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2014/0466

Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 18.11.2014

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Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Bebauungsplan S 25 
„Lincoln-Siedlung“ 
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 
gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
18. November 2014 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeitung: 
Dipl.-Ing. Ulf Begher 
Dipl.-Ing. (FH) Ole Heidkamp 
  
  
 
 
 
PLANUNGSGRUPPE DARMSTADT 
Begher, Begher, Lenz, Raabe - Partnerschaftsgesellschaft 
Stadtplaner und Architekten 
 
Alicenstraße 23   64293 Darmstadt 
tel  06151 - 99 500  fax  99 50 22 
mail@planungsgruppeDA.de 
www.planungsgruppeDA.de
Anlage 2

Inhalt  Seite 2 
  
INHALT 
 
TEIL A: STÄDTEBAULICHE BEGRÜNDUNG 
1. Ziel und Zweck der Planaufstellung ................................................................................. 5 
2. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich .............................................. 6 
3. Planungsrechtliche Situation ............................................................................................ 8 
3.1 Regionalplan Südhessen 2010 ............................................................................................ 8 
3.2 Flächennutzungsplan ........................................................................................................... 8 
3.3 Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB - Änderung des Flächennutzungsplanes ........ 9 
3.4 Landschaftsplan ................................................................................................................. 10 
3.5 Bebauungsplan .................................................................................................................. 11 
4. Schutzausweisungen ....................................................................................................... 11 
4.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (VSR)) ............................... 11 
4.2 Naturschutzgebiet “Bessunger Kiesgrube“ ........................................................................ 11 
4.3 Landschaftsschutzgebiet ................................................................................................... 11 
4.4 Schutzwald ......................................................................................................................... 11 
4.5 Trinkwasserschutzgebiete .................................................................................................. 11 
4.6 Baumschutzsatzung ........................................................................................................... 11 
5. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand ................................................. 12 
6. Verkehr .............................................................................................................................. 12 
6.1 ÖPNV ................................................................................................................................. 12 
6.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) ................................................................................. 12 
6.3 Fuß- und Radwegeverbindung........................................................................................... 13 
7. Emissionen/Immissionen ................................................................................................ 13 
7.1 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet ............................................................................... 13 
7.1.1 Lärm - Straßen ................................................................................................................... 13 
7.1.2 Lärm – Straßenbahn .......................................................................................................... 15 
7.1.3 Bahnlärm ............................................................................................................................ 16 
7.2 Emissionen ........................................................................................................................ 18 
7.2.1 Emissionen durch Heizkraftwerk ........................................................................................ 18 
8. Technische Infrastruktur ................................................................................................. 18 
8.1 Heizkraftwerk ..................................................................................................................... 18 
8.2 Entwässerungssystem ....................................................................................................... 18 
8.3 Stromversorgung................................................................................................................ 18 
8.4 Trinkwasserversorgung ...................................................................................................... 18 
9. Altflächen / Altlasten ........................................................................................................ 18 
10. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale ...................................................... 20 
10.1 Lage im Raum und Erscheinungsbild des Raumes ........................................................... 20

Inhalt  Seite 3 
  
10.2 Geologie, Böden ................................................................................................................ 20 
10.3 Gewässer, Wasserhaushalt ............................................................................................... 20 
10.4 Örtliches Klima ................................................................................................................... 20 
10.5 Vegetation .......................................................................................................................... 21 
10.5.1 Potenzielle natürliche Vegetation ....................................................................................... 21 
10.5.2 Übersicht über die dominanten und bemerkenswerten Pflanzenvorkommen in der Lincoln-
Siedlung ............................................................................................................................. 21 
10.5.3 Sandmagerrasen ............................................................................................................... 22 
10.6 Fauna ................................................................................................................................. 22 
10.6.1 Fledermäuse (Chiroptera) .................................................................................................. 22 
10.6.2 Vögel (Aves)....................................................................................................................... 23 
10.6.3 Reptilien ............................................................................................................................. 23 
10.6.4 Sonstige Tiergruppen ......................................................................................................... 23 
11. Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan  ................................................................. 23 
11.1.1 Planungsansatz.................................................................................................................. 24 
11.1.2 Bebauung und Dichte......................................................................................................... 24 
11.1.3 Soziale Infrastruktureinrichtungen ...................................................................................... 25 
11.1.4 Quartiersplatz ..................................................................................................................... 25 
11.1.5 Erschließung ...................................................................................................................... 25 
11.1.6 Mobilitätskonzept ............................................................................................................... 26 
11.1.7 Parkierung .......................................................................................................................... 27 
11.1.8 Schallschutzmaßnahmen ................................................................................................... 27 
11.1.9 Technische Infrastruktur ..................................................................................................... 27 
11.1.10 Freiflächenkonzept ............................................................................................................. 28 
12. Planungsstatistik ............................................................................................................. 30 
 
TEIL B. UMWELTBERICHT (wird zur Offenlage ergänzt) 
 
 
Abbildungsverzeichnis 
Abb. 1: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Lincoln-Siedlung“ (ohne Maßstab) ............ 7 
Abb. 2: Ausschnitt Regionalplan Südhessen 2010 (ohne Maßstab)  ................................................ 8 
Abb. 3: Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Darmstadt 2006 (ohne Maßstab)  .................... 9 
Abb. 4: Ausschnitt Landschaftsplan (ohne Maßstab)  .................................................................... 10 
Abb. 5: Lärmkartierung Darmstadt, Straße Tag, 6 – 22 Uhr ........................................................... 14 
Abb. 6: Lärmkartierung Darmstadt, Straße Nacht, 22 – 6 Uhr ........................................................ 14

Inhalt  Seite 4 
  
Abb. 7: Lärmkartierung Darmstadt, Straßenbahn Tag, 6 – 22 Uhr ................................................. 15 
Abb. 8: Lärmkartierung Darmstadt, Straßenbahn Nacht, 22 – 6 Uhr .............................................. 16 
Abb. 9: Lärmkartierung Darmstadt, Bahn Tag, 6 – 22 Uhr ............................................................. 17 
Abb. 10: Lärmkartierung Darmstadt, Bahn Nacht, 22 – 6 Uhr ........................................................ 17 
 
 
 
Liste der Gutachten: (wird noch ergänzt)

Seite 5 
 
  
1. Ziel und Zweck der Planaufstellung 
Mit dem Abzug der amerikanischen Streitkräfte ab 2008 hat die Wissenschaftsstadt Darm-
stadt in einem breit angelegten Planungs- und Beteiligungsprozess die Entwicklung der 
freiwerdenden Flächen eingeleitet. Innerhalb des Darmstädter Stadtgebietes befinden sich 
rund 314 ha ehemals militärisch genutzte Flächen. Der bereits eingeleitete Stadtumbaupro-
zess unterliegt einer hohen Anzahl unterschiedlicher Ansprüche und teilweise hochkomple-
xer Rahmenbedingungen. Das Ziel des Darmstädter Konversionsprozesses ist eine be-
darfsgerechte und nachhaltige Entwicklung der Flächenpotenziale. Durch die attraktive in-
nerstädtische Lage, mit der entsprechend vorhandenen Infrastruktur, ergibt sich ein hohes 
Potenzial für eine Wohnraumentwicklung auf dem Areal der Lincoln-Siedlung. 
Der Wohnungsmarkt im Darmstädter Stadtgebiet war in der Vergangenheit aufgrund stei-
gender Bevölkerungszahlen von einer hohen und insgesamt wachsenden Wohnungsnach-
frage geprägt. Im Vorfeld des Konversionsprozesses wurde gutachterlich bestätigt, dass 
insbesondere dem prognostizierten Einwohnerzuwachs der Wissenschaftsstadt bis ins Jahr 
2020 Rechnung getragen werden muss. Vor dem Hintergrund des demographischen Wan-
dels und der steigenden Lebens- und Wohnansprüche ist somit auch zukünftig mit einem 
Anstieg der Wohnfläche pro Kopf zu rechnen. Es kann davon ausgegangen werden, dass 
selbst bei rückläufiger Bevölkerungszahl und einer strukturellen Verschiebung hin zu älte-
ren Bürgern weiterhin ein Bedarf an Neubauwohnungen zur Anpassung an eine geänderte 
Art der Wohnungsnachfrage (barrierefrei, zentral gelegen) besteht. Das städtebauliche 
Entwicklungskonzept sieht daher die Schaffung eines breiten und flexiblen Angebotes an 
Wohnformen vor, um auf die Vielfalt an Lebensformen reagieren zu können. 
Die Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd. Dieser umfasst neben der Lin-
coln-Siedlung auch die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung. Auf den Flä-
chen, die zusammengenommen knapp 60 ha umfassen, soll Wohnraum für insgesamt etwa 
5.500 Menschen geschaffen werden, einschließlich aller notwendigen Versorgungseinrich-
tungen wie Kindertagesstätten, Schulen, soziale Einrichtungen, quartiersbezogene Dienst-
leistungen sowie Spiel- und Erholungsflächen. 
Die Rahmenplanung für den Konversionsbereich S üd wurde nach einer intensiven öffentli-
chen Diskussion im Juni 2011 von der Stadtverordnetenversammlung als Ergebnis eines 
mehrstufigen Abstimmungsprozesses beschlossen (V. Nr. 2011/0202).  
Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd und das Entwicklungskonzept Lincoln-
Siedlung, im Internet unter:  http://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und-
stadtplanung/konversion/rahmenplan-bessungen-sued/index.htm veröffentlicht, stellen wei-
terhin eine übergeordnete Grundlage für die künftigen Planungen in diesem Bereich dar. 
Die wichtigsten Ziele dieser Planung sind: 
1. die Realisierung lebendiger Stadtquartiere mit dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen: 
Es ist vorgesehen, Wohnraum für etwa 3.000 Menschen in der Lincoln-Siedlung und 
nochmals Wohnraum für etwa 2.500 Bewohnerinnen und Bewohner im Bereich der 
Cambrai-Fritsch-Kaserne und der Jefferson-Siedlung zu schaffen. 
2. die Bereitstellung eines vielfältigen Wohnungsangebotes für unterschiedliche Nutzer: 
Vorgesehen werden 30 % der Wohnflächen für besondere Wohnformen wie z.B. stu-
dentisches, betreutes Wohnen und Wohngruppen sowie mindestens 15% der Wohn-
flächen zur Versorgung von Wohnungssuchenden innerhalb der Einkommensgrenzen 
des Wohnraumförderungsgesetzes, in kleinteiliger Mischung. (Anteile für Lincoln-
Siedlung und Cambrai-Fritsch-Kaserne/Jefferson-Siedlung insgesamt) 
3. die Realisierung eines für alle Bewohnergruppen nutzbaren Grün- und Freiraumange-
botes:

