2014/0466
Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Bebauungsplan S 25 „Lincoln-Siedlung“ Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 18. November 2014 Bearbeitung: Dipl.-Ing. Ulf Begher Dipl.-Ing. (FH) Ole Heidkamp PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT Begher, Begher, Lenz, Raabe - Partnerschaftsgesellschaft Stadtplaner und Architekten Alicenstraße 23 64293 Darmstadt tel 06151 - 99 500 fax 99 50 22 mail@planungsgruppeDA.de www.planungsgruppeDA.de Anlage 2 Inhalt Seite 2 INHALT TEIL A: STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung ................................................................................. 5 2. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich .............................................. 6 3. Planungsrechtliche Situation ............................................................................................ 8 3.1 Regionalplan Südhessen 2010 ............................................................................................ 8 3.2 Flächennutzungsplan ........................................................................................................... 8 3.3 Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB - Änderung des Flächennutzungsplanes ........ 9 3.4 Landschaftsplan ................................................................................................................. 10 3.5 Bebauungsplan .................................................................................................................. 11 4. Schutzausweisungen ....................................................................................................... 11 4.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (VSR)) ............................... 11 4.2 Naturschutzgebiet “Bessunger Kiesgrube“ ........................................................................ 11 4.3 Landschaftsschutzgebiet ................................................................................................... 11 4.4 Schutzwald ......................................................................................................................... 11 4.5 Trinkwasserschutzgebiete .................................................................................................. 11 4.6 Baumschutzsatzung ........................................................................................................... 11 5. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand ................................................. 12 6. Verkehr .............................................................................................................................. 12 6.1 ÖPNV ................................................................................................................................. 12 6.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ................................................................................. 12 6.3 Fuß- und Radwegeverbindung........................................................................................... 13 7. Emissionen/Immissionen ................................................................................................ 13 7.1 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet ............................................................................... 13 7.1.1 Lärm - Straßen ................................................................................................................... 13 7.1.2 Lärm – Straßenbahn .......................................................................................................... 15 7.1.3 Bahnlärm ............................................................................................................................ 16 7.2 Emissionen ........................................................................................................................ 18 7.2.1 Emissionen durch Heizkraftwerk ........................................................................................ 18 8. Technische Infrastruktur ................................................................................................. 18 8.1 Heizkraftwerk ..................................................................................................................... 18 8.2 Entwässerungssystem ....................................................................................................... 18 8.3 Stromversorgung................................................................................................................ 18 8.4 Trinkwasserversorgung ...................................................................................................... 18 9. Altflächen / Altlasten ........................................................................................................ 18 10. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale ...................................................... 20 10.1 Lage im Raum und Erscheinungsbild des Raumes ........................................................... 20 Inhalt Seite 3 10.2 Geologie, Böden ................................................................................................................ 20 10.3 Gewässer, Wasserhaushalt ............................................................................................... 20 10.4 Örtliches Klima ................................................................................................................... 20 10.5 Vegetation .......................................................................................................................... 21 10.5.1 Potenzielle natürliche Vegetation ....................................................................................... 21 10.5.2 Übersicht über die dominanten und bemerkenswerten Pflanzenvorkommen in der Lincoln- Siedlung ............................................................................................................................. 21 10.5.3 Sandmagerrasen ............................................................................................................... 22 10.6 Fauna ................................................................................................................................. 22 10.6.1 Fledermäuse (Chiroptera) .................................................................................................. 22 10.6.2 Vögel (Aves)....................................................................................................................... 23 10.6.3 Reptilien ............................................................................................................................. 23 10.6.4 Sonstige Tiergruppen ......................................................................................................... 23 11. Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan ................................................................. 23 11.1.1 Planungsansatz.................................................................................................................. 24 11.1.2 Bebauung und Dichte......................................................................................................... 24 11.1.3 Soziale Infrastruktureinrichtungen ...................................................................................... 25 11.1.4 Quartiersplatz ..................................................................................................................... 25 11.1.5 Erschließung ...................................................................................................................... 25 11.1.6 Mobilitätskonzept ............................................................................................................... 26 11.1.7 Parkierung .......................................................................................................................... 27 11.1.8 Schallschutzmaßnahmen ................................................................................................... 27 11.1.9 Technische Infrastruktur ..................................................................................................... 27 11.1.10 Freiflächenkonzept ............................................................................................................. 28 12. Planungsstatistik ............................................................................................................. 30 TEIL B. UMWELTBERICHT (wird zur Offenlage ergänzt) Abbildungsverzeichnis Abb. 1: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lincoln-Siedlung“ (ohne Maßstab) ............ 7 Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010 (ohne Maßstab) ................................................ 8 Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt 2006 (ohne Maßstab) .................... 9 Abb. 4: Ausschnitt Landschaftsplan (ohne Maßstab) .................................................................... 10 Abb. 5: Lärmkartierung Darmstadt, Straße Tag, 6 – 22 Uhr ........................................................... 14 Abb. 6: Lärmkartierung Darmstadt, Straße Nacht, 22 – 6 Uhr ........................................................ 14 Inhalt Seite 4 Abb. 7: Lärmkartierung Darmstadt, Straßenbahn Tag, 6 – 22 Uhr ................................................. 15 Abb. 8: Lärmkartierung Darmstadt, Straßenbahn Nacht, 22 – 6 Uhr .............................................. 16 Abb. 9: Lärmkartierung Darmstadt, Bahn Tag, 6 – 22 Uhr ............................................................. 17 Abb. 10: Lärmkartierung Darmstadt, Bahn Nacht, 22 – 6 Uhr ........................................................ 