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2022/0219

Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 15.08.2022

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2022/0219

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.08.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV  
Amt: Amt für 
Klimaschutz und 
Klimaanpassung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0219 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 561010 
Kostenstelle:  069-000-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-42 Sachkonto: 6779000 
 
Betreff: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 15.08.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der vorliegende Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (KSP) wird 
beschlossen. 
2. Der Maßnahmenkatalog der zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen wird zur Kenntnis 
genommen und die Umsetzung grundsätzlich beauftragt. Analog zur Umsetzung des 
Sofortprogramms Klimaschutz folgen je nach Maßnahme weitere Beschlussvorschläge unter 
Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen der federführenden Ämter, 
Verwaltungsstellen oder Eigenbetriebe. 
3. Das Klimaschutzkonzept (KSK) des beauftragten Büros wird als Grundlagenpapier zur 
Erstellung des Klimaschutzplans 2035 zur Kenntnis genommen.  
4. Die Erstellung einer illustrierten Kurzfassung des Klimaschutzplans 2035 für die Bürgerschaft 
wird beauftragt.

- 2 - 
Anlagen: Anlage 1 - Klimaschutzplan 2035  
Anlage 2 - Maßnahmenkatalog mit Steckbriefen 
Anlage 3 – Klimaschutzkonzept  
Wegen des Umfangs sind die Anlagen nur über das PARLIS einzusehen! 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 15.08.2022 
 
Hintergrund und Zielsetzung:  
Mit Beschluss des Antrags SV -Nr. 2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in 
Not – Darmstadt handelt“ sowie mit Beschluss der Magistratsvorlage 2020/0200 
„Leistungsbeschreibung der Neuaufstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt“  wurde die Neuauf stellung eines Klimaschutzkonzepts 
beschlossen. 
Die Rahmenbedingungen und Zielsetzungen ergeben sich aus den o.g. Beschlusslagen, in 
welchen sich Magistrat und Stadtverordnetenversammlung klar zu den Zielen des Pariser 
Klimaschutzabkommens bekannt haben. K limaschutz und Klimaanpassung genießen gemäß 
der Beschlussfassung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt höchste Priorität. In den 
Bereichen, auf die der Magistrat direkten Einfluss und Handlungsoptionen hat, sind die CO 2-
Emissionen gemäß Antrag SV -Nr. 2019/0043 bis zum Jahr 2035 auf Netto -Null zu senken. 
Im Rahmen der Erarbeitung des hier vorliegenden Klimaschutzplans wurde dies im Sinne der 
Beschlüsse von Paris auf alle Treibhausgase (THG), u.a. Methan, Lachgas, CO 2, ausgeweitet.  
Die Treibhausgasneutr alität ist somit das erklärte Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Dies bedeutet die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen nicht vermeidbaren 
Treibhausgasemissionen und der Aufnahme dieser aus der Atmosphäre in natürlichen 
Senken bzw. Ökosystemen. Be stenfalls finden diese Ausgleiche vor Ort statt und müssen 
nicht in andere Räume verlagert werden. Handlungspriorität hat grundsätzlich immer die 
umfassende Reduktion der emittierten Treibhausgase. Ein Ausgleich über Kompensation soll 
nur als letzte Option  vorgesehen werden. Der Magistrat und die kommunale Verwaltung 
übernehmen mit der ambitionierten Zielsetzung der THG -Neutralität bis 2035 hierbei eine 
Vorbildfunktion und werden die kommunalrechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten 
ausschöpfen, um di e Weichen für eine Treibhausgasneutralität der Gesamtstadt zu stellen 
und die gesamte Stadtgesellschaft für diesen Transformationsprozess zu aktivieren.  
Um die Klimaerwärmung gemäß des Pariser Abkommens auf möglichst 1,5 °C, mindestens 
jedoch die Erderwärm ung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, ist Klimaschutz als eine 
gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Die Stadtgesellschaft in ihrer Gesamtheit, 
sprich Zivilgesellschaft, Unternehmen, Industrie, Wohngebäudeeigentümer*innen und 
zahlreiche weitere  Gruppen sind betroffen. Aus diesem Grund wurde das 
Klimaschutzkonzept, aus welchem der vorliegende Klimaschutzplan 2035 entwickelt wurde 
und die zugehörigen Maßnahmen mit einer breiten und intensiven Beteiligung des 
Klimaschutzbeirats erarbeitet und im Pr ozess fortlaufend optimiert.  
 
Klimaschutzplan:  
Im Klimaschutzplan 2035 werden Aktivitäten gebündelt, relevante Zusammenhänge und 
aufeinander aufbauende Prozesse aufgezeigt und in für die Öffentlichkeit nachvollziehbare 
und anschaulich illustrierte Transfor mationspfade mit hinterlegten Maßnahmen überführt. 
Grundgedanke dieses Klimaschutzplans ist es weiterhin, kommunales Handeln mit den 
Aktivitäten und Interessen aller anderen Akteur*innen in der Stadt zu verbinden, da für die 
Erreichung der ambitionierten u nd gleichzeitig zwingend notwendigen Klimaschutzziele ein 
gemeinsames Handeln erforderlich ist.  
Innerhalb des Klimaschutzplans wird zwischen „Handlungsfeldern im direkten 
Einflussbereich des Magistrats“ und „Handlungsfeldern im indirekten Einflussbereich d es 
Magistrats“ unterschieden. Gemeinsam bilden diese Handlungsfelder die Gesamtstadt ab.

- 4 - 
Der Klimawende – bzw. „den vier Wenden“ bestehend aus der Energiewende, der 
Wärmewende, der Verkehrswende  und der Konsumwende – kommen hierbei tragende Rollen 
zu. Entsprechend wird diesen notwendigen Transformationsfeldern besonderer Raum 
eingeräumt, um über notwendigen Veränderungen zu informieren, die Stadtgesellschaft 
mitzunehmen und städtische Maßnahmen und Handlungsoptionen vorzustellen.  
Auf Grundlage des , durch den Auftragnehmer erstellten Klimaschutzkonzepts wurde 
entschieden, den zur Beschlussfassung vorgelegten Klimaschutzplan durch das Amt für 
Klimaschutz und Klimaanpassung textlich und inhaltlich  weiterzuentwickeln sowie 
Illustrationen der Transformationspfad e  – unter Berücksichtigung der sozial -ökologischen 
Transformation  – hinzuzufügen. 
 
Maßnahmenkatalog:  
In den vorliegenden Maßnahmenkatalog sind neben neu entwickelten Maßnahmen mehrere 
relevante Beschlüsse der vergangenen Jahre eingeflossen, wie beispielsw eise das 
Sofortprogramm Klimaschutz, die Beschlussfassung zum KlimaEntscheid, zahlreiche 
Maßnahmen im Bereich der Stärkung des Umweltverbundes oder das Klimaticket. Diese 
bereits beschlossenen Maßnahmen finden sich – ergänzt durch weiterführende neu 
entwickele Maßnahmen – im vorliegenden Klimaschutzplan bzw. in den jeweils benannten 
Maßnahmensteckbriefen wieder.  
Darüber hinaus werden über den – in den nächsten Jahren sukzessiven zu 
implementierenden – Klimavorbehalt  die Auswirkungen zukünftiger städtischer  
Entscheidungen bzw. die Klimarelevanz in Bezug auf das Stadtklima wie auch die THG -Bilanz 
berücksichtigt und stets die „klimaoptimale Lösung“ umgesetzt.  
Wo möglich und zielführend wurden bei der Maßnahmenentwicklung Abschätzungen der 
THG-Minderungspotent iale und ausdifferenzierte Zwischenziele formuliert. Die Grenzen 
kommunalen Handelns sind dabei jedoch stets zu berücksichtigen. Denn bei allen 
Anstrengungen, die der Magistrat, die Verwaltung, Eigenbetriebe und die Akteur*innen der 
Gesamtstadt unternehmen , ist klar: Es braucht zusätzlich die Unterstützung von Land, Bund 
und der Europäischen Union – und zwar sowohl in finanzieller als auch in politischer Hinsicht 
bspw. in Form von Rahmenbedingungen, Gesetzgebung und Fördermitteln.  
 
Beteiligungsprozess:  
Um den Prozess der Neuaufstellung eines Klimaschutzkonzeptes konstruktiv, fachlich und 
partizipativ zu begleiten wurde der städtische Klimaschutzbeirat (KSB) Anfang 2020 neu 
aufgestellt und deutlich erweitert. Dieses, den Magistrat beratende Gremium, besteht a us 
Vertreter*innen von rund 60 Institutionen aus Politik, Stadtwirtschaft, Verwaltung, 
Forschung, Verbänden/Vereinen und Wirtschaft, darunter viele Akteur*innen von 
Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie der Initiative KlimaEntscheid, Klimanotstand und 
Scientists for Future.  
Da Klimaschutz in direktem Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit steht, waren auch 
Vertreter*innen der Wohlfahrtspflege am Erstellungsprozess beteiligt. Im Sinne der vom 
Magistrat angestrebten sozial -ökologischen Transformation Darm stadts fanden soziale 
Aspekte im Prozess der Neuaufstellung aber auch während der Umsetzung stetig 
Berücksichtigung.  
Die Beteiligung des Klimaschutzbeirats fand in Plenumssitzungen, Workshops und speziellen 
Arbeitsgruppen zu den Themenfeldern Wirtschaft, Stadtentwicklung, Energie, Mobilität, 
Bildung/Öffentlichkeitsarbeit, treibhausgasneutrale Verwaltung und Digitalisieru ng statt. 
Aufbauend auf der Potentialanalyse und THG -Bilanz wurden ca. 50 Maßnahmen in

- 5 - 
den Sektoren Verwaltung, Wirtschaft, Haushalte und Verkehr entwickelt.  Insgesamt wurden 
während des Erstellungsprozesses in ca. 25 Sitzungen – sowie in einer abschließenden 
Beteiligung des Beirats an allen genannten Dokumenten – zahlreiche zielführende, 
konstruktive Anregungen, Hinweise und Anmerkungen des Beirats oder einzelner 
Arbeitsgruppen integriert.  
Aus der Verwaltung wurden ebenfalls zahlreiche relevante (Fach -)Ämter, Verwaltungsstellen 
und Eigenbetriebe einbezogen. Neben den Eigenbetrieben EAD, DSE und IDA waren unter 
anderen das Stadtplanungsamt, das Grünflächenamt, das Umweltamt, d as Amt für 
Wirtschaft und Stadtentwicklung und das Mobilitätsamt in die Maßnahmenentwicklung im 
Erstellungsprozess involviert. Die Expertise zahlreicher Stadtwirtschaftsunternehmen wie 
bspw. ENTEGA AG, Bauverein AG, HEAG Holding, HEAG mobilo wurde einbezog en.  
 
Darmstadt erhält mit dem Klimaschutzplan 2035 einen tiefgreifenden, 
maßnahmenbasierten aber dennoch den überregionalen Entwicklungen anpassbaren 
Klimaschutzplan, um die notwendigen Transformationen konzeptionell, vorbildhaft und 
nachhaltig zu gestalt en. Gleichzeitig sollen die Einwohner*innen, Unternehmen, Vereine 
und Verbände motiviert und befähigt werden, selbst tätig zu werden indem 
Notwendigkeiten und mögliche Maßnahmen dargestellt und im Rahmen der Vorbildfunktion 
der Kommune „vorgelebt“ werden. Denn nur durch die Zusammenarbeit der gesamten 
Stadtgesellschaft können die gemeinsamen Ziele erreicht werden. 
 
 
 
 
Dezernat I     Dezernat II   
 
 
 
Jochen Partsch     Barbara Akdeniz  
Oberbürgermeister     Bürgermeisterin  
 
 
 
Dezernat III     Dezernat IV 
 
 
 
Michael Kolmer    André Schellenberg  
Stadtrat     Stadtkämmerer

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249 Zeichen

Punkt 7: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0219) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
Gegenstimmen: AfD 
Stimmenthaltung: SPD, Die Linke. und FDP

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196179 Zeichen

Klimaschutzplan 2035
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Anlage 1

2  
Inhaltsverzeichnis 
1. EINLEITUNG..................................................................................................................................... 3 
1.1. DEFINITION DER ZIELSETZUNG ......................................................................................................... 5 
1.1.1. DIE „SCHWACHE BASIS“ – CO2-NEUTRALITÄT ................................................................................. 5 
1.1.2. DIE AUF KOMMUNALER EBENE NICHT ZIELFÜHRENDE „SPITZE“: KLIMA-NEUTRALITÄT ............................... 5 
1.1.3. DIE AMBITIONIERTE, ZIELFÜHRENDE UND EVALUIERBARE ZIELSETZUNG: THG-NEUTRALITÄT ...................... 6 
1.2. STRUKTURELLE RAHMENDATEN ........................................................................................................ 7 
1.3. NEUAUFSTELLUNG DES KLIMASCHUTZKONZEPTS UND DES KLIMASCHUTZPLANS 2035 ................................. 7 
1.4. BETEILIGTE AN DER ERSTELLUNG DES KLIMASCHUTZKONZEPTS ............................................................... 9 
2. DEFINITION DER HANDLUNGSBEREICHE UND DIE BISKO-SYSTEMATIK .................................... 10 
2.1. HANDLUNGSFELDER IM DIREKTEN EINFLUSSBEREICH DES MAGISTRATS ................................................... 10 
2.2. HANDLUNGSFELDER IM INDIREKTEN EINFLUSSBEREICH DES MAGISTRATS UND GESAMTSTADT ...................... 10 
2.3. BILANZIERUNGSSTANDARD BISKO .................................................................................................. 11 
2.4. ABGRENZUNG ZUM AUFGABENBEREICH KLIMAANPASSUNG ................................................................... 13 
3. ISTZUSTAND: ANALYSE DES GESAMTENERGIEBEDARFS UND DER THG-EMISSIONEN FÜR DIE 
GESAMTSTADT ...................................................................................................................................... 14 
3.1. ENDENERGIEBEDARF .................................................................................................................... 14 
3.2. EINGESETZTE ENERGIETRÄGER ....................................................................................................... 15 
3.3. TREIBHAUSGASEMISSIONEN ........................................................................................................... 16 
3.4. REGENERATIVE ENERGIEN ............................................................................................................. 18 
4. NOTWENDIGKEITEN, POTENZIALE UND ZIELSETZUNGEN FÜR DIE GESAMTSTADT .................. 19 
4.1. DIE VIER WENDEN: ENERGIE, WÄRME, VERKEHR UND KONSUM ............................................................. 19 
4.1.1. Energiewende .................................................................................................................. 20 
4.1.2. Wärmewende ................................................................................................................... 21 
4.1.3. Verkehrswende ................................................................................................................. 23 
4.1.4. Konsumwende.................................................................................................................. 24 
4.2. HANDLUNGSFELDER IM DIREKTEN EINFLUSSBEREICH – ALS TEIL DER GESAMTSTADT .................................. 27 
4.2.1. Kommunale Gebäude und Liegenschaften .......................................................................... 28 
4.2.2. Kommunaler Fuhrpark ....................................................................................................... 34 
4.2.3. Beschaffungswesen .......................................................................................................... 36 
4.2.4. Stadtplanung/Stadtentwicklung......................................................................................... 38 
4.2.5. Weitere Handlungsfelder im direkten Einflussbereich des Magistrats ..................................... 39 
4.3. HANDLUNGSFELDER IM INDIREKTEN EINFLUSSBEREICH – GESAMTSTADT ................................................. 42 
4.3.1. Private Haushalte und Wohnen .......................................................................................... 42 
4.3.2. Wirtschaft ........................................................................................................................ 46 
4.3.3. Wissenschaft .................................................................................................................... 50 
4.3.4. Verkehr ............................................................................................................................ 51 
4.3.5. Erneuerbare Energien ....................................................................................................... 56 
4.3.6. Klimafreundliche Wärmeversorgung ................................................................................... 59 
5. ENTWICKLUNG DER ENDENERGIEEINSPARUNG UND REDUKTION DER TREIBHAUSGASE IN DER 
GESAMTSTADT BIS 2035 ...................................................................................................................... 63 
5.1. TREIBHAUSGASEMISSION .............................................................................................................. 63 
5.2. BRENNSTOFFBEDARF ................................................................................................................... 64 
5.3. KRAFTSTOFFBEDARF .................................................................................................................... 65 
5.4. STROMBEDARF UND ERNEUERBARE ENERGIEN ................................................................................... 65 
5.5. ENDENERGIEBEDARF .................................................................................................................... 66 
5.6. ENDSZENARIO / ENTWICKLUNG THG-EMISSIONEN ............................................................................. 66 
LITERATURVERZEICHNIS ...................................................................................................................... 67 
RELEVANTE MAGISTRATSVORLAGEN ................................................................................................... 68 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS ................................................................................................................... 69 
ANHANG: DATENTABELLEN .................................................................................................................. 70 
ANHANG: ANLAGE 1 MAßNAHMENKATALOG MIT STECKBRIEFEN ...................................................... 72

3  
1. Einleitung 
Mit dem Antrag Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt (Antrag 
SV 2019/0043) hat die Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2019 die Neuauf-
stellung eines Klimaschutzkonzepts beschlossen und sich klar zu den Zielen des Pariser Kli-
maschutzabkommens bekannt. Klimaschutz und Klimaanpassung haben gemäß dieser Be-
schlussfassung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt höchste Priorität. 
Mit dem Beschluss ging die Zielsetzung einher, in den Bereichen, auf die der Magistrat direk-
ten Einfluss und Handlungsoptionen hat, die CO2-Emissionen bis 2035 auf Netto-Null zu sen-
ken. Im Rahmen der Erarbeitung des hier vorliegenden Klimaschutzplans wurde dies im Sinne 
der Beschlüsse von Paris auf alle treibhauswirksamen Gase (Treibhausgase; THG) ausgeweitet 
– die Treibhausgasneutralität ist somit das Ziel der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Dabei sind 
unter Treibhausgasen sämtliche Treibhausgase (Methan, Lachgas etc.) zu verstehen und nicht 
allein Kohlendioxid (CO2). Um die Wirkung der verschiedenen Treibhausgase vergleichbar zu 
machen und die Gesamtemissionen abbilden zu können, werden sie in CO2-Äquivalente umge-
rechnet und zusammengefasst. Die Abkürzung lautet CO2e. 
Zur Erreichung der existenziellen Ziele des Klimaabkommens von Paris muss der weltweite 
Treibhausgasausstoß bis 2050 drastisch gesenkt werden. Nur so kann die Erderwärmung 
gemäß den ⁠UN⁠-Beschlüssen auf deutlich unter 2 Grad Celsius eingedämmt werden. Für den 
Treibhausgasausstoß in Deutschland bedeutet dies eine Minderung in Höhe von rund 95 % im 
Vergleich zum Basisjahr 1990. Um diese notwendige gesamtgesellschaftliche Minderung der 
THG-Emissionen auf jede*n Einzelne*n herunterzubrechen und somit greifbarer zu machen, 
kann – als grober Richtwert – die Zielgröße von weniger als einer Tonne pro Einwohner*in (EW) 
und Jahr (a) herangezogen werden (Umweltbundesamt, 2021). Dieser Wert errechnet sich auf 
Basis der oben genannten notwendigen Einsparung von THG-Emissionen in Deutschland in 
Höhe von 95 %. Die restlichen 5 % entsprechen, verteilt auf die Einwohner*innen, ca. 1 t 
CO2e/(EW a).  
Abbildung 1: Durchschnittlicher CO2e-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland (Umweltbundesamt, 2021)

4  
Diese Zielgröße ist als Orientierungswert in grober Näherung zu verstehen. Die tatsächlich als 
treibhausgasneutral abbildbaren Restemissionen hängen von zahlreichen Faktoren ab, nicht 
zuletzt von den gewählten Bilanzgrenzen und der Leistungsfähigkeit der globalen Ökosysteme 
in der Aufnahme und Bindung von CO2. Dies verdeutlicht die dringende Notwendigkeit, heute 
Schritte zur unmittelbaren Absenkung der Treibhausgasemissionen einzuleiten bzw. umzuset-
zen. Jede weitere Erderwärmung führt zu einer höheren Wahrscheinlichkeit der Erreichung 
sogenannter „Kipppunkte“, an welchen Teile von Ökosystemen oder sogar ganze Ökosysteme 
(Korallenriffe, Regenwälder, Böden etc.) weniger leistungsfähig sind oder sogar zusammenbre-
chen. Dadurch entwickeln sie sich von CO2e-Senken zu CO2e-Quellen, was zur Folge hat, dass 
für den Menschen existenzielle Ökosystemleistungen wie Trinkwasser, Nahrung, Sauerstoff und 
Rohstoffe wegbrechen. 
Magistrat und Verwaltung übernehmen eine Vorbildfunktion und gehen überall dort sichtbar 
voran, wo sie Handlungsoptionen haben. Um die Klimaerwärmung gemäß dem Pariser Ab-
kommen auf möglichst 1,5 °C, mindestens aber auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen, ist 
jedoch die Stadtgesellschaft als Ganzes gefordert. Der Magistrat wird alle ihm kommunalrecht-
lich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen, um die Weichen für eine Treibhaus-
gasneutralität der Gesamtstadt zu stellen und die Stadtgesellschaft für diesen Transformati-
onsprozess zu aktivieren. 
Ambitionierter Klimaschutz ist weiterhin eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe – zum direkten 
Einflussbereich des Magistrats gehören die kommunalen Liegenschaften, die städtischen 
Eigenbetriebe und städtischen Gesellschaften (GmbH), der kommunale Fuhrpark, das Beschaf-
fungswesen und die städtische IT-Infrastruktur. Alle weiteren Bereiche und Sektoren (z. B. 
individuelles Mobilitätsverhalten, Sanierungsraten etc.) obliegen nicht dem unmittelbaren 
Einfluss des Magistrats, sondern sind als indirekter Einflussbereich zu verstehen. Der Magistrat 
hat hier keinen direkten Zugriff.  
In diesen Bereichen kann der Magistrat nur durch begleitende, öffentlichkeitswirksame, för-
dernde, beratende Maßnahmen und rechtlich gesicherte Vorgaben in Bebauungsplänen tätig 
werden und den Weg für ein klimaneutrales Konsumverhalten und klimafreundliche Lebensstile 
ebnen. Auftrag von Politik ist und wird es sein, die entsprechenden Hebel umzulegen und die 
passenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Ob diese Rahmenbedingungen angenommen und 
ausgefüllt werden, obliegt nicht der Entscheidungsb efugnis des Magistrats. Dennoch werden (u. 
a. durch die o. g. Maßnahmen) bestmögliche Anstrengungen unternommen, um auch in diesen 
Bereichen eine Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen. Was der Magistrat auf kommunaler 
Ebene leisten kann, wird in diesem Klimaschutzplan dezidiert dargestellt. Er übernimmt hier 
eine Vorbildfunktion und setzt Anreize und Leitplanken.  
Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe, die alle kommunalen Handlungsfelder betrifft. 
Deshalb ist der neue Klimaschutzplan ein übergeordnetes Werk, das auch im synergistischen 
Zusammenhang mit anderen städtischen Konzepten und Strategien zu verstehen ist. So stehen 
die Ziele unter anderem in direktem Bezug zum Masterplan DA 2030+, der über zwei Jahre 
hinweg mit breiter Bürgerbeteiligung aufgelegt wurde und als Strategiepapier für die künftige 
städtebauliche Entwicklung dient. Das Gleiche gilt für den Abschlussbericht des Runden Tisches 
Wald.  Das in diesem Zuge beschlossene Leitbild stellt den nachhaltigen Erhalt und Schutz des 
Stadtwaldes auch und gerade vor dem Hintergrund der Klimakrise in den Mittelpunkt.

5  
1.1. Definition der Zielsetzung 
Hoch relevant bei Klimaschutzkonzepten – ganz gleich ob auf kommunaler Ebene, bei Unter-
nehmen, auf Landes- oder Bundesebene – ist eine klare und wissenschaftlich fundierte Definiti-
on der Zielsetzung. Hier muss zwischen den Begriffen der Klimaneutralität, Treibhausgasneut-
ralität und CO2-Neutralität genau unterschieden werden. Dies ist vor allen Dingen deshalb 
relevant, da nur so auch eine Überprüfbarkeit der Zielerreichung bzw. des Fortschritts möglich 
wird. In Abbildung 2 werden die verschiedenen Stufen oder Ebenen der „Neutralität“ in Pyra-
midenform dargestellt und im Folgenden erläutert. 
Abbildung 2: Die verschiedenen Stufen der Neutralität (Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), 2020) 
1.1.1. Die „schwache Basis“ – CO2-Neutralität 
Die unterste Ebene der Neutralität – und damit auch am leichtesten erreichbar – ist die auf 
verschiedenen Ebenen der öffentlichen Hand (Kommunen, Verwaltungen, Universitäten) aber 
vor allem in der Privatwirtschaft häufig verwendete Zielstellung der CO2-Neutralität. Diese 
Zielstellung ist keinesfalls ausreichend zur Erreichung der Klimaschutzziele von Paris und 
würde somit der Zielsetzung des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung nicht 
genügen. 
1.1.2. Die auf kommunaler Ebene nicht zielführende „Spitze“: Klima-Neutralität 
Die „Spitze“ der Pyramide und somit die höchste Ebene der Neutralität ist die in einigen 
anderen Konzepten auf kommunaler – bis hin zur Bundesebene angestrebte Klimaneutralität. 
Diese Form der Neutralität wird aus verschiedenen Gründen im vorliegenden Klimaschutzplan 
nicht angestrebt. Denn die Klimaneutralität schließt neben der Netto-Null-Emission von Treib-
hausgasen (Treibhausgasneutralität) auch sämtliche anderen anthropogenen Einflüsse ein. 
Hierzu gehören beispielsweise nicht vermeidbare Veränderungen der Albedowerte der Erdober-
fläche (Erwärmung durch solare Einstrahlung) durch bspw. Flächenversiegelungen bzw. Befes-
tigungen, Gebäude und Infrastruktur, Wolkenbildung aber auch Kondensstreifenbildung durch 
Flugverkehr und zahlreiche weitere Effekte. Am Beispiel der Kondensstreifenbildung – die 
eindeutig Einfluss auf die Erderwärmung nimmt (Lee, 2021) – und im Luftraum über Darm-
stadt in die Wirkungen der Stadtgesellschaft auf das Weltklima angerechnet werden würde, 
aber eindeutig weder evaluierbar noch durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt oder ihre 
Einwohner*innen beeinflussbar ist, wird deutlich, dass Klimaneutralität im strengsten Sinne 
keine zielführende Zielsetzung für ein kommunales Klimaschutzkonzept bzw. einen Klima-
schutzplan sein kann.

6  
1.1.3. Die ambitionierte, zielführende und evaluierbare Zielsetzung: THG-Neutralität 
Unter Treibhausgasneutralität (THG) wird laut dem Übereinkommen von Paris „ein Gleichge-
wicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau“ verstanden. Gleichgewicht oder 
auch Netto-Null-Emissionen bedeuten dabei nicht, dass keine Treibhausgasemissionen mehr 
emittiert werden, sondern dass sämtliche Emissionen, die unumgänglich und nicht zu vermei-
den sind, ausgeglichen oder kompensiert werden. Dies impliziert, dass der Handlungsschwer-
punkt vor allem auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen zu richten ist, um die auszu-
gleichende Menge möglichst gering und damit überhaupt kompensierbar zu halten. Dabei sind 
unter Treibhausgasen sämtliche Gase mit Treibhausgaspotenzial (Methan, Lachgas etc.) zu 
verstehen – und nicht allein Kohlendioxid (CO2). Um die Wirkung der verschiedenen Treibhaus-
gase vergleichbar zu machen und die Gesamtemissionen unter Berücksichtigung der Treib-
hausgaspotenziale abbilden zu können, werden sie in CO2-Äquivalente (CO2e) umgerechnet und 
zusammengefasst.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt strebt die diesem Klimaschutzplan zugrunde liegende 
Zielsetzung der sogenannten Treibhausgasneutralität plus an. Dies bedeutet die Herstellung 
eines Gleichgewichts zwischen nicht vermeidbaren Treibhausgasemissionen und der Aufnahme 
dieser aus der Atmosphäre in natürlichen Senken. Bestenfalls finden diese Ausgleiche im 
örtlichen Handlungsbereich statt und werden nicht in andere Räume verlagert. Das heißt, dass 
Treibhausgasemissionen und (örtliche) Bindungsleistungen sich gegenseitig ausgleichen.  
Die Schwerpunkte stellen sich dabei wie folgt dar: 
 Handlungspriorität hat die umfassende Reduktion der emittierten Treibhausgase. 
Der Ausgleich über Kompensation wird nur als letzte Option gesehen. 
 Gleichzeitig gilt es, natürliche CO
2-Senken sowie Ökosysteme zu reaktivieren und zu 
stabilisieren. Maßnahmen sind hier beispielsweise der Erhalt und Schutz von Waldflä-
chen, der Humusaufbau auf landwirtschaftlichen Flächen sowie weitere Maßnahmen, 
die die langfristige Bindung von CO2 ermöglichen. 
 Bei zukünftigen städtischen Entscheidungen werden die Auswirkungen bzw. wird die 
Klimarelevanz in Bezug auf das Stadtklima sowie auf die THG-Bilanz berücksichtigt. Es 
wird stets die „klimaoptimale Lösung“ umgesetzt (Klimavorbehalt, s. Kapitel 1.3)  
 Die Zielerreichung der THG-Neutralität wird nach der einheitlichen „Bilanzierungs-
Systematik Kommunal“ (BISKO) des ifeu (Heidelberg) bilanziert & evaluiert (Kapitel 0). 
Innerhalb dieser Definition ist es möglich, auf lokaler Ebene die Treibhausgasneutralität anzu-
streben und gleichzeitig eine Feinsteuerung von klimabeeinflussenden nicht-
emissionsbedingten Faktoren im direkten Einflussbereich des Magistrats zu ermöglichen.  
Hierbei ist zu betonen, dass die Reduktion der negativen menschlichen Einflüsse auf das 
Weltklima und somit der Ausgleich dieser Einflüsse als übergeordnete Zielstellung fungiert, um 
die Ziele des Übereinkommens von Paris zu erreichen bzw. um die für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt möglichen Beiträge zum Gelingen des globalen Klimaschutzes zu leisten. 
Die Grenzen kommunalen Handelns sind dabei jedoch stets zu berücksichtigen. Denn bei 
allen Anstrengungen, die der Magistrat, die Verwaltung und die Akteur*innen der Gesamtstadt 
unternehmen, ist ganz klar: Es braucht zusätzlich die Unterstützung von Land, Bund und der 
Europäischen Union (EU) – und zwar sowohl in finanzieller als auch in politischer Hinsicht 
bspw. in Form von Rahmenbedingungen, Gesetzgebung oder Fördermitteln. Der Magistrat 
wirkt deshalb im Rahmen seiner Einflussmöglichkeiten auch in Zukunft auf übergeordnete 
Politik- und Planungsebenen ein und trägt Hemmnisse und Herausforderungen der kommuna-
len Klimaschutzarbeit vor, um Handlungsspielräume für einen effektiveren kommunalen Klima-
schutz zu ermöglichen.

7  
1.2. Strukturelle Rahmendaten 
Darmstadt hat rund 163.000 Einwohner*innen. Die Zahl der Tagbevölkerung liegt mit gut 
200.000 Menschen allerdings wesentlich höher, denn als südliches Oberzentrum der Metropol-
Region Rhein-Main kommen täglich Tausende Menschen zum Arbeiten, Lernen und Studieren 
in die Stadt. Ein- und Auspendel- sowie Binnenbeweg ungen verursachen starke Verkehrsströme.  
Bis auf den Norden, wo Darmstadt auch an den Landkreis Offenbach grenzt, wird die Stadt 
vom Landkreis Darmstadt-Dieburg umschlossen. Knapp 96.000 Menschen wohnen in den 
Innenstadtbezirken, der sogenannten Kernstadt. Mit den Eingemeindungen von Arheilgen und 
Eberstadt (1937), Kranichstein in den 1960er-Jahren und mit Wixhausen (1977) dehnte sich 
das Stadtgebiet räumlich aus. Seit den 2000er-Jahren weist die Stadt, die seit 1997 den Titel 
Wissenschaftsstadt trägt, ein konstantes Bevölkerungswachstum auf und hat in diesem Zeit-
raum einen Anstieg von rund 25.000 Einwohner*innen zu verzeichnen. Darmstadt zählt damit 
zu den am stärksten wachsenden Städten in Deutschland und kann mit einem Durchschnittsal-
ter von 40,8 Jahren (2019) als „junge Stadt“ verstanden werden. 
Klimatisch gehört sie zur oberrheinischen Tiefebene, einer der wärmsten und niederschlag-
ärmsten Regionen Deutschlands mit für mitteleuropäische Verhältnisse sehr milden Wintern 
und warmen bis heißen Sommern. Die Vulnerabilität gegenüber Hitze und Trockenheit im 
Zuge der Klimakrise ist somit besonders hoch und bereits heute deutlich sicht- und spürbar. 
1.3. Neuaufstellung des Klimaschutzkonzepts und des Klimaschutzplans 2035 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hatte bereits 2013 entschieden, Maßnahmen 
gegen den menschengemachten Klimawandel zu ergreifen. Wie die Evaluation des damals 
aufgestellten integrierten Klimaschutzkonzepts (Magistratsvorlage 2020/0197) zeigt, wurden 
die gesetzten Ziele erreicht. Das Übereinkommen von Paris und die sich dramatisch verschär-
fende Klimakrise machen allerdings eine Anpassung bzw. Fortschreibung eines solchen Kon-
zepts – und auch eine Beschleunigung in der Umsetzung neuer Maßnahmen – notwendig. 
Um diesen Prozess konstruktiv, fachlich und partizipativ zu begleiten, wurde der städtische 
Klimaschutzbeirat (KSB) Anfang 2020 neu aufgestellt und deutlich erweitert. Dem Gremium 
gehören heute Vertreter*innen von rund 60 Institutionen aus Politik, Stadtwirtschaft, Verwal-
tung, Forschung, Verbänden/Vereinen und Wirtschaft an, darunter viele Akteur*innen von 
Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie der Initiative KlimaEntscheid, Klimanotstand und 
Scientists for Future. Ihre Aufgabe war und ist es, an der Aufstellung des Klimaschutzkonzepts 
von Beginn an – bereits bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses – mitzuwirken, den 
Magistrat als beratendes Gremium bei der Umsetzung zu unterstützen und dabei eventuelle 
Nachsteuerungsbedarfe zu identifizieren.  
Da Klimaschutz in direktem Zusammenhang mit sozialer Gerechtigkeit steht, waren auch 
Vertreter*innen der Wohlfahrtspflege am Erstellungsprozess beteiligt. Im Sinne der vom Ma-
gistrat angestrebten sozial-ökologischen Transformation Darmstadts finden soziale Aspekte im 
laufenden Prozess stetig Berücksichtigung. 
Um die Zeit der Neuaufstellung nicht untätig verstreichen zu lassen, startete der Magistrat im 
Sommer 2020 nach Beschlussfassung ein umfangreiches Sofortprogramm Klimaschutz 
(Magistratsvorlage 2020/0194). Es enthält priorisierte Maßnahmen, um bereits während des 
Erstellungsprozesses des neuen Klimaschutzkonzepts bzw. des vorliegenden Klimaschutzplans 
relevante Maßnahmen umzusetzen und so mit großer Effektivität zur THG-Minderung beizutra-
gen. Dazu gehören unter anderem ein Sanierungsfahrplan für die städtischen Liegenschaften 
mit dem Ziel des Energieträgerwechsels, energetische Mindeststandards für städtische Neu-
bauten, die Förderung privater Photovoltaik-Anlagen, Solarenergienutzung auf städtischen 
Gebäuden, Solarinstallationspflicht in neuaufgestellten Bebauungsplänen, eine deutliche

8  
Erweiterung der Beratungsleistungen für Bürger*innen (Modernisierungskonvoi, Energiebera-
tung u. a.), Verkehrsversuche und Öffentlichkeitskampagnen zur Verkehrswende, emissions-
freier Öffentlicher Personennahverkehr (Elektromobilität) und vieles mehr.  
Diese Maßnahmen finden sich, ergänzt durch weiterführende neu entwickele Maßnahmen, im 
vorliegenden Klimaschutzplan bzw. in den jeweils benannten Steckbriefen des Maßnahmen-
katalogs wieder. Darüber hinaus wurden in den vergangenen Jahren bereits weitere Meilenstei-
ne für eine klimafreundliche Stadtentwicklung in den verschiedenen Sektoren sowie innerhalb 
des direkten Einflussbereiches des Magistrats und für die Gesamtstadt auf den Weg gebracht: 
 Wenngleich das Bürgerbegehren KlimaEntscheid im Jahr 2020 wegen schwerwiegender 
Mängel beim Kostendeckungsvorschlag formell unzulässig war und ein Bürgerentscheid 
daher nicht durchgeführt werden konnte, haben Magistrat und Verwaltung dezidiert je-
de Teilforderung hinsichtlich der formalen Umsetzbarkeit geprüft und in der entspre-
chenden Magistratsvorlage die überwiegende Mehrheit der Forderungen übernommen 
(Magistratsvorlage 2020/0235). 
 Der Magistrat bekannte sich wiederholt und deutlich zur notwendigen Verkehrswende 
(Masterplan DA 2030+ und Green City Plan). Er hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil 
des Umweltverbunds auf 75 % am städtischen Gesamtve rkehr (Modal Split) zu erhöhen. 
Neben verschiedenen anderen Maßnahmen, etwa im Bereich der Digitalisierung, soll 
der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) als zentrale Säule der Mobilität weiter ver-
bessert und ausgebaut werden. Wichtige Beschlüsse diesbezüglich wurden bereits ge-
fasst und umgesetzt. Dazu gehören u. a. die Anpassung und Optimierung des Buslini-
ennetzes (Magistratsvorlage 2021/0306), das neue Straßenbahnkonzept mit einer Ka-
pazitätserhöhung um 30 % und die Inbetriebnahme der Lichtwiesenbahn, der gemein-
same Nahverkehrsplan mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg, der einen Ausbau des 
ÖPNV-Verkehrsangebots um 20 % vorsieht (Magistratsvorlage 2019/0207), die Einfüh-
rung des HeinerLiners (Magistratsvorlage 2020/0210) sowie des Klimatickets für Neu-
bürger*innen und für Bürger*innen, die dauerhaft auf ihren PKW verzichten 
(Magistratsvorlage 2021/0327). 
 Ein wichtiger Faktor im Umweltverbund ist das Fahrrad. Sein Anteil am Modal Split in 
Darmstadt soll bis zum Jahr 2030 auf 30 % erhöht werden. Aufbauend auf dem bereits 
bestehenden Sonderinvestitionsprogramm 4x4 Rad (Magistratsvorlage 2018/0179) 
wurde in Zusammenarbeit mit der Initiative RadEntscheid eine Radstrategie 
(Magistratsvorlage 2019/0157) erarbeitet. Aus dieser werden kontinuierlich Maßnah-
men umgesetzt. Zentrales Ziel ist es, ein durchgehendes, attraktives Radwegenetz ge-
mäß definierter Qualitätskriterien zu schaffen. Dazu gehören u. a. Protected Bike Lanes, 
die Umwidmung von KFZ-Spuren in Fahrradstreifen, Kreuzungen nach niederländi-
schem Vorbild und vieles mehr. 
 Die Einführung der Klimarelevanzprüfung für Magistratsvorlagen (Klimavorbe-
halt/Magistratsvorlage 2020/0252) bedeutet, dass städtische Vorhaben auf ihre Aus-
wirkungen auf das Stadtklima und/oder die THG-Bilanz (Globalklima) hin zu bewerten 
sind. Bei relevanten negativen Auswirkungen werden die Vorhaben im Prozess vor Be-
schlussfassung, wenn möglich, angepasst bzw. optimiert. Aufgrund der hohen Anzahl 
an Beschlussvorlagen pro Jahr wird zukünftig ein effizientes und wirksames zweitstufi-
ges Bewertungssystem zur Prüfung der Klimarelevanz implementiert. Es wurde in An-
lehnung an einen Verfahrensvorschlag des Deutschen Instituts für Urbanistik erarbeitet. 
Gleichzeitig wurde beschlossen, dass bei der Erstellung von Bebauungsplänen grund-
sätzlich eine Prüfung im Hinblick auf die damit einhergehenden positiven oder negati-
ven Auswirkungen auf das Stadtklima durch Mikro- bzw. Mesoklimaanalysen durchzu-
führen ist.

9  
 Die Aufgabenbereiche Planung, Bauen, Mobilität, Grünflächen und Umwelt wurden in 
einem Dezernat zusammengefasst und um die Zuständigkeit Klimaschutz explizit er-
weitert. Um die in jedem Bereich der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und der 
Stadtwirtschaft notwendigen Klimaschutzaktivitäten zu steuern, zu vernetzen und zu 
evaluieren sowie die Stadtgesellschaft einzubeziehen, wurde das Amt für Klimaschutz 
und Klimaanpassung als neues Querschnittsamt durch den Oberbürgermeister der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt geschaffen und mit per sonellen Ressourcen ausgestattet. 
Der Prozess der Klimawende in Darmstadt ist ersichtlicherweise bereits in vollem Gange. Der 
vorliegende anschauliche Klimaschutzplan, das extern beauftrage Klimaschutzkonzept sowie 
die Maßnahmensteckbriefe zeigen die notwendigen Aktivitäten auf, die zur weiteren Zielerrei-
chung umgesetzt werden sollen. Hierbei wurden auch gemeinsam mit dem Klimaschutzbeirat 
entwickelte Maßnahmen ausgestaltet und – wo möglich – hinsichtlich ihrer Wirksamkeit im 
Maßnahmenkatalog bewertet und priorisiert.  
In dem hier vorliegenden 
Klimaschutzplan 2035 werden die Aktivitäten gebündelt dargestellt, 
relevante Zusammenhänge und aufeinander aufbauende Prozesse aufgezeigt und in für die 
Öffentlichkeit nachvollziehbare und anschauliche Transformationspfade mit hinterlegten Maß-
nahmen überführt. 
Wesentlicher Grundgedanke dieses 
Klimaschutzplans ist es, kommunales Handeln mit den 
Aktivitäten und Interessen aller anderen Akteur*innen in der Stadt zu verbinden, da für die 
Erreichung der ambitionierten und gleichzeitig zwingend notwendigen Klimaschutzziele die 
Mitwirkung der gesamten Stadtgesellschaft erforderlich ist. Dabei werden bereits vorhande-
ne Einzelaktivitäten und Projekte gebündelt, um Multiplikator- und Synergieeffekte zu schaf-
fen. Wo möglich, leisten Magistrat und Verwaltung Unterstützung und stellen Weichen, um 
zielgerichtet auf die Treibhausgasneutralität bis 2035 in der Gesamtstadt hinzuarbeiten.  
Darmstadt erhält mit dem Klimaschutzplan 2035 einen tiefgreifenden, maßnahmenbasierten, 
aber dennoch den überregionalen Entwicklungen anpassbaren Klimaschutzplan, um die 
notwendigen Transformationen konzeptionell, vorbildhaft und nachhaltig zu gestalten. 
Gleichzeitig sollen die Einwohner*innen, Unternehmen, Vereine und Verbände motiviert und 
befähigt werden, selbst tätig zu werden, indem Notwendigkeiten und mögliche Maßnahmen 
dargestellt und im Rahmen der Vorbildfunktion der Kommune „vorgelebt“ werden. Denn nur 
durch die Zusammenarbeit der gesamten Stadtgesellschaft können die gemeinsamen Ziele 
erreicht werden. 
Als wichtiges Oberzentrum in Südhessen kann die Wissenschaftsstadt Darmstadt darüber 
hinaus zum Vorbild hinsichtlich der Zielsetzungen, Maßnahmenausarbeitung und Umsetzung 
werden. Durch eine Vernetzung mit dem Umland können weitere Potenziale gehoben werden. 
1.4. Beteiligte an der Erstellung des Klimaschutzkonzepts 
Der Prozess der Neuaufstellung des Klimaschutzkonzepts (KSK) wurde durch die energielenker 
projects GmbH begleitet. Durch das Fachbüro wurden die in diesem Klimaschutzplan darge-
stellten Szenarien und Potenzialabschätzungen als Teil des KSK erstellt. Das KSK diente somit 
als Grundlagenpapier zur Erstellung des hier vorliegenden integrierten Klimaschutzplans. Der 
Erarbeitungsprozess erfolgte partizipativ mit dem fachlich breit aufgestellten Klimaschutzbei-
rat (KSB) und in engem Austausch mit dem Magistrat, der Verwaltung und der Stadtwirtschaft. 
Der Klimaschutzbeirat arbeitete sowohl bereits an der Erstellung des Leistungsverzeichnisses 
für das Konzept als auch an der Erarbeitung der Inhalte intensiv mit.

10  
2. Definition der Handlungsbereiche und die BISKO-Systematik 
Innerhalb des Klimaschutzplans wird zwischen „Handlungsfeldern im direkten Einflussbereich 
des Magistrats“ und „Handlungsfeldern im indirekten Einflussbereich des Magistrats“ unter-
schieden. Beide Handlungsfelder zusammen bilden die Gesamtstadt.  
Anhand von sogenannten Transformationszielen und Transformationspfaden sowie den dazu-
gehörigen Illustrationen wird im Klimaschutzplan aufgezeigt, wie die angestrebte Treibhaus-
gasneutralität bis 2035 erreicht werden kann und welche Weichen dafür zu stellen sind.  
2.1. Handlungsfelder im direkten Einflussbereich des Magistrats 
Zum direkten Handlungsbereich zählen alle kommunalen Bereiche und Einrichtungen, auf die 
der Magistrat unmittelbar Einfluss nehmen kann. Das sind zum Beispiel sämtliche kommunale 
Liegenschaften (Verwaltungsgebäude, Schulen, Sportanlagen etc.), die städtischen Bäder, der 
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) und der Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW). Aber auch alle GmbHs der Stadtwirt-
schaft (wie DSE, DSG), da der Magistrat über die Gesellschafterversammlung gegenüber 
Geschäftsführer*innen von derartigen städtischen GmbHs direkt weisungsbefugt ist. Die HEAG 
mobilo als Nahverkehrsbetrieb ist in dieser Auflistung als Sonderfall zu benennen. Sie ist zwar 
eine GmbH und ein „Inhouse-Unternehmen“ der Stadt (durch die HEAG Holding AG), doch die 
Stadt hat nicht das alleinige gesellschaftsrechtliche Durchgriffsrecht, da sich ihr Anteil nur auf 
74 % beläuft; der übrige Anteil in Höhe von 26 % wird vom Landkreis Darmstadt-Dieburg 
gehalten. 
Aktiengesellschaften hingegen liegen aufgrund ihrer Rechtsform nicht im direkten Einflussbe-
reich des Magistrats. Dieser Umstand wurde durch das Rechtsamt der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt geprüft und festgestellt. Entsprechend können Aktiengesellschaften wie die HEAG 
Holding AG, die Bauverein AG und die ENTEGA AG sowie deren jeweilige Töchter nicht zum 
direkten Handlungsbereich des Magistrats gezählt werden.  
Gleichzeitig werden diese hoch relevanten Teile der Darmstädter Stadtwirtschaft demokratisch 
legitimiert und über die Stadtwirtschaftsstrategie, die durch die Stadtverordnetenversammlung 
beschlossen wird, gesteuert. Diese Aktiengesellschaften werden daher im indirekten Hand-
lungsbereich (Gesamtstadt) in den entsprechenden Sektoren betrachtet und mit den jeweiligen 
Maßnahmen adressiert.  
2.2. Handlungsfelder im indirekten Einflussbereich des Magistrats (Gesamtstadt) 
Der Begriff „Gesamtstadt“ meint die Stadtgesellschaft als Ganzes. Dazu gehören private Haus-
halte, Wirtschaft (= Industrie und Gewerbe-Handel-Dienstleistungen), Verkehr und kommunale 
Einrichtungen. Der Magistrat und die Verwaltung sind Teil der Gesamtstadt und können außer-
halb ihrer direkten Handlungsoptionen nur indirekt auf die übrigen Bereiche Einfluss nehmen. 
Möglichkeiten indirekter Steuerung sind beispielsweise Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, 
Bereitstellung von Informationen, das Auflegen von Förderprogrammen, die Durchsetzung 
rechtlicher Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung von geeigneter Infrastruktur, um 
klimafreundliche Alternativen – beispielsweise im Bereich Verkehr – anzubieten.

11  
2.3. Bilanzierungsstandard BISKO 
Zur Bilanzierung des Energiebedarfs und der Treibhausgasemissionen wurde die internetba-
sierte Plattform „ECOSPEED Region“ verwendet (ECOSPEED AG, 2022), die speziell für Kom-
munen entwickelt wurde. Im Rahmen der Bilanzierung der Energieverbräuche und Treibhaus-
gasemissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird der vom Institut für Energie- und Um-
weltforschung (ifeu) entwickelte „Bilanzierungs-Standard Kommunal“ (BISKO) (ifeu, 2018) ange-
wendet, der neben Kohlenstoffdioxid (CO2) weitere relevante Treibhausgase in die Berechnung 
der Emissionsfaktoren miteinbezieht und als CO2-Äquivalente (CO2e) angibt.  
Der BISKO-Standard weist hierbei zahlreiche Vorteile auf und wird daher von den meisten 
Kommunen in Deutschland angewandt. Zum einen ist mit dem BISKO-Standard eine Ver-
gleichbarkeit von Bilanzen möglich, ein weiterer Vorteil wird in der Ausweisung der Datengüte 
gesehen. Diese hilft dabei, die Aussagekraft einer Bilanz und der ihr zu Grunde liegenden 
Daten besser einschätzen zu können. Zuletzt garantiert der BISKO-Standard eine einheitliche 
Qualität bei Dienstleister*innen und Software-Programmen (Umweltbundesamt, 2020) 
Unter BISKO wird bei der Bilanzierung das sogenannte Territorialprinzip verfolgt. Diese auch 
als endenergiebasierte Territorialbilanz bezeichnete Vorgehensweise betrachtet alle im Unter-
suchungsgebiet anfallenden Verbräuche auf der Ebene der Endenergie und ordnet sie an-
schließend den einzelnen Sektoren zu. Sogenannte Graue Energie, beispielsweise der Energie-
aufwand von konsumierten Produkten und Emissionen, die von den Darmstädter Bürger*innen 
außerhalb der Stadtgrenzen emittiert werden, finden im Rahmen dieser Bilanzierung wegen 
des vorgenannten Territorialprinzips keine Berücksichtigung, sondern werden am jeweiligen 
Ort der Emission in die Betrachtung einbezogen (ifeu, 2018). 
Grundsätzlich werden in der BISKO-Systematik keine witterungskorrigierten Daten genutzt, 
sondern die tatsächlichen Verbräuche für die Berechnung verwendet, damit die tatsächlich 
entstandenen Emissionen dargestellt werden können. Üblicherweise wird eine Unterteilung in 
die Bereiche: Private Haushalte, Wirtschaft (Gewerbe-Handel-Dienstleistungen (GHD) & Indust-
rie/Verarbeitendes Gewerbe), Kommunale Einrichtungen und Verkehr vorgenommen (ifeu, 
2018). 
Im Gegensatz dazu werden im Bereich der Potenzialanalyse und bei Szenarienberechnungen 
witterungsbereinigte Werte verwendet, um den Einfluss der Witterung – also überdurchschnitt-
lich kalte und warme Wintermonate – auf den Wärmeenergieverbrauch auszuschließen. Ähnlich 
verhält es sich mit Konjunktureinbrüchen und daraus resultierenden niedrigen Energiekennwer-
ten in den Wirtschaftssektoren. Auch dies muss bei den Potenzialen berücksichtigt werden, 
sonst wird von zu niedrigen Ausgangswerten in den Grundannahmen ausgegangen.  
Während der Bilanzierung im Kapitel „Istzustand“ und in den gesamtstädtischen Betrachtun-
gen der Bundesstrommix zugrunde gelegt wird, wird in der weiterführenden Potenzialanalyse 
und im direkten Einflussbereich des Magistrats zur Versorgung kommunaler Einrichtungen mit 
elektrischer Energie der Bezug von Ökostrom und sogenanntes „Ökogas“ als Kompensations-
produkt (bzw. andere regenerative Versorgungsformen bei der Wärme) berücksichtigt und an 
den entsprechenden Stellen erläutert. Hierbei wurden die in der folgenden Tabelle aufgezeigten 
Emissionsfaktoren den jeweiligen Energieträgern zugeordnet (in Gramm CO
2e pro Kilowatt-
stunde).

12  
Tabelle 1: Emissionsfaktoren je Energieträger - LCA-Energie für das Jahr 2018 nach BISKO (ifeu, 2018); weitere berechnete 
Emissionsfaktoren aus dem Klimaschutzkonzept Darmstadt 2022 
Emissionsfaktoren je Energieträger (Bilanzjahr 2018) 
Energieträger gCO2e / kWh Energieträger gCO2e / kWh 
Strom 544 Flüssiggas 276 
Heizöl 318 Braunkohle 411 
Erdgas 247 Steinkohle 438 
Fernwärme 262 Heizstrom 544 
Holz 22 Nahwärme 260 
Umweltwärme 170 sonstige Erneuerbare 25 
Sonnenkollektoren 25 sonst. Konventionelle 330 
Biogase 110 Benzin 314 
Abfall 27 Diesel / Biodiesel 325 / 149 
Weitere Emissionsfaktoren, die zusätzlich ermittelt wurden 
(Quelle: Klimaschutzkonzept Darmstadt 2022) 
Ökostrom 10 Ökogas 30 
Fernwärme – 
dekarbonisiert 3,7 Wärmepumpe 
Ökostrom 3,1

13  
2.4. Abgrenzung zum Aufgabenbereich Klimaanpassung 
Ein zentrales Anliegen des Beschlusses Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – 
Darmstadt handelt (Antrag SV 2019/0043) vom September 2019 war es auch, Maßnahmen zur 
Klimaanpassung zu ergreifen.  
Ziele der Klimaanpassung sind die Abmilderung städtischer Hitze, Trockenheit und Über-
schwemmungen im Zuge von Starkregen und somit die Erhöhung der sogenannten Klimaresili-
enz. Dies ist auch als Ziel in der Deutschen Anpassungsstrategie (DAS) und in den Leitlinien 
des Deutschen Städtetages festgehalten: Städte sind gefordert, sich anzupassen und z.B. 
innerstädtische Wärmeinseln durch adäquate Hitzevorsorgemaßnahmen zu vermeiden. Weitere 
Anpassungsmaßnahmen sind u.a. die Förderung des dezentralen Regenwasserrückhalts, der 
Ausbau, die Stärkung und der Erhalt des städtischen Grüns sowie klimaangepasstes Bauen 
und Sanieren.  
Aus Sicht des Magistrats der Wissenschaftsstadt Darmstadt gilt grundsätzlich Klimaschutz 
vor Klimaanpassung – dies ist auch eine Frage der globalen Klimagerechtigkeit. Gleichwohl 
ist ersichtlich, dass sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt als Oberzentrum in der besonders 
von der Klimakrise betroffenen Rhein-Main-Ebene befindet. Selbst bei Erreichung der so zentra-
len internationalen Pariser Klimaschutzziele muss sich Darmstadt auf weitere Klimaverände-
rungen, Extremwetterereignisse und Hitzeperioden einstellen. Deshalb sind Stadt, Bürgerschaft 
und Unternehmen gefordert, sich Hand in Hand für die neuen klimatischen Herausforderungen 
zu wappnen und Maßnahmen zur Klimaanpassung zu erarbeiten und umzusetzen.  
Die Klimakrise ist bereits heute in der Stadt mess-, spür- und sichtbar – beispielsweise im 
Darmstädter Stadtwald, in den urbanen Grünräumen sowie bei den Stadtbäumen. Zu allen 
Jahreszeiten werden ein Temperaturanstieg, eine Abnahme der Niederschläge gerade im 
Sommerhalbjahr und gleichzeitig eine deutliche Zunahme an Sonnen- und Hitzetagen doku-
mentiert. Die Klimafunktionskarte der Wissenschaftsstadt Darmstadt weist in großen Berei-
chen der Siedlungsfläche aufgrund der in Städten üblichen intensiven Bebauung und Versiege-
lung bereits eine moderate bis starke Überwärmung aus – vor allem in Innenstadtquartieren 
sowie besonders in Industrie- bzw. Gewerbegebieten. Diese Wärmebelastung stellt eine zu-
nehmende Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit dar. 
Auch diesbezüglich hat der Magistrat bereits einige maßgebliche Schritte unternommen. Das 
neu gegründete Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung ist beispielsweise ausdrücklich für 
beide Bereiche zuständig. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit weiteren Fachämtern. Im hier 
vorliegenden Klimaschutzplan wird allerdings aufgrund der Komplexität des Themas und der 
erläuterten besonderen Bedeutung des Klimaschutzes nur dieser beleuchtet. Die Klimaanpas-
sung wird durch ein in den kommenden Jahren aufzustellendes integriertes Klimaanpas-
sungskonzept verfolgt. Kernpunkte werden die nachhaltige Stadtentwicklung, die Sicherung 
sowie die Verbesserung der Lebensqualität bei bereits absehbaren, fortschreitenden Klima-
veränderungen in Darmstadt sein.  
Zentrales Element des Anpassungskonzepts wird u. a. die Erhöhung der städtischen Klimaresi-
lienz durch die Förderung grün-blauer Infrastrukturen in Anlehnung an das Schwammstadt-
prinzip sein. Das Thema „Wasser“ soll von allen Blickwinkeln beleuchtet werden, um die Stadt 
vor zu viel Wasser, bspw. bei Starkregenereignissen, zu schützen und für Trockenperioden zu 
wappnen. Weiterhin sollen Querschnittsthemen zwischen Klimaschutz und Klimaanpassung wie 
Entsiegelung, Stärkung von Grünräumen und Gebäudebegrünung betrachtet werden.

14  
3. Istzustand: Analyse des Gesamtenergiebedarfs und der THG-Emissionen 
für die Gesamtstadt 
Betrachtet wurden die Ergebnisse der Energie- und Treibhausgasbilanz der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt für die Jahre 1990, 2000, 2010 und 2018. Im vorliegenden Klimaschutzplan wird in 
der Ist-Analyse im Wesentlichen auf das Bilanzjahr 2018 eingegangen. Wie in Kapitel 0 erläu-
tert, handelt es sich hier um nicht-witterungsbereinigte Werte. Dabei erfolgt sowohl eine Be-
trachtung der Gesamtstadt als auch der einzelnen Sektoren Private Haushalte, Wirtschaft 
(Industrie und Gewerbe-Handel-Dienstleistungen), Verkehr und kommunale Einrichtungen.  
3.1. Endenergiebedarf 
Der Endenergiebedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt betrug im Bilanzjahr 2018 rund 
4.456.695 MWh. Dabei macht der Wirtschaftssektor mit 42 % den größten Anteil am Endener-
giebedarf aus. Direkt dahinter liegen die Sektoren Private Haushalte und Verkehr, denen je-
weils ca. 28 % des Gesamtbedarfs zuzuschreiben sind.  
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Darmstadt als Oberzentrum eine vergleichsweise 
sehr hohe Einpendelrate hat und damit über eine hohe „Tagbevölkerung“ mit nahezu 200.000 
Menschen (also Bürger*innen & Arbeitnehmer*innen) sowie eine im Betrachtungszeitraum 
stetig gewachsene Wirtschaft verfügt, erscheinen diese Daten konsistent (s. Kapitel 4.3.2). Mit 
knapp 135.000 Erwerbstätige*n bei einer Bevölkerung von etwa 163.000 Einwohner*innen im 
Jahr 2018 müssen die Endenergiebedarfe vor dem Hintergrund dieser besonderen ortsspezifi-
schen Rahmenbedingungen und Herausforderungen verstanden werden. Der Endenergiebedarf 
der kommunalen Einrichtungen macht hingegen gemäß der Bilanz in 2018 lediglich 2 % aus 
und hat damit den mit Abstand geringsten Anteil der verschiedenen Sektoren am Endenergie-
bedarf. 
Abbildung 3: Endenergiebedarf nach Sektoren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) (Daten s. Anhang Tab. 1)  
Wenngleich der Wirtschaftssektor sowohl in 1990 als auch im Bilanzjahr 2018 einen der größ-
ten Anteile am Endenergiebedarf in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat, ist der Endenergie-
bedarf in diesem Sektor auch mit Abstand am stärksten zwischen 1990 und 2018 gesunken. 
Andere Sektoren wie der Verkehr weisen hingegen eine Stagnation oder gar eine Zunahme des 
Energiebedarfs auf. Die Reduktion des Gesamtenergiebedarfs in der Vergangenheit ist somit 
nicht ausschließlich aber zu großen Teilen auf den Industriesektor zurückzuführen, beispiels-

15  
weise durch Effizienzsteigerungen bei Energieerzeugungsanlagen und Prozessoptimierungen 
sowie Umstrukturierungsprozesse. Gleichzeitig muss bei dieser Analyse beachtet werden, wie 
sich die Zahl der Arbeitsplätze sowie die Einwohnendenzahlen im selben Zeitraum entwickelt 
haben (s. Kapitel 3.3). 
3.2.  Eingesetzte Energieträger 
Der Gesamtenergiebedarf aller Sektoren im Jahr 2018 aufgeschlüsselt nach den dominieren-
den Endenergieträgern verteilt sich wie folgt: Erdgas & Flüssiggas (32 %), Strom (20 %), 
Kraftstoffe (26 %), und Wärmenetze (10 %) und wird in der folgenden Grafik aufgeschlüsselt 
dargestellt. 
Abbildung 4: Endenergiebedarf Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Energieträgern (Daten s. Anhang Tab. 2)

16  
3.3. Treibhausgasemissionen 
Im Jahr 1990 wurden in Darmstadt gemäß städtischer Bilanz von 2019 (Magistratsvorlage 
2020/0197) 2.251.262 t CO2e ausgestoßen. Analog zum Endenergiebedarf, der in Darmstadt 
im zeitlichen Verlauf von 1990 bis 2018 bereits um 17 % gesunken ist, sinken auch die Treib-
hausgasemissionen der Gesamtstadt kontinuierlich und betrugen im Bilanzjahr 2018 rund 
1.464.424 t CO2e.  
Dieser deutliche Rückgang der Treibhausgasemission von insgesamt ca. 35 % – trotz gleichzei-
tig steigender Einwohnenden- und Beschäftigtenzahlen – ist einerseits auf die sich über den 
Betrachtungszeitraum verbessernden Emissionsfaktoren der verschiedenen Energieträger (z. B. 
Anstieg Anteil Erneuerbarer Energien beim Bundesstrommix), andererseits auf einen sinkenden 
Endenergiebedarf im Sektor Wirtschaft zurückzuführen. 
Die auf Einwohnenden- und Beschäftigtenzahlen bezogenen Werte sinken dementsprechend 
noch deutlicher. Während im Jahr 1990 die THG-Emissionen pro sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigter*m noch 19,3 t CO2e betrugen, sind diese bis zum Jahr 2018 auf 10,7 t CO2e 
gesunken, was eine Minderung von 45 % darstellt. Bezogen auf die Einwohnenden der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt konnte gar eine Reduzierung von 39 % erreicht werden. Hier betrugen 
die Emissionen pro Kopf 14,8 t CO2e im Jahr 1990 und 9,0 t CO2e im Jahr 2018, womit Darm-
stadt (je nach Betrachtungsweise) unter dem bundesweiten Durchschnitt von 11,2 CO2e liegt 
(Umweltbundesamt, 2021). Die folgende Tabelle zeigt den zeitlichen Verlauf. 
 
Tabelle 2: Zeitreihe THG-Emissionen gesamt bzw. bezogen auf Erwerbstätige und Einwohnende (Klimaschutzkonzept 2022) 
Jahr 1990 2000 2010 2018 Änderung [%] 
THG-Emissionen gesamt  
[tCO2e] 2.251.262 2.004.790 1.723.945 1.464.424 - 35% 
Einwohner*innen 152.133 146.513 149.076 163.160 + 7% 
THG-Emissionen  
pro Einwohnender*m 
[tCO
2e/EW] 
14,8 13,7 11,6 9,0 - 39% 
Erwerbstätige 116.747 123.038 122.097 137.160 + 17% 
THG-Emissionen 
pro Erwerbstätige*m 
[tCO
2e/ET] 
19,3 16,3 14,1 10,7 - 45%

17  
Die Anteile der Sektoren an den THG-Emissionen korrespondieren mit ihren jeweiligen Anteilen 
am Endenergiebedarf: Im Bilanzjahr 2018 entfällt der größte Anteil mit 46 % der Treibhaus-
gasemissionen auf den Sektor Wirtschaft. Es folgen die Sektoren Verkehr und Private Haushal-
te, die mit 27 % (Verkehr) und 25 % (Private Haushalte) nahezu gleichauf liegen. Die kommu-
nalen Einrichtungen mit ihren Liegenschaften und Fuhrparks machen mit 2 % wiederum den 
mit Abstand geringsten Anteil aus. Die kommunalen Treibhausgasemissionen zwischen Fuhr-
park und Liegenschaften verteilen sich auf 12 % zu 88 %. 
Abbildung 5: THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Sektoren (Daten s. Anhang Tab. 3) 
Die THG-Emissionen der Gesamtstadt aufgeschlüsselt nach Energieträgern zeigen, dass elekt-
rische Energie (33 %), Erdgas & Flüssiggas (24 %) und Kraftstoffe (25%) im Jahr 2018 den 
größten Anteil an den Emissionen ausmachen (s. Abbildung 6).  
Abbildung 6: THG-Emissionen Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Energieträgern (Daten s. Anhang Tab. 4)

18  
3.4. Regenerative Energien 
Im Jahr 2018 waren in Darmstadt insgesamt 741 Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von 
rund 10,5 Megawatt Peak (MWp) und einem Ertrag von 8.446 Megawattstunden (MWh) 
installiert. Zudem existierten im Bilanzjahr insgesamt sechs Biomasse- bzw. Biogas-Anlagen 
mit einer Leistung von 7,2 Megawatt (MW) und einem jährlichen Ertrag von 22.405 MWh sowie 
135 Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) mit einer Leistung von 26,5 MW und einer 
Stromeinspeisung von 42,2 MWh/a.  
Die auffällig niedrige Stromeinspeisung der KWK-Anlagen liegt darin begründet, dass der dort 
erzeugte Strom überwiegend durch die Betreiber der Anlagen (private Eigentümer*innen und 
Unternehmen) direkt selbst genutzt bzw. an Dritte verkauft und nicht ins Netz eingespeist wird.  
Insgesamt beläuft sich die Einspeisemenge an regenerativer elektrischer Energie im Jahr 2018 
auf rund 30.851 MWh. Dies entspricht bilanziell betrachtet etwa 3,43 % der im öffentlichen 
Stromnetz und somit in der Bilanz auftauchenden elektrischen Energie sowie 0,69 % am 
Gesamtenergiebedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt im selben Jahr. Strom aus Biomasse 
macht hierbei mit ca. 73 % den größten Anteil aus (unter Berücksichtigung der o. g. besonde-
ren Rahmenbedingungen). 
In der Auswertung wird die Relevanz des Energieträgers Strom sehr deutlich: Während Strom 
nur ein Fünftel des Endenergiebedarfs ausmacht, ist er jedoch für ein Drittel der Treibhaus-
gasemissionen im Jahr 2018 verantwortlich. Dies zeigt umso deutlicher, dass ein bundesweit 
klimafreundlicher (idealerweise nahezu treibhausgasneutraler) Strommix mit einem wesentlich 
höheren Anteil an Erneuerbaren Energien und einem somit insgesamt geringeren Emissionsfak-
tor sich entsprechend stark reduzierend auf die Höhe der Treibhausgasemissionen der Ge-
samtstadt auswirken würde bzw. wird.  
 
Abbildung 7: Erzeugung von Erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Darmstadt (2018)

19  
4. Notwendigkeiten, Potenziale und Zielsetzungen für die Gesamtstadt 
4.1. Die vier Wenden: Energie, Wärme, Verkehr und Konsum 
Für die Gesamtstadt gilt es gemeinsam mit der gesamten Stadtgesellschaft – also Bür-
ger*innen, Unternehmen, Gewerbe und Industrie – die Klimawende anzustoßen und mit Hoch-
druck die hierfür notwendigen Transformationsprozesse weiterzuverfolgen, um die anvisierte 
Treibhausgasneutralität bis 2035 zu erreichen. Zur Klimawende gehören neben einer Kon-
sumwende die Verkehrswende, die Energiewende und die Wärmewende. Nur durch entschei-
dende Veränderungen auf jedem der vier zusammenhängenden Themenfelder kann das 
übergeordnete Ziel der echten, zukunftssichernden Klimawende erreicht werden.  
In den verschiedenen Bereichen liegen in der Bundesrepublik Deutschland die Anteile Erneuer-
barer Energien im Bilanzjahr 2021 bei der elektrischen Energie bereits bei ca. 41 %, bei der 
Wärme hingegen erst bei 17 % und beim Verkehr nur bei 7 % (Bundesministerium für 
Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Arbeitsgruppe Erneuerbare Energien-Statistik (AGEE-
Stat), 2022). Dies zeigt, dass in allen Bereichen, vor allen Dingen aber im Wärme- und Ver-
kehrssektor, große Anstrengungen unternommen werden müssen. 
Wie in Kapitel 1 und Kapitel 2 dargelegt, ist ambitionierter Klimaschutz eine gesamtgesell-
schaftliche Aufgabe. Bürgerin*innen und Unternehmen, Wohnungswirtschaft, Industrie und 
Wissenschaft sind gefordert, ihr Konsumverhalten sowie ihre Geschäftsmodelle zu überdenken 
und klimafreundlich sowie klimagerecht – also im Sinne einer echten Nachhaltigkeit – zu 
gestalten. Der Magistrat übernimmt hier eine Vorbildfunktion und setzt Anreize und Leitplan-
ken. Der Ansatz des Magistrats im Bereich des Klimaschutzes ist gesamtstädtisch, quer-
schnittsorientiert, integriert, partizipativ und nachhaltig – Klimaschutz betrifft alle städtischen 
Akteur*innen – denn nur gemeinsam können die notwendigen ökologischen Veränderungen 
umgesetzt und sozial gestaltet werden. Ein wichtiges Anliegen ist es daher, die Bürgerschaft zu 
informieren und beispielsweise in Workshops und Veranstaltungen einzubinden. Durch die in 
diesem Klimaschutzplan aufgeführten Angebote sollen Bürger*innen, aber auch Unternehmen 
in Darmstadt angeregt, befähigt und begeistert werden, eigene Beiträge zur Erreichung der 
ambitionierten und notwendigen Ziele im Klimaschutz zu leisten. 
In zahlreichen Bereichen – wie dem individuellen Mobilitätsverhalten, Sanierungsaktivitäten an 
privaten Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden oder Geschäftsmodellen von der Privatwirt-
schaft – kann der Magistrat durch begleitende, öffentlichkeitswirksame, fördernde und bera-
tende Maßnahmen tätig werden und den Weg für ein klimaneutrales Konsumverhalten und 
klimafreundliche Lebensstile ebnen. Auftrag der Darmstädter Politik ist und wird es weiterhin 
sein, die entsprechenden Hebel und Handlungsoptionen zu identifizieren und umzulegen. In 
dieser Hinsicht wurden im Zuge der in Kapitel 1.3 aufgezeigten relevanten Beschlusslagen und 
durch Maßnahmenprogramme wie dem Sofortprogramm Klimaschutz, der Radstrategie oder der 
Beschlussfassung zum KlimaEntscheid bereits zahlreiche Angebote ausgeweitet, neu entwickelt 
und entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen.  
Ob diese Angebote angenommen und ausgefüllt werden, obliegt jedoch der Verantwortung 
jeder/s Einzelnen. Wenngleich die Kommune hier sowohl finanziell als auch rechtlich an ihre 
Grenzen stößt, werden u. a. durch die in diesem Klimaschutzplan benannten Maßnahmen 
weiterhin größte Anstrengungen unternommen, um auch in diesen gesamtstädtischen Berei-
chen die Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.  
Was der Magistrat auf kommunaler Ebene in dieser Hinsicht leisten kann, wird in diesem 
Klimaschutzplan dezidiert dargestellt. Gleichzeitig muss betont werden, dass an vielen Stellen 
eine größere Unterstützung von Land, Bund oder Europäischer Union nötig ist, um zielführen-
de Maßnahmen auf kommunaler Ebene schnell, wirkungsvoll und vor allen Dingen auch sozial-
verträglich umsetzen zu können.

20  
4.1.1. Energiewende 
Industrie, Wirtschaft, Mobilität, Wohnen – unsere Gesellschaft ist auf eine funktionierende 
Energieversorgung angewiesen. Nach wie vor basiert diese zu einem großen Teil auf Erdöl, 
Erdgas und Kohle. Doch die Verbrennung dieser fossilen Energieträger zur Energiegewinnung 
setzt große Mengen an Treibhausgasen frei.  
Ein zentraler Schlüssel zu echtem Klimaschutz ist deshalb die konsequente Umsetzung der 
Energiewende. Um die fossilen Energieträger zu ersetzen, muss die Nutzung Erneuerbarer 
Energien wie Wind-, Wasser- und Solarkraft, Umweltwärme sowie nachwachsender Rohstoffe 
jetzt mit Hochdruck ausgebaut werden. Die Energiewende auf internationaler, nationaler, 
aber auch lokaler Ebene ist, auch im Hinblick auf die notwendige Wärme- sowie Verkehrs-
wende, von sehr hoher Bedeutung. Dies liegt darin begründet, dass die als zwingend erfor-
derlich eingeschätzte zunehmende Elektrifizierung der verschiedenen Sektoren voraussetzt, 
dass der dadurch steigende Bedarf an elektrischer Energie weitestgehend treibhausgasneut-
ral bereitgestellt wird. 
Da Wind und Sonne nicht kontinuierlich zur Verfügung stehen, ist der Umstieg auf regenerative 
Energien mit der Entwicklung von Speicherkonzepten, der Erhöhung der Energieflexibilität und 
intelligenten Energienetzen gekoppelt. Das Energieversorgungssystem wird sich zudem auf 
nationaler wie regionaler Ebene weg von zentralen Großkraftwerken hin zu vielen kleinen Er-
zeugungsanlagen bewegen. Neben dem Ausbau der regenerativen Energien sind allerdings 
auch die Erhöhung der Energieeffizienz und Fragestellungen der Suffizienz entscheidende 
Säulen der Energiewende. Das heißt, um den gewünschten Nutzen zu erreichen, soll möglichst 
wenig Energie zum Einsatz kommen müssen. Dafür ist es notwendig, dass Energieeffizienzpo-
tenziale konsequent genutzt, neue Technologien implementiert und Industrieprozesse opti-
miert bzw. umgestellt sowie Gebäude energetisch saniert werden.  
Der lokale Energieversorger und Stadtwirtschaftskonzern, die ENTEGA AG, nimmt bundesweit 
eine Vorreiterrolle beim Ausbau regenerativer Energien ein. Sie erzeugt bundesweit mehr „Öko-
Strom“ als in Darmstadt insgesamt an Strom verbraucht wird – dies wird aber aufgrund der 
Erläuterungen zu BISKO (Territorialprinzip, s. Kapitel 0) in diesem Klimaschutzplan nicht 
weiter berücksichtigt. 
Auf lokaler Ebene ist für die Wissenschaftsstadt Darmstadt in erster Linie der Ausbau von 
Photovoltaik ein zentraler Baustein zur Erreichung der Energiewende und der Klimaschutz-
ziele, da andere Erneuerbare Energien wie Wind- oder Wasserkraft in der kreisfreien Stadt 
Darmstadt nicht zur Verfügung stehen. Dies ist auch der Grund für aktuelle weitreichende 
Maßnahmen im Bereich Photovoltaik, um diese ressourcenschonende, nachhaltige und wirt-
schaftliche Technologie in eine breite Nutzung zu bringen. Dazu gehören Beratungsangebote in 
Zusammenarbeit mit Bürgerinitiativen wie heiner*energie sowie die Teilnahme am bundeswei-
ten Wattbewerb. 
Das bereits 2021 aufgelegte und 2022 erweiterte Förderprogramm für Photovoltaik, das neben 
Aufdachanlagen auf Wohngebäuden auch sogenannte Balkonsolaranlagen für Mieter*innen 
fördert und nach der Novellierung u. a. auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Vereine in 
den Kreis der Förderberechtigten aufnimmt, gilt es besonders hervorzuheben und weiterzuver-
folgen. 
Auch wenn Darmstadt mit seiner Stadtwirtschaft sowie lokalen Partner*innen im Bereich der 
Energiewende gut aufgestellt ist, gilt es durch eine integrierte und ganzheitliche Optimierung 
des Energiesystems zusätzliche lokale Potenziale zu heben. Weiterhin braucht es auf Bundes-
ebene Unterstützung, um die nationale Energiewende – und somit den Bundesstrommix – so 
schnell wie möglich zu verbessern. Hierzu gehören der Ausbau von Stromtrassen um bspw. die 
Nutzung von klimafreundlichem Windstrom aus dem Norden zu ermöglichen, ein europäischer

21  
Strommarkt mit dem klaren Ziel des Ausbaus der Erneuerbaren Energien, eine CO2-Bepreisung 
mit starker Lenkungswirkung unter sozialen Gesichtspunkten, eine zeitnahe Anpassung von 
Emissionsfaktoren, der vorgezogene Kohleausstieg, die Schaffung und Förderung von dezentra-
len Speichertechnologien, zusätzliche Anreize zur Steigerung der Energieeffizienz, eine Photo-
voltaik-Pflicht, das Fördern von Bürgerenergiegenossenschaften, eine den Gestehungskosten 
angepasste Einspeisevergütung und vieles mehr. 
4.1.2. Wärmewende 
Rund die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland entfällt auf die Erzeugung von Wärme.  
Echter Klimaschutz gelingt nur, wenn auch bei der Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien 
umgestellt wird. Neben der direkten gebäude- oder liegenschaftsweisen Nutzung von Umwelt-
wärme über Wärmepumpen werden Fern- aber auch dezentrale Nahwärmenetze eine zentrale 
Rolle spielen, denn sie ermöglichen die Einbindung verschiedener klimafreundlicher Wärme-
quellen. Hierzu gehören Umweltwärmenutzung aus Grundwasser, Geothermie (Erdwärme) oder 
Außenluft sowie die Einbeziehung von solarthermischen Anlagen. Darüber hinaus kann auch 
Abwärme aus industriellen Prozessen, aus Abwasser oder aus Kühlungsprozessen in Rechen-
zentren in derartige Wärmenetze eingespeist werden. 
Bisher kommt Fern- aber auch Nahwärme überwiegend aus fossilen Quellen. Der Anteil Erneu-
erbarer Energien lag im Bereich der Fernwärme 2020 bundesweit bei nur 19 % 
(Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Arbeitsgruppe Erneuerbare 
Energien-Statistik (AGEE-Stat), 2022). Auch wenn im  Gegensatz dazu in Darmstadt bereits 65 % 
aus Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt wird, besteht hier noch 
großer Handlungsbedarf. Der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen, die sogenannte Dekarbonisie-
rung der Wärmeversorgung, ist jedoch ein komplexer Prozess: Die Wärmeerzeugung, der 
Ausbau der Fernwärmeleitungen, die Wärmebedarfe und Gebäudesanierungen sowie die Tech-
nik für die Wärmeabnahme in den Gebäuden müssen Hand in Hand gehen. Das ist mit erhebli-
chen Investitionen verbunden und hat einen beträchtlichen Vorlauf. Der notwendige Umbau 
muss deshalb zeitnah angeschoben werden. 
Weiterhin bedarf es der Sicherstellung einer langfristigen Abnahme der Wärme durch private 
und gewerbliche Kund*innen, was nicht zuletzt eine Frage des Preises dekarbonisierter 
Fernwärme gegenüber noch immer deutlich günstigeren konventionellen Brennstoffen ist, da 
Klimafolgekosten fossiler Energieträger nach wie vor externalisiert werden, die Kosten der 
Auswirkungen von THG-Emissionen fossiler Brennstoffe wie Gas und Öl also nicht im Preis 
beinhaltet sind.  
Um Potenziale, also Wärmequellen, zu erkennen und diese zielgerichtet einzusetzen, wird die 
Maßnahme Wärmeplanung (s. Kapitel 4.3.5) prioritär behandelt. Im Herbst 2020 wurden in 
Darmstadt im Zuge der inhaltlichen Auseinandersetzung und Beschlussfassung über zahlreiche 
Anliegen des KlimaEntscheids (s. Kapitel 1.3) zudem die Weichen für ein Pilotprojekt zur Solar-
thermie als Wärmelieferant gestellt.  
Für eine breite Anwendung derartiger klimafreundlicher Wärmequellen und die Nutzung von 
Abwärme ist es wiederum von zentraler Bedeutung, die Wärmebedarfe der einzelnen Gebäude 
in einem ersten Schritt so schnell wie möglich durch bspw. energetische Sanierungen deutlich 
zu reduzieren und in diesem Rahmen das Temperaturniveau der Gebäudeheizung auf den 
Einsatz dieser Wärmequellen anzupassen. Dies sorgt auch für geringere Nebenkosten für 
Mieter*innen. Da die energetische Sanierung von Gebäuden zentral für die Wärmewende ist, 
wurden bereits in der Vergangenheit mehrere wegweisende städtische Beschlüsse hierzu 
gefasst (s. Kapitel 1.3).

22  
Auch im vorliegenden Klimaschutzplan liegt ein Hauptaugenmerk neben der Sanierung der 
kommunalen Liegenschaften auf der Beratung und Information privater Gebäudeeigentü-
mer*innen, um die Sanierungsquote stadtweit deutlich zu steigern und den Energieträger-
wechsel hin zu Umweltwärmenutzung oder dekarbonisierter Fern- und Nahwärme über 
Niedertemperaturnetze zu ermöglichen (s. Kapitel 4.3.1).  
Über die städtischen Anstrengungen hinaus sind vor allen Dingen Maßnahmen des Bundes 
relevant. Hierzu gehören bereits bestehende und wirksame Förderprogramme zur energeti-
schen Sanierung, eine CO2-Bepreisung mit echter Lenkungswirkung und fairer Verteilung der 
Lasten zwischen Eigentümer*innen und Mieter*innen (z. B. durch Stärkung von Warmmieten-
Modellen), aber auch ordnungsrechtliche Vorgaben und ambitionierte Mindeststandards im 
Neubaubereich – wie beispielsweise ein Verbot von fossilen Energieträgern. 
Darüber hinaus müssen die im aktuellen Koalitionsvertrag der „Ampelparteien“ gesteckten 
Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der Wärmenetze mit konkreten Maßnahmen hinterlegt, 
die Entwicklung vorangetrieben und entsprechende – in der Breite wirksame – schnell nutzbare 
Förderprogramme entwickelt werden. Auch klare Vorgaben und rechtliche Rahmenbedingun-
gen sowie zielführende Emissionsfaktoren auf Bundesebene helfen, neue Geschäftsmodelle zu 
entwickeln und zeitnah zu implementieren. Die Ziele, der zügige Ausbau und die Neuerrichtung 
von dekarbonisierten Nah- und Fernwärmenetzen, müssen für lokale Energieversorger sowie 
Nutzer*innen wirtschaftlich und schnell umsetzbar sein. Nur so gelingt es, die Akzeptanz für 
derartige Wärmeversorgungen zu erhöhen und ganze Quartiere zeitnah klimafreundlich mit 
Nah- und Fernwärme zu versorgen.

23  
4.1.3. Verkehrswende 
Ein Fünftel aller Treibhausgasemissionen in Deutschland entfallen auf den Verkehrssektor.  
Im Gegensatz zu den anderen Sektoren sind die Emissionen des Verkehrs in Darmstadt seit 
1990 kaum gesunken (s. Abbildung 8 & Kapitel 3.2). Dies spiegelt die Entwicklungen auf 
Bundesebene wider. 1990 betrug der Treibhausgasausstoß des Verkehrssektors in Deutsch-
land 164 Mio. t CO2e. 2020 waren es laut Klimabilanz des Umweltbundesamtes noch immer 
146 Mio. t CO2e. Bis 2030 sollen die Emissionen des Verkehrssektors bundesweit auf höchs-
tens 85 Mio. t CO2e reduziert werden (Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, 
2022).  
Vor dem Hintergrund der bisherigen extrem geringen, unterdurchschnittlichen Verbesserun-
gen im Verkehrssektor, des großen Potenzials und der Zielsetzungen im Pariser Klimaab-
kommen ist daher die Verkehrswende eine der wichtigsten Aufgaben im Bereich des Klima-
schutzes.  
Abbildung 8: THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) im Sektor Verkehr  
Es geht bei der Verkehrswende darum, die Anteile des motorisierten Individualverkehrs (MIV) 
deutlich zu vermindern und die bestehenden und berechtigten Mobilitätsbedarfe wo immer 
möglich auf umweltfreundliche Verkehrsträger, den sogenannten Umweltverbund bestehend 
aus Fuß-, Rad- und Öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV), zu verlagern sowie weiterhin 
notwendige Individualverkehre rasch zu elektrifizieren und mit regenerativer elektrischer 
Energie zu betreiben. Diese auch in Zukunft zwingenden Bedarfe an motorisiertem Individual-
verkehr sollten zudem idealerweise zunehmend durch Carsharing gedeckt werden. Dies führt 
zu einer relevanten Reduktion von Treibhausgasemissionen, Luftschadstoffen und Lärm. 
Gleichzeitig geht es um eine gerechtere Verteilung der öffentlichen Flächen, denn Elektroautos 
verbrauchen ebenfalls Platz. Auch hier bietet Carsharing passende Ansätze. Durch einen 
attraktiven Mix aus gut ausgebauten Fuß- und Radverbindungen, gekoppelt mit optimal getak-

24  
teten und vernetzten ÖPNV-Angeboten, können weiterhin zunehmend Menschen dafür gewon-
nen werden, das Auto stehen zu lassen und Alternativen zu nutzen. In Darmstadt ist der Aus-
bau des Umweltverbunds erklärtes politisches Ziel und bereits in vollem Gange. Seit mehreren 
Jahren liegt ein Schwerpunkt der städtischen Mobilitätspolitik auf der Verbesserung des Rad-
wege-, Bus- und Straßenbahnnetzes. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis Darmstadt-
Dieburg werden die Verbindungen in die umliegende Region gestärkt, damit Berufspend-
ler*innen ebenfalls auf umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen können.  
Aber auch hier liegen zahlreiche Entscheidungen nicht im Einflussbereich der Kommunen:  
Um weitere Straßenbahnverbindungen in den Landkreis zu ermöglichen, müssen die Förder-
richtlinien vom Bund verändert werden und Klimakriterien bei der Nutzkostenberechnung (NKU) 
eine größere Berücksichtigung finden. Das gleiche gilt für die Einführung von Geschwindig-
keitsbegrenzungen, denn bei niedrigen Geschwindigkeiten werden nachweislich deutlich weni-
ger Schadstoffe ausgestoßen. Über die Einführung von Geschwindigkeitsreduktionen (Tempo-
limit) kann jedoch die Kommune nur in Einzelfällen in Eigenregie entscheiden (Temporeduktion 
im Bereich schutzbedürftiger Einrichtungen, nach Einzelfallprüfung der Polizei). In der Regel 
und in der großen Mehrheit der Fälle (bspw. Lärmschutz) müssen Bund bzw. Obere Verkehrs-
behörden in einem langwierigen Antragsprozess ihr Einverständnis erklären. Nicht zuletzt 
sollte erwähnt werden, dass auch die Bundesautobahnen 5 und 67, die über die Gemarkung 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt verlaufen, in die städtische THG-Bilanz nach BISKO einflie-
ßen, wenngleich hier kein städtischer Einfluss auf den Verkehr oder die Geschwindigkeiten 
genommen werden kann. 
4.1.4. Konsumwende 
Unsere üblichen Konsummuster sind gegenwärtig oft nicht nachhaltig.  
Der Konsum von Produkten und Dienstleistungen ermöglicht Konsument*innen, sich Bedürf-
nisse wie Essen, Wohnen, Mobilität und Unterhaltung zu erfüllen sowie individuelle Lebensfor-
men zu entfalten. Konsum umfasst neben dem Kauf von Produkten auch das Nutzungsverhal-
ten, die Reparatur oder die Entsorgung dieser Produkte. Die Herstellung bspw. von Lebensmit-
teln, Mode, Elektronik etc. trägt naturgemäß stark zum Ausstoß klimaschädlicher Emissionen 
bei. Zur weltweiten Reduktion des Energie- und Ressourcenverbrauchs und damit zum Schutz 
des Klimas bedarf es daher auch einer Veränderung unseres Konsumverhaltens. Wichtig ist 
eine Wende hin zu mehr Suffizienz, Effizienz und Nachhaltigkeit, um den Bedarf an Energie 
und Ressourcen zu senken (www.nachhaltigerkonsum.info/massnahmen).  
Dies lässt sich bildhaft durch den sogenannten Erdüberlastungstag darstellen, welcher den Tag 
des laufenden Jahres markiert, an dem die menschliche Nachfrage nach nachwachsenden 
Rohstoffen das Angebot und die Kapazität des Planeten Erde zur Reproduktion dieser Ressour-
cen in dem jeweiligen Jahr übersteigt. Global wurde der Erdüberlastungstag in 2021 am 29. 
Juli verzeichnet, in Deutschland sogar bereits am 04. Mai (Global Footprint Network, 2022). 
Dies zeigt, dass der Energie- und Ressourcenverbrauch weit über dem liegt, was der Planet 
Erde langfristig und nachhaltig zur Verfügung stellen kann. Eine dauerhafte Überlastung der 
Weltökosysteme, der fortschreitende Klimawandel und der Verlust an Biodiversität sind die 
Folgen. Langfristig kommt es zum Zusammenbruch von Ökosystemen und dem Verlust der 
jeweiligen Ökosystemleistungen. 
Gemäß dem Leitbild für nachhaltige Entwicklung ist Konsum dann nachhaltig, wenn er den 
Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu 
gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihren Lebensstil zu wählen 
(Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 
(BMUV), 2022).

25  
Nachhaltiger Konsum ist somit Teil einer klima- aber auch sozialgerechten Lebensweise und 
eines Verbraucherverhaltens, das unter anderem Umweltaspekte und soziale Aspekte bei Kauf, 
Nutzung und Entsorgung von Produkten und Dienstleistungen berücksichtigt. Nachhaltiger 
Konsum reicht damit in den individuellen Lebensstil des Menschen hinein. 
Freiwillige Beiträge zum nachhaltigen Konsum sind sehr wichtig, werden allein aber nicht dazu 
führen, dass Konsum in der Breite nachhaltig wird. Individuelles Handeln findet immer inner-
halb der auf politischer Ebene gesetzten Rahmenbedingungen statt. Mögliche zielführende 
Veränderungen könnten sein: die warenspezifische Kennzeichnung von CO2e-Fußabdrücken von 
Produkten, die Einführung einer sozialverträglichen CO2-Steuer, die Verknüpfung von Mehr-
wertsteuersätzen mit Produktionsbedingungen und Klimawirkung von Produkten oder das 
Streichen klimaschädlicher staatlicher Subventionen. Tatsächlich beeinflussen politische 
Rahmenbedingungen bereits heute Konsumentscheidungen in vielfältiger Weise, auch wenn es 
ein wesentliches Merkmal unserer freiheitlichen Gesellschaft ist, die Konsumentensouveränität 
zu respektieren und so wenig wie möglich einzuschränken (Umweltbundesamt, 2021). 
Dennoch muss sich das Konsumverhalten in den modernen (Industrie-)Gesellschaften zum 
weltweiten Schutz der Umwelt und des Klimas – und damit der menschlichen Lebensgrundla-
gen – grundlegend ändern. Für Deutschland wurden die Bedarfsfelder Bauen/Wohnen, Mobili-
tät und Ernährung als prioritäre Handlungsbereiche bestimmt (Lorek, 1999) (Grunwald, 2003).  
Neben diesen Handlungsfeldern werden auch in allen anderen Lebensbereichen Konsument-
scheidungen getroffen. Stets stellt sich die Frage, ob eine Neuanschaffung notwendig ist oder 
ob es zum Beispiel möglich ist, ein Gerät (auch in gegenseitiger Selbsthilfe) zu reparieren bzw. 
ob es eine Möglichkeit gibt, Geräte mit anderen zu teilen (wenn sie beispielsweise nicht regel-
mäßig gebraucht werden), wie Verpackungsmüll minimiert werden kann und wie sich die 
Lieferkette eines Produkts generell gestaltet. Ein umweltfreundliches Konsumverhalten kann 
einerseits Treibhausgase einsparen, demgegenüber bedeutet eine gegensätzliche Wahl des 
Lebensstils eine deutliche Zunahme des individuellen THG-Fußabdrucks. 
Durch ein bewusstes und nachhaltiges Konsumverhalten kann der persönliche CO2e-
Fußabdruck deutlich reduziert werden. Auf der anderen Seite können derartige Entscheidun-
gen bzw. Änderungen im individuellen Verhalten nicht vorgegeben oder erzwungen werden. 
Auf kommunaler Ebene sind Information, Beratung und Unterstützung bezüglich nachhaltiger 
Angebote zentrale Anliegen.