Seite 6 
 
  
Die Grünverbindungen in das Gebiet hinein, aber auch in die benachbarten Quartiere 
sollen so entwickelt werden, dass sinnvolle stadträumliche Bezüge entstehen. Der 
Quartierspark bildet das Herzstück eines zusammenhängenden Grünsystems. 
4. die möglichst weitgehende Erhaltung des wertvollen Baumbestands und der Sandma-
gerrasenflächen. 
5. die Entwicklung eines stadt-, umwelt- und sozialverträglichen Verkehrskonzeptes auf 
der Grundlage des Umweltverbundes: 
Eine erste Prüfung einer möglichen Verlängerung der Straßenbahnlinie 3 für die 
Cambrai-Fritsch-Kaserne wurde bereits durchgeführt. Für die Lincoln-Siedlung ist eine 
zusätzliche Straßenbahnhaltestelle am Quartiersplatz in Planung. Es ist die Implemen-
tierung eines umfassenden Mobilitätsmanagements vorgesehen, sowie die Bewirt-
schaftung des Parkraums und der Erlass einer Einschränkungssatzung für die Herstel-
lung von Stellplätzen.  
6. die Bereitstellung der erforderlichen Versorgungseinrichtungen einschließlich einer 4-
zügigen Grundschule für beide Konversionsflächen: 
In beiden Quartieren sind Flächen für ein eigenes Zentrum mit jeweils unterschiedli-
chen, sich funktional ergänzenden Angeboten vorgesehen. Im Lincoln-Quartier wird 
aufgrund der Nähe zum neuen Versorgungsschwerpunkt »Marktplatz Bessungen« nur 
in geringem Maße Einzelhandel realisiert werden können. Der funktionale Schwerpunkt 
soll dort auf quartiersbezogenen Dienstleistungen, Gastronomie, sozialen und kommu-
nikativen Angeboten liegen. Zentraler Baustein ist die neue Grundschule, die eine we-
sentliche Rolle im öffentlichen Leben beider Quartiere einnehmen soll. 
7. die Berücksichtigung der Anforderungen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung: 
Die Sanierung von Bestandsgebäuden und die Neubebauung sollen den Anforderun-
gen an nachhaltiges und energieeffizientes Bauen sowie städtebaulichen Qualitätskri-
terien entsprechen. 
Bei dem Gelände der Lincoln-Siedlung handelt es  sich um eine ehemalige militärische Lie-
genschaft, die einerseits am Siedlungsrand der Kernstadt Darmstadts gelegen ist und an-
dererseits hervorragend an die Innenstadt angeschlossen ist. Die vorhandene Siedlung soll 
durch Bestandsentwicklung und Neubebauung zu einem vielfältigen Wohnquartier nach-
verdichtet werden. Landschaftsflächen werden im Geltungsbereich nicht in Anspruch ge-
nommen. 
Der Bebauungsplan dient als Steuerungsinstrument für eine geordnete städtebauliche Ent-
wicklung und zur Umsetzung der genannten Ziele bei der Entwicklung einer ehemaligen mi-
litärischen Liegenschaft zu einem ins Stadtgefüge integrierten Wohnquartier. 
 
2. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird gegenüber dem Aufstellungsbeschluss 
vom 08.12.2005 geringfügig geändert. Er wird
 begrenzt im Westen durch die Westseite der 
vorhandenen Lärmschutzwand entlang der Karlsruher Straße, im Norden durch die Noack-
straße, im Osten durch die Mittellinie Hei delberger Straße und im Süden durch die Dauer-
kleingartenanlage sowie den angrenzenden Wald. Der Geltungsbereich des Bebauungs-
plans (s. Abb. 1) umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Darmstadt: 
Flur 20: Flurstücke Nr. 5/6 teilweise (tlw.), 5/11 (tlw.), 15/3, 16/4, 16/5, 16/6, 16/7, 16/8, 16/9 
(tlw.), 16/11, 16/13, 16/14 (tlw.), 24/6, 24/8, 46/2, 52/2 (tlw.) und Nr.53/2,  
Flur 21: Flurstück Nr. 190/5 (tlw.), 
Flur 57: Flurstück Nr. 2/4 (tlw.), 
Flur 58: Flurstücke Nr. 1/6 (tlw.), 1/7 (tlw.) und Nr. 4/6 (tlw.).

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3.5 Bebauungsplan 
Für das Plangebiet liegt kein Bebauungsplan vor. Um in der Lincoln-Siedlung eine gesi-
cherte städtebauliche Entwicklung im Sinne der Wissenschaftsstadt Darmstadt zu gewähr-
leisten hat die Stadtverordnetenversammlung am 08.12.2005 die Aufstellung des Bebau-
ungsplanes S 25 „Lincoln-Siedlung“ beschlossen. 
4. Schutzausweisungen 
Im Umfeld des Plangebietes sind einige Fl ächen mit naturschutzrechtlichen Bindungen vor-
handen. Es sind mögliche räumlich-funktionale Auswirkungen der zukünftigen Entwicklung 
im Plangebiet zu berücksichtigen. 
4.1 Natura 2000 Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete (VSR)) 
Folgende Natura 2000 Gebiete liegen im Umfeld von ca. 1 bis 1,2 km Entfernung zum Pla-
nungsgebiet: 
─ Europäisches Vogelschutzgebiet 6117- 403 Prinzenberg bei Darmstadt-Eberstadt 
─ FFH-Gebiet 6117- 308 Streuobstwiesen von Darmstadt-Eberstadt/Prinzenberg und 
Eichwäldchen 
─ FFH-Gebiet 6118 - 304 Dommersberg, Dachsberg und Darmbachaue von Darmstadt 
4.2 Naturschutzgebiet “Bessunger Kiesgrube“ 
Unmittelbar östlich vom Plangebiet führt das Naturschutzgebiet Nr. 1411014 „Bessunger 
Kiesgrube“ an der Heidelberger Straße entlang. 
Wertbestimmend und störungsempfindlich si nd die überwiegend im Norden des NSG gele-
genen sonnenexponierten Hänge und Felsen als Lebensraum der Mauereidechse sowie 
nährstoffarme Stillgewässer. 
4.3 Landschaftsschutzgebiet  
Das Landschaftsschutzgebiet umfasst im Süde n Darmstadts sämtliche Waldgebiete, wel-
che u.a. auch an die Lincoln-Siedlung angrenzen. 
Es beinhaltet die obengenannten FFH- und Vogelschutzgebiete, nicht jedoch das NSG 
“Bessunger Kiesgrube“.  
4.4 Schutzwald  
Der südlich der Lincoln-Siedlung anschließende Wald ist Schutzwald. 
Schutzgründe sind seine Funktionen als Klimaausgleichsraum, seine Immissionsschutzwir-
kung, die Funktion als Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie der Bodenschutz. 
4.5 Trinkwasserschutzgebiete 
Wasserschutzgebiete sind in der Lincoln-Siedlung nicht vorhanden.  
Erst in einer Entfernung von ca. 2 km südlich des Plangebietes beginnt die weitere Schutz-
zone eines Wasserschutzgebietes. Eine Wechselwirkung zwischen dem Wasserschutzge-
biet und der Baulandentwicklung in der Lincoln-Siedlung kann nicht begründet werden. 
4.6 Baumschutzsatzung 
In Darmstadt sind alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im 
Geltungsbereich von Bebauungsplänen durch eine Baumschutzsatzung geschützt. Ge-

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schützt sind Bäume, die – gemessen in einem Meter Höhe – bei Laubbäumen einen 
Stammumfang von mehr als 60 cm haben, bei Nadelbäumen von mehr als 90 cm. 
 
5. Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand 
Die Lincoln-Siedlung wurde als „Housing Area" gebaut. Sie diente den US-Streitkräften als 
Wohnsiedlung und bestand aus 33 drei- bis viergeschossigen Wohngebäuden und ver-
schiedenen sozialen sowie technischen Infrastruktureinrichtungen (Schule, Kindergarten, 
Gemeinschaftshaus, Blockheizkraftwerk, Tankst elle, verschiedene Sportflächen, etc.). Die 
Wohngebäude wurden in den vergangenen Jahrzehnten teilweise saniert. 
Die Siedlung wird durch eine von Norden nach Süden durch das Gebiet führende Sammel-
straße (Benjamin-Franklin-Straße) mit Anschluss an die Heidelberger Straße und die 
Noackstraße erschlossen. Von dieser Sammelstraße aus führen nach Osten und Westen 
untergeordnete Erschließungsstraßen sowie Einfahrten auf große asphaltierte Erschlie-
ßungshöfe, die jeweils zwei gegenüber liegenden Wohngebäuden zugeordnet sind und die 
Stellplätze aufnehmen. Das Prinzip der Erschließungshöfe ist in der gesamten Siedlung 
umgesetzt. 
Östlich der Schule liegt das Blockheizkraftwerk, das neben der Lincoln-Siedlung derzeit 
auch die Konversionsareale Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson Siedlung und die St. Bar-
bara-Siedlung über ein Wärmenetz mit Wärme versorgt. 
Unmittelbar im Süd-Westen angrenzend zur Lincoln-Siedlung liegt eine Kleingartenanlage 
des KGV Darmstadt Süd-West e.V. mit 113 Gärten. 
In ca. 200 m Entfernung nördlich der Lincoln Siedlung befindet sich der Versorgungs-
schwerpunkt „Markplatz Bessungen“. Neben einem Supermarkt befinden sich hier ein gro-
ßer Drogeriemarkt, ein Discounter sowie eine Tankstelle. In der weiteren unmittelbaren 
Nachbarschaft entlang der Heidelberger Landstraße befinden sich ein Bio-Supermarkt, ein 
Baumarkt sowie weitere Dienstleistungsgeschäfte. 
6. Verkehr 
6.1 ÖPNV 
Das Plangebiet ist sehr gut an die städtischen, regionalen und überregionalen öffentlichen 
Verkehrsmittel angebunden. Angrenzend zum Plangebiet befinden sich Straßenbahn- und 
Bushaltestellen an der Heidelberger Straße. 
Die Straßenbahn- und Buslinien führen u.a. in die Stadtmitte, zum Süd- und Hauptbahnhof 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt sowie in Richtung Süden nach Eberstadt und weiter bis 
nach Alsbach. 
6.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) 
Das Plangebiet wird durch die im Osten liegende Heidelberger Straße erschlossen. Die 
Heidelberger Straße verbindet als Haupterschließungsstraße von Süden nach Norden die 
Kernstadt Darmstadts mit dem Stadtteil Eberstadt mit Anschluss an die regionalen und 
überregionalen Verkehrswege. 
Das umgebende Straßennetz weist schon heute erhebliche verkehrliche Engpässe auf, so-
dass die durch die Entwicklung der Konversionsflächen entstehenden zusätzlichen Ver-
kehrsbelastungen nur durch ergänzende verkehrstechnische und bauliche Maßnahmen 
leistungsfähig abgewickelt werden können.

