1140/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der BV Innenstadt vom 29.01.2026 (AN/0170/2026) betreffend "Umfang und Ursachen kampfmittelbedingter Baumfällungen"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5740 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/67/671/1 Vorlagen-Nummer 1140/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 25.06.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung der BV Innenstadt vom 29.01.2026 (AN/0170/2026) betreffend "Umfang und Ursachen kampfmittelbedingter Baumfällungen" Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der folgenden Frage: 1. Wie viele Baumfällgenehmigungen wurden in den Jahren 2022–2024 erteilt, bei denen Kampfmittelsondierung oder Kampfmittelräumung als alleiniger oder mitursächlicher Fällgrund angegeben wurde? 2. Wie viele entsprechende Anträge befinden sich derzeit im Genehmigungs- oder Prüf- verfahren? 3. Bitte stellen Sie die unter 1. und 2. genannten Fälle – soweit fachlich und datenschutz- rechtlich zulässig – differenziert nach Stadtbezirk, Anzahl der betroffenen Bäume nach Stammumfangsklassen, Ursache der Fällung (Sondierungsmaßnahme oder letztend- lich eigentliche Baumaßnahme) dar. 4. Bei wie vielen der unter Frage 1 genannten Bauvorhaben lag die geplante Grün- dungstiefe unter 3 Metern und wurden dennoch invasive Bohrlochsondierungen durch- geführt? 5. Bei wie vielen der unter Frage 1 genannten Fällungen handelte es sich um Bauvorha- ben mit temporärer oder zeitlich begrenzter Nutzung (z. B. Interimsbauten)? Antwort der Verwaltung: Zu 1) Um zu ermitteln, wie viele Fällgenehmigungen für städtische Bäume mit dem alleinigen oder mitursächlichen Grund Kampfmittelsondierung / Kampfmittelräumung genehmigt wurden, ist eine einzelne Überprüfung jeden Vorgangs nötig. Hinzu kommt, dass die Bearbeitung von Fällanträgen beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen erst seit 2025 in der digitalen Akte erfolgt. Für den Zeitraum 2022 – 2024 müssten somit sämtliche Papierakten einzeln ge- zogen und überprüft werden. Dies kann auf Grund der angespannten Personalsituation im Sachgebiet zum aktuellen Zeitpunkt nicht geleistet werden. Für das Jahr 2025 können in Bezug auf die städtischen Bäume die folgenden Informationen mitgeteilt werden: Es wurden 24 Fällungen genehmigt, bei denen der alleinige oder mitursächlichen Grund Kampfmittelsondierung / Kampfmittelräumung war. 2 Bei Bäumen auf Privatgrund wurden im Zeitraum 2022 - 2024 vier Fällanträge gestellt, die mit einer Kampfmittelsondierung oder Kampfmittelräumung begründet sind. Es sind Fällerlaub- nisse für insgesamt acht satzungsgeschützte Bäume erteilt worden. Zu 2) Zum Stichtag 11.05.2026 befinden sich beim Amt für Landschaftspflege und Grünflächen keine Verfahren für Städtische Bäume in Prüfung, bei denen der alleinige oder mitursächli- chen Gund Kampfmittelsondierung / Kampfmittelräumung ist. Im Zuständigkeitsbereich des Umwelt- und Verbraucherschutzamts befinden sich zum Stich- tag 18.05.2026 zwei Prüfverfahren im Zusammenhang mit Kampfmittelsondierungen bzw. - räumung. Für beide Vorgänge gilt: Ein Erhalt der betroffenen Bäume wäre bei der Durchfüh- rung des Vorhabens ohnehin unmöglich gewesen. Zu 3) Bezirk Fällungen städtischer Bäume Baumart, Stammumfang 1 8 Platanus, 253 cm Crataegus, 45 cm Platanus, 355 cm Acer, 102 cm Acer, 80 cm Acer, 90 cm Acer, 160 cm Wildbirne, ca. 50cm 2 1 Apfelbaum, 79 3 2 Robinie, 210 cm Robinie, 190 cm 7 13 Carpinus, 185 cm Carpinus, 70 + 85 cm Acer, 120 cm Acer, 80 cm Acer, 175 cm Carpinus, 110 cm Tilia, 125 cm Tilia, 115 cm Tilia, 140 cm Acer, 225 cm Populus, 360 cm Acer, 114 cm Eine Differenzierung nach Fällgrund ist bei städtischen Bäumen anhand der Datenlage nicht möglich Bezirk Fällungen privater Bäume Baumart, Stammumfang 2 1 Kirsche, 157 cm, Sondierung mit Bauvorhaben 4 3 Eichen, 120 – 180 cm, Sondierung 5 1, mehrstämmig Ahorn, 35 – 136 cm, Sondierung 7 2 Ahorn, 100 / 122 cm, Sondierung 1 Robinie, 85 cm, Sondierung 3 Zu 4) Die Durchführung von staatlichen Bohrlochsondierungen bestimmt sich nicht nach der Grün- dungs- bzw. Eingriffstiefe der geplanten Bauvorhaben. Maßgeblich ist das Vorliegen von kon- kreten Belastungshinweisen aus der Luftbildauswertung – insbesondere von Bombenblind- gängerverdachtspunkten. Nach § 3 Absatz 2 der Kampfmittelverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (Kampfmit- telVO NRW) ist zu solchen konkreten Belastungshinweisen aus der Luftbildauswertung ein Mindestabstand von 10 Metern im Rahmen geplanter Arbeiten einzuhalten. Nach den vorlie- genden Informationen lag in keinem der Fälle, in denen Baumfällungen unter anderem wegen Kampfmittelüberprüfungen im Jahre 2025 beantragt wurden, die Gründungstiefe bei Bauvor- haben jenseits drei Metern. Hinsichtlich der Methodik zur Überprüfung von Bombenblindgän- gerverdachtspunkten und den gefahrenabwehrrechtlichen Erwägungen wird auf die Beantwor- tung zu Fragen 1, 2, 3 und 5 zu der Anfrage „Handlungsspielräume bei kampfmittelbedingten Baumfällungen (0636/2026) vom 29.01.2026 verwiesen. Die Bombenblindgängerverdachtspunkte waren im Ergebnis zu überprüfen, da entweder der nach KampfmittelVO NRW normierte Mindestabstand im Rahmen der geplanten Bauvorhaben unterschritten wurde oder die Vorhabenträger*innen die Liegenschaften frei von Kampfmittel- verdachten haben wollten. Kampfmittelüberprüfungen waren danach nicht alleiniger Grund, sondern allenfalls mitursächlich. Zu 5) Von den, unter 3. aufgeführten, den städtischen Bäumen wurden sieben Bäume für ein tem- poräres bzw. zeitlich begrenztes Bauvorhaben gefällt. Von den, unter 3. aufgeführten, privaten Bäumen, wurden keine für ein temporäres bzw. zeit- lich grenztes Bauvorhaben gefällt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1140/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 28.05.2026
- Erstellt
- 20.04.2026 14:19