II 4.6
II 4.4
II 4.1
II 3.5
II 3.4
Bestehende 
Angebote wie die 
Wohnungstausch-
börse stärken
Reduzierung 
der Treibhausgas-
emission
Angebote zur 
Suffi  ziens und 
nachhaltigem 
Konsum
Projekte wie 
FairCup ausweiten
II3.3 Initiierung breiter Projektwochen an Schulen und Kitas
3.4 Klimafonds zur Förderung von Klimaschutzprojekten
3.5 Einrichtung Plattform zum Klimaschutz / „Klimatipps“
4.1 Koordinierungsstelle klimafreundliche Wirtschaft
4.4  Nachhaltigkeit in Kantinen
4.6  Pilotprojekte in der Landwirtschaft

27  
4.2. Handlungsfelder im direkten Einflussbereich – als Teil der Gesamtstadt 
Wie die Ist-Analyse für das Jahr 2018 gezeigt hat, haben die kommunalen Einrichtungen und 
Liegenschaften mit rund 2 % den mit Abstand geringsten Anteil am Energiebedarf sowie an 
den Treibhausgasemissionen innerhalb der Gesamtstadt. Der Magistrat und die Stadtverwal-
tung sehen sich jedoch in einer herausgehobenen Rolle und möchten als Vorbild für alle ande-
ren Sektoren wirken. Daher werden im Folgenden zunächst die Handlungsfelder dargestellt, die 
im direkten Einflussbereich des Magistrats liegen. Sie werden unterteilt in die Bereiche Kom-
munale Gebäude und Liegenschaften, Kommunaler Fuhrpark sowie Beschaffungswesen. 
Insgesamt weisen die kommunalen Einrichtungen im Bilanzjahr 2018 einen Endenergiebedarf 
von 71.756 MWh/a auf, wobei rund 8.500 MWh/a auf die kommunale Verkehrsflotte und 
63.244 MWh/a auf die kommunalen Gebäude zurückzuführen sind. Umgerechnet in Treib-
hausgasemissionen ergeben sich dabei Emissionen von 22.634 t CO2e/a, wovon knapp 2.800 t 
CO2e/a von der kommunalen Verkehrsflotte verursacht werden.  
Abbildung 9: Prozentualer Anteil der Sektoren am Endenergiebedarf der Gesamtstadt (2018) und prozentuale Verteilung des 
Endenergiebedarfs im direkten Handlungsbereich des Magistrats (Kommune)

28  
4.2.1. Kommunale Gebäude und Liegenschaften 
Der Endenergiebedarf der kommunalen Liegenschaften betrug nach BISKO (ohne Einbezug des 
Fuhrparks) ca. 63 Gigawattstunden (GWh) (Stand 2018). Davon entfallen laut Bilanz rund 51 
GWh auf die Wärmeversorgung und ca. 12 GWh auf Strom. Die Wärmeversorgung wird zu ca. 
40 % durch Fernwärme und ca. 60 % durch Erdgas gedeckt, Heizöl und Stromheizungen 
spielen mit weniger als 1 % eine untergeordnete Rolle (Stand 2017).  
Damit stellt der Bereich der kommunalen Gebäude und Liegenschaften einen entscheidenden 
Schwerpunkt im kommunalen Handlungsbereich zum Erla ngen der Treibhausgasneutralität dar. 
Die Heterogenität des kommunalen Gebäudeportfolios (u.a. Friedhöfe, Werkstätten, Schulen, 
Kindergärten, Bäder, Sportanlagen und Verwaltungsgebäude) ist dabei eine besondere Heraus-
forderung. Zentrale Aufgabe ist es, den kommunalen Gebäudebestand nach den jeweils best-
möglichen energetischen Standards zu sanieren, ihn dabei für eine Energieversorgung aus 
regenerativen Wärmequellen vorzubereiten und gleichzeitig die Energieversorgungdiese bis 
spätestens 2035 auf regenerative Wärmequellen umzustellen. Während einer möglichst kurzen 
Übergangszeit sind alternative Brennstoffe einzusetzen. Gesetzt ist, dass die Stromversorgung 
weiterhin wie in den vergangenen Jahren über Ökostrom gedeckt wird. 
>>> Transformationsziel: Treibhausgasneutraler kommunaler Gebäudebestand  
Sanierung der kommunalen Liegenschaften auf bestmögliche energetische Standards und 
Energieträgerwechsel hin zu regenerativen Wärmequellen bis spätestens 2035 
Entscheidendes Ziel der energetischen Sanierungsmaßnahmen je Liegenschaft ist neben der 
Verringerung der Energiebedarfe immer die Ermöglichung des Energieträgerwechsels weg von 
fossilen Brennstoffen hin zur Nutzung regenerativer Wärmequellen. Die Wahl des jeweiligen 
Energieträgers wird im Rahmen der hoch priorisierten kommunalen Wärmeplanung (Kapitel 
4.3.5) dezidiert betrachtet werden. Die energetischen Sanierungen sind weiterhin an verbindli-
chen Nachhaltigkeitskriterien nach Beschlusslage zu orientieren, die ggf. weiterzuentwickeln 
sind. Auch die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen, bspw. bei Dämmstoffen, sowie 
allgemein die Graue Energie von Baustoffen sollte regelhaft, in Abhängigkeit des jeweiligen 
Projektumfangs berücksichtigt werden. 
Minderungspotenzial 7.800 t CO2e/a bis 2035 gegenüber 2018 
3.000 t CO2e/a ab 2025 
5.100 t CO2e/a ab 2030 
7.800 t CO2e/a ab 2035 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Sanierungsfahrplan gemäß Sofortprogramm Klimaschutz und KlimaEntscheid 
Eine Zusammenstellung des Gebäudebestandes (inklusive der zurzeit in Planung befindli-
chen Neubauten) im Rahmen des aktuell durch den Eigenbetrieb Immobilienmanagement 
Darmstadt (IDA) erarbeiteten Sanierungsfahrplans dient als Grundlage der Planungen für 
die nächsten 13 Jahre bis zur Klimaschutz-Zielerreichung in 2035. Insgesamt wurden im 
Rahmen der Fahrplanerstellung mehr als 400 Bestandsgebäude mit knapp 600.000 m² 
Bruttogrundfläche (BGF) von städtischen Ämtern, IDA, den Eigenbetrieben Kultur und 
Darmstädter Werkstätten sowie den Bürgerhäusern und Großsporthallen erfasst.  
Hiervon sind ca. 80 Gebäude mit ca. 180.000 m² BGF aufgrund bereits durchgeführter Sa-
nierungen bzw. der Errichtung nach 2002 zur energetischen Neubewertung nach 2035 
eingestuft. Die Einbeziehung der Neubauten in den Sanierungsfahrplan wurde deshalb vor-
genommen, da finanzielle und personelle Ressourcen Berücksichtigung finden müssen und 
es auch hier gilt, die Energieversorgung zu prüfen bzw. den Energieträgerwechsel zu for-
cieren.

29  
Für die Priorisierung der Sanierungsmaßnahmen sind Kriterien wie Energieverbrauch pro 
Fläche, Betreiberverantwortung, Denkmalschutz und politische Beschlusslagen ausschlag-
gebend. So sind beispielsweise die mit dem höchsten spezifischen Energieverbrauch auf-
fälligen Grundschulen Heinrich-Hoffmann-, Elly-Heuss-Knapp- und Wilhelm-Leuschner-
Schule aktuell in Bearbeitung da, wie  
Abbildung 10 zeigt, in diesen Gebäuden ein erhebliches Energieeinsparpotenzial besteht. 
Für die Heinrich-Hoffmann-Schule wird ein Ersatz-Neubau nach neuesten ambitionierten 
Klimaschutzstandards errichtet, die beiden denkmalgeschützten Schulen (Elly-Heuss-
Knapp- u. Wilhelm-Leuschner-) befinden sich beispielsweise zum Zeitpunkt der Erstellung 
des vorliegenden Klimaschutzplans in Sanierung. 
 
Abbildung 10: Spezifischer Wärmeverbrauch Darmstädter Grundschulen in 2017 
Der Sanierungsfahrplan wurde unter Betrachtung von mehr als 320 Bestandsgebäuden 
mit ca. 415.000 m² BGF und daraus sich ergebenden ca. 150 Projekten bis 2035 ausge-
richtet. Eine Schulbausanierungsmaßnahme (Liegenschaft mit mehreren Gebäuden) kann 
ein Projekt über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren mit Planungs- und Realisierungs-
phase bedeuten. 
Der Sanierungsfahrplan, der zur Zielsetzung hat, Gebäude mit besonders hohem Energie-
bedarf prioritär zu sanieren, wurde unter Federführung von IDA in bilateralen Gesprächen 
mit Nutzerämtern, Eigenbetrieben und städtischen Gesellschaften deshalb umfassend und 
unter Einbeziehung verschiedenster Anforderungen abgestimmt und wird aktuell unter Be-
rücksichtigung der finanziellen Notwendigkeiten in den Entwurf des städtischen Haushalts 
und der jeweiligen Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Jahr 2023 ff eingeplant. 
Aus dem Sanierungsfahrplan kann abgeleitet werden: die Sanierungsrate im kommunalen 
Gebäudebestand muss in den nächsten Jahren ca. 6 % betragen, damit die Gesamtziele 
bis 2035 erreicht werden. Dies bedeutet, dass durchschnittlich 25 Gebäude bzw. 32.000 
m² BGF pro Jahr energetisch saniert werden müssen. Der erarbeitete Sanierungsfahrplan

30  
bildet dies hinsichtlich der zeitlichen, finanziellen und organisatorischen Rahmenbedin-
gungen ab. Ein zunehmend größer werdendes Risiko für die Umsetzung des Sanierungs-
fahrplans stellen die Unwägbarkeiten der Marktsituation bei Planer*innen, ausführenden 
Firmen und Material dar. So mussten bereits bei aktuell laufenden Projekten Verzögerun-
gen aufgrund der Wiederholung von Ausschreibungen mangels (geeigneter) Anbieter*innen 
in Kauf genommen werden. 
Die Hauptaufgabenstellung „Klimaneutraler Gebäudebestand ab 2035“ impliziert die Fra-
ge: „Wie muss IDA heute bauen und sanieren, um das Ziel zu erreichen“. Das Institut 
Wohnen und Umwelt (IWU, Darmstadt) erhielt den Auftrag, für IDA eine Checkliste mit den 
wesentlichen Maßgaben zu erarbeiten. Diese und weitere relevante Anforderungen sowie 
städtische Beschlusslagen sind in die IDA-internen Leitlinien für den nachhaltigen Hochbau 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingeflossen, die aktuell im Entwurf vorliegen.  
Wesentliche Kernaussagen darin sind: 
 Neubau als BEG EG40 (Effizienzgebäude 40 der Bundesförderung Energieeffiziente 
Gebäude) oder als Passivhaus. Dies bildet die städtische Beschlusslage ab, wonach 
bei kommunalen Neubauten der Heizwärmebedarf maximal 25 kWh/(m²a) betragen 
darf bzw. der Effizienshaus40-Standard oder besser vorgegeben ist (Magistratsvorlage 
2020/0235). 
 Bei Sanierung ist BEG EG55 anzustreben oder die EnerPHit-Kriterien des Passivhaus-
instituts sind anzuwenden, bei Einzelmaßnahmen sind möglichst Passivhauskompo-
nenten zu verwenden. Dies bildet die städtische Beschlusslage ab, wonach bei kom-
munalen Sanierungen (sofern vollsanierbar) als Zielwert ein Heizwärmebedarf von 
35 kWh/(m²a) anzustreben ist (Magistratsvorlage 2020/0235). 
 Bei Neubauten und Sanierung sind immer größtmögliche Photovoltaik-Anlagen zu in-
stallieren, alternativ oder ergänzend Solarthermie wo sinnvoll. Analog sind Bestands-
gebäude sukzessive nachzurüsten (Sofortprogramm Klimaschutz). 
Der durchschnittliche Heizenergieverbrauch aller im Energiemanagement erfasster Ge-
bäude beträgt aktuell ca. 120 kWh/(m²NGF*a). Dies entspricht einem Heizwärmebedarf 
von ca. 100 kWh/(m²NGF*a). Von den zu sanierenden Gebäuden steht rund ein Drittel der 
Fläche unter Denkmalschutz. Die Beschlüsse des Magistrats, dass im gesamten kommu-
nalen Gebäudebestand bis 2035 ein durchschnittlicher Heizwärmebedarf von unter 
70 kWh/(m2 a) zu erreichen ist und das Ziel bei Einzelsanierungen, wo möglich, bei 
35 kWh/(m² a) liegt, sind zu berücksichtigen.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.3 Sanierungsoffensive nach Sofortprogramm Klimaschutz und KlimaEntscheid

31  
 Dekarbonisierung der Energieversorgung im Wärmebereich 
Parallel zur umfassenden energetischen Sanierung der Bestandsgebäude der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt ist eine weitgehende Dekarbonisierung der Wärmeversorgung ein 
unabdingbarer Schritt zur Erreichung der notwendigen Zielsetzung der Treibhausgasneut-
ralität. Die folgende Abbildung zeigt die in 2017 eingesetzten Wärmeenergieträger. 
Abbildung 11: Wärmeenergieträger öffentlicher Gebäude in Darmstadt für 2017 (in MWh) 
Ende 2018 wurde die Schulinsel an Fernwärme aus dem „Fernwärmenetz DA-Nord“ an-
geschlossen, sodass weitere 2,6 Mio. kWh Erdgas (sog. Ökogas) ersetzt wurden. Zeit-
nah sollen Goetheschule, Lichtenbergschule und die Akademie für Tonkunst von Gas 
auf Fernwärme umgestellt werden. IDA prüft bei jeder größeren Sanierung und bei Er-
weiterungen des Fernwärmenetzes den Anschluss weiterer Gebäude. Alternativ wird die 
Umstellung der Wärmeversorgung auf Umweltwärme (Wärmepumpen) in Betracht ge-
zogen. Neubauten werden entweder an ein Fernwärmenetz angeschlossen oder mittels 
Umweltwärme beheizt. Ob der Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz aus Ge-
sichtspunkten des Klimaschutzes prioritär verfolgt wird, hängt in erster Linie vom Grad 
der Dekarbonisierung und somit von den Angeboten des lokalen Energieversorgers ab – 
dies wiederum ist direkt von entsprechend notwendigen Rahmenbedingungen auf Lan-
des- und vor allem Bundesebene abhängig (s. Wärmewende, Kapitel 4.1). Mit dem Be-
ginn eines weitreichenden Ausbaus und der umfassenden Dekarbonisierung der Wär-
menetze ist daher aus verschiedenen Gründen (s. Kapitel 4.1.2) nicht kurzfristig zu 
rechnen. In großen Bestandsliegenschaften mit internen Wärmenetzen und u. U. un-
günstigen Voraussetzungen (bspw. Denkmalschutz) werden daher auch Interimslösun-
gen für eine möglichst kurze Übergangszeit (bis maximal 2030) in Betracht gezogen,

32  
bei denen Bio- oder sogenanntes Ökogas als Brückentechnologie genutzt wird. Zu prü-
fen ist zukünftig vorrangig der mögliche Bezug von „Windgas“ – also synthetischem Me-
than aus regenerativen Quellen, da hierdurch die Position der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt als Kunde genutzt wird, um derartige Angebote und technische Entwicklun-
gen voranzutreiben. Nach 2030 soll dann zu 100 % auf regenerative Energieträger, wie 
dekarbonisierte Fern- bzw. Nahwärme, oder auch Umweltwärme (Wärmepumpen) und 
möglichst nur in Einzelfällen auf Bio- oder Windgas zurückgegriffen werden – je nach 
räumlicher Lage und Rahmenbedingungen der Gebäude. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.2 Umstellung der Energieversorgung im Wärmebereich 
→ Steckbrief II - 2.7 Umsetzung Wärmeplanung 
→ Steckbrief I - 1.10 Digitalisierung und Zentralisierung des Energiemanagements in der Verwal-
tung und der Stadtwirtschaft 
→ Steckbrief I - 1.1 Monitoring: Treibhausgasneutralität Stadtverwaltung 
Bei umfassender Umsetzung der hier aufgezeigten Sanierungsmaßnahmen und einer 
gleichzeitigen Umstellung des Energieträgers ergibt sich in der Szenarienbetrachtung 
gegenüber 2018 eine Minderung des Energiebedarfs von mindestens 25 %. Übersetzt in 
Treibhausgasemissionen bedeutet diese Sanierungsoffensive mit Energieträgerwechsel, dass 
bis 2035 in diesem Bereich rund 91 % gegenüber 2018 eingespart werden können  
(Abbildung 12).  
Abbildung 12: Szenarien - Energiebedarfe und Treibhausgasemissionen im Bereich des kommunalen Gebäudesektors 
(verändert nach Klimaschutzkonzept 2022)

33  
>>> Transformationsziel: Umfassender Ausbau der Solarenergieerzeugung  
Das Potenzial zur Erzeugung von Strom und Wärme aus Erneuerbaren Energien, insbesonde-
re durch Photovoltaik-Anlagen, wird bei allen städtischen Gebäuden und den Gebäuden 
stadteigener Betriebe bis 2030 vollumfänglich genutzt. Gesetzt ist weiterhin die Beibehal-
tung der Stromversorgung zu 100 % aus Erneuerbaren Energien. 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Konsequente Hebung der Solarenergiepotenziale auf städtischen Liegenschaften  
Um mit der Erzeugung von regenerativen Energien auf städtischen Liegenschaften einen 
starken Beitrag zur Energiewende zu leisten und der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand 
gerecht zu werden, sind gemäß der Beschlussfassung im Kontext des KlimaEntscheids auf 
allen Gebäuden im direkten Einflussbereich – wo es wirtschaftlich (Verschattung) und 
technisch (Statik) möglich ist – bis zum Jahr 2030 Solarenergieerzeugungsanlagen zu in-
stallieren. Des Weiteren ist die Installation von PV-Anlagen auf auch zukünftig zwingend 
versiegelten Flächen (z. B. notwendige Parkplätze, Quartiersgaragen) hinsichtlich der be-
stehenden Potenziale und der baulichen und wirtschaftlichen Machbarkeit sowie unter Be-
rücksichtigung der hierbei anfallenden Grauen Energien zu prüfen sowie entsprechend um-
zusetzen. Auch statische Ertüchtigungen der Gebäude sollen geprüft und ggf. umgesetzt 
werden, sodass immer die größtmögliche Solarstromerzeugung möglich ist.  
Überschlägige Abschätzungen auf Basis der vorliegenden Daten zu Gebäude- und Dachflä-
chen beziffern ein Solarstromerzeugungspotenzial auf städtischen Bestandsgebäuden von 
ca. 7.500 MWh/a. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.4 Installation von PV-Anlagen auf allen Dächern und versiegelten Flächen kom-
munaler Liegenschaften bis 2030 
→ Steckbrief II - 2.4 Installation von PV-Anlagen auf Parkflächen 
→ Steckbrief II - 2.3 Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“ 
 PPA-Modell (Power Purchase Agreement) für die lokale Energiewende 
PPA-Verträge sind Stromkaufvereinbarungen, die die Lieferung von Strom von einem/einer 
Stromproduzent*in an eine*n Stromabnehmer*in regeln. Dies kann z. B. eine direkte Ver-
einbarung von einem/r Stromabnehmer*in mit einem/r Kraftwerksbetreiber*in sein oder 
über eine*n Stromhändler*in erfolgen, die/der das Angebot von mehreren Erzeuger*innen 
bündelt. PPA-Vereinbarungen zur Lieferung von Energie aus Erneuerbaren Energieanlagen 
(EE-Anlagen) haben in der Regel relativ lange Laufzeiten von fünf bis 25 Jahren und stellen 
so die Finanzierung dieser EE-Anlagen sicher, die oft speziell für die zuvor vereinbarten 
PPA-Verträge gebaut werden.  
Im Gegensatz zu einem üblichen Stromliefervertrag kann bei einem PPA-Vertrag die 
Stromerzeugung und Belieferung aus klar definierten Erzeugungsanlagen vereinbart wer-
den. Auch ist bei ausreichender räumlicher Nähe eine direkte physikalische Lieferung mög-
lich. Es können z. B. Hallendächer oder verfügbare Freiflächen des/der Stromkund*in von 
dem/der Projektierer*in genutzt werden, um dort Strom zu erzeugen und diesen direkt zu 
liefern. Bei anderen PPA-Varianten wird der Strom über das Stromnetz geliefert und die 
Abrechnung erfolgt bilanziell. Beispielsweise könnte der Strom mittels einer neuen Freiflä-
chen-Photovoltaik-Anlage oder einer Windkraft-Anlage aus dem näheren bzw. auch weite-
ren Umfeld bereitgestellt werden. Dadurch kann eine klare Zuordnung des Strombezugs zu 
den Erzeugungsanlagen erfolgen.  
Seit 2021 verlieren die ersten über das EEG geförderten Windkraft- und Photovoltaik-
Anlagen ihren Förderanspruch, diese Anlagen können bzw. müssen zum Weiterbetrieb den 
erzeugten Strom selbst vermarkten. Über PPA-Verträge erhalten diese Anlagen die Mög-

34  
lichkeit, weiterhin klimafreundlichen Strom zu produzieren und die vorhandenen Ressour-
cen weiter im Sinne der Energiewende zu verwenden. 
Der Abschluss eines solchen PPA-Vertrags soll vertieft geprüft werden. Ziel ist es, die 
Marktposition/den Energiebedarf der kommunalen Verwaltung und Betriebe der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt zu nutzen, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien lokal 
oder regional voranzubringen. Weiterhin können die lokale Wertschöpfung und die lokale 
Energiewende gezielt gestärkt werden, da bei Abschluss eines PPA-Vertrags mitbe-
stimmt werden kann, von welchen Erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen beliefert wird.  
Dies stellt eine Weiterentwicklung des bereits seit mehreren Jahren verankerten Bezugs 
von Ökostrom dar und stärkt die Vorbildfunktion der Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Vorteile von Erneuerbaren PPA-Vereinbarungen: 
 Belieferung mit 100 % Erneuerbarer Energie  
 Regionaler Ausbau der Energieproduktion  
 Erneuerbare Energieversorgung, ohne eigene Großanlagen zu betreiben  
 Langfristige Lieferverträge, stabile Preise 
 Förderung der regionalen Wertschöpfung 
 Sicherer Ausstieg aus dem fossilen Strombezug 
 Bau von Erneuerbaren Energie-Anlagen ohne staatliche Förderung  
 Beschleunigung der Energiewende 
 Umstellung der Beleuchtung kommunaler Gebäude und öffentlicher Flächen auf LED 
Gemäß dem Sofortprogramm Klimaschutz wird ein Umstellungsfahrplan erstellt, der ne-
ben der Energieeffizienz von Leuchtmitteln auch Themen der umweltfreundlichen Beleuch-
tung adressieren soll. Dabei sind insbesondere Beleuchtungsstärke und -menge, Halb-
nachtbeleuchtung, Lichtlenkung sowie vor allen Dingen auch die eingesetzte Lichtfarbe in 
Hinblick auf die Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz (Biodiversität) kritisch in den 
Blick zu nehmen. Gleichzeitig soll bei Austausch der bestehenden Leuchtmittel auch das 
Beleuchtungskonzept überprüft werden. 
4.2.2. Kommunaler Fuhrpark 
Wesentliche Potenziale zur Senkung der Treibhausgasemission im Bereich des kommunalen 
Fuhrparks liegen neben der prioritär zu berücksichtigen Vermeidung und Optimierung von 
Fahrten in der Nutzung alternativer, klimafreundlicher Antriebe. Im Bilanzjahr 2018 entfielen 
beim Endenergiebedarf 8.114 MWh auf den Energieträger Diesel, 398 MWh auf den Treibstoff 
Benzin und nur knapp 4 MWh auf elektrische Energie (Strom). An den Treibhausgasemissionen 
des kommunalen Fuhrparks von 2.768 t CO
2e haben somit Dieselverbräuche mit 2.641 t CO 2e 
einen Anteil von über 95 %, wohingegen die Benzinverbräuche mit 125 t CO2e auf 4,5 % 
kommen. Die THG-Emissionen aus dem Strombedarf sind damit, vor allem unter Berücksichti-
gung der Nutzung von Ökostrom durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt, zu vernachlässigen, 
denn sie liegen mit knapp 40 kg deutlich unter einer Tonne. 
Mit der im April 2018 beschlossenen Mobilitätsordnung wurde der Grundstein für einen nach-
haltigen Ausbau der kommunalen Mobilität bereits gelegt. Sie beinhaltet eine Fuhrparkanalyse, 
die Umrüstung der Fahrzeuge auf alternative Antriebe und die Verstetigung des betrieblichen 
Mobilitätsmanagements. Die Abfrage der kommunalen Fahrzeuge für das Jahr 2020 hat erge-
ben, dass von den 112 PKW im Pool der Wissenschaftsstadt Darmstadt bisher ca. 43 % rein 
elektrisch betrieben werden. Die restlichen verursachen mit einem Dieselverbrauch von rund 
4.700 Litern zwar nur knapp 15 t CO2e inkl. der Vorkette, diese Emissionen könnten durch 
Elektrifizierung dennoch gesenkt werden. Den größten Anteil an den THG-Emissionen verursa-
chen die LKW über 7,5 t mit einem Verbrauch von mehr als 500.000 Liter Diesel.

35  
Dieser entspricht rund 1.600 t THG-Emissionen. Auch die 24 Kehrmaschinen weisen mit rund 
155.000 Litern Diesel einen hohen Verbrauch auf. Das entspricht 500 t an Treibhausgasen. 
Der Elektrifizierungsgrad bei den Kehrmaschinen (derzeit 4 %) sollte gesteigert werden. Auch 
die 15 Schulbusse im Fahrzeugpool des EAD verzeichnen mit knapp unter 46.000 Litern Diesel 
verhältnismäßig hohe Verbräuche. Hier sollte die Elektrifizierungsrate vorangetrieben werden. 
>>> Transformationsziel: Klimafreundliche Abwicklung kommunaler Verkehre 
Umstellung des kommunalen Fuhrparks zu 90 % auf alternative Antriebe (Elektrifizierung), 
Vermeidung von Fahrten und umweltfreundliche Abwicklung verbleibender Fahrten. 
Werden diese Maßnahmen erfüllt, können bis 2035 rund 87 % der Treibhausgasemissionen 
gegenüber 2018 eingespart werden. Das entspricht einer THG-Einsparung von knapp 2.400 t 
CO2e. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass sich aufgrund der bundesweiten Notwendigkeit 
der Dekarbonisierung von sämtlichen Fuhrparks Lieferengpässe ergeben können, die zu erheb-
lichen zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung führen würden. 
Minderungspotenzial 
2.406 t CO2 e/a 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Dekarbonisierung des Fuhrparks 
Übergeordnetes Ziel der kommunalen Mobilität ist die Dekarbonisierung des Fuhrparks. 
Konkret meint dies das Ersetzen von PKW und Transportern mit Verbrennungsmotoren 
durch moderne Fahrzeuge mit alternativen Antrieben, den Umbau vorhandener Fahrzeuge 
zu Elektrofahrzeugen (hierzu gibt es bereits erste positive Erfahrungswerte beim EAD), den 
Aufbau einer adäquaten Ladeinfrastruktur sowie das Schaffen eines innerstädtischen Fahr-
zeugpools. Der EAD ist hier bereits aktiv. Dies gilt es fortzusetzen. Gerade im Bereich gro-
ßer Fahrzeuge (Baumaschinen etc.) ist der Einsatz von alternativen Technologien wie die 
Nutzung von grünem Wasserstoff zu überprüfen. Fahrten auf Basis fossiler Kraftstoffe sind 
zu vermeiden oder effizient(er) abzuwickeln. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.6 Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements 
→ Steckbrief II - 1.11 Pilotprojekt Müllheizkraftwerk / Wasserstoff für schwere Nutzfahrzeuge wie 
Busse und Fahrzeuge des EAD im Rahmen des DELTA-Projekts  
 Ausbau und Optimierung des Fuhrparkmanagements 
Das Fuhrparkmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt muss weiter ausgebaut und 
optimiert werden, um die Rahmenbedingungen kommunaler Fahrten noch zielführender zu 
steuern und auch zukünftig sicherzustellen, dass Fahrten so umwelt- und klimafreundlich 
wie möglich gestaltet werden. Auf diese Weise kann die Auslastung einzelner Fahrzeuge 
erhöht werden. Das geplante Fahrzeugpooling an den Verwaltungsstandorten der Stadt ist 
konsequent umzusetzen. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→  Steckbrief I - 1.6 Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements 
 Vermeidung von Fahrten 
Um Verkehr möglichst zu vermeiden, soll geprüft werden, wie die Dienstvereinbarung Tele-
arbeit anzupassen und ggf. auszuweiten ist. Durch das tageweise Arbeiten im Homeoffice 
und Sitzungen in Form von Videokonferenzen pendeln viele Menschen seltener zum Ar-
beitsplatz oder zu externen Terminen. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.5 Klimafreundliche kommunale Mobilität

36  
 Verlagerung verbleibender Fahrten auf den Umweltverbund 
Im Hinblick auf die Verlagerung von städtischen Fahrten sollten diese, wie in der Mobili-
tätsordnung und der städtischen Richtlinie zur Bereitstellung und Nutzung des Jobtickets 
Premium festgesetzt, zukünftig möglichst mit dem Umweltverbund erfolgen. Dabei sollen 
u. a. Dienstfahrräder (Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder) zum Einsatz kommen. Dafür ist 
es erforderlich, diese in den städtischen Fuhrpark verstärkt aufzunehmen. Weitere Verla-
gerungen von dienstlichen Fahrten (z. B. Stadtpolizei) sollen geprüft werden. Das Jobticket 
für den gesamten RMV-Bereich, das seit 2020 allen Beschäftigten der öffentlichen Verwal-
tung durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt angeboten wird, ist beizubehalten. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.5 Klimafreundliche kommunale Mobilität 
→ Steckbrief I - 1.6 Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements 
Insgesamt kann für den Bereich des kommunalen Fuhrparks von einer Einsparung von mindes-
tens 25 % ausgegangen werden, sodass die THG-Emissionen um mindestens 700 t gegenüber 
2018 gesenkt werden könnten. Die Hebung des oben angegebenen Gesamtpotenzials hängt vor 
allem von den zukünftigen Förderkulissen, verfügbaren Fahrzeugen bzw. Umrüstmöglichkeiten 
und Technologie-Entwicklungen ab.  
4.2.3. Beschaffungswesen 
Emissionen des kommunalen Beschaffungswesens werden von der BISKO-Systematik nicht 
unmittelbar erfasst, da im Rahmen dieser Systematik vor allem leitungsgebundene Energieträ-
ger bilanziert werden, die über die Netzbetreiber oder über das kommunale Energiemanage-
ment erfasst und messbar gemacht werden können. In der Bilanz sichtbar wird damit bei-
spielsweise der Einsatz energiesparender Geräte, der sich auf kommunale Energieverbräuche 
auswirkt. Andere sinnvollerweise ebenfalls klimasensibel zu behandelnde Bereiche, wie die 
Beauftragung nachhaltig agierender Unternehmen, der Einsatz von umweltfreundlichem Papier 
oder die Verwendung bestimmter Reinigungsmittel, können im Rahmen der BISKO-Systematik 
bilanziell nicht berücksichtigt werden. Sie werden aber dennoch bearbeitet.  
>>> Transformationsziel: Klimagerechte und nachhaltige Beschaffung / Vergabe / Aufträge 
Das komplette kommunale Beschaffungswesen ist so klimafreundlich und auch unter sozia-
len Gesichtspunkten nachhaltig und klimagerecht wie möglich auszurichten. Die Klima- 
sowie Umwelteinflüsse sind auf ein Minimum zu reduzieren. Vergabeverfahren sowie Wett-
bewerbe, die vom Magistrat in Auftrag gegeben werden, sind einzubeziehen. 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Einführung einer standardisierten datentechnischen Erfassung im Beschaffungswesen 
mit anschließender Evaluation 
Das kommunale Beschaffungswesen ist im Hinblick auf die Zielstellung der Treibhausgas-
neutralität zu optimieren. Dafür muss die Beschaffung zunehmend zentralisiert werden. 
Klimaschutzbezogene Standards werden eingeführt, auch als Grundlage einer Evaluation. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.7 Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen

37  
 Entwicklung einer Beschaffungsrichtlinie mit höchsten Effizienzstandards sowie mit 
klima- bzw. umweltschutzzertifizierten Produkten und Regionalität als Kriterien 
Es wird eine Beschaffungsrichtlinie entwickelt, die umwelt-, sozial- und klimarelevante As-
pekte berücksichtigt. Wie im Sofortprogramm Klimaschutz bereits festgelegt, ist sicherzu-
stellen, dass vor allem klimafreundliche, energieeffiziente, regionale und fair hergestellte 
Produkte zum Einsatz kommen.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.7 Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen 
 Vergabe von Leistungen unter Klimaschutzaspekten 
In die Vergabekriterien für alle Leistungen und Dienstleistungen werden Klimaschutz und 
Klimaanpassung standardisiert als zentrales, hoch gewichtetes Kriterium aufgenommen. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.7 Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen 
 Nachhaltigkeit in Kantinen kommunaler Betriebe 
In Kantinen in kommunaler Trägerschaft bzw. unter kommunaler Einflussnahme (bspw. in 
Schulen und Kitas) sowie in Kantinen der Stadtwirtschaftskonzerne im direkten Einflussbe-
reich des Magistrats soll das Angebot an Gerichten aus klimafreundlichen Lebensmitteln 
weiter erhöht werden. Durch die Einführung des KlimaTellers in Kantinen sowie durch die 
Kooperation mit regionalen Unternehmen und den Ökomodell-Regionen Hessen sollen 
nicht nur die Regionalität und Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte gestärkt werden, 
sondern Nutzer*innen auch hinsichtlich der Auswirkungen des individuellen Konsum- und 
Ernährungsverhaltens sensibilisiert werden. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 4.4 Nachhaltigkeit in Kantinen 
 Möglichst geringer Rohstoff- und Energieverbrauch innerhalb der Verwaltung (Suffizienz) 
Um den Rohstoff- und Energieverbrauch in der Verwal tung so gering wie möglich zu halten, 
wird die Digitalisierung weiter vorangetrieben (z.B. papierloses Büro). Elektrische Geräte 
sowie IT sind mit entsprechenden Voreinstellungen auszustatten. 
 Divestment 
Investitionen bzw. Anlagestrategien in nicht nachhaltige Produkte, Technologien und Un-
ternehmen gehen zwar nicht in die kommunale Bilanz mit ein, führen aber dazu, dass sich 
derartige Wirtschaftszweige am Markt halten und somit ggf. die breite Etablierung klima-
freundlicher Alternativen verhindert wird. Mit einem strategischen Divestment, also dem 
Rückzug dieser Investitionen, wird nicht nur dem Klimaschutz Rechnung getragen, son-
dern beispielsweise auch gesundheitlichen und sozialen Belangen. Derartige strategische 
Divestment-Möglichkeiten bzw. Notwendigkeiten werden zukünftig fortlaufend geprüft und 
umgesetzt. Unter dem Stichwort Divestment/Nachhaltige Investitionen soll für die Zukunft 
eine Geldanlagerichtlinie erarbeitet werden, die Klarheit und Transparenz für diesen Be-
reich schafft. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.12 Divestment/Nachhaltige Investitionen

38  
4.2.4. Stadtplanung/Stadtentwicklung 
Die Aufgabe von Stadtplanung und Stadtentwicklung ist es, nachhaltige und zukunftsfähige 
Modelle für die gesamtstädtische Entwicklung zu generieren. Dabei sind die sozialen, wirt-
schaftlichen und ökologischen Belange und Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen 
– dies sind auch zentrale Inhalte der sog. „öffentlichen Daseinsvorsorge“. Die Daseinsvorsorge 
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat als Aufgabe, eine hohe Lebensqualität zu sichern und 
die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu stärken. In Darmstadt wird dies in 
besonderem Maße unter der Verantwortung für den Schutz des Stadt- und Weltklimas, sprich 
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung umgesetzt. 
Zu den zentralen Aufgaben der Daseinsvorsorge zählen neben zahlreichen weiteren Aufgaben: 
präventiver Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge, Gesundheitsschutz und -vorsorge (u. a. 
Hitzevorsorge), Bereitstellung von Wohnraum, Bau und Unterhalt kommunaler Liegenschaften, 
Grünflächenmanagement, öffentliche Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energie-
versorgung sowie die Bereitstellung kommunaler Verkehrsinfrastruktur. Um diese Aufgaben 
auch unter den sozialen Aspekten der Klimagerechtigkeit gut und tragfähig zu lösen, bedarf es 
entsprechender Instrumente, Vorgaben, Regulierungen und Festsetzungen sowie deren Über-
wachung. Weitere Eckpfeiler einer klimagerechten Stadtentwicklung sind der gezielte Aufbau 
von Fördermöglichkeiten und eine breite Sensibilisierung der Darmstädter Bürger*innen, 
Unternehmen und Betriebe.  
>>> Transformationsziel: Klimagerechte Stadtplanung/Stadtentwicklung 
Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei allen Maß-
nahmen und Planungen der Stadtentwicklung 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Erweiterung der entwickelter Festsetzungen und Regulierungen für Bebauungspläne, 
städtebauliche Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe um Klimaschutz-Belange 
Verbindliche Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne, städtebauliche Verträge 
und Wettbewerbe, Dienstleistungen und (Architektur-)Wettbewerbe in Bezug auf Klima- 
und Umweltschutz müssen entsprechend der jeweils rechtlichen Möglichkeiten stetig er-
weitert, aktualisiert und angepasst werden. Dazu gehören: Energie- und Nachhaltigkeits-
standards, ambitionierte Gebäudeenergiestandards und nachhaltige Energiekonzepte für 
Neubauvorhaben, Festsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen, der Erhalt und die 
Stärkung der Biodiversität, die Sicherstellung des sparsamen Umgangs mit Fläche, die so-
zialen Fragen, die Berücksichtigung informeller Planungsinstrumente und eine PV-
Installationspflicht gemäß dem Sofortprogramm Klimaschutz. Weiterhin ist die Prüfung der 
Auswirkungen neuer Vorhaben auf das Stadtklima (Klimavorbehalt) zu berücksichtigen. 
Im Kontext der kommunalen Einflussoptionen auf private Eigentümer*innen wurde be-
reits in Kapitel 2.2 dargelegt, dass Kommunen im Bereich des Klimaschutzes und der 
Klimaanpassung ganz allgemein ein „Dreiklang“ an möglichen Handlungsoptionen bzw. 
Maßnahmen zur Verfügung steht: Information, Förderung und die Durchsetzung der (ak-
tuell geringen) rechtlichen Möglichkeiten. Dazu gehört die Überwachung und Durchset-
zung der Einhaltung von Festsetzungen in Bauleitplänen und vertraglichen Vereinbarun-
gen sowie des bestehenden Rechtsrahmens (Baugesetzbuch, Hess. Bauordnung, Gebäu-
deenergiegesetz). Dafür sind personelle Kapazitäten in der zuständigen Bauaufsicht 
notwendig.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.8 Erweiterung der Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne, städte-
bauliche Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe

39  
 Erhalt und Schaffung von ökologisch-hochwertigen Grün- und Freiflächen 
Mit dem Masterplan DA 2030+, dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept, 
dem Gründach- und Entsiegelungskataster sowie dem Programm Schulhofentsiegelung 
wird dem Ziel, Freiräume zu erhalten und zu schaffen, bereits Rechnung getragen. Dies 
soll beibehalten werden. Anzustreben ist eine Grünflächen- und Freiraumplanung, die 
Klimaanpassung und Klimaschutz berücksichtigt. Sinnvolle Instrumente bzw. Vorgaben 
wie die Einführung eines Biotopflächenfaktors oder einer Begrünungssatzung werden 
rechtlich geprüft und zum Beschluss vorgelegt. Sollten städtische Baumaßnahmen und 
Flächenverbrauch notwendig sein, ist zu untersuchen, inwiefern kommunale Flächen in 
ähnlicher Größenordnung entsiegelt oder begrünt werden können.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.11 Grünflächen- und Freiraumplanung 
4.2.5. Weitere Handlungsfelder im direkten Einflussbereich des Magistrats 
Kompensation verbleibender THG-Emissionen im direkten Einflussbereich 
Im Zieljahr 2035 würden die städtischen Gebäude bzw. Liegenschaften trotz aller in Kapitel 
4.2.1 dargestellten Maßnahmen zur energetischen Sanierung und regenerativen Energieversor-
gung im Rahmen der Bilanz nach BISKO noch prognostizierbare THG-Emissionen von ca. 1.100 
t aufweisen. Dieser Umstand resultiert aus den zum Einsatz kommenden Energieträgern 
Ökostrom, Umweltwärme (mit Ökostrom), Biogas und dekarbonisierte Fernwärme – diese 
werden im Rahmen der BISKO-Systematik weiterhin mit (geringen) THG-Emissionen je Kilo-
wattstunde bilanziert. Zwar sind die Emissionsfakto ren dieser Energieträger im Vergleich zu 
fossilen Energieträgern sehr gering, aber nicht Null (s. Kapitel 0). Um eine Neutralität zu 
erlangen, muss daher ein transparentes Vorgehen entwickelt werden, wie diese verbleibenden 
Emissionen ausgeglichen bzw. möglichst auf dem Stadtgebiet kompensiert werden könnten.  
Priorität im Rahmen der Maßnahmen und im Kontext der Umsetzung des vorliegenden Klima-
schutzplans bleibt grundsätzlich immer die Reduktion von THG-Emissionen. Nur unvermeidba-
re und unumgängliche THG-Emissionen sollen ausgeglichen werden. Dieser Ausgleich erfolgt 
möglichst vor Ort, bspw. durch die Aktivierung natürlicher Senken in entsprechender Größen-
ordnung. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.9 Prüfung Kompensation verbleibender THG-Emissionen direkter Einflussbereich 
Controlling 
Im Rahmen der Neuaufstellung des Klimaschutzkonzepts und des Klimaschutzplans wurden 
zahlreiche hoch relevante Maßnahmen ausgearbeitet und in Steckbriefen zusammengefasst, 
die in der anschließenden – und vielfach bereits parallel begonnenen – Umsetzungs- und 
Verstetigungsphase in Darmstadt ein hohes Maß an Energieeffizienzsteigerung und THG-
Emissionsreduzierung bewirken werden. Beispiele für bereits während der Erstellung des 
Klimaschutzplans begonnene Maßnahmen sind: Ausweitung des Modernisierungskonvois, 
Aufbau einer Internetplattform mit Informationen und Tipps zu Klimaschutz, Novellierung 
sowie Ausweitung des Photovoltaik-Förderprogramms, Erarbeitung weiterer Förderrichtlinien, 
Konzeptionierung und Fördermittelprüfung Wärmeplanung u.v.m.  
Das hier beschriebene Controlling umfasst die Ergebniskontrolle der durchgeführten Maßnah-
men unter Berücksichtigung der festgestellten Potenziale der einzelnen Maßnahmen und 
Sektoren und der gesamtstädtischen Klimaschutzziele. Neben der Feststellung des Fortschritts 
in den einzelnen Sektoren ist eine Anpassung an die aktuellen Gegebenheiten in Darmstadt 
sowie vor dem Hintergrund sich wandelnder politischer und struktureller Rahmenbedingungen 
notwendig. Dies bedeutet, dass realisierte Projekte bewertet und analysiert sowie gegebenen-

40  
falls neu aufgelegt, novelliert, verlängert oder um weitere Teilaspekte ergänzt werden. Sollten 
sich in den einzelnen Sektoren neue Handlungsoptionen durch Bundes- oder Landesinitiativen, 
Gesetzesänderungen oder Fördermöglichkeiten ergeben, werden diese bewertet und nach 
Abwägung und eventuell notwendiger Beschlussfassung durch die entsprechenden politischen 
Gremien genutzt bzw. beantragt.  
Um den Gesamtfortschritt beurteilen zu können, wird vorgeschlagen, in regelmäßigen Abstän-
den eine Prozessevaluierung der jeweiligen Maßnahmen aber auch des Gesamtkonzepts 
durchzuführen. Das Gesamtcontrolling stellt somit eine Erfolgskontrolle der Klimaschutz 
bezogenen Maßnahmen in Darmstadt dar. Ein zentrales, wenn auch nicht in allen Bereichen 
aussagekräftiges Instrument, um die Erfolge im Klimaschutz aufzuzeigen, ist dabei die Energie- 
und THG-Bilanz der Gesamtstadt aber auch des direkten Einflussbereichs des Magistrats. Über 
diese Bilanzen wird, ebenso wie über die Ergebnisse des Controllings, in den politischen Gre-
mien regelmäßig Bericht erstattet. Grundsätzlich ist der Klimaschutzplan als Living Document – 
also stetig anzupassende Strategie zu betrachten.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief I - 1.1 Monitoring: Treibhausgasneutralität Stadtverwaltung 
→ Steckbrief I - 1.10 Digitalisierung & Zentralisierung Energiemanagement in Verwaltung und 
Stadtwirtschaft 
Verstetigungsstrategie, Öffentlichkeitsarbeit und notwendige Ressourcen 
Für einen mittel- und langfristig erfolgreichen Klimaschutzprozess in der Gesamtstadt sollten 
unterschiedliche Aspekte beachtet werden.  
Von besonderer Bedeutung für die Umsetzung des Klimaschutzplans, sowohl im Hinblick auf 
den direkten Einflussbereich des Magistrats als auch für die Gesamtstadt, ist die Bereitstel-
lung ausreichender, qualifizierter personeller Ressourcen zur Umsetzung und Evaluierung 
von Maßnahmen und Projekten in allen relevanten Verwaltungsbereichen sowie zur Akquise 
von Fördermitteln von Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene.  
Zudem bedarf es zwingend ausreichender finanzieller Mittel zur Beauftragung, Durchführung 
und Verstetigung von Gutachten, Maßnahmen und Projekten in den Bereichen der Öffentlich-
keitsarbeit, Schaffung von Beratungsangeboten oder Auflage von städtischen Förderpro-
grammen. Ein flexibel einsetzbares jährliches Budget für Klimaschutz und Klimaanpassung 
soll bereitgestellt werden. 
Auch das Netzwerkmanagement und die Öffentlichkeitsarbeit sind zentral. Um die Bevölkerung 
und Unternehmen für nachhaltige und effektive Klimaschutzmaßnahmen zu gewinnen und 
ihnen die Bemühungen der Stadt für den zwingend notwendigen Klimaschutz verständlich zu 
machen, werden gezielte Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit ergriffen. Dies ist auch 
deshalb hoch relevant, da die Klimaschutzziele von Paris auch auf kommunaler Ebene nur 
erreicht werden, wenn die Zielerreichung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden wird. 
Eine zentrale Anforderung stellt das Zusammentragen und die Veröffentlichung aller aus-
schlaggebenden Informationen zu laufenden und geplanten Aktivitäten dar. Hierfür sollen 
Medien und Netzwerke genutzt werden.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 3.1 Verschneidung der Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung 
→ Steckbrief II - 3.2 Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit 
→ Steckbrief II - 3.3 Initiierung breiter Projektwochen an Schulen und Kitas 
→ Steckbrief II - 3.4 Klimafonds zur Förderung von Klimaschutzprojekten 
→ Steckbrief II - 3.5 Einrichtung einer Plattform zum Klimaschutz sowie Entwurf eines Klima-
schutzlogos zur Auszeichnung von Best-Practice-Beispielen

1.1 Monitoring THG-neutrale Verwaltung
1.2  Umstellung Energieversorgung Wärmebereich
1.3 Sanierungsoffensive
1.4 Hebung Potentiale für Photovoltaik bis 2030
1.5   klimafreundliche Mobilität
1.7   Standards für Beschaffung, Investitionen und 
Vergabewesen
1.8  Erweitung und Ausbau Furhparkmanagement
1.10   Digitalisierung und Zentralisierung des Energiemanageme nt
1.11    Grünfl  ächen und Freiraumplanung / Begrünung öffentliche 
Gebäude
2.3  Pilotprojekt Agri-PV
3.2 Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbe it
I
II
I 1.11
I 1.4
I 1.3
I 1.2
I 1.8
I 1.7
II 2.3
I 1.10
I 1.1
I 1.5
II 3.2
I 1.5
Prüfung 
PPA Modell

42  
4.3. Handlungsfelder im indirekten Einflussbereich – Gesamtstadt 
Der Begriff „Gesamtstadt“ meint die Stadtgesellschaft als Ganzes. Dazu gehören private Haus-
halte, Wirtschaft (Industrie und Gewerbe-Handel-Dienstleistungen), Verkehr und kommunale 
Einrichtungen. Der Magistrat und die Verwaltung sind Teil der Gesamtstadt, können jedoch 
außerhalb ihrer direkten Handlungsoptionen nur indirekt auf die übrigen Bereiche Einfluss 
nehmen. Möglichkeiten indirekter Steuerung sind beispielsweise Bildungs- und Öffentlichkeits-
arbeit, Bereitstellung von Informationen, das Auflegen von Förderprogrammen, die Durchset-
zung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie die Bereitstellung von geeigneter Infrastruktur, um 
klimafreundliche Alternativen – beispielsweise im Bereich Verkehr – anzubieten. 
Zentrales Anliegen dieses Klimaschutzplans ist es, kommunales Handeln mit den Aktivitäten 
und Interessen aller anderen Akteur*innen in der Stadt zu verbinden, da für die Erreichung der 
notwendigen Klimaschutzziele die Mitwirkung der gesamten Stadtgesellschaft zwingend erfor-
derlich ist. Wo möglich, leisten Magistrat und Verwaltung Unterstützung und stellen Weichen, 
um zielgerichtet auf die Treibhausgasneutralität in der Gesamtstadt hinzuarbeiten. 
4.3.1. Private Haushalte und Wohnen 
Gemäß der Energie- und Treibhausgas-Bilanz für die Wissenschaftsstadt Darmstadt entfallen 
im Jahr 2018 rund 28 % des Endenergiebedarfs sowie 25 % der gesamten Treibhausgasemis-
sionen auf den Sektor der privaten Haushalte. Diese Bedarfe und Emissionen gilt es zur Errei-
chung der gesamtstädtischen Ziele so weit wie möglich zu reduzieren. 
Wärmebedarf und energetische Sanierung 
Im Sektor der privaten Haushalte liegt das größte Treibhausgas-Einsparpotenzial in den Berei-
chen der Gebäudeeffizienz und -sanierung sowie weiterhin im Bezug von klimafreundlich 
erzeugter Wärme und regenerativer elektrischer Energie. Durch die energetische Sanierung von 
privaten Wohngebäuden und die Erreichung eines zukunftsfähigen Gebäudestandards können 
der Endenergiebedarf und damit der Treibhausgasausstoß erheblich reduziert werden. Eine 
energetische Sanierung, also die Dämmung von Dach, Kellerdecke und Fassade, moderne 
Fenster und Türen sowie die Installation von Anlagen zur Solarenergienutzung senken den 
Energieverbrauch deutlich und nachhaltig.  
Eine umfangreiche energetische Sanierung der Gebäudehülle ist Voraussetzung für den 
Wechsel des Energieträgers bei der Wärmeversorgung – also für den Umstieg von fossilen, 
klimaschädlichen Wärmeerzeugungsanlagen hin zu effizienten, klimafreundlichen Heizungs-
systemen, die Umweltwärme nutzen – dezentral in Form von Wärmepumpen oder zentral als 
Nah- oder Fernwärmenetz. Wichtig ist die rasche Erhöhung der Anzahl der jährlich sanierten 
Gebäude und der dabei zum Einsatz kommende energetische Standard, auch um bestehende 
oder neue Fern- und Nahwärmenetze dekarbonisieren zu können. Hierfür ist das Tempera-
turniveau der Gebäudeheizung für den Einsatz Erneuerbarer Wärmequellen anzupassen.  
Wichtig ist es, bei den Sanierungsmaßnahmen auf eine ganzheitliche Gebäudebetrachtung zu 
achten und alle wirtschaftlich- und ökologisch-nachhaltige Potenziale zu heben. Nach Möglich-
keit bzw. Verfügbarkeit sollten idealerweise nachwachsende bzw. recycelte oder wiederver-
wendbare Baustoffe eingesetzt werden. Gerade in älteren Quartieren vorhersehbare Konflikte 
mit den Belangen des Denkmalschutzes sind mit klarer Prioritätensetzung zugunsten des 
Klimaschutzes, wo immer möglich, auszuhandeln. 
Neben der Aufgabenstellung für Wohnungs- oder Hauseigentümer*innen, energetische Sanie-
rungen durchzuführen und Heizungskonzepte umzustellen, gibt es im Bereich „Private Haus-
halte und Wohnen“ weitere wichtige Stellschrauben, um Treibhausgasemissionen mit vielen

43  
kleineren aber wirkungsvollen Schritten deutlich zu reduzieren – dies adressiert auch die in 
Darmstadt größtenteils zur Miete wohnenden Menschen.  
Stellschrauben zur Steigerung der Effizienz und Minderung der THG-Emissionen sind hier vor 
allem Energiebewusstsein und Energiesparen, Verhaltensänderungen und die Nutzung effizien-
ter elektrischer Geräte oder sparsames bzw. angepasstes Heizverhalten. Entsprechend sind 
Maßnahmen zur Sensibilisierung im Bereich des Energiesparens wichtig und notwendig. Ein-
sparungen können zudem über Maßnahmen wie flächensparendes Wohnen oder verschiedene 
Formen von Wohngemeinschaften erreicht werden. Dies sind jedoch individuelle Entscheidun-
gen, auf die die Kommune nur sehr bedingt – bspw. durch Information und Bereitstellen von 
Angeboten wie der Wohnungstauschbörse (Wissenschaftsstadt Darmstadt, 2020) – Einfluss 
nehmen kann. 
Der wirkungsvollste Hebel einer Kommune im Bereich der privaten Haushalte liegt somit mit 
Abstand darin, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um Gebäudeeigentü-
mer*innen von energetischen Sanierungen zu überzeug en, sie zu beraten und zu unterstützen. 
Die soziale Komponente soll beachtet werden, damit Modernisierungstätigkeiten nicht zu 
deutlichen Mietpreissteigerungen bei der effektiven Warmmiete oder zu Verdrängungs- und 
Segregationsprozessen führen.  
Die für Bürger*innen kostenlosen kommunalen Beratungsangebote der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, unter anderem der sogenannte Modernisierungskonvoi mit einer umfangreichen 
Initialberatung für Gebäudeeigentümer*innen, sind wertvolle Angebote, die in die breite Öffent-
lichkeit getragen werden. Finanzielle Unterstützung der Gebäudeeigentümer*innen und ent-
sprechende gesetzliche Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesseite können hierbei 
Abhilfe leisten und verhindern, dass die Modernisierungskosten über ein sozialverträgliches 
Maß hinaus an die Mieter*innen weitergeben werden. Umfangreiche bundesweite Fördermög-
lichkeiten existieren bereits und sollen beworben, ergänzt und befördert werden.  
>>> Transformationsziel: Treibhausgasneutraler privater Gebäudebestand  
Variable, stetige Steigerung der energetischen Sanierungsrate im privaten Gebäudebestand 
bis 2035 auf 4,5 % möglichst mit dem Ziel des energetischen Standards Effizienzhaus 40 
Mit dieser Maßnahme würden 48,4 % der Gebäude bis zum Jahr 2035 saniert, was einer 
Energieeinsparung im Bereich der Wohngebäude von 37 % gleichkommt. Gleichzeitig gilt es, 
große Mietpreissteigerungen (Warmmiete) und Verdrängungs- und Segregationsprozessen zu 
vermeiden z. B. durch Instrumente wie Erhaltungssatzungen oder Nutzung städtebaulicher 
Förderprogramme. 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit und Energieberatung 
Der Grundstein, um möglichst viele Menschen zum Mitmachen zu bewegen, ist eine breite 
und zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit. Alle Informations- und Beratungsangebo-
te sowie Fördermöglichkeiten zum Thema energetische Sanierung sollen öffentlichkeits-
wirksam beworben werden. Das bestehende Beratungsangebot soll hinsichtlich seiner 
Wirksamkeit analysiert und für Gebäudeeigentümer*innen übersichtlich und leicht zugäng-
lich dargestellt werden. Zudem besteht die Chance und Möglichkeit, die städtischen In-
formations- und Beratungsangebote in Kooperation mit externen Partner*innen oder durch 
deren Beauftragung deutlich zu erweitern. Das Erfolgsmodell Modernisierungskonvoi wird 
fortgesetzt und ggf. nochmals erweitert. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 5.5 Sanierungsoffensive

44  
 Städtische Förderung von energetischer Gebäudesanierung als Ergänzung zu staatlichen 
Förderprogrammen 
Land bzw. Bund sind beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Be-
reich der Förderung von energetischer Sanierung bereits umfangreich tätig, allerdings be-
darf es hier einer Absenkung bürokratischer Hürden und einer Vereinfachung der Förder-
modalitäten. Zudem bietet das Land Hessen mit dem Programm „Modernisierung zum 
Passivhaus im Bestand“ ein mit Mitteln der KfW kumulierbares Förderangebot für weitrei-
chende energetische Sanierungen. 
Abhängig von den Entwicklungen auf Bundesebene soll geprüft werden, ob ein weiteres 
städtisches Förderprogramm für die Durchführung bestimmter energetischer Sanierungs-
maßnahmen in Wohn- und Gewerbegebäuden entwickelt wird, um die notwendigen Sanie-
rungsquoten zu erreichen und zusätzliche Anreize zu schaffen. Das Förderprogramm soll 
nach einer Einführungsphase evaluiert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass tat-
sächlich zusätzliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Weitere Förderpro-
gramme im Bereich der energetischen Sanierung bspw. zum „Integrierten Sanierungsfahr-
plan“ werden geprüft.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 5.4 Förderprogramm energetische Sanierung 
 Entwicklung von Quartierskonzepten, um Synergieeffekte zu heben 
Hohe Treibhausgas-Einsparungen lassen sich vor allem durch Projekte, die einen ganzheit-
lichen Ansatz verfolgen und die Sektoren Wärme, Strom und Mobilität miteinander kop-
peln, erzielen. Gebäude sollten daher nicht nur isoliert, sondern auch in ihrem räumlichen 
und stadtgesellschaftlichen Zusammenhang betrachtet werden. 
Um die Sanierungsrate anzuheben, sollen zunächst drei Quartierskonzepte unter Einbezug 
des Förderprogramms „KfW 432 Integrierte Energetische Stadtsanierung mit Sanierungs-
management“ erstellt werden. Auszuwählen sind primär solche Gebiete, in denen sich 
zahlreiche unsanierte Gebäude älterer Baualtersklassen finden. Der Magistrat wird zudem 
die Schaffung eines treibhausgasneutralen Quartiers im Bestand untersuchen und realisie-
ren. Weiterhin wird die Auflage eines möglichst gesamtstädtischen Förderprogramms für 
Dach- und Fassadenbegrünung gemäß Sofortprogramm Klimaschutz geprüft. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 5.2 Erstellen von drei Quartierskonzepten 
→ Steckbrief II - 5.1 Erproben von alternativen Quartieren im Bestand 
→ Steckbrief II - 5.3 (Pilotprojekt) Treibhausgasneutrales Quartier im Bestand  
→ Steckbrief II - 5.6 Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung 
Strombedarf 
Zukünftig wird sich der Strombedarf in privaten Haushalten durch die steigende Energieeffizi-
enz von neuen Geräten tendenziell verringern, da angenommen wird, dass die Haushaltsgeräte 
stetig durch Geräte mit höherer Effizienz ersetzt werden. Für das Zieljahr 2035 ergibt sich ein 
spezifischer Strombedarf von rund 1.872 kWh pro Haushalt. Dies entspricht einer Einsparung 
von ca. 30 % gegenüber dem Ausgangsjahr 2018.  
Für den Strombedarf der privaten Haushalte (ohne E-Mobilität, s. Kapitel 5.4) bedeutet diese 
Annahme, dass dieser von ca. 189.000 MWh (2018) auf 135.000 MWh (2035) sinkt. Dabei 
wurden das prognostizierte Bevölkerungswachstum und die lokalspezifischen Haushaltsgrößen 
berücksichtigt. Es ist jedoch möglich, dass das oben dargestellte, auf die Effizienzsteigerung 
der Geräte zurückzuführende Endenergieeinsparpotenzial durch die Ausstattungsraten und das 
Verhalten der Nutzer*innen begrenzt wird.

45  
Eine rein technische Betrachtung führt stets zu einer starken Verminderung des Haushalts-
strombedarfs. In der Realität zeigt sich jedoch, dass es bei der Nutzung von besonders effi-
zienten Geräten zu sog. Reboundeffekten kommen kann. So ist es zum Beispiel möglich, dass 
Stromeinsparungen durch zusätzliche neue Geräte oder eine stärkere Nutzung begrenzt oder 
sogar vermindert werden (Umweltbundesamt, 2019). Für die Zielerreichung der THG-
Neutralität ist es jedoch unabdingbar, dass mit Energie so effizient und sparsam wie möglich 
umgegangen wird. Nur so können diese möglichst weitreichend durch Erneuerbare Energien 
gedeckt werden. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Kampagnen soll daher auf mehr Suffizienz 
hingewirkt werden. 
Den Möglichkeiten dezentraler und Erneuerbarer Energieerzeugung ist besondere Bedeutung 
beizumessen, in erster Linie ist hier die Installation von Solarenergieerzeugungsanlagen wie 
Photovoltaik-Anlagen zu nennen (s. Kapitel 4.1.1). Bewerbung und Förderung von Photovoltaik-
Anlagen für Gebäudeeigentümer*innen wie auch Mieter*innen nehmen bereits heute einen 
großen Schwerpunkt in der Klimaschutzarbeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein und 
besitzen Leuchtturmfunktion. 
Die für Bürger*innen kostenlosen kommunalen Beratungsangebote der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt, unter anderem der sogenannte Modernisierungskonvoi – mit einem Beratungsbau-
stein zu Photovoltaik – sowie die Bürgersolarberatung in Kooperation mit BUND e.V. und 
heiner*energie sind hier beispielhaft genannte Angebote, die in die breite Öffentlichkeit getra-
gen werden.  
>>> Transformationsziel: Effizienter Stromverbrauch in privaten Haushalten 
Mehr energiesparende Geräte in privaten Haushalten – Vermeidung von Rebound-Effekten 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Unterstützung von einkommensschwachen Haushalten bei der Anschaffung energieeffi-
zienter Haushaltsgeräte und Öffentlichkeitsarbeit 
Um in einkommensschwachen Haushalten den Austausch alter ineffizienter (Kühl-)Geräte 
zu ermöglichen, hat der Magistrat im Jahr 2016 ein entsprechendes Förderprogramm auf-
gelegt. Wie bereits im Sofortprogramm Klimaschutz beschlossen, wird der Fördertopf ver-
doppelt und das erfolgreiche Programm um neue Inhalte erweitert. Künftig stehen jährlich 
20.000 € zur Verfügung, sodass höhere Zuschüsse gewährt und auch weitere Geräte sub-
ventioniert werden können. Auch die Aufnahme von Mini-PV Anlagen in die Bezuschussung 
wird geprüft.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 3.6 Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieef-
fizienter Haushaltsgeräte 
→ Steckbrief II 3.2 Klimaschutzbezogene Öffentlichkeitsarbeit 
→ Steckbrief II 2.8. Kampagne Ökostrombezug

46  
4.3.2. Wirtschaft 
Die privaten Unternehmen in Darmstadt – also Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistun-
gen – unterliegen nicht dem Einfluss des Magistrates. Die Geschäftsmodelle der Unternehmen, 
die jeweiligen Energieverbräuche und die Energieversorgung sowie die Mobilitätskonzepte sind 
damit nicht direkt beeinflussbar.  
Sie haben jedoch, was den Klimaschutz anbelangt, eine herausgehobene Bedeutung: Unter-
nehmen sind nicht nur zentral für die Sektorenkopplung (Energieversorgung, Mobili-
tät/Pendelverhalten, Konsumverhalten etc.), sondern in den Unternehmen kommen auch 
unterschiedlichste Menschen zusammen; sowohl hinsichtlich der Berufsstände, des Wissens 
um Themen des Klimaschutzes, der Wohnorte und der individuellen Lebenssituationen. Klima-
schutzwirksame Maßnahmen in Unternehmen verfügen damit über ein besonderes Potenzial 
der Multiplikation in weitere Gesellschaftsbereiche und über den lokalen Kontext hinaus. 
Zudem spielt Nachhaltigkeit in Unternehmen eine immer bedeutendere Rolle, sichert Legitimi-
tät und Reputation und kann über die Identifikation mit den Zielen der Unternehmen einen 
Beitrag zur Mitarbeitendenbindung leisten.  
Zur Unterstützung und Ausweitung von Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen sollen zu-
sätzliche Beratungs- und Förderprogramme entwickelt und implementiert werden. Vor allem 
den kleinen und mittleren Unternehmen, die in Darmstadt einen großen Anteil ausmachen, soll 
hierbei Unterstützung zukommen. Ein Beispiel hierfür ist die Ausweitung der städtischen 
Photovoltaik-Förderung auf kleine und mittlere Unternehmen, die bereits parallel zur Erstellung 
des Klimaschutzplans vorangebracht wurde. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat zudem mit 
dem Beitritt zum Energieeffizienznetzwerk ETA-Plus Südhessen bereits den ersten wichtigen 
Schritt unternommen, den es zu verstetigen und zu intensivieren gilt.  
Darüber hinaus können raumbezogene Zusammenschlüsse (z. B. innerhalb einzelner Gewerbe-
gebiete) für Synergieeffekte und niederschwellige, aber wirksame Transformationsprozesse 
sorgen: Gemeinsame Fuhrparks, Mitfahrgelegenheiten, nachhaltige Kantinen oder gebündelte 
Ver- und Entsorgungskonzepte sind hierfür nur einige Beispiele. Im industriellen Bereich liegen 
die Einsparpotenziale vor allem im effizienteren Umgang mit Prozesswärme (Brennstoffe) und 
mechanischer Energie (Strom) – aber auch der Wechsel der Energieträger bei derartigen 
Prozessen sollte geprüft und entsprechende Rahmenbedingungen vom Bund gesetzt werden.  
Im Bereich Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) wird dagegen ein großer Teil der benötig-
ten Energie zur Bereitstellung von Raumwärme sowie zur Beleuchtung und Kommunikation 
eingesetzt. Um das Potenzial hinsichtlich der Raumwärme zu heben, sollte die Sanierungsquo-
te gesteigert und Maßnahmen zur Energieeffizienz ergriffen werden. Das Potenzial im Bereich 
des Bedarfs an elektrischer Energie liegt neben der Nutzung neuer Technologien (Großwärme-
pumpen, Abwärmenutzung, Abwasserwärmenutzung und wo zwingend notwendig und effizient 
Wasserstoff) im massiven Ausbau der Photovoltaik-Nutzung sowie im Bezug von Ökostrom 
durch Gewerbetreibende. Hier bieten sich gerade große Gewerbegebäude und evtl. Gewerbe-
hallen für die Erzeugung Erneuerbarer Energien an, sofern diese statisch dafür geeignet sind. 
Die Ausstattung von Gewerbedachflächen mit PV-Anlagen wird aufgrund des Flächenpotenzials 
ein wesentlicher Faktor sein, um die Produktion Erneuerbarer Energien im Stadtgebiet voran-
zutreiben. Über Zuschüsse wird eine schnellere wirtschaftliche Amortisierung erreicht und 
Investitionshemmnisse abgemildert (siehe Kapitel 3.4). 
Da in diesen Bereichen keine direkte Einflussnahme möglich ist, müssen die Unternehmen zur 
Sanierung motiviert werden. Dies geht vor allem über Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sowie 
direkte Ansprache von Akteur*innen. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die finanzielle Förderung des 
Ausbaus der Solarenergienutzung (in Novellierung der PV-Förderung schon implementiert) 
sowie von Sanierungsvorhaben.

47  
In diesem Bereich sind Land oder Bund (bspw. über die KfW) bereits tätig. Es braucht jedoch 
eine Absenkung bürokratischer Hürden. Über gesetzgeberische Aktivitäten ließen sich zudem 
die Standards für Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden anheben. 
Bei privatrechtlichen Vereinbarungen oder Grundstücksverkäufen setzt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt derartige zielführende Standards bereits um. Darüber hinaus – wenn keine rechtli-
che Möglichkeit für die Kommune besteht – sind Land, Bund oder Europäische Union aufgefor-
dert, aktiv zu werden und zielführende gesetzliche Mindeststandards festzulegen. Ein zusätzli-
cher Anreiz zu energieeffizienter Technologie und nachhaltigem Energieeinsatz können auch 
Preissteigerungen bzw. CO2-Bepreisungen mit Lenkungswirkung im Energiesektor sein. Dies 
liegt im Aufgabengebiet des Bundes bzw. wird über Angebot und Nachfrage bestimmt. 
>>> Transformationsziel: Klimafreundliche Wirtschaft 
Unternehmen für effektive Klimaschutzmaßnahmen gewinnen 
Minderungspotenzial 535.900 t CO2e/a ab 2035 gegenüber 2018 
200.100 t CO2e/a ab 2025  
380.600 t CO2e/a ab 2030  
535.900 t CO2e/a ab 2035 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle „Klimafreundliche Wirtschaft“ 
Um die lokalen Unternehmen für die Umsetzung von Klimaschutz- und Effizienzmaßnah-
men zu gewinnen, soll eine Beratungs- und Anlaufstelle institutionalisiert werden, die im 
wechselseitigen Austausch mit ortsansässigen Unternehmen und Betrieben steht. Sie kann 
zudem den Dialog relevanter Akteur*innen untereinander fördern und Kontakte zwischen 
Wissenschaft und Wirtschaft herstellen, um Synergieeffekte zu heben.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 4.1 Koordinierungs- und Beratungsstelle klimafreundliche Wirtschaft 
→ Steckbrief II - 4.2 Wirtschaftsbezogene Handreichung 
 Einführung eines Labels zur Auszeichnung von klimafreundlichen Kantinen /  
„Klimateller“ 
Im Zuge der Umstellung von Kantinen in kommunaler Trägerschaft sollen auch Unterneh-
mens- und Hochschulkantinen für den Einsatz klimafreundlicher Produkte und Prozesse 
gewonnen werden. Vorbildhaft kann hier der Klimateller, welcher beispielsweise bereits 
durch das Studierendenwerk Darmstadt angeboten wird, genannt werden. Um Anreize zu 
setzen, wird der Magistrat klimafreundliche Kantinen mit einem Label auszeichnen. Für 
dieses gilt es gemeinsam mit dem Klimaschutzbeirat und weiteren relevanten Ak-
teur*innen verschiedene erreichbare Stufen und Kategorien zu entwickeln. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 4.4 Nachhaltigkeit in Kantinen 
 Gemeinsame Umsetzung klimafreundlicher Gewerbequartiere 
In Darmstadt werden in Pilotprojekten drei Gewerbequartiere klimafreundlich und klima-
angepasst umgestaltet. Ziel ist es unter anderem, die Aufenthaltsqualität zu erhöhen und 
Initiativen zu entwickeln, auf deren Basis bspw. gemeinsame Mobilitätskonzepte oder neue 
Technologien (z. B. Wasserstoff, Großwärmepumpe, Abwärme, Abwasserwärme) einge-
setzt werden. Die Maßnahme bedarf anreizstiftender Förderprogramme, diese müssen auf 
Landes- oder Bundesebene geschaffen werden.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 4.5 Drei Pilotprojekte „Klimafreundliche Gewerbequartiere“ 
→ Steckbrief II - 5.6 Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

48  
Handwerk 
Handwerker*innen sind ausführende Kräfte, die zentral sind, wenn es um den Klimaschutz geht. 
Sie sind beispielsweise für die korrekte, nachhaltige Installation von Heizungs- und PV-Anlagen 
oder die fachgerechte Anbringung von Dämm-Materialien verantwortlich. Für die Umsetzung 
der sich stetig erhöhenden, komplexer werdenden baulichen Klimaschutzmaßnahmen werden 
daher zahlreiche (teilweise auch speziell ausgebildete) Handwerker*innen verschiedener Ge-
werbe benötigt. Sanierungsraten oder PV-Ausbauraten können ohne diese Fachkräfte nicht 
gesteigert werden. Dies ist vielerorts eine Herausforderung vor dem Hintergrund des gleichzei-
tig zu beobachtenden Fachkräftemangels. 
>>> Transformationsziel: Klimaschutzbezogenes Handwerk 
Ausreichend Fachkräfte für Sanierung/Heizungstechnik/Photovoltaik gewinnen 
Minderungspotenzial 
In Sektorenziel „Klimafreundliche Wirtschaft“ enthalten. 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Imagekampagnen und Aktionen zur Bedeutung des Handwerks für den Klimaschutz 
In Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) und der Handwerkskammer 
(HWK) soll eine (Image-)Kampagne gestartet werden, die die Bedeutung des Handwerks im 
Rahmen von Klimaschutzaktivitäten aufwertet. Gezielte Aktionen in Schulen sollen Anreize 
für die Wahl dieses Berufsfeldes setzen. Duale Ausbildungsprojekte wie das Modellprojekt 
„Zentrum für Erneuerbare Energien“ an der Heinrich-Emanuel-Merck-Schule (HEMS) im 
Berufsschulzentrum Nord werden unterstützt und spezifisch erweitert, um darauf hinzu-
wirken, dass zukünftig qualifizierte Fachkräfte vorhanden sind, die notwendige Maßnah-
men im Bereich Klimaschutz (und Klimaanpassung) umsetzen. 
Relevante Maßnahmen siehe 
→ Steckbrief II - 4.3 Ausbildungsoffensive im Handwerk

49  
Landwirtschaft 
Dem Sektor Landwirtschaft kommt eine besondere Rolle im Klimaschutz zu: Einerseits ist er 
stark von den vorherrschenden klimatischen Bedingungen abhängig und von den Folgen des 
Klimawandels unmittelbar betroffen. Andererseits verursacht die Landwirtschaft selbst klima-
schädliche Emissionen, vor allem durch Viehhaltung, Aufbringung von mineralischem Dünger 
usw. Im Jahr 2019 waren es rund 8 % der Treibhausgasemissionen in Deutschland 
(Umweltbundesamt, 2022). 
Für eine nachhaltige und klimafreundliche Landwirtschaft sind neben bereits bestehenden 
Netzwerken wie der Ökomodell-Region Südhessen zusätzliche Zusammenschlüsse aus Vertre-
ter*innen der Landwirtschaft, der Umweltverbände, der Wissenschaft und weiteren Ak-
teur*innen zu initiieren, um gemeinsam zukunftsweisende Pilotprojekte anzustoßen. Das 
könnten zum Beispiel alternative Landwirtschaftsformen von Ökolandbau, Permakultur oder 
Agro-Forst bis hin zur Prüfung neuer Kultivierungs- und Verwertungsformen (Pyrogener Koh-
lenstoff, Futterkohle, Terra Preta, Humusakkumulation) sein. Auch Machbarkeiten, Potenziale 
und Strategien im Bereich neuer Technologien wie Agri-Photovoltaik oder Precision Farming 
sollen hinsichtlich ihres möglichen Beitrags zum Klimaschutz überprüft werden. Eine besonde-
re Rolle spielt aber auch eine gemeinsame Strategiebildung zum Erhalt von Biodiversität, zur 
Reaktivierung natürlicher Senken und zur Stabilisierung einer klimaresilienten Landwirtschaft.
 
>>> Transformationsziel: Klimafreundliche Landwirtschaft 
Mehr Betriebe für die ökologische Landwirtschaft gewinnen, Landwirtschaft widerstandsfähig 
gegen die Klimakrise machen, Senkenfunktion stärken 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Initiierung von Pilotprojekten für klimaschonende und klimaresiliente Landwirtschaft 
sowie zur Entwicklung einer nachhaltigen Kulturlandschaft 
Über eine Projektstelle werden die Potenziale einer klimaschonenden und klimaresilienten 
Landwirtschaft eruiert. Daran anschließend gilt es, die wichtigsten Schlüsselakteur*innen 
anzusprechen, zur Mitarbeit zu motivieren und untereinander zu vernetzen. Auf diese Wei-
se sollen Kooperationen zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und anderen fachre-
levanten Akteur*innen (z. B. Umweltverbände, TU Darmstadt, h_da) initiiert werden, die 
bestenfalls in gemeinsamen Pilotprojekten münden.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 4.6 Pilotprojekte in der Landwirtschaft 
→ Steckbrief II - 2.3 Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“ (mehr dazu unter Erneuerbare Ener-
gien)

50  
4.3.3. Wissenschaft 
Darmstadt verfügt als Wissenschaftsstandort über beste Voraussetzungen, um Transformati-
onsprozesse zielführend und strategisch angehen zu können. Austauschprozesse und Lernef-
fekte zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sind für Darmstadt von zentraler Bedeutung, um 
bis 2035 Treibhausgasneutralität zu erreichen.  
Hervorzuheben ist das Forschungsprojekt „DELTA“, das im Mai 2021 in Darmstadt gestartet 
ist und an dem sich die Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die Stadtwirtschaft intensiv 
beteiligen. DELTA zählt zu den 20 Gewinner*innen des Ideenwettbewerbes Reallabore der 
Energiewende des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Als Reallabor soll es 
Schaufenster für die urbane Energiewende werden. Ziel ist es, neben vielen weiteren ambitio-
nierten assoziierten Forschungsprojekten verschiedene Quartierstypen – von Industrie über 
Gewerbe und Bildung bis hin zum Wohnen – mit Netzinfrastrukturen in den Sektoren Strom, 
Wärme, Kommunikation und Verkehr zu verknüpfen. Dazu gehören Innovationen wie Abwärme-
nutzung aus Industriekühlwasser zur CO2-minimierten Beheizung von Wohnquartieren, energe-
tisch vernetzte sowie energie- und ressourcenoptimierte Wohnquartiere, ein urbanes (Straßen-
bahn-)Gleichstromnetz als geteilte Infrastruktur für ÖPNV und Elektroschnellladestationen 
sowie die innerstädtische Wasserstoffproduktion für Mobilität, Grundstoffproduktion und 
Wohnen mit Abwärmenutzung. 
Das Projekt soll demonstrieren, dass die technisch nachgewiesenen Potenziale zur Steigerung 
der Energieeffizienz und -flexibilisierung von urbanen Quartieren wirtschaftlich umsetzbar sind 
und diese auch gesellschaftlich akzeptiert werden. Hierfür werden Methoden erprobt und 
weiterentwickelt, um erfolgreiche technische Pilotprojekte in die breite Anwendung zu bringen. 
Elementar ist hierfür die Entwicklung innovativer, kooperativer Geschäftsmodelle, um das 
entstehende Energiesystem ohne Subventionen betreiben zu können und alle Stakehol-
der*innen an den energetischen und wirtschaftlichen Potenzialen partizipieren zu lassen. 
Im Fokus steht dabei die konsequente Steigerung der Energieeffizienz aller Sektoren, die 
bereits heute als größtes nutzbares Potenzial der Energiewende gesehen wird. Um die be-
schriebenen Fragestellungen beantworten zu können, werden im Rahmen des Projekts ver-
schiedene Standorte im Stadtgebiet Darmstadt sowie dessen unmittelbarem Umfeld ausge-
wählt und verschiedenste technologische Innovationen in einem realen Maßstab erprobt.  
Durch die technischen Umsetzungen im Projekt wird geschätzt, in Darmstadt dauerhaft bis zu 
15.000 t CO2e pro Jahr einsparen zu können (BDEW, 2022).

51  
4.3.4. Verkehr 
Als südliches Oberzentrum in der Metropolregion Rhein-Main verfügt Darmstadt laut Pendlerat-
las über ein positives Pendelsaldo von über 40.000 und damit über eine Tagbevölkerung von 
mehr als 200.000 Menschen. Mit 73.000 Ein- und 31.000 Auspendler*innen sowie mit rund 
33.000 Binnenbewegungen weist die Stadt insgesamt fast 140.000 Pendelbewegungen pro 
Tag auf. Über 30.000 und damit fast die Hälfte der Einpendler*innen kommen aus dem Land-
kreis Darmstadt-Dieburg, wohingegen rund 7.000 Personen aus Darmstadt wiederum in diesen 
Landkreis auspendeln. Die höchste Zahl an Pendelbewegungen (8.000) gibt es von Darmstadt 
aus in Richtung Frankfurt.  
Daraus resultieren vielfältige Herausforderungen für den kommunalen Klimaschutz: Es gilt 
weiterhin konsequent die Weichen dafür zu stellen, Fahrten auf den Umweltverbund, also auf 
Fuß-, Rad- und Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), umzulenken. Wege, die auch 
zukünftig nur durch motorisierten Individualverkehr (MIV) zurückgelegt werden können, 
sollten soweit wie möglich reduziert werden und möglichst durch Carsharing-Modelle sowie 
vor allem durch Fahrzeuge mit klimafreundlichen Antrieben (Elektromobilität) erfolgen.  
Insgesamt bietet der Verkehrssektor mittel- bis langfristig hohe Einsparpotenziale. Das liegt 
vor allem an den noch großen Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Emissionsminderung 
über die Nutzung alternativer Antriebe, aber auch in den noch immer ungenutzten Potenzialen 
im Bereich Verlagerung MIV auf den Umweltverbund.  
In Darmstadt ist der Ausbau des Umweltverbunds erklärtes politisches Ziel. Seit mehreren 
Jahren liegt ein Schwerpunkt der städtischen Mobilitätspolitik auf der Verbesserung des Rad-
wege-, Bus- und Straßenbahnnetzes. In Zusammenarbeit mit dem Landkreis werden die Ver-
bindungen in die umliegende Region gestärkt, damit auch Berufspendler*innen auf umwelt-
freundliche Verkehrsmittel umsteigen können. Problematisch ist, dass zahlreiche Entscheidun-
gen nicht im Einflussbereich der Kommunen liegen: Um weitere Straßenbahnverbindungen in 
den Landkreis zu ermöglichen, müssen beispielsweise die Förderrichtlinien vom Bund verän-
dert werden und Klimakriterien bei der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) eine größere 
Berücksichtigung finden.  
Die Herausforderung besteht weiterhin darin, dass der Magistrat neben Öffentlichkeitsarbeit 
zur Nutzung des ÖPNV und einer höheren Auslastung von Pendlerfahrzeugen sowie der Schaf-
fung planerischer und struktureller Rahmenbedingungen zur Umgestaltung des inner- und 
außerörtlichen Verkehrs kaum direkten Einfluss auf das Mobilitätsverhalten der Bürgerschaft 
und Einpendler*innen nehmen kann. Die konkrete Entscheidung trifft jede Person für sich 
selbst. Nicht zuletzt sollte erwähnt werden, dass auch die Bundesautobahnen 5 und 67, die 
über die Gemarkung der Wissenschaftsstadt Darmstadt verlaufen, in die städtische THG-Bilanz 
nach BISKO einfließen, wenngleich hier kein städtischer Einfluss auf den Verkehr oder Ge-
schwindigkeiten genommen werden kann. Im Rahmen dieser Analyse wird daher allein der 
Verkehr der Straße ohne den Autobahnanteil betrachtet. 
An dieser Stelle wird einmal mehr deutlich, dass Treibhausgasneutralität gesamtstädtisch nur 
Hand in Hand mit der Stadtbevölkerung gelingen kann und der Magistrat auf ein breites Um-
denken aller angewiesen ist.

52  
>>> Transformationsziel: Klimafreundliche Mobilität 
Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf 25 % und Erhöhung des Anteils 
des Umweltverbunds auf 75 % des Modal Splits (2030); verbleibende Fahrleistung im MIV 
bis 2035 zu ca. 88 % elektrifizieren.  
Wenn es gelingt, im Zieljahr dieses Klimaschutzplans den Anteil aller Fahrleistungen mit 
alternativen Antrieben in Darmstadt auf ca. 88 % zu erhöhen und den Anteil des MIV von 35 % 
(2018) auf 25 % zu reduzieren, kann in Verbindung mit dem hohen Wirkungsgrad bei Elektro-
autos eine Abnahme des Endenergiebedarfs im Sektor Verkehr um 28,6 % erreicht werden. 
Minderungspotenzial 214.300 t CO2e/a ab 2035 gegenüber 2018 
70.800 t CO2e/a ab 2025 
149.100 t CO2e/a ab 2030 
214.300 t CO2e/a ab 2035 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Ausbau und Lückenschluss des Radwegenetzes durch konsequente Umsetzung der 
Radstrategie  
Der Magistrat hat bereits mit dem Sonderinvestitionsprogramm 4x4 Rad eine gute Organi-
sationsstruktur im Bereich Nahmobilität aufgebaut (s. Quartalsberichte). Um die gesetzten 
Klimaschutzziele bis 2035 zu erreichen und den Anteil des Radverkehrs am Modal Split 
auf 30 % (2030) zu erhöhen, wird die Umsetzung der Radstrategie beschleunigt und die 
Bemühungen beim Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur hinsichtlich eines Haupt- und ei-
nes Nebenroutennetzes gesteigert. Dafür sind nicht nur Investitionen notwendig, sondern 
vor allem auch personelle Planungs- und Baukapazitäten. Auch die verkehrstechnische Inf-
rastruktur entlang der Radwege wird weiter verbessert.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 1.1 Erhöhung und Beschleunigung der Bemühungen hinsichtlich des Ausbaus 
von Fahrradstraßen und Radwegen  
 Stärkung des Fußverkehrs 
Der Fußverkehr ist eine der umweltfreundlichsten und kostengünstigen Verkehrsarten und 
soll zukünftig verstärkt gefördert werden. Bis 2025 wird ein „Investitions- und Maßnah-
menprogramm Fußverkehr“ aufgelegt, um bestehende Fußverkehrsanlagen unter Beach-
tung der beschlossenen Nahmobilitätsstrategie zu modernisieren. Ziel ist es, Fußwege im 
Stadtgebiet sukzessive richtlinienkonform barrierefrei umzugestalten – wie dies bei Neuan-
lagen bereits Standard ist. Die Kombination von Fuß- und Radwegen soll weiterhin nur im 
Ausnahmefall erfolgen; Fremdnutzungen (bspw. parkende KFZ) werden unterbunden.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 1.2 Stärkung des Fußverkehrs 
 Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Erweiterung sowie Verdich-
tung des Netzes unter Einsatz alternativer Antriebe und eines strategisch sinnvollen Ta-
rifsystems 
Gemeinsam mit der HEAG mobilo wird der ÖPNV gemäß Beschlusslage um jährlich 6 % 
ausgebaut, um seinen Anteil an den zurückgelegten Wegen bis 2030 auf 30 % zu steigern. 
Der Nahverkehrsplan ist weiterhin zu berücksichtigen und umzusetzen. Mithilfe des be-
schlossenen Klimatickets (Magistratsvorlage 2021/0327) werden Neubürger*innen und 
Bürger*innen, die dauerhaft auf ihren PKW verzichten, mit dem lokalen ÖPNV-Angebot ver-
traut gemacht. Die Maßnahme soll auf ihre Wirksamkeit hin evaluiert werden. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 1.7 Ausbau des ÖPNV-Angebots 
→ Steckbrief II - 1.6 Klimaschutztickets für den ÖPNV

53  
 Mobilitätsplanung gemeinsam mit dem Landkreis 
Mobilitätsbedürfnisse machen nicht an Stadtgrenzen halt, sondern beziehen sich auch auf 
das unmittelbar angrenzende Umland und darüber hinaus. Mobilität und Verkehr sind 
raumübergreifend zu verstehen und erfordern interkommunale sowie interregionale Zu-
sammenarbeit. Der Nahverkehrsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkrei-
ses Darmstadt-Dieburg ist auch zukünftig ein zentrales Werk und zu berücksichtigen und 
umzusetzen. Die bestehenden Kooperationen werden ausgeweitet und im Rahmen eines 
Arbeitskreises bezüglich der regionalen Mobilität in Südhessen verschränkt. Folgende Her-
ausforderungen sollen interkommunal bearbeitet werden: Entwicklung von Lösungen für 
Pendelverkehre, Reaktivierung stillgelegter Bahntrassen, Taktung mit dem Umland, Auslo-
tung von Tarifmöglichkeiten, Prüfung und ggf. Realisierung von Straßenbahnanschlüssen 
(STRADADI). 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 1.10 Arbeitskreis Regionale Mobilität Südhessen „Verkehrsgipfel“ 
 Schaffen von Mobilitätsstationen und Ausbau von Sharing-Angeboten nach novellierter 
Gesetzesgrundlage in Hessen 
Eine moderne Mobilität erfordert intelligente, vernetzte Systeme. Die Verknüpfung von un-
terschiedlichen Verkehrsmitteln kann nur reibungsfrei ablaufen, wenn die entsprechenden 
Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Mobilitätsstationen kommt dabei eine hohe 
Bedeutung zu. Sie müssen u.a. über diebstahlsichere Abstellmöglichkeiten, Service-
Leistungen für Fahrräder, Ladestationen sowie Sharing-Angebote verfügen. Die neue hessi-
sche Gesetzesgrundlage ermöglicht den Kommunen, mehr Flächen für Carsharing bereit-
zustellen. Die weitere Verknüpfung mit anderen Sharing-Diensten und auch den Mobili-
tätsstationen ist zu prüfen. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, das die lokalspezifischen Po-
tenziale ermittelt und ausformuliert. Das Bikesharing-Angebot wird um Lastenräder erwei-
tert und neu ausgeschrieben. Eine kostengünstige Ausleihmöglichkeit für einkommens-
schwache Haushalte wird umgesetzt. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 1.8 Schaffung von mindestens fünf dezentralen Mobilitätsstationen 
→ Steckbrief II - 1.9 Ausbau mobilitätsbezogener Sharingdienste 
 Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität  
Um die Ladeinfrastruktur zielführend ausbauen zu können, müssen zentrale und sinnvolle 
Standorte im Zentrum und in den einzelnen Quartieren identifiziert werden. Die Versor-
gung mit Erneuerbaren Energien ist sicherzustellen. Die Installation an geeigneten kom-
munalen Liegenschaften wird geprüft. Ladepunkte für E-Bikes werden grundsätzlich in die 
Betrachtung mit einbezogen. Da davon ausgegangen wird, dass sich viele PKW-
Besitzer*innen privat eine „Wallbox“ zum Laden ihres E-Fahrzeugs installieren werden, sol-
len private Haushalte hier ergänzend beraten werden.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 1.4 Ausbau öffentliche Ladeinfrastruktur

54  
 Umgestaltung und Umbau der Logistik 
Immer mehr Pakete werden in Deutschland verschickt und ausgeliefert. Es gibt bereits 
zahlreiche Kommunen, die modellhaft untersucht haben, ob und wie sogenannte Micro-
Hubs zu einer besseren Steuerung und einer klimafreundlicheren Abwicklung der Paketlo-
gistik beitragen können. Die Herausforderung besteht darin, Logistikunternehmen von der 
dauerhaften Mitwirkung zu überzeugen sowie in der Notwendigkeit entsprechende Flächen 
für das Aufstellen der Paketstationen zu finden. Kommunen haben derzeit diesbezüglich 
keinerlei rechtliche Möglichkeiten. Im neuen Quartier Ludwigshöhviertel ist geplant, den 
Themenschwerpunkt Logistik/Kurierdienstleistung exemplarisch als Pilotprojekt zu entwi-
ckeln. Die Maßnahme soll auf Bestandsquartiere ausgedehnt werden. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 1.12 Umgestaltung und Umbau der Logistik 
 Gerechte Verteilung des Straßenraums und mehr Sicherheit für schwächere Verkehrs-
teilnehmer*innen  
Durch eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung (inkl. Überwachung und Kontrolle) 
ist sicherzustellen, dass sich der Umweltverbund sicher entfalten kann und als Alternative 
zum MIV angenommen wird. Die Parkraumbewirtschaftung in der Kernstadt wird flächen-
deckend bis Ende 2024 eingeführt. Um dieses Zeitziel zu erreichen, müssen entsprechen-
de Ressourcen in der Verwaltung vorhanden sein. In einem Pilotprojekt Autoarmes Be-
standsquartier soll zudem veranschaulicht werden, wie sich die Bewegungsfreiheit aller er-
höht, wenn der ruhende und der fahrende Wirtschafts- und Autoverkehr auf das absolut 
Nötigste reduziert und der gewonnene Straßenraum belebt und begrünt wird. Der Erfolg 
und die Akzeptanz dieser Regulierung hängen im Wesentlichen von bereitstehenden Alter-
nativen ab. Die Erstellung dieser Konzeption erfolgt derzeit über das Förderprojekt  
QuartierMobil 2 für vier Quartiere und kann als Blaupause für weitere Quartiere unter Be-
rücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten genutzt werden. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 1.5 Anpassung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, der Stellplatzsat-
zung und des Parkraummanagements 
→ Steckbrief II - 1.3 Pilotprojekte zur Reduzierung MIV  
→ Steckbrief II - 5.1 Erproben von alternativen Quartieren im Bestand 
Der Umstieg auf den Umweltverbund kann auch durch städtebauliche Maßnahmen begünstigt 
werden. Leitbilder, wie die Stadt der kurzen Wege, Funktionsmischung innerhalb der Quartiere, 
Dezentralisierung, autoarme Quartiere mit Quartiersgaragen, werden weiter verfolgt (s. Mas-
terplan DA 2030+). Auch über derartige planerische Maßnahmen kann ein klimafreundliches 
Mobilitätsverhalten angestoßen werden. Es führt zudem dazu, dass städtische Quartiere siche-
rer, ruhiger und bezüglich der Luftqualität sauberer werden. Es entsteht eine höhere Lebens-
qualität sowie mehr Entfaltungspotenzial für Frei- und Grünräume, was die Akzeptanz erhöht 
und einen sich selbst verstärkenden Prozess ermöglichen kann.