Seite 13 
 
  
6.3 Fuß- und Radwegeverbindung 
In Nord-Süd- Richtung tangieren zwei Fuß- und Radwege das Plangebiet: ein straßenbe-
gleitender Fuß- und Radweg entlang der Heidelberger Straße sowie ein weiterer Weg im 
Westen entlang der Lärmschutzmauer der Karl sruher Straße. Von diesem Fuß- und Rad-
weg führt im Westen des Plangebietes eine Fußgängerbrücke über die Karlsruher Straße 
zu den Sport- und Erholungsflächen auf dem Alten Schießplatz und weiter zur  Heimstät-
ten-Siedlung. 
7. Emissionen/Immissionen 
7.1 Lärmeinwirkungen auf das Plangebiet 
Das Gebiet des Bebauungsplanes ist durch Straßen- und Schienenverkehrsgeräusche der 
angrenzenden Straßen belastet. 
Für das Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt eine Lärmkartierung des Ver-
messungsamtes Darmstadt aus dem Jahr 2007 vor. Diese enthält auch Ergebnisse für den 
Planbereich. 
In der DIN 18005, "Schallschutz im Städtebau", Beiblatt 1 werden Orientierungswerte auf-
geführt, deren Einhaltung in der Bauleitplanung angestrebt werden sollen. Folgende Orien-
tierungswerte liegen für das Allgemeine Wohngebiet vor: 
 Allgemeines Wohngebiet: 
 
tags 55 dB  
nachts 45 dB  
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften können beim Stadtplanungsamt der Wis-
senschaftsstadt Darmstadt eingesehen werden. 
7.1.1 Lärm - Straßen 
Im gesamten Plangebiet werden die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im 
Städtebau“ überschritten. 
An den Gebäudefassaden entlang der Heidelberger Straße sind Höchstwerte von tags bis 
zu 65,0 dB(A) und nachts bis zu 55,0 dB(A) zu verzeichnen. Angrenzend zur Karlsruher 
Straße werden an den Gebäudefassaden ebenfalls tagsüber bis zu 65,0 dB(A) und nachts 
bis zu 55,0 dB(A) aufgezeigt. 
Nicht nur angrenzend zu den Straßen, sondern auch in den innenliegenden Bereichen wer-
den tagsüber sowie nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten. 
Entsprechende Schallschutzmaßnahmen sind im weiteren Bebauungsplanverfahren zu tref-
fen (siehe hierzu auch Kap. 11.1.8).

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Seite 177

Seite 18 
 
  
7.2 Emissionen 
7.2.1 Emissionen durch Heizkraftwerk 
Innerhalb des Geltungsbereichs besteht derzeit  ein Emissionskonflikt zwischen dem vor-
handenen Blockheizkraftwerk und der benachbarten Wohnbebauung. Dieser Konflikt wird 
im Rahmen des Bauleitplanverfahrens einer Lösung zugeführt. 
 
8. Technische Infrastruktur 
8.1 Heizkraftwerk 
Im Bereich der Lincoln-Siedlung befindet sich auch ein Blockheizkraftwerk, das die drei 
Konversionsareale, Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung und Lincoln-Siedlung so-
wie die weiter südlich liegende St. Barbara-Siedlung über ein Wärmenetz mit Wärme ver-
sorgte. Nach Aussagen des Hessischen Baumanagements (HBM) wurde das Heizkraftwerk 
im Rahmen der Sanierungen Ende der 1990er Jahre erneuert. 
Das Blockheizkraftwerk soll auch zukünftig die Lincoln-Siedlung mit Wärme versorgen. Im 
Zuge des Bauleitplanverfahrens wird geprüft, in welchem Rahmen und in welcher Form das 
Heizkraftwerk durch die die HEAG Südhessische Energie (HSE) betrieben wird. 
8.2 Entwässerungssystem 
Die vorhandene Kanalisation im Plangebiet kann aufgrund ihrer Lage innerhalb zukünftiger 
privater Flächen sowie Tiefenlagen und Dimensionierung als Mischwassersystem wirt-
schaftlich für die zukünftige ausschließliche Ableitung von Schmutzwasser nicht weiter ver-
wendet werden. Es wird deshalb im Plangebiet ein neues Netz zur Ableitung von Schmutz-
wasser realisiert und an den Bestand im Nord-Westen des Planungsgebietes angebunden. 
Sämtliches anfallendes Niederschlagswasser auf den Verkehrsflächen sowie den Wohn-
baugrundstücken wird vor Ort versickert. Entsprechende Untersuchungen zu den Boden-
verhältnissen hat eine Eignung hierfür ergeben. 
8.3 Stromversorgung 
Belastbare Aussagen zum Zustand der Stromversorgung, den im Plangebiet liegenden 
Transformatoren sowie zur Telekommunikation liegen nicht vor. Es wird davon ausgegan-
gen, dass der Zustand technisch einwandfrei ist. Dies wird im weiteren Verfahren überprüft. 
8.4 Trinkwasserversorgung 
Das bestehende Trinkwassernetz zur Verteilung zu den jeweiligen Gebäuden incl. der 
Hausanschlüsse entspricht nicht dem Stand der Technik und kann aufgrund seiner Lage 
und seines Zustandes nicht für die öffentliche Trinkwasserversorgung weiter genutzt wer-
den. Entsprechend wird ein neues Trinkwassernetz nach dem Stand der Technik in den öf-
fentlichen Verkehrsflächen realisiert. 
9. Altflächen / Altlasten 
Die Fläche der ehemaligen Tankstelle der Lincoln-Siedlung wurde in dem vom Ing.-Büro 
Dr. Hug Geoconsult GmbH erstellten Bericht über vertiefende umwelttechnische Untersu-
chungen im Bereich der Tankstelle, hier KVF 4 „Abscheideanlage" und KVF 5 „Tankstelle 
(Zapfstellen)" als Altlastenstandort bewertet.

Seite 19 
 
  
Im Einzelnen wurde folgendes festgestellt: 
KVF 4 „Abscheideanlage" 
Die Nachuntersuchungen bestätigen das Vorliegen eines PAK-belasteten oberen Auffüllho-
rizonts von ca. 0,04 bis 0,40 m uGOK. Bei der betroffenen Bodenschicht handelt es sich um 
die Tragschicht der Freiflächenversiegelung (mit Teer angespritzter Schotter). Eine Gefähr-
dung der Schutzgüter Mensch und Grundwasse r ist nicht gegeben. Bzgl. des Wirkungspfa-
des Boden-Mensch wurde der relevante Schadstoff Benzo(a)pyren lediglich in zwei Sondie-
rungen (BS7/BI, BS 7 C / G1) in erhöhten Konzentrationen festgestellt (Schaden lokal eng 
begrenzt). Für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser ist gemäß den Angaben der Tabel-
len 1 +2 des HLUG - Handbuchs Altlasten „Sickerwasserprognose" eine Gefährdung nicht 
zu erwarten. Eine wesentliche Rolle spielen hier die geringe Mobilität von PAK's, die mittle-
re Durchlässigkeit des Bodens und die hohe Mächtigkeit der Grundwasserüberdeckung von 
über 34 m. Weiterer Handlungs- oder Sanierungsbedarf aus bodenschutzrechlicher Sicht 
besteht nicht. 
Bei Bodeneingriffen im Rahmen von Baumaßn ahmen ist die Belastung der Auffüllung bei 
der Entsorgung abfallrechtlich relevant. Die Maßnahmen sind durch ein im Altlastbereich 
Fachkundigen sensorisch zu begleiten. Belasteter Erdaushub ist von unbelastetem Aushub 
zu separieren. Die Beprobung und Verwertung des belasteten Aushubs ist gemäß den ab-
fallrechtlichen Bestimmungen durchzuführen. 
KVF 5 „Tankstelle (Zapfstellen)" 
Der durchgeführte Bodenluftabsaugversuch am Pegel BL 1 bestätigt das Vorliegen hoher 
Bodenluftbelastungen für den Bereich der Zapfstellen. Insgesamt erfolgte über den vierwö-
chigen Absaugzeitraum ein Schadstoffaustrag von rund 5,3 kg BTEX und 13,1 kg Testben-
zin. Das Schadstoffpotenzial ist als hoch einzustufen. Zu berücksichtigen ist, dass der Ab-
saugpegel nicht im Schadenszentrum liegt und die Reichweitenmessung an den Kontroll-
pegel (nur ca. 3 m bis 6 m vom Pegel BL 1 entfernt) kein Ergebnis ergab. Am Absaugpegel 
BL 1 wurden erhöhte Sauerstoffgehalte gemessen. Dies lässt darauf schließen, dass Bau-
werke (Tanks, Abscheider) und Leitungsgräben die Wegsamkeit der Atmosphärenluft er-
möglicht. Der Gutachter leitet aus dem Absaugversuch ab, dass die im Boden vorhandene 
Schadstoffmenge begrenzt ist. Anzumerken ist, dass eine Eingrenzung des Bodenluftscha-
dens, insbesondere zur Tiefe hin, mit den bisher durchgeführten Untersuchungen nicht er-
folgt ist. 
Die vorliegende schädliche Bodenveränderung mit BTEX und Testbenzin gefährdet das 
Schutzgut Grundwasser. Der Gutachter schließt nicht aus, dass das Grundwasser, das am 
Standort tiefer als 34 m ansteht, bereits durch die Schadstoffe verunreinigt worden ist. 
Eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Mensch ist zzt. auszuschließen, da der 
Tankstellenbereich vollständig versiegelt ist. Bei Entsiegelung wäre eine Gefährdung gege-
ben, da eine Verlagerung der flüchtigen Schadstoffe in die Atmosphäre stattfindet. Zusätz-
lich kann über das Sickerwasser eine Mobilisierung und Verlagerung der Schadstoffe bis in 
den Grundwasserleiter stattfinden. 
Die Schadstoffe beeinträchtigen die Funktion des Bodens gemäß § 2 Abs. 2 BBodSchG für 
die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser. Es besteht Sanierungsbedarf 
für den Boden. 
Bei dem Grundstück Nr. 16/14 der Flur 20, Gemarkung Darmstadt Bezirk 5, handelt es sich 
um eine Altlast gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 2 BBodSchG. 
Eine Sanierung ausschließlich mittels Bodenluftabsaugung ist nach Meinung des Gutach-
ters nicht sinnvoll, da die im Untergr und möglicherweise vorhandenen Bauwerke und Lei-
tungen eine vollständige Erfassung des gesamten Kontaminationsbereichs verhindern 
könnte. Die Sanierung des Bodens sollte im Rahmen eines Tankstellenrückbaus vollzogen 
werden.

