2025/0154
Anhebung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite
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2025/0154
4165 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.05.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0154
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Anhebung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite
Vorlage vom: 07.05.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird bis zur
Genehmigung der Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 durch die
Kommunalaufsicht auf 200.000.000 EUR festgesetzt.
2. Die Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde ist herbeizuführen.
3. Vom Bericht über den Stand der gebundenen Liquidität (Muster 3 zu Ziffer 6 der Hinweise
zu § 106 HGO) zum 31.12.2024 an die Aufsichtsbehörde wird Kenntnis genommen.
Anlagen: Liquiditätsbericht_zu_Hinweis_Nr. 6 zu § 106 HGO
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2025
Zu Beschlussvorschlag 1. und 2.:
Die Haushaltsgenehmigung zum am 03. April 2025 von der Stadtverordnetenversammlung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt Darmstadt) beschlossenen Doppelhaushalt
2025/2026 liegt bislang nicht vor. Dementsprechend wurde die Haushaltssatzung
2025/2026 noch nicht öffentlich bekannt gemach t.
Nach § 105 Absatz 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung gilt die Ermächtigung zur
Aufnahme von Liquiditätskrediten der Haushaltssatzung des Vorjahres über das
Haushaltsjahr hinaus, sofern die Haushaltssatzung des laufenden Jahres noch nicht bekannt
gemacht ist.
§ 4 der Haushaltssatzung 2024 setzt den Höchstbetrag für die Inanspruchnahme für
Liquiditätskredite auf 135.000.000 EUR fest. Die Haushaltssatzung 2025/2026 sieht in § 4
einen Höchstbetrag für die Aufnahme der Liquiditätskredite für das Jahr 2025 in Höhe von
200.000.000 EUR vor
Anhand der aktuelle n Liquiditätsplanung zeichnet sich ab, dass Ende Juli 2025 der geltende
Höchstbetrag der Liquiditätskredite überschritten und ein Bestand an Liquiditätskrediten von
ca. 170.000.000 EUR benötigt wird. Um einen ausreichenden Puffer für Unvorhergesehenes
und zur Vorfinanzierung von Investitionen zu haben, soll der interimistische Höchstbetrag für
die Aufnahme von Liquiditätskrediten entsprechend des Betrages nach § 4 der
Haushaltssatzung 2025/2026 auf 20 0.000.000 EUR festgesetzt werden.
Die Abstimmung zu dieser Maßnahme mit der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium
Darmstadt ist einzuholen.
Zu Beschlussvorschlag 3.:
Da der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist, ist – unabhängig von der Genehmigung –
gemäß Ziffer 6 der Hinweise zu § 106 der Hessischen Gemeindeordnung bis zum 30. April
der Aufsichtsbehörde über den Stand der gebundenen Liquidität zum 31. Dezember des
Vorjahres mit dem vorgegebenen Muster 3 zu berichten.
Dieser Bericht ist auch der Vertretungskörperschaft zur Kenntnis zu geben und daher als
Anlage beigefügt.