II 1.3
II 1.12
II 1.5
II 5.6
II 1.6
II 5.1
II 1.9
II 1.2
II 1.4
II
1.2 Stärkung Fußverkehr
1.3 Pilotprojekte zur Reduzierung MIV
1.4 Ausbau Ladeinfrastruktur
1.5  Ausweitung Parkraumbewirtschaftung
1.6 Klimaschutzticket ÖPNV
1.7 Ausbau ÖPNV Angebot
1.9 Ausbau Sharing
1.12 Umbau der Logistik
5.1 Erproben von alternativen Quartieren im Bestand
5.6 Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung

56  
4.3.5. Erneuerbare Energien 
Die Aufschlüsselung des Energieträgereinsatzes zeigt, dass der größte Anteil des Endenergie-
bedarfs im Jahr 2018 in Darmstadt mit rund 32 % über Erdgas & Flüssiggas gedeckt wird. Der 
Anteil von Strom liegt bei 20 %, der Anteil von Wärmenetzen bei 10 %. Heizöl kommt mit 
einem Anteil von 5 % zum Einsatz. Die restlichen 33 % entfallen auf Bioenergie, Umweltwärme 
& Sonnenkollektoren, Kohle, Kraftstoffe und sonstige konventionelle Energieträger. 
Bei der zukünftigen Energieversorgung müssen Erneuerbare Energien eine deutlich größere 
Rolle spielen. Die Energiebedarfe, die nicht durch Effizienz- und Einsparmaßnahmen vermie-
den werden können, sollten möglichst durch Erneuerbare Energiequellen gedeckt werden. Der 
Ausbau der regenerativen Energien ist zudem Grundvoraussetzung zur Erreichung von Treib-
hausgasneutralität: Erneuerbare Energien sind beispielsweise das Fundament zur klimafreund-
lichen Elektrifizierung der Wärmeversorgung (z. B. über Wärmepumpen) oder zur Elektrifizie-
rung des Verkehrs. Ohne Erneuerbare Energien wären die Transformationsziele „Treibhausgas-
neutraler Gebäudebestand (kommunal und privat)“ und „Klimafreundliche Mobilität (kommu-
nal und privat)“ nicht durchführbar.  
Energieversorgung
 
Für Darmstadt stellt sich vor dem Hintergrund der urbanen Dichte und der damit einhergehen-
den Flächenkonkurrenz die Herausforderung, dass bis auf Photovoltaik (PV) und Solarthermie 
kaum Potenziale zur Erzeugung Erneuerbarer Energien vorhanden sind. Windenergie und 
Wasserkraft spielen auf Darmstädter Gemarkung keine bzw. keine relevante Rolle. Entspre-
chend gibt es im Stadtgebiet auch kein ausgewiesenes Vorranggebiet für Windenergieanlagen. 
Für eine klimafreundliche Energieversorgung sind daher möglichst alle Bauten, sofern tech-
nisch und wirtschaftlich möglich, mit Solarenergieanlagen – vorzugsweise Photovoltaik-Anlagen 
– auszustatten, um einen größtmöglichen Anteil der Strombedarfe durch die Produktion Er-
neuerbarer Energien vor Ort zu decken. Der Magistrat geht als Vorbild voran und wird bis 2030 
alle Potenziale auf städtischen Gebäuden heben (s. Kapitel 4.2.1). Neben den kommunalen 
Gebäuden sind die Dachflächen von Wohngebäuden gut für die Gewinnung von Solarenergie 
geeignet (s. Kapitel 4.3.1). Darüber hinaus bieten Dachflächen von Gewerbehallen privatwirt-
schaftlicher Unternehmen ein großes Potenzial für die PV-Nutzung (s. Kapitel 4.3.2). 
Sind Gebäudedächer und Fassaden für eine PV-Nutzung aufgrund ihrer Ausrichtung oder 
wegen Verschattung nicht geeignet, sollte die Fläche möglichst begrünt werden. Ein klima-
freundliches Darmstadt zeichnet sich auch durch angepasste Gebäude aus, die, überall wo es 
möglich ist, mit einer Kombination aus Solaranlagen und Dach- oder Fassadenbegrünung 
ausgestattet sind oder zumindest entweder eine Begrünung oder eine Solaranlage aufweisen. 
>>> Transfomationsziel: Ausbau und Gewinnung von Ökostrom  
Vervielfachung des PV-Stromertrags im Vergleich zum Ausgangsjahr 2018 (8.446 MWh/a) 
durch Nutzung von möglichst 75 % des Gesamtpotenzials an Photovoltaik bis 2035 
(242.000 MWh/a), mindestens aber 30 % des Gesamtpotenzials (97.000 MWh/a) 
Im Bilanzjahr 2018 wurden 8.446 MWh Strom durch Photovoltaik-Anlagen gewonnen. Dabei 
waren im Stadtgebiet insgesamt 741 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 10,5 MWp instal-
liert. In Anlehnung an das Solarkataster der LEA Hessen kann in Darmstadt bei voller Aus-
schöpfung des Potenzials an Dachphotovoltaik von rund 384 MWp ausgegangen werden. Das 
entspricht rund dem 37-fachen der in 2018 installierten Leistung. Dies würde einen möglichen 
Stromertrag von 323.354 MWh/a liefern. Die momentan installierten 10,5 MWp entsprechen 
einer Ausnutzung von lediglich ca. 2,7 % des Gesamtpotenzials.

57  
Da angenommen wird, dass die vollständige Ausschöpfung dieses Potenzials aus ver-
schiedensten Gründen nicht erreichbar ist, wurde die Nutzung von 30 % dieses Potenzials 
als ambitioniertes, aber mögliches Minimalziel gesetzt. Bereits dieser Ausbau würde einer 
Verzehnfachung der installierten PV-Leistung im Vergleich zum Bilanzjahr (2018) entsprechen 
(Zubau von 115 MWp). Gleichzeitig zeigen die bisherigen Erfolge des kommunalen Förderpro-
gramms Photovoltaik, dass der Ausbau von Photovoltaik in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
auf breites Interesse und große Bereitschaft stößt. In den ersten ca. neun Monaten nach 
Implementierung des Förderprogramms konnten bereits insgesamt 47 Aufdach-Photovoltaik-
Anlagen und 90 Mini-PV-Anlagen (Balkonmodule) gefördert werden. Dies entspricht einem 
Zubau der Photovoltaik-Leistung um etwa 500 Kilowatt-Peak (kWp). Nach umfassender Erwei-
terung des Förderprogramms im Sommer 2022 (s.o.) wird mit einer entsprechend weiter 
verstärkten Ausbaurate gerechnet.  
Vor diesem Hintergrund und im Hinblick auf die notwendige Zielerreichung in 2035 wurde in 
den Potenzialanalysen und Szenarien mit der Ausschöpfung von 75 % des Potenzials auf 
Dachflächen entsprechend dem Solardachkataster gerechnet, da auch weitere Potenziale zur 
Erzeugung von PV-Strom gehoben werden sollen (s. u. Freiflächen-PV). Weiterhin ist in den 
offiziellen im Solarkataster Hessen ausgewiesenen Potenzialen der LEA Hessen ein Modulwir-
kungsgrad von 15 % hinterlegt – neue, marktübliche Module haben heute jedoch Wirkungsgra-
de von 19-23 %, weitere Steigerungen des Wirkungsgrads sind zu erwarten. Die Ausschöpfung 
von 75 % des im Solardachkataster Hessen hinterlegten Potenzials würde einem Gesamtpo-
tenzial von 288 MWp bzw. einem Ertrag von 242.516 MWh/a entsprechen. 
Potenziale für PV-Stromerzeugung  
2025: 67.000 MWh/a; Zubau: 58.500 MWh/a; Minimum Zubau: 22.000 MWh/a 
2030: 125.500 MWh/a; Zubau: 58.500 MWh/a; Minimum Zubau: 22.000 MWh/a 
2035: 243.000 MWh/a; Zubau: 117.500 MWh/a: Minimum Zubau: 44.000 MWh/a 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Ausbauoffensive Photovoltaik  
Der Photovoltaik-Ausbau ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. 
Aus diesem Grund wurde das im Sommer 2021 aufgelegte Förderprogramm bereits paral-
lel zur Erstellung des Klimaschutzplans in 2022 novelliert und erweitert. Neben Privat-
haushalten – bei denen bereits in der Vergangenheit und zukünftig neben Aufdachanlagen 
auch Balkonsolaranlagen gefördert werden – sind nun u. a. auch Vereine, kleine und mitt-
lere Unternehmen oder Wohnungseigentumsgemeinschaften zuschussberechtigt. Darüber 
hinaus werden innovative PV-Projekte wie Fassadenphotovoltaik-Anlagen mit einem erhöh-
ten Zuschuss gefördert. 
Ein zentrales Hindernis für die Installation einer PV-Anlage ist aber häufig der mangelnde 
Informationsstand der relevanten Akteur*innen, daher sollten neben finanziellen Anreizen 
Hemmnisse und Bedenken abgebaut werden. Aus diesem Grund werden bereits weitere 
Beratungsangebote umgesetzt, die auszuweiten werden sollen. Hierzu zählen neue Inhalte 
beim Modernisierungskonvoi (s. Kapitel 4.3.1) sowie die Ausbildung von Ehrenamtlichen 
zu Bürgersolarberater*innen in Zusammenarbeit mit dem BUND Darmstadt e.V. sowie der 
Bürgerinitiative heiner*energie und die Teilnahme am bundesweiten Wattbewerb. 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 2.1. PV-Förderung für Hauseigentümer*innen & Mieter*innen versteti-
gen/ausbauen 
→ Steckbrief II - 2.2 PV-Förderung Gewerbe 
→ Steckbrief II - 2.5. PV-Offensive: Beratungsangebote und Kampagne

58  
 Ausbau (Frei-)Flächenphotovoltaik 
Freiflächenphotovoltaik-Anlagen sind im Ballungsraum der Metropolregion Rhein-Main so-
wie vor allem auf der Gemarkung der Wissenschaftsstadt Darmstadt aufgrund der gerin-
gen Flächenverfügbarkeit, des Landschafts- und Artenschutzes und des hohen Anteils an 
bewaldeter Fläche in großem Umfang nicht umsetzbar oder zielführend. Randstreifen ent-
lang der Autobahnen und Schienenwege bieten dennoch Potenziale, die geprüft werden 
sollen. 
Denkbar und zukunftsweisend sind jedoch gerade multifunktionale Flächennutzungen für 
die Photovoltaik. Potenziale liegen bspw. in der Überdachung von dauerhaft notwendigen 
Parkplätzen, Quartiersgaragen, Radschnellwegen, an Brücken oder aber auch in der soge-
nannten Agri-PV. Bei der Kombination von Landwirtschaft und Photovoltaik wird Flächen-
konkurrenz verhindert und Synergien werden gehoben. Neuere Untersuchung zeigen, dass 
zweiseitige, senkrecht in Ost-West Ausrichtung montierte Anlagen sogar die Funktion von 
Energiespeichern übernehmen können, da diese so gerade morgens und abends Erneuer-
bare Energie liefern, wohingegen die meisten PV-Bestandsanlagen mit Süd-Ausrichtung 
um die Mittagszeit am meisten Energie liefern (Sophia Reker, 2022).  
Neben vertikalen zaunähnlichen Photovoltaik-Anlagen wird vor allem auch den horizontal 
über den landwirtschaftlichen Flächen installierten PV-Anlagen ein großes Potenzial zuge-
schrieben. Über schattentolerante Kulturen hinaus können vor allem Sonderkulturen (Bee-
ren, Spargel, Gemüse, Obst) von den PV-Anlagen profitieren, da diese Schutz vor Frost, 
Hagel oder zu intensiver Sonneneinstrahlung bieten. Die in 2022 veröffentlichte EEG-
Novelle weitet die Flächenkulisse für Photovoltaik aus: Agri-PV ist auf landwirtschaftlichen 
Flächen förderfähig. Die Potenziale innerhalb Darmstadts sind zu prüfen und strategisch 
und konzeptionell mit hoher Priorität zu heben.  
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 2.4 Installation von PV-Anlagen auf Parkflächen 
→ Steckbrief II - 2.3. Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“ 
>>> Transfomationsziel: Umstellung auf Ökostrom in Haushalten & in der Wirtschaft 
Möglichst viele Bürger*innen, Betriebe und Unternehmen dafür gewinnen, auf nachhaltigen 
Ökostrom umzustellen (nach OK POWER Gütesiegel zertifiziert).  
 
Minderungspotenzial 
Sektorenziele in den Sektorenzielen der privaten Haushalte und der Wirtschaft enthalten. 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Informationskampagne Ökostrom 
Um den Bezug von Ökostrom in der Gesamtstadt zu erhöhen, ist eine verstärkte Informa-
tionskampagne notwendig. Im Fokus muss dabei die Bereitstellung einer Handlungsanwei-
sung stehen, die erläutert, weshalb ein Wechsel zu Ökostrom für Private Haushalte sowie 
Gewerbetreibende eine klimaschutzrelevante Maßnahme ist und wie der Stromanbieter-
wechsel vollzogen werden kann. Dies kann in besonderem Maße zum Abbau von Hemm-
nissen sowie Ängsten vor komplizierten Vorgängen beitragen.
 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 2.8. Kampagne Ökostrombezug

59  
4.3.6. Klimafreundliche Wärmeversorgung 
Im Bereich der Wärmeversorgung wird die Dekarbonisierung eine zentrale Rolle spielen, denn 
ohne diese ist die Zielsetzung der Treibhausgasneutralität nicht erreichbar. Konventionelles 
Erdgas und Heizöl sollten so weit wie möglich reduziert und durch klimafreundliche Alternati-
ven ersetzt werden. Dazu bedarf es einer Weiterentwicklung der Wärmeversorgungsinfrastruk-
tur. Diese Transformation ist aus mehreren Gründen mit großen Herausforderungen verbunden: 
Eine Vielzahl städtischer und privater Akteur*innen ist involviert, die Investitionszyklen sind 
lang und die Komplexität ist aufgrund von Wechselwirkungen verschiedener Systeme beson-
ders hoch. Wie eine zukunftsfähige und nachhaltige Wärmeversorgung im Einzelnen aussehen 
kann, soll eine kommunale Wärmeplanung aufzeigen. Der Einfluss der Stadt auf die Bereitstel-
lung eines dekarbonisierten Wärmemixes ist begrenzt, der Magistrat ist jedoch bereits dauer-
haft in engem Austausch mit den lokalen Energieversorgern. Dies gilt es in der Zukunft beizu-
behalten und zu verstärken. 
>>> Transfomationsziel: Dekarbonisierung der Wärmeversorgung 
Erhöhung des Fern- bzw. Nahwärme-Anteils an der stadtweiten Wärmeversorgung auf 30 % 
sowie Dekarbonisierung und Ausbau der Solarthermie  
 
Minderungspotenzial 140.500 t CO2e/a ab 2035 gegenüber 2018 
78.400 t CO2e/a ab 2030  
140.500 t CO2e ab 2035 
Welche Transformationsschritte sind zur Zielerreichung notwendig? 
 Initialisierung und Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung 
Mittels einer Wärmeplanung können Kommunen unter Berücksichtigung lokaler Gegeben-
heiten einen individuellen Weg hin zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung entwi-
ckeln. Damit ist die Wärmeplanung ein wirksames Instrument, um die Wärmewende 
schnell und effizient voranzubringen. Gleichzeitig stellt sie eine Planungsgrundlage für die 
Gestaltung von neuen Quartieren sowie die Transformation von Bestandsquartiere dar. 
Der Fokus dieser Wärmeplanung wird auf dem Aufbau und Ausbau von Nah- und Fern-
wärmenetzen sowie der Einbindung von verschiedenen lokalen Potenzialen hinsichtlich Er-
neuerbarer Wärme sowie von Abwärmequellen liegen. Da Wärmenetze mit regenerativen 
Energien gespeist werden können, bilden sie die Grundlage einer erfolgreichen Wärme-
wende in Quartieren oder ganzen Stadtvierteln. 
Bei der Wärmeplanung werden Bestand und Potenziale analysiert, Zielszenarien entwickelt 
und eine Wärmewendestrategie erarbeitet. Die Bestandsanalyse dient dazu, einen umfas-
senden Überblick über die Ausgangssituation der technischen Systeme (Wärmebedarfe, 
Wärmeversorgungsinfrastruktur, Gebäudebestand, Emissionen etc.) zu erhalten und so 
gezielt Potenziale (Erneuerbare Wärmequellen, Abwärme, Effizienz etc.) zu ermitteln. 
Zielszenarien für 2035 (treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Einflussbereich des 
Magistrats) sowie langfristiges Zielszenario (Gesamtstadt) zur Deckung des zukünftigen 
Wärmebedarfs mit Erneuerbaren Energien setzen den Rahmen für die Wärmewendestrate-
gie mit einem Transformationspfad zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung. 
 Ausbau und Dekarbonisierung der Fern- und Nahwärme (Wärmenetzte) 
In Darmstadt trägt Fernwärme aktuell mit 19 % zum Wärmemix bei. Der Anteil von Fern- 
und Nahwärme soll bis 2035 auf mindestens 30 % gesteigert werden und gleichzeitig eine 
Dekarbonisierung eingeleitet werden. Dafür muss vor allem der Ausbau von Erneuerbaren 
Energieanlagen zur Wärmeerzeugung forciert werden. Der örtliche Energieversorger und 
die Eigentümer*innen von Immobilien spielen dabei eine wesentliche Rolle.

60  
Sofern es möglich und sinnvoll ist, sollte mit diesen Maßnahmen bereits unabhängig von 
den konzeptionellen Ergebnissen der Wärmeplanung begonnen werden. Der Magistrat ist 
bei der Umsetzung der Wärmeplanung und explizit bei der Dekarbonisierung der Fern- und 
Nahwärme auf die Mitwirkung aller Akteure angewiesen. Weiterhin spielen notwendige 
Rahmenbedingungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene eine wichtige Rolle (s. Kapitel 
4.1.2) 
Relevante Maßnahmen siehe: 
→ Steckbrief II - 2.6 Kommunale Wärmeplanung 
→ Steckbrief II - 2.7 Umsetzung Wärmeplanung 
 Ausbau Solarthermie 
Sonnenenergie kann als sogenannte Solarthermie auch für die Warmwasserbereitung ge-
nutzt werden. Ein Vier-Personen-Haushalt benötigt etwa 4 bis 6 m² Kollektorfläche zur De-
ckung des Warmwasserbedarfes außerhalb der Heizperiode (Mai bis September). Insge-
samt können so über das Jahr gesehen rund 60 % des Warmwasserbedarfs durch Solaran-
lagen abgedeckt werden.  
Es kann auf Wohngebäuden zu „Flächenkonkurrenz“ zwischen Solarthermie- und Photovol-
taik-Anlagen kommen. Welches System zu bevorzugen ist, hängt von der Art der Wärme-
versorgung des jeweiligen Gebäudes ab. Sollte bspw. eine Wärmepumpe für Wärme- und 
Warmwassererzeugung vorhanden sein, ist nach aktuellem Stand der Technik die Photo-
voltaik klar auf der maximal zur Verfügung stehenden (Dach-)Fläche zu bevorzugen, da 
ganzjährig elektrische Energie erzeugt werden kann, um die Wärmepumpe mit klima-
freundlichem „Sonnenstrom“ zu versorgen. Die Solarthermie liefert dagegen vorwiegend in 
den Sommermonaten Ertrag. Bei Gebäuden, die an einem Nah- oder Fernwärmenetz an-
geschlossen sind, ist dies nicht pauschal beantwortbar, da im Sommer ein beträchtlicher 
Teil des Wärmebezugs dezentral durch solarthermisch e Anlagen abgedeckt werden könnte.
 
 Erhalt bestehender Biomasse- bzw. Biogasanlagen 
Unter den Erneuerbaren Energien ist Biomasse am flexibelsten einsetzbar. Im Gegensatz 
zu Wind und Sonne kann sie „gelagert“ bzw. gespeichert und folglich als Puffer eingesetzt 
werden, wenn Sonne und Wind zu wenig Energie liefern. In Darmstadt existieren sechs Bi-
omasse- bzw. Biogasanlagen mit einer Gesamtleistung von 7,2 MW und einem Stromer-
trag von 22.405 MWh im Jahr 2018. Im Rahmen dieses Klimaschutzplans wird davon aus-
gegangen, dass diese Kapazitäten bis zum Jahr 2035 erhalten bleiben. Ein weiterer Aus-
bau bzw. die erweiterte Nutzung von Biomasse wäre aufgrund kontroverser Fehlentwick-
lungen in der Vergangenheit und vor dem Hintergrund möglicher Zielkonflikte eng zu be-
gleiten (Teller-Tank-Debatte, stoffliche Nutzung fü r Kunststoffe, Schutz heimischer Wälder).  
 Geothermie bei Neubau und Gebäudesanierung nutzen 
Die Nutzung von Umweltwärme in Form von Erdwärme wird in diesem Klimaschutzplan an 
verschiedenen Stellen erwähnt und als zwingend erforderlich bzw. zielführend erachtet, da 
sie eine effiziente und nachhaltige Elektrifizierung der Wärmeversorgung ermöglicht. Der 
große Vorteil von Geothermie gegenüber Wind- und Sonnenenergie, aber auch im Vergleich 
zu Luft-Wärmepumpen ist die meteorologische Unabhängigkeit. Die Wärme in der Erde ist 
konstant vorhanden, ab 5 m Tiefe gibt es nahezu keine witterungsbedingten Temperatur-
veränderungen mehr. Die Nutzung oberflächennaher Geothermie ist besonders für die ge-
bäudebezogene Wärmeversorgung (Niedertemperatur-Heizsysteme) oder kleinere Nah-
wärmenetze geeignet. Erdwärmekollektoren (bis ca. 2 m Tiefe) und Erdwärmesonden (bis 
zu 200 m Tiefe) in Zusammenhang mit Wärmepumpen werden vor allem im Rahmen von 
Neubau und Gebäudesanierung installiert und sind sehr zu begrüßen. Im Rahmen dieses 
Klimaschutzplans wird davon ausgegangen, dass im Gegensatz zur oberflächennahen Ge-
othermie keine größeren Tiefengeothermie-Projekte aufgrund der urbanen Dichte umge-
setzt werden können.

61  
 Nutzung von „Ökogas“ langfristig auf das notwendige Mindestmaß begrenzen 
Als Ökogas wird ein fossiles Erdgasprodukt bezeichnet, dessen Treibhausgasemissionen 
durch den jeweiligen Versorger bspw. durch Aufforstungsprojekte (rechnerisch) kompen-
siert werden. Ökogas soll deshalb explizit ausschließlich als temporäre Brückentechnolo-
gie verstanden werden, die während des Ausbaus von dekarbonisierten Wärmenetzen und 
alternativen Formen der Wärmeversorgung (z.B. Wärmepumpe) zum Einsatz kommt. Lang-
fristig sollten die Ökogas-Anteile auf das notwendige Mindestmaß im gesamtstädtischen 
Wärmemix sinken und im direkten Einflussbereich des Magistrats bspw. in kommunalen 
Liegenschaften ab 2030 durch alternative Energieträger (z. B. dekarbonisierte Fernwärme, 
Umweltwärme) ersetzt werden.

I 1.8
II 5.3
II 5.4
II 2.5
II 2.4
II 2.6
II 5.5
II 2.6
II 1.11
II 2.7
II 2.1 
& 2.2
II 2.8
I
II
1.8 Klimarelevante Festsetzungen
1.11  Pilotprojekt MHKW/Wasserstoff 
für schwere Nutzfahrzeuge
2.1 & 2.2 PV-Förderung Private und Unternehmen
2.4 Installation PV auf Parkfl  ächen
2.6  kommunale Wärmeplanung
2.6 Dekarbonisierung der Wärmenetze
2.7 Umsetzung Wärmeplaung
2.8 Kampagne Ökostrombezug
5.3   Pilotprojekt THG neutrales Quartier im 
Bestand
5.4   Förderprogramm energetische Sanierung
5.5  Sanierungsoffensive

63  
5. Entwicklung der Endenergieeinsparung und 
Reduktion der Treibhausgase in der Gesamtstadt bis 2035 
5.1. Treibhausgasemission 
Aus der Analyse der Einsparpotenziale ergeben sich im Jahr 2035 Restemissionen in einer 
Höhe von ca. 1 t CO2e pro Einwohner*in und Jahr. Das entspricht einem Maß, das im Durch-
schnitt durch natürliche Senken kompensiert werden kann und nach heutigem Kenntnisstand 
notwendig ist, um die Erderwärmung gemäß den ⁠UN⁠-Beschlüssen von Paris auf deutlich unter 
2 Grad Celsius begrenzen zu können (Umweltbundesamt, 2021). Dies ist jedoch nur als grober 
Richtwert zu verstehen. Auf Basis dieser Annahme kann von einer Netto-
Treibhausgasneutralität im Jahr 2035 gesprochen werden. 
Voraussetzung dafür ist, dass folgende Maßnahmen – die ausführlich in den vorangegangenen 
Kapiteln dargestellt wurden – erfolgreich umgesetzt werden: 
 Kommunaler Gebäudebestand  
Umsetzung einer Sanierungsrate von circa 6 % pro Jahr und Umstellung bis 2030 auf 
regenerative Wärmeenergieträger. Stromversorgung zu 100 % aus Erneuerbaren Ener-
gien und Solarenergie-Anlagen auf allen städtischen Gebäuden bis zum Jahr 2030. 
 Kommunaler Fuhrpark 
90 % Elektrifizierung sowie Vermeidung von Fahrten und umweltfreundliche Abwicklung 
verbleibender Fahrten. 
 Stadtplanung  
Berücksichtigung des Klimavorbehalts und Schaffung von ökologisch-hochwertigen 
Grün- und Freiflächen. Umsetzung von Konzepten für Quartiere und für nachhaltige Ge-
werbegebiete gemeinsam mit Grundstückseigentümer*innen, Bürger*innen, Wirtschaft 
und Wissenschaft. 
 Privater Gebäudebestand 
Erreichung einer steigenden Sanierungsrate von bis zu 4,5 % bis 2035, hohe Sanie-
rungstiefe, Abnahme des Stromverbrauchs um 30 % sowie möglichst breite Umstellung 
auf Ökostrom. 
 Wirtschaft  
Steigerung der energetischen Sanierungsrate, Wechsel der Energieträger und Umset-
zung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und -gewinnung. 
 Verkehr  
Reduzierung des Anteils des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am Modal Split auf 
25 % bis 2035; Minderung der Fahrleistung im MIV um 20 % durch Erhöhung des An-
teils des Umweltverbunds auf 75 %. Die verbleibende Fahrleistung im MIV wird zu ca. 
88 % mit klimafreundlichen Antrieben abgewickelt. 
 Erneuerbare Energien 
Mindestens Verzehnfachung des PV-Stromertrags im Vergleich zum Ausgangsjahr 2018 
durch Realisierung von 30 % des Gesamtpotenzials an Photovoltaik bis 2035 – ange-
strebt wird die Erreichung von 75 % des Gesamtpotenzials an PV. Erhöhung des Fern-
wärme-Anteils auf 30 % sowie Dekarbonisierung der Fernwärme und Ausbau der Solar-
thermie.

64  
5.2. Brennstoffbedarf 
Durch Effizienzgewinne in allen Sektoren muss der Energiebedarf im Bereich Wärme um rund 
16 % auf einen Wert von ca. 2.100.000 MWh im Zieljahr 2035 sinken. Dabei sollte die Nutzung 
von Heizöl bis zum Jahr 2035 vollständig entfallen. Die Energieträger Flüssiggas sowie Kohle 
sollten bis 2030 sukzessive durch andere, weniger klimaschädliche Energieträger ersetzt 
werden. Die Nutzung von Erdgas sowie sonstiger konventioneller Energieträger wird vermutlich 
bis 2035 zwar nicht vollständig entfallen, sollte aber auf ein Minimum reduziert und durch sog. 
Ökogas (als „Brücke“), idealerweise direkt durch Umweltwärme und Heizstrom sowie Biogase 
und den weiteren Ausbau des bereits bestehenden Fernwärmenetzes ersetzt werden.  
Insgesamt müssen im Jahr 2035 die „Energieträger“ Wärmenetze (30 %), Ökogas (23 %), 
Umweltwärme & Solarthermie (18 %) und Heizstrom (11 %) die größten Anteile am Wärme-
mix ausmachen, um die Ziele zu erreichen. 
Abbildung 13: Entwicklung der Wärmeversorgung (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario 2035 (verändert nach Klimaschutz-
konzept 2022; Daten s. Anhang Tab. 5) 
Hinweis: Bei den hier genannten Zahlen handelt es sich um witterungskorrigierte Werte (Szena-
rio). Diese können nicht direkt mit den Werten aus der THG-Bilanz verglichen werden, da dort – 
konform zur BISKO-Systematik – alle Werte ohne Witterungskorrektur angegeben sind. Die 
Witterungskorrektur findet im Bereich der Szenarienentwicklung Anwendung, da so die witte-
rungsabhängigen Besonderheiten des Bilanzjahres herausgerechnet werden können und ein 
allgemeingültiger Entwicklungspfad prognostiziert werden kann.

65  
5.3. Kraftstoffbedarf 
Der Endenergiebedarf im Verkehrssektor muss bis zum Jahr 2035 um ca. 68 % abnehmen, 
um die Zielsetzung zu erreichen. Dies ist vorwiegend durch den Umstieg auf die deutlich 
effizienteren alternativen Antriebe (Elektromobilität) erreichbar. Der Anteil dieser Antriebe 
soll 88 % betragen.  
Die alternativen Antriebe werden im Jahr 2035 mit einem Anteil von 70 % am Energiebedarf 
im Sektor Verkehr die größte Rolle spielen. Jedoch verbleiben auch bis zum Zieljahr 2035 die 
restlichen 30 % des Energiebedarfs bei den konventionellen, ineffizienten Antrieben und damit 
bei Diesel und Benzin, was auf einen bestehenden Anteil an Altfahrzeugen zurückzuführen ist. 
5.4. Strombedarf und Erneuerbare Energien 
Der Strombedarf wird bis zum Jahr 2035 gegenüber dem heutigen Niveau deutlich ansteigen.  
Dies ist darauf zurückzuführen, dass in Zukunft elektrische Energie in den Bereichen der 
Wärme und des Verkehrs eingesetzt werden muss, um hier fossile, klimaschädliche Energieträ-
ger zu ersetzen. Des Weiteren steigt der Strombedarf im Wirtschaftssektor aufgrund des 
angenommenen stetigen leichten Wirtschaftswachstums an. Insgesamt sind rund 60 % des 
Strombedarfs im Jahr 2035 auf den Sektor Wirtschaft zurückzuführen. Rund 21 % des Strom-
bedarfs entfallen auf die privaten Haushalte, der verbleibende Anteil von in Summe 19 % wird 
zukünftig in den Sektoren Wärme und Verkehr benötigt.  
Das Gesamtpotenzial an Erneuerbaren Energien in Darmstadt reicht nicht ansatzweise aus, um 
den Strombedarf der Stadt zu decken. Im Zieljahr 2035 können bei maximaler Ausschöpfung 
des vom Solarkataster Hessens ausgewiesenen Potenzials von Photovoltaik-Aufdachanlagen 
rund 346.500 MWh Strom aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden, was einem Anteil von 
24 % am Gesamtstrombedarf Darmstadts im Klimaschutzszenario entspricht. Die Realisierung 
von 30 % des Gesamtpotenzials bis 2035 – was bereits einer Verzehnfachung des PV-
Stromertrags im Vergleich zum Ausgangsjahr 2018 (8.446 MWh) – entspricht und bei allen 
aktuell und zukünftig umgesetzten Maßnahmen realistischer erscheint, entspräche einem 
Deckungsgrad von 8 % des Bedarfs an elektrischer Energie in der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt. Sollten die bereits heute intensiven und zielführenden Maßnahmen jedoch dazu führen, 
dass das im Solarkataster Hessen ausgewiesene Potenzial sogar um 75 % ausgeschöpft wer-
den kann, ergibt sich ein Deckungsgrad von 18 %.  
Diese Kalkulationen zeigen, dass der Ausbau der Photovoltaik – der anteilsmäßig überwiegend 
durch Private erfolgen muss – ein zentraler Pfeiler der gesamtgesellschaftlichen Klimaschutz-
aktivitäten in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist. Gleichzeitig wird aber auch deutlich, dass 
ein wirtschaftliches, soziales und kulturelles Oberzentrum mit großer „Tagbevölkerung“ (s. 
Kapitel 1.2) wie Darmstadt auch im Bereich der Energieversorgung auf das Umland bzw. die 
Landes- und Bundesebene angewiesen ist (s. auch Kapitel 4.1.1).

66  
5.5. Endenergiebedarf 
Bei Erreichung der zugrunde liegenden Ziele im Jahr 2035 beträgt der Endenergiebedarf des 
Sektors Gewerbe/Handel/Dienstleistung (GHD) rund 670.000 MWh/a. Das entspricht im 
Vergleich zu 2018 einer Reduzierung um 12 %, und einer Steigerung um 6 % gegenüber dem 
Jahr 1990. Im Bereich der Industrie ergibt sich eine Steigerung des Endenergiebedarfs um 8 % 
im Vergleich zu 2018 und eine Reduzierung von 43 % gegenüber 1990. Im Bereich der priva-
ten Haushalte ergibt sich eine Minderung des Endenergiebedarfes sowohl gegenüber 2018 
(31 %) als auch gegenüber 1990 (21 %). Im Verkehrssektor ergibt sich durch Reduzierung des 
motorisierten Individualverkehrs (MIV) und der Nutzung alternativer Antriebe der höchste 
prozentuale Rückgang des Endenergiebedarfs mit einem Rückgang um 72 % gegenüber 2018 
und um 81 % gegenüber 1990. Insgesamt würden sich die Energiebedarfe im Jahr 2035 
gegenüber 2018 um 24 % und um 40 % im Vergleich zu 1990 reduzieren.  
5.6. Endszenario / Entwicklung THG-Emissionen 
Wie in 5.5 dargestellt, bleibt die Reduzierung der Energiebedarfe der Gesamtstadt bis auf den 
Sektor Verkehr überschaubar. Dies gilt nicht für die Treibhausgasemissionen, denn diese 
weisen aufgrund der weitestgehend dekarbonisierten Energieversorgung und des Einsatzes 
alternativer Technologien signifikante Rückgänge auf. 
Wie inAbbildung 14 dargestellt sinken die Treibhausgasemissionen laut Klimaschutzszenario 
für Darmstadt bis zum Zieljahr 2035 um 85 %. Dies entspricht mit einem Endergebnis von ca. 
1 t THG-Emissionen pro Einwohner*in und Jahr dem Zielwert (s. Kapitel 1) 
 
Abbildung 14: Entwicklung der Treibhausgasemissionen (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario (witterungsbereinigt; verän-
dert nach Klimaschutzkonzept 2022)

67  
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zentrale-handlungsfelder#bedarfsfelder abgerufen 
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Von https://www.umweltbundesamt.de/daten/land-forstwirtschaft/beitrag-der-
landwirtschaft-zu-den-treibhausgas#treibhausgas-emissionen-aus-der-landwirtschaft  
Wissenschaftsstadt Darmstadt. (21. Febuar 2020). Anreize für den Wohnungstausch. 
https://www.darmstadt.de/presseservice/einzelansicht/news/anreize-fuer-den-
wohnungstausch

68  
Relevante Magistratsvorlagen 
 Abschlussbericht zur Energie- und CO2-Bilanz (Bezugsjahr 1990) sowie Evaluation des 
integrierten Klimaschutzkonzepts von 2013 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(Magistratsvorlage 2020/0197) 
 Anpassung und Optimierung des Busliniennetzes ab Ostern 2022 (Magistratsvorlage 
2021/0306) 
 Einführung und Erprobung eines On-Demand Shuttle-Systems als Ergänzung des be-
stehenden ÖPNV-Angebots (Magistratsvorlage 2020/0210) 
 Fortschreibung Nahverkehrsplan Wissenschaftsstadt Darmstadt und Landkreis Darm-
stadt-Dieburg 2019-2024 (Magistratsvorlage 2019/0207) 
 Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in Not – Darmstadt handelt (Antrag SV 
2019/0043) 
 Klimaticket (Magistratsvorlage 2021/0327) 
 Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung energieeffi-
zienter Kühlgeräte im Rahmen des Klimaschutzkonzept der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt (Magistratsvorlage 2015/0576) 
 Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen auf das Stadtklima und/oder die 
CO2-Bilanz - Klimavorbehalt (Magistratsvorlage 2020/0252) 
 Sofortprogramm Klimaschutz (Magistratsvorlage 2020/0194) 
 Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEntscheid Darmstadt und inhaltli-
che Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt und 
inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt (Magistratsvorlage 2020/0235) 
 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Radentscheid (Magistratsvorlage 2018/0179) 
Radstrategie und Ergebnisse der Arbeitsgruppen mit der Initiative Radentscheid 
(Magistratsvorlage 2019/0157) 
 
Hinweis: Alle Magistratsvorlagen und Anträge können über die jeweilige Nummer im Parla-
mentsinformationssystem der Wissenschaftsstadt Darmstadt (https://darmstadt.more-
rubin1.de/) abgerufen werden.

69  
 
Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Durchschnittlicher CO
2e-Fußabdruck pro Kopf in Deutschland (Umweltbundesamt, 
2021) ............................................. ................................................... ................................ 3  
Abbildung 2: Die verschiedenen Stufen der Neutralität (Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena), 
2020) ............................................. ................................................... ................................ 5  
Abbildung 3: Endenergiebedarf nach Sektoren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) 
(Daten s. Anhang Tab. 1) .......................... ................................................... ....................... 14  
Abbildung 4: Endenergiebedarf Wissenschaftsstadt Da rmstadt (Gesamtstadt) nach Energieträgern 
(Daten s. Anhang Tab. 2) .......................... ................................................... ....................... 15  
Abbildung 5: THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Sektoren 
(Daten s. Anhang Tab. 3) .......................... ................................................... ....................... 17  
Abbildung 6 THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) nach Energieträgern 
(Daten s. Anhang Tab. 4) .......................... ................................................... ....................... 17  
Abbildung 7: Erzeugung von Erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Darmstadt (2018) ................ 18  
Abbildung 8: THG-Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) im Sektor Verkehr 23  
Abbildung 9: Prozentualer Anteil der Sektoren am Endenergiebedarf der Gesamtstadt (2018) und 
prozentuale Verteilung des Endenergiebedarfs im dir ekten Handlungsbereich des Magistrats 
(Kommune) .......................................... ................................................... ......................... 27  
Abbildung 10: Spezifischer Wärmeverbrauch Darmstädt er Grundschulen in 2017 ........................ 29  
Abbildung 11: Wärmeenergieträger öffentlicher Gebäude in Darmstadt für 2017 (in MWh) ............ 31 
Abbildung 12: Szenarien - Energiebedarfe und Treibhausgasemissionen im Bereich des kommunalen 
Gebäudesektors (verändert nach Klimaschutzkonzept 2022) .............................................. ...... 32 
Abbildung 13: Entwicklung der Wärmeversorgung (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario 2035 
(verändert nach Klimaschutzkonzept 2022; Daten s. Anhang Tab. 5) ..................................... .... 64 
Abbildung 14: Entwicklung der Treibhausgasemissionen (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario 
(witterungsbereinigt; verändert nach Klimaschutzkonzept 2022) ........................................ ...... 66

70  
Anhang: Datentabellen 
Anhang Tab. 1 – Daten zu Abbildung 3: Endenergiebedarf nach Sektoren in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Jahr 1990 2000 2010 2018 
Haushalte 1.238.915 1.134.380 1.522.544 1.248.787 
Industrie 2.298.636 2.156.448 1.489.757 1.207.740 
Gewer-
be/Handel/Dienstleistungen 
632.576 615.300 658.346 683.312 
Verkehr 1.126.835 1.314.180 1.256.406 1.245.101 
kommunale Einrichtungen 85.619 73.537 74.986 71.756 
 
Anhang Tab. 2 – Daten zu Abbildung 4: Endenergiebedarf Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt) 
nach Energieträgern 
Jahr 1990 2000 2010 2018 
Kohle 403.090 127.118 56.176 22.402 
Heizöl EL 739.249 561.235 426.487 222.031 
Erdgas & Flüssiggas 1.278.610 1.574.613 1.595.824 1.432.958 
Wärmenetze 700.183 536.345 512.653 448.997 
Bioenergie 14.743 27.029 68.802 63.103 
Umweltwärme & Solarther-
mie 
2.858 6.038 22.060 47.009 
Kraftstoffe 1.082.867 1.263.834 1.146.499 1.150.648 
Biokraftstoffe 1.336 5.890 68.057 61.149 
Strom konventionell 995.274 997.428 813.479 603.006 
Strom erneuerbar 30782 65928 166616 297002 
Sonstige Konventionelle 133.590 128.386 125.385 108.389 
 
Anhang Tab. 3 – Daten zu Abbildung 5: Treibhausgasemissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Gesamtstadt)  
nach Sektoren 
 
Jahr 1990 2000 2010 2018 
kommunale Einrichtungen 35.995 28.302 25.788 22.634 
Verkehr 396.603 444.374 398.148 395.644 
Gewer-
be/Handel/Dienstleistungen 
307.438 266.928 287.738 264.947 
Industrie 1.038.759 860.531 541.504 412.223 
Haushalte 427.466 404.655 470.769 368.975

71  
Anhang Tab. 4 – Daten zu Abbildung 6: Treibhausgasemissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt nach Energieträgern 
Jahr 1990 2000 2010 2018 
Sonstige Konventionelle 44.085 42.367 41.377 35.768 
Kohle 182.454 58.333 24.867 9.634 
Heizöl EL 236.560 179.595 136.476 70.606 
Erdgas & Flüssiggas 329.679 405.706 400.050 355.495 
Wärmenetze 203.053 150.177 138.384 117.632 
Bioenergie 526 964 1.836 1.378 
Umweltwärme & Solarther-
mie 
759 874 2.402 5.436 
Kraftstoffe 359.427 411.986 366.631 369.735 
Biokraftstoffe 0 868 10.144 9.134 
Bundesstrommix 894.721 753.919 601.779 489.605 
 
Anhang Tab. 5 – Daten zu Abbildung 13: Entwicklung der Wärmeversorgung (Gesamtstadt) im Klimaschutzszenario 2035 
Jahr 2018 2020 2025 2030 2035 
Kohle 24.379 24.471 24.069 8 0 
Heizöl (EL) 247.314 245.089 236.224 50.478 0 
Erdgas & Flüssiggas 1.163.374 1.176.849 819.445 451.776 126.400 
Ökogas (Kompensations-
produkt) 
374.325 378.834 519.908 677.664 505.600 
Wärmenetze 483.750 455.830 400.940 474.638 647.629 
Bioenergie 73.541 73.003 132.445 309.562 222.066 
Umweltwärme & Solar-
thermie 
53.324 52.859 112.323 219.191 395.026 
Heizstrom / Power to heat 29.170 28.942 124.088 152.999 243.945 
Power to Gas 0 0 14.777 16.938 3.079 
Sonstige Konventionelle 109.009 114.366 95.621 24.390 16.468

72  
Anhang: Anlage 1 Maßnahmenkatalog mit Steckbriefen 
 
Der Maßnahmenkatalog ist als separates Dokument im Parlamentssystem der Wissenschafts-
stadt Darmstadt abrufbar und wird als gesondertes Dokument veröffentlicht.

73  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Impressum 
 
Verfasser 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
– Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung – 
Bessunger Str. 125 Block A 
64295 Darmstadt 
 
Redaktionelle Bearbeitung 
Janne Böckenhauer 
 
Illustrationen 
360VIER GmbH 
Curtigasse 6, Wambolt’sches Schloss 
D-64823 Groß-Umstadt 
 
Zitierungsvorschlag  
„Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2022)“

74

anlage 5

265 Zeichen

Punkt 6: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0219) 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit empfiehlt der Stadt-
verordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD, UFFBASSE, FDP und AfD

anlage 4

265 Zeichen

Punkt 4: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0219) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimme: Fraktion Die Linke. 
Stimmenthaltungen: Fraktionen UFFBASSE und AfD

anlage 7

225 Zeichen

Punkt 11: Klimaschutzplan 2035 der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2022/0219) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Die Linke., AfD und Stadtve. Pingel 
Stimmenthaltung: SPD, FDP, UWIGA/WGD und Stadtv. Klett

anlage 3

259348 Zeichen

Neuaufstellung Klima-
schutzkonzept 
Foto © Wissenschaftsstadt Darmstadt 
für die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt
Anlage 3

KSK Darmstadt  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Auftraggeberin  Auftragnehmer  
Wissenschaftsstadt Darmstadt  energielenker projects GmbH  
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
Bessunger Str. 125 
64295 Darmstadt 
Airport Center II 
Hüttruper Heide 90 
48268 Greven 
AnsprechpartnerIn:  
Dr. Patrick Voos, Julia Vogelsang 
 
Ansprechpartner:  
Thomas Pöhlker

KSK Darmstadt  
3 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 Einleitung ........................................................................................................... 9 
1.1  Strukturelle Rahmendaten der Wissenschaftsstadt Dar mstadt ..... 10  
1.2  Hintergrund und Motivation zur Neuaufstellung des 
Klimaschutzkonzeptes .............................. .............................. 10 
 
1.3  Ablauf und Projektzeitenplan ...................... ............................. 12  
2 Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................................. 14  
3 Energie- und Treibhausgasbilanz ...................................................................... 17  
3.1  Grundlagen der Bilanzierung nach BISKO ............ ..................... 17  
3.1.1  Bilanzierungsprinzip im stationären Bereich .............................. 18  
3.1.2  Bilanzierungsprinzip im Sektor Verkehr ..................................... 20  
3.2  Gesamtenergiebedarf und THG-Emissionen auf dem Stad tgebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ...................... ........................... 21  
3.2.1  Gesamtenergiebedarf auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ................................................................................. 21  
3.2.1.1  Gesamtenergiebedarf nach Sektoren und Energieträgern ............ 22  
3.2.1.2  Gesamtenergiebedarf nach Energieträgern der Gebäude und 
Infrastruktur .............................................................................. 25  
3.2.2  THG-Emissionen auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt ................................................................................. 25  
3.2.2.1  THG-Emissionen nach Sektoren und Energieträgern ................... 26  
3.2.2.2  THG-Emissionen nach Energieträgern der Gebäude und 
Infrastruktur .............................................................................. 29 
 
3.2.2.3  THG-Emissionen pro Einwohner*in ............................................. 29  
3.2.3  Regenerative Energien auf dem Stadtgebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt ................................................... 30 
 
3.3  Zusammenfassung der Ergebnisse .................... ....................... 31  
4 Potenzial- und Szenarienanalyse für den direkten Handlungsbereich ................. 33  
4.1  Transformationspfade und Energieeffizienz im direkt en 
Handlungsbereich .................................. ................................ 33  
4.1.1  Kommunale Gebäude und Liegenschaften .................................. 35  
4.1.2  Kommunaler Fuhrpark ............................................................... 39  
4.1.3  Beschaffungswesen ................................................................... 41

KSK Darmstadt  
4 
 
4.2  Entwicklung und Szenarien der Energieeinsparung im direkten 
Handlungsbereich .................................. ................................ 42  
4.2.1  Gebäude im direkten Handlungsbereich ..................................... 42  
4.2.2  Kommunaler Fuhrpark ............................................................... 45  
4.2.3  Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für den direkten 
Handlungsbereich ...................................................................... 47  
5 Potenzial- und Szenarienanalyse für die Gesamtstadt ....................................... 49  
5.1  Transformationspfade in der Gesamtstadt (indirekter  
Einflussbereich des Magistrats) ................... ............................ 49  
5.1.1  Private Haushalte ...................................................................... 49  
5.1.1.1  Gebäudesanierung ..................................................................... 50  
5.1.1.2  Strombedarf .............................................................................. 53  
5.1.1.3  Einfluss des Nutzerverhaltens .................................................... 53  
5.1.2  Wirtschaft .................................................................................. 54  
5.1.3  Verkehrssektor .......................................................................... 58  
5.1.3.1  Randbedingungen „Klimaschutzszenario 95“ ............................. 60  
5.1.3.2  Entwicklung der Fahrleistungen und des Endenergiebedarfs ....... 60  
5.2  Erneuerbare Energien .............................. ............................... 62  
5.2.1  Windenergie .............................................................................. 64  
5.2.2  Sonnenenergie ........................................................................... 64  
5.2.2.1  Dachflächenphotovoltaik ............................................................ 65  
5.2.2.2  Freiflächenphotovoltaik .............................................................. 65  
5.2.2.3  Solarthermie .............................................................................. 66  
5.2.3  Biomasse .................................................................................. 67  
5.2.4  Geothermie ................................................................................ 68  
5.2.5  Fern- und Nahwärme ................................................................. 68  
5.2.6 Ökogas als temporäre Brückentechnologie ................................. 69  
5.3  Entwicklung der Energieeinsparung in der Gesamtstad t ............. 69  
5.3.1  Mögliche Szenarien für die Gesamtstadt .................................... 69  
5.3.2  Annahmen im Klimaschutzszenario Darmstadt (Szenario 5) ....... 73  
5.3.3  Szenarien: Brennstoffbedarf ....................................................... 73  
5.3.4  Szenarien: Kraftstoffbedarf ........................................................ 74  
5.3.5  Szenarien: Strombedarf und erneuerbare Energien .................... 75  
5.3.6  End-Szenarien: Endenergiebedarf in der Gesamtstadt ................ 77  
5.3.7  End-Szenarien: THG-Emissionen in der Gesamtstadt .................. 79

KSK Darmstadt  
5 
 
5.3.8  Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für die 
Gesamtstadt .............................................................................. 81 
 
6 Abschließende Erläuterungen zur Treibhausgasneutralität ................................ 84  
7 Umsetzungsstrategie ........................................................................................ 85  
7.1  Controlling ....................................... ..................................... 85  
7.2  Gesamtcontrolling ................................. ................................. 87  
8 Verstetigungsstrategie ...................................................................................... 91  
8.1  Netzwerkmanagement ................................ ............................. 92  
8.2  Öffentlichkeitsarbeit und zielgruppenspezifische An sprache ....... 93  
8.3  Vorbildfunktion der Stadtverwaltung ............... ......................... 96  
9 Ansprechpartner*innen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt ........................... 97

KSK Darmstadt  
6 
 
ABBILDUNGSVERZEICHNIS 
Abbildung 1-1: Übersicht über die Arbeitsgruppen im Rahmen der Neuaufstellung ......... 12  
Abbildung 3-1: Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt nach Sektoren ................. 23  
Abbildung 3-2: Prozentualer Anteil der Sektoren am Endenergiebedarf der Gesamtstadt 
Darmstadt ......................................... ................................................... ............... 23  
Abbildung 3-3: Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt nach Energieträgern ........ 24  
Abbildung 3-4: THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt nach Sektoren .................. 27  
Abbildung 3-5: Prozentualer Anteil der Sektoren an den THG-Emissionen der Gesamtstadt 
Darmstadt ......................................... ................................................... ............... 27  
Abbildung 3-6: THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt nach Energieträgern .......... 28  
Abbildung 3-7: Strom-Einspeisemengen aus Erneuerbar e-Energien-Anlagen der 
Gesamtstadt Darmstadt ............................. ................................................... ......... 30  
Abbildung 3-8: Prozentuale Anteile der Erneuerbaren -Energien in der Gesamtstadt 
Darmstadt ......................................... ................................................... ............... 31  
Abbildung 4-1: Veränderte THG-Bilanzierung nach Einbezug von Ökostrom und Ökogas .. 35  
Abbildung 4-2: Kommunale Gebäude in der Verwaltung der IDA mit Abweichung gegenüber 
VDI................................................ ................................................... .................. 37  
Abbildung 4-3: Szenarien für Energiebedarfe und THG-Emissionen im Bereich des 
kommunalen Gebäudesektors ......................... ................................................... ..... 43  
Abbildung 4-4: Absenkpfad der Endenergiebedarfe und THG-Emissionen für die 
kommunalen Liegenschaften nach Energieträgern im Szenario Energieträgerwechsel bis 
2035 inklusive Zwischenziele für die Jahre 2025 und 2030 ........................................ 44  
Abbildung 5-1: Schematische Verteilung des flächenbezogenen Endenergiebedarfs heute 
und des Einsparpotenzials 2050 (eigene Darstellung nach (BMWi, 2014)) .................... 51  
Abbildung 5-2: Einsparpotenziale der Wohngebäude im Klimaschutzszenario bis 2035 (EH 
40-Standard) ...................................... ................................................... .............. 52  
Abbildung 5-3: Dach-PV und Dach-Begrünung in Kombin ation (Städtebauliche Klimafibel, 
2022) ............................................. ................................................... ................. 55  
Abbildung 5-4: Energieeinsparpotenziale in der Wirt schaft nach Querschnittstechnologien 
(dena, 2014) ...................................... ................................................... .............. 56  
Abbildung 5-5: Entwicklung der Fahrleistungen bei V erbrennern und alternativen Antrieben 
in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bis 2035 im Klimaschutzszenario ......................... 61  
Abbildung 5-6: Entwicklung des Endenergiebedarfs für den Sektor Verkehr im Klimaschutz- 
und Trendszenario bis 2035 ........................ ................................................... ........ 62  
Abbildung 5-7: Entwicklung der THG-Emissionen der verschiedenen Szenarien .............. 72  
Abbildung 5-8: Zukünftiger Brennstoffbedarf im Klim aschutzszenario 2035 ................... 74  
Abbildung 5-9: Zukünftiger Kraftstoffbedarf im Klimaschutzszenario ............................. 75  
Abbildung 5-10: Entwicklung des Strombedarfs im Klimaschutzszenario ....................... 76

KSK Darmstadt  
7 
 
Abbildung 5-11: Entwicklung der erneuerbaren Energien in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt unter Berücksichtigung des Maximalpotenzials .......................................... 77  
Abbildung 5-12: Entwicklung des Endenergiebedarfs nach Anwendungsart im 
Klimaschutzszenario ............................... ................................................... ........... 78  
Abbildung 5-13: Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Klimaschutzszenario ........ 80  
Abbildung 8-1: Akteursnetzwerk im Stadtgebiet (Quelle: Verändert nach DifU, 2011) ..... 92  
Abbildung 8-2: Medienlandschaft ...................................................................... ...... 94  
Abbildung 8-3:Einbindungsintensität in der Öffentlichkeitsarbeit (DifU, 2011) ............... 95

KSK Darmstadt  
8 
 
TABELLENVERZEICHNIS 
Tabelle 3-1: Emissionsfaktoren .................... ................................................... ........ 20  
Tabelle 3-2: Zeitreihe Endenergiebedarf gesamt sowie bezogen auf die Erwerbstätigen und 
die Einwohnenden .................................. ................................................... ........... 22  
Tabelle 3-3: Zeitreihe THG-Emissionen gesamt sowie bezogen auf die Erwerbstätigen und 
die Einwohnenden .................................. ................................................... ........... 26  
Tabelle 3-4: THG-Emissionen pro Einwohner*in der Gesamtstadt Darmstadt .................. 29  
Tabelle 4-1: Berechnungsgrundlage für Sanierungen . ................................................ 38  
Tabelle 4-2: Entwicklung der THG-Emissionen des kommunalen Fuhrparks .................... 47  
Tabelle 4-3: Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für den direkten 
Handlungsbereich .................................. ................................................... ........... 48  
Tabelle 5-1: Grundlagendaten für das Klimaschutzszenario ......................................... 57  
Tabelle 5-2: Zusammenfassung der wichtigsten Annahm en für die verschiedenen Szenarien 
 .................................................. ................................................... ..................... 71  
Tabelle 5-3: Sektorenziele witterungskorrigierter Endenergiebedarfe............................. 79  
Tabelle 5-4: Sektorenziele THG-Emissionen ............................................................ .. 80  
Tabelle 5-5: Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für die Gesamtstadt ........... 83

KSK Darmstadt Einleitung 
9 
 
1 EINLEITUNG 
Die Herausforderungen des Klimawandels sind bereits  mess, spür- und sichtbar. 
Temperaturanstieg, schmelzende Gletscher und Pole, ein steigender Meeresspiegel, 
Wüstenbildung und Bevölkerungswanderungen – viele d er vom Ausmaß der Erwär- 
mung abhängigen Szenarien sind zum jetzigen Zeitpun kt bekannt, wenn auch die In- 
tensität der Wechselwirkungen und Kaskadeneffekte o ftmals in ihren konkreten Aus- 
wirkungen noch unklar bleiben. Hauptverursacher der  globalen Erderwärmung sind 
die Emissionen von Treibhausgasen (THG) wie Kohlend ioxid (CO 2), Methan (CH 4), Dis- 
tickstoffmonoxid (Lachgas: N 2O), Schwefelhexafluorid (SF 6) und Fluorkohlenwasser- 
stoffe.  
Wichtig ist es im Zuge des Klimawandels auch die so genannte Klimagerechtigkeit zu 
beachten. Industriestaaten sind für einen immensen Teil des THG-Ausstoßes verant- 
wortlich. Die in den G20 zusammengeschlossenen Länder sind insgesamt für mehr als 
75 % des weltweiten Ausstoßes von THG verantwortlic h (Deutschlandfunk, 2017). Die 
Folgen, wie bspw. Überschwemmungen und Erdbeben, tr effen dann aber vor allem 
ärmere Länder. Mit Klimagerechtigkeit ist die Notwe ndigkeit einer gerechten Vertei- 
lung von Verantwortung für die Klimakrise und Betro ffenheit durch die Folgen der 
Klimakrise gemeint (Stichwort: Verursacherprinzip).  Momentan existiert hier eine gro- 
ße Diskrepanz zwischen dem Globalen Norden (Verantw ortung/Verursachung) und 
dem Globalen Süden (Betroffenheit durch die Folgen) . Gerade den Ländern im globa- 
len Süden, fehlt es aber oft an Mitteln, um sich an die Veränderungen anzupassen und 
die schlimmsten Folgen zu mindern. Dies führt wiede rum zu verstärkter Armut, Un- 
gleichheit und Migrationsbewegungen. Mit Klimagerec htigkeit soll also ein ethischer 
und politischer Aspekt zur momentan teilweise ledig lich auf technischer Ebene disku- 
tierten Problem des Klimawandels hinzukommen.  
In diesem Zusammenhang muss auch die somit notwendi ge fundamentale Umstruktu- 
rierung unserer Gesellschaft und Volkswirtschaft ge nannt werden. Die sozio-
ökonomische Transformation stößt dabei immer wieder  auf Zielkonflikte. Noch immer 
machen Arbeitsplätze in Industriezweigen auf Basis fossiler Ressourcen ca. 38 % aller 
Jobs aus (DGB Bildungswerk, 2019). Beim Strukturwan del zu einer emissionsärmeren 
Ökonomie gilt es also, die sozialen und beschäftigu ngspolitischen Folgen zu berück- 
sichtigen und zu minimieren. Dabei müssen die Herau sforderungen der Transformati- 
on als Chance verstanden werden. Bei einer Änderung  von Wirtschaft und Gesellschaft 
im Sinne der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nat ionen, muss neue und nachhaltige 
Beschäftigung mit attraktiven Arbeitsplätzen entste hen (in der Landwirtschaft, Le- 
bensmittelerzeugung, im Bereich der erneuerbaren En ergien und nachhaltigen Werk- 
stoffe, im Rahmen von Mobilität sowie im Bildungs-,  Gesundheits- und Sozialwesen). 
Das gilt für den globalen Norden und den globalen S üden gleichermaßen. Deshalb ist 
die sozial-ökologische Transformation zudem als ein  wichtiger Teil der Entwicklungs- 
zusammenarbeit zu sehen. (DGB Bildungswerk, 2019) 
Auch Darmstadt ist bereits vom Klimawandel betroffe n. Zukünftig ist mit trockeneren 
Sommern, feuchteren Wintern, häufigeren Extremwette r-Ereignissen (z. B. Starkregen, 
Hochwasser, Hitzeperioden) und generell höheren Tem peraturen sowie längeren Vege- 
tationsperioden zu rechnen (Statitische Berichte Darmstadt, 2020). 
Aktiver Klimaschutz und die Reduktion von Treibhaus gasen spielen in diesem Zu- 
sammenhang wichtige und dringliche Rollen und haben daher in Anbetracht der damit 
einhergehenden, enormen Herausforderungen bereits h öchste Priorität in politischen

KSK Darmstadt Einleitung 
10 
 
Entscheidungen sowie im alltäglichen Leben in Darms tadt bekommen. Mit der Neu- 
aufstellung des Klimaschutzkonzeptes stellt sich di e Wissenschaftsstadt Darmstadt 
dieser Herausforderung weiter und setzt sich die Ve rstetigung und Weiterentwicklung 
der laufenden Anstrengungen zum Ziel. 
1.1  Strukturelle Rahmendaten der Wissenschaftsstadt Dar mstadt 
Die kreisfreie Stadt Darmstadt mit rund 162.000 Ein wohner*innen (2019) ist südli- 
ches Oberzentrum der Metropolregion Rhein-Main. Als wichtiges Oberzentrum und der 
damit einhergehenden hohen Anzahl an Einpendler*inn en steigt die sog. Tagbevölke- 
rung sogar auf über 200.000. Bis auf den Norden, wo  Darmstadt auch an den Land- 
kreis Offenbach grenzt, wird die Stadt vom Landkrei s Darmstadt-Dieburg umschlos- 
sen. Die Stadt gehört zum Klimaraum Oberrheingraben , der von milden Wintern, 
warmen Sommern und geringen Niederschlagsmengen geprägt ist.  
Knapp 96.000 Menschen wohnen in den Innenstadtbezir ken Darmstadts. Mit den Ein- 
gemeindungen der einst unabhängigen Städte Arheilig en und Eberstadt (1937), Kra- 
nichstein in den sechziger Jahren und mit Wixhausen  (1977) dehnte sich das Stadt- 
gebiet räumlich aus. Seit den 2000er-Jahren weist D armstadt, die seit 1997 den Titel 
Wissenschaftsstadt trägt, ein konstantes Bevölkerun gswachstum auf und hat in die- 
sem Zeitraum einen Anstieg von rund 25.000 Einwohne r*innen zu verzeichnen. Mit 
einem Durchschnittsalter von 40,8 Jahren (2019) lau t Statista kann Darmstadt als 
sehr junge Stadt verstanden werden. In Statistiken tauchen nur Städte wie Freiburg im 
Breisgau oder Heidelberg als noch jüngere Städte vor Darmstadt auf.  
1.2  Hintergrund und Motivation zur Neuaufstellung des K lima- 
schutzkonzeptes 
Mit dem Antrag "Höchste Priorität für Klimaschutz –  Weltklima in Not – Darmstadt 
handelt" ( SV 2019/0043 ) hat die Stadtverordnetenversammlung am 19.09.2019  die 
Neuaufstellung des Klimaschutzkonzeptes beschlossen . Weiterhin haben sich Stadt- 
verordnetenversammlung und Magistrat klar zu den Zi elen des Pariser Klimaschutz- 
abkommens bekannt. Mit diesem Beschluss ging auch d ie Zielstellung einher, dass in 
den Bereichen, in denen der Magistrat Handlungsopti onen und Einfluss hat, die CO 
2-
Emissionen bis 2035 auf Netto-Null gesenkt werden s ollen. Im Rahmen der Erarbei- 
tung des vorliegenden Klimaschutzkonzeptes wurde di ese Zielsetzung im Sinne des 
Pariser Klimaschutzabkommens für das Klimaschutzkon zept (KSK) auf alle Treib- 
hausgase ausgeweitet – die Treibhausgas-Neutraltität ist die Zielsetzung. 
Darüber hinaus ist klar, dass für die Einhaltung de r Pariser Klimaschutzziele nicht nur 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt bzw. der Magistrat  eine Vorbildfunktion einnehmen 
will und die THG-Neutralität im direkten Einflussbe reich anstrebt, sondern dass auch 
im Rahmen der rechtlichen und kommunalen Möglichkei ten die Weichen für eine 
Treibhausgasneutralität der Gesamtstadt angestrebt werden muss. 
Die Ziele des integrierten Klimaschutzkonzeptes aus  dem Jahr 2013 (CO 2-
Emissionsminderung bis zum Jahr 2030 bezogen auf 19 90 um 35-40 %) wurden er- 
reicht. Allerdings hat die Evaluation ebenfalls erg eben, dass die Zeile des 2013er 
Konzepts nicht konform mit dem Pariser Klimaschutzabkommen sind. 
Um Vorarbeit zu leisten, beschlossen der Magistrat und die Stadtverordnetenver- 
sammlung das „Sofortprogramm Klimaschutz“. Das Sofo rtprogramm ist ein relevan- 
ter Baustein, um die Netto-CO 2-Emissionen, da wo der Magistrat Handlungsoptionen

KSK Darmstadt Einleitung 
11 
 
und Einfluss hat, bis 2035 auf null zu senken. Ziel  des Sofortprogrammes ist es, 
Maßnahmen zu ergreifen, die parallel zur Neuaufstel lung des Klimaschutzkonzeptes, 
in den nächsten ein bis drei Jahren Wirkung entfalt en. Es ist vorgesehen die Maßnah- 
men im Abgleich mit dem zu erstellenden Klimaschutz konzept zu evaluieren und ggf. 
anzupassen. (MagV 2020/0194, 2020)  
In Darmstadt gibt es darüber hinaus weitere Meilens teine für eine klimafreundliche 
Stadtentwicklung. Dazu gehören der KlimaEntscheid, die Radstrategie und der Klima- 
vorbehalt.  
Das Bürgerbegehren KlimaEntscheid Darmstadt musste zwar wegen schwerwiegenden 
Mängeln beim Kostendeckungsvorschlag materiell als unzulässig abgelehnt werden 
(MagV 2020/0235, 2020), zahlreiche inhaltliche Ford erungen des Begehrens wurden 
jedoch in die Klimaschutz-Aktivitäten der Wissensch aftsstadt übernommen bzw. sind 
bereits beschlossen worden. 
Die Radstrategie hat zum Ziel, den Anteil des Radve rkehrs am städtischen Gesamt- 
verkehr ("Modal Split") bis zum Jahre 2030 auf 30 %  durch die Schaffung eines 
durchgehend attraktiven Radnetzes gemäß definierter Qualitätskriterien zu erreichen. 
Der Klimavorbehalt (noch nicht umgesetzt) hat zum Z iel, dass alle klimarelevanten 
städtischen Maßnahmen und Beschlussvorlagen sowie a lle Bebauungspläne der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt einer Klimarelevanzbeurte ilung unterzogen werden (MagV 
2020/0252, 2020). Hierdurch soll gewährleistet werd en, dass stets die klima-
verträglichste/klimaoptimale Lösung in Hinblick auf  die THG-Bilanz und das Stadtkli- 
ma umgesetzt wird.  
Mit der Neuaufstellung des Klimaschutzkonzeptes sol len nun die Aktivitäten weiter 
gebündelt und in einen Maßnahmenplan mit Transforma tionspfaden überführt wer- 
den. Mit dem vorliegenden integrierten Klimaschutzk onzept wird eine neue Grundlage 
für eine kommunale Klimaschutzarbeit von hoher Qual ität geschaffen, die die Gestal- 
tung einer nachhaltigen Zukunft ermöglicht. Wesentl icher Grundgedanke ist es, kom- 
munales Handeln mit den Aktivitäten und Interessen aller weiteren Akteure in der 
Stadt zu verbinden, da für die Erreichung der ambit ionierten und gleichzeitig zwin- 
gend notwendigen Klimaschutzziele die Mitwirkung de r Gesamten Zivilgesellschaft, 
der Unternehmen und Gewerbetreibenden sowie aller w eiteren Teile der Stadtgesell- 
schaft notwendig sind.  
Das Klimaschutzkonzept soll der Wissenschaftsstadt Darmstadt ermöglichen, die vor- 
handenen Einzelaktivitäten und Potenziale sowie die  bereits durchgeführten Projekte 
zu bündeln und Multiplikatoren- und Synergieeffekte  zu schaffen und zu nutzen. Ener- 
gieeinsparpotenziale und Effizienzsteigerungspotenz iale in den verschiedenen relevan- 
ten Sektoren (Haushalte, Verkehr, Wirtschaft und Ve rwaltung) sollen aufgedeckt wer- 
den und in ein langfristig umsetzbares Handlungskon zept zur Reduzierung der THG-
Emissionen münden. 
Mit dem Klimaschutzkonzept erhält die Wissenschafts stadt Darmstadt ein tiefgreifen- 
des, maßnahmenbasiertes Konzept für eine nachhaltig e Gestaltung der Klimaschutz- 
arbeit sowie der zukünftigen Klimaschutzstrategie. Gleichzeitig soll das Klimaschutz- 
konzept Motivation für die Einwohner*innen der Stad t sein, selbst tätig zu werden und 
weitere Akteurinnen und Akteure zur Teilnahme zu ge winnen. Nur über die Zusam- 
menarbeit aller kann es gelingen, die gesteckten Zi ele zu erreichen. Darmstadt als 
wichtiges Oberzentrum in Südhessen kann darüber hin aus Vorbildcharakter in den

KSK Darmstadt Einleitung 
12 
 
Zielsetzungen, der Maßnahmenausarbeitung und der Um setzung werden und über die 
Vernetzung mit dem Umland weitere Potenziale heben. 
1.3  Ablauf und Projektzeitenplan 
Der Prozess der Neuaufstellung wurde durch die ener gielenker projects GmbH beglei- 
tet. Der Erarbeitungsprozess erfolgte im engen Aust ausch vor allem mit der Stadt 
Darmstadt, aber auch mit Stadtwirtschaft und dem fa chlich breit aufgestellten Klima- 
schutzbeirat (KSB). Der Klimaschutzbeirat als den M agistrat beratendes Gremium 
wurde bereits während der Erarbeitung des Leistungs verzeichnisses in 2020 beteiligt. 
Die Zielsetzungen des KSK wurden gemeinsam mit dem KSB erarbeitet. Der KSB tag- 
te als Gesamt-Plenum mit seinen Mitgliedern an vier  Terminen während der Neuauf- 
stellung. Weiterhin erfolgte ein Sondertermin, in d em es um die Analyse sektorspezifi- 
scher und zukunftsbezogener Potenziale ging (Potenzialanalyse).  
Weiterhin erfolgt in dem vorliegenden Konzept eine Unterscheidung zwischen dem 
direkten Handlungsbereich der Stadtverwaltung und d er Gesamtstadt Darmstadt. 
Zum direkten Handlungsbereich gehören sämtliche kom munale Liegenschaften (Ver- 
waltungsgebäude, Schulen, Sportanlagen, etc.), die städtischen Bäder, der Eigenbe- 
trieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen ( EAD) und der Eigenbetrieb 
Darmstädter Werkstätten und Wohneinrichtungen (EDW)  sowie alle GmbHs der Stadt- 
wirtschaft (wie DSE, DSG), da der Magistrat gegenüb er Geschäftsführern von städti- 
schen GmbHs weisungsbefugt ist. Bei Aktiengesellsch aften ist dies aufgrund der 
Rechtsform nicht möglich. Entsprechend können Aktie ngesellschaften, wie HEAG Hol- 
ding AG, Bauverein AG, ENTEGA AG, nicht zum direkte n Handlungsbereich gezählt 
werden. Dieser Umstand wurde durch das Rechtsamt de r Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt geprüft und festgestellt. Derartige Einrichtu ngen werden daher im indirekten 
Handlungsbereich (Gesamtstadt) unter dem Sektor Wirtschaft betrachtet. 
Des Weiteren wurden in insgesamt acht Arbeitsgruppe n, die jeweils zwischen ein und 
zwei Mal tagten, gemeinsam mit dem Klimaschutzbeira t Maßnahmen ausgearbeitet, 
die in einem weiteren Arbeitsgruppentreffen konkret isiert und feinjustiert wurden. 
Sieben Arbeitsgruppen waren dabei thematisch strukt uriert, wohingegen die achte 
Arbeitsgruppe als „AG-Querschnitt“ fungierte. In di eser übergeordneten Querschnitts- 
gruppe kamen die gewählten Sprecher*innen der thema tischen AGs zusammen und 
erarbeiteten Synergieeffekte und berieten zu festge stellten Dopplungen, Überschnei- 
dungen und fehlende Punkte im Bereich der Maßnahmen bündel. Die Treffen der Ar- 
beitsgruppe „Klimaneutrale Stadtverwaltung“ fanden verwaltungsintern statt. 
 
 
Abbildung 1-1: Übersicht über die Arbeitsgruppen im Rahmen der Neuaufstellung

KSK Darmstadt Einleitung 
13 
 
Die Bausteine zur Erstellung des integrierten Klima schutzkonzeptes für die Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt bestanden aus verschiedenen Arbeitsphasen. Diese sind je- 
doch nicht abgekoppelt voneinander zu verstehen, es  erfolgte vielmehr eine inhaltlich 
und zeitlich überlagerte Bearbeitung. 
1.  Baustein: Projektinstitutionalisierung 
 Identifizierung Akteure  
 Datenermittlung und -analyse 
2.  Baustein: Akteursbeteiligung 
 Sitzungen des Klimabeirates 
 Workshops zwecks Ermittlung von Maßnahmen 
 Expert*innengespräche mit der Stadtwirtschaft 
 Interne Arbeitsgruppe 
3.  Baustein: Potenzialanalyse 
 Ergebnisinterpretation Energie- und THG Bilanz 
 Potenzialermittlung  
 Szenarien und Ziele  
 Rücksprache und Rückkopplungsschleifen mit Stadt, S tadtwirtschaft, Kli- 
maschutzbeirat 
4.  Baustein: Erstellung Maßnahmenkatalog 
 Feststellung Maßnahmenbereiche 
 Handlungsbeschreibung / Projektierung 
 Zieldefinition 
 Rückkopplung mit Stadt und AG Querschnitt 
 Erstellung Maßnahmenblätter 
5.  Baustein: Zusammenstellung und Berichtserstellung 
 Verstetigungsstrategie 
 Controllings-Konzept 
 Öffentlichkeitsveranstaltung 
 Erstellung und Abstimmung Endbericht

KSK Darmstadt Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darm stadt 
14 
 
2 ZIELSETZUNG DER WISSENSCHAFTSSTADT DARMSTADT 
Mit dem Beschluss SV 2019/0043 hat Darmstadt eine A npassung des Klimaschutz- 
konzeptes an die Ziele des Übereinkommens von Paris  (Pariser Klimaabkommen – 
Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf mögl ichst 1,5 °C, Reduktion der 
CO 2-Emissionen bis 2050 bis zur Nullemission) beschlos sen. Die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt verfolgt darüber hinaus ab sofort das Zie l, da wo der Magistrat Hand- 
lungsoptionen und Einfluss hat, bis 2035 die Netto- CO2-Emissionen auf null zu sen- 
ken. Bei neuen Baugebieten (Gewerbe- wie Wohngebiet en) wird möglichst das Ziel der 
CO 2-Neutralität vorgegeben (mindestens bilanziell). Zu sammenfassend wird für Darm- 
stadt das ehrgeizige Ziel der Klimaneutralität bis 2035 verfolgt. (SV 2019/0043, 
2019) 
Das vorliegende Klimaschutzkonzept orientiert sich am Ziel der Netto-CO 
2-Neutralität 
bis 2035. Dieses Ziel wird dabei auf eine Netto-Tre ibhausgas-Neutralität ausgeweitet. 
Es werden also auch andere Treibhausgase berücksich tigt (bspw. Methan und Lach- 
gas). Für die beiden Bereiche „direkter Handlungsbe reich“ und „Gesamtstadt“ werden 
Wege aufgezeigt, um die angestrebte Treibhausgasneu tralität bis 2035 zu erreichen 
bzw. die Weichen hierfür zu stellen. Dabei liegt di esem Konzept ein im Folgenden er- 
läutertes Verständnis der Treibhausgasneutralität zugrunde. 
Unter Treibhausgasneutralität wird in der Literatur  „ein Gleichgewicht zwischen 
Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau“ verstanden (dena.de, 2021) (UBA, 2021). 
Gleichgewicht oder auch Netto-Null-Emissionen bedeu ten daher nicht, dass keine 
THG-Emissionen mehr emittiert werden, sondern, dass  sämtliche Emissionen, die 
unumgänglich und nicht zu vermeiden sind, ausgeglic hen oder kompensiert werden. 
Dies impliziert zunächst, dass der Handlungsschwerp unkt vor allem auf der Vermei- 
dung von Treibhausgasemissionen zu richten ist, um die auszugleichende Menge 
möglichst gering und damit überhaupt kompensierbar zu halten. Als Zielgröße kön- 
nen, als grober Richtwert, THG-Emissionen von wenig er als einer Tonne pro Einwoh- 
ner*in (EW) und Jahr herangezogen werden (UBA, 2013 ). Dieser Wert errechnet sich 
auf Basis einer Einsparung von THG-Emissionen in Hö he von 95 % im Vergleich zum 
Basisjahr 1990. Die restlichen 5 % entsprechen, umv erteilt auf die Einwohner*innen 
Deutschlands, ca. 1 t CO 2e/(EW a) (UBA, 2013). Wichtig ist, diesen Zahlenwer t nicht 
als exakten Zielwert anzusehen, sondern als Orienti erungswert zu verstehen. Die tat- 
sächlich noch als THG-neutral anzusehenden Restemis sionen hängen von vielen Fak- 
toren ab, nicht zuletzt von den gewählten Bilanzgre nzen und sonstigen Bilanzierungs- 
systematiken (bspw. bei der Kompensation).  
Was den Ausgleich oder die Kompensation anbelangt, bestehen verschiedene Optio- 
nen. Eine entscheidende Rolle werden dabei verfügba re Senken (bspw.: Land- und 
Forstwirtschaftliche Flächen je nach Nutzungsart) s pielen und wie diese angerechnet 
werden können. Unter einer „schwachen“ Treibhausgas neutralität kann in diesem 
Zusammenhang verstanden werden, wenn Restemissionen  über Emissionsgutschriften 
oder Zertifikate ausgeglichen werden. Dieser „gekau fte“ Ausgleich erfolgt dabei meist 
überregional oder sogar global und wird vor dem Hin tergrund von Wirksamkeit und 
Langfristigkeit (zum Beispiel im Bereich Aufforstun gsmaßnahmen im globalen Süden) 
durchaus kritisch diskutiert. Eine nachhaltige Stab ilisierung des Klimasystems steht 
mit diesen Kompensationsmaßnahmen zur Disposition u nd bleibt ungewiss. Diese 
„schwache Treibhausgasneutralität“ wird ausdrücklic h nicht für die Wissenschafts- 
stadt Darmstadt angestrebt.

KSK Darmstadt Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darm stadt 
15 
 
Eine „starke“ Treibhausgasneutralität beinhaltet de n Ausgleich bestehender Emissio- 
nen über natürliche Senken oder Landnutzungsänderun gen. Bestenfalls finden diese 
Ausgleiche auch vor Ort oder regional statt und wer den nicht in andere Räume verla- 
gert. Das heißt, dass THG-Emissionen und (örtliche)  Bindungsleistungen sich gegen- 
seitig ausgleichen. Sollten lokale Senken (bspw. du rch Aufforstung oder Humusaufbau 
in der Landwirtschaft) und deren potenzielle Kapazi täten nicht ausreichen, muss ge- 
prüft werden, inwiefern verbleibende Emissionen bei spielsweise über die Produktion 
von Erneuerbaren Energien (EE) oder anderen klimasc hutzbezogene Maßnahmen vor 
Ort rechnerisch kompensiert werden können. Eine exa kte und verbindliche Bilanzie- 
rungsmethodik ist momentan noch ausstehend.  
An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, da ss Treibhausgasneutralität und 
Klimaneutralität auch auf europäischer- oder Bundes ebene oftmals synonym verwen- 
det werden, die beiden Begriffe aber fachlich unterschieden werden müssen. 
Im Gegensatz zur THG-Neutralität bedeutet Klimaneut ralität im engeren Sinne, dass 
keine menschlichen Auswirkungen auf das Klima statt finden. Dies bedeutet, dass 
sämtliche anthropogene Einflüsse auf das Klima zu v ermeiden bzw. auszugleichen 
sind. Dazu gehören auch Bereiche wie Albedo-Effekte  (bspw. Erwärmung von Straßen 
durch solare Einstrahlung), Wolkenbildung, Kondenss treifen oder Flächenversiegelun- 
gen. Klimaneutralität geht also deutlich über eine herzustellende Emissionsneutralität 
hinaus. Dies ist im kommunalen Kontext – auch vor d em Hintergrund der verwendeten 
Bilanzierungs-Systematik Kommunal (BISKO) weder ums etzbar noch mess- oder eva- 
luierbar.  
Daher wurde für das vorliegende Klimaschutzkonzept eine zielführende Definition er- 
arbeitet. Diese orientiert sich an Aspekten der Kli maneutralität, berücksichtigt aber 
auch kommunale Handlungsoptionen und die Bilanzieru ngssystematik in diesem Zu- 
sammenhang. Daher kann von einem Neutralitätsverstä ndnis gesprochen werden, 
welches fortan als „Treibhausgasneutralität plus“ zu verstehen ist. 
Unter Treibhausgasneutralität plus wird die Herstel lung eines Gleichgewichts zwi- 
schen Treibhausgasen und der Aufnahme dieser aus de r Atmosphäre in natürlichen 
Senken, bestenfalls vor Ort, verstanden. Handlungss chwerpunkte stellen sich dabei 
wie folgt dar: 
 Handlungspriorität ist eine umfassende Reduktion de r durch den Menschen 
erzeugten CO 
2e-Emissionen (vermeidbare Emissionen). 
 Reaktivierung und Stabilisierung von natürlichen CO 2-Senken sowie Systemen 
(z. B. Erhalt und Schutz von Wäldern, Humusaufbau a uf landwirtschaftlichen 
Flächen, etc.). 
 In zukünftigen städtischen Entscheidungen werden ge mäß der Beschlusslage 
"Klimavorbehalt" im Rahmen der Vorlagenerstellung z ukünftig die Auswirkun- 
gen auf das Stadtklima und/oder die CO 2-Bilanz unter Verwendung eines noch 
zu erstellenden Merkblatts verwaltungsintern geprüf t. Bei Vorliegen einer 
Klimarelevanz ist das zuständige Fachamt zu beteili gen, bei relevanten negati- 
ven Auswirkungen auf das Stadtklima und/oder die CO 2-Bilanz werden Alter- 
nativen bzw. Kompensationsmaßnahmen unter Beteiligu ng aller betroffenen 
Ämter, Verwaltungsstellen und/oder Eigenbetrieben e rarbeitet. (MagV 
2020/0252, 2020)

KSK Darmstadt Zielsetzung der Wissenschaftsstadt Darm stadt 
16 
 
 Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirk t im Rahmen seiner Ein- 
flussmöglichkeiten weiterhin auf übergeordneten Pol itik- und Planungsebenen 
(Land/Bund) ein und trägt Hemmnisse und Herausforde rungen der kommuna- 
len Klimaschutzarbeit vor, um Handlungsspielräume f ür einen effektiveren 
kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen. 
Innerhalb dieser Definition ist es möglich, auf lok aler Ebene die Treibhausgasneutrali- 
tät anzustreben und gleichzeitig eine Feinsteuerung  von klimabeeinflussenden nicht-
emissionsbedingten Faktoren zu ermöglichen. Die THG -Neutralität im Sinne der Defi- 
nition muss mit Maßnahmen des Konzepts erreichbar u nd evaluierbar sein. Hierbei ist 
stets die Systemgrenze der kommunalen Bilanzierungs methodik BISKO zu kommuni- 
zieren, bei der bestimmte Bereiche, wie beispielswe ise Landnutzung oder spezifische 
Konsum- und Ernährungsmuster sowie graue Energie 1, nach aktuellem Stand nicht 
mitbilanziert werden (können).  
Die nach BISKO nicht berücksichtigten Bereiche sind  dennoch wichtig und relevant 
und sollten daher in Zukunft mitbetrachtet werden. Gerade der Landnutzung kommt 
eine entscheidende Rolle zu. Dabei ist es wichtig z ukünftige Flächenversiegelungen so 
gering wie möglich zu halten, um die lokal verfügba ren Senken zu maximieren. Hier 
entsteht ein Spannungsfeld bei der Stadtentwicklung  und der damit einhergehenden 
Flächeninanspruchnahme. Ziel sollte demnach immer d ie Priorisierung von Nachver- 
dichtung gegenüber Neuflächenerschließung sein. Dab ei sollte der doppelten Innen- 
entwicklung 
2 eine hohe Bedeutung eingeräumt werden. 
Schlussendlich ist zu betonen, dass das Ziel der Kl imaneutralität, wie es in der engen 
Definition vorgegeben wird, dennoch als übergeordne te Zielstellung fungiert, um das 
1,5 °C-Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu rea lisieren. Grenzen kommunalen 
Handelns sind dabei jedoch stets zu berücksichtigen. 
 
 
  
                                                
1 Unter grauer Energie eines Produktes versteht man die benötigte Energie für Herstellung, 
Transport, Lagerung, Verkauf und Entsorgung. Dabei wird die gesamte Produktionskette bis zur 
Rohstoffgewinnung, als auch der Energieeinsatz alle r angewandten Produktionsprozesse be- 
rücksichtigt. 
2 Unter doppelter Innenentwicklung versteht man die Entwicklung von Städten in ihrem Bestand 
nicht nur im Sinne einer baulichen Verdichtung zu b etreiben, sondern das Augenmerk parallel 
auf die Erhaltung und die Weiterentwicklung des urb anen Grüns zu richten. Beides muss kon- 
zeptionell zusammengeführt werden und ganzheitlich betrachtet werden.