17 Liste der Gutachten: (wird noch ergänzt) Seite 5 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte ab 2008 hat die Wissenschaftsstadt Darm- stadt in einem breit angelegten Planungs- und Beteiligungsprozess die Entwicklung der freiwerdenden Flächen eingeleitet. Innerhalb des Darmstädter Stadtgebietes befinden sich rund 314 ha ehemals militärisch genutzte Flächen. Der bereits eingeleitete Stadtumbaupro- zess unterliegt einer hohen Anzahl unterschiedlicher Ansprüche und teilweise hochkomple- xer Rahmenbedingungen. Das Ziel des Darmstädter Konversionsprozesses ist eine be- darfsgerechte und nachhaltige Entwicklung der Flächenpotenziale. Durch die attraktive in- nerstädtische Lage, mit der entsprechend vorhandenen Infrastruktur, ergibt sich ein hohes Potenzial für eine Wohnraumentwicklung auf dem Areal der Lincoln-Siedlung. Der Wohnungsmarkt im Darmstädter Stadtgebiet war in der Vergangenheit aufgrund stei- gender Bevölkerungszahlen von einer hohen und insgesamt wachsenden Wohnungsnach- frage geprägt. Im Vorfeld des Konversionsprozesses wurde gutachterlich bestätigt, dass insbesondere dem prognostizierten Einwohnerzuwachs der Wissenschaftsstadt bis ins Jahr 2020 Rechnung getragen werden muss. Vor dem Hintergrund des demographischen Wan- dels und der steigenden Lebens- und Wohnansprüche ist somit auch zukünftig mit einem Anstieg der Wohnfläche pro Kopf zu rechnen. Es kann davon ausgegangen werden, dass selbst bei rückläufiger Bevölkerungszahl und einer strukturellen Verschiebung hin zu älte- ren Bürgern weiterhin ein Bedarf an Neubauwohnungen zur Anpassung an eine geänderte Art der Wohnungsnachfrage (barrierefrei, zentral gelegen) besteht. Das städtebauliche Entwicklungskonzept sieht daher die Schaffung eines breiten und flexiblen Angebotes an Wohnformen vor, um auf die Vielfalt an Lebensformen reagieren zu können. Die Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd. Dieser umfasst neben der Lin- coln-Siedlung auch die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung. Auf den Flä- chen, die zusammengenommen knapp 60 ha umfassen, soll Wohnraum für insgesamt etwa 5.500 Menschen geschaffen werden, einschließlich aller notwendigen Versorgungseinrich- tungen wie Kindertagesstätten, Schulen, soziale Einrichtungen, quartiersbezogene Dienst- leistungen sowie Spiel- und Erholungsflächen. Die Rahmenplanung für den Konversionsbereich S üd wurde nach einer intensiven öffentli- chen Diskussion im Juni 2011 von der Stadtverordnetenversammlung als Ergebnis eines mehrstufigen Abstimmungsprozesses beschlossen (V. Nr. 2011/0202). Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd und das Entwicklungskonzept Lincoln- Siedlung, im Internet unter: http://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und- stadtplanung/konversion/rahmenplan-bessungen-sued/index.htm veröffentlicht, stellen wei- terhin eine übergeordnete Grundlage für die künftigen Planungen in diesem Bereich dar. Die wichtigsten Ziele dieser Planung sind: 1. die Realisierung lebendiger Stadtquartiere mit dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen: Es ist vorgesehen, Wohnraum für etwa 3.000 Menschen in der Lincoln-Siedlung und nochmals Wohnraum für etwa 2.500 Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich der Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung zu schaffen. 2. die Bereitstellung eines vielfältigen Wohnungsangebotes für unterschiedliche Nutzer: Vorgesehen werden 30 % der Wohnflächen für besondere Wohnformen wie z.B. stu- dentisches, betreutes Wohnen und Wohngruppen sowie mindestens 15% der Wohn- flächen zur Versorgung von Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen des Wohnraumförderungsgesetzes, in kleinteiliger Mischung. (Anteile für Lincoln- Siedlung und Cambrai-Fritsch-Kaserne/Jefferson-Siedlung insgesamt) 3. die Realisierung eines für alle Bewohnergruppen nutzbaren Grün- und Freiraumange- botes: Seite 6 Die Grünverbindungen in das Gebiet hinein, aber auch in die benachbarten Quartiere sollen so entwickelt werden, dass sinnvolle stadträumliche Bezüge entstehen. Der Quartierspark bildet das Herzstück eines zusammenhängenden Grünsystems. 4. die möglichst weitgehende Erhaltung des wertvollen Baumbestands und der Sandma- gerrasenflächen. 5. die Entwicklung eines stadt-, umwelt- und sozialverträglichen Verkehrskonzeptes auf der Grundlage des Umweltverbundes: Eine erste Prüfung einer möglichen Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 für die Cambrai-Fritsch-Kaserne wurde bereits durchgeführt. Für die Lincoln-Siedlung ist eine zusätzliche Straßenbahnhaltestelle am Quartiersplatz in Planung. Es ist die Implemen- tierung eines umfassenden Mobilitätsmanagements vorgesehen, sowie die Bewirt- schaftung des Parkraums und der Erlass einer Einschränkungssatzung für die Herstel- lung von Stellplätzen. 6. die Bereitstellung der erforderlichen Versorgungseinrichtungen einschließlich einer 4- zügigen Grundschule für beide Konversionsflächen: In beiden Quartieren sind Flächen für ein eigenes Zentrum mit jeweils unterschiedli- chen, sich funktional ergänzenden Angeboten vorgesehen. Im Lincoln-Quartier wird aufgrund der Nähe zum neuen Versorgungsschwerpunkt »Marktplatz Bessungen« nur in geringem Maße Einzelhandel realisiert werden können. Der funktionale Schwerpunkt soll dort auf quartiersbezogenen Dienstleistungen, Gastronomie, sozialen und kommu- nikativen Angeboten liegen. Zentraler Baustein ist die neue Grundschule, die eine we- sentliche Rolle im öffentlichen Leben beider Quartiere einnehmen soll. 7. die Berücksichtigung der Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung: Die Sanierung von Bestandsgebäuden und die Neubebauung sollen den Anforderun- gen an nachhaltiges und energieeffizientes Bauen sowie städtebaulichen Qualitätskri- terien entsprechen. Bei dem Gelände der Lincoln-Siedlung handelt es sich um eine ehemalige militärische Lie- genschaft, die einerseits am Siedlungsrand der Kernstadt Darmstadts gelegen ist und an- dererseits hervorragend an die Innenstadt angeschlossen ist. Die vorhandene Siedlung soll durch Bestandsentwicklung und Neubebauung zu einem vielfältigen Wohnquartier nach- verdichtet werden. Landschaftsflächen werden im Geltungsbereich nicht in Anspruch ge- nommen. Der Bebauungsplan dient als Steuerungsinstrument für eine geordnete städtebauliche Ent- wicklung und zur Umsetzung der genannten Ziele bei der Entwicklung einer ehemaligen mi- litärischen Liegenschaft zu einem ins Stadtgefüge integrierten Wohnquartier. 2. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2005 geringfügig geändert. Er wird begrenzt im Westen durch die Westseite der vorhandenen Lärmschutzwand entlang der Karlsruher Straße, im Norden durch die Noack- straße, im Osten durch die Mittellinie Hei delberger Straße und im Süden durch die Dauer- kleingartenanlage sowie den angrenzenden Wald. Der Geltungsbereich des Bebauungs- plans (s. Abb. 1) umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Darmstadt: Flur 20: Flurstücke Nr. 5/6 teilweise (tlw.), 5/11 (tlw.), 15/3, 16/4, 16/5, 16/6, 16/7, 16/8, 16/9 (tlw.), 16/11, 16/13, 16/14 (tlw.), 24/6, 24/8, 46/2, 52/2 (tlw.) und Nr.53/2, Flur 21: Flurstück Nr. 190/5 (tlw.), Flur 57: Flurstück Nr. 2/4 (tlw.), Flur 58: Flurstücke Nr. 1/6 (tlw.), 1/7 (tlw.) und Nr. 4/6 (tlw.). Ab D bb. 1: Neuer G ie Fläche d Geltungsbereic es Geltungs ch des Bebauu sbereiches ungsplanes S beträgt ca. 25 - Lincoln-S 25,5 ha. Siedlung - (oh Seite 7 hne Maßstab) 7 ) 3. P l 3.1 R e Im Si Ab 3.2 F l Im te ge Be te Im sü lanungsrec egionalpla m Regional iedlung“ au bb. 2: Ausschn lächennutz m Flächennu eilt in „Wohn ebiet. Nördl ereich der „ eren kreuzen m Norden q üdlichen Be chtliche Sit n Südhess plan Südh e sgewiesen. nitt Regionalp zungsplan utzungsplan nbauflächen ich und süd „Wohnbaufl n sich zwei quert von O ereich führt e tuation sen 2010 essen 201 0 lan Südhesse n 2006 der n“ und „Grü dlich der Gr äche“ wird Hauptrad- Ost nach W eine Hauptg 0 wird das en 2010 (ohne Wissensch nflächen“ d rünflächen l durch ein S und Fußwe West eine H gasleitung v Plangebiet Maßstab) haftsstadt D dargestellt. D liegen die W Symbol eine ege, die diag Hauptwasse von Nord na t als best e Darmstadt is Die Grünflä Wohnbauflä e „Schule“ a gonal durch erleitung/Ha ach Süd du ehendes „V st das Plan äche liegt m ächen. Im sü ausgewiese h das Plang auptabwass rch die Woh Seite 8 Vorranggebie gebiet unte mittig im Plan üdwestliche en. Des We gebiet führen erleitung. I m hnbaufläche 8 et er- n- en ei- n. m e. Ab 3.3 E n Na ck de Be kr ch be si un w Im ne au ch St di ko D n u bb. 3: Ausschn ntwicklung ach § 8 A b keln. Nach erart aus d ebauungsp reter ausge hennutzung egrenztem chtlich der ngsplanes i iderspreche m Bebauung et. Die Grü n uf die Noa c hennutzung traße wird e Lage de r ommen Sta iese Auswe utzungsplan nitt Flächennu gsgebot na bs. 2 Bau G der Recht s dem Fläch e lanes „die z staltet und gsplan vorg Umfang k a Art der N u nnerhalb de en. gsplan S 25 nfläche wird ckstraße. De gsplan ist n im Bebauu r Schule v o ndorte für K eisungen im nes im Ber e utzungsplan de ach § 8 Abs GB sind Be b sprechung ennutzungsp zugrunde lie damit zugl egebenen ann dabei v utzung abg e er Grundzü 5 werden di d in der Mi t er bisherige nicht Planu ngsplan ein on Osten n Kindertages m Bebauung eich der Li n er Stadt Darm s. 2 BauGB bauungsplä des Bund e plan zu en t egenden Da eich verdeu Rahmens von den D a ewichen w e üge der Plan ie Wohnbau tte des Pla n e diagonale ngsziel de s ne weitere nach West e seinrichtung gsplan wide ncoln-Siedlu mstadt 2006 (o B - Änderun äne aus d e esverwaltun twickeln, d a arstellungen utlicht werd kann die G arstellungen erden, sof e nung bleibe uflächen un ngebietes k e Verlauf d e s Bebauun Grünfläche en an die H gen. ersprechen d ung. Um di hne Maßstab) ng des Fläc m Flächen gsgerichtes ass durch n des Fläch den“. Innerh Gemeinde e n des Fläc h rn die Fes t en bzw. der nd die Grün konzentriert er Grünfläch gsplanes. ausgewies Heidelberge der Grundk e Entwicklu ) chennutzun nutzungspla s sind Beb a die Festse hennutzungs halb des d u eigenständi hennutzung tsetzungen r Grundkonz nfläche ande t und führt n he im best e Entlang d e sen. Des W er Straße v e konzeption d ung des B e Seite 9 ngsplanes an zu ent w auungsplän tzungen d e splanes kon urch den Fl ä g planen. gsplanes hi n des Beba u zeption nich ers angeord nach Norde ehenden Flä er Karlsruh e Weiteren wir erlegt. Hin z des Flächen ebauungspla 9 wi- ne es n- ä- In n- u- ht d- en ä- er rd zu n- a- ne zu fa 3.4 L a De „W sc Fü we Al un de Da co D au Da D m D d e Ab es aus de m ungsplanes ahren zum B andschafts er Landsc h Werkzeug“ d chen Erford ür den Ra u eitgehend B ls wesentli c nd entspre c er Heimstät amit wird e oln-Siedlung ie im Entwic us den im R arstellunge ie Abweich mit unterschi ie derzeitig ern. bb. 4: Ausschn m Flächenn erforderlich Bebauungsp splan haftsplan d e der kommu ernissen ei um des sü Bestandssic che Entwic k chender G r ttensiedlung eine bedeu t g formuliert cklungskon Rahmenpla n des Land ung ist da d iedlichen Te e Lage de s nitt Landschaf utzungspla h. Die Änd e planverfahre er Wissen s unalen Plan n Flächenk dlichen B e cherung dar klung wird rünverbindu g, westlich d tende freir a . zept zum B n festgeleg schaftsplan durch begrü eilbereichen s Grünzug s ftsplan (ohne M n zu gewä erung des F en S 25 „Lin schaftsstadt nung, in de m konzept zur essungen s r. die Wiede r ungen vom der Karlsruh aumplaneris Bebauungsp gten Entwic ns ab. ündet, dass n um eine g s im Lands Maßstab) hrleisten, i s Flächennutz ncoln-Siedl t Darmstad m nach na t Entwicklung tellt die L e rherstellung Grünzug B her Straße, sche Zielse t plan S 25 au klungsziele s die Lincol geschützte chaftsplan st eine Än d zungsplane ung“. t (Stadt D a turräumliche g des Raum eitbildkarte g eines dur Bessungen- dargestellt. tzung für d usgewiesen n abgeleite n-Siedlung grüne Mitte würde die s derung des es erfolgt i m armstadt, 2 en und frei mes abgebil des Land s rchgängigen -Süd bis z . die Entwickl nen Grünstr et und weic zu einem S e entwickelt ses Planun g Seite 10 Flächennu m Parallelve 2004) ist d a raumplaner ldet ist. chaftsplane n Grünzug e um Grünz u ung der Li n rukturen sin hen von d e Stadtquartie werden so gsziel behi n 0 ut- er- as ri- es es ug n- nd en er ll. n- Seite 11 3.5 Bebauungsplan Für das Plangebiet liegt kein Bebauungsplan vor. Um in der Lincoln-Siedlung eine gesi- cherte städtebauliche Entwicklung im Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewähr- leisten hat die Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2005 die Aufstellung des Bebau- ungsplanes S 25 „Lincoln-Siedlung“ beschlossen. 