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AN/0458/2023

Vernachlässigte Häuser der ZBVV in Chorweiler und Seeberg

Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) 09.03.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 11.05.2023, TOP 7.1.2

Anfrage (Grüne BV6)

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Anfrage (Grüne BV6)

2435 Zeichen

Blumenberg - Chorweiler – Esch/Auweiler - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel – Roggendorf/Thenhoven - Seeberg -– Volkhoven/ Weiler - Worringen 
  
 Die Fraktion  
 Bündnis90/Die Grünen 
in der BV Köln-Chorweiler 
 Pariser Platz 1 
 50765 Köln 
 Bezirksrathaus Chorweiler 
 Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0458/2023 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.03.2023 
 
Vernachlässigte Häuser der ZBVV in Chorweiler und Seeberg 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die Wohnungsgesellschaft ZBVV – Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH besitzt in 
Chorweiler, über dem Citycenter, Liverpoolerplatz, und Osloer Str. 2-8,  sowie in Seeberg einige 
Hochhäuser. Von den Mietern gehen immer wieder Beschwerden ein, dass Aufzüge und 
Heizungsanlagen nicht oder sehr verspätet repariert werden. Die Versuche der Mieter, bei der 
zuständigen Hausverwaltung anzurufen oder Reaktionen auf Anrufe oder Emails zu erhalten sind 
oft vergeblich. Der lange Ausfall der Heizung führt zu Schimmel in der Wohnung und kranke 
MieterInnen. Viele BewohnerInnen sind Rentner oder vorerkrankte Menschen, die sehr stark unter 
den Ausfällen von Aufzügen und Heizungsanlagen leiden. Daher müssen hier dringend 
Verbesserungen in der Kommunikation und den Zeitabläufen der Reparaturen erfolgen. 
 
Wir fragen die Verwaltung: 
 
1. Welche Instrumente hat die Verwaltung der Stadt Köln beim Vermieter schnellere 
Reparaturen und Instandsetzungen von defekten Aufzügen und Heizungsanlagen im 
Winter einzufordern? 
2. Haben MieterInnen gesetzlichen Anspruch auf funktionierende Aufzüge, um vor allem in 
Hochhäusern ihre Wohnungen erreichen zu können, wenn sie in ihrer Mobilität 
eingeschränkt sind? 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker

3. Wie lange darf eine bewohnte Wohnung unbeheizt bleiben, wenn die Innenraumtemperatur 
unter 15 Grad Celsius oder tiefer fällt?   
a) Ab wann muss ein Vermieter für gleichwertigen Ersatz sorgen oder eine 
  Ersatzheizung auf eigene Kosten zur Verfügung stellen, die auch transparent  
  abgerechnet wird, ohne die MieterInnen zu benachteiligen? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Bündnis`90 / Die Grünen 
 
Wolfgang Kleinjans  Eike Danke 
 Fraktionsvorsitzender  stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (2)

16.03.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.2.3 Entscheidung
Zur Sitzung
11.05.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Osloer Straße 2
  • Pariser Platz 1
  • Straße 2 8

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Details

Aktenzeichen
AN/0458/2023
Typ
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne)
Datum
09.03.2023
Erstellt
09.03.2023 11:03