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
17 
 
3 ENERGIE- UND TREIBHAUSGASBILANZ 
Wie bereits kurz in Kapitel 1.2 angesprochen zeigen  die Evaluation des integrierten 
Klimaschutzkonzeptes aus dem Jahr 2013 und die Rück rechnung auf das Basisjahr 
1990 ( s. Magistratsvorlage 2020/0197 ), dass die Ziele des bisherigen Klimaschutzkon- 
zeptes (Emissionsminderung CO 2 bis zum Jahr 2030 um 35 bis 40 %) bereits erreicht  
wurden (Minderung bis 2018: 37,7 %) bzw. bei einer aktuell jährlichen Minderung um 
1,8 % in naher Zukunft und damit deutlich vor 2030 erreicht werden (40 % Minde- 
rungsziel). Allerdings hat die Evaluation auch erge ben, dass die Zielsetzungen des 
bisherigen Klimaschutzkonzepts sowohl auf internati onaler, nationaler und auch auf 
lokaler Ebene nicht ambitioniert genug waren und si nd, um die Pariser Klimaziele und 
somit die Begrenzung der menschengemachten globalen  Erwärmung auf deutlich un- 
ter 2 °C gegenüber vorindustriellen Werten zu errei chen. Weiterhin hat die Evaluation 
ergeben, dass die Maßnahmen stringenter gebündelt u nd verschnitten werden müs- 
sen, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen.  
Zur Bilanzierung für das hier vorliegende Klimaschu tzkonzept wurde die internetba- 
sierte Plattform „ECOSPEED Region“ (ECOSPEED, 2022)  verwendet, die speziell zur 
Anwendung in Kommunen entwickelt wurde. Bei dieser Plattform handelt es sich um 
ein Instrument zur Bilanzierung des Energiebedarfs und der Treibhausgas (THG)-
Emissionen. 
3.1  Grundlagen der Bilanzierung nach BISKO 
Im Rahmen der Bilanzierung der Energieverbräuche un d Treibhausgasemissionen  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird die vom Insti tut für Energie- und  
Umweltforschung (ifeu) entwickelte „Bilanzierungs-S ystematik Kommunal“  
(BISKO; https://www.ifeu.de/publikation/bisko-bilan zierungs-systematik-kommunal/) 
angewandt (ifeu, BISKO, 2019). Leitgedanke des vom BMU geförderten Vorhabens 
war die Entwicklung einer standardisierten Methodik , welche die einheitliche Berech- 
nung kommunaler THG-Emissionen ermöglicht und somit  eine Vergleichbarkeit der 
Bilanzergebnisse zwischen den Kommunen erlaubt (ife u, BISKO, 2019). Weitere Krite- 
rien waren unter anderem die Schaffung einer Konsis tenz innerhalb der Methodik, um 
insbesondere Doppelbilanzierungen zu vermeiden sowi e einen weitestgehenden Be- 
stand zu anderen Bilanzierungsebenen zu erhalten (regional, national). 
Zusammengefasst ist das Ziel des Systems die Erhöhu ng der Transparenz energiepo- 
litischer Maßnahmen und durch eine einheitliche Bil anzierungsmethodik einen hohen 
Grad an Vergleichbarkeit zu schaffen. Zudem ermögli cht die Software, durch die Nut- 
zung von hinterlegten Datenbanken (mit deutschen Du rchschnittswerten), eine einfa- 
chere Handhabung der Datenerhebung (ifeu, BISKO, 2019). 
Es wird im Bereich der Emissionsfaktoren auf nation al ermittelte Kennwerte verwie- 
sen, um deren Vergleichbarkeit zu gewährleisten (TR EMOD, Bundesstrommix). Hier- 
bei werden, neben Kohlenstoffdioxid (CO 
2), weitere Treibhausgase in die Berechnung 
der Emissionsfaktoren miteinbezogen und betrachtet.  Dazu zählen beispielsweise 
Methan (CH 4) und Distickstoffmonoxide (Lachgas oder N 2O). Zudem findet eine Be- 
wertung der Datengüte in Abhängigkeit der jeweilige n Datenquelle statt. So wird zwi- 
schen Datengüte A/1,0 (Regionale Primärdaten), B/0, 5 (Hochrechnung regionaler 
Primärdaten), C/0,25 (Regionale Kennwerte und Stati stiken) und D/0,0 (Bundesweite 
Kennzahlen) unterschieden (ifeu, BISKO, 2019). Es i st also zu beachten, dass die Bi-

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
18 
 
lanzdaten nicht exakt den Gegebenheiten vor Ort ent sprechen. Die Datengüte ist dabei 
lediglich als Information zu verstehen. Sie wird nicht verrechnet. 
3.1.1  Bilanzierungsprinzip im stationären Bereich 
Unter BISKO wird bei der Bilanzierung das sogenannt e Territorialprinzip verfolgt. 
Diese, auch als endenergiebasierte Territorialbilan z bezeichnete, Vorgehensweise 
betrachtet alle im Untersuchungsgebiet anfallenden Verbräuche auf der Ebene der 
Endenergie, welche anschließend den einzelnen Sekto ren zugeordnet werden. Dabei 
wird empfohlen, von witterungskorrigierten Daten Ab stand zu nehmen und die 
tatsächlichen Verbräuche für die Berechnung zu nutz en, damit die tatsächlich 
entstandenen Emissionen dargestellt werden können. Standardmäßig wird eine 
Unterteilung in die Bereiche Private Haushalte, Gew erbe-Handel-Dienstleistungen 
(GHD), Industrie/Verarbeitendes Gewerbe, Kommunale Einrichtungen 3 und den 
Verkehrsbereich angestrebt (ifeu, BISKO, 2019). Zum  stationären Bereich gehören  
die Sektoren Private Haushalte, GHD, Industrie/Vera rbeitendes Gewerbe und 
Kommunale Einrichtungen. Für weitere Informationen zu den Sektoren und deren 
Aufteilung wird auf die Empfehlungen zur Methodik d er kommunalen 
Treibhausgasbilanzierung für den Energie- und Verke hrssektor in Deutschland 
verwiesen (ifeu, BISKO Langfassung, 2014). 
Anhand der ermittelten Verbräuche und energieträger spezifischer Emissionsfaktoren 
(siehe hierzu Tabelle 3-1) werden anschließend die THG-Emissionen berechnet. Die 
THG-Emissionsfaktoren beziehen neben den reinen CO 
2-Emissionen weitere 
Treibhausgase (bspw. N 2O und CH 4) in Form von CO 2-Äquivalenten (CO 2e), inklusive 
energiebezogener Vorketten, in die Berechnung mit e in (Life Cycle Analysis (LCA)-
Parameter). Das bedeutet, dass nur die Vorketten en ergetischer Produkte, wie etwa 
der Abbau und Transport von Energieträgern oder die  Bereitstellung von 
Energieumwandlungsanlagen, in die Bilanzierung einf ließen. Sogenannte graue 
Energie, beispielsweise der Energieaufwand von kons umierten Produkten sowie 
Emissionen, die von den Bürgerinnen und Bürger der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
außerhalb der Stadtgrenzen emittiert werden, finden  im Rahmen der Bilanzierung 
keine Berücksichtigung (ifeu, BISKO, 2019). Bilanzi eren allerdings, das ist die 
Zielstellung von BISKO, alle Kommunen nach der BISK O-Methodik, bleiben diese 
Verbräuche und die daraus einhergehenden Emissionen  nicht unberücksichtigt, 
sondern schlagen sich in der kommunalen Bilanz am „Ursprungsort“ nieder.  
Die empfohlenen Emissionsfaktoren beruhen auf Annah men und Berechnungen des 
ifeu, des GEMIS (Globale Emissions-Modell integrier ter Systeme), welches vom Öko-
Institut entwickelt wurde, sowie auf Richtwerten de s Umweltbundesamtes. Allgemein 
wird vom Ifeu empfohlen, den Emissionsfaktor des Bu ndesstrommixes heranzuziehen 
und auf die Berechnung eines lokalen bzw. regionale n Strommixes zu verzichten. Dies 
liegt darin begründet, dass der leitungsgebundene e rfasste Strom, der in die Bilanz 
eingeht, als Graustrom bezogen wird und nicht zwing end sichergestellt werden kann, 
dass dieser beispielsweise zu bestimten Anteilen au s lokalen, erneuerbaren Quellen 
                                                
3 Kommunale Einrichtungen: Hier definiert als die Sum me der Energieverbräuche kommunaler 
Einrichtungen. Dazu gehören Verwaltungsgebäude, kom munale Schulen und Kindertagesstät- 
ten, die Straßenbeleuchtung, der Energieverbrauch v on kommunalen Infrastrukturanlagen wie 
u. a. aus den Bereichen Wasser/Abwasser, Straßen un d Abfall. (ifeu, BISKO, 2019), (ifeu, 
BISKO Langfassung, 2014)

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
19 
 
kommt. Gleichzeitig wird beispielsweise Ökostrom au s anderen Kommunen bezogen, 
der in einem lokalen Mix nicht abgebildet werden wü rde (v. a. in Bezug auf 
Wasserkraft, die in den Ökostrommixen der verschied enen Anbieter meist eine 
zentrale Rolle spielt). Der Bundesstrommix bietet s ich somit als Standard an, da 
dieser die o. g. Rahmenbedingungen als ermittelter Durchschnittswert berücksichtigt. 
Während bei der Bilanzierung in diesem Kapitel der Bundesstrommix verwendet wird, 
wird in der weiterführenden Potenzialanalyse und im  direkten Einflussbereich des 
Magistrats zur Versorgung kommunaler Einrichtungen mit elektrischer Energie der 
Bezug von Ökostrom (und anderen alternativen Versor gungsformen) berücksichtigt. 
Dies stellt zwar eine Abweichung zur BISKO-Methodik  dar, erscheint aber sinnvoll, da 
hier die Wissenschaftsstadt Darmstadt selbständig e ntschieden hat nachhaltigen 
Ökostrom zu beziehen. Damit hat die Stadt von ihrem  direkten Handlungseinfluss 
Gebrauch gemacht und bezieht nachweislich keinen St rom nach Bundesmix. Die 
hierfür unternommenen Anstrengungen werden damit bi lanziell berücksichtigt. Hierfür 
wurde ein spezifischer Faktor errechnet, der einheitlich angewendet wurde.  
Die folgenden Emissionsfaktoren sind nicht standard gemäß Teil der BISKO-
Bilanzierung und stellen damit keine offiziellen Fa ktoren da. Sie wurden auf Basis von 
Mittelwerten und fachlichen Zusammenhängen errechnet.  
So wurde beispielsweise für Ökostrom ein Durchschni ttswert auf Basis der 
Zusammensetzung des vertriebenen Ökostroms verschie dener Ökostromanbieter 
errechnet. Vertriebener Ökostrom ist dabei ausdrück lich nicht mit dem deutschen 
Energiemix an Erneuerbaren (EEG-Strom) gleichzusetz en, denn der größte Teil des 
Ökostroms der meisten Anbieter besteht aus Wasserkr aft (zumeist aus Skandinavien). 
Wasserkraft verfügt mit 3 gCO 2e/kWh über einen sehr geringen Emissionsfaktor (v. a. 
gegenüber Photovoltaik (PV) mit 40 gCO 2e/kWh; (ifeu, BISKO, 2019)). Der hier 
bilanzierte Ökostrom geht von folgender Zusammenset zung aus: 55 % Wasserkraft, 
10 % Solar, 30 % Wind und 5 % Bioenergie. Dieser Ök ostrommix ergibt mit den 
Emissionsfaktoren von BISKO/GEMIS einen Faktor von 10 gCO 2e/kWh. 
Die dekarbonisierte Fernwärme wird hier eigenen Ann ahmen zufolge mit 
Umweltwärme erzeugt. Dafür verwendet werden Wärmepu mpen mit einer Jahres-
Arbeits-Zahl von 3,2 (ifeu, BISKO, 2019), der aus d em vorherigen Abschnitt erläuterte 
Ökostrom mit einem Emissionsfaktor von 10 gCO 2e/kWh sowie Leitungsverluste der 
Fernwäme von 15 % (ifeu, BISKO, 2019). Es ergibt si ch ein Emissionsfaktor von 
3,7 gCO 2e/kWh. 
Für die mit Ökostrom betriebenen Wärmepumpen ergibt  sich ein Emissionsfaktor von 
3,1 gCO 2e/kWh. Dieser resultiert aus der Verrechnung der Ja hres-Arbeits-Zahl von 3,2 
(ifeu, BISKO, 2019) mit dem Wert von 10 gCO 2e/kWh für Ökostrom aus den 
vorangegangenen Abschnitten. 
Für Ökogas erfolgt eine Berechnung über die laut En ergieversorger durchschnittlich 
kompensierten THG-Emissionen (ca. 450.000 tCO 
2e/a) für die vertriebenen Mengen 
an klimaneutralem Erdgas (ca. 2,1 TWh/a) und die da für theoretisch anfallenden 
Emissionen bei der Nutzung des Emissionsfaktors für  Erdgas (247 gCO 2e/kWh). Mit 
diesen durchschnittlichen Zahlen ergibt sich ein Em issionsfaktor von ca. 
30 gCO 2e/kWh. (ENTEGA Nachhaltigkeitsbericht 2017, 2017)

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
20 
 
Tabelle 3-1: Emissionsfaktoren 
Emissionsfaktoren je Energieträger - LCA-Energie für das Jahr 2018 
(ifeu, BISKO, 2019)  
Energieträger gCO 2e/kWh Energieträger gCO 2e/kWh 
Strom 544 Flüssiggas 276 
Heizöl 318 Braunkohle 411 
Erdgas 247 Steinkohle 438 
Fernwärme 262 Heizstrom 544 
Holz 22 Nahwärme 260 
Umweltwärme 170 Sonstige Erneuerbare 25 
Sonnenkollektoren 25 Sonstige 
Konventionelle 4 330 
Biogase 110 Benzin 314 
Abfall 27 Diesel 325 
Kerosin 322 Biodiesel 149 
Weitere Emissionsfaktoren, die zusätzlich hinzugezogen wurden  
(eigene Berechnung) 
Ökostrom 10 Ökogas 30 
Fernwärme – 
dekarbonisiert 3,7 Wärmepumpe 
Ökostrom 3,1 
3.1.2  Bilanzierungsprinzip im Sektor Verkehr 
Zur Bilanzierung des Sektors Verkehr findet ebenfal ls das Prinzip der endenergiebas- 
ierten Territorialbilanz Anwendung. Diese umfasst s ämtliche motorisierten Verkehrs- 
mittel im Personen- und Güterverkehr (ifeu, BISKO, 2019). Es ist an dieser Stelle an- 
zumerken, dass durch diese Verfahrensweise dementsp rechend der gesamte Ein- und 
Auspendlerverkehr des Oberzentrums Darmstadt (ca. 1 40.000 Pendelbewegungen; 
s. a. Kapitel 1.1, S.10 und 5.1.3, S.58) sowie der durch die Bundesautobahnen ent- 
stehende (Durchgangs-)-Verkehr mitbilanziert wird. 
Generell kann der Verkehr in die Bereiche „bedingt kommunal beeinflussbar“ und 
„kaum kommunal beeinflussbar“ unterteilt werden. Al s bedingt kommunal beeinfluss- 
bar werden Binnen-, Quell- und Zielverkehr im Straß enverkehr (motorisierter Individu- 
alverkehr (MIV), LKW, LNF) sowie der öffentliche Pe rsonennahverkehr (ÖPNV) einge- 
                                                
4 Sonstige Konventionelle: Hierunter sind im verwende ten Bilanzierungstool ECOSPEED Region 
alle Energieträger, die nicht zugeordnet werden kon nten, jedoch offensichtlich angefallen sind 
und nicht auf Erneuerbare entfallen, gemeint. Es er folgt eine automatische Zuordnung im Tool. 
Die aufgeführten Werte entstammen der durch ECOSPEED berechneten Startbilanz.

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
21 
 
stuft. Emissionen aus dem Straßendurchgangsverkehr (inklusive der über das Stadt- 
gebiet verlaufenden Bundesautobahnen), öffentlichen  Personenfernverkehr (ÖPFV, 
Bahn, Reisebus, Flug) sowie aus dem Schienengüterve rkehr werden als nicht kommu- 
nal beeinflussbar eingestuft (ifeu, BISKO, 2019). 
Durch eine Einteilung in Straßenkategorien (inneror ts, außerorts, Autobahn) kann der 
Verkehr differenzierter betrachtet werden. So ist a nzuraten, die weniger beeinflussba- 
ren Verkehrs- bzw. Straßenkategorien aus der Potenz ialanalyse auszuklammern (s. 
Kapitel 5.1.3, S.58), um realistische Handlungsempf ehlungen für den Verkehrsbereich 
zu definieren (ifeu, BISKO, 2019).  
Um die tatsächlichen Verbräuche auf Stadtgebiet dar zustellen, inkludiert die nachfol- 
gend dargestellte Bilanz alle Verkehrs- bzw. Straße nkategorien. Erst in der Potenzial- 
analyse wird der Autobahnanteil aus der Berechnung ausgeschlossen, da die Stadt auf 
diesen Bereich keinen Einfluss nehmen kann. 
Harmonisierte und aktualisierte Emissionsfaktoren f ür den Verkehrsbereich stehen in 
Deutschland durch das TREMOD-Modell zur Verfügung. Diese Faktoren werden in 
Form von nationalen Kennwerten differenziert nach V erkehrsmittel, Energieträger und 
Straßenkategorie bereitgestellt und kommen hier bei  der Bilanzierung des Verkehrs- 
sektors zum Einsatz. Wie bei den Emissionsfaktoren für den stationären Bereich, wer- 
den diese in Form von CO 
2e inklusive Vorkette berechnet (ifeu, BISKO, 2019). 
3.2  Gesamtenergiebedarf und THG-Emissionen auf dem Stad tgebiet 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Nachfolgend sind die Ergebnisse der Energie- und Tr eibhausgasbilanz der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt dargestellt. Dabei werden je weils die Bilanzjahre 1990, 2000, 
2010 und 2018 dargestellt. Es erfolgt eine Betracht ung des gesamten Stadtgebiets 
sowie der einzelnen Sektoren. 
Die Energiebedarfe werden auf Basis der Endenergie und die THG-Emissionen auf 
Basis der Primärenergie anhand von LCA-Parametern b eschrieben. Es ist zu beach- 
ten, dass die Bilanz vor allem als Controlling-Werk zeug zu sehen ist. Die Entwicklung 
auf dem eigenen Stadtgebiet lässt sich damit gut na chzeichnen. Ein interkommunaler 
Vergleich ist häufig nicht zielführend, da regional e und strukturelle Unterschiede ho- 
hen Einfluss auf die Energiebedarfe und THG-Emissio nen von Landkreisen und Kom- 
munen haben. Da im Laufe des Jahres 2021 die prozentuale Aufteil ung des Bun- 
desstrommix nochmals angepasst wurde, sind die folg enden Werte alle vor dem 
Hintergrund dieser Änderungen zu verstehen. Damit k ann es auch zu geringen Ab- 
weichungen zu bisherigen THG-Bilanzierungen kommen. 
3.2.1  Gesamtenergiebedarf auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Im Jahr 1990 betrug der Endenergiebedarf (EEB) auf dem Stadtgebiet der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt insgesamt 5.382.581 MWh/a. I m Jahr 2018 betrug der Wert 
4.456.695 MWh/a und ist damit der geringste Endener giebedarf der betrachteten 
Zeitreihe (Minderung um 17 %).  
Bezogen auf die Erwerbstätigen (ET) sowie die Einwo hnenden (EW) der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt sanken die Emissionen noch s tärker. Hier ergab sich bei ei- 
nem Bezug auf die Erwerbstätigen eine Minderung von  30 % und bei einem Bezug auf

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
22 
 
die Einwohnenden ist eine Absenkung von 23 % zu erk ennen. Die Tabelle 3-2 (S.22) 
fasst den zeitlichen Verlauf zusammen. 
Tabelle 3-2: Zeitreihe Endenergiebedarf gesamt sowie bezogen auf die Erwerbstätigen und die Ein- 
wohnenden 
Jahr  
 
1990  
 
 
2000  
 
 
2010  
 
 
2018  
 
 
Änderung  
[%] 
EEB gesamt  
[MWh] 5.382.581 
 5.293.844  5.002.038  4.456.695  -17 % 
Erwerbstätige  
 
    116.747    123.038    122.097    137.160 +17 % 
Einwohner *in nen  
 
    
152.133    146.513    149.076    163.160 +7 % 
EEB pro Erwerbstätigen  
[MWh/ET]          46,1          43,0          41,0          32,5 -30 % 
EEB pro Einwohner*in  
[MWh/EW]          
35,4          36,1          33,6          27,3 -23 % 
 
3.2.1.1  Gesamtenergiebedarf nach Sektoren und Energieträgern 
In der nachfolgenden Abbildung 3-1 (S.20) werden di e Endenergiebedarfe für die Bi- 
lanzjahre 1990, 2000, 2010 und 2018 für die untersc hiedlichen Sektoren Haushalte, 
Industrie, GHD, Verkehr und für die kommunalen Einr ichtungen dargestellt. Dabei 
weisen die Sektoren Industrie und GHD in Summe (Ges amtwirtschaft) den höchsten 
Energiebedarf auf. Dieser sinkt von 1990 bis 2018 b ereits um rund 35 % (bezogen 
auf die Beschäftigten bzw. die Einwohner sogar um 4 5 % bzw. 40 %). Auch der End- 
energiebedarf der kommunalen Einrichtungen sinkt im  gleichen Betrachtungszeitraum 
um ca. 16 %, während im Sektor Verkehr/Mobilität ei n steigender Endenergiebedarf 
zu verzeichnen ist (+10 %; +3 % auf die Einwohner b ezogen). Eine Umrechnung auf 
die Anzahl an Beschäftigten ergibt eine Minderung u m 6 %. Dies ist auch im Zusam- 
menhang mit der in Kapitel 1.1 (S.9) angesprochenen hohen Pendlerrate zu sehen. 
Der Endenergiebedarf der Haushalte schwankt im betr achteten Zeitraum, ein eindeu- 
tiger Trend ist nicht erkennbar: Während der Energi ebedarf von 1990 bis zum Jahr 
2000 leicht sinkt, ist von Jahr 2000 auf 2010 ein d eutlicher Anstieg zu erkennen. Bis 
zum Jahr 2018 sinkt der Endenergiebedarf für die Ha ushalte jedoch wieder und be- 
trägt rund 1 % mehr als im Ausgangsjahr 1990. 
Diese Daten sind vor dem Hintergrund der spezifisch en Methode (BISKO) zu verste- 
hen. So können wärmere oder kältere Jahre aufgrund der fehlenden Witterungskorrek- 
tur (s. Methodik) zu Verschiebungen aufgrund eines spezifischen Heizverhaltens von 
bis zu über 10 % führen. Auch ist zu berücksichtige n, dass die Stadtbevölkerung auf 
der Gemarkung Darmstadt von 1990 bis 2018 um 12.000  Einwohner*innen gestiegen 
ist. Des Weiteren ist die Anzahl an Erwerbstätigen im Zeitraum von 1990 bis 2018 um 
mehr als 9.000 gestiegen. So ist auch der auf die B eschäftigten bzw. die Einwohner 
bezogene starke Rückgang im Bereich der Wirtschaft zu erklären (s. Tabelle 3-2, 
S.22).

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
23 
 
 
Abbildung 3-1: Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt nach Sektoren 
Die nachfolgende Abbildung 3-2 (S.23) zeigt, dass d ie Sektoren Industrie und GHD im 
Bilanzjahr 2018 zusammen mit 42 % den größten Antei l am Endenergiebedarf aus- 
macht. Direkt dahinter liegen die Sektoren Haushalt e und Verkehr, welchen jeweils 
28 % des Gesamtbedarfs zuzuschreiben sind. Der Ende nergiebedarf der kommunalen 
Einrichtungen macht lediglich 2 % aus und bildet da mit den mit großem Abstand 
geringsten Anteil aus. 
 
Abbildung 3-2: Prozentualer Anteil der Sektoren am Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt 
Neben einer Aufteilung nach Sektoren ist die Auswer tung des Gesamt-
Endenergiebedarfes ebenso auf Basis der Aufschlüsse lung der genutzten Energieträ- 
ger möglich. Die nachfolgende Abbildung 3-3 (S.24) zeigt den Gesamtenergiebedarf 
über alle Sektoren aufgeschlüsselt nach den verschi edenen Energieträgern. Dabei 
zeigt sich, dass im Jahr 2018 die Energieträger Erd gas (31 %), Strom (20 %), Diesel 
(16 %), Benzin (10 %) und Fernwärme (10 %) dominieren. 
1990 2000 2010 2018 
kommunale Einrichtungen 85.619 73.537 74.986 71.756 
Verkehr 1.126.835 1.314.180 1.256.406 1.245.101 
GHD 632.576 615.300 658.346 683.312 
Industrie 2.298.636 2.156.448 1.489.757 1.207.740 
Haushalte 1.238.915 1.134.380 1.522.544 1.248.787 
Summe 5.382.581 5.293.844 5.002.038 4.456.695 
5.382.581 5.293.844 5.002.038 
4.456.695 
0
1.000.000 
2.000.000 
3.000.000 
4.000.000 
5.000.000 
6.000.000 
MWh/a 
Endenergiebedarf gesamt 
28% 
27% 15% 
28% 
2% 
Endenergiebedarf 2018 nach Sektoren 
Haushalte 
Industrie 
GHD 
Verkehr 
kommunale Einrichtungen

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
24 
 
 
Abbildung 3-3: Endenergiebedarf der Gesamtstadt Darmstadt nach Energieträgern  
1990 2000 2010 2018 
Sonstige konventionelle 133.590 128.386 125.385 108.389 
Kohle 403.090 127.118 56.176 22.402 
Biokraftstoffe 1.336 5.890 68.057 61.149 
Flüssiggas 54.590 52.257 51.799 49.436 
Sonnenkollektoren 91 2.681 10.961 17.625 
Umweltwärme 2.768 3.357 11.099 29.384 
Bioenergie 14.743 27.029 68.802 63.103 
Wärmenetze 700.183 536.345 512.653 448.997 
Erdgas 1.224.019 1.522.356 1.544.025 1.383.522 
Diesel 329.300 485.562 626.743 720.451 
Benzin 753.567 778.272 519.756 430.198 
Heizöl EL 739.249 561.235 426.487 222.031 
Strom 1.026.056 1.063.356 980.096 900.009 
Summe 5.382.581 5.293.844 5.002.038 4.456.695 
5.382.581 5.293.844 
5.002.038 
4.456.695 
0
1.000.000 
2.000.000 
3.000.000 
4.000.000 
5.000.000 
6.000.000 
MWh/a 
Endenergiebedarf gesamt nach Energieträgern

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
25 
 
3.2.1.2  Gesamtenergiebedarf nach Energieträgern der Gebäude und Infrastruktur 
Der Energieträgereinsatz zur Strom- und Wärmeversor gung von Gebäuden und Infra- 
struktur wird nachfolgend detaillierter dargestellt . Die Gebäude und Infrastruktur um- 
fassen die Energiebedarfe der Sektoren Wirtschaft, Haushalte und kommunale Liegen- 
schaften. Unter Infrastruktur werden dabei bspw. Be darfe durch Straßenbeleuchtung, 
Ampelsysteme, Wasser- und Abwasserversorgung, Telek ommunikation zusammenge- 
fasst. Energiebedarfe bei der Herstellung von Produ kten vor Ort im Bereich der Wirt- 
schaft sind hier ebenfalls inkludiert. 
Auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstad t summiert sich der Endener- 
giebedarf der Gebäude und Infrastruktur im Jahr 201 8 auf 3.203.079 MWh. Im Un- 
terschied zur vorherigen Darstellungsweise werden h ier nicht mehr die Energiebedarfe 
aus dem Verkehrssektor betrachtet, sodass sich die prozentualen Anteile der übrigen 
Energieträger gegenüber dem Gesamtenergiebedarf ver schieben. Der Energieträger 
Strom hat nach dieser Aufstellung im Jahr 2018 eine n Anteil von ca. 26 % am End- 
energiebedarf. Als Brennstoff kommt, mit einem Ante il von 43 %, vorrangig Erdgas 
zum Einsatz. Weitere eingesetzte Energieträger sind  etwa Fernwärme (14 %) und 
Heizöl (7 %). Die restlichen 10 % entfallen auf Bio masse, Umweltwärme, Sonnenkol- 
lektoren, Flüssiggas, Braun- und Steinkohle, Heizst rom, Nahwärme und sonstige kon- 
ventionelle Energieträger. 
3.2.2  THG-Emissionen auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Im Jahr 1990 sind in der Wissenschaftsstadt Darmsta dt 2.251.262 tCO 
2e ausgesto- 
ßen worden. Analog zum Endenergiebedarf, der in der  Wissenschaftsstadt Darmstadt 
im zeitlichen Verlauf von 1990 bis 2018 um rund 17 % gesunken ist, sanken auch die 
THG-Emissionen der Stadt kontinuierlich und betrage n im Bilanzjahr 2018 rund 
1.464.424 tCO 2e. Dabei ist der starke Rückgang von insgesamt ca. 35 % einerseits 
auf die sich über den Zeitverlauf verbessernden Emi ssionsfaktoren der verschiedenen 
Energieträger, andererseits auf einen sinkenden End energiebedarf trotz steigender 
Einwohner- und Beschäftigtenzahlen zurückzuführen.  
Die auf Einwohner- und Beschäftigtenzahlen bezogene n Werte sanken dementspre- 
chend stärker. Während im Jahr 1990 die THG-Emissio nen pro sozialversicherungs- 
pflichtig Beschäftigen noch 19,3 tCO 2e betrugen, sind diese bis zum Jahr 2018 auf 
10,7 tCO 2e gesunken, was eine Minderung von 45 % darstellt. Bezogen auf die Ein- 
wohnenden der Wissenschaftsstadt Darmstadt konnte e ine Reduzierung von 39 % 
erreicht werden. Hier betrugen die Emissionen 14,8 tCO 2e im Jahr 1990 und 
9,0 t CO 2e im Jahr 2018. Die Tabelle 3-3 (S.26) zeigt den zeitlichen Verlauf.

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
26 
 
Tabelle 3-3: Zeitreihe THG-Emissionen gesamt sowie bezogen auf die Erwerbstätigen und die Einwoh- 
nenden 
Jahr 
 
1990 
 
 
2000 
 
 
2010 
 
 
2018 
 Änderung 
[%] 
THG-Emissionen gesamt  
[tCO 2e] 2.251.262  2.004.790  1.723.945  1.464.424  -35 % 
Erwerbstätige 
 
    116.747    123.038    122.097    137.160 +17 % 
Einwohner*innen 
    
152.133    146.513    149.076    163.160 +7 % 
THG-Emissionen pro ET  
[tCO 2e/ET]          19,3          16,3          14,1          10,7 -45 % 
THG-Emissionen pro EW 
[tCO 
2e/EW]          14,8          13,7          11,6            9,0 -39 % 
 
3.2.2.1  THG-Emissionen nach Sektoren und Energieträgern 
In der nachfolgenden Abbildung 3-4 (S.27) werden di e Emissionen in CO 
2-
Äquivalenten, nach Sektoren aufgeteilt, dargestellt . Der Abbildung 3-5 (S.27) ist die 
prozentuale Verteilung der THG-Emissionen auf die S ektoren für das Jahr 2018 zu 
entnehmen.

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
27 
 
 
Abbildung 3-4: THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt nach Sektoren 
 
 
Abbildung 3-5: Prozentualer Anteil der Sektoren an den THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt 
Im Bilanzjahr 2018 entfällt mit 46 % der größte Ant eil der THG-Emissionen auf die 
Sektoren Industrie und GHD. Es folgen die Sektoren Verkehr und Haushalte, die mit 
27 % (Verkehr) und 25 % (Haushalte) nahezu gleichau f liegen. Die kommunalen Ein- 
richtungen (inkl. der kommunalen Flotte) machen mit  2 % an den THG-Emissionen 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt den mit Abstand geringsten Anteil aus. 
Die Abbildung 3-6 (S.28) zeigt die THG-Emissionen d er Wissenschaftsstadt Darmstadt 
aufgeschlüsselt nach Energieträgern. Es zeigt sich,  dass Strom (33 %) und Erdgas 
(23 %) im Jahr 2018 den größten Anteil an den Emiss ionen ausmachen, gefolgt von 
Diesel (16 %) und Benzin (9 %). 
1990 2000 2010 2018 
kommunale Einrichtungen 35.995 28.302 25.788 22.634 
Verkehr 396.603 444.374 398.148 395.644 
GHD 307.438 266.928 287.738 264.947 
Industrie 1.038.759 860.531 541.504 412.223 
Haushalte 472.466 404.655 470.769 368.975 
Summe 2.251.262 2.004.790 1.723.945 1.464.424 
2.251.262 
2.004.790 
1.723.945 
1.464.424 
0
500.000 
1.000.000 
1.500.000 
2.000.000 
2.500.000 
t CO 2 Äquivalente/a 
THG-Emissionen gesamt 
25% 
28% 18% 
27% 
2% 
THG-Emissionen 2018 nach Sektoren 
Haushalte 
Industrie 
GHD 
Verkehr 
kommunale Einrichtungen

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
28 
 
 
Abbildung 3-6: THG-Emissionen der Gesamtstadt Darmstadt nach Energieträgern  
1990 2000 2010 2018 
Sonstige Konventionelle 44.085 42.367 41.377 35.768 
Kohle 182.454 58.333 24.867 9.634 
Biokraftstoffe 0 868 10.144 9.134 
Flüssiggas 15.106 14.460 14.033 13.757 
Sonnenkollektoren 4 131 272 441 
Umweltwärme 754 744 2.130 4.995 
Bioenergie 526 964 1.836 1.378 
Wärmenetze 203.053 150.177 138.384 117.632 
Erdgas 314.573 391.246 386.017 341.738 
Diesel 104.227 156.123 203.271 234.497 
Benzin 255.200 255.864 163.360 135.238 
Heizöl EL 236.560 179.595 136.476 70.606 
Strom 894.721 753.919 601.779 476.275 
Summe 2.251.262 2.004.790 1.723.945 1.451.094 
2.251.262 
2.004.790 
1.723.945 
1.451.094 
0
500.000 
1.000.000 
1.500.000 
2.000.000 
2.500.000 
t CO 2 Äquivalente/a 
THG-Emissionen gesamt nach Energieträgern

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
29 
 
3.2.2.2  THG-Emissionen nach Energieträgern der Gebäude und Infrastruktur 
Die THG-Emissionen der Gebäude und Infrastruktur be tragen im Bilanzjahr 2018 rund 
1.066.011 t CO 2e. Das bedeutet eine Absenkung von 42,5 % gegenüber  dem Jahr 
1990. 
In der Auswertung wird die Relevanz des Energieträg ers Strom sehr deutlich: Während 
der Stromanteil am Endenergiebedarf der Gebäude und  Infrastruktur 26 % beträgt, 
beträgt er an den THG-Emissionen im Jahr 2018 rund 43 %. Ein bundesweit klima- 
freundlicherer Strommix mit einem höheren Anteil an  erneuerbaren Energien und ei- 
nem somit insgesamt geringeren Emissionsfaktor würd e sich reduzierend auf die Hö- 
he der THG-Emissionen aus dem Strombedarf der Wisse nschaftsstadt Darmstadt (Ge- 
samtstadt) auswirken. 
3.2.2.3  THG-Emissionen pro Einwohner*in 
Gegenüber den absoluten Werten in der vorangegangen en Abbildung 3-4 (S.27) wer- 
den die sektorspezifischen THG-Emissionen in der Ta belle 3-4 (S.29) auf die Einwoh- 
ner*innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt bezogen. 
 
Tabelle 3-4: THG-Emissionen pro Einwohner*in der Gesamtstadt Darmstadt 
THG-Emissionen pro Einwohner*in 
in [tCO 2e] nach Sektoren 1990 2000 2010 2018 
Haushalte 3,11  2,76  3,16  2,26  
Industrie 6,83  5,87  3,63  2,53  
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen 
(GHD) 
2,02 
 1,82  1,93  1,62  
Verkehr 2,61  3,03  2,67  2,42  
Kommune 0,24  0,19  0,17  0,14  
Summe 14,80  13,68  11,56  8,98  
Bevölkerungsstand 152.133  146.513  149.076  163.160  
 
Der Bevölkerungsstand ist im zeitlichen Verlauf von  1990 bis 2018 angestiegen. Im 
Jahr 2018 waren 163.160 Einwohner*innen in der Wiss enschaftsstadt Darmstadt ge- 
meldet. Bezogen auf die Einwohner*innen der Stadt b etragen die THG-Emissionen pro 
Person demnach rund 8,98 t im Bilanzjahr 2018. Gege nüber 1990 (THG-Emissionen 
in Höhe von 14,80 t pro Einwohner*in) sind die THG- Emissionen je Einwohner*in 
demnach um rund 39 % gesunken. Damit liegt die Wiss enschaftsstadt Darmstadt nur 
knapp unter dem vom Umweltbundesamt angegeben bunde sweiten Durchschnitt von 
9,86 im Jahr 2017 (UBA, 2022). Zu berücksichtigen i st weiterhin, dass die BISKO-
Methodik keine graue Energie und sonstige Energieve rbräuche (z. B. aus Konsum) 
berücksichtigt, sondern vor allem auf territorialen  und leitungsgebundenen Energie- 
bedarfen basiert. Die mit BISKO ermittelten Pro-Kop f-Emissionen sind damit tenden- 
ziell geringer als die tatsächlichen Gesamtemissionen pro Einwohner.

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
30 
 
3.2.3  Regenerative Energien auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Im Folgenden wird auf den regenerativ erzeugten Str om der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt eingegangen. Zur Ermittlung der Strommeng e, die aus erneuerbaren Ener- 
gien hervorgeht, wurden die Einspeisedaten nach dem  Erneuerbaren-Energien-Gesetz 
(EEG) genutzt. Die nachfolgende Abbildung 3-7 (S.30 ) zeigt die EEG-Einspeisemengen 
nach Energieträgern für das Bilanzjahr 2018. 
 
Abbildung 3-7: Strom-Einspeisemengen aus Erneuerbare-Energien-Anlagen der Gesamtstadt 
Darmstadt 
Im Jahr 2018 waren in der Wissenschaftsstadt Darmst adt insgesamt 741 Photovolta- 
ikanlagen mit einer Leistung von rund 10,5 MWp und einem Ertrag von 8.446 MWh 
installiert. Zudem existierten im Bilanzjahr insges amt sechs Biomasse- bzw. Biogas-
Anlagen mit einer Leistung von 7,2 MW und einem jäh rlichen Ertrag von 22.405 MWh 
sowie 135 KWK-Anlagen mit einer Leistung von 26,5 M W und einem Stromertrag von 
42,2 MWh/a. (ENTEGA AG, 2021) 
Insgesamt beläuft sich die Einspeisemenge an regene rativer elektrischer Energie im 
Jahr 2018 auf rund 30.851 MWh. Dies entspricht, bil anziell betrachtet, etwa 3,43 % 
des Strombedarfs sowie 0,69 % am Gesamtenergiebedar f der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt im selben Jahr. 
Wie der Abbildung 3-8 (S.31) entnommen werden kann,  gründet sich die Erzeugungs- 
struktur im Jahr 2018 damit mit einem Anteil von 72 ,52 % im Wesentlichen auf die 
Bioenergie. Die Stromerzeugung aus Photovoltaikanla gen macht 27,34 % aus, wäh- 
rend die KWK-Anlagen mit einem Anteil von 0,14 % zu vernachlässigen sind. 
8.446 
22.405 
42 30.851 
0
5.000 
10.000 
15.000 
20.000 
25.000 
30.000 
35.000 
2018 
MWh/a 
Einspeisemengen Strom aus Erneuerbaren Energien 
KWK-Anlagen 
Bioenergie 
Photovoltaik

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
31 
 
 
Abbildung 3-8: Prozentuale Anteile der Erneuerbaren-Energien in der Gesamtstadt Darmstadt 
3.3  Zusammenfassung der Ergebnisse 
Der Endenergiebedarf der Wissenschaftsstadt Darmsta dt beträgt im Bilanzjahr 2018 
rund 4.456.695 MWh. Der Wirtschaftssektor (Zusammen fassung der Bereiche GHD 
und Industrie) macht mit 42 % den größten Anteil am  Endenergiebedarf aus. Direkt 
dahinter liegen die Sektoren Haushalte und Verkehr,  welchen jeweils 28 % des Ge- 
samtbedarfs zuzuschreiben sind. Unter Berücksichtig ung der Tatsache, dass Darm- 
stadt eine hohe Einpendelrate und damit über eine h ohe Tagbevölkerung sowie eine 
stetig gewachsene Wirtschaft verfügt, erscheinen di ese Daten logisch. Mit knapp 
135.000 Erwerbstätigen im Jahr 2018 bei einer Bevöl kerung von 163.000 Einwoh- 
ner*innen sollten die Energiebedarfe vor dem Hinter grund der ortsspezifischen Rah- 
menbedingungen verstanden werden. Der Endenergiebed arf der kommunalen Einrich- 
tungen macht lediglich 2 % aus und bildet damit den  mit großem Abstand geringsten 
Anteil. 
Die Aufschlüsselung des Energieträgereinsatzes für die Gebäude und Infrastruktur 
(umfasst die Sektoren Wirtschaft, Haushalte und kom munale Einrichtungen) hat ge- 
zeigt, dass der größte Anteil des Endenergiebedarfs  im Jahr 2018 mit rund 43 % über 
Erdgas gedeckt wird. Der Anteil von Strom liegt bei  26 %, der Anteil von Fernwärme 
bei 14 %. Heizöl kommt zu einem Anteil von 7 % zum Einsatz. Die restlichen 10 % 
entfallen auf Biomasse, Umweltwärme, Sonnenkollekto ren, Flüssiggas, Braun- und 
Steinkohle, Heizstrom, Nahwärme und sonstige konventionelle Energieträger. 
Die aus dem Endenergiebedarf der Wissenschaftsstadt  Darmstadt resultierenden 
Emissionen summieren sich im Bilanzjahr 2018 auf 1. 464.424 t CO 
2e. Die Anteile der 
Sektoren korrespondieren in etwa mit ihren Anteilen  am Endenergiebedarf. Im Bilanz- 
jahr 2018 entfällt der größte Anteil mit 46 % der T HG-Emissionen auf den Sektor 
Wirtschaft (Zusammenfassung der Sektoren Industrie und GHD). Es folgen die Sekto- 
ren Verkehr und Haushalte, die mit 27 % (Verkehr) u nd 25 % (Haushalte) nahezu 
gleichauf liegen. Die kommunalen Einrichtungen mach en mit 2 % an den THG-
Emissionen der Wissenschaftsstadt Darmstadt den mit  Abstand geringsten Anteil aus. 
Die Pro-Kopf-Emissionen betragen im Jahr 2018 rund 8,98 t, womit die Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt je nach Betrachtungsweise un ter dem bundesweiten Durch- 
schnitt liegt, der je nach Methodik und Quelle zwis chen 7,9 t und 11 t pro Einwoh- 
ner*in variiert. 
27,34% 
72,52% 
0,14% 
Prozentuale Verteilung Erneuerbare Energien 2018 
Photovoltaik 
Bioenergie 
KWK-Anlagen

KSK Darmstadt Energie- und Treibhausgasbilanz 
32 
 
Die Stromproduktion aus regenerativen Energien ents pricht, verglichen mit dem 
Strombedarf der Wissenschaftsstadt Darmstadt, einem  Anteil von 3,43 % im Jahr 
2018, wobei Strom aus Bioenergie mit 72,52 % den größten Anteil ausmacht.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
33 
 
4 POTENZIAL- UND SZENARIENANALYSE FÜR DEN DIREKTEN 
HANDLUNGSBEREICH 
Wie bereits in Kapitel 1 (S.9) erläutert, erfolgt in dem vorliegenden KSK einerseits eine 
Betrachtung des direkten Handlungsbereich der Stadt verwaltung und andererseits 
eine zusätzliche Betrachtung der Gesamtstadt. In de n zwei Kapiteln 4 und 5, werden 
die Potenzialanalyse und die Szenarien für diese be iden Bereiche getrennt dargestellt. 
Kapitel 4 behandelt den direkten Handlungsbereich u nd Kapitel 5 (S.49) die Gesamt- 
stadt. In den Daten der Gesamtstadt sind die kommun alen Daten unter GHD enthal- 
ten. 
Innerhalb der Potenzialanalyse werden Effizienz- un d Einsparpotenziale in den Sekto- 
ren private Haushalte, Wirtschaft und Verkehr betra chtet sowie Potenziale im Ausbau 
von erneuerbaren Energien dargestellt. Beide Potenz ialanalysen wurden unter Berück- 
sichtigung der Zielstellung der Treibhausgasneutral ität bis 2035 angefertigt. Dabei 
werden grundlegende Potenzialpfade sowie Möglichkei tsräume aufgezeigt, die in den 
folgenden Kapiteln in spezifischen Szenarien vor de m Hintergrund der Zielstellung 
weiter konkretisiert und ausgearbeitet werden. Im W irtschaftssektor werden dabei 
Szenarien mit Wirtschaftswachstum dargestellt. Absc hließend münden diese Analysen 
in einer Gesamtbetrachtung in möglichen Reduktionsp faden des Energiebedarfs und 
der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen bis 2035.  
Für die Potenzialanalysen und Szenarien wurden unte rschiedliche Quellen und Stu- 
dien herangezogen, welche an der jeweiligen Stelle in den Unterkapiteln aufgeführt 
werden. 
Wie der Energie- und THG-Bilanz der Wissenschaftsst adt Darmstadt entnommen wer- 
den kann, entfallen im Jahr 2018 jeweils rund 2 % d er Endenergie (vgl. Kapitel 
3.2.1.1, S.22) sowie der THG-Emissionen (vgl. Kapit el 3.2.2.1, S.26) auf die kommu- 
nalen Einrichtungen. Ein erhebliches THG-Einsparpot enzial der kommunalen Einrich- 
tungen liegt im Bereich der Gebäude und einer dekarbonisierten Energieversorgung. 
4.1  Transformationspfade und Energieeffizienz im direkt en Hand- 
lungsbereich 
Für den direkten Handlungsbereich ergeben sich insg esamt folgende Bereiche für die 
in den kommenden Kapiteln spezifische Potenziale eruiert werden: 
 Kommunale Gebäude und Liegenschaften, 
 Kommunaler Fuhrpark und 
 Beschaffungswesen. 
Insgesamt weisen die kommunalen Einrichtungen im Bi lanzjahr 2018 ohne Witte- 
rungskorrektur einen Endenergiebedarf von 71.756 MW h/a auf, wobei rund 
8.500 MWh/a auf die kommunale Verkehrsflotte und 63 .200 MWh/a auf die kommu- 
nalen Gebäude zurückzuführen sind. Umgerechnet in T HG-Emissionen, ergeben sich 
dabei ohne Witterungskorrektur Emissionen von 22.63 4 tCO 2e/a, worunter knapp 
2.800 tCO 2e/a von der kommunalen Verkehrsflotte verursacht we rden. In dieser Be- 
rechnung der Emissionen ist der kommunale Bezug von  Ökostrom und Ökogas bilan- 
ziell (noch) nicht berücksichtigt, sondern es wurde  gemäß der BISKO-Methodik mit 
dem Bundesstrommix und nicht kompensiertem Erdgas bilanziert.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
34 
 
Bereits seit 01.01.2008 wird jedoch für alle städti schen Gebäude im Bereich des Im- 
mobilienmanagements Darmstadt (IDA) 5 Ökostrom bezogen, wodurch jährlich 
1.800 tCO 2e vermieden werden konnten. Seit dem 01.01.2014 wur de zudem auf Öko- 
gas (ein Kompensationsprodukt auf Erdgasbasis) umge stellt. Da die Wissenschafts- 
stadt Darmstadt also seit geraumer Zeit Maßnahmen u nd Anstrengungen im Bereich 
der nachhaltigen Energieversorgung unternommen hat (MagV 2020/0235, 2020), 
wird in der Potenzialanalyse von der Bilanzierungss ystematik BISKO in diesem Punkt 
begründet abgewichen und der kommunale Gebäudebesta nd mit spezifischen Emissi- 
onsfaktoren bilanziert, die den Bezug von Ökostrom und Ökogas Rechnung tragen (s. 
Kapitel 3.1.1, S.18 und Tabelle 3-1, S.17). Es ist allerdings anzumerken, dass die 
Nutzung von Ökogas langfristig keine perfekte Lösun g ist (insbesondere durch die 
geografisch weit entfernt liegenden Kompensationsma ßnahmen) und daher lediglich 
als Brückentechnologie zum Einsatz kommen soll (s. a. Kapitel 5.2.6). 
Damit weisen die kommunalen Gebäude zwar selbstvers tändlich weiterhin einen Ener- 
giebedarf von 63.200 MWh auf, diese verursachen abe r unter Berücksichtigung ande- 
rer Emissionsfaktoren nur noch Emissionen in Höhe v on 8.422 tCO 2e/a. Damit ergibt 
sich eine Reduktion von knapp 11.500 tCO 2e im Vergleich zur herkömmlichen Bilan- 
zierung mit BISKO und der Nutzung der LCA-Faktoren für den Bundesstrommix und 
für Erdgas. Um die eigentlich gesetzten Bilanzwerte  für 2018 aber nicht zu über- 
schreiben, wurden diese Anpassungen für das Jahr 20 20 angenommen. Die kommu- 
nalen Energieverbräuche für das Jahr 2020 weisen da mit den gleichen Energiebedarf 
von 2018 auf, allerdings werden die daraus resultie renden THG-Emissionen mit den 
Faktoren von Ökostrom und Ökogas berechnet. Die fol gende Abbildung visualisiert 
diese Umrechnung. 
 
                                                
5 Nicht alle kommunalen Liegenschaften werden durch den IDA verwaltet. Zu den nicht von dem 
IDA verwalteten Gebäuden gehören bspw. die Gebäude des Eigenbetriebs für kommunale Auf- 
gaben und Dienstleistungen (EAD) und des Eigenbetri ebs Darmstädter Werkstätten und 
Wohneinrichtungen (EDW) sowie das Jugendstilbad und das Bezirksbad Bessungen.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
35 
 
 
Abbildung 4-1: Veränderte THG-Bilanzierung nach Einbezug von Ökostrom und Ökogas  
4.1.1  Kommunale Gebäude und Liegenschaften 
Bei einem Energiebedarf der kommunalen Liegenschaften nach BISKO (ohne Einbezug 
des Fuhrparks) von 63.244 MWh entfallen rund 51.300  MWh laut Bilanz auf die Wär- 
meversorgung der kommunalen Gebäude. Im Bereich der  Wärme liegen damit die 
größten Verbräuche vor, womit dieser Bereich einen entscheidenden Handlungs- 
schwerpunkt zum Erlangen einer Treibhausgasneutrali tät darstellt. Entsprechend sind 
hierfür Einsparpotenziale zu ermitteln. Die besonde re Herausforderung liegt dabei in 
der Heterogenität des kommunalen Gebäudeportfolios:  Von Friedhöfen, Werkstätten, 
Feuerwachen, Schulen, Kindergärten und Bädern über Sportanlagen und Verwal- 
tungsgebäude liegen sehr unterschiedliche Nutzungen  vor, die spezifische Energiever- 
bräuche verursachen. Um eindeutige Aussagen über Ei nsparpotenziale treffen zu kön- 
nen, sind somit gebäudespezifische Einzelfallbetrac htungen von Nöten. Dazu gehören 
auch konkrete Gebäudebegehungen. Diese Tätigkeiten sind bereits in der Durchfüh- 
rung und durch das IDA in Bearbeitung. 
Um vorläufig ohne diesen Aufwand, der den Komplexit ätsgrad eines Klimaschutzkon- 
zeptes übersteigen würde, eine Annäherung zu schaff en, wurden für diesen Rahmen 
vor allem statistische Auswertungen vorgenommen. Da bei wurde sich an den Richtli- 
nien des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) orienti ert (VDI 3807, 2014). Diese Richt- 
linie enthält Kenn- und Zielwerte für verschiedene Gebäudenutzungen. Nach Auswer- 
tung von kommunalen Daten zu den spezifischen, fläc henbezogenen Energieverbräu- 
chen (also kWh/(m² a)) einzelner Gebäude und den ko mmunalen Energieberichten, 
können die Gebäude im direkten Einflussbereich der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
mit den VDI-Werten und der Zielvorgabe gemäß KlimaE ntscheid Darmstadt (MagV 
2020/0235, 2020) verglichen werden. Dabei können Ab weichungen der kommunalen 
Gebäude von den Richt- und Zielwerten des VDIs erre chnet werden. Daraus resultiert 
eine Liste an Gebäuden, die aufgrund hoher Abweichu ngen von den Strom- und Wär- 
0
10.000 
20.000 
30.000 
40.000 
50.000 
60.000 
70.000 
Energieverbrauch Emissionen Energieverbrauch Emissione n 
2018 2020/2021 
MWh | t 
Entwicklung Energiebedarfe und Emissionen für die 
kommunalen Liegenschaften nach Energieträgern im 
Szenario Energieträgerwechsel 
Nahwärme 
Heizstrom 
Fernwärme 
Erdgas 
Ökogas 
Heizöl 
Ökostrom 
Strom

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
36 
 
meverbrauchsdaten prioritär zu sanieren und somit e nergetisch zu optimieren sind. 
Gleichzeitig ergeben sich daraus Potenziale der Einsparung. 
Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei dieser Aus wertung zunächst um eine rein sta- 
tistische Annäherung handelt. Inwiefern die Gebäude , die sich aus dem Vergleich mit 
den VDI-Werten als prioritär anzugehende Gebäude er geben haben, auch wirklich zu 
sanieren sind, müssen weitere Untersuchungen, beste nfalls in Form von Sanierungs- 
fahrplänen, klären. Die getroffenen Aussagen sind a lso vor dem Hintergrund der ver- 
wendeten statistischen Methode zu verstehen und ben ötigen eine genauere Prüfung 
auf Machbarkeit und Realisierbarkeit, welche auf de n aktuellen Anstrengungen des 
IDA aufbauen können. 
Bei der Gebäudeanalyse in diesem Rahmen wurden wegw eisende Beschlusslagen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt berücksichtigt und mit  in die Auswertung einbezogen. 
So wurde im Rahmen der Forderungen des KlimaEntsche ids (MagV 2020/0235, 
2020) festgelegt, dass im kommunalen Gebäudebestand  bis 2035 ein Heizwärmebe- 
darf im Durchschnitt von unter 70 kWh/(m 
2 a) als Zielwert erreicht werden soll. Dies 
soll, im Hinblick auf die Heterogenität des Gebäude bestands, auch durch ein Anstre- 
ben von 35 kWh/m 2a im Einzelfall, bei geeigneten Liegenschaften, erreicht werden.  
Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde eine Sanierung srate städtischer Liegenschaften 
von mindestens 6 % festgeschrieben. Ein zentraler P unkt ist dabei, eine möglichst 
tiefgehende, energetisch hochwertige Sanierung zu e rreichen, da dies Voraussetzung 
für einen Umstieg auf die Versorgung über erneuerbare Energien ist. 
Die statistische Analyse des kommunalen Liegenschaf tsportfolios mit den Vergleichs- 
werten des VDIs hat folgende Ergebnisse geliefert: Wird das gesamte Liegenschaft- 
sportfolio betrachtet, so zeigt sich, dass einige G ebäude eine negative Abweichung zu 
den VDI-Werten aufweisen und damit den Vergleichske nnwert bereits übertreffen. Al- 
lerdings zeigt die Auswertung ebenso, dass viele Ge bäude über positive Abweichungen 
und damit über Einsparpotenziale verfügen. Diese hä ufen sich vor allem in Abwei- 
chungsgrößenordnungen von bis zu ca. 100 %. Größere  Abweichungen von deutlich 
über 100 % sind zumindest auf Basis der übermittelten Werte nicht ersichtlich.  
Die größten Abweichungen bestehen bei den sieben Ge bäude des EAD und EDW sowie 
dem Eigenbetrieb der Bäder. Die Abweichungen sind j edoch so groß, dass diese zum 
einen in Abbildung 4-2 (S.37) nicht darstellbar sin d, ohne die restlichen Werte un- 
kenntlich zu machen, zum anderen ist zu beachten, d ass die Verbrauchsdaten keinem 
exakt passenden Kennwert zugeordnet werden konnten.  Diese Teilergebnisse sind 
daher nicht ohne Weiteres verwertbar und deshalb ni cht aufgeführt. Abbildung 4-2 
(S.37) zeigt die Ergebnisse für den Bestand des IDA  und damit den überwiegenden 
Teil des Gebäudebestands. Die Blasengröße definiert  sich über die absolute Höhe des 
Endenergiebedarfs im Jahr 2018 in Bezug auf Strom u nd Wärme pro Quadratmeter. 
Im weiteren Verlauf werden dennoch alle kommunalen Liegenschaften, die dem direk- 
ten Handlungseinfluss unterliegen, einbezogen (inkl. Bäder, Sportstätten, EAD, EDW).

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
37 
 
 
Abbildung 4-2: Kommunale Gebäude in der Verwaltung der IDA mit Abweichung gegenüber VDI  
Werden die Liegenschaften mit den größten Abweichun gen auch als diejenigen mit 
den höchsten Einsparpotenzialen verstanden, ergeben  sich aus dieser Analyse eine 
Liste prioritär anzugehende Liegenschaften. Diese L iste mit den größten Einspareffek- 
ten pro Quadratmeter beheizbarer Bruttogrundfläche (BGF) gilt es prioritär bis zum 
Zieljahr energetisch zu optimieren. Die Ergebnisse dieser Analyse sollten aber mit den 
kommunalen Sanierungsfahrplänen, die zur Zeit der E rstellung des KSK noch in Erar- 
beitung waren, rückgekoppelt werden. Die Ergebnisse  auf Basis der VDI-Werte sind 
vor dem Hintergrund der spezifischen Methode sowie der übermittelten Datengüte zu 
verstehen und sollten dementsprechend auch eingeord net werden. Wie hoch tatsäch- 
liche Einsparpotenziale sind, werden die Sanierungs pläne und hierfür zugrunde lie- 
gende spezifische Gebäudebegehungen klären. Reine s tatistische Datenauswertungen 
können an dieser Stelle nur eine grobe Annäherung schaffen.  
Insgesamt sind Liegenschaften von rund 465.600 m 2 bei einer Sanierungsrate von 
6 % bis 2035 (entspricht ca. 4-5 Gebäude(-komplexe)  pro Jahr) zu sanieren. Diese 
Fläche verfügt derzeit über einen durchschnittliche n Heizwärmebedarf von rund 100 
kWh/m 2. Nach Sanierung und Realisierung der errechneten E insparpotenziale würde 
sich im Jahr 2035 ein durchschnittlicher Heizwärmeb edarf von rund 54 kWh/m 2 er- 
geben. Die Erzielung eines niedrigeren durchschnitt lichen Heizwärmebedarfs er- 
scheint vor dem Hintergrund der bereits großen erfo rderlichen Anstrengungen un- 
wahrscheinlich.  
  
-200% 
-100% 
0% 
100% 
200% 
300% 
400% 
500% 
-150% -100% -50% 0% 50% 100% 150% 200% 250% 300% 
Strom 
Wärme 
Abweichung vom VDI (2005) Vergleichswert

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
38 
 
Tabelle 4-1: Berechnungsgrundlage für Sanierungen  
Liegenschaften im kommunalen  
Einflussbereich  
(Anzahl: ca. 123 mit ausreichender,  
vorliegender Datengrundlage) 
Sanierungsrate  
6 %/a bis 2035 
Sanierung  
aller Gebäude 
bis 2035 
Fläche gesamt (BGF) [m 2] 465.566 
 
Wärmebedarf [kWh] 46.667.331 
 
Wärmebedarf nach Sanierung [kWH] 25.167.484 24.667. 157 
Durchschnitt aktuell [kWh/m 2] 100,2 
 
Durchschnitt nach Sanierung [kWh/m 2] 54,1 53,0   
 
In Summe erfolgte die Auswertung von 160 Liegenscha ften, die teilweise aus mehre- 
ren Einzelgebäuden bestehen, davon konnten letztlic h 123 in der Potenzialanalyse 
berücksichtigt werden, da bei diesen Gebäuden bzw. Liegenschaften die Datengrund- 
lagen ausreichend waren. Insgesamt ist zu berücksic htigen, dass sich das Liegen- 
schaftsportfolio der Wissenschaftsstadt Darmstadt a ktuell dynamisch entwickelt: Ge- 
bäude werden aus der Nutzung genommen, andere Gebäu de werden vermietet oder 
zur eigenen Nutzung angemietet, neue Gebäude werden  gebaut, andere Gebäude sa- 
niert, erweitert oder umgebaut. Daher ist diese Aus wertung auch vor dem Hintergrund 
des Erhebungszeitpunkts (der Großteil der Daten sta mmt aus den Jahren 2015-2019) 
zu verstehen und sollte fortlaufend an die lokalen Gegebenheiten und Liegenschaft- 
sportfolios angepasst werden. Das kommunale Energie management wird sich im 
Rahmen der in diesem KSK aufgenommenen Maßnahme I –  1.10 (S. 38) damit be- 
schaffen.  
So wurden in der u. s. Betrachtung beispielsweise n ach Rücksprache mit den zustän- 
digen Einrichtungen die Heinrich-Hoffmann-Schule (w ird aktuell neugebaut), das Be- 
rufsschulzentrum Nord (gerade in Sanierung), das Te chnische Rathaus (wird zeitnah 
verkauft), Feuerwehr Arheiligen (Gebäude verkauft) oder temporäre Nutzungen (bspw. 
Unterkünfte für Geflüchtete) nicht in der Datenanal yse mitberücksichtigt. Eine beson- 
dere Herausforderung bestand bei den städtischen Bä dern, bei denen nur das Ju- 
gendstilbad und das Bezirksbad Bessungen sinnvoller weise berücksichtigt werden 
konnten. So konnte das Nordbad, welches 2019 abgeri ssen und im Jahr 2021 neu 
eröffnet wurde, nicht mit einbezogen werden, da noc h keine Energiedaten vorliegen. 
Hier ist allerdings anzumerken, dass das Nordbad üb er eine PV-Anlage und einen 
Fernwärme Anschluss (womit auch das Freibad beheizt  wird) verfügt und somit dort 
bereits sinnvolle Maßnahmen umgesetzt wurden. Für d as DSW-Freibad konnten keine 
sinnvollen Verbrauchswerte übermittelt werden, weil  das Freibad von 2018 bis 2021 
als Ersatz-Schwimmstätte für das Nordbad diente und  das Bad in den Wintermonaten 
mit einer Traglufthalle über dem Schwimmbecken betr ieben wurde. Das Eberstädter 
Mühltalbad wird voraussichtlich 2022 grundsaniert. Ab 2024 soll es nach Möglichkeit

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
39 
 
und Planung treibhausgasneutral betrieben werden. I nsofern sind die Vorjahreswerte 
für diese Auswertung nicht aussagekräftig. Bei den Naturbädern handelt es sich um 
Naturbadeseen. Diese werden nicht geheizt und sind lediglich von Mitte Mai bis Mitte 
September geöffnet. Die Verbrauchszahlen der Vorjah re konnten nicht geliefert wer- 
den, da eine Ablesung des Stromverbrauchs aufgrund einer personellen Vakanz in den 
Vorjahren nicht periodengerecht vollzogen wurde. Wi e zukünftig mit diesen Dynami- 
ken im Portfolio umgegangen werden soll, muss für e ine zielführende Evaluation und 
zwecks Erfüllung der Beschlusslage eruiert werden. 
Im Sofortprogramm (MagV 2020/0194, 2020) ist die So larenergienutzung (Photovol- 
taik und/oder Solarthermie) auf allen städtischen G ebäuden bereits verankert. 
Zusätzlich ist im Sofortprogramm für Neubauten bere its festgelegt, dass diese min- 
destens den Standard eines KfW Effizienzhaus 40 erf üllen müssen. Weiterhin gilt laut 
Beschlusslage zum KlimaEntscheid (MagV 2020/0235, 2 020): „Das Potential zur 
Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Ener gien wird bei allen städti- 
schen Gebäuden, den Gebäuden stadteigener Betriebe,  öffentlichen Gebäuden im Ei- 
gentum oder Besitz der kommunalen Hand und Gebäuden  von kommunalen wirt- 
schaftlichen Unternehmen analysiert. Diese Potentia le werden bis 2030 vollumfäng- 
lich genutzt. Dazu erschließt die Stadt Darmstadt j ährlich 9 % des heute bestehenden 
Potenzials durch den Einbau von Anlagen zur Erzeugu ng von Strom und Wärme aus 
erneuerbarer Energie; und ermöglicht Energiegenosse nschaften oder Unternehmen 
vor Ort die Nutzung dieses Potenzials.“  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat damit wegweise nde Entscheidungen bereits 
getroffen, um Treibhausgasneutralität im direkten H andlungsbereich zu ermöglichen. 
Diese Transformationspfade gilt es fortwährend zu b eschreiten und in die Handlungs- 
ebene zu übertragen. Die treibhausgasneutrale Stadt verwaltung verfügt damit im Ziel- 
jahr 2035 über einen sanierten Gebäudebestand, der,  wo technisch und wirtschaftlich 
sinnvoll, mit Photovoltaik und/oder Begrünung der D ächer und Fassaden ausgestattet 
ist. 
4.1.2  Kommunaler Fuhrpark 
Wesentliche Potenziale im Bereich des kommunalen Fu hrparks liegen neben der prio- 
ritär zu berücksichtigen Vermeidung von Fahrten in der Nutzung alternativer Antriebe. 
Für das Bilanzjahr 2018 entfallen 8.114 MWh auf Die sel, 398 MWh auf Benzin und 
nur knapp 4 MWh auf Strom. An den THG-Emissionen des kommunalen Fuhrparks von 
2.768 tCO 
2e haben damit Dieselverbräuche mit 2.641 tCO 2e einen hohen Anteil von 
über 95 %, wohingegen die Benzinverbräuche mit 125 tCO 2e auf 4,5 % kommen. Die 
THG-Emissionen aus dem Stromverbrauch sind damit, v or allem unter Berücksichti- 
gung der Nutzung von Ökostrom, zu vernachlässigen, denn sie liegen mit knapp 40 kg 
deutlich unter einer Tonne (s. a. Kapitel 3.1, S.17 ). Bei konventioneller Stromversor- 
gung würden die Emissionen der Strombedarfe im Bere ich Verkehr allerdings bei 
knapp über zwei Tonnen liegen. 
Mit der Mobilitätsordnung (MobO), die im April 2018  beschlossen wurde ( MagV: 
2018/0132 ) wurde eine Grundlage für einen nachhaltigen Ausba u der städtischen 
Mobilität gesetzt. Sie beinhaltet Fuhrparkanalysen,  die Umrüstung dieses und die 
Verstetigung des betrieblichen Mobilitätsmanagement s. Vor diesem Hintergrund ist 
der kommunale Fuhrpark, sofern in der Zwischenzeit nicht bereits geschehen, weiter 
und unter verstärkter Berücksichtigung alternativer  Antriebe, zu optimieren. Gerade

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
40 
 
im Bereich großer Fahrzeuge (Baumaschinen, etc.) is t der Einsatz von alternativen 
Technologien zu überprüfen und es sind Fahrten auf Basis fossiler Kraftstoffe zu ver- 
meiden oder effizient(er) abzuwickeln. Im Maßnahmen katalog wurde dies berücksich- 
tigt. Eine detaillierte kommunale Fuhrparkanalyse w ar nicht Teil des Klimaschutzkon- 
zeptes. Der Ausbau und die Verstetigung des Fuhrpar kmanagements könnte die Rah- 
menbedingungen kommunaler Fahrten zielführender ste uern und auch zukünftig 
sicherstellen, dass Fahrten so umwelt- und klimafre undlich wie möglich gestaltet wer- 
den. Weiterhin kann auf diese Weise die Auslastung einzelner Fahrzeuge erhöht wer- 
den. Die MobO Darmstadt beinhaltet hier bereits wic htige Handlungsschritte, unter 
anderem werden die Fahrzeugflotten verschiedener Fa chbereiche zentralisiert und in 
ein einheitliches Flottenmanagement überführt. 
Neben der Fuhrparkumstellung auf alternative Antrie bstechnologien kann ebenfalls 
geprüft werden, ob spezifische Dienstfahrten gänzli ch auf andere Verkehrsträger zu 
verlagern sind. Vor allem kurze Wege innerhalb des Stadtgebietes eignen sich für eine 
Abwicklung mittels des Umweltverbundes. Dabei könne n u. a. die Dienstfahrräder 
zum Einsatz kommen, die als Lösung für den Bereich der Nahmobilität in den be- 
triebseigenen Fuhrpark verstärkt mit aufgenommen we rden. Darüber hinaus können 
auch Angebote aus dem Bereich des ÖPNVs weiter inte griert werden. Positiv hervor- 
zuheben ist an dieser Stelle, dass bereits allen Be schäftigten der öffentlichen Verwal- 
tung ein kostenloses Jobticket für den gesamten RMV -Bereich durch die Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt angeboten wird. Basierend au f der Fahrtzeit ist in Einzelfällen 
der geeignete Verkehrsträger zu wählen. In diesen B ereichen ist die Wissenschafts- 
stadt Darmstadt bereits aktiv und bietet beispielsw eise bereits ein kostenloses Jobti- 
cket an, was im Sinne der Zielerreichung der Treibh ausgasneutralität und im Rahmen 
der kommunalen Vorbildfunktion unbedingt beibehalte n werden sollte. Weitere Maß- 
nahmen zur Abwicklung kommunaler Fahrten über den U mweltverbund sind zu prüfen 
und weiter zu vertiefen. Dafür müsste aber auch sic hergestellt sein, dass Gebäude im 
direkten Handlungsbereich entsprechend an das ÖPNV- Netz angeschlossen und fuß- 
läufige Erreichbarkeiten von Haltepunkten gegeben s ind, damit Fahrten über den 
ÖPNV abgewickelt werden können. Dies ist in der Reg el für Stadthäuser bereits der 
Fall, für Liegenschaften des EAD, allerdings nur bedingt. 
Einen weiteren Beitrag zur besseren Auslastung vorh andener Fahrzeuge kann die ver- 
stärkte Nutzung von Car-Sharing Fahrzeugen beisteue rn, dies erfolgt ebenfalls teilwei- 
se bereits. Neben einer Reduktion des Fuhrparks füh rt Car-Sharing durch die kilome- 
tergenaue Abrechnung häufig zu einem bewussteren Um gang mit motorisierter Mobi- 
lität und so zu einer Reduktion der Personenkilomet er. Durch eine Ankermiete können 
die Car-Sharing-Fahrzeuge häufig auch außerhalb der  Dienstzeiten durch Mitarbeiter 
genutzt werden und bieten so zudem das Potenzial, P rivatfahrzeuge der Angestellten 
zu ersetzen. 
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstl eistungen Darmstadt (EAD) ist 
hier bereits aktiv. Zur Weiterentwicklung der Elekt romobilität hat der EAD Rahmenver- 
träge mit mehreren Lieferanten aus der Automobilind ustrie zur Beschaffung von Elekt- 
rofahrzeugen als Ersatz für Dieselfahrzeuge für säm tliche Bedarfsstellen der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt ausgeschrieben. Es werden be reits seit ca. vier Jahren Elekt- 
rofahrzeuge aus den Rahmenverträgen abgerufen. In 2 021 wurden Rahmenverträge 
neu ausgeschrieben, um auch die Beschaffung von Ele ktrofahrzeugen mit einem zu- 
lässigen Gesamtgewicht über 3,5 t zu regeln. Zudem wurde ein Rahmenvertrag zum 
Umbau von bestehenden Verbrenner-Fahrzeugen auf Ele ktroantrieb ausgeschrieben,

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
41 
 
um einigen Fahrzeugen dadurch ein zweites, umweltfr eundliches Leben (Second Life) 
zu geben, wodurch ein hohes Potenzial für den Klima schutz und dem Ressourcenma- 
nagement bereits Rechnung getragen wird. Dieser Umb au erfolgt derzeit für zwei 
Müllfahrzeuge, ein Abrollkipperfahrzeug und vier PKW. 
Insgesamt kann für den Bereich des kommunalen Fuhrp arks von einer Einsparung von 
mindestens 25 % ausgegangen werden, sodass die THG- Emissionen um mindestens 
700 tCO 2e gegenüber 2018 in diesem Bereich gesenkt werden k önnten. Weitere Sen- 
kungen werden auch von den zukünftigen Förderkuliss en und Technologie-
Entwicklungen im Bereich der alternativen Antriebe abhängen. Wird davon ausgegan- 
gen, dass bis 2035 eine nahezu vollständige Dekarbo nisierung (ca. 90 %) des Fuhr- 
parks erreichbar ist, so könnten bis 2035 ca. 87 % der THG-Emissionen gegenüber 
2018 eingespart werden. Das entspräche knapp 2.400 t.  
Klimafreundliche kommunale Mobilität setzt also pri oritär auf Verkehrsvermeidung 
und -reduzierung, versucht die Fahrten, die notwend ig sind, möglichst über den Um- 
weltverbund (Radverkehr/Jobticket bzw. ÖPNV) abzuwi ckeln und setzt in den Berei- 
chen, in denen motorisierte Fahrten auch zukünftig unabdingbar sind, auf alternative 
Antriebe, sofern technisch sinnvoll und möglich. De nnoch ist bis 2035 davon auszu- 
gehen, dass auch noch vereinzelnd fossile Energieträger zum Einsatz kommen (v.a. im 
Bereich Schwerlast). 
4.1.3  Beschaffungswesen 
Einflüsse des kommunalen Beschaffungswesen werden w egen der BISKO Systematik 
nicht unmittelbar ermittelt, da im Rahmen dieser Sy stematik vor allem leitungsge- 
bundene Energieträger bilanziert werden, die über d ie Netzbetreiber oder über das 
kommunale Energiemanagement erfasst und messbar gem acht werden können. In der 
Bilanz sichtbar wird damit beispielsweise der Einsa tz energiesparender Geräte, der 
sich auf kommunale Energieverbräuche auswirkt. Ande re Punkte, wie klimafreundliche 
Ernährung, der Einsatz von umweltfreundlichem Druck papier oder das Verwenden 
bestimmter Reinigungsmittel können bilanziell nicht berücksichtigt werden.  
Um möglichst alle anthropogenen Einflüsse auf das K lima bestmöglich zu mindern, 
wird sich das kommunale Beschaffungswesen ebenfalls  einer klimaschutzbezogenen 
Prüfung unterziehen. Ziel sollte es dabei sein, das s das komplette Beschaffungswesen 
auf klimabezogene Auswirkungen evaluiert wird und a uf Basis dessen Anpassungen 
vorgenommen werden. Im Rahmen der Projektarbeit zur  Neuaufstellung hat sich her- 
ausgestellt, dass das Beschaffungswesen an vielen S tellen noch nicht standardisiert 
oder überhaut datentechnisch erfasst wird. Damit la g auch keine quantitative Daten- 
grundlage zur Ermittlung spezifischer Potenziale fü r diesen Bereich vor, sodass dieser 
im weiteren Verlauf des Klimaschutzkonzeptes vernachlässigt werden muss.  
Aus dieser Sachlage ergibt sich damit bereits die M aßnahme, dass kommunale Be- 
schaffungswesen datentechnisch zu operationalisiere n und einheitliche, klimaschutz- 
bezogene Standards für dieses auf Grundlage der Erh ebungen zu etablieren. Dies 
wurde im Bereich des Maßnahmenkataloges für den dir ekten Handlungsbereich be- 
rücksichtigt und bezieht sich, neben dem klassische n Beschaffungswesen, auch auf 
Vergabeverfahren sowie Wettbewerbe, die von der Wis senschaftsstadt Darmstadt 
durchgeführt werden. Möglichkeiten in diesen Zusamm enhängen klimaschonender zu 
agieren, sind daran anknüpfend zu prüfen. (s. Maßnahme I – 1.7, S.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
42 
 
42). 
Anzudenken ist, dass elektronische Geräte und Leuch tmittel ausschließlich in den 
höchsten Effizienzstandards gekauft werden und bei sämtlichen Beschaffungen auf 
klima- bzw. umweltschutzzertifizierte Produkte zurü ckgegriffen wird, sofern dies nicht 
bereits erfolgt. Gleichzeitig sollte auf die Region alität der Produkte geachtet werden, 
um entlang der Herstellungskette Umwelteinflüsse zu minimieren.  
4.2  Entwicklung und Szenarien der Energieeinsparung im direkten 
Handlungsbereich 
Da über die Einsparungen im Beschaffungswesen aufgr und mangelnder Datenlage 
bilanziell nur bedingt Aussagen getroffen werden kö nnen und diese einen vergleichs- 
weise geringen Anteil an den Gesamtemissionen im di rekten Einflussbereich des Ma- 
gistrats haben, können vor allem für die Gebäude un d Liegenschaften, Szenarien auf- 
gezeigt werden. Die Szenarien zur Energieeinsparung  ergeben sich vor allem auf 
Grundlage bisheriger Beschlüsse, der VDI-Analyse sowie der anvisierten Zielerreichung 
von Treibhausgasneutralität im direkten Handlungsbe reich des Magistrats bis 2035. 
Für den kommunalen Fuhrpark wird ebenfalls ein Szen ario zur Energieeinsparung 
aufgezeigt. 
Dabei werden die Daten der aktuellsten Bilanz von 2 018 als Grundlage und Aus- 
gangspunkt genommen, da sie über die höchste Dateng üte verfügen und im Rahmen 
der Bilanzfortschreibung entsprechend ausführlich erhoben wurden. 
6  
4.2.1  Gebäude im direkten Handlungsbereich 
Zentrale Aufgabe wird es sein, den Gebäudebestand i m direkten Handlungsbereich 
nach bestmöglichen Effizienzstandards zu sanieren u nd gleichzeitig die Energiever- 
sorgung bis spätestens 2035 auf dekarbonisierte Fer nwärme bzw. Nahwärme oder 
Umweltwärmenutzung umzustellen. Allerdings sind auc h im Strombereich Einsparun- 
gen anzustreben. Dazu beitragen können bspw. niedrigschwellige Maßnahmen wie das 
Reduzieren und Vermeiden von Standbybetrieb elektrischer Geräte (ungenutzte Geräte 
können entweder komplett ausgeschaltet oder sogar v om Stromnetz getrennt wer- 
den). Für die Zeit bis 2035 sind alternative Brenns toffe einzusetzen. Viele kommunale 
Liegenschaften beziehen in diesem Zusammenhang bere its ein kompensiertes Gas- 
produkt (Ökogas). Aufgrund der kritischen Diskussio n zum Thema Kompensation von 
THG-Emissionen mit Hilfe geografisch weit entfernte n Ausgleichsmaßnahmen sind 
alternative Produkte wie beispielsweise Biogas oder  sog. „Windgas“ zu prüfen, die 
direkt vor Ort weniger Emissionen zur Folge haben. Zentrale Aufgabe wird es sein, 
fossile Energieträger (wie konventionelles Gas oder  Heizöl) zu substituieren. Aufgrund 
der Heterogenität des Gebäudebestands und der räuml ichen Lage derer, obliegt eine 
genaue Analyse der Einzelfallbetrachtung. 
                                                
6 Diese Daten aus der Bilanz 2018 weichen von den Da ten der VDI-Analyse ab, da Gebäude, die 
seit 2018 nicht mehr in Nutzung sind, nicht mehr in  der VDI-Analyse berücksichtigt wurden. 
Gleichzeitig kamen neue Gebäudenutzungen hinzu oder  Energiebedarfe haben sich (z. B. durch 
Bautätigkeiten oder Sanierung) geändert. Welche Geb äude in die Bilanz eingingen, ist nicht 
überliefert. Auch wurden bei der VDI-Analyse, sofer n sinnvoll, neuere Daten verwendet; vor al- 
lem dann, wenn für 2018 keine brauchbaren Daten vor lagen und ersichtlich war, dass dort Er- 
hebungsfehler vorliegen. Die Daten lassen allerdings einen Überblick zu.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
43 
 
 
Abbildung 4-3: Szenarien für Energiebedarfe und THG-Emissionen im Bereich des kommunalen Ge- 
bäudesektors  
Die Abbildung 4-3 (S.43) zeigt, dass die größten TH G-Emissionsminderungen durch 
Sanieren und einen Energieträgerwechsel erzielt werden können. Es wird von der unter  
Kapitel 4.1.1 (S.35) genannten Sanierungsrate von 6  % ausgegangen (entspricht ca. 
4-5 Gebäude(-komplexe) im Jahr). Insgesamt können s o 91 % der THG-Emissionen 
eingespart werden. Voraussetzung dafür ist, dass di e Stromversorgung auch weiterhin 
aus Ökostrom besteht.  
Würde lediglich die Sanierung durchgeführt und stat t des Energieträgerwechsels, 
kompensierte Energieprodukte eingesetzt werden, kön nten rechnerisch ca. 81 % der 
THG-Emissionen eingespart werden. Dies zeigt, dass im Sinne der Definition von 
Treibhausgasneutralität als erstrebenswerter Pfad b is 2035 die Kombination aus Sa- 
nieren und Umstellung der genutzten Energieträger z u favorisieren ist. Ein möglicher 
Umsetzungspfad bis 2035, der dieser Erkenntnis (San ierung und Energieträgerwech- 
sel) Rechnung trägt, könnte wie folgt aussehen.  
63.244 
8.422 
47.852 
5.931 
47.852 
1.681 
47.852 
600 
0
10.000 
20.000 
30.000 
40.000 
50.000 
60.000 
70.000 
Energieverbrauch 
Emissionen 
Energieverbrauch 
Emissionen 
Energieverbrauch 
Emissionen 
Energieverbrauch 
Emissionen 
2018 2035 
Sanierung 
2035 
konventionell/ 
Kompensation 
2035 
Energieträger- 
wechsel 
MWh | t 
Vergleich Szenarien Energie und Emissionen 
Ökostrom Heizöl EL 
Ökogas Wärmenetze - dekarbonisiert 
Fernwärme Wärmepumpe Ökostrom 
Biogase Nahwärme

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
44 
 
 
Abbildung 4-4: Absenkpfad der Endenergiebedarfe und THG-Emissionen für die kommunalen Liegen- 
schaften nach Energieträgern im Szenario Energieträgerwechsel bis 2035 inklusive Zwischenziele für 
die Jahre 2025 und 2030  
Das dargestellte Szenario (Abbildung 4-4, S.44) geh t davon aus, dass die Wissen- 
schaftsstadt bis 2030 weiterhin Ökogas als Brückenp rodukt bezieht. Der Anteil von 
Ökogas sollte stetig bis 2030 durch regenerative En ergieträger substituiert werden. 
Gleiches gilt für Heizöl, welches ebenfalls bis 203 0 vollständig im Wärmemix substitu- 
iert werden muss. Dafür wird in großen Teilen dekar bonisierte Fernwärme vorgesehen 
(26.000 MWh). In Bereichen, wo kein Anschluss an di e dekarbonisierte Fernwärme 
möglich oder sinnvoll ist, sind Alternativen zu sch affen (z. B. durch Umweltwär- 
me/Wärmepumpen; hier: 7.000 MWh). Auch der Anteil a n Biogas wird gemäß Szena- 
rio zwischen 2030 und 2035 reduziert, im Jahr 2035 in diesem Szenario aber noch 
einen Anteil von rund 3.300 MWh haben. Der Rückgang  im Bereich Biogas erfolgt 
über Einsparungen durch Sanierungen und durch den A nschluss an das dekarboni- 
sierte Fernwärmenetz und/oder über die Nutzung von Umweltwärme, die prioritär für 
den Wärmemix zu integrieren sind. Gleiches gilt für  die Verbräuche konventioneller 
Fernwärme, die bis 2035 ebenfalls durch Sanierungen  reduziert und in ihren verblei- 
benden Bedarfen v.a. durch dekarbonisierte Fernwärm e ersetzt werden. Der notwen- 
63.244 
8.422 
58.177 
5.437 
54.764 
3.498 
47.852 
600 
0
10.000 
20.000 
30.000 
40.000 
50.000 
60.000 
70.000 
Energieverbrauch 
Emissionen 
Energieverbrauch 
Emissionen 
Energieverbrauch 
Emissionen 
Energieverbrauch 
Emissionen 
2018 2025 2030 2035 
MWh | t 
Entwicklung Energiebedarfe und Emissionen für die 
kommunalen Liegenschaften nach Energieträgern im 
Szenario Energieträgerwechsel 
Ökostrom Heizöl EL 
Ökogas Wärmenetze - dekarbonisiert 
Fernwärme Wärmepumpe Ökostrom 
Biogase Nahwärme

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
45 
 
dige und in diesen Szenarien anvisierte Energieträg erwechsel setzt allerdings voraus, 
dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt bis 2035 ents prechende Produkte zur Wär- 
meversorgung zur Verfügung gestellt werden. Andernf alls wird die maximal mögliche 
Einsparung an THG-Emissionen nicht erreicht. Die St romverbräuche bleiben im Be- 
trachtungszeitraum konstant (Effizienzgewinne und E insparungen werden durch ver- 
stärkte und breitere Nutzung ausgeglichen), tragen im Bereich der THG-Emissionen 
aufgrund des Bezugs von Ökostrom mit 119 t aber nur  bedingt zu den Gesamtemissi- 
onen bei. 
An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, d ass durch die Bilanzierung von 
Ökostrom und Ökogas, die Bilanzierungsmethodik BISK O verlassen wird. Diese sieht 
eine Bilanzierung nach Bundesenergieträgermix vor. Nach dieser Bilanzierungssyste- 
matik (und v. a. den dort zugrundeliegenden Emissio nsfaktoren; s. Tabelle 3-1, Seite 
20) ist eine Treibhausgasneutralität bis 2035 aber nicht realistisch darstellbar. Dies 
liegt primär am voraussichtlich zu langsamen Ausbau  der Erneuerbaren Energien im 
Strombereich und dem damit verbundenen ungünstigen prognostizierten Bun- 
desstrommix. 
Im Zieljahr 2035 sollten die kommunalen Gebäude nur  noch 47.852 MWh/a benöti- 
gen. Dies stellt gegenüber 2018 eine Minderung von 24 % und gegenüber 1990 eine 
Minderung von 43 % dar. 
Übersetzt in THG-Emissionen würde dies bedeuten, da ss bis zum Zieljahr 2035 rund 
93 % der THG-Emissionen gegenüber 2018 und 98 % geg enüber 1990 im Bereich der 
Gebäude eingespart werden können. Im Zieljahr 2035 würden die Gebäude damit 
noch über THG-Emissionen von 600 tCO 
2e/a verfügen. Diese resultieren aus den zum 
Einsatz kommenden Energieträgern Ökostrom, Umweltwä rme (mit Ökostrom), Biogas 
und dekarbonisierte Fernwärme. Zwar sind die Emissionsfaktoren dieser Energieträger 
sehr gering, aber nicht Null (s. Tabelle 3-1, S.20) . Um eine Neutralität zu erlangen, 
müsste diskutiert werden, wie diese verbleibenden E missionen ausgeglichen bzw. 
möglichst auf dem Stadtgebiet kompensiert werden kö nnten (vgl. Maßnahme I – 1.9 
aus Abschnitt Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. .: Workshops: 
Kompensation verbleibender THG-Emissionen im direkten Einflussbereich). 
4.2.2  Kommunaler Fuhrpark 
Die Abfrage der kommunalen Fahrzeuge für das Jahr 2 020 hat ergeben, dass von den 
112 PKW der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Bereich  des EAD bisher 43 % mit 
Strom betrieben werden. Die restlichen verursachen mit einem Dieselverbrauch von 
rund 4.700 Litern zwar nur knapp 15 t Treibhausgase  inkl. Vorkette, diese Verbräuche 
könnten dennoch durch Elektrifizierung gesenkt werd en. Eine Elektrifizierungsrate von 
mindestens 90 % im Bereich PKW ist bis 2035 anzustreben. 
Den größten Beitrag an den THG-Emissionen liefern d ie LKW über 7,5 t wie Müllfahr- 
zeuge usw. mit einem Verbrauch von mehr als 500.000  Liter Diesel. Dieser Verbrauch 
entspricht rund 1.600 t THG-Emissionen. Auch die 24  Kehrmaschinen weisen mit 
rund 155.000 Litern Diesel einen hohen Verbrauch au f. Das entspricht 500 t an 
Treibhausgasen. Der Elektrifizierungsgrad bei den K ehrmaschinen (derzeit 4 %) sollte 
gesteigert werden. Auch die 15 Schulbusse des EAD w eisen mit knapp unter 46.000 
Litern Diesel im Fahrzeugpool recht hohe Verbräuche  auf. Auch hier sollte die Elektri- 
fizierungsrate weiter vorangetrieben werden. 
Dass der EAD bereits Anstrengungen zur umweltfreund lichen Abwicklung kommunaler 
Fahrten unternimmt, wurde bereits weiter oben kennt lich gemacht. Auch sind die Die- 
selverbräuche insgesamt im Jahr 2020 gegenüber 2018  rückläufig und weisen in eini- 
gen Bereichen sogar deutliche Rückgänge auf (v. a. PKW, Busse, LKW < 3,5 t). Aller-

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
46 
 
dings sind die Dieselverbräuche in 2020 im Bereich der Kehrmaschinen und Zugma- 
schinen durch zusätzliche Aufträge gegenüber 2018 gestiegen. 
Eine besondere Rolle spielen in diesem Zusammenhang  die freiwillige und die Berufs- 
feuerwehr. Zusammen verfügen sie über 6 PKW, 14 Tra nsporter/Busse, 27 LKW und 
einen Kran. Einige Fahrzeuge und dementsprechend Ve rbräuche sind dem Katastro- 
phenschutz zugeordnet bzw. im Eigentum des Bundes/L andes und somit nicht im 
Einflussbereich des Magistrats. Mit unter 200 t an Treibhausgasen sind die Verbräu- 
che dennoch überschaubar. Hier gilt es vor allem do rt, wo es sinnvoll ist, alternative 
Antriebe einzusetzen. Dennoch wird für flexible Not falleinsätze eine Dekarbonisierung 
und der Einsatz alternativer Antriebe bis 2035 weni g realistisch sein. Die Potenziale 
liegen hier vor allem im Bereich der PKW. Sollten s chwerlastige Feuerwehrfahrzeuge 
ausgetauscht oder neugekauft werden, sind alternati ve Antriebe – sofern möglich – zu 
bevorzugen. Im Bereich der Feuerwehr ist also damit  zu rechnen, dass auch zukünftig 
noch fossile Antriebstechnologien Verwendung finden , wenngleich diese möglichst auf 
ein Minimum zu begrenzen sind und geprüft werden ka nn ob alternative Kraftstoffe 
für diese spezielle „Nische“ eingesetzt werden können.  
Insgesamt kann für den Bereich des kommunalen Fuhrp arks von einer Einsparung von 
mindestens 25 % ausgegangen werden, sodass die THG- Emissionen um mindestens 
700 Tonnen gegenüber 2018 in diesem Bereich gesenkt  werden könnten. Weitere 
Senkungen werden auch von den zukünftigen Förderkul issen und Technologieschüben 
abhängen. Gerade für größere Fahrzeuge (Baumaschine n, LKW, etc.) besteht die Auf- 
gabe darin, stetig umweltfreundliche und wirtschaft liche Technologien zu berücksich- 
tigen und einzusetzen (z.B. Erkenntnisse aus dem Pi lotvorhaben zur Produktion von 
Wasserstoff über das Müllheizkraftwerk Darmstadt). Auch wird die zukünftige Entwick- 
lung der Energiebedarfe und THG-Emissionen im Wesen tlichen von den Fahrbedarfen 
abhängig sein. Daher wird ein wesentlicher Handlung sauftrag auch darin bestehen, zu 
prüfen, inwiefern Fahrten reduziert werden können. Dieser Handlungsauftrag steht im 
Zusammenhang mit der Einrichtung eines kommunalen F uhrparkmanagements, um 
sicherzustellen, dass Fahrten so umwelt- und klimaf reundlich wie möglich gestaltet 
werden und die bestmögliche Auslastung der Fahrzeuge gegeben ist. 
Zu berücksichtigen ist allerdings auch, dass sich a ufgrund der bundesweiten Dring- 
lichkeit und Notwendigkeit der Dekarbonisierung von  sämtlichen Fuhrparks Liefereng- 
pässe ergeben können, die zu erheblichen zeitlichen  Verzögerungen bei der Umset- 
zung führen können. An dieser Stelle sind übergeord nete Ebenen gefordert, entspre- 
chende Rahmenbedingungen zu schaffen, sodass der br eitenwirksame Umbau von 
Fahrzeugflotten erfolgen kann.  
Ein positives Vorzeigebeispiel ist der Umbau von al ten Fahrzeugen des EAD zu Elekt- 
rofahrzeugen. Der Darmstädter Kommunalbetrieb EAD h at die kommunale Flotte von 
Darmstadt von 450 Fahrzeugen bereits zu einem Fünft el auf E-Antriebe umgestellt, 
bei PKW und Kleintransporter liegt die Quote schon nahe 50 % (electrive.net, 2021). 
Der Fuhrpark gestaltet sich dabei äußerst divers, v on Lastenrädern über Kehrfahrzeu- 
ge bis hin zu LKW. Neben der Neuanschaffung und Umr üstung auf Elektroantrieb 
werden die notwendige Ladeinfrastruktur mithilfe vo n Fördermitteln ausgebaut und 
eine interne Buchungsplattform aufgebaut. 
Sollten die benötigten übergeordneten Rahmenbedingu ngen gegeben sein, alternative 
Technologien vollumfänglich ausgeschöpft und maxima le Anstrengungen unternom- 
men werden können, kann davon ausgegangen werden, d ass bis 2035 rund 87 Pro- 
zent der THG-Emissionen eingespart werden. Das ents präche einer THG-Einsparung 
von rund 2.400 t und würde bedeuten, dass mindesten s 90 Prozent der Fahrten mit

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
47 
 
der kommunalen Flotte über alternative Antriebe abg ebildet wird. Entsprechend wür- 
de sich folgender der in Tabelle 4-2 (S.47) aufgezeigte Reduktionspfad ergeben. 
Tabelle 4-2: Entwicklung der THG-Emissionen des kommunalen Fuhrparks  
Sek tor  Stand 
1990  
 
 
 
 
[t] 
Stand 
2018  
 
 
 
 
[t] 
Stand  
2018  
(nach  
Anrechnung 
Ökostrom) 
 
[t] 
Ziel 
2025  
 
 
 
 
[t] 
Ziel 
2030  
 
 
 
 
[t] 
Ziel 
2035  
 
 
 
 
[t] 
Minderung 
2018-2035 
 
 
 
 
[%] 
 
Minderung 
1990-2035 
 
 
 
 
[%] 
 
 
Kommunaler 
Fuhrpark 
Keine 
Daten 
 2.768 2.766 2.211 1.286 360 87 %   - 
 
4.2.3  Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für den direkten Handlungs- 
bereich 
Für den direkten Einflussbereich des Magistrats werden folgende Belange bis 2035 für 
die Erlangung von Treibhausgasneutralität zentral sein. 
1.  Gebäude und Liegenschaften:  Zentrale Aufgabe wird es sein, den Gebäudebe- 
stand im direkten Handlungsbereich nach bestmöglich en Effizienzstandards 
zu sanieren und gleichzeitig die Energieversorgung bis spätestens 2035 
schwerpunktmäßig auf dekarbonisierte Fernwärme umzu stellen. Die Sanie- 
rungsrate soll mindestens 6 %/a betragen, es ist da mit angestrebt ca. 4-5 Ge- 
bäude(-Komplexe) oder Liegenschaften pro Jahr energ etisch zu erneuern. Für 
die Zeit bis 2035 sind alternative Brennstoffe einz usetzen (Ökogas oder Bio- 
gas). Beschlüsse des Magistrats, dass im kommunalen  Gebäudebestand bis 
2035 ein Heizwärmebedarf im Durchschnitt von unter 70 kWh/(m 
2 a) als Ziel- 
wert erreicht wird und darüber hinaus im Einzelfall , bei geeigneten Liegen- 
schaften (im Hinblick auf die Heterogenität des Geb äudebestandes), sogar nur 
35 kWh/(m² a) angestrebt wird, sind zu berücksichti gen. Der Bezug von 
Ökostrom ist ein wichtiger Baustein, der bereits seit 2008 sukzessiv erfolgt. 
2.  Kommunaler Fuhrpark:  Der kommunale Fuhrpark sollte unter verstärkter Be - 
rücksichtigung alternativer Antriebe, sofern möglic h, optimiert werden. Gerade 
im Bereich großer Fahrzeuge (Baumaschinen, etc.) is t der Einsatz alternative 
Technologien zu prüfen. Die bisherigen Anstrengunge n zur Umrüstung beste- 
hender Fahrzeuge sind hier besonders positiv hervor zuheben. Der Umbau von 
alten Fahrzeugen des EAD zu Elektrofahrzeugen hat w ichtige Vorbildwirkung. 
Das bereits vorhandene Fuhrparkmanagement gilt es w eiter auszubauen und 
zu optimieren um die Rahmenbedingungen kommunaler F ahrten noch zielfüh- 
render zu steuern. Priorität hat allen voran aber d ie Vermeidung von Fahrten 
bzw. die umweltfreundliche Abwicklung von Fahrten ( z. B. über den Umwelt- 
verbund).

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für den  direkten Handlungsbereich 
48 
 
 
3.  Beschaffungswesen:  Aufgrund der Datenlage konnten für das Beschaffung s- 
wesen keine quantitativen Potenziale ermittelt werd en. Aus dieser Sachlage 
ergab sich damit bereits die Maßnahme, dass kommuna le Beschaffungswesen 
datentechnisch zu operationalisieren und einheitlic he, klimaschutzbezogene 
Standards für dieses auf Grundlage der Erhebungen z u etablieren. Ziel wird es 
sein, dass Beschaffungswesen so klimafreundlich und  auch unter sozialen Ge- 
sichtspunkten nachhaltig und klimagerecht wie mögli ch auszurichten und die 
Klima- sowie Umwelteinflüsse auf ein Minimum zu reduzieren. 
 
