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Bürgerbrief - Kanalbauarbeiten Hauptstraße/Hövelweg

Bürgerbrief 201817 vom 14.10.2020

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    An die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, Erbbauberechtigten, Anwohnerinnen und Anwohner der Hauptstraße im Abschnitt zwischen Hausnummer 13 bis Hövelweg und zwischen Hausnummer 62 bis 70 Kanalbauarbeiten in Ihrer Straße Sehr geehrte Damen und Herren, das Tiefbauamt der Bundesstadt Bonn wird den Kanal auf der Hauptstraße in Bonn-Beuel-Holzlar im Bereich zwischen Haus nummer 13 und Hövelweg und zwischen Haus nummer 62 bis Haus - nummer 70 erneuern. Der Baubeginn ist für Montag, 26. Oktober 2020 vorgesehen. Das Bauvorhaben wird auf der Grundlage der vom Rat am 09.11.2017 unter der DS-Nr. 1712151 beschlossenen Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzeptes durchgeführt. Wegen des Umfangs der Bauarbeiten ist es unvermeidlich, dass es in der Straße zu Verkehrsbe - hinderungen kommt. Der Verkehr kann jedoch einspurig an der Baustelle vorbeigeführt werden. Zunächst werden Schachtbauwerke und Anschlussleitungen der Straßenentwässer ung erneuert. Anschließend wird der vorhandene Kanal durch eine zweite andere Spezialfirma mit einem Schlauchliner in unterirdischer Bauweise renoviert. Die Arbeiten werden in dem Bereich von Haus- nummer 62 bis 70 beginnen. Straßenausbaubeiträge: Die Stadt Bonn erhebt für die Baumaßnahme Beiträge von den Eigentümern und Erbbauberechtig- ten der von der Hauptstraße erschlossenen Grundstücke. Grundlage für die Beitragserhebung ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein -Westfalen. Die Eigentümer und Erbba uberechtig- ten der betroffenen Grundstücke werden diesbezüglich zu gegebener Zeit im Rahmen der Bei - tragsfestsetzung nähere Informationen erhalten. Eine abschließende Aussage zur Höhe der zu erwartenden Beiträge kann erst nach Abschluss aller straßenbaulichen Maßnahmen und der damit einhergehenden Auswertung aller Unternehmer- rechnungen vorgenommen werden. Um Ihnen bereits jetzt einen unverbindlichen Überblick hin - sichtlich der zu erwartenden Beiträge zu geben, ist auf der Grundlage der letzten drei Jahre die durchschnittliche Beitragsbelastung für die Erneuerung der Oberflächenentwässerung ermittelt worden. Seite 1 von 2 Diese beträgt: 3,00 EUR bis 6,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei eingeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 4,50 EUR bis 9,00 EUR) 4,00 EUR bis 8,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei zweigeschossiger Bebauung (bei überwie- gend gewerblicher Nutzung 5,50 EUR bis 11,00 EUR) 5,00 EUR bis 9,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei drei- und viergeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 6,00 EUR bis 12,50 EUR) 5,50 EUR bis 10,00 EUR je m² Grundstücksfläche bei fünf- und mehrgeschossiger Bebauung (bei überwiegend gewerblicher Nutzung 7,00 bis 13,50 EUR) Bauzeit: Die Bau arbeiten können voraussichtlich bis Ende Dezember 202 0 fertig gestellt werden. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass es z.B. durch unvorhersehbare Bedingungen im Untergrund oder durch schlechtes Wetter zu Verzögerungen im Bauablauf bzw. in der Baufertigstellung kom - men kann. Ansprechpartner: Alle Fragen zum Kanalbau: Bundesstadt Bonn, Tiefbauamt (66-22) Uwe Burdack, Telefon 0228 - 77 35 16 Berliner Platz 2, 53111 Bonn Stadthaus, Berliner Platz 2, Etage 1E uwe.burdack@bonn.de Alle Fragen zu den Straßen- Bundesstadt Bonn, Bauordnungsamt (63-11) ausbaubeiträgen: Stefanie Reichert, Telefon 0228 - 77 36 50 Berliner Platz 2, 53111 Bonn Stadthaus, Etage 5C, Aufzugsgruppe 2 stefanie.reichert@bonn.de Wenn Sie nicht Eigentümerin/Eigentümer des Grundstücks sind, bitten wir Sie, diesen Bürgerbrief an die Eigentümerin oder den Eigentümer weiterzuleiten. Aufgrund der aktuellen Situation (Coronavirus) wird darum gebeten, Nachfragen bei der Stadt nur schriftlich, per E-Mail oder telefonisch zu stellen. Wir bemühen uns, die Arbeiten möglichst reibungslos und in der vorgegebenen Zeit zu er - ledigen. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen bitten wir Sie um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihre Stadt Bonn Bonn, im Oktober 2020 Herausgeber: Bundesstadt Bonn - Der Oberbürgermeister, Tiefbauamt, Dezernat des Oberbürgermeisters. Gedruckt auf „Blauer Engel“ zertifiziertem Recyclingpapier. Seite 2 von 2

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    Kenntnisnahme.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    Kenntnisnahme.
  3. Termin unbekannt

    Sitzung

    Kenntnisnahme.

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