4. Schutzausweisungen Im Umfeld des Plangebietes sind einige Fl ächen mit naturschutzrechtlichen Bindungen vor- handen. Es sind mögliche räumlich-funktionale Auswirkungen der zukünftigen Entwicklung im Plangebiet zu berücksichtigen. 4.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (VSR)) Folgende Natura 2000 Gebiete liegen im Umfeld von ca. 1 bis 1,2 km Entfernung zum Pla- nungsgebiet: ─ Europäisches Vogelschutzgebiet 6117- 403 Prinzenberg bei Darmstadt-Eberstadt ─ FFH-Gebiet 6117- 308 Streuobstwiesen von Darmstadt-Eberstadt/Prinzenberg und Eichwäldchen ─ FFH-Gebiet 6118 - 304 Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von Darmstadt 4.2 Naturschutzgebiet “Bessunger Kiesgrube“ Unmittelbar östlich vom Plangebiet führt das Naturschutzgebiet Nr. 1411014 „Bessunger Kiesgrube“ an der Heidelberger Straße entlang. Wertbestimmend und störungsempfindlich si nd die überwiegend im Norden des NSG gele- genen sonnenexponierten Hänge und Felsen als Lebensraum der Mauereidechse sowie nährstoffarme Stillgewässer. 4.3 Landschaftsschutzgebiet Das Landschaftsschutzgebiet umfasst im Süde n Darmstadts sämtliche Waldgebiete, wel- che u.a. auch an die Lincoln-Siedlung angrenzen. Es beinhaltet die obengenannten FFH- und Vogelschutzgebiete, nicht jedoch das NSG “Bessunger Kiesgrube“. 4.4 Schutzwald Der südlich der Lincoln-Siedlung anschließende Wald ist Schutzwald. Schutzgründe sind seine Funktionen als Klimaausgleichsraum, seine Immissionsschutzwir- kung, die Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie der Bodenschutz. 4.5 Trinkwasserschutzgebiete Wasserschutzgebiete sind in der Lincoln-Siedlung nicht vorhanden. Erst in einer Entfernung von ca. 2 km südlich des Plangebietes beginnt die weitere Schutz- zone eines Wasserschutzgebietes. Eine Wechselwirkung zwischen dem Wasserschutzge- biet und der Baulandentwicklung in der Lincoln-Siedlung kann nicht begründet werden. 4.6 Baumschutzsatzung In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung geschützt. Ge- Seite 12 schützt sind Bäume, die – gemessen in einem Meter Höhe – bei Laubbäumen einen Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm. 5. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand Die Lincoln-Siedlung wurde als „Housing Area" gebaut. Sie diente den US-Streitkräften als Wohnsiedlung und bestand aus 33 drei- bis viergeschossigen Wohngebäuden und ver- schiedenen sozialen sowie technischen Infrastruktureinrichtungen (Schule, Kindergarten, Gemeinschaftshaus, Blockheizkraftwerk, Tankst elle, verschiedene Sportflächen, etc.). Die Wohngebäude wurden in den vergangenen Jahrzehnten teilweise saniert. Die Siedlung wird durch eine von Norden nach Süden durch das Gebiet führende Sammel- straße (Benjamin-Franklin-Straße) mit Anschluss an die Heidelberger Straße und die Noackstraße erschlossen. Von dieser Sammelstraße aus führen nach Osten und Westen untergeordnete Erschließungsstraßen sowie Einfahrten auf große asphaltierte Erschlie- ßungshöfe, die jeweils zwei gegenüber liegenden Wohngebäuden zugeordnet sind und die Stellplätze aufnehmen. Das Prinzip der Erschließungshöfe ist in der gesamten Siedlung umgesetzt. Östlich der Schule liegt das Blockheizkraftwerk, das neben der Lincoln-Siedlung derzeit auch die Konversionsareale Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson Siedlung und die St. Bar- bara-Siedlung über ein Wärmenetz mit Wärme versorgt. Unmittelbar im Süd-Westen angrenzend zur Lincoln-Siedlung liegt eine Kleingartenanlage des KGV Darmstadt Süd-West e.V. mit 113 Gärten. In ca. 200 m Entfernung nördlich der Lincoln Siedlung befindet sich der Versorgungs- schwerpunkt „Markplatz Bessungen“. Neben einem Supermarkt befinden sich hier ein gro- ßer Drogeriemarkt, ein Discounter sowie eine Tankstelle. In der weiteren unmittelbaren Nachbarschaft entlang der Heidelberger Landstraße befinden sich ein Bio-Supermarkt, ein Baumarkt sowie weitere Dienstleistungsgeschäfte. 6. Verkehr 6.1 ÖPNV Das Plangebiet ist sehr gut an die städtischen, regionalen und überregionalen öffentlichen Verkehrsmittel angebunden. Angrenzend zum Plangebiet befinden sich Straßenbahn- und Bushaltestellen an der Heidelberger Straße. Die Straßenbahn- und Buslinien führen u.a. in die Stadtmitte, zum Süd- und Hauptbahnhof der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie in Richtung Süden nach Eberstadt und weiter bis nach Alsbach. 6.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Das Plangebiet wird durch die im Osten liegende Heidelberger Straße erschlossen. Die Heidelberger Straße verbindet als Haupterschließungsstraße von Süden nach Norden die Kernstadt Darmstadts mit dem Stadtteil Eberstadt mit Anschluss an die regionalen und überregionalen Verkehrswege. Das umgebende Straßennetz weist schon heute erhebliche verkehrliche Engpässe auf, so- dass die durch die Entwicklung der Konversionsflächen entstehenden zusätzlichen Ver- kehrsbelastungen nur durch ergänzende verkehrstechnische und bauliche Maßnahmen leistungsfähig abgewickelt werden können. Seite 13 6.3 Fuß- und Radwegeverbindung In Nord-Süd- Richtung tangieren zwei Fuß- und Radwege das Plangebiet: ein straßenbe- gleitender Fuß- und Radweg entlang der Heidelberger Straße sowie ein weiterer Weg im Westen entlang der Lärmschutzmauer der Karl sruher Straße. Von diesem Fuß- und Rad- weg führt im Westen des Plangebietes eine Fußgängerbrücke über die Karlsruher Straße zu den Sport- und Erholungsflächen auf dem Alten Schießplatz und weiter zur Heimstät- ten-Siedlung. 7. Emissionen/Immissionen 7.1 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet Das Gebiet des Bebauungsplanes ist durch Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche der angrenzenden Straßen belastet. Für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt eine Lärmkartierung des Ver- messungsamtes Darmstadt aus dem Jahr 2007 vor. Diese enthält auch Ergebnisse für den Planbereich. In der DIN 18005, "Schallschutz im Städtebau", Beiblatt 1 werden Orientierungswerte auf- geführt, deren Einhaltung in der Bauleitplanung angestrebt werden sollen. Folgende Orien- tierungswerte liegen für das Allgemeine Wohngebiet vor: Allgemeines Wohngebiet: tags 55 dB nachts 45 dB Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften können beim Stadtplanungsamt der Wis- senschaftsstadt Darmstadt eingesehen werden. 7.1.1 Lärm - Straßen Im gesamten Plangebiet werden die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ überschritten. An den Gebäudefassaden entlang der Heidelberger Straße sind Höchstwerte von tags bis zu 65,0 dB(A) und nachts bis zu 55,0 dB(A) zu verzeichnen. Angrenzend zur Karlsruher Straße werden an den Gebäudefassaden ebenfalls tagsüber bis zu 65,0 dB(A) und nachts bis zu 55,0 dB(A) aufgezeigt. Nicht nur angrenzend zu den Straßen, sondern auch in den innenliegenden Bereichen wer- den tagsüber sowie nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten. Entsprechende Schallschutzmaßnahmen sind im weiteren Bebauungsplanverfahren zu tref- fen (siehe hierzu auch Kap. 11.1.8). Ab Ab bb. 5: Lärmk bb. 6: Lärmk kartierung Da kartierung Da armstadt, Stra armstadt, Stra aße Tag, 6 – aße Nacht, 2 – 22 Uhr 22 – 6 Uhr Seite 144 7.1.2 L ä D ße An zu ke ba Ab ärm – Straß ie Gebäud e enbahn ver n den Geb ä u 50,0 dB(A eine Übersc ahn verursa bb. 7: Lärmk ßenbahn e entlang d ursachten L äudefassad A) zu verzei chreitungen achten Lärm kartierung Da der Heidelb e Lärm nicht b den entlang chnen. Nac der Orient m zu verzeic armstadt, Stra erger Stra ß beeinträchti der Heide l chts liegen ierungswert chnen. aßenbahn T ße werden igt. lberger Stra die Werte u te der DIN ag, 6 – 22 U tagsüber d aße sind H ö unterhalb vo 18005 durc hr urch den v öchstwerte on 45 dB(A ch den von Seite 15 von der Str a von tags b ). Somit sin der Straßen 5 a- is nd n- Ab 7.1.3 B a D lä So te bb. 8: Lärmk ahnlärm ie westlich rm beeinträ owohl Tags en der DIN 1 kartierung Da und südwe ächtigt. s als auch N 18005. Es s armstadt, Stra estlich im P Nachts liege sind Werte b aßenbahn N Plangebiet l en die west bis zu 60 dB acht, 22 – 6 iegenden G tlichen Geb B(A) zu verz Uhr Gebäude we äuden über zeichnen. erden durc r den Orien Seite 16 h den Bah n ntierungswe 6 n- er- Ab Ab bb. 9: Lärmk bb. 10: Lärm kartierung Da mkartierung D armstadt, Bah Darmstadt, Ba hn Tag, 6 – 2 ahn Nacht, 2 22 Uhr 22 – 6 Uhr Seite 177 Seite 18 7.2 Emissionen 7.2.1 Emissionen durch Heizkraftwerk Innerhalb des Geltungsbereichs besteht derzeit ein Emissionskonflikt zwischen dem vor- handenen Blockheizkraftwerk und der benachbarten Wohnbebauung. Dieser Konflikt wird im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einer Lösung zugeführt. 8. Technische Infrastruktur 8.1 Heizkraftwerk Im Bereich der Lincoln-Siedlung befindet sich auch ein Blockheizkraftwerk, das die drei Konversionsareale, Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung und Lincoln-Siedlung so- wie die weiter südlich liegende St. Barbara-Siedlung über ein Wärmenetz mit Wärme ver- sorgte. Nach Aussagen des Hessischen Baumanagements (HBM) wurde das Heizkraftwerk im Rahmen der Sanierungen Ende der 1990er Jahre erneuert. Das Blockheizkraftwerk soll auch zukünftig die Lincoln-Siedlung mit Wärme versorgen. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wird geprüft, in welchem Rahmen und in welcher Form das Heizkraftwerk durch die die HEAG Südhessische Energie (HSE) betrieben wird. 8.2 Entwässerungssystem Die vorhandene Kanalisation im Plangebiet kann aufgrund ihrer Lage innerhalb zukünftiger privater Flächen sowie Tiefenlagen und Dimensionierung als Mischwassersystem wirt- schaftlich für die zukünftige ausschließliche Ableitung von Schmutzwasser nicht weiter ver- wendet werden. Es wird deshalb im Plangebiet ein neues Netz zur Ableitung von Schmutz- wasser realisiert und an den Bestand im Nord-Westen des Planungsgebietes angebunden. Sämtliches anfallendes Niederschlagswasser auf den Verkehrsflächen sowie den Wohn- baugrundstücken wird vor Ort versickert. Entsprechende Untersuchungen zu den Boden- verhältnissen hat eine Eignung hierfür ergeben. 8.3 Stromversorgung Belastbare Aussagen zum Zustand der Stromversorgung, den im Plangebiet liegenden Transformatoren sowie zur Telekommunikation liegen nicht vor. Es wird davon ausgegan- gen, dass der Zustand technisch einwandfrei ist. Dies wird im weiteren Verfahren überprüft. 