Tabelle 4-3: Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für den direkten Handlungsbereich  
Direkter Handlungsbereich 
Beschaffungswesen  
Beschaffungswesen Datenerfassung und Erarbeitung von Standards für ein 
umwelt- und klimafreundliches Beschaffungswesen 
Kommunaler Fuhrpark 
Minderung  
Fahrleistung 
Minderung und effizientere Abwicklung der Fahrkilometer 
mit fossilen Antrieben. Stetige Überführung in alternative 
Antriebe. 
Anteil alternativer  
Antriebe an der  
Fahrleistung 
Alternative Antriebe sind zu berücksichtigen, sofern mög- 
lich. Für kommunale PKW sollte eine Elektrifizierungsrate 
von über 90 % angestrebt werden (derzeit 43 %). 
Liegenschaften 
Sanierung 
Sanierungsrate von 6 % 
Bestmögliche Sanierungstiefe 
4-5 Gebäude(-komplexe) im Jahr; mögliche prioritäre 
Rangfolge nach VDI-Analyse und Sanierungsfahrplänen 
IDA 
Stromversorgung Ausschließlich Ökostrom 
Wärmeversorgung 
Ausstieg aus Heizöl bis 2030 
Bezug von Ökogas als Brücke bis 2030 
Substitution konv. Wärmeversorgung bis 2035 durch: De- 
karbonisierte Fernwärme, Umweltwärme, Biogas

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
49 
 
5 POTENZIAL- UND SZENARIENANALYSE FÜR DIE GESAMT- 
STADT 
5.1  Transformationspfade in der Gesamtstadt (indirekter  Einfluss- 
bereich des Magistrats) 
Folgend werden die Einsparpotenziale der Wissenscha ftsstadt Darmstadt im indirek- 
ten Einflussbereich des Magistrats – also private H aushalte, Wirtschaft und Verkehr – 
betrachtet und analysiert. Dabei werden zunächst gr undlegende Transformationspfa- 
de und Handlungsräume dargestellt, hier werden zum Teil bereits Szenarien genannt: 
Zum einen das „Trend“-Szenario, welches keine bzw. geringe Veränderungen in der 
Klimaschutzarbeit vorsieht und zum anderen das „Kli maschutz“-Szenario, welches 
starke Veränderungen in Richtung Klimaschutz progno stiziert. In den darauffolgenden 
Kapiteln werden, vor dem Hintergrund der Zielstellu ng der Treibhausgasneutralität bis 
2035, die Szenarien weiter ausgebaut und spezifiziert.  
Entscheidend ist, dass zur Zielerreichung die Bürge rschaft, Gewerbetreibende, Unter- 
nehmen und alle weiteren Akteure im Stadtgebiet die  in ihrem Handlungsbereich lie- 
genden Möglichkeiten ausschöpfen und sich ergebende  Einspar- und Effizienzsteige- 
rungspotenziale nutzen. Der Einfluss der Stadtverwa ltung ist in diesem Bereich gering 
und ein Gelingen der Klimaschutzarbeit ist in hohem  Maße vom Mitwirken und von 
der Eigeninitiative aller vor Ort beteiligten Akteure abhängig. 
5.1.1  Private Haushalte 
Gemäß der Energie- und THG-Bilanz der Wissenschafts stadt Darmstadt entfallen im 
Jahr 2018 rund 28 % des Endenergiebedarfs (vgl. Kap itel 3.2.1.1, S.22) sowie 25 % 
der THG-Emissionen (vgl. Kapitel 3.2.2.1, S.26) auf  den Sektor der privaten Haushal- 
te. Diese Bedarfe und Emissionen gilt es so weit wi e möglich zu reduzieren. Ein erheb- 
liches THG-Einsparpotenzial der privaten Haushalte liegt in den Bereichen Gebäudeef- 
fizienz sowie -sanierung (im Besonderen durch einen  Wechsel des Energieträgers für 
die Wärmeversorgung) und Einsparungen beim Strombedarf.  
Sanierungsarbeiten sind die mit Abstand wichtigste Maßnahme, um den Endenergie- 
bedarf signifikant zu senken. Wichtig ist dabei nic ht nur die Anzahl an sanierten Ge- 
bäuden, sondern auch der dabei zum Einsatz kommende energetische Standard. 
Themen wie flächensparendes Wohnen oder verschieden e Formen von Wohngemein- 
schaften beispielsweise würden ebenfalls Einsparung en zuträglich sein, sind aber in- 
dividuelle Entscheidungen, die von einer Kommune nur bedingt zu beeinflussen sind.  
Eine weitere Herausforderung besteht darin, dass Mi eter*innen, gerade in urbanen 
Ballungsgebieten mit hoher Wohnraumnachfrage, von d en Entscheidungen, gesetzten 
Rahmenbedingungen sowie Renovierungs- und Sanierung stätigkeiten der Vermieten- 
den abhängig sind. Effizienzpotenziale ergeben sich  in diesen Kontexten vor allem im 
Bereich eigener Konsummuster (z. B. Nutzen energies parender Geräte und angepass- 
tes Heizverhalten). Entsprechend können zwar Maßnah men zur Sensibilisierung im 
Bereich Energiesparen hilfreich sein, die konkrete Umsetzung obliegt aber dennoch 
jeder und jedem selbst. Gleichzeitig ergeben sich K onstellationen, die zu negativen 
Nebeneffekten führen können (z. B. Verzicht auf Hei zen und Schimmelbildung auf- 
grund dauerhaft zu niedriger Raumtemperatur). Eine automatisierte Lüftungsanlage 
mit Wärmerückgewinnung könnte hier zwar teilweise A bhilfe schaffen, bei generell

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
50 
 
deutlich zu niedrigen Raumtemperaturen ist aber auc h mit einer solchen Anlage mit 
zu hohen Raumluftfeuchtigkeiten zu rechnen. 
Die größten Hebel einer Kommune im Bereich der priv aten Haushalte liegen somit 
darin, größtmögliche Anstrengungen zu unternehmen, um Gebäudeeigentümer*innen 
von energetischen Sanierungen zu überzeugen, sie zu beraten und zu unterstützen. So 
werden negative Nebeneffekte, wie oben erwähnt, min imiert und zur Energieeffizienz 
beigetragen. Dabei ist darauf zu achten, dass die M odernisierungstätigkeiten nicht zu 
deutlichen Mietpreissteigerungen (Warmmiete), Verdr ängungs- und Segregationspro- 
zessen führen. Finanzielle Unterstützungen der Gebä udeeigentümer*innen könnten 
hierfür Abhilfe leisten und dazu führen, dass die M odernisierungskosten nicht an die 
Mietenden weitergeben werden Bundesweite Fördermögl ichkeiten existieren bereits 
und könnten durch die Stadt beworben oder ergänzt u nd unterstützt werden. Des Wei- 
teren könnte die Schaffung einer Anlaufstelle auf S tadtebene für Fragen rund um die 
Auswahl geeigneter Förderprogramme hilfreich sein. 
Wichtig ist es, bei den Sanierungsmaßnahmen auf ein e ganzheitliche Gebäudebe- 
trachtung mit Berücksichtigung klimafreundlicher He izungstechnik zu achten. Dies ist 
besonders wichtig, da Gebäudemodernisierungen oftma ls nicht zeitlich unmittelbar 
nacheinander erfolgen, obwohl viele Maßnahmen effiz ient zusammen abgewickelt 
werden könnten. Auch sollten nach Möglichkeit nachh altige bzw. wiederverwertbare 
oder idealerweise wiederverwendbare Baustoffe eingesetzt werden.  
Weiterhin sind Möglichkeiten dezentraler und erneue rbarer Energieerzeugung aufzu- 
zeigen. Konflikte mit dem Denkmalschutz sind mit We itblick und Beteiligung wichtiger 
Akteur*innen transparent auszuhandeln und zu lösen.  Der Modernisierungskonvoi der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie die zu erstellen den Quartierskonzepte mit Sanie- 
rungsmanagement sind hier wertvolle Angebote, die i n die breite Öffentlichkeit getra- 
gen werden müssen. Mit diesen Maßnahmen könnte auch  dem Fachkräftemangel, der 
erforderliche Sanierungsraten begrenzen könnte, ent gegengewirkt werden, weil hier- 
mit Synergieeffekte und Arbeitsbündelungen über räu mliche Konzentration und Plan- 
barkeit der Aufträge ermöglicht werden. Gleichzeiti g gilt es Anreize und Informationen 
zum Energiesparen zu liefern, die niederschwellig, alltagstauglich und neben der Kli- 
mawirkung weitere Vorteile (z. B. monetäre Einsparungen) aufzeigen.  
5.1.1.1  Gebäudesanierung 
Das größte Potenzial im Sektor der privaten Haushal te liegt im Wärmebedarf der Ge- 
bäude. Durch die energetische Sanierung des Gebäude bestands können der Endener- 
giebedarf und damit der THG-Ausstoß erheblich reduz iert werden. Die nachfolgende 
Abbildung 5-1 (S.51) stellt dabei die grundsätzlich en Einsparpotenziale von Gebäuden 
nach Baualtersklassen bis zum Jahr 2050 schematisch (und damit nicht spezifisch für 
Darmstadt) dar (BMWi, 2014). Es ist zu erkennen, da ss im Durchschnitt bei älteren 
Häusern der verbleibende Energiebedarf höher ist. D ie Einsparpotenziale aufgrund der 
generell energetisch schlechteren Gebäudehülle (auc h nach der Durchführung von 
Sanierungsmaßnahmen) sind signifikant niedriger 
7.  
                                                
7 In diesem Zusammenhang gilt es auch die Anforderun gen durch den Denkmalschutz 
zu beachten.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
51 
 
Mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 m üssten die im Diagramm aufge- 
zeigten Potenziale zudem entsprechend vorzeitig geh oben werden. Dies verdeutlicht 
nochmals die notwendigen Anstrengungen. 
 
Abbildung 5-1: Schematische Verteilung des flächenbezogenen Endenergiebedarfs heute und des 
Einsparpotenzials 2050 (eigene Darstellung nach (BMWi, 2014)) 
Der zukünftige Heizwärmebedarf der Wohngebäude in d er Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt wird auf Grundlage des berechneten Ist-Heizwä rmebedarfs dargestellt und wur- 
de mittels Zensus-Daten (2011) zu den Gebäudetypen und Gebäudegrößen sowie 
Heizwärmebedarfen aus der Gebäudetypologie Deutschl and (IWU, 2015) hochgerech- 
net. 
Für die Berechnung des zukünftigen Heizwärmebedarfs  werden zunächst grundlegend 
drei Korridore als Entwicklungspfade bis zum Jahr 2 035 angegeben. Die drei Korrido- 
re definieren sich über folgende unterschiedliche Sanierungsraten: 
1.  Variante „Sanierungsrate linear bis 100 %“: Beschre ibt das Ziel der Vollsanie- 
rung von 100 % der Gebäude bis zum Jahr 2035 und ni mmt eine lineare Sa- 
nierungstätigkeit an. Die Sanierungsquote beträgt h ier somit rund 5,9 % pro 
Jahr. 
2.  Variante „Sanierungsrate linear 0,8 %“: Legt die An nahme einer Sanierungsra- 
te von 0,8 % pro Jahr zu Grunde (B.&S.U.; DV; HFT S tuttgart, 2019) , (dena-
Gebäudereport, 2019). Damit wären im Jahr 2035 12,8  % des Gebäudebe- 
stands saniert. Diese Variante, die als kontinuierl iche Fortsetzung des aktuel- 
len Trends zu verstehen ist, weist damit die gering sten Einsparpotenziale auf, 
wäre aber der anzunehmende Pfad, wenn im Bereich Ge bäudesanierungen 
keine weitreichenden Anstrengungen unternommen werd en, um die Sanie- 
rungsrate und -tiefe zu erhöhen. 
 
127 
94 73 66 71 57 45 
80 
42 94 135 
80 
31 
14 
5
89 
169 
187 
208 
146 
102 
71 
50 
169 
0
50 
100 
150 
200 
250 
bis 1919 1919-1948 1949-1978 1979-1995 
(1. - 2. 
WSVo) 
1996-2002 
(3. WSVo) 
2003-2009 
(EnEV 
02/07) 
2010-2011 
(EnEV 09) 
Mittelwert 
Baualtersklasse Gebäude 
kWh/(m² a) 
Verteilung des flächenbezogenen Endenergiebedarfs 
heute und des Einsparpotenzials 2050 
Energieeinsparung bis 2050 
Verbleibender Energiverbrauch 2050 
Energieverbrauch heute

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
52 
 
 
3.  Variante „Sanierungsrate variabel“: Beschreibt das Ziel einer möglichst hohen 
Sanierungsrate bis zum Jahr 2035, nimmt aber eine g estaffelt steigende Sa- 
nierungstätigkeit an, sodass die Sanierungsquoten v on 0,8 % pro Jahr bis zu 
4,5 % pro Jahr reichen. Damit würden 48,4 % der Geb äude bis zum Jahr 
2035 saniert. Diese Entwicklung ist realistischer a ls die erste Variante, die le- 
diglich zur Darstellung einer Vollsanierung herangezogen wird. 
Im Klimaschutzszenario wird dabei bei allen Sanieru ngs-Varianten angenommen, dass 
die Sanierungen nach dem energetischen Standard „EH  40“ (früher „kfW 40“) durch- 
geführt werden. EH steht hier für Effizienzhaus und  EH 40 ist ein qualitativ relativ ho- 
her Standard, der einen um ca. 60 % niedrigeren Pri märenergiebedarf als ein nach 
Gebäudeenergiegesetz (GEG)-Standard ausgeführtes Gebäude ermöglicht.  
Für den Wohngebäudebestand in der Wissenschaftsstad t Darmstadt ergeben sich 
daraus im Klimaschutzszenario die in der nachfolgen den Abbildung 5-2 (S.52) darge- 
stellten Einsparpotenziale in Höhe von 10 % bis 76 %, je nach Sanierungsrate. Die 
variable Sanierungsrate erreicht bis 2035 Einsparungen von 37 %. 
 
 
Abbildung 5-2: Einsparpotenziale der Wohngebäude im  Klimaschutzszenario bis 2035 (EH 40-
Standard) 
Um die Potenziale zu heben, ist es in jedem Fall vo n zentraler Bedeutung die Sanie- 
rungsquote stark zu steigern. Da aus rechtlichen Gr ünden kein direkter Zugriff durch 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt möglich ist, bleib t die Option, die Eigentümerinnen 
und Eigentümer zur Sanierung zu motivieren. Dies ge ht vor allem über Öffentlichkeits- 
und Netzwerkarbeit sowie über die Ansprache von Akt euren (Handwerker*innen, Bera- 
ter*innen, Wohnungsgesellschaften). Einen weiteren möglichen Ansatzpunkt stellt eine 
von der Stadt selbst getragene (zusätzliche) finanz ielle Förderung oder weiter ver- 
0% 
20% 
40% 
60% 
80% 
100% 
0% 
20% 
40% 
60% 
80% 
100% 
2018 2025 2030 2035 
Anteil sanierter Gebäude 
Energieeinsparpotenzial 
Einsparpotenziale der Wohngebäude im 
Klimaschutzszenario bis 2035 (EH 40-Standard) 
Sanierungsrate linear bis 100% (Energieeinsparpotenzial) 
Sanierungsrate linear 0,8 % (Energieeinsparpotenzial) 
Sanierungsrate variabel (Energieeinsparpotenzial) 
Sanierungsrate linear bis 100% (Anteil sanierter Gebäude) 
Sanierungsrate linear 0,8 % (Anteil sanierter Gebäude) 
Sanierungsrate variabel (Anteil sanierter Gebäude)

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
53 
 
stärkte Öffentlichkeitsarbeit und kostenlose Beratu ngsangebote zu privaten Sanie- 
rungsvorhaben dar (Verweis Maßnahme I – 1.3; S.  
53). In diesem Bereich sind Land oder Bund (über di e KfW) tätig und zur Absenkung 
bürokratischer Hürden bei Antragstellung und Förder ung gefordert. Herausforderun- 
gen bei Sanierungstätigkeit bestehen darin, energet ische Vorketten und Graue Energie 
nicht aus dem Blick zu verlieren. Für den Einsatz n achhaltiger und wiederverwertbarer 
Baustoffe sollte sensibilisiert werden. Gleichzeiti g sollten Synergieeffekte Berücksich- 
tigung finden (Dacherneuerungen mit PV-Anlagen, etc.). 
5.1.1.2  Strombedarf 
Zukünftig wird sich durch die steigende Energieeffi zienz der Geräte und durch sich 
stetig änderndes Nutzerverhalten der Strombedarf in den Haushalten verändern.  
Die hier angewandte Methodik zur Berechnung des Ger ätebestandes basiert auf der 
„Bottom-Up-Methodik“. Dabei wird aus der Zusammense tzung des durchschnittlichen 
Gerätebestandes eines Haushaltes die Anzahl für die  gesamte Wissenschaftsstadt 
Darmstadt hochgerechnet. Als Grundlage der Haushalt sgrößen wurden kommunale 
Daten aus dem Jahr 2011 zugrunde gelegt (Statistisc hes Bundesamt, 2011). Dem- 
nach beläuft sich die Anzahl der Haushalte für die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf 
72.340. Es wird dabei angenommen, dass die Haushalt sgeräte stetig durch neuere 
Geräte mit höherer Effizienz ersetzt werden. Durch die jeweilige Anpassung des Effi- 
zienzsteigerungsfaktors kann so der jeweilige spezi fische Strombedarf für die kom- 
menden Jahre errechnet werden.  
Für den spezifischen, durchschnittlichen Haushaltss trombedarf in der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt ergibt sich bis zum Zieljahr 2035 e ine stetige Abnahme. Für das  
Jahr 2035 ergibt sich ein spezifischer Haushaltsstr ombedarf von rund 1.872 kWh  
pro Haushalt. Dies entspricht einer Einsparung von über 737 kWh gegenüber  
dem Ausgangsjahr 2018. Die größten Einsparungen sin d in den Bereichen  
Waschen/ Trocknen/ Spülen, Kühlen/ Gefrieren und TV zu erwarten.  
Der Gesamtstrombedarf der privaten Haushalte in der  Wissenschaftsstadt Darmstadt 
ergibt sich aus dem spezifischem Haushaltsstrombeda rf und der Anzahl der Haushal- 
te. Dabei wurde das für Darmstadt prognostizierte B evölkerungswachstum und lokal- 
spezifische Haushaltsgrößen bei der Ermittlung der zukünftigen Bedarfe berücksich- 
tigt. Während der Strombedarf der privaten Haushalt e im Jahr 2018 noch 188.765 
MWh betrug, ist im Zieljahr 2035 mit einem Strombed arf in Höhe von 135.410 MWh 
zu rechnen. Dies entspricht einer Einsparung in Höh e von 53.355 MWh bzw. von ins- 
gesamt rund 28 %.  
5.1.1.3  Einfluss des Nutzerverhaltens 
Das Endenergieeinsparpotenzial durch die Effizienzs teigerung der Geräte kann jedoch 
durch die Ausstattungsraten und das Verhalten von N utzer*innen (Stichwort Suffizi- 
enz 
8) begrenzt werden. Eine rein technische Betrachtung  führt stets zu einer starken 
Verminderung des Haushaltsstrombedarfs. 
                                                
8 Suffizienz steht für das „richtige Maß“ im Verbrau chsverhalten der Nutzerinnen und Nutzer 
und kann auf alle Lebensbereiche übertragen werden.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
54 
 
In der Realität zeigt sich, dass es bei der Nutzung  von besonders effizienten Geräten 
zu sogenannten Rebound-Effekten kommen kann. Das be deutet, dass mögliche 
Stromeinsparungen durch neue Geräte, beispielsweise  durch die stärkere Nutzung 
dieser oder durch die Anschaffung von Zweitgeräten (Beispiel: der alte Kühlschrank 
wird als Vorratsschrank bspw. im Keller weiterhin g enutzt), begrenzt oder sogar ver- 
mindert werden (Sonnberger, 2014). Andererseits kan n auch das Gegenteil eintreten, 
sodass energieintensive Geräte weniger genutzt werd en, was im Bereich Ressour- 
ceneffizienz Vorteile haben kann (durch verlängerte  Lebenszyklen von Produkten). Des 
Weiteren ist es bei einigen Geräten auch schlichtwe g nicht möglich, große Effizienz- 
steigerungen zu erzielen. Deshalb ist der Strombeda rf in der Zielvision für 2035 nicht 
um ein Vielfaches geringer als in der Ausgangslage.  Dennoch ist es zwecks Zielerrei- 
chung unabdingbar, dass der sich Umgang mit Energie  so effizient und sparsam wie 
möglich vollzieht. Mit Öffentlichkeitsarbeit und Ka mpagnen ist auf Suffizienz hinzu- 
wirken, was bei den Maßnahmen berücksichtigt wurde.  In diesem Zusammenhang 
bedeutet „Weniger“ nicht zwangsweise eine Minderung  an Lebensqualität, sondern 
kann gleichzeitig zur Entschleunigung und Entrümplu ng des Alltags sowie zu monetä- 
ren Einsparungen führen (s. dazu Ausführungen von Niko Paech). 
5.1.2  Wirtschaft 
Die privaten Unternehmen in Darmstadt unterliegen n icht dem direkten Einfluss des 
Magistrates. Geschäftsmodelle, Energieversorgung un d Mobilitätsverhalten dieser 
Unternehmen sind damit nicht beeinflussbar.  
Dabei stellen Unternehmen eine wichtige Schnittstelle des Klimaschutzes dar: Sie sind 
nicht nur zentral für die Sektorenkopplung (Energie versorgung, Mobili- 
tät/Pendelverhalten, Konsumverhalten, etc.), sonder n in den Unternehmen kommen 
auch unterschiedliche Menschen zusammen; sei es von  den Berufsständen oder 
räumlich betrachtet aus der Kernstadt und der weite ren Region. Klimaschutzwirksame 
Maßnahmen verfügen damit an diesen Schnittstellen ü ber ein besonderes Potenzial 
der Multiplikation in weitere Gesellschaftsbereiche  und über den lokalen Kontext hin- 
aus. Dabei spielt Nachhaltigkeit in Unternehmen ein e immer bedeutendere Rolle, si- 
chert Legitimität und kann einen Beitrag zur Mitarbeitendenbindung leisten.  
Um die Maßnahmen weiter voranzutreiben, sind zusätz liche Beratungs- und Förder- 
programme notwendig, die die Unternehmen unterstütz en. Vor allem die kleinen und 
mittleren Unternehmen (KMU) sollten hierbei unterst ützt werden. Dafür bietet sich 
eine dauerhafte und strategisch agierende Koordinie rungsstelle bei der Stadt an, auf 
die die Unternehmen zurückgreifen können und über d ie sie sich Informationen ge- 
bündelt und passend für ihren jeweiligen Anwendungs fall einholen können. Die Stadt 
Darmstadt verfügt als Wissenschaftsstandort über be ste Voraussetzungen, um Trans- 
formationsprozesse zielführend und strategisch ange hen zu können. Das Darmstädter 
Energie-Labor für Technologien in der Anwendung (DE LTA) (DELTA, 2022), kann an 
dieser Stelle exemplarisch dafür genannt werden. Es  ist ein Projekt der Initiative „Re- 
allabore der Energiewende“ des Bundesministeriums f ür Wirtschaft und Energie und 
agiert als Schaufenster für die urbane Energiewende  zur Demonstration interagieren- 
der energieoptimierter Quartiere. Detaillierte Proj ektinfos gibt es für Interessierte un- 
ter: Reallabor der Energiewende - DELTA (delta-darmstadt.de). 
Austauschprozesse und Lerneffekte zwischen Wirtscha ft und Wissenschaft werden für 
ein treibhausgasneutrales Darmstadt von zentraler B edeutung sein. Darüber hinaus

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
55 
 
können raumbezogene Zusammenschlüsse (z. B. innerha lb einzelner Gewerbegebiete) 
für Synergieeffekte und niederschwellige, aber wirk same Transformationsprozesse 
sorgen: Gemeinsame Fuhrparks, Mitfahrgelegenheiten,  nachhaltige Kantinen oder 
gebündelte Ver- und Entsorgungskonzepte sind hierfür nur einige Beispiele.  
Im Bereich der Energieversorgung gilt es effiziente r zu werden. Neben der Nutzung 
neuer Technologien in verschiedenen Bereichen (Groß wärmepumpen, Abwärme, Ab- 
wasserwärme, evtl. Wasserstoff, sofern sinnvoll) bi eten sich vor allem große Gewerbe- 
hallen für die Erzeugung erneuerbarer Energien an, sofern diese statisch dafür geeig- 
net sind. Diese Flächen werden für die Hebung der P V-Potenziale eine zentrale Rolle 
spielen und sind als bereits beanspruchte Flächen dafür prädestiniert. 
Begrünungen von Dächern und Fassaden sind zu prüfen , diese können in den zumeist 
hochverdichteten Gewerbegebieten einen Beitrag zur Klimaanpassung und zum Erhalt 
der Biodiversität liefern. Dabei müssen sich eine F lachdachbegrünung und eine PV-
Anlage nicht ausschließen (Abbildung 5-3, S.55). Di e sich ergebenden Synergien 
durch doppelte Flächennutzungen sind anzustreben. I m treibhausgasneutralen Darm- 
stadt werden Gewerbeflächen nicht mehr monoton und grau sein, sondern mit aufge- 
lockerter Bebauung durch urbanes Grün und dezentral en Energieversorgungsanlagen 
gekennzeichnet sein. 
 
Abbildung 5-3: Dach-PV und Dach-Begrünung in Kombination (Städtebauliche Klimafibel, 2022) 
Nicht zu vergessen ist im Bereich der Wirtschaft di e Landwirtschaft. Für eine nachhal- 
tige und klimafreundliche Landwirtschaft sind Zusam menschlüsse aus Vertreter*innen 
der Landwirtschaft, den Umweltverbänden, der Wissen schaft und weiteren Ak- 
teur*innen zu initiieren. Dabei geht es darum, geme insame und realistische Visionen 
vor dem Hintergrund (übergeordneter) politischer Ra hmenbedingungen zu entwickeln 
und in gemeinsamen Pilotprojekten die Weichen für d ie Zukunft zu stellen. Kooperati- 
ve Pilotprojekte könnten hierbei alternative Landwi rtschaftsformen von Ökolandbau, 
Permakultur bis hin zur Prüfung neuer Kultivierungs - und Verwertungsformen (Pyro- 
gener Kohlenstoff, Futterkohle, Terra Preta, Humusa kkumulation, Agro-Forst) sein. 
Auch Machbarkeiten, Potenziale und Strategien im Be reich neuer Technologien (Agri-
PV, Precision Farming) sollten auf einen Beitrag zu r Begegnung des Klimawandels 
geprüft werden. Eine besondere Rolle sollte aber au ch eine kooperativ anzugehende

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
56 
 
Strategiebildung zum Erhalt von Biodiversität, zur Reaktivierung natürlicher Senken 
und zur Stabilisierung einer klimaresilienten Landw irtschaft einnehmen. Im treib- 
hausgasneutralen Darmstadt sollten zukünftig Umwelt verbände mit der Landwirt- 
schaft zusammenarbeiten und einen wirkungsvollen Be itrag zu einer klimaangepass- 
ten und nachhaltigen Kulturlandschaft liefern, bei der Landnutzung, Erhalt der Bio- 
diversität und Senkenfunktion im Einklang sind. 
Im industriellen Bereich liegen die Einsparpotenzia le vor allem im effizienteren Um- 
gang mit Prozesswärme (Brennstoffe) und mechanische r Energie (Strom). Im Bereich 
Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) wird dagege n ein großer Teil der Energie 
zur Bereitstellung von Raumwärme sowie zur Beleucht ung und Kommunikation einge- 
setzt. Abbildung 5-4 (S.56) zeigt die unterschiedli chen Einsparpotenziale nach Quer- 
schnittstechnologien. 
 
Abbildung 5-4: Energieeinsparpotenziale in der Wirtschaft nach Querschnittstechnologien (dena, 
2014) 
Für die Ermittlung der Einsparpotenziale von Indust rie und GHD wird auf eine Studie 
des Institutes für Ressourceneffizienz und Energies trategien (IREES, 2015) zurückge- 
griffen. Diese weist Potenziale für die Entwicklung  des Energiebedarfs in Industrie 
sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistung aus. Für d ie Berechnung werden folgende 
Größen verwendet: 
 Spezifischer Effizienzindex: Entwicklung der Energi eeffizienz der entsprechen- 
den Technologie bzw. der Effizienzpotenziale im spezifischen Einsatzbereich. 
 Nutzungsintensitätsindex: Intensität des Einsatzes einer bestimmten Techno- 
logie, bzw. eines bestimmten Einsatzbereiches. Hier  spiegelt sich in starkem 
Maße auch das Nutzerverhalten oder die technische E ntwicklung hin zu be- 
stimmten Anwendungen wider. 
 Resultierender Energiebedarfsindex: Aus der Multipl ikation von spezifischem 
Effizienzindex und Nutzungsintensitätsindex ergibt sich der Energiebedarfsin- 
dex. Mit Hilfe dieses Wertes lassen sich nun Energi ebedarfe für zukünftige An- 
wendungen berechnen. Dies geschieht, indem der heut ige Energiebedarf mit 
dem resultierenden Energiebedarfsindex multipliziert wird. 
Die Werte der genutzten Studie beziehen sich ursprü nglich auf das Jahr 2050. Da die 
Szenarien für die Wissenschaftsstadt Darmstadt auf das Jahr 2035 zielen und für die 
Erreichung der Zielsetzungen überdurchschnittliche Anstrengungen notwendig sind, 
werden die Einsparpotenziale auf das Zieljahr 2035 bezogen. 
Nachfolgend werden die der Entwicklung der Bedarfe zugrundeliegenden Werte in der 
Tabelle 5-1 (S.57) dargestellt. Zudem wird von eine m jährlichen Wirtschaftswachstum

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
57 
 
von 1,3 % ausgegangen. Durch das Wirtschaftswachstu m werden die Einsparpotenzia- 
le zu einem Großteil kompensiert, in einigen Bereic hen kommt es trotz Einsparungen 
sogar zu Anstiegen der Verbräuche. 
Tabelle 5-1: Grundlagendaten für das Klimaschutzszenario 
Grundlagendaten Klimaschutzszenario  
 
Energie-
bedarfs- 
index 2010  
Spezifischer  
Effizienz- 
index 2035 
Nutzungs- 
intensitäts- 
index 2035  
Resultierender 
Energiebedarfs- 
index 2035 
Resultierender  
Energiebedarfs-
index 2035 
(inkl. Wirtschafts-
wachstum) 
Prozesswärme  100 % 95 % 90 % 86 % 129 % 
Mec hanische  
Energie 100 % 67 % 90 % 60 % 91 % 
IKT 100 % 67 % 151 % 101 % 153 % 
Kälte-erzeuger  100 % 67 % 100 % 67 % 101 % 
Klimakälte 100 % 67 % 100 % 67 % 101 % 
Beleuchtung 100 % 55 % 100 % 55 % 83 % 
Warmwasser 100 % 95 % 90 % 86 % 129 % 
Raumwärme 100 % 45 % 100 % 45 % 68 % 
Wie in der vorangegangenen Tabelle 5-1 (S.57) zu er kennen ist, werden, außer bei 
Prozesswärme und Warmwasser, in sämtlichen Bereiche n hohe Effizienzgewinne an- 
gesetzt. Im Bereich der Informations- und Kommunika tionstechnologie (IKT) wird zu- 
dem eine stark steigende Nutzungsintensität prognos tiziert. Die übrigen Bereiche 
werden in der Nutzung gleichbleiben oder leicht abnehmen. 
Die oben dargestellten Parameter werden auf die Jah re 2018 bis 2035 in Dekaden- 
schritten hochgerechnet. Dabei wird erkenntlich, da ss im Klimaschutzszenario ohne 
angesetztes Wirtschaftswachstum bis zu 13 % Endener gie bis zum Zieljahr 2035 ein- 
gespart werden können. Wenn dagegen ein Wirtschafts wachstum von 1,3 % pro Jahr 
einkalkuliert wird, so steigt der Endenergiebedarf bis zum Jahr 2030 leicht an, sinkt 
aufgrund des laut Studie (IREES, 2015) in der letzt en Dekade angenommenen Tech- 
nologiesprungs (bspw. verstärkte Nutzung von Power to Gas) bis zum Jahr 2035 wie- 
der und erreicht in etwa das Ausgangsniveau. Zu ber ücksichtigen ist für die Klimabi- 
lanz bei diesen potenziellen Entwicklungsverläufen die Wahl der Energieträger. So 
könnten energetische Bedarfssteigerungen über einen  stärkeren Einsatz Erneuerbarer 
Energien hinsichtlich der resultierenden THG-Emissionen wieder ausgeglichen werden. 
Der Fokus sollte nichtsdestotrotz auf Energieeinspa rung und -effizienz liegen, um den 
generellen Bedarf so gering wie möglich zu halten. 
Die Potenziale können auch nach Anwendungsbereichen  und Energieträgern (Strom 
oder Brennstoff) aufgeteilt dargestellt werden. Dab ei wird ersichtlich, dass in der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt, auch im Wirtschaftssekto r, vor allem Einsparpotenziale 
im Bereich der Raumwärme liegen. Um dieses Potenzia l zu heben, sollte die Sanie- 
rungsquote gesteigert und Maßnahmen zur Energieeffizienz ergriffen werden.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
58 
 
Da auch hier kein direkter Zugriff durch die Verwal tung der Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt möglich ist, müssen die Unternehmen zur Sanierung motiviert werden. Dies geht 
vor allem über Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit sowie Ansprache von Akteuren. Ein 
weiterer Ansatzpunkt wäre die finanzielle Förderung  von Sanierungsvorhaben. In die- 
sem Bereich sind jedoch bereits das Land Hessen bzw . der Bund (insbesondere über 
die KfW) tätig. Die Absenkung bürokratischer Hürden  bei Antragstellung und Förde- 
rung bleibt auch im Bereich Wirtschaft, genau wie b ei den privaten Haushalten, hier 
ein wichtiger Punkt. Über gesetzgeberische Aktivitä ten ließen sich zudem Standards 
für Energieeffizienz anheben. Auch hier sind Land, Bund oder EU aufgefordert, aktiv 
zu werden. 
Ein zusätzlicher Anreiz zu energieeffizienter Techn ologie und rationellem Energieein- 
satz können künftige Preissteigerungen im Energiese ktor sein. Dies wird jedoch ent- 
weder über die Erhebung zusätzlicher bzw. Anhebung von bestehenden Energiesteu- 
ern erreicht und liegt damit im Aufgabengebiet des Bundes oder über Angebot und 
Nachfrage bestimmt. 
5.1.3  Verkehrssektor 
Elektrifizierung, Digitalisierung, Sharing und Mult imodalität sind nur einige Schlag- 
worte, die die Debatten um zukünftige Mobilität prä gen. Die Senkung verkehrsbezo- 
gener Emissionen ist prioritär durch den Umstieg vo m MIV auf Verkehrsmittel des 
Umweltverbundes zu erreichen. Daher ist es notwendi g bereits bestehende Konzepte 
zum Ausbau des Umweltverbundes umzusetzen und ggf. zu erweitern. Die Nutzung 
des Umweltverbundes muss attraktiver als der MIV we rden. Zwecks der Erreichung 
einer Treibhaugasneutralität besteht Einigkeit darü ber, dass ein Transformationspfad 
zu beschreiten ist, der prioritär auf Verkehrsverme idung und auf Stärkung des Um- 
weltverbundes setzt. Fahrten, die dennoch stattfind en müssen und nicht anders ab- 
gewickelt werden können, sollten möglichst über alt ernative Antriebe abgebildet wer- 
den.  
Wie bereits kurz in Kapitel 1.1 (S.9) angesprochen,  verfügt Darmstadt über ein hohes, 
positives Pendelsaldo (laut Pendleratlas ca. 40.000  Personen). Bei 73.000 Ein- und 
31.000 Auspendler*innen sowie mit rund 33.000 Binne nbewegungen weist Darmstadt 
insgesamt fast 140.000 Pendelbewegungen am Tag auf.  Über 30.000 und damit fast 
die Hälfte der Einpendler*innen kommen dabei aus de m Landkreis Darmstadt-
Dieburg, wohingegen rund 7.000 Personen aus Darmsta dt wiederum in diesen Land- 
kreis auspendeln. Mit 8.000 Pendelbewegungen bewege n sich die meisten Personen 
aus Darmstadt aber in Richtung Frankfurt heraus. Di ese Fahrten gilt es möglichst 
klimafreundlich zu ermöglichen. 
Dies stellt den kommunalen Klimaschutz vor große He rausforderungen. Zu den not- 
wendigen Maßnahmen gehören u. a. (s. a. Maßnahmenst eckbriefe Handlungsfeld 1: 
Mobilität Gesamtstadt): 
 Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (besten falls Wechsel von einer 
nachfrage- zu einer angebotsorientierten Planung, d . h. von einem reagieren- 
den zu einem agierenden, nutzerzentrierten Angebot)  und Erweiterung sowie 
Verdichtung des Netzes unter Einsatz alternativer A ntriebe und einem strate- 
gisch sinnvollen Tarifsystems 
 Ausbau des Radwegenetzes bzw. konsequente und zügig e Umsetzung der 
Radstrategie mit Lückenschluss (s. a. Maßnahme II – 1.1; S. 58)

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
59 
 
 Ausbau von Sharing-Angeboten nach novellierter Gese tzesgrundlage in Hes- 
sen und Schaffen von Mobilitätsstationen 
 Ausbau von Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (dort,  wo sinnvoll und entspre- 
chende Standzeiten vorhanden sind) 
 Umgestaltung und Umbau der Logistik (Verlagerung au f den Umweltverbund 
und Nutzen von Digitalisierung, wenn sinnvoll; Ausbildung von Micro-Hubs) 
Weiterhin ist durch eine flächendeckende Parkraumbe wirtschaftung (inkl. Überwa- 
chung und Kontrolle) sicherzustellen, dass sich der  Umweltverbund sicher entfalten 
kann (z.B. indem Gehwegparken kontrolliert und geah ndet wird) und gleichzeitig An- 
reize bestehen auf den Umweltverbund umzusteigen. D er Umstieg kann auch durch 
städtebauliche Maßnahmen begünstigt werden. Leitbil der, wie die Stadt der kurzen 
Wege, Funktionsmischung, Dezentralisierung, autoarm e Quartiere mit Quartiersgara- 
gen, sind zu verfolgen und umzusetzen (s. Anhaltspu nkte im Masterplan Darmstadt 
2030+). Über diese planerischen Maßnahmen kann nich t nur ein nachhaltiges Mobili- 
tätsverhalten initiiert werden, es führt auch dazu,  dass städtische Quartiere sicherer, 
ruhiger und sauberer (bezüglich Luftqualität) werde n können und damit mehr Le- 
bensqualität sowie Entfaltungsräume bereitstellen ( beispielsweise für Frei- und Grün- 
räume mit Aufenthaltsqualitäten).  
Die Herausforderung besteht dabei darin, dass der M agistrat zwar durch das Schaffen 
von Angeboten, der Stadtgesellschaft klimafreundlic he Mobilitätsformen anbieten 
kann, jedoch keinen direkten Einfluss auf die Änder ung von Mobilitätsverhalten hat. 
Die konkrete Entscheidung hinsichtlich der Mobilitä tsformen trifft jede Person für sich 
selbst.  
An dieser Stelle wird ersichtlich, dass Treibhausga sneutralität gesamtstädtisch nur 
Hand-in-Hand mit der gesamten Stadtbevölkerung geli ngen kann und die Stadt auch 
auf ein breites Umdenken angewiesen ist.  
Insgesamt bietet der Verkehrssektor langfristig hoh e Einsparpotenziale. Das liegt vor 
allem an den noch großen Möglichkeiten zur Energiee insparung und Emissionsminde- 
rung über die Nutzung von alternativen Antrieben, a ber auch in den noch ungenutzten 
Potenzialen im Bereich Verlagerung MIV auf den Umwe ltverbund. Bis zum Zieljahr 
2035 ist davon auszugehen, dass ein Technologiewech sel auf alternative Antriebskon- 
zepte (z. B. E-Motoren, Brennstoffzellen) stattfind en wird. In Verbindung mit einem 
hohen Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor k ann dadurch langfristig von ei- 
nem hohen Einsparpotenzial ausgegangen werden.  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt kann neben der Öff entlichkeitsarbeit zur Nutzung 
des ÖPNV und eine höhere Auslastung von Pendlerfahr zeugen sowie der Schaffung 
planerischer und struktureller Rahmenbedingungen zu r Umgestaltung des inner- und 
außerörtlichen Verkehrs, kaum direkten Einfluss auf  die Entwicklungen in diesem Sek- 
tor nehmen. Im Rahmen dieser Analyse wird daher im Sektor Verkehr lediglich der 
Verkehr der Straße ohne den Autobahnanteil betracht et, um dem begrenzten Einfluss 
der Stadt Rechnung zu tragen. D. h. der Autobahnver kehr kann durch die Stadt nahe- 
zu nicht beeinflusst werden und wird daher bei der Potenzialanalyse und den Szenari- 
en nicht berücksichtigt. In der Bilanzierung ist di eser Anteil jedoch berücksichtigt, da 
dort strikt nach BISKO, territorialbasiert bilanziert wird (s. a. Kapitel 3.1.2, S.20). 
Aufbauend auf der Mobilitätsstudie „Klimaschutzszen ario 2050“ (Öko-Institut / 
Fraunhofer ISI, 2015) wurden die Entwicklungen der Fahrleistung sowie die Entwick-

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
60 
 
lungen der Zusammensetzung der Fahrzeugflotte hochg erechnet. Des Weiteren wer- 
den für die Verkehrsmengenentwicklung und die Effiz ienzsteigerungen je Verkehrsmit- 
tel, ebenfalls Faktoren herangezogen. Dabei stellen  die genutzten Werte jeweils die 
maximale  Potenzialausschöpfung aus der genannten Studie dar  und sind dem dort 
aufgeführten, sogenannten „Klimaschutzszenario 95“ entnommen. 
5.1.3.1  Randbedingungen „Klimaschutzszenario 95“ 
Das „Klimaschutzszenario 95“ aus der genannten Mobi litätsstudie (Öko-Institut / 
Fraunhofer ISI, 2015) beschreibt eine umfassendere Änderung des Mobilitätsverhal- 
tens jüngerer Menschen, die immer weniger einen eig enen Pkw besitzen und stattdes- 
sen vermehrt CarSharing-Angebote nutzen. Damit ist auch die Erhöhung des intermo- 
dalen Verkehrsanteils verbunden, bei dem das Fahrra d als Verkehrsmittel eine zentra- 
le Rolle spielt. Es wird davon ausgegangen, dass di eses Mobilitätsverhalten bei dieser 
Personengruppe auch im Verlauf ihres Lebens beibeha lten wird (Öko-Institut / 
Fraunhofer ISI, 2015).  
Des Weiteren wurden für dieses Szenario veränderte Geschwindigkeiten, eine erhöhte 
Auslastung der Pkw (erhöhte Besetzungsgrade) und di e Verteuerung des motorisier- 
ten Individualverkehrs angenommen. Dadurch geht die  Personenverkehrsnachfrage 
zurück. Dabei bedeutet die abnehmende Personenverkehrsnachfrage nicht gleichzeitig 
eine Mobilitätseinschränkung, denn es findet eine V erkehrsverlagerung zum Fuß- und 
Radverkehr statt (Öko-Institut / Fraunhofer ISI, 2015) . 
Analog zum Wirtschaftssektor erfolgte auch hier ein  teilweises Vorziehen der Annah- 
men aus der Studie. Die Verkehrsleistung und die Ef fizienzsteigerung wurde aus der 
Studie übernommen und lediglich auf Basis der Studi energebnisse von 2030 und 
2040 auf den Zwischenschritt 2035 umgerechnet. Die Annahmen zum Anteil der al- 
ternativen Antriebe im Bereich des MIV wurden jedoc h von 2050 auf 2035 vorgezo- 
gen. Die Begründung hierfür ist die Notwendigkeit i mmenser Anstrengungen, auch im 
Verkehrssektor, um die Zielstellung der THG-Neutral ität 2035 erreichen zu können. 
Das heißt, dass unter der Annahme dieser Anstrengun gen davon ausgegangen wird, 
dass durch entsprechende Anreize der Anteil der alt ernativen Antriebe bereits deutlich 
früher signifikant gesteigert werden kann.  
5.1.3.2  Entwicklung der Fahrleistungen und des Endenergiebedarfs 
Basierend auf den Daten des Öko-Instituts ist eine Treibhausgasneutralität bis zum 
Jahr 2035 für die Wissenschaftsstadt Darmstadt nich t zu erzielen. Daher werden im 
Folgenden höhere Einsparpotenziale angesetzt. Dabei  läuft die Entwicklung der Fahr- 
leistungen der einzelnen Verkehrsträger parallel zu  den Daten des Öko-Instituts, die 
Elektrifizierungsrate ist jedoch wesentlich höher a ls in vorgenannter Quelle. Nur so 
kann der Verkehrssektor bis zum Jahr 2035 zum Ziel der Treibhausgasneutralität 
beitragen. Damit sind auch in der Wissenschaftsstad t Darmstadt, genau wie im ge- 
samten Bundesgebiet, überdurchschnittliche Anstreng ungen von Nöten, damit der 
Bereich zur Zielerreichung beiträgt. 
Die Entwicklung der Fahrleistungen nimmt eine deutl iche Abnahme der Fahrleistun- 
gen im MIV sowie eine leichte Abnahme bei den LKW u nd leichten Nutzfahrzeugen 
und eine minimale Zunahme der Fahrleistung bei den Bussen an. 
Wie der nachfolgenden Abbildung 5-5 (S.61) zu entne hmen, verschiebt sich (neben 
der Veränderung der Gesamtfahrleistung im Verkehrss ektor) auch der Anteil der Fahr-

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
61 
 
zeuge mit Verbrennungsmotor zugunsten von Fahrzeuge n mit alternativem Antrieb. Es 
ist zu erkennen, dass im Klimaschutzszenario ab 2030 die Fahrleistung der Fahrzeuge 
mit alternativen Antrieben die Fahrleistung der Ver brenner übertrifft. Im Zieljahr 2035 
beträgt der Anteil der Fahrleistungen mit alternativen Antrieben rund 86,5 %. 
 
Abbildung 5-5: Entwicklung der Fahrleistungen bei Verbrennern und alternativen Antrieben in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bis 2035 im Klimaschutzszenario 
Auf Grundlage der dargestellten Fahrleistungen werd en in der nachfolgenden Abbil- 
dung 5-6 (S.62) die jeweiligen Entwicklungen der En denergiebedarfe dargestellt. Hie- 
raus lassen sich des Weiteren die Endenergieeinsparpotenziale berechnen. 
0
100 
200 
300 
400 
500 
600 
700 
800 
900 
1.000 
2018 2020 2025 2030 2035 
in Mio. Fahrzeugkilometer 
Entwicklung der Fahrleistung nach Verbrennern und 
Fahrzeugen mit alternativen Antrieben 
Fahrleistungen 
Klimaschutzszenario 
(Verbrenner) 
Fahrleistungen 
Klimaschutzszenario 
(alternative Antriebe)

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
62 
 
 
 
Abbildung 5-6: Entwicklung des Endenergiebedarfs für den Sektor Verkehr im Klimaschutz- und 
Trendszenario bis 2035  
 
Im Klimaschutzszenario sinkt der Endenergiebedarf i m Sektor Verkehr im Jahr 2035 
auf 28,6 %. Das liegt zum einen an dem deutlich erh öhten Anteil an alternativen An- 
trieben und den bei Elektroautos höheren Wirkungsgr ad, sowie der generell abneh- 
menden Fahrleistung im Bereich MIV. Im als Referenz  dargestellten Trendszenario 
dagegen sinkt der Endenergiebedarf bis zum Zieljahr  2035 lediglich auf 73,4 %. Hier 
können somit bloß 26,6 % der Endenergie eingespart werden. 
5.2  Erneuerbare Energien 
Nachfolgend werden die Potenziale für regenerative Energien tiefergehend dargestellt. 
Dabei stellen die bezifferten Potenziale in der Reg el theoretische Maximalwerte dar, 
deren Umsetzbarkeit im Einzelfall zu prüfen ist. Um  die Potenziale für die Errichtung 
von erneuerbare Energien-Anlagen zu ermitteln, wurd e die Stadtverwaltung mit einbe- 
zogen. Ebenfalls wurden verschiedene andere Quellen  verwendet, welche in den jewei- 
ligen Kapiteln genannt werden. 
Erneuerbare Energien spielen eine wichtige Rolle in  der zukünftigen Energieversor- 
gung der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Energieb edarfe, die nicht durch Effizi- 
enz- und Einsparmaßnahmen vermieden werden können, sollten möglichst durch er- 
neuerbare Energiequellen gedeckt werden. Der Ausbau  der regenerativen Energien ist 
zudem Grundvoraussetzung und Türöffner für weitere Maßnahmen zwecks Erreichung 
von Treibhausgasneutralität: Er bildet beispielswei se das Fundament zur klimafreund- 
lichen Elektrifizierung der Wärmeversorgung (z. B. über Wärmepumpen) oder zur 
Elektrifizierung des Verkehrs. Ohne erneuerbare Ene rgien wären diese Pfade nicht 
sinnvoll und klimafreundlich zu beschreiten. Durch eine dezentrale Energieversorgung 
würde zudem das Stromnetz entlastet. 
88,2% 
77,9% 
73,4% 
71,6% 
44,9% 
28,6% 
0% 
10% 
20% 
30% 
40% 
50% 
60% 
70% 
80% 
90% 
100% 
2018 2025 2030 2035 
Endenergiebedarf 
Entwicklung des Endenergiebedarfes für den Sektor 
Verkehr 
Endenergiebedarf 
Trendszenario 
Endenergiebedarf 
Klimaschutzszenario

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
63 
 
Für die kreisfreie Wissenschaftsstadt Darmstadt ste llt sich aber vor allem vor dem 
Hintergrund der urbanen Dichte (und der damit einhe rgehenden Flächenkonkurrenz) 
die Herausforderung, dass bis auf Photovoltaik kaum  Potenziale zur Hebung erneuer- 
barer Energien (keine Potenziale für Wind- und Wass erkraft) vorhanden sind. Trans- 
formationspfade wie ein „All Electric-Szenario“, we lches die Elektrifizierung sämtlicher 
Versorgungseinheiten beinhaltet, bietet sich somit für die Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt auf Basis einer Eigenversorgung mit auf dem S tadtgebiet erzeugten erneuerba- 
ren Strom nicht an. Lediglich ein Import der benöti gten Mengen an regenerativem 
Strom würden solch ein Szenario ermöglichen. 
Dennoch ist es unter Berücksichtigung dieser Tatsac he umso wichtiger, dass die Po- 
tenziale im Bereich PV möglichst ausgeschöpft werde n. Die Stadt Darmstadt hat da- 
her mit dem Sofortprogramm Klimaschutz kurzfristig bereits erste Maßnahmen u. a. 
in Bezug auf die Solarenergienutzung verabschiedet (MagV 2020/0194, 2020). Dazu 
gehören explizit die Förderung privater Photovoltai k-Anlagen inkl. Kampagne (Bal- 
konmodule und Aufdachanlagen), die Solarenergienutz ung (Photovoltaik und/oder 
Solarthermie) auf allen städtischen Gebäuden und ei ne Solarenergieinstallations-
Pflicht (v. a. Photovoltaik) in neu aufzustellenden  Bebauungsplänen, sofern rechtlich 
möglich (MagV 2020/0194, 2020).  
Die Stadt Darmstadt geht hier im direkten Einflussb ereich des Magistrats als Vorbild 
voran und wird bis 2030 alle Potenziale auf städtis chen Gebäuden heben. Vor allem 
große Dachflächen, wie Gewerbehallen, sind für die PV-Nutzung vorzusehen. Dabei 
sind sich ergebende Synergien durch doppelte Fläche nnutzungen mittels gleichzeiti- 
ger Begrünung und PV-Nutzung anzustreben. Dies gilt  zudem ebenfalls für geeignete 
Fassadenflächen.  
Im treibhausgasneutralen Darmstadt werden Gewerbefl ächen nicht mehr monoton 
und grau sein, sondern mit aufgelockerter Bebauung durch urbanes Grün und dezent- 
ralen Energieversorgungsanlagen gekennzeichnet sein . Ein klimafreundliches Darm- 
stadt zeichnet sich damit durch angepasste Gebäude aus, die überall wo es möglich 
ist mit einer Kombination aus Solaranlagen und Dach - oder Fassadenbegrünungen 
ausgestattet sind oder zumindest entweder eine Begr ünung oder eine Solaranlage 
aufweisen. Zusätzliche Informations- und Beratungsk ampagnen sowie zusätzliche 
Förderprogramme könnten den notwendigen Ausbau ermö glichen und beschleunigen. 
Vor allem finanzschwache Haushalte könnten hiermit unterstützt werden. Die Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt gewährt nach Maßgabe der Ver waltungsvorschrift „Förderpro- 
gramm Photovoltaik“ bereits Fördermittel für die Ne uanschaffung von Anlagen zur 
Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien (Näheres g ibt es für Interessierte unter: 
https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/klimaschutz/foerderprogramme ). 
Im Bereich der Wärmeversorgung wird die Dekarbonisi erung eine zentrale Rolle spie- 
len. Konventionelles Erdgas und Heizöl sollten so w eit wie möglich reduziert und mög- 
lichst durch klimafreundliche Alternativen subsitui ert werden. Wie eine zukunftsfähige 
und nachhaltige Wärmeversorgung im Einzelnen ausseh en kann, soll eine kommunale 
Wärmeleitplanung klären, die in den Maßnahmen berüc ksichtigt wurde. Bei dieser 
sind verschiedene Akteure (Energieversorgung, Fache xpert*innen, etc.) einzubinden. 
Auf Basis der Wärmeplanung müssen die jeweilig sinn vollsten Alternativen ausgewählt 
und umgesetzt werden. Dazu gehören vor allem die Nu tzung von Umweltwärme und 
der Aus- und Umbau der Wärmenetze. Gerade in hochve rdichteten Gebieten mit ho- 
hem Wärmebedarf kann durch den Rückgriff auf die be stehende Infrastruktur und den

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
64 
 
Austausch der Energieträger eine schnelle Reduktion  der Emissionen ermöglicht wer- 
den. In Gebieten, in denen ein Netzausbau nicht mög lich oder sinnvoll ist, sind Alter- 
nativen zu prüfen und umzusetzen (z. B. Wärmepumpen ). Der Ausbau der Wärmenet- 
ze wird weitreichende Bautätigkeiten nach sich zieh en, dabei ist es wichtig soziale 
Aspekte jederzeit mitzubetrachten. Gleichzeitig ist  die Wissenschaftsstadt Darmstadt 
hierbei von den Energieversorgungsunternehmen, dere n Aus- und Umbaupläne im 
Bereich der Wärmeversorgung, sowie dem angebotenen Wärmemix abhängig. Der 
Einfluss der Stadt auf die Bereitstellung eines dek arbonisierten Wärmemixes ist be- 
grenzt, die Wissenschaftsstadt ist jedoch bereits d auerhaft in engem Austausch mit 
den lokalen Energieversorgern. Dies gilt es in der Zukunft beizubehalten oder sogar, 
wenn möglich, noch zu verstärken. 
Auch sollten Pfade realistisch eingeschätzt werden:  So beinhaltet der Einsatz von 
Wärmepumpen mit Versorgung durch Ökostrom zwar die größten THG-Einsparungen, 
allerdings erscheint der flächendeckende Einsatz di eser Technologie (als Einzellö- 
sung) für stark verdichtete Ballungsgebiete mit hoh en Anteil an Mehrfamilienhäusern 
wenig wahrscheinlich und realistisch, sodass die fl ächendeckende Versorgung über 
eine dekarbonisierte Fernwärme und die Nutzung bere its vorhandener Infrastrukturen 
hierfür sinnvoller erscheint. In diesem Kontext kön nte aber beispielsweise über den 
Einsatz von Großwärmepumpen unter Versorgung von Ök ostrom Abhilfe geleistet wer- 
den, um einen nachhaltigen Nah- oder Fernwärmemix b ereitzustellen. Die kommunale 
Wärmeleitplanung wird an diesen Überlegungen und Abwägungen anknüpfen. 
5.2.1  Windenergie 
Die Windenergie ist bundesweit eine wichtige Säule im Bereich der Produktion Erneu- 
erbarer Energien. Aufgrund des dichten Besiedlungsg rades und den damit verbunde- 
nen geringen Flächenpotenzialen spielt die Windener gie in der Gemarkung Darm- 
stadts aber keine wesentliche Rolle. Entsprechend g ibt es auf dem Stadtgebiet derzeit 
kein ausgewiesenes Vorranggebiet für Windenergieanl agen. Auch zukünftig ist nach 
derzeitigem Stand nicht davon auszugehen, dass auf der Gemarkung Darmstadt rele- 
vante Flächen zur Nutzung der Windkraft bereitgeste llt werden können. Dies ist aber 
auch an die geltenden Genehmigungsauflagen (u. a. n ach Bundes-Immissions-
schutzgesetz) gekoppelt und ist damit durch den Mag istrat nur bedingt steuer- und 
beeinflussbar. 
Potenziale für Kleinwindanlagen werden im Rahmen di eses Konzepts vernachlässigt, 
da diese eher als Nischenlösung verstanden werden, die keinen größeren, substanziel- 
len Beitrag zur Zielerreichung beitragen können, in sbesondere im städtischen Umfeld 
(hohe Rauigkeit der Oberfläche durch Bebauung). 
5.2.2  Sonnenenergie 
Die Stromerzeugung durch Sonnenenergie spielt in de r Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt, anteilig an der regernativen Energieerzeugun g, im Bilanzjahr 2018 die zweit- 
größte Rolle (nach Biomasse, s. Kapitel 3.2.3, S.30 ). Im Bilanzjahr 2018 wurden 
8.446 MWh Strom durch Photovoltaikanlagen gewonnen.  Dabei sind auf Stadtgebiet 
insgesamt 741 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 10,5 MWp installiert. Nachfol- 
gend wird das Potenzial der Sonnenenergie unterteil t in Dachflächen- und Freiflä- 
chenphotovoltaik sowie Solarthermie.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
65 
 
5.2.2.1  Dachflächenphotovoltaik 
Die Potenziale im Bereich Dachflächenphotovoltaik o rientieren sich an den im So- 
larkataster ausgewiesenen Potenzialen der LEA Hesse n. Die Auswertung der Daten- 
bank des Solarkatasters erfolgte durch das LEA Hess en.  Deren Annahmen sind ein 
Modulwirkungsgrad von 15 % und eine Hochrechnung de s Jahresertrages auf Basis 
der Ausnutzung aller prinzipiell geeigneten Dachflä chen. Als geeignete Dachflächen 
gelten dabei alle Dachflächen mit einem spezifische n Ertrag ab 900 kWh/(m 2 a). So 
wird von einem Maximalpotenzial  von rund 384 MWp  ausgegangen (also grob dem 
37-fachen der in 2018 installierten Leistung). Dies  würde einen möglichen Stromer- 
trag von 323.354 MWh/a  liefern9.  
Da angenommen wurde, dass die vollständige Ausschöp fung dieses Potenzials nicht 
realistisch und umsetzbar ist, wurden Szenarien (s.  Kapitel 5.3, S.69) erarbeitet, die 
bis zum Zieljahr 2035 dieses Gesamtpotenzial entwed er zu 30 % (115 MWp; 97.000 
MWh/a)  oder zu 75 % (288 MWp; 242.516 MWh/a)  ausschöpfen. Die momentan in- 
stallierten 10,5 MWp entsprechen einer Ausnutzung v on ca. 2,7 %. Die Nutzung von 
30 % dieses Potenzials wäre im Sinne der Zielerreic hung als Mindestgröße zu verste- 
hen. Dies würde bereits einer Verzehnfachung des PV -Stromertrags im Vergleich zum 
Ausgangsjahr 2018 (8.446 MWh) entsprechen. Selbst d ieses Mindestziel kann daher 
bereits als ambitioniert eingestuft werden und erfo rdert intensive und zielführende 
Anstrengungen. Hier leistet das bereits aufgelegte Förderprogramm einen wichtigen 
Beitrag (s. Kapitel 5.2, S.62). Dies wurde bei den Maßnahmen berücksichtigt. 
5.2.2.2  Freiflächenphotovoltaik 
In der Vergangenheit standen Freiflächenphotovoltai kanlagen häufig in Konkurrenz zu 
landwirtschaftlich genutzten Flächen. Doch auch die  Randstreifen entlang der Auto- 
bahnen und Schienenwege bieten hohe Potenziale für Freiflächenphotovoltaik. Zudem 
sind diese im EEG 2021 vom Gesetzgeber als förderun gswürdige Standorte für PV-
Freiflächenanlagen festgelegt. Am 06.04.2022 gab es  eine Kabinettsvorlage zur Novel- 
le des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), in der die Flächenkulisse für Photovolta- 
ik ausgeweitet wurde. Agri-PV ist nun auf allen lan dwirtschaftlichen Flächen förderfä- 
hig und Moorböden kommen als neue Flächenkategorie hinzu. Weiterführende Infor- 
mationen zum aktuellen Stand bzgl. Agri-PV und Frei flächen-Anlagen gibt es unter 
(Fraunhofer ISE, 2022). 
Die Flächen entlang der Autobahnen und Schienenwege eignen sich vor allem deshalb, 
da es kaum Nutzungskonkurrenz gibt und die Flächen häufig geböscht sind, so dass 
die Module in einem günstigen Neigungswinkel stehen  und daher mit weniger Abstand 
zueinander aufgestellt werden können als auf ebenen Flächen. 
                                                
9 Der von der LEA Hessen angenommene Modulwirkungsgr ad von 15 % erscheint aus 
heutiger Sicht niedrig. Bei einer Hochrechnung mit dem aktuellen, durchschnittlichen 
Wirkungsgrad von 20 % (ISE, 2022) könnte mit ca. 512 MWp  und ca. 431 GWh/a  
gerechnet werden. Für die Zukunft ist sogar mit wei teren Wirkungsgradsteigerungen 
durch wissenschaftlichen bzw. technischen Fortschri tt bei der PV-Modultechnik zu 
rechnen.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
66 
 
Prinzipiell sind folgende Flächen vergleichsweise u nproblematisch 10  als Potenzialflä- 
chen für Solarfreiflächenanlagen geeignet: 
 200 m Randstreifen von Bundesautobahnen / Bundesstr aßen (beidseitig, ge- 
messen vom äußeren Rand der Fahrbahn), welche als A cker- oder Grünland 
ausgewiesen sind. 
 200 m Randstreifen von Bahntrassen (beidseitig), welche als Acker- oder Grün- 
land ausgewiesen sind. 
 Landwirtschaftliche Flächen in Abstimmung mit Landw irten, insbesondere bei 
einer Doppelnutzung durch Agri-PV (bspw. beim Anbau  von Sonderkulturen 
können sich hier flächensparend wertvolle Synergien ergeben) 
Siedlungs- und Waldflächen sowie folgende Schutzgeb iete werden als ungeeignet für 
die Solarfreiflächen bewertet: 
 Naturschutzgebiete 
 Biotope 
 Naturdenkmale 
 FFH-Gebiete 
 Wasserschutzgebiete (Zone I + II) 
 Überschwemmungsgebiete 
 Vogelschutzgebiete 
Wie bereits angesprochen sind hier in Zukunft evtl.  (wiedervernässte) Moorböden als 
geeignete Flächen zu nennen. Der Flächendruck und d ie hohe Siedlungsdichte in 
Darmstadt erschwert die Installation von wirtschaft lichen Freiflächenanlagen. Doppel- 
nutzungen (Überdachung von Parkplätzen, Agri-PV, PV  an Brücken) sind entspre- 
chend zu prüfen und sollten strategisch und konzept ionell mit hoher Wichtigkeit eru- 
iert werden. Insbesondere die Kombination von Landw irtschaft und Freiflächen-PV-
Anlagen gilt es zu überprüfen und zumindest auf Tei lflächen umzusetzen (s. Maß- 
nahme: 2.3 Pilotprojekt Umsetzung Agri-PV). 
Sollten hierfür Flächen in der Zukunft erschließbar  sein, sollten diese möglichst ge- 
nutzt werden und könnten Abhilfe leisten, um bestim mte Größenordnungen im Be- 
reich der Stromerzeugung durch erneuerbare Energien zu erreichen. 
5.2.2.3  Solarthermie 
Neben der Stromerzeugung ist die Sonnenenergie auch  für die Warmwasserbereitung 
durch Solarthermie geeignet. Ein 4-Personen-Haushal t benötigt etwa 4-6 m² Kollektor- 
fläche zur Deckung des Warmwasserbedarfes außerhalb  der Heizperiode (Mai bis 
September). Insgesamt können so über das Jahr geseh en rund 60 % des Warmwas- 
serbedarfes durch Solaranlagen abgedeckt werden. 
                                                
10  Jedoch sind auch hier verschiedene planerische und rechtliche Schritte einzuhalten und 
durchzuführen. Dazu gehören bspw. Überprüfungen des  Regional- und Flächennutzungsplans 
und die Aufstellung eines Bebauungsplans.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
67 
 
In sogenannten Kombi-Solaranlagen kann darüber hina us, neben der Warmwasserbe- 
reitung, auch Energie zum Heizen der Wohnfläche gen utzt werden. Voraussetzung 
hierfür ist ein Pufferspeicher und eine ausreichend große Dachfläche, da die Kollektor- 
fläche ungefähr doppelt so groß sein muss, wie bei reinen Solaranlagen für die 
Warmwasserbereitung. Dies führt zu einer Flächenkon kurrenz mit Photovoltaikanla- 
gen. Eine Möglichkeit wäre hier mit sog. PVT-Kollek toren (Photovoltaik-Thermal-
Kollektoren; Hybridkollektoren, also einer Kombinat ion aus Solarthermie und PV in 
einem Modul) zu arbeiten. Der Nachteil liegt im nie drigeren Wirkungsgrad im Ver- 
gleich zur jeweils einzelnen Anwendung von Solarthe rmie- bzw. PV-Kollektoren. Es ist 
daher dann meist zielführender die Dachfläche in ei nen (kleineren) Teil Solarthermie 
für die Warmwasserbereitstellung und einen (größeren) Anteil PV aufzuteilen. 
Für die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde die Anna hme getroffen, dass jedes 
Wohngebäude im Schnitt mit 5 m² Solarthermieanlagen  ausgestattet wird. Insgesamt 
könnten damit 120.000 m² Solarthermie installiert w erden. Allerdings ist in diesem 
Zusammenhang auf die Flächenkonkurrenz zur PV-Strom erzeugung hinzuweisen, ver- 
bunden mit der Frage, ob beide Technologien auf den  Dächern von Gebäuden auf Ak- 
zeptanz und Nachfrage stoßen. Das Potenzial ist dam it als theoretisches Maximalpo- 
tenzial zu verstehen. 
5.2.3  Biomasse 
Unter den erneuerbaren Energien ist die Nutzung von  Biomasse am flexibelsten ein- 
setzbar. Im Gegensatz zu Wind und Sonne kann die Bi omasse „gelagert“ bzw. gespei- 
chert werden und folglich als Puffer eingesetzt wer den, wenn Sonne und Wind zu we- 
nig Energie liefern. Dabei kann Biomasse sowohl bei  der Strom- als auch bei der 
Wärmeerzeugung zum Einsatz kommen. 
 
Biomasse ist allerdings mit Abstand die flächeninte nsivste unter den erneuerbaren 
Energien. Die Energieerträge aus verschiedenen Subs traten variieren dabei zum Teil 
stark, z. B.: 
 5 MWh/(ha a) aus extensivem Grünland, 
 20 MWh/(ha a) aus Zuckerrüben, 
 60 MWh/(ha a) aus Silomais. 
Um den Flächenbedarf zu minimieren und aus sozialen , ökologischen und ethischen 
Gründen, sollten vor allem Reststoffe genutzt werde n, die in der Land- und Forstwirt- 
schaft ohnehin anfallen, z. B. Waldrestholz, Landsc haftspflegeholz, organische Abfälle 
und Gülle. 
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt existieren bere its sechs Biomasse- bzw. Biogas- 
anlagen mit einer Gesamtleistung von 7,2 MW und ein em Stromertrag von 22.405 
MWh im Jahr 2018. 
Im Rahmen dieses Konzeptes wird davon ausgegangen, dass diese Kapazitäten bis 
zum Jahr 2035 erhalten bleiben. Dafür muss in einig en Fällen ein Folgenutzungskon- 
zept für die Zeit nach dem Auslaufen der 20-jährige n EEG-Vergütung gefunden wer- 
den. Ein weiterer Ausbau bzw. die erweiterte Nutzun g von Biomasse wird aufgrund 
kontroverser Debatten (Teller-Tank-Debatte, stoffli che Nutzung für Kunststoffe, Reha- 
bilitierung heimischer Wälder) nicht empfohlen.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
68 
 
5.2.4  Geothermie 
Die in der Erde gespeicherte Wärme kann zur Wärmeve rsorgung der Gebäude in der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt genutzt werden. Grunds ätzlich wird zwischen oberflä- 
chennaher Geothermie und Tiefengeothermie unterschieden: 
 Erdwärmenutzung / Umweltwärme über Flächenkollektoren (bis 1,5 m Tiefe) 
 Oberflächennahe Geothermie (bis 400 m Tiefe) kommt zur Anwendung, um 
einzelne Gebäude oder Gebäudekomplexe mit Wärme zu versorgen. 
 Tiefengeothermische Kraftwerke mit Bohrungen bis in  5.000 m Tiefe liefern 
sowohl Strom als auch Wärme. 
Der große Vorteil von Geothermie gegenüber Wind- un d Sonnenenergie ist die meteo- 
rologische Unabhängigkeit. Die Wärme in der Erde is t konstant vorhanden, ab 5 m 
Tiefe gibt es keine witterungsbedingten Temperaturv eränderungen mehr. Jahres- 
zeitenunabhängig können 24 Stunden am Tag Strom und /oder Wärme produziert 
werden. 
Die Nutzung oberflächennaher Geothermie ist besonde rs für die partikulare, gebäude- 
bezogene Wärmeversorgung (Niedertemperatur-Heizsyst eme) oder kleinere Nahwär- 
menetze geeignet. Erdwärmekollektoren und Erdwärmes onden in Zusammenhang mit 
Wärmepumpen werden vor allem im Rahmen von Neubau u nd Gebäudesanierung in- 
stalliert. 
Neben Erdwärmesonden besteht die Möglichkeit, Erdwä rmekollektoren zur Nutzung 
von Erdwärme einzusetzen. Erdwärmekollektoren zeich nen sich durch einen höheren 
Flächenbedarf als Erdwärmesonden aus, da sie horizo ntal im Boden unterhalb der 
Frostgrenze bis zu einer Einbautiefe von 1,5 m verl egt werden. Da sie das Grundwas- 
ser nicht gefährden, können Erdwärmekollektoren ein e Alternative zu möglicherweise 
nicht genehmigungsfähigen Erdwärmesonden darstellen . Da Erdwärmeflächenkollekt- 
oren jedoch einen hohen Flächenbedarf aufweisen, is t nicht davon auszugehen, dass 
diese im stark verdichteten Innenbereich eine große Rolle spielen werden. Dies gilt vor 
allem auch unter Berücksichtigung des für die Nutzu ng von Erdwärme nötigen energe- 
tischen Standards hinsichtlich Gebäudedämmung und H eizungssystem (Flächenhei- 
zungen für Niedertemperaturwärme), der für die Nutz ung gegeben sein muss. Es ist 
stattdessen davon auszugehen, dass insbesondere ein  größeres Ausbaupotenzial bei 
der oberflächennahen Geothermie durch den Einsatz v on Erdwärmesonden (bspw. 
auch unter Neubauten) oder Grundwasserwärmepumpen besteht. 
Das Regierungspräsidium Darmstadt sieht Tiefengeoth ermie-Potenziale vor allem in 
dem südlichen Teilen Hessens im Bereich des Oberrhe ingrabens, auf dessen Grenze 
bzw. Bruchkante Darmstadt liegt. Im Rahmen dieses K limaschutzkonzeptes wird je- 
doch davon ausgegangen, dass keine größeren Tiefengeothermieprojekte aufgrund der 
urbanen Dichte umgesetzt werden können.  
Die Nutzung von Umweltwärme in Form von Erdwärme wi rd in diesem Konzept gene- 
rell favorisiert, da sie eine Elektrifizierung der Wärmeversorgung ermöglicht und 
gleichzeitig hohe Effizienzraten in der Umwandlung bietet. 
5.2.5  Fern- und Nahwärme 
Leitungsgebundene Wärme ist besonders in Gebieten m it hohem Wärmebedarf (ver- 
dichteter Innenbereich, Gewerbegebiete) eine wirtsc haftliche Alternative zu Einzelfeu-

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
69 
 
erstätten. Zudem bietet diese zentralisierte Form d er Wärmeversorgung die Möglich- 
keit, durch Wechsel der Energieerzeugungsanlagen od er vor allem des genutzten 
Energieträgers zu schnellen THG-Einsparungen beizutragen. 
In Darmstadt trägt Fernwärme aktuell mit 19 % zum W ärmemix bei. Dieser Anteil soll, 
je nach betrachtetem Szenario (s. Kapitel 5.3, S.69 ) bis 2035 auf 30 % gesteigert und 
gleichzeitig eine Dekarbonisierung der Fernwärme ei ngeleitet werden. Der Betreiber 
des Fernwärmeversorgers ENTEGA AG arbeitet bereits an einem Konzept zur Dekar- 
bonisierung des bestehenden Fernwärmenetzes. Damit würde diese Form der Fern- 
wärme zu einer hohen THG-Einsparung im Stadtgebiet beitragen. 
5.2.6  Ökogas als temporäre Brückentechnologie 
Als Ökogas wird ein Erdgasprodukt bezeichnet, desse n THG-Emissionen durch den 
Versorger kompensiert werden. Damit werden zwar nic ht direkt THG-Emissionen ein- 
gespart, die durch den Einsatz dieses Gases entsteh en, sie werden allerdings an an- 
derer Stelle kompensiert. Ein solches Produkt wird im Stadtgebiet Darmstadt unter 
anderem durch die Vertriebsgesellschaft der ENTEGA AG angeboten. Die ENTEGA AG 
gleicht die entstandenen Emissionen durch Förderung , Transport und Nutzung zum 
Heizen in mindestens derselben Höhe durch Waldschut zprojekte wieder aus. Dies wird 
regelmäßig vom TÜV-Rheinland überprüft und mit Ökogas-Zertifikaten bestätigt. 
Auch wenn bzgl. Langfristigkeit und Wirksamkeit von  Kompensationsmaßnahmen 
kontroverser Diskussionsbedarf besteht, wird im Rah men dieses Konzeptes und der 
hier vorgenommenen Berechnungen Ökogas als annähern d THG-neutral bilanziert und 
mit einem Emissionsfaktor von 30 g/kWh betrachtet ( Tabelle 3-1, S.20). Dennoch soll 
Ökogas explizit nur als temporäre Brückentechnologi e verstanden werden, die wäh- 
rend des Ausbaus dekarbonisierter Wärmenetze und de m Ausbau von alternativen 
Formen der Wärmeversorgung (z. B. Wärmepumpe) zum E insatz kommt.  Langfristig 
sollten die Ökogasanteile auf das notwendige Mindes tmaß im gesamtstädtischen 
Wärmemix begrenzt werden und für kommunale Liegensc haften ab 2030 durch alter- 
native Energieträger (z. B. dekarbonisierte Fernwärme, Umweltwärme) ersetzt werden. 
5.3  Entwicklung der Energieeinsparung in der Gesamtstad t 
Nachfolgend werden zu verschiedenen Schwerpunkten d ie in Kapitel 4 angesproche- 
nen Szenarien dargestellt. Die Szenarien beziehen d abei die in Kapitel 5.1 (S.49) auf- 
gezeigten Einspar- und Effizienzsteigerungspotenzia le für die Sektoren private Haus- 
halte, Verkehr, Industrie und GHD sowie die in Kapi tel 5.2 (S.62) berechneten Poten- 
ziale zur Nutzung erneuerbarer Energien mit ein. Im  Wirtschaftssektor erfolgt die 
Berücksichtigung eines Wirtschaftswachstums von 1,3 %/a. 
5.3.1  Mögliche Szenarien für die Gesamtstadt 
In der nachfolgenden Analyse wird schwerpunktmäßig auf ein Szenario eingegangen, 
welches im Rahmen der Szenarienentwicklung „Szenari o 5“ genannt wurde. Insge- 
samt wurden sieben verschiedene Szenarien entwickel t, die unterschiedliche Schwer- 
punkte und Voraussetzungen beinhalten. Dabei übersc hneiden sich einige Annahmen, 
in anderen Bereichen weichen die verschiedenen Szen arien stark voneinander ab. Ziel 
der verschiedenen Szenarien war es, das Konzept mit  einer gewissen Flexibilität und 
Anpassbarkeit zu erstellen. Somit kann auf evtl. Än derungen von Rahmenbedingungen 
reagiert werden und die Klimaschutzarbeit frühzeitig angepasst werden.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
70 
 
Tabelle 5-2 (S.71) fasst die Szenarien und die dari n getroffenen Annahmen zusam- 
men. Die Szenarien sind nach den Unterscheidungskri terien benannt. Die Entwicklun- 
gen der THG-Emissionen in den unterschiedlichen Sze narien sind in Abbildung 5-7 
(S.72) dargestellt.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
71 
 
Tabelle 5-2: Zusammenfassung der wichtigsten Annahmen für die verschiedenen Szenarien 
Szenario Sanierungs-
rate 
 
 
[%] 
Fokus des  
Energie-
trägermix  
Fernwärme-
mix 
PV-Ausbau  
(des 
Maximal-
potenzials)  
[%] 
Ökostrom-
anteil  
vor Ort 
 
[%] 
Mobilität 11  Ökogas-
anteil 
vor 
Ort 
[%] 
1. Trend 1 Fernwärme  KWK 
konventionell  
30 Bundesmix  Trend 25 
2. Trend_Substitution 0,8 bis 4,5  Fernwärme  KWK 
konventionell  
30 80 Trend 80 
3. Trend_Substitution_Mob 0,8 bis 4,5  Fernwärme  KWK 
konventionell  
30 80 20 % /  
88 % 
80 
4. KS_08_45_WP_KWK_konv_ 
PV_30 
0,8 bis 4,5  Wärme-
pumpe 
KWK 
konventionell  
30 80 20 % /  
88 % 
80 
5. KS_08_45_FW_Strombasiert_  
PV_75 (Klimaschutzszenario 
Darmstadt) 
0,8 bis 4,5 
 Fernwärme  Strombasiert  75 80 20 % /  
88 % 
80 
6. KS_06_WP_Strombasiert_ 
PV_75 
6 Wärme-
pumpe 
Strombasiert  75 80 20 % /  
88 % 
80 
7. KS_06_WP_Strombasiert_ 
PV_75_Wirtschaft 
6 Wärme-
pumpe 
Strombasiert 
 75 80 20 % /  
88 % 
80 
 
                                                
11  Trend: Fortführung des bundesweiten Trends. 
20 % / 88 %: Reduzierung der Fahrleistung des MIV u m 20 % und gleichzeitiger Anstieg der 
alternativen Antriebe auf 88 %.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
72 
 
  
Abbildung 5-7: Entwicklung der THG-Emissionen der verschiedenen Szenarien 
Das Trendszenario (dunkelrote Linie in Abbildung 5- 7, S.72) führt die aktuellen Ent- 
wicklungen fort. Die Sanierungsquote bleibt bei 0,8  % pro Jahr, im Bereich der Wär- 
meversorgung wird in großen Teilen weiter auf den b isherigen Wärmemix gesetzt und 
im Bereich der Mobilität nimmt die Fahrleistung des  motorisierten Individualverkehrs 
zu, wobei sich auf Grundlage aktueller Marktdynamik en durchaus moderate Steige- 
rungsraten im Bereich E-Mobilität ergeben. Der Stro mbezug in der Gesamtstadt ver- 
hält sich in diesem Szenario analog zum Bundesstrom mix. Bei diesen Entwicklungen 
lägen die pro Kopf Emissionen in der Wissenschaftss tadt Darmstadt im Jahr 2035 
noch bei knapp über 4 t CO 2e/(EW a). Das Ziel der Klima- und Treibhausgasneutralität 
bis 2035 würde damit nicht erreicht, weshalb erhebl iche zusätzliche Anstrengungen 
im Bereich Klimaschutz von Nöten sind um die Pariser Klimaschutzziele zu erreichen. 
Die übrigen Szenarien verfolgen verschiedene Pfade,  bei denen Anstrengungen im 
Bereich Klimaschutz verstärkt Wirkung entfalten: Von der Anhebung der Sanierungsra- 
te auf bis zu 6 %, über den prioritären Einsatz von  Wärmepumpen oder Fernwärme 
((öko-)strombasiert 12 ) im Wärmemix, die Ausschöpfung der PV-Potenziale i n bestimm- 
ten Anteilen bis zur Minderung der Fahrleistung im Bereich des MIVs um 20 % und 
einer Elektrifizierung der verbleibenden Fahrleistu ng zu 88 %. Um Emissionseinspa- 
rungen im Sinne der Zielstellung ereichen zu können , wird der Bezug von Ökostrom 
und Ökogas in der breiten Stadtgesellschaft und in den Sektoren Industrie und GHD 
angenommen bzw. als Ziel formuliert. Der Bezug von Ökostrom und Ökogas resultiert 
ganzheitlich betrachtet in niedrigeren THG-Emission en (aufgrund der niedrigeren 
Emissionsfaktoren der umweltfreundlicheren Energiet räger) und ermöglicht daher ein 
schnelleres Erreichen der bilanziellen Treibhausgasneutralität. 
Die in enger Abstimmung mit der Stadt Darmstadt dur chgeführte Analyse sämtlicher 
Kombinationsmöglichkeiten hat ergeben, dass das Sze nario 5 (KS_08_45_FW_ 
                                                
12  Mit „strombasierter“ Fernwärme ist hier ein Wärmemi x der Wärmenetze auf Basis des Ener- 
gieträgers Strom gemeint. D. h. es kommt ein Mix au s Power to Gas und Umweltwärme zum 
Einsatz. 
0,0 
1,0 
2,0 
3,0 
4,0 
5,0 
6,0 
7,0 
8,0 
2020 2025 2030 2035 
t CO 2e/(EW a) 
Entwicklung THG-Emissionen pro 
Einwohner je nach Szenario 
1. Trend 
2. Trend_Substitution 
3. Trend_Substitution_ 
Mob 
4. KS_08_45_WP_ 
KWK_konv_PV_30 
5. KS_08_45_FW_ 
Strombasiert_PV_75 
6. KS_06_WP_Strom- 
basiert_PV_75 
7. KS_06_WP_Strom- 
basiert_PV_75_Wirtschaft 
0,7 
0,8 
0,9 
1,0 
1,1 
1,2 
1,3 
1,4 
1,5 
1,6 
1,7 
1,8 
1,9 
2035 
t CO 2e/(EW a)

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
73 
 
Strombasiert_PV_75) die auf Basis aktueller Datenla ge heraus beste Strategie zur 
Zielerreichung darstellt. Szenario 5 stellt eine Ko mbination aus erfolgreicher Zielerrei- 
chung und vergleichsweise realistischer Umsetzungsm öglichkeiten der notwendigen 
Änderungen dar. Es ergeben sich mit knapp 1 tCO 2e/(EW a) im Jahr 2035 Restemis- 
sionen in Höhe des in Kapitel 2 genannten und erläu terten Zieles. Auf Basis dieser 
Annahmen kann von einer Netto-Treibhausgasneutralit ät im Jahr 2035 gesprochen 
werden. 
Die noch ambitionierteren Szenarien würden in viele n Bereichen eine sofortige Trans- 
formation sämtlicher Gesellschaftsbereiche, Konsumm uster und Wirtschaftsmodelle 
sowie einen sofortigen Umbau sämtlicher städtischer  Infrastrukturen beinhalten. Für 
die höchstmöglichen THG-Einsparungen wäre beispiels weise ein sofortiger Anstieg der 
Sanierungsrate auf 6 % notwendig. Dies ist auf Basi s der Ausgangssituation weder 
realistisch noch vor dem Hintergrund von bspw. Fach kräftemangel oder Lieferengpäs- 
sen bei Baumaterialen als erreichbar einzuordnen. S omit wird sich im Folgenden vor 
allem auf das Szenario 5 bezogen, welches im weiter en Verlauf als „Klimaschutzsze- 
nario Darmstadt“ bezeichnet wird. 
5.3.2  Annahmen im Klimaschutzszenario Darmstadt (Szenario 5) 
Im Klimaschutzszenario Darmstadt werden vermehrt kl imaschutzfördernde Maßnah- 
men mit einbezogen. Es wird davon ausgegangen, dass  Maßnahmen der Beratung 
bezüglich Sanierung, Effizienztechnologien und Nutz erverhalten erfolgreich umgesetzt 
werden und eine hohe Wirkung zeigen. Effizienzpoten ziale können, aufgrund der guten 
Wirtschaftlichkeit verstärkt umgesetzt werden. Die Effizienzpotenziale in den Sektoren 
Wirtschaft und private Haushalte werden in hohem Umfang gehoben. 
Im Verkehrssektor greifen die Marktanreizprogramme für alternative Antriebe (bspw. 
Elektrofahrzeuge) und damit sinkt der Endenergiebed arf in diesem Sektor stark ab. 
Zusätzlich wird das Nutzerverhalten positiv beeinfl usst, wodurch die Fahrleistung des 
motorisierten Individualverkehrs sinkt und der Ante il der Nahmobilität am Verkehrs- 
sektor steigt. 
Erneuerbare Energien-Anlagen, vor allem Photovoltai k, werden mit hohen Zubauraten 
errichtet. Die Annahmen des Klimaschutzszenarios se tzten zum Teil Technolo- 
giesprünge, rechtliche Änderungen sowie Preissenkun gen und wirksame Öffentlich- 
keitskampagnen voraus, die gesteigerte Zubauraten, den Weg ebnen. 
5.3.3  Szenarien: Brennstoffbedarf 
Die Verwendungskonzepte für die zukünftig verfügbar en Brennstoffe sind sektoren- 
übergreifend und umfassen die Brennstoffbedarfe der  Sektoren Private Haushalte, 
GHD und Industrie. 
In der nachfolgenden Abbildung 5-8 (S.74) ist die E ntwicklung des Brennstoffbedarfs 
nach Energieträgern bis 2035 dargestellt. Bei den v erwendeten Zahlen handelt es sich 
um witterungskorrigierte Werte. Diese können nicht eins zu eins mit den Werten aus 
der THG-Bilanz verglichen werden, da dort, konform zur BISKO-Systematik, alle Werte 
ohne Witterungskorrektur angegeben sind. Die Witter ungskorrektur findet im Bereich 
der Szenarienentwicklung Anwendung, da so die witte rungsabhängigen Besonderhei- 
ten des Bilanzjahres herausgerechnet werden können und ein allgemein gültiger Ent- 
wicklungspfad prognostiziert werden kann.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
74 
 
Durch Effizienzgewinne in allen Sektoren sinkt im K limaschutzszenario Darmstadt (s. 
Kapitel 5.3.2, S.73) der Energiebedarf im Bereich W ärme um rund 16 % auf einen 
Wert von 2.160.213 MWh im Zieljahr 2035. Dabei werd en die Energieträger Flüssig- 
gas sowie Braun- und Steinkohle bis zum Jahr 2030 d urch andere Energieträger – 
etwa Ökogas, Umweltwärme und Heizstrom – substituie rt, während Heizöl erst bis 
zum Jahr 2035 vollständig wegfällt. Erdgas sowie di e sonstigen konventionellen Ener- 
gieträger entfallen bis 2035 zwar nicht vollständig , werden aber auf ein Minimum re- 
duziert und ebenfalls durch Ökogas, Umweltwärme und  Heizstrom sowie Biogase und 
den weiteren Ausbau des bereits bestehenden Fernwär menetzes ersetzt. Insgesamt 
machen im Jahr 2035 die Energieträger Fernwärme (30  %), Ökogas (23 %), Umwelt- 
wärme (16 %) und Heizstrom (11 %) die größten Antei le am Wärmemix aus (in Sum- 
me 80 %). 
 
Abbildung 5-8: Zukünftiger Brennstoffbedarf im Klimaschutzszenario 2035 
5.3.4  Szenarien: Kraftstoffbedarf 
Aufbauend auf der Potenzialanalyse des Verkehrssekt ors in Kapitel 5.1.3 (S.58) wird 
nachfolgend die Entwicklung des Kraftstoffbedarfs n ach Energieträgern bis 2035 für 
das Klimaschutzszenario Darmstadt dargestellt. Die Darstellung basiert auf den Po- 
tenzialberechnungen des Straßenverkehrs ohne Autobahn und den damit verbundenen 
Annahmen und Studien, da der Magistrat auf diese ke inen Einfluss hat. Der Endener- 
giebedarf für 2018 unterscheidet sich somit von dem  in der Bilanz (s. Kapitel 3, S.17) 
ausgewiesenen Wert, da die Fahrleistungen der Autob ahnen hier rausgerechnet wur- 
den. 
 
 
 
0
500.000 
1.000.000 
1.500.000 
2.000.000 
2.500.000 
3.000.000 
2018 2020 2025 2030 2035 
MWh/a 
Entwicklung Wärmemix im Klimaschutzszenario 
Heizöl EL Erdgas Ökogas 
Wärmenetze Bioenergie Umweltwärme 
Sonnenkollektoren Flüssiggas Kohle 
Heizstrom / PtH Sonstige konventionelle PtG

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
75 
 
 
Die nachfolgende Abbildung 5-9 (S.75) zeigt den zuk ünftigen Kraftstoffbedarf im Kli- 
maschutzszenario Darmstadt. Es wird ersichtlich, da ss der Endenergiebedarf im Ver- 
kehrssektor bis zum Jahr 2035 um ca. 68 % abnimmt. Dies liegt etwa in zu erwarten- 
den Effizienzsteigerungen sowie im Umstieg auf die deutlich effizienteren alternativen 
Antriebe. Die alternativen Antriebe spielen im Jahr  2035 mit einem Anteil von 70 % 
am Energiebedarf im Sektor Verkehr die größte Rolle. Jedoch verbleiben auch bis zum 
Zieljahr 2035 die restlichen 30 % des Energiebedarf s bei den konventionellen Antrie- 
ben und damit bei Diesel und Benzin, was auf einen bestehenden Bestand an Altfahr- 
zeugen zurückzuführen ist. Diese Verteilung der End energiebedarfe wird auf Basis 
eines 88 % hohen Anteils an alternativen Antrieben erreicht. Es wird davon ausgegan- 
gen, dass die THG-Minderungen im Sektor Verkehr übe r ein Zusammenspiel aus Effi- 
zienzgewinnen, Minderung der Fahrleistungen, ein ve rändertes Nutzerverhalten sowie 
einem Energieträgerwechsel hin zu erneuerbaren Antrieben erfolgen. 
 
