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Neutralitätsgebot

AfD Antrag nach § 3 AN/0541/2021 vom 11.03.2021

Stand: Am 23.03.2021 im Rat endgültig abgelehnt.

Dokumente

  • Anlage Schulen mit Kein Veedel für Rassimus

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  • AfD Antrag nach § 3

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    An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.b oyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0541/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 23.03.2021 Neutralitätsgebot Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der Alternative für Deutschland bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu nehmen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Die Verwaltung der Stadt Köln erfragt bei der Verwaltung der Bezirksregierung Köln die Standorte der Schulen, die widerrechtlich politische Fahnen aufgehängt haben. 2. Die so ermittelten Schulen werden durch die Stadtverwaltung angeschrieben und den entsprechenden Schulleitern eine Weiterbildungsmaßnahme zu „politischer Neutralität an Schulen und sonstigen öffentlichen Gebäuden“ ermöglicht. Zusätzlich werden diese Schulleiter aufgefordert, die Fahnen abzuhängen. Bei Zuwiderhandlung werden dann Abmahnungen verfasst. Begründung: Die „Kein Veedel für Rassismus“ Fahnen widersprechen jeder notwendigen Form des politischen Neutralitätsgebotes. Es geht den Initiatoren dieser Kampagne nicht darum Rassismus zu bekämp- fen, was die AfD Fraktion im Übrigen ausdrücklich begrüßen würde, sondern lediglich darum, Stim- - 2 - mung gegen die AfD zu erzeugen. Bereits ein Blick auf die Internetseite dieser Gruppierung bestä- tigt diese These.1 gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer) 1 Vgl: https://www.keinveedelfuerrassismus.de/ abgerufen am, 08.03.2021

Beratungsverlauf

  1. 23.03.2021

    Rat

    TOP 3.1.5, Entscheidung. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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