8.4 Trinkwasserversorgung Das bestehende Trinkwassernetz zur Verteilung zu den jeweiligen Gebäuden incl. der Hausanschlüsse entspricht nicht dem Stand der Technik und kann aufgrund seiner Lage und seines Zustandes nicht für die öffentliche Trinkwasserversorgung weiter genutzt wer- den. Entsprechend wird ein neues Trinkwassernetz nach dem Stand der Technik in den öf- fentlichen Verkehrsflächen realisiert. 9. Altflächen / Altlasten Die Fläche der ehemaligen Tankstelle der Lincoln-Siedlung wurde in dem vom Ing.-Büro Dr. Hug Geoconsult GmbH erstellten Bericht über vertiefende umwelttechnische Untersu- chungen im Bereich der Tankstelle, hier KVF 4 „Abscheideanlage" und KVF 5 „Tankstelle (Zapfstellen)" als Altlastenstandort bewertet. Seite 19 Im Einzelnen wurde folgendes festgestellt: KVF 4 „Abscheideanlage" Die Nachuntersuchungen bestätigen das Vorliegen eines PAK-belasteten oberen Auffüllho- rizonts von ca. 0,04 bis 0,40 m uGOK. Bei der betroffenen Bodenschicht handelt es sich um die Tragschicht der Freiflächenversiegelung (mit Teer angespritzter Schotter). Eine Gefähr- dung der Schutzgüter Mensch und Grundwasse r ist nicht gegeben. Bzgl. des Wirkungspfa- des Boden-Mensch wurde der relevante Schadstoff Benzo(a)pyren lediglich in zwei Sondie- rungen (BS7/BI, BS 7 C / G1) in erhöhten Konzentrationen festgestellt (Schaden lokal eng begrenzt). Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ist gemäß den Angaben der Tabel- len 1 +2 des HLUG - Handbuchs Altlasten „Sickerwasserprognose" eine Gefährdung nicht zu erwarten. Eine wesentliche Rolle spielen hier die geringe Mobilität von PAK's, die mittle- re Durchlässigkeit des Bodens und die hohe Mächtigkeit der Grundwasserüberdeckung von über 34 m. Weiterer Handlungs- oder Sanierungsbedarf aus bodenschutzrechlicher Sicht besteht nicht. Bei Bodeneingriffen im Rahmen von Baumaßn ahmen ist die Belastung der Auffüllung bei der Entsorgung abfallrechtlich relevant. Die Maßnahmen sind durch ein im Altlastbereich Fachkundigen sensorisch zu begleiten. Belasteter Erdaushub ist von unbelastetem Aushub zu separieren. Die Beprobung und Verwertung des belasteten Aushubs ist gemäß den ab- fallrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. KVF 5 „Tankstelle (Zapfstellen)" Der durchgeführte Bodenluftabsaugversuch am Pegel BL 1 bestätigt das Vorliegen hoher Bodenluftbelastungen für den Bereich der Zapfstellen. Insgesamt erfolgte über den vierwö- chigen Absaugzeitraum ein Schadstoffaustrag von rund 5,3 kg BTEX und 13,1 kg Testben- zin. Das Schadstoffpotenzial ist als hoch einzustufen. Zu berücksichtigen ist, dass der Ab- saugpegel nicht im Schadenszentrum liegt und die Reichweitenmessung an den Kontroll- pegel (nur ca. 3 m bis 6 m vom Pegel BL 1 entfernt) kein Ergebnis ergab. Am Absaugpegel BL 1 wurden erhöhte Sauerstoffgehalte gemessen. Dies lässt darauf schließen, dass Bau- werke (Tanks, Abscheider) und Leitungsgräben die Wegsamkeit der Atmosphärenluft er- möglicht. Der Gutachter leitet aus dem Absaugversuch ab, dass die im Boden vorhandene Schadstoffmenge begrenzt ist. Anzumerken ist, dass eine Eingrenzung des Bodenluftscha- dens, insbesondere zur Tiefe hin, mit den bisher durchgeführten Untersuchungen nicht er- folgt ist. Die vorliegende schädliche Bodenveränderung mit BTEX und Testbenzin gefährdet das Schutzgut Grundwasser. Der Gutachter schließt nicht aus, dass das Grundwasser, das am Standort tiefer als 34 m ansteht, bereits durch die Schadstoffe verunreinigt worden ist. Eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Mensch ist zzt. auszuschließen, da der Tankstellenbereich vollständig versiegelt ist. Bei Entsiegelung wäre eine Gefährdung gege- ben, da eine Verlagerung der flüchtigen Schadstoffe in die Atmosphäre stattfindet. Zusätz- lich kann über das Sickerwasser eine Mobilisierung und Verlagerung der Schadstoffe bis in den Grundwasserleiter stattfinden. Die Schadstoffe beeinträchtigen die Funktion des Bodens gemäß § 2 Abs. 2 BBodSchG für die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser. Es besteht Sanierungsbedarf für den Boden. Bei dem Grundstück Nr. 16/14 der Flur 20, Gemarkung Darmstadt Bezirk 5, handelt es sich um eine Altlast gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 2 BBodSchG. Eine Sanierung ausschließlich mittels Bodenluftabsaugung ist nach Meinung des Gutach- ters nicht sinnvoll, da die im Untergr und möglicherweise vorhandenen Bauwerke und Lei- tungen eine vollständige Erfassung des gesamten Kontaminationsbereichs verhindern könnte. Die Sanierung des Bodens sollte im Rahmen eines Tankstellenrückbaus vollzogen werden. Seite 20 10. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale 10.1 Lage im Raum und Erscheinungsbild des Raumes Die vielfältige und mosaikartige Landschaft südlich von Bessungen liegt an der Schnittstelle der naturräumlichen Einheiten Vorderer Odenwald (Bessunger Rücken), Bergstraße (Bes- sunger Hang) und Hessische Rheinebene. Die Lincoln-Siedlung gehört zur naturräumlichen Einheit Hessische Rheinebene. Aufgrund der geologischen Voraussetzungen ist der Boden trocken und sandig. Auf den westlichen, sandigen Flächen stocken natürlicherweise wärmeliebende, trockene Eichen- Kiefernwälder. 10.2 Geologie, Böden Das Plangebiet liegt am Ostrand der Oberrheinischen Tiefebene, östlich grenzt der kristal- line Odenwald an. Die Verwerfungslinie des Rheingrabens folgt hier etwa dem Verlauf der Heidelberger Straße am Fuß der Odenwaldhänge von Sandberg, Ludwigshöhe und Mari- enhöhe. Westlich der Heidelberger Straße liegen über dem abgesunkenen Grundgebirgssockel quartäre Sedimente (fluviatile Kiese, durch Windtransport aufgelagerte Sande und tonig- schluffige Sande, “Flugsanddünen“). Bei der Bodenbildung haben sich in der Rheinebene die 1-4 m mächtigen, oberflächlich entkalkten Flugsande zu tiefgründigen Braunerden mit Bändern aus schluffigem bis tonigem Sand entwickelt. 10.3 Gewässer, Wasserhaushalt Im Plangebiet ist kein Oberflächengewässer vorhanden. Das Grundwasser fließt mit wenigen Metern Flurabstand, von Osten kommend, auf und in dem teilweise tief zerklüfteten Granodiorit westwärts. Mit dem Übergang in die Ober- rheinebene sinkt der Grundwasserspiegel rasch auf mehr als 10 m unter Geländeniveau. Nach BGS Umwelt (2004) betragen die Flurabstände im Bereich der Lincoln-Siedlung mehr als 20,00 m. Die Versickerungsfähigkeit ist in den Sandböden westlich der Heidelberger Straße hoch. Aufgrund der hohen Wasserwegsamkeit der Sandböden ist die Verschmutzungsempfind- lichkeit des Grundwassers sehr hoch. Eine Grundwasseranreicherung durch Niederschläge findet im Planungsgebiet vor allem in den Wintermonaten statt, obwohl das Regenmaximum in Sommer liegt. Ursache ist die ho- he Verdunstung sowie der Wasserbedarf der Vegetation (aus GREIFENHAGEN 2000, Landschaftsplan Darmstadt 2004, BGS Umwelt 2004). 10.4 Örtliches Klima Das Plangebiet gehört zur Klimaregion Rhein-Main-Gebiet. Im Oberrheingraben und an der Bergstraße treten relativ hohe Temperaturen und geringe Niederschlagsmengen auf. Hier zeigt sich kontinentaler Klimaeinfluss. In Da rmstadt lag die mittlere Jahrestemperatur im Zeitraum von 1973 bis 1998 bei rund 10,3°C. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge lag zwischen 1961 und 1990 bei etwa 750 mm, wobei die Höchstwerte in den Monaten Mai bis August erreicht werden (Messungen des Deutschen Wetterdienstes von der Internet- präsenz der Wissenschaftsstadt Darmstadt entnommen). Während der Sommermonate erfährt der Raum Darmstadt eine hohe Sonneneinstrahlung. Im Winter kommt es hingegen in der Rheinebene oft zu einer stabilen Kaltluftschichtung und infolge davon zu Inversionswetterlagen mit Nebel und Schadstoffanreicherung in der Luft. Für das Plangebiet sind folgende lokalklimatisch relevante Flächen bzw. Prozesse zu betrachten (Landschaftsplan Darmstadt 2004, DWD 1986): Seite 21 Potenziell frischluftproduzierende Flächen sind die großflächigen Waldbereiche an den westlichen Odenwaldhängen. Hier findet im Vergleich zu landwirtschaftlichen Nutzflächen im Sommer nur eine mäßige nächtliche Luftabkühlung statt. Jedoch ist aufgrund des hohen Strukturreichtums und der großen Luftvolumens die Filterwirkung auf Staub, Luftschadstof- fe und auch Lärm hoch. Die Effektivität der Frischluftbildung und des –transportes ist ab- hängig vom Abfluss im Gelände. So sind die Waldflächen östlich der Kaserne effektiver als die Wälder der Rheinebene. Am Bessunger H ang kommt es während zirkulationsarmer Hochdrucklagen zu nächtlichen westwärts abfließenden Schwachwinden (DWD 1986). Potenziell kaltluftproduzierende Flächen sind insbesondere Grünland- und vegetationsbe- deckte Ackerflächen, welche nächtlich besonders stark abkühlen. Ihre lokalklimatische Ef- fektivität ist ebenfalls von den Abflussver hältnissen abhängig. Im Planungsgebiet oder an- grenzend sind kaltluftproduzierende Flächen in begrenztem Umfang mit den Rasen- und Wiesenflächen der Lincoln-Siedlung gegeben. Das lokale Windsystem aus westwärts abfließender Frisch- und Kaltluft ist zumindest posi- tiv klimawirksam. In der Ebene wirksame Flurwinde sind aufgrund der behindernden Wirkung von Wald und Bebauung im Gebiet (Lincoln-Siedlung) ohne Bedeutung. Im großräumlichen Maßstab weist die Klimafunktionskarte Hessen 1: 200 000 (1997) das Siedlungsband entlang der Heidelberger Straße als “potentiell überwärmten Stadtraum“ aus. Nach der Wuchsklima-Gliederung von Hessen 1: 200.000 (Ellenberg & Ellenberg 1974) liegt der Süden Bessungens in einem Gebiet, das die im hessischen Maßstab höchste Wärmesummenstufe („sehr warm“) erreicht. Es besteht eine Eignung zum Erwerbs- Weinbau an spätfrostsicheren Hängen. 10.5 Vegetation 10.5.1 Potenzielle natürliche Vegetation Nach der Standortkarte der Vegetation in Hessen (KLAUSING & WEISS 1986) würden die Flugsandflächen im Bereich der Heidelberger Straße von einem Flattergras-Buchenwald eingenommen. 