Der Endenergiebedarf der Haushalte schwankt im betr achteten Zeitraum, ein eindeu-
tiger Trend ist nicht erkennbar: Während der Energi ebedarf von 1990 bis zum Jahr
2000 leicht sinkt, ist von Jahr 2000 auf 2010 ein d eutlicher Anstieg zu erkennen. Bis
zum Jahr 2018 sinkt der Endenergiebedarf für die Ha ushalte jedoch wieder und be-
trägt rund 1 % mehr als im Ausgangsjahr 1990.
Diese Daten sind vor dem Hintergrund der spezifisch en Methode (BISKO) zu verste-
hen. So können wärmere oder kältere Jahre aufgrund der fehlenden Witterungskorrek-
tur (s. Methodik) zu Verschiebungen aufgrund eines spezifischen Heizverhaltens von
bis zu über 10 % führen. Auch ist zu berücksichtige n, dass die Stadtbevölkerung auf
der Gemarkung Darmstadt von 1990 bis 2018 um 12.000 Einwohner*innen gestiegen
ist. Des Weiteren ist die Anzahl an Erwerbstätigen im Zeitraum von 1990 bis 2018 um
mehr als 9.000 gestiegen. So ist auch der auf die B eschäftigten bzw. die Einwohner
bezogene starke Rückgang im Bereich der Wirtschaft zu erklären (s. Tabelle 3-2,
S.22).
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
23
Abbildung 3-1: Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt nach Sektoren
Die nachfolgende Abbildung 3-2 (S.23) zeigt, dass d ie Sektoren Industrie und GHD im
Bilanzjahr 2018 zusammen mit 42 % den größten Antei l am Endenergiebedarf aus-
macht. Direkt dahinter liegen die Sektoren Haushalt e und Verkehr, welchen jeweils
28 % des Gesamtbedarfs zuzuschreiben sind. Der Ende nergiebedarf der kommunalen
Einrichtungen macht lediglich 2 % aus und bildet da mit den mit großem Abstand
geringsten Anteil aus.
Abbildung 3-2: Prozentualer Anteil der Sektoren am Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt
Neben einer Aufteilung nach Sektoren ist die Auswer tung des Gesamt-
Endenergiebedarfes ebenso auf Basis der Aufschlüsse lung der genutzten Energieträ-
ger möglich. Die nachfolgende Abbildung 3-3 (S.24) zeigt den Gesamtenergiebedarf
über alle Sektoren aufgeschlüsselt nach den verschi edenen Energieträgern. Dabei
zeigt sich, dass im Jahr 2018 die Energieträger Erd gas (31 %), Strom (20 %), Diesel
(16 %), Benzin (10 %) und Fernwärme (10 %) dominieren.
1990 2000 2010 2018
kommunale Einrichtungen 85.619 73.537 74.986 71.756
Verkehr 1.126.835 1.314.180 1.256.406 1.245.101
GHD 632.576 615.300 658.346 683.312
Industrie 2.298.636 2.156.448 1.489.757 1.207.740
Haushalte 1.238.915 1.134.380 1.522.544 1.248.787
Summe 5.382.581 5.293.844 5.002.038 4.456.695
5.382.581 5.293.844 5.002.038
4.456.695
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
MWh/a
Endenergiebedarf gesamt
28%
27% 15%
28%
2%
Endenergiebedarf 2018 nach Sektoren
Haushalte
Industrie
GHD
Verkehr
kommunale Einrichtungen
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
24
Abbildung 3-3: Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt nach Energieträgern
1990 2000 2010 2018
Sonstige konventionelle 133.590 128.386 125.385 108.389
Kohle 403.090 127.118 56.176 22.402
Biokraftstoffe 1.336 5.890 68.057 61.149
Flüssiggas 54.590 52.257 51.799 49.436
Sonnenkollektoren 91 2.681 10.961 17.625
Umweltwärme 2.768 3.357 11.099 29.384
Bioenergie 14.743 27.029 68.802 63.103
Wärmenetze 700.183 536.345 512.653 448.997
Erdgas 1.224.019 1.522.356 1.544.025 1.383.522
Diesel 329.300 485.562 626.743 720.451
Benzin 753.567 778.272 519.756 430.198
Heizöl EL 739.249 561.235 426.487 222.031
Strom 1.026.056 1.063.356 980.096 900.009
Summe 5.382.581 5.293.844 5.002.038 4.456.695
5.382.581 5.293.844
5.002.038
4.456.695
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
MWh/a
Endenergiebedarf gesamt nach Energieträgern
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
25
3.2.1.2 Gesamtenergiebedarf nach Energieträgern der Gebäude und Infrastruktur
Der Energieträgereinsatz zur Strom- und Wärmeversor gung von Gebäuden und Infra-
struktur wird nachfolgend detaillierter dargestellt . Die Gebäude und Infrastruktur um-
fassen die Energiebedarfe der Sektoren Wirtschaft, Haushalte und kommunale Liegen-
schaften. Unter Infrastruktur werden dabei bspw. Be darfe durch Straßenbeleuchtung,
Ampelsysteme, Wasser- und Abwasserversorgung, Telek ommunikation zusammenge-
fasst. Energiebedarfe bei der Herstellung von Produ kten vor Ort im Bereich der Wirt-
schaft sind hier ebenfalls inkludiert.
Auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstad t summiert sich der Endener-
giebedarf der Gebäude und Infrastruktur im Jahr 201 8 auf 3.203.079 MWh. Im Un-
terschied zur vorherigen Darstellungsweise werden h ier nicht mehr die Energiebedarfe
aus dem Verkehrssektor betrachtet, sodass sich die prozentualen Anteile der übrigen
Energieträger gegenüber dem Gesamtenergiebedarf ver schieben. Der Energieträger
Strom hat nach dieser Aufstellung im Jahr 2018 eine n Anteil von ca. 26 % am End-
energiebedarf. Als Brennstoff kommt, mit einem Ante il von 43 %, vorrangig Erdgas
zum Einsatz. Weitere eingesetzte Energieträger sind etwa Fernwärme (14 %) und
Heizöl (7 %). Die restlichen 10 % entfallen auf Bio masse, Umweltwärme, Sonnenkol-
lektoren, Flüssiggas, Braun- und Steinkohle, Heizst rom, Nahwärme und sonstige kon-
ventionelle Energieträger.
3.2.2 THG-Emissionen auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Im Jahr 1990 sind in der Wissenschaftsstadt Darmsta dt 2.251.262 tCO
2e ausgesto-
ßen worden. Analog zum Endenergiebedarf, der in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
im zeitlichen Verlauf von 1990 bis 2018 um rund 17 % gesunken ist, sanken auch die
THG-Emissionen der Stadt kontinuierlich und betrage n im Bilanzjahr 2018 rund
1.464.424 tCO 2e. Dabei ist der starke Rückgang von insgesamt ca. 35 % einerseits
auf die sich über den Zeitverlauf verbessernden Emi ssionsfaktoren der verschiedenen
Energieträger, andererseits auf einen sinkenden End energiebedarf trotz steigender
Einwohner- und Beschäftigtenzahlen zurückzuführen.
Die auf Einwohner- und Beschäftigtenzahlen bezogene n Werte sanken dementspre-
chend stärker. Während im Jahr 1990 die THG-Emissio nen pro sozialversicherungs-
pflichtig Beschäftigen noch 19,3 tCO 2e betrugen, sind diese bis zum Jahr 2018 auf
10,7 tCO 2e gesunken, was eine Minderung von 45 % darstellt. Bezogen auf die Ein-
wohnenden der Wissenschaftsstadt Darmstadt konnte e ine Reduzierung von 39 %
erreicht werden. Hier betrugen die Emissionen 14,8 tCO 2e im Jahr 1990 und
9,0 t CO 2e im Jahr 2018. Die Tabelle 3-3 (S.26) zeigt den zeitlichen Verlauf.
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
26
Tabelle 3-3: Zeitreihe THG-Emissionen gesamt sowie bezogen auf die Erwerbstätigen und die Einwoh-
nenden
Jahr
1990
2000
2010
2018
Änderung
[%]
THG-Emissionen gesamt
[tCO 2e] 2.251.262 2.004.790 1.723.945 1.464.424 -35 %
Erwerbstätige
116.747 123.038 122.097 137.160 +17 %
Einwohner*innen
152.133 146.513 149.076 163.160 +7 %
THG-Emissionen pro ET
[tCO 2e/ET] 19,3 16,3 14,1 10,7 -45 %
THG-Emissionen pro EW
[tCO
2e/EW] 14,8 13,7 11,6 9,0 -39 %
3.2.2.1 THG-Emissionen nach Sektoren und Energieträgern
In der nachfolgenden Abbildung 3-4 (S.27) werden di e Emissionen in CO
2-
Äquivalenten, nach Sektoren aufgeteilt, dargestellt . Der Abbildung 3-5 (S.27) ist die
prozentuale Verteilung der THG-Emissionen auf die S ektoren für das Jahr 2018 zu
entnehmen.
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
27
Abbildung 3-4: THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt nach Sektoren
Abbildung 3-5: Prozentualer Anteil der Sektoren an den THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt
Im Bilanzjahr 2018 entfällt mit 46 % der größte Ant eil der THG-Emissionen auf die
Sektoren Industrie und GHD. Es folgen die Sektoren Verkehr und Haushalte, die mit
27 % (Verkehr) und 25 % (Haushalte) nahezu gleichau f liegen. Die kommunalen Ein-
richtungen (inkl. der kommunalen Flotte) machen mit 2 % an den THG-Emissionen
der Wissenschaftsstadt Darmstadt den mit Abstand geringsten Anteil aus.
Die Abbildung 3-6 (S.28) zeigt die THG-Emissionen d er Wissenschaftsstadt Darmstadt
aufgeschlüsselt nach Energieträgern. Es zeigt sich, dass Strom (33 %) und Erdgas
(23 %) im Jahr 2018 den größten Anteil an den Emiss ionen ausmachen, gefolgt von
Diesel (16 %) und Benzin (9 %).
1990 2000 2010 2018
kommunale Einrichtungen 35.995 28.302 25.788 22.634
Verkehr 396.603 444.374 398.148 395.644
GHD 307.438 266.928 287.738 264.947
Industrie 1.038.759 860.531 541.504 412.223
Haushalte 472.466 404.655 470.769 368.975
Summe 2.251.262 2.004.790 1.723.945 1.464.424
2.251.262
2.004.790
1.723.945
1.464.424
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
t CO 2 Äquivalente/a
THG-Emissionen gesamt
25%
28% 18%
27%
2%
THG-Emissionen 2018 nach Sektoren
Haushalte
Industrie
GHD
Verkehr
kommunale Einrichtungen
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
28
Abbildung 3-6: THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt nach Energieträgern
1990 2000 2010 2018
Sonstige Konventionelle 44.085 42.367 41.377 35.768
Kohle 182.454 58.333 24.867 9.634
Biokraftstoffe 0 868 10.144 9.134
Flüssiggas 15.106 14.460 14.033 13.757
Sonnenkollektoren 4 131 272 441
Umweltwärme 754 744 2.130 4.995
Bioenergie 526 964 1.836 1.378
Wärmenetze 203.053 150.177 138.384 117.632
Erdgas 314.573 391.246 386.017 341.738
Diesel 104.227 156.123 203.271 234.497
Benzin 255.200 255.864 163.360 135.238
Heizöl EL 236.560 179.595 136.476 70.606
Strom 894.721 753.919 601.779 476.275
Summe 2.251.262 2.004.790 1.723.945 1.451.094
2.251.262
2.004.790
1.723.945
1.451.094
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
t CO 2 Äquivalente/a
THG-Emissionen gesamt nach Energieträgern
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
29
3.2.2.2 THG-Emissionen nach Energieträgern der Gebäude und Infrastruktur
Die THG-Emissionen der Gebäude und Infrastruktur be tragen im Bilanzjahr 2018 rund
1.066.011 t CO 2e. Das bedeutet eine Absenkung von 42,5 % gegenüber dem Jahr
1990.
In der Auswertung wird die Relevanz des Energieträg ers Strom sehr deutlich: Während
der Stromanteil am Endenergiebedarf der Gebäude und Infrastruktur 26 % beträgt,
beträgt er an den THG-Emissionen im Jahr 2018 rund 43 %. Ein bundesweit klima-
freundlicherer Strommix mit einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien und ei-
nem somit insgesamt geringeren Emissionsfaktor würd e sich reduzierend auf die Hö-
he der THG-Emissionen aus dem Strombedarf der Wisse nschaftsstadt Darmstadt (Ge-
samtstadt) auswirken.
3.2.2.3 THG-Emissionen pro Einwohner*in
Gegenüber den absoluten Werten in der vorangegangen en Abbildung 3-4 (S.27) wer-
den die sektorspezifischen THG-Emissionen in der Ta belle 3-4 (S.29) auf die Einwoh-
ner*innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt bezogen.
Tabelle 3-4: THG-Emissionen pro Einwohner*in der Gesamtstadt Darmstadt
THG-Emissionen pro Einwohner*in
in [tCO 2e] nach Sektoren 1990 2000 2010 2018
Haushalte 3,11 2,76 3,16 2,26
Industrie 6,83 5,87 3,63 2,53
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen
(GHD)
2,02
1,82 1,93 1,62
Verkehr 2,61 3,03 2,67 2,42
Kommune 0,24 0,19 0,17 0,14
Summe 14,80 13,68 11,56 8,98
Bevölkerungsstand 152.133 146.513 149.076 163.160
Der Bevölkerungsstand ist im zeitlichen Verlauf von 1990 bis 2018 angestiegen. Im
Jahr 2018 waren 163.160 Einwohner*innen in der Wiss enschaftsstadt Darmstadt ge-
meldet. Bezogen auf die Einwohner*innen der Stadt b etragen die THG-Emissionen pro
Person demnach rund 8,98 t im Bilanzjahr 2018. Gege nüber 1990 (THG-Emissionen
in Höhe von 14,80 t pro Einwohner*in) sind die THG- Emissionen je Einwohner*in
demnach um rund 39 % gesunken. Damit liegt die Wiss enschaftsstadt Darmstadt nur
knapp unter dem vom Umweltbundesamt angegeben bunde sweiten Durchschnitt von
9,86 im Jahr 2017 (UBA, 2022). Zu berücksichtigen i st weiterhin, dass die BISKO-
Methodik keine graue Energie und sonstige Energieve rbräuche (z. B. aus Konsum)
berücksichtigt, sondern vor allem auf territorialen und leitungsgebundenen Energie-
bedarfen basiert. Die mit BISKO ermittelten Pro-Kop f-Emissionen sind damit tenden-
ziell geringer als die tatsächlichen Gesamtemissionen pro Einwohner.
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
30
3.2.3 Regenerative Energien auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Im Folgenden wird auf den regenerativ erzeugten Str om der Wissenschaftsstadt
Darmstadt eingegangen. Zur Ermittlung der Strommeng e, die aus erneuerbaren Ener-
gien hervorgeht, wurden die Einspeisedaten nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz
(EEG) genutzt. Die nachfolgende Abbildung 3-7 (S.30 ) zeigt die EEG-Einspeisemengen
nach Energieträgern für das Bilanzjahr 2018.
Abbildung 3-7: Strom-Einspeisemengen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen der Gesamtstadt
Darmstadt
Im Jahr 2018 waren in der Wissenschaftsstadt Darmst adt insgesamt 741 Photovolta-
ikanlagen mit einer Leistung von rund 10,5 MWp und einem Ertrag von 8.446 MWh
installiert. Zudem existierten im Bilanzjahr insges amt sechs Biomasse- bzw. Biogas-
Anlagen mit einer Leistung von 7,2 MW und einem jäh rlichen Ertrag von 22.405 MWh
sowie 135 KWK-Anlagen mit einer Leistung von 26,5 M W und einem Stromertrag von
42,2 MWh/a. (ENTEGA AG, 2021)
Insgesamt beläuft sich die Einspeisemenge an regene rativer elektrischer Energie im
Jahr 2018 auf rund 30.851 MWh. Dies entspricht, bil anziell betrachtet, etwa 3,43 %
des Strombedarfs sowie 0,69 % am Gesamtenergiebedar f der Wissenschaftsstadt
Darmstadt im selben Jahr.
Wie der Abbildung 3-8 (S.31) entnommen werden kann, gründet sich die Erzeugungs-
struktur im Jahr 2018 damit mit einem Anteil von 72 ,52 % im Wesentlichen auf die
Bioenergie. Die Stromerzeugung aus Photovoltaikanla gen macht 27,34 % aus, wäh-
rend die KWK-Anlagen mit einem Anteil von 0,14 % zu vernachlässigen sind.
8.446
22.405
42 30.851
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
2018
MWh/a
Einspeisemengen Strom aus Erneuerbaren Energien
KWK-Anlagen
Bioenergie
Photovoltaik
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
31
Abbildung 3-8: Prozentuale Anteile der Erneuerbaren-Energien in der Gesamtstadt Darmstadt
3.3 Zusammenfassung der Ergebnisse
Der Endenergiebedarf der Wissenschaftsstadt Darmsta dt beträgt im Bilanzjahr 2018
rund 4.456.695 MWh. Der Wirtschaftssektor (Zusammen fassung der Bereiche GHD
und Industrie) macht mit 42 % den größten Anteil am Endenergiebedarf aus. Direkt
dahinter liegen die Sektoren Haushalte und Verkehr, welchen jeweils 28 % des Ge-
samtbedarfs zuzuschreiben sind. Unter Berücksichtig ung der Tatsache, dass Darm-
stadt eine hohe Einpendelrate und damit über eine h ohe Tagbevölkerung sowie eine
stetig gewachsene Wirtschaft verfügt, erscheinen di ese Daten logisch. Mit knapp
135.000 Erwerbstätigen im Jahr 2018 bei einer Bevöl kerung von 163.000 Einwoh-
ner*innen sollten die Energiebedarfe vor dem Hinter grund der ortsspezifischen Rah-
menbedingungen verstanden werden. Der Endenergiebed arf der kommunalen Einrich-
tungen macht lediglich 2 % aus und bildet damit den mit großem Abstand geringsten
Anteil.
Die Aufschlüsselung des Energieträgereinsatzes für die Gebäude und Infrastruktur
(umfasst die Sektoren Wirtschaft, Haushalte und kom munale Einrichtungen) hat ge-
zeigt, dass der größte Anteil des Endenergiebedarfs im Jahr 2018 mit rund 43 % über
Erdgas gedeckt wird. Der Anteil von Strom liegt bei 26 %, der Anteil von Fernwärme
bei 14 %. Heizöl kommt zu einem Anteil von 7 % zum Einsatz. Die restlichen 10 %
entfallen auf Biomasse, Umweltwärme, Sonnenkollekto ren, Flüssiggas, Braun- und
Steinkohle, Heizstrom, Nahwärme und sonstige konventionelle Energieträger.
Die aus dem Endenergiebedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt resultierenden
Emissionen summieren sich im Bilanzjahr 2018 auf 1. 464.424 t CO
2e. Die Anteile der
Sektoren korrespondieren in etwa mit ihren Anteilen am Endenergiebedarf. Im Bilanz-
jahr 2018 entfällt der größte Anteil mit 46 % der T HG-Emissionen auf den Sektor
Wirtschaft (Zusammenfassung der Sektoren Industrie und GHD). Es folgen die Sekto-
ren Verkehr und Haushalte, die mit 27 % (Verkehr) u nd 25 % (Haushalte) nahezu
gleichauf liegen. Die kommunalen Einrichtungen mach en mit 2 % an den THG-
Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt den mit Abstand geringsten Anteil aus.
Die Pro-Kopf-Emissionen betragen im Jahr 2018 rund 8,98 t, womit die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt je nach Betrachtungsweise un ter dem bundesweiten Durch-
schnitt liegt, der je nach Methodik und Quelle zwis chen 7,9 t und 11 t pro Einwoh-
ner*in variiert.
27,34%
72,52%
0,14%
Prozentuale Verteilung Erneuerbare Energien 2018
Photovoltaik
Bioenergie
KWK-Anlagen
KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz
32
Die Stromproduktion aus regenerativen Energien ents pricht, verglichen mit dem
Strombedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt, einem Anteil von 3,43 % im Jahr
2018, wobei Strom aus Bioenergie mit 72,52 % den größten Anteil ausmacht.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
33
4 POTENZIAL- UND SZENARIENANALYSE FÜR DEN DIREKTEN
HANDLUNGSBEREICH
Wie bereits in Kapitel 1 (S.9) erläutert, erfolgt in dem vorliegenden KSK einerseits eine
Betrachtung des direkten Handlungsbereich der Stadt verwaltung und andererseits
eine zusätzliche Betrachtung der Gesamtstadt. In de n zwei Kapiteln 4 und 5, werden
die Potenzialanalyse und die Szenarien für diese be iden Bereiche getrennt dargestellt.
Kapitel 4 behandelt den direkten Handlungsbereich u nd Kapitel 5 (S.49) die Gesamt-
stadt. In den Daten der Gesamtstadt sind die kommun alen Daten unter GHD enthal-
ten.
Innerhalb der Potenzialanalyse werden Effizienz- un d Einsparpotenziale in den Sekto-
ren private Haushalte, Wirtschaft und Verkehr betra chtet sowie Potenziale im Ausbau
von erneuerbaren Energien dargestellt. Beide Potenz ialanalysen wurden unter Berück-
sichtigung der Zielstellung der Treibhausgasneutral ität bis 2035 angefertigt. Dabei
werden grundlegende Potenzialpfade sowie Möglichkei tsräume aufgezeigt, die in den
folgenden Kapiteln in spezifischen Szenarien vor de m Hintergrund der Zielstellung
weiter konkretisiert und ausgearbeitet werden. Im W irtschaftssektor werden dabei
Szenarien mit Wirtschaftswachstum dargestellt. Absc hließend münden diese Analysen
in einer Gesamtbetrachtung in möglichen Reduktionsp faden des Energiebedarfs und
der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen bis 2035.
Für die Potenzialanalysen und Szenarien wurden unte rschiedliche Quellen und Stu-
dien herangezogen, welche an der jeweiligen Stelle in den Unterkapiteln aufgeführt
werden.
Wie der Energie- und THG-Bilanz der Wissenschaftsst adt Darmstadt entnommen wer-
den kann, entfallen im Jahr 2018 jeweils rund 2 % d er Endenergie (vgl. Kapitel
3.2.1.1, S.22) sowie der THG-Emissionen (vgl. Kapit el 3.2.2.1, S.26) auf die kommu-
nalen Einrichtungen. Ein erhebliches THG-Einsparpot enzial der kommunalen Einrich-
tungen liegt im Bereich der Gebäude und einer dekarbonisierten Energieversorgung.
4.1 Transformationspfade und Energieeffizienz im direkt en Hand-
lungsbereich
Für den direkten Handlungsbereich ergeben sich insg esamt folgende Bereiche für die
in den kommenden Kapiteln spezifische Potenziale eruiert werden:
Kommunale Gebäude und Liegenschaften,
Kommunaler Fuhrpark und
Beschaffungswesen.
Insgesamt weisen die kommunalen Einrichtungen im Bi lanzjahr 2018 ohne Witte-
rungskorrektur einen Endenergiebedarf von 71.756 MW h/a auf, wobei rund
8.500 MWh/a auf die kommunale Verkehrsflotte und 63 .200 MWh/a auf die kommu-
nalen Gebäude zurückzuführen sind. Umgerechnet in T HG-Emissionen, ergeben sich
dabei ohne Witterungskorrektur Emissionen von 22.63 4 tCO 2e/a, worunter knapp
2.800 tCO 2e/a von der kommunalen Verkehrsflotte verursacht we rden. In dieser Be-
rechnung der Emissionen ist der kommunale Bezug von Ökostrom und Ökogas bilan-
ziell (noch) nicht berücksichtigt, sondern es wurde gemäß der BISKO-Methodik mit
dem Bundesstrommix und nicht kompensiertem Erdgas bilanziert.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
34
Bereits seit 01.01.2008 wird jedoch für alle städti schen Gebäude im Bereich des Im-
mobilienmanagements Darmstadt (IDA) 5 Ökostrom bezogen, wodurch jährlich
1.800 tCO 2e vermieden werden konnten. Seit dem 01.01.2014 wur de zudem auf Öko-
gas (ein Kompensationsprodukt auf Erdgasbasis) umge stellt. Da die Wissenschafts-
stadt Darmstadt also seit geraumer Zeit Maßnahmen u nd Anstrengungen im Bereich
der nachhaltigen Energieversorgung unternommen hat (MagV 2020/0235, 2020),
wird in der Potenzialanalyse von der Bilanzierungss ystematik BISKO in diesem Punkt
begründet abgewichen und der kommunale Gebäudebesta nd mit spezifischen Emissi-
onsfaktoren bilanziert, die den Bezug von Ökostrom und Ökogas Rechnung tragen (s.
Kapitel 3.1.1, S.18 und Tabelle 3-1, S.17). Es ist allerdings anzumerken, dass die
Nutzung von Ökogas langfristig keine perfekte Lösun g ist (insbesondere durch die
geografisch weit entfernt liegenden Kompensationsma ßnahmen) und daher lediglich
als Brückentechnologie zum Einsatz kommen soll (s. a. Kapitel 5.2.6).
Damit weisen die kommunalen Gebäude zwar selbstvers tändlich weiterhin einen Ener-
giebedarf von 63.200 MWh auf, diese verursachen abe r unter Berücksichtigung ande-
rer Emissionsfaktoren nur noch Emissionen in Höhe v on 8.422 tCO 2e/a. Damit ergibt
sich eine Reduktion von knapp 11.500 tCO 2e im Vergleich zur herkömmlichen Bilan-
zierung mit BISKO und der Nutzung der LCA-Faktoren für den Bundesstrommix und
für Erdgas. Um die eigentlich gesetzten Bilanzwerte für 2018 aber nicht zu über-
schreiben, wurden diese Anpassungen für das Jahr 20 20 angenommen. Die kommu-
nalen Energieverbräuche für das Jahr 2020 weisen da mit den gleichen Energiebedarf
von 2018 auf, allerdings werden die daraus resultie renden THG-Emissionen mit den
Faktoren von Ökostrom und Ökogas berechnet. Die fol gende Abbildung visualisiert
diese Umrechnung.
5 Nicht alle kommunalen Liegenschaften werden durch den IDA verwaltet. Zu den nicht von dem
IDA verwalteten Gebäuden gehören bspw. die Gebäude des Eigenbetriebs für kommunale Auf-
gaben und Dienstleistungen (EAD) und des Eigenbetri ebs Darmstädter Werkstätten und
Wohneinrichtungen (EDW) sowie das Jugendstilbad und das Bezirksbad Bessungen.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
35
Abbildung 4-1: Veränderte THG-Bilanzierung nach Einbezug von Ökostrom und Ökogas
4.1.1 Kommunale Gebäude und Liegenschaften
Bei einem Energiebedarf der kommunalen Liegenschaften nach BISKO (ohne Einbezug
des Fuhrparks) von 63.244 MWh entfallen rund 51.300 MWh laut Bilanz auf die Wär-
meversorgung der kommunalen Gebäude. Im Bereich der Wärme liegen damit die
größten Verbräuche vor, womit dieser Bereich einen entscheidenden Handlungs-
schwerpunkt zum Erlangen einer Treibhausgasneutrali tät darstellt. Entsprechend sind
hierfür Einsparpotenziale zu ermitteln. Die besonde re Herausforderung liegt dabei in
der Heterogenität des kommunalen Gebäudeportfolios: Von Friedhöfen, Werkstätten,
Feuerwachen, Schulen, Kindergärten und Bädern über Sportanlagen und Verwal-
tungsgebäude liegen sehr unterschiedliche Nutzungen vor, die spezifische Energiever-
bräuche verursachen. Um eindeutige Aussagen über Ei nsparpotenziale treffen zu kön-
nen, sind somit gebäudespezifische Einzelfallbetrac htungen von Nöten. Dazu gehören
auch konkrete Gebäudebegehungen. Diese Tätigkeiten sind bereits in der Durchfüh-
rung und durch das IDA in Bearbeitung.
Um vorläufig ohne diesen Aufwand, der den Komplexit ätsgrad eines Klimaschutzkon-
zeptes übersteigen würde, eine Annäherung zu schaff en, wurden für diesen Rahmen
vor allem statistische Auswertungen vorgenommen. Da bei wurde sich an den Richtli-
nien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) orienti ert (VDI 3807, 2014). Diese Richt-
linie enthält Kenn- und Zielwerte für verschiedene Gebäudenutzungen. Nach Auswer-
tung von kommunalen Daten zu den spezifischen, fläc henbezogenen Energieverbräu-
chen (also kWh/(m² a)) einzelner Gebäude und den ko mmunalen Energieberichten,
können die Gebäude im direkten Einflussbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt
mit den VDI-Werten und der Zielvorgabe gemäß KlimaE ntscheid Darmstadt (MagV
2020/0235, 2020) verglichen werden. Dabei können Ab weichungen der kommunalen
Gebäude von den Richt- und Zielwerten des VDIs erre chnet werden. Daraus resultiert
eine Liste an Gebäuden, die aufgrund hoher Abweichu ngen von den Strom- und Wär-
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
Energieverbrauch Emissionen Energieverbrauch Emissione n
2018 2020/2021
MWh | t
Entwicklung Energiebedarfe und Emissionen für die
kommunalen Liegenschaften nach Energieträgern im
Szenario Energieträgerwechsel
Nahwärme
Heizstrom
Fernwärme
Erdgas
Ökogas
Heizöl
Ökostrom
Strom
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
36
meverbrauchsdaten prioritär zu sanieren und somit e nergetisch zu optimieren sind.
Gleichzeitig ergeben sich daraus Potenziale der Einsparung.
Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dieser Aus wertung zunächst um eine rein sta-
tistische Annäherung handelt. Inwiefern die Gebäude , die sich aus dem Vergleich mit
den VDI-Werten als prioritär anzugehende Gebäude er geben haben, auch wirklich zu
sanieren sind, müssen weitere Untersuchungen, beste nfalls in Form von Sanierungs-
fahrplänen, klären. Die getroffenen Aussagen sind a lso vor dem Hintergrund der ver-
wendeten statistischen Methode zu verstehen und ben ötigen eine genauere Prüfung
auf Machbarkeit und Realisierbarkeit, welche auf de n aktuellen Anstrengungen des
IDA aufbauen können.
Bei der Gebäudeanalyse in diesem Rahmen wurden wegw eisende Beschlusslagen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt berücksichtigt und mit in die Auswertung einbezogen.
So wurde im Rahmen der Forderungen des KlimaEntsche ids (MagV 2020/0235,
2020) festgelegt, dass im kommunalen Gebäudebestand bis 2035 ein Heizwärmebe-
darf im Durchschnitt von unter 70 kWh/(m
2 a) als Zielwert erreicht werden soll. Dies
soll, im Hinblick auf die Heterogenität des Gebäude bestands, auch durch ein Anstre-
ben von 35 kWh/m 2a im Einzelfall, bei geeigneten Liegenschaften, erreicht werden.
Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde eine Sanierung srate städtischer Liegenschaften
von mindestens 6 % festgeschrieben. Ein zentraler P unkt ist dabei, eine möglichst
tiefgehende, energetisch hochwertige Sanierung zu e rreichen, da dies Voraussetzung
für einen Umstieg auf die Versorgung über erneuerbare Energien ist.
Die statistische Analyse des kommunalen Liegenschaf tsportfolios mit den Vergleichs-
werten des VDIs hat folgende Ergebnisse geliefert: Wird das gesamte Liegenschaft-
sportfolio betrachtet, so zeigt sich, dass einige G ebäude eine negative Abweichung zu
den VDI-Werten aufweisen und damit den Vergleichske nnwert bereits übertreffen. Al-
lerdings zeigt die Auswertung ebenso, dass viele Ge bäude über positive Abweichungen
und damit über Einsparpotenziale verfügen. Diese hä ufen sich vor allem in Abwei-
chungsgrößenordnungen von bis zu ca. 100 %. Größere Abweichungen von deutlich
über 100 % sind zumindest auf Basis der übermittelten Werte nicht ersichtlich.
Die größten Abweichungen bestehen bei den sieben Ge bäude des EAD und EDW sowie
dem Eigenbetrieb der Bäder. Die Abweichungen sind j edoch so groß, dass diese zum
einen in Abbildung 4-2 (S.37) nicht darstellbar sin d, ohne die restlichen Werte un-
kenntlich zu machen, zum anderen ist zu beachten, d ass die Verbrauchsdaten keinem
exakt passenden Kennwert zugeordnet werden konnten. Diese Teilergebnisse sind
daher nicht ohne Weiteres verwertbar und deshalb ni cht aufgeführt. Abbildung 4-2
(S.37) zeigt die Ergebnisse für den Bestand des IDA und damit den überwiegenden
Teil des Gebäudebestands. Die Blasengröße definiert sich über die absolute Höhe des
Endenergiebedarfs im Jahr 2018 in Bezug auf Strom u nd Wärme pro Quadratmeter.
Im weiteren Verlauf werden dennoch alle kommunalen Liegenschaften, die dem direk-
ten Handlungseinfluss unterliegen, einbezogen (inkl. Bäder, Sportstätten, EAD, EDW).
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
37
Abbildung 4-2: Kommunale Gebäude in der Verwaltung der IDA mit Abweichung gegenüber VDI
Werden die Liegenschaften mit den größten Abweichun gen auch als diejenigen mit
den höchsten Einsparpotenzialen verstanden, ergeben sich aus dieser Analyse eine
Liste prioritär anzugehende Liegenschaften. Diese L iste mit den größten Einspareffek-
ten pro Quadratmeter beheizbarer Bruttogrundfläche (BGF) gilt es prioritär bis zum
Zieljahr energetisch zu optimieren. Die Ergebnisse dieser Analyse sollten aber mit den
kommunalen Sanierungsfahrplänen, die zur Zeit der E rstellung des KSK noch in Erar-
beitung waren, rückgekoppelt werden. Die Ergebnisse auf Basis der VDI-Werte sind
vor dem Hintergrund der spezifischen Methode sowie der übermittelten Datengüte zu
verstehen und sollten dementsprechend auch eingeord net werden. Wie hoch tatsäch-
liche Einsparpotenziale sind, werden die Sanierungs pläne und hierfür zugrunde lie-
gende spezifische Gebäudebegehungen klären. Reine s tatistische Datenauswertungen
können an dieser Stelle nur eine grobe Annäherung schaffen.
Insgesamt sind Liegenschaften von rund 465.600 m 2 bei einer Sanierungsrate von
6 % bis 2035 (entspricht ca. 4-5 Gebäude(-komplexe) pro Jahr) zu sanieren. Diese
Fläche verfügt derzeit über einen durchschnittliche n Heizwärmebedarf von rund 100
kWh/m 2. Nach Sanierung und Realisierung der errechneten E insparpotenziale würde
sich im Jahr 2035 ein durchschnittlicher Heizwärmeb edarf von rund 54 kWh/m 2 er-
geben. Die Erzielung eines niedrigeren durchschnitt lichen Heizwärmebedarfs er-
scheint vor dem Hintergrund der bereits großen erfo rderlichen Anstrengungen un-
wahrscheinlich.
-200%
-100%
0%
100%
200%
300%
400%
500%
-150% -100% -50% 0% 50% 100% 150% 200% 250% 300%
Strom
Wärme
Abweichung vom VDI (2005) Vergleichswert
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
38
Tabelle 4-1: Berechnungsgrundlage für Sanierungen
Liegenschaften im kommunalen
Einflussbereich
(Anzahl: ca. 123 mit ausreichender,
vorliegender Datengrundlage)
Sanierungsrate
6 %/a bis 2035
Sanierung
aller Gebäude
bis 2035
Fläche gesamt (BGF) [m 2] 465.566
Wärmebedarf [kWh] 46.667.331
Wärmebedarf nach Sanierung [kWH] 25.167.484 24.667. 157
Durchschnitt aktuell [kWh/m 2] 100,2
Durchschnitt nach Sanierung [kWh/m 2] 54,1 53,0
In Summe erfolgte die Auswertung von 160 Liegenscha ften, die teilweise aus mehre-
ren Einzelgebäuden bestehen, davon konnten letztlic h 123 in der Potenzialanalyse
berücksichtigt werden, da bei diesen Gebäuden bzw. Liegenschaften die Datengrund-
lagen ausreichend waren. Insgesamt ist zu berücksic htigen, dass sich das Liegen-
schaftsportfolio der Wissenschaftsstadt Darmstadt a ktuell dynamisch entwickelt: Ge-
bäude werden aus der Nutzung genommen, andere Gebäu de werden vermietet oder
zur eigenen Nutzung angemietet, neue Gebäude werden gebaut, andere Gebäude sa-
niert, erweitert oder umgebaut. Daher ist diese Aus wertung auch vor dem Hintergrund
des Erhebungszeitpunkts (der Großteil der Daten sta mmt aus den Jahren 2015-2019)
zu verstehen und sollte fortlaufend an die lokalen Gegebenheiten und Liegenschaft-
sportfolios angepasst werden. Das kommunale Energie management wird sich im
Rahmen der in diesem KSK aufgenommenen Maßnahme I – 1.10 (S. 38) damit be-
schaffen.
So wurden in der u. s. Betrachtung beispielsweise n ach Rücksprache mit den zustän-
digen Einrichtungen die Heinrich-Hoffmann-Schule (w ird aktuell neugebaut), das Be-
rufsschulzentrum Nord (gerade in Sanierung), das Te chnische Rathaus (wird zeitnah
verkauft), Feuerwehr Arheiligen (Gebäude verkauft) oder temporäre Nutzungen (bspw.
Unterkünfte für Geflüchtete) nicht in der Datenanal yse mitberücksichtigt. Eine beson-
dere Herausforderung bestand bei den städtischen Bä dern, bei denen nur das Ju-
gendstilbad und das Bezirksbad Bessungen sinnvoller weise berücksichtigt werden
konnten. So konnte das Nordbad, welches 2019 abgeri ssen und im Jahr 2021 neu
eröffnet wurde, nicht mit einbezogen werden, da noc h keine Energiedaten vorliegen.
Hier ist allerdings anzumerken, dass das Nordbad üb er eine PV-Anlage und einen
Fernwärme Anschluss (womit auch das Freibad beheizt wird) verfügt und somit dort
bereits sinnvolle Maßnahmen umgesetzt wurden. Für d as DSW-Freibad konnten keine
sinnvollen Verbrauchswerte übermittelt werden, weil das Freibad von 2018 bis 2021
als Ersatz-Schwimmstätte für das Nordbad diente und das Bad in den Wintermonaten
mit einer Traglufthalle über dem Schwimmbecken betr ieben wurde. Das Eberstädter
Mühltalbad wird voraussichtlich 2022 grundsaniert. Ab 2024 soll es nach Möglichkeit
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
39
und Planung treibhausgasneutral betrieben werden. I nsofern sind die Vorjahreswerte
für diese Auswertung nicht aussagekräftig. Bei den Naturbädern handelt es sich um
Naturbadeseen. Diese werden nicht geheizt und sind lediglich von Mitte Mai bis Mitte
September geöffnet. Die Verbrauchszahlen der Vorjah re konnten nicht geliefert wer-
den, da eine Ablesung des Stromverbrauchs aufgrund einer personellen Vakanz in den
Vorjahren nicht periodengerecht vollzogen wurde. Wi e zukünftig mit diesen Dynami-
ken im Portfolio umgegangen werden soll, muss für e ine zielführende Evaluation und
zwecks Erfüllung der Beschlusslage eruiert werden.
Im Sofortprogramm (MagV 2020/0194, 2020) ist die So larenergienutzung (Photovol-
taik und/oder Solarthermie) auf allen städtischen G ebäuden bereits verankert.
Zusätzlich ist im Sofortprogramm für Neubauten bere its festgelegt, dass diese min-
destens den Standard eines KfW Effizienzhaus 40 erf üllen müssen. Weiterhin gilt laut
Beschlusslage zum KlimaEntscheid (MagV 2020/0235, 2 020): „Das Potential zur
Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Ener gien wird bei allen städti-
schen Gebäuden, den Gebäuden stadteigener Betriebe, öffentlichen Gebäuden im Ei-
gentum oder Besitz der kommunalen Hand und Gebäuden von kommunalen wirt-
schaftlichen Unternehmen analysiert. Diese Potentia le werden bis 2030 vollumfäng-
lich genutzt. Dazu erschließt die Stadt Darmstadt j ährlich 9 % des heute bestehenden
Potenzials durch den Einbau von Anlagen zur Erzeugu ng von Strom und Wärme aus
erneuerbarer Energie; und ermöglicht Energiegenosse nschaften oder Unternehmen
vor Ort die Nutzung dieses Potenzials.“
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat damit wegweise nde Entscheidungen bereits
getroffen, um Treibhausgasneutralität im direkten H andlungsbereich zu ermöglichen.
Diese Transformationspfade gilt es fortwährend zu b eschreiten und in die Handlungs-
ebene zu übertragen. Die treibhausgasneutrale Stadt verwaltung verfügt damit im Ziel-
jahr 2035 über einen sanierten Gebäudebestand, der, wo technisch und wirtschaftlich
sinnvoll, mit Photovoltaik und/oder Begrünung der D ächer und Fassaden ausgestattet
ist.
4.1.2 Kommunaler Fuhrpark
Wesentliche Potenziale im Bereich des kommunalen Fu hrparks liegen neben der prio-
ritär zu berücksichtigen Vermeidung von Fahrten in der Nutzung alternativer Antriebe.
Für das Bilanzjahr 2018 entfallen 8.114 MWh auf Die sel, 398 MWh auf Benzin und
nur knapp 4 MWh auf Strom. An den THG-Emissionen des kommunalen Fuhrparks von
2.768 tCO
2e haben damit Dieselverbräuche mit 2.641 tCO 2e einen hohen Anteil von
über 95 %, wohingegen die Benzinverbräuche mit 125 tCO 2e auf 4,5 % kommen. Die
THG-Emissionen aus dem Stromverbrauch sind damit, v or allem unter Berücksichti-
gung der Nutzung von Ökostrom, zu vernachlässigen, denn sie liegen mit knapp 40 kg
deutlich unter einer Tonne (s. a. Kapitel 3.1, S.17 ). Bei konventioneller Stromversor-
gung würden die Emissionen der Strombedarfe im Bere ich Verkehr allerdings bei
knapp über zwei Tonnen liegen.
Mit der Mobilitätsordnung (MobO), die im April 2018 beschlossen wurde ( MagV:
2018/0132 ) wurde eine Grundlage für einen nachhaltigen Ausba u der städtischen
Mobilität gesetzt. Sie beinhaltet Fuhrparkanalysen, die Umrüstung dieses und die
Verstetigung des betrieblichen Mobilitätsmanagement s. Vor diesem Hintergrund ist
der kommunale Fuhrpark, sofern in der Zwischenzeit nicht bereits geschehen, weiter
und unter verstärkter Berücksichtigung alternativer Antriebe, zu optimieren. Gerade
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
40
im Bereich großer Fahrzeuge (Baumaschinen, etc.) is t der Einsatz von alternativen
Technologien zu überprüfen und es sind Fahrten auf Basis fossiler Kraftstoffe zu ver-
meiden oder effizient(er) abzuwickeln. Im Maßnahmen katalog wurde dies berücksich-
tigt. Eine detaillierte kommunale Fuhrparkanalyse w ar nicht Teil des Klimaschutzkon-
zeptes. Der Ausbau und die Verstetigung des Fuhrpar kmanagements könnte die Rah-
menbedingungen kommunaler Fahrten zielführender ste uern und auch zukünftig
sicherstellen, dass Fahrten so umwelt- und klimafre undlich wie möglich gestaltet wer-
den. Weiterhin kann auf diese Weise die Auslastung einzelner Fahrzeuge erhöht wer-
den. Die MobO Darmstadt beinhaltet hier bereits wic htige Handlungsschritte, unter
anderem werden die Fahrzeugflotten verschiedener Fa chbereiche zentralisiert und in
ein einheitliches Flottenmanagement überführt.
Neben der Fuhrparkumstellung auf alternative Antrie bstechnologien kann ebenfalls
geprüft werden, ob spezifische Dienstfahrten gänzli ch auf andere Verkehrsträger zu
verlagern sind. Vor allem kurze Wege innerhalb des Stadtgebietes eignen sich für eine
Abwicklung mittels des Umweltverbundes. Dabei könne n u. a. die Dienstfahrräder
zum Einsatz kommen, die als Lösung für den Bereich der Nahmobilität in den be-
triebseigenen Fuhrpark verstärkt mit aufgenommen we rden. Darüber hinaus können
auch Angebote aus dem Bereich des ÖPNVs weiter inte griert werden. Positiv hervor-
zuheben ist an dieser Stelle, dass bereits allen Be schäftigten der öffentlichen Verwal-
tung ein kostenloses Jobticket für den gesamten RMV -Bereich durch die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt angeboten wird. Basierend au f der Fahrtzeit ist in Einzelfällen
der geeignete Verkehrsträger zu wählen. In diesen B ereichen ist die Wissenschafts-
stadt Darmstadt bereits aktiv und bietet beispielsw eise bereits ein kostenloses Jobti-
cket an, was im Sinne der Zielerreichung der Treibh ausgasneutralität und im Rahmen
der kommunalen Vorbildfunktion unbedingt beibehalte n werden sollte. Weitere Maß-
nahmen zur Abwicklung kommunaler Fahrten über den U mweltverbund sind zu prüfen
und weiter zu vertiefen. Dafür müsste aber auch sic hergestellt sein, dass Gebäude im
direkten Handlungsbereich entsprechend an das ÖPNV- Netz angeschlossen und fuß-
läufige Erreichbarkeiten von Haltepunkten gegeben s ind, damit Fahrten über den
ÖPNV abgewickelt werden können. Dies ist in der Reg el für Stadthäuser bereits der
Fall, für Liegenschaften des EAD, allerdings nur bedingt.
Einen weiteren Beitrag zur besseren Auslastung vorh andener Fahrzeuge kann die ver-
stärkte Nutzung von Car-Sharing Fahrzeugen beisteue rn, dies erfolgt ebenfalls teilwei-
se bereits. Neben einer Reduktion des Fuhrparks füh rt Car-Sharing durch die kilome-
tergenaue Abrechnung häufig zu einem bewussteren Um gang mit motorisierter Mobi-
lität und so zu einer Reduktion der Personenkilomet er. Durch eine Ankermiete können
die Car-Sharing-Fahrzeuge häufig auch außerhalb der Dienstzeiten durch Mitarbeiter
genutzt werden und bieten so zudem das Potenzial, P rivatfahrzeuge der Angestellten
zu ersetzen.
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstl eistungen Darmstadt (EAD) ist
hier bereits aktiv. Zur Weiterentwicklung der Elekt romobilität hat der EAD Rahmenver-
träge mit mehreren Lieferanten aus der Automobilind ustrie zur Beschaffung von Elekt-
rofahrzeugen als Ersatz für Dieselfahrzeuge für säm tliche Bedarfsstellen der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ausgeschrieben. Es werden be reits seit ca. vier Jahren Elekt-
rofahrzeuge aus den Rahmenverträgen abgerufen. In 2 021 wurden Rahmenverträge
neu ausgeschrieben, um auch die Beschaffung von Ele ktrofahrzeugen mit einem zu-
lässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zu regeln. Zudem wurde ein Rahmenvertrag zum
Umbau von bestehenden Verbrenner-Fahrzeugen auf Ele ktroantrieb ausgeschrieben,
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
41
um einigen Fahrzeugen dadurch ein zweites, umweltfr eundliches Leben (Second Life)
zu geben, wodurch ein hohes Potenzial für den Klima schutz und dem Ressourcenma-
nagement bereits Rechnung getragen wird. Dieser Umb au erfolgt derzeit für zwei
Müllfahrzeuge, ein Abrollkipperfahrzeug und vier PKW.
Insgesamt kann für den Bereich des kommunalen Fuhrp arks von einer Einsparung von
mindestens 25 % ausgegangen werden, sodass die THG- Emissionen um mindestens
700 tCO 2e gegenüber 2018 in diesem Bereich gesenkt werden k önnten. Weitere Sen-
kungen werden auch von den zukünftigen Förderkuliss en und Technologie-
Entwicklungen im Bereich der alternativen Antriebe abhängen. Wird davon ausgegan-
gen, dass bis 2035 eine nahezu vollständige Dekarbo nisierung (ca. 90 %) des Fuhr-
parks erreichbar ist, so könnten bis 2035 ca. 87 % der THG-Emissionen gegenüber
2018 eingespart werden. Das entspräche knapp 2.400 t.
Klimafreundliche kommunale Mobilität setzt also pri oritär auf Verkehrsvermeidung
und -reduzierung, versucht die Fahrten, die notwend ig sind, möglichst über den Um-
weltverbund (Radverkehr/Jobticket bzw. ÖPNV) abzuwi ckeln und setzt in den Berei-
chen, in denen motorisierte Fahrten auch zukünftig unabdingbar sind, auf alternative
Antriebe, sofern technisch sinnvoll und möglich. De nnoch ist bis 2035 davon auszu-
gehen, dass auch noch vereinzelnd fossile Energieträger zum Einsatz kommen (v.a. im
Bereich Schwerlast).
4.1.3 Beschaffungswesen
Einflüsse des kommunalen Beschaffungswesen werden w egen der BISKO Systematik
nicht unmittelbar ermittelt, da im Rahmen dieser Sy stematik vor allem leitungsge-
bundene Energieträger bilanziert werden, die über d ie Netzbetreiber oder über das
kommunale Energiemanagement erfasst und messbar gem acht werden können. In der
Bilanz sichtbar wird damit beispielsweise der Einsa tz energiesparender Geräte, der
sich auf kommunale Energieverbräuche auswirkt. Ande re Punkte, wie klimafreundliche
Ernährung, der Einsatz von umweltfreundlichem Druck papier oder das Verwenden
bestimmter Reinigungsmittel können bilanziell nicht berücksichtigt werden.
Um möglichst alle anthropogenen Einflüsse auf das K lima bestmöglich zu mindern,
wird sich das kommunale Beschaffungswesen ebenfalls einer klimaschutzbezogenen
Prüfung unterziehen. Ziel sollte es dabei sein, das s das komplette Beschaffungswesen
auf klimabezogene Auswirkungen evaluiert wird und a uf Basis dessen Anpassungen
vorgenommen werden. Im Rahmen der Projektarbeit zur Neuaufstellung hat sich her-
ausgestellt, dass das Beschaffungswesen an vielen S tellen noch nicht standardisiert
oder überhaut datentechnisch erfasst wird. Damit la g auch keine quantitative Daten-
grundlage zur Ermittlung spezifischer Potenziale fü r diesen Bereich vor, sodass dieser
im weiteren Verlauf des Klimaschutzkonzeptes vernachlässigt werden muss.
Aus dieser Sachlage ergibt sich damit bereits die M aßnahme, dass kommunale Be-
schaffungswesen datentechnisch zu operationalisiere n und einheitliche, klimaschutz-
bezogene Standards für dieses auf Grundlage der Erh ebungen zu etablieren. Dies
wurde im Bereich des Maßnahmenkataloges für den dir ekten Handlungsbereich be-
rücksichtigt und bezieht sich, neben dem klassische n Beschaffungswesen, auch auf
Vergabeverfahren sowie Wettbewerbe, die von der Wis senschaftsstadt Darmstadt
durchgeführt werden. Möglichkeiten in diesen Zusamm enhängen klimaschonender zu
agieren, sind daran anknüpfend zu prüfen. (s. Maßnahme I – 1.7, S.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
42
42).