Seite 20 
 
  
10. Bestand und Bewertung der Naturraumpotenziale 
10.1 Lage im Raum und Erscheinungsbild des Raumes 
Die vielfältige und mosaikartige Landschaft südlich von Bessungen liegt an der Schnittstelle 
der naturräumlichen Einheiten Vorderer Odenwald (Bessunger Rücken), Bergstraße (Bes-
sunger Hang) und Hessische Rheinebene.  
Die Lincoln-Siedlung gehört zur naturräumlichen Einheit Hessische Rheinebene. 
Aufgrund der geologischen Voraussetzungen ist der Boden trocken und sandig. Auf den 
westlichen, sandigen Flächen stocken natürlicherweise wärmeliebende, trockene Eichen-
Kiefernwälder. 
10.2 Geologie, Böden 
Das Plangebiet liegt am Ostrand der  Oberrheinischen Tiefebene, östlich grenzt der kristal-
line Odenwald an. Die Verwerfungslinie des Rheingrabens folgt hier etwa dem Verlauf der 
Heidelberger Straße am Fuß der Odenwaldhänge von Sandberg, Ludwigshöhe und Mari-
enhöhe.  
Westlich der Heidelberger Straße liegen über dem abgesunkenen Grundgebirgssockel 
quartäre Sedimente (fluviatile Kiese, durch Windtransport aufgelagerte Sande und tonig-
schluffige Sande, “Flugsanddünen“). Bei der Bodenbildung haben sich in der Rheinebene 
die 1-4 m mächtigen, oberflächlich entkalkten Flugsande zu tiefgründigen Braunerden mit 
Bändern aus schluffigem bis tonigem Sand entwickelt. 
10.3 Gewässer, Wasserhaushalt 
Im Plangebiet ist kein Oberflächengewässer vorhanden. 
Das Grundwasser fließt mit wenigen Metern Flurabstand, von Osten kommend, auf und in 
dem teilweise tief zerklüfteten Granodiorit westwärts. Mit dem Übergang in die Ober-
rheinebene sinkt der Grundwasserspiegel rasch auf mehr als 10 m unter Geländeniveau. 
Nach BGS Umwelt (2004) betragen die Flurabstände im Bereich der Lincoln-Siedlung mehr 
als 20,00 m. 
Die Versickerungsfähigkeit ist in den Sandböden westlich der Heidelberger Straße hoch. 
Aufgrund der hohen Wasserwegsamkeit der Sandböden ist die Verschmutzungsempfind-
lichkeit des Grundwassers sehr hoch. 
Eine Grundwasseranreicherung durch Niederschläge findet im Planungsgebiet vor allem in 
den Wintermonaten statt, obwohl das Regenmaximum in Sommer liegt. Ursache ist die ho-
he Verdunstung sowie der Wasserbedarf der Vegetation (aus GREIFENHAGEN 2000, 
Landschaftsplan Darmstadt 2004, BGS Umwelt 2004). 
10.4 Örtliches Klima 
Das Plangebiet gehört zur Klimaregion Rhein-Main-Gebiet. Im Oberrheingraben und an der 
Bergstraße treten relativ hohe Temperaturen und geringe Niederschlagsmengen auf. Hier 
zeigt sich kontinentaler Klimaeinfluss. In Da rmstadt lag die mittlere Jahrestemperatur im 
Zeitraum von 1973 bis 1998 bei rund 10,3°C. Die durchschnittliche Niederschlagsmenge 
lag zwischen 1961 und 1990 bei etwa 750 mm, wobei die Höchstwerte in den Monaten Mai 
bis August erreicht werden (Messungen des Deutschen Wetterdienstes von der Internet-
präsenz der Wissenschaftsstadt Darmstadt entnommen). 
Während der Sommermonate erfährt der Raum Darmstadt eine hohe Sonneneinstrahlung. 
Im Winter kommt es hingegen in der Rheinebene oft zu einer stabilen Kaltluftschichtung 
und infolge davon zu Inversionswetterlagen mit Nebel und Schadstoffanreicherung in der 
Luft. Für das Plangebiet sind folgende lokalklimatisch relevante Flächen bzw. Prozesse zu 
betrachten (Landschaftsplan Darmstadt 2004, DWD 1986):

Seite 21 
 
  
Potenziell frischluftproduzierende Flächen sind die großflächigen Waldbereiche an den 
westlichen Odenwaldhängen. Hier findet im Vergleich zu landwirtschaftlichen Nutzflächen 
im Sommer nur eine mäßige nächtliche Luftabkühlung statt. Jedoch ist aufgrund des hohen 
Strukturreichtums und der großen Luftvolumens die Filterwirkung auf Staub, Luftschadstof-
fe und auch Lärm hoch. Die Effektivität der Frischluftbildung und des –transportes ist ab-
hängig vom Abfluss im Gelände. So sind die Waldflächen östlich der Kaserne effektiver als 
die Wälder der Rheinebene. Am Bessunger H ang kommt es während zirkulationsarmer 
Hochdrucklagen zu nächtlichen westwärts abfließenden Schwachwinden (DWD 1986). 
Potenziell kaltluftproduzierende Flächen sind insbesondere Grünland- und vegetationsbe-
deckte Ackerflächen, welche nächtlich besonders stark abkühlen. Ihre lokalklimatische Ef-
fektivität ist ebenfalls von den Abflussver hältnissen abhängig. Im Planungsgebiet oder an-
grenzend sind kaltluftproduzierende Flächen in begrenztem Umfang mit den Rasen- und 
Wiesenflächen der Lincoln-Siedlung gegeben. 
Das lokale Windsystem aus westwärts abfließender Frisch- und Kaltluft ist zumindest posi-
tiv klimawirksam. 
In der Ebene wirksame Flurwinde sind aufgrund der behindernden Wirkung von Wald und 
Bebauung im Gebiet (Lincoln-Siedlung) ohne Bedeutung. Im großräumlichen Maßstab 
weist die Klimafunktionskarte Hessen 1: 200 000 (1997) das Siedlungsband entlang der 
Heidelberger Straße als “potentiell überwärmten Stadtraum“ aus. 
Nach der Wuchsklima-Gliederung von Hessen 1: 200.000 (Ellenberg & Ellenberg 1974) 
liegt der Süden Bessungens in einem Gebiet, das die im hessischen Maßstab höchste 
Wärmesummenstufe („sehr warm“) erreicht. Es besteht eine Eignung zum Erwerbs-
Weinbau an spätfrostsicheren Hängen. 
10.5 Vegetation 
10.5.1 Potenzielle natürliche Vegetation 
Nach der Standortkarte der Vegetation in Hessen (KLAUSING & WEISS 1986) würden die 
Flugsandflächen im Bereich der Heidelberger Straße von einem Flattergras-Buchenwald 
eingenommen. 
10.5.2 Übersicht über die dominanten und bemerkenswerten Pflanzenvorkommen in der 
Lincoln-Siedlung 
Innerhalb des Kasernenstandortes waren große Flächenanteile gärtnerisch angelegte Au-
ßenanlagen, die bis zum Abzug der US-Army 2008 mit unterschiedlicher Intensität genutzt 
bzw. unterhalten wurden. 
Die Gestaltungselemente sind Rasenflächen, Bäume und Büsche, wobei auf Übersichtlich-
keit und Sichtoffenheit offenbar großen Wert gelegt wurde. Große Hecken und flächige 
dichte Strauchpflanzungen fehlen weitgehend. Ausnahmen sind freiwachsende Sicht-
schutzhecken entlang der Heidelberger Straße in der Lincoln-Siedlung. 
Der Baumbestand umfasst einerseits alte Bäume, die aus der Zeit früherer Waldnutzung im 
Gebiet überdauert haben: Stiel- und Traubeneichen (Quercus robur, Q. petraea), Kiefern 
(Pinus sylvestris), Rotbuche (Fagus sylvat ica, selten) und Bergahorn (Acer pseudoplata-
nus, selten). Durch Integration und Umgestaltung solcher Waldrelikte sind parkartige Grün-
flächen von hoher Aufenthaltsqualität entstanden. Sie prägen maßgeblich das Erschei-
nungsbild des Stadtquartiers. 
Hinzu kommen in der Zeit der Kasernennutzung aus gestalterischen Gründen angepflanzte 
Laub- und Nadelbäume in hoher Arten- und Formenvielfalt. 
Zum Baumbestand liegt ein Gutachten mit Angaben zur Erhaltungswürdigkeit der einzelnen 
Bäume vor (Juli 2010). In der Lincoln-Siedlung wurden hierbei 818 Bäume kartiert. Das 
Gutachten wurde im Zuge der Arbeiten zum Bebauungsplan im Jahr 2014 aktualisiert.

Seite 22 
 
  
Einen Sonderfall bildet die Doppelreihe von Linden an der Ostgrenze der Lincoln-Siedlung. 
Sie ist historisch und gestalterisch der Heidelberger Straße zuzuordnen, durch die Platzie-
rung der Kasernenumzäunung zwischen den Reihen und die Pflanzung von Sichtschutzge-
hölzen entlang des Zauns ist der Alleecharakter allerdings in seiner Wirkung erheblich ge-
stört. 
Bei den angepflanzten Straucharten in der Lincoln-Siedlung ist das Artenspektrum relativ 
klein. Es umfasst weit verbreitete Zier- und Sichtschutzgehölze mit einheimischen und 
nichteinheimischen Arten. 
Große Flächenanteile werden von Rasen eingenommen, der als artenreicher Extensivrasen 
mit zum Teil höheren Anteilen von Magerrasenarten entwickelt ist. Auf kleineren Randflä-
chen, z.B. bei Gebäuden oder an Gehölzen, haben sich kurzlebige und ausdauernde Ru-
deralgesellschaften entwickelt (Sisymbrietalia, Artemisietalia, Onopordetalia). 
10.5.3 Sandmagerrasen 
Die im Untersuchungsgebiet vorhandenen Sandmagerrasen finden sich fast ausschließlich 
innerhalb gärtnerisch angelegter Grünflächen. Wegen ihrer Bedeutung für den Biotop- und 
Artenschutz werden sie hier aber gesondert behandelt. In der Lincoln-Siedlung haben sich 
auf den oberflächlich anstehenden pleistozänen Sanden die gärtnerisch angelegten Rasen-
flächen zu relativ artenreichen Extensivrasen oder zu Sandmagerrasen entwickelt.  
Die hierzu gegebenen Rahmenbedingungen waren zur Zeit der militärischen Nutzung der 
sandige Boden, trockenwarmes Klima, ein bis mehrfach jährliche Mahd und offenbar nur 
geringe oder fehlende Wässerung und Düngung der Rasenflächen. 
Pflanzensoziologisch sind die Sandmagerrasen als Sedo-Scleranthetea-
Mischgesellschaften (Sand- und Felsgrus-Trockenr asen) zu charakterisieren. Charakteristi-
sche häufige Arten sind Scharfer Mauerpfeffer (Sedum acre), Zwerg-Schneckenklee (Medi-
cago minima), Sand-Hornkraut (Cerastium semidecandrum), Silber-Fingerkraut (Potentilla 
argentea), Hasenklee (Trifolium arvense), Rotes Straußgras (Agrostis capillaris) und ande-
re. 
Die bestandsgefährdete Sandstrohblume (Helichrysum arenarium) ist mit kleineren Herden 
vertreten. An zahlreichen Standorten vor allem im Westen des Lincoln-Gebietes sind die 
besonders wertvollen Kegelleimkraut-Sandpionierfluren mit dem Kegelfrüchtigen Leimkraut 
(Silene conica; Ass. Sileno conicae-Cerastietum semidecandri) entwickelt. 
Die artenreichen Sandmagerrasen sind gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 
BNatSchG. 
10.6 Fauna 
Die standörtlichen Merkmale des Planungsgebietes so wie der artenschutzrechtliche Status  
bestimmter Tier- und Pflanzengruppen bestimmten den Untersuchungsumfang. Folgende 
Tiergruppen wurden zwischen Mai und Dezember 2010 untersucht: Fledermäuse, Vögel, 
Reptilien, Tagfalter, Heuschrecken, Xylobionte (= holzbesiedelnde) Käfer. 
Die nachfolgenden Informationen beziehen sich noch auf die Datenlage aus dem Jahr 
2010. Aktualisierungen und vertiefende, ergänzende Erhebungen wurden im Jahr 2014 
durchgeführt. Diese Erhebungsdaten liegen noch nicht vor und werden im Zuge der nächs-
ten Verfahrensschritte eingearbeitet. Grundsätzlich wurde die Datenlage von 2011 durch 
die aktuellen Erhebungen im Wesentlichen bestätigt. 
10.6.1 Fledermäuse (Chiroptera) 
Zur Untersuchungszeit im August 2010 wurden Flugkorridore der Zwergfledermaus und des 
Großen Abendseglers festgestellt. Jagdverhalten, das auf Nahrungshabitate (Jagdreviere) 
schließen lässt, wurde nicht beobachtet. Trotzdem ist das zeitweilige Vorhandensein von 
Jagdrevieren für einzelne Fledermausarten anzunehmen.