Abbildung 5-9: Zukünftiger Kraftstoffbedarf im Klimaschutzszenario 
5.3.5  Szenarien: Strombedarf und erneuerbare Energien 
Nachfolgend wird zunächst der Strombedarf der Wisse nschaftsstadt Darmstadt im 
Klimaschutzszenario betrachtet und daraufhin die er mittelten EE-Potenziale darge- 
stellt. Abbildung 5-10 (S.76) zeigt die Entwicklung  des Strombedarfs inklusive der für 
den Wärmesektor notwendigen Strombedarfe. 
0
100.000 
200.000 
300.000 
400.000 
500.000 
600.000 
700.000 
800.000 
900.000 
2018 2025 2030 2035 
MWh/a 
Klimaschutzszenario: Entwicklung Endenergiebedarf 
Verkehr bis 2035 
Strom Benzin Diesel Erdgas Flüssiggas Biokraftstoffe

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
76 
 
 
Abbildung 5-10: Entwicklung des Strombedarfs im Klimaschutzszenario  
Wie Abbildung 5-10 (S.76) zu entnehmen, steigt der Strombedarf im Klimaschutzsze- 
nario Darmstadt bis zum Jahr 2035 gegenüber dem heu tigen Niveau um rund 65 % 
an. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass das Stromsystem in Zukunft nicht 
nur den klassischen Strombedarf, sondern auch den z ukünftig anzunehmenden Anteil 
am Bedarf für die Sektoren Wärme und Verkehr ausgle ichen muss (da die konventio- 
nellen Energieträger in diesem Bereich substituiert  werden müssen). Des Weiteren 
steigt der Strombedarf im Wirtschaftssektor aufgrun d des angenommenen Wirt- 
schaftswachstums generell etwas an. 
Insgesamt sind rund 60 % des Strombedarfs im Jahr 2 035 auf den Sektor Wirtschaft 
zurückzuführen. Rund 21 % des Strombedarfs entfalle n auf die privaten Haushalte. 
Im Bilanzjahr 2018 lag der Anteil der Wirtschaft be i 73 %, der Anteil der priv. Haus- 
halte bei 27 %. Dies zeigt, dass im Zieljahr größer e Bedarfe durch die Wärmenetze 
und den Sektor Verkehr vorhanden sind. 
Die ermittelten EE-Potenziale beruhen auf den in Ka pitel 5.2 (S.62) dargestellten In- 
halten. Insgesamt besitzt die Wissenschaftsstadt Da rmstadt vor allem im Bereich 
Photovoltaik über ein signifikantes Potenzial. In d en Bereichen Bioenergie und erneu- 
erbare KWK sind dagegen nur vergleichsweise geringe  Potenziale vorhanden 
(Abbildung 5-11, S.77).  
873.466 
1.023.122 
1.202.089 
1.444.996 
0
200.000 
400.000 
600.000 
800.000 
1.000.000 
1.200.000 
1.400.000 
1.600.000 
2018 2025 2030 2035 
MWh/a 
Entwicklung Strombedarf im Klimaschutzszenario 
Strombedarf Haushalte Strombedarf Wirtschaft 
Strombedarf Wärmenetze Strombedarf E-Mobilität

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
77 
 
 
Abbildung 5-11: Entwicklung der erneuerbaren Energien in der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter 
Berücksichtigung des Maximalpotenzials  
Selbst das maximale Gesamtpotenzial reicht nicht au s, um den Strombedarf der 
Stadt bilanziell, vollständig zu decken. Wie beschr ieben, muss in Zukunft das 
Stromsystem nicht nur die Fluktuationen durch den klassischen Strombedarf, sondern 
auch den zukünftig anzunehmenden Strombedarf für di e Sektoren Wärme und Ver- 
kehr ausgleichen, um die benötigte Energie für beis pielsweise E-Mobilität und Um- 
weltwärme bereitzustellen. 
Wie Abbildung 5-11 (S.77) zu entnehmen ist, können im Zieljahr maximal rund 
369.166 MWh/a Strom aus erneuerbaren Energien gewon nen werden. Damit könnte 
bilanziell ein Anteil von 25 % am Gesamtstrombedarf  im Klimaschutzszenario Darm- 
stadt gedeckt werden. Dafür müssten 100 % des Dach- PV Potenzials laut Solarkatas- 
ter Hessen ausgenutzt werden. Da diese Ausnutzung a ls unrealistisch anzusehen ist, 
erfolgt im Klimaschutzszenario Darmstadt die Annahm e, dass das im Solarkataster 
Hessen ausgewiesene Dach-Potenzial zu 75 % ausgesch öpft wird. Damit ergibt sich 
ein bilanzieller Deckungsgrad von 20 % (installiert e Leistung: 288 MWp; Ertrag: 
242.516 MWh/a). Dies ist eine sehr ambitionierte Zi elstellung, die realistisch betrach- 
tet nahezu als eine „maximale Ausnutzung“ angesehen werden kann. 
5.3.6  End-Szenarien: Endenergiebedarf in der Gesamtstadt 
Folgend werden die aufgestellten „Teil-Klimaschutzs zenarien Darmstadt“ der voran- 
gehenden Kapitel zusammengefasst als „End-Szenarien“ dargestellt. Dabei werden die 
zukünftigen Entwicklungen des Endenergiebedarfs sow ie der THG-Emissionen bis zum 
Jahr 2035 differenziert betrachtet. 
 
 
30.851 
132.207 
181.850 
288.328 
369.166 
8% 36% 49% 78% 100% 
4% 
13% 
15% 
20% 
25% 
0% 
5% 
10% 
15% 
20% 
25% 
30% 
35% 
40% 
45% 
50% 
0
50.000 
100.000 
150.000 
200.000 
250.000 
300.000 
350.000 
400.000 
2018 2025 2030 2035 Maximal- 
potenzial 
MWh/a 
Kommunenspezifischer Ausbaupfad der erneuerbaren 
Energien und Gegenüberstellung des Maximalpotenzials 
Photovoltaik Bioenergie 
Erneuerbare KWK Anteil am Maximalpotenzial 
Anteil am Gesamtstrombedarf

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
78 
 
Für die zukünftige Entwicklung des Endenergiebedarf s bis 2035 in der Gesamtstadt 
Darmstadt wird die Entwicklung des Endenergiebedarf s nach den Verwendungszwe- 
cken Strom, Wärme, Prozesswärme und Mobilität in 5- Jahres-Schritten bis 2035 dar- 
gestellt. Stromverbräuche, die beispielsweise im Be reich Wärme oder Mobilität anfal- 
len, werden auch diesen Bereichen in der folgenden Abbildung zugeordnet.  
In der nachfolgenden Abbildung 5-12 (S.78) ist die Entwicklung des Endenergiebe- 
darfs, ausgehend vom Basisjahr 2018, nach Anwendung sart dargestellt. Die Daten 
wurden, wie vom ifeu für Potenzialanalysen vorgeseh en, witterungskorrigiert. Die Ein- 
sparpotenziale stammen dabei aus den vorangegangene n Potenzialanalysen. Es zeigt 
sich, dass bis 2035 (bezogen auf das Bilanzjahr 201 8) 23 % des Endenergiebedarfs 
eingespart werden kann. Dabei sind die größten Eins parungen in den Bereichen Mobi- 
lität (ohne Autobahn) sowie Wärme und Warmwasser zu  erzielen. Es ist zu beachten, 
dass hier aufgrund der Aufteilung nach Anwendungsar ten unter „Strom“ tatsächlich 
nur direkte Stromnutzung aufgeführt ist und die für  Wärmeanwendungen verwandten 
Strommengen unter „Wärme + Warmwasser“ bzw. „Prozes swärme“ verrechnet sind. 
Dort sind also Strombedarfe für Umweltwärme, Wärmen etze, Heizstrom oder PtG 
inkludiert. 
 
Abbildung 5-12: Entwicklung des Endenergiebedarfs nach Anwendungsart im Klimaschutzszenario   
Auf Basis dieser Analyse ergeben sich spezifische S ektorenziele für die Bereiche Wirt- 
schaft (GHD und Industrie), Verkehr und für die privaten Haushalte. 
 
 
 
 
 
4.134.013 
3.839.286 
3.540.054 
3.189.468 
0% 
-7% 
-14% 
-23% 
-100% 
-90% 
-80% 
-70% 
-60% 
-50% 
-40% 
-30% 
-20% 
-10% 
0% 
0
500.000 
1.000.000 
1.500.000 
2.000.000 
2.500.000 
3.000.000 
3.500.000 
4.000.000 
4.500.000 
5.000.000 
2018 2025 2030 2035 
MWh/a 
Entwicklung Endenergieverbräuche im 
Klimaschutzszenario nach Anwendungsart 
Strom Wärme + Warmwasser 
Prozesswärme Mobilität 
Einsparung [%]

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
79 
 
 
Tabelle 5-3: Sektorenziele witterungskorrigierter Endenergiebedarfe  
Sektor  
Stand  
1990 
[MWh/a]  
Stand  
2018 
[MWh/a]  
Ziel  
2025 
[MWh/a]  
Ziel  
2030 
[MWh/a]  
Ziel  
2035 
[MWh/a]  
Veränderung  
2018-2035 
[%]  
Veränderung 
1990-2035 
[%]  
GHD  632.576 757.212 731.783 715.196 670.001 -12 %  +6 %  
Industrie  2.298.636 1.225.618 1.271.142 1.315.590 1.321.106 +8 %  -43 %  
Haushalte  1.238.915 1.420.817 1.303.878 1.173.926 982.642 -31 %  -21 %  
Verkehr  1.126.835 771.967 532.484 335.342 215.718 -72 %  -81 %  
Gesamt  5.296.962  4.175.614  3.839.287  3.540.054  3.189.467  -23 %  -40 %  
 
Bei Erreichung der diesem KSK zugrundeliegenden Zie le im Zieljahr 2035 beträgt der 
Endenergiebedarf des Sektors GHD rund 670.000 MWh/a . Das entspricht im Ver- 
gleich zu 2018 einer Reduzierung um 12 %, und einer  Steigerung um 6 % gegenüber 
dem Jahr 1990. Im Bereich der Industrie ergibt sich  eine Steigerung des Endenergie- 
bedarfs um 8 % im Vergleich zu 2018 und eine Reduzi erung von 43 % gegenüber 
1990. Bei der Industrie fällt der deutliche Rückgan g der Bedarfe zwischen 1990 und 
2018 auf, welcher sich vor allem aus dem Zeitraum z wischen 2005 und 2010 ergibt. 
Im Bereich der privaten Haushalte ergibt sich eine Minderung des Endenergiebedarfes 
sowohl gegenüber 2018 (31 %) als auch 1990 (21 %). Im Verkehr ergibt sich durch 
Reduzierung des MIVs und der Nutzung alternativer A ntriebe der höchste prozentuale 
Rückgang des Endenergiebedarfes in der Gesamtstadt.  So reduziert sich der Energie- 
bedarfe gegenüber 2018 um 72 % und 1990 um 81 %. In sgesamt haben sich die 
Energiebedarfe im Jahr 2035 gegenüber 2018 um 24 % und 1990 um 40 % redu- 
ziert.  
5.3.7  End-Szenarien: THG-Emissionen in der Gesamtstadt 
Für die zukünftige Entwicklung der THG-Emissionen b is 2035 in der Gesamtstadt wird 
die Entwicklung der THG-Emissionen nach den Energie formen Strom, Brennstoff und 
Verkehr in 5-Jahresschritten bis 2035 aufgezeigt. F ür die Berechnung der durch im- 
portierten Strom verursachten Emissionen innerhalb des Klimaschutzszenarios wird 
im Jahr 2035 ein LCA-Faktor (Emissionsfaktor inkl. energetischer Vorketten, s. a. Ka- 
pitel 3.1, S.17) von 59 gCO 
2e/kWh angenommen (beruhend auf Angaben des ifeu 
2016 ). Dieser Faktor beinhaltet einen Bundesstrommix mit knapp 80 % Ökostrom. 
In der nachfolgenden Abbildung 5-13 (S.80) ist die witterungsbereinigte Entwicklung 
der THG-Emissionen, ausgehend vom Basisjahr 2018, d argestellt. Die Einsparpotenzi- 
ale stammen dabei aus den vorangegangenen Potenzial analysen. Die THG-Emissionen 
sinken im Klimaschutzszenario Darmstadt um 85,1 % b is 2035. Dies entspricht ei- 
nem Endergebnis von 1,0 tCO 2e/(EW a) .

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
80 
 
 
Abbildung 5-13: Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Klimaschutzszenario 
Auf Basis dieser Analyse ergeben sich spezifische S ektorenziele bezüglich der THG-
Emissionen für die Bereiche Wirtschaft (GHD und Ind ustrie), Verkehr und private 
Haushalte. 
 
Tabelle 5-4: Sektorenziele THG-Emissionen  
Sektor 
Stand 
1990 
[t] 
Stand 
2018 
[t] 
Ziel 
2025 
[t] 
Ziel  
2030  
[t] 
Ziel  
2035  
[t] 
Minderung 
2018-2035  
[%] 
Minderung 
1990-2035  
[%] 
GHD 307.438  268.332  185.026  99.518  37.956  -14 % -12 % 
Industrie 1.038.759  388.660  271.260  176.225  82.452  -21 % -8 % 
Haushalte  472.466  375.745  238.083  123.065  37.341  -10 % -8 % 
Verkehr 396.603  247.370  176.616  98.259  33.045  -13 % -8 % 
Gesamt 2.215.266  1.280.107  870.985  497.067  190.794  -15 % -9 % 
 
In der Tabelle 5-3 (S.79) wird deutlich, dass in de r Gesamtstadt Darmstadt die Redu- 
zierung der Energiebedarfe, bis auf den Sektor Verk ehr, überschaubar bleiben. Dies 
gilt nicht für die THG-Emissionen (Tabelle 5-4, S.8 0), denn diese weisen aufgrund der 
weitestgehend dekarbonisierten Energieversorgung un d den Einsatz alternativer Tech- 
nologien signifikante Rückgänge auf. So reduzieren sich die THG-Emissionen im Be- 
reich GHD gegenüber 2018 um 86 % und gegenüber 1990  um 88 %. Die Emissionen 
0,0% 
-10,4% 
-31,7% 
-61,0% 
-84,9% 
-90,0% 
-80,0% 
-70,0% 
-60,0% 
-50,0% 
-40,0% 
-30,0% 
-20,0% 
-10,0% 
0,0% 
0
200.000 
400.000 
600.000 
800.000 
1.000.000 
1.200.000 
1.400.000 
2018 2020 2025 2030 2035 
t CO 2 Äquivalente/a 
Entwicklung THG-Emissionen im Klimaschutzszenario 
Strom Brennstoffe Verkehr Einsparung [%]

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
81 
 
der Industrie sinken bis zum Jahr 2035 um 79 % gege nüber 2018 und um 92 % ge- 
genüber 1990. Auch die privaten Haushalte können bi s 2035 ihre Emissionen gegen- 
über 1990 um 92 % reduzieren. Gleiches gilt für den  Verkehr. Insgesamt haben sich 
die THG-Emissionen damit in der Gesamtstadt bis 203 5 um 91 % gegenüber 1990 
und um 85 % gegenüber 2018 reduziert. Im Jahr 2035 werden in der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt damit weniger als 200.000 Tonnen au sgestoßen. Die kommunalen 
Emissionen sind in diesen Szenarien im Bereich GHD enthalten und machen insge- 
samt ca. 2 % aus. Allerdings ist an dieser Stelle zu berücksichtigen,  dass witte- 
rungsbereinigte Daten, wie vom ifeu im Rahmen der P otenzialanalyse gefordert, 
verwendet wurden. Es werden sich also andere Redukt ionshöhen ergeben, wenn 
Daten ohne Witterungskorrektur (wie in der THG-Bilanz) hinzugezogen werden.  
5.3.8  Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für die Gesamtstadt 
Die nachfolgende Tabelle stellt für die Wissenschaf tsstadt Darmstadt eine Zusammen- 
fassung der Instruktionen aus den aufgezeigten Pote nzialen und Szenarien dar. Dabei 
werden die Instruktionen nach den folgenden Handlun gsfeldern bzw. Sektoren aufge- 
teilt: 
1.  Sanierung und Entwicklung Wärmemix:  Bei der Sanierungsrate wird von einer 
variablen, aber stetig steigenden Sanierungsrate au sgegangen, die 4,5 % bis 
2035 erreichen muss. Damit könnte eine Energieeinsp arung im Bereich der 
Wohngebäude von 37 % erzielt werden. Neben der Sani erung des Gebäudebe- 
stands bedarf zudem der Wärmemix einer entsprechend en Veränderung: Im 
zentralen Klimaschutzszenario Darmstadt sind die fo ssilen Energieträger 
Steinkohle und Heizöl jeweils bis zum Jahr 2035 dur ch andere Energieträger 
zu substituieren, wobei Steinkohle bereits bis 2030  bestenfalls aus dem Wär- 
memix verdrängt wird. Für die Substitution wird vor  allem auf (dekarbonisier- 
te) Fernwärme, Ökogas, Umweltwärme und Heizstrom/Pt H gesetzt. Kleinere 
Mengen werden durch Bioenergie, Sonnenkollektoren u nd Power-to-gas ge- 
deckt. Das Müllheizkraftwerk wird weiterhin genutzt  und steuert vor allem An- 
teile im Bereich der Fernwärme bei. 
2.  Mobilität und Verkehr:  Im Bereich Mobilität und Verkehr wird die notwendi ge 
Minderung der Fahrleistung des motorisierten Indivi dualverkehrs (MIV) sowie 
der notwendige Anteil alternativer Antriebe an der Fahrleistung dargestellt. Der 
MIV muss um rund 20 % gesenkt werden (etwa durch St ärkung des Umwelt- 
verbunds und weitere entsprechende Maßnahmen). Der Anteil der alternativen 
Antriebe an der verbleibenden Fahrleistung muss run d 88 % betragen (auch 
hier sind entsprechende Maßnahmen umzusetzen). Für die bereits im Rahmen 
dieses KSK entwickelten Maßnahmen s. Kapitel Fehler! Verweisquelle konnte 
nicht gefunden werden.  (S. Fehler! Textmarke nicht definiert. ). 
3.  Erneuerbare Energien:  Aufgrund der Flächenkonkurrenzen liegt das größte 
Potenzial der EE im Bereich PV auf Dachflächen. Im Rahmen des Klima- 
schutzszenarios Darmstadt wird mit einer Ausschöpfu ng des laut Solarkatas- 
ter Hessen vorliegenden Potenzials von 75 % gerechn et. Damit ergibt sich un- 
ter Berücksichtigung veränderter Strombedarfe durch  die Wärmenetze und die 
Elektrifizierung des Verkehrs ein bilanzieller Deckungsrad von 20 %.  
Das im Solarkataster Hessen für die Wissenschaftsst adt Darmstadt ausgewie- 
sene Maximalpotenzial beträgt auf Dachflächen ca. 3 84 MWp, womit ein Er- 
trag von rund 323 GWh möglich wäre. Der prognostizi erte Strombedarf unter

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
82 
 
Berücksichtigung der anzugehenden Maßnahmen würde r und 1.445 GWh im 
Jahr 2035 betragen.  
Die Bioenergie hat im erneuerbaren Strommix im Jahr  2035 einen Anteil von 
knapp über 23.000 MWh, was knapp 7 % im erneuerbaren Strommix darstellt. 
 
Wichtig ist an dieser Stelle nochmal zu betonen, da ss die Handlungsmöglichkeiten der 
Stadt in diesem Bereich eingeschränkt sind. Die Sta dt kann streng genommen ledig- 
lich durch Informationen, Anreize, Förderungen und in Teilen durch Regulierung Ver- 
änderungen anstoßen. Tabelle 5-5 (S.83) fasst die H andlungserfordernisse zusam- 
men.

KSK Darmstadt Potenzial- und Szenarienanalyse für die  Gesamtstadt 
83 
 
Tabelle 5-5: Zusammenfassung und Handlungserfordernisse für die Gesamtstadt  
Klimaschutzszenario Darmstadt – Gesamtstadt 
Sanierung und Entwicklung Wärmemix  
Sanierungsrate 0,8 % - 4,5 % pro Jahr (steigend bis 2035); Energieeinsparung 
von 37 Prozent im Bereich der Wohngebäude 
Rolle fossiler  
Energieträger 
Heizöl: Reduktion von 80 Prozent der Verbräuche bis 2030, 
Ausstieg bis 2035 
Erdgas: mehr als Halbierung der Verbräuche bis 2030, Reduk- 
tion um 89 Prozent bis 2035 
Steinkohle: Ausstieg bis 2035, bestenfalls 2030 
Alternative zu den  
fossilen  
Energieträgern 
Substitution durch: (dekarbonisierte) Fernwärme, Ökogas, 
Umweltwärme, Heizstrom/PtH, Biogas 
Mobilität und Verkehr 
Minderung  
Fahrleistung MIV -20 % bis zum Zieljahr 2035 (Basisjahr 2018) 
Anteil alternativer  
Antriebe an der  
Fahrleistung 
88 % bis zum Zieljahr 2035 (Basisjahr 2018) 
Erneuerbare Energien 
Maximaler,  
bilanzieller  
Deckungsgrad am 
Strombedarf 
(unter  
Berücksichtigung 
der gesteigerten 
Strombedarfe für 
Wärmenetze und  
Mobilität) 
20 % Deckung bei 75 % Ausschöpfung des Maximal-
potenzials an Dach-PV   
(bei 100 % Nutzung des PV Potenzials: 24 % Deckungsgrad; 
bei 30 % Nutzung des PV Potenzials:  8 % Deckungsgrad) 
Wesentliche  
Erneuerbare  
Energien 
Dachflächen-PV, Bioenergie, in Teilen Freiflächen-PV und Er- 
neuerbare KWK

KSK Darmstadt Abschließende Erläuterungen zur Treibha usgasneutralität 
84 
 
6 ABSCHLIEßENDE ERLÄUTERUNGEN ZUR TREIBHAUSGAS- 
NEUTRALITÄT 
Wie den Kapiteln 4 (S.33) und 5 (S.49) zu entnehmen , werden auch im ambitionierten 
Klimaschutzszenario Darmstadt nicht null Emissionen  (tatsächlich null Tonnen THG-
Emissionen pro Einwohner*in) erreicht. Dies ist zum  einen darauf zurückzuführen, 
dass nicht in allen Sektoren bis 2035 realistischer weise komplett auf fossile Energie- 
träger verzichtet werden kann (z. B. Verkehr), aber  auch darauf, dass selbst für er- 
neuerbare Energieträger Emissionen zu berücksichtig en sind (bspw. Photovoltaik ver- 
fügt über einen Emissionsfaktor von 40 gCO 2e/kWh). Dies ist auf die aus der Bilanz 
bekannte BISKO-Systematik zurückzuführen, welche ni cht nur die direkten Emissio- 
nen, sondern korrekterweise auch die durch die Vork ette entstandenen Emissionen 
mit einbezieht (s. a. Kapitel 3.1, S.17). Eine Trei bhausgasneutralität, im Sinne von 
null Emissionen, ist mit dieser Systematik also tatsächlich nicht möglich.  
Dies ist aber auch nicht notwendig, denn eine Treib hausgasneutralität im Zieljahr wird 
erreicht, wenn „ein Gleichgewicht zwischen Treibhau sgas-Emissionen und deren Ab- 
bau herrscht“ (dena.de, 2021). Verbleibende (energe tische) Emissionen müssen also 
über die Senkenfunktion natürlicher Kohlenstoffspei cher wieder der Atmosphäre ent- 
zogen werden.  
Wie in Kapitel 2 (S.14) erläutert können als Orient ierungswert THG-Emissionen von 
weniger als einer Tonne pro Einwohner*in und Jahr h erangezogen werden ( UBA, 
2013 ). Dieser Wert errechnet sich auf Basis einer Einsp arung von THG-Emissionen in 
Höhe von 95 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 ( UBA, 2013 ). Wichtig ist, diesen 
Zahlenwert nicht als konkrete, explizite Zielstellu ng zu benennen. Die tatsächlich noch 
als THG-neutral anzusehenden Restemissionen hängen von vielen Faktoren ab, bspw. 
von den gewählten Bilanzgrenzen und sonstigen Bilan zierungssystematiken (bspw. bei 
der Kompensation).  
Umsetzungsmöglichkeiten für die Kompensation sind z um einen die Vernässung von 
Mooren und Feuchtgebieten, aber auch eine Aufforstu ng und Renaturierung von Wald- 
gebieten, bestenfalls im lokalen Handlungsbereich d er Wissenschaftsstadt Darmstadt. 
Weiterhin besteht die Möglichkeit von Humusaufbau i n der Landwirtschaft. Um ver- 
bleibende Treibhausgasemissionen abzubauen, müssen also natürliche Senken ge- 
nutzt, reaktiviert und stabilisiert werden. Weitere  Kompensationsmöglichkeiten (bei- 
spielsweise über Zertifikate) müssen kommunal disku tiert werden. Im Maßnahmenka- 
talog wurde dies berücksichtigt. Um eine Netto-Null  Treibhausgasneutralität für die 
Gesamtstadt zu erreichen, müssen gemäß des Klimasch utzszenarios Darmstadt in 
2035 190.794 Tonnen kompensiert werden. Davon liege n 1.124 Tonnen im direkten 
Handlungsbereich des Magistrats.

KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie 
85 
 
7 UMSETZUNGSSTRATEGIE 
Damit Maßnahmen im Bereich Klimaschutz die gewünschte Wirkung entfalten, können 
einige organisatorische Maßnahmen ergriffen werden,  die die themenbezogenen Akti- 
vitäten unterstützen und sicherstellen, dass die Arbeiten zielführend sind. Dazu gehört 
ein Controlling, die Fokussierung der Netzwerk- und  Öffentlichkeitsarbeit sowie eine 
Verstetigungsstrategie, damit sich angestoßene Proz esse institutionalisieren sowie 
langfristig Wirkung entfalten. 
Die Ansprache von zentralen Akteuren und die Bündel ung von Handlungskompetenzen 
sowie Zuständigkeiten und Synergieeffekten kann abe r als ein wesentlicher Auftakt in 
die Umsetzungsphase verstanden werden. Dies beginnt  bereits damit, dass Kenntnis 
vom Klimaschutzkonzept und den darin enthaltenen Ma ßnahmen in den Verwaltungen 
vorhanden sein sollte. Die interne Multiplikation d es Konzeptes stellt also einen we- 
sentlichen ersten Schritt dar. Dazu gehört auch, da ss Investitionen entsprechend im 
Haushalt berücksichtigt werden sollten, damit Inves titions- und Planungssicherheit 
auf allen Ebenen besteht. 
 
7.1  Controlling 
Im Rahmen der Neuaufstellung des Klimaschutzkonzept es wurden Maßnahmen aus- 
gearbeitet, die in der anschließenden Umsetzung in Darmstadt ein hohes Maß an 
Energieeffizienzsteigerung und THG-Emissionsreduzierung bewirken sollen.  
Das Controlling umfasst die Ergebniskontrolle der d urchgeführten Maßnahmen unter 
Berücksichtigung der festgestellten Potenziale und Klimaschutzziele. Neben der Fest- 
stellung des Fortschritts in den Projekten und Maßn ahmen ist eine Anpassung an die 
aktuellen Gegebenheiten in der Wissenschaftsstadt s owie vor dem Hintergrund sich 
wandelnder politischer und struktureller Rahmenbedi ngungen sinnvoll. Dies bedeutet, 
dass realisierte Projekte bewertet und analysiert w erden (Evaluation) und gegebenen- 
falls erneut aufgelegt, verlängert oder um weitere Projekte ergänzt werden. Dabei wird 
es auch immer wieder darum gehen, dass durch das Kl imaschutzmanagement der 
Kommunikation und Zusammenarbeit der Projektbeteili gten neue Impulse gegeben 
werden. Um den Gesamtfortschritt beurteilen zu könn en, empfiehlt es sich, in regel- 
mäßigen Abständen (ca. alle zwei Jahre) eine Prozes sevaluierung durchzuführen. Da- 
bei sollten nachstehende Fragen gestellt werden, di e den Prozessfortschritt im Klima- 
schutz qualitativ bewerten:  
Netzwerke:  Sind neue Partnerschaften zwischen Akteuren entsta nden? Welche Inten- 
sität und Qualität haben diese? Wie kann die Zusamm enarbeit weiter verbessert wer- 
den?  
Ergebnis umgesetzter Projekte:  Ergaben sich Win-Win-Situationen, d. h. haben ver-
schiedene Partner von dem Projekt profitiert? Was w ar ausschlaggebend für den Er- 
folg oder Misserfolg von Projekten? Gab es Schwieri gkeiten und wie wurden sie ge- 
meistert?  
Auswirkungen umgesetzter Projekte:  Wurden Nachfolgeinvestitionen ausgelöst? In 
welcher Höhe? Wurden Arbeitsplätze geschaffen? Habe n sich sonstige Effekte regiona- 
ler Wertschöpfung ergeben? Stoßen die Projekte auf Nachfrage und Abnahme?

KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie 
86 
 
Umsetzung und Entscheidungsprozesse:  Ist der Umsetzungsprozess effizient und 
transparent? Können die Arbeitsstrukturen verbesser t werden? Wo besteht ein höherer 
Beratungsbedarf?  
Beteiligung und Einbindung regionaler Akteure:  Sind alle relevanten Akteure in aus- 
reichendem Maße eingebunden? Besteht eine breite Be teiligung der Bevölkerung? 
Erfolgte eine ausreichende Aktivierung und Motivier ung der Bevölkerung? Konnten 
weitere (ehrenamtliche) Akteure hinzugewonnen werden?  
Zielerreichung:  Wie sind die Fortschritte bei der Erreichung der K limaschutzziele 
(z. B. Zulassungszahlen von Autos mit alternativen Antrieben; Entwicklung der THG-
Emissionen)? Befinden sich Projekte aus verschieden en Handlungsfeldern bzw. Zielbe- 
reichen in der Umsetzung? Wo besteht Nachholbedarf?  
Konzept-/Maßnahmenanpassung:  Gibt es Trends, die eine Veränderung der Klima- 
schutzstrategie der Stadt erfordern (z. B. sich wan delnde Lebensstile oder Konsum- 
muster)? Haben sich Rahmenbedingungen geändert, so dass Anpassungen vorge- 
nommen werden müssen? Gibt es neue Technologien? Er weisen sich getätigte Annah- 
men als nicht realitätskonform? 
Evaluationen auf Rebound- und Verlagerungseffekte : Projekte im Klimaschutz bergen 
vereinzelnd die Gefahr zu negative Klimawirkungen b eizutragen, indem Einsparungen 
bewusst und unbewusst an anderer Stelle wieder ausg eglichen werden. Sind derartige 
Effekte erkennbar? Wenn ja, welche Gründe werden hi erfür gesehen? Im Bereich Digi- 
talisierung werden derartige Effekte aktuell besond ers kontrovers diskutiert. Da sich 
Darmstadt diesbezüglich als Vorreiter versteht, sin d vor allem Digitalisierungsmaß- 
nahmen und -projekte, die von der Stadt durchgeführ t oder gefördert werden, auf ih- 
ren Klima-Impact zu evaluieren und bei negativer Kl imabilanz entsprechend anzupas- 
sen.  
Generell sollte das Controlling in einem Umfang ges taltet werden, dass es mit den 
knappen personellen Ressourcen umzusetzen ist. Dahe r ist es sinnvoll darauf zu ach- 
ten, dass die durchgeführten Schritte prioritär der  Maßnahmenverbesserung dienen, 
damit ein Mehrwert für die Klimaschutzaktivitäten aus dem Controlling erwächst. 
Insgesamt wurden die vorgeschlagenen Maßnahmen deme ntsprechend ausgerichtet, 
dass notwendig werdende Anpassungen, Erweiterungen oder Korrekturen in der Um- 
setzungsstrategie möglich sind. Viele Maßnahmen sin d damit nach Umsetzung zu 
prüfen. Stellen sich beispielsweise die zu erstelle nden Quartierkonzepte mit Sanie- 
rungsmanagement als Erfolg heraus, können weitere K onzepte folgen. Sollten sich 
diese als Misserfolg herausstellen, sind Alternativ en zu prüfen, die dennoch ein deutli- 
ches Anheben der Sanierungsrate und -tiefe ermöglic hen. Gleiches gilt beispielsweise 
für die Errichtung von öffentlichen oder halböffent lichen Ladesäulen. Sollte sich zu- 
künftig, auch vor dem Hintergrund längerer Akkulauf zeiten, bspw. aufgrund höherer 
Energiedichten, ein bestimmtes Ladeverhalten einste llen, sind Anpassungen vorzu- 
nehmen und die Maßnahme auf Effektivität und Effizienz zu prüfen. 
Dennoch gilt die Devise, dass die Maßnahmen die Zie lstellung der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt erreichen. Um bei der Maßnahme der bereit zustellenden Ladesäulen zu 
bleiben, ist es daher aktuell unabdingbar, Lademögl ichkeiten in einer gewissen Grö- 
ßenordnung im öffentlichen oder halböffentlichen Ra um bereitzustellen. Mit dem 
praktischen Nutzen geht damit natürlich auch die Si chtbarkeit von alternativen Mobili- 
tätsformen mit dieser Maßnahme einher sowie, dass b estimmte Nutzer*innengruppen

KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie 
87 
 
(z.B. Pendler*innen, Mietende, etc.) auf diese Lade möglichkeiten angewiesen sein 
werden. Wird dennoch ersichtlich, dass sich das Lad everhalten zunehmend in den 
privaten Raum verlagert, ist zu prüfen, inwiefern e in weiterer Ausbau öffentlicher oder 
halböffentlicher Ladeinfrastruktur notwendig ist. D iese Erkenntnis ist an die Erfah- 
rungswerte der nächsten Jahre gekoppelt und aktuell  (noch) nicht eindeutig vor dem 
Hintergrund dynamischer Innovationszyklen und kompl exer Nutzungsmuster abzu- 
schätzen.  
7.2  Gesamtcontrolling 
Das Gesamtcontrolling stellt eine Erfolgskontrolle der Klimaschutzarbeit der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt dar. Ein zentrales Instrumen t, um die Erfolge im Klimaschutz 
aufzuzeigen, ist dabei die Energie- und THG-Bilanz.  Über diese sollte, ebenso wie über 
die Ergebnisse des Maßnahmen- und Projektcontrollin gs, in den politischen Gremien 
regelmäßig Bericht erstattet werden. Ganz grundlege nd sollte auch eine weitere Fort- 
schreibung des Konzepts in Betracht gezogen werden. 
Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes 
Das Klimaschutzkonzept ist mit diesem Bericht nicht  als abgeschlossen, sondern als 
fortlaufender, stets zu optimierender Prozess zu ve rstehen. Die aufgestellten Szenari- 
en sind von bestimmten Randbedingungen und Annahmen  abhängig und die Umset- 
zung liegt nur in geringem Maße im direkten Einflus sbereich der Stadtverwaltung. Die 
Mitwirkung der Stadtgesellschaft ist von essenziell er Bedeutung. Maßnahmen können 
sich als nicht wirkungsvoll oder umsetzbar erweisen , neue wissenschaftliche Erkennt- 
nisse kommen hinzu und politische Rahmenbedingungen  ändern sich. Vor diesem 
Hintergrund ist eine Fortschreibung des Konzeptes a nzustreben. Da es zum jetzigen 
Zeitpunkt nicht zielführend ist, ein Zieljahr hierf ür bereits zu definieren, können ande- 
re Controllinginstrumente, die im Folgenden in dies em Unterkapitel dargestellt wer- 
den, hinzugezogen werden, um eine Erfolgskontrolle sicherzustellen. Diese sollen 
auch Aufschluss darüber geben, wann eine Fortschrei bung sinnvoll und erforderlich 
sein könnte. 
Energie- und THG-Bilanz  
Eine Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz kan n als quantitative Bewertung 
angesehen werden, in der die langfristigen Energie-  und THG-Reduktionen erfasst und 
bewertet werden. Eine Fortschreibung der Bilanz für  Darmstadt für den direkten 
Handlungsbereich könnte jährlich oder alle zwei Jah re erfolgen und wird für den indi- 
rekten Handlungsbereich (Gesamtstadt) zweijährig empfohlen. 
Die Energie- und THG-Bilanz lässt nicht zwingend Rü ckschlüsse auf die genauen 
Gründe der Veränderungen zu, auch ist sie zum Zeitp unkt der Aufstellung im Normal- 
fall ca. 2-3 Jahre alt, dennoch können mit ihrer Hi lfe Entwicklungstrends für die Ge- 
samtstadt oder einzelne Sektoren wiedergegeben werd en, die auf andere Weise nicht 
erfasst werden können. Anpassungen und Verbesserung en in den Zielstellungen und 
in der generellen Ausgestaltung der Maßnahmen könne n auf Basis dieser Bilanzen 
vorgenommen werden. Sollten beispielsweise trotz En ergiesparkampagnen und Sanie- 
rungsoffensiven keine Einspareffekte im Energiebeda rf der privaten Haushalte ersicht- 
lich werden, sollten die Maßnahmen hinsichtlich Wir ksamkeit und Langfristigkeit eva- 
luiert werden.

KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie 
88 
 
Überschaubarer in der Datenerfassung ist die Bilanz ierung für den direkten Hand- 
lungsbereich. Allerdings setzt diese ein sorgfältig es und aktuelles Datenmanagement 
voraus, welches vor dem Hintergrund des Zielmonitor ings evaluiert und ggf. optimiert 
werden müsste. Beschaffungswesen, Fuhrpark und Lieg enschaften sind damit bezüg- 
lich der datentechnischen Erfassung auf den Prüfsta nd zu stellen. In den Maßnahmen 
wurde dies berücksichtigt. 
Des Weiteren wurde aus dem Klimaschutzbeirat angeme rkt, dass weiterhin auch Kli- 
maschutzthemen Berücksichtigung finden sollten, die  aufgrund der BISKO-Methodik 
bilanziell nicht erfasst werden, wie Ernährungsfrag en oder graue Energie. Diese sind 
aber von elementarer Bedeutung im Kontext globaler Verantwortung. Aktivitäten und 
Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes sollten also  nicht ausschließlich darauf 
ausgelegt sein positive Bilanzeffekte zu erzielen, sondern sollten auch gesamtgesell- 
schaftliche Belange und Zusammenhänge berücksichtig en (z. B. knappe Ressourcen, 
Erzeugung von Sondermüll etc.). Trotz wichtiger Bed eutung der Bilanz sollten die 
Klimaschutzbemühungen eine weiter gefasste Evaluati on und Monitoring erfahren. Mit 
dem Beschluss der Stadtverodnetenversammlung vom 01 .10.2020 ( MagV 
2020/0252 ) sollen zukünftig alle Magistratsvorlagen auf ihre  Auswirkung auf das 
Stadtklima und die CO 
2-Bilanz geprüft werden, Darmstadt ist hier also ber eits tätig 
geworden. 
Gebäudesanierung und Wärmeversorgung sowie öffentli che Einsicht in Sanierungs- 
fortschritte kommunaler Gebäude 
Befragungen der Wohnungsbauunternehmen können erste  Erkenntnisse zu Sanierun- 
gen liefern. Darüber hinaus ist eine regelmäßige Er hebung von Sanierungsförderungen 
durch die KfW anzustreben.  
Auch der Eigenbetrieb Immobilienmanagement der Wiss enschaftsstadt Darmstadt 
(IDA) und die übrigen Verantwortungsbereiche (EAD, EDW, Sportamt) sollten in re- 
gelmäßigen Abständen Sanierungsbilanzen und -fortsc hritte publizieren und öffentlich 
transparent machen. Dafür sind geeignete Formate un d Medien zu finden, die Infor- 
mationen zu den Sanierungsständen liefern (bestenfa lls mit Energieverbräuchen und 
THG-Emissionen). Es ist laufend zu prüfen, ob weite res Personal über das im Rahmen 
der Maßnahmenausarbeitung bereits für notwendig era chtete Personal (bspw. für 
Überwachung, Evaluierung, Kontrolle, Datenerfassung ) erforderlich ist (s. Maßnahme I 
– 1.3; S.  
88). 
Mit Hilfe von regelmäßig erhobenen Schornsteinfeger daten kann zudem über eine 
Zeitspanne die Entwicklung der Altersklassen der Fe uerungsanlagen und damit die 
Sanierung von Heizungsanlagen nachverfolgt werden. Da im Sinne der Zielerreichung 
bestmöglich auf fossile Energieträger verzichtet we rden muss, können aus diesen Da- 
ten weitere Feinjustierungen an den Maßnahmen vorge nommen werden. Die räumli- 
che Identifizierung besonders alter Heizkessel kann  zudem über einen Wettbewerb 
(„Ältester Heizkessel gesucht“ mit Bezuschussung de r Modernisierung der entspre- 
chenden Heizungsanlage mit Energieträgerwechsel) vereinfacht werden. 
Berichterstattung in den Politischen Gremien  
In den politischen Gremien wird neben der Energie- und THG-Bilanz auch über das 
maßnahmen- und projektbezogene Klimaschutzcontrolli ng Bericht erstattet. So wird

KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie 
89 
 
sichergestellt, dass die Politik weiterhin regelmäß ig über bereits umgesetzte und ab- 
geschlossene Maßnahmen/Projekte sowie derzeit laufe nde Aktivitäten seitens der 
Stadtverwaltung informiert wird. Zudem werden zukün ftig ebenfalls weiterhin geplante 
Maßnahmen/Projekte vorgestellt sowie die Zielerreic hung hinsichtlich angestrebter 
Energie- und THG-Minderungen thematisiert. Die Beri chterstattung dient der Informa- 
tion der Politik, der Öffentlichkeit und der an den  Maßnahmen beteiligten Akteure. 
Dies ist bereits gut in den Strukturen in Darmstadt  verankert und muss weiter ge- 
pflegt werden. 
 
Ausbau Erneuerbarer Energien und Veränderung der Nu tzungsmuster (Eigenversor- 
gung) 
Über die Netzbetreiber sowie das Anlagenregister der Bundesnetzagentur sind jährlich 
einerseits die installierten Anlagen je Anlagengröß e und Energieträger zu erheben 
(z. B. <10 kWp / >10 kWp) und andererseits die jähr lichen Einspeisemengen. Da je- 
doch zukünftig weniger Energie in das Netz eingespe ist und stattdessen als Eigenbe- 
darf vor Ort genutzt wird (z. B. mit einer Wärmepum pe oder mit einem E-Auto), wer- 
den die Angaben des Netzbetreibers, die zentral für  die zukünftigen Bilanzen sind, im 
Laufe der Jahre weniger die tatsächliche Energieerz eugung abbilden können. Daher 
bieten sich zwei Möglichkeiten an: 
1.  Berechnung der erzeugten Energiemenge anhand von in stallierter Leistung 
und durchschnittlichen jährlichen Volllaststunden. 
2.  Befragung der Anlagenbetreiber*innen. Diese Möglich keit ist sehr zeitauf- 
wändig und gleichzeitig besteht die Gefahr, dass ke ine Daten eingeholt wer- 
den können, weil die Anlagenbetreiber nicht kooperi eren oder keine Daten 
zur Verfügung stehen. 
E-Mobilität 
Die E-Mobilität ist derweil nach aktuellem Technolo gie- und Wissensstand zentraler 
Bestandteil der Mobilitätswende, die wiederum unabd ingbar zur Erreichung von 
Treibhausgasneutralität ist. Die Verbreitung von E- Autos, sofern diese sich in der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt schneller vollziehen soll te als im Bundesschnitt, ist aller- 
dings nur bedingt in zukünftigen Energie- und Treib hausgasbilanzen einsehbar, da 
nach BISKO mit dem Bundestreibstoffmix bilanziert w ird. Daher sollten regelmäßig 
Zulassungszahlen für alternative Antriebe im Stadtg ebiet geprüft werden, um einen 
Eindruck über die Entwicklungen zu bekommen. Weiter hin könnte es sein, dass bei 
einer verstärkten Installation privater Ladeinfrast rukturen die Stromverbräuche der 
privaten Haushalte steigen werden und Klimaschutz-,  Einspar- und Effizienzmaßnah- 
men durch diese zusätzlichen Verbräuche überdeckt u nd damit nicht mehr sofort 
sichtbar werden, da sie in diesem Falle im Sektor V erkehr auftreten würden. Zukünfti- 
ge Bilanzen sind daher immer vor dem Hintergrund de r spezifischen Methodik zu ver- 
stehen und gegebenenfalls durch weitere Erhebungen zu konkretisieren.  
Klimaschutzbeirat 
Der Klimaschutzbeirat sollte während der Umsetzungs phase und auch darüber hinaus 
als Gremium bestehen bleiben. Regelmäßige Austäusch e, Projekterfahrungen und das 
Teilen von Lernprozessen werden das Erzielen von Sy nergieeffekten bestärken und 
insgesamt zu einer zielführenden Umsetzung beitragen.

KSK Darmstadt Umsetzungsstrategie 
90 
 
Auch im Rahmen der Sitzung des KSB im Oktober 2021 bestand Einigkeit darüber, 
dass der Beirat als beratendes Gremium weiter aktiv  bleiben sollte. Es bestand der 
Wunsch die Beteiligungsmöglichkeiten des KSB auszuw eiten (mehr Freiraum für Krea- 
tivität und offenere Beteiligung). Dazu boten Mitgl ieder des KSB an, die Stadt bei Pro- 
jektumsetzungen zukünftig zu unterstützen und auch beratend in der Realisierung 
tätig zu werden. Des Weiteren wurde der Wunsch geäu ßert, zukünftig mehr in die in- 
haltliche Tiefe als in die Breite zu gehen. So könn ten beispielsweise konkrete Maß- 
nahmen wie die von Teilen des KSB vorgeschlagene „K limabahn“ besprochen und 
reflektiert werden. Auch regelmäßige Berichterstatt ungen (v. a. über Umsetzungs- 
stände) sollten beibehalten werden. Weiterhin sind die Einrichtung themenbezogener 
Task-Forces innerhalb des KSB anzudenken. Insgesamt  seien, sofern es die Rahmen- 
bedingungen der Pandemie zulassen, Präsenzveranstal tungen wieder auf Durchführ- 
barkeit zu prüfen, da besser zusammengearbeitet und  eine engere Bindung entstehen 
könnte. 
Inhaltlich sollte der Klimaschutzbeirat sich mit gr undlegenden Belangen und Dynami- 
ken im Zusammenhang von Transformation(en) und Stad tentwicklung auseinander- 
setzen. Dabei könnte es um Themen von Aufenthaltsqu alitäten, Erreichbarkeiten, so- 
zialer Teilhabe bis hin zum grundlegenden Verständn is von Öffentlichkeit und städti- 
schen Miteinander gehen. Das Darmstädter Energie-La bor für Technologien in der 
Anwendung (DELTA, 2022) könnte dabei wesentliche Im pulse liefern und Basis für 
Visionen und Perspektiven eines nachhaltigen und kl imafreundlichen städtischen Zu- 
sammenlebens bieten. 
Darmstädter Energie-Labor für Technologien in der Anwendung (DELTA) 
Das vom BMWi geförderte DELTA-Projekt trat im Rahme n des Prozesses der Neuauf- 
stellung des Klimaschutzkonzeptes immer wieder als wichtiger Meilenstein in Er- 
scheinung. Als interdisziplinäres Projekt mit Schni ttstellenbezug zu vielen Maßnah- 
men wird es die klimaschutzbezogenen Aktivitäten in  der Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt zukünftig prägen. Daher wird empfohlen, einen  engen Austausch mit den 
Projektkoordinator*innen zu pflegen und sie zu spez ifischen Beratungen und Pfadab- 
wägungen miteinzubeziehen. Detaillierte Projektinfo s gibt es für Interessierte unter: 
Reallabor der Energiewende - DELTA (delta-darmstadt.de).   
Online-Portal für Bürger*innenprojekte 
Aus dem Klimaschutzbeirat kam zudem der Vorschlag, ein einfaches Online-Tool zur 
Verfügung zu stellen, bei dem private Haushalte ihr e Klimaschutzaktivitäten und  
-maßnahmen eintragen können. Damit werden nicht nur  Maßnahmen sichtbar ge- 
macht, die vielleicht sonst gar nicht aufgefallen w ären, sondern es wird auch ein Ori- 
entierungsrahmen für andere Bürger*innen geboten, d ie sich mit klimaschutzbezoge- 
nen Maßnahmen auseinandersetzen. Über die Verlosung  von Preisen für besonders 
vielversprechende Projekte können zudem Anreize ges chaffen werden, dass Projekte 
umgesetzt werden und diese auch über die Plattform sichtbar gemacht werden. Sol- 
che Aktionen und Angebote existieren bereits (MagV 2020/0198, 2020) bzw. sind im 
Maßnahmenkatalog vorgesehen (s. Maßnahme 3.5; S.  
90) und sind in der Zukunft weiterzuführen und auszubauen.

KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie 
91 
 
8 VERSTETIGUNGSSTRATEGIE 
Für einen langfristig erfolgreichen Klimaschutzproz ess in Darmstadt sollten unter- 
schiedliche Aspekte beachtet werden. Zunächst muss mittel- und langfristig die Be- 
reitstellung ausreichender Personalressourcen zur U msetzung von Maßnahmen und 
Projekten in allen relevanten Verwaltungsbereichen gesichert sein. Zudem müssen 
auch die notwendigen Finanzmittel zur Umsetzung von  Maßnahmen und Projekten 
bereitgestellt werden. Sinnvoll, um auch längerfris tig planen zu können, wäre in die- 
sem Zusammenhang auch die Bereitstellung eines fest en, jährlichen Budgets für Kli- 
maschutzmaßnahmen, wie dies in Darmstadt im Koaliti onsvertrag von 2021 bereits 
vorgesehen ist. 
Klimaschutz ist rechtlich betrachtet (noch) eine fr eiwillige, fachbereichsübergreifende, 
kommunale Aufgabe und bedarf daher der Unterstützun g durch die Verantwortlichen 
der Stadtverwaltung und der Politik. Den Rahmen für  einen effektiven Klimaschutz 
bilden u. a. die politische Verankerung des Themas sowie die Festlegung von Klima- 
zielen und Maßnahmen. Für ein zielführendes und dau erhaftes Engagement für den 
Klimaschutz sind auch organisatorische Maßnahmen in  der Kommune wichtig. Denn 
innerhalb der Verwaltung kann es, aufgrund von unte rschiedlichen Fachbereichszu- 
ständigkeiten und Verfahrensabläufen, zu parallelen  Planungen oder zu Zielkonflikten 
in der Umsetzung kommen. Ein genereller Austausch u nd eine verstärkte Kommunika- 
tion innerhalb der Verwaltung zum Thema Klimaschutz  sind daher von hoher Bedeu- 
tung. Die Stadt Darmstadt hat neben dem klaren Beke nntnis zu den Pariser Klimazie- 
len mit der Neugründung des Amtes für Klimaschutz u nd Klimaanpassung einen wich- 
tigen Schritt in diese Richtung bereits unternommen.  
Netzwerkmanagement bedarf zudem einer umfassenden u nd zugleich effektiven Öf- 
fentlichkeitsarbeit auf lokaler und regionaler Eben e, um die Anliegen im Bereich des 
Klimaschutzes zu verdeutlichen und mit gezielten Ak tivitäten weiter zu gestalten. Um 
die bestehenden Akteursgruppen, bereits laufende Pr ojekte sowie Projektplanungen 
auf Basis des vorliegenden Maßnahmenprogramms einzu binden oder zusammenzu- 
führen, sollte ihr Zusammenspiel in einem effektive n Klimaschutz- und Netzwerkma- 
nagementprozess weiter koordiniert werden. Dabei is t es von großer Bedeutung, dass 
die Politik diese Ziele aktiv unterstützt, kommuniz iert und damit vorantreibt – nach 
dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“. Hierbei mus s auch der bereits bestehende 
Vorbildcharakter der Stadt deutlich gemacht werden.

KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie 
92 
 
8.1  Netzwerkmanagement 
Ob im Bereich Energieeffizienz, Ressourcenschutz, n achhaltige Mobilität oder Klima- 
schutz: Die Möglichkeit voneinander zu lernen und W issen und Erfahrungen zu teilen 
ist das Kernstück der Netzwerkarbeit. In der Praxis  hat sich gezeigt, dass durch den 
unterschiedlichen Beratungsbedarf das Zusammenfasse n von Akteuren zu Gruppen 
sinnvoll und zielführend ist. 
 
Abbildung 8-1: Akteursnetzwerk im Stadtgebiet (Quelle: Verändert nach DifU, 2011) 
Gemeinsam mit dem Klimaschutzmanagement als zentral e vernetzende Kraft ist es 
auf diese Weise möglich, die bestehenden Strukturen  zu einem systematischen Netz- 
werk unter breiter Beteiligung der lokalen Akteure zu bündeln und zu optimieren, die 
alle relevanten Themenfelder des Klimaschutzes sowi e vor allem die standortspezifi- 
schen Aspekte der Wissenschaftsstadt Darmstadt berü cksichtigen. Das gesamte Kli- 
manetzwerk besteht aus einer sehr dynamischen Zusam mensetzung. Beim Klima- 
schutzmanagement als beständigen Akteur vor Ort lau fen so die entsprechenden Fä- 
den zusammen. 
Die Vernetzung der Akteure untereinander ist ein we sentlicher Erfolgsfaktor für Maß- 
nahmen im Bereich des Klimaschutzes. Durch die Tran sparenz zwischen allen Mitwir- 
kenden können Innovationen angeregt und gegenseitig es Verständnis bei Umset- 
zungsproblemen geweckt werden. Die Akteure des best ehenden Akteursnetzwerks 
dienen ebenso als Multiplikator*innen und Ideengebe r*innen. In dieser Funktion sollen 
sie das Thema Klimaschutz in ihre Netzwerke tragen und über diese bereits beste- 
henden Netzwerkstrukturen eine jeweils zielgruppens pezifische Ansprache ihrer Netz- 
werkmitglieder ermöglichen. Die Herausforderung bes teht dabei vor allem auf intelli- 
gente Weise die Schnittstellen zwischen Netzwerken zu stärken, sodass direkte und 
zügige Informationsflüsse ermöglicht werden. In die sem Bereich können Kammern,

KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie 
93 
 
Verbände und Vereine eine zentrale Rolle spielen un d sollten daher als strategische 
Multiplikator*innen berücksichtigt werden. 
Neben der Netzwerkarbeit nach außen spielt die Netz werkarbeit nach innen (s. oben), 
also in der Verwaltung, eine zentrale Rolle. Regelm äßiger Austausch unter den Ämtern 
kommt im Arbeitsalltag häufig zu kurz, ist aber für  die Bewältigung von Klimaschutz 
als Querschnittsaufgabe unabdingbar und sollte daher intensiviert werden. 
Mit dem Klimaschutzbeirat ist bereits ein Netzwerk vorhanden, welches auch im 
Rahmen der Umsetzung weiter aktiv bleiben sollte. E in regelmäßiges Austauschen von 
Erfahrungswerten fördert die lokale Kooperation und  kann auch zu Multiplikatoreffek- 
ten führen. Durch kooperativen Klimaschutz werden w eiterhin Synergieeffekte ge- 
schärft und raumbedeutsame Planungsprozesse institutionalisiert.  
8.2  Öffentlichkeitsarbeit und zielgruppenspezifische An sprache 
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit ist letztendlich die kostengünstigste Klimaschutz- 
maßnahme. Mit einer kontinuierlichen Kommunikation von Klimaschutzthemen kann 
viel erreicht werden. Medien sind zu einem ständige n Begleiter geworden und aus 
dem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken. Also: „ Tu Gutes und rede darüber“ - 
nach diesem Motto veröffentlicht die Wissenschaftss tadt Darmstadt bereits ihre Be- 
mühungen für einen besseren Klimaschutz. Diese Täti gkeiten müssen fortgeführt wer- 
den. Um die Bevölkerung und Unternehmen für sinnvol le Klimaschutzmaßnahmen zu 
gewinnen und ihnen die Bemühungen der Stadt für bes seren Klimaschutz verständlich 
zu machen, sollten weiterhin gezielte Maßnahmen in der Öffentlichkeitsarbeit ergriffen 
werden. Damit wird auch der Tatsache Rechnung getra gen, dass Klimaschutz als Ge- 
meinschaftsaufgabe zu verstehen ist. 
Eine zentrale Aufgabe der lokalen Öffentlichkeitsar beit stellt das Zusammentragen 
und die Veröffentlichung aller relevanten Informati onen zu laufenden und geplanten 
Aktivitäten dar. So kann sichergestellt werden, das s alle Akteure über die Vielfalt der- 
zeitiger und geplanter Maßnahmen informiert sind. H ierfür können Pressemitteilun- 
gen, soziale Netzwerke (u.a. Facebook oder Instagra m), Homepages und das Intranet 
genutzt werden (s. Abbildung 9-2, S.94). Nur so kön nen Informationen lokal und regi- 
onal weitergegeben und eine parallele Bearbeitung d es entsprechenden Themengebie- 
tes vermieden werden. Gleichzeitig besteht mit der öffentlichkeitswirksamen Spiege- 
lung der Themen die Möglichkeit, ehrenamtliches Eng agement zu wecken und zu akti- 
vieren.

KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie 
94 
 
 
Abbildung 8-2: Medienlandschaft  
Mit Hilfe eines Kommunikationskonzepts - mit Festle gung der Zielgruppen und der 
Instrumente – werden die Grundlagen der Öffentlichk eitsarbeit geschaffen. Diese ha- 
ben die Information und vor allem auch Motivation v on relevanten Zielgruppen mittels 
Kampagnen und Aktionen zum Ziel. Es empfiehlt sich,  die Erstellung eines Zeitplans 
für Aktionen und Kampagnen der Öffentlichkeitsarbei t vorzunehmen, um diese 
gleichmäßig über das Jahr zu verteilen sowie eine v orausschauende, mehrjährige Pla- 
nung ins Auge zu fassen, die die Themenschwerpunkte  und die Ansprache unter- 
schiedlicher Zielgruppen definiert. Eine dynamische  Öffentlichkeitsarbeit lebt dabei 
von der Vielseitigkeit der Themen und gleichzeitig von thematischen Wiederholungen 
in bestimmten Zeitabständen (beispielsweise, um übe r technologische Erneuerungen 
oder über veränderte politische Rahmenbedingungen zu informieren). 
Über die Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt kann dann eine breitere Be- 
völkerung erreicht werden. Hierbei sollte auf die b ereits bestehenden Strukturen auf- 
gebaut und das Themenfeld des kommunalen Klimaschut zes gegebenenfalls noch 
prominenter herausgestellt werden. Die Entscheidung en pro/kontra für einen spezifi- 
schen Kommunikationskanal sollten je nach Maßnahme,  Zielgruppe und Fragestellung 
differenziert werden und können – auf Grund der Fül le an Kombinationsmöglichkeiten 
– nur bedingt im Vorfeld angegeben werden.  
Als wichtige Schnittstellen können Schulen und Bild ungseinrichtungen sowie die Wirt- 
schaft identifiziert werden. Sie sind wichtige Knot enpunkte, an denen verschiedene 
Zielgruppen zusammenkommen. Ziel sollte es sein, da ss klimarelevante Themen über 
diese Schnittstellen weiter in die breite Stadtgese llschaft getragen werden (z. B. von 
den Schulen in die Familien und Vereine oder von de n Unternehmen über die pen- 
delnden Mitarbeiter*innen in die Region). Die Bedeu tung dieser Schnittstellen wurde 
Medien-
landschaft 
Homepage 
der Stadt 
Soziale 
Netzwerke 
Appbasierte 
Medien 
Flyer, 
Broschüren, 
Plakate 
Berichte & 
Konzepte 
Vorträge & 
Exkursionen 
Aktionen & 
Veranstaltun 
gen 
Lokale Presse 
Webbasierte 
Medien 
Direkte 
Ansprache

KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie 
95 
 
bei der Ausdifferenzierung der Maßnahmen berücksich tigt, soll an dieser Stelle 
zwecks Vollständigkeit und Wichtigkeit nochmals Erwähnung finden. 
Entscheidend für eine erfolgreiche Öffentlichkeitsa rbeit ist gerade in Zeiten einer infla- 
tionären Zunahme an Beteiligungsmöglichkeiten, dass  Erwartungshaltungen und Ver- 
bindlichkeiten von Anfang an klar kommuniziert werd en. Im Planungsalltag sollte da- 
her terminologisch bereits zwischen Information (üb erwiegend einseitige Kommunika- 
tion), Beteiligung (Austausch und Aufnahme von Anme rkungen) und Kooperation (im 
Sinne einer gleichwertigen Mitbestimmung) unterschi eden werden. Dazu gehört auch, 
dass die Rolle der Öffentlichkeit klar dargelegt un d kommuniziert wird. Eine transpa- 
rente Kommunikation in jeglicher Hinsicht und begin nend beim Rollenverständnis 
beteiligter Akteure hilft, Vertrauen aufzubauen und  zu halten. Auf Basis der unter- 
schiedlichen Einbindungsintensität bieten sich ents prechend auch verschiedene For- 
mate an, wie die folgende Abbildung abschließend darstellt. 
 
Abbildung 8-3:Einbindungsintensität in der Öffentlichkeitsarbeit (DifU, 2011) 
Weiterhin gilt es zu berücksichtigen, dass zwar die  Vielfalt an Kanälen und Medien 
zielführend genutzt werden, gleichzeitig aber eine Kanalisierung und Bündelung der 
Öffentlichkeitsarbeit nicht vernachlässigt wird. He rausforderung ist es, die breite Be- 
völkerung zu erreichen und gleichzeitig dafür zu so rgen, dass diese den Überblick an 
Informationen, Veranstaltungen, Projekten und Maßna hmen nicht verlieren. Auch nie- 
derschwellige Maßnahmen können in diesem Zusammenha ng von Bedeutung sein 
(z.B. Future-Slam als Veranstaltungsformat). 
Mit der Klimarunde sind beispielsweise Öffentlichke itsveranstaltungen in Darmstadt in 
regelmäßigen Abständen terminiert und institutional isiert. Im Rahmen der Sitzungen 
der Arbeitsgruppe Öffentlichkeitsarbeit wurden zude m räumliche Komponenten der 
Öffentlichkeitsarbeit thematisiert. So könnten beis pielsweise bestehende Orte, die 
bereits einen inhaltlichen Klimaschutzbezug haben ( z. B. Trinkbrunnen), weiter mit 
Bedeutung aufgeladen werden, indem beispielsweise e ine Infotafel an den entspre- 
chenden Orten befestigt wird. Dies steigert nicht n ur die Sichtbarkeit des Themas im 
öffentlichen Raum, sondern kann auch zur Sensibilis ierung und Multiplikation beitra- 
gen. Weiterhin bzw. ergänzend könnte diskutiert wer den, ob zentrale und bedeutende 
(und/oder auch dezentralere) Orte mit klimarelevant en Themen aufgeladen werden.

KSK Darmstadt Verstetigungsstrategie 
96 
 
Mit dem Mobilen Grünen Zimmer gibt es bereits eine Aktion, die sehr gut in diesen 
Themenkomplex passt. Durch die Mobilität des Ortes könnten zudem verschiedene 
Zielgruppen angesprochen und verschiedene, dezentra le Orte miteingebunden wer- 
den.  
Da die klimaschutzbezogene Öffentlichkeitsarbeit vo r allem für den indirekten Hand- 
lungsbereich des Magistrats ein zentrales Instrumen t ist, um für Maßnahmen zu sen- 
sibilisieren, wird im Rahmen dieses KSK für eine st ädtische Stelle plädiert, die sich 
ausschließlich diesem Thema widmen kann. Dabei geht  es darum die PR-Arbeit ziel- 
gruppenorientiert zu organisieren, zu koordinieren und zu bündeln. Weitere personelle 
Ressourcen müssten bei Bedarf bereitgestellt werden. 
8.3  Vorbildfunktion der Stadtverwaltung 
Bei der Realisierung einer erfolgreichen Klimaschut zpolitik kommt der kommunalen 
Ebene eine besondere Bedeutung zu. So verfügt die S tadtverwaltung und die Politik – 
allen voran der hauptamtliche Magistrat – über eine  Vorbildfunktion im Bereich Kli- 
maschutz und Energieeffizienz für die Bevölkerung, Unternehmen sowie für die diver- 
sen Institutionen in der Stadt. 
Daher wird die Stadtverwaltung im Rahmen der Öffent lichkeitsarbeit weiterhin regel- 
mäßig über die eigenen Ziele und Klimaschutzaktivit äten sowie Entscheidungsfin- 
dungsprozesse informieren. Hierbei ist es sinnvoll,  die bestehenden Informationskanä- 
le für ein Kommunikationsgeflecht des Klimaschutzes  zu optimieren und effektiv zu 
nutzen, um eine realitätsnahe Erwartungshaltung an kommunale Klimaschutzaktivitä- 
ten bzw. kommunale Einfluss- und Handlungsbereiche im Klimaschutz zu unterstüt- 
zen. 
Neben der klassischen zielgruppenorientierten Anspr ache der Akteure ist es wichtig, 
dass die Verwaltung als Gesamtkoordinator und Vermi ttler auch innerhalb der eigenen 
Strukturen gut vernetzt ist. Die verschiedenen Fach bereiche und politischen Gremien 
müssen untereinander in stärkerem Maße im Austausch  stehen und sich über aktuelle 
Projekte, Herausforderungen und Grenzen kommunalen Handelns verstärkt verständi- 
gen. Dabei gilt es auch bürokratische Hürden, sofer n im eigenen Einfluss- und Kompe- 
tenzbereich, bestmöglich abzubauen und einfache Zugänge zu ermöglichen. 
An dieser Stelle sollte auch erwähnt werden, dass k ommunaler Klimaschutz von Rah- 
menbedingungen auf den übergeordneten Planungs- und  Politikebenen (Land, BRD, 
EU) abhängig ist. Spielraum ist damit vor allem inn erhalb der rechtlichen Zuständig- 
keit und des örtlichen Gestaltungsspielraums gegebe n. Auch haben Kommunen kei- 
nen direkten Einfluss auf individuelle Konsummuster  und Verhaltensweisen oder auf 
Unternehmen und deren Geschäftsmodelle. Umso mehr v erdeutlichen diese Grenzen 
die Vorbildrolle der kommunalen Verwaltungen und di e Rolle von Öffentlichkeitsarbeit 
zur Sensibilisierung und Aktivierung der örtlichen Akteure. Breitenwirksame Authenti- 
zität im Appell für mehr Klimaschutz erreichen Komm unen aber nur, wenn sie selbst 
sichtbar aktiv werden und vorangehen. Informieren –  sensibilisieren – zum Handeln 
motivieren und dabei selbst vorangehen und Vorbild sein, das muss der grundsätzli- 
che Leitsatz kommunalen Klimaschutzes sein. Mit dem  Ziel der Treibhausgasneutrali- 
tät bis 2035 im direkten Einflussbereich des Magist rats wurde sich auf ein ambitio- 
niertes Ziel verständigt. Die zugeschriebene Vorbil drolle der Stadt wird fortan vor al- 
lem mit dieser Zielerreichung gekoppelt und verbunden sein.

KSK Darmstadt Ansprechpartner*innen in der Wissenscha ftsstadt Darmstadt 
97 
 
9 ANSPRECHPARTNER*INNEN IN DER WISSENSCHAFTSSTADT 
DARMSTADT 
 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 
Bessunger Str. 125 / Block A  
64295 Darmstadt 
 
Tel.: 06151-13 4900 
Fax: 06151-13 4930

KSK Darmstadt Literaturverzeichnis  
98 
 
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emissionsbilanz von Elektrofahrzeugen in Deutschland.  o. A.: Fraunhofer ISE.

anlage 2

204652 Zeichen

Anlage 2 
Maßnahmenkatalog mit Steckbriefen

Auftraggeberin Auftragnehmer 
Wissenschaftsstadt Darmstadt energielenker projects  GmbH 
Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
Bessunger Str. 125 
64295 Darmstadt 
Airport Center II 
Hüttruper Heide 90 
48268 Greven 
AnsprechpartnerIn:  
Dr. Patrick Voos, Julia Vogelsang 
Bildnachweis 
Titelseite:  
Extrodesign Werbekontor GbRD 
Doerinckel und A. Benölken 
Münsterstr. 27 
 
48565 Steinfurt 
 
Ansprechpartner:  
Thomas Pöhlker

3 
 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 Maßnahmenentwicklung ..................................................................................... 4 
1.1  Handlungsfeld I – 1: Verwaltung.................... ............................. 8  
1.2  Handlungsfeld II – 1: Mobilität ................... ............................. 32  
1.3  Handlungsfeld II – 2: Energie ..................... .............................. 57  
1.4  Handlungsfeld II – 3: Öffentlichkeitsarbeit ....... ......................... 73  
1.5  Handlungsfeld II – 4: Wirtschaft .................. ............................. 85  
1.6  Handlungsfeld II – 5: Stadtentwicklung ............ ......................... 97

4 
 
1 MAßNAHMENENTWICKLUNG 
Die Maßnahmen für das integrierte Klimaschutzkonzep t leiten sich neben wesentlichen 
Erkenntnissen aus der Potenzialanalyse aus den Tref fen der verschiedenen Arbeitsgrup- 
pen des Klimaschutzbeirats (KSB) ab. Dazu wurden in  einer ersten Sitzung Ideen für 
Maßnahmen gesammelt, die in einer zweiten Arbeitsgr uppensitzung unter Berücksichti- 
gung der Ergebnisse der Potenzial- und Szenarienana lysen weiter vertieft und ver- 
schränkt wurden. Weiterhin wurde über Voraussetzung en, Hemmnisse, relevante Akteure 
und Kompetenzen gesprochen.  
 
Abbildung 1: Prozess der Maßnahmenentwicklung 
Daran anknüpfend wurden die Maßnahmenbündel weiter verschränkt und ausformuliert. 
Des Weiteren galt es die Maßnahmen zu quantifiziere n, um sie im Sinne der Zielerrei- 
chung operationalisieren und gegebenenfalls anpasse n sowie ergänzen zu können. Auf 
dieser Basis wurden weiterhin Maßnahmen seitens der Stadt sowie Maßnahmen als Emp- 
fehlung der energielenker projects GmbH hinzugefügt  oder aber die vorhandenen Maß- 
nahmen in ihrem Umfang erweitert. Diese Arbeitsschr itte erfolgten in zirkulärer Rück- 
kopplung mit den Städtischen Ämtern und Eigenbetrie ben bzw. dem federführenden Amt 
für Klimaschutz und Klimaanpassung. Anschließend wu rden die Maßnahmen mit der AG 
Querschnitt rückgekoppelt und mit der AG über mögli che Wechselwirkungen und Heraus- 
forderungen diskutiert. Auf Basis dieser Debatten w urden die Maßnahmen weiterbearbei- 
tet und verschränkt. Auch haben Rückkopplungsschlei fen mit den Fachämtern der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt stattgefunden, um die Maß nahmen hinsichtlich Machbarkeit 
und Personalkapazitäten konkretisieren zu können. D ie in den Steckbriefen genannten 
Finanzdaten und Stellenbedarfe sind erste Abschätzu ngen und dementsprechend natur- 
gemäß nach einer Feinplanung durch die zuständigen Fachämter abschließend Gegen- 
stand der kommunalen Haushalts- und Stellenplanbera tungen in den jeweiligen Folgejah- 
ren. 
1. AG Runde 
•Bestands-
aufnahme der 
vorhandenen 
und 
beschlossenen 
Maßnahmen 
•Sammeln von 
Ideen für neue 
Maßnahmen 
•Sortierung der 
Ideen und 
Maßnahmen 
2. AG Runde 
•Maßnahmen-
management 
über 
Feinjustierung 
und Reflexion 
•Heraus-
forderungen und 
Hemmnisse 
•nötige 
Voraussetzunge 
n
•Zuständigkeiten 
und 
Kompetenzen 
•Anpassungen 
und 
Optimierungen 
Finalisierung 
•Ausformulierung 
zentraler 
Maßnahmen 
•Zielüberprüfung 
•Anpassungen 
und 
Ergänzungen 
•Rückkopplung 
mit der AG-
Querschnitt 
•Rückkopplungen 
mit den 
Fachämtern 
•Erstellung der 
Maßnahmen-
steckbriefe

5 
 
Die Entwicklung der Maßnahmen erfolgte insgesamt un ter Berücksichtigung bisheriger 
Maßnahmen, Beschlüsse und Strategien. Mit u. a. der  Beschlussfassung zum KlimaEnt- 
scheid, Radstrategie und Sofortprogramm Klimaschutz  wurden einige wesentliche Maß- 
nahmen bereits vor der Erstellung des Konzeptes bes chlossen und auf den Weg ge- 
bracht. Diese galt es zu berücksichtigen oder aber erlangte Erkenntnisse bei weiteren 
Maßnahmen mit einzubeziehen. 
Die Ergebnisse dieses Prozesses münden in einem Maß nahmenkatalog, der sich in die 
den direkten Handlungsbereich der Stadtverwaltung ( I) und den Bereich der Gesamtstadt 
Darmstadt (II) gliedert und insgesamt 50 Maßnahmen umfasst. Nachfolgend ist dieser 
zunächst übersichtlich dargestellt (Tabelle 1), bev or die Maßnahmen dann in Steckbrie- 
fen ausführlich beschrieben werden. 
 
Tabelle 1: Übersicht Maßnahmenkatalog 
I Direkter Handlungsbereich der Stadtverwaltung 
I - 1: Handlungsfeld Verwaltung  
I – 1.1 Monitoring: Treibhausgasneutrale Stadtverwaltung 
I – 1.2 Umstellung der Energieversorgung im Wärmebereich 
I – 1.3 Sanierungsoffensive nach den Zielen Sofortprogramms und KlimaEntscheids 
I – 1.4 Installation von PV-Anlagen auf allen Dächern und versiegelten Flächen  
kommunaler Liegenschaften bis 2030 
I – 1.5 Klimafreundliche kommunale Mobilität 
I – 1.6 Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements 
I – 1.7 Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen 
I – 1.8 Erweiterung der Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne,  
städtebauliche Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe 
I – 1.9 Workshops: Kompensation verbleibender THG-Emissionen im direkten  
Einflussbereich 
I – 1.10 Digitalisierung und Zentralisierung des Energiemanagements in der Verwaltung und der 
Stadtwirtschaft 
I – 1.11 Grünflächen- und Freiraumplanung 
I – 1.12 Divestment/Nachhaltige Investitionen

6 
 
II Gesamtstadt 
II - 1: Mobilität  
II – 1.1 Erhöhung und Beschleunigung der Bemühungen beim Ausbau von  
Fahrradstraßen und Radwegen 
II – 1.2 Stärkung des Fußverkehrs 
II – 1.3 Pilotprojekte zur Reduzierung MIV 
II – 1.4 Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur 
II – 1.5 Anpassung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, der  
Stellplatzsatzung und des Parkraummanagements 
II – 1.6 Klimaschutztickets für den ÖPNV 
II – 1.7 Ausbau des ÖPNV- Angebotes 
II – 1.8 Schaffen von mindestens 5 dezentrale Mobilitätsstationen 
II – 1.9 Ausbau mobilitätsbezogener Sharingdienste 
II – 1.10 Arbeitskreis Regionale Mobilität Südhessen „Verkehrsgipfel“ 
II – 1.11 Pilotprojekt MHKW/Wasserstoff für schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Fahrzeuge 
des EAD im Rahmen des DELTA-Projekts 
II – 1.12 Umgestaltung und Umbau der Logistik 
II - 2: Energie  
II – 2.1 PV-Förderung für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen verstetigen und aus-bauen 
II – 2.2 PV-Förderung Gewerbe 
II – 2.3 Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“ 
II – 2.4 Installation von PV-Anlagen auf Parkflächen 
II – 2.5 PV-Offensive: Beratungsangebote und Kampagne 
II – 2.6 Kommunale Wärmeplanung 
II – 2.7 Umsetzung Wärmeplanung 
II – 2.8 Kampagne Ökostrombezug

7 
 
II - 3: Öffentlichkeitsarbeit  
II – 3.1 Verschneidung der Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung 
II – 3.2 Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit 
II – 3.3 Initiierung breiter Projektwochen an Schulen und Kitas 
II – 3.4 Klimafonds zur Förderung von Klimaschutzprojekten 
II – 3.5 Einrichtung einer Plattform zum Klimaschutz sowie Entwurf eines  
Klimaschutzlogos zur Auszeichnung von Best-Practice-Beispielen 
II – 3.6 Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung  
energieeffizienter Haushaltsgeräte 
II - 4: Wirtschaft  
II – 4.1 Koordinierungs- und Beratungsstelle klimafreundliche Wirtschaft 
II – 4.2 Wirtschaftsbezogene Handreichung 
II – 4.3 Ausbildungsoffensive im Handwerk 
II – 4.4 Nachhaltigkeit in Kantinen 
II – 4.5 Drei Pilotprojekte Klimafreundliche Gewerbequartiere 
II – 4.6 Pilotprojekte in der Landwirtschaft 
II - 5: Stadtentwicklung  
II – 5.1 Erproben von alternativen Quartieren im Bestand   
II – 5.2 Erstellen von drei Quartierskonzepten 
II – 5.3 (Pilotprojekt) Treibhausgasneutrales Quartier im Bestand 
II – 5.4 Förderprogramm energetische Sanierung 
II – 5.5 Sanierungsoffensive 
II - 5.6 Förderprogramm Dach- und Fassadenbegrünung 
 
 
Im Folgenden bedeutet: 
 "-": nicht zutreffend 
 "k. A.": kann nicht abgeschätzt werden, unklar.

8 
 
1.1  Handlungsfeld I – 1: Verwaltung 
Das Handlungsfeld Verwaltung im direkten Handlungsb ereich der Stadtverwaltung verfolgt die 
nachfolgend dargestellten Sektorenziele. 
Reduktion der THG-Emissionen gegenüber 2018 aus der  Wärmeversorgung (Maßnahmen 1.2 
& 1.3) um:  
 3.000 t CO2e/a im Zwischenzieljahr 2025, 
 weitere 2.100 t CO2e/a im Zwischenzieljahr 2030 und 
 nochmals weitere 2.700 t CO2e/a im Zieljahr 2035. 
Einsparung an THG-Emissionen durch die regenerative  Stromerzeugung mittels PV-
Dachanlagen (Maßnahmen 1.4): 
 3.300 t CO 2e/a  
Reduktion an THG-Emissionen durch Mobilität (Maßnahmen 1.5 und 1.6) um: 
 2.400 t CO 2e/a 
Kompensation (Maßnahme 1.9):  
 Kompensation von 1.124 t CO 2e/a im direkten Einflussbereich des Magistrats ab dem Jahr 
2035 
Monitoring: Treibhausgasneutrale Stadtverwaltung   I - 1.1 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Um die vielfältigen Aktivitäten im Bereich Klimasch utz bündeln und zielführend evaluieren zu können, 
soll ein Monitoring zwecks Koordinierung und Umsetz ung klimaschutzbezogener Aktivitäten eingerich- 
tet werden.  
Aufgaben sind neben der Prozessoptimierung, der Sch affung von Synergieeffekten oder dem Abbau 
von Hemmnissen, vor allem die turnusgemäße Evaluati on und Bilanzierung. Diese erfolgt alle zwei 
Jahre für den indirekten Einflussbereich (Gesamtsta dt) und jährlich für den direkten Einflussbereich 
(Verwaltung).  
Sollten Maßnahmen sich als nicht zielführend und wi rksam erweisen, sind diese entsprechend weiter- 
zuentwickeln, oder neue Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.  
Mit der vorliegenden Maßnahme geht auch die Informa tion der Öffentlichkeit (Projektstand, Evalua- 
tionsergebnisse, etc.) über geeignete Kanäle und Formate einher (s. hierzu bspw. Maßnahme 3.5). 
Zielgruppe Verwaltung, Stadtgesellschaft 
Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Handlungsschritte 
1. Entwicklung eines Monitoring -Systems  
2. Einrichtung eines klimaschutzbezogenen Monitorings 
3. Evaluation jährlich für den direkten Einflussbereich 
4. Evaluation alle zwei Jahre für die Gesamtstadt 
5. Anpassung bestehender Maßnahmen/Einleitung neuer  
Maßnahmen

9 
 
Erfolgsindikatoren 
 Abnahme der THG -Emissionen  
 Abnahme des Endenergieverbrauchs 
 Steigende Ausbaurate der erneuerbaren Energien  
 Modal Split/Stärkung des Umweltverbunds 
Herausforderungen 
 Voraussetzung für ein systematisches Monitoring ist eine gut funkti o- 
nierende Abstimmung innerhalb der Stadtverwaltung 
 Komplexe Querschnittsaufgabe 
 Erhebung der relevanten Daten 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 
Laufzeit  12 Jahre  
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 - - - 
Potenzial  
Energieproduktion ge- 
genüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrundlage - 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  15.000 € pro Jahr 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
-

10 
 
Umstellung der Energieversorgung im Wärmebereich  I - 1.2 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Um die Potenziale im Bereich der Gebäude im direkte n Einflussbereich der Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt (bei angemieteten Objekten, bspw. das Stadtha us West, ist der Einfluss stark begrenzt) maximal 
ausnutzen zu können, ist neben der energetischen Sa nierung und Modernisierung der Gebäude auch 
die Umstellung der Energieversorgung im Wärmebereich eine zentrale Stellschraube. Die Potenzialana- 
lyse hat gezeigt, dass damit die größtmöglichen Ein sparungen realisierbar sind. Bei dem IDA wird 
demnach dieser Handlungsbereich bereits seit 2020 bei neuen Projekten berücksichtigt. 
Mit dem Beginn des weitreichenden Ausbaus der Wärme netze ist jedoch erst ab dem Jahr 2025 zu 
rechnen. Entsprechend gilt es bis zum Jahr 2030 Bio - oder Ökogas in diesen Liegenschaften als Brü- 
ckentechnologie, also als Übergang zu einer Energie versorgung aus 100 % erneuerbaren Energien oh- 
ne CO 2-Emissionen, zu beziehen.  
Ab 2030 soll dann auf regenerative Energieträger (v . a. dekarbonisierte Fernwärme, aber auch Wärme- 
pumpen und Biogas, s. dazu auch Maßnahme 2.7) zurüc kgegriffen werden. Ein entsprechendes Ange- 
bot des Energieversorgers ist in diesem Zusammenhang erforderlich.  
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung 
 DSE  
 DSG 
 IDA 
 EAD 
 EBB 
 EDW  
 weitere Institute, Verwaltungsstellen usw. mit selbstverwalteten Lie- 
genschaften  
Weitere Akteure Lokaler Energieversorger 
Handlungsschritte 
1. Bezug von Öko - und Biogas bis zum Jahr 2030  
2. Langfristige Planung der Umstellung mit den regionalen Energieversor- 
gern 
3. Ausbau der Fernwärmenetze und Wärmepumpen (Maßnahme  2.7) 
4. Umstellung auf dekarbonisierte Fernwärme 
Erfolgsindikatoren 
 Bezug von Öko - und Biogas bis zum Jahr 2030  
 Vollständige Umstellung auf dekarbonisierte Fernwärme und Biogas 
zur Versorgung der kommunalen Gebäude 
 THG-Bilanz der kommunalen Gebäude 
Herausforderungen 
 Greenwashing/Etikettenschwindel bei Anbietern von Ökogas  
 Ausbau des Fernwärmenetzes und der Wärmepumpen 
 Wirtschaftlichkeit des Ausbaus der Fernwärmenetze und von Wärme- 
pumpen

11 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 
Laufzeit  11 Jahre  
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 3.000 t CO 2e/a 5.100 t CO 2e/a 7.800 t CO 2e/a 
Potenzial  
Energieproduktion ge- 
genüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrundlage - 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit  
Umsetzungskosten  k. A. (sinkender Verbrauch mit Sanierung, Mehrkosten pro kWh Biogas, 
insg. nicht abschätzbar) 
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“  
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Kli- 
maEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klima- 
schutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
Das Potential zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Ene r- 
gien soll im direkten Einflussbereich der Gebäude bis 2030 realisiert wer- 
den (S. 13)

12 
 
Sanierungsoffensive nach den Zielen des  Sofortprogramms und des  
KlimaEntscheids  I - 1.3 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Um im Gebäudebereich zur Energieeffizienz beizutrag en, ist der Gebäudebestand im direkten Ein- 
flussbereich nach bestmöglichen energetischen Stand ards mit einer Sanierungsrate von ca. 6 % zu 
sanieren.  
Um die ambitionierte Zielstellung bis 2035 zu errei chen, sind vor allem zunächst die Gebäude zu sa- 
nieren, die große Abweichungen von energetischen St andards aufweisen. Die Sanierungen sollten sich 
dabei an den Sanierungsfahrplänen der entsprechenden Institutionen wie auch an dem Ziel orientieren, 
den Heizwärmebedarf im Schnitt auf < 70 kWh/m 
2/a, je Gebäude idealerweise auf 35 kWh/m 2/a bis 
zum Jahr 2035 zu begrenzen.  
Eine chronologische Sanierungsreihenfolge der Gebäu de wurde im Rahmen der Potenzialanalyse bis 
2035 erstellt. Da diese Rangfolge aber vor allem au f Basis statistischer Datenauswertungen entstan- 
den ist, müssen Einzelfallbetrachtungen und Gebäude begehungen weitere Erkenntnisse über Potenzia- 
le und Machbarkeiten liefern. Die Sanierungen sind an verbindlichen Nachhaltigkeitskriterien nach 
Beschlusslage zu orientieren und ggf. weiterzuentwi ckeln (Rückbaufähigkeit, Wiederverwendung von 
Materialien, Sozialverträglichkeit, Kreislaufwirtsc haft, Graue Energie). Diese werden fortlaufend umge - 
setzt und geprüft. Der soll Sanierungsfortschritt r egelmäßig ausgewertet und in einem Bericht doku- 
mentiert werden. 
Die Sanierungsfortschritte im kommunalen Gebäudebes tand sollen künftig auch über ein geeignetes 
Format bzw. Medium öffentlich einsehbar sein. Beste nfalls werden dabei auch die Energiebedarfe und 
CO 
2-Emissionen der Gebäude dargestellt.  Eine Möglichkeit hierfür könnte die im Rahmen der M aß- 
nahme 3.5 zu erstellende Website sein. 
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung 
 DSE  
 DSG 
 EAD  
 EBB  
 EDW 
 IDA 
Weitere Akteure  (Handwerks-)Betriebe und Unternehmen 
Handlungsschritte 
1. Durchführung von Einzelfallbetrachtungen und Gebäudebegehungen 
2. Ggf. Anpassung der Sanierungsreihenfolge 
3. Definition von Nachhaltigkeitskriterien für energetische Sanierungen 
4. Erarbeitung von Sanierungsfahrplänen für die kommunalen Gebäude 
5. Sukzessive Umsetzung der Sanierung unter Akquirierung entsprechen- 
der Fördermittel und Berücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien 
6. Jährliches Monitoring in Form eines Energieberichts 
7. Veröffentlichung der Projektstände und des Sanierungsfortschritts für 
die Öffentlichkeit 
Erfolgsindikatoren 
 Sanierungsquote der kommunalen Gebäude  
 Energieeffizienzsteigerung der kommunalen Gebäude in % 
 THG-Bilanz der kommunale Gebäude

13 
 
Herausforderungen 
 Denkmalschutz  
 Hohe Kosten (auch durch Materialpreiserhöhungen) 
 Verschiedene Zuständigkeiten 
 Fachkräftemangel im Handwerk zur Umsetzung  
 Datenmanagement bei hohen Dynamiken im Gebäudeportfolio 
 Komplexe Bedingungen (Anmieten & Vermieten, temporäre Nutzungen) 
 Einhaltung sämtlicher, gebäudebezogener Beschlusslagen 
 Konkurrenz zu anderen Maßnahmen (PV-Offensive) 
 Jährliches Monitoring in Form eines Energieberichts 
 Aufwand Darstellung des Sanierungsfortschritts für die Öffentlichkeit 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn Läuft bereits 
Laufzeit  13 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität 
 2025 2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 3.000 t CO 2e/a 5.100 t CO 2e/a 7.800 t CO 2e/a 
Potenzial  
Energieproduktion  
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrundlage 
Ausgehend von einer maximalen Einsparung von ca. 7. 800  t CO 2e/a  (siehe 
Potenzialanalyse) wird dieser Wert in drei Meilenst eine für die Jahre bis 
2025, bis 2030 und bis 2035 aufgeteilt. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  556.000.000 € 
Personalbedarf  5 Vollzeitäquivalente Personalstellen beim IDA  
Finanzierungs- & För- 
dermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderprogramm: Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und 
Systeme (EBN) 
 Förderprogramm: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohn- 
gebäude (BEG NWG) 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“  
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Kli- 
maEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klima- 
schutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
 Um beim Bau die sogenannte Graue Energie zu minimieren, sollen - wo 
immer es sinnvoll ist - ökologische, recycelte und recyclingfähige Bau- 
stoffe bevorzugt werden (S. 13) 
 Die Sanierungsrate der IDA soll mindestens 6 % betragen (S. 13) 
 Es wird angestrebt den  Heizwärmebedarf auf 35 kWh/m2/a bis zum 
Jahr 2035 zu begrenzen (S. 13)

14 
 
Installation von PV -Anlagen auf allen Dächern und versiegelten Flächen komm u- 
naler Liegenschaften bis 2030  I - 1.4 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Um einen Beitrag zur Erzeugung von PV-Strom zu leis ten, sind auf allen Gebäuden im direkten Ein- 
flussbereich - wo es wirtschaftlich und technisch s innvoll ist - bis zum Jahr 2030 PV-Anlagen zu insta l- 
lieren. Dabei ist vorab neben der Frage der statisc hen Eignung, auch das Alter des Daches zu bestim- 
men, damit nicht auf einem in absehbarer Zeit sanie rungsbedürftigen Dach eine PV-Anlage installiert 
wird. Außerdem sollte im Zuge der Installation von PV-Anlagen bei Bedarf zuvor eine Dämmung der 
Dächer erfolgen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang , dass die Notwendigkeit einer energetischen 
Sanierung nicht den Ausbau von PV einbremst. Wenn b spw. eine Sanierung in den nächsten zehn Jah- 
ren notwendig wird, sollte dies dennoch kein Aussch luss für PV-Installation sein, es gilt vielmehr bei de 
Arbeiten zu berücksichtigen. 
Des Weiteren ist die Installation von PV-Anlagen au f kommunalen versiegelten Flächen (z. B. Parkplät- 
zen) hinsichtlich der bestehenden Potenzialen und d er baulichen und wirtschaftlichen Machbarkeit zu 
prüfen sowie entsprechend umzusetzen.  
Eine Potenzialabschätzung für die Installation von PV-Anlagen auf den Dachflächen der kommunalen 
Gebäude liegt der Wissenschaftsstadt Darmstadt bere its vor und bedarf der Konkretisierung in Einzel- 
fallbetrachtungen.  
Die Maßnahmenumsetzung erfolgt unter Berücksichtigu ng anstehender Sanierungsarbeiten zwecks 
energetischer Optimierung (Maßnahme 1.3 im direkten  Einflussbereich). Auch statische Ertüchtigun- 
gen der Gebäude sollten geprüft und ggf. umgesetzt werden, sodass immer die größtmögliche Anzahl 
an Paneelen installiert werden kann. 
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung 
 DSE  
 DSG  
 EAD 
 EBB 
 EDW  
 IDA  
Weitere Akteure  Handwerksbetriebe, insb. Solarteur*innen  
 Architektur- und Planungsbüros 
Handlungsschritte 
1. Definition von Zuständigkeiten innerhalb der kommunalen Verwaltung 
und organisatorische Einbindung relevanter Akteure 
2. Konkretisierung der PV-Dachflächenpotenziale durch Einzelfallbetrach- 
tungen der kommunalen Gebäude 
3. Prüfung der geeigneten Dachflächen auf Statik (evtl. durch die eigene 
Bauabteilung) sowie auf Synergieeffekte (Kombination mit Sanierung) 
4. Prüfung der Potenziale und der baulichen und wirtschaftlichen Mach- 
barkeit der Installation von PV-Anlagen auf kommunalen versiegelten 
Flächen 
5. Erarbeitung eines Vertragswesens für die Verpachtung bzw. Prüfung des 
Finanzierungsmodells der PV-Anlagen der Stadtwerke für kommunale 
Dachflächen 
6. Sukzessive Errichtung der PV-Anlagen 
7. Öffentlichkeitswirksame Begleitung der Maßnahme zur Sensibilisierung 
und Motivation weiterer Akteure (insb. private Gebäude- und Flächenei- 
gentümer*innen sowie Betriebe und Unternehmen)

15 
 
Erfolgsindikatoren  Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme an Anlagen  
 Grad der Eigenversorgung der kommunalen Gebäude mit PV-Strom 
Herausforderungen 
 Zeitgleiche energetische Sanierung der kommunalen Gebä u- 
de/Abstimmung der Sanierungsfahrpläne 
 Denkmalschutz  
 Statische Eignung der Gebäude 
 Auslegung/Ausbau der Stromnetze 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft Bereits 
Umsetzungsbeginn Läuft Bereits 
Laufzeit  8 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 k. A. 3.300 t CO 2e/a - 
Potenzial  
Energieproduktion ge- 
genüber 2018 
k. A. 7.500 MWh/a - 
Berechnungsgrundlage 
Die Potenzialanalyse ergab eine potenzielle Modulfläche von 69.300  m2. Bei 
Annahme eines spezifischen Flächenbedarfs von 7,7 m²/kWp ist eine Instal- 
lation von insgesamt 9.000 kWp auf kommunalen Gebäuden möglich. Mit 
einem durchschnittlichen spezifischen Ertrag von 843 kWh/kWp ergeben 
sich die oben genannten Potenziale. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  
 9.800.000 €  bei Eigenvornahme  
 Alternativ: Betriebsführungs- und Dachverpachtungsmodelle  
 Langfristig können die Anlagen zudem einen Gewinn erzielen 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“  
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Kli- 
maEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klima- 
schutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
Realisierung des Potenzials zur Erzeugung von Strom und Wärme aus er- 
neuerbaren Energien im Bereich der kommunalen Gebäude bis 2030 (S. 13)