Anzudenken ist, dass elektronische Geräte und Leuch tmittel ausschließlich in den
höchsten Effizienzstandards gekauft werden und bei sämtlichen Beschaffungen auf
klima- bzw. umweltschutzzertifizierte Produkte zurü ckgegriffen wird, sofern dies nicht
bereits erfolgt. Gleichzeitig sollte auf die Region alität der Produkte geachtet werden,
um entlang der Herstellungskette Umwelteinflüsse zu minimieren.
4.2 Entwicklung und Szenarien der Energieeinsparung im direkten
Handlungsbereich
Da über die Einsparungen im Beschaffungswesen aufgr und mangelnder Datenlage
bilanziell nur bedingt Aussagen getroffen werden kö nnen und diese einen vergleichs-
weise geringen Anteil an den Gesamtemissionen im di rekten Einflussbereich des Ma-
gistrats haben, können vor allem für die Gebäude un d Liegenschaften, Szenarien auf-
gezeigt werden. Die Szenarien zur Energieeinsparung ergeben sich vor allem auf
Grundlage bisheriger Beschlüsse, der VDI-Analyse sowie der anvisierten Zielerreichung
von Treibhausgasneutralität im direkten Handlungsbe reich des Magistrats bis 2035.
Für den kommunalen Fuhrpark wird ebenfalls ein Szen ario zur Energieeinsparung
aufgezeigt.
Dabei werden die Daten der aktuellsten Bilanz von 2 018 als Grundlage und Aus-
gangspunkt genommen, da sie über die höchste Dateng üte verfügen und im Rahmen
der Bilanzfortschreibung entsprechend ausführlich erhoben wurden.
6
4.2.1 Gebäude im direkten Handlungsbereich
Zentrale Aufgabe wird es sein, den Gebäudebestand i m direkten Handlungsbereich
nach bestmöglichen Effizienzstandards zu sanieren u nd gleichzeitig die Energiever-
sorgung bis spätestens 2035 auf dekarbonisierte Fer nwärme bzw. Nahwärme oder
Umweltwärmenutzung umzustellen. Allerdings sind auc h im Strombereich Einsparun-
gen anzustreben. Dazu beitragen können bspw. niedrigschwellige Maßnahmen wie das
Reduzieren und Vermeiden von Standbybetrieb elektrischer Geräte (ungenutzte Geräte
können entweder komplett ausgeschaltet oder sogar v om Stromnetz getrennt wer-
den). Für die Zeit bis 2035 sind alternative Brenns toffe einzusetzen. Viele kommunale
Liegenschaften beziehen in diesem Zusammenhang bere its ein kompensiertes Gas-
produkt (Ökogas). Aufgrund der kritischen Diskussio n zum Thema Kompensation von
THG-Emissionen mit Hilfe geografisch weit entfernte n Ausgleichsmaßnahmen sind
alternative Produkte wie beispielsweise Biogas oder sog. „Windgas“ zu prüfen, die
direkt vor Ort weniger Emissionen zur Folge haben. Zentrale Aufgabe wird es sein,
fossile Energieträger (wie konventionelles Gas oder Heizöl) zu substituieren. Aufgrund
der Heterogenität des Gebäudebestands und der räuml ichen Lage derer, obliegt eine
genaue Analyse der Einzelfallbetrachtung.
6 Diese Daten aus der Bilanz 2018 weichen von den Da ten der VDI-Analyse ab, da Gebäude, die
seit 2018 nicht mehr in Nutzung sind, nicht mehr in der VDI-Analyse berücksichtigt wurden.
Gleichzeitig kamen neue Gebäudenutzungen hinzu oder Energiebedarfe haben sich (z. B. durch
Bautätigkeiten oder Sanierung) geändert. Welche Geb äude in die Bilanz eingingen, ist nicht
überliefert. Auch wurden bei der VDI-Analyse, sofer n sinnvoll, neuere Daten verwendet; vor al-
lem dann, wenn für 2018 keine brauchbaren Daten vor lagen und ersichtlich war, dass dort Er-
hebungsfehler vorliegen. Die Daten lassen allerdings einen Überblick zu.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
43
Abbildung 4-3: Szenarien für Energiebedarfe und THG-Emissionen im Bereich des kommunalen Ge-
bäudesektors
Die Abbildung 4-3 (S.43) zeigt, dass die größten TH G-Emissionsminderungen durch
Sanieren und einen Energieträgerwechsel erzielt werden können. Es wird von der unter
Kapitel 4.1.1 (S.35) genannten Sanierungsrate von 6 % ausgegangen (entspricht ca.
4-5 Gebäude(-komplexe) im Jahr). Insgesamt können s o 91 % der THG-Emissionen
eingespart werden. Voraussetzung dafür ist, dass di e Stromversorgung auch weiterhin
aus Ökostrom besteht.
Würde lediglich die Sanierung durchgeführt und stat t des Energieträgerwechsels,
kompensierte Energieprodukte eingesetzt werden, kön nten rechnerisch ca. 81 % der
THG-Emissionen eingespart werden. Dies zeigt, dass im Sinne der Definition von
Treibhausgasneutralität als erstrebenswerter Pfad b is 2035 die Kombination aus Sa-
nieren und Umstellung der genutzten Energieträger z u favorisieren ist. Ein möglicher
Umsetzungspfad bis 2035, der dieser Erkenntnis (San ierung und Energieträgerwech-
sel) Rechnung trägt, könnte wie folgt aussehen.
63.244
8.422
47.852
5.931
47.852
1.681
47.852
600
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
Energieverbrauch
Emissionen
Energieverbrauch
Emissionen
Energieverbrauch
Emissionen
Energieverbrauch
Emissionen
2018 2035
Sanierung
2035
konventionell/
Kompensation
2035
Energieträger-
wechsel
MWh | t
Vergleich Szenarien Energie und Emissionen
Ökostrom Heizöl EL
Ökogas Wärmenetze - dekarbonisiert
Fernwärme Wärmepumpe Ökostrom
Biogase Nahwärme
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
44
Abbildung 4-4: Absenkpfad der Endenergiebedarfe und THG-Emissionen für die kommunalen Liegen-
schaften nach Energieträgern im Szenario Energieträgerwechsel bis 2035 inklusive Zwischenziele für
die Jahre 2025 und 2030
Das dargestellte Szenario (Abbildung 4-4, S.44) geh t davon aus, dass die Wissen-
schaftsstadt bis 2030 weiterhin Ökogas als Brückenp rodukt bezieht. Der Anteil von
Ökogas sollte stetig bis 2030 durch regenerative En ergieträger substituiert werden.
Gleiches gilt für Heizöl, welches ebenfalls bis 203 0 vollständig im Wärmemix substitu-
iert werden muss. Dafür wird in großen Teilen dekar bonisierte Fernwärme vorgesehen
(26.000 MWh). In Bereichen, wo kein Anschluss an di e dekarbonisierte Fernwärme
möglich oder sinnvoll ist, sind Alternativen zu sch affen (z. B. durch Umweltwär-
me/Wärmepumpen; hier: 7.000 MWh). Auch der Anteil a n Biogas wird gemäß Szena-
rio zwischen 2030 und 2035 reduziert, im Jahr 2035 in diesem Szenario aber noch
einen Anteil von rund 3.300 MWh haben. Der Rückgang im Bereich Biogas erfolgt
über Einsparungen durch Sanierungen und durch den A nschluss an das dekarboni-
sierte Fernwärmenetz und/oder über die Nutzung von Umweltwärme, die prioritär für
den Wärmemix zu integrieren sind. Gleiches gilt für die Verbräuche konventioneller
Fernwärme, die bis 2035 ebenfalls durch Sanierungen reduziert und in ihren verblei-
benden Bedarfen v.a. durch dekarbonisierte Fernwärm e ersetzt werden. Der notwen-
63.244
8.422
58.177
5.437
54.764
3.498
47.852
600
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
Energieverbrauch
Emissionen
Energieverbrauch
Emissionen
Energieverbrauch
Emissionen
Energieverbrauch
Emissionen
2018 2025 2030 2035
MWh | t
Entwicklung Energiebedarfe und Emissionen für die
kommunalen Liegenschaften nach Energieträgern im
Szenario Energieträgerwechsel
Ökostrom Heizöl EL
Ökogas Wärmenetze - dekarbonisiert
Fernwärme Wärmepumpe Ökostrom
Biogase Nahwärme
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
45
dige und in diesen Szenarien anvisierte Energieträg erwechsel setzt allerdings voraus,
dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt bis 2035 ents prechende Produkte zur Wär-
meversorgung zur Verfügung gestellt werden. Andernf alls wird die maximal mögliche
Einsparung an THG-Emissionen nicht erreicht. Die St romverbräuche bleiben im Be-
trachtungszeitraum konstant (Effizienzgewinne und E insparungen werden durch ver-
stärkte und breitere Nutzung ausgeglichen), tragen im Bereich der THG-Emissionen
aufgrund des Bezugs von Ökostrom mit 119 t aber nur bedingt zu den Gesamtemissi-
onen bei.
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, d ass durch die Bilanzierung von
Ökostrom und Ökogas, die Bilanzierungsmethodik BISK O verlassen wird. Diese sieht
eine Bilanzierung nach Bundesenergieträgermix vor. Nach dieser Bilanzierungssyste-
matik (und v. a. den dort zugrundeliegenden Emissio nsfaktoren; s. Tabelle 3-1, Seite
20) ist eine Treibhausgasneutralität bis 2035 aber nicht realistisch darstellbar. Dies
liegt primär am voraussichtlich zu langsamen Ausbau der Erneuerbaren Energien im
Strombereich und dem damit verbundenen ungünstigen prognostizierten Bun-
desstrommix.
Im Zieljahr 2035 sollten die kommunalen Gebäude nur noch 47.852 MWh/a benöti-
gen. Dies stellt gegenüber 2018 eine Minderung von 24 % und gegenüber 1990 eine
Minderung von 43 % dar.
Übersetzt in THG-Emissionen würde dies bedeuten, da ss bis zum Zieljahr 2035 rund
93 % der THG-Emissionen gegenüber 2018 und 98 % geg enüber 1990 im Bereich der
Gebäude eingespart werden können. Im Zieljahr 2035 würden die Gebäude damit
noch über THG-Emissionen von 600 tCO
2e/a verfügen. Diese resultieren aus den zum
Einsatz kommenden Energieträgern Ökostrom, Umweltwä rme (mit Ökostrom), Biogas
und dekarbonisierte Fernwärme. Zwar sind die Emissionsfaktoren dieser Energieträger
sehr gering, aber nicht Null (s. Tabelle 3-1, S.20) . Um eine Neutralität zu erlangen,
müsste diskutiert werden, wie diese verbleibenden E missionen ausgeglichen bzw.
möglichst auf dem Stadtgebiet kompensiert werden kö nnten (vgl. Maßnahme I – 1.9
aus Abschnitt Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. .: Workshops:
Kompensation verbleibender THG-Emissionen im direkten Einflussbereich).
4.2.2 Kommunaler Fuhrpark
Die Abfrage der kommunalen Fahrzeuge für das Jahr 2 020 hat ergeben, dass von den
112 PKW der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bereich des EAD bisher 43 % mit
Strom betrieben werden. Die restlichen verursachen mit einem Dieselverbrauch von
rund 4.700 Litern zwar nur knapp 15 t Treibhausgase inkl. Vorkette, diese Verbräuche
könnten dennoch durch Elektrifizierung gesenkt werd en. Eine Elektrifizierungsrate von
mindestens 90 % im Bereich PKW ist bis 2035 anzustreben.
Den größten Beitrag an den THG-Emissionen liefern d ie LKW über 7,5 t wie Müllfahr-
zeuge usw. mit einem Verbrauch von mehr als 500.000 Liter Diesel. Dieser Verbrauch
entspricht rund 1.600 t THG-Emissionen. Auch die 24 Kehrmaschinen weisen mit
rund 155.000 Litern Diesel einen hohen Verbrauch au f. Das entspricht 500 t an
Treibhausgasen. Der Elektrifizierungsgrad bei den K ehrmaschinen (derzeit 4 %) sollte
gesteigert werden. Auch die 15 Schulbusse des EAD w eisen mit knapp unter 46.000
Litern Diesel im Fahrzeugpool recht hohe Verbräuche auf. Auch hier sollte die Elektri-
fizierungsrate weiter vorangetrieben werden.
Dass der EAD bereits Anstrengungen zur umweltfreund lichen Abwicklung kommunaler
Fahrten unternimmt, wurde bereits weiter oben kennt lich gemacht. Auch sind die Die-
selverbräuche insgesamt im Jahr 2020 gegenüber 2018 rückläufig und weisen in eini-
gen Bereichen sogar deutliche Rückgänge auf (v. a. PKW, Busse, LKW < 3,5 t). Aller-
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
46
dings sind die Dieselverbräuche in 2020 im Bereich der Kehrmaschinen und Zugma-
schinen durch zusätzliche Aufträge gegenüber 2018 gestiegen.
Eine besondere Rolle spielen in diesem Zusammenhang die freiwillige und die Berufs-
feuerwehr. Zusammen verfügen sie über 6 PKW, 14 Tra nsporter/Busse, 27 LKW und
einen Kran. Einige Fahrzeuge und dementsprechend Ve rbräuche sind dem Katastro-
phenschutz zugeordnet bzw. im Eigentum des Bundes/L andes und somit nicht im
Einflussbereich des Magistrats. Mit unter 200 t an Treibhausgasen sind die Verbräu-
che dennoch überschaubar. Hier gilt es vor allem do rt, wo es sinnvoll ist, alternative
Antriebe einzusetzen. Dennoch wird für flexible Not falleinsätze eine Dekarbonisierung
und der Einsatz alternativer Antriebe bis 2035 weni g realistisch sein. Die Potenziale
liegen hier vor allem im Bereich der PKW. Sollten s chwerlastige Feuerwehrfahrzeuge
ausgetauscht oder neugekauft werden, sind alternati ve Antriebe – sofern möglich – zu
bevorzugen. Im Bereich der Feuerwehr ist also damit zu rechnen, dass auch zukünftig
noch fossile Antriebstechnologien Verwendung finden , wenngleich diese möglichst auf
ein Minimum zu begrenzen sind und geprüft werden ka nn ob alternative Kraftstoffe
für diese spezielle „Nische“ eingesetzt werden können.
Insgesamt kann für den Bereich des kommunalen Fuhrp arks von einer Einsparung von
mindestens 25 % ausgegangen werden, sodass die THG- Emissionen um mindestens
700 Tonnen gegenüber 2018 in diesem Bereich gesenkt werden könnten. Weitere
Senkungen werden auch von den zukünftigen Förderkul issen und Technologieschüben
abhängen. Gerade für größere Fahrzeuge (Baumaschine n, LKW, etc.) besteht die Auf-
gabe darin, stetig umweltfreundliche und wirtschaft liche Technologien zu berücksich-
tigen und einzusetzen (z.B. Erkenntnisse aus dem Pi lotvorhaben zur Produktion von
Wasserstoff über das Müllheizkraftwerk Darmstadt). Auch wird die zukünftige Entwick-
lung der Energiebedarfe und THG-Emissionen im Wesen tlichen von den Fahrbedarfen
abhängig sein. Daher wird ein wesentlicher Handlung sauftrag auch darin bestehen, zu
prüfen, inwiefern Fahrten reduziert werden können. Dieser Handlungsauftrag steht im
Zusammenhang mit der Einrichtung eines kommunalen F uhrparkmanagements, um
sicherzustellen, dass Fahrten so umwelt- und klimaf reundlich wie möglich gestaltet
werden und die bestmögliche Auslastung der Fahrzeuge gegeben ist.
Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass sich a ufgrund der bundesweiten Dring-
lichkeit und Notwendigkeit der Dekarbonisierung von sämtlichen Fuhrparks Liefereng-
pässe ergeben können, die zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umset-
zung führen können. An dieser Stelle sind übergeord nete Ebenen gefordert, entspre-
chende Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass der br eitenwirksame Umbau von
Fahrzeugflotten erfolgen kann.
Ein positives Vorzeigebeispiel ist der Umbau von al ten Fahrzeugen des EAD zu Elekt-
rofahrzeugen. Der Darmstädter Kommunalbetrieb EAD h at die kommunale Flotte von
Darmstadt von 450 Fahrzeugen bereits zu einem Fünft el auf E-Antriebe umgestellt,
bei PKW und Kleintransporter liegt die Quote schon nahe 50 % (electrive.net, 2021).
Der Fuhrpark gestaltet sich dabei äußerst divers, v on Lastenrädern über Kehrfahrzeu-
ge bis hin zu LKW. Neben der Neuanschaffung und Umr üstung auf Elektroantrieb
werden die notwendige Ladeinfrastruktur mithilfe vo n Fördermitteln ausgebaut und
eine interne Buchungsplattform aufgebaut.
Sollten die benötigten übergeordneten Rahmenbedingu ngen gegeben sein, alternative
Technologien vollumfänglich ausgeschöpft und maxima le Anstrengungen unternom-
men werden können, kann davon ausgegangen werden, d ass bis 2035 rund 87 Pro-
zent der THG-Emissionen eingespart werden. Das ents präche einer THG-Einsparung
von rund 2.400 t und würde bedeuten, dass mindesten s 90 Prozent der Fahrten mit
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
47
der kommunalen Flotte über alternative Antriebe abg ebildet wird. Entsprechend wür-
de sich folgender der in Tabelle 4-2 (S.47) aufgezeigte Reduktionspfad ergeben.
Tabelle 4-2: Entwicklung der THG-Emissionen des kommunalen Fuhrparks
Sek tor Stand
1990
[t]
Stand
2018
[t]
Stand
2018
(nach
Anrechnung
Ökostrom)
[t]
Ziel
2025
[t]
Ziel
2030
[t]
Ziel
2035
[t]
Minderung
2018-2035
[%]
Minderung
1990-2035
[%]
Kommunaler
Fuhrpark
Keine
Daten
2.768 2.766 2.211 1.286 360 87 % -
4.2.3 Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für den direkten Handlungs-
bereich
Für den direkten Einflussbereich des Magistrats werden folgende Belange bis 2035 für
die Erlangung von Treibhausgasneutralität zentral sein.
1. Gebäude und Liegenschaften: Zentrale Aufgabe wird es sein, den Gebäudebe-
stand im direkten Handlungsbereich nach bestmöglich en Effizienzstandards
zu sanieren und gleichzeitig die Energieversorgung bis spätestens 2035
schwerpunktmäßig auf dekarbonisierte Fernwärme umzu stellen. Die Sanie-
rungsrate soll mindestens 6 %/a betragen, es ist da mit angestrebt ca. 4-5 Ge-
bäude(-Komplexe) oder Liegenschaften pro Jahr energ etisch zu erneuern. Für
die Zeit bis 2035 sind alternative Brennstoffe einz usetzen (Ökogas oder Bio-
gas). Beschlüsse des Magistrats, dass im kommunalen Gebäudebestand bis
2035 ein Heizwärmebedarf im Durchschnitt von unter 70 kWh/(m
2 a) als Ziel-
wert erreicht wird und darüber hinaus im Einzelfall , bei geeigneten Liegen-
schaften (im Hinblick auf die Heterogenität des Geb äudebestandes), sogar nur
35 kWh/(m² a) angestrebt wird, sind zu berücksichti gen. Der Bezug von
Ökostrom ist ein wichtiger Baustein, der bereits seit 2008 sukzessiv erfolgt.
2. Kommunaler Fuhrpark: Der kommunale Fuhrpark sollte unter verstärkter Be -
rücksichtigung alternativer Antriebe, sofern möglic h, optimiert werden. Gerade
im Bereich großer Fahrzeuge (Baumaschinen, etc.) is t der Einsatz alternative
Technologien zu prüfen. Die bisherigen Anstrengunge n zur Umrüstung beste-
hender Fahrzeuge sind hier besonders positiv hervor zuheben. Der Umbau von
alten Fahrzeugen des EAD zu Elektrofahrzeugen hat w ichtige Vorbildwirkung.
Das bereits vorhandene Fuhrparkmanagement gilt es w eiter auszubauen und
zu optimieren um die Rahmenbedingungen kommunaler F ahrten noch zielfüh-
render zu steuern. Priorität hat allen voran aber d ie Vermeidung von Fahrten
bzw. die umweltfreundliche Abwicklung von Fahrten ( z. B. über den Umwelt-
verbund).
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich
48
3. Beschaffungswesen: Aufgrund der Datenlage konnten für das Beschaffung s-
wesen keine quantitativen Potenziale ermittelt werd en. Aus dieser Sachlage
ergab sich damit bereits die Maßnahme, dass kommuna le Beschaffungswesen
datentechnisch zu operationalisieren und einheitlic he, klimaschutzbezogene
Standards für dieses auf Grundlage der Erhebungen z u etablieren. Ziel wird es
sein, dass Beschaffungswesen so klimafreundlich und auch unter sozialen Ge-
sichtspunkten nachhaltig und klimagerecht wie mögli ch auszurichten und die
Klima- sowie Umwelteinflüsse auf ein Minimum zu reduzieren.
Tabelle 4-3: Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für den direkten Handlungsbereich
Direkter Handlungsbereich
Beschaffungswesen
Beschaffungswesen Datenerfassung und Erarbeitung von Standards für ein
umwelt- und klimafreundliches Beschaffungswesen
Kommunaler Fuhrpark
Minderung
Fahrleistung
Minderung und effizientere Abwicklung der Fahrkilometer
mit fossilen Antrieben. Stetige Überführung in alternative
Antriebe.
Anteil alternativer
Antriebe an der
Fahrleistung
Alternative Antriebe sind zu berücksichtigen, sofern mög-
lich. Für kommunale PKW sollte eine Elektrifizierungsrate
von über 90 % angestrebt werden (derzeit 43 %).
Liegenschaften
Sanierung
Sanierungsrate von 6 %
Bestmögliche Sanierungstiefe
4-5 Gebäude(-komplexe) im Jahr; mögliche prioritäre
Rangfolge nach VDI-Analyse und Sanierungsfahrplänen
IDA
Stromversorgung Ausschließlich Ökostrom
Wärmeversorgung
Ausstieg aus Heizöl bis 2030
Bezug von Ökogas als Brücke bis 2030
Substitution konv. Wärmeversorgung bis 2035 durch: De-
karbonisierte Fernwärme, Umweltwärme, Biogas
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
49
5 POTENZIAL- UND SZENARIENANALYSE FÜR DIE GESAMT-
STADT
5.1 Transformationspfade in der Gesamtstadt (indirekter Einfluss-
bereich des Magistrats)
Folgend werden die Einsparpotenziale der Wissenscha ftsstadt Darmstadt im indirek-
ten Einflussbereich des Magistrats – also private H aushalte, Wirtschaft und Verkehr –
betrachtet und analysiert. Dabei werden zunächst gr undlegende Transformationspfa-
de und Handlungsräume dargestellt, hier werden zum Teil bereits Szenarien genannt:
Zum einen das „Trend“-Szenario, welches keine bzw. geringe Veränderungen in der
Klimaschutzarbeit vorsieht und zum anderen das „Kli maschutz“-Szenario, welches
starke Veränderungen in Richtung Klimaschutz progno stiziert. In den darauffolgenden
Kapiteln werden, vor dem Hintergrund der Zielstellu ng der Treibhausgasneutralität bis
2035, die Szenarien weiter ausgebaut und spezifiziert.
Entscheidend ist, dass zur Zielerreichung die Bürge rschaft, Gewerbetreibende, Unter-
nehmen und alle weiteren Akteure im Stadtgebiet die in ihrem Handlungsbereich lie-
genden Möglichkeiten ausschöpfen und sich ergebende Einspar- und Effizienzsteige-
rungspotenziale nutzen. Der Einfluss der Stadtverwa ltung ist in diesem Bereich gering
und ein Gelingen der Klimaschutzarbeit ist in hohem Maße vom Mitwirken und von
der Eigeninitiative aller vor Ort beteiligten Akteure abhängig.
5.1.1 Private Haushalte
Gemäß der Energie- und THG-Bilanz der Wissenschafts stadt Darmstadt entfallen im
Jahr 2018 rund 28 % des Endenergiebedarfs (vgl. Kap itel 3.2.1.1, S.22) sowie 25 %
der THG-Emissionen (vgl. Kapitel 3.2.2.1, S.26) auf den Sektor der privaten Haushal-
te. Diese Bedarfe und Emissionen gilt es so weit wi e möglich zu reduzieren. Ein erheb-
liches THG-Einsparpotenzial der privaten Haushalte liegt in den Bereichen Gebäudeef-
fizienz sowie -sanierung (im Besonderen durch einen Wechsel des Energieträgers für
die Wärmeversorgung) und Einsparungen beim Strombedarf.
Sanierungsarbeiten sind die mit Abstand wichtigste Maßnahme, um den Endenergie-
bedarf signifikant zu senken. Wichtig ist dabei nic ht nur die Anzahl an sanierten Ge-
bäuden, sondern auch der dabei zum Einsatz kommende energetische Standard.
Themen wie flächensparendes Wohnen oder verschieden e Formen von Wohngemein-
schaften beispielsweise würden ebenfalls Einsparung en zuträglich sein, sind aber in-
dividuelle Entscheidungen, die von einer Kommune nur bedingt zu beeinflussen sind.
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass Mi eter*innen, gerade in urbanen
Ballungsgebieten mit hoher Wohnraumnachfrage, von d en Entscheidungen, gesetzten
Rahmenbedingungen sowie Renovierungs- und Sanierung stätigkeiten der Vermieten-
den abhängig sind. Effizienzpotenziale ergeben sich in diesen Kontexten vor allem im
Bereich eigener Konsummuster (z. B. Nutzen energies parender Geräte und angepass-
tes Heizverhalten). Entsprechend können zwar Maßnah men zur Sensibilisierung im
Bereich Energiesparen hilfreich sein, die konkrete Umsetzung obliegt aber dennoch
jeder und jedem selbst. Gleichzeitig ergeben sich K onstellationen, die zu negativen
Nebeneffekten führen können (z. B. Verzicht auf Hei zen und Schimmelbildung auf-
grund dauerhaft zu niedriger Raumtemperatur). Eine automatisierte Lüftungsanlage
mit Wärmerückgewinnung könnte hier zwar teilweise A bhilfe schaffen, bei generell
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
50
deutlich zu niedrigen Raumtemperaturen ist aber auc h mit einer solchen Anlage mit
zu hohen Raumluftfeuchtigkeiten zu rechnen.
Die größten Hebel einer Kommune im Bereich der priv aten Haushalte liegen somit
darin, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um Gebäudeeigentümer*innen
von energetischen Sanierungen zu überzeugen, sie zu beraten und zu unterstützen. So
werden negative Nebeneffekte, wie oben erwähnt, min imiert und zur Energieeffizienz
beigetragen. Dabei ist darauf zu achten, dass die M odernisierungstätigkeiten nicht zu
deutlichen Mietpreissteigerungen (Warmmiete), Verdr ängungs- und Segregationspro-
zessen führen. Finanzielle Unterstützungen der Gebä udeeigentümer*innen könnten
hierfür Abhilfe leisten und dazu führen, dass die M odernisierungskosten nicht an die
Mietenden weitergeben werden Bundesweite Fördermögl ichkeiten existieren bereits
und könnten durch die Stadt beworben oder ergänzt u nd unterstützt werden. Des Wei-
teren könnte die Schaffung einer Anlaufstelle auf S tadtebene für Fragen rund um die
Auswahl geeigneter Förderprogramme hilfreich sein.
Wichtig ist es, bei den Sanierungsmaßnahmen auf ein e ganzheitliche Gebäudebe-
trachtung mit Berücksichtigung klimafreundlicher He izungstechnik zu achten. Dies ist
besonders wichtig, da Gebäudemodernisierungen oftma ls nicht zeitlich unmittelbar
nacheinander erfolgen, obwohl viele Maßnahmen effiz ient zusammen abgewickelt
werden könnten. Auch sollten nach Möglichkeit nachh altige bzw. wiederverwertbare
oder idealerweise wiederverwendbare Baustoffe eingesetzt werden.
Weiterhin sind Möglichkeiten dezentraler und erneue rbarer Energieerzeugung aufzu-
zeigen. Konflikte mit dem Denkmalschutz sind mit We itblick und Beteiligung wichtiger
Akteur*innen transparent auszuhandeln und zu lösen. Der Modernisierungskonvoi der
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die zu erstellen den Quartierskonzepte mit Sanie-
rungsmanagement sind hier wertvolle Angebote, die i n die breite Öffentlichkeit getra-
gen werden müssen. Mit diesen Maßnahmen könnte auch dem Fachkräftemangel, der
erforderliche Sanierungsraten begrenzen könnte, ent gegengewirkt werden, weil hier-
mit Synergieeffekte und Arbeitsbündelungen über räu mliche Konzentration und Plan-
barkeit der Aufträge ermöglicht werden. Gleichzeiti g gilt es Anreize und Informationen
zum Energiesparen zu liefern, die niederschwellig, alltagstauglich und neben der Kli-
mawirkung weitere Vorteile (z. B. monetäre Einsparungen) aufzeigen.
5.1.1.1 Gebäudesanierung
Das größte Potenzial im Sektor der privaten Haushal te liegt im Wärmebedarf der Ge-
bäude. Durch die energetische Sanierung des Gebäude bestands können der Endener-
giebedarf und damit der THG-Ausstoß erheblich reduz iert werden. Die nachfolgende
Abbildung 5-1 (S.51) stellt dabei die grundsätzlich en Einsparpotenziale von Gebäuden
nach Baualtersklassen bis zum Jahr 2050 schematisch (und damit nicht spezifisch für
Darmstadt) dar (BMWi, 2014). Es ist zu erkennen, da ss im Durchschnitt bei älteren
Häusern der verbleibende Energiebedarf höher ist. D ie Einsparpotenziale aufgrund der
generell energetisch schlechteren Gebäudehülle (auc h nach der Durchführung von
Sanierungsmaßnahmen) sind signifikant niedriger
7.
7 In diesem Zusammenhang gilt es auch die Anforderun gen durch den Denkmalschutz
zu beachten.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
51
Mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 m üssten die im Diagramm aufge-
zeigten Potenziale zudem entsprechend vorzeitig geh oben werden. Dies verdeutlicht
nochmals die notwendigen Anstrengungen.
Abbildung 5-1: Schematische Verteilung des flächenbezogenen Endenergiebedarfs heute und des
Einsparpotenzials 2050 (eigene Darstellung nach (BMWi, 2014))
Der zukünftige Heizwärmebedarf der Wohngebäude in d er Wissenschaftsstadt Darm-
stadt wird auf Grundlage des berechneten Ist-Heizwä rmebedarfs dargestellt und wur-
de mittels Zensus-Daten (2011) zu den Gebäudetypen und Gebäudegrößen sowie
Heizwärmebedarfen aus der Gebäudetypologie Deutschl and (IWU, 2015) hochgerech-
net.
Für die Berechnung des zukünftigen Heizwärmebedarfs werden zunächst grundlegend
drei Korridore als Entwicklungspfade bis zum Jahr 2 035 angegeben. Die drei Korrido-
re definieren sich über folgende unterschiedliche Sanierungsraten:
1. Variante „Sanierungsrate linear bis 100 %“: Beschre ibt das Ziel der Vollsanie-
rung von 100 % der Gebäude bis zum Jahr 2035 und ni mmt eine lineare Sa-
nierungstätigkeit an. Die Sanierungsquote beträgt h ier somit rund 5,9 % pro
Jahr.
2. Variante „Sanierungsrate linear 0,8 %“: Legt die An nahme einer Sanierungsra-
te von 0,8 % pro Jahr zu Grunde (B.&S.U.; DV; HFT S tuttgart, 2019) , (dena-
Gebäudereport, 2019). Damit wären im Jahr 2035 12,8 % des Gebäudebe-
stands saniert. Diese Variante, die als kontinuierl iche Fortsetzung des aktuel-
len Trends zu verstehen ist, weist damit die gering sten Einsparpotenziale auf,
wäre aber der anzunehmende Pfad, wenn im Bereich Ge bäudesanierungen
keine weitreichenden Anstrengungen unternommen werd en, um die Sanie-
rungsrate und -tiefe zu erhöhen.
127
94 73 66 71 57 45
80
42 94 135
80
31
14
5
89
169
187
208
146
102
71
50
169
0
50
100
150
200
250
bis 1919 1919-1948 1949-1978 1979-1995
(1. - 2.
WSVo)
1996-2002
(3. WSVo)
2003-2009
(EnEV
02/07)
2010-2011
(EnEV 09)
Mittelwert
Baualtersklasse Gebäude
kWh/(m² a)
Verteilung des flächenbezogenen Endenergiebedarfs
heute und des Einsparpotenzials 2050
Energieeinsparung bis 2050
Verbleibender Energiverbrauch 2050
Energieverbrauch heute
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
52
3. Variante „Sanierungsrate variabel“: Beschreibt das Ziel einer möglichst hohen
Sanierungsrate bis zum Jahr 2035, nimmt aber eine g estaffelt steigende Sa-
nierungstätigkeit an, sodass die Sanierungsquoten v on 0,8 % pro Jahr bis zu
4,5 % pro Jahr reichen. Damit würden 48,4 % der Geb äude bis zum Jahr
2035 saniert. Diese Entwicklung ist realistischer a ls die erste Variante, die le-
diglich zur Darstellung einer Vollsanierung herangezogen wird.
Im Klimaschutzszenario wird dabei bei allen Sanieru ngs-Varianten angenommen, dass
die Sanierungen nach dem energetischen Standard „EH 40“ (früher „kfW 40“) durch-
geführt werden. EH steht hier für Effizienzhaus und EH 40 ist ein qualitativ relativ ho-
her Standard, der einen um ca. 60 % niedrigeren Pri märenergiebedarf als ein nach
Gebäudeenergiegesetz (GEG)-Standard ausgeführtes Gebäude ermöglicht.
Für den Wohngebäudebestand in der Wissenschaftsstad t Darmstadt ergeben sich
daraus im Klimaschutzszenario die in der nachfolgen den Abbildung 5-2 (S.52) darge-
stellten Einsparpotenziale in Höhe von 10 % bis 76 %, je nach Sanierungsrate. Die
variable Sanierungsrate erreicht bis 2035 Einsparungen von 37 %.
Abbildung 5-2: Einsparpotenziale der Wohngebäude im Klimaschutzszenario bis 2035 (EH 40-
Standard)
Um die Potenziale zu heben, ist es in jedem Fall vo n zentraler Bedeutung die Sanie-
rungsquote stark zu steigern. Da aus rechtlichen Gr ünden kein direkter Zugriff durch
die Wissenschaftsstadt Darmstadt möglich ist, bleib t die Option, die Eigentümerinnen
und Eigentümer zur Sanierung zu motivieren. Dies ge ht vor allem über Öffentlichkeits-
und Netzwerkarbeit sowie über die Ansprache von Akt euren (Handwerker*innen, Bera-
ter*innen, Wohnungsgesellschaften). Einen weiteren möglichen Ansatzpunkt stellt eine
von der Stadt selbst getragene (zusätzliche) finanz ielle Förderung oder weiter ver-
0%
20%
40%
60%
80%
100%
0%
20%
40%
60%
80%
100%
2018 2025 2030 2035
Anteil sanierter Gebäude
Energieeinsparpotenzial
Einsparpotenziale der Wohngebäude im
Klimaschutzszenario bis 2035 (EH 40-Standard)
Sanierungsrate linear bis 100% (Energieeinsparpotenzial)
Sanierungsrate linear 0,8 % (Energieeinsparpotenzial)
Sanierungsrate variabel (Energieeinsparpotenzial)
Sanierungsrate linear bis 100% (Anteil sanierter Gebäude)
Sanierungsrate linear 0,8 % (Anteil sanierter Gebäude)
Sanierungsrate variabel (Anteil sanierter Gebäude)
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
53
stärkte Öffentlichkeitsarbeit und kostenlose Beratu ngsangebote zu privaten Sanie-
rungsvorhaben dar (Verweis Maßnahme I – 1.3; S.
53). In diesem Bereich sind Land oder Bund (über di e KfW) tätig und zur Absenkung
bürokratischer Hürden bei Antragstellung und Förder ung gefordert. Herausforderun-
gen bei Sanierungstätigkeit bestehen darin, energet ische Vorketten und Graue Energie
nicht aus dem Blick zu verlieren. Für den Einsatz n achhaltiger und wiederverwertbarer
Baustoffe sollte sensibilisiert werden. Gleichzeiti g sollten Synergieeffekte Berücksich-
tigung finden (Dacherneuerungen mit PV-Anlagen, etc.).
5.1.1.2 Strombedarf
Zukünftig wird sich durch die steigende Energieeffi zienz der Geräte und durch sich
stetig änderndes Nutzerverhalten der Strombedarf in den Haushalten verändern.
Die hier angewandte Methodik zur Berechnung des Ger ätebestandes basiert auf der
„Bottom-Up-Methodik“. Dabei wird aus der Zusammense tzung des durchschnittlichen
Gerätebestandes eines Haushaltes die Anzahl für die gesamte Wissenschaftsstadt
Darmstadt hochgerechnet. Als Grundlage der Haushalt sgrößen wurden kommunale
Daten aus dem Jahr 2011 zugrunde gelegt (Statistisc hes Bundesamt, 2011). Dem-
nach beläuft sich die Anzahl der Haushalte für die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf
72.340. Es wird dabei angenommen, dass die Haushalt sgeräte stetig durch neuere
Geräte mit höherer Effizienz ersetzt werden. Durch die jeweilige Anpassung des Effi-
zienzsteigerungsfaktors kann so der jeweilige spezi fische Strombedarf für die kom-
menden Jahre errechnet werden.
Für den spezifischen, durchschnittlichen Haushaltss trombedarf in der Wissenschafts-
stadt Darmstadt ergibt sich bis zum Zieljahr 2035 e ine stetige Abnahme. Für das
Jahr 2035 ergibt sich ein spezifischer Haushaltsstr ombedarf von rund 1.872 kWh
pro Haushalt. Dies entspricht einer Einsparung von über 737 kWh gegenüber
dem Ausgangsjahr 2018. Die größten Einsparungen sin d in den Bereichen
Waschen/ Trocknen/ Spülen, Kühlen/ Gefrieren und TV zu erwarten.
Der Gesamtstrombedarf der privaten Haushalte in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
ergibt sich aus dem spezifischem Haushaltsstrombeda rf und der Anzahl der Haushal-
te. Dabei wurde das für Darmstadt prognostizierte B evölkerungswachstum und lokal-
spezifische Haushaltsgrößen bei der Ermittlung der zukünftigen Bedarfe berücksich-
tigt. Während der Strombedarf der privaten Haushalt e im Jahr 2018 noch 188.765
MWh betrug, ist im Zieljahr 2035 mit einem Strombed arf in Höhe von 135.410 MWh
zu rechnen. Dies entspricht einer Einsparung in Höh e von 53.355 MWh bzw. von ins-
gesamt rund 28 %.
5.1.1.3 Einfluss des Nutzerverhaltens
Das Endenergieeinsparpotenzial durch die Effizienzs teigerung der Geräte kann jedoch
durch die Ausstattungsraten und das Verhalten von N utzer*innen (Stichwort Suffizi-
enz
8) begrenzt werden. Eine rein technische Betrachtung führt stets zu einer starken
Verminderung des Haushaltsstrombedarfs.
8 Suffizienz steht für das „richtige Maß“ im Verbrau chsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer
und kann auf alle Lebensbereiche übertragen werden.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
54
In der Realität zeigt sich, dass es bei der Nutzung von besonders effizienten Geräten
zu sogenannten Rebound-Effekten kommen kann. Das be deutet, dass mögliche
Stromeinsparungen durch neue Geräte, beispielsweise durch die stärkere Nutzung
dieser oder durch die Anschaffung von Zweitgeräten (Beispiel: der alte Kühlschrank
wird als Vorratsschrank bspw. im Keller weiterhin g enutzt), begrenzt oder sogar ver-
mindert werden (Sonnberger, 2014). Andererseits kan n auch das Gegenteil eintreten,
sodass energieintensive Geräte weniger genutzt werd en, was im Bereich Ressour-
ceneffizienz Vorteile haben kann (durch verlängerte Lebenszyklen von Produkten). Des
Weiteren ist es bei einigen Geräten auch schlichtwe g nicht möglich, große Effizienz-
steigerungen zu erzielen. Deshalb ist der Strombeda rf in der Zielvision für 2035 nicht
um ein Vielfaches geringer als in der Ausgangslage. Dennoch ist es zwecks Zielerrei-
chung unabdingbar, dass der sich Umgang mit Energie so effizient und sparsam wie
möglich vollzieht. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Ka mpagnen ist auf Suffizienz hinzu-
wirken, was bei den Maßnahmen berücksichtigt wurde. In diesem Zusammenhang
bedeutet „Weniger“ nicht zwangsweise eine Minderung an Lebensqualität, sondern
kann gleichzeitig zur Entschleunigung und Entrümplu ng des Alltags sowie zu monetä-
ren Einsparungen führen (s. dazu Ausführungen von Niko Paech).
5.1.2 Wirtschaft
Die privaten Unternehmen in Darmstadt unterliegen n icht dem direkten Einfluss des
Magistrates. Geschäftsmodelle, Energieversorgung un d Mobilitätsverhalten dieser
Unternehmen sind damit nicht beeinflussbar.
Dabei stellen Unternehmen eine wichtige Schnittstelle des Klimaschutzes dar: Sie sind
nicht nur zentral für die Sektorenkopplung (Energie versorgung, Mobili-
tät/Pendelverhalten, Konsumverhalten, etc.), sonder n in den Unternehmen kommen
auch unterschiedliche Menschen zusammen; sei es von den Berufsständen oder
räumlich betrachtet aus der Kernstadt und der weite ren Region. Klimaschutzwirksame
Maßnahmen verfügen damit an diesen Schnittstellen ü ber ein besonderes Potenzial
der Multiplikation in weitere Gesellschaftsbereiche und über den lokalen Kontext hin-
aus. Dabei spielt Nachhaltigkeit in Unternehmen ein e immer bedeutendere Rolle, si-
chert Legitimität und kann einen Beitrag zur Mitarbeitendenbindung leisten.
Um die Maßnahmen weiter voranzutreiben, sind zusätz liche Beratungs- und Förder-
programme notwendig, die die Unternehmen unterstütz en. Vor allem die kleinen und
mittleren Unternehmen (KMU) sollten hierbei unterst ützt werden. Dafür bietet sich
eine dauerhafte und strategisch agierende Koordinie rungsstelle bei der Stadt an, auf
die die Unternehmen zurückgreifen können und über d ie sie sich Informationen ge-
bündelt und passend für ihren jeweiligen Anwendungs fall einholen können. Die Stadt
Darmstadt verfügt als Wissenschaftsstandort über be ste Voraussetzungen, um Trans-
formationsprozesse zielführend und strategisch ange hen zu können. Das Darmstädter
Energie-Labor für Technologien in der Anwendung (DE LTA) (DELTA, 2022), kann an
dieser Stelle exemplarisch dafür genannt werden. Es ist ein Projekt der Initiative „Re-
allabore der Energiewende“ des Bundesministeriums f ür Wirtschaft und Energie und
agiert als Schaufenster für die urbane Energiewende zur Demonstration interagieren-
der energieoptimierter Quartiere. Detaillierte Proj ektinfos gibt es für Interessierte un-
ter: Reallabor der Energiewende - DELTA (delta-darmstadt.de).
Austauschprozesse und Lerneffekte zwischen Wirtscha ft und Wissenschaft werden für
ein treibhausgasneutrales Darmstadt von zentraler B edeutung sein. Darüber hinaus
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
55
können raumbezogene Zusammenschlüsse (z. B. innerha lb einzelner Gewerbegebiete)
für Synergieeffekte und niederschwellige, aber wirk same Transformationsprozesse
sorgen: Gemeinsame Fuhrparks, Mitfahrgelegenheiten, nachhaltige Kantinen oder
gebündelte Ver- und Entsorgungskonzepte sind hierfür nur einige Beispiele.
Im Bereich der Energieversorgung gilt es effiziente r zu werden. Neben der Nutzung
neuer Technologien in verschiedenen Bereichen (Groß wärmepumpen, Abwärme, Ab-
wasserwärme, evtl. Wasserstoff, sofern sinnvoll) bi eten sich vor allem große Gewerbe-
hallen für die Erzeugung erneuerbarer Energien an, sofern diese statisch dafür geeig-
net sind. Diese Flächen werden für die Hebung der P V-Potenziale eine zentrale Rolle
spielen und sind als bereits beanspruchte Flächen dafür prädestiniert.
Begrünungen von Dächern und Fassaden sind zu prüfen , diese können in den zumeist
hochverdichteten Gewerbegebieten einen Beitrag zur Klimaanpassung und zum Erhalt
der Biodiversität liefern. Dabei müssen sich eine F lachdachbegrünung und eine PV-
Anlage nicht ausschließen (Abbildung 5-3, S.55). Di e sich ergebenden Synergien
durch doppelte Flächennutzungen sind anzustreben. I m treibhausgasneutralen Darm-
stadt werden Gewerbeflächen nicht mehr monoton und grau sein, sondern mit aufge-
lockerter Bebauung durch urbanes Grün und dezentral en Energieversorgungsanlagen
gekennzeichnet sein.
Abbildung 5-3: Dach-PV und Dach-Begrünung in Kombination (Städtebauliche Klimafibel, 2022)
Nicht zu vergessen ist im Bereich der Wirtschaft di e Landwirtschaft. Für eine nachhal-
tige und klimafreundliche Landwirtschaft sind Zusam menschlüsse aus Vertreter*innen
der Landwirtschaft, den Umweltverbänden, der Wissen schaft und weiteren Ak-
teur*innen zu initiieren. Dabei geht es darum, geme insame und realistische Visionen
vor dem Hintergrund (übergeordneter) politischer Ra hmenbedingungen zu entwickeln
und in gemeinsamen Pilotprojekten die Weichen für d ie Zukunft zu stellen. Kooperati-
ve Pilotprojekte könnten hierbei alternative Landwi rtschaftsformen von Ökolandbau,
Permakultur bis hin zur Prüfung neuer Kultivierungs - und Verwertungsformen (Pyro-
gener Kohlenstoff, Futterkohle, Terra Preta, Humusa kkumulation, Agro-Forst) sein.
Auch Machbarkeiten, Potenziale und Strategien im Be reich neuer Technologien (Agri-
PV, Precision Farming) sollten auf einen Beitrag zu r Begegnung des Klimawandels
geprüft werden. Eine besondere Rolle sollte aber au ch eine kooperativ anzugehende
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
56
Strategiebildung zum Erhalt von Biodiversität, zur Reaktivierung natürlicher Senken
und zur Stabilisierung einer klimaresilienten Landw irtschaft einnehmen. Im treib-
hausgasneutralen Darmstadt sollten zukünftig Umwelt verbände mit der Landwirt-
schaft zusammenarbeiten und einen wirkungsvollen Be itrag zu einer klimaangepass-
ten und nachhaltigen Kulturlandschaft liefern, bei der Landnutzung, Erhalt der Bio-
diversität und Senkenfunktion im Einklang sind.
Im industriellen Bereich liegen die Einsparpotenzia le vor allem im effizienteren Um-
gang mit Prozesswärme (Brennstoffe) und mechanische r Energie (Strom). Im Bereich
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) wird dagege n ein großer Teil der Energie
zur Bereitstellung von Raumwärme sowie zur Beleucht ung und Kommunikation einge-
setzt. Abbildung 5-4 (S.56) zeigt die unterschiedli chen Einsparpotenziale nach Quer-
schnittstechnologien.
Abbildung 5-4: Energieeinsparpotenziale in der Wirtschaft nach Querschnittstechnologien (dena,
2014)
Für die Ermittlung der Einsparpotenziale von Indust rie und GHD wird auf eine Studie
des Institutes für Ressourceneffizienz und Energies trategien (IREES, 2015) zurückge-
griffen. Diese weist Potenziale für die Entwicklung des Energiebedarfs in Industrie
sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistung aus. Für d ie Berechnung werden folgende
Größen verwendet:
Spezifischer Effizienzindex: Entwicklung der Energi eeffizienz der entsprechen-
den Technologie bzw. der Effizienzpotenziale im spezifischen Einsatzbereich.
Nutzungsintensitätsindex: Intensität des Einsatzes einer bestimmten Techno-
logie, bzw. eines bestimmten Einsatzbereiches. Hier spiegelt sich in starkem
Maße auch das Nutzerverhalten oder die technische E ntwicklung hin zu be-
stimmten Anwendungen wider.
Resultierender Energiebedarfsindex: Aus der Multipl ikation von spezifischem
Effizienzindex und Nutzungsintensitätsindex ergibt sich der Energiebedarfsin-
dex. Mit Hilfe dieses Wertes lassen sich nun Energi ebedarfe für zukünftige An-
wendungen berechnen. Dies geschieht, indem der heut ige Energiebedarf mit
dem resultierenden Energiebedarfsindex multipliziert wird.
Die Werte der genutzten Studie beziehen sich ursprü nglich auf das Jahr 2050. Da die
Szenarien für die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf das Jahr 2035 zielen und für die
Erreichung der Zielsetzungen überdurchschnittliche Anstrengungen notwendig sind,
werden die Einsparpotenziale auf das Zieljahr 2035 bezogen.
Nachfolgend werden die der Entwicklung der Bedarfe zugrundeliegenden Werte in der
Tabelle 5-1 (S.57) dargestellt. Zudem wird von eine m jährlichen Wirtschaftswachstum
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
57
von 1,3 % ausgegangen. Durch das Wirtschaftswachstu m werden die Einsparpotenzia-
le zu einem Großteil kompensiert, in einigen Bereic hen kommt es trotz Einsparungen
sogar zu Anstiegen der Verbräuche.
Tabelle 5-1: Grundlagendaten für das Klimaschutzszenario
Grundlagendaten Klimaschutzszenario
Energie-
bedarfs-
index 2010
Spezifischer
Effizienz-
index 2035
Nutzungs-
intensitäts-
index 2035
Resultierender
Energiebedarfs-
index 2035
Resultierender
Energiebedarfs-
index 2035
(inkl. Wirtschafts-
wachstum)
Prozesswärme 100 % 95 % 90 % 86 % 129 %
Mec hanische
Energie 100 % 67 % 90 % 60 % 91 %
IKT 100 % 67 % 151 % 101 % 153 %
Kälte-erzeuger 100 % 67 % 100 % 67 % 101 %
Klimakälte 100 % 67 % 100 % 67 % 101 %
Beleuchtung 100 % 55 % 100 % 55 % 83 %
Warmwasser 100 % 95 % 90 % 86 % 129 %
Raumwärme 100 % 45 % 100 % 45 % 68 %
Wie in der vorangegangenen Tabelle 5-1 (S.57) zu er kennen ist, werden, außer bei
Prozesswärme und Warmwasser, in sämtlichen Bereiche n hohe Effizienzgewinne an-
gesetzt. Im Bereich der Informations- und Kommunika tionstechnologie (IKT) wird zu-
dem eine stark steigende Nutzungsintensität prognos tiziert. Die übrigen Bereiche
werden in der Nutzung gleichbleiben oder leicht abnehmen.