10.5.2 Übersicht über die dominanten und bemerkenswerten Pflanzenvorkommen in der Lincoln-Siedlung Innerhalb des Kasernenstandortes waren große Flächenanteile gärtnerisch angelegte Au- ßenanlagen, die bis zum Abzug der US-Army 2008 mit unterschiedlicher Intensität genutzt bzw. unterhalten wurden. Die Gestaltungselemente sind Rasenflächen, Bäume und Büsche, wobei auf Übersichtlich- keit und Sichtoffenheit offenbar großen Wert gelegt wurde. Große Hecken und flächige dichte Strauchpflanzungen fehlen weitgehend. Ausnahmen sind freiwachsende Sicht- schutzhecken entlang der Heidelberger Straße in der Lincoln-Siedlung. Der Baumbestand umfasst einerseits alte Bäume, die aus der Zeit früherer Waldnutzung im Gebiet überdauert haben: Stiel- und Traubeneichen (Quercus robur, Q. petraea), Kiefern (Pinus sylvestris), Rotbuche (Fagus sylvat ica, selten) und Bergahorn (Acer pseudoplata- nus, selten). Durch Integration und Umgestaltung solcher Waldrelikte sind parkartige Grün- flächen von hoher Aufenthaltsqualität entstanden. Sie prägen maßgeblich das Erschei- nungsbild des Stadtquartiers. Hinzu kommen in der Zeit der Kasernennutzung aus gestalterischen Gründen angepflanzte Laub- und Nadelbäume in hoher Arten- und Formenvielfalt. Zum Baumbestand liegt ein Gutachten mit Angaben zur Erhaltungswürdigkeit der einzelnen Bäume vor (Juli 2010). In der Lincoln-Siedlung wurden hierbei 818 Bäume kartiert. Das Gutachten wurde im Zuge der Arbeiten zum Bebauungsplan im Jahr 2014 aktualisiert. Seite 22 Einen Sonderfall bildet die Doppelreihe von Linden an der Ostgrenze der Lincoln-Siedlung. Sie ist historisch und gestalterisch der Heidelberger Straße zuzuordnen, durch die Platzie- rung der Kasernenumzäunung zwischen den Reihen und die Pflanzung von Sichtschutzge- hölzen entlang des Zauns ist der Alleecharakter allerdings in seiner Wirkung erheblich ge- stört. Bei den angepflanzten Straucharten in der Lincoln-Siedlung ist das Artenspektrum relativ klein. Es umfasst weit verbreitete Zier- und Sichtschutzgehölze mit einheimischen und nichteinheimischen Arten. Große Flächenanteile werden von Rasen eingenommen, der als artenreicher Extensivrasen mit zum Teil höheren Anteilen von Magerrasenarten entwickelt ist. Auf kleineren Randflä- chen, z.B. bei Gebäuden oder an Gehölzen, haben sich kurzlebige und ausdauernde Ru- deralgesellschaften entwickelt (Sisymbrietalia, Artemisietalia, Onopordetalia). 10.5.3 Sandmagerrasen Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Sandmagerrasen finden sich fast ausschließlich innerhalb gärtnerisch angelegter Grünflächen. Wegen ihrer Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz werden sie hier aber gesondert behandelt. In der Lincoln-Siedlung haben sich auf den oberflächlich anstehenden pleistozänen Sanden die gärtnerisch angelegten Rasen- flächen zu relativ artenreichen Extensivrasen oder zu Sandmagerrasen entwickelt. Die hierzu gegebenen Rahmenbedingungen waren zur Zeit der militärischen Nutzung der sandige Boden, trockenwarmes Klima, ein bis mehrfach jährliche Mahd und offenbar nur geringe oder fehlende Wässerung und Düngung der Rasenflächen. Pflanzensoziologisch sind die Sandmagerrasen als Sedo-Scleranthetea- Mischgesellschaften (Sand- und Felsgrus-Trockenr asen) zu charakterisieren. Charakteristi- sche häufige Arten sind Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Zwerg-Schneckenklee (Medi- cago minima), Sand-Hornkraut (Cerastium semidecandrum), Silber-Fingerkraut (Potentilla argentea), Hasenklee (Trifolium arvense), Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) und ande- re. Die bestandsgefährdete Sandstrohblume (Helichrysum arenarium) ist mit kleineren Herden vertreten. An zahlreichen Standorten vor allem im Westen des Lincoln-Gebietes sind die besonders wertvollen Kegelleimkraut-Sandpionierfluren mit dem Kegelfrüchtigen Leimkraut (Silene conica; Ass. Sileno conicae-Cerastietum semidecandri) entwickelt. Die artenreichen Sandmagerrasen sind gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG. 10.6 Fauna Die standörtlichen Merkmale des Planungsgebietes so wie der artenschutzrechtliche Status bestimmter Tier- und Pflanzengruppen bestimmten den Untersuchungsumfang. Folgende Tiergruppen wurden zwischen Mai und Dezember 2010 untersucht: Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken, Xylobionte (= holzbesiedelnde) Käfer. Die nachfolgenden Informationen beziehen sich noch auf die Datenlage aus dem Jahr 2010. Aktualisierungen und vertiefende, ergänzende Erhebungen wurden im Jahr 2014 durchgeführt. Diese Erhebungsdaten liegen noch nicht vor und werden im Zuge der nächs- ten Verfahrensschritte eingearbeitet. Grundsätzlich wurde die Datenlage von 2011 durch die aktuellen Erhebungen im Wesentlichen bestätigt. 10.6.1 Fledermäuse (Chiroptera) Zur Untersuchungszeit im August 2010 wurden Flugkorridore der Zwergfledermaus und des Großen Abendseglers festgestellt. Jagdverhalten, das auf Nahrungshabitate (Jagdreviere) schließen lässt, wurde nicht beobachtet. Trotzdem ist das zeitweilige Vorhandensein von Jagdrevieren für einzelne Fledermausarten anzunehmen. Seite 23 Die Lincoln-Siedlung bietet nach eigener Eins chätzung mit ihren weniger nischenreichen Gebäuden und dem insgesamt jüngeren Baumbestand lediglich der Zwergfledermaus ein gewisses Quartierangebot (mittleres Potenzial). 10.6.2 Vögel (Aves) Auf der Konversionsfläche im Süden Bessungens wurden im Jahr 2010 insgesamt 22 Vo- gelarten festgestellt. Davon waren 19 sichere Brutvogelarten, die übrigen Arten waren Nah- rungs- oder Ruhegäste bzw. ihr Status ist als „potenzielle Brutvogelarten“ unklar. Zu den angrenzenden Waldgebieten wurden lediglich die naturschutzrechtlich relevanten Arten erfasst. Eine der nachgewiesenen Arten steht unter strengem Schutz durch EU-VSRL Art. 4/2 (Gar- tenrotschwanz, Brutvogel). Vier der erfassten Brutvogelarten stehen auf der Vorwarnliste der Roten Liste Hessens und/oder Deutschlands. Die Lincoln-Siedlung ist von relativ geringer ornithologischer Bedeutung. Bemerkenswert sind Vorkommen von Girlitz, Türkentaube, Stieglitz und Haussperling. Stärkere Jagdaktivi- täten von Mauerseglern oder Schwalben wurden über der Lincoln-Siedlung nicht beobach- tet, lediglich Einzeltiere in der Regel nur im kurzen Überflug. 10.6.3 Reptilien In der Lincoln-Siedlung gibt es lediglich einen Fundpunkt der Zauneidechse an einer west- exponierten Böschung am Ostrand des Gebietes. 10.6.4 Sonstige Tiergruppen Der Fund eines Hirschkäfers (Lucanus cervus, männliches Tier) im Südosten der Lincoln- Siedlung im Juni 2010 wird nicht als Hinweis auf ein reproduktives Vorkommen der Art in- nerhalb der ehemaligen Kaserne gewertet. In diesem Bereich sind keine Altbäume mit ho- hem Totholzanteil vorhanden. Vielmehr wurde das Tier wohl beim Nahrungs- oder Paa- rungsflug angetroffen. 11. Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan In Hinblick auf eine wirtschaftlichere Realisierung wurde das Entwicklungskonzept von 2011 auf der Grundlage der im Rahmenplan Darmstadt Bessungen-Süd formulierten Pla- nungsziele im Jahr 2013 weiterentwickelt und das Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur" erstellt. Das vorliegende Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 - Lincoln-Siedlung – wurde auf Grundlage dieser Konzepte erarbeitet. Wie im Konzept aus dem Jahr 2013 werden im südlichen und mittleren Bereich der Lincoln- Siedlung größere Teile des Gebäudebestandes erhalten. Auch das bestehende Erschlie- ßungsnetz wird in größerem Umfang als bisher vorgesehen übernommen und damit auch die städtebauliche Grundstruktur der Siedlung aus den 1950er Jahren. Die in der Rahmenplanung formulierten grundlegenden Planungsziele werden dabei nicht verändert und liegen auch dem überarbeiteten Konzept zugrunde: ─ Gliederung in Teilquartiere mit vielfältigem Wohnungsangebot, keine Monostruktur ─ 30 % Anteil besonderer Wohnformen, 15 % Anteil geförderten Wohnungsbaus ─ Quartiersplatz an der Heidelberger Straße mit Grundschule und Kita ─ Zentraler Quartierspark mit „Bellevue“ zur ehemaligen Keramischen Manufaktur ─ Zusammenhängende Freiflächen entlang der Karlsruher Straße ─ Erhalt von Sandmagerrasenflächen und wertvollem Baumbestand ─ Gute funktionale und städtebauliche Einbindung in die Umgebung Seite 24 ─ Mobilitätsmanagement, Parkraumbewirtschaftung, autoarmes Quartier Die Siedlungsstruktur wird so konzipiert, dass sie weitgehend flexibel anpassbar bleibt an sich wandelnde Rahmenbedingungen. 11.1.1 Planungsansatz Auf dem Konversionsareal westlich der Heidelberger Straße soll ein lebendiges Stadtquar- tier mit dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen entstehen. Dabei wird die Ausbildung einer ausgewogenen Sozialstruktur angestrebt. Auf ei ne zukunftsfähige und präventiv ausgerich- tete soziale Infrastruktur wird Wert gelegt. Zentraler Planungsansatz ist die Weiterentwicklung der Lincoln-Siedlung mit ihrer gleich- förmigen Bau- und Freiraumstruktur zu einem differenziert gestalteten Quartier mit einer klaren räumlichen und funktionalen Mitte. Das Entwicklungskonzept sieht ein inneres Frei- raumsystem vor, welches einerseits zur Erzeugung hochwertiger Wohnlagen im Kern des Quartiers beiträgt und andererseits im Inneren Qualitäten erzeugt, die aufgrund der Lärm- belastungen durch die Karlsruher Straße und die Heidelberger Straße an den Quartiersrän- dern nicht möglich sind. Die Quartiersmitte bildet ein Park in Verbindung mit den zentralen Einrichtungen der Grundschule mit Kita, einer zugehörigen 2-Feld- Sporthalle, die auch bürgerschaftliche Nutzungen aufnehmen soll, des zur Nachnutzung als Kita vorgesehenen Gebäudes des ehemaligen Child Development Centers, sowie des Quartiersplatzes mit quartierszentralen Randnutzungen an der geplanten neuen Straßenbahnhaltestelle an der Heidelberger Stra- ße. Um den zentralen Quartierspark werden mehrere Teilquartiere mit einem differenzierten Angebot an Wohnformen vorgesehen. Das Lincoln-Quartier soll hinsichtlich der Wohnquali- tät ein breites Spektrum an zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern ansprechen. Die räumliche Vernetzung des Quartiersparks und des Quartiersplatzes erfolgt in Nord- Süd-Richtung über eine Freiraumachse, die aus der Franklinstraße und einem linearen Freiraum („Bellevue“) mit Bezug zum Gebäude der denkmalgeschützten ehemaligen Groß- herzoglichen Keramischen Manufaktur im Norden besteht, in Ost-West-Richtung über die vorgesehene Fuß-/Radwegverbindung zur Ludwigshöhstraße. 