Darmstadt, 07.05.2025
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 3
203 Zeichen
Punkt 20: Anhebung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite (V-Nr. 2025/0154) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: AfD
anlage 1
5165 Zeichen
Kommune: Darmstadt Erstellt am: 28.04.2025
voraussichtlicher Bestand flüssige Mittel zum 31. Dezember 2024: +33.851.495,00
Erläuterung
Für Haushalt: 2025
Erläuterung
Erstellt von: Finanzverw.,
Abt. HH/KLR
zuzüglich spezielle Geldanlagen: +32.260.000,00 Erläuterung
zuzüglich vorfinanzierte Investitionen, für die noch bestehende Kreditermächtigungen in Anspruch genommen werden sollen: Erläuterung
abzüglich Rückzahlungsverpflichtung überjähriger Liquiditätskredite: -70.000.000,00 Erläuterung
zuzüglich Einzahlungsverzögerungen, z.B. öffentlich-rechtliche Forderungen, Investitionszuweisungen: Erläuterung
abzüglich Auszahlungsverzögerungen, erhaltene Vorauszahlungen (u. a. abgerufene Investitionsfondsdarlehen), Mittelbindungen usw.: -32.460.843,63 Erläuterung
bereinigter Liquiditätsbestand zum 31. Dezember 2024: -36.349.348,63 Erläuterung
gebundene Liquidität: +25.529.381,00 Erläuterung
nachrichtlich: (1) hiervon Liquidität, die zur Finanzierung von Investitionen im Finanzhaushalt des Planungsjahres berücksichtigt ist: +0,00 Erläuterung
nachrichtlich: (2) hiervon Liquidität, die zur Sondertilgung im Finanzhaushalt des Planungsjahres berücksichtigt ist: +0,00 Erläuterung
ungebundene Liquidität des bereinigten Liquiditätsbestands, die zur Deckung einer Ausgleichslücke im Finanzhaushalt zur Verfügung steht: -61.878.729,63 Erläuterung
zuzüglich gebundene Liquidität, die im Finanzhaushalt bei der laufenden Verwaltungstätigkeit des Planungsjahres berücksichtigt ist: +0,00 Erläuterung
Somit bereinigte "freie" d. h. nutzbare Liquidität bzw. Liquiditätsbedarf im Planungsjahr: -61.878.729,63 Erläuterung
rechnerische/r Ausgleichslücke/Ausgleichsüberschuss im Finanzhaushalt des Planungsjahres: -33.452.517,00 Erläuterung Erläuterung
kumulierte/r Ausgleichslücke/Ausgleichsüberschuss im Finanzhaushalt des Planungsjahres und der drei nachfolgenden Planungsjahre: -151.752.926,00 Erläuterung Erläuterung
gebundene Liquidität, die im Finanzhaushalt bei der laufenden Verwaltungstätigkeit der drei nachfolgenden Planungsjahre berücksichtigt ist: +15.587.500,00 Erläuterung
optional: Ergänzende Anmerkungen:
Muster 3 zu Hinweis Nr. 6 zu § 106 HGO
Ausgleichslücke nicht gedeckt
Ausgleichslücke nicht gedeckt
Hinweis: Bitte beachten Sie auch die abrufbaren Erläuterungen zu den wesentlichen Zellen.
Besteht gebundene Liquidität …
… für die Inanspruchnahme von Rückstellungen? Nein
1. Inanspruchnahme von Rückstellungen für +0,00 Erläuterung Kommentar
1.a. zukünftige Belastungen aus dem HFAG Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
1.b. Pension- und Beihilfen, Altersteilzeit Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
1.c. unterlassene Instandhaltungen Erläuterung
1.d. drohende Verpflichtungen insbesondere aus Bürgschaften und Gerichtsverfahren Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
1.e. sonstiges Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
… für Sondertilgungen? Nein
2. für Sondertilgungen +0,00 Erläuterung Kommentar
2.a. Hessenkasse (bei Bewilligung) Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
2.b. Kreditablösung Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
2.c. sonstiges Erläuterung
… für übertragene Haushaltsermächtigungen? Ja
3. für übertragene Haushaltsermächtigungen +3.500.000,00 Erläuterung Kommentar
3.a. konsumtiv +3.500.000,00 Erläuterung Übertrag teilweise noch nicht final entschieden
3.b. investiv Erläuterung
… für Sonderposten? Nein
4. für Sonderposten aus +0,00 Erläuterung Kommentar
4.a. Abwassergebühren Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
4.b. Abfallgebühren Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
4.c. Frischwassergebühren Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
4.d. Schulumlage Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
4.e. sonstiges Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 berücksichtigt: Erläuterung
… zur Eigenfinanzierung von Investitionen? Nein
5. zur Eigenfinanzierung von Investitionen +0,00 Erläuterung Kommentar
5.a. Eigenfinanzierung von investiven Maßnahmen Erläuterung
davon im Planungsjahr 2025 zur Auszahlung vorgesehen: Erläuterung
… für sonstige Zweckbindungen? Ja
6. für sonstige Zweckbindungen +22.029.381,00 Erläuterung Kommentar
6.a. Fundgelder Erläuterung
6.b. Treuhandposten Erläuterung
6.b. Stiftungsgelder Erläuterung
6.c. Stellplatzabgabe +14.042.500,00 Erläuterung
6.d. Kautionen Erläuterung
6.e. sonstiges +7.986.881,00 Erläuterung Versorgungsrücklage
Gesamtbetrag gebundene Liquidität: +25.529.381,00 Erläuterung
Muster 3 zu Hinweis Nr. 6 zu § 106 HGO
Hinweis : Bitte befüllen Sie dieses Tabellenblatt vollständig. Die Eintragung "Bitte auswählen" ist nicht zulässig!