Seite 23 
 
  
Die Lincoln-Siedlung bietet nach eigener Eins chätzung mit ihren weniger nischenreichen 
Gebäuden und dem insgesamt jüngeren Baumbestand lediglich der Zwergfledermaus ein 
gewisses Quartierangebot (mittleres Potenzial). 
10.6.2 Vögel (Aves) 
Auf der Konversionsfläche im Süden Bessungens wurden im Jahr 2010 insgesamt 22 Vo-
gelarten festgestellt. Davon waren 19 sichere Brutvogelarten, die übrigen Arten waren Nah-
rungs- oder Ruhegäste bzw. ihr Status ist als „potenzielle Brutvogelarten“ unklar. 
Zu den angrenzenden Waldgebieten wurden lediglich die naturschutzrechtlich relevanten 
Arten erfasst. 
Eine der nachgewiesenen Arten steht unter strengem Schutz durch EU-VSRL Art. 4/2 (Gar-
tenrotschwanz, Brutvogel). Vier der erfassten Brutvogelarten stehen auf der Vorwarnliste 
der Roten Liste Hessens und/oder Deutschlands. 
Die Lincoln-Siedlung ist von relativ geringer ornithologischer Bedeutung. Bemerkenswert 
sind Vorkommen von Girlitz, Türkentaube, Stieglitz und Haussperling. Stärkere Jagdaktivi-
täten von Mauerseglern oder Schwalben wurden über der Lincoln-Siedlung nicht beobach-
tet, lediglich Einzeltiere in der Regel nur im kurzen Überflug. 
10.6.3 Reptilien 
In der Lincoln-Siedlung gibt es lediglich einen Fundpunkt der Zauneidechse an einer west-
exponierten Böschung am Ostrand des Gebietes. 
10.6.4 Sonstige Tiergruppen 
Der Fund eines Hirschkäfers (Lucanus cervus, männliches Tier) im Südosten der Lincoln-
Siedlung im Juni 2010 wird nicht als Hinweis auf ein reproduktives Vorkommen der Art in-
nerhalb der ehemaligen Kaserne gewertet. In diesem Bereich sind keine Altbäume mit ho-
hem Totholzanteil vorhanden. Vielmehr wurde das Tier wohl beim Nahrungs- oder Paa-
rungsflug angetroffen. 
11. Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan  
In Hinblick auf eine wirtschaftlichere Realisierung wurde das Entwicklungskonzept von 
2011 auf der Grundlage der im Rahmenplan Darmstadt Bessungen-Süd formulierten Pla-
nungsziele im Jahr 2013 weiterentwickelt und das Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur" 
erstellt. Das vorliegende Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 - Lincoln-Siedlung 
– wurde auf Grundlage dieser Konzepte erarbeitet. 
Wie im Konzept aus dem Jahr 2013 werden im südlichen und mittleren Bereich der Lincoln-
Siedlung größere Teile des Gebäudebestandes erhalten. Auch das bestehende Erschlie-
ßungsnetz wird in größerem Umfang als bisher vorgesehen übernommen und damit auch 
die städtebauliche Grundstruktur der Siedlung aus den 1950er Jahren. 
Die in der Rahmenplanung formulierten grundlegenden Planungsziele werden dabei nicht 
verändert und liegen auch dem überarbeiteten Konzept zugrunde: 
─ Gliederung in Teilquartiere mit vielfältigem Wohnungsangebot, keine Monostruktur 
─ 30 % Anteil besonderer Wohnformen, 15 % Anteil geförderten Wohnungsbaus 
─ Quartiersplatz an der Heidelberger Straße mit Grundschule und Kita 
─ Zentraler Quartierspark mit „Bellevue“ zur ehemaligen Keramischen Manufaktur 
─ Zusammenhängende Freiflächen entlang der Karlsruher Straße 
─ Erhalt von Sandmagerrasenflächen und wertvollem Baumbestand 
─ Gute funktionale und städtebauliche Einbindung in die Umgebung

Seite 24 
 
  
─ Mobilitätsmanagement, Parkraumbewirtschaftung, autoarmes Quartier 
Die Siedlungsstruktur wird so konzipiert, dass sie weitgehend flexibel anpassbar bleibt an 
sich wandelnde Rahmenbedingungen. 
 
11.1.1 Planungsansatz 
Auf dem Konversionsareal westlich der Heidelberger Straße soll ein lebendiges Stadtquar-
tier mit dem Nutzungsschwerpunkt Wohnen entstehen. Dabei wird die Ausbildung einer 
ausgewogenen Sozialstruktur angestrebt. Auf ei ne zukunftsfähige und präventiv ausgerich-
tete soziale Infrastruktur wird Wert gelegt.  
Zentraler Planungsansatz ist die Weiterentwicklung der Lincoln-Siedlung mit ihrer gleich-
förmigen Bau- und Freiraumstruktur zu einem differenziert gestalteten Quartier mit einer 
klaren räumlichen und funktionalen Mitte. Das Entwicklungskonzept sieht ein inneres Frei-
raumsystem vor, welches einerseits zur Erzeugung hochwertiger Wohnlagen im Kern des 
Quartiers beiträgt und andererseits im Inneren Qualitäten erzeugt, die aufgrund der Lärm-
belastungen durch die Karlsruher Straße und die Heidelberger Straße an den Quartiersrän-
dern nicht möglich sind. 
Die Quartiersmitte bildet ein Park in Verbindung mit den zentralen Einrichtungen der 
Grundschule mit Kita, einer zugehörigen 2-Feld- Sporthalle, die auch bürgerschaftliche 
Nutzungen aufnehmen soll, des zur Nachnutzung als Kita vorgesehenen Gebäudes des 
ehemaligen Child Development Centers, sowie des Quartiersplatzes mit quartierszentralen 
Randnutzungen an der geplanten neuen Straßenbahnhaltestelle an der Heidelberger Stra-
ße. Um den zentralen Quartierspark werden mehrere Teilquartiere mit einem differenzierten 
Angebot an Wohnformen vorgesehen. Das Lincoln-Quartier soll hinsichtlich der Wohnquali-
tät ein breites Spektrum an zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern ansprechen. 
Die räumliche Vernetzung des Quartiersparks und des Quartiersplatzes erfolgt in Nord-
Süd-Richtung über eine Freiraumachse, die aus der Franklinstraße und einem linearen 
Freiraum („Bellevue“) mit Bezug zum Gebäude der denkmalgeschützten ehemaligen Groß-
herzoglichen Keramischen Manufaktur im Norden besteht, in Ost-West-Richtung über die 
vorgesehene Fuß-/Radwegverbindung zur Ludwigshöhstraße. 
11.1.2 Bebauung und Dichte 
Für die Lincoln-Siedlung wird der Sc hwerpunkt im Geschosswohnungsbau unterschiedli-
cher Ausprägung liegen, mit einem breit gefächerten Wohnraumangebot und einer kleintei-
ligen Mischung von Wohnformen. 
Das überarbeitete und mit der zukünftigen Eigentümerin abgestimmte Entwicklungskonzept 
lässt die dauerhafte Erhaltung von 19 Gebäudezeilen zu. Um dem hohen Bedarf an Stu-
dentenwohnungen zu entsprechen, werden für einen Zeitraum von 10 Jahren drei weitere 
Gebäudezeilen erhalten und als Wohnungen für Studierende temporär bereitgestellt. 
Die Bestandsgebäude der Lincoln Siedlung verfügen derzeit über 588 Wohnungen. Die 
Siedlungsdichte liegt mit 23,5 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland weit unter den ge-
mäß Regionalplan Südhessen 2010 im Großstadtbereich im Rahmen der Bauleitplanung 
einzuhaltenden Dichtevorgaben von 60 Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland. Mit der 
angestrebten Anzahl von 1.600 Wohneinheiten wird mit einer Siedlungsdichte von 64 
Wohneinheiten je ha Bruttowohnbauland diesen Vorgaben entsprochen. Dies wird erreicht 
durch moderate Nachverdichtung des Bestands durch Aufstockung auf maximal 4 Ge-
schosse plus Staffelgeschoss und stellenweise bauliche Ergänzungen. Auf den freiwerden-
den Flächen im mittleren und nördlichen Bereich sind kompakte und klar abgegrenzte Bau-
felder für Geschosswohnungsbau (4 Geschosse plus Staffelgeschoss) und  Reihenhaus-
bebauung (Stadthäuser) mit 3 Geschossen vorgesehen. 
Anhand von Testentwürfen für die einzelnen Baufelder wurde nachgewiesen, auf welche 
Weise  die den Zielsetzungen zum städtebaulichen Vertrag zwischen der BVD New Living