11.1.2 Bebauung und Dichte Für die Lincoln-Siedlung wird der Sc hwerpunkt im Geschosswohnungsbau unterschiedli- cher Ausprägung liegen, mit einem breit gefächerten Wohnraumangebot und einer kleintei- ligen Mischung von Wohnformen. Das überarbeitete und mit der zukünftigen Eigentümerin abgestimmte Entwicklungskonzept lässt die dauerhafte Erhaltung von 19 Gebäudezeilen zu. Um dem hohen Bedarf an Stu- dentenwohnungen zu entsprechen, werden für einen Zeitraum von 10 Jahren drei weitere Gebäudezeilen erhalten und als Wohnungen für Studierende temporär bereitgestellt. Die Bestandsgebäude der Lincoln Siedlung verfügen derzeit über 588 Wohnungen. Die Siedlungsdichte liegt mit 23,5 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland weit unter den ge- mäß Regionalplan Südhessen 2010 im Großstadtbereich im Rahmen der Bauleitplanung einzuhaltenden Dichtevorgaben von 60 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland. Mit der angestrebten Anzahl von 1.600 Wohneinheiten wird mit einer Siedlungsdichte von 64 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland diesen Vorgaben entsprochen. Dies wird erreicht durch moderate Nachverdichtung des Bestands durch Aufstockung auf maximal 4 Ge- schosse plus Staffelgeschoss und stellenweise bauliche Ergänzungen. Auf den freiwerden- den Flächen im mittleren und nördlichen Bereich sind kompakte und klar abgegrenzte Bau- felder für Geschosswohnungsbau (4 Geschosse plus Staffelgeschoss) und Reihenhaus- bebauung (Stadthäuser) mit 3 Geschossen vorgesehen. Anhand von Testentwürfen für die einzelnen Baufelder wurde nachgewiesen, auf welche Weise die den Zielsetzungen zum städtebaulichen Vertrag zwischen der BVD New Living un vo er 10 N ob un er 11.1.3 S o Da um Da im In te te Fü ge ze Ei eb 11.1.4 Q De tie ße de (N w 11.1.5 E r Im di zu lie de Da D au ch nd der Wi s om 24.07.20 rreicht wer d 0.000 m² fü ichtwohnnu berirdischen nd Parkieru rrechnete B oziale Infra as bestehe mgebaut un arüber hina m Osten des n einem Q u ersgruppen enträgerscha ür eine Gem esehen, die entral (Quar ine Einrich t benfalls vor Quartierspla er gegenü b ersplatz bild enbahnstati er Fläche d Neubau) is t ird durch de rschließun m Hinblick a e MIV-Ersc u den Ansch egerstraßen em Kfz sich as Erschlie ie zentrale uch im mitt l hen Abschn ssenschaftss 014 zugrun den kann. r soziale Inf utzungen. D n nutzbare n ungsanlagen Bruttogescho astrukturei nde Gebäu nd als städti aus sind ei n s Plangebie uartierszentr und für all e aft durch di meinbedarfs e in die Wo rtiersmittelp tung der K rgesehen. atz ber dem K o det weiterhi ion Lincoln- der ehem a t geeignet, en Schulneu ng auf das Zie l chließung d hlusspunkte n ab, die d herstellen. ßungsnetz Erschließu leren und n nitt für die H stadt Dar m de gelegte Diese set z frastruktur, Die hier zug n Geschos s n), einschlie ossfläche te nrichtunge ude der Kind ische Kinde ne Grundsc etes angrenz rum sollen e Bevölkeru e Wissensc seinrichtung hnbebauun punkt, Quart inder- und onzept aus n das Zent -Siedlung u aligen Cam Nahversorg ubau gebild l die Lincol n es Quartier en. Von den ie Anfahrb a folgt im We ngsachse d nördlichen B Hauptersch mstadt mit B maximale B zt sich zu s Grundschu grunde gele sflächen ( H eßlich der S eilt sich nac en dertagesstä ertagesstätte chule, eine zend zur He Flächen f ü ungsgruppe chaftsstadt g mit insges ng integriert tierseingang Jugendarb dem Jahr rum des W und am Fu ß brai-Fritsch gungsfunkt det. n-Siedlung rs äußerst s n Erschließu arkeit (Anli e esentlichen der Lincoln Bereich erh ließung der Beschluss d Bruttogesch sammen a ule und Kind gte Bruttog Hauptnutzun Staffelgesch ch Prüfung w ätte „Child D e weitergef neue Kinde eidelberger ür soziale I n en unter M a Darmstadt a samt ca. 50 t sein soll. D g) angebote beit mit ins g 2013 ein w Wohnquartier ß-/Radweg z h-Kaserne. ionen aufz u als autoarm sparsam mi ungsstraße eferung) al l den vorhan Siedlung ( halten, jedoc r Teilquartie der Stadtv e hossfläche i us ca. 16 0 dertagesstä eschossfläc ngen ohne t hosse. Die wie folgt auf Developmen ührt. ertagesstätte Landstraße nfrastruktur aßgabe eine angeboten 00 m² Nutzf Die Einricht en werden. gesamt ca. wenig nach rs, gelegen zum zukünf Die nördli c unehmen, d mes Quartie it den erford n zweigen w ler Gebäu d ndenen Tras Benjamin-F ch nur im s ere durch d erordnetenv in Höhe von 0.000 m² f ätten, sowie che ergibt s technische aus den T e f: nt Center“ w e sowie ei n e geplant. für Mens c er wirtscha werden. fläche sind tung soll g e 200 m² N Süden ge an der ge p ftigen Woh che Platzr a die südlich er zu entwi c derlichen V wenige Wo de und Plä t ssen und er Franklinstraß südlichen u den motoris Seite 25 versammlun n 178.000 m für Wohne n 8.000 m² fü sich aus d e Infrastruktu estentwürfe wird saniert ne Sporthal chen aller A ftlichen Kos Flächen vo ebündelt un Nutzfläche i rückte Qu a planten Stra nquartier au andbebauun e Platzwa n ckeln, erfolg Verbindunge hn- bzw. An tze auch m rgänzt diese ße) wird n u nd im nörd sierten Indiv 5 ng m² n, ür en ur en t / le Al- s- or- nd st ar- a- uf ng nd gt en n- mit e. un li- vi- Seite 26 dualverkehr herangezogen. Der mittlere Abschnitt dient als Fuß- und Radweg innerhalb des Quartiersparks. Die U-förmige Führung der inneren Erschließung, ausgebildet als ver- kehrsberuhigter Bereich, verhindert Durchgangsverkehr. Die Feinerschließung des nördlichen Quartiers erfolgt über die Noackstraße und führt mit einem Knick auf die Haupterschließungsstraße der Lincoln-Siedlung. Die äußere Erschließung für den MIV bleibt mit den Anschlüssen an die Noackstraße im Norden, die Heidelberger Straße im Osten sowie die im Süden vorgesehene neue Straßen- verbindung Heidelberger Straße – Karlsruher Straße konzeptionell unverändert. Ein kleinmaschiges Fuß-/Radwegenetz mit Zentrum am Quartiersplatz und Anschluss an die stadtweiten Verbindungen erschließt das Wohngebiet weitestgehend unabhängig vom motorisierten Individualverkehr. Die Lincoln-Siedlung soll mindestens als Tempo-30-Zone ausgebildet werden, stellenweise auch als verkehrsberuhigter Bereich. Die Verlangsamung des Autoverkehrs trägt zur Ver- kehrsberuhigung bei und ermöglicht die konsequente Führung des Radverkehrs im Misch- verkehr auf der Fahrbahn. Zur Verkehrsberuhigung bzw. zur Vermeidung möglichen Schleichverkehrs sind weitere Maßnahmen, wie z.B. Engstellen im Straßennetz, vorzuse- hen. Die ÖPNV-Erschließung der Lincoln-Siedlung mit den auf die Gesamtstadt bezogenen An- geboten erfolgt über die bestehende Straßenbahnverbindung im Zuge der Heidelberger Straße. Darüber hinaus wird eine neue Haltestelle in Höhe der geplanten Schule das An- gebot in den 300 m-Einzugsbereich gegenüber dem Bestand verdichten. Die bereits beste- hende hohe Taktfrequenz sorgt für eine optimale ÖPNV-Anbindung. 11.1.6 Mobilitätskonzept Die Untersuchung der Verkehrsaufkommen der umgebenden Hauptverkehrsstraßen und ih- rer Knotenpunkte im Jahr 2010 ergab, dass die zu erwartenden zusätzlichen Belastungen nach Entwicklung der Wohngebiete auf den Konversionsarealen im Süden Bessungens im vorhandenen Straßennetz nicht abgewickelt werden können. Aus diesem Grund sind Maß- nahmen im vorhandenen Straßennetz sowie eine zusätzliche Straßenverbindung zwischen Heidelberger Straße und Karlsruher Straße zur Anbindung an das überörtliche Netz vorge- sehen. Darüber hinaus sind verkehrsreduzierende Maßnahmen in den Wohngebieten selbst erfor- derlich, die gleichzeitig den Anforderungen des Luftreinhalteplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt entsprechen. Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit ei- nem umfassenden Mobilitätskonzept werden, das über die Angebote des Umweltverbunds hinaus ein wohnungsnahes, flächendeckendes CarSharing-Angebot sowie Angebote der Elektromobilität beinhalten soll. Die Grundzüge des innovativen Mobilitäts- und Erschlie- ßungskonzeptes der Lincoln-Siedlung zielen darauf ab, durch komfortable und ökonomisch attraktive nachhaltige Mobilitätsangebote den Anteil an privaten Kraftfahrzeugen im Wohn- gebiet deutlich zu senken, ohne die Mobilität der Bewohner einzuschränken. Eine Auswei- sung von explizit autofreien Teilbereichen ist derzeit nicht vorgesehen. Grundlage des Ver- kehrs- und Mobilitätskonzept bilden die in der Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd (Mai 2011) formulierten Grundsätze. Erklärtes Ziel der Gebietsentwicklung ist es , das Verkehrsgeschehen im Lincoln-Quartier nachhaltig zu gestalten und die zukünftigen Bewohner in die Lage zu versetzen, ihre Mobili- tät mit möglichst geringem Aufwand an KFZ-Verkehr, geringem Ressourcenverbrauch und Emissionen zu organisieren sowie die Unabhängigkeit vom eigenen Auto zu fördern. Das bedeutet konkret, die KFZ-Nutzung zu verringern, ohne die Mobilität, d.h. die Beweg- lichkeit insgesamt einzuschränken. Dazu werden andere Mobilitätsformen (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) sowie Alternativen zum eigenen Auto (Stichwort CarSharing) gezielt aus- gebaut. Seite 27 Grundlage eines solchen Mobilitätskonzepts ist die Implementierung eines Mobilitätsmana- gements bereits in der Planungs- und Vermarktungsphase. Aufgabe eines zentralen Mobili- tätsmanagements ist es, die zukünftigen Bewohner , aber auch bereits im Vorfeld die Pla- ner, Projektentwickler und Vermarkter in Bezug auf nachhaltige Mobilitätsangebote bzw. Mobilitätskonzepte zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Die Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts muss sich auch in der Art und An- zahl herzustellender Stellplätze im Quartier niederschlagen. Es ist angestrebt, die Anzahl der Stellplätze im Quartier auf 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit einzuschränken. Die verkehrliche Integration des neuen Quartiers würde bei Anwendung des nach der Ein- stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt anzuwendenden Stellplatzschlüssels die Leistungsfähigkeit des vorhandenen sowie der künftig geplanten Ausbauten des Stra- ßensystems übersteigen. 11.1.7 Parkierung Ein verträglicher Anteil der erforderlichen Stellplätze (ca. 0,2 St/WE) soll wohnungsnah nachgewiesen werden mit Vorrang für mobilitätseingeschränkte Personen und CarSharing. Um dem Konzept eines verkehrsarmen Stadtquartiers gerecht zu werden, soll der übrige Verkehr bereits frühzeitig abgefangen werden und in vier Parkierungsanlagen (0,5 SP/WE) an den Gebietseingängen, teils unter- teils oberirdisch, in zumutbarer Entfernung zur Woh- nung untergebracht werden. Das Mobilitätskonzept beinhaltet außerdem die Bewirtschaftung der im öffentlichen Stra- ßenraum vorhandenen Stellplätze für Besucher bzw. Kurzzeitparker, die entlang der Haupterschließung angeordnet werden. 11.1.8 Schallschutzmaßnahmen Da die ermittelten Beurteilungspegel teilweise die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ überschreiten, sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Verbes- serung der Schallsituation und somit eine Konfliktminimierung für das geplante Wohngebiet gewährleisten. Weitere Untersuchungen insbesondere zum aktiven Schallschutz sind er- forderlich. Erst wenn aus technischen und/oder städtebaulichen Gründen aktiver Schall- schutz zur Lärmminderung nicht oder nur unzureichend erfolgen kann, sind passive Schall- schutzmaßnahmen zu treffen. Passive Schallschutzmaßnahmen Aus diesem Grund, sind bei Neu-, Um und Erweiterungsbauten für Aufenthaltsräume, die dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt dienen, bauliche Vorkehrungen zur Lärmminde- rung zu treffen. Zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Außenlärm ist nachzuweisen, dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß Ziffer 5, Ta- belle 8 und 9 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise, Ausgabe 1989) erfüllt werden. 