Bitte beachten Sie auch die in Spalten D bzw. F abrufbaren Erläuterungen zu den wesentlichen Zellen.
Wichtig! : Sofern Sie von der Auswahlmöglichkeit "Ja" in "Bitte auswählen" oder "Nein" wechseln, ist
sicherzustellen, dass alle Eintragungen mithilfe der Entf-Taste in den Haupt- und Davon-Positionen gelöscht sind!
anlage 4
160 Zeichen
Punkt 10: Anhebung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite (V-Nr. 2025/0145) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: AfD Stimmenthaltung: UWIGA/WGD
anlage 2
4228 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
13.05.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0154
Magistratsbeschluss -Nr.
191
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Anhebung des Höchstbetrags der Liquiditätskredite
Vorlage vom: 07.05.2025
Beschlussvorschlag :
1. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird bis zur
Genehmigung der Haushaltssatzung des Doppelhaushalts 2025/2026 durch die
Kommunalaufsicht auf 200.000.000 EUR festgesetzt.
2. Die Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde ist herbeizuführen.
3. Vom Bericht über den Stand der gebundenen Liquidität (Muster 3 zu Ziffer 6 der Hinweise
zu § 106 HGO) zum 31.12.2024 an die Aufsichtsbehörde w ird Kenntnis genommen.
- 3 -
Anlagen: Liquiditätsbericht_zu_Hinweis_Nr. 6 zu § 106 HGO
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.05.2025
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2025
Zu Beschlussvorschlag 1. und 2.:
Die Haushaltsgenehmigung zum am 03. April 2025 von der Stadtverordnetenversammlung
der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadt Darmstadt) beschlossenen Doppelhaushalt
2025/2026 liegt bislang nicht vor. Dementsprechend wurde die Haushaltssatzung
2025/2026 noch nicht öffentlich bekannt gemach t.
Nach § 105 Absatz 1 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung gilt die Ermächtigung zur
Aufnahme von Liquiditätskrediten der Haushaltssatzung des Vorjahres über das
Haushaltsjahr hinaus, sofern die Haushaltssatzung des laufenden Jahres noch nicht bekannt
gemacht ist.
§ 4 der Haushaltssatzung 2024 setzt den Höchstbetrag für die Inanspruchnahme für
Liquiditätskredite auf 135.000.000 EUR fest. Die Haushaltssatzung 2025/2026 sieht in § 4
einen Höchstbetrag für die Aufnahme der Liquiditätskredite für das Jahr 2025 in Höhe von
200.000.000 EUR vor
Anhand der aktuellen Liquiditätsplanung zeichnet sich ab, dass Ende Juli 2025 der geltende
Höchstbetrag der Liquiditätskredite überschritten und ein Bestand an Liquiditätskrediten von
ca. 170.000.000 EUR benötigt wird. Um einen ausreichenden Puffer für Unvorhergesehenes
und zur Vorfinanzierung von Investitionen zu haben, soll der interimistische Höchstbetrag für
die Aufnahme von Liquiditätskrediten entsprechend des Betrages nach § 4 der
Haushaltssatzung 2025/2026 auf 20 0.000.000 EUR festgesetzt werden.
Die Abstimmung zu dieser Maßnahme mit der Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium
Darmstadt ist einzuholen.
Zu Beschlussvorschlag 3.:
Da der Finanzhaushalt nicht ausgeglichen ist, ist – unabhängig von der Genehmigung –
gemäß Ziffer 6 der Hinweise zu § 106 der Hessischen Gemeindeordnung bis zum 30. April
der Aufsichtsbehörde über den Stand der gebundenen Liquidität zum 31. Dezember des
Vorjahres mit dem vorgegebenen Muster 3 zu berichten.
Dieser Bericht ist auch der Vertretungskörperschaft zur Kenntnis zu geben und daher als
Anlage beigefügt.
Darmstadt, 07.05.2025
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0154
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.05.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00