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Seite 26 
 
  
dualverkehr herangezogen. Der mittlere Abschnitt dient als Fuß- und Radweg innerhalb des 
Quartiersparks. Die U-förmige Führung der inneren Erschließung, ausgebildet als ver-
kehrsberuhigter Bereich, verhindert Durchgangsverkehr. 
Die Feinerschließung des nördlichen Quartiers erfolgt über die Noackstraße und führt mit 
einem Knick auf die Haupterschließungsstraße der Lincoln-Siedlung. 
Die äußere Erschließung für den MIV bleibt mit den Anschlüssen an die Noackstraße im 
Norden, die Heidelberger Straße im Osten sowie die im Süden vorgesehene neue Straßen-
verbindung Heidelberger Straße – Karlsruher Straße konzeptionell unverändert. 
Ein kleinmaschiges Fuß-/Radwegenetz mit Zentrum am Quartiersplatz und Anschluss an 
die stadtweiten Verbindungen erschließt das Wohngebiet weitestgehend unabhängig vom 
motorisierten Individualverkehr. 
Die Lincoln-Siedlung soll mindestens als Tempo-30-Zone ausgebildet werden, stellenweise 
auch als verkehrsberuhigter Bereich. Die Verlangsamung des Autoverkehrs trägt zur Ver-
kehrsberuhigung bei und ermöglicht die konsequente Führung des Radverkehrs im Misch-
verkehr auf der Fahrbahn. Zur Verkehrsberuhigung bzw. zur Vermeidung möglichen 
Schleichverkehrs sind weitere Maßnahmen, wie z.B. Engstellen im Straßennetz, vorzuse-
hen. 
Die ÖPNV-Erschließung der Lincoln-Siedlung mit den auf die Gesamtstadt bezogenen An-
geboten erfolgt über die bestehende Straßenbahnverbindung im Zuge der Heidelberger 
Straße. Darüber hinaus wird eine neue Haltestelle in Höhe der geplanten Schule das An-
gebot in den 300 m-Einzugsbereich gegenüber dem Bestand verdichten. Die bereits beste-
hende hohe Taktfrequenz sorgt für eine optimale ÖPNV-Anbindung. 
11.1.6 Mobilitätskonzept 
Die Untersuchung der Verkehrsaufkommen der umgebenden Hauptverkehrsstraßen und ih-
rer Knotenpunkte im Jahr 2010 ergab, dass die zu erwartenden zusätzlichen Belastungen 
nach Entwicklung der Wohngebiete auf den Konversionsarealen im Süden Bessungens im 
vorhandenen Straßennetz nicht abgewickelt werden können. Aus diesem Grund sind Maß-
nahmen im vorhandenen Straßennetz sowie eine zusätzliche Straßenverbindung zwischen 
Heidelberger Straße und Karlsruher Straße zur Anbindung an das überörtliche Netz vorge-
sehen. 
Darüber hinaus sind verkehrsreduzierende Maßnahmen in den Wohngebieten selbst erfor-
derlich, die gleichzeitig den Anforderungen des Luftreinhalteplans der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt entsprechen.  
Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit ei-
nem umfassenden Mobilitätskonzept werden, das über die Angebote des Umweltverbunds 
hinaus ein wohnungsnahes, flächendeckendes CarSharing-Angebot sowie Angebote der 
Elektromobilität beinhalten soll. Die Grundzüge des innovativen Mobilitäts- und Erschlie-
ßungskonzeptes der Lincoln-Siedlung zielen darauf ab, durch komfortable und ökonomisch 
attraktive nachhaltige Mobilitätsangebote den Anteil an privaten Kraftfahrzeugen im Wohn-
gebiet deutlich zu senken, ohne die Mobilität der Bewohner einzuschränken. Eine Auswei-
sung von explizit autofreien Teilbereichen ist derzeit nicht vorgesehen. Grundlage des Ver-
kehrs- und Mobilitätskonzept bilden die in der Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd 
(Mai 2011) formulierten Grundsätze.  
Erklärtes Ziel der Gebietsentwicklung ist es , das Verkehrsgeschehen im Lincoln-Quartier 
nachhaltig zu gestalten und die zukünftigen Bewohner in die Lage zu versetzen, ihre Mobili-
tät mit möglichst geringem Aufwand an KFZ-Verkehr, geringem Ressourcenverbrauch und 
Emissionen zu organisieren sowie die Unabhängigkeit vom eigenen Auto zu fördern.  
Das bedeutet konkret, die KFZ-Nutzung zu verringern, ohne die Mobilität, d.h. die Beweg-
lichkeit insgesamt einzuschränken. Dazu werden andere Mobilitätsformen (ÖPNV, Fuß- 
und Radverkehr) sowie Alternativen zum eigenen Auto (Stichwort CarSharing) gezielt aus-
gebaut.

Seite 27 
 
  
Grundlage eines solchen Mobilitätskonzepts ist die Implementierung eines Mobilitätsmana-
gements bereits in der Planungs- und Vermarktungsphase. Aufgabe eines zentralen Mobili-
tätsmanagements ist es, die zukünftigen Bewohner , aber auch bereits im Vorfeld die Pla-
ner, Projektentwickler und Vermarkter in Bezug auf nachhaltige Mobilitätsangebote bzw. 
Mobilitätskonzepte zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. 
Die Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätskonzepts muss sich auch in der Art und An-
zahl herzustellender Stellplätze im Quartier niederschlagen. Es ist angestrebt, die Anzahl 
der Stellplätze im Quartier auf 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit einzuschränken. 
Die verkehrliche Integration des neuen Quartiers würde bei Anwendung des nach der Ein-
stellplatzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt anzuwendenden Stellplatzschlüssels 
die Leistungsfähigkeit des vorhandenen sowie der künftig geplanten Ausbauten des Stra-
ßensystems übersteigen. 
 
11.1.7 Parkierung 
Ein verträglicher Anteil der erforderlichen Stellplätze (ca. 0,2 St/WE) soll wohnungsnah 
nachgewiesen werden mit Vorrang für mobilitätseingeschränkte Personen und CarSharing. 
Um dem Konzept eines verkehrsarmen Stadtquartiers gerecht zu werden, soll der übrige 
Verkehr bereits frühzeitig abgefangen werden und in vier Parkierungsanlagen (0,5 SP/WE) 
an den Gebietseingängen, teils unter- teils oberirdisch, in zumutbarer Entfernung zur Woh-
nung untergebracht werden.  
Das Mobilitätskonzept beinhaltet außerdem die Bewirtschaftung der im öffentlichen Stra-
ßenraum vorhandenen Stellplätze für Besucher bzw. Kurzzeitparker, die entlang der 
Haupterschließung angeordnet werden. 
11.1.8 Schallschutzmaßnahmen 
Da die ermittelten Beurteilungspegel teilweise die Orientierungswerte der DIN 18005 
„Schallschutz im Städtebau“ überschreiten, sind Vorkehrungen zu treffen, die eine Verbes-
serung der Schallsituation und somit eine Konfliktminimierung für das geplante Wohngebiet 
gewährleisten. Weitere Untersuchungen insbesondere zum aktiven Schallschutz  sind er-
forderlich. Erst wenn aus technischen und/oder städtebaulichen Gründen aktiver Schall-
schutz zur Lärmminderung nicht oder nur unzureichend erfolgen kann, sind passive Schall-
schutzmaßnahmen zu treffen.  
Passive Schallschutzmaßnahmen 
Aus diesem Grund, sind bei Neu-, Um und Erweiterungsbauten für Aufenthaltsräume, die 
dem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt dienen, bauliche Vorkehrungen zur Lärmminde-
rung zu treffen. Zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Außenlärm ist nachzuweisen, 
dass die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß Ziffer 5, Ta-
belle 8 und 9 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise, 
Ausgabe 1989) erfüllt werden. 
 
11.1.9 Technische Infrastruktur 
Heizkraftwerk 
Im Bereich der Lincoln-Siedlung befindet sich ein Blockheizkraftwerk, das die drei Konver-
sionsareale, Cambrai-Fritsch-Kaserne, Jefferson-Siedlung und Lincoln-Siedlung sowie die 
weiter südlich liegende St. Barbara-Siedlung über ein Wärmenetz mit Wärme versorgte. 
Nach Aussagen des Hessischen Baumanagements (HBM) wurde das Heizkraftwerk im 
Rahmen der Sanierungen Ende der 1990er Jahre erneuert.

Seite 28 
 
  
Das Blockheizkraftwerk soll auch zukünftig die Lincoln-Siedlung mit Wärme versorgen. Im 
weiteren Verfahren wird geprüft, in welchem Rahmen und in welcher Form das Heizkraft-
werk durch die  HEAG Südhessische Energie (HSE) betrieben werden wird. 
Entwässerungssystem 
Die vorhandene Kanalisation im Plangebiet kann aufgrund ihrer Lage innerhalb zukünftiger 
privater Flächen sowie Tiefenlagen und Dimensionierung als Mischwassersystem wirt-
schaftlich für die zukünftige ausschließliche Ableitung von Schmutzwasser nicht weiter ver-
wendet werden. Es wird deshalb im Plangebiet ein neues Netz zur Ableitung von Schmutz-
wasser realisiert und an den Bestand im Nord-Westen des Planungsgebietes angebunden. 
Sämtliches anfallendes Niederschlagswasser auf den Verkehrsflächen sowie den Wohn-
baugrundstücken wird vor Ort versickert. Entsprechende Untersuchungen zu den Boden-
verhältnissen hat eine Eignung hierfür ergeben. 
 
Trinkwasserversorgung 
Das bestehende Trinkwassernetz zur Verteilung zu den jeweiligen Gebäuden incl. der 
Hausanschlüsse entspricht nicht dem Stand der Technik und kann aufgrund seiner Lage 
und seines Zustandes nicht für die öffentliche Trinkwasserversorgung weiter genutzt wer-
den. Entsprechend wird ein neues Trinkwassernetz nach dem Stand der Technik in den öf-
fentlichen Verkehrsflächen realisiert. 
Stromversorgung 
Belastbare Aussagen zum Zustand der Stromversorgung, den im Plangebiet liegenden 
Transformatoren sowie zur Telekommunikation liegen nicht vor. Es wird davon ausgegan-
gen, dass der Zustand technisch einwandfrei ist. Dies wird im weiteren Verfahren überprüft. 
11.1.10 Freiflächenkonzept 
Den Freiräumen in der Lincoln-Siedlung kommt eine besondere Bedeutung zu, liegt die 
Lincoln-Siedlung doch zwischen den beiden stark befahrenen Nord-Süd-Achsen, der Hei-
delberger - und der Karlsruher Straße als getrenntes Quartier. Im Norden schließt der 
Markplatz Bessungen an, im Süden der Wald.  
Allein diese Umstände begründen, dass die Q ualität der Freiräume und auch der Flächen-
anteil in der Siedlung nicht zu knapp bemessen sein dürfen, damit eine hinreichende Ver-
sorgung der Wohnbevölkerung mit öffentlichem Grün möglich ist. 
 
Quartierspark 
Der Quartierspark stellt die zentrale öffentliche Grünfläche dar, die in ihrer Dimensionierung 
die Möglichkeit bietet, für alle gesellschaftlichen Gruppen attraktive Erholungsräume zu 
schaffen.  
Der Ausbau als integrativer Spiel- und Aufenthaltsort mit kommunikativen Orten und Rück-
zugsräumen beinhaltet Angebote für alle Bevölkerungsteile, also für Kleinkinder, Kinder, 
Jugendliche, Erwachsene und Senioren. 
Bellevue und andere Grünverbindungen 
Der „Bellevue“ und andere Grünverbindungen in der Siedlung bieten insbesondere Kindern, 
Familien und älteren Mitbürgern qualitätvolle und gefahrenfreie Erschließungsräume. Sie 
sind als Aufenthalts- und Spielraum zu entwickeln. 
Bei der Gestaltung des Bellevues ist die Sichtbeziehung zur ehem. Porzellan-Manufaktur 
zu berücksichtigen und herauszuarbeiten.