11.1.9 Technische Infrastruktur Heizkraftwerk Im Bereich der Lincoln-Siedlung befindet sich ein Blockheizkraftwerk, das die drei Konver- sionsareale, Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung und Lincoln-Siedlung sowie die weiter südlich liegende St. Barbara-Siedlung über ein Wärmenetz mit Wärme versorgte. Nach Aussagen des Hessischen Baumanagements (HBM) wurde das Heizkraftwerk im Rahmen der Sanierungen Ende der 1990er Jahre erneuert. Seite 28 Das Blockheizkraftwerk soll auch zukünftig die Lincoln-Siedlung mit Wärme versorgen. Im weiteren Verfahren wird geprüft, in welchem Rahmen und in welcher Form das Heizkraft- werk durch die HEAG Südhessische Energie (HSE) betrieben werden wird. Entwässerungssystem Die vorhandene Kanalisation im Plangebiet kann aufgrund ihrer Lage innerhalb zukünftiger privater Flächen sowie Tiefenlagen und Dimensionierung als Mischwassersystem wirt- schaftlich für die zukünftige ausschließliche Ableitung von Schmutzwasser nicht weiter ver- wendet werden. Es wird deshalb im Plangebiet ein neues Netz zur Ableitung von Schmutz- wasser realisiert und an den Bestand im Nord-Westen des Planungsgebietes angebunden. Sämtliches anfallendes Niederschlagswasser auf den Verkehrsflächen sowie den Wohn- baugrundstücken wird vor Ort versickert. Entsprechende Untersuchungen zu den Boden- verhältnissen hat eine Eignung hierfür ergeben. Trinkwasserversorgung Das bestehende Trinkwassernetz zur Verteilung zu den jeweiligen Gebäuden incl. der Hausanschlüsse entspricht nicht dem Stand der Technik und kann aufgrund seiner Lage und seines Zustandes nicht für die öffentliche Trinkwasserversorgung weiter genutzt wer- den. Entsprechend wird ein neues Trinkwassernetz nach dem Stand der Technik in den öf- fentlichen Verkehrsflächen realisiert. Stromversorgung Belastbare Aussagen zum Zustand der Stromversorgung, den im Plangebiet liegenden Transformatoren sowie zur Telekommunikation liegen nicht vor. Es wird davon ausgegan- gen, dass der Zustand technisch einwandfrei ist. Dies wird im weiteren Verfahren überprüft. 11.1.10 Freiflächenkonzept Den Freiräumen in der Lincoln-Siedlung kommt eine besondere Bedeutung zu, liegt die Lincoln-Siedlung doch zwischen den beiden stark befahrenen Nord-Süd-Achsen, der Hei- delberger - und der Karlsruher Straße als getrenntes Quartier. Im Norden schließt der Markplatz Bessungen an, im Süden der Wald. Allein diese Umstände begründen, dass die Q ualität der Freiräume und auch der Flächen- anteil in der Siedlung nicht zu knapp bemessen sein dürfen, damit eine hinreichende Ver- sorgung der Wohnbevölkerung mit öffentlichem Grün möglich ist. Quartierspark Der Quartierspark stellt die zentrale öffentliche Grünfläche dar, die in ihrer Dimensionierung die Möglichkeit bietet, für alle gesellschaftlichen Gruppen attraktive Erholungsräume zu schaffen. Der Ausbau als integrativer Spiel- und Aufenthaltsort mit kommunikativen Orten und Rück- zugsräumen beinhaltet Angebote für alle Bevölkerungsteile, also für Kleinkinder, Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Senioren. Bellevue und andere Grünverbindungen Der „Bellevue“ und andere Grünverbindungen in der Siedlung bieten insbesondere Kindern, Familien und älteren Mitbürgern qualitätvolle und gefahrenfreie Erschließungsräume. Sie sind als Aufenthalts- und Spielraum zu entwickeln. Bei der Gestaltung des Bellevues ist die Sichtbeziehung zur ehem. Porzellan-Manufaktur zu berücksichtigen und herauszuarbeiten. Seite 29 Grünflächen an Karlsruher Straße: In Grünbereich entlang der Karlsruher Straße ist ein Jugendspielbereich zu integrieren. Es ist dabei eine überdachte Verweilmöglichkeit zu schaffen. Die Eingrünung der Lärmschutz- wand ist zu verbessern. Die vorhandenen Sandmagerrasenbestände sind besonders zu sichern und in die Grünzo- ne Bestand erhaltend zu integrieren. Es ist ihnen zudem Fläche zur Entwicklung zu geben, da das Entwicklungspotenzial im Boden vorhanden ist. Erhalt von Sandmagerrasen: Sandmagerrasenflächen sollen im Gebiet, dort wo sie sinnvoll in die Nachnutzung einzu- binden sind, erhalten und entwickelt werden, z. B. auch als Straßenbegleitgrün an der Franklin-Straße. Wertvolle Sandmagerrasenflächen sind vor Nährstoffanreicherung wirk- sam und dauerhaft zu schützen. Erhalt von wertvollem Baumbestand Der wertvolle Baumbestand ist zu erhalten und in ein Nachnutzungskonzept zu integrieren. Größere zusammenhängende Bestände wie die Kiefernbestände entlang der Franklinstra- ße und die Eichenbestände an der Heidelberger Straße sind flächenhaft zu erhalten und zu entwickeln. Grünordnerische Vernetzung Öffentliche Grünflächen bilden ein weitgehend zusammenhängendes Netz und nehmen ei- nen Mindestanteil von 15% an der Gesamtfläche ein. Mittels attraktiver Grünverbindungen wird für eine ausreichende Vernetzung der neuen Wohnstandorte zu den angrenzenden gewachsenen Stadtteilen und Grünstrukturen ge- sorgt. Private Grünflächen Die Freiflächen der Mehrfamilienhäuser soll ten von den Bewohnern der Häuser zum Auf- enthalt und als Orte des Miteinanders genutzt werden können. Dazu ist eine zweckdienli- che Gliederung der Flächen in unterschiedliche Bereiche und Funktionsräume erforderlich. Grünstrukturen und Einfassungen wie Heckenpflanzungen, die im öffentlichen Raum wirk- sam sind, sind einheitlich in enger Abstimmung mit dem Grünflächenamt und Umweltamt durchzuführen. 12. P l T E D C o St lanungssta EIL B: Umw ie Dezernen ornelia Zus tadträtin atistik weltbericht ntin III: chke t (wird zur Offenlage ergänzt) Seite 30 0
anlage 1
1123 Zeichen
Anlage 1 Wissenschaftsstadt Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 Lincoln-Siedlung D aa 2 e _ ni armsta \ WU) A zn \ Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt Luisenplatz 5A 64283 Darmstadt PLANUNGSGRUPPE © DARNSTADT Begher, Begher, Lenz, Raabe Stadtplaner und Architekten Allcenstraße 23 64293 Darmstadt 06151 - 99.500 mail@planungsgruppeDA.de En jerzogliche ! Sportgelände TG Bessungen) wa erger Straße Heidelbi Fußgängerquerung " Quartiersplatz Insc Bessunger Kiesgrube Flächen für öffentliche Einrichtungen Bauflächen für Bestandsentwicklung 1 Bauflächen für Neubau EEE] Mögliche Nutzung von Bestandsgebäuden 1 I j 1 1] EEE Temporäre Nutzung von Bestandsgebäuden Flächen für Versorgungsanlagen a Öffentliche Grünflächen 8 E [X] ef Verkehrsflächen 5 mit Fahrbahn/Gehwegen 2 Verkehrsflächen als Mischfläche - Heidelber Prinzipielle Wegeverbindung in Grünflächen Prinzipielle Fußwege- verbindung in Baugebieten Pl Parkierungsanlagen mm 1 Geltungsbereich Lu „ı Bebauungsplan Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 Lincoln-Siedlung 4 0 20 50 100 ohne Maßstab — — November 2014
2014/0466
10422 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Straßenverkehrs - und
Tiefbauamt
Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0466
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses
und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 18.11.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 - Lincoln-Siedlung - wird gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2005, wie in der Begründungsseite dargestellt (Abb. 2:
neuer Geltungsbereich), geändert. Der Bebauungsplan S 25 ist gemäß § 30 BauGB
aufzustellen. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Westen durch die Westseite der
vorhandenen Lärmschutzwand entlang der Karlsruher Straße, im Norden durch die
Noackstraße, im Osten durch die Mittellinie Heidelberger Straße und im Süden durch die
Dauerkleingartenanlage sowie den angrenzenden Wald.
Die Zielsetzung des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung – wurde nach dem
Aufstellungsbeschluss durch die Rahmenplanung Bessungen Süd mit Entwicklungskonzept
- 2 -
Lincoln-Siedlung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2011; V.-Nr.
2011/0202) konkretisiert und bleibt bestehen.
2. Auf Grundlage des Rahmenplans und des Entwicklungskonzeptes Lincoln-Siedlung wurde die
Planung weitergeführt und das vorliegende Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 –
Lincoln-Siedlung – (Anlage 1) mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2)
erarbeitet.
Dem Entwicklungskonzept und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum
Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – wird zugestimmt.
3. Das Entwicklungskonzept und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum
Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Anlage 1 und 2) sind im Rahmen der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zugrunde zu legen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan
erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der unter Punkt 2. genannten Planungsunterlagen
bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats. Während dieser
Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Auslegung der
Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich. Zusätzlich erfolgt während der
Auslegung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit am 03.02.2015 eine
Bürgerinformationsveranstaltung, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden
sollen.
Hinweis:
Folgekosten werden entstehen für die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen
Infrastruktureinrichtungen, sowie für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrswege und Grünflächen.
Diese Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der
Bauleitplanung.
Anlagen: Anlage 1: Entwicklungs konzept zum Bebauungsplan S 25
Anlage 2: Ziele u Zwecke der Planung zum Bebauungsplan S 25
Datenschutzrelevante Anlag e:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0466 vom 18.11.2014:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.2005 einen Aufstellungsbeschluss zur
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens S 25 – Lincoln-Siedlung – gefasst, mit der Zielsetzung
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde
am 13.12.2005 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
Die Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd. Dieser umfasst neben der Lincoln-
Siedlung auch die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung. Auf den Flächen, die
zusammen knapp 60 ha umfassen, soll Wohnraum für insgesamt etwa 5.500 Menschen
geschaffen werden, einschließlich aller notwendigen Versorgungseinrichtungen wie
Kindertagesstätten, Schulen, sozialer Einrichtungen, quartiersbezogener Dienstleistungen
sowie Spiel- und Erholungsflächen. Für die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung
werden gesonderte Bauleitplanverfahren durchgeführt.
Am 21.06.2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung nach intensiver öffentlicher
Diskussion und einem mehrstufigen Abstimmungsprozess die Rahmenplanung für den
Konversionsbereich Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) mit
dem Ziel, die vorhandene Wohnsiedlung durch Bestandsentwicklung und Neubebauung zu
einem vielfältigen, ins Stadtgefüge integrierten Stadtteil zu entwickeln.
Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd und das Entwicklungskonzept Lincoln -
Siedlung, im Internet veröffentlicht unter: http://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und-
stadtplanung/konversion/rahmenplan-bessungen-sued/index.htm, bildeten die Grundlage für das
2013 überarbeitete Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur für die Lincoln-Siedlung“ mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 (V. Nr. 2014/0004).