16 
 
Klimafreundliche kommunale Mobilität  I - 1.5 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Um im Bereich der Mobilität im direkten Einflussber eich maximale Einsparungen zu erzielen, gilt es, 
möglichst viele Verkehrswege zu vermeiden, zu verlagern oder technisch zu optimieren.  
Im Bereich der Verkehrsvermeidung ist die Dienstver einbarung Telearbeit zu überarbeiten und ggf. 
auszuweiten. Durch das tageweise Arbeiten im Homeof fice und das Wahrnehmen von Terminen in 
Form von Videokonferenzen pendeln viele Menschen se ltener zum Arbeitsplatz oder zur externen Ter- 
minen und leisten damit einen wichtigen Beitrag, de n Verkehr zu verringern und damit das Klima zu 
schützen. 
Im Hinblick auf die Verlagerung von städtischen Fah rten sollten diese, wie in der Mobilitätsordnung 
(MobO) und der Richtlinie zur Bereitstellung und Nu tzung des Jobtickets Premium der Stadt festge- 
setzt, zukünftig möglichst mit dem Umweltverbund er folgen. In diesem Zusammenhang ist die Bereit- 
stellung von Fahrrädern und E-Bikes zu prüfen. Für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung sollte 
außerdem das schon vorhandene kostenlose Jobticket beibehalten werden. 
Nicht zuletzt muss die Dekarbonisierung des kommuna len Fuhrparks weiter vorangetrieben werden. 
Die Nutzung von Fahrzeugen wird auch zukünftig unum gänglich sein, diese sollten dann jedoch so 
klimafreundlich wie möglich angetrieben werden. Es gilt also Elektrofahrzeuge anzuschaffen, oder – wo 
möglich - vorhandene Fahrzeuge auf Elektroantrieb u mzurüsten und die Ladeinfrastruktur zu erwei- 
tern. 
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung  EAD 
 Mobilitätsamt 
Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Handlungsschritte 
1. Weiterführung des Jobtickets  
2. Überarbeitung der Dienstvereinbarung Telearbeit 
3. Definition von Umweltstandards für den kommunalen Fuhrpark  
(Beschaffungsrichtlinie)  
4. Prüfung der Bereitstellung von Fahrrädern und E-Bikes 
5. Bereitstellung von Fahrrädern und E-Bikes, sowie witterungsgeschützte 
Abstell- und Lademöglichkeiten 
6. Sukzessiver Austausch der kommunalen Flotte durch Fahrzeuge mit 
alternativen Antrieben (vornehmlich E-Fahrzeuge) unter Akquirierung 
entsprechender Fördermittel  
7. Sensibilisierung der Bevölkerung durch kontinuierliche, begleitende Öf- 
fentlichkeitsarbeit 
Erfolgsindikatoren 
 Umfang des Fahrzeugpools nimmt ab  
 Quote der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben  
 Etablierung der Telearbeit in allen Verwaltungsstellen  
 Anzahl der bereitgestellten Fahrrädern und E-Bikes 
 Anzahl der zurückgelegten Fahrten mit dem Umweltverbund

17 
 
Herausforderungen 
 Schaffung von  witterungsgeschützten  Abstell - und Lademöglichkeiten 
für Fahrräder und E-Bikes 
 Alltägliche Routinen und Gewohnheitsprivilegien müssen durchbrochen 
werden 
 Hohe Kosten für den Austausch des Fahrzeugpools 
 Schnelligkeit der Umsetzung (rascher Zukauf von Fahrzeugen mit al- 
ternativen Antrieben) vs. ressourcenschonende Umsetzung (Umbau 
bestehender Fahrzeuge, höchstmögliche Nutzungsdauer erreichen) 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn Läuft bereits 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
555  t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme I - 1.6) 
1.480  t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme I - 1.6) 
2.406  t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme I - 1.6) 
Potenzial  
Energieproduktion ge- 
genüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrundlage Die ermittelten Einsparpotenziale ergeben sich aus der Potenzialanalyse  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A.  
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats 
Mobilitätsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MobO), auf Grundla- 
ge MagV 2018/0132 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
-

18 
 
Erweiterung und Ausbau des Fuhrparkmanagements  I - 1.6 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Übergeordnetes Ziel der kommunalen Mobilität ist di e Dekarbonisierung des Fuhrparks. Mit der 2018 
in Kraft getretenen Mobilitätsordnung der Wissensch aftsstadt Darmstadt (MobO) wurde hierfür bereits 
ein Fuhrparkmanagement eingeführt. Dieses hat das V erwalten, Planen, Steuern und Überwachen der 
Fahrzeugflotten zur Aufgabe. Konkret meint dies auc h das Ersetzen von Pkws und Transportern mit 
Verbrennungsmotoren durch moderne Fahrzeuge mit alt ernativen Antrieben, den Umbau vorhandener 
Fahrzeuge zu Elektrofahrzeugen, den Aufbau einer ad äquaten Ladeinfrastruktur und das Schaffen ei- 
nes innerstädtischen Fahrzeugpools. 
Um die Maßnahme 1.5 effizient umsetzen zu können, g ilt es das Fuhrparkmanagement der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt zu erweitern und auszubauen.  
Das geplante Fahrzeugpooling an den Verwaltungsstan dorten der Stadt ist außerdem konsequent um- 
zusetzen. Für das Schaffen eines innerstädtischen F ahrzeugpools erarbeitet der EAD aktuell eine Bu- 
chungsplattform. 
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung  EAD 
 Mobilitätsamt 
Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Handlungsschritte 
1. Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel und Schaffung neuer Stellen  
2. Definition weiterer Aufgabenfelder des digitalen Fuhrparkmanagements 
3. Digitale Optimierung des Fuhrparkmanagements 
Erfolgsindikatoren 
 Umfang des Fahrzeugpools nimmt ab  
 Quote der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben  
 Anzahl der bereitgestellten Fahrrädern und E-Bikes 
 Anzahl der zurückgelegten Fahrten mit dem Umweltverbund 
Herausforderungen 
 Hoher Organisationsaufwand  
 Hoher Personalaufwand 
 Hoher Kostenaufwand  
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn Läuft bereits 
Laufzeit  Dauerhaft

19 
 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
555  t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme I - 1.6)  
1.480  t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme I - 1.6)  
2.406  t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme I - 1.6)  
Potenzial  
Energieproduktion ge- 
genüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrundlage  Die ermittelten Einsparpotenziale ergeben sich aus der Potenzialanalyse  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen (Stellen sind bei dem EAD zu schaffen)  
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderrichtlinie Elektromobilität, Sofortprogramm "Saubere Luft 2017-
2020" 
Beschlüsse des  
Magistrats Mobilitätsordnung der Wissenschaftsstadt Darmstadt (MobO) 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
-

20 
 
Kriterien/Standards für die Beschaffung, Investitionen und das Vergabewesen  I - 1.7 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Das kommunale Beschaffungswesen ist in Bezug auf di e Zielstellung der THG-Neutralität bis zum Jahr 
2035 zu optimieren. Checklisten und Standards solle n dabei helfen, diese Prozesse zu operationalisie- 
ren. Dazu gehört u.a. die Entwicklung von Standards  in Form einer Beschaffungsrichtlinie, die umwelt- 
und klimarelevante Aspekte berücksichtigt. Damit is t sicherzustellen, dass vor allem klimafreundliche,  
energieeffiziente und fair hergestellte Produkte zu m Einsatz kommen. Auch eine stärkere Zentralisie- 
rung des Beschaffungswesens ist vor diesem Hintergr und zu diskutieren. Ferner erfolgt eine Prüfung, 
sodass keine Investitionen (Beschaffung, Vergabe, B eteiligungen, Finanzprodukte wie Fonds) in um- 
welt- oder klimaschädlichen Bereichen vorgenommen werden. 
Des Weiteren soll sich auch das Vergabewesen dieser  Prüfung und ggf. Optimierung unterziehen. Hier- 
für sind Checklisten für Standards und Festsetzunge n für die Vergabe zu treffen, welche Umweltein- 
flüsse berücksichtigen. Damit ist beispielsweise si cherzustellen, dass bei Bauprojekten vor allem 
nachhaltige Baustoffe zum Einsatz kommen oder einbe zogene Dienstleistungen sich an Belangen des 
Klimaschutzes orientieren.  
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 EAD 
 Vergabestelle 
Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Handlungsschritte 
1. Erarbeitung von Standards und Checklisten (Beschaffung, Investitionen 
und Vergabeverfahren)  
2. Erfassung und Darstellung aller regelmäßigen Beschaffungen 
3. Prüfung auf Einspar- und Wiederverwendungspotential 
4. Prüfung von möglichen Alternativen 
5. Zentralisierung der Beschaffungsprozesse 
6. Prüfung und ggf. Optimierung der getätigten Investitionen 
7. Prüfung und ggf. Optimierung des Vergabeverfahrens 
Erfolgsindikatoren 
 Geringere Beschaffungsmengen  
 Klimaschutz-/Nachhaltigkeitskriterien grundsätzlich in allen Vergabe- 
verfahren verankert und etabliert 
Herausforderungen 
 Teilweise kostenintensive Alternativen  
 Verlust von Flexibilität 
 Definition einheitlicher Kriterien zur Bewertung und deren ständige 
Überprüfung auf Aktualität 
 Rechtliche Hürden 
 Finden von Alternativen, die diesen Standards entsprechen 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2022 
Laufzeit  Dauerhaft

21 
 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 k. A.  k. A.  k. A.  
Potenzial  
Energieproduktion  
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrundlage - 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  - 
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“  
 MagV 2020/0252 „Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen 
auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
 Um beim Bau die sogenannte Graue Energie zu minimieren, sollen, wo 
es sinnvoll ist, ökologische, recycelte und recyclingfähige Baustoffe be- 
vorzugt werden (S. 13) 
 Keine Investitionen (Beschaffung, Vergabe, Beteiligungen, Finanzpro- 
dukte wie Fonds) in umwelt- oder klimaschädlichen Bereichen (S. 15)

22 
 
Erweiterung der Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne, städtebaul i- 
che Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe  I - 1.8 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Um im kommunalen Einflussbereich die klimaschutzbez ogenen Anstrengungen zu erhöhen und weiter 
zu bündeln, sollen die verbindlichen Festsetzungen und Regulierungen für Bauleitpläne, städtebauliche 
Verträge, Dienstleistungen und Wettbewerbe in Bezug  auf den Kilmaschutz weiter ausgearbeitet, aktu- 
alisiert und erweitert werden. Dazu gehören:  
 Berücksichtigung von Belangen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung (Energie- und 
Nachhaltigkeitsstandards), 
 Gebäudestandards für den Neubau (mindestens KfW 40), 
 Sicherstellung des sparsamen Umgangs mit Fläche (Flächeninanspruchnahmen auf unabding- 
bares Mindestmaß reduzieren), 
 Planung bedarfsgerechter, nachhaltiger bzw. flächensparender Grundrisse, 
 regelmäßige Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und Erfordernisse (Monitoring), 
 Prüfung alternativer Planungsinstrumente (Doppelte Innenentwicklung, Biotopflächenfaktor), 
 Stärkung des Fuß- und Radverkehrs bzw. der Nahmobilität (Stadt der kurzen Wege), 
 Berücksichtigung eines umfassenden Mobilitätskonzepts, dass auf eine nachhaltige, autoarme 
Quartiersmobilität ausgerichtet ist (Bebauungspläne / städtebauliche Verträge) 
 PV-Installationspflicht gemäß Sofortprogramm. 
Die Einhaltung der Festsetzungen und des bereits be stehenden Rechtsrahmens (GEG) ist zu überwa- 
chen (u.a. über die Bauaufsicht). Hierzu sind zusätzliche Stellen zu schaffen. 
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung 
 Stadtplanungsamt  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 Grünflächenamt 
 IDA 
 Umweltamt 
 Mobilitätsamt 
Weitere Akteure -  
Handlungsschritte 
1.  Definition von Energie - und Nachhaltigkeitsstandards  
2.  Prüfung aller baurechtlichen Optionen 
3.  Überführung Energie- und Nachhaltigkeitsstandards in Bauleitplanung 
4.  Beschluss Energie- und Nachhaltigkeitsstandards durch den Magistrat 
5.  Konsequente Prüfung Energie- und Nachhaltigkeitsstandards 
Erfolgsindikatoren 
 Beschluss Energie - und Nachhaltigkeitsstandards durch den Magistrat  
 Neubauten sind mindestens im KfW 40-Standard gebaut 
 Flächensparende Neubauten werden realisiert 
 Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme an Anlagen  
Herausforderungen 
 Rechtliche Hürden  
 Wirtschaftlichkeit 
 Akzeptanz bei Grundstücks- und Gebäudeeigentümer*innen sowie Bau- 
herren und Bauherrinnen (Kommunikationsbedarf) 
 Frage der Verhältnismäßigkeit 
 Stetige Weiterentwicklung und Anpassung notwendig 
 Soziale Auswirkungen wie steigende Mieten und Segregation  
 Überwachung Einhaltung Energie- und Nachhaltigkeitsstandards

23 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion  
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrundlage - 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  - 
Personalbedarf  2 Vollzeitäquivalente Personalstellen (für die Überwachung, Aufsicht und 
Kontrolle) 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats 
 SV -Nr. 2019/0043 „Höchste Priorität für Klimaschutz – Weltklima in 
Not – Darmstadt handelt 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Kli- 
maEntscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klima- 
schutzstrategie der Wissenschaftsstadt“ 
 MagV 2020/0252 „Prüfungen zu Auswirkungen von Magistratsvorlagen 
auf das Stadtklima und/oder die CO2-Bilanz - Klimavorbehalt“ 
 MagV 2019/0157 „Radstrategie und Ergebnisse der Arbeits-gruppen 
mit der Initiative Radentscheid“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
 Solarpflicht (S. 18)  
 Dach- und Fassadenbegrünungen werden in allen Bebauungsplänen und 
städtebaulichen Verträgen festgeschrieben (S. 18) 
 Doppelte Innenentwicklung in den Quartieren (S. 16, 20, 46) 
 Der Masterplan DA 2030+ hat die Form der Siedlungsgrenze Darm- 
stadts für die nächsten Jahre definiert, Außenentwicklung darüber hin- 
aus wird es nicht geben (S. 16) 
 Erfassung von Flächenpotenzialen (Baulücken, Freiflächen, Aufsto- 
ckungsmöglichkeiten etc.) (S. 17) 
 Personelle Ressourcen und klare Zuständigkeiten bei den Ämtern der 
Stadtplanung beziehungsweise Bauaufsicht für die Kontrolle der Einhal- 
tung der Bauvorschriften (S. 10)

24 
 
Workshops: Kompensation verbleibender THG -Emissionen im direkten  
Einflussbereich  I - 1.9 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Um eine THG-Neutralität (Netto-Null) für die Gesamt stadt zu erreichen, müssen gemäß des Klima- 
schutzszenarios für die Wissenschaftsstadt Darmstad t ab dem Jahr 2035 190.794 t CO 2e/a kompen- 
siert werden. Davon entfallen 1.124 t CO 2e/a auf den direkten Einflussbereich des Magistrats.  
Unter Berücksichtigung der Definition der THG-Neutralität müssen diese THG-Emissionen ausgeglichen 
werden, um eine Netto-Null-Neutralität zu erreichen . Wie dies am sinnvollsten anzugehen ist, ist keine  
triviale Frage. Vor dem Hintergrund finanzieller Ko mpensation sehen Umweltverbände in den 2030er 
Jahren einen CO 2-Preis von 200 € pro Tonne als angemessen. Entsprec hend würde sich, bei dieser 
finanziellen Kompensation und bei diesem CO 2-Preis, ein Investitionsvolumen von 224.800 € ergeb en. 
Daher sollen spezifische Workshops den Umgang mit den verbleibenden Emissionen klären.  
Priorität im Rahmen der Maßnahmen und im Kontext de r Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes bleibt 
dennoch die Reduktion von THG-Emissionen auf ein Mi ndestmaß. Nur unvermeidbare und unumgäng- 
liche THG-Emissionen sollten ausgeglichen werden.  
Zielgruppe Verwaltung  
Verantwortung  Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 AG klimaneutrale Verwaltung 
Weitere Akteure Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Handlungsschritte 
1. Recherche und Darstellung von Kompensationsmöglichkeiten  
2. Konzeption von Workshops zur Klärung der Fragen der THG-
Kompensation 
3. Durchführung von Workshops zur Klärung der Fragen der THG-
Kompensation 
4. Bereitstellung der finanziellen Mittel der THG-Kompensation 
5. Suche nach Partnerschaften und Leistungen zur THG-Kompensation 
Erfolgsindikatoren  Nicht-minderbare THG-Emissionen werden ausgeglichen 
 Erreichen der THG-Neutralität (Netto-Null) 
Herausforderungen 
 Regionale Kompensationsmaßnahmen (im Gegensatz zu geographisch 
weit entfernten Maßnahmen) sind aufgrund der direkten Kompensation 
der vor Ort anfallenden THG-Emissionen nach Möglichkeit zu bevorzu- 
gen. 
 Limitierung durch natürliche Gegebenheiten vor Ort (verfügbare 
Landwirtschafts- und Forstflächen sowie Moore) 
 Unklare Bilanzierungssystematik für die Zieljahre  
 Sicherstellung der Nachhaltigkeit von geographisch weit entfernten 
Kompensationsmaßnahmen (bspw. Aufforstung im globalen Süden, Er- 
richtung von erneuerbaren Energieanlagen im Ausland, Kauf von CO 2-
Zertifikaten)

25 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2030 
Umsetzungsbeginn II. Quartal 2032 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025 2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 - - 1.124 t CO2e/a  
(ab 2035) 
Potenzial  
Energieproduktion ge- 
genüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrundlage 
Um eine THG -Neutralität (Netto -Null) für die Gesamtstadt zu erreichen, 
müssen gemäß des Klimaschutzszenarios für die Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt ab dem Jahr 2035 190.794 t CO 2e/a kompensiert werden. Davon ent- 
fallen 1.124 t CO 2e/a auf den direkten Einflussbereich des Magistrats. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  224.800 € 
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
-

26 
 
Digitalisierung und Zentralisierung des Energiemanagements in der  
Verwaltung und der Stadtwirtschaft  I - 1.10 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Um die THG-Neutralität im direkten Einflussbereich bis zum 2035 herstellen zu können, ist die stetige 
datenbezogene Evaluation ein wichtiger Bereich, um Maßnahmen strategisch zu vertiefen, zu erweitern 
oder auf den Prüfstand zu stellen. Hierfür soll das  Monitoring und Controlling von klimaschutzbezoge- 
nen Maßnahmen im Bereich des Energiemanagements tie fergehend digitalisiert werden, sodass die 
Datenerfassung und -auswertung optimiert wird. Es m uss also der Zugang zu diesen Daten vereinfacht 
und sichergestellt werden, dass diese ohne größeren  Aufwand permanent abgerufen werden können. 
Um diesen Mehraufwand zielführend abarbeiten zu kön nen, sind entsprechende Anpassungen in den 
Personalplänen (u. a. IDA) vorzunehmen. 
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung  IDA  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
Weitere Akteure  Alle Eigenbetriebe (EBB, DSG, EAD, DSE, EDW) 
 Alle weiteren Verwaltungsstellen der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
Handlungsschritte 
1. Evaluation des Handlungsbedarfs im Energiemanagement  
2. Anpassung der Personalpläne (u. a. IDA) 
3. Installation weiterer Energiezähler und Messfühler  
4. Digitalisierung des Energiemanagements 
5. Feedback und Controlling  
Erfolgsindikatoren Senkung des Energieverbrauchs in der Verwaltung und der Stadtwirtschaft 
Herausforderungen Beim Einsatz einer größeren Anzahl von Messgeräten erhöhen sich laufende 
Kosten durch Verschleiß und Wartung 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 
Laufzeit  Dauerhaft

27 
 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025 2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 2.500 t CO2e/a 6.700 t CO2e/a 10.900 t CO2e/a 
Potenzial  
Energieproduktion  
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrundlage 
Durch die Digitalisierung des Energiemanagements sind vielfältige und wei t- 
reichende THG-Einsparpotenziale zu erwarten. Wird angenommen, dass die 
Umsetzung der Maßnahme zu einer Reduktion der THG-Emissionen im di- 
rekten Einflussbereich des Magistrats (ohne Fahrzeugflotte) von 10 % 
(Fraunhofer ISE, 2017) führt, könnte das ermittelte THG-Einsparpotenzial 
bereits erreicht werden.  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  2 Vollzeitäquivalente Personalstellen (Stellen bei dem IDA für alle Liegen- 
schaften) 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Liste förderfähiger Software für ISO 50001 nach BAFA 
Beschlüsse des  
Magistrats -  
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
-

28 
 
Grünflächen- und Freiraumplanung  I - 1.11 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Die Gestaltung von Grün- und Freiflächen betrifft e inerseits unmittelbar das lokale Klima im Stadtge- 
biet. Darüber hinaus leistet diese aber auch einen Beitrag für intakte und neue Ökosysteme im städti- 
schen Raum, welche unter anderem die Biodiversität fördern. Dies wiederum ist wichtig, um Ökosys- 
temleistungen zu stabilisieren, die mittelbar zu größeren Emissionssenken werden können. 
Mit dem Masterplan DA 2030+, dem Gründach- und Ents iegelungskataster und dem Programm Schul- 
hofentsiegelung wird dem Belang, Freiräume zu erhal ten und zu schaffen, bereits Rechnung getragen. 
Auch zukünftig sollen der Erhalt und die Schaffung von Freiräumen im Kontext von Prozessen der 
Stadtentwicklung weiter berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund strebt die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt eine Grünflächen- und Freiraumplanung an,  die an der Schnittstelle von Klimafolgenanpas- 
sung und Klimaschutz zu verorten ist. Aktuell wird ein Freiraumkonzept erarbeitet, dass diese Ziele 
weiter konkretisiert, Kennziffern zur Grünraumverso rgung einführt und Maßnahmen zur Beseitigung 
defizitärer Strukturen aufzeigt. Zielgebend ist dab ei das Leitbild der „Doppelten Innenentwicklung“, 
das in konkrete Handlungsanweisungen überführt werden muss. 
Für die Klimaanpassung sind besonders die mikroklim atischen Effekte von Relevanz. Instrumente wie 
doppelte Innenentwicklung und die Einführung eines Biotopflächenfaktors sind (rechtlich) zu prüfen. 
Auch in den zu erarbeitenden Klimachecklisten (Maßn ahme 1.8) sollen Belange des Flächenschutzes 
verstärkt berücksichtigt werden. Sollten Baumaßnahm en und Flächenverbrauch von Nöten sein, ist zu 
prüfen, inwiefern im direkten Einflussbereich Fläch en in ähnlicher Größenordnung entsiegelt werden 
können. Im privaten Bereich ist die Versiegelung von Gärten bauleitplanerisch einzuschränken. 
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung 
 Grünflächenamt  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Stadtplanungsamt  
 Umweltamt 
Weitere Akteure  IDA 
 Mobilitätsamt 
Handlungsschritte 
1. Konzeptionierung der Grünflächen - und Freiraumplanung  
 Doppelte Innenentwicklung 
 Defizite und Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen 
 Flächenmanagement (Verbesserung Grünflächenversorgung) 
 Einführung eines Biotopflächenfaktors 
 Einschränkung von vermeidbaren Versiegelungen 
 Entsiegelung  
 Bauleitplanerische Einschränkung Versiegelung privater Gärten 
2. Beschluss der Grünflächen- und Freiraumplanung 
3. Fortwährende Berücksichtigung der Grünflächen- und Freiraumplanung 
4. Entsiegelung von Flächen 
5. Erarbeitung von möglichen Beiträgen der Friedhofsflächen über den an- 
stehenden Friedhofsentwicklungsplan in 2023 (mit Stakeholder-
Einbindung) 
Erfolgsindikatoren 
 Zunahme der entsiegelten Flächen in m²/a  
 Effekt/Anzahl Maßnahmen, Aufgrund Grünflächen und Freiraumplanung  
 Erhöhte Biodiversität 
 Erfüllung Indikator / Kennziffer guter Grünflächenversorgung in Quartie- 
ren

29 
 
Herausforderungen 
 Entsiegelungen, die mit einem Rückgang von Park - und Verkehrsflächen 
einhergehen, könnten Widerstand in der Bürgerschaft erzeugen 
 Der Druck auf dem Wohnungsmarkt und in der Wirtschaft steht einer 
Reduzierung des Flächenverbrauchs entgegen 
 Flächenmanagement: Baulücken, Brachflächen und Flächen in Um- 
wandlung dem Investorenmarkt durch kommunalen Erwerb entziehen 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn II. Quartal 2023 
Laufzeit  8 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025 2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. 
Berechnungsgrundlage 
Die Bindungswirkung der geschaffenen Grünflächen muss gesondert anal y- 
siert werden, da diese nicht in die Bilanz nach BISKO eingeht. Hierfür müss- 
ten zukünftig Nebenbilanzen erstellt werden, die die Bindungsleistungen 
beziffern. Allerdings können die folgenden allgemeinen Zahlen einen Hinweis 
auf das THG-Einsparpotenzial geben: 
 1 m 2 eines extensiven Gründachs / einer extensiven Fassadenbegrü- 
nung (bepflanzt mit niederwüchsigen Pflanzen wie Moosen, Gräsern 
und Kräuter) bindet jährlich bis zu 2,1 kg CO 2 (IASP, 2012). 
 1 m 2 eines intensives Gründachs / einer intensiven Fassadenbegrü- 
nung (bepflanzt mit Sträuchern und Bäumen) bindet jährlich bis zu 
2,9 kg CO 2 (IASP, 2012). 
 Eine Dauergrünfläche bindet auf 10 m² 181 kg CO 2e/a 
(Bundesinformationszentrum Landwirtschaft, 2021) 
 Ein gesunder Baum bindet im globalen Durchschnitt ca. 10 kg 
CO 2e/a (Plant for the planet, 2020). 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  1 vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats 
MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit  des Bürgerbegehrens KlimaEn t- 
scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstrategie 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
 Jährliche Begrünung von 300 m 2 hierfür geeigneter Fassaden städt i- 
scher Liegenschaften (inkl. Lärmschutzwände, Verkehrsinseln, Straßen- 
laternen, Brücken und Straßenbahntrassen) (S. 14) 
 Eine Grünsatzung wird erarbeitet und das Gründachkataster fortgesetzt 
(S. 14) 
 Umsetzung der Grünflächenstrategie (S. 18)

30 
 
Divestment/Nachhaltige Investitionen  I - 1.12 
Handlungsfeld Verwaltung 
Maßnahmenbeschreibung  
Investitionen in nicht nachhaltige Produkte, Techno logien und Unternehmen gehen zwar nicht in die 
kommunale Bilanz mit ein, führen aber dazu, dass si ch diese am Markt halten. Mit einem strategi- 
schen Divestment, also dem Rückzug dieser Investiti onen, wird nicht nur dem Klimaschutz Rechnung 
getragen, sondern beispielsweise auch gesundheitlic hen und sozialen Belangen. Durch die Reinvestiti- 
on in nachhaltigere Produkte und Unternehmen werden  zudem klimaschonendere Wertschöpfungsket- 
ten unterstützt. 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nimmt ihre Rolle i m Markt dazu wahr, um klimafreundliche Produk- 
te und Technologien zu fördern. Unter dem Stichwort  Divestment/Nachhaltige Investitionen ist für die 
Zukunft eine Geldanlagerichtlinie zu erarbeiten, di e Klarheit und Transparenz für diesen Bereich 
schafft. 
Zielgruppe Finanzverwaltung 
Verantwortung Finanzverwaltung 
Weitere Akteure - 
Handlungsschritte 
1. Inventarisierung von Geldanlagen  
2. Prüfen auf Nachhaltigkeits- und Klimaschutzkriterien 
3. Strategisches Divestment (Rückzug dieser Investitionen) 
4. Reinvestition ggf. in nachhaltigere und klimaschonendere Wertschöp- 
fungsketten 
Erfolgsindikatoren Rückzug von Investitionen in nicht nachhaltige Wertschöpfungsketten bis 
spätestens 2030 (je nach Möglichkeit und Vertragsbindung) 
Herausforderungen  Vertragsbindungen 
 Finanzielle Abhängigkeiten/Wirtschaftlichkeit 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn II. Quartal 2023 
Laufzeit  8 Jahre

31 
 
Bezug zur THG-Neutralität 
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion  
gegenüber 2018 
k. A.  k. A. k. A.  
Berechnungsgrundlage 
Es ergeben  sich (vermutlich) keine direkten Einsparpotenziale für die Wi s- 
senschaftsstadt Darmstadt, da diese Emissionen an anderer Stelle zu bilan- 
zieren sind (Territorialprinzip). Vertiefende Analysen müssten ergeben, wie 
hoch die Emissionen aus nicht nachhaltigen Geldanlagen wirklich sind, um 
dann Aussagen über Einspareffekte tätigen zu können. Gleichwohl müsste 
hierbei diskutiert werden, inwiefern es sich überhaupt um tatsächliche Ein- 
sparpotenziale handelt, die bilanziell angerechnet werden können.  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  k. A. 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats -  
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
Keine Investitionen (Beschaffung, Vergabe, Beteiligungen, Finanzprodukte 
wie Fonds) in umwelt- oder klimaschädlichen Bereichen (S. 15)

32 
 
1.2  Handlungsfeld II – 1: Mobilität 
Das Handlungsfeld Mobilität im Bereich der Gesamtst adt verfolgt die nachfolgend dargestellten Sek- 
torenziele. 
Reduktion an THG-Emissionen gegenüber 2018 durch Mobilität (Maßnahmen 1.1 bis 1.10) um 
 70.800 t CO 2e/a im Zwischenzieljahr 2025, 
 weitere 78.300 t CO 2e/a im Zwischenzieljahr 2030 und 
 nochmals weitere 65.200 t CO 2e/a im Zieljahr 2035.

33 
 
Erhöhung und Beschleunigung der Bemühungen beim Ausbau  
von Fahrradstraßen und Radwegen   II – 1.1 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat mit dem 4x4 Pr ogramm eine Organisationsstruktur im Bereich 
Nahmobilität aufgebaut, die in vergleichbaren Städt en ihresgleichen sucht und bei Verstetigung und 
Weiterentwicklung sehr gut geeignet ist, die in die sem Klimaschutzkonzept beschriebenen Ziele im 
Bereich der Radmobilität zu erreichen. 
Mit der im Jahr 2019 verabschiedeten Radstrategie v erfügt die Wissenschaftsstadt Darmstadt bereits 
über ein Konzept, das den strategischen Ausbau des Radwegenetzes priorisiert. Die Umsetzung ist 
bereits angelaufen. Um die gesetzten Klimaschutzzie le bis 2035 zu erreichen, sollte die Umsetzung 
der Radstrategie beschleunigt und die Bemühungen be im Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf 
einem Hauptradroutennetz und einem Nebenroutennetz erhöht werden, um die angestrebte deutliche 
Erhöhung des Radverkehrsanteils zu erreichen. Dafür  sind nicht nur Investitionen notwendig, sondern 
vor allem auch personelle Planungs- und Baukapazitä ten. Weiterhin sind neben dem Ausbau verkehrs- 
technische Infrastrukturen entlang der Radwege zu p rüfen, um die Attraktivität des Radverkehrs zu 
erhöhen. Dazu gehören u.a. genügend diebstahlsicher e (und ggf. überdachte) Abstellmöglichkeiten. 
Die Nutzbarkeit der Radwege wird durch entsprechende flankierende Maßnahmen sichergestellt (bspw. 
ganzjähriger Winterdienst, Einrichtung von Sicherhe itsräumen zu parkenden KFZ, Kontrolle und zeit- 
nahe Entfernung von Hindernissen). 
Zwischenziele bis 2035:  
1. Verstetigung, Fortführung und Intensivierung des 4x4 Programms bis 2035 unter Beibehaltung der 
planerischen und finanziellen Kapazitäten sowie zusätzlicher Baukapazitäten (noch im Jahr 2022 
Beschlussfassung vorgesehen). 
2. Bis 2028 soll ein der Radstrategie entsprechendes, stadtweites Hauptradroutennetz an Hauptver- 
kehrsstraßen in der Kernstadt mit möglichst baulich von Fuß- und KFZ-Verkehr getrennten Radwe- 
gen umgesetzt werden. Dieses Hauptradroutennetz wird bis spätestens 2035 durch ein umfassen- 
des Nebennetz ergänzt.  
3. Neben der zeitnahen Umsetzung aller Maßnahmen des 34-Punkte Programm als Teil der Radstra- 
tegie sollen als Fortschreibung dieses Maßnahmenprogramms weitere Maßnahmenpakete entwi- 
ckelt werden und die zu bearbeitenden Maßnahmen nach den dann vorhandenen Erkenntnissen 
weiterentwickelt, ergänzt und priorisiert werden. 
4. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat höchstes Interesse an interregionalen Radschnellwegverbin- 
dungen - beispielsweise zwischen den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar über Darm- 
stadt - und wird sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine zeitnahe Weiterführung des bereits 
auf Darmstädter Gemarkung fertiggestellten Radschnellwegs Frankfurt-DA nach Süden einsetzen 
und unterstützend wirken. Ziel ist es die bereits bestehenden Anbindungen an die Nachbarkom- 
munen bis an städtische Gemarkungsgrenze ganzjahrestauglich weiterzuentwickeln. 
Zielgruppe Bürger*innen (und Schüler*innen) 
Verantwortung Mobilitätsamt 
Weitere Akteure  Radverkehrsverbände und Initiativen 
 Wissenschaft 
Handlungsschritte 
1. Einstellung des erforderlichen Personals  
2. Beschleunigte Umsetzung der Radstrategie 
3. Installation weiterer verkehrstechnischer Infrastrukturen 
4. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren Evaluation zeigt eine stetige Verbesserung der Radinfrastruktur auf (bspw. 
Modal-Split: Steigerung des Radverkehranteils)

34 
 
Herausforderungen 
 Qualifiziertes Personal finden, Planungs - &  Umsetzungskapazität steigern  
 Lange Genehmigungs- und Planungsverfahren 
 Schaffung breiter Akzeptanz (bspw. Gefahr von Klagen gegen Einrichtung -
Radverkehrsversuche, Bürgerinitiativen für den Erhalt von Parkplätzen) 
 Radschnellwege nicht ausschließlich im direkten Einflussbereich 
 Baustellenmanagement/Baukapazitäten 
 Konkurrierende Teilziele (bspw. Begrünung vs. Abstellflächen) 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn Seit 2020 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
5.000 t CO 
2e/a 15.000 t CO 2e/a 25.000 t CO 2e/a 
Berechnungsgrund- 
lage 
Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass bei 
Bereitstellung einer umfänglichen Radverkehrsinfrastruktur rund 10 % der 
sektorbezogenen THG-Emissionen eingespart werden können.  
(Reduzierungspotential von 5 - 20 % der THG-Emissionen im Verkehr in Städ- 
ten ab 50.000 Einwohner*innen (Öko-Institut e.V. & International Council on 
Clean Transportation, 2018)) 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  Jährlich 4 Mio. € sowie Aufstockung der personellen Kapazitäten im Bereich 
der baulichen Umsetzung zur Erreichung der o.g. Ziele 
Personalbedarf  2 Vollzeitäquivalente Personalstellen zur baulichen Ausführung  
(4 weitere bestehende Projektstellen sollen entfristet werden) 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel 
 Förderprogramm: „Förderung der Nahmobilität“ 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0194  „Sofortprogramm Klimaschutz“  
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klima- 
Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- 
strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 MagV 2019/0157 „Radstrategie und Ergebnisse der Arbeitsgruppen mit 
der Initiative Radentscheid“ 
 MagV 2020/0184 „Sonderinvestitionsprogramm Radmobilität 4x4 
 Rahmenplan Maßnahmenplan“ 
 MagV 2020/0141 „////Darmstadt weiterdenken - Masterplan DA 2030+ 
 Eine räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt“  
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Verstetigung Radstrategie über  Sonderprogramm „4×4 Rad“ und Weite r- 
bau des Radwegenetzes (S. 39-40) 
 Radschnellwege umsetzen (s. 40) 
 Abstellmöglichkeiten für Räder ausbauen (s. 40-41) 
 Leihangebote für Cargobikes und Fahrräder ausbauen (s. 41) 
 Zählstationen ausbauen (S. 41)

35 
 
Stärkung des Fußverkehrs   II – 1.2 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Der Fußverkehr ist eine umweltfreundliche und koste ngünstige Verkehrsart und soll zukünftig verstärkt 
gefördert werden, um die damit verbundenen Potentiale zu heben.   
Es soll ein „Investitionsprogramm Fußverkehr“ aufge legt werden, um bestehende Fußverkehrsanlagen 
zu modernisieren, hierbei ist die bestehende Nahmob ilitätsstrategie zu beachten. Ziel ist es, die Stra - 
ßen im Stadtgebiet sukzessive richtlinienkonform ba rrierefrei umzugestalten - wie dies bei Neuanlagen 
bereits Standard ist. Gehwegbreiten sollten grundsä tzlich mindestens 1,6 m betragen. Durch organisa- 
torische und bauliche Maßnahmen wird sichergestellt , dass die Wege jederzeit benutzbar sind und 
eine Fremdnutzung, bspw. durch Kfz, unterbunden wir d (hier ist bspw. die Ahndung von ordnungswid- 
rigem Gehwegparken zu nennen). Eine Kombination von  Fuß- und Radwegen soll weiterhin nur im Aus- 
nahmefall erfolgen. 
In einem ersten Schritt sollen dabei die in den Sch ulwegplänen festgehaltenen Mängel beseitigt wer- 
den, um die sichere Erreichbarkeit der Schulen zu gewährleisten und Elterntaxiverkehr zu vermeiden.  
Zwischenziel:  
Bis Ende 2025 soll ein Investitions- und Maßnahmenprogramm aufgestellt werden. 
Zielgruppe Bürger*innen (und Schüler*innen) 
Verantwortung Mobilitätsamt 
Weitere Akteure CBF 
Handlungsschritte 
1. Identifizierung des konkreten Handlungsbedarfs  
2. Entwicklung von Ideen  
3. Umsetzung 
4. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren  Pilotprojekte können etabliert werden 
 Modal Split: Anteil des Fußverkehrs am Verkehrsaufkommen 
Herausforderungen 
 Qualifiziertes Personal finden, Planungs - und Umsetzungskapazitäten 
steigern 
 Schaffung einer breiten Akzeptanz (z. B. Gefahr von Rechtsklagen gegen 
die Wegnahme von Parken oder Bürgerinitiativen für den Erhalt von Park- 
plätzen) 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I Quartal 2024 
Umsetzungsbeginn I Quartal 2026 
Laufzeit  Dauerhaft

36 
 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage - 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  2 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
1 Vollzeitäquivalente Personalstelle Schulmobilität   
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel 
 Förderprogramm: „Förderung der Nahmobilität“ 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0045 „Leitlinien Nahmobilität“  
 MagV 2020/0141 „////Darmstadt weiterdenken - Masterplan DA 2030+ 
Eine räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Freie und sichere Gehwege für alle (S. 35-36) 
 Gute, durchgehende Wege schaffen (S. 36)

37 
 
Pilotprojekte zur Reduzierung MIV   II – 1.3 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Um die Fahrleistung im MIV um 20 % zu reduzieren, s ind auch regulierende Maßnahmen anzugehen. 
Daher sind autoarme Quartiere im Bestand (Achtung B estand: geringere Einflussmöglichkeiten!) und 
Neubau (Stellplatzeinschränkung bei gleichzeitig at traktivem Angebot an Mobilitätsalternativen) zu 
prüfen und zu realisieren.  
Dabei wird durch Quartiersgaragen, Einschränkungs- und Verzichtssatzungen in Neubauquartieren, die 
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung sowie der Ausweisung von Anwohnerparken (in Bestands- 
quartieren) der Anteil des Autoverkehrs stark reduz iert. Die Umsetzung in Bestandsquartieren erfolgt 
in mehreren Stufen. Nach Einführung der Parkraumbew irtschaftung und des Anwohnerparkens werden 
zunächst kleine Maßnahmen wie z.B. Diagonalsperren,  Einbahnstraßen und Sackgassen zur Generie- 
rung von Miniplätzen, mehr Aufenthaltsqualität, spe zielle Regelungen für die Sommermonate (Spiel- 
plätze, Kreuzungen als Quartiersplätze) geprüft und  umgesetzt. Hierbei kann auch die individuelle Mo- 
bilitätsberatung, der sog. MobiCheck, nach dem Vorb ild Lincoln für die Bewohner*innen genutzt wer- 
den. Der Prozess muss durch eine Bürgerbeteiligung eng begleitet werden. Letztendlich wird der 
öffentliche Raum den Planungen entsprechend umgesta ltet.  Die Umsetzung des Mobilitätskonzeptes 
der Lincoln-Siedlung hat bereits planungspraktische  Erkenntnisse hervorgebracht, die nicht nur für die  
nachhaltige Mobilitätsentwicklung in Neubauquartier en (Förderprojekt „NaMoLi2“), sondern auch für 
Bestandsquartiere (Förderprojekt QuartierMobil 2“) von besonderer Bedeutung sind. Der Erfolg und 
die Akzeptanz dieser Regulierung hängt aber auch im  Wesentlichen von bereitstehenden Alternativen 
und der Mitwirkungsbereitschaft der Bewohnerschaft ab, auf die im Rahmen einer begleitenden Öffent- 
lichkeitsarbeit verstärkt hingewiesen werden sollte . Entsprechend ist das Angebot an alternativen Mo- 
bilitätsformen an die neuen Bedarfe anzupassen.  
Zu beachten ist, dass autoarme Quartiere keine Selb stläufer sind. Diese zeigen deutschlandweit immer 
wieder, dass es zu räumlichen Verlagerungen und zu einer Konzentration dieser Verkehre an anderer 
Stelle kommen kann. Jenseits der quartiersbezogenen  Planung sollte daher immer die gesamtstädti- 
sche, ganzheitliche Dynamik im Blick behalten werde n, um Rebound-Effekte oder spezifische Verhal- 
tensadaptionen sowie räumliche Verlagerungen möglichst zu vermeiden.  
Die Erstellung dieser Konzeption erfolgt derzeit üb er das Förderprojekt "QuartierMobil 2" für vier Qua r- 
tiere und kann dann als Blaupause für weitere Quartiere genutzt werden. 
Zielgruppe Bürger*innen (und Schüler*innen) 
Verantwortung 
 Mobilitätsamt  
 Stadtplanungsamt 
 HEAG mobilo 
Weitere Akteure 
 Betriebe und Unternehmen  
 Vereine, Verbände, Initiativen und Gruppen 
 Schulen und Kindertageseinrichtungen 
 Wissenschaft 
Handlungsschritte 
1. Entwicklung konkreter Projekte, ergänzend zu QuariterMobil2  
2. Umsetzung der Projekte 
3. Fortlaufende Evaluation 
Erfolgsindikatoren S. Sektorenziele

38 
 
Herausforderungen 
 Akzeptanz in der Bevölkerung  
 Sicherstellung der Öffentlichkeitswirksamkeit 
 Stetiges Controlling 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2024, o.g. Förderprojekte laufen bereits (Quartiermobil 2 bis 9/23, 
Namoli2 bis 4/24) 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
3.000 t CO 2e/a 7.000 t CO 2e/a 12.000 t CO 2e/a  
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass 
durch die Realisierung von Pilotprojekten rund 5 % der sektorbezogenen THG-
Emissionen eingespart werden können 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  
Aktuelle, geförderte Stellen (2x 0,75 Vollzeitäquivalente Personalstellen ) en t- 
fristen und zusätzlich eine neue Stelle im Umfang von 0,75 Vollzeitäquivalen- 
ten Personalstellen schaffen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderprojekt: „QuartierMobil2“ für die Konzeption in Bestandsquartieren 
 Förderprojekt: „NaMoLi2“ für die Umsetzung des nachhaltigen Mobilitäts- 
konzeptes in der Lincoln-Siedlung 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0220 Förderprojekt „QuartierMobil2“ 
 MagV 2020/0222 Förderprojekt „NaMoLi 2“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Pilotprojekt: „Autoarmes Bestandsquartier“ (S. 34-35) 
 Stadtverträglicher Verkehr (S. 31-32)

39 
 
Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur   II – 1.4 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Um die Ladeinfrastruktur zielführend ausbauen zu kö nnen, müssen zentrale und sinnvolle Standorte 
identifiziert werden. Diese sind, sofern möglich, d ort zu wählen wo entsprechende Standzeiten vorhan- 
den sind. Derartige Standorte sind sorgfältig auszu wählen (bspw. im Zentrum oder in einzelnen Quar- 
tieren). Auch Unternehmen und Betriebe sollten im R ahmen einer ganzheitlichen Strategie miteinbe- 
zogen werden. Dabei geht es nicht nur um betrieblic he Lademöglichkeiten, sondern auch um Lade- 
möglichkeiten für Arbeitnehmer*innen. Auch auf Park plätzen von Supermärkten, Ärztehäusern, des 
Einzelhandels oder in den Parkhäusern sollten (Schn ell-)Ladestationen realisiert werden. Generell wäre  
eine Priorisierung von gewissen Ladestellplätzen un d deren sinnvolle Verortung zu diskutieren (s. 
Maßnahmen im Bereich Mobilitätsstationen). 
Als Großstadt hat Darmstadt eine sehr heterogene Si edlungsstruktur, mit sowohl Quartieren dominiert 
von großen Mehrfamilienhaushalten als auch Quartier en mit Ein- bis Zweifamilienhäusern. Auch wenn 
die gemeinschaftliche Nutzung wünschenswert ist, wi rd in weniger dicht besiedelten Quartieren davon 
ausgegangen, dass sich viele PKW-Besitzer privat ei ne Wallbox zum Beladen des E-Fahrzeugs zulegen 
werden. Private Haushalte könnten somit diesbezügli ch unterstützend beraten werden, auch im Hin- 
blick auf eine gemeinschaftliche Nutzung. Trotz der  Verlagerung des Ladens in das private Umfeld, 
sind öffentliche Ladeinfrastrukturen unabdingbar. N ach aktuellen Planungen sollen zunächst 203 öf- 
fentliche und 331 halböffentliche Ladepunkte bis 20 26 geschaffen werden (Anzahl aus Konzept zum 
Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2019). Im 
laufenden Prozess sind Angebot, Nachfrage und Nutzu ngsverhalten stetig abzuklären sowie, je nach 
Entwicklung, ein weiterer Zubau sicherzustellen. Di e Versorgung mit Erneuerbaren Energien ist zudem 
sicherzustellen. Ziel ist die Ermöglichung einer El ektrifizierung von 88 %. Über den Abschluss von Ge-
stattungsverträgen ermöglicht die Stadt den Bau von  Ladesäulen und benötigt zur Abwicklung dieser 
Verträge samt erforderlicher Unterlagen ausreichend  Personalkapazitäten. Der Bau erfolgt prioritär 
über Dritte. Die Installation an geeigneten kommuna len Liegenschaften wird geprüft. Ladepunkte für E-
Bikes werden grundsätzlich in diesem Kontext mitbetrachtet. 
Zielgruppe Bürger*innen 
Verantwortung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
 Mobilitätsamt 
Weitere Akteure 
 Lokaler Energieversorger  
 Verteilnetzbetreiber (E-Netz Südhessen AG)  
 Betriebe und Unternehmen 
Handlungsschritte 
1. Identifizierung von möglichen Standorten  
2. Prüfung der Netz-Kapazitäten 
3. Vertragsabstimmungen 
4. Installation 
5. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 203 öffentliche und 331 halböffentliche Ladepunkte bis 2026

40 
 
Herausforderungen 
 Flächenbereitstellung  
 Strategische Standortwahl  
 Personal zur Abwicklung der Anträge, Prüfung von Flächen und Erstellung 
von anordnungs- und umsetzungsfähigen Plänen 
 Abschluss von Gestattungsverträgen 
 Einheitliche Lademodule 
 Barrierefreiheit 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn Läuft bereits 
Laufzeit  4 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
48.000 t CO 2e/a 95.000 t CO 2e/a 130.000 t CO 2e/a 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Die ermittelten Emissionseinsparungen ergeben sich auf Basis einer ang e- 
nommenen Elektrifizierungsrate von 88 % (wird u. A. durch das Ladesäulen 
Konzept zum Aufbau einer bedarfsorientierten Ladeinfrastruktur in der Wissen- 
schaftsstadt Darmstadt erreicht) bei der THG-Emissionen von 60 % gegenüber 
herkömmlichen Verbrennungsmotoren eingespart werden können (Wietscheld, 
Kühnbach, & Rüdiger (2019);  BMU (2021) ) 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderprogramm: „Ladeinfrastruktur vor Ort“ 
Beschlüsse des  
Magistrats 
MagV 2020/0043 „Umsetzung des 'Elektromobilitätskon zeptes' der Wisse n- 
schaftsstadt Darmstadt im Rahmen der Förderung komm unaler Mobilitätskon- 
zepte des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
E-Ladestationen (S. 41-42)

41 
 
Anpassung und Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung,  
der Stellplatzsatzung und des Parkraummanagements   II – 1.5 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Die verschärfte Regulierung des MIV senkt seine Att raktivität vor allem für Fremd- bzw. Langzeitpar- 
ker* innen und kann damit eine Abkehr vom MIV bewirken. 
Die Parkraumbewirtschaftung und das Parkraummanagem ent sind auszuweiten, um durch die Beprei- 
sung des öffentlichen Raums das Fremdparken zu redu zieren sowie öffentlichen Raum zurückgewinnen 
zu können. Bis Ende 2024 soll eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung in der Kernstadt wei- 
testgehend eingeführt sein. Danach sollen pro Jahr zwei weitere Quartiere an die aktuellen Rahmenbe- 
dingungen der Parkraumbewirtschaftung und des Parkraummanagements angepasst werden. 
Die Potenzialanalyse sieht vor, dass bis 2035 die F ahrleistung im MIV um 20 % auf dem Stadtgebiet 
reduziert wird. Unter der Annahme, dass dies erreic ht wird, werden sich für die Nachfrage nach Park- 
raum auch veränderte Bedarfe ergeben. Die Maßnahme dient also nicht nur der Regulierung, sondern 
es können gleichzeitig sichere Verkehrsräume mit me hr Aufenthaltsqualität geschaffen werden. Die 
Schaffung von Akzeptanz in der breiten Gesellschaft  wird im Kontext dieser Maßnahme eine wichtige 
Stellschraube sein. Synergieeffekte mit Digitalisierung sind stetig zu prüfen. 
Für die Regulierung des MIVs und um die Modal-Split -Ziele zu erreichen, sind Maßnahmen im Bereich 
von Parkkontrollen zu verschärfen. Dazu gehört vor allem das Ahnden von Falschparken, Gehwegpar- 
ken oder von Halten in Halteverboten. Die Intensivi erung dieser Maßnahme erfordert zusätzliches Per- 
sonal, damit ein Beitrag zu einer sicheren städtischen Mobilität geliefert werden kann. 
Zielgruppe  Bürger*innen 
 Betriebe und Unternehmen  
Verantwortung  Mobilitätsamt 
 Bürger- und Ordnungsamt 
Weitere Akteure  Betriebe und Unternehmen 
 Verbände, Vereine, Initiativen und Gruppen 
Handlungsschritte 
1. Personalkapazitäten ausbauen  
2. Parkraumbewirtschaftung- und Management ausbauen 
3. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren   2-3 Gebiete pro Jahr werden umgesetzt 
 Stadtweite Parkraumbewirtschaftung bis 2027 
Herausforderungen 
 Schaffung einer breiten Akzeptanz  
 Berücksichtigung von ansässigen Betrieben 
 Routinen und Gewohnheiten 
 Mittel zu Beschaffung der Parkscheinautomaten 
 Planungs- und Personalkapazitäten 
 Barrierefreiheit 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn Läuft bereits 
Laufzeit  Dauerhaft

42 
 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
2.000 t CO 2e/a 6.000 t CO 2e/a 12.000 t CO 2e/a 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass 
durch das Parkraummanagement rund 5 % der sektorbezogenen THG-
Emissionen eingespart werden können (Öko-Institut e.V. & International 
Council on Clean Transportation, 2018).  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0194  „Sofortprogramm Klimaschutz“  
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klima- 
Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- 
strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt und inhaltliche Auseinander- 
setzung, Klimaschutzstrategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Parkraumbewirtschaftung (S. 32-33)

43 
 
Klimaschutztickets für den ÖPNV   II – 1.6 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Mithilfe der Klimaschutztickets für Neubürger*innen  werden diese mit dem lokalen ÖPNV-Angebot 
vertraut gemacht. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit , dass die Neubürger*innen auch nach Ablauf des 
Klimaschutztickets den ÖPNV weiter nutzen. Für Pkw- Besitzer*innen kann das Ticket einen Anreiz dar- 
stellen, das eigene Auto abzumelden. 
Ein dreimonatiges ÖPNV-Ticket für Neubürger*innen u nd dauerhaft ihr KFZ abmeldende Bürger*innen 
wurde bereits beschlossen. Hiermit soll ein zentral er Anreiz für den dauerhaften Umstieg auf den 
ÖPNV bzw. Umweltverbund geschaffen werden. Die Umse tzung ist ab dem 3. Quartal 2022 vorgese- 
hen. Die Maßnahme soll auf Wirksamkeit und Erfolg evaluiert werden. 
Zielgruppe Neubürger*innen sowie dauerhaft KFZ-Abmeldende 
Verantwortung  Mobilitätsamt 
 HEAG mobilo 
Weitere Akteure 
 Bürger - und Ordnungsamt (Meldewesen, Kfz -Zulassungsstelle)  
 Darmstadt-Dieburger-Nahverkehrsorganisation DADINA 
 Rhein-Main-Verkehrsverbund RMV 
Handlungsschritte 1. Angebot an berechtigte Personengruppen 
2. Evaluation  
Erfolgsindikatoren  Abnahme der in Darmstadt zugelassenen Fahrzeuge 
Herausforderungen Hohe Kosten 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn 01.09.2022 
Laufzeit  Dauerhaft bei positivem Evaluationsergebnis 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
10.000 t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme II - 1.7) 
20.000 t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme II - 1.7) 
25.000 t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme II - 1.7) 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass 
durch die Stärkung des ÖPNV rund 10 % der sektorbezogenen THG-
Emissionen eingespart werden können.

44 
 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  1.071.000 € pro Jahr 
Personalbedarf  - 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- 
Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- 
strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 MagV 2021/0327 „Klimaticket“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Häufigere Fahrten, mehr Strecken, neue Angebote (S. 36-37)

45 
 
Ausbau des ÖPNV- Angebotes   II – 1.7 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt baut den öffentlic hen Personennahverkehr als Beitrag zur Ver- 
kehrswende und zum Klimaschutz gemeinsam mit der HE AG mobilo stetig und ambitioniert weiter 
aus.  Die Beschlusslagen zum KlimaEntscheid (Ausbau der ÖPNV Kapazität um 6 % jährlich, Anteil von 
30 % des ÖPNVs an den in Darmstadt zurückgelegten W egen bis 2030) und zum Nahverkehrsplan der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt Dieburg (Ausbau des Verkehrsangebots 
des ÖPNV um 20 %) sind weiterhin zu berücksichtigen  und umzusetzen. Auch Verbindungen ins Um- 
land sind weiter zu prüfen und zu konkretisieren (s. Verkehrsgipfel von Stadt und Landkreis). 
Zielgruppe Bürger*innen 
Verantwortung  Mobilitätsamt 
 HEAG mobilo 
Weitere Akteure 
 DADINA  
 RMV  
 Stradadi 
Handlungsschritte 
1. Wei tere Berücksichtigung des KlimaE ntscheids und des Nahverkehrsplans  
2. Personal- und Beförderungskapazitäten ausbauen 
3. Prüfung und Konkretisierung von Verbindungen ins Umland  
4. Prüfung, Optimierung und Konkretisierung neuer Verbindungen im Stadt- 
gebiet 
Erfolgsindikatoren Zunahme von Fahrgastzahlen, Zeitkartenverkäufen sowie Jobticket anbieten- 
den Unternehmen und Institutionen 
Herausforderungen 
 Mobilitätsroutinen und Gewohnheiten  
 Planungs- und Personalkapazitäten 
 Barrierefreiheit 
 Interessenabstimmung der verschiedenen Mobilitätsformen im gegebenen 
Straßenraum auch mit dem ÖPNV 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn II. Quartal 2022 
Laufzeit  4 Jahre

46 
 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
10.000 t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme II - 1.6) 
20.000 t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme II - 1.6) 
25.000 t CO 2e/a  
(zusammen mit  
Maßnahme II - 1.6) 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass 
durch die Stärkung des ÖPNV rund 10 % der sektorbezogenen THG-
Emissionen eingespart werden können (Umweltbundesamt, 2010). 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. (Abhängig von jeweiliger Ausbaumaßnahme) 
Personalbedarf  k. A.  
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderprogramm: „Sonderprogramm Stadt und Land“ 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- 
Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- 
strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
 MagV 2022/0058 „Anpassung und Optimierung des Busliniennetzes im 
Woogsviertel und Heimstättensiedlung“ 
 MagV 2021/0311 „Angebotsoptimierung bei der Umsetzung des neuen 
Verkehrskonzepts Straßenbahn in der Stadt Darmstadt und dem Land- 
kreis Darmstadt-Dieburg“ 
 MagV 2021/0306 „Anpassung und Optimierung des Busliniennetzes ab 
Ostern 2022“ 
 MagV 2021/0267 „Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 MagV 2020/0210 „Einführung und Erprobung eines On-Demand Shuttle-
Systems als Ergänzung des bestehenden ÖPNV-Angebots“ 
 MagV 2020/0142 „Umsetzung eines neuen Verkehrskonzepts für die 
Straßenbahn in der Stadt Darmstadt und dem Landkreis Darm-stadt-
Dieburg“ 
 MagV 2020/0141 „////Darmstadt weiterdenken - Masterplan DA 2030+ 
Eine räumliche Entwicklungsstrategie für Darmstadt“ 
 MagV 2019/0207 „Fortschreibung Nahverkehrsplan Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 2019-2024“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Häufigere Fahrten, mehr Strecken, neue Angebote (S. 36 -37)  
 Über Darmstadt hinaus denken (S. 17) 
 Lokale und regionale Vernetzung mit Zug, Bus, Tram und Bahn verbessern

47 
 
Schaffen von mindestens 5 dezentralen Mobilitätsstationen   II – 1.8 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Die Mobilität der Zukunft erfordert intelligente, v ernetzte Systeme. Viele beginnen schon jetzt ihr Mo bi- 
litätsverhalten zu verändern und kombinieren unters chiedliche Mobilitätsangebote je nach Situation 
und Bedarf. Die Verknüpfung von unterschiedlichen V erkehrsmitteln kann nur reibungsfrei ablaufen, 
wenn die entsprechenden Rahmenbedingungen dafür ges chaffen werden. Insbesondere der Entwick- 
lung von Mobilitätsstationen als Verknüpfungsstelle n unterschiedlicher Verkehrsmittel kommt dabei 
eine hohe Bedeutung zu. 
Die bedarfsgerechte Errichtung von diebstahlsichere n Abstellmöglichkeiten sowie Service-Stationen für 
Fahrräder sämtlicher Art, Ladestationen für E-Bikes , Lastenräder und Elektroautos, eine Verbesserung 
der Umsteigesituation Bahn-Bus sowie die Ausweitung  des Car- und Bike-Sharing-Angebots sollte bei 
der Entwicklung der vorerst fünf Mobilitätsstation eine besondere Bedeutung beigemessen werden. 
Diese sind an strategisch sinnvollen Verkehrsknoten punkten zu entwickeln und sollten mit den übrigen 
Maßnahmen im Bereich Mobilität verschnitten werden.  Die Maßnahme ist nach Umsetzung zu evaluie- 
ren und bei positiven Wirkungen und Nachfrage weite r auszuweiten. Voraussetzung für die erfolgreiche 
Umsetzung ist, dass öffentlicher Raum für diese Maßnahme zur Verfügung steht. 
Zwischenziel:  
3 Mobilitäts-Stationen bis 2026 
Zielgruppe Bürger*innen 
Verantwortung 
 Mobilitätsamt  
 Stadtplanungsamt  
 HEAG mobilo als Mobilitätsdienstleister 
 IDA 
Weitere Akteure  Sharing-Anbieter 
 Lokaler Energieversorger 
Handlungsschritte 
1. Identifikation strategisch sinnvoller Mobilitätsstationen an Verkehrsknote n- 
punkten oder anderen strategischen Verkehrspunkten 
2. Errichtung von Abstellmöglichkeiten, Service-Stationen etc. 
3. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 
 Anzahl der errichteten Mobilitätsstationen  
 Nutzungszahlen der Mobilitätsstationen 
 Ergebnisse der Evaluation 
Herausforderungen 
 Öffentlicher Raum muss zur Verfügung stehen  
 Attraktivität des Standortes und Zugangs 
 Dauer von Planungs- und Umsetzungsprozessen 
 Bündelung und Konzentration verschiedener Mobilitätsangebote bei teil- 
weise begrenztem Platzbedarf

48 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Berechnungsgrund- 
lage 
Die THG-Einsparpotenziale der vorliegenden Maßnahme  sind bereits in den 
Maßnahmen II – 1.1 bis II - 1.7 enthalten. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A.  
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel 
 Förderprogramme sind zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2021/0267 „Entwicklung einer integrierten Mobilitätsverwaltung für 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 MagV 2019/0207 „Fortschreibung Nahverkehrsplan Wissenschaftsstadt 
Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg 2019-2024“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

49 
 
Ausbau mobilitätsbezogener Sharingdienste   II – 1.9  
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
 
Carsharing  
Die neue Gesetzesgrundlage (HStrG §16a) auf Landese bene in Hessen (Ende 2021) ermöglicht den 
Kommunen mehr Fläche für Carsharing bereitzustellen , sodass diese bedarfsgerecht ausgebaut wer- 
den kann. Zusätzlich ist bei der Ausschreibung von Carsharing-Dienstleistungen der Einsatz alternati- 
ver Antriebsarten zwingend zu prüfen. Über Sondernu tzungskonzessionen kann die Stadt Darmstadt 
zudem die Ausschreibungsbedingungen aktiv anpassen.  Die Prüfung zum Einsatz von Carsharing-
Angebote mit alternativen Antriebstechnologien steht dabei besonders im Fokus.  
Die weitere Verknüpfung mit anderen Sharingdiensten  und auch den Mobilitätsstationen ist bei der 
Umsetzung auf Synergieeffekte zu prüfen. Um Bedarfe  und Standorte zu prüfen, ist auf Basis der neu- 
en Gesetzeslage ein Konzept zu erarbeiten, welches die lokalspezifischen Potenziale ermittelt und aus-
formuliert. Dabei sollte der Zugang der breiten Sta dtbevölkerung eine wichtige Rolle spielen, damit 
Erreichbarkeiten und Angebote in allen Stadtteilen gegeben sind. Priorität sollten dabei bisherige Park- 
flächen genießen. 
 
Bikesharing  
Bikesharing wird neu ausgeschrieben und nach von de r Stadt und der HEAG mobilo definierten Krite- 
rien im Rahmen der Daseinsvorsorge bereitgestellt. Dabei wird das System um weitere Sahringangebo- 
te wie Lastenräder erweitert. 
 
Sharingangebote sollen als Daseinsvorsorge bereitge stellt werden und eine kostengünstige Ausleih- 
möglichkeit für einkommensschwache Haushalte soll u mgesetzt werden. Geprüft wird eine Kopplung 
an das Sozialticket bzw. die Teilhabecard. 
Dazu werden beim Amt für Soziales und Präsentation diese Strukturen aufgebaut. 
Zielgruppe Bürger*innen 
Verantwortung 
 Mobilitätsamt  
 Amt für Soziales und Prävention sowie nachgeordnete Einrichtungen 
 HEAG mobilo  
Weitere Akteure  Sharing-Anbieter 
 Allgemeine Studierendenausschüsse 
Handlungsschritte 
1. Erhebung des Status Quo  
2. Erstellung eines Konzepts zur Identifikation von Potenzialen 
3. Identifizierung des Handlungsbedarfs und der Handlungsmöglichkeiten 
4. Erstellung einer Sondernutzungssatzung für Mobilitätsangebote im öffentli- 
chen Raum  / Anpassung der städtischen Sondernutzung 
5. Strategieentwicklung und Umsetzung 
6. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren Zunahme an Carsharing-Autos und der hierfür bereitgestellten Flächen

50 
 
Herausforderungen 
 Öffentlicher Raum muss zur Verfügung gestellt werden  
 Komplexe Vergabeverfahren, Bürokratie 
 Rechtliche Rahmenbedingungen, Erstellung einer Sondernutzungssatzung  
 Akzeptanz und Nutzung in der breiten Stadtgesellschaft 
 Barrierefreier Zugang 
 Wesentliche Voraussetzung für eine positive Umweltwirkung ist, dass die 
Angebote mit dem öffentlichen Verkehrsangebot verknüpft und kombinier- 
bar sind 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn II. Quartal 2023 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
10.000 t CO 2e/a 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
-  - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Für die Berechnung des THG -Einsparpotenzials wurde angenommen, dass 
durch den Ausbau von Sharing-Diensten rund 4 % der sektorbezogenen THG-
Emissionen eingespart werden können (Umweltbundesamt, 2010). 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Carsharing Ausbauen (S. 42) 
 Leihangebote für Cargobikes und Fahrräder ausbauen (S. 41)

51 
 
Arbeitskreis Regionale Mobilität Südhessen „Verkehrsgipfel“   II – 1.10 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Insbesondere die Verkehrsinfrastruktur weist interk ommunale Verflechtungen auf und macht gemein- 
same Absprachen notwendig. Durch einen Arbeitskreis  kann die Qualität des regionalen Verkehrs- 
wegenetzes gesteigert werden. 
Mobilitätsbedürfnisse machen nicht an Stadtgrenzen halt, sondern beziehen sich auch auf das unmit- 
telbar angrenzende Umland und darüber hinaus. Vor a llem in Darmstadt als Oberzentrum mit einem 
sehr hohen Anteil an sozial-versicherungspflichtige n Beschäftigten werden die räumlichen und struktu- 
rellen Verflechtungen der Mobilität in Pendler*inne nströmen deutlich sichtbar. Mobilität und Verkehr 
sind dabei raumübergreifend zu verstehen und erford ern interkommunale sowie interregionale Zu- 
sammenarbeit. Diese bestehenden Kooperationen solle n im Rahmen dieser Maßnahme ausgeweitet 
werden und durch einen Arbeitskreis bezüglich der r egionalen Mobilität in Südhessen weiter verstärkt 
werden.  
Die folgenden Herausforderungen sollen interkommunal bearbeitet werden: 
 Entwicklung von Lösungen für Pendelverkehre 
 Reaktivierung stillgelegter Bahntrassen 
 Taktung mit dem Umland 
 Tarifmöglichkeiten ausloten, um den Umstieg auf den ÖPNV zu erleichtern 
 Prüfung und ggf. Realisierung von Straßenbahnanschlüssen (STRADADI) 
Zielgruppe Verwaltung 
Verantwortung 
 Mobilitätsamt  
 DADINA 
 HEAG mobilo 
 Landkreis Darmstadt-Dieburg 
 Stradadi 
Weitere Akteure  Betriebe und Unternehmen 
 Vereine, Verbände, Initiativen und Gruppen 
Handlungsschritte 
1. Gründung einer regionalen Arbeitsgruppe  
2. Erarbeitung von kreisweiten Zielen 
3. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 
 Rückgang des MIV  
 Steigerung des ÖPNV-Anteils am Modal Split 
 Überprüfung der in Handlungsschritt 2 erarbeiteten  
Zielsetzungen  
Herausforderungen  Vereinbarkeit konkurrierender Interessen 
 Verzahnung der verschiedenen kommunalen Kompetenzbereiche 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn Läuft bereits 
Laufzeit  Dauerhaft

52 
 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage - 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  - 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Über Darmstadt hinaus denken (S. 17)  
 Lokale und regionale Vernetzung mit Zug, Bus, Tram und Bahn verbessern 
(S. 17-18)

53 
 
Pilotprojekt Müllheizkraftwerk – Wasserstoff für schwere Nutzfahrzeuge 
wie Busse und Fahrzeuge des EAD im Rahmen des DELTA-Projekts   II – 1.11 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Die Erprobung und Nutzung alternativer Antriebstech nologien ist in Darmstadt vor dem Hintergrund 
der Sektorenziele im Bereich Mobilität auszuweiten.  ZAS und ENTEGA prüfen aktuell die Investition in 
eine Wasserstofferzeugung mittels Elektrolyse am Mü llheizkraftwerk (MHKW). Das Projekt wird über 
das BMWi im Rahmen des Projektes DELTA gefördert.  
DELTA ist ein sehr gutes Beispiel, wie die Vernetzu ng und gemeinsame Entwicklung von Projekten im 
bestehenden Umfeld mit der Unterstützung der Wissen schafts- und Digitalstadt beispielsweise im Be- 
reich Wasserstoff sehr gut gelingen kann. Im Teilpr ojekt mit dem vollen Titel „Multisektoraler Einsatz  
von dezentraler Elektrolyse“ sind neben der ENTEGA und dem ZAS auch evonik, die TU Darmstadt und 
Hy2Serv (ein Innovationsunternehmen des Busunterneh mers Winzenhöler) vertreten. Darüber hinaus 
sind verschiedene Letter of Intent (LOI) mit den Ri edwerken und dem EAD abgeschlossen worden, die 
als weitere Abnehmer von Wasserstoff fungieren könn ten. Damit sorgt die Wissenschafts- und Digital- 
stadt über ihre Beteiligungen im Rahmen der Stadtwi rtschaftsstrategie sowohl auf der Angebots- (EN- 
TEGA) als auch Nachfrageseite (EAD) für das Anschieben der Kommerzialisierung dieser Technologie.  
Die Wasserstoffnutzung sollte nur dort Anwendung fi nden, wo keine anderen Technologien mit höheren 
Wirkungsgraden verfügbar sind, und sollte sich dahe r auf schwere Nutzfahrzeuge konzentrieren, die 
nicht über andere Alternativantriebe sinnvoll abged eckt werden können (Feuerwehr, Überlandbusse, 
Müllfahrzeuge etc.). 
Zielgruppe Stadtverwaltung 
Verantwortung  EAD 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
Weitere Akteure  Betriebe und Unternehmen 
 Wissenschaft 
Handlungsschritte 
1. Zusammenbringen relevanter Akteur*innen  
2. Erarbeitung Erprobungsziele 
3. Umsetzung und Erprobung 
4. Feedback und Controlling 
5. Verstetigung 
Erfolgsindikatoren 
 Erfolgreicher Abschluss des DELTA -Projekts  
 Abnahme von Wasserstoff durch die Riedwerke und den  EAD 
 Verstärkte Nutzung von Wasserstoff im Bereich schwerer Nutzfahrzeuge 
Herausforderungen 
 Kaum Einfluss auf technologische Entwicklung (schle chter Wirkungsgrad 
bei der Wasserstoffelektrolyse, relativ hohe Leckraten bei der Wasser- 
stoffspeicherung, begrenzte Marktverfügbarkeit von Wasserstoff-
Fahrzeugen)

54 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2023 
Laufzeit  3 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage - 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats - 
Koalitionsvertrag für  
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Lokale und regionale Vernetzung mit Zug, Bus, Tram und Bahn verbessern (S. 
17-18)

55 
 
Umgestaltung und Umbau der Logistik   II – 1.12 
Handlungsfeld Mobilität 
Maßnahmenbeschreibung  
Immer mehr Pakete werden in Deutschland verschickt und ausgeliefert – auch in der Wissenschafts- 
stadt Darmstadt. Die Kleintransporter verschiedener  Paketlieferanten sind täglich in der Stadt unter- 
wegs, um die bestellten Waren zu den Menschen zu br ingen. Es gibt bereits zahlreiche Kommunen, die 
modellhaft untersucht haben, ob und wie sogenannte Micro-Hubs zu einer besseren Steuerung der 
Paketlogistik beitragen können. Ziel ist es die Emi ssionen in diesem Bereich durch ein integriertes 
Konzept mittels Logistikhubs zu reduzieren. 
Die Herausforderung besteht hierbei in der Bereitsc haft der entsprechenden Logistikunternehmen bei 
solchen Konzepten dauerhaft und proaktiv mitzuwirke n und in der Notwendigkeit entsprechender Flä- 
chen für derartige Hubs. Kommunen haben derzeit kei nerlei rechtliche Möglichkeiten dieses Mitwirken 
einzufordern bzw. keinen Einfluss auf die entsprechenden Geschäftsmodelle.  
Im neuen mobilitätsveränderten Quartier Ludwigshöhv iertel ist geplant den Themenschwerpunkt Logis- 
tik/Kurierdienstleister mittels Paketstationen exem plarisch als ein Pilotprojekt zu entwickeln, um die  
Verkehrsaufkommen durch Zustellungsdiensten zu redu zieren und umweltfreundlicher abzuwickeln. 
Die Maßnahme soll in Bestandsquartiere ausgedehnt werden. 
Weiterhin müssen sich die rechtlichen Rahmenbedingu ngen ändern, bzw. im Reallabor erprobt wer- 
den, wie öffentlichen Raum zur Verfügung gestellt werden kann. 
Zielgruppe Wirtschaft 
Verantwortung  Mobilitätsamt 
 Amt für Wirtschaft und. Stadtentwicklung 
Weitere Akteure  Betriebe und Unternehmen 
 Wissenschaft 
Handlungsschritte 
1. Weiterführung bereits bestehender Projekte  
2. Ausweitung neuer Projekte 
3. Prüfung von Zufahrtsbeschränkungen für PKW und LNF 
4. Feedback und Controlling 
5. Verstetigung 
Erfolgsindikatoren 
 Einsparungen von 3.000 t CO 2e bis 2035  
 Abnahme von Fahrten mit leichten Nutzfahrzeugen 
 Errichtung von Micro-Hubs 
Herausforderungen Bisher keine rechtlichen Grundlagen z. B. für white-label-Lösungen 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 
Laufzeit  Dauerhaft

56 
 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
3.000 t CO 2e/a 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Es wird angenommen, dass künftig 10 % der Fahrten mit leichten Nutzfahr- 
zeugen entfallen könnten. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Verträglichen Wirtschaftsverkehr fördern (S. 35)

57 
 
1.3  Handlungsfeld II – 2: Energie  
Das Handlungsfeld Energie im Bereich der Gesamtstad t verfolgt die nachfolgend dargestellten Sekto- 
renziele. 
Regenerative Stromerzeugung durch die Installation von PV-Anlagen   
(Maßnahmen 2.1 bis 2.5): 
 2025: 67.000 MWh/a;  
Zubau: 58.500 MWh/a; Minimum Zubau: 22.000 MWh/a 
 2030: 125.500 MWh/a;  
Zubau: 58.500 MWh/a; Minimum Zubau: 22.000 MWh/a 
 2035: 243.000 MWh/a;  
Zubau: 117.500 MWh/a: Minimum Zubau: 44.000 MWh/a 
 
Einsparung an THG-Emissionen gegenüber 2018 im Bere ich der Wärmeversorgung (Maßnahmen 
2.6 und 2.7) um  
 78.400 t CO 2e/a im Zwischenzieljahr 2030 und 
 nochmals 62.100 t CO 2e/ im Zieljahr 2035. 
 
PV-Förderung für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen verstetigen und 
ausbauen  II - 2.1 
Handlungsfeld Energie  
Maßnahmenbeschreibung   
Mit dem Förderprogramm Photovoltaik, welches im Jul i 2021 startete, möchte die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt den Ausbau erneuerbarer Energien und insb . den Ausbau von PV-Anlagen im Stadtgebiet 
weiter vorantreiben.   
Private Haushalte – also sowohl Hauseigentümer*inne n als auch Mieter*innen - erhalten einen finanzi- 
ellen Anreiz, die Potenziale für die Erzeugung von Sonnenstrom auf und an ihren Gebäuden zu nutzen. 
Über die Zuschüsse wird eine schnellere wirtschaftl iche Amortisierung erreicht und damit Investitions-
hemmnisse abgemildert. Das Programm soll hinsichtli ch seiner Wirksamkeit (Zubau PV) jährlich evalu- 
iert werden. Ggf. ist das gesamte Fördervolumen zu erhöhen.    
Neben dem damit erreichten Ausbau fungiert diese Ma ßnahme zudem als Bewusstseinsschaffung und 
Sensibilisierung in punkto Produktion von erneuerba ren Energien und allgemeinen Maßnahmen im 
Bereich Klimaschutz (Wattbewerb). Hinzu kommt, dass  die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu diesem 
Zweck eine Partnerschaft mit der lokalen Heiner*ene rgie-Gruppe des KlimaEntscheids eingegangen ist, 
um in der Öffentlichkeit noch verstärkter für Klimaschutz und die Nutzung von Solarenergie zu werben. 
 
Zielgruppe Hauseigentümer*innen, Mieter*innen 
Verantwortung Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
Weitere Akteure 
 Bürgerschaft  
 Lokale Energieversorger 
 Lokale Immobiliendienstleister 
 Initiative Heiner*energie 
 Handwerksbetriebe (insb. Solarteure und Solarteurinnen)

58 
 
Handlungsschritte 
1. Bereitstellung der notwendigen Mittel zur Erhöhung des gesamten Förde r- 
volumens pro Jahr 
2. Erhöhung des gesamten Fördervolumens pro Jahr 
3. Kommunikation der Erhöhung des gesamten Fördervolumens in der Öffent- 
lichkeit und weitere Bewerbung des Förderprogramms 
4. Jährliche Evaluation des Förderprogramms 
5. Ggf. Erhöhung des gesamten Fördervolumens 
Erfolgsindikatoren  Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms 
 Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme an Anlagen 
Herausforderungen 
 Denkmalschutz  
 Eigentumsverhältnisse, insb. bei der Förderung von Balkonmodulen für 
Mieter*innen 
 Rechtliche Lage 
 Begleitende Beratung und Information der Hauseigentümer*innen und 
Mieter*innen ist notwendig 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits, die Ausweitung wird aktuell (I. Quartal 2022) geprüft 
Umsetzungsbeginn Läuft bereits, Ausweitung wird aktuell (I. Quartal 2022) geprüft 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
10.000 t CO 2e/a  22.500 t CO 2e/a  37.000 t CO 2e/a  
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
23.000 MWh/a 51.000 MWh/a  84.000 MWh/a 
Berechnungsgrund- 
lage  
Es wird angenommen, dass durch die PV -Förderung bis zum Zieljahr 2035 
insgesamt 100.000 kWp an Leistung auf einer Gesamtf läche von 770.000 m² 
neu installiert wurden und dass 1 kWp rund 0,37 t C O 2e/a einspart. Im Zieljahr 
2035 bedeutet dies eine Ersparnis von 37 t CO 2e/a im Vergleich zum Bilanz- 
jahr. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  10.000.000 € 
Personalbedarf  0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats  
 MagV 2020 /0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“  
 MagV 2022/0129 „Förderprogramm für einkommensschwache Haus- 
halte“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Umfassendes Programm zum Ausbau von PV-Dachanalagen (S. 12)

59 
 
PV-Förderung Gewerbe  II - 2.2 
Handlungsfeld Energie 
Maßnahmenbeschreibung   
Damit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch Anre ize für die PV-Nutzung auf Gewerbedachflächen 
gesetzt werden, soll (rechtlich) geprüft werden, ob  die Initiierung von Förderprogrammen auch für Ge- 
werbetreibende ermöglicht werden kann.  
Die Ausstattung von Gewerbedachflächen mit PV-Anlag en wird aufgrund des Flächenpotenzials ein 
wesentlicher Faktor sein, um die Produktion erneuer barer Energien auf dem Stadtgebiet voranzutrei- 
ben. Über die Zuschüsse wird – ebenfalls wie bei de n privaten Haushalten - eine schnellere wirtschaft-
liche Amortisierung erreicht und Investitionshemmnisse abgemildert.  
Zielgruppe Gewerbe (KMU), Vereine, Institutionen 
Verantwortung  Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung  
Weitere Akteure  - 
Handlungsschritte 
1. Rechtliche Prüfung des Förderprogramms  
2. Ausgestaltung des Förderprogramms 
3. Beschluss des Förderprogramms 
4. Bewerbung des Förderprogramms unter Gewerbebetreibenden 
5. Jährliche Evaluation des Programms 
Erfolgsindikatoren  Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms 
 Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme Anlagen 
Herausforderungen 
 Begleitende Beratung und Information der Gewerbetreibenden ist notwe n- 
dig  
 Hoher Organisations- und Vergabeaufwand 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A.  18.500 t CO 2e/a  
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A.  42.000 MWh/a  
Berechnungsgrund- 
lage  
Es wird angenommen, dass durch die PV -Förderung bis zum Ziel -jahr 2035 
insgesamt 50.000 kWp an Leistung auf einer Gesamtfl äche von 385.000 m² 
neu installiert wurden und dass 1 kWp rund 0,37 t C O 2e/a einspart. Daraus 
ergeben sich die im Zieljahr 2035 genannten Potenziale.

60 
 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  3.900.000 € 
Personalbedarf  0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats  - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Umfassendes Programm zum Ausbau von PV-Dachanalagen (S. 12)

61 
 
Pilotprojekt „Umsetzung von Agri-PV“  II - 2.3 
Handlungsfeld Energie 
Maßnahmenbeschreibung   
Um die Nutzung der Solarenergie auf vielfältige Wei se im Stadtgebiet auszuweiten, sind Pilotprojekte 
zur Prüfung der Machbarkeit von Agri-PV zu realisie ren (hier ist die graue Energie mitzubetrachten). 
Agri-PV bietet den Vorteil, landwirtschaftliche Flä chennutzungskonflikte zu entschärfen, indem be- 
stimmte Anbaukulturen von den Anlagen unberührt ble iben. Vor allem die Erträge von schattentoleran- 
ten Kulturen wie Kern-, Stein- und Beerenobst sowie andere Sonderkulturen, wie Bärlauch, Spargel und 
Hopfen können von den PV-Anlagen sogar profitieren.  
Die verschiedenen Möglichkeiten zur Nutzung von Agr i-PV verfügen derweil oftmals noch über Pio- 
niercharakter und sind als Modellprojekte zu verste hen (vgl. Hegelbach bei Linzgau in Baden-
Württemberg). Mit der Initiierung von Pilotprojekte n trägt die Wissenschaftsstadt Darmstadt zu den 
Erkenntnissen im Bereich Agri-PV bei und prüft die Nutzung auch auf landwirtschaftlichen Nutzflächen 
in urbanisierten Zentren. Bei Erfolg und Wirksamkei t ist die Realisierung von Agri-PV anschließend auf  
bis zu 50 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche zu erw eitern.  
Agri-PV sollte aber nur in Ergänzung zu Dach-PV ged acht werden und nur dort realisiert werden, wo 
eine Nutzung im Sinne des Klimaschutzes sinnvoll ist. 
Zielgruppe  Stadtverwaltung, Energieversorger, landwirtschaftliche Betriebe 
Verantwortung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 IDA 
 Stadtplanungsamt 
Weitere Akteure  Lokaler Energieversorger 
 Wissenschaft 
Handlungsschritte 
1. Prüfung geeigneter Flächen  
2. Ansprache der entsprechenden Flächeneigentümer*innen 
3. Schaffung Planungsrecht 
4. Einbezug der Wissenschaft 
5. Konzeptionierung der Pilotprojekte (in Zusammenarbeit mit den Flächenei- 
gentümer*innen) 
6. Initiierung von Pilotprojekten  
7. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Anzahl der installierten Agri-PV-
Anlagen 
Herausforderungen 
 Schaffung von Akzeptanz in den landwirtschaftlichen Betrieben und in der 
allgemeinen Öffentlichkeit 
 Erhöhte Kosten der Agri-PV-Anlagen (für Gestelle, etc.)

62 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2023 
Laufzeit  8 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. 7.000 t CO 2e/a - 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A. 16.000 MWh/a - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Es wird angenommen, dass durch das Pilotprojekt Agr i -PV bis 2030 
19.200 kWp an Leistung auf einer Gesamtfläche von 5 00.000 m² neu installiert 
werden (26 m²/kWp) und dass 1 kWp rund 0,37 t CO 2e/a einspart. Daraus 
ergeben sich die im Zieljahr 2030 genannten Potenziale. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  96.500.000 € (Gesamt-Investitionskosten die nicht zwingend durch die Kom- 
mune alleine zu tragen sind) 
Personalbedarf  0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats  - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

63 
 
Installation von PV-Anlagen auf Parkflächen  II - 2.4 
Handlungsfeld Energie 
Maßnahmenbeschreibung  
Geeignete und unentbehrliche Parkplätze, die auch k ünftig noch notwendig sein werden, sollen im Zu- 
ge dieser Maßnahme überdacht und mit PV-Anlagen ausgestattet werden.  
PV-Anlagen über Parkplätzen erzeugen auf bereits ve rsiegelten Flächen klimafreundlichen Solarstrom. 
Somit ziehen sie keine Flächen- und Nutzungskonflik te nach sich und gehen generell mit einer hohen 
Akzeptanz einher. Ein weiterer Vorteil für die Nutz er*innen der Parkflächen ist, dass die Überdachung,  
auf der die Anlagen anzubringen sind, zusätzlichen Schatten spendet und vor Regen schützt. 
Die PV-Nutzung auf Parkplätzen sollte zunächst auf 1.000 m² geprüft werden. Weitere Stellflächen sind 
zu betrachten, wenn ersichtlich wird, dass die PV-A usbauraten unter den Ausbauzielen liegen. Auf- 
grund der höheren Inanspruchnahme von Rohstoffen (f ür die Überdachung) sollten bereits überdachte 
Parkflächen primär für den Ausbau der PV-Anlagen in Anspruch genommen werden. 
Zudem sollte in diesem Zusammenhang die Möglichkeit  der Eigenstromnutzung (z. B. für E-
Ladesäulen, oder den Strombedarf in naheliegenden G ebäuden) geprüft werden. Damit könnte eine 
dezentrale Energieversorgung mit kurzen Wegen gefördert werden.  
Mit dieser Maßnahme sollen Parkflächen ausdrücklich  nicht vor der Entsieglung oder Rückbau ge- 
schützt werden. Vielmehr sollen nur Parkflächen in Betracht kommen, die auch zukünftig unentbehr- 
lich und von Nöten sind. Die Installation von PV-An lagen auf Dachflächen genießt grundsätzlich Vor- 
rang. 
Zielgruppe Stadtverwaltung 
Verantwortung 
 Stadtplanungsamt  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 DSE  
 IDA 
 Mobilitätsamt 
Weitere Akteure 
 HEAG Holding AG  
 Betriebe, Unternehmen, Supermärkte, medizinische Einrichtungen etc., 
die über (überdachte) Parkflächen verfügen 
 Eigentümer*innen von Parkflächen 
Handlungsschritte 
1. Identifikation geeigneter Parkplätze, die auch zukünftig notwendig und 
unentbehrlich sind 
2. Ermittlung der Potenziale auf Parkplätzen und Priorisierung  
3. Ansprache der Flächeneigentümer*innen 
4. Installation von PV-Anlagen auf bereits überdachten Parkflächen 
5. Ggf. Bau weiterer Dachanlagen zur Installation von PV-Anlagen  
6. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren  Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp 
 Ermöglichung der Eigenstromnutzung

64 
 
Herausforderungen 
 Identifikation geeigneter Parkplätze  (auch baurechtlich) , die auch zukün f- 
tig notwendig und unentbehrlich sind 
 Abwägung einer zusätzlichen Überdachung, die lediglich der Installation 
der PV-Anlagen dienen würde (nur wenn sichergestellt ist, dass Parkflä- 
chen auch zukünftig gebraucht werden) 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 
Laufzeit  8 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
10 t CO 2e/a  50 t CO 2e/a  - 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
20 MWh/a 110 MWh/a - 
Berechnungsgrund- 
lage  
Es wird angenommen, dass durch die Maßnahme insgesa mt 130  kWp an Lei s- 
tung auf einer Gesamtfläche von 1.000 m² neu instal liert werden und dass 
1 kWp rund 0,37 t CO 2e/a einspart. Daraus ergeben sich die im Zieljahr 2 030 
genannten Potenziale. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Hinweise  
 Zusätzliche Kosten 150 € pro Quadratmeter (Quelle: Mittel aus spezif i- 
schen Projekten) 
 Orientierungswert für Gesamtinvestition: 300.000 €.  
Beschlüsse des  
Magistrats  - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Umfassendes Programm zum Ausbau von PV-Dachanlagen (S. 12)

65 
 
PV-Offensive: Beratungsangebote und Kampagne  II - 2.5 
Handlungsfeld Energie 
Maßnahmenbeschreibung  
Neben der finanziellen Förderung zur Installation v on PV-Anlagen, müssen bei den relevanten Akteuren 
Hemmnisse und Bedenken abgebaut werden. Ein zentral es Hindernis für die Installation einer PV-
Anlage ist häufig der mangelnde Informationsstand b zgl. der Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen. Viele 
Gebäude- und Flächeneigentümer*innen fürchten des W eiteren einen hohen Aufwand, der mit Planung, 
Finanzierung, Installation und dem Betrieb der Anla gen einhergehen könnte. Aus diesem Grund wurde 
seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt gemeinsam mit dem BUND und heiner*energie eine Bürger- 
solarberatung initiiert.  
Des Weiteren gilt es die verschiedenen Vorteile der  Installation von PV-Anlagen im Rahmen von Infor- 
mationskampagnen zu bewerben. Informationsmateriali en oder Webinare vom Land sollten verstärkt 
genutzt und in die Öffentlichkeit multipliziert wer den, damit die Potenziale der Nutzung von Solarener - 
gie bestmöglich auf dem Stadtgebiet gehoben werden. 
Folgende Zielgruppen gilt es bei der Umsetzung dieser Maßnahme zu berücksichtigen:  
1.  PV für Gewerbe 
2.  PV für Mehrfamilienhäuser und Mieterstrommodelle 
3.  PV für private Immobilien 
4.  PV für Freiflächen, Agri-PV und Stellflächen 
5.  PV auf Landesliegenschaften   
(u. a. HDA und TU Darmstadt) 
Zielgruppe 
 Bürgerschaft  
 Betriebe und Unternehmen 
 Private Gebäudeeigentümer*innen 
 Immobilienwirtschaft 
 Wohnungsbaugesellschaften 
 Flächeneigentümer*innen (bspw. von Parkflächen) 
 Landwirtschaftliche Betriebe 
 hDA 
 TU Darmstadt 
Verantwortung  Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Weitere Akteure 
 Bürgersolarberater*innen  
 Vereine, Verbände, Initiativen und Gruppen 
 hDA, TU Darmstadt 
 Handwerksbetriebe (Solarteurinnen und Solarteure) 
 Lokaler Energieversorger 
Handlungsschritte 
1. Konzeptionierung der Informationskampagne  
2. Ggf. Erarbeitung weiterer Informationsmaterialen  
3. Umsetzung der Informationskampagne 
4. Konzeptionierung eines Beratungsangebots 
5. Initiierung eines Beratungsangebots 
6. Bewerbung des Beratungs- und Informationsangebots 
7. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 
 Anzahl der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen der Informationskampa g- 
ne 
 Anzahl der durchgeführten Beratungen 
 Nachfrage nach den städtischen Förderprogrammen  
 Leistung neu installierter PV-Anlagen in kWp/Zunahme an PV-Anlagen

66 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung II. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2024 
Laufzeit  11 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A.  13.000 t CO 2e/a  26.000 t CO 2e/a  
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A. 29.500 MWh/a 59.000 MWh/a 
Berechnungsgrund- 
lage 
Es wird angenommen, dass durch die Solaroffensive i nsgesamt 70.000 kWp an 
Leistung auf einer Gesamtfläche von 539.000 m² neu installiert werden und dass 
1 kWp rund 0,37 t CO 2e/a einspart. Im Zieljahr 2035 bedeutet dies eine E rspar- 
nis von 26 t CO 2e/a. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs - &  
Fördermöglichkei- 
ten 
Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats  - 
Koalitionsvertrag 
für die Legislatur- 
periode 2021 bis 
2026 
Umfassendes Programm zum Ausbau von PV-Dachanlagen (S. 12)

67 
 
Kommunale Wärmeplanung  II - 2.6 
Handlungsfeld Energie 
Maßnahmenbeschreibung   
Um Erkenntnisse über mögliche Pfade der Dekarbonisi erung der Wärmeversorgung und Potenziale der 
Abwärmenutzung zu erlangen, ist eine kommunale Wärmeplanung anzugehen.  
Die Wärmeplanung ist eine wichtige Handlungsmöglich keit aus dem Bereich der Organisation. Mit die- 
ser entwickeln Kommunen einen Weg hin zu einer klim aneutralen Wärmeversorgung, der lokale Gege- 
benheiten berücksichtigt. Damit ist sie ein sehr wi rksamer Hebel, um die Wärmewende schneller und 
effizienter voranzubringen, denn intelligente und i ntegrierte Ansätze, die Lösungen miteinander vernet - 
zen, sind effizienter als kleinteilige Lösungen. 
Ziel ist die quartier-/blockweise Betrachtung des B estands und die Identifizierung der jeweils klima- 
schonensten Lösungsmöglichkeit (Fern- bzw. Nahwärme netz, Gebäudeweise…). Der Fokus dieser 
Wärmeplanung wird auf dem Ausbau von Nah- und Fernw ärmenetzen liegen. 
 