Seite 29 
 
  
Grünflächen an Karlsruher Straße: 
In Grünbereich entlang der Karlsruher Straße ist ein Jugendspielbereich zu integrieren. Es 
ist dabei eine überdachte Verweilmöglichkeit zu schaffen. Die Eingrünung der Lärmschutz-
wand ist zu verbessern.  
Die vorhandenen Sandmagerrasenbestände sind besonders zu sichern und in die Grünzo-
ne Bestand erhaltend zu integrieren. Es ist ihnen zudem Fläche zur Entwicklung zu geben, 
da das Entwicklungspotenzial im Boden vorhanden ist. 
Erhalt von Sandmagerrasen: 
Sandmagerrasenflächen sollen im Gebiet, dort wo sie sinnvoll in die Nachnutzung einzu-
binden sind, erhalten und entwickelt werden, z. B. auch als Straßenbegleitgrün an der 
Franklin-Straße. Wertvolle Sandmagerrasenflächen sind vor Nährstoffanreicherung wirk-
sam und dauerhaft zu schützen. 
Erhalt von wertvollem Baumbestand 
Der wertvolle Baumbestand ist zu erhalten und in ein Nachnutzungskonzept zu integrieren. 
Größere zusammenhängende Bestände wie die Kiefernbestände entlang der Franklinstra-
ße und die Eichenbestände an der Heidelberger Straße sind flächenhaft zu erhalten und zu 
entwickeln. 
Grünordnerische Vernetzung 
Öffentliche Grünflächen bilden ein weitgehend zusammenhängendes Netz und nehmen ei-
nen Mindestanteil von 15% an der Gesamtfläche ein. 
Mittels attraktiver Grünverbindungen wird für eine ausreichende Vernetzung der neuen 
Wohnstandorte zu den angrenzenden gewachsenen Stadtteilen und Grünstrukturen ge-
sorgt. 
Private Grünflächen 
Die Freiflächen der Mehrfamilienhäuser soll ten von den Bewohnern der Häuser zum Auf-
enthalt und als Orte des Miteinanders genutzt werden können. Dazu ist eine zweckdienli-
che Gliederung der Flächen in unterschiedliche Bereiche und Funktionsräume erforderlich. 
Grünstrukturen und Einfassungen wie Heckenpflanzungen, die im öffentlichen Raum wirk-
sam sind, sind einheitlich in enger Abstimmung mit dem Grünflächenamt und Umweltamt 
durchzuführen.

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Anlage 1

Wissenschaftsstadt

Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 Lincoln-Siedlung D aa
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Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Luisenplatz 5A
64283 Darmstadt

PLANUNGSGRUPPE © DARNSTADT
Begher, Begher, Lenz, Raabe

Stadtplaner und Architekten

Allcenstraße 23 64293 Darmstadt
06151 - 99.500 mail@planungsgruppeDA.de

En jerzogliche

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Fußgängerquerung

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Kiesgrube

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öffentliche Einrichtungen
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Bestandsentwicklung
1 Bauflächen für Neubau

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Bestandsgebäuden

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Mischfläche

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Prinzipielle Wegeverbindung
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Prinzipielle Fußwege-
verbindung in Baugebieten

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Lu „ı Bebauungsplan

Entwicklungskonzept
zum
Bebauungsplan S 25

Lincoln-Siedlung

4 0 20 50 100 ohne Maßstab
—  — November 2014

2014/0466

10422 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
Straßenverkehrs - und 
Tiefbauamt 
Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung 
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0466 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 18.11.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25  - Lincoln-Siedlung -  wird gegenüber dem 
Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2005, wie in der Begründungsseite dargestellt (Abb. 2: 
neuer Geltungsbereich), geändert. Der Bebauungsplan S 25 ist gemäß § 30 BauGB 
aufzustellen. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Westen durch die Westseite der 
vorhandenen Lärmschutzwand entlang der Karlsruher Straße, im Norden durch die 
Noackstraße, im Osten durch die Mittellinie Heidelberger Straße und im Süden durch die 
Dauerkleingartenanlage sowie den angrenzenden Wald. 
 
Die Zielsetzung des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung – wurde nach dem 
Aufstellungsbeschluss durch die Rahmenplanung Bessungen Süd mit Entwicklungskonzept

- 2 - 
Lincoln-Siedlung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2011; V.-Nr. 
2011/0202) konkretisiert und bleibt bestehen.  
 
2. Auf Grundlage des Rahmenplans und des Entwicklungskonzeptes Lincoln-Siedlung wurde die 
Planung weitergeführt und das vorliegende Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 – 
Lincoln-Siedlung – (Anlage 1) mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2) 
erarbeitet.  
Dem Entwicklungskonzept und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum 
Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – wird zugestimmt. 
 
3. Das Entwicklungskonzept und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum 
Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Anlage 1 und 2) sind im Rahmen der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zugrunde zu legen. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan 
erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der unter Punkt 2. genannten Planungsunterlagen 
bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats. Während dieser 
Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Auslegung der 
Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu 
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gem. §  4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich. Zusätzlich erfolgt während der 
Auslegung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit am 03.02.2015 eine 
Bürgerinformationsveranstaltung, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden 
sollen. 
 
Hinweis: 
Folgekosten werden entstehen für die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen 
Infrastruktureinrichtungen, sowie für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrswege und Grünflächen. 
Diese Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der 
Bauleitplanung. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Entwicklungs konzept zum Bebauungsplan S 25  
Anlage 2:  Ziele u Zwecke der Planung zum Bebauungsplan S 25   
 
Datenschutzrelevante Anlag e:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0466 vom 18.11.2014:  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.2005 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens S 25 – Lincoln-Siedlung – gefasst, mit der Zielsetzung 
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde 
am 13.12.2005 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. 
 
Die Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd. Dieser umfasst neben der Lincoln-
Siedlung auch die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung. Auf den Flächen, die 
zusammen knapp 60 ha umfassen, soll Wohnraum für insgesamt etwa 5.500 Menschen 
geschaffen werden, einschließlich aller notwendigen Versorgungseinrichtungen wie 
Kindertagesstätten, Schulen, sozialer Einrichtungen, quartiersbezogener Dienstleistungen 
sowie Spiel- und Erholungsflächen. Für die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung 
werden gesonderte Bauleitplanverfahren durchgeführt. 
 
Am 21.06.2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung nach intensiver öffentlicher 
Diskussion und einem mehrstufigen Abstimmungsprozess die Rahmenplanung für den 
Konversionsbereich Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) mit 
dem Ziel, die vorhandene Wohnsiedlung durch Bestandsentwicklung und Neubebauung zu 
einem vielfältigen, ins Stadtgefüge integrierten Stadtteil zu entwickeln.  
 
Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd und das Entwicklungskonzept Lincoln -
Siedlung, im Internet veröffentlicht unter: http://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und-
stadtplanung/konversion/rahmenplan-bessungen-sued/index.htm, bildeten die Grundlage für das 
2013 überarbeitete Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur für die Lincoln-Siedlung“ mit 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 (V. Nr. 2014/0004). 
 
Die in der Rahmenplanung formulierten und hier dargelegten grundlegenden Planungsziele 
liegen auch dem Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – 
zugrunde: 
 Gliederung in Teilquartiere mit vielfältigem Wohnungsangebot, keine Monostruktur 
 30 % Anteil besonderer Wohnformen, 15 % Anteil geförderten Wohnungsbaus 
 Quartiersplatz an der Heidelberger Straße mit Nahversorgung, Grundschule und Kita 
 Zentraler Quartierspark mit „Bellevue“ zur ehemaligen Keramischen Manufaktur 
 Zusammenhängende Freiflächen entlang der Karlsruher Straße 
 Erhalt von Sandmagerrasenflächen und des wertvollen Baumbestandes 
 Gute funktionale und städtebauliche Einbindung in die Umgebung 
 Mobilitätsmanagement, Parkraumbewirtschaftung, autoarmes Quartier 
 
Zentraler Planungsansatz ist die Weiterentwicklung der Lincoln-Siedlung mit ihrer 
gleichförmigen Bau- und Freiraumstruktur zu einem differenziert gestalteten Quartier mit einer 
klaren räumlichen und funktionalen Mitte. Die Quartiersmitte bildet ein Park in Verbindung mit 
dem Quartiersplatz, dessen Randbebauung Nahversorgungsfunktionen, 
Gemeinschaftseinrichtungen und die Grundschule mit Sporthalle und Kita aufnehmen soll.  
 
Der zentrale Quartierspark schafft attraktive Erholungsräume für alle Bevölkerungsgruppen. 
Die Grünverbindung „Bellevue-Achse“ mit Blickbeziehung zur Keramischen Manufaktur und die 
Grünflächen entlang der Karlsruher Straße mit Spiel- und Aufenthaltsbereichen für Kinder und 
Jugendliche sind Bestandteile des öffentlichen Grünflächennetzes der Lincoln-Siedlung.  
 
Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit einem 
umfassenden Mobilitätskonzept werden, das über die Angebote des Umweltverbunds hinaus 
ein wohnungsnahes, flächendeckendes Car Sharing-Angebot sowie Angebote der 
Elektromobilität beinhalten soll. Grundlage des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes bilden die in 
der Rahmenplanung für den Konversionsbereich Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-
Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) formulierten Grundsätze.

- 4 - 
Zu 1: 
 
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 08.12.2005 für das Gebiet der Lincoln-
Siedlung zwischen der Karlsruher Straße, der Noackstraße, der Heidelberger Straße, dem Wald 
südlich der Lincoln-Siedlung und der Dauerkleingartenanlage Südwest/Neuschneise wird 
geringfügig geändert.  
 
 
Abb. 1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung –  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2005 (ohne Maßstab) 
 
Die Geltungsbereichsgrenze entlang der Karlsruher Straße wird nach Westen verschoben, um 
die Lärmschutzwand mit einzubeziehen. Im Osten wird der Geltungsbereich bis zur Mitte der 
Heidelberger Straße, zur Berücksichtigung der vorhandenen Baumallee, erweitert. Im Süden 
erfolgt eine Linienanpassung an den projektierten Straßenanschluss Heidelberger Straße, 
sowie eine Erweiterung um den vorhandenen Fuß- und Radweg (Kurze Schneise) nördlich der 
Dauerkleingartenanlage. Der Geltungsbereich ist daher durch Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses zu ändern.

- 5 - 
 
 
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung – (ohne Maßstab) 
 
 
Zu 2 und 3: 
 
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlichkeit 
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein 
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche

- 6 - 
Auslegung des vorliegenden Entwicklungskonzeptes zum Bebauungsplan S 25 – Lincoln-
Siedlung – (Anlage 1) und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 2) beim 
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht. 
 
Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt am 03.02.2015 eine 
Bürgerinformationsveranstaltung, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden 
sollen. Hierzu wird über die Presse und Plakate eingeladen. 
 
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB schriftlich von der Planung informiert. 
 
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft 
und ggf. in der Entwurfsplanung zur Offenlage berücksichtigt.  
 