Die in der Rahmenplanung formulierten und hier dargelegten grundlegenden Planungsziele
liegen auch dem Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung –
zugrunde:
Gliederung in Teilquartiere mit vielfältigem Wohnungsangebot, keine Monostruktur
30 % Anteil besonderer Wohnformen, 15 % Anteil geförderten Wohnungsbaus
Quartiersplatz an der Heidelberger Straße mit Nahversorgung, Grundschule und Kita
Zentraler Quartierspark mit „Bellevue“ zur ehemaligen Keramischen Manufaktur
Zusammenhängende Freiflächen entlang der Karlsruher Straße
Erhalt von Sandmagerrasenflächen und des wertvollen Baumbestandes
Gute funktionale und städtebauliche Einbindung in die Umgebung
Mobilitätsmanagement, Parkraumbewirtschaftung, autoarmes Quartier
Zentraler Planungsansatz ist die Weiterentwicklung der Lincoln-Siedlung mit ihrer
gleichförmigen Bau- und Freiraumstruktur zu einem differenziert gestalteten Quartier mit einer
klaren räumlichen und funktionalen Mitte. Die Quartiersmitte bildet ein Park in Verbindung mit
dem Quartiersplatz, dessen Randbebauung Nahversorgungsfunktionen,
Gemeinschaftseinrichtungen und die Grundschule mit Sporthalle und Kita aufnehmen soll.
Der zentrale Quartierspark schafft attraktive Erholungsräume für alle Bevölkerungsgruppen.
Die Grünverbindung „Bellevue-Achse“ mit Blickbeziehung zur Keramischen Manufaktur und die
Grünflächen entlang der Karlsruher Straße mit Spiel- und Aufenthaltsbereichen für Kinder und
Jugendliche sind Bestandteile des öffentlichen Grünflächennetzes der Lincoln-Siedlung.
Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit einem
umfassenden Mobilitätskonzept werden, das über die Angebote des Umweltverbunds hinaus
ein wohnungsnahes, flächendeckendes Car Sharing-Angebot sowie Angebote der
Elektromobilität beinhalten soll. Grundlage des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes bilden die in
der Rahmenplanung für den Konversionsbereich Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-
Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) formulierten Grundsätze.
- 4 -
Zu 1:
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 08.12.2005 für das Gebiet der Lincoln-
Siedlung zwischen der Karlsruher Straße, der Noackstraße, der Heidelberger Straße, dem Wald
südlich der Lincoln-Siedlung und der Dauerkleingartenanlage Südwest/Neuschneise wird
geringfügig geändert.
Abb. 1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung –
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2005 (ohne Maßstab)
Die Geltungsbereichsgrenze entlang der Karlsruher Straße wird nach Westen verschoben, um
die Lärmschutzwand mit einzubeziehen. Im Osten wird der Geltungsbereich bis zur Mitte der
Heidelberger Straße, zur Berücksichtigung der vorhandenen Baumallee, erweitert. Im Süden
erfolgt eine Linienanpassung an den projektierten Straßenanschluss Heidelberger Straße,
sowie eine Erweiterung um den vorhandenen Fuß- und Radweg (Kurze Schneise) nördlich der
Dauerkleingartenanlage. Der Geltungsbereich ist daher durch Änderung des
Aufstellungsbeschlusses zu ändern.
- 5 -
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung – (ohne Maßstab)
Zu 2 und 3:
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlichkeit
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche
- 6 -
Auslegung des vorliegenden Entwicklungskonzeptes zum Bebauungsplan S 25 – Lincoln-
Siedlung – (Anlage 1) und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 2) beim
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt am 03.02.2015 eine
Bürgerinformationsveranstaltung, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden
sollen. Hierzu wird über die Presse und Plakate eingeladen.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB schriftlich von der Planung informiert.
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft
und ggf. in der Entwurfsplanung zur Offenlage berücksichtigt.
Der Dezernent I: Die Dezernentin III:
Jochen Partsch Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Stadträtin
Darmstadt, den 18.11.2014
61.2 ha Nst. 2112
anlage 3
10506 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.12.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Straßenverkehrs - und
Tiefbauamt
Amt für Wirtschaft u nd
Stadtentwicklung
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15
III 61 66 67
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2014/0466
Magistratsbeschluss -Nr.
578
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses
und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 18.11.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 - Lincoln-Siedlung - wird gegenüber dem
Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2005, wie in der Begründungsseite dargestellt (Abb. 2:
neuer Geltungsbereich), geändert. Der Bebauungsplan S 25 ist gemäß § 30 BauGB
aufzustellen. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Westen durch die Westseite der
vorhandenen Lärmschutzwand entlang der Karlsruher Straße, im Norden durch die
Noackstraße, im Osten durch die Mittellinie Heidelberger Straße und im Süden durch die
Dauerkleingartenanlage sowie den angrenzenden Wald.
- 3 -
Die Zielsetzung des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung – wurde nach dem
Aufstellungsbeschluss durch die Rahmenplanung Bessungen Süd mit Entwicklungskonzept
Lincoln-Siedlung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2011; V.-Nr.
2011/0202) konkretisiert und bleibt bestehen.
2. Auf Grundlage des Rahmenplans und des Entwicklungskonzeptes Lincoln-Siedlung wurde die
Planung weitergeführt und das vorliegende Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 –
Lincoln-Siedlung – (Anlage 1) mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2)
erarbeitet.
Dem Entwicklungskonzept und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum
Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – wird zugestimmt.
3. Das Entwicklungskonzept und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum
Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Anlage 1 und 2) sind im Rahmen der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zugrunde zu legen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan
erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der unter Punkt 2. genannten Planungsunterlagen
bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats. Während dieser
Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Auslegung der
Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich. Zusätzlich erfolgt während der
Auslegung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit am 03.02.2015 eine
Bürgerinformationsveranstaltung, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden
sollen.
Hinweis:
Folgekosten werden entstehen für die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen
Infrastruktureinrichtungen, sowie für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrswege und Grünflächen.
Diese Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der
Bauleitplanung.
Anlagen: Anlage 1: Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25
Anlage 2: Ziele u Zwecke der Planung zum Bebauungsplan S 25
Datenschutzrelevante Anlag e:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magi stratsvorlage 2014/0466 vom 18.11.2014:
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.2005 einen Aufstellungsbeschluss zur
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens S 25 – Lincoln-Siedlung – gefasst, mit der Zielsetzung
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde
am 13.12.2005 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht.
Die Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd. Dieser umfasst neben der Lincoln-
Siedlung auch die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung. Auf den Flächen, die
zusammen knapp 60 ha umfassen, soll Wohnraum für insgesamt etwa 5.500 Menschen
geschaffen werden, einschließlich aller notwendigen Versorgungseinrichtungen wie
Kindertagesstätten, Schulen, sozialer Einrichtungen, quartiersbezogener Dienstleistungen
sowie Spiel- und Erholungsflächen. Für die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung
werden gesonderte Bauleitplanverfahren durchgeführt.
Am 21.06.2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung nach intensiver öffentlicher
Diskussion und einem mehrstufigen Abstimmungsprozess die Rahmenplanung für den
Konversionsbereich Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) mit
dem Ziel, die vorhandene Wohnsiedlung durch Bestandsentwicklung und Neubebauung zu
einem vielfältigen, ins Stadtgefüge integrierten Stadtteil zu entwickeln.
Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd und das Entwicklungskonzept Lincoln -
Siedlung, im Internet veröffentlicht unter: http://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und-
stadtplanung/konversion/rahmenplan-bessungen-sued/index.htm, bildeten die Grundlage für das
2013 überarbeitete Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur für die Lincoln-Siedlung“ mit
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 (V. Nr. 2014/0004).
Die in der Rahmenplanung formulierten und hier dargelegten grundlegenden Planungsziele
liegen auch dem Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung –
zugrunde:
Gliederung in Teilquartiere mit vielfältigem Wohnungsangebot, keine Monostruktur
30 % Anteil besonderer Wohnformen, 15 % Anteil geförderten Wohnungsbaus
Quartiersplatz an der Heidelberger Straße mit Nahversorgung, Grundschule und Kita
Zentraler Quartierspark mit „Bellevue“ zur ehemaligen Keramischen Manufaktur
Zusammenhängende Freiflächen entlang der Karlsruher Straße
Erhalt von Sandmagerrasenflächen und des wertvollen Baumbestandes
Gute funktionale und städtebauliche Einbindung in die Umgebung
Mobilitätsmanagement, Parkraumbewirtschaftung, autoarmes Quartier
Zentraler Planungsansatz ist die Weiterentwicklung der Lincoln-Siedlung mit ihrer
gleichförmigen Bau- und Freiraumstruktur zu einem differenziert gestalteten Quartier mit einer
klaren räumlichen und funktionalen Mitte. Die Quartiersmitte bildet ein Park in Verbindung mit
dem Quartiersplatz, dessen Randbebauung Nahversorgungsfunktionen,
Gemeinschaftseinrichtungen und die Grundschule mit Sporthalle und Kita aufnehmen soll.
Der zentrale Quartierspark schafft attraktive Erholungsräume für alle Bevölkerungsgruppen.
Die Grünverbindung „Bellevue-Achse“ mit Blickbeziehung zur Keramischen Manufaktur und die
Grünflächen entlang der Karlsruher Straße mit Spiel- und Aufenthaltsbereichen für Kinder und
Jugendliche sind Bestandteile des öffentlichen Grünflächennetzes der Lincoln-Siedlung.
Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit einem
umfassenden Mobilitätskonzept werden, das über die Angebote des Umweltverbunds hinaus
ein wohnungsnahes, flächendeckendes Car Sharing-Angebot sowie Angebote der
Elektromobilität beinhalten soll. Grundlage des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes bilden die in
der Rahmenplanung für den Konversionsbereich Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-
Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) formulierten Grundsätze.
- 5 -
Zu 1:
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 08.12.2005 für das Gebiet der Lincoln-
Siedlung zwischen der Karlsruher Straße, der Noackstraße, der Heidelberger Straße, dem Wald
südlich der Lincoln-Siedlung und der Dauerkleingartenanlage Südwest/Neuschneise wird
geringfügig geändert.
Abb. 1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung –
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2005 (ohne Maßstab)
Die Geltungsbereichsgrenze entlang der Karlsruher Straße wird nach Westen verschoben, um
die Lärmschutzwand mit einzubeziehen. Im Osten wird der Geltungsbereich bis zur Mitte der
Heidelberger Straße, zur Berücksichtigung der vorhandenen Baumallee, erweitert. Im Süden
erfolgt eine Linienanpassung an den projektierten Straßenanschluss Heidelberger Straße,
sowie eine Erweiterung um den vorhandenen Fuß- und Radweg (Kurze Schneise) nördlich der
Dauerkleingartenanlage. Der Geltungsbereich ist daher durch Änderung des
Aufstellungsbeschlusses zu ändern.
- 6 -
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung – (ohne Maßstab)
Zu 2 und 3:
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlichkeit
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche
Auslegung des vorliegenden Entwicklungskonzeptes zum Bebauungsplan S 25 – Lincoln-
Siedlung – (Anlage 1) und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 2) beim
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt am 03.02.2015 eine
Bürgerinformationsveranstaltung, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden
sollen. Hierzu wird über die Presse und Plakate eingeladen.
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB schriftlich von der Planung informiert.
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft
und ggf. in der Entwurfsplanung zur Offenlage berücksichtigt.
Der Dezernent I: Die Dezernentin III:
Jochen Partsch Cornelia Zuschke
Oberbürgermeister Stadträtin
Darmstadt, den 18.11.2014
61.2 ha Nst. 2112
anlage 6
291 Zeichen
Punkt 15: Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2014/0466) Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
350 Zeichen
Punkt 9: Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2014/0466) Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke., bei Stimmenthaltung der Fraktionen UFFBASSE und PIRATEN, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordneten- versammlung, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 5
291 Zeichen
Punkt 13: Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2014/0466) Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
Beratungsverlauf (5)
Orte (10)
- Alicenstraße 23
- Karlsruher Straße
- Heidelberger Straße
- Noackstraße
- Heidelberger Landstraße
- Franklinstraße
- Ludwigshöhstraße
- Marktplatz
- Neuschneise
- Luisenplatz 5a
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0466
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 18.11.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00