Die oben dargestellten Parameter werden auf die Jah re 2018 bis 2035 in Dekaden-
schritten hochgerechnet. Dabei wird erkenntlich, da ss im Klimaschutzszenario ohne
angesetztes Wirtschaftswachstum bis zu 13 % Endener gie bis zum Zieljahr 2035 ein-
gespart werden können. Wenn dagegen ein Wirtschafts wachstum von 1,3 % pro Jahr
einkalkuliert wird, so steigt der Endenergiebedarf bis zum Jahr 2030 leicht an, sinkt
aufgrund des laut Studie (IREES, 2015) in der letzt en Dekade angenommenen Tech-
nologiesprungs (bspw. verstärkte Nutzung von Power to Gas) bis zum Jahr 2035 wie-
der und erreicht in etwa das Ausgangsniveau. Zu ber ücksichtigen ist für die Klimabi-
lanz bei diesen potenziellen Entwicklungsverläufen die Wahl der Energieträger. So
könnten energetische Bedarfssteigerungen über einen stärkeren Einsatz Erneuerbarer
Energien hinsichtlich der resultierenden THG-Emissionen wieder ausgeglichen werden.
Der Fokus sollte nichtsdestotrotz auf Energieeinspa rung und -effizienz liegen, um den
generellen Bedarf so gering wie möglich zu halten.
Die Potenziale können auch nach Anwendungsbereichen und Energieträgern (Strom
oder Brennstoff) aufgeteilt dargestellt werden. Dab ei wird ersichtlich, dass in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt, auch im Wirtschaftssekto r, vor allem Einsparpotenziale
im Bereich der Raumwärme liegen. Um dieses Potenzia l zu heben, sollte die Sanie-
rungsquote gesteigert und Maßnahmen zur Energieeffizienz ergriffen werden.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
58
Da auch hier kein direkter Zugriff durch die Verwal tung der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt möglich ist, müssen die Unternehmen zur Sanierung motiviert werden. Dies geht
vor allem über Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sowie Ansprache von Akteuren. Ein
weiterer Ansatzpunkt wäre die finanzielle Förderung von Sanierungsvorhaben. In die-
sem Bereich sind jedoch bereits das Land Hessen bzw . der Bund (insbesondere über
die KfW) tätig. Die Absenkung bürokratischer Hürden bei Antragstellung und Förde-
rung bleibt auch im Bereich Wirtschaft, genau wie b ei den privaten Haushalten, hier
ein wichtiger Punkt. Über gesetzgeberische Aktivitä ten ließen sich zudem Standards
für Energieeffizienz anheben. Auch hier sind Land, Bund oder EU aufgefordert, aktiv
zu werden.
Ein zusätzlicher Anreiz zu energieeffizienter Techn ologie und rationellem Energieein-
satz können künftige Preissteigerungen im Energiese ktor sein. Dies wird jedoch ent-
weder über die Erhebung zusätzlicher bzw. Anhebung von bestehenden Energiesteu-
ern erreicht und liegt damit im Aufgabengebiet des Bundes oder über Angebot und
Nachfrage bestimmt.
5.1.3 Verkehrssektor
Elektrifizierung, Digitalisierung, Sharing und Mult imodalität sind nur einige Schlag-
worte, die die Debatten um zukünftige Mobilität prä gen. Die Senkung verkehrsbezo-
gener Emissionen ist prioritär durch den Umstieg vo m MIV auf Verkehrsmittel des
Umweltverbundes zu erreichen. Daher ist es notwendi g bereits bestehende Konzepte
zum Ausbau des Umweltverbundes umzusetzen und ggf. zu erweitern. Die Nutzung
des Umweltverbundes muss attraktiver als der MIV we rden. Zwecks der Erreichung
einer Treibhaugasneutralität besteht Einigkeit darü ber, dass ein Transformationspfad
zu beschreiten ist, der prioritär auf Verkehrsverme idung und auf Stärkung des Um-
weltverbundes setzt. Fahrten, die dennoch stattfind en müssen und nicht anders ab-
gewickelt werden können, sollten möglichst über alt ernative Antriebe abgebildet wer-
den.
Wie bereits kurz in Kapitel 1.1 (S.9) angesprochen, verfügt Darmstadt über ein hohes,
positives Pendelsaldo (laut Pendleratlas ca. 40.000 Personen). Bei 73.000 Ein- und
31.000 Auspendler*innen sowie mit rund 33.000 Binne nbewegungen weist Darmstadt
insgesamt fast 140.000 Pendelbewegungen am Tag auf. Über 30.000 und damit fast
die Hälfte der Einpendler*innen kommen dabei aus de m Landkreis Darmstadt-
Dieburg, wohingegen rund 7.000 Personen aus Darmsta dt wiederum in diesen Land-
kreis auspendeln. Mit 8.000 Pendelbewegungen bewege n sich die meisten Personen
aus Darmstadt aber in Richtung Frankfurt heraus. Di ese Fahrten gilt es möglichst
klimafreundlich zu ermöglichen.
Dies stellt den kommunalen Klimaschutz vor große He rausforderungen. Zu den not-
wendigen Maßnahmen gehören u. a. (s. a. Maßnahmenst eckbriefe Handlungsfeld 1:
Mobilität Gesamtstadt):
Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (besten falls Wechsel von einer
nachfrage- zu einer angebotsorientierten Planung, d . h. von einem reagieren-
den zu einem agierenden, nutzerzentrierten Angebot) und Erweiterung sowie
Verdichtung des Netzes unter Einsatz alternativer A ntriebe und einem strate-
gisch sinnvollen Tarifsystems
Ausbau des Radwegenetzes bzw. konsequente und zügig e Umsetzung der
Radstrategie mit Lückenschluss (s. a. Maßnahme II – 1.1; S. 58)
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
59
Ausbau von Sharing-Angeboten nach novellierter Gese tzesgrundlage in Hes-
sen und Schaffen von Mobilitätsstationen
Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (dort, wo sinnvoll und entspre-
chende Standzeiten vorhanden sind)
Umgestaltung und Umbau der Logistik (Verlagerung au f den Umweltverbund
und Nutzen von Digitalisierung, wenn sinnvoll; Ausbildung von Micro-Hubs)
Weiterhin ist durch eine flächendeckende Parkraumbe wirtschaftung (inkl. Überwa-
chung und Kontrolle) sicherzustellen, dass sich der Umweltverbund sicher entfalten
kann (z.B. indem Gehwegparken kontrolliert und geah ndet wird) und gleichzeitig An-
reize bestehen auf den Umweltverbund umzusteigen. D er Umstieg kann auch durch
städtebauliche Maßnahmen begünstigt werden. Leitbil der, wie die Stadt der kurzen
Wege, Funktionsmischung, Dezentralisierung, autoarm e Quartiere mit Quartiersgara-
gen, sind zu verfolgen und umzusetzen (s. Anhaltspu nkte im Masterplan Darmstadt
2030+). Über diese planerischen Maßnahmen kann nich t nur ein nachhaltiges Mobili-
tätsverhalten initiiert werden, es führt auch dazu, dass städtische Quartiere sicherer,
ruhiger und sauberer (bezüglich Luftqualität) werde n können und damit mehr Le-
bensqualität sowie Entfaltungsräume bereitstellen ( beispielsweise für Frei- und Grün-
räume mit Aufenthaltsqualitäten).
Die Herausforderung besteht dabei darin, dass der M agistrat zwar durch das Schaffen
von Angeboten, der Stadtgesellschaft klimafreundlic he Mobilitätsformen anbieten
kann, jedoch keinen direkten Einfluss auf die Änder ung von Mobilitätsverhalten hat.
Die konkrete Entscheidung hinsichtlich der Mobilitä tsformen trifft jede Person für sich
selbst.
An dieser Stelle wird ersichtlich, dass Treibhausga sneutralität gesamtstädtisch nur
Hand-in-Hand mit der gesamten Stadtbevölkerung geli ngen kann und die Stadt auch
auf ein breites Umdenken angewiesen ist.
Insgesamt bietet der Verkehrssektor langfristig hoh e Einsparpotenziale. Das liegt vor
allem an den noch großen Möglichkeiten zur Energiee insparung und Emissionsminde-
rung über die Nutzung von alternativen Antrieben, a ber auch in den noch ungenutzten
Potenzialen im Bereich Verlagerung MIV auf den Umwe ltverbund. Bis zum Zieljahr
2035 ist davon auszugehen, dass ein Technologiewech sel auf alternative Antriebskon-
zepte (z. B. E-Motoren, Brennstoffzellen) stattfind en wird. In Verbindung mit einem
hohen Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor k ann dadurch langfristig von ei-
nem hohen Einsparpotenzial ausgegangen werden.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann neben der Öff entlichkeitsarbeit zur Nutzung
des ÖPNV und eine höhere Auslastung von Pendlerfahr zeugen sowie der Schaffung
planerischer und struktureller Rahmenbedingungen zu r Umgestaltung des inner- und
außerörtlichen Verkehrs, kaum direkten Einfluss auf die Entwicklungen in diesem Sek-
tor nehmen. Im Rahmen dieser Analyse wird daher im Sektor Verkehr lediglich der
Verkehr der Straße ohne den Autobahnanteil betracht et, um dem begrenzten Einfluss
der Stadt Rechnung zu tragen. D. h. der Autobahnver kehr kann durch die Stadt nahe-
zu nicht beeinflusst werden und wird daher bei der Potenzialanalyse und den Szenari-
en nicht berücksichtigt. In der Bilanzierung ist di eser Anteil jedoch berücksichtigt, da
dort strikt nach BISKO, territorialbasiert bilanziert wird (s. a. Kapitel 3.1.2, S.20).
Aufbauend auf der Mobilitätsstudie „Klimaschutzszen ario 2050“ (Öko-Institut /
Fraunhofer ISI, 2015) wurden die Entwicklungen der Fahrleistung sowie die Entwick-
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
60
lungen der Zusammensetzung der Fahrzeugflotte hochg erechnet. Des Weiteren wer-
den für die Verkehrsmengenentwicklung und die Effiz ienzsteigerungen je Verkehrsmit-
tel, ebenfalls Faktoren herangezogen. Dabei stellen die genutzten Werte jeweils die
maximale Potenzialausschöpfung aus der genannten Studie dar und sind dem dort
aufgeführten, sogenannten „Klimaschutzszenario 95“ entnommen.
5.1.3.1 Randbedingungen „Klimaschutzszenario 95“
Das „Klimaschutzszenario 95“ aus der genannten Mobi litätsstudie (Öko-Institut /
Fraunhofer ISI, 2015) beschreibt eine umfassendere Änderung des Mobilitätsverhal-
tens jüngerer Menschen, die immer weniger einen eig enen Pkw besitzen und stattdes-
sen vermehrt CarSharing-Angebote nutzen. Damit ist auch die Erhöhung des intermo-
dalen Verkehrsanteils verbunden, bei dem das Fahrra d als Verkehrsmittel eine zentra-
le Rolle spielt. Es wird davon ausgegangen, dass di eses Mobilitätsverhalten bei dieser
Personengruppe auch im Verlauf ihres Lebens beibeha lten wird (Öko-Institut /
Fraunhofer ISI, 2015).
Des Weiteren wurden für dieses Szenario veränderte Geschwindigkeiten, eine erhöhte
Auslastung der Pkw (erhöhte Besetzungsgrade) und di e Verteuerung des motorisier-
ten Individualverkehrs angenommen. Dadurch geht die Personenverkehrsnachfrage
zurück. Dabei bedeutet die abnehmende Personenverkehrsnachfrage nicht gleichzeitig
eine Mobilitätseinschränkung, denn es findet eine V erkehrsverlagerung zum Fuß- und
Radverkehr statt (Öko-Institut / Fraunhofer ISI, 2015) .
Analog zum Wirtschaftssektor erfolgte auch hier ein teilweises Vorziehen der Annah-
men aus der Studie. Die Verkehrsleistung und die Ef fizienzsteigerung wurde aus der
Studie übernommen und lediglich auf Basis der Studi energebnisse von 2030 und
2040 auf den Zwischenschritt 2035 umgerechnet. Die Annahmen zum Anteil der al-
ternativen Antriebe im Bereich des MIV wurden jedoc h von 2050 auf 2035 vorgezo-
gen. Die Begründung hierfür ist die Notwendigkeit i mmenser Anstrengungen, auch im
Verkehrssektor, um die Zielstellung der THG-Neutral ität 2035 erreichen zu können.
Das heißt, dass unter der Annahme dieser Anstrengun gen davon ausgegangen wird,
dass durch entsprechende Anreize der Anteil der alt ernativen Antriebe bereits deutlich
früher signifikant gesteigert werden kann.
5.1.3.2 Entwicklung der Fahrleistungen und des Endenergiebedarfs
Basierend auf den Daten des Öko-Instituts ist eine Treibhausgasneutralität bis zum
Jahr 2035 für die Wissenschaftsstadt Darmstadt nich t zu erzielen. Daher werden im
Folgenden höhere Einsparpotenziale angesetzt. Dabei läuft die Entwicklung der Fahr-
leistungen der einzelnen Verkehrsträger parallel zu den Daten des Öko-Instituts, die
Elektrifizierungsrate ist jedoch wesentlich höher a ls in vorgenannter Quelle. Nur so
kann der Verkehrssektor bis zum Jahr 2035 zum Ziel der Treibhausgasneutralität
beitragen. Damit sind auch in der Wissenschaftsstad t Darmstadt, genau wie im ge-
samten Bundesgebiet, überdurchschnittliche Anstreng ungen von Nöten, damit der
Bereich zur Zielerreichung beiträgt.
Die Entwicklung der Fahrleistungen nimmt eine deutl iche Abnahme der Fahrleistun-
gen im MIV sowie eine leichte Abnahme bei den LKW u nd leichten Nutzfahrzeugen
und eine minimale Zunahme der Fahrleistung bei den Bussen an.
Wie der nachfolgenden Abbildung 5-5 (S.61) zu entne hmen, verschiebt sich (neben
der Veränderung der Gesamtfahrleistung im Verkehrss ektor) auch der Anteil der Fahr-
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
61
zeuge mit Verbrennungsmotor zugunsten von Fahrzeuge n mit alternativem Antrieb. Es
ist zu erkennen, dass im Klimaschutzszenario ab 2030 die Fahrleistung der Fahrzeuge
mit alternativen Antrieben die Fahrleistung der Ver brenner übertrifft. Im Zieljahr 2035
beträgt der Anteil der Fahrleistungen mit alternativen Antrieben rund 86,5 %.
Abbildung 5-5: Entwicklung der Fahrleistungen bei Verbrennern und alternativen Antrieben in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt bis 2035 im Klimaschutzszenario
Auf Grundlage der dargestellten Fahrleistungen werd en in der nachfolgenden Abbil-
dung 5-6 (S.62) die jeweiligen Entwicklungen der En denergiebedarfe dargestellt. Hie-
raus lassen sich des Weiteren die Endenergieeinsparpotenziale berechnen.
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1.000
2018 2020 2025 2030 2035
in Mio. Fahrzeugkilometer
Entwicklung der Fahrleistung nach Verbrennern und
Fahrzeugen mit alternativen Antrieben
Fahrleistungen
Klimaschutzszenario
(Verbrenner)
Fahrleistungen
Klimaschutzszenario
(alternative Antriebe)
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
62
Abbildung 5-6: Entwicklung des Endenergiebedarfs für den Sektor Verkehr im Klimaschutz- und
Trendszenario bis 2035
Im Klimaschutzszenario sinkt der Endenergiebedarf i m Sektor Verkehr im Jahr 2035
auf 28,6 %. Das liegt zum einen an dem deutlich erh öhten Anteil an alternativen An-
trieben und den bei Elektroautos höheren Wirkungsgr ad, sowie der generell abneh-
menden Fahrleistung im Bereich MIV. Im als Referenz dargestellten Trendszenario
dagegen sinkt der Endenergiebedarf bis zum Zieljahr 2035 lediglich auf 73,4 %. Hier
können somit bloß 26,6 % der Endenergie eingespart werden.
5.2 Erneuerbare Energien
Nachfolgend werden die Potenziale für regenerative Energien tiefergehend dargestellt.
Dabei stellen die bezifferten Potenziale in der Reg el theoretische Maximalwerte dar,
deren Umsetzbarkeit im Einzelfall zu prüfen ist. Um die Potenziale für die Errichtung
von erneuerbare Energien-Anlagen zu ermitteln, wurd e die Stadtverwaltung mit einbe-
zogen. Ebenfalls wurden verschiedene andere Quellen verwendet, welche in den jewei-
ligen Kapiteln genannt werden.
Erneuerbare Energien spielen eine wichtige Rolle in der zukünftigen Energieversor-
gung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Energieb edarfe, die nicht durch Effizi-
enz- und Einsparmaßnahmen vermieden werden können, sollten möglichst durch er-
neuerbare Energiequellen gedeckt werden. Der Ausbau der regenerativen Energien ist
zudem Grundvoraussetzung und Türöffner für weitere Maßnahmen zwecks Erreichung
von Treibhausgasneutralität: Er bildet beispielswei se das Fundament zur klimafreund-
lichen Elektrifizierung der Wärmeversorgung (z. B. über Wärmepumpen) oder zur
Elektrifizierung des Verkehrs. Ohne erneuerbare Ene rgien wären diese Pfade nicht
sinnvoll und klimafreundlich zu beschreiten. Durch eine dezentrale Energieversorgung
würde zudem das Stromnetz entlastet.
88,2%
77,9%
73,4%
71,6%
44,9%
28,6%
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2018 2025 2030 2035
Endenergiebedarf
Entwicklung des Endenergiebedarfes für den Sektor
Verkehr
Endenergiebedarf
Trendszenario
Endenergiebedarf
Klimaschutzszenario
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
63
Für die kreisfreie Wissenschaftsstadt Darmstadt ste llt sich aber vor allem vor dem
Hintergrund der urbanen Dichte (und der damit einhe rgehenden Flächenkonkurrenz)
die Herausforderung, dass bis auf Photovoltaik kaum Potenziale zur Hebung erneuer-
barer Energien (keine Potenziale für Wind- und Wass erkraft) vorhanden sind. Trans-
formationspfade wie ein „All Electric-Szenario“, we lches die Elektrifizierung sämtlicher
Versorgungseinheiten beinhaltet, bietet sich somit für die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt auf Basis einer Eigenversorgung mit auf dem S tadtgebiet erzeugten erneuerba-
ren Strom nicht an. Lediglich ein Import der benöti gten Mengen an regenerativem
Strom würden solch ein Szenario ermöglichen.
Dennoch ist es unter Berücksichtigung dieser Tatsac he umso wichtiger, dass die Po-
tenziale im Bereich PV möglichst ausgeschöpft werde n. Die Stadt Darmstadt hat da-
her mit dem Sofortprogramm Klimaschutz kurzfristig bereits erste Maßnahmen u. a.
in Bezug auf die Solarenergienutzung verabschiedet (MagV 2020/0194, 2020). Dazu
gehören explizit die Förderung privater Photovoltai k-Anlagen inkl. Kampagne (Bal-
konmodule und Aufdachanlagen), die Solarenergienutz ung (Photovoltaik und/oder
Solarthermie) auf allen städtischen Gebäuden und ei ne Solarenergieinstallations-
Pflicht (v. a. Photovoltaik) in neu aufzustellenden Bebauungsplänen, sofern rechtlich
möglich (MagV 2020/0194, 2020).
Die Stadt Darmstadt geht hier im direkten Einflussb ereich des Magistrats als Vorbild
voran und wird bis 2030 alle Potenziale auf städtis chen Gebäuden heben. Vor allem
große Dachflächen, wie Gewerbehallen, sind für die PV-Nutzung vorzusehen. Dabei
sind sich ergebende Synergien durch doppelte Fläche nnutzungen mittels gleichzeiti-
ger Begrünung und PV-Nutzung anzustreben. Dies gilt zudem ebenfalls für geeignete
Fassadenflächen.
Im treibhausgasneutralen Darmstadt werden Gewerbefl ächen nicht mehr monoton
und grau sein, sondern mit aufgelockerter Bebauung durch urbanes Grün und dezent-
ralen Energieversorgungsanlagen gekennzeichnet sein . Ein klimafreundliches Darm-
stadt zeichnet sich damit durch angepasste Gebäude aus, die überall wo es möglich
ist mit einer Kombination aus Solaranlagen und Dach - oder Fassadenbegrünungen
ausgestattet sind oder zumindest entweder eine Begr ünung oder eine Solaranlage
aufweisen. Zusätzliche Informations- und Beratungsk ampagnen sowie zusätzliche
Förderprogramme könnten den notwendigen Ausbau ermö glichen und beschleunigen.
Vor allem finanzschwache Haushalte könnten hiermit unterstützt werden. Die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt gewährt nach Maßgabe der Ver waltungsvorschrift „Förderpro-
gramm Photovoltaik“ bereits Fördermittel für die Ne uanschaffung von Anlagen zur
Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (Näheres g ibt es für Interessierte unter:
https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/klimaschutz/foerderprogramme ).
Im Bereich der Wärmeversorgung wird die Dekarbonisi erung eine zentrale Rolle spie-
len. Konventionelles Erdgas und Heizöl sollten so w eit wie möglich reduziert und mög-
lichst durch klimafreundliche Alternativen subsitui ert werden. Wie eine zukunftsfähige
und nachhaltige Wärmeversorgung im Einzelnen ausseh en kann, soll eine kommunale
Wärmeleitplanung klären, die in den Maßnahmen berüc ksichtigt wurde. Bei dieser
sind verschiedene Akteure (Energieversorgung, Fache xpert*innen, etc.) einzubinden.
Auf Basis der Wärmeplanung müssen die jeweilig sinn vollsten Alternativen ausgewählt
und umgesetzt werden. Dazu gehören vor allem die Nu tzung von Umweltwärme und
der Aus- und Umbau der Wärmenetze. Gerade in hochve rdichteten Gebieten mit ho-
hem Wärmebedarf kann durch den Rückgriff auf die be stehende Infrastruktur und den
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
64
Austausch der Energieträger eine schnelle Reduktion der Emissionen ermöglicht wer-
den. In Gebieten, in denen ein Netzausbau nicht mög lich oder sinnvoll ist, sind Alter-
nativen zu prüfen und umzusetzen (z. B. Wärmepumpen ). Der Ausbau der Wärmenet-
ze wird weitreichende Bautätigkeiten nach sich zieh en, dabei ist es wichtig soziale
Aspekte jederzeit mitzubetrachten. Gleichzeitig ist die Wissenschaftsstadt Darmstadt
hierbei von den Energieversorgungsunternehmen, dere n Aus- und Umbaupläne im
Bereich der Wärmeversorgung, sowie dem angebotenen Wärmemix abhängig. Der
Einfluss der Stadt auf die Bereitstellung eines dek arbonisierten Wärmemixes ist be-
grenzt, die Wissenschaftsstadt ist jedoch bereits d auerhaft in engem Austausch mit
den lokalen Energieversorgern. Dies gilt es in der Zukunft beizubehalten oder sogar,
wenn möglich, noch zu verstärken.
Auch sollten Pfade realistisch eingeschätzt werden: So beinhaltet der Einsatz von
Wärmepumpen mit Versorgung durch Ökostrom zwar die größten THG-Einsparungen,
allerdings erscheint der flächendeckende Einsatz di eser Technologie (als Einzellö-
sung) für stark verdichtete Ballungsgebiete mit hoh en Anteil an Mehrfamilienhäusern
wenig wahrscheinlich und realistisch, sodass die fl ächendeckende Versorgung über
eine dekarbonisierte Fernwärme und die Nutzung bere its vorhandener Infrastrukturen
hierfür sinnvoller erscheint. In diesem Kontext kön nte aber beispielsweise über den
Einsatz von Großwärmepumpen unter Versorgung von Ök ostrom Abhilfe geleistet wer-
den, um einen nachhaltigen Nah- oder Fernwärmemix b ereitzustellen. Die kommunale
Wärmeleitplanung wird an diesen Überlegungen und Abwägungen anknüpfen.
5.2.1 Windenergie
Die Windenergie ist bundesweit eine wichtige Säule im Bereich der Produktion Erneu-
erbarer Energien. Aufgrund des dichten Besiedlungsg rades und den damit verbunde-
nen geringen Flächenpotenzialen spielt die Windener gie in der Gemarkung Darm-
stadts aber keine wesentliche Rolle. Entsprechend g ibt es auf dem Stadtgebiet derzeit
kein ausgewiesenes Vorranggebiet für Windenergieanl agen. Auch zukünftig ist nach
derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass auf der Gemarkung Darmstadt rele-
vante Flächen zur Nutzung der Windkraft bereitgeste llt werden können. Dies ist aber
auch an die geltenden Genehmigungsauflagen (u. a. n ach Bundes-Immissions-
schutzgesetz) gekoppelt und ist damit durch den Mag istrat nur bedingt steuer- und
beeinflussbar.
Potenziale für Kleinwindanlagen werden im Rahmen di eses Konzepts vernachlässigt,
da diese eher als Nischenlösung verstanden werden, die keinen größeren, substanziel-
len Beitrag zur Zielerreichung beitragen können, in sbesondere im städtischen Umfeld
(hohe Rauigkeit der Oberfläche durch Bebauung).
5.2.2 Sonnenenergie
Die Stromerzeugung durch Sonnenenergie spielt in de r Wissenschaftsstadt Darm-
stadt, anteilig an der regernativen Energieerzeugun g, im Bilanzjahr 2018 die zweit-
größte Rolle (nach Biomasse, s. Kapitel 3.2.3, S.30 ). Im Bilanzjahr 2018 wurden
8.446 MWh Strom durch Photovoltaikanlagen gewonnen. Dabei sind auf Stadtgebiet
insgesamt 741 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 10,5 MWp installiert. Nachfol-
gend wird das Potenzial der Sonnenenergie unterteil t in Dachflächen- und Freiflä-
chenphotovoltaik sowie Solarthermie.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
65
5.2.2.1 Dachflächenphotovoltaik
Die Potenziale im Bereich Dachflächenphotovoltaik o rientieren sich an den im So-
larkataster ausgewiesenen Potenzialen der LEA Hesse n. Die Auswertung der Daten-
bank des Solarkatasters erfolgte durch das LEA Hess en. Deren Annahmen sind ein
Modulwirkungsgrad von 15 % und eine Hochrechnung de s Jahresertrages auf Basis
der Ausnutzung aller prinzipiell geeigneten Dachflä chen. Als geeignete Dachflächen
gelten dabei alle Dachflächen mit einem spezifische n Ertrag ab 900 kWh/(m 2 a). So
wird von einem Maximalpotenzial von rund 384 MWp ausgegangen (also grob dem
37-fachen der in 2018 installierten Leistung). Dies würde einen möglichen Stromer-
trag von 323.354 MWh/a liefern9.
Da angenommen wurde, dass die vollständige Ausschöp fung dieses Potenzials nicht
realistisch und umsetzbar ist, wurden Szenarien (s. Kapitel 5.3, S.69) erarbeitet, die
bis zum Zieljahr 2035 dieses Gesamtpotenzial entwed er zu 30 % (115 MWp; 97.000
MWh/a) oder zu 75 % (288 MWp; 242.516 MWh/a) ausschöpfen. Die momentan in-
stallierten 10,5 MWp entsprechen einer Ausnutzung v on ca. 2,7 %. Die Nutzung von
30 % dieses Potenzials wäre im Sinne der Zielerreic hung als Mindestgröße zu verste-
hen. Dies würde bereits einer Verzehnfachung des PV -Stromertrags im Vergleich zum
Ausgangsjahr 2018 (8.446 MWh) entsprechen. Selbst d ieses Mindestziel kann daher
bereits als ambitioniert eingestuft werden und erfo rdert intensive und zielführende
Anstrengungen. Hier leistet das bereits aufgelegte Förderprogramm einen wichtigen
Beitrag (s. Kapitel 5.2, S.62). Dies wurde bei den Maßnahmen berücksichtigt.
5.2.2.2 Freiflächenphotovoltaik
In der Vergangenheit standen Freiflächenphotovoltai kanlagen häufig in Konkurrenz zu
landwirtschaftlich genutzten Flächen. Doch auch die Randstreifen entlang der Auto-
bahnen und Schienenwege bieten hohe Potenziale für Freiflächenphotovoltaik. Zudem
sind diese im EEG 2021 vom Gesetzgeber als förderun gswürdige Standorte für PV-
Freiflächenanlagen festgelegt. Am 06.04.2022 gab es eine Kabinettsvorlage zur Novel-
le des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), in der die Flächenkulisse für Photovolta-
ik ausgeweitet wurde. Agri-PV ist nun auf allen lan dwirtschaftlichen Flächen förderfä-
hig und Moorböden kommen als neue Flächenkategorie hinzu. Weiterführende Infor-
mationen zum aktuellen Stand bzgl. Agri-PV und Frei flächen-Anlagen gibt es unter
(Fraunhofer ISE, 2022).
Die Flächen entlang der Autobahnen und Schienenwege eignen sich vor allem deshalb,
da es kaum Nutzungskonkurrenz gibt und die Flächen häufig geböscht sind, so dass
die Module in einem günstigen Neigungswinkel stehen und daher mit weniger Abstand
zueinander aufgestellt werden können als auf ebenen Flächen.
9 Der von der LEA Hessen angenommene Modulwirkungsgr ad von 15 % erscheint aus
heutiger Sicht niedrig. Bei einer Hochrechnung mit dem aktuellen, durchschnittlichen
Wirkungsgrad von 20 % (ISE, 2022) könnte mit ca. 512 MWp und ca. 431 GWh/a
gerechnet werden. Für die Zukunft ist sogar mit wei teren Wirkungsgradsteigerungen
durch wissenschaftlichen bzw. technischen Fortschri tt bei der PV-Modultechnik zu
rechnen.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
66
Prinzipiell sind folgende Flächen vergleichsweise u nproblematisch 10 als Potenzialflä-
chen für Solarfreiflächenanlagen geeignet:
200 m Randstreifen von Bundesautobahnen / Bundesstr aßen (beidseitig, ge-
messen vom äußeren Rand der Fahrbahn), welche als A cker- oder Grünland
ausgewiesen sind.
200 m Randstreifen von Bahntrassen (beidseitig), welche als Acker- oder Grün-
land ausgewiesen sind.
Landwirtschaftliche Flächen in Abstimmung mit Landw irten, insbesondere bei
einer Doppelnutzung durch Agri-PV (bspw. beim Anbau von Sonderkulturen
können sich hier flächensparend wertvolle Synergien ergeben)
Siedlungs- und Waldflächen sowie folgende Schutzgeb iete werden als ungeeignet für
die Solarfreiflächen bewertet:
Naturschutzgebiete
Biotope
Naturdenkmale
FFH-Gebiete
Wasserschutzgebiete (Zone I + II)
Überschwemmungsgebiete
Vogelschutzgebiete
Wie bereits angesprochen sind hier in Zukunft evtl. (wiedervernässte) Moorböden als
geeignete Flächen zu nennen. Der Flächendruck und d ie hohe Siedlungsdichte in
Darmstadt erschwert die Installation von wirtschaft lichen Freiflächenanlagen. Doppel-
nutzungen (Überdachung von Parkplätzen, Agri-PV, PV an Brücken) sind entspre-
chend zu prüfen und sollten strategisch und konzept ionell mit hoher Wichtigkeit eru-
iert werden. Insbesondere die Kombination von Landw irtschaft und Freiflächen-PV-
Anlagen gilt es zu überprüfen und zumindest auf Tei lflächen umzusetzen (s. Maß-
nahme: 2.3 Pilotprojekt Umsetzung Agri-PV).
Sollten hierfür Flächen in der Zukunft erschließbar sein, sollten diese möglichst ge-
nutzt werden und könnten Abhilfe leisten, um bestim mte Größenordnungen im Be-
reich der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien zu erreichen.
5.2.2.3 Solarthermie
Neben der Stromerzeugung ist die Sonnenenergie auch für die Warmwasserbereitung
durch Solarthermie geeignet. Ein 4-Personen-Haushal t benötigt etwa 4-6 m² Kollektor-
fläche zur Deckung des Warmwasserbedarfes außerhalb der Heizperiode (Mai bis
September). Insgesamt können so über das Jahr geseh en rund 60 % des Warmwas-
serbedarfes durch Solaranlagen abgedeckt werden.
10 Jedoch sind auch hier verschiedene planerische und rechtliche Schritte einzuhalten und
durchzuführen. Dazu gehören bspw. Überprüfungen des Regional- und Flächennutzungsplans
und die Aufstellung eines Bebauungsplans.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
67
In sogenannten Kombi-Solaranlagen kann darüber hina us, neben der Warmwasserbe-
reitung, auch Energie zum Heizen der Wohnfläche gen utzt werden. Voraussetzung
hierfür ist ein Pufferspeicher und eine ausreichend große Dachfläche, da die Kollektor-
fläche ungefähr doppelt so groß sein muss, wie bei reinen Solaranlagen für die
Warmwasserbereitung. Dies führt zu einer Flächenkon kurrenz mit Photovoltaikanla-
gen. Eine Möglichkeit wäre hier mit sog. PVT-Kollek toren (Photovoltaik-Thermal-
Kollektoren; Hybridkollektoren, also einer Kombinat ion aus Solarthermie und PV in
einem Modul) zu arbeiten. Der Nachteil liegt im nie drigeren Wirkungsgrad im Ver-
gleich zur jeweils einzelnen Anwendung von Solarthe rmie- bzw. PV-Kollektoren. Es ist
daher dann meist zielführender die Dachfläche in ei nen (kleineren) Teil Solarthermie
für die Warmwasserbereitstellung und einen (größeren) Anteil PV aufzuteilen.
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde die Anna hme getroffen, dass jedes
Wohngebäude im Schnitt mit 5 m² Solarthermieanlagen ausgestattet wird. Insgesamt
könnten damit 120.000 m² Solarthermie installiert w erden. Allerdings ist in diesem
Zusammenhang auf die Flächenkonkurrenz zur PV-Strom erzeugung hinzuweisen, ver-
bunden mit der Frage, ob beide Technologien auf den Dächern von Gebäuden auf Ak-
zeptanz und Nachfrage stoßen. Das Potenzial ist dam it als theoretisches Maximalpo-
tenzial zu verstehen.
5.2.3 Biomasse
Unter den erneuerbaren Energien ist die Nutzung von Biomasse am flexibelsten ein-
setzbar. Im Gegensatz zu Wind und Sonne kann die Bi omasse „gelagert“ bzw. gespei-
chert werden und folglich als Puffer eingesetzt wer den, wenn Sonne und Wind zu we-
nig Energie liefern. Dabei kann Biomasse sowohl bei der Strom- als auch bei der
Wärmeerzeugung zum Einsatz kommen.
Biomasse ist allerdings mit Abstand die flächeninte nsivste unter den erneuerbaren
Energien. Die Energieerträge aus verschiedenen Subs traten variieren dabei zum Teil
stark, z. B.:
5 MWh/(ha a) aus extensivem Grünland,
20 MWh/(ha a) aus Zuckerrüben,
60 MWh/(ha a) aus Silomais.
Um den Flächenbedarf zu minimieren und aus sozialen , ökologischen und ethischen
Gründen, sollten vor allem Reststoffe genutzt werde n, die in der Land- und Forstwirt-
schaft ohnehin anfallen, z. B. Waldrestholz, Landsc haftspflegeholz, organische Abfälle
und Gülle.
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt existieren bere its sechs Biomasse- bzw. Biogas-
anlagen mit einer Gesamtleistung von 7,2 MW und ein em Stromertrag von 22.405
MWh im Jahr 2018.
Im Rahmen dieses Konzeptes wird davon ausgegangen, dass diese Kapazitäten bis
zum Jahr 2035 erhalten bleiben. Dafür muss in einig en Fällen ein Folgenutzungskon-
zept für die Zeit nach dem Auslaufen der 20-jährige n EEG-Vergütung gefunden wer-
den. Ein weiterer Ausbau bzw. die erweiterte Nutzun g von Biomasse wird aufgrund
kontroverser Debatten (Teller-Tank-Debatte, stoffli che Nutzung für Kunststoffe, Reha-
bilitierung heimischer Wälder) nicht empfohlen.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
68
5.2.4 Geothermie
Die in der Erde gespeicherte Wärme kann zur Wärmeve rsorgung der Gebäude in der
Wissenschaftsstadt Darmstadt genutzt werden. Grunds ätzlich wird zwischen oberflä-
chennaher Geothermie und Tiefengeothermie unterschieden:
Erdwärmenutzung / Umweltwärme über Flächenkollektoren (bis 1,5 m Tiefe)
Oberflächennahe Geothermie (bis 400 m Tiefe) kommt zur Anwendung, um
einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe mit Wärme zu versorgen.
Tiefengeothermische Kraftwerke mit Bohrungen bis in 5.000 m Tiefe liefern
sowohl Strom als auch Wärme.
Der große Vorteil von Geothermie gegenüber Wind- un d Sonnenenergie ist die meteo-
rologische Unabhängigkeit. Die Wärme in der Erde is t konstant vorhanden, ab 5 m
Tiefe gibt es keine witterungsbedingten Temperaturv eränderungen mehr. Jahres-
zeitenunabhängig können 24 Stunden am Tag Strom und /oder Wärme produziert
werden.
Die Nutzung oberflächennaher Geothermie ist besonde rs für die partikulare, gebäude-
bezogene Wärmeversorgung (Niedertemperatur-Heizsyst eme) oder kleinere Nahwär-
menetze geeignet. Erdwärmekollektoren und Erdwärmes onden in Zusammenhang mit
Wärmepumpen werden vor allem im Rahmen von Neubau u nd Gebäudesanierung in-
stalliert.
Neben Erdwärmesonden besteht die Möglichkeit, Erdwä rmekollektoren zur Nutzung
von Erdwärme einzusetzen. Erdwärmekollektoren zeich nen sich durch einen höheren
Flächenbedarf als Erdwärmesonden aus, da sie horizo ntal im Boden unterhalb der
Frostgrenze bis zu einer Einbautiefe von 1,5 m verl egt werden. Da sie das Grundwas-
ser nicht gefährden, können Erdwärmekollektoren ein e Alternative zu möglicherweise
nicht genehmigungsfähigen Erdwärmesonden darstellen . Da Erdwärmeflächenkollekt-
oren jedoch einen hohen Flächenbedarf aufweisen, is t nicht davon auszugehen, dass
diese im stark verdichteten Innenbereich eine große Rolle spielen werden. Dies gilt vor
allem auch unter Berücksichtigung des für die Nutzu ng von Erdwärme nötigen energe-
tischen Standards hinsichtlich Gebäudedämmung und H eizungssystem (Flächenhei-
zungen für Niedertemperaturwärme), der für die Nutz ung gegeben sein muss. Es ist
stattdessen davon auszugehen, dass insbesondere ein größeres Ausbaupotenzial bei
der oberflächennahen Geothermie durch den Einsatz v on Erdwärmesonden (bspw.
auch unter Neubauten) oder Grundwasserwärmepumpen besteht.
Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht Tiefengeoth ermie-Potenziale vor allem in
dem südlichen Teilen Hessens im Bereich des Oberrhe ingrabens, auf dessen Grenze
bzw. Bruchkante Darmstadt liegt. Im Rahmen dieses K limaschutzkonzeptes wird je-
doch davon ausgegangen, dass keine größeren Tiefengeothermieprojekte aufgrund der
urbanen Dichte umgesetzt werden können.
Die Nutzung von Umweltwärme in Form von Erdwärme wi rd in diesem Konzept gene-
rell favorisiert, da sie eine Elektrifizierung der Wärmeversorgung ermöglicht und
gleichzeitig hohe Effizienzraten in der Umwandlung bietet.
5.2.5 Fern- und Nahwärme
Leitungsgebundene Wärme ist besonders in Gebieten m it hohem Wärmebedarf (ver-
dichteter Innenbereich, Gewerbegebiete) eine wirtsc haftliche Alternative zu Einzelfeu-
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
69
erstätten. Zudem bietet diese zentralisierte Form d er Wärmeversorgung die Möglich-
keit, durch Wechsel der Energieerzeugungsanlagen od er vor allem des genutzten
Energieträgers zu schnellen THG-Einsparungen beizutragen.
In Darmstadt trägt Fernwärme aktuell mit 19 % zum W ärmemix bei. Dieser Anteil soll,
je nach betrachtetem Szenario (s. Kapitel 5.3, S.69 ) bis 2035 auf 30 % gesteigert und
gleichzeitig eine Dekarbonisierung der Fernwärme ei ngeleitet werden. Der Betreiber
des Fernwärmeversorgers ENTEGA AG arbeitet bereits an einem Konzept zur Dekar-
bonisierung des bestehenden Fernwärmenetzes. Damit würde diese Form der Fern-
wärme zu einer hohen THG-Einsparung im Stadtgebiet beitragen.
5.2.6 Ökogas als temporäre Brückentechnologie
Als Ökogas wird ein Erdgasprodukt bezeichnet, desse n THG-Emissionen durch den
Versorger kompensiert werden. Damit werden zwar nic ht direkt THG-Emissionen ein-
gespart, die durch den Einsatz dieses Gases entsteh en, sie werden allerdings an an-
derer Stelle kompensiert. Ein solches Produkt wird im Stadtgebiet Darmstadt unter
anderem durch die Vertriebsgesellschaft der ENTEGA AG angeboten. Die ENTEGA AG
gleicht die entstandenen Emissionen durch Förderung , Transport und Nutzung zum
Heizen in mindestens derselben Höhe durch Waldschut zprojekte wieder aus. Dies wird
regelmäßig vom TÜV-Rheinland überprüft und mit Ökogas-Zertifikaten bestätigt.
Auch wenn bzgl. Langfristigkeit und Wirksamkeit von Kompensationsmaßnahmen
kontroverser Diskussionsbedarf besteht, wird im Rah men dieses Konzeptes und der
hier vorgenommenen Berechnungen Ökogas als annähern d THG-neutral bilanziert und
mit einem Emissionsfaktor von 30 g/kWh betrachtet ( Tabelle 3-1, S.20). Dennoch soll
Ökogas explizit nur als temporäre Brückentechnologi e verstanden werden, die wäh-
rend des Ausbaus dekarbonisierter Wärmenetze und de m Ausbau von alternativen
Formen der Wärmeversorgung (z. B. Wärmepumpe) zum E insatz kommt. Langfristig
sollten die Ökogasanteile auf das notwendige Mindes tmaß im gesamtstädtischen
Wärmemix begrenzt werden und für kommunale Liegensc haften ab 2030 durch alter-
native Energieträger (z. B. dekarbonisierte Fernwärme, Umweltwärme) ersetzt werden.
5.3 Entwicklung der Energieeinsparung in der Gesamtstad t
Nachfolgend werden zu verschiedenen Schwerpunkten d ie in Kapitel 4 angesproche-
nen Szenarien dargestellt. Die Szenarien beziehen d abei die in Kapitel 5.1 (S.49) auf-
gezeigten Einspar- und Effizienzsteigerungspotenzia le für die Sektoren private Haus-
halte, Verkehr, Industrie und GHD sowie die in Kapi tel 5.2 (S.62) berechneten Poten-
ziale zur Nutzung erneuerbarer Energien mit ein. Im Wirtschaftssektor erfolgt die
Berücksichtigung eines Wirtschaftswachstums von 1,3 %/a.
5.3.1 Mögliche Szenarien für die Gesamtstadt
In der nachfolgenden Analyse wird schwerpunktmäßig auf ein Szenario eingegangen,
welches im Rahmen der Szenarienentwicklung „Szenari o 5“ genannt wurde. Insge-
samt wurden sieben verschiedene Szenarien entwickel t, die unterschiedliche Schwer-
punkte und Voraussetzungen beinhalten. Dabei übersc hneiden sich einige Annahmen,
in anderen Bereichen weichen die verschiedenen Szen arien stark voneinander ab. Ziel
der verschiedenen Szenarien war es, das Konzept mit einer gewissen Flexibilität und
Anpassbarkeit zu erstellen. Somit kann auf evtl. Än derungen von Rahmenbedingungen
reagiert werden und die Klimaschutzarbeit frühzeitig angepasst werden.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
70
Tabelle 5-2 (S.71) fasst die Szenarien und die dari n getroffenen Annahmen zusam-
men. Die Szenarien sind nach den Unterscheidungskri terien benannt. Die Entwicklun-
gen der THG-Emissionen in den unterschiedlichen Sze narien sind in Abbildung 5-7
(S.72) dargestellt.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
71
Tabelle 5-2: Zusammenfassung der wichtigsten Annahmen für die verschiedenen Szenarien
Szenario Sanierungs-
rate
[%]
Fokus des
Energie-
trägermix
Fernwärme-
mix
PV-Ausbau
(des
Maximal-
potenzials)
[%]
Ökostrom-
anteil
vor Ort
[%]
Mobilität 11 Ökogas-
anteil
vor
Ort
[%]
1. Trend 1 Fernwärme KWK
konventionell
30 Bundesmix Trend 25
2. Trend_Substitution 0,8 bis 4,5 Fernwärme KWK
konventionell
30 80 Trend 80
3. Trend_Substitution_Mob 0,8 bis 4,5 Fernwärme KWK
konventionell
30 80 20 % /
88 %
80
4. KS_08_45_WP_KWK_konv_
PV_30
0,8 bis 4,5 Wärme-
pumpe
KWK
konventionell
30 80 20 % /
88 %
80
5. KS_08_45_FW_Strombasiert_
PV_75 (Klimaschutzszenario
Darmstadt)
0,8 bis 4,5
Fernwärme Strombasiert 75 80 20 % /
88 %
80
6. KS_06_WP_Strombasiert_
PV_75
6 Wärme-
pumpe
Strombasiert 75 80 20 % /
88 %
80
7. KS_06_WP_Strombasiert_
PV_75_Wirtschaft
6 Wärme-
pumpe
Strombasiert
75 80 20 % /
88 %
80
11 Trend: Fortführung des bundesweiten Trends.
20 % / 88 %: Reduzierung der Fahrleistung des MIV u m 20 % und gleichzeitiger Anstieg der
alternativen Antriebe auf 88 %.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
72
Abbildung 5-7: Entwicklung der THG-Emissionen der verschiedenen Szenarien
Das Trendszenario (dunkelrote Linie in Abbildung 5- 7, S.72) führt die aktuellen Ent-
wicklungen fort. Die Sanierungsquote bleibt bei 0,8 % pro Jahr, im Bereich der Wär-
meversorgung wird in großen Teilen weiter auf den b isherigen Wärmemix gesetzt und
im Bereich der Mobilität nimmt die Fahrleistung des motorisierten Individualverkehrs
zu, wobei sich auf Grundlage aktueller Marktdynamik en durchaus moderate Steige-
rungsraten im Bereich E-Mobilität ergeben. Der Stro mbezug in der Gesamtstadt ver-
hält sich in diesem Szenario analog zum Bundesstrom mix. Bei diesen Entwicklungen
lägen die pro Kopf Emissionen in der Wissenschaftss tadt Darmstadt im Jahr 2035
noch bei knapp über 4 t CO 2e/(EW a). Das Ziel der Klima- und Treibhausgasneutralität
bis 2035 würde damit nicht erreicht, weshalb erhebl iche zusätzliche Anstrengungen
im Bereich Klimaschutz von Nöten sind um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen.
Die übrigen Szenarien verfolgen verschiedene Pfade, bei denen Anstrengungen im
Bereich Klimaschutz verstärkt Wirkung entfalten: Von der Anhebung der Sanierungsra-
te auf bis zu 6 %, über den prioritären Einsatz von Wärmepumpen oder Fernwärme
((öko-)strombasiert 12 ) im Wärmemix, die Ausschöpfung der PV-Potenziale i n bestimm-
ten Anteilen bis zur Minderung der Fahrleistung im Bereich des MIVs um 20 % und
einer Elektrifizierung der verbleibenden Fahrleistu ng zu 88 %. Um Emissionseinspa-
rungen im Sinne der Zielstellung ereichen zu können , wird der Bezug von Ökostrom
und Ökogas in der breiten Stadtgesellschaft und in den Sektoren Industrie und GHD
angenommen bzw. als Ziel formuliert. Der Bezug von Ökostrom und Ökogas resultiert
ganzheitlich betrachtet in niedrigeren THG-Emission en (aufgrund der niedrigeren
Emissionsfaktoren der umweltfreundlicheren Energiet räger) und ermöglicht daher ein
schnelleres Erreichen der bilanziellen Treibhausgasneutralität.
Die in enger Abstimmung mit der Stadt Darmstadt dur chgeführte Analyse sämtlicher
Kombinationsmöglichkeiten hat ergeben, dass das Sze nario 5 (KS_08_45_FW_
12 Mit „strombasierter“ Fernwärme ist hier ein Wärmemi x der Wärmenetze auf Basis des Ener-
gieträgers Strom gemeint. D. h. es kommt ein Mix au s Power to Gas und Umweltwärme zum
Einsatz.
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
7,0
8,0
2020 2025 2030 2035
t CO 2e/(EW a)
Entwicklung THG-Emissionen pro
Einwohner je nach Szenario
1. Trend
2. Trend_Substitution
3. Trend_Substitution_
Mob
4. KS_08_45_WP_
KWK_konv_PV_30
5. KS_08_45_FW_
Strombasiert_PV_75
6. KS_06_WP_Strom-
basiert_PV_75
7. KS_06_WP_Strom-
basiert_PV_75_Wirtschaft
0,7
0,8
0,9
1,0
1,1
1,2
1,3
1,4
1,5
1,6
1,7
1,8
1,9
2035
t CO 2e/(EW a)
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
73
Strombasiert_PV_75) die auf Basis aktueller Datenla ge heraus beste Strategie zur
Zielerreichung darstellt. Szenario 5 stellt eine Ko mbination aus erfolgreicher Zielerrei-
chung und vergleichsweise realistischer Umsetzungsm öglichkeiten der notwendigen
Änderungen dar. Es ergeben sich mit knapp 1 tCO 2e/(EW a) im Jahr 2035 Restemis-
sionen in Höhe des in Kapitel 2 genannten und erläu terten Zieles. Auf Basis dieser
Annahmen kann von einer Netto-Treibhausgasneutralit ät im Jahr 2035 gesprochen
werden.
Die noch ambitionierteren Szenarien würden in viele n Bereichen eine sofortige Trans-
formation sämtlicher Gesellschaftsbereiche, Konsumm uster und Wirtschaftsmodelle
sowie einen sofortigen Umbau sämtlicher städtischer Infrastrukturen beinhalten. Für
die höchstmöglichen THG-Einsparungen wäre beispiels weise ein sofortiger Anstieg der
Sanierungsrate auf 6 % notwendig. Dies ist auf Basi s der Ausgangssituation weder
realistisch noch vor dem Hintergrund von bspw. Fach kräftemangel oder Lieferengpäs-
sen bei Baumaterialen als erreichbar einzuordnen. S omit wird sich im Folgenden vor
allem auf das Szenario 5 bezogen, welches im weiter en Verlauf als „Klimaschutzsze-
nario Darmstadt“ bezeichnet wird.
5.3.2 Annahmen im Klimaschutzszenario Darmstadt (Szenario 5)
Im Klimaschutzszenario Darmstadt werden vermehrt kl imaschutzfördernde Maßnah-
men mit einbezogen. Es wird davon ausgegangen, dass Maßnahmen der Beratung
bezüglich Sanierung, Effizienztechnologien und Nutz erverhalten erfolgreich umgesetzt
werden und eine hohe Wirkung zeigen. Effizienzpoten ziale können, aufgrund der guten
Wirtschaftlichkeit verstärkt umgesetzt werden. Die Effizienzpotenziale in den Sektoren
Wirtschaft und private Haushalte werden in hohem Umfang gehoben.
Im Verkehrssektor greifen die Marktanreizprogramme für alternative Antriebe (bspw.
Elektrofahrzeuge) und damit sinkt der Endenergiebed arf in diesem Sektor stark ab.