Fernwärme ist thermische Energie, die durch ein Sys tem isolierter Rohre – dem Fernwärmenetz - zu 
den Endverbraucher*innen gelangt. Sie wird überwieg end zur Heizung von Gebäuden und zur Aufberei- 
tung von Warmwasser genutzt. Nahwärme wird in Nahwä rmenetzen zwischen verschiedenen Gebäuden 
über kurze Strecken bereitgestellt. Im Unterschied zur Fernwärme wird sie in kleinen, dezentralen Ein-
heiten gewonnen.  
Dadurch, dass Wärmenetze mit regenerativen Energien  gespeist werden können, bilden sie die Grund- 
lage einer erfolgreichen Wärmewende in kleineren Quartieren oder ganzen Stadtvierteln und sind damit 
eine wichtige kommunale Stellschraube. 
Inhaltlich sollen im Wärmeplan die nachfolgenden Punkte Berücksichtigung finden:  
1.  Bestandsanalyse Wärmebedarf und Versorgungsinfrastruktur 
2.  Potenzialanalyse erneuerbare Energien und Abwärme 
3.  Aufstellung eines Zielszenarios zur THG-Neutralität bis 2035 
4.  Kommunale Wärmewendestrategie mit Maßnahmenkatalog 
Auch die Prüfung neuer Technologien (Großwärmepumpe n, Abwärme, Abwasserwärme, grüner Was- 
serstoff, etc.) oder die Entwicklung von städtische n Sanierungsstrategien gehört dazu. Von besonderer 
Bedeutung ist, dass bereits frühzeitig die verschie denen und potenziell divergierenden Erwartungshal- 
tungen abgeklärt werden. Damit geht ein ausführlich es Erwartungsmanagement dieser Maßnahme 
einher. Dazu gehört auch, dass Grenzen der Wärmepla nung klar und transparent kommuniziert wer- 
den. Für eine nachhaltige und klimaschonende Wärmev ersorgung ist diese Maßnahme essentiell und 
sollte daher Priorität genießen.  
Zielgruppe  Stadtverwaltung, lokale Energieversorger, Stadtgesellschaft 
Verantwortung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung   
 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung  
 Mobilitätsamt 
 Stadtplanungsamt 
Weitere Akteure 
 Lokaler Energieversorg er  
 Wissenschaft & im Prozess zu identifizierende Stakeholder 
 Verteilnetzbetreiber (E-Netz Südhessen AG) 
Handlungsschritte 
1. Ausschreibung & Beauftragung der Wärmeplanung  
2. Bestandsanalyse und Identifikation Stakeholder  
3. Prüfung des Einsatzes innovativer Technologien 
4. Entwicklung einer kommunalen Wärmeplanung

68 
 
Erfolgsindikatoren Beschlussfassung einer kommunalen Wärmeplanung 
Herausforderungen 
 Ermittlung Grundlagendaten (Bestand)  
 Rechtliche Rahmenbedingungen (insb. Datenschutz) 
 Komplexe, querschnittsorientierte Erhebung (hohe Anzahl an Informatio- 
nen aus Akteursgruppen muss erhoben werden) 
 Komplexe und vielfältige Akteurskonstellationen (die kommunale Wärme- 
planung betrifft sowohl viele Stellen innerhalb der Stadtverwaltung als 
auch zahlreiche Akteure der Stadtgesellschaft) 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 
Laufzeit  3 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A.  - 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A.  - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Erst die Ergebnisse der Wärmeplanung lassen eine Ab schätzung der zu erwa r- 
tenden Einsparpotenziale bei Umsetzung der Planung zu. Da Details noch un- 
klar sind (bspw. welche Energieträger werden mit we lchen Alternativen substi- 
tuiert), ist eine Quantifizierung des THG-Einsparpo tenzials derzeit nicht mög- 
lich. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  Ca. 300.000 € 
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“  
Beschlüsse des  
Magistrats  
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- 
Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- 
strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 MagV 2021/0250 „Haushaltsplan 2022 - Produkthaushalt (inkl. Entwurf 
Produktbuch und den Produktbereichen 1 bis 16)“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Pilotprojekte zur Wasserstofferzeugung aus erneuerbaren Energien sollen 
dort angestoßen werden, wo dies ökologisch sinnvoll und technisch effi- 
zient ist (S.11) 
 Erstellung eines Dekarbonisierung- und Wärmeplans unter Einbeziehung 
von Industrie und Stadtwirtschaft. (S.11) 
 Etablierung eines Wärmemonitorings für mehr Transparenz in der Wärme- 
versorgung (S.11)

69 
 
Umsetzung Wärmeplanung  II - 2.7 
Handlungsfeld Energie 
Maßnahmenbeschreibung  
Basierend auf den Ergebnissen der kommunalen Wärmep lanung soll die Wärmewende vorangetrieben 
werden. Dafür sollen sowohl Nah- als auch Fernwärme netze weiter ausgebaut und dekarbonisiert wer- 
den. Es ist außerdem das Ziel, die ausgebauten Nah-  und Fernwärmenetze in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt mit regenerativ erzeugter Wärme zu betrei ben. Dafür muss vor allem der Ausbau von er- 
neuerbaren Energieanlagen zur Wärmeversorgung forci ert werden. Hier stehen unterschiedliche Tech- 
nologien zu Verfügung. 
Da diese Maßnahme sich im Rahmen der Beteiligungspr ozesse und der durchgeführten Potenzialana- 
lyse als wegweisend für die Zielerreichung erwiesen  hat, verfügt diese durchaus über einen gewissen 
Leuchtturmcharakter.  
Sofern möglich und sinnvoll, ist mit dieser Maßnahm e bereits unabhängig von den konzeptionellen 
Ergebnissen der Wärmeplanung zu beginnen. Die damit  angestoßenen Einzelmaßnahmen/Projekte 
sind später im Rahmen der Wärmeplanung zu berücksichtigen.  
Der örtliche Energieversorger und die Eigentümer*in nen von Immobilien spielen bei dieser Maßnahme 
eine wesentliche Rolle und berücksichtigen Optionen zur Dekarbonisierung teilweise bereits in heutigen 
Projektplanungen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist bei dieser Maßnahme daher auf deren Mitwir- 
kung angewiesen. 
Städtische Liegenschaften können hierbei als „Nucleus“ bzw. Verteilknoten fungieren. 
Zielgruppe Stadtgesellschaft 
Verantwortung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Lokaler Energieversorger 
 IDA 
 Mobilitätsamt  
 Stadtplanungsamt 
Weitere Akteure 
 Bürgerschaft  
 Wissenschaft  
 Private Gebäudeeigentümer*innen 
 Wohnungsbaugesellschaften/Immobilienwirtschaft 
 Betriebe und Unternehmen 
Handlungsschritte 
1. Ggf. schon frühzeitiger Beginn des Ausbaus von Nah - und Fernwärmene t- 
zen 
2. Berücksichtigung der Ergebnisse kommunalen Wärmeplanung 
3. Beteiligung aller relevanten Akteure 
4. Ausarbeitung von konkreten Maßnahmen 
5. (Weiterer) Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen 
6. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 
 Anzahl der Nah - und Fernwärmenetze  
 Anschlusszahlen an die Nah- und Fernwärmenetze 
 THG-Bilanz/Wärmemix der Nah- und Fernwärme 
 Anzahl erneuerbarer Energieanlagen für die Bereitstellung regenerativer 
Wärme

70 
 
Herausforderungen 
 Umfassende Bürger*innenbeteiligung, in der alle relevanten Akteursgru p- 
pen hinreichend Berücksichtigung finden müssen 
 Abhängigkeit von übergeordneten politischen Rahmenbedingungen und 
Akteuren 
 Hohe Umsetzungskosten 
 Beschränkter direkter Handlungseinfluss des Magistrats 
 Flächenkonkurrenz bei solarthermischen Freiflächenanlagen 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung IV. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn I. Quartal 2025 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
440.500 t CO 2e/a  
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A.  k. A.  
Berechnungsgrund- 
lage 
Der Ausbau von Nah - und Fernwärmenetzen führt nicht zwangsläufig zu THG-
Einsparungen, da diese von den zur Wärmeerzeugung genutzten Energieträ- 
gern abhängig sind. Daher ist es wichtig, dass die Netze mit regenerativen 
Energien gespeist werden. Da die Details zum Ausbau momentan noch unklar 
sind (bspw. welche Energieträger werden substituiert), erscheint eine Quantifi- 
zierung des THG-Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder 
sinnvoll noch möglich. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A.  
Personalbedarf  Diverse Stellen in den beteiligten Ämtern  
(je nach Ergebnissen der Wärmeplanung) 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderprogramm: Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 
 Förderprogramm: IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversor- 
gung 
Beschlüsse des  
Magistrats  
MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEn t- 
scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung , Klimaschutzstrategie 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Erstellung eines Dekarbonisierung - und Wärmeplans unter Einbeziehung 
von Industrie und Stadtwirtschaft. (S.11) 
 Etablierung eines Wärmemonitorings für mehr Transparenz in der Wärme- 
versorgung (S.11)

71 
 
Kampagne Ökostrombezug  II - 2.8 
Handlungsfeld Energie 
Maßnahmenbeschreibung   
Um möglichst schnell die THG-Emissionen im Stromber eich senken zu können, ist es von besonderer 
Bedeutung, dass möglichst viele Stromverbraucher*in nen, also insb. Bürger*innen, Betriebe und Un- 
ternehmen ihren Bezug auf nachhaltigen Ökostrom ums tellen (nach OK POWER Gütesiegel zertifiziert: 
https://www.ok-power.de/).  
Dafür ist eine verstärkte Informationskampagne von Nöten, um den Bezug von Ökostrom auf dem 
Stadtgebiet zu erhöhen. Mit entsprechend ausformuli erten Informationsangeboten soll das Bewusst- 
sein gesteigert, Anreize geschaffen und Hemmnisse a bgebaut werden. Im Fokus muss dabei die Be- 
reitstellung einer "Handlungsanweisung" stehen, die erläutert, wie der Stromanbieter-Wechsel vollzogen 
werden kann. Dies kann in besonderem Maße zum Abbau  von Hemmnissen sowie der Angst vor kom- 
plizierten Vorgängen beitragen. 
Aufgrund der sich stetig ändernden Informationslage  eignet sich für die Durchführung der Kampagne 
eine digitale Plattform (Maßnahme 3.5). Weitere Handlungsoptionen könnten sein:  
 Vortragsreihen  
 Plakate, Flyer und weitere Informationsmaterialen, ggf. Nutzung bereits vorhandener Materia- 
len (bspw. Verbraucherzentrale) 
 Ausstellung 
 Informationsstände 
 Veranstaltungen, Mitmach-Aktionen und Wettbewerbe 
 Prüfung von Anreizsystemen (s. Herausforderungen) 
Welche Formate für die Wissenschaftsstadt Darmstadt  ausgewählt werden sollen, hängt von den Rah- 
menbedingungen vor Ort ab. Es muss im Vorfeld also konkret analysiert werden, welche Zielgruppen 
miteingebunden werden müssen, wie diese anzuspreche n sind und welche Kanäle zur Verfügung ste- 
hen. 
Zielgruppe Stadtgesellschaft, insb. Bürger*innen sowie Betriebe und Unternehmen 
Verantwortung  Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
Weitere Akteure 
 Expert*innen aus der Region (bspw. TU Darmstadt oder hDA)  
 Lokaler Energieversorger 
 Verbraucherzentrale 
Handlungsschritte 
1. Konzeption der Informationskampagne  
2. Schaffung von niedrigschwelligen Informationsangeboten  
3. Ggf. Durchführung von Veranstaltungen, Mitmach-Aktionen und Wettbe- 
werben 
4. Verstetigung der Informationskampagne 
5. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 
 Anzahl durchgeführte öffentlichkeitswirksame Maßnahmen  
 Anzahl der Nutzer*innenzahlen der digitalen Plattform 
 Teilnehmer*innenzahlen bei Veranstaltungen, Mitmach-Aktionen und Wett- 
bewerben 
 Anzahl der Haushalte, die zu Ökostrom wechseln

72 
 
Herausforderungen 
 Abbau der  Hemmnissen eines Stromanbieterwechsels  
 Geringer Einflussbereich des Magistrats 
 Schwer zu erreichende Zielgruppen (insb. Betriebe und Unternehmen) 
 Schaffung eines attraktiven Anreizsystems 
 Greenwashing/Etikettenschwindel bei Anbietern 
 Eine neutrale Bewerbung der Anbieter muss sichergestellt werden 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
4.500 t CO 2e/a  
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Das THG -Einsparpotential berechnet sich aus dem durchschnit tlichen Hau s- 
haltsstromverbrauch und Emissionsfaktoren für Ökost rom. Es wird angenom- 
men, dass bis 2035 3.000 (der insgesamt 73.000) Hau shalte durch die Kam- 
pagne auf Ökostrom umsteigen.  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  18.000 € (angenommener Mindestwert für Materialien, Infostände, Pressemit- 
teilungen, die Erstellung von Informationsinhalten und verschiedenen Aktionen)  
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel 
 Förderprogramm: Klimarichtlinie 
Beschlüsse des  
Magistrats  - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

73 
 
1.4  Handlungsfeld II – 3: Öffentlichkeitsarbeit  
 
Verschneidung der Bereiche Klimaschutz und Digitalisierung  II - 3.1 
Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit  
Maßnahmenbeschreibung   
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt laufen im Berei ch der Digitalisierung bereits viele Projekte. Alle r- 
dings haben die Gespräche und Beteiligungsprozesse im Rahmen der Neuaufstellung des Klima- 
schutzkonzepts ergeben, dass diese (noch) wenig mit einander verschränkt sind. In Teilen besteht un- 
ter den Akteuren außerdem keine Kenntnis der versch iedenen Maßnahmen und dem damit einherge- 
henden potenziellen Nutzen/Einsatz.  
Zentrales Anliegen der Maßnahme ist also das Auslot en von Potenzialen im Bereich Klimaschutz und 
Digitalisierung sowie die Bündelung der Maßnahmen, die die Digitalstadt Darmstadt, die DADINA und 
die HEAG Holding AG bereits durchführen. Darüber hinaus sind weitere Modellprojekten zu initiieren.  
Hierfür ist im Rahmen dieser Maßnahme eine Projekts telle bei der Digitalstadt Darmstadt zu schaffen, 
die die Angebote bündelt und die Potenziale zwische n Klimaschutz und Digitalisierung weiter evaluiert,  
erprobt und auf Hemmnisse oder Probleme (z. B. Rebo und- oder Verlagerungseffekte) prüft. Weitere 
Aufgaben könnten sein: 
 Erweiterung „Gamification“ (bspw. Darmstadt im Herzen App der HEAG Holding AG) 
 Ausbau und Unterstützung von Sharing-Angeboten durch digitale Dienste 
 Modellvorhaben im Bereich verkehrstechnischer Maßnahmen (z. B. Pilotprojekte für die Digitali- 
sierung der Ampelsteuerung und der Sicherstellung einer grünen Welle für den Umweltverbund, 
Fortsetzung des Projekts DANALYTICS) 
 Pilotprojekte im Bereich „Ambient Assisted Living“ 
 Identifizierung von Influencer*innen, um Impulse im Bereich digitaler Öffentlichkeitsarbeit zu 
setzen 
 Ausbau und Monitoring klimabezogener Projekte 
Zielgruppe Bürger*innen 
Verantwortung 
 Digitalstadt Darmstadt  
 Mobilitätsamt 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 HEAG mobilo  
Weitere Akteure 
 HEAG Holding AG  
 DADINA  
 Bürgerschaft 
Handlungsschritte 
1. Einrichtung einer Projektstelle zum Themenfeld Klimaschutz und Digital i- 
sierung bei der Digitalstadt Darmstadt 
2. Ansprache der relevanten Akteure 
3. Erhebung Einsparpotenziale durch Einsatz digitaler Technologien 
4. Umsetzung der Bündelung digitaler Angebote 
5. Realisierung der weiteren aufgeführten Maßnahmen  
6. Öffentlichkeitswirksame Kommunikation gemeinsam mit den relevanten 
Akteur*innen 
7. Feedback und Controlling

74 
 
Erfolgsindikatoren 
 Schaffung Projektstelle zum Themenfeld Klimaschutz und Digit alisierung  
 Qualitative Auswertung der erreichten Maßnahmen-Bündelungen 
 Anzahl der erfolgreich umgesetzten Einzelmaßnahmen 
 Nutzer*innenzahlen der Darmstadt im Herzen App 
Herausforderungen 
 Die Nutzung digitaler Technologien ist kritisch zu begleiten  
 Hoher Energiebedarf/mögliche Rebound-Effekte 
 Datenschutz 
 Hoher Wartungs- und Pflegeaufwand 
 Vermeidung zu vieler unübersichtlicher Angebote 
 Der Umgang mit digitalen Medien fällt nicht allen Menschen leicht (digital 
divide) /die Digitalisierung muss inklusiv gestaltet werden. 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Berechnungsgrund- 
lage 
Durch eine verstärkte Verschränkung der Bereiche Klimaschutz und Digitalisi e- 
rung sind vielfältige und weitreichende THG-Einsparpotenziale zu erwarten. 
Aufgrund der Breite und Vielfältigkeit dieser Potenziale sowie nicht nachweis- 
barer Kausalitäten, erscheint eine Quantifizierung des THG-Einsparpotenzials 
der vorliegenden Maßnahme jedoch weder sinnvoll noch möglich. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  (Projektstelle ist bei der Digitalstadt Darmstadt zu schaffen) 
Personalbedarf  (Projektstelle ist bei der Digitalstadt Darmstadt zu schaffen) 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats  MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Intelligentes Verkehrslenksystem als Weiterentwickl ung von DANALYTICS (S. 
33)

75 
 
Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit  II - 3.2 
Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit 
Maßnahmenbeschreibung  
Klimaschutz betrifft alle gesellschaftlichen Gruppe n. Öffentlichkeitsarbeit ist daher ein wesentlicher  
Baustein, um die Einbindung aller Akteure zu gewähr leisten. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unter- 
nimmt bereits vielfältige Anstrengungen, um durch e ine breite Öffentlichkeitsarbeit die Gesellschaft f ür 
den Klimaschutz zu sensibilisieren und zu motiviere n. Für die ambitionierte Zielstellung der THG-
Neutralität bis ins Jahr 2035 sollten diese Anstren gungen jedoch noch weiter ausgedehnt werden. Ziel 
muss es sein, in der gesamten Stadtgesellschaft ein  Bewusstsein für den Klimaschutz zu entwickeln. 
Dafür sollen folgende Bereiche vertiefend bearbeitet werden:  
 Ausbau der Kooperationen mit Bildungseinrichtungen (bspw. zur Bereitstellung eines breiten In- 
formationsangebots). 
 Prüfung des verstärkten Einsatzes und Einbezugs von Studierenden als Unterstützer*innen (z. 
B. über Abschlussarbeiten, angewandte Projektseminare, etc.), um diese für eine Tätigkeit im 
Bereich Klimaschutz zu motivieren. 
 Identifikation von Multiplikator*innen, die an strategischen Schnittstellen in der Stadtgesell- 
schaft verortet sind (Sportvereine, Unternehmen, Religionsgemeinschaften, etc.). Diese können 
dann weitere Menschen in ihrem Umfeld für die Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen be- 
geistern. 
 Durchführung quartiersbezogener Erhebungen und Interviews, um Erkenntnisse über Wünsche, 
Alltagsrealitäten, Hemmnisse und Herausforderungen hinsichtlich des Klimaschutzes zu erfas- 
sen. Darauf aufbauend können bspw. Informationskampagnen zielgruppenspezifisch ausgerich- 
tet werden. 
 Organisation regelmäßiger themenbezogener Veranstaltungen, bspw. in Kooperation mit Verei- 
nen, Verbänden und Initiativen  
 Schaffen von Orten und Anlaufstellen, die vielfältige Informationen zu Thema Klimaschutz be- 
reitstellen sowie eine alltägliche Präsenz des Themas zeigen (bspw. am Luisenplatz, wo möglich 
außerdem Quartiersbüros und Mobilitätsstationen). Außerdem kann die Durchführung einer 
"Pop-Up-Beratung" an wechselnde Standorten geprüft werden.  
 Einrichten und inhaltliche Bespielung einer Klimaschutz-Straßenbahn in der bspw. Informations- 
filme gezeigt werden, Veranstaltungen stattfinden und Broschüren und Flyer verteilt werden. Für 
einen hohen Wiedererkennungswert muss sich diese Bahn designtechnisch von den übrigen 
Straßenbahnen abheben. 
 Zusätzlich sollten auch im öffentlichen Raum Informationen zum Klimaschutz bereitgestellt 
werden (bspw.  Infotafeln an Trinkbrunnen, Verweis auf gelungene klimaschutzbezogene Projek- 
te). Damit erlangt die Thematik eine breite Sichtbarkeit und Alltagspräsenz.  
Zielgruppe Stadtgesellschaft 
Verantwortung 
 Pressestelle  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 Bürgerbeauftrage 
Weitere Akteure 
 Alle Verwaltungsstellen als Multiplikatoren in den jeweiligen Zuständi g- 
keitsbereichen, z. B.: Stadtplanungs- und Mobilitätsamt 
 IDA 
 TU Darmstadt, hDA und insb. deren Studierende 
Handlungsschritte 
1. Konzeption Verstärkung klimaschutzbezogene Öffentlichkeitsarbeit  
2. Ausbau von Kooperationen (bspw. mit den Hochschulen) 
3. Durchführung von Einzelmaßnahmen zur klimaschutzbezogenen  
Öffentlichkeitsarbeit  
4. Feedback und Controlling

76 
 
Erfolgsindikatoren  Anzahl der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen 
 Ergebnisse der Quartiersbezogenen Erhebungen und Interviews  
Herausforderungen 
 Komplexe Inhalte müssen zielgruppengerecht vermittelt werden  
 Schaffung von niederschwelligen Angeboten 
 Sprachbarrieren müssen überwunden werden 
 Wenig mobile Gruppen müssen ebenfalls erreicht werden 
 Es gibt auch einen ablehnenden Teil der Bevölkerung 
 Vandalismus (bspw. Beschädigung von Infotafeln im öffentlichen Raum) 
 Rebound-Effekte müssen vermieden werden  
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung 
Die Verstärkung der klimaschutzbezogenen Öffentlichkeitsarbeit wird aktuell 
(I. Quartal 2022) vorbereitet. 
Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 (Schaffung einer zusätzlichen Stelle) 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A. k. A. 
Berechnungsgrundlage  
Durch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit sind vi elfältige und weitreichende 
THG-Einsparpotenziale zu erwarten. Aufgrund der Bre ite und Vielfältigkeit 
dieser Potenziale sowie nicht nachweisbarer Kausali täten, erscheint eine 
Quantifizierung des THG-Einsparpotenzials der vorli egenden Maßnahme je- 
doch weder sinnvoll noch möglich. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  Ca. 40.000 € (angenommener Mindestwert für Materialien, Infostände, Pres- 
semitteilungen, den Umbau der Website und verschiedene Aktionen) 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderprogramm: Klimarichtlinie  
Beschlüsse des  
Magistrats  
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“  
 MagV 2019/0157 „Radstrategie und Ergebnisse der Arbeitsgruppen mit 
der Initiative Radentscheid“ 
 MagV 2020/019 „Ausschreibung Handreichung zum Klimaschutz“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
 Onlineklimaschutzportal für Förderprogramme und einen Überblick über 
die augenblicklich seitens der Stadt umgesetzten Maßnahmen und aktu- 
ellen CO2-Bilanzen. (S.11) 
 Kampagne und Beratungsangeboten (S. 11)

77 
 
Initiierung breiter Projektwochen an Schulen und Kitas  II - 3.3 
Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit 
Maßnahmenbeschreibung   
Wie die Bewegung Fridays for Future (FFF) zeigt, se tzen sich viele Schüler*innen, engagiert für mehr 
Klimaschutz ein, da sie sich als besonders betroffe ne Gruppe wahrnehmen. Durch eine umfangreiche 
Bildung und Information in diesem Themenfeld, könne n sie einen großen Beitrag hin zu einem Wandel 
und der Einsparung von THG-Emissionen leisten. Zude m können sich hier auch Berufsbiografien vorbe- 
reiten, die einen Gewinn für die Zukunftsgesellschaft darstellen.  
Schulen und Kitas werden vor diesem Hintergrund als  wichtige Schnittstellen für Themen der klima- 
freundlichen Entwicklung und für die Multiplikation  klimaschutzbezogener Themen in die breite Stadt- 
gesellschaft angesehen. Um dieses Potenzial besser nutzen zu können, sollten diese Themen (z. B. 
Ernährung, Mobilität, Konsum) an Schulen stärker bespielt werden.  
Möglich wären in diesem Zusammenhang Kooperationen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt, das 
Schaffen von stationären und mobilen Bildungsangebo ten sowie das Initiieren breiter (und vielleicht 
auch schulübergreifender) Projektwochen. Hierfür is t es zielführend, einen Arbeitskreis aus Vertre- 
ter*innen der Wissenschaftsstadt Darmstadt, dem sta atlichen Schulamt, Schulen und Bildungseinrich- 
tungen sowie Umwelt-/Nachhaltigkeitsbeauftragten in  diesen Bereichen zu bilden, der die Unterrichts- 
einheiten erarbeitet.  
Zu prüfen wäre dabei vor allem, wie trotz voller Le hrpläne und knapper Personalressourcen bei diesen 
Belangen finanziell und organisatorisch Abhilfe gel eistet oder generell der Zugang zu Unterrichtsmate-
rialen erleichtert werden könnte (z. B. mobiler „Klimakoffer“).  
Auch Non-Governmental Organisations (NGOs) oder Ini tiativen wie Scientists for Future (S4F) sollten 
einbezogen werden. An bestehenden Angeboten (Umwelt diplom oder "Besser zur Schule") kann ange- 
knüpft werden. 
Zielgruppe Kinder und Jugendliche 
Verantwortung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Jugendamt 
 Schulamt 
 Umweltamt 
Weitere Akteure 
 Staatliches Schulamt  
 Mobilitätsamt 
 Schulen  
 Kitas Bürgerschaft 
 Eltern und Elternvertretungen  
 Umwelt-/ Nachhaltigkeitsbeauftragte 
 NGOs 
 FFF; S4F  
 Weitere Gruppierungen, Vereine und Verbände aus dem Bereich des Kli- 
maschutzes 
Handlungsschritte 
1. Kontaktaufnahme mit den Schulen und Instituten  
2. Initiierung eines gemeinsamen Austauschs zur Erarbeitung von Unter- 
richtseinheiten 
3. Erarbeitung von Unterrichtseinheiten 
4. Durchführung von Projektwochen, AGs und weiteren Aktionen 
5. Feedback und Controlling

78 
 
Erfolgsindikatoren 
 Anzahl der durchgeführten Unterrichtseinheiten an Schulen und Kitas  
 Anzahl der teilnehmenden Kinder und Jugendlichen 
 Anzahl der Kooperationen 
Herausforderungen 
 Lehrer*innen und Kindergärtner*innen haben wenig Ressourcen für zusät z- 
liche Angebote/die Lehrpläne sind unflexibel  
 Möglichkeiten für Erweiterungen zu 
 Komplexe Inhalte müssen zielgruppengerecht vermittelt werden 
 Schaffung von niederschwelligen Angeboten 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung IV. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2023 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A.  k. A.  
Berechnungsgrund- 
lage 
Durch eine verstärkte klimaschutzbezogene Bildung von Kindern und Jugendl i- 
chen sind vielfältige und weitreichende THG-Einsparpotenziale zu erwarten. 
Aufgrund der Breite und Vielfältigkeit dieser Potenziale sowie nicht nachweis- 
barer Kausalitäten, erscheint eine Quantifizierung des THG-Einsparpotenzials 
der vorliegenden Maßnahme jedoch weder sinnvoll noch möglich. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats  MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

79 
 
Klimafonds zur Förderung von Klimaschutzprojekten  II - 3.4 
Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit 
Maßnahmenbeschreibung   
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat es sich zum Zi el gesetzt innovative und wirksame Klimaschutzi- 
deen und -maßnahmen aus der Stadtgesellschaft stärk er fördern. Im Rahmen dieser Maßnahme soll 
daher ein Klimafonds für alle Bürger*innen, Betriebe und Unternehmen, Gemeinschaften, Institutionen, 
Vereine, Verbände etc. eingerichtet werden. 
Als Klimafonds werden zumeist staatliche oder kommu nale Vermögen bezeichnet, die im Rahmen der 
Klimapolitik Maßnahmen zur Verringerung oder Vermei dung von THG-Emissionen fördern. Die Umset- 
zung eigener Projekte – bspw. von Bürger*innen – wird also bezuschusst und somit gefördert.  
Zu fördern sind prioritär Maßnahmen, die ein hohes THG-Reduktionspotenzial aufweisen, einen All- 
mende-Charakter oder Best-Practice-Charakter (Maßna hmen 3.5 und 4.2) besitzen und so Synergieef- 
fekte auslösen können.  
Um die die Objektivität und Transparenz des Vergabe verfahrens sicherzustellen, sollte ein unabhängi- 
ges interdisziplinäres Gremium aus verschiedenen Ex pert*innen aus der Region zusammengestellt 
werden, welches die zu fördernden Projekte nach fes ten zuvor definierten Kriterien auswählt (bspw. 
Innovationsgrad, Klimawirkung und Skalierungspotential).  
Die Stadt schafft hierfür ein Fördertopf von zunäch st 50.000 €. Bei Erfolg der Maßnahme kann der 
Klimafonds ausgeweitet werden. 
Zielgruppe Stadtgesellschaft 
Verantwortung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Bürgerbeauftragte 
Weitere Akteure 
Expert*innen aus der Region als Gremium zur Auswahl der zu fördernden 
Projekte 
Handlungsschritte 
1. Konzeptionierung des Klimafonds (Festlegung der Förderbedingungen etc.)  
2. Auswahl eines Gremiums zur Auswahl der zu fördernden Projekte  
3. Definition von Bewertungskriterien 
4. Bewerbung des Angebots 
5. Förderung von Projekten 
6. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren  Anzahl der geförderten Projekte 
 Energie- und THG-Einsparungen der geförderten Projekte  
Herausforderungen 
 Die Förderung des Klimafonds sollte sich nicht mit anderen Förderpr o- 
grammen auf Landes- oder Bundesebene überschneiden 
 Zusammenstellung des Gremiums 
 Transparenz im Vergabeverfahren muss gewährleistet werden

80 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung II. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Berechnungsgrund- 
lage 
Durch den Klimaschutzfond sind vielfältige und weitreichende THG -
Einsparpotenziale zu erwarten. Aufgrund der Breite und Vielfältigkeit dieser 
Potenziale sowie nicht nachweisbarer Kausalitäten, erscheint eine Quantifizie- 
rung des THG-Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder 
sinnvoll noch möglich. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  50.000 € pro Jahr 
Personalbedarf  0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats  - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Schaffung privater lokaler Investitionsmöglichkeiten für Bürger*innen in 
Klimaschutz- und Energiewende-Projekte, etwa in Form eines Klimaschutz- 
fonds (S. 11) 
 Investitionsmodelle für Klimaschutz, wie zum Beispiel Energie- Genossen- 
schaften, Mieterstrommodelle oder Klimaschutzfonds, und für Energiebera- 
tung (S. 106)

81 
 
Einrichtung einer Plattform zum Klimaschutz sowie Entwurf eines  
Klimaschutzlogos zur Auszeichnung von Best-Practice-Beispielen  II - 3.5 
Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit 
Maßnahmenbeschreibung  
Um die Bürgerschaft sowie Betriebe und Unternehmen bestmöglich zum Klimaschutz zu informieren, 
wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt eine ne ue Website erstellt, die als Informationsplattform 
zu verschiedenen Bereichen rund um das Thema dienen soll. Mögliche Themenbereiche könnten sein: 
 Erneuerbare Energien im Strom- und Wärmebereich 
 Der Bezug von Ökostrom in privaten Haushalten sowie Betrieben und Unternehmen 
(Maßnahme 2.8) 
 Energiespartipps 
 Die Energetische Sanierung von Gebäuden (Maßnahmen 5.2, 5.3 und 5.4) 
 Klimafreundliche Verkehrsalternativen  
 Klimafreundliche Ernährung und nachhaltiger Konsum  
 Sensibilisierung bzgl. der Auswirkungen des eigenen Handelns auf den Klimaschutz 
 Fortlaufende Information über die Klimaschutzaktivitäten der Wissenschaftsstadt Darmstadt, 
Veranstaltungen und Mitmachaktionen im Stadtgebiet 
Neben der reinen Vermittlung von Informationen, sol len auf der Website auch Klimaschutzmaßnahmen 
und -projekte von Bürger*innen, Betrieben und Unter nehmen (Maßnahme 4.2) vorgestellt und ausge- 
zeichnet werden (Best-Practice-Beispiele). Hierzu i st ein lokalspezifisches Logo zu entwerfen, welches  
besonders gelungene Projekte und engagierte Personen, Betriebe und Unternehmen auszeichnet.  
Somit wird nicht nur die Sichtbarkeit des Themas in  der Öffentlichkeit erhöht, sondern es werden zu- 
dem auch Anreize zum aktiven Mitwirken am Klimaschu tz gesetzt. Des Weiteren wird die lokale Bedeu- 
tung des Themas hervorgehoben und unterstrichen, da ss die Belange des Klimaschutzes in der Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt eine besondere Bedeutung haben. Nicht zuletzt kann auch die Ausformung 
der städtischen Identifikation und der lokalen Verb undenheit durch den Wiedererkennungswert des 
Logos gestärkt werden. 
Zielgruppe Bürgerschaft, Betriebe und Unternehmen  
Verantwortung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Bürgerbeauftragte 
Weitere Akteure 
Externe Partner*innen, die zu der Gestaltung von Inhalten auf der Website 
beitragen können, bspw. 
 TU Darmstadt und HDA 
 Lokaler Energieversorger 
Handlungsschritte 
1. Konzeption der Website und Analyse der relevanten Zielgruppen  
2. Erstellen Homepage mit relevanten Informationen und Projekten 
3. Ansprache von Kooperationspartner*innen zur Bereitstellung weiterer In- 
halte 
4. Bewerbung der Website 
5. Entwurf Logo zur Auszeichnung von Best-Practice-Beispielen 
6. Festsetzung der Verwendung und Vergabe des Logos 
7. Recherche geeigneter Best-Practice-Beispiele 
8. Auszeichnung geeigneter Best-Practice-Beispiele  
9. Verstetigte Aktualisierung, Pflege und Wartung der Website 
10. Feedback und Controlling

82 
 
Erfolgsindikatoren 
 Besucher*innenzahlen der Website  
 Anzahl der dargestellten Informationseinheiten/Themenfelder auf der 
Website 
 Anzahl der ausgezeichneten Best-Practice-Beispiele 
Herausforderungen 
 Definition von Kriterien zur Vergabe des Logos zur Auszeic hnung von Best -
Practice-Beispielen 
 Transparenz für den Wettbewerb und die Verleihung der Auszeichnung 
muss sichergestellt werden  
 Eine Beliebigkeit von Logos ist zu vermeiden 
 Hoher Organisationsaufwand zur Erstellung, Aktualisierung und Pflege der 
Website  
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A.  k. A.  
Berechnungsgrund- 
lage  
Die Website kann als Instrument zur Änderung des Nutzerverhaltens und zur 
Schaffung eines Klima- und Energiebewusstseins bei den verschiedenen Ak- 
teursgruppen dienen. In der Folge sind indirekte THG-Einsparpotenziale zu 
erwarten. Aufgrund nicht nachweisbarer Kausalitäten erscheint eine Quantifi- 
zierung des THG-Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder 
sinnvoll noch möglich. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderprogramm: Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaan- 
passungsprojekten sowie von kommunalen Informationsinitiativen 
Beschlüsse des  
Magistrats  MagV 2020/019 „Ausschreibung Handreichung zum Klimaschutz“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

83 
 
Bezuschussung einkommensschwacher Haushalte zur Anschaffung  
energieeffizienter Haushaltsgeräte  II - 3.6 
Handlungsfeld Öffentlichkeitsarbeit 
Maßnahmenbeschreibung  
Elektrogeräte, wie bspw. Waschmaschinen, Kühlschrän ke und Backöfen haben einen starken Einfluss 
auf die Energiebilanz eines Haushalts. Mit dem Aust ausch alter Haushaltsgeräte durch ein neues, 
energieeffizientes leisten Privatpersonen also einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz. 
Um auch in einkommensschwachen Haushalten den Austa usch alter ineffizienter Elektrogeräte zu er- 
möglichen, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt ber eits im Jahr 2015 ein entsprechendes Förder- 
programm auferlegt. 
Das Förderprogramm ermöglicht es, einkommensschwach en Haushalten damit also die Geräte zu ge- 
ringeren finanziellen Kosten auszutauschen. Zusätzl ich können diese durch die erhöhte Energieeffizi- 
enz der Elektrogeräte aber auch langfristig Stromkosten sparen. 
Mit Beschluss des Magistrats soll das Förderprogram m nun ausgeweitet werden. Es gilt den bislang 
bestehenden Fördertopf von 10.000 € auf 20.000 € zu  erhöhen. Dadurch können künftig noch höhere 
Zuschüsse gewährleistet werden. 
Des Weiteren soll das Förderprogramm zum Austausch von Haushaltsgeräten zu Gunsten energiespa- 
render Geräte evaluiert und ggf. auf weitere Haushaltsgeräte ausgeweitet werden.  
Zielgruppe Einkommensschwache Haushalte  
Verantwortung  Amt für Soziales und Prävention sowie nachgeordnete Einrichtungen  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
Weitere Akteure - 
Handlungsschritte 
1. Evaluation des bisherigen Förderprogramms  
2. Erhöhung des gesamten Fördervolumens auf 20.000 € 
3. Ausweitung des Programms und Erhöhung des Zuschusses 
4. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren  Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms 
 Höhe der ermittelten Energieeinsparung 
Herausforderungen 
 Die Vermeidung von Rebound -Effekten ist sicherzustellen (die Förderung 
muss zum Austausch von Geräten führen und nicht zu einer Zweitnutzung) 
 Ein Niedrigschwelliger Zugang ist sicherzustellen 
 Bürokratische Hürden sind abzubauen 
 Bewerbung des Förderprogramms in einkommensschwachen Haushalten 
 Hoher bürokratischer Aufwand in der Abwicklung des Förderprogramms 
für die zuständigen Verwaltungsstellen 
 Überprüfung der Förderberechtigungen

84 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn Läuft bereits 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
Bis 2030 ca. 740 t CO 2e/a - 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Nach dena (2017)  bestehen Energieeinsparpotenziale (je nach Gerät und Au s- 
gangszustand) von 25 – 75 % im Bereich des Strombedarfs. Für die Berech- 
nung wurde eine Teilnahme von 1.000 Haushalten bei einer gemittelten Ein- 
sparung von 50 % angenommen. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  20.000 € pro Jahr 
Personalbedarf  - 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“  
 MagV 2015/0576 „Projekt Bezuschussung einkommensschwacher Haus- 
halte zur Anschaffung energieeffizienter Kühlgeräte im Rahmen des Klima- 
schutzkonzepts der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

85 
 
1.5  Handlungsfeld II – 4: Wirtschaft 
Das Handlungsfeld Wirtschaft im Bereich der Gesamts tadt verfolgt die nachfolgend dargestellten 
Sektorenziele. 
Einsparung an THG-Emissionen gegenüber 2018 im Sektor Wirtschaft (Maßnahmen 4.1 bis 4.5): 
 200.100 t CO2e/a im Zwischenzieljahr 2025,  
 weitere 180.500 t CO2e/a im Zwischenzieljahr 2030 und 
 nochmals weitere 155.300 t CO2e/a im Zieljahr 2035. 
 
Koordinierungs- und Beratungsstelle klimafreundliche Wirtschaft  II - 4.1 
Handlungsfeld Wirtschaft 
Maßnahmenbeschreibung  
Um die lokale Wirtschaft für die Umsetzung von Klim aschutz- und Effizienzmaßnahmen zu gewinnen, 
gilt es eine Beratungs- und Anlaufstelle zu institu tionalisieren, die im wechselseitigen Austausch zu 
ortsansässigen Unternehmen und Betrieben steht. Dad urch soll über gängige Formate (wie bspw. das 
ETA-Plus Netzwerk der IHK, s. Hinweise) hinaus, die  Möglichkeit bestehen, sich bei Fragen zum Thema 
Klimaschutz an eine städtische Beratungsstelle zu w enden.  Des Weiteren kann die Anlauf- und Bera- 
tungsstelle die nachfolgenden Aufgaben koordinieren:  
Förderung des Austausches relevanter Akteure  
Die Beratungsstelle soll Betriebe und Unternehmen z u einem regelmäßigen Austausch zusammenzu- 
bringen. Dafür werden Akteure aus Wissenschaft, Wir tschaft und Verwaltung proaktiv an einen Tisch 
gebracht. Durch die dauerhafte Präsenz und Ansprach e sollen Unternehmen dazu bewegt werden, 
bestmögliche Anstrengungen im Sinne des Klimaschutz es zu unternehmen. Gemeinsam können ver- 
schiedene Fragestellungen, bspw. wie es den Unterne hmen gelingen kann, dass Mitarbeitende sich 
verstärkt an klimaschutzbezogene Aktivitäten und Ma ßnahmen beteiligen oder wie das Thema Klima- 
schutz insgesamt stärker in Unternehmensphilosophie n und Geschäftsmodellen zu integrieren ist, dis- 
kutiert werden. 
 
Einen Rahmen hierfür können bspw. Unternehmensfrühs tücke (in Unterstützung mit der Handwerk- 
sammer (HWK) und der Industrie- und Handelskammer (IHK)) bieten.  
Nutzung von Synergieeffekten aus Wissenschaft und Wirtschaft  
Mit der TU Darmstadt, der hDA und den dort beschäft igten Studierenden verfügt Darmstadt über ein 
großes Potenzial, akademisches Wissen und Erkenntni sse in die Wirtschaft einzubringen. Auch der 
verstärkte Einbezug von Abschlussarbeiten kann dem breiten Erkenntnisgewinn beitragen. So könnten 
Unternehmen durch eine stringent verschränkte Koope ration mit den Hochschulen Themen für Ab- 
schlussarbeiten zur Verfügung stellen und auf versc hiedenen Bereichen (kostengünstig) Abhilfe leisten,  
wenn es um die Erhebung von Potenzialen oder um zu realisierende Projekte geht.  
Zielgruppe Betriebe und Unternehmen  
Verantwortung 
 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
Weitere Akteure 
 TU Darmstadt und hDA  
 HWK 
 IHK 
 ETA+

86 
 
Handlungsschritte 
1. Definition des Aufgabenbereichs der Anlauf - und Beratungsstelle  
2. Einrichtung der Anlaufs- und Beratungsstelle 
3. Aktive Beratung von Betrieben & Unternehmen in allen Branchen 
4. Initiierung regelmäßigen Austauschs der relevanten Akteure  
5. Initiierung der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft  
Erfolgsindikatoren 
 Anzahl der durchgeführten Beratungen  
 Anzahl der initiierten Treffen zum gemeinsamen Austausch und Anzahl der 
teilnehmenden Betriebe und Unternehmen 
 Energie- und THG-Einsparungen der so initiierten Maßnahmen 
 Qualitative Evaluation der Synergieeffekte aus Wissenschaft und Wirtschaft 
Herausforderungen 
 Erfassung und Erreichung aller Betriebe und Unternehmen im Stadtgebiet  
 Konkurrenz zu übergeordneten Beratungsangeboten 
 Motivation der Betriebe und Unternehmen im Bereich Klimaschutz aktiv zu 
werden 
 Motivation der Betriebe und Unternehmen zur Teilnahme an dem gemein- 
samen Austausch 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung IV. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
7.000 t CO 2e/a  
Potenzial  
Energieproduktion  k. A. k. A. k. A. 
Berechnungsgrund- 
lage 
Durch die Einrichtung der Anlaufs - und Beratungsstelle sind vielfältige und 
weitreichende THG-Einsparpotenziale zu erwarten. Wird angenommen, dass 
die Umsetzung der Maßnahme zu einer Reduktion der THG-Emissionen um 1 
% im Wirtschaftssektor führen, könnte das ermittelte THG-Einsparpotenzial 
bereits erreicht werden. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  - 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“  
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026  
 Ideenwettbewerb „Green Deal Darmstadt“ (S. 11)  
 Prüfung der Idee einer Nachhaltigkeitsmesse „Green Expo Darmstadt“ (S. 
11)

87 
 
Wirtschaftsbezogene Handreichung  II - 4.2 
Handlungsfeld Wirtschaft 
Maßnahmenbeschreibung  
Um Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes anzustoße n, brauchen Betriebe und Unternehmen 
zunächst grundlegende Informationen, die sie bei de r Umsetzung ihrer Vorhaben unterstützen. Die 
Wissenschaftsstadt Darmstadt möchte deshalb alle ve rfügbaren und generierten Informationen für 
Akteure aus dem Bereich der Wirtschaft transparent machen und in Form einer Handreichung zusam- 
menstellen (Angelehnt an die Öffentlichkeitsarbeit des Klimaschutzamtes). Diese sollte Informationen 
zu den nachfolgenden Themenfeldern beinhalten: 
 Förderprogramme 
 Angebote im Zusammenhang mit Klimaschutzthemen für Betriebe und Unternehmen  
 Ansprechpartner*innen bei der Wissenschaftsstadt Darmstadt und weiteren relevanten Institu- 
tionen  
 Angebote der Anlauf- und Beratungsstelle klimafreundliche Wirtschaft (Maßnahme 4.2)  
 Hinweise auf bereits umgesetzte Maßnahmen von Betrieben und Unternehmen im Stadtgebiet 
(Best-Practice-Beispiele, Maßnahme 3.5). 
Aufgrund der sich stetig ändernden Informationslage  eignet sich für die Darstellung der Handreichung 
eine digitale Plattform (Maßnahme 3.5). 
Zielgruppe Betriebe und Unternehmen  
Verantwortung  Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
Weitere Akteure 
 TU Darmstadt und hDA  
 HWK 
 IHK 
Handlungsschritte 
1. Erhebung des Informationsbedarfs der Betriebe & Unternehmen  
2. Konzeption der wirtschaftsbezogenen Handreichung 
3. Entwicklung der wirtschaftsbezogenen Handreichung 
4. Fortlaufende Aktualisierung der wirtschaftsbezogenen Handreichung 
5. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren  Nachfrage der wirtschaftsbezogenen Handreichung  
 Besucher*innenzahlen der digitalen Plattform 
Herausforderungen  Erhebung des Informationsbedarfs der Betriebe & Unternehmen  
 Fortlaufende Aktualisierung der wirtschaftsbezogenen Handreichung

88 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung III. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
7.000 t CO 2e/a 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A.  k. A.  
Berechnungsgrund- 
lage 
Durch die Handreichung sind vielfältige und weitreichende THG -
Einsparpotenziale zu erwarten. Wird angenommen, dass die Umsetzung der 
Maßnahme zu einer Reduktion der THG-Emissionen um 1 % im Wirtschafts- 
sektor führen, könnte das ermittelte THG-Einsparpotenzial bereits erreicht 
werden.  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten k. A. 
Personalbedarf 0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

89 
 
Ausbildungsoffensive im Handwerk  II - 4.3 
Handlungsfeld Wirtschaft 
Maßnahmenbeschreibung  
Handwerker*innen sind eine ausführende Kraft, wenn es um den Klimaschutz geht. Sie sind beispiels- 
weise für die korrekte Installation von Heizungs- u nd PV-Anlagen oder die Anbringung von Dämmmate- 
rialien verantwortlich. Für die Umsetzung der sich stetig erhöhenden baulichen Klimaschutzmaßnah- 
men werden daher viele (teilweise auch speziell aus gebildete) Handwerker*innen gebraucht. Sanie- 
rungsraten oder PV-Ausbauraten können ohne diese Fachkräfte nicht erreicht werden. 
Jedoch ist vielerorts ein hoher Fachkräftemangel zu  verzeichnen.  Mit einer Ausbildungs- und auch 
Fortbildungsoffensive im Bereich Handwerk und Klima schutz sollen gezielt Interessent*innen ange- 
sprochen werden und für das klimaschutzbezogene Han dwerk begeistert werden. In Kooperation mit 
der IHK und der HWK kann in diesem Zusammenhang ein e (Image-) Kampagne gestartet werden, die 
die Bedeutung des Handwerks im Rahmen von Klimaschutzaktivitäten aufwertet.  
Parallel sollen gezielt Aktionen in Schulen laufen,  um Anreize für die Wahl dieses Berufsfeldes zu set - 
zen. Es ist auch denkbar, dass duale Ausbildungsweg e entsprechend geschaffen und spezifisch erwei- 
tert werden. Hierfür wäre eine Kooperation mit den lokalen Hochschulen anzustreben. Damit kann da- 
rauf hingewirkt werden, dass zukünftig entsprechend es Personal vorhanden ist, welches Maßnahmen 
im Bereich Klimaschutz (und Klimaanpassung) entsprechend bewältigen kann. 
Des Weiteren ist das regionale Umfeld Darmstadts be i dieser Maßnahme mit einzubeziehen, um Sy- 
nergieeffekte zu generieren und dem Fachkräftemange l ortsübergreifend zu begegnen. Auch das Land 
Hessen ist anzusprechen und dafür zu sensibilisiere n, dass auf Landesebene ebenfalls entsprechende 
Rahmenbedingungen geschaffen, wie auch finanzielle Aufwendungen getätigt werden müssen, um eine 
zielführende Kampagne in diesem Bereich fahren zu können. 
Zielgruppe Jugendliche, Handwerksbetriebe und Handwerker*innen 
Verantwortung Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Weitere Akteure 
 TU Darmstadt  
 hDA 
 IHK 
 HWK 
Handlungsschritte 
1. Kontaktaufnahme zu der IHK, der HWK, der TU Darmstadt und der hDA  
2. Konzeption einer Image-Kampagne 
3. Durchführung der Image-Kampagne 
4. Konzeption der Aktionen in Schulen 
5. Durchführung der Aktionen in Schulen 
6. Schaffung von spezifischen Ausbildungswegen in Kooperation mit der TU 
Darmstadt und der hDA 
7. Feedback und Controlling

90 
 
Erfolgsindikatoren 
 Anzahl der Auszubildenden im Bereich Handwerk pro Jahr  
 Anzahl der klimaschutzspezifisch ausgebildeten Handwerker*innen in der 
Region pro Jahr 
Herausforderungen 
 Ausbildungsberufe haben gegenüber Studienabschlüssen häufig einen 
schlechteren Ruf 
 Schaffung von Attraktiven Anreizen, die die Wahl eines handwerklichen 
Berufs befördern  
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn II. Quartal 2022 
Laufzeit Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
Bis 2035 rund 2.800 t CO 2e/a 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A. k. A.  
Berechnungsgrund- 
lage 
Dem ermittelten THG -Einsparpotenzial liegt die Annahme zugrunde, dass bei 
einer erfolgreichen Kampagne ca. 600 Haushalte mehr mit klimaschutzrelevan- 
ten Leistungen bedient werden können, die wiederum eine THG-Einsparung von 
30 % des vorherigen Ausstoßes erzielen. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  0,5 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

91 
 
Nachhaltigkeit in Kantinen  II - 4.4 
Handlungsfeld Wirtschaft 
Maßnahmenbeschreibung  
In ganz Europa werden rund ein Drittel der gesamten  Umweltbelastungen durch den Konsum und die 
Produktion von Lebensmitteln verursacht (DStGB, 202 1). Vor diesem Hintergrund sind auch für kom- 
munale Ernährungssysteme umfassende Entwicklungen in Richtung Klimaschutz anzustoßen.  
In Kantinen in kommunaler Trägerschaft bzw. unter k ommunaler Einflussnahme (bspw. in Schulen und 
Kitas) soll das Angebot an Gerichten, bestehend aus  klimafreundlichen Lebensmitteln, weiter erhöht 
werden. Durch die breite Einführung des „KlimaTelle rs“ in Kantinen sowie durch die Kooperation mit 
regionalen Unternehmen und den Ökomodell-Regionen H essen soll nicht nur die Regionalität gestärkt 
werden, sondern auch zu einem Wandel im Ernährungsb ereich sensibilisiert werden. Von dem bisheri- 
gen Engagement des EAD kann in diesem Zusammenhang profitiert und aufgebaut werden (Infos un- 
ter: https://ead.darmstadt.de/unser-angebot/schulen-kitas/gemeinschaftsverpflegung/ ). 
Auf diesem Weg sind des Weiteren auch Kantinen, die nicht in kommunaler Trägerschaft sind (bspw. in 
Betrieben und Unternehmen sowie in Hochschulen) etc . zu begleiten und zu beraten. Um dementspre- 
chende Anreize zu setzen, will die Wissenschaftssta dt Darmstadt klimafreundliche Kantinen mit einem 
Ökolabel auszeichnen. Für dieses gilt es verschiede ne Kategorien zu entwickeln (gemeinsam mit dem 
Klimaschutzbeirat und weiteren relevanten Akteuren). Diese könnten sich wie folgt gestalten:  
 Bronze: Bezug von mindestens 30 % regionalen und biologisch angebauten Produkten, min- 
destens ein veganes Gericht, Anteil an fleischlosen Gerichten mind. 50 % 
 Silber: Bezug von mindestens 50 % regionalen und biologisch angebauten Produkten, mindes- 
tens ein veganes Gericht, Anteil an fleischlosen Gerichten mind. 60 % 
 Gold: Bezug von mindestens 70 % regionalen und biologisch angebauten Produkten, mindes- 
tens ein veganes Gericht, Anteil an fleischlosen Gerichten mindestens 80 % 
Weiterhin könnte auch das bestehende Format/Label „KlimaKantine“ des Hessischen Ministeriums für 
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) zum Einsatz kommen. Dies 
gilt es ebenfalls zu prüfen. 
Zielgruppe Betreiber*innen von Kantinen, insb. Stadtverwaltung  
Verantwortung 
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Umweltamt 
 EAD 
Weitere Akteure 
 Betriebe und Unternehmen  
 TU Darmstadt 
 hDA 
 Krankenhäuser  
 Weitere Betreiber*innen von Kantinen 
 NAHhaft e.V . (KlimaTeller) 
Handlungsschritte 
1. Etablierung des KlimaTellers in Kantinen kommunaler Träger  
2. Etablierung Beratungsangebot für interessierte Betreiber*innen von Kanti- 
nen, die nicht in kommunaler Trägerschaft sind 
3. Entwicklung eines Ökolabels für klimafreundliche Kantinen bzw. Einführung 
der Auszeichnung „KlimaKantine“ des HMUKLV 
4. Auszeichnung von klimafreundlichen Kantinen mit dem Ökolabel 
5. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren  Anzahl der Kantinen, die klimafreundliches Angebot ausweiten  
 Höhe der durch die Umstellung ermittelten THG-Einsparungen

92 
 
Herausforderungen 
 Bundessubventionen für tierische Produkte  
 Widerstand gegen eine neue Ernährungsweise „von oben“ 
 Motivation von Betreiber*innen von Kantinen, die nicht in kommunaler 
Trägerschaft sind 
 Entwicklung geeigneter Standards für das Ökolabel 
 Überprüfung der Einhaltung der Standards für das Ökolabel 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung II. Quartal 2022 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2022 
Laufzeit  Dauerhaft 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A.  k. A.  
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Berechnungsgrund- 
lage  
Das THG -Einsparpotenzial ist nicht direkt zu bilanzieren, da derzeit kaum D a- 
ten zu den Kantinen vorliegen. Allerdings können die folgenden allgemeinen 
Zahlen einen Hinweis auf das THG-Einsparpotenzial geben. Bio-Produkte ver- 
ursachen im Vergleich zu konventionellen Produkten pro Hektar, aber auch pro 
Kilogramm geringere THG-Emissionen. 
 Milchprodukte: 10 - 21 % weniger CO 2e/kg Milch beziehungsweise 
Milchprodukt 
 Weizenbrot:  23 - 26 % weniger CO 2e/kg Brot 
 Freiland-Gemüse: 10 - 35 % weniger CO 2e/kg Gemüse 
 Geflügelfleisch: 50 % weniger CO 2e/kg Fleisch 
(fibl, 2010) 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

93 
 
Drei Pilotprojekte Klimafreundliche Gewerbequartiere  II - 4.5 
Handlungsfeld Wirtschaft 
Maßnahmenbeschreibung  
In der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen drei Gew erbegebiete klimafreundlich umgestaltet werden. 
Diese Vorhaben sind als Pilotprojekte zu konzipiere n. Erfolgreiche Pilotprojekte können innovative 
Möglichkeiten der THG-Emissionsreduzierung schaffen  und damit anderen Kommunen als Vorbild die- 
nen. Sie zeichnen sich durch eine Verschneidung und  Vernetzung vieler Bereiche aus und können wich- 
tige Visionen und Bilder für die Zukunft liefern. F erner entstehen durch sie lokale und regionale Koop e- 
rationen.  
Ziel ist es dabei, klimafreundliche und -angepasste  Gewerberäume zu schaffen, mit denen sich die 
lokalen Unternehmen identifizieren können, die mehr  Aufenthaltsqualitäten bereithalten und in denen 
sich im Zusammenschluss Initiativen ergeben, auf de ren Basis bspw. gemeinsame Mobilitätskonzepte 
oder neue Technologien (z. B. Wasserstoff, Großwärm epumpe, Abwärme, Abwasserwärme) eingesetzt 
werden. Um den Erkenntnisgewinn zu erhöhen, ist bei  der Wahl der Quartiere darauf zu achten, dass 
möglichst alle gewerblichen Bereiche abgedeckt werd en. Gewerbegebiete oder Gewerbegebietsteile mit 
einer industriellen Prägung, Dienstleistungsstandor te und handwerksbezogene oder KMU-typisches 
Gebiete sollten möglichst gleichermaßen Berücksichtigung finden.  
Die Herausforderung wird darin bestehen, engagierte  Unternehmen zusammenzubringen (und zu hal- 
ten) sowie die Umsetzung entsprechend zu koordinier en. Unterstützung und Rückenwind könnte die 
Maßnahme durch anreizstiftende Förderprogramme beko mmen, die allerdings auf übergeordneten 
Planungsebenen geschaffen werden müssen. 
Zielgruppe Betriebe und Unternehmen in Gewerbegebieten 
Verantwortung 
 Stadtplanungsamt  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Weitere Akteure 
 EAD  
 Mobilitätsamt 
 TU Darmstadt 
 hDA 
Handlungsschritte 
1. Akquirierung von Fördermitteln  
2. Auswahl der Gebiete 
3. Proaktive Ansprache der ansässigen Betriebe und Unternehmen  
4. Initiierung eines Austauschs der relevanten Akteure  
5. Konzeptionierung der klimafreundlichen Gewerbegebiete 
6. Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen und Synergieeffekten 
7. Umsetzung von Einzelmaßnahmen  
8. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 
 Anzahl durchgeführte  Einzelmaßnahmen in Gewerbegebieten  
 THG-Einsparungen Strom und Wärmebereich Wirtschaftssektor 
 Pilotprojekte sorgen überregional für Aufmerksamkeit 
 Aus den Projekten gewonnenes Wissen kann transferiert werden 
Herausforderungen 
 Harmonisierung der unterschiedlichen Interessen  
 Identifizierung von Synergieeffekten  
 Motivation der Betriebe und Unternehmen 
 Flächenkonkurrenz in den Gewerbegebieten (bspw. Baumpflanzungen ver- 
sus Parkdruck)

94 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn II. Quartal 2024 
Laufzeit  4 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
Bis 2035 ca. 13.000 t CO 2e/a  
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A.  
Berechnungsgrund- 
lage  
Die Berechnung des THG -Einsparpotenzials beruht auf der Annahme, eines 
Einsparpotentials von 15 % der THG-Emissionen durch die Umsetzung der 
Maßnahme auf 12 % der Wirtschaftsfläche.  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten k. A.  
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats 
MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürger begehrens KlimaEn t- 
scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung , Klimaschutzstrategie 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

95 
 
Pilotprojekte in der Landwirtschaft  II - 4.6 
Handlungsfeld Wirtschaft 
Maßnahmenbeschreibung  
Der Landwirtschaft kommt eine besondere Rolle im Kl imaschutz zu: Einerseits ist sie stark von den 
vorherrschenden klimatischen Bedingungen abhängig u nd von den Folgen des Klimawandels unmittel- 
bar betroffen. Andererseits verursacht die Landwirt schaft selbst klimaschädliche Emissionen. Im Jahr 
2019 waren es rund 8 % der THG-Emissionen in Deutsc hland. Um diesen Anteil zu verringern, möchte 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt die klimafreundlic he Landwirtschaft fördern. Ziel der Maßnahme ist 
es, zukünftig die Senkenfunktion bzw. Bindungswirku ng von landwirtschaftlich genutzten Flächen zu 
erhöhen bzw. zu erweitern.  
Dafür sollen über eine Projektstelle die diesbezügl ichen Potenziale in der Wissenschaftsstadt Darm- 
stadt zunächst eruiert werden. Daran anschließend g ilt es die wichtigsten Schlüsselakteure anzuspre- 
chen, zur Mitarbeit zu motivieren und untereinander  zu vernetzen. Auf diese Weise sollen Kooperatio- 
nen zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und  anderen fachrelevanten Akteuren (z. B. Umwelt- 
verbände, TU Darmstadt, HDA) initiiert werden, die bestenfalls in gemeinsamen Pilotprojekten 
münden. Dazu könnte gehören: 
 Entwicklung einer umfassenden Strategie zur Stärkung natürlicher Senken  
 Erarbeiten von Strategien und Visionen für eine klimaschonende und klimaresiliente Land- 
wirtschaft sowie zur Entwicklung einer nachhaltigen Kulturlandschaft  
 Erprobung alternativen Landwirtschaftsformen von Ökolandbau, über Permakulturen bis hin 
zur Prüfung neuer Kultivierungs- und Verwertungsformen (Pyrogenen Kohlenstoff, Futterkoh- 
le, Terra Preta, Humusakkumulation, Agro-Forst) 
 Prüfung der Potenziale und Anwendbarkeit im Bereich neuer Technologien (Agri-PV, Precisi- 
on Farming etc.) 
 Entwicklung von Reallaboren 
Zielgruppe Landwirtschaftliche Betriebe 
Verantwortung  
 Umweltamt  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 EAD 
Weitere Akteure  Umweltverbände  
 Wissenschaft 
Handlungsschritte 
1. Schaffung der Projektstelle  
2. Eruierung der Potenziale im Bereich der Landwirtschaft 
3. Ansprache und Motivation der relevanten Akteure 
4. Initiierung eines gemeinsamen Austausches 
5. Entwicklung von Strategien zur Stärkung natürlicher Senken  
6. Initiierung von Pilotprojekten/Erprobung neuer Techniken und Methoden 
7. Feedback und Controlling  
Erfolgsindikatoren 
 Eruierung der Potenziale im Bereich der Landwirtschaft  
 Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die das Vorhaben unterstützen 
 Anzahl der initiierten Pilotprojekte 
 Bindungswirkung der Senken in t CO 2e

96 
 
Herausforderungen 
 Die Landwirtschaft ist stark von EU -Subventionen geprägt  
 Motivation der Landwirt*innen  
 Widerstand einzelner Landwirt*innen 
 Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen muss sichergestellt sein 
 Flächendruck 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2024 
Laufzeit  6 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
- k. A.  - 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Die THG -Emissionen und Einsparpotenziale aus dem Bereich der Landwir t- 
schaft sind derzeit nicht hinreichend bekannt. Im Zuge der Umsetzung der 
vorliegenden Maßnahme gilt es diese zu eruieren. Allerdings können die fol- 
genden allgemeinen Zahlen einen Hinweis auf die Bindungswirkung der Senken 
geben: 
 Hochmoor: 17 t CO 2e pro ha 
 Niedermoor: 26 t CO 2e pro ha  
 Aufforstung (je nach Baumart): 11 t CO 2e pro ha 
 Umwandlung von Ackernutzung in intensives oder extensiv nasses Grün- 
land: 4 t CO 2e pro ha  
 Intelligente Betriebstechnik in Ställen: - 10 % der THG-Emissionen der 
Landwirtschaft (inkl. nicht energetischer Emissionen) 
 THG-Einsparung von Ökolandbau gegenüber über konventionellem 
Landbau: ca. - 30 % (je nach Nutzung) 
(Rück, et al., 2015)  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats - 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

97 
 
 
1.6  Handlungsfeld II – 5: Stadtentwicklung 
Das Handlungsfeld Stadtentwicklung im Bereich der G esamtstadt verfolgt die nachfolgend dargestell- 
ten Sektorenziele. 
Sanierung (Maßnahmen 5.1 bis 5.5): 
 Sanierungsrate von 4,5 % 
 
Erproben von alternativen, urbanen Quartieren im Bestand  II - 5.1 
Handlungsfeld Stadtentwicklung 
Maßnahmenbeschreibung  
Das Erproben von alternativen, urbanen Quartieren i m Bestand soll alltägliche und auch querschnitts- 
orientierte Debatten über städtische Räume, Leitbil der, Erreichbarkeiten, Öffentlichkeit, Aufenthalts-
qualität sowie urbanes Zusammenleben und soziale Te ilhabe initiieren. Ein Fokus dieser Debatte muss 
auf dem Thema der städtischen Mobilität liegen, da damit die Neusortierung des öffentlichen Raums 
sowie die Schaffung neuer Aufenthaltsqualitäten ein hergehen. Verdeutlicht wird dies durch das Beispiel  
der „Superblocks“ nach dem Vorbild der Stadt Barcel ona. Bei diesen Superblocks werden bis zu neun 
Häuserblocks zusammengefasst. Dort genießen Fußgäng er*innen und Fahrradfahrer*innen Vorrang 
und zweispurige Straßen werden in Einbahnstraßen um gewandelt. Der Autoverkehr darf sich dort dann 
lediglich noch mit 10 bis 20 km/h fortbewegen. Auf den so entstehenden Flächen können Kinder spie- 
len und Anwohner*innen bspw. auf neu errichteten Pa rkbänken Erholung suchen. Zudem wird der öf- 
fentliche Raum durch bepflanzte Hochbeete, Blumenkübel und Bäumen begrünt.  
Auch in der Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen aut oarme Quartiere nach diesem Vorbild entstehen. 
Hierzu sind Quartiere aufzusuchen, die bezüglich di eses Themas bereits eine hohe Sensibilität aufwei- 
sen (bspw. Martinsviertel, Johannesviertel, Mollers tadt). Gleichzeitig sollten aber auch verstärkt Qua r- 
tiere einbezogen werden, in denen sich aufgrund and erer Herausforderungen und Probleme derartige 
Fragen im Alltag nicht stellen. Zudem scheint der E inbezug des DELTA-Projekts zielführend. Die Um- 
setzung soll in enger Zusammenarbeit mit den Quarti ersbewohner*innen erfolgen. Hierfür gilt es einen 
umfassenden Beteiligungsprozess zu initiieren, verschiedene Akteure zusammenzuführen, Initiativen zu 
unterstützen sowie entsprechenden Entfaltungsraum z ur Verfügung zu stellen. In welchen Formen die- 
se Quartiere umgesetzt bzw. umgestaltet werden könn en, wird dieser Prozess vor Ort zeigen. Die Wis- 
senschaftsstadt Darmstadt wirkt dabei unterstützend  und bringt, sofern sinnvoll und möglich, ihre Pla-
nungs- und Handlungskompetenz mit ein. 
Zielgruppe 
 Stadtverwaltung  
 Ansässige Akteure (Bürgerschaft, Betriebe, Unternehmen) 
 Wissenschaft 
Verantwortung 
 Stadtplanungsamt  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 Mobilitätsamt 
Weitere Akteure 
 Bürgerschaft, insb. Bewohnerschaft des Quartiers  
 Quartiersansässige Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen 
 Quartiersansässige Vereine/Verbände/Initiativen/Gruppen 
 Lokaler Energieversorger; Mobilitätsanbieter 
Handlungsschritte 
1. Auswahl eines geeigneten Bestandquartiers  
2. Kommunikation des Vorhabens  
3. Frühzeitige Beteiligung der quartiersansässigen Akteure 
4. Erarbeitung von Gestaltungszielen

98 
 
5. Aufstellung eines Quartierskonzepts (Einbezug TRASIQ -Prozess, DELTA 
Projekt, QuartierMobil 2) 
6. Sukzessive Transformation des Bestandsquartiers 
7. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 
 THG -Bilanz des Quartiers  
 Anzahl umgesetzter Einzelmaßnahmen im öffentlichen Raum  
 Verkehrsbelastung innerhalb des Quartiers 
Herausforderungen 
 Akzeptanz der Bewohnerschaft  
 Gestaltung eines inklusiven Partizipationsprozesses, bei dem alle Ak- 
teursgruppen ihre Ideen und Visionen einbringen können 
 Komplexe Akteurskonstellationen 
 Barrierefreiheit muss gewährleistet werden  
 Divergierende und konkurrierende Nutzungsansprüche 
 Gefahr von Mieterhöhungen, Verdrängung und Gentrifizierung 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung 
I. Quartal 2025  
(Späterer Umsetzungsbeginn, um Erkenntnisse des DELTA-Projekts einfließen 
lassen zu können) 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2026 
Laufzeit  4 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG-Einsparpotenzial - k. A.  k. A.  
Berechnungsgrundlage  
Potenziale können derzeit nicht abgeschätzt werden. Dies ist darauf zurüc k- 
zuführen, dass noch nicht ersichtlich ist, welches Quartier transformiert wer- 
den soll. Des Weiteren können konkrete Zahlen aufgrund der Komplexität der 
Maßnahme nicht abgeschätzt werden.  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel  
 Förderprogramm: Städtebauförderung 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- 
Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- 
strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperiode 
2021 bis 2026 
 Modellvorhaben „Klimaneutrale Quartiersentwicklung“ (s. 12)  
 Pilotprojekt: Versuchsweise Umwandlung zweier Straßen in „Cool Streets“ 
nach Wiener Vorbild (S. 14) 
 Genehmigung von Parklets und Sommergärten, temporären Spielfesten 
und Märkten auf Straßen (S. 20) 
 Ertüchtigung von Stadtteilen und Quartiersplätzen (S. 20) 
 Pilotprojekt: Bewegungsfreiheit erhöhen, durch Reduzierung des ruhenden 
und des fahrenden Wirtschafts- und Autoverkehrs auf das Nötigste sowie 
Wiederbelebung und Begrünung des Straßenraums (S. 34)

99 
 
Erstellen von drei Quartierskonzepten  II - 5.2 
Handlungsfeld Stadtentwicklung 
Maßnahmenbeschreibung  
Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamten ergiebedarf und an den THG-Emissionen der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt. Ein zentraler Baustei n der Energiewende und des Klimaschutzes ist 
deshalb die energetische Sanierung des Gebäudebesta nds, denn eine Dämmung von Dach und Fassa- 
de sowie moderne Fenster und Heizungsanlagen senken den Energieverbrauch langfristig. 
Um die Sanierungsrate anzuheben, sollen zunächst dr ei Quartierskonzepte unter Einbezug des För- 
derprogramms „KfW 432 Integrierte Energetische Stad tsanierung mit Sanierungsmanagement“ erstellt 
werden. Auszuwählen sind primär solche Quartiere, i n denen sich unsanierte Gebäude älterer Baual- 
tersklassen häufen. Im Rahmen dieser Konzepte gilt es in einem ersten Schritt, die energetische Aus- 
gangssituation zu definieren und daraus resultieren de Potenziale zur Reduzierung des Energiever- 
brauchs und der THG-Emissionen aufzuzeigen. Zur Ums etzung soll für jedes Quartier dann eine Perso- 
nalstelle in Form eines Sanierungsmanagements gesch affen werden. Das Sanierungsmanagement ist 
direkte*r Ansprechpartner*in im jeweiligen Quartier  für alle Belange des Themas energetische Sanie- 
rung und unterstützt die Akteure bei der Maßnahmenumsetzung vor Ort.  
Im Rahmen der Quartierskonzepte sollte des Weiteren  auch eine stärkere Berücksichtigung von ver- 
bindlichen Nachhaltigkeitskriterien (Rückbaufähigke it, Sozialverträglichkeit, Kreislaufwirtschaft, Gra ue 
Energie) stattfinden. Die Maßnahme ist in Ergänzung  des aktiven und aufgestockten Modernisierungs- 
konvois (s. Hinweise) zu denken und ermöglicht als querschnittsorientierter Ansatz über die quartiers-
bezogene Sanierung hinaus auch die Erzielung von we iteren klimaschutzbezogenen Impulsen (bei- 
spielsweise im Bereich quartiersbezogener Mobilität, die bei diesen Konzepten mitberücksichtigt wird).  
Bei Erfolg sind zusätzliche Quartierskonzepte zu erstellen. 
Zielgruppe Stadtverwaltung 
Verantwortung 
 Stadtplanungsamt  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
Weitere Akteure 
 Mobilitätsamt  
 Bürgerschaft, insb. Bewohnerschaft des Quartiers 
 Quartiersansässige Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen 
 Quartiersansässige Vereine/Verbände/Initiativen/Gruppen 
 Lokaler Energieversorger 
Handlungsschritte 
1. Auswahl dreier geeigneter Bestandquartiere  
2. Schaffung der Projektstellen 
3. Kommunikation des Vorhabens  
4. Erarbeitung von Gestaltungszielen 
5. Aufstellung eines Quartierskonzepts  
6. Sukzessive Sanierung der Bestandsquartiere 
7. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren  Steigende Sanierungsrate in den Bestandsquartieren 
 Energie- und THG-Bilanz der Bestandsquartiere

100 
 
Herausforderungen 
 Akzeptanz der Bewohnerschaft  
 Komplexe Akteurskonstellationen 
 Rechtliche Lage (Datenschutz) 
 Bürokratische Hürden 
 Kooperation mit Eigentümer*innen, teilweise geringer Einflussbereich des 
Magistrats  
 Graue Energie und Sondermüllproduktion/Rückbaufähigkeit 
 Bedarf an individueller Baubegleitung  
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 
Laufzeit  6 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
42.000 t CO 2e/a  - 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Das ermittelte THG -Einsparpotenzial ergibt sich aus der Annahme, dass 9.000 
(der insgesamt rund 73.000) Haushalte der Wissenschaftsstad Darmstadt 
durch die Umsetzung der Maßnahmen energetisch saniert werden und 
dadurch durchschnittlich 30 % ihres ursprünglichen Endenergieverbrauchs 
einsparen (prognos, 2019). 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  795.000 € 
Personalbedarf  3 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten 
 Eigenmittel   
 Förderprogramm: KfW 432 Integrierte Energetische Stadtsanierung mit 
Sanierungsmanagement 
Beschlüsse des  
Magistrats 
MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürger begehrens KlimaEn t- 
scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung , Klimaschutzstrategie 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Quartierskonzepte sektorenübergreifend und energieo ptimiert entwickeln (S. 
12)

101 
 
(Pilotprojekt) Treibhausgasneutrales Quartier im Bestand  II - 5.3 
Handlungsfeld Stadtentwicklung 
Maßnahmenbeschreibung  
In Anlehnung an das DELTA-Projekt und zwecks Prüfun g sich verändernder Rahmen-bedingungen und 
Möglichkeiten (z. B. auch in Bezug auf erste Ergebn isse der Wärmeplanung) ist die Schaffung eines 
treibhausgasneutralen Quartiers im Bestand zu unter suchen. Dafür soll ein Quartier ausgewählt wer- 
den, welches sich energetisch, räumlich sowie von d en Strukturen dafür anbietet. Ein wichtiger For- 
schungsaspekt soll auch die Nutzung von Wechselwirk ungen und Synergieeffekte mit anderen Quartie- 
ren sein. 
Die Untersuchung soll aufzeigen, wie Quartiere im B estand eine Transformation bewältigen können. 
Dabei sind ebenfalls bereits Umsetzungsstrategien mitzudenken, um nach Abschluss der Untersuchung 
die Umsetzung anvisieren zu können.  
Mit den Maßnahmen soll der TRASIQ- Prozess fortgefü hrt und in die breite Umsetzung überführt wer- 
den. Es gilt anzumerken, dass für die Umsetzung all erdings auch neue Rahmenbedingungen von Seiten 
des Bundes und/oder Landes von Nöten sind. 
Zielgruppe Stadtverwaltung 
Verantwortung 
 Stadtplanungsamt  
 Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 Amt für Wirtschaft und Stadtentwicklung 
Weitere Akteure 
 Bürgerschaft, insb. Bewohnerschaft des Quartiers  
 Quartiersansässige Betriebe, Unternehmen und Einrichtungen 
 Quartiersansässige Vereine/Verbände/Initiativen/Gruppen 
 Lokaler Energieversorger 
 Wissenschaft 
Handlungsschritte 
1. Ansprache von Akteuren aus der Wissenschaft  
2. Auswahl eines geeigneten Bestandquartiers 
3. Entwicklung Zielvorstellungen, Konzeptionierung Untersuchung 
4. Durchführung der Untersuchung 
5. Entwicklung einer Umsetzungsstrategie 
6. Sukzessive Transformation des Bestandsquartiers 
7. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 
 THG -Bilanz des Quartiers  
 Anzahl der erfolgreich umgesetzten Einzelmaßnahmen im öffentlichen 
Raum  
Herausforderungen 
 Akzeptanz der Bewohnerschaft  
 Hohe Kosten 
 Komplexe Akteurskonstellationen 
 Barrierefreiheit muss gewährleistet werden  
 Divergierende und konkurrierende Nutzungsansprüche 
 Gefahr von Mieterhöhungen, Verdrängung und Gentrifizierung

102 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung 
I. Quartal 2025  
(Späterer Umsetzungsbeginn, um Erkenntnisse aus der kommunalen Wärme- 
planung und des DELTA-Projekts einfließen lassen zu können) 
Umsetzungsbeginn III. Quartal 2026 
Laufzeit  3 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
- 14.000 t CO 2e/a  - 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- k. A. - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Die Maßnahme ist als Pilotprojekt zu verstehen. Auf Basis spez . Projekterfa h- 
rungen wird angenommen, dass ein THG-Einsparpotenzial von 30 % pro Haus- 
halt gehoben werden kann. Dabei werden die durchschnittlichen THG-
Emissionen für einen Haushalt in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (ca. 15,4 t 
CO 2e/a) sowie eine Quartiersgröße von 3.000 Haushalten angenommen.  
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- 
Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutzstra- 
tegie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
 Modellvorhaben „Klimaneutrale Quartiersentwicklung“ (s. 12) 
 Ertüchtigung von Stadtteilen und Quartiersplätzen (S. 20)

103 
 
Stadtweites Förderprogramm zur energetischen Sanierung  II - 5.4 
Handlungsfeld Stadtentwicklung  
Maßnahmenbeschreibung  
Bei der Motivation und Umsetzung einer energetische n Sanierung privater Wohngebäude oder von Be- 
triebs- und Unternehmenssitzen spielt die Wirtschaf tlichkeit eine wichtige Rolle – die Frage also, ob 
sich eine Sanierung für Eigentümer*innen langfristi g finanziell lohnt oder nicht. Für viele stellt die  Be- 
fürchtung finanzielle Verluste - trotz verschiedene r Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene – 
noch immer ein Hemmnis dar, was der Erhöhung der Sanierungsquote entgegensteht.  
Um die wirtschaftliche Rentabilität einer energetis chen Sanierung zu steigern und finanzielle Anreize 
zu setzen, kann geprüft werden, ob ein städtisches Förderprogramm für die Durchführung bestimmter 
Maßnahmen in Wohn- und Gewerbegebäuden zusätzliche Anreize zur Erhöhung der Sanierungsrate 
setzen kann. Das Förderprogramm ist als finanzielle  Unterstützung in Ergänzung zum Modernisie- 
rungskonvoi (s. Hinweise) und zur energetischen Sta dtsanierung (Maßnahme 5.2) zu verstehen. Dies 
ist vor dem Hintergrund der aktuell auf Bundesebene  stattfindenden Veränderungen in der Förderland- 
schaft aber auch neuen gesetzlichen Rahmbedingungen zunächst grundsätzlich zu prüfen. 
Weiterhin wird geprüft, ob ein weiteres städtisches  Förderprogramm "Bezuschussung des Integrierten 
Sanierungsfahrplans" die bisher bestehenden kommuna len Angebote (www.modernisierungskonvoi.de) 
zielführend ergänzen kann. 
Zielgruppe Bürgerschaft, Betriebe und Unternehmen 
Verantwortung  Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 Stadtplanungsamt 
Weitere Akteure - 
Handlungsschritte 
1. Definition der Förderbedingungen  
2. Beschluss des Förderprogramms 
3. Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Förderprogramm 
4. Bewerbung des Förderprogramms 
5. Feedback und Controlling 
6. Ggf. Ausweitung des Förderprogramms 
Erfolgsindikatoren 
 Sanierungsrate  
 Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms 
 Höhe der ermittelten Energieeinsparung 
Herausforderungen 
 Festlegung von Förderkriterien  
 Ein Niedrigschwelliger Zugang ist sicherzustellen/Bürokratische Hürden 
sind abzubauen 
 Bewerbung des Förderprogramms 
 her Bürokratischer Aufwand in der Abwicklung des Förderprogramms für 
die zuständigen Verwaltungsstellen 
 Überprüfung der Förderberechtigungen

104 
 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung I. Quartal 2023 
Umsetzungsbeginn I. Quartal 2024 
Laufzeit 6 Jahre 
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
2.000 t CO 2e/a  14.000 t CO 2e/a  - 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
- - - 
Berechnungsgrund- 
lage 
Die THG-Einsparungen ergeben sich aus der Annahme einer THG-Einsparung in 
Höhe von 30 % im Sektor der privaten Haushalte bei einer Teilnahme von 
3.000 (der insgesamt 73.000) Haushalten (prognos, 2019). 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten 1.800.000 € 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Klim a- 
Entscheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung, Klimaschutz- 
strategie der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
 MagV 2021/0229 „Energieberatung Verbraucherzentrale Hessen e.V.“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

105 
 
Sanierungsoffensive  II - 5.5 
Handlungsfeld Stadtentwicklung  
Maßnahmenbeschreibung  
Um möglichst viele Gebäudeeigentümer*innen für eine  energetische Sanierung zu motivieren, bedarf 
es neben finanziellen Anreizen auch eine breite Öff entlichkeitsarbeit sowie ein umfassendes Informa- 
tions- und Beratungsangebot – gebündelt in einer sog. Sanierungsoffensive.  
Öffentlichkeitsarbeit  
Der Grundstein, um der energetischen Sanierung eine  erhöhte Aufmerksamkeit zu verleihen und mög- 
lichst viele Menschen zum Mitmachen zu bewegen, ist  eine breite Öffentlichkeitsarbeit. Alle Informa- 
tions- und Beratungsangebote sowie Fördermöglichkei ten (Maßnahme 5.3) zur Erhöhung der Sanie- 
rungsquote müssen öffentlichkeitwirksam beworben werden. 
Informationsangebot  
Um Hemmnisse abzubauen und die Vorteile einer energ etischen Sanierung zu vermitteln, ist die In- 
formation der Bürgerschaft notwendig. Hierfür biete n sich verschiedene Formate wie z. B. Webinare, 
Vorträge, Informationsmaterialen (Flyer etc.), Webs iteeinträge (Maßnahmen 3.5), Informationsstände 
etc. an. Das Informationsangebot kann außerdem durc h verschiedene Mitmach-Aktionen wie Thermo- 
grafie-Spaziergänge durch Wohngebiete, Energietage,  Sanierungsbesichtigungen etc. ergänzt werden, 
bei denen Wissen interaktiv vermittelt wird. 
 
Energieberatung    
Das bestehende Beratungsangebot in der Wissenschaft sstadt Darmstadt und der Region soll analysiert 
und für Gebäudeeigentümer*innen übersichtlich und l eicht zugänglich dargestellt werden. Zudem be- 
steht die Möglichkeit, das Angebot in Kooperation m it externen Partnern (bspw. ENTEGA AG) deutlich 
zu erweitern. Folgende inhaltliche Schwerpunkte sollen durch die Beratung abgedeckt werden:  
 Initialberatung 
 Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (derzeitige Prüfung eines neuen Förderpro- 
gramms) 
 Unterstützung bei der Ausschreibung von Planungsleistungen der energetischen Modernisierung  
 Fördermittelberatung  
 Energetische Qualitätssicherung in der Baubegleitung 
Zielgruppe Bürgerschaft, insb. Gebäudeeigentümer*innen 
Verantwortung  Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung  
 Stadtplanungsamt 
Weitere Akteure 
 Wohnungsbaugesellschaften/Immobilienwirtschaft  
 Baugenossenschaften 
 Architektur- und Planungsbüros 
 Handwerksbetriebe und HWK 
 Verbraucherzentrale 
 Lokaler Energieversorger  
Handlungsschritte 
1. Erstellung eines Konzepts für die Sanierungsoffensive  
2. Entwicklung eines Informations- und Beratungsangebots 
3. Bewerbung der energetischen Sanierung und des Informations- und Bera- 
tungsangebots  
4. Durchführung von Beratungen und Maßnahmen (Information) 
5. Feedback und Controlling

106 
 
Erfolgsindikatoren 
 Sanierungsrate  
 Höhe der ermittelten Energieeinsparung  
 Anzahl der durchgeführten Beratungen 
 Anzahl der durchgeführten Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsar- 
beit und Information 
 Teilnehmer*innenzahlen bei Informationsveranstaltungen 
 Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms 
Herausforderungen 
 Geringer Einflussbereich des Magistrats  
 Abbau von Hemmnissen gegenüber der energetischen Sanie- 
rung/Darstellung der Wirtschaftlichkeit 
 Schaffung eines niedrigschwelligen Beratungsangebots 
 Ansprache der Gebäudeeigentümer*innen 
Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits 
Umsetzungsbeginn Läuft bereits 
Laufzeit  Dauerhaft  
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A. k. A. k. A. 
Berechnungsgrund- 
lage  
Durch fachgerechtes Sanieren und moderne Gebäudetechnik können teilweise 
bis zu 80 % des Energiebedarfs eingespart werden. Durch die Sanierungsof- 
fensive ist ein weitreichendes THG-Einsparpotenzial zu erwarten. Aufgrund 
nicht nachweisbarer Kausalitäten erscheint die Quantifizierung des THG-
Einsparpotenzials der vorliegenden Maßnahme jedoch weder sinnvoll noch 
möglich. 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  k. A. 
Personalbedarf  0 Vollzeitäquivalente Personalstellen 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen 
Beschlüsse des  
Magistrats 
 MagV 2020/0194 „Sofortprogramm Klimaschutz“ 
 MagV 2021/0229 „Energieberatung Verbraucherzentrale Hessen e.V.“ 
Koalitionsvertrag für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
-

107 
 
Stadtweites Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung  II - 5.6 
Handlungsfeld Stadtentwicklung  
Maßnahmenbeschreibung  
Stadtbegrünung ist eine wirkungsvolle Maßnahme zur Verbesserung des Stadtklimas. Begrünungs- 
maßnahmen in hoch verdichteten innerstädtischen Qua rtieren tragen zum Klimaschutz und auch der 
Klimafolgenanpassung bei. Neben mikroklimatischen E ffekten wirken sie zudem als weitere Dämm- 
schicht zur Energieeinsparung und Lärmminderung bei  und sorgen in heißen Sommern für kühlere 
Innenräume. 
Aufgrund dieser weitreichenden Vorteile möchte die Wissenschaftsstadt Darmstadt den Ausbau und 
die Erweiterung von Dach- und Fassadenbegrünungen d urch ein Förderprogramm in einer Höhe 
von 500.000 € pro Jahr unterstützen. Davon sollen s owohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude (insb. 
Betriebe und Unternehmen) profitieren. Die genauen Förderbedingungen (Berechtigte, Förderhöhe und 
Maximalbetrag, Förderkriterien etc.) gilt es im Weiteren genauer auszuarbeiten.  
Zielgruppe  Bürgerschaft, insb. Gebäudeeigentümer*innen  
 Betriebe und Unternehmen   
Verantwortung  Amt für Klimaschutz und Klimaanpassung 
 Stadtplanungsamt 
Weitere Akteure 
 Wohnungsbaugesellschaften/Immobilienwirtschaft  
 Baugenossenschaften 
 Architektur- und Planungsbüros 
 Handwerksbetriebe und HWK  
Handlungsschritte 
1. Definition der Förderbedingungen  
2. Beschluss des Förderprogramms 
3. Bereitstellung der finanziellen Mittel für das Förderprogramm 
4. Bewerbung des Förderprogramms 
5. Feedback und Controlling 
Erfolgsindikatoren 
 Begrünte Dach - und Fassadenflächen in m ² 
 THG-Bindungswirkung der Dach- und Fassadenbegrünung in t CO 2e 
 Zahlen zur Inanspruchnahme des Förderprogramms 
Herausforderungen 
 Festlegung von Förderkriterien und Förderausschlüssen  
 Ein Niedrigschwelliger Zugang ist sicherzustellen/Bürokratische Hürden 
sind abzubauen 
 Hoher Bürokratischer Aufwand in der Abwicklung des Förderprogramms 
für die zuständigen Verwaltungsstellen 
 Überprüfung der Förderberechtigungen 
 Bewerbung des Förderprogramms 
 Kooperationen mit Gebäudeeigentümer*innen 
 Flächenkonkurrenz zu PV-Anlagen muss vermieden werden

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Zeitplanung 
Beginn der  
Vorbereitung Läuft bereits (in einzelnen Vierteln)  
Umsetzungsbeginn IV. Quartal 2022 
Laufzeit  Dauerhaft  
Bezug zur THG-Neutralität  
 2025  2030 2035 
THG -
Einsparpotenzial 
gegenüber 2018 
k. A.  k. A.  k. A.  
Potenzial  
Energieproduktion 
gegenüber 2018 
k. A. k. A.  k. A.  
Berechnungsgrund- 
lage 
Das THG -Einsparpotenzial ist von dem Erfolg des Förderprogramms abhängig. 
Dieser kann derzeitig noch nicht abgeschätzt werden, weshalb die Quantifizie- 
rung des THG-Einsparpotenzial der vorliegenden Maßnahme weder sinnvoll 
noch möglich erscheint. Allerdings können die folgenden allgemeinen Zahlen 
einen Hinweis auf das THG-Einsparpotenzial geben: 
 1 m 2 eines extensiven Gründachs / einer extensiven Fassadenbegrünung 
(bepflanzt mit niederwüchsigen Pflanzen wie Moosen, Gräsern und 
Kräuter) bindet jährlich bis zu 2,1 kg CO 2. 
 1 m 2 eines intensiven Gründachs / einer intensiven Fassadenbegrünung 
(bepflanzt mit Sträuchern und Bäumen) bindet jährlich bis zu 
2,9 kg CO 2. 
(IASP, 2012) 
Finanzielle Bewertung für die gesamte Laufzeit 
Umsetzungskosten  500.000 € 
Personalbedarf  1 Vollzeitäquivalente Personalstelle 
Finanzierungs- &  
Fördermöglichkeiten Eigenmittel, Fördermittel sind immer zu prüfen  
Beschlüsse des  
Magistrats 
MagV 2020/0235 „Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens KlimaEn t- 
scheid Darmstadt und inhaltliche Auseinandersetzung , Klimaschutzstrategie 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ 
Koalitionsvertrag  für 
die Legislaturperio- 
de 2021 bis 2026 
Förderung der stadtweiten Dach- und Fassadenbegrünung (S. 14)

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 11
TOP 292
TOP 4
TOP 7

Orte (2)

  • Bessunger Straße 125
  • Luisenplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0219
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.08.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00