 
Der Dezernent I:  Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Jochen Partsch  Cornelia Zuschke  
Oberbürgermeister  Stadträtin  
 
 
 
 
Darmstadt, den  18.11.2014 
61.2 ha Nst. 2112

anlage 3

10506 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.12.2014 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III 
an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Grünflächenamt  
Straßenverkehrs - und 
Tiefbauamt 
Amt für Wirtschaft u nd 
Stadtentwicklung  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 
III 61 66 67 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2014/0466 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
578 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)  
 
Vorlage vom: 18.11.2014  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25  - Lincoln-Siedlung -  wird gegenüber dem 
Aufstellungsbeschluss vom 08.12.2005, wie in der Begründungsseite dargestellt (Abb. 2: 
neuer Geltungsbereich), geändert. Der Bebauungsplan S 25 ist gemäß § 30 BauGB 
aufzustellen. Der Geltungsbereich wird begrenzt im Westen durch die Westseite der 
vorhandenen Lärmschutzwand entlang der Karlsruher Straße, im Norden durch die 
Noackstraße, im Osten durch die Mittellinie Heidelberger Straße und im Süden durch die 
Dauerkleingartenanlage sowie den angrenzenden Wald.

- 3 - 
 
Die Zielsetzung des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung – wurde nach dem 
Aufstellungsbeschluss durch die Rahmenplanung Bessungen Süd mit Entwicklungskonzept 
Lincoln-Siedlung (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2011; V.-Nr. 
2011/0202) konkretisiert und bleibt bestehen.  
 
2. Auf Grundlage des Rahmenplans und des Entwicklungskonzeptes Lincoln-Siedlung wurde die 
Planung weitergeführt und das vorliegende Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 – 
Lincoln-Siedlung – (Anlage 1) mit den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2) 
erarbeitet.  
Dem Entwicklungskonzept und den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung zum 
Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – wird zugestimmt. 
 
3. Das Entwicklungskonzept und die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zum 
Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Anlage 1 und 2) sind im Rahmen der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB und der Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zugrunde zu legen. 
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB zum Bebauungsplan 
erfolgt in Form einer öffentlichen Auslegung der unter Punkt 2. genannten Planungsunterlagen 
bei der Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - auf die Dauer eines Monats. Während dieser 
Zeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Auslegung der 
Planungsunterlagen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu 
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher 
Belange gem. §  4 (1) BauGB erfolgt parallel hierzu schriftlich. Zusätzlich erfolgt während der 
Auslegung zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit am 03.02.2015 eine 
Bürgerinformationsveranstaltung, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden 
sollen. 
 
Hinweis: 
Folgekosten werden entstehen für die Herstellung und Unterhaltung der öffentlichen 
Infrastruktureinrichtungen, sowie für die Unterhaltung der öffentlichen Verkehrswege und Grünflächen. 
Diese Kosten werden den entsprechenden Kostenträgern zugeordnet und sind nicht Gegenstand der 
Bauleitplanung. 
 
 
Anlagen: Anlage 1: Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25  
Anlage 2:  Ziele u Zwecke der Planung zum Bebauungsplan S 25  
 
Datenschutzrelevante Anlag e:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.12.2014 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magi stratsvorlage 2014/0466 vom 18.11.2014:  
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 08.12.2005 einen Aufstellungsbeschluss zur 
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens S 25 – Lincoln-Siedlung – gefasst, mit der Zielsetzung 
die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde 
am 13.12.2005 im Darmstädter Echo öffentlich bekannt gemacht. 
 
Die Lincoln-Siedlung gehört zum Konversionsbereich Süd. Dieser umfasst neben der Lincoln-
Siedlung auch die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung. Auf den Flächen, die 
zusammen knapp 60 ha umfassen, soll Wohnraum für insgesamt etwa 5.500 Menschen 
geschaffen werden, einschließlich aller notwendigen Versorgungseinrichtungen wie 
Kindertagesstätten, Schulen, sozialer Einrichtungen, quartiersbezogener Dienstleistungen 
sowie Spiel- und Erholungsflächen. Für die Cambrai-Fritsch-Kaserne und die Jefferson-Siedlung 
werden gesonderte Bauleitplanverfahren durchgeführt. 
 
Am 21.06.2011 beschloss die Stadtverordnetenversammlung nach intensiver öffentlicher 
Diskussion und einem mehrstufigen Abstimmungsprozess die Rahmenplanung für den 
Konversionsbereich Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) mit 
dem Ziel, die vorhandene Wohnsiedlung durch Bestandsentwicklung und Neubebauung zu 
einem vielfältigen, ins Stadtgefüge integrierten Stadtteil zu entwickeln.  
 
Die Rahmenplanung Darmstadt Bessungen Süd und das Entwicklungskonzept Lincoln -
Siedlung, im Internet veröffentlicht unter: http://www.darmstadt.de/standort/stadtentwicklung-und-
stadtplanung/konversion/rahmenplan-bessungen-sued/index.htm, bildeten die Grundlage für das 
2013 überarbeitete Konzept „Erhalt der Siedlungsstruktur für die Lincoln-Siedlung“ mit 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 06.02.2014 (V. Nr. 2014/0004). 
 
Die in der Rahmenplanung formulierten und hier dargelegten grundlegenden Planungsziele 
liegen auch dem Entwicklungskonzept zum Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – 
zugrunde: 
 Gliederung in Teilquartiere mit vielfältigem Wohnungsangebot, keine Monostruktur 
 30 % Anteil besonderer Wohnformen, 15 % Anteil geförderten Wohnungsbaus 
 Quartiersplatz an der Heidelberger Straße mit Nahversorgung, Grundschule und Kita 
 Zentraler Quartierspark mit „Bellevue“ zur ehemaligen Keramischen Manufaktur 
 Zusammenhängende Freiflächen entlang der Karlsruher Straße 
 Erhalt von Sandmagerrasenflächen und des wertvollen Baumbestandes 
 Gute funktionale und städtebauliche Einbindung in die Umgebung 
 Mobilitätsmanagement, Parkraumbewirtschaftung, autoarmes Quartier 
 
Zentraler Planungsansatz ist die Weiterentwicklung der Lincoln-Siedlung mit ihrer 
gleichförmigen Bau- und Freiraumstruktur zu einem differenziert gestalteten Quartier mit einer 
klaren räumlichen und funktionalen Mitte. Die Quartiersmitte bildet ein Park in Verbindung mit 
dem Quartiersplatz, dessen Randbebauung Nahversorgungsfunktionen, 
Gemeinschaftseinrichtungen und die Grundschule mit Sporthalle und Kita aufnehmen soll.  
 
Der zentrale Quartierspark schafft attraktive Erholungsräume für alle Bevölkerungsgruppen. 
Die Grünverbindung „Bellevue-Achse“ mit Blickbeziehung zur Keramischen Manufaktur und die 
Grünflächen entlang der Karlsruher Straße mit Spiel- und Aufenthaltsbereichen für Kinder und 
Jugendliche sind Bestandteile des öffentlichen Grünflächennetzes der Lincoln-Siedlung.  
 
Die Lincoln-Siedlung soll Modellquartier für auto- und verkehrsreduziertes Wohnen mit einem 
umfassenden Mobilitätskonzept werden, das über die Angebote des Umweltverbunds hinaus 
ein wohnungsnahes, flächendeckendes Car Sharing-Angebot sowie Angebote der 
Elektromobilität beinhalten soll. Grundlage des Verkehrs- und Mobilitätskonzeptes bilden die in 
der Rahmenplanung für den Konversionsbereich Süd mit Entwicklungskonzept Lincoln-
Siedlung (V.-Nr. 2011/0202) formulierten Grundsätze.

- 5 - 
Zu 1: 
 
Der Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses vom 08.12.2005 für das Gebiet der Lincoln-
Siedlung zwischen der Karlsruher Straße, der Noackstraße, der Heidelberger Straße, dem Wald 
südlich der Lincoln-Siedlung und der Dauerkleingartenanlage Südwest/Neuschneise wird 
geringfügig geändert.  
 
 
Abb. 1: Bisheriger Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung –  
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.12.2005 (ohne Maßstab) 
 
Die Geltungsbereichsgrenze entlang der Karlsruher Straße wird nach Westen verschoben, um 
die Lärmschutzwand mit einzubeziehen. Im Osten wird der Geltungsbereich bis zur Mitte der 
Heidelberger Straße, zur Berücksichtigung der vorhandenen Baumallee, erweitert. Im Süden 
erfolgt eine Linienanpassung an den projektierten Straßenanschluss Heidelberger Straße, 
sowie eine Erweiterung um den vorhandenen Fuß- und Radweg (Kurze Schneise) nördlich der 
Dauerkleingartenanlage. Der Geltungsbereich ist daher durch Änderung des 
Aufstellungsbeschlusses zu ändern.

- 6 - 
 
 
Abb.2: Neuer Geltungsbereich des Bebauungsplans S 25 – Lincoln-Siedlung – (ohne Maßstab) 
 
 
Zu 2 und 3: 
 
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlichkeit 
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und allgemein

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche 
Auslegung des vorliegenden Entwicklungskonzeptes zum Bebauungsplan S 25 – Lincoln-
Siedlung – (Anlage 1) und der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (Anlage 2) beim 
Stadtplanungsamt, mit der zugleich den Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht. 
 
Zusätzlich zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt am 03.02.2015 eine 
Bürgerinformationsveranstaltung, in der die Ziele und Zwecke der Planung vorgestellt werden 
sollen. Hierzu wird über die Presse und Plakate eingeladen. 
 
Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Behörden und sonstigen Träger 
öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB schriftlich von der Planung informiert. 
 
Nach Ablauf dieser frühzeitigen Beteiligung werden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft 
und ggf. in der Entwurfsplanung zur Offenlage berücksichtigt.  
 
 
Der Dezernent I:  Die Dezernentin III:  
 
 
 
 
Jochen Partsch  Cornelia Zuschke  
Oberbürgermeister  Stadträtin  
 
 
 
 
Darmstadt, den  18.11.2014 
61.2 ha Nst. 2112

anlage 6

291 Zeichen

Punkt 15:  Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2014/0466) 
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

350 Zeichen

Punkt 9:  Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2014/0466) 
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke., bei Stimmenthaltung der 
Fraktionen UFFBASSE und PIRATEN, empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordneten-
versammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

291 Zeichen

Punkt 13:  Bebauungsplan S 25 – Lincoln-Siedlung – (Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 (V-Nr. 2014/0466) 
 
Gegen die Stimmen der Fraktionen SPD und Die Linke. empfiehlt der Ausschuss der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

Beratungsverlauf (5)

TOP 13 beschließend
TOP 15
TOP 9
TOP 578
TOP 13

Orte (10)

  • Alicenstraße 23
  • Karlsruher Straße
  • Heidelberger Straße
  • Noackstraße
  • Heidelberger Landstraße
  • Franklinstraße
  • Ludwigshöhstraße
  • Marktplatz
  • Neuschneise
  • Luisenplatz 5a

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0466
Typ
Magistratsvorlage
Datum
18.11.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00