Zusätzlich wird das Nutzerverhalten positiv beeinfl usst, wodurch die Fahrleistung des
motorisierten Individualverkehrs sinkt und der Ante il der Nahmobilität am Verkehrs-
sektor steigt.
Erneuerbare Energien-Anlagen, vor allem Photovoltai k, werden mit hohen Zubauraten
errichtet. Die Annahmen des Klimaschutzszenarios se tzten zum Teil Technolo-
giesprünge, rechtliche Änderungen sowie Preissenkun gen und wirksame Öffentlich-
keitskampagnen voraus, die gesteigerte Zubauraten, den Weg ebnen.
5.3.3 Szenarien: Brennstoffbedarf
Die Verwendungskonzepte für die zukünftig verfügbar en Brennstoffe sind sektoren-
übergreifend und umfassen die Brennstoffbedarfe der Sektoren Private Haushalte,
GHD und Industrie.
In der nachfolgenden Abbildung 5-8 (S.74) ist die E ntwicklung des Brennstoffbedarfs
nach Energieträgern bis 2035 dargestellt. Bei den v erwendeten Zahlen handelt es sich
um witterungskorrigierte Werte. Diese können nicht eins zu eins mit den Werten aus
der THG-Bilanz verglichen werden, da dort, konform zur BISKO-Systematik, alle Werte
ohne Witterungskorrektur angegeben sind. Die Witter ungskorrektur findet im Bereich
der Szenarienentwicklung Anwendung, da so die witte rungsabhängigen Besonderhei-
ten des Bilanzjahres herausgerechnet werden können und ein allgemein gültiger Ent-
wicklungspfad prognostiziert werden kann.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
74
Durch Effizienzgewinne in allen Sektoren sinkt im K limaschutzszenario Darmstadt (s.
Kapitel 5.3.2, S.73) der Energiebedarf im Bereich W ärme um rund 16 % auf einen
Wert von 2.160.213 MWh im Zieljahr 2035. Dabei werd en die Energieträger Flüssig-
gas sowie Braun- und Steinkohle bis zum Jahr 2030 d urch andere Energieträger –
etwa Ökogas, Umweltwärme und Heizstrom – substituie rt, während Heizöl erst bis
zum Jahr 2035 vollständig wegfällt. Erdgas sowie di e sonstigen konventionellen Ener-
gieträger entfallen bis 2035 zwar nicht vollständig , werden aber auf ein Minimum re-
duziert und ebenfalls durch Ökogas, Umweltwärme und Heizstrom sowie Biogase und
den weiteren Ausbau des bereits bestehenden Fernwär menetzes ersetzt. Insgesamt
machen im Jahr 2035 die Energieträger Fernwärme (30 %), Ökogas (23 %), Umwelt-
wärme (16 %) und Heizstrom (11 %) die größten Antei le am Wärmemix aus (in Sum-
me 80 %).
Abbildung 5-8: Zukünftiger Brennstoffbedarf im Klimaschutzszenario 2035
5.3.4 Szenarien: Kraftstoffbedarf
Aufbauend auf der Potenzialanalyse des Verkehrssekt ors in Kapitel 5.1.3 (S.58) wird
nachfolgend die Entwicklung des Kraftstoffbedarfs n ach Energieträgern bis 2035 für
das Klimaschutzszenario Darmstadt dargestellt. Die Darstellung basiert auf den Po-
tenzialberechnungen des Straßenverkehrs ohne Autobahn und den damit verbundenen
Annahmen und Studien, da der Magistrat auf diese ke inen Einfluss hat. Der Endener-
giebedarf für 2018 unterscheidet sich somit von dem in der Bilanz (s. Kapitel 3, S.17)
ausgewiesenen Wert, da die Fahrleistungen der Autob ahnen hier rausgerechnet wur-
den.
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
2018 2020 2025 2030 2035
MWh/a
Entwicklung Wärmemix im Klimaschutzszenario
Heizöl EL Erdgas Ökogas
Wärmenetze Bioenergie Umweltwärme
Sonnenkollektoren Flüssiggas Kohle
Heizstrom / PtH Sonstige konventionelle PtG
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
75
Die nachfolgende Abbildung 5-9 (S.75) zeigt den zuk ünftigen Kraftstoffbedarf im Kli-
maschutzszenario Darmstadt. Es wird ersichtlich, da ss der Endenergiebedarf im Ver-
kehrssektor bis zum Jahr 2035 um ca. 68 % abnimmt. Dies liegt etwa in zu erwarten-
den Effizienzsteigerungen sowie im Umstieg auf die deutlich effizienteren alternativen
Antriebe. Die alternativen Antriebe spielen im Jahr 2035 mit einem Anteil von 70 %
am Energiebedarf im Sektor Verkehr die größte Rolle. Jedoch verbleiben auch bis zum
Zieljahr 2035 die restlichen 30 % des Energiebedarf s bei den konventionellen Antrie-
ben und damit bei Diesel und Benzin, was auf einen bestehenden Bestand an Altfahr-
zeugen zurückzuführen ist. Diese Verteilung der End energiebedarfe wird auf Basis
eines 88 % hohen Anteils an alternativen Antrieben erreicht. Es wird davon ausgegan-
gen, dass die THG-Minderungen im Sektor Verkehr übe r ein Zusammenspiel aus Effi-
zienzgewinnen, Minderung der Fahrleistungen, ein ve rändertes Nutzerverhalten sowie
einem Energieträgerwechsel hin zu erneuerbaren Antrieben erfolgen.
Abbildung 5-9: Zukünftiger Kraftstoffbedarf im Klimaschutzszenario
5.3.5 Szenarien: Strombedarf und erneuerbare Energien
Nachfolgend wird zunächst der Strombedarf der Wisse nschaftsstadt Darmstadt im
Klimaschutzszenario betrachtet und daraufhin die er mittelten EE-Potenziale darge-
stellt. Abbildung 5-10 (S.76) zeigt die Entwicklung des Strombedarfs inklusive der für
den Wärmesektor notwendigen Strombedarfe.
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000
800.000
900.000
2018 2025 2030 2035
MWh/a
Klimaschutzszenario: Entwicklung Endenergiebedarf
Verkehr bis 2035
Strom Benzin Diesel Erdgas Flüssiggas Biokraftstoffe
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
76
Abbildung 5-10: Entwicklung des Strombedarfs im Klimaschutzszenario
Wie Abbildung 5-10 (S.76) zu entnehmen, steigt der Strombedarf im Klimaschutzsze-
nario Darmstadt bis zum Jahr 2035 gegenüber dem heu tigen Niveau um rund 65 %
an. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass das Stromsystem in Zukunft nicht
nur den klassischen Strombedarf, sondern auch den z ukünftig anzunehmenden Anteil
am Bedarf für die Sektoren Wärme und Verkehr ausgle ichen muss (da die konventio-
nellen Energieträger in diesem Bereich substituiert werden müssen). Des Weiteren
steigt der Strombedarf im Wirtschaftssektor aufgrun d des angenommenen Wirt-
schaftswachstums generell etwas an.
Insgesamt sind rund 60 % des Strombedarfs im Jahr 2 035 auf den Sektor Wirtschaft
zurückzuführen. Rund 21 % des Strombedarfs entfalle n auf die privaten Haushalte.
Im Bilanzjahr 2018 lag der Anteil der Wirtschaft be i 73 %, der Anteil der priv. Haus-
halte bei 27 %. Dies zeigt, dass im Zieljahr größer e Bedarfe durch die Wärmenetze
und den Sektor Verkehr vorhanden sind.
Die ermittelten EE-Potenziale beruhen auf den in Ka pitel 5.2 (S.62) dargestellten In-
halten. Insgesamt besitzt die Wissenschaftsstadt Da rmstadt vor allem im Bereich
Photovoltaik über ein signifikantes Potenzial. In d en Bereichen Bioenergie und erneu-
erbare KWK sind dagegen nur vergleichsweise geringe Potenziale vorhanden
(Abbildung 5-11, S.77).
873.466
1.023.122
1.202.089
1.444.996
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
1.600.000
2018 2025 2030 2035
MWh/a
Entwicklung Strombedarf im Klimaschutzszenario
Strombedarf Haushalte Strombedarf Wirtschaft
Strombedarf Wärmenetze Strombedarf E-Mobilität
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
77
Abbildung 5-11: Entwicklung der erneuerbaren Energien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter
Berücksichtigung des Maximalpotenzials
Selbst das maximale Gesamtpotenzial reicht nicht au s, um den Strombedarf der
Stadt bilanziell, vollständig zu decken. Wie beschr ieben, muss in Zukunft das
Stromsystem nicht nur die Fluktuationen durch den klassischen Strombedarf, sondern
auch den zukünftig anzunehmenden Strombedarf für di e Sektoren Wärme und Ver-
kehr ausgleichen, um die benötigte Energie für beis pielsweise E-Mobilität und Um-
weltwärme bereitzustellen.
Wie Abbildung 5-11 (S.77) zu entnehmen ist, können im Zieljahr maximal rund
369.166 MWh/a Strom aus erneuerbaren Energien gewon nen werden. Damit könnte
bilanziell ein Anteil von 25 % am Gesamtstrombedarf im Klimaschutzszenario Darm-
stadt gedeckt werden. Dafür müssten 100 % des Dach- PV Potenzials laut Solarkatas-
ter Hessen ausgenutzt werden. Da diese Ausnutzung a ls unrealistisch anzusehen ist,
erfolgt im Klimaschutzszenario Darmstadt die Annahm e, dass das im Solarkataster
Hessen ausgewiesene Dach-Potenzial zu 75 % ausgesch öpft wird. Damit ergibt sich
ein bilanzieller Deckungsgrad von 20 % (installiert e Leistung: 288 MWp; Ertrag:
242.516 MWh/a). Dies ist eine sehr ambitionierte Zi elstellung, die realistisch betrach-
tet nahezu als eine „maximale Ausnutzung“ angesehen werden kann.
5.3.6 End-Szenarien: Endenergiebedarf in der Gesamtstadt
Folgend werden die aufgestellten „Teil-Klimaschutzs zenarien Darmstadt“ der voran-
gehenden Kapitel zusammengefasst als „End-Szenarien“ dargestellt. Dabei werden die
zukünftigen Entwicklungen des Endenergiebedarfs sow ie der THG-Emissionen bis zum
Jahr 2035 differenziert betrachtet.
30.851
132.207
181.850
288.328
369.166
8% 36% 49% 78% 100%
4%
13%
15%
20%
25%
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
45%
50%
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
2018 2025 2030 2035 Maximal-
potenzial
MWh/a
Kommunenspezifischer Ausbaupfad der erneuerbaren
Energien und Gegenüberstellung des Maximalpotenzials
Photovoltaik Bioenergie
Erneuerbare KWK Anteil am Maximalpotenzial
Anteil am Gesamtstrombedarf
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
78
Für die zukünftige Entwicklung des Endenergiebedarf s bis 2035 in der Gesamtstadt
Darmstadt wird die Entwicklung des Endenergiebedarf s nach den Verwendungszwe-
cken Strom, Wärme, Prozesswärme und Mobilität in 5- Jahres-Schritten bis 2035 dar-
gestellt. Stromverbräuche, die beispielsweise im Be reich Wärme oder Mobilität anfal-
len, werden auch diesen Bereichen in der folgenden Abbildung zugeordnet.
In der nachfolgenden Abbildung 5-12 (S.78) ist die Entwicklung des Endenergiebe-
darfs, ausgehend vom Basisjahr 2018, nach Anwendung sart dargestellt. Die Daten
wurden, wie vom ifeu für Potenzialanalysen vorgeseh en, witterungskorrigiert. Die Ein-
sparpotenziale stammen dabei aus den vorangegangene n Potenzialanalysen. Es zeigt
sich, dass bis 2035 (bezogen auf das Bilanzjahr 201 8) 23 % des Endenergiebedarfs
eingespart werden kann. Dabei sind die größten Eins parungen in den Bereichen Mobi-
lität (ohne Autobahn) sowie Wärme und Warmwasser zu erzielen. Es ist zu beachten,
dass hier aufgrund der Aufteilung nach Anwendungsar ten unter „Strom“ tatsächlich
nur direkte Stromnutzung aufgeführt ist und die für Wärmeanwendungen verwandten
Strommengen unter „Wärme + Warmwasser“ bzw. „Prozes swärme“ verrechnet sind.
Dort sind also Strombedarfe für Umweltwärme, Wärmen etze, Heizstrom oder PtG
inkludiert.
Abbildung 5-12: Entwicklung des Endenergiebedarfs nach Anwendungsart im Klimaschutzszenario
Auf Basis dieser Analyse ergeben sich spezifische S ektorenziele für die Bereiche Wirt-
schaft (GHD und Industrie), Verkehr und für die privaten Haushalte.
4.134.013
3.839.286
3.540.054
3.189.468
0%
-7%
-14%
-23%
-100%
-90%
-80%
-70%
-60%
-50%
-40%
-30%
-20%
-10%
0%
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
3.000.000
3.500.000
4.000.000
4.500.000
5.000.000
2018 2025 2030 2035
MWh/a
Entwicklung Endenergieverbräuche im
Klimaschutzszenario nach Anwendungsart
Strom Wärme + Warmwasser
Prozesswärme Mobilität
Einsparung [%]
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
79
Tabelle 5-3: Sektorenziele witterungskorrigierter Endenergiebedarfe
Sektor
Stand
1990
[MWh/a]
Stand
2018
[MWh/a]
Ziel
2025
[MWh/a]
Ziel
2030
[MWh/a]
Ziel
2035
[MWh/a]
Veränderung
2018-2035
[%]
Veränderung
1990-2035
[%]
GHD 632.576 757.212 731.783 715.196 670.001 -12 % +6 %
Industrie 2.298.636 1.225.618 1.271.142 1.315.590 1.321.106 +8 % -43 %
Haushalte 1.238.915 1.420.817 1.303.878 1.173.926 982.642 -31 % -21 %
Verkehr 1.126.835 771.967 532.484 335.342 215.718 -72 % -81 %
Gesamt 5.296.962 4.175.614 3.839.287 3.540.054 3.189.467 -23 % -40 %
Bei Erreichung der diesem KSK zugrundeliegenden Zie le im Zieljahr 2035 beträgt der
Endenergiebedarf des Sektors GHD rund 670.000 MWh/a . Das entspricht im Ver-
gleich zu 2018 einer Reduzierung um 12 %, und einer Steigerung um 6 % gegenüber
dem Jahr 1990. Im Bereich der Industrie ergibt sich eine Steigerung des Endenergie-
bedarfs um 8 % im Vergleich zu 2018 und eine Reduzi erung von 43 % gegenüber
1990. Bei der Industrie fällt der deutliche Rückgan g der Bedarfe zwischen 1990 und
2018 auf, welcher sich vor allem aus dem Zeitraum z wischen 2005 und 2010 ergibt.
Im Bereich der privaten Haushalte ergibt sich eine Minderung des Endenergiebedarfes
sowohl gegenüber 2018 (31 %) als auch 1990 (21 %). Im Verkehr ergibt sich durch
Reduzierung des MIVs und der Nutzung alternativer A ntriebe der höchste prozentuale
Rückgang des Endenergiebedarfes in der Gesamtstadt. So reduziert sich der Energie-
bedarfe gegenüber 2018 um 72 % und 1990 um 81 %. In sgesamt haben sich die
Energiebedarfe im Jahr 2035 gegenüber 2018 um 24 % und 1990 um 40 % redu-
ziert.
5.3.7 End-Szenarien: THG-Emissionen in der Gesamtstadt
Für die zukünftige Entwicklung der THG-Emissionen b is 2035 in der Gesamtstadt wird
die Entwicklung der THG-Emissionen nach den Energie formen Strom, Brennstoff und
Verkehr in 5-Jahresschritten bis 2035 aufgezeigt. F ür die Berechnung der durch im-
portierten Strom verursachten Emissionen innerhalb des Klimaschutzszenarios wird
im Jahr 2035 ein LCA-Faktor (Emissionsfaktor inkl. energetischer Vorketten, s. a. Ka-
pitel 3.1, S.17) von 59 gCO
2e/kWh angenommen (beruhend auf Angaben des ifeu
2016 ). Dieser Faktor beinhaltet einen Bundesstrommix mit knapp 80 % Ökostrom.
In der nachfolgenden Abbildung 5-13 (S.80) ist die witterungsbereinigte Entwicklung
der THG-Emissionen, ausgehend vom Basisjahr 2018, d argestellt. Die Einsparpotenzi-
ale stammen dabei aus den vorangegangenen Potenzial analysen. Die THG-Emissionen
sinken im Klimaschutzszenario Darmstadt um 85,1 % b is 2035. Dies entspricht ei-
nem Endergebnis von 1,0 tCO 2e/(EW a) .
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
80
Abbildung 5-13: Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Klimaschutzszenario
Auf Basis dieser Analyse ergeben sich spezifische S ektorenziele bezüglich der THG-
Emissionen für die Bereiche Wirtschaft (GHD und Ind ustrie), Verkehr und private
Haushalte.
Tabelle 5-4: Sektorenziele THG-Emissionen
Sektor
Stand
1990
[t]
Stand
2018
[t]
Ziel
2025
[t]
Ziel
2030
[t]
Ziel
2035
[t]
Minderung
2018-2035
[%]
Minderung
1990-2035
[%]
GHD 307.438 268.332 185.026 99.518 37.956 -14 % -12 %
Industrie 1.038.759 388.660 271.260 176.225 82.452 -21 % -8 %
Haushalte 472.466 375.745 238.083 123.065 37.341 -10 % -8 %
Verkehr 396.603 247.370 176.616 98.259 33.045 -13 % -8 %
Gesamt 2.215.266 1.280.107 870.985 497.067 190.794 -15 % -9 %
In der Tabelle 5-3 (S.79) wird deutlich, dass in de r Gesamtstadt Darmstadt die Redu-
zierung der Energiebedarfe, bis auf den Sektor Verk ehr, überschaubar bleiben. Dies
gilt nicht für die THG-Emissionen (Tabelle 5-4, S.8 0), denn diese weisen aufgrund der
weitestgehend dekarbonisierten Energieversorgung un d den Einsatz alternativer Tech-
nologien signifikante Rückgänge auf. So reduzieren sich die THG-Emissionen im Be-
reich GHD gegenüber 2018 um 86 % und gegenüber 1990 um 88 %. Die Emissionen
0,0%
-10,4%
-31,7%
-61,0%
-84,9%
-90,0%
-80,0%
-70,0%
-60,0%
-50,0%
-40,0%
-30,0%
-20,0%
-10,0%
0,0%
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
2018 2020 2025 2030 2035
t CO 2 Äquivalente/a
Entwicklung THG-Emissionen im Klimaschutzszenario
Strom Brennstoffe Verkehr Einsparung [%]
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
81
der Industrie sinken bis zum Jahr 2035 um 79 % gege nüber 2018 und um 92 % ge-
genüber 1990. Auch die privaten Haushalte können bi s 2035 ihre Emissionen gegen-
über 1990 um 92 % reduzieren. Gleiches gilt für den Verkehr. Insgesamt haben sich
die THG-Emissionen damit in der Gesamtstadt bis 203 5 um 91 % gegenüber 1990
und um 85 % gegenüber 2018 reduziert. Im Jahr 2035 werden in der Wissenschafts-
stadt Darmstadt damit weniger als 200.000 Tonnen au sgestoßen. Die kommunalen
Emissionen sind in diesen Szenarien im Bereich GHD enthalten und machen insge-
samt ca. 2 % aus. Allerdings ist an dieser Stelle zu berücksichtigen, dass witte-
rungsbereinigte Daten, wie vom ifeu im Rahmen der P otenzialanalyse gefordert,
verwendet wurden. Es werden sich also andere Redukt ionshöhen ergeben, wenn
Daten ohne Witterungskorrektur (wie in der THG-Bilanz) hinzugezogen werden.
5.3.8 Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für die Gesamtstadt
Die nachfolgende Tabelle stellt für die Wissenschaf tsstadt Darmstadt eine Zusammen-
fassung der Instruktionen aus den aufgezeigten Pote nzialen und Szenarien dar. Dabei
werden die Instruktionen nach den folgenden Handlun gsfeldern bzw. Sektoren aufge-
teilt:
1. Sanierung und Entwicklung Wärmemix: Bei der Sanierungsrate wird von einer
variablen, aber stetig steigenden Sanierungsrate au sgegangen, die 4,5 % bis
2035 erreichen muss. Damit könnte eine Energieeinsp arung im Bereich der
Wohngebäude von 37 % erzielt werden. Neben der Sani erung des Gebäudebe-
stands bedarf zudem der Wärmemix einer entsprechend en Veränderung: Im
zentralen Klimaschutzszenario Darmstadt sind die fo ssilen Energieträger
Steinkohle und Heizöl jeweils bis zum Jahr 2035 dur ch andere Energieträger
zu substituieren, wobei Steinkohle bereits bis 2030 bestenfalls aus dem Wär-
memix verdrängt wird. Für die Substitution wird vor allem auf (dekarbonisier-
te) Fernwärme, Ökogas, Umweltwärme und Heizstrom/Pt H gesetzt. Kleinere
Mengen werden durch Bioenergie, Sonnenkollektoren u nd Power-to-gas ge-
deckt. Das Müllheizkraftwerk wird weiterhin genutzt und steuert vor allem An-
teile im Bereich der Fernwärme bei.
2. Mobilität und Verkehr: Im Bereich Mobilität und Verkehr wird die notwendi ge
Minderung der Fahrleistung des motorisierten Indivi dualverkehrs (MIV) sowie
der notwendige Anteil alternativer Antriebe an der Fahrleistung dargestellt. Der
MIV muss um rund 20 % gesenkt werden (etwa durch St ärkung des Umwelt-
verbunds und weitere entsprechende Maßnahmen). Der Anteil der alternativen
Antriebe an der verbleibenden Fahrleistung muss run d 88 % betragen (auch
hier sind entsprechende Maßnahmen umzusetzen). Für die bereits im Rahmen
dieses KSK entwickelten Maßnahmen s. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte
nicht gefunden werden. (S. Fehler! Textmarke nicht definiert. ).
3. Erneuerbare Energien: Aufgrund der Flächenkonkurrenzen liegt das größte
Potenzial der EE im Bereich PV auf Dachflächen. Im Rahmen des Klima-
schutzszenarios Darmstadt wird mit einer Ausschöpfu ng des laut Solarkatas-
ter Hessen vorliegenden Potenzials von 75 % gerechn et. Damit ergibt sich un-
ter Berücksichtigung veränderter Strombedarfe durch die Wärmenetze und die
Elektrifizierung des Verkehrs ein bilanzieller Deckungsrad von 20 %.
Das im Solarkataster Hessen für die Wissenschaftsst adt Darmstadt ausgewie-
sene Maximalpotenzial beträgt auf Dachflächen ca. 3 84 MWp, womit ein Er-
trag von rund 323 GWh möglich wäre. Der prognostizi erte Strombedarf unter
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
82
Berücksichtigung der anzugehenden Maßnahmen würde r und 1.445 GWh im
Jahr 2035 betragen.
Die Bioenergie hat im erneuerbaren Strommix im Jahr 2035 einen Anteil von
knapp über 23.000 MWh, was knapp 7 % im erneuerbaren Strommix darstellt.
Wichtig ist an dieser Stelle nochmal zu betonen, da ss die Handlungsmöglichkeiten der
Stadt in diesem Bereich eingeschränkt sind. Die Sta dt kann streng genommen ledig-
lich durch Informationen, Anreize, Förderungen und in Teilen durch Regulierung Ver-
änderungen anstoßen. Tabelle 5-5 (S.83) fasst die H andlungserfordernisse zusam-
men.
KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt
83
Tabelle 5-5: Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für die Gesamtstadt
Klimaschutzszenario Darmstadt – Gesamtstadt
Sanierung und Entwicklung Wärmemix
Sanierungsrate 0,8 % - 4,5 % pro Jahr (steigend bis 2035); Energieeinsparung
von 37 Prozent im Bereich der Wohngebäude
Rolle fossiler
Energieträger
Heizöl: Reduktion von 80 Prozent der Verbräuche bis 2030,
Ausstieg bis 2035
Erdgas: mehr als Halbierung der Verbräuche bis 2030, Reduk-
tion um 89 Prozent bis 2035
Steinkohle: Ausstieg bis 2035, bestenfalls 2030
Alternative zu den
fossilen
Energieträgern
Substitution durch: (dekarbonisierte) Fernwärme, Ökogas,
Umweltwärme, Heizstrom/PtH, Biogas
Mobilität und Verkehr
Minderung
Fahrleistung MIV -20 % bis zum Zieljahr 2035 (Basisjahr 2018)
Anteil alternativer
Antriebe an der
Fahrleistung
88 % bis zum Zieljahr 2035 (Basisjahr 2018)
Erneuerbare Energien
Maximaler,
bilanzieller
Deckungsgrad am
Strombedarf
(unter
Berücksichtigung
der gesteigerten
Strombedarfe für
Wärmenetze und
Mobilität)
20 % Deckung bei 75 % Ausschöpfung des Maximal-
potenzials an Dach-PV
(bei 100 % Nutzung des PV Potenzials: 24 % Deckungsgrad;
bei 30 % Nutzung des PV Potenzials: 8 % Deckungsgrad)
Wesentliche
Erneuerbare
Energien
Dachflächen-PV, Bioenergie, in Teilen Freiflächen-PV und Er-
neuerbare KWK
KSK Darmstadt Abschließende Erläuterungen zur Treibha usgasneutralität
84
6 ABSCHLIEßENDE ERLÄUTERUNGEN ZUR TREIBHAUSGAS-
NEUTRALITÄT
Wie den Kapiteln 4 (S.33) und 5 (S.49) zu entnehmen , werden auch im ambitionierten
Klimaschutzszenario Darmstadt nicht null Emissionen (tatsächlich null Tonnen THG-
Emissionen pro Einwohner*in) erreicht. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen,
dass nicht in allen Sektoren bis 2035 realistischer weise komplett auf fossile Energie-
träger verzichtet werden kann (z. B. Verkehr), aber auch darauf, dass selbst für er-
neuerbare Energieträger Emissionen zu berücksichtig en sind (bspw. Photovoltaik ver-
fügt über einen Emissionsfaktor von 40 gCO 2e/kWh). Dies ist auf die aus der Bilanz
bekannte BISKO-Systematik zurückzuführen, welche ni cht nur die direkten Emissio-
nen, sondern korrekterweise auch die durch die Vork ette entstandenen Emissionen
mit einbezieht (s. a. Kapitel 3.1, S.17). Eine Trei bhausgasneutralität, im Sinne von
null Emissionen, ist mit dieser Systematik also tatsächlich nicht möglich.
Dies ist aber auch nicht notwendig, denn eine Treib hausgasneutralität im Zieljahr wird
erreicht, wenn „ein Gleichgewicht zwischen Treibhau sgas-Emissionen und deren Ab-
bau herrscht“ (dena.de, 2021). Verbleibende (energe tische) Emissionen müssen also
über die Senkenfunktion natürlicher Kohlenstoffspei cher wieder der Atmosphäre ent-
zogen werden.
Wie in Kapitel 2 (S.14) erläutert können als Orient ierungswert THG-Emissionen von
weniger als einer Tonne pro Einwohner*in und Jahr h erangezogen werden ( UBA,
2013 ). Dieser Wert errechnet sich auf Basis einer Einsp arung von THG-Emissionen in
Höhe von 95 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 ( UBA, 2013 ). Wichtig ist, diesen
Zahlenwert nicht als konkrete, explizite Zielstellu ng zu benennen. Die tatsächlich noch
als THG-neutral anzusehenden Restemissionen hängen von vielen Faktoren ab, bspw.
von den gewählten Bilanzgrenzen und sonstigen Bilan zierungssystematiken (bspw. bei
der Kompensation).
Umsetzungsmöglichkeiten für die Kompensation sind z um einen die Vernässung von
Mooren und Feuchtgebieten, aber auch eine Aufforstu ng und Renaturierung von Wald-
gebieten, bestenfalls im lokalen Handlungsbereich d er Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Weiterhin besteht die Möglichkeit von Humusaufbau i n der Landwirtschaft. Um ver-
bleibende Treibhausgasemissionen abzubauen, müssen also natürliche Senken ge-
nutzt, reaktiviert und stabilisiert werden. Weitere Kompensationsmöglichkeiten (bei-
spielsweise über Zertifikate) müssen kommunal disku tiert werden. Im Maßnahmenka-
talog wurde dies berücksichtigt. Um eine Netto-Null Treibhausgasneutralität für die
Gesamtstadt zu erreichen, müssen gemäß des Klimasch utzszenarios Darmstadt in
2035 190.794 Tonnen kompensiert werden. Davon liege n 1.124 Tonnen im direkten
Handlungsbereich des Magistrats.
KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie
85
7 UMSETZUNGSSTRATEGIE
Damit Maßnahmen im Bereich Klimaschutz die gewünschte Wirkung entfalten, können
einige organisatorische Maßnahmen ergriffen werden, die die themenbezogenen Akti-
vitäten unterstützen und sicherstellen, dass die Arbeiten zielführend sind. Dazu gehört
ein Controlling, die Fokussierung der Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit sowie eine
Verstetigungsstrategie, damit sich angestoßene Proz esse institutionalisieren sowie
langfristig Wirkung entfalten.
Die Ansprache von zentralen Akteuren und die Bündel ung von Handlungskompetenzen
sowie Zuständigkeiten und Synergieeffekten kann abe r als ein wesentlicher Auftakt in
die Umsetzungsphase verstanden werden. Dies beginnt bereits damit, dass Kenntnis
vom Klimaschutzkonzept und den darin enthaltenen Ma ßnahmen in den Verwaltungen
vorhanden sein sollte. Die interne Multiplikation d es Konzeptes stellt also einen we-
sentlichen ersten Schritt dar. Dazu gehört auch, da ss Investitionen entsprechend im
Haushalt berücksichtigt werden sollten, damit Inves titions- und Planungssicherheit
auf allen Ebenen besteht.
7.1 Controlling
Im Rahmen der Neuaufstellung des Klimaschutzkonzept es wurden Maßnahmen aus-
gearbeitet, die in der anschließenden Umsetzung in Darmstadt ein hohes Maß an
Energieeffizienzsteigerung und THG-Emissionsreduzierung bewirken sollen.
Das Controlling umfasst die Ergebniskontrolle der d urchgeführten Maßnahmen unter
Berücksichtigung der festgestellten Potenziale und Klimaschutzziele. Neben der Fest-
stellung des Fortschritts in den Projekten und Maßn ahmen ist eine Anpassung an die
aktuellen Gegebenheiten in der Wissenschaftsstadt s owie vor dem Hintergrund sich
wandelnder politischer und struktureller Rahmenbedi ngungen sinnvoll. Dies bedeutet,
dass realisierte Projekte bewertet und analysiert w erden (Evaluation) und gegebenen-
falls erneut aufgelegt, verlängert oder um weitere Projekte ergänzt werden. Dabei wird
es auch immer wieder darum gehen, dass durch das Kl imaschutzmanagement der
Kommunikation und Zusammenarbeit der Projektbeteili gten neue Impulse gegeben
werden. Um den Gesamtfortschritt beurteilen zu könn en, empfiehlt es sich, in regel-
mäßigen Abständen (ca. alle zwei Jahre) eine Prozes sevaluierung durchzuführen. Da-
bei sollten nachstehende Fragen gestellt werden, di e den Prozessfortschritt im Klima-
schutz qualitativ bewerten:
Netzwerke: Sind neue Partnerschaften zwischen Akteuren entsta nden? Welche Inten-
sität und Qualität haben diese? Wie kann die Zusamm enarbeit weiter verbessert wer-
den?
Ergebnis umgesetzter Projekte: Ergaben sich Win-Win-Situationen, d. h. haben ver-
schiedene Partner von dem Projekt profitiert? Was w ar ausschlaggebend für den Er-
folg oder Misserfolg von Projekten? Gab es Schwieri gkeiten und wie wurden sie ge-
meistert?
Auswirkungen umgesetzter Projekte: Wurden Nachfolgeinvestitionen ausgelöst? In
welcher Höhe? Wurden Arbeitsplätze geschaffen? Habe n sich sonstige Effekte regiona-
ler Wertschöpfung ergeben? Stoßen die Projekte auf Nachfrage und Abnahme?
KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie
86
Umsetzung und Entscheidungsprozesse: Ist der Umsetzungsprozess effizient und
transparent? Können die Arbeitsstrukturen verbesser t werden? Wo besteht ein höherer
Beratungsbedarf?
Beteiligung und Einbindung regionaler Akteure: Sind alle relevanten Akteure in aus-
reichendem Maße eingebunden? Besteht eine breite Be teiligung der Bevölkerung?
Erfolgte eine ausreichende Aktivierung und Motivier ung der Bevölkerung? Konnten
weitere (ehrenamtliche) Akteure hinzugewonnen werden?
Zielerreichung: Wie sind die Fortschritte bei der Erreichung der K limaschutzziele
(z. B. Zulassungszahlen von Autos mit alternativen Antrieben; Entwicklung der THG-
Emissionen)? Befinden sich Projekte aus verschieden en Handlungsfeldern bzw. Zielbe-
reichen in der Umsetzung? Wo besteht Nachholbedarf?
Konzept-/Maßnahmenanpassung: Gibt es Trends, die eine Veränderung der Klima-
schutzstrategie der Stadt erfordern (z. B. sich wan delnde Lebensstile oder Konsum-
muster)? Haben sich Rahmenbedingungen geändert, so dass Anpassungen vorge-
nommen werden müssen? Gibt es neue Technologien? Er weisen sich getätigte Annah-
men als nicht realitätskonform?
Evaluationen auf Rebound- und Verlagerungseffekte : Projekte im Klimaschutz bergen
vereinzelnd die Gefahr zu negative Klimawirkungen b eizutragen, indem Einsparungen
bewusst und unbewusst an anderer Stelle wieder ausg eglichen werden. Sind derartige
Effekte erkennbar? Wenn ja, welche Gründe werden hi erfür gesehen? Im Bereich Digi-
talisierung werden derartige Effekte aktuell besond ers kontrovers diskutiert. Da sich
Darmstadt diesbezüglich als Vorreiter versteht, sin d vor allem Digitalisierungsmaß-
nahmen und -projekte, die von der Stadt durchgeführ t oder gefördert werden, auf ih-
ren Klima-Impact zu evaluieren und bei negativer Kl imabilanz entsprechend anzupas-
sen.
Generell sollte das Controlling in einem Umfang ges taltet werden, dass es mit den
knappen personellen Ressourcen umzusetzen ist. Dahe r ist es sinnvoll darauf zu ach-
ten, dass die durchgeführten Schritte prioritär der Maßnahmenverbesserung dienen,
damit ein Mehrwert für die Klimaschutzaktivitäten aus dem Controlling erwächst.
Insgesamt wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen deme ntsprechend ausgerichtet,
dass notwendig werdende Anpassungen, Erweiterungen oder Korrekturen in der Um-
setzungsstrategie möglich sind. Viele Maßnahmen sin d damit nach Umsetzung zu
prüfen. Stellen sich beispielsweise die zu erstelle nden Quartierkonzepte mit Sanie-
rungsmanagement als Erfolg heraus, können weitere K onzepte folgen. Sollten sich
diese als Misserfolg herausstellen, sind Alternativ en zu prüfen, die dennoch ein deutli-
ches Anheben der Sanierungsrate und -tiefe ermöglic hen. Gleiches gilt beispielsweise
für die Errichtung von öffentlichen oder halböffent lichen Ladesäulen. Sollte sich zu-
künftig, auch vor dem Hintergrund längerer Akkulauf zeiten, bspw. aufgrund höherer
Energiedichten, ein bestimmtes Ladeverhalten einste llen, sind Anpassungen vorzu-
nehmen und die Maßnahme auf Effektivität und Effizienz zu prüfen.
Dennoch gilt die Devise, dass die Maßnahmen die Zie lstellung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt erreichen. Um bei der Maßnahme der bereit zustellenden Ladesäulen zu
bleiben, ist es daher aktuell unabdingbar, Lademögl ichkeiten in einer gewissen Grö-
ßenordnung im öffentlichen oder halböffentlichen Ra um bereitzustellen. Mit dem
praktischen Nutzen geht damit natürlich auch die Si chtbarkeit von alternativen Mobili-
tätsformen mit dieser Maßnahme einher sowie, dass b estimmte Nutzer*innengruppen
KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie
87
(z.B. Pendler*innen, Mietende, etc.) auf diese Lade möglichkeiten angewiesen sein
werden. Wird dennoch ersichtlich, dass sich das Lad everhalten zunehmend in den
privaten Raum verlagert, ist zu prüfen, inwiefern e in weiterer Ausbau öffentlicher oder
halböffentlicher Ladeinfrastruktur notwendig ist. D iese Erkenntnis ist an die Erfah-
rungswerte der nächsten Jahre gekoppelt und aktuell (noch) nicht eindeutig vor dem
Hintergrund dynamischer Innovationszyklen und kompl exer Nutzungsmuster abzu-
schätzen.
7.2 Gesamtcontrolling
Das Gesamtcontrolling stellt eine Erfolgskontrolle der Klimaschutzarbeit der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt dar. Ein zentrales Instrumen t, um die Erfolge im Klimaschutz
aufzuzeigen, ist dabei die Energie- und THG-Bilanz. Über diese sollte, ebenso wie über
die Ergebnisse des Maßnahmen- und Projektcontrollin gs, in den politischen Gremien
regelmäßig Bericht erstattet werden. Ganz grundlege nd sollte auch eine weitere Fort-
schreibung des Konzepts in Betracht gezogen werden.
Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes
Das Klimaschutzkonzept ist mit diesem Bericht nicht als abgeschlossen, sondern als
fortlaufender, stets zu optimierender Prozess zu ve rstehen. Die aufgestellten Szenari-
en sind von bestimmten Randbedingungen und Annahmen abhängig und die Umset-
zung liegt nur in geringem Maße im direkten Einflus sbereich der Stadtverwaltung. Die
Mitwirkung der Stadtgesellschaft ist von essenziell er Bedeutung. Maßnahmen können
sich als nicht wirkungsvoll oder umsetzbar erweisen , neue wissenschaftliche Erkennt-
nisse kommen hinzu und politische Rahmenbedingungen ändern sich. Vor diesem
Hintergrund ist eine Fortschreibung des Konzeptes a nzustreben. Da es zum jetzigen
Zeitpunkt nicht zielführend ist, ein Zieljahr hierf ür bereits zu definieren, können ande-
re Controllinginstrumente, die im Folgenden in dies em Unterkapitel dargestellt wer-
den, hinzugezogen werden, um eine Erfolgskontrolle sicherzustellen. Diese sollen
auch Aufschluss darüber geben, wann eine Fortschrei bung sinnvoll und erforderlich
sein könnte.
Energie- und THG-Bilanz
Eine Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz kan n als quantitative Bewertung
angesehen werden, in der die langfristigen Energie- und THG-Reduktionen erfasst und
bewertet werden. Eine Fortschreibung der Bilanz für Darmstadt für den direkten
Handlungsbereich könnte jährlich oder alle zwei Jah re erfolgen und wird für den indi-
rekten Handlungsbereich (Gesamtstadt) zweijährig empfohlen.
Die Energie- und THG-Bilanz lässt nicht zwingend Rü ckschlüsse auf die genauen
Gründe der Veränderungen zu, auch ist sie zum Zeitp unkt der Aufstellung im Normal-
fall ca. 2-3 Jahre alt, dennoch können mit ihrer Hi lfe Entwicklungstrends für die Ge-
samtstadt oder einzelne Sektoren wiedergegeben werd en, die auf andere Weise nicht
erfasst werden können. Anpassungen und Verbesserung en in den Zielstellungen und
in der generellen Ausgestaltung der Maßnahmen könne n auf Basis dieser Bilanzen
vorgenommen werden. Sollten beispielsweise trotz En ergiesparkampagnen und Sanie-
rungsoffensiven keine Einspareffekte im Energiebeda rf der privaten Haushalte ersicht-
lich werden, sollten die Maßnahmen hinsichtlich Wir ksamkeit und Langfristigkeit eva-
luiert werden.
KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie
88
Überschaubarer in der Datenerfassung ist die Bilanz ierung für den direkten Hand-
lungsbereich. Allerdings setzt diese ein sorgfältig es und aktuelles Datenmanagement
voraus, welches vor dem Hintergrund des Zielmonitor ings evaluiert und ggf. optimiert
werden müsste. Beschaffungswesen, Fuhrpark und Lieg enschaften sind damit bezüg-
lich der datentechnischen Erfassung auf den Prüfsta nd zu stellen. In den Maßnahmen
wurde dies berücksichtigt.
Des Weiteren wurde aus dem Klimaschutzbeirat angeme rkt, dass weiterhin auch Kli-
maschutzthemen Berücksichtigung finden sollten, die aufgrund der BISKO-Methodik
bilanziell nicht erfasst werden, wie Ernährungsfrag en oder graue Energie. Diese sind
aber von elementarer Bedeutung im Kontext globaler Verantwortung. Aktivitäten und
Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes sollten also nicht ausschließlich darauf
ausgelegt sein positive Bilanzeffekte zu erzielen, sondern sollten auch gesamtgesell-
schaftliche Belange und Zusammenhänge berücksichtig en (z. B. knappe Ressourcen,
Erzeugung von Sondermüll etc.). Trotz wichtiger Bed eutung der Bilanz sollten die
Klimaschutzbemühungen eine weiter gefasste Evaluati on und Monitoring erfahren. Mit
dem Beschluss der Stadtverodnetenversammlung vom 01 .10.2020 ( MagV
2020/0252 ) sollen zukünftig alle Magistratsvorlagen auf ihre Auswirkung auf das
Stadtklima und die CO
2-Bilanz geprüft werden, Darmstadt ist hier also ber eits tätig
geworden.
Gebäudesanierung und Wärmeversorgung sowie öffentli che Einsicht in Sanierungs-
fortschritte kommunaler Gebäude
Befragungen der Wohnungsbauunternehmen können erste Erkenntnisse zu Sanierun-
gen liefern. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Er hebung von Sanierungsförderungen
durch die KfW anzustreben.
Auch der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wiss enschaftsstadt Darmstadt
(IDA) und die übrigen Verantwortungsbereiche (EAD, EDW, Sportamt) sollten in re-
gelmäßigen Abständen Sanierungsbilanzen und -fortsc hritte publizieren und öffentlich
transparent machen. Dafür sind geeignete Formate un d Medien zu finden, die Infor-
mationen zu den Sanierungsständen liefern (bestenfa lls mit Energieverbräuchen und
THG-Emissionen). Es ist laufend zu prüfen, ob weite res Personal über das im Rahmen
der Maßnahmenausarbeitung bereits für notwendig era chtete Personal (bspw. für
Überwachung, Evaluierung, Kontrolle, Datenerfassung ) erforderlich ist (s. Maßnahme I
– 1.3; S.
88).
Mit Hilfe von regelmäßig erhobenen Schornsteinfeger daten kann zudem über eine
Zeitspanne die Entwicklung der Altersklassen der Fe uerungsanlagen und damit die
Sanierung von Heizungsanlagen nachverfolgt werden. Da im Sinne der Zielerreichung
bestmöglich auf fossile Energieträger verzichtet we rden muss, können aus diesen Da-
ten weitere Feinjustierungen an den Maßnahmen vorge nommen werden. Die räumli-
che Identifizierung besonders alter Heizkessel kann zudem über einen Wettbewerb
(„Ältester Heizkessel gesucht“ mit Bezuschussung de r Modernisierung der entspre-
chenden Heizungsanlage mit Energieträgerwechsel) vereinfacht werden.
Berichterstattung in den Politischen Gremien
In den politischen Gremien wird neben der Energie- und THG-Bilanz auch über das
maßnahmen- und projektbezogene Klimaschutzcontrolli ng Bericht erstattet. So wird
KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie
89
sichergestellt, dass die Politik weiterhin regelmäß ig über bereits umgesetzte und ab-
geschlossene Maßnahmen/Projekte sowie derzeit laufe nde Aktivitäten seitens der
Stadtverwaltung informiert wird. Zudem werden zukün ftig ebenfalls weiterhin geplante
Maßnahmen/Projekte vorgestellt sowie die Zielerreic hung hinsichtlich angestrebter
Energie- und THG-Minderungen thematisiert. Die Beri chterstattung dient der Informa-
tion der Politik, der Öffentlichkeit und der an den Maßnahmen beteiligten Akteure.
Dies ist bereits gut in den Strukturen in Darmstadt verankert und muss weiter ge-
pflegt werden.
Ausbau Erneuerbarer Energien und Veränderung der Nu tzungsmuster (Eigenversor-
gung)
Über die Netzbetreiber sowie das Anlagenregister der Bundesnetzagentur sind jährlich
einerseits die installierten Anlagen je Anlagengröß e und Energieträger zu erheben
(z. B. <10 kWp / >10 kWp) und andererseits die jähr lichen Einspeisemengen. Da je-
doch zukünftig weniger Energie in das Netz eingespe ist und stattdessen als Eigenbe-
darf vor Ort genutzt wird (z. B. mit einer Wärmepum pe oder mit einem E-Auto), wer-
den die Angaben des Netzbetreibers, die zentral für die zukünftigen Bilanzen sind, im
Laufe der Jahre weniger die tatsächliche Energieerz eugung abbilden können. Daher
bieten sich zwei Möglichkeiten an:
1. Berechnung der erzeugten Energiemenge anhand von in stallierter Leistung
und durchschnittlichen jährlichen Volllaststunden.
2. Befragung der Anlagenbetreiber*innen. Diese Möglich keit ist sehr zeitauf-
wändig und gleichzeitig besteht die Gefahr, dass ke ine Daten eingeholt wer-
den können, weil die Anlagenbetreiber nicht kooperi eren oder keine Daten
zur Verfügung stehen.
E-Mobilität
Die E-Mobilität ist derweil nach aktuellem Technolo gie- und Wissensstand zentraler
Bestandteil der Mobilitätswende, die wiederum unabd ingbar zur Erreichung von
Treibhausgasneutralität ist. Die Verbreitung von E- Autos, sofern diese sich in der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt schneller vollziehen soll te als im Bundesschnitt, ist aller-
dings nur bedingt in zukünftigen Energie- und Treib hausgasbilanzen einsehbar, da
nach BISKO mit dem Bundestreibstoffmix bilanziert w ird. Daher sollten regelmäßig
Zulassungszahlen für alternative Antriebe im Stadtg ebiet geprüft werden, um einen
Eindruck über die Entwicklungen zu bekommen. Weiter hin könnte es sein, dass bei
einer verstärkten Installation privater Ladeinfrast rukturen die Stromverbräuche der
privaten Haushalte steigen werden und Klimaschutz-, Einspar- und Effizienzmaßnah-
men durch diese zusätzlichen Verbräuche überdeckt u nd damit nicht mehr sofort
sichtbar werden, da sie in diesem Falle im Sektor V erkehr auftreten würden. Zukünfti-
ge Bilanzen sind daher immer vor dem Hintergrund de r spezifischen Methodik zu ver-
stehen und gegebenenfalls durch weitere Erhebungen zu konkretisieren.
Klimaschutzbeirat
Der Klimaschutzbeirat sollte während der Umsetzungs phase und auch darüber hinaus
als Gremium bestehen bleiben. Regelmäßige Austäusch e, Projekterfahrungen und das
Teilen von Lernprozessen werden das Erzielen von Sy nergieeffekten bestärken und
insgesamt zu einer zielführenden Umsetzung beitragen.
KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie
90
Auch im Rahmen der Sitzung des KSB im Oktober 2021 bestand Einigkeit darüber,
dass der Beirat als beratendes Gremium weiter aktiv bleiben sollte. Es bestand der
Wunsch die Beteiligungsmöglichkeiten des KSB auszuw eiten (mehr Freiraum für Krea-
tivität und offenere Beteiligung). Dazu boten Mitgl ieder des KSB an, die Stadt bei Pro-
jektumsetzungen zukünftig zu unterstützen und auch beratend in der Realisierung
tätig zu werden. Des Weiteren wurde der Wunsch geäu ßert, zukünftig mehr in die in-
haltliche Tiefe als in die Breite zu gehen. So könn ten beispielsweise konkrete Maß-
nahmen wie die von Teilen des KSB vorgeschlagene „K limabahn“ besprochen und
reflektiert werden. Auch regelmäßige Berichterstatt ungen (v. a. über Umsetzungs-
stände) sollten beibehalten werden. Weiterhin sind die Einrichtung themenbezogener
Task-Forces innerhalb des KSB anzudenken. Insgesamt seien, sofern es die Rahmen-
bedingungen der Pandemie zulassen, Präsenzveranstal tungen wieder auf Durchführ-
barkeit zu prüfen, da besser zusammengearbeitet und eine engere Bindung entstehen
könnte.
Inhaltlich sollte der Klimaschutzbeirat sich mit gr undlegenden Belangen und Dynami-
ken im Zusammenhang von Transformation(en) und Stad tentwicklung auseinander-
setzen. Dabei könnte es um Themen von Aufenthaltsqu alitäten, Erreichbarkeiten, so-
zialer Teilhabe bis hin zum grundlegenden Verständn is von Öffentlichkeit und städti-
schen Miteinander gehen. Das Darmstädter Energie-La bor für Technologien in der
Anwendung (DELTA, 2022) könnte dabei wesentliche Im pulse liefern und Basis für
Visionen und Perspektiven eines nachhaltigen und kl imafreundlichen städtischen Zu-
sammenlebens bieten.
Darmstädter Energie-Labor für Technologien in der Anwendung (DELTA)
Das vom BMWi geförderte DELTA-Projekt trat im Rahme n des Prozesses der Neuauf-
stellung des Klimaschutzkonzeptes immer wieder als wichtiger Meilenstein in Er-
scheinung. Als interdisziplinäres Projekt mit Schni ttstellenbezug zu vielen Maßnah-
men wird es die klimaschutzbezogenen Aktivitäten in der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt zukünftig prägen. Daher wird empfohlen, einen engen Austausch mit den
Projektkoordinator*innen zu pflegen und sie zu spez ifischen Beratungen und Pfadab-
wägungen miteinzubeziehen. Detaillierte Projektinfo s gibt es für Interessierte unter:
Reallabor der Energiewende - DELTA (delta-darmstadt.de).
Online-Portal für Bürger*innenprojekte
Aus dem Klimaschutzbeirat kam zudem der Vorschlag, ein einfaches Online-Tool zur
Verfügung zu stellen, bei dem private Haushalte ihr e Klimaschutzaktivitäten und
-maßnahmen eintragen können. Damit werden nicht nur Maßnahmen sichtbar ge-
macht, die vielleicht sonst gar nicht aufgefallen w ären, sondern es wird auch ein Ori-
entierungsrahmen für andere Bürger*innen geboten, d ie sich mit klimaschutzbezoge-
nen Maßnahmen auseinandersetzen. Über die Verlosung von Preisen für besonders
vielversprechende Projekte können zudem Anreize ges chaffen werden, dass Projekte
umgesetzt werden und diese auch über die Plattform sichtbar gemacht werden. Sol-
che Aktionen und Angebote existieren bereits (MagV 2020/0198, 2020) bzw. sind im
Maßnahmenkatalog vorgesehen (s. Maßnahme 3.5; S.
90) und sind in der Zukunft weiterzuführen und auszubauen.
KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie
91
8 VERSTETIGUNGSSTRATEGIE
Für einen langfristig erfolgreichen Klimaschutzproz ess in Darmstadt sollten unter-
schiedliche Aspekte beachtet werden. Zunächst muss mittel- und langfristig die Be-
reitstellung ausreichender Personalressourcen zur U msetzung von Maßnahmen und
Projekten in allen relevanten Verwaltungsbereichen gesichert sein. Zudem müssen
auch die notwendigen Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen und Projekten
bereitgestellt werden. Sinnvoll, um auch längerfris tig planen zu können, wäre in die-
sem Zusammenhang auch die Bereitstellung eines fest en, jährlichen Budgets für Kli-
maschutzmaßnahmen, wie dies in Darmstadt im Koaliti onsvertrag von 2021 bereits
vorgesehen ist.
Klimaschutz ist rechtlich betrachtet (noch) eine fr eiwillige, fachbereichsübergreifende,
kommunale Aufgabe und bedarf daher der Unterstützun g durch die Verantwortlichen
der Stadtverwaltung und der Politik. Den Rahmen für einen effektiven Klimaschutz
bilden u. a. die politische Verankerung des Themas sowie die Festlegung von Klima-
zielen und Maßnahmen. Für ein zielführendes und dau erhaftes Engagement für den
Klimaschutz sind auch organisatorische Maßnahmen in der Kommune wichtig. Denn
innerhalb der Verwaltung kann es, aufgrund von unte rschiedlichen Fachbereichszu-
ständigkeiten und Verfahrensabläufen, zu parallelen Planungen oder zu Zielkonflikten
in der Umsetzung kommen. Ein genereller Austausch u nd eine verstärkte Kommunika-
tion innerhalb der Verwaltung zum Thema Klimaschutz sind daher von hoher Bedeu-
tung. Die Stadt Darmstadt hat neben dem klaren Beke nntnis zu den Pariser Klimazie-
len mit der Neugründung des Amtes für Klimaschutz u nd Klimaanpassung einen wich-
tigen Schritt in diese Richtung bereits unternommen.
Netzwerkmanagement bedarf zudem einer umfassenden u nd zugleich effektiven Öf-
fentlichkeitsarbeit auf lokaler und regionaler Eben e, um die Anliegen im Bereich des
Klimaschutzes zu verdeutlichen und mit gezielten Ak tivitäten weiter zu gestalten. Um
die bestehenden Akteursgruppen, bereits laufende Pr ojekte sowie Projektplanungen
auf Basis des vorliegenden Maßnahmenprogramms einzu binden oder zusammenzu-
führen, sollte ihr Zusammenspiel in einem effektive n Klimaschutz- und Netzwerkma-
nagementprozess weiter koordiniert werden. Dabei is t es von großer Bedeutung, dass
die Politik diese Ziele aktiv unterstützt, kommuniz iert und damit vorantreibt – nach
dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“. Hierbei mus s auch der bereits bestehende
Vorbildcharakter der Stadt deutlich gemacht werden.
KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie
92
8.1 Netzwerkmanagement
Ob im Bereich Energieeffizienz, Ressourcenschutz, n achhaltige Mobilität oder Klima-
schutz: Die Möglichkeit voneinander zu lernen und W issen und Erfahrungen zu teilen
ist das Kernstück der Netzwerkarbeit. In der Praxis hat sich gezeigt, dass durch den
unterschiedlichen Beratungsbedarf das Zusammenfasse n von Akteuren zu Gruppen
sinnvoll und zielführend ist.
Abbildung 8-1: Akteursnetzwerk im Stadtgebiet (Quelle: Verändert nach DifU, 2011)
Gemeinsam mit dem Klimaschutzmanagement als zentral e vernetzende Kraft ist es
auf diese Weise möglich, die bestehenden Strukturen zu einem systematischen Netz-
werk unter breiter Beteiligung der lokalen Akteure zu bündeln und zu optimieren, die
alle relevanten Themenfelder des Klimaschutzes sowi e vor allem die standortspezifi-
schen Aspekte der Wissenschaftsstadt Darmstadt berü cksichtigen. Das gesamte Kli-
manetzwerk besteht aus einer sehr dynamischen Zusam mensetzung. Beim Klima-
schutzmanagement als beständigen Akteur vor Ort lau fen so die entsprechenden Fä-
den zusammen.
Die Vernetzung der Akteure untereinander ist ein we sentlicher Erfolgsfaktor für Maß-
nahmen im Bereich des Klimaschutzes. Durch die Tran sparenz zwischen allen Mitwir-
kenden können Innovationen angeregt und gegenseitig es Verständnis bei Umset-
zungsproblemen geweckt werden. Die Akteure des best ehenden Akteursnetzwerks
dienen ebenso als Multiplikator*innen und Ideengebe r*innen. In dieser Funktion sollen
sie das Thema Klimaschutz in ihre Netzwerke tragen und über diese bereits beste-
henden Netzwerkstrukturen eine jeweils zielgruppens pezifische Ansprache ihrer Netz-
werkmitglieder ermöglichen. Die Herausforderung bes teht dabei vor allem auf intelli-
gente Weise die Schnittstellen zwischen Netzwerken zu stärken, sodass direkte und
zügige Informationsflüsse ermöglicht werden. In die sem Bereich können Kammern,
KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie
93
Verbände und Vereine eine zentrale Rolle spielen un d sollten daher als strategische
Multiplikator*innen berücksichtigt werden.
Neben der Netzwerkarbeit nach außen spielt die Netz werkarbeit nach innen (s. oben),
also in der Verwaltung, eine zentrale Rolle. Regelm äßiger Austausch unter den Ämtern
kommt im Arbeitsalltag häufig zu kurz, ist aber für die Bewältigung von Klimaschutz
als Querschnittsaufgabe unabdingbar und sollte daher intensiviert werden.
Mit dem Klimaschutzbeirat ist bereits ein Netzwerk vorhanden, welches auch im
Rahmen der Umsetzung weiter aktiv bleiben sollte. E in regelmäßiges Austauschen von
Erfahrungswerten fördert die lokale Kooperation und kann auch zu Multiplikatoreffek-
ten führen. Durch kooperativen Klimaschutz werden w eiterhin Synergieeffekte ge-
schärft und raumbedeutsame Planungsprozesse institutionalisiert.
8.2 Öffentlichkeitsarbeit und zielgruppenspezifische An sprache
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit ist letztendlich die kostengünstigste Klimaschutz-
maßnahme. Mit einer kontinuierlichen Kommunikation von Klimaschutzthemen kann
viel erreicht werden. Medien sind zu einem ständige n Begleiter geworden und aus
dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Also: „ Tu Gutes und rede darüber“ -
nach diesem Motto veröffentlicht die Wissenschaftss tadt Darmstadt bereits ihre Be-
mühungen für einen besseren Klimaschutz. Diese Täti gkeiten müssen fortgeführt wer-
den. Um die Bevölkerung und Unternehmen für sinnvol le Klimaschutzmaßnahmen zu
gewinnen und ihnen die Bemühungen der Stadt für bes seren Klimaschutz verständlich
zu machen, sollten weiterhin gezielte Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit ergriffen
werden. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getra gen, dass Klimaschutz als Ge-
meinschaftsaufgabe zu verstehen ist.
Eine zentrale Aufgabe der lokalen Öffentlichkeitsar beit stellt das Zusammentragen
und die Veröffentlichung aller relevanten Informati onen zu laufenden und geplanten
Aktivitäten dar. So kann sichergestellt werden, das s alle Akteure über die Vielfalt der-
zeitiger und geplanter Maßnahmen informiert sind. H ierfür können Pressemitteilun-
gen, soziale Netzwerke (u.a. Facebook oder Instagra m), Homepages und das Intranet
genutzt werden (s. Abbildung 9-2, S.94). Nur so kön nen Informationen lokal und regi-
onal weitergegeben und eine parallele Bearbeitung d es entsprechenden Themengebie-
tes vermieden werden. Gleichzeitig besteht mit der öffentlichkeitswirksamen Spiege-
lung der Themen die Möglichkeit, ehrenamtliches Eng agement zu wecken und zu akti-
vieren.
KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie
94
Abbildung 8-2: Medienlandschaft
Mit Hilfe eines Kommunikationskonzepts - mit Festle gung der Zielgruppen und der
Instrumente – werden die Grundlagen der Öffentlichk eitsarbeit geschaffen. Diese ha-
ben die Information und vor allem auch Motivation v on relevanten Zielgruppen mittels
Kampagnen und Aktionen zum Ziel. Es empfiehlt sich, die Erstellung eines Zeitplans
für Aktionen und Kampagnen der Öffentlichkeitsarbei t vorzunehmen, um diese
gleichmäßig über das Jahr zu verteilen sowie eine v orausschauende, mehrjährige Pla-
nung ins Auge zu fassen, die die Themenschwerpunkte und die Ansprache unter-
schiedlicher Zielgruppen definiert. Eine dynamische Öffentlichkeitsarbeit lebt dabei
von der Vielseitigkeit der Themen und gleichzeitig von thematischen Wiederholungen
in bestimmten Zeitabständen (beispielsweise, um übe r technologische Erneuerungen
oder über veränderte politische Rahmenbedingungen zu informieren).
Über die Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann dann eine breitere Be-
völkerung erreicht werden. Hierbei sollte auf die b ereits bestehenden Strukturen auf-
gebaut und das Themenfeld des kommunalen Klimaschut zes gegebenenfalls noch
prominenter herausgestellt werden. Die Entscheidung en pro/kontra für einen spezifi-
schen Kommunikationskanal sollten je nach Maßnahme, Zielgruppe und Fragestellung
differenziert werden und können – auf Grund der Fül le an Kombinationsmöglichkeiten
– nur bedingt im Vorfeld angegeben werden.
Als wichtige Schnittstellen können Schulen und Bild ungseinrichtungen sowie die Wirt-
schaft identifiziert werden. Sie sind wichtige Knot enpunkte, an denen verschiedene
Zielgruppen zusammenkommen. Ziel sollte es sein, da ss klimarelevante Themen über
diese Schnittstellen weiter in die breite Stadtgese llschaft getragen werden (z. B. von
den Schulen in die Familien und Vereine oder von de n Unternehmen über die pen-
delnden Mitarbeiter*innen in die Region). Die Bedeu tung dieser Schnittstellen wurde
Medien-
landschaft
Homepage
der Stadt
Soziale
Netzwerke
Appbasierte
Medien
Flyer,
Broschüren,
Plakate
Berichte &
Konzepte
Vorträge &
Exkursionen
Aktionen &
Veranstaltun
gen
Lokale Presse
Webbasierte
Medien
Direkte
Ansprache
KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie
95
bei der Ausdifferenzierung der Maßnahmen berücksich tigt, soll an dieser Stelle
zwecks Vollständigkeit und Wichtigkeit nochmals Erwähnung finden.
Entscheidend für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsa rbeit ist gerade in Zeiten einer infla-
tionären Zunahme an Beteiligungsmöglichkeiten, dass Erwartungshaltungen und Ver-
bindlichkeiten von Anfang an klar kommuniziert werd en. Im Planungsalltag sollte da-
her terminologisch bereits zwischen Information (üb erwiegend einseitige Kommunika-
tion), Beteiligung (Austausch und Aufnahme von Anme rkungen) und Kooperation (im
Sinne einer gleichwertigen Mitbestimmung) unterschi eden werden. Dazu gehört auch,
dass die Rolle der Öffentlichkeit klar dargelegt un d kommuniziert wird. Eine transpa-
rente Kommunikation in jeglicher Hinsicht und begin nend beim Rollenverständnis
beteiligter Akteure hilft, Vertrauen aufzubauen und zu halten. Auf Basis der unter-
schiedlichen Einbindungsintensität bieten sich ents prechend auch verschiedene For-
mate an, wie die folgende Abbildung abschließend darstellt.
Abbildung 8-3:Einbindungsintensität in der Öffentlichkeitsarbeit (DifU, 2011)
Weiterhin gilt es zu berücksichtigen, dass zwar die Vielfalt an Kanälen und Medien
zielführend genutzt werden, gleichzeitig aber eine Kanalisierung und Bündelung der
Öffentlichkeitsarbeit nicht vernachlässigt wird. He rausforderung ist es, die breite Be-
völkerung zu erreichen und gleichzeitig dafür zu so rgen, dass diese den Überblick an
Informationen, Veranstaltungen, Projekten und Maßna hmen nicht verlieren. Auch nie-
derschwellige Maßnahmen können in diesem Zusammenha ng von Bedeutung sein
(z.B. Future-Slam als Veranstaltungsformat).
Mit der Klimarunde sind beispielsweise Öffentlichke itsveranstaltungen in Darmstadt in
regelmäßigen Abständen terminiert und institutional isiert. Im Rahmen der Sitzungen
der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit wurden zude m räumliche Komponenten der
Öffentlichkeitsarbeit thematisiert. So könnten beis pielsweise bestehende Orte, die
bereits einen inhaltlichen Klimaschutzbezug haben ( z. B. Trinkbrunnen), weiter mit
Bedeutung aufgeladen werden, indem beispielsweise e ine Infotafel an den entspre-
chenden Orten befestigt wird. Dies steigert nicht n ur die Sichtbarkeit des Themas im
öffentlichen Raum, sondern kann auch zur Sensibilis ierung und Multiplikation beitra-
gen. Weiterhin bzw. ergänzend könnte diskutiert wer den, ob zentrale und bedeutende
(und/oder auch dezentralere) Orte mit klimarelevant en Themen aufgeladen werden.
KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie
96
Mit dem Mobilen Grünen Zimmer gibt es bereits eine Aktion, die sehr gut in diesen
Themenkomplex passt. Durch die Mobilität des Ortes könnten zudem verschiedene
Zielgruppen angesprochen und verschiedene, dezentra le Orte miteingebunden wer-
den.
Da die klimaschutzbezogene Öffentlichkeitsarbeit vo r allem für den indirekten Hand-
lungsbereich des Magistrats ein zentrales Instrumen t ist, um für Maßnahmen zu sen-
sibilisieren, wird im Rahmen dieses KSK für eine st ädtische Stelle plädiert, die sich
ausschließlich diesem Thema widmen kann. Dabei geht es darum die PR-Arbeit ziel-
gruppenorientiert zu organisieren, zu koordinieren und zu bündeln. Weitere personelle
Ressourcen müssten bei Bedarf bereitgestellt werden.
8.3 Vorbildfunktion der Stadtverwaltung
Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschut zpolitik kommt der kommunalen
Ebene eine besondere Bedeutung zu. So verfügt die S tadtverwaltung und die Politik –
allen voran der hauptamtliche Magistrat – über eine Vorbildfunktion im Bereich Kli-
maschutz und Energieeffizienz für die Bevölkerung, Unternehmen sowie für die diver-
sen Institutionen in der Stadt.
Daher wird die Stadtverwaltung im Rahmen der Öffent lichkeitsarbeit weiterhin regel-
mäßig über die eigenen Ziele und Klimaschutzaktivit äten sowie Entscheidungsfin-
dungsprozesse informieren. Hierbei ist es sinnvoll, die bestehenden Informationskanä-
le für ein Kommunikationsgeflecht des Klimaschutzes zu optimieren und effektiv zu
nutzen, um eine realitätsnahe Erwartungshaltung an kommunale Klimaschutzaktivitä-
ten bzw. kommunale Einfluss- und Handlungsbereiche im Klimaschutz zu unterstüt-
zen.
Neben der klassischen zielgruppenorientierten Anspr ache der Akteure ist es wichtig,
dass die Verwaltung als Gesamtkoordinator und Vermi ttler auch innerhalb der eigenen
Strukturen gut vernetzt ist. Die verschiedenen Fach bereiche und politischen Gremien
müssen untereinander in stärkerem Maße im Austausch stehen und sich über aktuelle
Projekte, Herausforderungen und Grenzen kommunalen Handelns verstärkt verständi-
gen. Dabei gilt es auch bürokratische Hürden, sofer n im eigenen Einfluss- und Kompe-
tenzbereich, bestmöglich abzubauen und einfache Zugänge zu ermöglichen.
An dieser Stelle sollte auch erwähnt werden, dass k ommunaler Klimaschutz von Rah-
menbedingungen auf den übergeordneten Planungs- und Politikebenen (Land, BRD,
EU) abhängig ist. Spielraum ist damit vor allem inn erhalb der rechtlichen Zuständig-
keit und des örtlichen Gestaltungsspielraums gegebe n. Auch haben Kommunen kei-
nen direkten Einfluss auf individuelle Konsummuster und Verhaltensweisen oder auf
Unternehmen und deren Geschäftsmodelle. Umso mehr v erdeutlichen diese Grenzen
die Vorbildrolle der kommunalen Verwaltungen und di e Rolle von Öffentlichkeitsarbeit
zur Sensibilisierung und Aktivierung der örtlichen Akteure. Breitenwirksame Authenti-
zität im Appell für mehr Klimaschutz erreichen Komm unen aber nur, wenn sie selbst
sichtbar aktiv werden und vorangehen. Informieren – sensibilisieren – zum Handeln
motivieren und dabei selbst vorangehen und Vorbild sein, das muss der grundsätzli-
che Leitsatz kommunalen Klimaschutzes sein. Mit dem Ziel der Treibhausgasneutrali-
tät bis 2035 im direkten Einflussbereich des Magist rats wurde sich auf ein ambitio-
niertes Ziel verständigt. Die zugeschriebene Vorbil drolle der Stadt wird fortan vor al-
lem mit dieser Zielerreichung gekoppelt und verbunden sein.
KSK Darmstadt Ansprechpartner*innen in der Wissenscha ftsstadt Darmstadt
97
9 ANSPRECHPARTNER*INNEN IN DER WISSENSCHAFTSSTADT
DARMSTADT
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung
Bessunger Str. 125 / Block A
64295 Darmstadt
Tel.: 06151-13 4900
Fax: 06151-13 4930
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Anlage 2 Maßnahmenkatalog mit Steckbriefen Auftraggeberin Auftragnehmer Wissenschaftsstadt Darmstadt energielenker projects GmbH Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Bessunger Str. 125 64295 Darmstadt Airport Center II Hüttruper Heide 90 48268 Greven AnsprechpartnerIn: Dr. Patrick Voos, Julia Vogelsang Bildnachweis Titelseite: Extrodesign Werbekontor GbRD Doerinckel und A. Benölken Münsterstr. 27 48565 Steinfurt Ansprechpartner: Thomas Pöhlker 3 INHALTSVERZEICHNIS 1 Maßnahmenentwicklung ..................................................................................... 4 1.1 Handlungsfeld I – 1: Verwaltung.................... ............................. 8 1.2 Handlungsfeld II – 1: Mobilität ................... ............................. 32 1.3 Handlungsfeld II – 2: Energie ..................... .............................. 57 1.4 Handlungsfeld II – 3: Öffentlichkeitsarbeit ....... ......................... 73 1.5 Handlungsfeld II – 4: Wirtschaft .................. ............................. 85 1.6 Handlungsfeld II – 5: Stadtentwicklung ............ ......................... 97 4 1 MAßNAHMENENTWICKLUNG Die Maßnahmen für das integrierte Klimaschutzkonzep t leiten sich neben wesentlichen Erkenntnissen aus der Potenzialanalyse aus den Tref fen der verschiedenen Arbeitsgrup- pen des Klimaschutzbeirats (KSB) ab. Dazu wurden in einer ersten Sitzung Ideen für Maßnahmen gesammelt, die in einer zweiten Arbeitsgr uppensitzung unter Berücksichti- gung der Ergebnisse der Potenzial- und Szenarienana lysen weiter vertieft und ver- schränkt wurden. Weiterhin wurde über Voraussetzung en, Hemmnisse, relevante Akteure und Kompetenzen gesprochen. Abbildung 1: Prozess der Maßnahmenentwicklung Daran anknüpfend wurden die Maßnahmenbündel weiter verschränkt und ausformuliert. Des Weiteren galt es die Maßnahmen zu quantifiziere n, um sie im Sinne der Zielerrei- chung operationalisieren und gegebenenfalls anpasse n sowie ergänzen zu können. Auf dieser Basis wurden weiterhin Maßnahmen seitens der Stadt sowie Maßnahmen als Emp- fehlung der energielenker projects GmbH hinzugefügt oder aber die vorhandenen Maß- nahmen in ihrem Umfang erweitert. Diese Arbeitsschr itte erfolgten in zirkulärer Rück- kopplung mit den Städtischen Ämtern und Eigenbetrie ben bzw. dem federführenden Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung. Anschließend wu rden die Maßnahmen mit der AG Querschnitt rückgekoppelt und mit der AG über mögli che Wechselwirkungen und Heraus- forderungen diskutiert. Auf Basis dieser Debatten w urden die Maßnahmen weiterbearbei- tet und verschränkt. Auch haben Rückkopplungsschlei fen mit den Fachämtern der Wis- senschaftsstadt Darmstadt stattgefunden, um die Maß nahmen hinsichtlich Machbarkeit und Personalkapazitäten konkretisieren zu können. D ie in den Steckbriefen genannten Finanzdaten und Stellenbedarfe sind erste Abschätzu ngen und dementsprechend natur- gemäß nach einer Feinplanung durch die zuständigen Fachämter abschließend Gegen- stand der kommunalen Haushalts- und Stellenplanbera tungen in den jeweiligen Folgejah- ren. 1. AG Runde •Bestands- aufnahme der vorhandenen und beschlossenen Maßnahmen •Sammeln von Ideen für neue Maßnahmen •Sortierung der Ideen und Maßnahmen 2. AG Runde •Maßnahmen- management über Feinjustierung und Reflexion •Heraus- forderungen und Hemmnisse •nötige Voraussetzunge n •Zuständigkeiten und Kompetenzen •Anpassungen und Optimierungen Finalisierung •Ausformulierung zentraler Maßnahmen •Zielüberprüfung •Anpassungen und Ergänzungen •Rückkopplung mit der AG- Querschnitt •Rückkopplungen mit den Fachämtern •Erstellung der Maßnahmen- steckbriefe 5 Die Entwicklung der Maßnahmen erfolgte insgesamt un ter Berücksichtigung bisheriger Maßnahmen, Beschlüsse und Strategien. Mit u. a. der Beschlussfassung zum KlimaEnt- scheid, Radstrategie und Sofortprogramm Klimaschutz wurden einige wesentliche Maß- nahmen bereits vor der Erstellung des Konzeptes bes chlossen und auf den Weg ge- bracht. Diese galt es zu berücksichtigen oder aber erlangte Erkenntnisse bei weiteren Maßnahmen mit einzubeziehen. Die Ergebnisse dieses Prozesses münden in einem Maß nahmenkatalog, der sich in die den direkten Handlungsbereich der Stadtverwaltung ( I) und den Bereich der Gesamtstadt Darmstadt (II) gliedert und insgesamt 50 Maßnahmen umfasst. Nachfolgend ist dieser zunächst übersichtlich dargestellt (Tabelle 1), bev or die Maßnahmen dann in Steckbrie- fen ausführlich beschrieben werden. Tabelle 1: Übersicht Maßnahmenkatalog I Direkter Handlungsbereich der Stadtverwaltung I - 1: Handlungsfeld Verwaltung I – 1.1 Monitoring: Treibhausgasneutrale Stadtverwaltung I – 1.2 Umstellung der Energieversorgung im Wärmebereich I – 1.3 Sanierungsoffensive nach den Zielen Sofortprogramms und KlimaEntscheids I – 1.4 Installation von PV-Anlagen auf allen Dächern und versiegelten Flächen kommunaler Liegenschaften bis 2030 I – 1.5 Klimafreundliche kommunale Mobilität I – 1.6 Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements I – 1.7 Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen I – 1.8 Erweiterung der Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne, städtebauliche Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe I – 1.9 Workshops: Kompensation verbleibender THG-Emissionen im direkten Einflussbereich I – 1.10 Digitalisierung und Zentralisierung des Energiemanagements in der Verwaltung und der Stadtwirtschaft I – 1.11 Grünflächen- und Freiraumplanung I – 1.12 Divestment/Nachhaltige Investitionen 6 II Gesamtstadt II - 1: Mobilität II – 1.1 Erhöhung und Beschleunigung der Bemühungen beim Ausbau von Fahrradstraßen und Radwegen II – 1.2 Stärkung des Fußverkehrs II – 1.3 Pilotprojekte zur Reduzierung MIV II – 1.4 Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur II – 1.5 Anpassung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, der Stellplatzsatzung und des Parkraummanagements II – 1.6 Klimaschutztickets für den ÖPNV II – 1.7 Ausbau des ÖPNV- Angebotes II – 1.8 Schaffen von mindestens 5 dezentrale Mobilitätsstationen II – 1.9 Ausbau mobilitätsbezogener Sharingdienste II – 1.10 Arbeitskreis Regionale Mobilität Südhessen „Verkehrsgipfel“ II – 1.11 Pilotprojekt MHKW/Wasserstoff für schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Fahrzeuge des EAD im Rahmen des DELTA-Projekts II – 1.12 Umgestaltung und Umbau der Logistik II - 2: Energie II – 2.1 PV-Förderung für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen verstetigen und aus-bauen II – 2.2 PV-Förderung Gewerbe II – 2.3 Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“ II – 2.4 Installation von PV-Anlagen auf Parkflächen II – 2.5 PV-Offensive: Beratungsangebote und Kampagne II – 2.6 Kommunale Wärmeplanung II – 2.7 Umsetzung Wärmeplanung II – 2.8 Kampagne Ökostrombezug 7 II - 3: Öffentlichkeitsarbeit II – 3.1 Verschneidung der Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung II – 3.2 Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit II – 3.3 Initiierung breiter Projektwochen an Schulen und Kitas II – 3.4 Klimafonds zur Förderung von Klimaschutzprojekten II – 3.5 Einrichtung einer Plattform zum Klimaschutz sowie Entwurf eines Klimaschutzlogos zur Auszeichnung von Best-Practice-Beispielen II – 3.6 Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte II - 4: Wirtschaft II – 4.1 Koordinierungs- und Beratungsstelle klimafreundliche Wirtschaft II – 4.2 Wirtschaftsbezogene Handreichung II – 4.3 Ausbildungsoffensive im Handwerk II – 4.4 Nachhaltigkeit in Kantinen II – 4.5 Drei Pilotprojekte Klimafreundliche Gewerbequartiere II – 4.6 Pilotprojekte in der Landwirtschaft II - 5: Stadtentwicklung II – 5.1 Erproben von alternativen Quartieren im Bestand II – 5.2 Erstellen von drei Quartierskonzepten II – 5.3 (Pilotprojekt) Treibhausgasneutrales Quartier im Bestand II – 5.4 Förderprogramm energetische Sanierung II – 5.5 Sanierungsoffensive II - 5.6 Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung Im Folgenden bedeutet: "-": nicht zutreffend "k. A.": kann nicht abgeschätzt werden, unklar. 8 1.1 Handlungsfeld I – 1: Verwaltung Das Handlungsfeld Verwaltung im direkten Handlungsb ereich der Stadtverwaltung verfolgt die nachfolgend dargestellten Sektorenziele. Reduktion der THG-Emissionen gegenüber 2018 aus der Wärmeversorgung (Maßnahmen 1.2 & 1.3) um: 3.000 t CO2e/a im Zwischenzieljahr 2025, weitere 2.100 t CO2e/a im Zwischenzieljahr 2030 und nochmals weitere 2.700 t CO2e/a im Zieljahr 2035. Einsparung an THG-Emissionen durch die regenerative Stromerzeugung mittels PV- Dachanlagen (Maßnahmen 1.4): 3.300 t CO 2e/a Reduktion an THG-Emissionen durch Mobilität (Maßnahmen 1.5 und 1.6) um: 2.400 t CO 2e/a Kompensation (Maßnahme 1.9): Kompensation von 1.124 t CO 2e/a im direkten Einflussbereich des Magistrats ab dem Jahr 2035 Monitoring: Treibhausgasneutrale Stadtverwaltung I - 1.1 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Um die vielfältigen Aktivitäten im Bereich Klimasch utz bündeln und zielführend evaluieren zu können, soll ein Monitoring zwecks Koordinierung und Umsetz ung klimaschutzbezogener Aktivitäten eingerich- tet werden. Aufgaben sind neben der Prozessoptimierung, der Sch affung von Synergieeffekten oder dem Abbau von Hemmnissen, vor allem die turnusgemäße Evaluati on und Bilanzierung. Diese erfolgt alle zwei Jahre für den indirekten Einflussbereich (Gesamtsta dt) und jährlich für den direkten Einflussbereich (Verwaltung). Sollten Maßnahmen sich als nicht zielführend und wi rksam erweisen, sind diese entsprechend weiter- zuentwickeln, oder neue Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Mit der vorliegenden Maßnahme geht auch die Informa tion der Öffentlichkeit (Projektstand, Evalua- tionsergebnisse, etc.) über geeignete Kanäle und Formate einher (s. hierzu bspw. Maßnahme 3.5). Zielgruppe Verwaltung, Stadtgesellschaft Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt Handlungsschritte 1. Entwicklung eines Monitoring -Systems 2. Einrichtung eines klimaschutzbezogenen Monitorings 3. Evaluation jährlich für den direkten Einflussbereich 4. Evaluation alle zwei Jahre für die Gesamtstadt 5. Anpassung bestehender Maßnahmen/Einleitung neuer Maßnahmen 9 Erfolgsindikatoren Abnahme der THG -Emissionen Abnahme des Endenergieverbrauchs Steigende Ausbaurate der erneuerbaren Energien Modal Split/Stärkung des Umweltverbunds Herausforderungen Voraussetzung für ein systematisches Monitoring ist eine gut funkti o- nierende Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung Komplexe Querschnittsaufgabe Erhebung der relevanten Daten Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 Laufzeit 12 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 - - - Potenzial Energieproduktion ge- genüber 2018 - - - Berechnungsgrundlage - Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 15.000 € pro Jahr Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 - 10 Umstellung der Energieversorgung im Wärmebereich I - 1.2 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Um die Potenziale im Bereich der Gebäude im direkte n Einflussbereich der Wissenschaftsstadt Darm- stadt (bei angemieteten Objekten, bspw. das Stadtha us West, ist der Einfluss stark begrenzt) maximal ausnutzen zu können, ist neben der energetischen Sa nierung und Modernisierung der Gebäude auch die Umstellung der Energieversorgung im Wärmebereich eine zentrale Stellschraube. Die Potenzialana- lyse hat gezeigt, dass damit die größtmöglichen Ein sparungen realisierbar sind. Bei dem IDA wird demnach dieser Handlungsbereich bereits seit 2020 bei neuen Projekten berücksichtigt. Mit dem Beginn des weitreichenden Ausbaus der Wärme netze ist jedoch erst ab dem Jahr 2025 zu rechnen. Entsprechend gilt es bis zum Jahr 2030 Bio - oder Ökogas in diesen Liegenschaften als Brü- ckentechnologie, also als Übergang zu einer Energie versorgung aus 100 % erneuerbaren Energien oh- ne CO 2-Emissionen, zu beziehen. Ab 2030 soll dann auf regenerative Energieträger (v . a. dekarbonisierte Fernwärme, aber auch Wärme- pumpen und Biogas, s. dazu auch Maßnahme 2.7) zurüc kgegriffen werden. Ein entsprechendes Ange- bot des Energieversorgers ist in diesem Zusammenhang erforderlich. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung DSE DSG IDA EAD EBB EDW weitere Institute, Verwaltungsstellen usw. mit selbstverwalteten Lie- genschaften Weitere Akteure Lokaler Energieversorger Handlungsschritte 1. Bezug von Öko - und Biogas bis zum Jahr 2030 2. Langfristige Planung der Umstellung mit den regionalen Energieversor- gern 3. Ausbau der Fernwärmenetze und Wärmepumpen (Maßnahme 2.7) 4. Umstellung auf dekarbonisierte Fernwärme Erfolgsindikatoren Bezug von Öko - und Biogas bis zum Jahr 2030 Vollständige Umstellung auf dekarbonisierte Fernwärme und Biogas zur Versorgung der kommunalen Gebäude THG-Bilanz der kommunalen Gebäude Herausforderungen Greenwashing/Etikettenschwindel bei Anbietern von Ökogas Ausbau des Fernwärmenetzes und der Wärmepumpen Wirtschaftlichkeit des Ausbaus der Fernwärmenetze und von Wärme- pumpen 11 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 Laufzeit 11 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 3.000 t CO 2e/a 5.100 t CO 2e/a 7.800 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion ge- genüber 2018 - - - Berechnungsgrundlage - Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. (sinkender Verbrauch mit Sanierung, Mehrkosten pro kWh Biogas, insg. nicht abschätzbar) Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Kli- maEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klima- schutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 Das Potential zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Ene r- gien soll im direkten Einflussbereich der Gebäude bis 2030 realisiert wer- den (S. 13) 12 Sanierungsoffensive nach den Zielen des Sofortprogramms und des KlimaEntscheids I - 1.3 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Um im Gebäudebereich zur Energieeffizienz beizutrag en, ist der Gebäudebestand im direkten Ein- flussbereich nach bestmöglichen energetischen Stand ards mit einer Sanierungsrate von ca. 6 % zu sanieren. Um die ambitionierte Zielstellung bis 2035 zu errei chen, sind vor allem zunächst die Gebäude zu sa- nieren, die große Abweichungen von energetischen St andards aufweisen. Die Sanierungen sollten sich dabei an den Sanierungsfahrplänen der entsprechenden Institutionen wie auch an dem Ziel orientieren, den Heizwärmebedarf im Schnitt auf < 70 kWh/m 2/a, je Gebäude idealerweise auf 35 kWh/m 2/a bis zum Jahr 2035 zu begrenzen. Eine chronologische Sanierungsreihenfolge der Gebäu de wurde im Rahmen der Potenzialanalyse bis 2035 erstellt. Da diese Rangfolge aber vor allem au f Basis statistischer Datenauswertungen entstan- den ist, müssen Einzelfallbetrachtungen und Gebäude begehungen weitere Erkenntnisse über Potenzia- le und Machbarkeiten liefern. Die Sanierungen sind an verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nach Beschlusslage zu orientieren und ggf. weiterzuentwi ckeln (Rückbaufähigkeit, Wiederverwendung von Materialien, Sozialverträglichkeit, Kreislaufwirtsc haft, Graue Energie). Diese werden fortlaufend umge - setzt und geprüft. Der soll Sanierungsfortschritt r egelmäßig ausgewertet und in einem Bericht doku- mentiert werden. Die Sanierungsfortschritte im kommunalen Gebäudebes tand sollen künftig auch über ein geeignetes Format bzw. Medium öffentlich einsehbar sein. Beste nfalls werden dabei auch die Energiebedarfe und CO 2-Emissionen der Gebäude dargestellt. Eine Möglichkeit hierfür könnte die im Rahmen der M aß- nahme 3.5 zu erstellende Website sein. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung DSE DSG EAD EBB EDW IDA Weitere Akteure (Handwerks-)Betriebe und Unternehmen Handlungsschritte 1. Durchführung von Einzelfallbetrachtungen und Gebäudebegehungen 2. Ggf. Anpassung der Sanierungsreihenfolge 3. Definition von Nachhaltigkeitskriterien für energetische Sanierungen 4. Erarbeitung von Sanierungsfahrplänen für die kommunalen Gebäude 5. Sukzessive Umsetzung der Sanierung unter Akquirierung entsprechen- der Fördermittel und Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien 6. Jährliches Monitoring in Form eines Energieberichts 7. Veröffentlichung der Projektstände und des Sanierungsfortschritts für die Öffentlichkeit Erfolgsindikatoren Sanierungsquote der kommunalen Gebäude Energieeffizienzsteigerung der kommunalen Gebäude in % THG-Bilanz der kommunale Gebäude 13 Herausforderungen Denkmalschutz Hohe Kosten (auch durch Materialpreiserhöhungen) Verschiedene Zuständigkeiten Fachkräftemangel im Handwerk zur Umsetzung Datenmanagement bei hohen Dynamiken im Gebäudeportfolio Komplexe Bedingungen (Anmieten & Vermieten, temporäre Nutzungen) Einhaltung sämtlicher, gebäudebezogener Beschlusslagen Konkurrenz zu anderen Maßnahmen (PV-Offensive) Jährliches Monitoring in Form eines Energieberichts Aufwand Darstellung des Sanierungsfortschritts für die Öffentlichkeit Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn Läuft bereits Laufzeit 13 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 3.000 t CO 2e/a 5.100 t CO 2e/a 7.800 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrundlage Ausgehend von einer maximalen Einsparung von ca. 7. 800 t CO 2e/a (siehe Potenzialanalyse) wird dieser Wert in drei Meilenst eine für die Jahre bis 2025, bis 2030 und bis 2035 aufgeteilt. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 556.000.000 € Personalbedarf 5 Vollzeitäquivalente Personalstellen beim IDA Finanzierungs- & För- dermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN) Förderprogramm: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohn- gebäude (BEG NWG) Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Kli- maEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klima- schutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 Um beim Bau die sogenannte Graue Energie zu minimieren, sollen - wo immer es sinnvoll ist - ökologische, recycelte und recyclingfähige Bau- stoffe bevorzugt werden (S. 13) Die Sanierungsrate der IDA soll mindestens 6 % betragen (S. 13) Es wird angestrebt den Heizwärmebedarf auf 35 kWh/m2/a bis zum Jahr 2035 zu begrenzen (S. 13) 14 Installation von PV -Anlagen auf allen Dächern und versiegelten Flächen komm u- naler Liegenschaften bis 2030 I - 1.4 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Um einen Beitrag zur Erzeugung von PV-Strom zu leis ten, sind auf allen Gebäuden im direkten Ein- flussbereich - wo es wirtschaftlich und technisch s innvoll ist - bis zum Jahr 2030 PV-Anlagen zu insta l- lieren. Dabei ist vorab neben der Frage der statisc hen Eignung, auch das Alter des Daches zu bestim- men, damit nicht auf einem in absehbarer Zeit sanie rungsbedürftigen Dach eine PV-Anlage installiert wird. Außerdem sollte im Zuge der Installation von PV-Anlagen bei Bedarf zuvor eine Dämmung der Dächer erfolgen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang , dass die Notwendigkeit einer energetischen Sanierung nicht den Ausbau von PV einbremst. Wenn b spw. eine Sanierung in den nächsten zehn Jah- ren notwendig wird, sollte dies dennoch kein Aussch luss für PV-Installation sein, es gilt vielmehr bei de Arbeiten zu berücksichtigen. Des Weiteren ist die Installation von PV-Anlagen au f kommunalen versiegelten Flächen (z. B. Parkplät- zen) hinsichtlich der bestehenden Potenzialen und d er baulichen und wirtschaftlichen Machbarkeit zu prüfen sowie entsprechend umzusetzen. Eine Potenzialabschätzung für die Installation von PV-Anlagen auf den Dachflächen der kommunalen Gebäude liegt der Wissenschaftsstadt Darmstadt bere its vor und bedarf der Konkretisierung in Einzel- fallbetrachtungen. Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Berücksichtigu ng anstehender Sanierungsarbeiten zwecks energetischer Optimierung (Maßnahme 1.3 im direkten Einflussbereich). Auch statische Ertüchtigun- gen der Gebäude sollten geprüft und ggf. umgesetzt werden, sodass immer die größtmögliche Anzahl an Paneelen installiert werden kann. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung DSE DSG EAD EBB EDW IDA Weitere Akteure Handwerksbetriebe, insb. Solarteur*innen Architektur- und Planungsbüros Handlungsschritte 1. Definition von Zuständigkeiten innerhalb der kommunalen Verwaltung und organisatorische Einbindung relevanter Akteure 2. Konkretisierung der PV-Dachflächenpotenziale durch Einzelfallbetrach- tungen der kommunalen Gebäude 3. Prüfung der geeigneten Dachflächen auf Statik (evtl. durch die eigene Bauabteilung) sowie auf Synergieeffekte (Kombination mit Sanierung) 4. Prüfung der Potenziale und der baulichen und wirtschaftlichen Mach- barkeit der Installation von PV-Anlagen auf kommunalen versiegelten Flächen 5. Erarbeitung eines Vertragswesens für die Verpachtung bzw. Prüfung des Finanzierungsmodells der PV-Anlagen der Stadtwerke für kommunale Dachflächen 6. Sukzessive Errichtung der PV-Anlagen 7. Öffentlichkeitswirksame Begleitung der Maßnahme zur Sensibilisierung und Motivation weiterer Akteure (insb. private Gebäude- und Flächenei- gentümer*innen sowie Betriebe und Unternehmen) 15 Erfolgsindikatoren Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme an Anlagen Grad der Eigenversorgung der kommunalen Gebäude mit PV-Strom Herausforderungen Zeitgleiche energetische Sanierung der kommunalen Gebä u- de/Abstimmung der Sanierungsfahrpläne Denkmalschutz Statische Eignung der Gebäude Auslegung/Ausbau der Stromnetze Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft Bereits Umsetzungsbeginn Läuft Bereits Laufzeit 8 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. 3.300 t CO 2e/a - Potenzial Energieproduktion ge- genüber 2018 k. A. 7.500 MWh/a - Berechnungsgrundlage Die Potenzialanalyse ergab eine potenzielle Modulfläche von 69.300 m2. Bei Annahme eines spezifischen Flächenbedarfs von 7,7 m²/kWp ist eine Instal- lation von insgesamt 9.000 kWp auf kommunalen Gebäuden möglich. Mit einem durchschnittlichen spezifischen Ertrag von 843 kWh/kWp ergeben sich die oben genannten Potenziale. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 9.800.000 € bei Eigenvornahme Alternativ: Betriebsführungs- und Dachverpachtungsmodelle Langfristig können die Anlagen zudem einen Gewinn erzielen Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Kli- maEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klima- schutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 Realisierung des Potenzials zur Erzeugung von Strom und Wärme aus er- neuerbaren Energien im Bereich der kommunalen Gebäude bis 2030 (S. 13) 16 Klimafreundliche kommunale Mobilität I - 1.5 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Um im Bereich der Mobilität im direkten Einflussber eich maximale Einsparungen zu erzielen, gilt es, möglichst viele Verkehrswege zu vermeiden, zu verlagern oder technisch zu optimieren. Im Bereich der Verkehrsvermeidung ist die Dienstver einbarung Telearbeit zu überarbeiten und ggf. auszuweiten. Durch das tageweise Arbeiten im Homeof fice und das Wahrnehmen von Terminen in Form von Videokonferenzen pendeln viele Menschen se ltener zum Arbeitsplatz oder zur externen Ter- minen und leisten damit einen wichtigen Beitrag, de n Verkehr zu verringern und damit das Klima zu schützen. Im Hinblick auf die Verlagerung von städtischen Fah rten sollten diese, wie in der Mobilitätsordnung (MobO) und der Richtlinie zur Bereitstellung und Nu tzung des Jobtickets Premium der Stadt festge- setzt, zukünftig möglichst mit dem Umweltverbund er folgen. In diesem Zusammenhang ist die Bereit- stellung von Fahrrädern und E-Bikes zu prüfen. Für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sollte außerdem das schon vorhandene kostenlose Jobticket beibehalten werden. Nicht zuletzt muss die Dekarbonisierung des kommuna len Fuhrparks weiter vorangetrieben werden. Die Nutzung von Fahrzeugen wird auch zukünftig unum gänglich sein, diese sollten dann jedoch so klimafreundlich wie möglich angetrieben werden. Es gilt also Elektrofahrzeuge anzuschaffen, oder – wo möglich - vorhandene Fahrzeuge auf Elektroantrieb u mzurüsten und die Ladeinfrastruktur zu erwei- tern. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung EAD Mobilitätsamt Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt Handlungsschritte 1. Weiterführung des Jobtickets 2. Überarbeitung der Dienstvereinbarung Telearbeit 3. Definition von Umweltstandards für den kommunalen Fuhrpark (Beschaffungsrichtlinie) 4. Prüfung der Bereitstellung von Fahrrädern und E-Bikes 5. Bereitstellung von Fahrrädern und E-Bikes, sowie witterungsgeschützte Abstell- und Lademöglichkeiten 6. Sukzessiver Austausch der kommunalen Flotte durch Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (vornehmlich E-Fahrzeuge) unter Akquirierung entsprechender Fördermittel 7. Sensibilisierung der Bevölkerung durch kontinuierliche, begleitende Öf- fentlichkeitsarbeit Erfolgsindikatoren Umfang des Fahrzeugpools nimmt ab Quote der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben Etablierung der Telearbeit in allen Verwaltungsstellen Anzahl der bereitgestellten Fahrrädern und E-Bikes Anzahl der zurückgelegten Fahrten mit dem Umweltverbund 17 Herausforderungen Schaffung von witterungsgeschützten Abstell - und Lademöglichkeiten für Fahrräder und E-Bikes Alltägliche Routinen und Gewohnheitsprivilegien müssen durchbrochen werden Hohe Kosten für den Austausch des Fahrzeugpools Schnelligkeit der Umsetzung (rascher Zukauf von Fahrzeugen mit al- ternativen Antrieben) vs. ressourcenschonende Umsetzung (Umbau bestehender Fahrzeuge, höchstmögliche Nutzungsdauer erreichen) Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn Läuft bereits Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 555 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme I - 1.6) 1.480 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme I - 1.6) 2.406 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme I - 1.6) Potenzial Energieproduktion ge- genüber 2018 - - - Berechnungsgrundlage Die ermittelten Einsparpotenziale ergeben sich aus der Potenzialanalyse Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats Mobilitätsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MobO), auf Grundla- ge MagV 2018/0132 Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 - 18 Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements I - 1.6 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Übergeordnetes Ziel der kommunalen Mobilität ist di e Dekarbonisierung des Fuhrparks. Mit der 2018 in Kraft getretenen Mobilitätsordnung der Wissensch aftsstadt Darmstadt (MobO) wurde hierfür bereits ein Fuhrparkmanagement eingeführt. Dieses hat das V erwalten, Planen, Steuern und Überwachen der Fahrzeugflotten zur Aufgabe. Konkret meint dies auc h das Ersetzen von Pkws und Transportern mit Verbrennungsmotoren durch moderne Fahrzeuge mit alt ernativen Antrieben, den Umbau vorhandener Fahrzeuge zu Elektrofahrzeugen, den Aufbau einer ad äquaten Ladeinfrastruktur und das Schaffen ei- nes innerstädtischen Fahrzeugpools. Um die Maßnahme 1.5 effizient umsetzen zu können, g ilt es das Fuhrparkmanagement der Wissen- schaftsstadt Darmstadt zu erweitern und auszubauen. Das geplante Fahrzeugpooling an den Verwaltungsstan dorten der Stadt ist außerdem konsequent um- zusetzen. Für das Schaffen eines innerstädtischen F ahrzeugpools erarbeitet der EAD aktuell eine Bu- chungsplattform. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung EAD Mobilitätsamt Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt Handlungsschritte 1. Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel und Schaffung neuer Stellen 2. Definition weiterer Aufgabenfelder des digitalen Fuhrparkmanagements 3. Digitale Optimierung des Fuhrparkmanagements Erfolgsindikatoren Umfang des Fahrzeugpools nimmt ab Quote der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben Anzahl der bereitgestellten Fahrrädern und E-Bikes Anzahl der zurückgelegten Fahrten mit dem Umweltverbund Herausforderungen Hoher Organisationsaufwand Hoher Personalaufwand Hoher Kostenaufwand Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn Läuft bereits Laufzeit Dauerhaft 19 Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 555 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme I - 1.6) 1.480 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme I - 1.6) 2.406 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme I - 1.6) Potenzial Energieproduktion ge- genüber 2018 - - - Berechnungsgrundlage Die ermittelten Einsparpotenziale ergeben sich aus der Potenzialanalyse Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen (Stellen sind bei dem EAD zu schaffen) Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderrichtlinie Elektromobilität, Sofortprogramm "Saubere Luft 2017- 2020" Beschlüsse des Magistrats Mobilitätsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MobO) Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 - 20 Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen I - 1.7 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Das kommunale Beschaffungswesen ist in Bezug auf di e Zielstellung der THG-Neutralität bis zum Jahr 2035 zu optimieren. Checklisten und Standards solle n dabei helfen, diese Prozesse zu operationalisie- ren. Dazu gehört u.a. die Entwicklung von Standards in Form einer Beschaffungsrichtlinie, die umwelt- und klimarelevante Aspekte berücksichtigt. Damit is t sicherzustellen, dass vor allem klimafreundliche, energieeffiziente und fair hergestellte Produkte zu m Einsatz kommen. Auch eine stärkere Zentralisie- rung des Beschaffungswesens ist vor diesem Hintergr und zu diskutieren. Ferner erfolgt eine Prüfung, sodass keine Investitionen (Beschaffung, Vergabe, B eteiligungen, Finanzprodukte wie Fonds) in um- welt- oder klimaschädlichen Bereichen vorgenommen werden. Des Weiteren soll sich auch das Vergabewesen dieser Prüfung und ggf. Optimierung unterziehen. Hier- für sind Checklisten für Standards und Festsetzunge n für die Vergabe zu treffen, welche Umweltein- flüsse berücksichtigen. Damit ist beispielsweise si cherzustellen, dass bei Bauprojekten vor allem nachhaltige Baustoffe zum Einsatz kommen oder einbe zogene Dienstleistungen sich an Belangen des Klimaschutzes orientieren. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung EAD Vergabestelle Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt Handlungsschritte 1. Erarbeitung von Standards und Checklisten (Beschaffung, Investitionen und Vergabeverfahren) 2. Erfassung und Darstellung aller regelmäßigen Beschaffungen 3. Prüfung auf Einspar- und Wiederverwendungspotential 4. Prüfung von möglichen Alternativen 5. Zentralisierung der Beschaffungsprozesse 6. Prüfung und ggf. Optimierung der getätigten Investitionen 7. Prüfung und ggf. Optimierung des Vergabeverfahrens Erfolgsindikatoren Geringere Beschaffungsmengen Klimaschutz-/Nachhaltigkeitskriterien grundsätzlich in allen Vergabe- verfahren verankert und etabliert Herausforderungen Teilweise kostenintensive Alternativen Verlust von Flexibilität Definition einheitlicher Kriterien zur Bewertung und deren ständige Überprüfung auf Aktualität Rechtliche Hürden Finden von Alternativen, die diesen Standards entsprechen Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn III. Quartal 2022 Laufzeit Dauerhaft 21 Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrundlage - Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten - Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2020/0252 „Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 Um beim Bau die sogenannte Graue Energie zu minimieren, sollen, wo es sinnvoll ist, ökologische, recycelte und recyclingfähige Baustoffe be- vorzugt werden (S. 13) Keine Investitionen (Beschaffung, Vergabe, Beteiligungen, Finanzpro- dukte wie Fonds) in umwelt- oder klimaschädlichen Bereichen (S. 15) 22 Erweiterung der Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne, städtebaul i- che Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe I - 1.8 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Um im kommunalen Einflussbereich die klimaschutzbez ogenen Anstrengungen zu erhöhen und weiter zu bündeln, sollen die verbindlichen Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne, städtebauliche Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe in Bezug auf den Kilmaschutz weiter ausgearbeitet, aktu- alisiert und erweitert werden. Dazu gehören: Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (Energie- und Nachhaltigkeitsstandards), Gebäudestandards für den Neubau (mindestens KfW 40), Sicherstellung des sparsamen Umgangs mit Fläche (Flächeninanspruchnahmen auf unabding- bares Mindestmaß reduzieren), Planung bedarfsgerechter, nachhaltiger bzw. flächensparender Grundrisse, regelmäßige Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und Erfordernisse (Monitoring), Prüfung alternativer Planungsinstrumente (Doppelte Innenentwicklung, Biotopflächenfaktor), Stärkung des Fuß- und Radverkehrs bzw. der Nahmobilität (Stadt der kurzen Wege), Berücksichtigung eines umfassenden Mobilitätskonzepts, dass auf eine nachhaltige, autoarme Quartiersmobilität ausgerichtet ist (Bebauungspläne / städtebauliche Verträge) PV-Installationspflicht gemäß Sofortprogramm. Die Einhaltung der Festsetzungen und des bereits be stehenden Rechtsrahmens (GEG) ist zu überwa- chen (u.a. über die Bauaufsicht). Hierzu sind zusätzliche Stellen zu schaffen. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung Stadtplanungsamt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Grünflächenamt IDA Umweltamt Mobilitätsamt Weitere Akteure - Handlungsschritte 1. Definition von Energie - und Nachhaltigkeitsstandards 2. Prüfung aller baurechtlichen Optionen 3. Überführung Energie- und Nachhaltigkeitsstandards in Bauleitplanung 4. Beschluss Energie- und Nachhaltigkeitsstandards durch den Magistrat 5. Konsequente Prüfung Energie- und Nachhaltigkeitsstandards Erfolgsindikatoren Beschluss Energie - und Nachhaltigkeitsstandards durch den Magistrat Neubauten sind mindestens im KfW 40-Standard gebaut Flächensparende Neubauten werden realisiert Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme an Anlagen Herausforderungen Rechtliche Hürden Wirtschaftlichkeit Akzeptanz bei Grundstücks- und Gebäudeeigentümer*innen sowie Bau- herren und Bauherrinnen (Kommunikationsbedarf) Frage der Verhältnismäßigkeit Stetige Weiterentwicklung und Anpassung notwendig Soziale Auswirkungen wie steigende Mieten und Segregation Überwachung Einhaltung Energie- und Nachhaltigkeitsstandards 23 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrundlage - Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten - Personalbedarf 2 Vollzeitäquivalente Personalstellen (für die Überwachung, Aufsicht und Kontrolle) Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats SV -Nr. 2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Kli- maEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klima- schutzstrategie der Wissenschaftsstadt“ MagV 2020/0252 „Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt“ MagV 2019/0157 „Radstrategie und Ergebnisse der Arbeits-gruppen mit der Initiative Radentscheid“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 Solarpflicht (S. 18) Dach- und Fassadenbegrünungen werden in allen Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgeschrieben (S. 18) Doppelte Innenentwicklung in den Quartieren (S. 16, 20, 46) Der Masterplan DA 2030+ hat die Form der Siedlungsgrenze Darm- stadts für die nächsten Jahre definiert, Außenentwicklung darüber hin- aus wird es nicht geben (S. 16) Erfassung von Flächenpotenzialen (Baulücken, Freiflächen, Aufsto- ckungsmöglichkeiten etc.) (S. 17) Personelle Ressourcen und klare Zuständigkeiten bei den Ämtern der Stadtplanung beziehungsweise Bauaufsicht für die Kontrolle der Einhal- tung der Bauvorschriften (S. 10) 24 Workshops: Kompensation verbleibender THG -Emissionen im direkten Einflussbereich I - 1.9 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Um eine THG-Neutralität (Netto-Null) für die Gesamt stadt zu erreichen, müssen gemäß des Klima- schutzszenarios für die Wissenschaftsstadt Darmstad t ab dem Jahr 2035 190.794 t CO 2e/a kompen- siert werden. Davon entfallen 1.124 t CO 2e/a auf den direkten Einflussbereich des Magistrats. Unter Berücksichtigung der Definition der THG-Neutralität müssen diese THG-Emissionen ausgeglichen werden, um eine Netto-Null-Neutralität zu erreichen . Wie dies am sinnvollsten anzugehen ist, ist keine triviale Frage. Vor dem Hintergrund finanzieller Ko mpensation sehen Umweltverbände in den 2030er Jahren einen CO 2-Preis von 200 € pro Tonne als angemessen. Entsprec hend würde sich, bei dieser finanziellen Kompensation und bei diesem CO 2-Preis, ein Investitionsvolumen von 224.800 € ergeb en. Daher sollen spezifische Workshops den Umgang mit den verbleibenden Emissionen klären. Priorität im Rahmen der Maßnahmen und im Kontext de r Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes bleibt dennoch die Reduktion von THG-Emissionen auf ein Mi ndestmaß. Nur unvermeidbare und unumgäng- liche THG-Emissionen sollten ausgeglichen werden. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung AG klimaneutrale Verwaltung Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt Handlungsschritte 1. Recherche und Darstellung von Kompensationsmöglichkeiten 2. Konzeption von Workshops zur Klärung der Fragen der THG- Kompensation 3. Durchführung von Workshops zur Klärung der Fragen der THG- Kompensation 4. Bereitstellung der finanziellen Mittel der THG-Kompensation 5. Suche nach Partnerschaften und Leistungen zur THG-Kompensation Erfolgsindikatoren Nicht-minderbare THG-Emissionen werden ausgeglichen Erreichen der THG-Neutralität (Netto-Null) Herausforderungen Regionale Kompensationsmaßnahmen (im Gegensatz zu geographisch weit entfernten Maßnahmen) sind aufgrund der direkten Kompensation der vor Ort anfallenden THG-Emissionen nach Möglichkeit zu bevorzu- gen. Limitierung durch natürliche Gegebenheiten vor Ort (verfügbare Landwirtschafts- und Forstflächen sowie Moore) Unklare Bilanzierungssystematik für die Zieljahre Sicherstellung der Nachhaltigkeit von geographisch weit entfernten Kompensationsmaßnahmen (bspw. Aufforstung im globalen Süden, Er- richtung von erneuerbaren Energieanlagen im Ausland, Kauf von CO 2- Zertifikaten) 25 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2030 Umsetzungsbeginn II. Quartal 2032 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 - - 1.124 t CO2e/a (ab 2035) Potenzial Energieproduktion ge- genüber 2018 - - - Berechnungsgrundlage Um eine THG -Neutralität (Netto -Null) für die Gesamtstadt zu erreichen, müssen gemäß des Klimaschutzszenarios für die Wissenschaftsstadt Darm- stadt ab dem Jahr 2035 190.794 t CO 2e/a kompensiert werden. Davon ent- fallen 1.124 t CO 2e/a auf den direkten Einflussbereich des Magistrats. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 224.800 € Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 - 26 Digitalisierung und Zentralisierung des Energiemanagements in der Verwaltung und der Stadtwirtschaft I - 1.10 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Um die THG-Neutralität im direkten Einflussbereich bis zum 2035 herstellen zu können, ist die stetige datenbezogene Evaluation ein wichtiger Bereich, um Maßnahmen strategisch zu vertiefen, zu erweitern oder auf den Prüfstand zu stellen. Hierfür soll das Monitoring und Controlling von klimaschutzbezoge- nen Maßnahmen im Bereich des Energiemanagements tie fergehend digitalisiert werden, sodass die Datenerfassung und -auswertung optimiert wird. Es m uss also der Zugang zu diesen Daten vereinfacht und sichergestellt werden, dass diese ohne größeren Aufwand permanent abgerufen werden können. Um diesen Mehraufwand zielführend abarbeiten zu kön nen, sind entsprechende Anpassungen in den Personalplänen (u. a. IDA) vorzunehmen. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung IDA Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Weitere Akteure Alle Eigenbetriebe (EBB, DSG, EAD, DSE, EDW) Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt Handlungsschritte 1. Evaluation des Handlungsbedarfs im Energiemanagement 2. Anpassung der Personalpläne (u. a. IDA) 3. Installation weiterer Energiezähler und Messfühler 4. Digitalisierung des Energiemanagements 5. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Senkung des Energieverbrauchs in der Verwaltung und der Stadtwirtschaft Herausforderungen Beim Einsatz einer größeren Anzahl von Messgeräten erhöhen sich laufende Kosten durch Verschleiß und Wartung Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 Laufzeit Dauerhaft 27 Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 2.500 t CO2e/a 6.700 t CO2e/a 10.900 t CO2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrundlage Durch die Digitalisierung des Energiemanagements sind vielfältige und wei t- reichende THG-Einsparpotenziale zu erwarten. Wird angenommen, dass die Umsetzung der Maßnahme zu einer Reduktion der THG-Emissionen im di- rekten Einflussbereich des Magistrats (ohne Fahrzeugflotte) von 10 % (Fraunhofer ISE, 2017) führt, könnte das ermittelte THG-Einsparpotenzial bereits erreicht werden. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 2 Vollzeitäquivalente Personalstellen (Stellen bei dem IDA für alle Liegen- schaften) Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Liste förderfähiger Software für ISO 50001 nach BAFA Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 - 28 Grünflächen- und Freiraumplanung I - 1.11 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Die Gestaltung von Grün- und Freiflächen betrifft e inerseits unmittelbar das lokale Klima im Stadtge- biet. Darüber hinaus leistet diese aber auch einen Beitrag für intakte und neue Ökosysteme im städti- schen Raum, welche unter anderem die Biodiversität fördern. Dies wiederum ist wichtig, um Ökosys- temleistungen zu stabilisieren, die mittelbar zu größeren Emissionssenken werden können. Mit dem Masterplan DA 2030+, dem Gründach- und Ents iegelungskataster und dem Programm Schul- hofentsiegelung wird dem Belang, Freiräume zu erhal ten und zu schaffen, bereits Rechnung getragen. Auch zukünftig sollen der Erhalt und die Schaffung von Freiräumen im Kontext von Prozessen der Stadtentwicklung weiter berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund strebt die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine Grünflächen- und Freiraumplanung an, die an der Schnittstelle von Klimafolgenanpas- sung und Klimaschutz zu verorten ist. Aktuell wird ein Freiraumkonzept erarbeitet, dass diese Ziele weiter konkretisiert, Kennziffern zur Grünraumverso rgung einführt und Maßnahmen zur Beseitigung defizitärer Strukturen aufzeigt. Zielgebend ist dab ei das Leitbild der „Doppelten Innenentwicklung“, das in konkrete Handlungsanweisungen überführt werden muss. Für die Klimaanpassung sind besonders die mikroklim atischen Effekte von Relevanz. Instrumente wie doppelte Innenentwicklung und die Einführung eines Biotopflächenfaktors sind (rechtlich) zu prüfen. Auch in den zu erarbeitenden Klimachecklisten (Maßn ahme 1.8) sollen Belange des Flächenschutzes verstärkt berücksichtigt werden. Sollten Baumaßnahm en und Flächenverbrauch von Nöten sein, ist zu prüfen, inwiefern im direkten Einflussbereich Fläch en in ähnlicher Größenordnung entsiegelt werden können. Im privaten Bereich ist die Versiegelung von Gärten bauleitplanerisch einzuschränken. Zielgruppe Verwaltung Verantwortung Grünflächenamt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Stadtplanungsamt Umweltamt Weitere Akteure IDA Mobilitätsamt Handlungsschritte 1. Konzeptionierung der Grünflächen - und Freiraumplanung Doppelte Innenentwicklung Defizite und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen Flächenmanagement (Verbesserung Grünflächenversorgung) Einführung eines Biotopflächenfaktors Einschränkung von vermeidbaren Versiegelungen Entsiegelung Bauleitplanerische Einschränkung Versiegelung privater Gärten 2. Beschluss der Grünflächen- und Freiraumplanung 3. Fortwährende Berücksichtigung der Grünflächen- und Freiraumplanung 4. Entsiegelung von Flächen 5. Erarbeitung von möglichen Beiträgen der Friedhofsflächen über den an- stehenden Friedhofsentwicklungsplan in 2023 (mit Stakeholder- Einbindung) Erfolgsindikatoren Zunahme der entsiegelten Flächen in m²/a Effekt/Anzahl Maßnahmen, Aufgrund Grünflächen und Freiraumplanung Erhöhte Biodiversität Erfüllung Indikator / Kennziffer guter Grünflächenversorgung in Quartie- ren 29 Herausforderungen Entsiegelungen, die mit einem Rückgang von Park - und Verkehrsflächen einhergehen, könnten Widerstand in der Bürgerschaft erzeugen Der Druck auf dem Wohnungsmarkt und in der Wirtschaft steht einer Reduzierung des Flächenverbrauchs entgegen Flächenmanagement: Baulücken, Brachflächen und Flächen in Um- wandlung dem Investorenmarkt durch kommunalen Erwerb entziehen Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn II. Quartal 2023 Laufzeit 8 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrundlage Die Bindungswirkung der geschaffenen Grünflächen muss gesondert anal y- siert werden, da diese nicht in die Bilanz nach BISKO eingeht. Hierfür müss- ten zukünftig Nebenbilanzen erstellt werden, die die Bindungsleistungen beziffern. Allerdings können die folgenden allgemeinen Zahlen einen Hinweis auf das THG-Einsparpotenzial geben: 1 m 2 eines extensiven Gründachs / einer extensiven Fassadenbegrü- nung (bepflanzt mit niederwüchsigen Pflanzen wie Moosen, Gräsern und Kräuter) bindet jährlich bis zu 2,1 kg CO 2 (IASP, 2012). 1 m 2 eines intensives Gründachs / einer intensiven Fassadenbegrü- nung (bepflanzt mit Sträuchern und Bäumen) bindet jährlich bis zu 2,9 kg CO 2 (IASP, 2012). Eine Dauergrünfläche bindet auf 10 m² 181 kg CO 2e/a (Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, 2021) Ein gesunder Baum bindet im globalen Durchschnitt ca. 10 kg CO 2e/a (Plant for the planet, 2020). Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEn t- scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 Jährliche Begrünung von 300 m 2 hierfür geeigneter Fassaden städt i- scher Liegenschaften (inkl. Lärmschutzwände, Verkehrsinseln, Straßen- laternen, Brücken und Straßenbahntrassen) (S. 14) Eine Grünsatzung wird erarbeitet und das Gründachkataster fortgesetzt (S. 14) Umsetzung der Grünflächenstrategie (S. 18) 30 Divestment/Nachhaltige Investitionen I - 1.12 Handlungsfeld Verwaltung Maßnahmenbeschreibung Investitionen in nicht nachhaltige Produkte, Techno logien und Unternehmen gehen zwar nicht in die kommunale Bilanz mit ein, führen aber dazu, dass si ch diese am Markt halten. Mit einem strategi- schen Divestment, also dem Rückzug dieser Investiti onen, wird nicht nur dem Klimaschutz Rechnung getragen, sondern beispielsweise auch gesundheitlic hen und sozialen Belangen. Durch die Reinvestiti- on in nachhaltigere Produkte und Unternehmen werden zudem klimaschonendere Wertschöpfungsket- ten unterstützt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt ihre Rolle i m Markt dazu wahr, um klimafreundliche Produk- te und Technologien zu fördern. Unter dem Stichwort Divestment/Nachhaltige Investitionen ist für die Zukunft eine Geldanlagerichtlinie zu erarbeiten, di e Klarheit und Transparenz für diesen Bereich schafft. Zielgruppe Finanzverwaltung Verantwortung Finanzverwaltung Weitere Akteure - Handlungsschritte 1. Inventarisierung von Geldanlagen 2. Prüfen auf Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkriterien 3. Strategisches Divestment (Rückzug dieser Investitionen) 4. Reinvestition ggf. in nachhaltigere und klimaschonendere Wertschöp- fungsketten Erfolgsindikatoren Rückzug von Investitionen in nicht nachhaltige Wertschöpfungsketten bis spätestens 2030 (je nach Möglichkeit und Vertragsbindung) Herausforderungen Vertragsbindungen Finanzielle Abhängigkeiten/Wirtschaftlichkeit Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn II. Quartal 2023 Laufzeit 8 Jahre 31 Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrundlage Es ergeben sich (vermutlich) keine direkten Einsparpotenziale für die Wi s- senschaftsstadt Darmstadt, da diese Emissionen an anderer Stelle zu bilan- zieren sind (Territorialprinzip). Vertiefende Analysen müssten ergeben, wie hoch die Emissionen aus nicht nachhaltigen Geldanlagen wirklich sind, um dann Aussagen über Einspareffekte tätigen zu können. Gleichwohl müsste hierbei diskutiert werden, inwiefern es sich überhaupt um tatsächliche Ein- sparpotenziale handelt, die bilanziell angerechnet werden können. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf k. A. Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 Keine Investitionen (Beschaffung, Vergabe, Beteiligungen, Finanzprodukte wie Fonds) in umwelt- oder klimaschädlichen Bereichen (S. 15) 32 1.2 Handlungsfeld II – 1: Mobilität Das Handlungsfeld Mobilität im Bereich der Gesamtst adt verfolgt die nachfolgend dargestellten Sek- torenziele. Reduktion an THG-Emissionen gegenüber 2018 durch Mobilität (Maßnahmen 1.1 bis 1.10) um 70.800 t CO 2e/a im Zwischenzieljahr 2025, weitere 78.300 t CO 2e/a im Zwischenzieljahr 2030 und nochmals weitere 65.200 t CO 2e/a im Zieljahr 2035. 33 Erhöhung und Beschleunigung der Bemühungen beim Ausbau von Fahrradstraßen und Radwegen II – 1.1 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem 4x4 Pr ogramm eine Organisationsstruktur im Bereich Nahmobilität aufgebaut, die in vergleichbaren Städt en ihresgleichen sucht und bei Verstetigung und Weiterentwicklung sehr gut geeignet ist, die in die sem Klimaschutzkonzept beschriebenen Ziele im Bereich der Radmobilität zu erreichen. Mit der im Jahr 2019 verabschiedeten Radstrategie v erfügt die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits über ein Konzept, das den strategischen Ausbau des Radwegenetzes priorisiert. Die Umsetzung ist bereits angelaufen. Um die gesetzten Klimaschutzzie le bis 2035 zu erreichen, sollte die Umsetzung der Radstrategie beschleunigt und die Bemühungen be im Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf einem Hauptradroutennetz und einem Nebenroutennetz erhöht werden, um die angestrebte deutliche Erhöhung des Radverkehrsanteils zu erreichen. Dafür sind nicht nur Investitionen notwendig, sondern vor allem auch personelle Planungs- und Baukapazitä ten. Weiterhin sind neben dem Ausbau verkehrs- technische Infrastrukturen entlang der Radwege zu p rüfen, um die Attraktivität des Radverkehrs zu erhöhen. Dazu gehören u.a. genügend diebstahlsicher e (und ggf. überdachte) Abstellmöglichkeiten. Die Nutzbarkeit der Radwege wird durch entsprechende flankierende Maßnahmen sichergestellt (bspw. ganzjähriger Winterdienst, Einrichtung von Sicherhe itsräumen zu parkenden KFZ, Kontrolle und zeit- nahe Entfernung von Hindernissen). Zwischenziele bis 2035: 1. Verstetigung, Fortführung und Intensivierung des 4x4 Programms bis 2035 unter Beibehaltung der planerischen und finanziellen Kapazitäten sowie zusätzlicher Baukapazitäten (noch im Jahr 2022 Beschlussfassung vorgesehen). 2. Bis 2028 soll ein der Radstrategie entsprechendes, stadtweites Hauptradroutennetz an Hauptver- kehrsstraßen in der Kernstadt mit möglichst baulich von Fuß- und KFZ-Verkehr getrennten Radwe- gen umgesetzt werden. Dieses Hauptradroutennetz wird bis spätestens 2035 durch ein umfassen- des Nebennetz ergänzt. 3. Neben der zeitnahen Umsetzung aller Maßnahmen des 34-Punkte Programm als Teil der Radstra- tegie sollen als Fortschreibung dieses Maßnahmenprogramms weitere Maßnahmenpakete entwi- ckelt werden und die zu bearbeitenden Maßnahmen nach den dann vorhandenen Erkenntnissen weiterentwickelt, ergänzt und priorisiert werden. 4. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat höchstes Interesse an interregionalen Radschnellwegverbin- dungen - beispielsweise zwischen den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar über Darm- stadt - und wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine zeitnahe Weiterführung des bereits auf Darmstädter Gemarkung fertiggestellten Radschnellwegs Frankfurt-DA nach Süden einsetzen und unterstützend wirken. Ziel ist es die bereits bestehenden Anbindungen an die Nachbarkom- munen bis an städtische Gemarkungsgrenze ganzjahrestauglich weiterzuentwickeln. Zielgruppe Bürger*innen (und Schüler*innen) Verantwortung Mobilitätsamt Weitere Akteure Radverkehrsverbände und Initiativen Wissenschaft Handlungsschritte 1. Einstellung des erforderlichen Personals 2. Beschleunigte Umsetzung der Radstrategie 3. Installation weiterer verkehrstechnischer Infrastrukturen 4. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Evaluation zeigt eine stetige Verbesserung der Radinfrastruktur auf (bspw. Modal-Split: Steigerung des Radverkehranteils) 34 Herausforderungen Qualifiziertes Personal finden, Planungs - & Umsetzungskapazität steigern Lange Genehmigungs- und Planungsverfahren Schaffung breiter Akzeptanz (bspw. Gefahr von Klagen gegen Einrichtung - Radverkehrsversuche, Bürgerinitiativen für den Erhalt von Parkplätzen) Radschnellwege nicht ausschließlich im direkten Einflussbereich Baustellenmanagement/Baukapazitäten Konkurrierende Teilziele (bspw. Begrünung vs. Abstellflächen) Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn Seit 2020 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 5.000 t CO 2e/a 15.000 t CO 2e/a 25.000 t CO 2e/a Berechnungsgrund- lage Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass bei Bereitstellung einer umfänglichen Radverkehrsinfrastruktur rund 10 % der sektorbezogenen THG-Emissionen eingespart werden können. (Reduzierungspotential von 5 - 20 % der THG-Emissionen im Verkehr in Städ- ten ab 50.000 Einwohner*innen (Öko-Institut e.V. & International Council on Clean Transportation, 2018)) Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten Jährlich 4 Mio. € sowie Aufstockung der personellen Kapazitäten im Bereich der baulichen Umsetzung zur Erreichung der o.g. Ziele Personalbedarf 2 Vollzeitäquivalente Personalstellen zur baulichen Ausführung (4 weitere bestehende Projektstellen sollen entfristet werden) Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: „Förderung der Nahmobilität“ Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klima- Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ MagV 2019/0157 „Radstrategie und Ergebnisse der Arbeitsgruppen mit der Initiative Radentscheid“ MagV 2020/0184 „Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 Rahmenplan Maßnahmenplan“ MagV 2020/0141 „////Darmstadt weiterdenken - Masterplan DA 2030+ Eine räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Verstetigung Radstrategie über Sonderprogramm „4×4 Rad“ und Weite r- bau des Radwegenetzes (S. 39-40) Radschnellwege umsetzen (s. 40) Abstellmöglichkeiten für Räder ausbauen (s. 40-41) Leihangebote für Cargobikes und Fahrräder ausbauen (s. 41) Zählstationen ausbauen (S. 41) 35 Stärkung des Fußverkehrs II – 1.2 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Der Fußverkehr ist eine umweltfreundliche und koste ngünstige Verkehrsart und soll zukünftig verstärkt gefördert werden, um die damit verbundenen Potentiale zu heben. Es soll ein „Investitionsprogramm Fußverkehr“ aufge legt werden, um bestehende Fußverkehrsanlagen zu modernisieren, hierbei ist die bestehende Nahmob ilitätsstrategie zu beachten. Ziel ist es, die Stra - ßen im Stadtgebiet sukzessive richtlinienkonform ba rrierefrei umzugestalten - wie dies bei Neuanlagen bereits Standard ist. Gehwegbreiten sollten grundsä tzlich mindestens 1,6 m betragen. Durch organisa- torische und bauliche Maßnahmen wird sichergestellt , dass die Wege jederzeit benutzbar sind und eine Fremdnutzung, bspw. durch Kfz, unterbunden wir d (hier ist bspw. die Ahndung von ordnungswid- rigem Gehwegparken zu nennen). Eine Kombination von Fuß- und Radwegen soll weiterhin nur im Aus- nahmefall erfolgen. In einem ersten Schritt sollen dabei die in den Sch ulwegplänen festgehaltenen Mängel beseitigt wer- den, um die sichere Erreichbarkeit der Schulen zu gewährleisten und Elterntaxiverkehr zu vermeiden. Zwischenziel: Bis Ende 2025 soll ein Investitions- und Maßnahmenprogramm aufgestellt werden. Zielgruppe Bürger*innen (und Schüler*innen) Verantwortung Mobilitätsamt Weitere Akteure CBF Handlungsschritte 1. Identifizierung des konkreten Handlungsbedarfs 2. Entwicklung von Ideen 3. Umsetzung 4. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Pilotprojekte können etabliert werden Modal Split: Anteil des Fußverkehrs am Verkehrsaufkommen Herausforderungen Qualifiziertes Personal finden, Planungs - und Umsetzungskapazitäten steigern Schaffung einer breiten Akzeptanz (z. B. Gefahr von Rechtsklagen gegen die Wegnahme von Parken oder Bürgerinitiativen für den Erhalt von Park- plätzen) Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I Quartal 2024 Umsetzungsbeginn I Quartal 2026 Laufzeit Dauerhaft 36 Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage - Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 2 Vollzeitäquivalente Personalstellen 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Schulmobilität Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: „Förderung der Nahmobilität“ Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0045 „Leitlinien Nahmobilität“ MagV 2020/0141 „////Darmstadt weiterdenken - Masterplan DA 2030+ Eine räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Freie und sichere Gehwege für alle (S. 35-36) Gute, durchgehende Wege schaffen (S. 36) 37 Pilotprojekte zur Reduzierung MIV II – 1.3 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Um die Fahrleistung im MIV um 20 % zu reduzieren, s ind auch regulierende Maßnahmen anzugehen. Daher sind autoarme Quartiere im Bestand (Achtung B estand: geringere Einflussmöglichkeiten!) und Neubau (Stellplatzeinschränkung bei gleichzeitig at traktivem Angebot an Mobilitätsalternativen) zu prüfen und zu realisieren. Dabei wird durch Quartiersgaragen, Einschränkungs- und Verzichtssatzungen in Neubauquartieren, die Einführung einer Parkraumbewirtschaftung sowie der Ausweisung von Anwohnerparken (in Bestands- quartieren) der Anteil des Autoverkehrs stark reduz iert. Die Umsetzung in Bestandsquartieren erfolgt in mehreren Stufen. Nach Einführung der Parkraumbew irtschaftung und des Anwohnerparkens werden zunächst kleine Maßnahmen wie z.B. Diagonalsperren, Einbahnstraßen und Sackgassen zur Generie- rung von Miniplätzen, mehr Aufenthaltsqualität, spe zielle Regelungen für die Sommermonate (Spiel- plätze, Kreuzungen als Quartiersplätze) geprüft und umgesetzt. Hierbei kann auch die individuelle Mo- bilitätsberatung, der sog. MobiCheck, nach dem Vorb ild Lincoln für die Bewohner*innen genutzt wer- den. Der Prozess muss durch eine Bürgerbeteiligung eng begleitet werden. Letztendlich wird der öffentliche Raum den Planungen entsprechend umgesta ltet. Die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes der Lincoln-Siedlung hat bereits planungspraktische Erkenntnisse hervorgebracht, die nicht nur für die nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Neubauquartier en (Förderprojekt „NaMoLi2“), sondern auch für Bestandsquartiere (Förderprojekt QuartierMobil 2“) von besonderer Bedeutung sind. Der Erfolg und die Akzeptanz dieser Regulierung hängt aber auch im Wesentlichen von bereitstehenden Alternativen und der Mitwirkungsbereitschaft der Bewohnerschaft ab, auf die im Rahmen einer begleitenden Öffent- lichkeitsarbeit verstärkt hingewiesen werden sollte . Entsprechend ist das Angebot an alternativen Mo- bilitätsformen an die neuen Bedarfe anzupassen. Zu beachten ist, dass autoarme Quartiere keine Selb stläufer sind. Diese zeigen deutschlandweit immer wieder, dass es zu räumlichen Verlagerungen und zu einer Konzentration dieser Verkehre an anderer Stelle kommen kann. Jenseits der quartiersbezogenen Planung sollte daher immer die gesamtstädti- sche, ganzheitliche Dynamik im Blick behalten werde n, um Rebound-Effekte oder spezifische Verhal- tensadaptionen sowie räumliche Verlagerungen möglichst zu vermeiden. Die Erstellung dieser Konzeption erfolgt derzeit üb er das Förderprojekt "QuartierMobil 2" für vier Qua r- tiere und kann dann als Blaupause für weitere Quartiere genutzt werden. Zielgruppe Bürger*innen (und Schüler*innen) Verantwortung Mobilitätsamt Stadtplanungsamt HEAG mobilo Weitere Akteure Betriebe und Unternehmen Vereine, Verbände, Initiativen und Gruppen Schulen und Kindertageseinrichtungen Wissenschaft Handlungsschritte 1. Entwicklung konkreter Projekte, ergänzend zu QuariterMobil2 2. Umsetzung der Projekte 3. Fortlaufende Evaluation Erfolgsindikatoren S. Sektorenziele 38 Herausforderungen Akzeptanz in der Bevölkerung Sicherstellung der Öffentlichkeitswirksamkeit Stetiges Controlling Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn III. Quartal 2024, o.g. Förderprojekte laufen bereits (Quartiermobil 2 bis 9/23, Namoli2 bis 4/24) Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 3.000 t CO 2e/a 7.000 t CO 2e/a 12.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass durch die Realisierung von Pilotprojekten rund 5 % der sektorbezogenen THG- Emissionen eingespart werden können Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf Aktuelle, geförderte Stellen (2x 0,75 Vollzeitäquivalente Personalstellen ) en t- fristen und zusätzlich eine neue Stelle im Umfang von 0,75 Vollzeitäquivalen- ten Personalstellen schaffen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprojekt: „QuartierMobil2“ für die Konzeption in Bestandsquartieren Förderprojekt: „NaMoLi2“ für die Umsetzung des nachhaltigen Mobilitäts- konzeptes in der Lincoln-Siedlung Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0220 Förderprojekt „QuartierMobil2“ MagV 2020/0222 Förderprojekt „NaMoLi 2“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Pilotprojekt: „Autoarmes Bestandsquartier“ (S. 34-35) Stadtverträglicher Verkehr (S. 31-32) 39 Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur II – 1.4 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Um die Ladeinfrastruktur zielführend ausbauen zu kö nnen, müssen zentrale und sinnvolle Standorte identifiziert werden. Diese sind, sofern möglich, d ort zu wählen wo entsprechende Standzeiten vorhan- den sind. Derartige Standorte sind sorgfältig auszu wählen (bspw. im Zentrum oder in einzelnen Quar- tieren). Auch Unternehmen und Betriebe sollten im R ahmen einer ganzheitlichen Strategie miteinbe- zogen werden. Dabei geht es nicht nur um betrieblic he Lademöglichkeiten, sondern auch um Lade- möglichkeiten für Arbeitnehmer*innen. Auch auf Park plätzen von Supermärkten, Ärztehäusern, des Einzelhandels oder in den Parkhäusern sollten (Schn ell-)Ladestationen realisiert werden. Generell wäre eine Priorisierung von gewissen Ladestellplätzen un d deren sinnvolle Verortung zu diskutieren (s. Maßnahmen im Bereich Mobilitätsstationen). Als Großstadt hat Darmstadt eine sehr heterogene Si edlungsstruktur, mit sowohl Quartieren dominiert von großen Mehrfamilienhaushalten als auch Quartier en mit Ein- bis Zweifamilienhäusern. Auch wenn die gemeinschaftliche Nutzung wünschenswert ist, wi rd in weniger dicht besiedelten Quartieren davon ausgegangen, dass sich viele PKW-Besitzer privat ei ne Wallbox zum Beladen des E-Fahrzeugs zulegen werden. Private Haushalte könnten somit diesbezügli ch unterstützend beraten werden, auch im Hin- blick auf eine gemeinschaftliche Nutzung. Trotz der Verlagerung des Ladens in das private Umfeld, sind öffentliche Ladeinfrastrukturen unabdingbar. N ach aktuellen Planungen sollen zunächst 203 öf- fentliche und 331 halböffentliche Ladepunkte bis 20 26 geschaffen werden (Anzahl aus Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2019). Im laufenden Prozess sind Angebot, Nachfrage und Nutzu ngsverhalten stetig abzuklären sowie, je nach Entwicklung, ein weiterer Zubau sicherzustellen. Di e Versorgung mit Erneuerbaren Energien ist zudem sicherzustellen. Ziel ist die Ermöglichung einer El ektrifizierung von 88 %. Über den Abschluss von Ge- stattungsverträgen ermöglicht die Stadt den Bau von Ladesäulen und benötigt zur Abwicklung dieser Verträge samt erforderlicher Unterlagen ausreichend Personalkapazitäten. Der Bau erfolgt prioritär über Dritte. Die Installation an geeigneten kommuna len Liegenschaften wird geprüft. Ladepunkte für E- Bikes werden grundsätzlich in diesem Kontext mitbetrachtet. Zielgruppe Bürger*innen Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Mobilitätsamt Weitere Akteure Lokaler Energieversorger Verteilnetzbetreiber (E-Netz Südhessen AG) Betriebe und Unternehmen Handlungsschritte 1. Identifizierung von möglichen Standorten 2. Prüfung der Netz-Kapazitäten 3. Vertragsabstimmungen 4. Installation 5. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren 203 öffentliche und 331 halböffentliche Ladepunkte bis 2026 40 Herausforderungen Flächenbereitstellung Strategische Standortwahl Personal zur Abwicklung der Anträge, Prüfung von Flächen und Erstellung von anordnungs- und umsetzungsfähigen Plänen Abschluss von Gestattungsverträgen Einheitliche Lademodule Barrierefreiheit Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn Läuft bereits Laufzeit 4 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 48.000 t CO 2e/a 95.000 t CO 2e/a 130.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Die ermittelten Emissionseinsparungen ergeben sich auf Basis einer ang e- nommenen Elektrifizierungsrate von 88 % (wird u. A. durch das Ladesäulen Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in der Wissen- schaftsstadt Darmstadt erreicht) bei der THG-Emissionen von 60 % gegenüber herkömmlichen Verbrennungsmotoren eingespart werden können (Wietscheld, Kühnbach, & Rüdiger (2019); BMU (2021) ) Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: „Ladeinfrastruktur vor Ort“ Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0043 „Umsetzung des 'Elektromobilitätskon zeptes' der Wisse n- schaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung komm unaler Mobilitätskon- zepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 E-Ladestationen (S. 41-42) 41 Anpassung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, der Stellplatzsatzung und des Parkraummanagements II – 1.5 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Die verschärfte Regulierung des MIV senkt seine Att raktivität vor allem für Fremd- bzw. Langzeitpar- ker* innen und kann damit eine Abkehr vom MIV bewirken. Die Parkraumbewirtschaftung und das Parkraummanagem ent sind auszuweiten, um durch die Beprei- sung des öffentlichen Raums das Fremdparken zu redu zieren sowie öffentlichen Raum zurückgewinnen zu können. Bis Ende 2024 soll eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in der Kernstadt wei- testgehend eingeführt sein. Danach sollen pro Jahr zwei weitere Quartiere an die aktuellen Rahmenbe- dingungen der Parkraumbewirtschaftung und des Parkraummanagements angepasst werden. Die Potenzialanalyse sieht vor, dass bis 2035 die F ahrleistung im MIV um 20 % auf dem Stadtgebiet reduziert wird. Unter der Annahme, dass dies erreic ht wird, werden sich für die Nachfrage nach Park- raum auch veränderte Bedarfe ergeben. Die Maßnahme dient also nicht nur der Regulierung, sondern es können gleichzeitig sichere Verkehrsräume mit me hr Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Die Schaffung von Akzeptanz in der breiten Gesellschaft wird im Kontext dieser Maßnahme eine wichtige Stellschraube sein. Synergieeffekte mit Digitalisierung sind stetig zu prüfen. Für die Regulierung des MIVs und um die Modal-Split -Ziele zu erreichen, sind Maßnahmen im Bereich von Parkkontrollen zu verschärfen. Dazu gehört vor allem das Ahnden von Falschparken, Gehwegpar- ken oder von Halten in Halteverboten. Die Intensivi erung dieser Maßnahme erfordert zusätzliches Per- sonal, damit ein Beitrag zu einer sicheren städtischen Mobilität geliefert werden kann. Zielgruppe Bürger*innen Betriebe und Unternehmen Verantwortung Mobilitätsamt Bürger- und Ordnungsamt Weitere Akteure Betriebe und Unternehmen Verbände, Vereine, Initiativen und Gruppen Handlungsschritte 1. Personalkapazitäten ausbauen 2. Parkraumbewirtschaftung- und Management ausbauen 3. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren 2-3 Gebiete pro Jahr werden umgesetzt Stadtweite Parkraumbewirtschaftung bis 2027 Herausforderungen Schaffung einer breiten Akzeptanz Berücksichtigung von ansässigen Betrieben Routinen und Gewohnheiten Mittel zu Beschaffung der Parkscheinautomaten Planungs- und Personalkapazitäten Barrierefreiheit Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn Läuft bereits Laufzeit Dauerhaft 42 Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 2.000 t CO 2e/a 6.000 t CO 2e/a 12.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass durch das Parkraummanagement rund 5 % der sektorbezogenen THG- Emissionen eingespart werden können (Öko-Institut e.V. & International Council on Clean Transportation, 2018). Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klima- Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt und inhaltliche Auseinander- setzung, Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Parkraumbewirtschaftung (S. 32-33) 43 Klimaschutztickets für den ÖPNV II – 1.6 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Mithilfe der Klimaschutztickets für Neubürger*innen werden diese mit dem lokalen ÖPNV-Angebot vertraut gemacht. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit , dass die Neubürger*innen auch nach Ablauf des Klimaschutztickets den ÖPNV weiter nutzen. Für Pkw- Besitzer*innen kann das Ticket einen Anreiz dar- stellen, das eigene Auto abzumelden. Ein dreimonatiges ÖPNV-Ticket für Neubürger*innen u nd dauerhaft ihr KFZ abmeldende Bürger*innen wurde bereits beschlossen. Hiermit soll ein zentral er Anreiz für den dauerhaften Umstieg auf den ÖPNV bzw. Umweltverbund geschaffen werden. Die Umse tzung ist ab dem 3. Quartal 2022 vorgese- hen. Die Maßnahme soll auf Wirksamkeit und Erfolg evaluiert werden. Zielgruppe Neubürger*innen sowie dauerhaft KFZ-Abmeldende Verantwortung Mobilitätsamt HEAG mobilo Weitere Akteure Bürger - und Ordnungsamt (Meldewesen, Kfz -Zulassungsstelle) Darmstadt-Dieburger-Nahverkehrsorganisation DADINA Rhein-Main-Verkehrsverbund RMV Handlungsschritte 1. Angebot an berechtigte Personengruppen 2. Evaluation Erfolgsindikatoren Abnahme der in Darmstadt zugelassenen Fahrzeuge Herausforderungen Hohe Kosten Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn 01.09.2022 Laufzeit Dauerhaft bei positivem Evaluationsergebnis Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 10.000 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme II - 1.7) 20.000 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme II - 1.7) 25.000 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme II - 1.7) Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass durch die Stärkung des ÖPNV rund 10 % der sektorbezogenen THG- Emissionen eingespart werden können. 44 Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 1.071.000 € pro Jahr Personalbedarf - Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ MagV 2021/0327 „Klimaticket“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Häufigere Fahrten, mehr Strecken, neue Angebote (S. 36-37) 45 Ausbau des ÖPNV- Angebotes II – 1.7 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt baut den öffentlic hen Personennahverkehr als Beitrag zur Ver- kehrswende und zum Klimaschutz gemeinsam mit der HE AG mobilo stetig und ambitioniert weiter aus. Die Beschlusslagen zum KlimaEntscheid (Ausbau der ÖPNV Kapazität um 6 % jährlich, Anteil von 30 % des ÖPNVs an den in Darmstadt zurückgelegten W egen bis 2030) und zum Nahverkehrsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg (Ausbau des Verkehrsangebots des ÖPNV um 20 %) sind weiterhin zu berücksichtigen und umzusetzen. Auch Verbindungen ins Um- land sind weiter zu prüfen und zu konkretisieren (s. Verkehrsgipfel von Stadt und Landkreis). Zielgruppe Bürger*innen Verantwortung Mobilitätsamt HEAG mobilo Weitere Akteure DADINA RMV Stradadi Handlungsschritte 1. Wei tere Berücksichtigung des KlimaE ntscheids und des Nahverkehrsplans 2. Personal- und Beförderungskapazitäten ausbauen 3. Prüfung und Konkretisierung von Verbindungen ins Umland 4. Prüfung, Optimierung und Konkretisierung neuer Verbindungen im Stadt- gebiet Erfolgsindikatoren Zunahme von Fahrgastzahlen, Zeitkartenverkäufen sowie Jobticket anbieten- den Unternehmen und Institutionen Herausforderungen Mobilitätsroutinen und Gewohnheiten Planungs- und Personalkapazitäten Barrierefreiheit Interessenabstimmung der verschiedenen Mobilitätsformen im gegebenen Straßenraum auch mit dem ÖPNV Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn II. Quartal 2022 Laufzeit 4 Jahre 46 Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 10.000 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme II - 1.6) 20.000 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme II - 1.6) 25.000 t CO 2e/a (zusammen mit Maßnahme II - 1.6) Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass durch die Stärkung des ÖPNV rund 10 % der sektorbezogenen THG- Emissionen eingespart werden können (Umweltbundesamt, 2010). Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. (Abhängig von jeweiliger Ausbaumaßnahme) Personalbedarf k. A. Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: „Sonderprogramm Stadt und Land“ Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2022/0058 „Anpassung und Optimierung des Busliniennetzes im Woogsviertel und Heimstättensiedlung“ MagV 2021/0311 „Angebotsoptimierung bei der Umsetzung des neuen Verkehrskonzepts Straßenbahn in der Stadt Darmstadt und dem Land- kreis Darmstadt-Dieburg“ MagV 2021/0306 „Anpassung und Optimierung des Busliniennetzes ab Ostern 2022“ MagV 2021/0267 „Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt“ MagV 2020/0210 „Einführung und Erprobung eines On-Demand Shuttle- Systems als Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebots“ MagV 2020/0142 „Umsetzung eines neuen Verkehrskonzepts für die Straßenbahn in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darm-stadt- Dieburg“ MagV 2020/0141 „////Darmstadt weiterdenken - Masterplan DA 2030+ Eine räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt“ MagV 2019/0207 „Fortschreibung Nahverkehrsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 2019-2024“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Häufigere Fahrten, mehr Strecken, neue Angebote (S. 36 -37) Über Darmstadt hinaus denken (S. 17) Lokale und regionale Vernetzung mit Zug, Bus, Tram und Bahn verbessern 47 Schaffen von mindestens 5 dezentralen Mobilitätsstationen II – 1.8 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Die Mobilität der Zukunft erfordert intelligente, v ernetzte Systeme. Viele beginnen schon jetzt ihr Mo bi- litätsverhalten zu verändern und kombinieren unters chiedliche Mobilitätsangebote je nach Situation und Bedarf. Die Verknüpfung von unterschiedlichen V erkehrsmitteln kann nur reibungsfrei ablaufen, wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür ges chaffen werden. Insbesondere der Entwick- lung von Mobilitätsstationen als Verknüpfungsstelle n unterschiedlicher Verkehrsmittel kommt dabei eine hohe Bedeutung zu. Die bedarfsgerechte Errichtung von diebstahlsichere n Abstellmöglichkeiten sowie Service-Stationen für Fahrräder sämtlicher Art, Ladestationen für E-Bikes , Lastenräder und Elektroautos, eine Verbesserung der Umsteigesituation Bahn-Bus sowie die Ausweitung des Car- und Bike-Sharing-Angebots sollte bei der Entwicklung der vorerst fünf Mobilitätsstation eine besondere Bedeutung beigemessen werden. Diese sind an strategisch sinnvollen Verkehrsknoten punkten zu entwickeln und sollten mit den übrigen Maßnahmen im Bereich Mobilität verschnitten werden. Die Maßnahme ist nach Umsetzung zu evaluie- ren und bei positiven Wirkungen und Nachfrage weite r auszuweiten. Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung ist, dass öffentlicher Raum für diese Maßnahme zur Verfügung steht. Zwischenziel: 3 Mobilitäts-Stationen bis 2026 Zielgruppe Bürger*innen Verantwortung Mobilitätsamt Stadtplanungsamt HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister IDA Weitere Akteure Sharing-Anbieter Lokaler Energieversorger Handlungsschritte 1. Identifikation strategisch sinnvoller Mobilitätsstationen an Verkehrsknote n- punkten oder anderen strategischen Verkehrspunkten 2. Errichtung von Abstellmöglichkeiten, Service-Stationen etc. 3. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Anzahl der errichteten Mobilitätsstationen Nutzungszahlen der Mobilitätsstationen Ergebnisse der Evaluation Herausforderungen Öffentlicher Raum muss zur Verfügung stehen Attraktivität des Standortes und Zugangs Dauer von Planungs- und Umsetzungsprozessen Bündelung und Konzentration verschiedener Mobilitätsangebote bei teil- weise begrenztem Platzbedarf 48 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Die THG-Einsparpotenziale der vorliegenden Maßnahme sind bereits in den Maßnahmen II – 1.1 bis II - 1.7 enthalten. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramme sind zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2021/0267 „Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für die Wissenschaftsstadt Darmstadt“ MagV 2019/0207 „Fortschreibung Nahverkehrsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 2019-2024“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 49 Ausbau mobilitätsbezogener Sharingdienste II – 1.9 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Carsharing Die neue Gesetzesgrundlage (HStrG §16a) auf Landese bene in Hessen (Ende 2021) ermöglicht den Kommunen mehr Fläche für Carsharing bereitzustellen , sodass diese bedarfsgerecht ausgebaut wer- den kann. Zusätzlich ist bei der Ausschreibung von Carsharing-Dienstleistungen der Einsatz alternati- ver Antriebsarten zwingend zu prüfen. Über Sondernu tzungskonzessionen kann die Stadt Darmstadt zudem die Ausschreibungsbedingungen aktiv anpassen. Die Prüfung zum Einsatz von Carsharing- Angebote mit alternativen Antriebstechnologien steht dabei besonders im Fokus. Die weitere Verknüpfung mit anderen Sharingdiensten und auch den Mobilitätsstationen ist bei der Umsetzung auf Synergieeffekte zu prüfen. Um Bedarfe und Standorte zu prüfen, ist auf Basis der neu- en Gesetzeslage ein Konzept zu erarbeiten, welches die lokalspezifischen Potenziale ermittelt und aus- formuliert. Dabei sollte der Zugang der breiten Sta dtbevölkerung eine wichtige Rolle spielen, damit Erreichbarkeiten und Angebote in allen Stadtteilen gegeben sind. Priorität sollten dabei bisherige Park- flächen genießen. Bikesharing Bikesharing wird neu ausgeschrieben und nach von de r Stadt und der HEAG mobilo definierten Krite- rien im Rahmen der Daseinsvorsorge bereitgestellt. Dabei wird das System um weitere Sahringangebo- te wie Lastenräder erweitert. Sharingangebote sollen als Daseinsvorsorge bereitge stellt werden und eine kostengünstige Ausleih- möglichkeit für einkommensschwache Haushalte soll u mgesetzt werden. Geprüft wird eine Kopplung an das Sozialticket bzw. die Teilhabecard. Dazu werden beim Amt für Soziales und Präsentation diese Strukturen aufgebaut. Zielgruppe Bürger*innen Verantwortung Mobilitätsamt Amt für Soziales und Prävention sowie nachgeordnete Einrichtungen HEAG mobilo Weitere Akteure Sharing-Anbieter Allgemeine Studierendenausschüsse Handlungsschritte 1. Erhebung des Status Quo 2. Erstellung eines Konzepts zur Identifikation von Potenzialen 3. Identifizierung des Handlungsbedarfs und der Handlungsmöglichkeiten 4. Erstellung einer Sondernutzungssatzung für Mobilitätsangebote im öffentli- chen Raum / Anpassung der städtischen Sondernutzung 5. Strategieentwicklung und Umsetzung 6. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Zunahme an Carsharing-Autos und der hierfür bereitgestellten Flächen 50 Herausforderungen Öffentlicher Raum muss zur Verfügung gestellt werden Komplexe Vergabeverfahren, Bürokratie Rechtliche Rahmenbedingungen, Erstellung einer Sondernutzungssatzung Akzeptanz und Nutzung in der breiten Stadtgesellschaft Barrierefreier Zugang Wesentliche Voraussetzung für eine positive Umweltwirkung ist, dass die Angebote mit dem öffentlichen Verkehrsangebot verknüpft und kombinier- bar sind Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn II. Quartal 2023 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 10.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass durch den Ausbau von Sharing-Diensten rund 4 % der sektorbezogenen THG- Emissionen eingespart werden können (Umweltbundesamt, 2010). Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Carsharing Ausbauen (S. 42) Leihangebote für Cargobikes und Fahrräder ausbauen (S. 41) 51 Arbeitskreis Regionale Mobilität Südhessen „Verkehrsgipfel“ II – 1.10 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Insbesondere die Verkehrsinfrastruktur weist interk ommunale Verflechtungen auf und macht gemein- same Absprachen notwendig. Durch einen Arbeitskreis kann die Qualität des regionalen Verkehrs- wegenetzes gesteigert werden. Mobilitätsbedürfnisse machen nicht an Stadtgrenzen halt, sondern beziehen sich auch auf das unmit- telbar angrenzende Umland und darüber hinaus. Vor a llem in Darmstadt als Oberzentrum mit einem sehr hohen Anteil an sozial-versicherungspflichtige n Beschäftigten werden die räumlichen und struktu- rellen Verflechtungen der Mobilität in Pendler*inne nströmen deutlich sichtbar. Mobilität und Verkehr sind dabei raumübergreifend zu verstehen und erford ern interkommunale sowie interregionale Zu- sammenarbeit. Diese bestehenden Kooperationen solle n im Rahmen dieser Maßnahme ausgeweitet werden und durch einen Arbeitskreis bezüglich der r egionalen Mobilität in Südhessen weiter verstärkt werden. Die folgenden Herausforderungen sollen interkommunal bearbeitet werden: Entwicklung von Lösungen für Pendelverkehre Reaktivierung stillgelegter Bahntrassen Taktung mit dem Umland Tarifmöglichkeiten ausloten, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern Prüfung und ggf. Realisierung von Straßenbahnanschlüssen (STRADADI) Zielgruppe Verwaltung Verantwortung Mobilitätsamt DADINA HEAG mobilo Landkreis Darmstadt-Dieburg Stradadi Weitere Akteure Betriebe und Unternehmen Vereine, Verbände, Initiativen und Gruppen Handlungsschritte 1. Gründung einer regionalen Arbeitsgruppe 2. Erarbeitung von kreisweiten Zielen 3. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Rückgang des MIV Steigerung des ÖPNV-Anteils am Modal Split Überprüfung der in Handlungsschritt 2 erarbeiteten Zielsetzungen Herausforderungen Vereinbarkeit konkurrierender Interessen Verzahnung der verschiedenen kommunalen Kompetenzbereiche Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn Läuft bereits Laufzeit Dauerhaft 52 Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage - Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf - Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Über Darmstadt hinaus denken (S. 17) Lokale und regionale Vernetzung mit Zug, Bus, Tram und Bahn verbessern (S. 17-18) 53 Pilotprojekt Müllheizkraftwerk – Wasserstoff für schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Fahrzeuge des EAD im Rahmen des DELTA-Projekts II – 1.11 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Die Erprobung und Nutzung alternativer Antriebstech nologien ist in Darmstadt vor dem Hintergrund der Sektorenziele im Bereich Mobilität auszuweiten. ZAS und ENTEGA prüfen aktuell die Investition in eine Wasserstofferzeugung mittels Elektrolyse am Mü llheizkraftwerk (MHKW). Das Projekt wird über das BMWi im Rahmen des Projektes DELTA gefördert. DELTA ist ein sehr gutes Beispiel, wie die Vernetzu ng und gemeinsame Entwicklung von Projekten im bestehenden Umfeld mit der Unterstützung der Wissen schafts- und Digitalstadt beispielsweise im Be- reich Wasserstoff sehr gut gelingen kann. Im Teilpr ojekt mit dem vollen Titel „Multisektoraler Einsatz von dezentraler Elektrolyse“ sind neben der ENTEGA und dem ZAS auch evonik, die TU Darmstadt und Hy2Serv (ein Innovationsunternehmen des Busunterneh mers Winzenhöler) vertreten. Darüber hinaus sind verschiedene Letter of Intent (LOI) mit den Ri edwerken und dem EAD abgeschlossen worden, die als weitere Abnehmer von Wasserstoff fungieren könn ten. Damit sorgt die Wissenschafts- und Digital- stadt über ihre Beteiligungen im Rahmen der Stadtwi rtschaftsstrategie sowohl auf der Angebots- (EN- TEGA) als auch Nachfrageseite (EAD) für das Anschieben der Kommerzialisierung dieser Technologie. Die Wasserstoffnutzung sollte nur dort Anwendung fi nden, wo keine anderen Technologien mit höheren Wirkungsgraden verfügbar sind, und sollte sich dahe r auf schwere Nutzfahrzeuge konzentrieren, die nicht über andere Alternativantriebe sinnvoll abged eckt werden können (Feuerwehr, Überlandbusse, Müllfahrzeuge etc.). Zielgruppe Stadtverwaltung Verantwortung EAD Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Weitere Akteure Betriebe und Unternehmen Wissenschaft Handlungsschritte 1. Zusammenbringen relevanter Akteur*innen 2. Erarbeitung Erprobungsziele 3. Umsetzung und Erprobung 4. Feedback und Controlling 5. Verstetigung Erfolgsindikatoren Erfolgreicher Abschluss des DELTA -Projekts Abnahme von Wasserstoff durch die Riedwerke und den EAD Verstärkte Nutzung von Wasserstoff im Bereich schwerer Nutzfahrzeuge Herausforderungen Kaum Einfluss auf technologische Entwicklung (schle chter Wirkungsgrad bei der Wasserstoffelektrolyse, relativ hohe Leckraten bei der Wasser- stoffspeicherung, begrenzte Marktverfügbarkeit von Wasserstoff- Fahrzeugen) 54 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2023 Laufzeit 3 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage - Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Lokale und regionale Vernetzung mit Zug, Bus, Tram und Bahn verbessern (S. 17-18) 55 Umgestaltung und Umbau der Logistik II – 1.12 Handlungsfeld Mobilität Maßnahmenbeschreibung Immer mehr Pakete werden in Deutschland verschickt und ausgeliefert – auch in der Wissenschafts- stadt Darmstadt. Die Kleintransporter verschiedener Paketlieferanten sind täglich in der Stadt unter- wegs, um die bestellten Waren zu den Menschen zu br ingen. Es gibt bereits zahlreiche Kommunen, die modellhaft untersucht haben, ob und wie sogenannte Micro-Hubs zu einer besseren Steuerung der Paketlogistik beitragen können. Ziel ist es die Emi ssionen in diesem Bereich durch ein integriertes Konzept mittels Logistikhubs zu reduzieren. Die Herausforderung besteht hierbei in der Bereitsc haft der entsprechenden Logistikunternehmen bei solchen Konzepten dauerhaft und proaktiv mitzuwirke n und in der Notwendigkeit entsprechender Flä- chen für derartige Hubs. Kommunen haben derzeit kei nerlei rechtliche Möglichkeiten dieses Mitwirken einzufordern bzw. keinen Einfluss auf die entsprechenden Geschäftsmodelle. Im neuen mobilitätsveränderten Quartier Ludwigshöhv iertel ist geplant den Themenschwerpunkt Logis- tik/Kurierdienstleister mittels Paketstationen exem plarisch als ein Pilotprojekt zu entwickeln, um die Verkehrsaufkommen durch Zustellungsdiensten zu redu zieren und umweltfreundlicher abzuwickeln. Die Maßnahme soll in Bestandsquartiere ausgedehnt werden. Weiterhin müssen sich die rechtlichen Rahmenbedingu ngen ändern, bzw. im Reallabor erprobt wer- den, wie öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden kann. Zielgruppe Wirtschaft Verantwortung Mobilitätsamt Amt für Wirtschaft und. Stadtentwicklung Weitere Akteure Betriebe und Unternehmen Wissenschaft Handlungsschritte 1. Weiterführung bereits bestehender Projekte 2. Ausweitung neuer Projekte 3. Prüfung von Zufahrtsbeschränkungen für PKW und LNF 4. Feedback und Controlling 5. Verstetigung Erfolgsindikatoren Einsparungen von 3.000 t CO 2e bis 2035 Abnahme von Fahrten mit leichten Nutzfahrzeugen Errichtung von Micro-Hubs Herausforderungen Bisher keine rechtlichen Grundlagen z. B. für white-label-Lösungen Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 Laufzeit Dauerhaft 56 Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 3.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Es wird angenommen, dass künftig 10 % der Fahrten mit leichten Nutzfahr- zeugen entfallen könnten. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Verträglichen Wirtschaftsverkehr fördern (S. 35) 57 1.3 Handlungsfeld II – 2: Energie Das Handlungsfeld Energie im Bereich der Gesamtstad t verfolgt die nachfolgend dargestellten Sekto- renziele. Regenerative Stromerzeugung durch die Installation von PV-Anlagen (Maßnahmen 2.1 bis 2.5): 2025: 67.000 MWh/a; Zubau: 58.500 MWh/a; Minimum Zubau: 22.000 MWh/a 2030: 125.500 MWh/a; Zubau: 58.500 MWh/a; Minimum Zubau: 22.000 MWh/a 2035: 243.000 MWh/a; Zubau: 117.500 MWh/a: Minimum Zubau: 44.000 MWh/a Einsparung an THG-Emissionen gegenüber 2018 im Bere ich der Wärmeversorgung (Maßnahmen 2.6 und 2.7) um 78.400 t CO 2e/a im Zwischenzieljahr 2030 und nochmals 62.100 t CO 2e/ im Zieljahr 2035. PV-Förderung für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen verstetigen und ausbauen II - 2.1 Handlungsfeld Energie Maßnahmenbeschreibung Mit dem Förderprogramm Photovoltaik, welches im Jul i 2021 startete, möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Ausbau erneuerbarer Energien und insb . den Ausbau von PV-Anlagen im Stadtgebiet weiter vorantreiben. Private Haushalte – also sowohl Hauseigentümer*inne n als auch Mieter*innen - erhalten einen finanzi- ellen Anreiz, die Potenziale für die Erzeugung von Sonnenstrom auf und an ihren Gebäuden zu nutzen. Über die Zuschüsse wird eine schnellere wirtschaftl iche Amortisierung erreicht und damit Investitions- hemmnisse abgemildert. Das Programm soll hinsichtli ch seiner Wirksamkeit (Zubau PV) jährlich evalu- iert werden. Ggf. ist das gesamte Fördervolumen zu erhöhen. Neben dem damit erreichten Ausbau fungiert diese Ma ßnahme zudem als Bewusstseinsschaffung und Sensibilisierung in punkto Produktion von erneuerba ren Energien und allgemeinen Maßnahmen im Bereich Klimaschutz (Wattbewerb). Hinzu kommt, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu diesem Zweck eine Partnerschaft mit der lokalen Heiner*ene rgie-Gruppe des KlimaEntscheids eingegangen ist, um in der Öffentlichkeit noch verstärkter für Klimaschutz und die Nutzung von Solarenergie zu werben. Zielgruppe Hauseigentümer*innen, Mieter*innen Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Weitere Akteure Bürgerschaft Lokale Energieversorger Lokale Immobiliendienstleister Initiative Heiner*energie Handwerksbetriebe (insb. Solarteure und Solarteurinnen) 58 Handlungsschritte 1. Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Erhöhung des gesamten Förde r- volumens pro Jahr 2. Erhöhung des gesamten Fördervolumens pro Jahr 3. Kommunikation der Erhöhung des gesamten Fördervolumens in der Öffent- lichkeit und weitere Bewerbung des Förderprogramms 4. Jährliche Evaluation des Förderprogramms 5. Ggf. Erhöhung des gesamten Fördervolumens Erfolgsindikatoren Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme an Anlagen Herausforderungen Denkmalschutz Eigentumsverhältnisse, insb. bei der Förderung von Balkonmodulen für Mieter*innen Rechtliche Lage Begleitende Beratung und Information der Hauseigentümer*innen und Mieter*innen ist notwendig Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits, die Ausweitung wird aktuell (I. Quartal 2022) geprüft Umsetzungsbeginn Läuft bereits, Ausweitung wird aktuell (I. Quartal 2022) geprüft Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 10.000 t CO 2e/a 22.500 t CO 2e/a 37.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 23.000 MWh/a 51.000 MWh/a 84.000 MWh/a Berechnungsgrund- lage Es wird angenommen, dass durch die PV -Förderung bis zum Zieljahr 2035 insgesamt 100.000 kWp an Leistung auf einer Gesamtf läche von 770.000 m² neu installiert wurden und dass 1 kWp rund 0,37 t C O 2e/a einspart. Im Zieljahr 2035 bedeutet dies eine Ersparnis von 37 t CO 2e/a im Vergleich zum Bilanz- jahr. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 10.000.000 € Personalbedarf 0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020 /0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2022/0129 „Förderprogramm für einkommensschwache Haus- halte“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Umfassendes Programm zum Ausbau von PV-Dachanalagen (S. 12) 59 PV-Förderung Gewerbe II - 2.2 Handlungsfeld Energie Maßnahmenbeschreibung Damit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch Anre ize für die PV-Nutzung auf Gewerbedachflächen gesetzt werden, soll (rechtlich) geprüft werden, ob die Initiierung von Förderprogrammen auch für Ge- werbetreibende ermöglicht werden kann. Die Ausstattung von Gewerbedachflächen mit PV-Anlag en wird aufgrund des Flächenpotenzials ein wesentlicher Faktor sein, um die Produktion erneuer barer Energien auf dem Stadtgebiet voranzutrei- ben. Über die Zuschüsse wird – ebenfalls wie bei de n privaten Haushalten - eine schnellere wirtschaft- liche Amortisierung erreicht und Investitionshemmnisse abgemildert. Zielgruppe Gewerbe (KMU), Vereine, Institutionen Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Weitere Akteure - Handlungsschritte 1. Rechtliche Prüfung des Förderprogramms 2. Ausgestaltung des Förderprogramms 3. Beschluss des Förderprogramms 4. Bewerbung des Förderprogramms unter Gewerbebetreibenden 5. Jährliche Evaluation des Programms Erfolgsindikatoren Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme Anlagen Herausforderungen Begleitende Beratung und Information der Gewerbetreibenden ist notwe n- dig Hoher Organisations- und Vergabeaufwand Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. 18.500 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. 42.000 MWh/a Berechnungsgrund- lage Es wird angenommen, dass durch die PV -Förderung bis zum Ziel -jahr 2035 insgesamt 50.000 kWp an Leistung auf einer Gesamtfl äche von 385.000 m² neu installiert wurden und dass 1 kWp rund 0,37 t C O 2e/a einspart. Daraus ergeben sich die im Zieljahr 2035 genannten Potenziale. 60 Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 3.900.000 € Personalbedarf 0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Umfassendes Programm zum Ausbau von PV-Dachanalagen (S. 12) 61 Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“ II - 2.3 Handlungsfeld Energie Maßnahmenbeschreibung Um die Nutzung der Solarenergie auf vielfältige Wei se im Stadtgebiet auszuweiten, sind Pilotprojekte zur Prüfung der Machbarkeit von Agri-PV zu realisie ren (hier ist die graue Energie mitzubetrachten). Agri-PV bietet den Vorteil, landwirtschaftliche Flä chennutzungskonflikte zu entschärfen, indem be- stimmte Anbaukulturen von den Anlagen unberührt ble iben. Vor allem die Erträge von schattentoleran- ten Kulturen wie Kern-, Stein- und Beerenobst sowie andere Sonderkulturen, wie Bärlauch, Spargel und Hopfen können von den PV-Anlagen sogar profitieren. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Agr i-PV verfügen derweil oftmals noch über Pio- niercharakter und sind als Modellprojekte zu verste hen (vgl. Hegelbach bei Linzgau in Baden- Württemberg). Mit der Initiierung von Pilotprojekte n trägt die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu den Erkenntnissen im Bereich Agri-PV bei und prüft die Nutzung auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in urbanisierten Zentren. Bei Erfolg und Wirksamkei t ist die Realisierung von Agri-PV anschließend auf bis zu 50 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zu erw eitern. Agri-PV sollte aber nur in Ergänzung zu Dach-PV ged acht werden und nur dort realisiert werden, wo eine Nutzung im Sinne des Klimaschutzes sinnvoll ist. Zielgruppe Stadtverwaltung, Energieversorger, landwirtschaftliche Betriebe Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung IDA Stadtplanungsamt Weitere Akteure Lokaler Energieversorger Wissenschaft Handlungsschritte 1. Prüfung geeigneter Flächen 2. Ansprache der entsprechenden Flächeneigentümer*innen 3. Schaffung Planungsrecht 4. Einbezug der Wissenschaft 5. Konzeptionierung der Pilotprojekte (in Zusammenarbeit mit den Flächenei- gentümer*innen) 6. Initiierung von Pilotprojekten 7. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Anzahl der installierten Agri-PV- Anlagen Herausforderungen Schaffung von Akzeptanz in den landwirtschaftlichen Betrieben und in der allgemeinen Öffentlichkeit Erhöhte Kosten der Agri-PV-Anlagen (für Gestelle, etc.) 62 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2023 Laufzeit 8 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. 7.000 t CO 2e/a - Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. 16.000 MWh/a - Berechnungsgrund- lage Es wird angenommen, dass durch das Pilotprojekt Agr i -PV bis 2030 19.200 kWp an Leistung auf einer Gesamtfläche von 5 00.000 m² neu installiert werden (26 m²/kWp) und dass 1 kWp rund 0,37 t CO 2e/a einspart. Daraus ergeben sich die im Zieljahr 2030 genannten Potenziale. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 96.500.000 € (Gesamt-Investitionskosten die nicht zwingend durch die Kom- mune alleine zu tragen sind) Personalbedarf 0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 63 Installation von PV-Anlagen auf Parkflächen II - 2.4 Handlungsfeld Energie Maßnahmenbeschreibung Geeignete und unentbehrliche Parkplätze, die auch k ünftig noch notwendig sein werden, sollen im Zu- ge dieser Maßnahme überdacht und mit PV-Anlagen ausgestattet werden. PV-Anlagen über Parkplätzen erzeugen auf bereits ve rsiegelten Flächen klimafreundlichen Solarstrom. Somit ziehen sie keine Flächen- und Nutzungskonflik te nach sich und gehen generell mit einer hohen Akzeptanz einher. Ein weiterer Vorteil für die Nutz er*innen der Parkflächen ist, dass die Überdachung, auf der die Anlagen anzubringen sind, zusätzlichen Schatten spendet und vor Regen schützt. Die PV-Nutzung auf Parkplätzen sollte zunächst auf 1.000 m² geprüft werden. Weitere Stellflächen sind zu betrachten, wenn ersichtlich wird, dass die PV-A usbauraten unter den Ausbauzielen liegen. Auf- grund der höheren Inanspruchnahme von Rohstoffen (f ür die Überdachung) sollten bereits überdachte Parkflächen primär für den Ausbau der PV-Anlagen in Anspruch genommen werden. Zudem sollte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Eigenstromnutzung (z. B. für E- Ladesäulen, oder den Strombedarf in naheliegenden G ebäuden) geprüft werden. Damit könnte eine dezentrale Energieversorgung mit kurzen Wegen gefördert werden. Mit dieser Maßnahme sollen Parkflächen ausdrücklich nicht vor der Entsieglung oder Rückbau ge- schützt werden. Vielmehr sollen nur Parkflächen in Betracht kommen, die auch zukünftig unentbehr- lich und von Nöten sind. Die Installation von PV-An lagen auf Dachflächen genießt grundsätzlich Vor- rang. Zielgruppe Stadtverwaltung Verantwortung Stadtplanungsamt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung DSE IDA Mobilitätsamt Weitere Akteure HEAG Holding AG Betriebe, Unternehmen, Supermärkte, medizinische Einrichtungen etc., die über (überdachte) Parkflächen verfügen Eigentümer*innen von Parkflächen Handlungsschritte 1. Identifikation geeigneter Parkplätze, die auch zukünftig notwendig und unentbehrlich sind 2. Ermittlung der Potenziale auf Parkplätzen und Priorisierung 3. Ansprache der Flächeneigentümer*innen 4. Installation von PV-Anlagen auf bereits überdachten Parkflächen 5. Ggf. Bau weiterer Dachanlagen zur Installation von PV-Anlagen 6. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp Ermöglichung der Eigenstromnutzung 64 Herausforderungen Identifikation geeigneter Parkplätze (auch baurechtlich) , die auch zukün f- tig notwendig und unentbehrlich sind Abwägung einer zusätzlichen Überdachung, die lediglich der Installation der PV-Anlagen dienen würde (nur wenn sichergestellt ist, dass Parkflä- chen auch zukünftig gebraucht werden) Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 Laufzeit 8 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 10 t CO 2e/a 50 t CO 2e/a - Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 20 MWh/a 110 MWh/a - Berechnungsgrund- lage Es wird angenommen, dass durch die Maßnahme insgesa mt 130 kWp an Lei s- tung auf einer Gesamtfläche von 1.000 m² neu instal liert werden und dass 1 kWp rund 0,37 t CO 2e/a einspart. Daraus ergeben sich die im Zieljahr 2 030 genannten Potenziale. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Hinweise Zusätzliche Kosten 150 € pro Quadratmeter (Quelle: Mittel aus spezif i- schen Projekten) Orientierungswert für Gesamtinvestition: 300.000 €. Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Umfassendes Programm zum Ausbau von PV-Dachanlagen (S. 12) 65 PV-Offensive: Beratungsangebote und Kampagne II - 2.5 Handlungsfeld Energie Maßnahmenbeschreibung Neben der finanziellen Förderung zur Installation v on PV-Anlagen, müssen bei den relevanten Akteuren Hemmnisse und Bedenken abgebaut werden. Ein zentral es Hindernis für die Installation einer PV- Anlage ist häufig der mangelnde Informationsstand b zgl. der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen. Viele Gebäude- und Flächeneigentümer*innen fürchten des W eiteren einen hohen Aufwand, der mit Planung, Finanzierung, Installation und dem Betrieb der Anla gen einhergehen könnte. Aus diesem Grund wurde seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit dem BUND und heiner*energie eine Bürger- solarberatung initiiert. Des Weiteren gilt es die verschiedenen Vorteile der Installation von PV-Anlagen im Rahmen von Infor- mationskampagnen zu bewerben. Informationsmateriali en oder Webinare vom Land sollten verstärkt genutzt und in die Öffentlichkeit multipliziert wer den, damit die Potenziale der Nutzung von Solarener - gie bestmöglich auf dem Stadtgebiet gehoben werden. Folgende Zielgruppen gilt es bei der Umsetzung dieser Maßnahme zu berücksichtigen: 1. PV für Gewerbe 2. PV für Mehrfamilienhäuser und Mieterstrommodelle 3. PV für private Immobilien 4. PV für Freiflächen, Agri-PV und Stellflächen 5. PV auf Landesliegenschaften (u. a. HDA und TU Darmstadt) Zielgruppe Bürgerschaft Betriebe und Unternehmen Private Gebäudeeigentümer*innen Immobilienwirtschaft Wohnungsbaugesellschaften Flächeneigentümer*innen (bspw. von Parkflächen) Landwirtschaftliche Betriebe hDA TU Darmstadt Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Weitere Akteure Bürgersolarberater*innen Vereine, Verbände, Initiativen und Gruppen hDA, TU Darmstadt Handwerksbetriebe (Solarteurinnen und Solarteure) Lokaler Energieversorger Handlungsschritte 1. Konzeptionierung der Informationskampagne 2. Ggf. Erarbeitung weiterer Informationsmaterialen 3. Umsetzung der Informationskampagne 4. Konzeptionierung eines Beratungsangebots 5. Initiierung eines Beratungsangebots 6. Bewerbung des Beratungs- und Informationsangebots 7. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Anzahl der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Informationskampa g- ne Anzahl der durchgeführten Beratungen Nachfrage nach den städtischen Förderprogrammen Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme an PV-Anlagen 66 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung II. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2024 Laufzeit 11 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. 13.000 t CO 2e/a 26.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. 29.500 MWh/a 59.000 MWh/a Berechnungsgrund- lage Es wird angenommen, dass durch die Solaroffensive i nsgesamt 70.000 kWp an Leistung auf einer Gesamtfläche von 539.000 m² neu installiert werden und dass 1 kWp rund 0,37 t CO 2e/a einspart. Im Zieljahr 2035 bedeutet dies eine E rspar- nis von 26 t CO 2e/a. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs - & Fördermöglichkei- ten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislatur- periode 2021 bis 2026 Umfassendes Programm zum Ausbau von PV-Dachanlagen (S. 12) 67 Kommunale Wärmeplanung II - 2.6 Handlungsfeld Energie Maßnahmenbeschreibung Um Erkenntnisse über mögliche Pfade der Dekarbonisi erung der Wärmeversorgung und Potenziale der Abwärmenutzung zu erlangen, ist eine kommunale Wärmeplanung anzugehen. Die Wärmeplanung ist eine wichtige Handlungsmöglich keit aus dem Bereich der Organisation. Mit die- ser entwickeln Kommunen einen Weg hin zu einer klim aneutralen Wärmeversorgung, der lokale Gege- benheiten berücksichtigt. Damit ist sie ein sehr wi rksamer Hebel, um die Wärmewende schneller und effizienter voranzubringen, denn intelligente und i ntegrierte Ansätze, die Lösungen miteinander vernet - zen, sind effizienter als kleinteilige Lösungen. Ziel ist die quartier-/blockweise Betrachtung des B estands und die Identifizierung der jeweils klima- schonensten Lösungsmöglichkeit (Fern- bzw. Nahwärme netz, Gebäudeweise…). Der Fokus dieser Wärmeplanung wird auf dem Ausbau von Nah- und Fernw ärmenetzen liegen. Fernwärme ist thermische Energie, die durch ein Sys tem isolierter Rohre – dem Fernwärmenetz - zu den Endverbraucher*innen gelangt. Sie wird überwieg end zur Heizung von Gebäuden und zur Aufberei- tung von Warmwasser genutzt. Nahwärme wird in Nahwä rmenetzen zwischen verschiedenen Gebäuden über kurze Strecken bereitgestellt. Im Unterschied zur Fernwärme wird sie in kleinen, dezentralen Ein- heiten gewonnen. Dadurch, dass Wärmenetze mit regenerativen Energien gespeist werden können, bilden sie die Grund- lage einer erfolgreichen Wärmewende in kleineren Quartieren oder ganzen Stadtvierteln und sind damit eine wichtige kommunale Stellschraube. Inhaltlich sollen im Wärmeplan die nachfolgenden Punkte Berücksichtigung finden: 1. Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur 2. Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme 3. Aufstellung eines Zielszenarios zur THG-Neutralität bis 2035 4. Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog Auch die Prüfung neuer Technologien (Großwärmepumpe n, Abwärme, Abwasserwärme, grüner Was- serstoff, etc.) oder die Entwicklung von städtische n Sanierungsstrategien gehört dazu. Von besonderer Bedeutung ist, dass bereits frühzeitig die verschie denen und potenziell divergierenden Erwartungshal- tungen abgeklärt werden. Damit geht ein ausführlich es Erwartungsmanagement dieser Maßnahme einher. Dazu gehört auch, dass Grenzen der Wärmepla nung klar und transparent kommuniziert wer- den. Für eine nachhaltige und klimaschonende Wärmev ersorgung ist diese Maßnahme essentiell und sollte daher Priorität genießen. Zielgruppe Stadtverwaltung, lokale Energieversorger, Stadtgesellschaft Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Mobilitätsamt Stadtplanungsamt Weitere Akteure Lokaler Energieversorg er Wissenschaft & im Prozess zu identifizierende Stakeholder Verteilnetzbetreiber (E-Netz Südhessen AG) Handlungsschritte 1. Ausschreibung & Beauftragung der Wärmeplanung 2. Bestandsanalyse und Identifikation Stakeholder 3. Prüfung des Einsatzes innovativer Technologien 4. Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung 68 Erfolgsindikatoren Beschlussfassung einer kommunalen Wärmeplanung Herausforderungen Ermittlung Grundlagendaten (Bestand) Rechtliche Rahmenbedingungen (insb. Datenschutz) Komplexe, querschnittsorientierte Erhebung (hohe Anzahl an Informatio- nen aus Akteursgruppen muss erhoben werden) Komplexe und vielfältige Akteurskonstellationen (die kommunale Wärme- planung betrifft sowohl viele Stellen innerhalb der Stadtverwaltung als auch zahlreiche Akteure der Stadtgesellschaft) Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 Laufzeit 3 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. - Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. - Berechnungsgrund- lage Erst die Ergebnisse der Wärmeplanung lassen eine Ab schätzung der zu erwa r- tenden Einsparpotenziale bei Umsetzung der Planung zu. Da Details noch un- klar sind (bspw. welche Energieträger werden mit we lchen Alternativen substi- tuiert), ist eine Quantifizierung des THG-Einsparpo tenzials derzeit nicht mög- lich. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten Ca. 300.000 € Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ MagV 2021/0250 „Haushaltsplan 2022 - Produkthaushalt (inkl. Entwurf Produktbuch und den Produktbereichen 1 bis 16)“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Pilotprojekte zur Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien sollen dort angestoßen werden, wo dies ökologisch sinnvoll und technisch effi- zient ist (S.11) Erstellung eines Dekarbonisierung- und Wärmeplans unter Einbeziehung von Industrie und Stadtwirtschaft. (S.11) Etablierung eines Wärmemonitorings für mehr Transparenz in der Wärme- versorgung (S.11) 69 Umsetzung Wärmeplanung II - 2.7 Handlungsfeld Energie Maßnahmenbeschreibung Basierend auf den Ergebnissen der kommunalen Wärmep lanung soll die Wärmewende vorangetrieben werden. Dafür sollen sowohl Nah- als auch Fernwärme netze weiter ausgebaut und dekarbonisiert wer- den. Es ist außerdem das Ziel, die ausgebauten Nah- und Fernwärmenetze in der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit regenerativ erzeugter Wärme zu betrei ben. Dafür muss vor allem der Ausbau von er- neuerbaren Energieanlagen zur Wärmeversorgung forci ert werden. Hier stehen unterschiedliche Tech- nologien zu Verfügung. Da diese Maßnahme sich im Rahmen der Beteiligungspr ozesse und der durchgeführten Potenzialana- lyse als wegweisend für die Zielerreichung erwiesen hat, verfügt diese durchaus über einen gewissen Leuchtturmcharakter. Sofern möglich und sinnvoll, ist mit dieser Maßnahm e bereits unabhängig von den konzeptionellen Ergebnissen der Wärmeplanung zu beginnen. Die damit angestoßenen Einzelmaßnahmen/Projekte sind später im Rahmen der Wärmeplanung zu berücksichtigen. Der örtliche Energieversorger und die Eigentümer*in nen von Immobilien spielen bei dieser Maßnahme eine wesentliche Rolle und berücksichtigen Optionen zur Dekarbonisierung teilweise bereits in heutigen Projektplanungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bei dieser Maßnahme daher auf deren Mitwir- kung angewiesen. Städtische Liegenschaften können hierbei als „Nucleus“ bzw. Verteilknoten fungieren. Zielgruppe Stadtgesellschaft Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Lokaler Energieversorger IDA Mobilitätsamt Stadtplanungsamt Weitere Akteure Bürgerschaft Wissenschaft Private Gebäudeeigentümer*innen Wohnungsbaugesellschaften/Immobilienwirtschaft Betriebe und Unternehmen Handlungsschritte 1. Ggf. schon frühzeitiger Beginn des Ausbaus von Nah - und Fernwärmene t- zen 2. Berücksichtigung der Ergebnisse kommunalen Wärmeplanung 3. Beteiligung aller relevanten Akteure 4. Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen 5. (Weiterer) Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen 6. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Anzahl der Nah - und Fernwärmenetze Anschlusszahlen an die Nah- und Fernwärmenetze THG-Bilanz/Wärmemix der Nah- und Fernwärme Anzahl erneuerbarer Energieanlagen für die Bereitstellung regenerativer Wärme 70 Herausforderungen Umfassende Bürger*innenbeteiligung, in der alle relevanten Akteursgru p- pen hinreichend Berücksichtigung finden müssen Abhängigkeit von übergeordneten politischen Rahmenbedingungen und Akteuren Hohe Umsetzungskosten Beschränkter direkter Handlungseinfluss des Magistrats Flächenkonkurrenz bei solarthermischen Freiflächenanlagen Zeitplanung Beginn der Vorbereitung IV. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn I. Quartal 2025 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 440.500 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Der Ausbau von Nah - und Fernwärmenetzen führt nicht zwangsläufig zu THG- Einsparungen, da diese von den zur Wärmeerzeugung genutzten Energieträ- gern abhängig sind. Daher ist es wichtig, dass die Netze mit regenerativen Energien gespeist werden. Da die Details zum Ausbau momentan noch unklar sind (bspw. welche Energieträger werden substituiert), erscheint eine Quantifi- zierung des THG-Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder sinnvoll noch möglich. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf Diverse Stellen in den beteiligten Ämtern (je nach Ergebnissen der Wärmeplanung) Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 Förderprogramm: IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversor- gung Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEn t- scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung , Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Erstellung eines Dekarbonisierung - und Wärmeplans unter Einbeziehung von Industrie und Stadtwirtschaft. (S.11) Etablierung eines Wärmemonitorings für mehr Transparenz in der Wärme- versorgung (S.11) 71 Kampagne Ökostrombezug II - 2.8 Handlungsfeld Energie Maßnahmenbeschreibung Um möglichst schnell die THG-Emissionen im Stromber eich senken zu können, ist es von besonderer Bedeutung, dass möglichst viele Stromverbraucher*in nen, also insb. Bürger*innen, Betriebe und Un- ternehmen ihren Bezug auf nachhaltigen Ökostrom ums tellen (nach OK POWER Gütesiegel zertifiziert: https://www.ok-power.de/). Dafür ist eine verstärkte Informationskampagne von Nöten, um den Bezug von Ökostrom auf dem Stadtgebiet zu erhöhen. Mit entsprechend ausformuli erten Informationsangeboten soll das Bewusst- sein gesteigert, Anreize geschaffen und Hemmnisse a bgebaut werden. Im Fokus muss dabei die Be- reitstellung einer "Handlungsanweisung" stehen, die erläutert, wie der Stromanbieter-Wechsel vollzogen werden kann. Dies kann in besonderem Maße zum Abbau von Hemmnissen sowie der Angst vor kom- plizierten Vorgängen beitragen. Aufgrund der sich stetig ändernden Informationslage eignet sich für die Durchführung der Kampagne eine digitale Plattform (Maßnahme 3.5). Weitere Handlungsoptionen könnten sein: Vortragsreihen Plakate, Flyer und weitere Informationsmaterialen, ggf. Nutzung bereits vorhandener Materia- len (bspw. Verbraucherzentrale) Ausstellung Informationsstände Veranstaltungen, Mitmach-Aktionen und Wettbewerbe Prüfung von Anreizsystemen (s. Herausforderungen) Welche Formate für die Wissenschaftsstadt Darmstadt ausgewählt werden sollen, hängt von den Rah- menbedingungen vor Ort ab. Es muss im Vorfeld also konkret analysiert werden, welche Zielgruppen miteingebunden werden müssen, wie diese anzuspreche n sind und welche Kanäle zur Verfügung ste- hen. Zielgruppe Stadtgesellschaft, insb. Bürger*innen sowie Betriebe und Unternehmen Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Weitere Akteure Expert*innen aus der Region (bspw. TU Darmstadt oder hDA) Lokaler Energieversorger Verbraucherzentrale Handlungsschritte 1. Konzeption der Informationskampagne 2. Schaffung von niedrigschwelligen Informationsangeboten 3. Ggf. Durchführung von Veranstaltungen, Mitmach-Aktionen und Wettbe- werben 4. Verstetigung der Informationskampagne 5. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Anzahl durchgeführte öffentlichkeitswirksame Maßnahmen Anzahl der Nutzer*innenzahlen der digitalen Plattform Teilnehmer*innenzahlen bei Veranstaltungen, Mitmach-Aktionen und Wett- bewerben Anzahl der Haushalte, die zu Ökostrom wechseln 72 Herausforderungen Abbau der Hemmnissen eines Stromanbieterwechsels Geringer Einflussbereich des Magistrats Schwer zu erreichende Zielgruppen (insb. Betriebe und Unternehmen) Schaffung eines attraktiven Anreizsystems Greenwashing/Etikettenschwindel bei Anbietern Eine neutrale Bewerbung der Anbieter muss sichergestellt werden Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 4.500 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Das THG -Einsparpotential berechnet sich aus dem durchschnit tlichen Hau s- haltsstromverbrauch und Emissionsfaktoren für Ökost rom. Es wird angenom- men, dass bis 2035 3.000 (der insgesamt 73.000) Hau shalte durch die Kam- pagne auf Ökostrom umsteigen. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 18.000 € (angenommener Mindestwert für Materialien, Infostände, Pressemit- teilungen, die Erstellung von Informationsinhalten und verschiedenen Aktionen) Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: Klimarichtlinie Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 73 1.4 Handlungsfeld II – 3: Öffentlichkeitsarbeit Verschneidung der Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung II - 3.1 Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmenbeschreibung In der Wissenschaftsstadt Darmstadt laufen im Berei ch der Digitalisierung bereits viele Projekte. Alle r- dings haben die Gespräche und Beteiligungsprozesse im Rahmen der Neuaufstellung des Klima- schutzkonzepts ergeben, dass diese (noch) wenig mit einander verschränkt sind. In Teilen besteht un- ter den Akteuren außerdem keine Kenntnis der versch iedenen Maßnahmen und dem damit einherge- henden potenziellen Nutzen/Einsatz. Zentrales Anliegen der Maßnahme ist also das Auslot en von Potenzialen im Bereich Klimaschutz und Digitalisierung sowie die Bündelung der Maßnahmen, die die Digitalstadt Darmstadt, die DADINA und die HEAG Holding AG bereits durchführen. Darüber hinaus sind weitere Modellprojekten zu initiieren. Hierfür ist im Rahmen dieser Maßnahme eine Projekts telle bei der Digitalstadt Darmstadt zu schaffen, die die Angebote bündelt und die Potenziale zwische n Klimaschutz und Digitalisierung weiter evaluiert, erprobt und auf Hemmnisse oder Probleme (z. B. Rebo und- oder Verlagerungseffekte) prüft. Weitere Aufgaben könnten sein: Erweiterung „Gamification“ (bspw. Darmstadt im Herzen App der HEAG Holding AG) Ausbau und Unterstützung von Sharing-Angeboten durch digitale Dienste Modellvorhaben im Bereich verkehrstechnischer Maßnahmen (z. B. Pilotprojekte für die Digitali- sierung der Ampelsteuerung und der Sicherstellung einer grünen Welle für den Umweltverbund, Fortsetzung des Projekts DANALYTICS) Pilotprojekte im Bereich „Ambient Assisted Living“ Identifizierung von Influencer*innen, um Impulse im Bereich digitaler Öffentlichkeitsarbeit zu setzen Ausbau und Monitoring klimabezogener Projekte Zielgruppe Bürger*innen Verantwortung Digitalstadt Darmstadt Mobilitätsamt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung HEAG mobilo Weitere Akteure HEAG Holding AG DADINA Bürgerschaft Handlungsschritte 1. Einrichtung einer Projektstelle zum Themenfeld Klimaschutz und Digital i- sierung bei der Digitalstadt Darmstadt 2. Ansprache der relevanten Akteure 3. Erhebung Einsparpotenziale durch Einsatz digitaler Technologien 4. Umsetzung der Bündelung digitaler Angebote 5. Realisierung der weiteren aufgeführten Maßnahmen 6. Öffentlichkeitswirksame Kommunikation gemeinsam mit den relevanten Akteur*innen 7. Feedback und Controlling 74 Erfolgsindikatoren Schaffung Projektstelle zum Themenfeld Klimaschutz und Digit alisierung Qualitative Auswertung der erreichten Maßnahmen-Bündelungen Anzahl der erfolgreich umgesetzten Einzelmaßnahmen Nutzer*innenzahlen der Darmstadt im Herzen App Herausforderungen Die Nutzung digitaler Technologien ist kritisch zu begleiten Hoher Energiebedarf/mögliche Rebound-Effekte Datenschutz Hoher Wartungs- und Pflegeaufwand Vermeidung zu vieler unübersichtlicher Angebote Der Umgang mit digitalen Medien fällt nicht allen Menschen leicht (digital divide) /die Digitalisierung muss inklusiv gestaltet werden. Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Durch eine verstärkte Verschränkung der Bereiche Klimaschutz und Digitalisi e- rung sind vielfältige und weitreichende THG-Einsparpotenziale zu erwarten. Aufgrund der Breite und Vielfältigkeit dieser Potenziale sowie nicht nachweis- barer Kausalitäten, erscheint eine Quantifizierung des THG-Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder sinnvoll noch möglich. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten (Projektstelle ist bei der Digitalstadt Darmstadt zu schaffen) Personalbedarf (Projektstelle ist bei der Digitalstadt Darmstadt zu schaffen) Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Intelligentes Verkehrslenksystem als Weiterentwickl ung von DANALYTICS (S. 33) 75 Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit II - 3.2 Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmenbeschreibung Klimaschutz betrifft alle gesellschaftlichen Gruppe n. Öffentlichkeitsarbeit ist daher ein wesentlicher Baustein, um die Einbindung aller Akteure zu gewähr leisten. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unter- nimmt bereits vielfältige Anstrengungen, um durch e ine breite Öffentlichkeitsarbeit die Gesellschaft f ür den Klimaschutz zu sensibilisieren und zu motiviere n. Für die ambitionierte Zielstellung der THG- Neutralität bis ins Jahr 2035 sollten diese Anstren gungen jedoch noch weiter ausgedehnt werden. Ziel muss es sein, in der gesamten Stadtgesellschaft ein Bewusstsein für den Klimaschutz zu entwickeln. Dafür sollen folgende Bereiche vertiefend bearbeitet werden: Ausbau der Kooperationen mit Bildungseinrichtungen (bspw. zur Bereitstellung eines breiten In- formationsangebots). Prüfung des verstärkten Einsatzes und Einbezugs von Studierenden als Unterstützer*innen (z. B. über Abschlussarbeiten, angewandte Projektseminare, etc.), um diese für eine Tätigkeit im Bereich Klimaschutz zu motivieren. Identifikation von Multiplikator*innen, die an strategischen Schnittstellen in der Stadtgesell- schaft verortet sind (Sportvereine, Unternehmen, Religionsgemeinschaften, etc.). Diese können dann weitere Menschen in ihrem Umfeld für die Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen be- geistern. Durchführung quartiersbezogener Erhebungen und Interviews, um Erkenntnisse über Wünsche, Alltagsrealitäten, Hemmnisse und Herausforderungen hinsichtlich des Klimaschutzes zu erfas- sen. Darauf aufbauend können bspw. Informationskampagnen zielgruppenspezifisch ausgerich- tet werden. Organisation regelmäßiger themenbezogener Veranstaltungen, bspw. in Kooperation mit Verei- nen, Verbänden und Initiativen Schaffen von Orten und Anlaufstellen, die vielfältige Informationen zu Thema Klimaschutz be- reitstellen sowie eine alltägliche Präsenz des Themas zeigen (bspw. am Luisenplatz, wo möglich außerdem Quartiersbüros und Mobilitätsstationen). Außerdem kann die Durchführung einer "Pop-Up-Beratung" an wechselnde Standorten geprüft werden. Einrichten und inhaltliche Bespielung einer Klimaschutz-Straßenbahn in der bspw. Informations- filme gezeigt werden, Veranstaltungen stattfinden und Broschüren und Flyer verteilt werden. Für einen hohen Wiedererkennungswert muss sich diese Bahn designtechnisch von den übrigen Straßenbahnen abheben. Zusätzlich sollten auch im öffentlichen Raum Informationen zum Klimaschutz bereitgestellt werden (bspw. Infotafeln an Trinkbrunnen, Verweis auf gelungene klimaschutzbezogene Projek- te). Damit erlangt die Thematik eine breite Sichtbarkeit und Alltagspräsenz. Zielgruppe Stadtgesellschaft Verantwortung Pressestelle Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Bürgerbeauftrage Weitere Akteure Alle Verwaltungsstellen als Multiplikatoren in den jeweiligen Zuständi g- keitsbereichen, z. B.: Stadtplanungs- und Mobilitätsamt IDA TU Darmstadt, hDA und insb. deren Studierende Handlungsschritte 1. Konzeption Verstärkung klimaschutzbezogene Öffentlichkeitsarbeit 2. Ausbau von Kooperationen (bspw. mit den Hochschulen) 3. Durchführung von Einzelmaßnahmen zur klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit 4. Feedback und Controlling 76 Erfolgsindikatoren Anzahl der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen Ergebnisse der Quartiersbezogenen Erhebungen und Interviews Herausforderungen Komplexe Inhalte müssen zielgruppengerecht vermittelt werden Schaffung von niederschwelligen Angeboten Sprachbarrieren müssen überwunden werden Wenig mobile Gruppen müssen ebenfalls erreicht werden Es gibt auch einen ablehnenden Teil der Bevölkerung Vandalismus (bspw. Beschädigung von Infotafeln im öffentlichen Raum) Rebound-Effekte müssen vermieden werden Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Die Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit wird aktuell (I. Quartal 2022) vorbereitet. Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 (Schaffung einer zusätzlichen Stelle) Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrundlage Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sind vi elfältige und weitreichende THG-Einsparpotenziale zu erwarten. Aufgrund der Bre ite und Vielfältigkeit dieser Potenziale sowie nicht nachweisbarer Kausali täten, erscheint eine Quantifizierung des THG-Einsparpotenzials der vorli egenden Maßnahme je- doch weder sinnvoll noch möglich. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten Ca. 40.000 € (angenommener Mindestwert für Materialien, Infostände, Pres- semitteilungen, den Umbau der Website und verschiedene Aktionen) Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: Klimarichtlinie Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2019/0157 „Radstrategie und Ergebnisse der Arbeitsgruppen mit der Initiative Radentscheid“ MagV 2020/019 „Ausschreibung Handreichung zum Klimaschutz“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 Onlineklimaschutzportal für Förderprogramme und einen Überblick über die augenblicklich seitens der Stadt umgesetzten Maßnahmen und aktu- ellen CO2-Bilanzen. (S.11) Kampagne und Beratungsangeboten (S. 11) 77 Initiierung breiter Projektwochen an Schulen und Kitas II - 3.3 Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmenbeschreibung Wie die Bewegung Fridays for Future (FFF) zeigt, se tzen sich viele Schüler*innen, engagiert für mehr Klimaschutz ein, da sie sich als besonders betroffe ne Gruppe wahrnehmen. Durch eine umfangreiche Bildung und Information in diesem Themenfeld, könne n sie einen großen Beitrag hin zu einem Wandel und der Einsparung von THG-Emissionen leisten. Zude m können sich hier auch Berufsbiografien vorbe- reiten, die einen Gewinn für die Zukunftsgesellschaft darstellen. Schulen und Kitas werden vor diesem Hintergrund als wichtige Schnittstellen für Themen der klima- freundlichen Entwicklung und für die Multiplikation klimaschutzbezogener Themen in die breite Stadt- gesellschaft angesehen. Um dieses Potenzial besser nutzen zu können, sollten diese Themen (z. B. Ernährung, Mobilität, Konsum) an Schulen stärker bespielt werden. Möglich wären in diesem Zusammenhang Kooperationen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das Schaffen von stationären und mobilen Bildungsangebo ten sowie das Initiieren breiter (und vielleicht auch schulübergreifender) Projektwochen. Hierfür is t es zielführend, einen Arbeitskreis aus Vertre- ter*innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem sta atlichen Schulamt, Schulen und Bildungseinrich- tungen sowie Umwelt-/Nachhaltigkeitsbeauftragten in diesen Bereichen zu bilden, der die Unterrichts- einheiten erarbeitet. Zu prüfen wäre dabei vor allem, wie trotz voller Le hrpläne und knapper Personalressourcen bei diesen Belangen finanziell und organisatorisch Abhilfe gel eistet oder generell der Zugang zu Unterrichtsmate- rialen erleichtert werden könnte (z. B. mobiler „Klimakoffer“). Auch Non-Governmental Organisations (NGOs) oder Ini tiativen wie Scientists for Future (S4F) sollten einbezogen werden. An bestehenden Angeboten (Umwelt diplom oder "Besser zur Schule") kann ange- knüpft werden. Zielgruppe Kinder und Jugendliche Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Jugendamt Schulamt Umweltamt Weitere Akteure Staatliches Schulamt Mobilitätsamt Schulen Kitas Bürgerschaft Eltern und Elternvertretungen Umwelt-/ Nachhaltigkeitsbeauftragte NGOs FFF; S4F Weitere Gruppierungen, Vereine und Verbände aus dem Bereich des Kli- maschutzes Handlungsschritte 1. Kontaktaufnahme mit den Schulen und Instituten 2. Initiierung eines gemeinsamen Austauschs zur Erarbeitung von Unter- richtseinheiten 3. Erarbeitung von Unterrichtseinheiten 4. Durchführung von Projektwochen, AGs und weiteren Aktionen 5. Feedback und Controlling 78 Erfolgsindikatoren Anzahl der durchgeführten Unterrichtseinheiten an Schulen und Kitas Anzahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen Anzahl der Kooperationen Herausforderungen Lehrer*innen und Kindergärtner*innen haben wenig Ressourcen für zusät z- liche Angebote/die Lehrpläne sind unflexibel Möglichkeiten für Erweiterungen zu Komplexe Inhalte müssen zielgruppengerecht vermittelt werden Schaffung von niederschwelligen Angeboten Zeitplanung Beginn der Vorbereitung IV. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Durch eine verstärkte klimaschutzbezogene Bildung von Kindern und Jugendl i- chen sind vielfältige und weitreichende THG-Einsparpotenziale zu erwarten. Aufgrund der Breite und Vielfältigkeit dieser Potenziale sowie nicht nachweis- barer Kausalitäten, erscheint eine Quantifizierung des THG-Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder sinnvoll noch möglich. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 79 Klimafonds zur Förderung von Klimaschutzprojekten II - 3.4 Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmenbeschreibung Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat es sich zum Zi el gesetzt innovative und wirksame Klimaschutzi- deen und -maßnahmen aus der Stadtgesellschaft stärk er fördern. Im Rahmen dieser Maßnahme soll daher ein Klimafonds für alle Bürger*innen, Betriebe und Unternehmen, Gemeinschaften, Institutionen, Vereine, Verbände etc. eingerichtet werden. Als Klimafonds werden zumeist staatliche oder kommu nale Vermögen bezeichnet, die im Rahmen der Klimapolitik Maßnahmen zur Verringerung oder Vermei dung von THG-Emissionen fördern. Die Umset- zung eigener Projekte – bspw. von Bürger*innen – wird also bezuschusst und somit gefördert. Zu fördern sind prioritär Maßnahmen, die ein hohes THG-Reduktionspotenzial aufweisen, einen All- mende-Charakter oder Best-Practice-Charakter (Maßna hmen 3.5 und 4.2) besitzen und so Synergieef- fekte auslösen können. Um die die Objektivität und Transparenz des Vergabe verfahrens sicherzustellen, sollte ein unabhängi- ges interdisziplinäres Gremium aus verschiedenen Ex pert*innen aus der Region zusammengestellt werden, welches die zu fördernden Projekte nach fes ten zuvor definierten Kriterien auswählt (bspw. Innovationsgrad, Klimawirkung und Skalierungspotential). Die Stadt schafft hierfür ein Fördertopf von zunäch st 50.000 €. Bei Erfolg der Maßnahme kann der Klimafonds ausgeweitet werden. Zielgruppe Stadtgesellschaft Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Bürgerbeauftragte Weitere Akteure Expert*innen aus der Region als Gremium zur Auswahl der zu fördernden Projekte Handlungsschritte 1. Konzeptionierung des Klimafonds (Festlegung der Förderbedingungen etc.) 2. Auswahl eines Gremiums zur Auswahl der zu fördernden Projekte 3. Definition von Bewertungskriterien 4. Bewerbung des Angebots 5. Förderung von Projekten 6. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Anzahl der geförderten Projekte Energie- und THG-Einsparungen der geförderten Projekte Herausforderungen Die Förderung des Klimafonds sollte sich nicht mit anderen Förderpr o- grammen auf Landes- oder Bundesebene überschneiden Zusammenstellung des Gremiums Transparenz im Vergabeverfahren muss gewährleistet werden 80 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung II. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Durch den Klimaschutzfond sind vielfältige und weitreichende THG - Einsparpotenziale zu erwarten. Aufgrund der Breite und Vielfältigkeit dieser Potenziale sowie nicht nachweisbarer Kausalitäten, erscheint eine Quantifizie- rung des THG-Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder sinnvoll noch möglich. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 50.000 € pro Jahr Personalbedarf 0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Schaffung privater lokaler Investitionsmöglichkeiten für Bürger*innen in Klimaschutz- und Energiewende-Projekte, etwa in Form eines Klimaschutz- fonds (S. 11) Investitionsmodelle für Klimaschutz, wie zum Beispiel Energie- Genossen- schaften, Mieterstrommodelle oder Klimaschutzfonds, und für Energiebera- tung (S. 106) 81 Einrichtung einer Plattform zum Klimaschutz sowie Entwurf eines Klimaschutzlogos zur Auszeichnung von Best-Practice-Beispielen II - 3.5 Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmenbeschreibung Um die Bürgerschaft sowie Betriebe und Unternehmen bestmöglich zum Klimaschutz zu informieren, wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine ne ue Website erstellt, die als Informationsplattform zu verschiedenen Bereichen rund um das Thema dienen soll. Mögliche Themenbereiche könnten sein: Erneuerbare Energien im Strom- und Wärmebereich Der Bezug von Ökostrom in privaten Haushalten sowie Betrieben und Unternehmen (Maßnahme 2.8) Energiespartipps Die Energetische Sanierung von Gebäuden (Maßnahmen 5.2, 5.3 und 5.4) Klimafreundliche Verkehrsalternativen Klimafreundliche Ernährung und nachhaltiger Konsum Sensibilisierung bzgl. der Auswirkungen des eigenen Handelns auf den Klimaschutz Fortlaufende Information über die Klimaschutzaktivitäten der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Veranstaltungen und Mitmachaktionen im Stadtgebiet Neben der reinen Vermittlung von Informationen, sol len auf der Website auch Klimaschutzmaßnahmen und -projekte von Bürger*innen, Betrieben und Unter nehmen (Maßnahme 4.2) vorgestellt und ausge- zeichnet werden (Best-Practice-Beispiele). Hierzu i st ein lokalspezifisches Logo zu entwerfen, welches besonders gelungene Projekte und engagierte Personen, Betriebe und Unternehmen auszeichnet. Somit wird nicht nur die Sichtbarkeit des Themas in der Öffentlichkeit erhöht, sondern es werden zu- dem auch Anreize zum aktiven Mitwirken am Klimaschu tz gesetzt. Des Weiteren wird die lokale Bedeu- tung des Themas hervorgehoben und unterstrichen, da ss die Belange des Klimaschutzes in der Wis- senschaftsstadt Darmstadt eine besondere Bedeutung haben. Nicht zuletzt kann auch die Ausformung der städtischen Identifikation und der lokalen Verb undenheit durch den Wiedererkennungswert des Logos gestärkt werden. Zielgruppe Bürgerschaft, Betriebe und Unternehmen Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Bürgerbeauftragte Weitere Akteure Externe Partner*innen, die zu der Gestaltung von Inhalten auf der Website beitragen können, bspw. TU Darmstadt und HDA Lokaler Energieversorger Handlungsschritte 1. Konzeption der Website und Analyse der relevanten Zielgruppen 2. Erstellen Homepage mit relevanten Informationen und Projekten 3. Ansprache von Kooperationspartner*innen zur Bereitstellung weiterer In- halte 4. Bewerbung der Website 5. Entwurf Logo zur Auszeichnung von Best-Practice-Beispielen 6. Festsetzung der Verwendung und Vergabe des Logos 7. Recherche geeigneter Best-Practice-Beispiele 8. Auszeichnung geeigneter Best-Practice-Beispiele 9. Verstetigte Aktualisierung, Pflege und Wartung der Website 10. Feedback und Controlling 82 Erfolgsindikatoren Besucher*innenzahlen der Website Anzahl der dargestellten Informationseinheiten/Themenfelder auf der Website Anzahl der ausgezeichneten Best-Practice-Beispiele Herausforderungen Definition von Kriterien zur Vergabe des Logos zur Auszeic hnung von Best - Practice-Beispielen Transparenz für den Wettbewerb und die Verleihung der Auszeichnung muss sichergestellt werden Eine Beliebigkeit von Logos ist zu vermeiden Hoher Organisationsaufwand zur Erstellung, Aktualisierung und Pflege der Website Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Die Website kann als Instrument zur Änderung des Nutzerverhaltens und zur Schaffung eines Klima- und Energiebewusstseins bei den verschiedenen Ak- teursgruppen dienen. In der Folge sind indirekte THG-Einsparpotenziale zu erwarten. Aufgrund nicht nachweisbarer Kausalitäten erscheint eine Quantifi- zierung des THG-Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder sinnvoll noch möglich. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaan- passungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/019 „Ausschreibung Handreichung zum Klimaschutz“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 83 Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte II - 3.6 Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit Maßnahmenbeschreibung Elektrogeräte, wie bspw. Waschmaschinen, Kühlschrän ke und Backöfen haben einen starken Einfluss auf die Energiebilanz eines Haushalts. Mit dem Aust ausch alter Haushaltsgeräte durch ein neues, energieeffizientes leisten Privatpersonen also einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. Um auch in einkommensschwachen Haushalten den Austa usch alter ineffizienter Elektrogeräte zu er- möglichen, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ber eits im Jahr 2015 ein entsprechendes Förder- programm auferlegt. Das Förderprogramm ermöglicht es, einkommensschwach en Haushalten damit also die Geräte zu ge- ringeren finanziellen Kosten auszutauschen. Zusätzl ich können diese durch die erhöhte Energieeffizi- enz der Elektrogeräte aber auch langfristig Stromkosten sparen. Mit Beschluss des Magistrats soll das Förderprogram m nun ausgeweitet werden. Es gilt den bislang bestehenden Fördertopf von 10.000 € auf 20.000 € zu erhöhen. Dadurch können künftig noch höhere Zuschüsse gewährleistet werden. Des Weiteren soll das Förderprogramm zum Austausch von Haushaltsgeräten zu Gunsten energiespa- render Geräte evaluiert und ggf. auf weitere Haushaltsgeräte ausgeweitet werden. Zielgruppe Einkommensschwache Haushalte Verantwortung Amt für Soziales und Prävention sowie nachgeordnete Einrichtungen Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Weitere Akteure - Handlungsschritte 1. Evaluation des bisherigen Förderprogramms 2. Erhöhung des gesamten Fördervolumens auf 20.000 € 3. Ausweitung des Programms und Erhöhung des Zuschusses 4. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms Höhe der ermittelten Energieeinsparung Herausforderungen Die Vermeidung von Rebound -Effekten ist sicherzustellen (die Förderung muss zum Austausch von Geräten führen und nicht zu einer Zweitnutzung) Ein Niedrigschwelliger Zugang ist sicherzustellen Bürokratische Hürden sind abzubauen Bewerbung des Förderprogramms in einkommensschwachen Haushalten Hoher bürokratischer Aufwand in der Abwicklung des Förderprogramms für die zuständigen Verwaltungsstellen Überprüfung der Förderberechtigungen 84 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn Läuft bereits Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 Bis 2030 ca. 740 t CO 2e/a - Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Nach dena (2017) bestehen Energieeinsparpotenziale (je nach Gerät und Au s- gangszustand) von 25 – 75 % im Bereich des Strombedarfs. Für die Berech- nung wurde eine Teilnahme von 1.000 Haushalten bei einer gemittelten Ein- sparung von 50 % angenommen. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 20.000 € pro Jahr Personalbedarf - Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2015/0576 „Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haus- halte zur Anschaffung energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klima- schutzkonzepts der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 85 1.5 Handlungsfeld II – 4: Wirtschaft Das Handlungsfeld Wirtschaft im Bereich der Gesamts tadt verfolgt die nachfolgend dargestellten Sektorenziele. Einsparung an THG-Emissionen gegenüber 2018 im Sektor Wirtschaft (Maßnahmen 4.1 bis 4.5): 200.100 t CO2e/a im Zwischenzieljahr 2025, weitere 180.500 t CO2e/a im Zwischenzieljahr 2030 und nochmals weitere 155.300 t CO2e/a im Zieljahr 2035. Koordinierungs- und Beratungsstelle klimafreundliche Wirtschaft II - 4.1 Handlungsfeld Wirtschaft Maßnahmenbeschreibung Um die lokale Wirtschaft für die Umsetzung von Klim aschutz- und Effizienzmaßnahmen zu gewinnen, gilt es eine Beratungs- und Anlaufstelle zu institu tionalisieren, die im wechselseitigen Austausch zu ortsansässigen Unternehmen und Betrieben steht. Dad urch soll über gängige Formate (wie bspw. das ETA-Plus Netzwerk der IHK, s. Hinweise) hinaus, die Möglichkeit bestehen, sich bei Fragen zum Thema Klimaschutz an eine städtische Beratungsstelle zu w enden. Des Weiteren kann die Anlauf- und Bera- tungsstelle die nachfolgenden Aufgaben koordinieren: Förderung des Austausches relevanter Akteure Die Beratungsstelle soll Betriebe und Unternehmen z u einem regelmäßigen Austausch zusammenzu- bringen. Dafür werden Akteure aus Wissenschaft, Wir tschaft und Verwaltung proaktiv an einen Tisch gebracht. Durch die dauerhafte Präsenz und Ansprach e sollen Unternehmen dazu bewegt werden, bestmögliche Anstrengungen im Sinne des Klimaschutz es zu unternehmen. Gemeinsam können ver- schiedene Fragestellungen, bspw. wie es den Unterne hmen gelingen kann, dass Mitarbeitende sich verstärkt an klimaschutzbezogene Aktivitäten und Ma ßnahmen beteiligen oder wie das Thema Klima- schutz insgesamt stärker in Unternehmensphilosophie n und Geschäftsmodellen zu integrieren ist, dis- kutiert werden. Einen Rahmen hierfür können bspw. Unternehmensfrühs tücke (in Unterstützung mit der Handwerk- sammer (HWK) und der Industrie- und Handelskammer (IHK)) bieten. Nutzung von Synergieeffekten aus Wissenschaft und Wirtschaft Mit der TU Darmstadt, der hDA und den dort beschäft igten Studierenden verfügt Darmstadt über ein großes Potenzial, akademisches Wissen und Erkenntni sse in die Wirtschaft einzubringen. Auch der verstärkte Einbezug von Abschlussarbeiten kann dem breiten Erkenntnisgewinn beitragen. So könnten Unternehmen durch eine stringent verschränkte Koope ration mit den Hochschulen Themen für Ab- schlussarbeiten zur Verfügung stellen und auf versc hiedenen Bereichen (kostengünstig) Abhilfe leisten, wenn es um die Erhebung von Potenzialen oder um zu realisierende Projekte geht. Zielgruppe Betriebe und Unternehmen Verantwortung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Weitere Akteure TU Darmstadt und hDA HWK IHK ETA+ 86 Handlungsschritte 1. Definition des Aufgabenbereichs der Anlauf - und Beratungsstelle 2. Einrichtung der Anlaufs- und Beratungsstelle 3. Aktive Beratung von Betrieben & Unternehmen in allen Branchen 4. Initiierung regelmäßigen Austauschs der relevanten Akteure 5. Initiierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft Erfolgsindikatoren Anzahl der durchgeführten Beratungen Anzahl der initiierten Treffen zum gemeinsamen Austausch und Anzahl der teilnehmenden Betriebe und Unternehmen Energie- und THG-Einsparungen der so initiierten Maßnahmen Qualitative Evaluation der Synergieeffekte aus Wissenschaft und Wirtschaft Herausforderungen Erfassung und Erreichung aller Betriebe und Unternehmen im Stadtgebiet Konkurrenz zu übergeordneten Beratungsangeboten Motivation der Betriebe und Unternehmen im Bereich Klimaschutz aktiv zu werden Motivation der Betriebe und Unternehmen zur Teilnahme an dem gemein- samen Austausch Zeitplanung Beginn der Vorbereitung IV. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 7.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Durch die Einrichtung der Anlaufs - und Beratungsstelle sind vielfältige und weitreichende THG-Einsparpotenziale zu erwarten. Wird angenommen, dass die Umsetzung der Maßnahme zu einer Reduktion der THG-Emissionen um 1 % im Wirtschaftssektor führen, könnte das ermittelte THG-Einsparpotenzial bereits erreicht werden. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten - Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Ideenwettbewerb „Green Deal Darmstadt“ (S. 11) Prüfung der Idee einer Nachhaltigkeitsmesse „Green Expo Darmstadt“ (S. 11) 87 Wirtschaftsbezogene Handreichung II - 4.2 Handlungsfeld Wirtschaft Maßnahmenbeschreibung Um Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes anzustoße n, brauchen Betriebe und Unternehmen zunächst grundlegende Informationen, die sie bei de r Umsetzung ihrer Vorhaben unterstützen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte deshalb alle ve rfügbaren und generierten Informationen für Akteure aus dem Bereich der Wirtschaft transparent machen und in Form einer Handreichung zusam- menstellen (Angelehnt an die Öffentlichkeitsarbeit des Klimaschutzamtes). Diese sollte Informationen zu den nachfolgenden Themenfeldern beinhalten: Förderprogramme Angebote im Zusammenhang mit Klimaschutzthemen für Betriebe und Unternehmen Ansprechpartner*innen bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt und weiteren relevanten Institu- tionen Angebote der Anlauf- und Beratungsstelle klimafreundliche Wirtschaft (Maßnahme 4.2) Hinweise auf bereits umgesetzte Maßnahmen von Betrieben und Unternehmen im Stadtgebiet (Best-Practice-Beispiele, Maßnahme 3.5). Aufgrund der sich stetig ändernden Informationslage eignet sich für die Darstellung der Handreichung eine digitale Plattform (Maßnahme 3.5). Zielgruppe Betriebe und Unternehmen Verantwortung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Weitere Akteure TU Darmstadt und hDA HWK IHK Handlungsschritte 1. Erhebung des Informationsbedarfs der Betriebe & Unternehmen 2. Konzeption der wirtschaftsbezogenen Handreichung 3. Entwicklung der wirtschaftsbezogenen Handreichung 4. Fortlaufende Aktualisierung der wirtschaftsbezogenen Handreichung 5. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Nachfrage der wirtschaftsbezogenen Handreichung Besucher*innenzahlen der digitalen Plattform Herausforderungen Erhebung des Informationsbedarfs der Betriebe & Unternehmen Fortlaufende Aktualisierung der wirtschaftsbezogenen Handreichung 88 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung III. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 7.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Durch die Handreichung sind vielfältige und weitreichende THG - Einsparpotenziale zu erwarten. Wird angenommen, dass die Umsetzung der Maßnahme zu einer Reduktion der THG-Emissionen um 1 % im Wirtschafts- sektor führen, könnte das ermittelte THG-Einsparpotenzial bereits erreicht werden. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 89 Ausbildungsoffensive im Handwerk II - 4.3 Handlungsfeld Wirtschaft Maßnahmenbeschreibung Handwerker*innen sind eine ausführende Kraft, wenn es um den Klimaschutz geht. Sie sind beispiels- weise für die korrekte Installation von Heizungs- u nd PV-Anlagen oder die Anbringung von Dämmmate- rialien verantwortlich. Für die Umsetzung der sich stetig erhöhenden baulichen Klimaschutzmaßnah- men werden daher viele (teilweise auch speziell aus gebildete) Handwerker*innen gebraucht. Sanie- rungsraten oder PV-Ausbauraten können ohne diese Fachkräfte nicht erreicht werden. Jedoch ist vielerorts ein hoher Fachkräftemangel zu verzeichnen. Mit einer Ausbildungs- und auch Fortbildungsoffensive im Bereich Handwerk und Klima schutz sollen gezielt Interessent*innen ange- sprochen werden und für das klimaschutzbezogene Han dwerk begeistert werden. In Kooperation mit der IHK und der HWK kann in diesem Zusammenhang ein e (Image-) Kampagne gestartet werden, die die Bedeutung des Handwerks im Rahmen von Klimaschutzaktivitäten aufwertet. Parallel sollen gezielt Aktionen in Schulen laufen, um Anreize für die Wahl dieses Berufsfeldes zu set - zen. Es ist auch denkbar, dass duale Ausbildungsweg e entsprechend geschaffen und spezifisch erwei- tert werden. Hierfür wäre eine Kooperation mit den lokalen Hochschulen anzustreben. Damit kann da- rauf hingewirkt werden, dass zukünftig entsprechend es Personal vorhanden ist, welches Maßnahmen im Bereich Klimaschutz (und Klimaanpassung) entsprechend bewältigen kann. Des Weiteren ist das regionale Umfeld Darmstadts be i dieser Maßnahme mit einzubeziehen, um Sy- nergieeffekte zu generieren und dem Fachkräftemange l ortsübergreifend zu begegnen. Auch das Land Hessen ist anzusprechen und dafür zu sensibilisiere n, dass auf Landesebene ebenfalls entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen, wie auch finanzielle Aufwendungen getätigt werden müssen, um eine zielführende Kampagne in diesem Bereich fahren zu können. Zielgruppe Jugendliche, Handwerksbetriebe und Handwerker*innen Verantwortung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Weitere Akteure TU Darmstadt hDA IHK HWK Handlungsschritte 1. Kontaktaufnahme zu der IHK, der HWK, der TU Darmstadt und der hDA 2. Konzeption einer Image-Kampagne 3. Durchführung der Image-Kampagne 4. Konzeption der Aktionen in Schulen 5. Durchführung der Aktionen in Schulen 6. Schaffung von spezifischen Ausbildungswegen in Kooperation mit der TU Darmstadt und der hDA 7. Feedback und Controlling 90 Erfolgsindikatoren Anzahl der Auszubildenden im Bereich Handwerk pro Jahr Anzahl der klimaschutzspezifisch ausgebildeten Handwerker*innen in der Region pro Jahr Herausforderungen Ausbildungsberufe haben gegenüber Studienabschlüssen häufig einen schlechteren Ruf Schaffung von Attraktiven Anreizen, die die Wahl eines handwerklichen Berufs befördern Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn II. Quartal 2022 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 Bis 2035 rund 2.800 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Dem ermittelten THG -Einsparpotenzial liegt die Annahme zugrunde, dass bei einer erfolgreichen Kampagne ca. 600 Haushalte mehr mit klimaschutzrelevan- ten Leistungen bedient werden können, die wiederum eine THG-Einsparung von 30 % des vorherigen Ausstoßes erzielen. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 91 Nachhaltigkeit in Kantinen II - 4.4 Handlungsfeld Wirtschaft Maßnahmenbeschreibung In ganz Europa werden rund ein Drittel der gesamten Umweltbelastungen durch den Konsum und die Produktion von Lebensmitteln verursacht (DStGB, 202 1). Vor diesem Hintergrund sind auch für kom- munale Ernährungssysteme umfassende Entwicklungen in Richtung Klimaschutz anzustoßen. In Kantinen in kommunaler Trägerschaft bzw. unter k ommunaler Einflussnahme (bspw. in Schulen und Kitas) soll das Angebot an Gerichten, bestehend aus klimafreundlichen Lebensmitteln, weiter erhöht werden. Durch die breite Einführung des „KlimaTelle rs“ in Kantinen sowie durch die Kooperation mit regionalen Unternehmen und den Ökomodell-Regionen H essen soll nicht nur die Regionalität gestärkt werden, sondern auch zu einem Wandel im Ernährungsb ereich sensibilisiert werden. Von dem bisheri- gen Engagement des EAD kann in diesem Zusammenhang profitiert und aufgebaut werden (Infos un- ter: https://ead.darmstadt.de/unser-angebot/schulen-kitas/gemeinschaftsverpflegung/ ). Auf diesem Weg sind des Weiteren auch Kantinen, die nicht in kommunaler Trägerschaft sind (bspw. in Betrieben und Unternehmen sowie in Hochschulen) etc . zu begleiten und zu beraten. Um dementspre- chende Anreize zu setzen, will die Wissenschaftssta dt Darmstadt klimafreundliche Kantinen mit einem Ökolabel auszeichnen. Für dieses gilt es verschiede ne Kategorien zu entwickeln (gemeinsam mit dem Klimaschutzbeirat und weiteren relevanten Akteuren). Diese könnten sich wie folgt gestalten: Bronze: Bezug von mindestens 30 % regionalen und biologisch angebauten Produkten, min- destens ein veganes Gericht, Anteil an fleischlosen Gerichten mind. 50 % Silber: Bezug von mindestens 50 % regionalen und biologisch angebauten Produkten, mindes- tens ein veganes Gericht, Anteil an fleischlosen Gerichten mind. 60 % Gold: Bezug von mindestens 70 % regionalen und biologisch angebauten Produkten, mindes- tens ein veganes Gericht, Anteil an fleischlosen Gerichten mindestens 80 % Weiterhin könnte auch das bestehende Format/Label „KlimaKantine“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zum Einsatz kommen. Dies gilt es ebenfalls zu prüfen. Zielgruppe Betreiber*innen von Kantinen, insb. Stadtverwaltung Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Umweltamt EAD Weitere Akteure Betriebe und Unternehmen TU Darmstadt hDA Krankenhäuser Weitere Betreiber*innen von Kantinen NAHhaft e.V . (KlimaTeller) Handlungsschritte 1. Etablierung des KlimaTellers in Kantinen kommunaler Träger 2. Etablierung Beratungsangebot für interessierte Betreiber*innen von Kanti- nen, die nicht in kommunaler Trägerschaft sind 3. Entwicklung eines Ökolabels für klimafreundliche Kantinen bzw. Einführung der Auszeichnung „KlimaKantine“ des HMUKLV 4. Auszeichnung von klimafreundlichen Kantinen mit dem Ökolabel 5. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Anzahl der Kantinen, die klimafreundliches Angebot ausweiten Höhe der durch die Umstellung ermittelten THG-Einsparungen 92 Herausforderungen Bundessubventionen für tierische Produkte Widerstand gegen eine neue Ernährungsweise „von oben“ Motivation von Betreiber*innen von Kantinen, die nicht in kommunaler Trägerschaft sind Entwicklung geeigneter Standards für das Ökolabel Überprüfung der Einhaltung der Standards für das Ökolabel Zeitplanung Beginn der Vorbereitung II. Quartal 2022 Umsetzungsbeginn III. Quartal 2022 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Das THG -Einsparpotenzial ist nicht direkt zu bilanzieren, da derzeit kaum D a- ten zu den Kantinen vorliegen. Allerdings können die folgenden allgemeinen Zahlen einen Hinweis auf das THG-Einsparpotenzial geben. Bio-Produkte ver- ursachen im Vergleich zu konventionellen Produkten pro Hektar, aber auch pro Kilogramm geringere THG-Emissionen. Milchprodukte: 10 - 21 % weniger CO 2e/kg Milch beziehungsweise Milchprodukt Weizenbrot: 23 - 26 % weniger CO 2e/kg Brot Freiland-Gemüse: 10 - 35 % weniger CO 2e/kg Gemüse Geflügelfleisch: 50 % weniger CO 2e/kg Fleisch (fibl, 2010) Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 93 Drei Pilotprojekte Klimafreundliche Gewerbequartiere II - 4.5 Handlungsfeld Wirtschaft Maßnahmenbeschreibung In der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen drei Gew erbegebiete klimafreundlich umgestaltet werden. Diese Vorhaben sind als Pilotprojekte zu konzipiere n. Erfolgreiche Pilotprojekte können innovative Möglichkeiten der THG-Emissionsreduzierung schaffen und damit anderen Kommunen als Vorbild die- nen. Sie zeichnen sich durch eine Verschneidung und Vernetzung vieler Bereiche aus und können wich- tige Visionen und Bilder für die Zukunft liefern. F erner entstehen durch sie lokale und regionale Koop e- rationen. Ziel ist es dabei, klimafreundliche und -angepasste Gewerberäume zu schaffen, mit denen sich die lokalen Unternehmen identifizieren können, die mehr Aufenthaltsqualitäten bereithalten und in denen sich im Zusammenschluss Initiativen ergeben, auf de ren Basis bspw. gemeinsame Mobilitätskonzepte oder neue Technologien (z. B. Wasserstoff, Großwärm epumpe, Abwärme, Abwasserwärme) eingesetzt werden. Um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen, ist bei der Wahl der Quartiere darauf zu achten, dass möglichst alle gewerblichen Bereiche abgedeckt werd en. Gewerbegebiete oder Gewerbegebietsteile mit einer industriellen Prägung, Dienstleistungsstandor te und handwerksbezogene oder KMU-typisches Gebiete sollten möglichst gleichermaßen Berücksichtigung finden. Die Herausforderung wird darin bestehen, engagierte Unternehmen zusammenzubringen (und zu hal- ten) sowie die Umsetzung entsprechend zu koordinier en. Unterstützung und Rückenwind könnte die Maßnahme durch anreizstiftende Förderprogramme beko mmen, die allerdings auf übergeordneten Planungsebenen geschaffen werden müssen. Zielgruppe Betriebe und Unternehmen in Gewerbegebieten Verantwortung Stadtplanungsamt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Weitere Akteure EAD Mobilitätsamt TU Darmstadt hDA Handlungsschritte 1. Akquirierung von Fördermitteln 2. Auswahl der Gebiete 3. Proaktive Ansprache der ansässigen Betriebe und Unternehmen 4. Initiierung eines Austauschs der relevanten Akteure 5. Konzeptionierung der klimafreundlichen Gewerbegebiete 6. Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen und Synergieeffekten 7. Umsetzung von Einzelmaßnahmen 8. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Anzahl durchgeführte Einzelmaßnahmen in Gewerbegebieten THG-Einsparungen Strom und Wärmebereich Wirtschaftssektor Pilotprojekte sorgen überregional für Aufmerksamkeit Aus den Projekten gewonnenes Wissen kann transferiert werden Herausforderungen Harmonisierung der unterschiedlichen Interessen Identifizierung von Synergieeffekten Motivation der Betriebe und Unternehmen Flächenkonkurrenz in den Gewerbegebieten (bspw. Baumpflanzungen ver- sus Parkdruck) 94 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn II. Quartal 2024 Laufzeit 4 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 Bis 2035 ca. 13.000 t CO 2e/a Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Die Berechnung des THG -Einsparpotenzials beruht auf der Annahme, eines Einsparpotentials von 15 % der THG-Emissionen durch die Umsetzung der Maßnahme auf 12 % der Wirtschaftsfläche. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürger begehrens KlimaEn t- scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung , Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 95 Pilotprojekte in der Landwirtschaft II - 4.6 Handlungsfeld Wirtschaft Maßnahmenbeschreibung Der Landwirtschaft kommt eine besondere Rolle im Kl imaschutz zu: Einerseits ist sie stark von den vorherrschenden klimatischen Bedingungen abhängig u nd von den Folgen des Klimawandels unmittel- bar betroffen. Andererseits verursacht die Landwirt schaft selbst klimaschädliche Emissionen. Im Jahr 2019 waren es rund 8 % der THG-Emissionen in Deutsc hland. Um diesen Anteil zu verringern, möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt die klimafreundlic he Landwirtschaft fördern. Ziel der Maßnahme ist es, zukünftig die Senkenfunktion bzw. Bindungswirku ng von landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhöhen bzw. zu erweitern. Dafür sollen über eine Projektstelle die diesbezügl ichen Potenziale in der Wissenschaftsstadt Darm- stadt zunächst eruiert werden. Daran anschließend g ilt es die wichtigsten Schlüsselakteure anzuspre- chen, zur Mitarbeit zu motivieren und untereinander zu vernetzen. Auf diese Weise sollen Kooperatio- nen zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und anderen fachrelevanten Akteuren (z. B. Umwelt- verbände, TU Darmstadt, HDA) initiiert werden, die bestenfalls in gemeinsamen Pilotprojekten münden. Dazu könnte gehören: Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Stärkung natürlicher Senken Erarbeiten von Strategien und Visionen für eine klimaschonende und klimaresiliente Land- wirtschaft sowie zur Entwicklung einer nachhaltigen Kulturlandschaft Erprobung alternativen Landwirtschaftsformen von Ökolandbau, über Permakulturen bis hin zur Prüfung neuer Kultivierungs- und Verwertungsformen (Pyrogenen Kohlenstoff, Futterkoh- le, Terra Preta, Humusakkumulation, Agro-Forst) Prüfung der Potenziale und Anwendbarkeit im Bereich neuer Technologien (Agri-PV, Precisi- on Farming etc.) Entwicklung von Reallaboren Zielgruppe Landwirtschaftliche Betriebe Verantwortung Umweltamt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung EAD Weitere Akteure Umweltverbände Wissenschaft Handlungsschritte 1. Schaffung der Projektstelle 2. Eruierung der Potenziale im Bereich der Landwirtschaft 3. Ansprache und Motivation der relevanten Akteure 4. Initiierung eines gemeinsamen Austausches 5. Entwicklung von Strategien zur Stärkung natürlicher Senken 6. Initiierung von Pilotprojekten/Erprobung neuer Techniken und Methoden 7. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Eruierung der Potenziale im Bereich der Landwirtschaft Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die das Vorhaben unterstützen Anzahl der initiierten Pilotprojekte Bindungswirkung der Senken in t CO 2e 96 Herausforderungen Die Landwirtschaft ist stark von EU -Subventionen geprägt Motivation der Landwirt*innen Widerstand einzelner Landwirt*innen Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen muss sichergestellt sein Flächendruck Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2024 Laufzeit 6 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 - k. A. - Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Die THG -Emissionen und Einsparpotenziale aus dem Bereich der Landwir t- schaft sind derzeit nicht hinreichend bekannt. Im Zuge der Umsetzung der vorliegenden Maßnahme gilt es diese zu eruieren. Allerdings können die fol- genden allgemeinen Zahlen einen Hinweis auf die Bindungswirkung der Senken geben: Hochmoor: 17 t CO 2e pro ha Niedermoor: 26 t CO 2e pro ha Aufforstung (je nach Baumart): 11 t CO 2e pro ha Umwandlung von Ackernutzung in intensives oder extensiv nasses Grün- land: 4 t CO 2e pro ha Intelligente Betriebstechnik in Ställen: - 10 % der THG-Emissionen der Landwirtschaft (inkl. nicht energetischer Emissionen) THG-Einsparung von Ökolandbau gegenüber über konventionellem Landbau: ca. - 30 % (je nach Nutzung) (Rück, et al., 2015) Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats - Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 97 1.6 Handlungsfeld II – 5: Stadtentwicklung Das Handlungsfeld Stadtentwicklung im Bereich der G esamtstadt verfolgt die nachfolgend dargestell- ten Sektorenziele. Sanierung (Maßnahmen 5.1 bis 5.5): Sanierungsrate von 4,5 % Erproben von alternativen, urbanen Quartieren im Bestand II - 5.1 Handlungsfeld Stadtentwicklung Maßnahmenbeschreibung Das Erproben von alternativen, urbanen Quartieren i m Bestand soll alltägliche und auch querschnitts- orientierte Debatten über städtische Räume, Leitbil der, Erreichbarkeiten, Öffentlichkeit, Aufenthalts- qualität sowie urbanes Zusammenleben und soziale Te ilhabe initiieren. Ein Fokus dieser Debatte muss auf dem Thema der städtischen Mobilität liegen, da damit die Neusortierung des öffentlichen Raums sowie die Schaffung neuer Aufenthaltsqualitäten ein hergehen. Verdeutlicht wird dies durch das Beispiel der „Superblocks“ nach dem Vorbild der Stadt Barcel ona. Bei diesen Superblocks werden bis zu neun Häuserblocks zusammengefasst. Dort genießen Fußgäng er*innen und Fahrradfahrer*innen Vorrang und zweispurige Straßen werden in Einbahnstraßen um gewandelt. Der Autoverkehr darf sich dort dann lediglich noch mit 10 bis 20 km/h fortbewegen. Auf den so entstehenden Flächen können Kinder spie- len und Anwohner*innen bspw. auf neu errichteten Pa rkbänken Erholung suchen. Zudem wird der öf- fentliche Raum durch bepflanzte Hochbeete, Blumenkübel und Bäumen begrünt. Auch in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen aut oarme Quartiere nach diesem Vorbild entstehen. Hierzu sind Quartiere aufzusuchen, die bezüglich di eses Themas bereits eine hohe Sensibilität aufwei- sen (bspw. Martinsviertel, Johannesviertel, Mollers tadt). Gleichzeitig sollten aber auch verstärkt Qua r- tiere einbezogen werden, in denen sich aufgrund and erer Herausforderungen und Probleme derartige Fragen im Alltag nicht stellen. Zudem scheint der E inbezug des DELTA-Projekts zielführend. Die Um- setzung soll in enger Zusammenarbeit mit den Quarti ersbewohner*innen erfolgen. Hierfür gilt es einen umfassenden Beteiligungsprozess zu initiieren, verschiedene Akteure zusammenzuführen, Initiativen zu unterstützen sowie entsprechenden Entfaltungsraum z ur Verfügung zu stellen. In welchen Formen die- se Quartiere umgesetzt bzw. umgestaltet werden könn en, wird dieser Prozess vor Ort zeigen. Die Wis- senschaftsstadt Darmstadt wirkt dabei unterstützend und bringt, sofern sinnvoll und möglich, ihre Pla- nungs- und Handlungskompetenz mit ein. Zielgruppe Stadtverwaltung Ansässige Akteure (Bürgerschaft, Betriebe, Unternehmen) Wissenschaft Verantwortung Stadtplanungsamt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Mobilitätsamt Weitere Akteure Bürgerschaft, insb. Bewohnerschaft des Quartiers Quartiersansässige Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen Quartiersansässige Vereine/Verbände/Initiativen/Gruppen Lokaler Energieversorger; Mobilitätsanbieter Handlungsschritte 1. Auswahl eines geeigneten Bestandquartiers 2. Kommunikation des Vorhabens 3. Frühzeitige Beteiligung der quartiersansässigen Akteure 4. Erarbeitung von Gestaltungszielen 98 5. Aufstellung eines Quartierskonzepts (Einbezug TRASIQ -Prozess, DELTA Projekt, QuartierMobil 2) 6. Sukzessive Transformation des Bestandsquartiers 7. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren THG -Bilanz des Quartiers Anzahl umgesetzter Einzelmaßnahmen im öffentlichen Raum Verkehrsbelastung innerhalb des Quartiers Herausforderungen Akzeptanz der Bewohnerschaft Gestaltung eines inklusiven Partizipationsprozesses, bei dem alle Ak- teursgruppen ihre Ideen und Visionen einbringen können Komplexe Akteurskonstellationen Barrierefreiheit muss gewährleistet werden Divergierende und konkurrierende Nutzungsansprüche Gefahr von Mieterhöhungen, Verdrängung und Gentrifizierung Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2025 (Späterer Umsetzungsbeginn, um Erkenntnisse des DELTA-Projekts einfließen lassen zu können) Umsetzungsbeginn III. Quartal 2026 Laufzeit 4 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG-Einsparpotenzial - k. A. k. A. Berechnungsgrundlage Potenziale können derzeit nicht abgeschätzt werden. Dies ist darauf zurüc k- zuführen, dass noch nicht ersichtlich ist, welches Quartier transformiert wer- den soll. Des Weiteren können konkrete Zahlen aufgrund der Komplexität der Maßnahme nicht abgeschätzt werden. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: Städtebauförderung Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 Modellvorhaben „Klimaneutrale Quartiersentwicklung“ (s. 12) Pilotprojekt: Versuchsweise Umwandlung zweier Straßen in „Cool Streets“ nach Wiener Vorbild (S. 14) Genehmigung von Parklets und Sommergärten, temporären Spielfesten und Märkten auf Straßen (S. 20) Ertüchtigung von Stadtteilen und Quartiersplätzen (S. 20) Pilotprojekt: Bewegungsfreiheit erhöhen, durch Reduzierung des ruhenden und des fahrenden Wirtschafts- und Autoverkehrs auf das Nötigste sowie Wiederbelebung und Begrünung des Straßenraums (S. 34) 99 Erstellen von drei Quartierskonzepten II - 5.2 Handlungsfeld Stadtentwicklung Maßnahmenbeschreibung Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamten ergiebedarf und an den THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ein zentraler Baustei n der Energiewende und des Klimaschutzes ist deshalb die energetische Sanierung des Gebäudebesta nds, denn eine Dämmung von Dach und Fassa- de sowie moderne Fenster und Heizungsanlagen senken den Energieverbrauch langfristig. Um die Sanierungsrate anzuheben, sollen zunächst dr ei Quartierskonzepte unter Einbezug des För- derprogramms „KfW 432 Integrierte Energetische Stad tsanierung mit Sanierungsmanagement“ erstellt werden. Auszuwählen sind primär solche Quartiere, i n denen sich unsanierte Gebäude älterer Baual- tersklassen häufen. Im Rahmen dieser Konzepte gilt es in einem ersten Schritt, die energetische Aus- gangssituation zu definieren und daraus resultieren de Potenziale zur Reduzierung des Energiever- brauchs und der THG-Emissionen aufzuzeigen. Zur Ums etzung soll für jedes Quartier dann eine Perso- nalstelle in Form eines Sanierungsmanagements gesch affen werden. Das Sanierungsmanagement ist direkte*r Ansprechpartner*in im jeweiligen Quartier für alle Belange des Themas energetische Sanie- rung und unterstützt die Akteure bei der Maßnahmenumsetzung vor Ort. Im Rahmen der Quartierskonzepte sollte des Weiteren auch eine stärkere Berücksichtigung von ver- bindlichen Nachhaltigkeitskriterien (Rückbaufähigke it, Sozialverträglichkeit, Kreislaufwirtschaft, Gra ue Energie) stattfinden. Die Maßnahme ist in Ergänzung des aktiven und aufgestockten Modernisierungs- konvois (s. Hinweise) zu denken und ermöglicht als querschnittsorientierter Ansatz über die quartiers- bezogene Sanierung hinaus auch die Erzielung von we iteren klimaschutzbezogenen Impulsen (bei- spielsweise im Bereich quartiersbezogener Mobilität, die bei diesen Konzepten mitberücksichtigt wird). Bei Erfolg sind zusätzliche Quartierskonzepte zu erstellen. Zielgruppe Stadtverwaltung Verantwortung Stadtplanungsamt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Weitere Akteure Mobilitätsamt Bürgerschaft, insb. Bewohnerschaft des Quartiers Quartiersansässige Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen Quartiersansässige Vereine/Verbände/Initiativen/Gruppen Lokaler Energieversorger Handlungsschritte 1. Auswahl dreier geeigneter Bestandquartiere 2. Schaffung der Projektstellen 3. Kommunikation des Vorhabens 4. Erarbeitung von Gestaltungszielen 5. Aufstellung eines Quartierskonzepts 6. Sukzessive Sanierung der Bestandsquartiere 7. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Steigende Sanierungsrate in den Bestandsquartieren Energie- und THG-Bilanz der Bestandsquartiere 100 Herausforderungen Akzeptanz der Bewohnerschaft Komplexe Akteurskonstellationen Rechtliche Lage (Datenschutz) Bürokratische Hürden Kooperation mit Eigentümer*innen, teilweise geringer Einflussbereich des Magistrats Graue Energie und Sondermüllproduktion/Rückbaufähigkeit Bedarf an individueller Baubegleitung Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 Laufzeit 6 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 42.000 t CO 2e/a - Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Das ermittelte THG -Einsparpotenzial ergibt sich aus der Annahme, dass 9.000 (der insgesamt rund 73.000) Haushalte der Wissenschaftsstad Darmstadt durch die Umsetzung der Maßnahmen energetisch saniert werden und dadurch durchschnittlich 30 % ihres ursprünglichen Endenergieverbrauchs einsparen (prognos, 2019). Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 795.000 € Personalbedarf 3 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel Förderprogramm: KfW 432 Integrierte Energetische Stadtsanierung mit Sanierungsmanagement Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürger begehrens KlimaEn t- scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung , Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Quartierskonzepte sektorenübergreifend und energieo ptimiert entwickeln (S. 12) 101 (Pilotprojekt) Treibhausgasneutrales Quartier im Bestand II - 5.3 Handlungsfeld Stadtentwicklung Maßnahmenbeschreibung In Anlehnung an das DELTA-Projekt und zwecks Prüfun g sich verändernder Rahmen-bedingungen und Möglichkeiten (z. B. auch in Bezug auf erste Ergebn isse der Wärmeplanung) ist die Schaffung eines treibhausgasneutralen Quartiers im Bestand zu unter suchen. Dafür soll ein Quartier ausgewählt wer- den, welches sich energetisch, räumlich sowie von d en Strukturen dafür anbietet. Ein wichtiger For- schungsaspekt soll auch die Nutzung von Wechselwirk ungen und Synergieeffekte mit anderen Quartie- ren sein. Die Untersuchung soll aufzeigen, wie Quartiere im B estand eine Transformation bewältigen können. Dabei sind ebenfalls bereits Umsetzungsstrategien mitzudenken, um nach Abschluss der Untersuchung die Umsetzung anvisieren zu können. Mit den Maßnahmen soll der TRASIQ- Prozess fortgefü hrt und in die breite Umsetzung überführt wer- den. Es gilt anzumerken, dass für die Umsetzung all erdings auch neue Rahmenbedingungen von Seiten des Bundes und/oder Landes von Nöten sind. Zielgruppe Stadtverwaltung Verantwortung Stadtplanungsamt Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung Weitere Akteure Bürgerschaft, insb. Bewohnerschaft des Quartiers Quartiersansässige Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen Quartiersansässige Vereine/Verbände/Initiativen/Gruppen Lokaler Energieversorger Wissenschaft Handlungsschritte 1. Ansprache von Akteuren aus der Wissenschaft 2. Auswahl eines geeigneten Bestandquartiers 3. Entwicklung Zielvorstellungen, Konzeptionierung Untersuchung 4. Durchführung der Untersuchung 5. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie 6. Sukzessive Transformation des Bestandsquartiers 7. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren THG -Bilanz des Quartiers Anzahl der erfolgreich umgesetzten Einzelmaßnahmen im öffentlichen Raum Herausforderungen Akzeptanz der Bewohnerschaft Hohe Kosten Komplexe Akteurskonstellationen Barrierefreiheit muss gewährleistet werden Divergierende und konkurrierende Nutzungsansprüche Gefahr von Mieterhöhungen, Verdrängung und Gentrifizierung 102 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2025 (Späterer Umsetzungsbeginn, um Erkenntnisse aus der kommunalen Wärme- planung und des DELTA-Projekts einfließen lassen zu können) Umsetzungsbeginn III. Quartal 2026 Laufzeit 3 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 - 14.000 t CO 2e/a - Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - k. A. - Berechnungsgrund- lage Die Maßnahme ist als Pilotprojekt zu verstehen. Auf Basis spez . Projekterfa h- rungen wird angenommen, dass ein THG-Einsparpotenzial von 30 % pro Haus- halt gehoben werden kann. Dabei werden die durchschnittlichen THG- Emissionen für einen Haushalt in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ca. 15,4 t CO 2e/a) sowie eine Quartiersgröße von 3.000 Haushalten angenommen. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstra- tegie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Modellvorhaben „Klimaneutrale Quartiersentwicklung“ (s. 12) Ertüchtigung von Stadtteilen und Quartiersplätzen (S. 20) 103 Stadtweites Förderprogramm zur energetischen Sanierung II - 5.4 Handlungsfeld Stadtentwicklung Maßnahmenbeschreibung Bei der Motivation und Umsetzung einer energetische n Sanierung privater Wohngebäude oder von Be- triebs- und Unternehmenssitzen spielt die Wirtschaf tlichkeit eine wichtige Rolle – die Frage also, ob sich eine Sanierung für Eigentümer*innen langfristi g finanziell lohnt oder nicht. Für viele stellt die Be- fürchtung finanzielle Verluste - trotz verschiedene r Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene – noch immer ein Hemmnis dar, was der Erhöhung der Sanierungsquote entgegensteht. Um die wirtschaftliche Rentabilität einer energetis chen Sanierung zu steigern und finanzielle Anreize zu setzen, kann geprüft werden, ob ein städtisches Förderprogramm für die Durchführung bestimmter Maßnahmen in Wohn- und Gewerbegebäuden zusätzliche Anreize zur Erhöhung der Sanierungsrate setzen kann. Das Förderprogramm ist als finanzielle Unterstützung in Ergänzung zum Modernisie- rungskonvoi (s. Hinweise) und zur energetischen Sta dtsanierung (Maßnahme 5.2) zu verstehen. Dies ist vor dem Hintergrund der aktuell auf Bundesebene stattfindenden Veränderungen in der Förderland- schaft aber auch neuen gesetzlichen Rahmbedingungen zunächst grundsätzlich zu prüfen. Weiterhin wird geprüft, ob ein weiteres städtisches Förderprogramm "Bezuschussung des Integrierten Sanierungsfahrplans" die bisher bestehenden kommuna len Angebote (www.modernisierungskonvoi.de) zielführend ergänzen kann. Zielgruppe Bürgerschaft, Betriebe und Unternehmen Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Stadtplanungsamt Weitere Akteure - Handlungsschritte 1. Definition der Förderbedingungen 2. Beschluss des Förderprogramms 3. Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Förderprogramm 4. Bewerbung des Förderprogramms 5. Feedback und Controlling 6. Ggf. Ausweitung des Förderprogramms Erfolgsindikatoren Sanierungsrate Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms Höhe der ermittelten Energieeinsparung Herausforderungen Festlegung von Förderkriterien Ein Niedrigschwelliger Zugang ist sicherzustellen/Bürokratische Hürden sind abzubauen Bewerbung des Förderprogramms her Bürokratischer Aufwand in der Abwicklung des Förderprogramms für die zuständigen Verwaltungsstellen Überprüfung der Förderberechtigungen 104 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung I. Quartal 2023 Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 Laufzeit 6 Jahre Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 2.000 t CO 2e/a 14.000 t CO 2e/a - Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 - - - Berechnungsgrund- lage Die THG-Einsparungen ergeben sich aus der Annahme einer THG-Einsparung in Höhe von 30 % im Sektor der privaten Haushalte bei einer Teilnahme von 3.000 (der insgesamt 73.000) Haushalten (prognos, 2019). Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 1.800.000 € Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2021/0229 „Energieberatung Verbraucherzentrale Hessen e.V.“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 105 Sanierungsoffensive II - 5.5 Handlungsfeld Stadtentwicklung Maßnahmenbeschreibung Um möglichst viele Gebäudeeigentümer*innen für eine energetische Sanierung zu motivieren, bedarf es neben finanziellen Anreizen auch eine breite Öff entlichkeitsarbeit sowie ein umfassendes Informa- tions- und Beratungsangebot – gebündelt in einer sog. Sanierungsoffensive. Öffentlichkeitsarbeit Der Grundstein, um der energetischen Sanierung eine erhöhte Aufmerksamkeit zu verleihen und mög- lichst viele Menschen zum Mitmachen zu bewegen, ist eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Alle Informa- tions- und Beratungsangebote sowie Fördermöglichkei ten (Maßnahme 5.3) zur Erhöhung der Sanie- rungsquote müssen öffentlichkeitwirksam beworben werden. Informationsangebot Um Hemmnisse abzubauen und die Vorteile einer energ etischen Sanierung zu vermitteln, ist die In- formation der Bürgerschaft notwendig. Hierfür biete n sich verschiedene Formate wie z. B. Webinare, Vorträge, Informationsmaterialen (Flyer etc.), Webs iteeinträge (Maßnahmen 3.5), Informationsstände etc. an. Das Informationsangebot kann außerdem durc h verschiedene Mitmach-Aktionen wie Thermo- grafie-Spaziergänge durch Wohngebiete, Energietage, Sanierungsbesichtigungen etc. ergänzt werden, bei denen Wissen interaktiv vermittelt wird. Energieberatung Das bestehende Beratungsangebot in der Wissenschaft sstadt Darmstadt und der Region soll analysiert und für Gebäudeeigentümer*innen übersichtlich und l eicht zugänglich dargestellt werden. Zudem be- steht die Möglichkeit, das Angebot in Kooperation m it externen Partnern (bspw. ENTEGA AG) deutlich zu erweitern. Folgende inhaltliche Schwerpunkte sollen durch die Beratung abgedeckt werden: Initialberatung Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (derzeitige Prüfung eines neuen Förderpro- gramms) Unterstützung bei der Ausschreibung von Planungsleistungen der energetischen Modernisierung Fördermittelberatung Energetische Qualitätssicherung in der Baubegleitung Zielgruppe Bürgerschaft, insb. Gebäudeeigentümer*innen Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Stadtplanungsamt Weitere Akteure Wohnungsbaugesellschaften/Immobilienwirtschaft Baugenossenschaften Architektur- und Planungsbüros Handwerksbetriebe und HWK Verbraucherzentrale Lokaler Energieversorger Handlungsschritte 1. Erstellung eines Konzepts für die Sanierungsoffensive 2. Entwicklung eines Informations- und Beratungsangebots 3. Bewerbung der energetischen Sanierung und des Informations- und Bera- tungsangebots 4. Durchführung von Beratungen und Maßnahmen (Information) 5. Feedback und Controlling 106 Erfolgsindikatoren Sanierungsrate Höhe der ermittelten Energieeinsparung Anzahl der durchgeführten Beratungen Anzahl der durchgeführten Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsar- beit und Information Teilnehmer*innenzahlen bei Informationsveranstaltungen Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms Herausforderungen Geringer Einflussbereich des Magistrats Abbau von Hemmnissen gegenüber der energetischen Sanie- rung/Darstellung der Wirtschaftlichkeit Schaffung eines niedrigschwelligen Beratungsangebots Ansprache der Gebäudeeigentümer*innen Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits Umsetzungsbeginn Läuft bereits Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik können teilweise bis zu 80 % des Energiebedarfs eingespart werden. Durch die Sanierungsof- fensive ist ein weitreichendes THG-Einsparpotenzial zu erwarten. Aufgrund nicht nachweisbarer Kausalitäten erscheint die Quantifizierung des THG- Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder sinnvoll noch möglich. Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten k. A. Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ MagV 2021/0229 „Energieberatung Verbraucherzentrale Hessen e.V.“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 - 107 Stadtweites Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung II - 5.6 Handlungsfeld Stadtentwicklung Maßnahmenbeschreibung Stadtbegrünung ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur Verbesserung des Stadtklimas. Begrünungs- maßnahmen in hoch verdichteten innerstädtischen Qua rtieren tragen zum Klimaschutz und auch der Klimafolgenanpassung bei. Neben mikroklimatischen E ffekten wirken sie zudem als weitere Dämm- schicht zur Energieeinsparung und Lärmminderung bei und sorgen in heißen Sommern für kühlere Innenräume. Aufgrund dieser weitreichenden Vorteile möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Ausbau und die Erweiterung von Dach- und Fassadenbegrünungen d urch ein Förderprogramm in einer Höhe von 500.000 € pro Jahr unterstützen. Davon sollen s owohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude (insb. Betriebe und Unternehmen) profitieren. Die genauen Förderbedingungen (Berechtigte, Förderhöhe und Maximalbetrag, Förderkriterien etc.) gilt es im Weiteren genauer auszuarbeiten. Zielgruppe Bürgerschaft, insb. Gebäudeeigentümer*innen Betriebe und Unternehmen Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung Stadtplanungsamt Weitere Akteure Wohnungsbaugesellschaften/Immobilienwirtschaft Baugenossenschaften Architektur- und Planungsbüros Handwerksbetriebe und HWK Handlungsschritte 1. Definition der Förderbedingungen 2. Beschluss des Förderprogramms 3. Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Förderprogramm 4. Bewerbung des Förderprogramms 5. Feedback und Controlling Erfolgsindikatoren Begrünte Dach - und Fassadenflächen in m ² THG-Bindungswirkung der Dach- und Fassadenbegrünung in t CO 2e Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms Herausforderungen Festlegung von Förderkriterien und Förderausschlüssen Ein Niedrigschwelliger Zugang ist sicherzustellen/Bürokratische Hürden sind abzubauen Hoher Bürokratischer Aufwand in der Abwicklung des Förderprogramms für die zuständigen Verwaltungsstellen Überprüfung der Förderberechtigungen Bewerbung des Förderprogramms Kooperationen mit Gebäudeeigentümer*innen Flächenkonkurrenz zu PV-Anlagen muss vermieden werden 108 Zeitplanung Beginn der Vorbereitung Läuft bereits (in einzelnen Vierteln) Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 Laufzeit Dauerhaft Bezug zur THG-Neutralität 2025 2030 2035 THG - Einsparpotenzial gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Potenzial Energieproduktion gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. Berechnungsgrund- lage Das THG -Einsparpotenzial ist von dem Erfolg des Förderprogramms abhängig. Dieser kann derzeitig noch nicht abgeschätzt werden, weshalb die Quantifizie- rung des THG-Einsparpotenzial der vorliegenden Maßnahme weder sinnvoll noch möglich erscheint. Allerdings können die folgenden allgemeinen Zahlen einen Hinweis auf das THG-Einsparpotenzial geben: 1 m 2 eines extensiven Gründachs / einer extensiven Fassadenbegrünung (bepflanzt mit niederwüchsigen Pflanzen wie Moosen, Gräsern und Kräuter) bindet jährlich bis zu 2,1 kg CO 2. 1 m 2 eines intensiven Gründachs / einer intensiven Fassadenbegrünung (bepflanzt mit Sträuchern und Bäumen) bindet jährlich bis zu 2,9 kg CO 2. (IASP, 2012) Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit Umsetzungskosten 500.000 € Personalbedarf 1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Finanzierungs- & Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen Beschlüsse des Magistrats MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEn t- scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung , Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ Koalitionsvertrag für die Legislaturperio- de 2021 bis 2026 Förderung der stadtweiten Dach- und Fassadenbegrünung (S. 14)
Beratungsverlauf (5)
Orte (2)
- Bessunger Straße 125
- Luisenplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0219
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.08.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00