2026/0207
Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in 2026 gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer 3.5.7 DAH zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
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anlage 1
573 Zeichen
Kosten Jahresbedarf
360.000,00 EuroDrohnensuche
140.000,00 EuroAufwandsentschädigung
72.500,00 EuroTKBA plus Abholung
24.000,00 EuroHundesuche
50.000,00 EuroWartung und Reparatur Zaun
10.000,00Verbrauchsmaterial Kadaversammelplatz Euro
8.080,80 EuKurierfahrt Landeslabor ro
294,68 EuroMais für Saufänge
____________
Einsparungen
minusZahlung Gebühr Trichinenuntersuchung 8.000,00 Euro
_____________(entfällt während Jagdverbot)
Kalkulierte Bedarfshöhe zur ASP-Bekämpfung in 2026 672.875,48 Euro
Anlage Kostenaufstellung
2026/0207
13116 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.09.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Bürger- und
Ordnungsamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0207
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 122420
Kostenstelle: 032-007-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 1224-21 Sachkonto:
Betreff: Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel in 2026 gemäß § 100 HGO i. V. m. Ziffer
3.5.7 DAH zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest
Vorlage vom: 28.08.2026
Beschlussvorschlag :
Zur Finanzierung der verpflichtend durchzuführenden Maßnahmen zur Bekämpfung der
Afrikanischen Schweinepest werden gemäß § 100 HGO im Haushaltsjahr 2026 außerplanmäßige
Mittel von bis zu 700.000,00 Euro bereitgestellt. Eine Deckung erfolgt zu Lasten des
Gesamthaushaltes.
Anlagen: Anlage Kostenaufstellung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
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Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 28.08.2026
Am Samstag, den 15.06.2024 wurde der Ausbruch der Afrikanische Schweinepest (ASP) bei
einem Wildschwein im Landkreis Groß-Gerau bestätigt. Diese Seuche tritt seit einigen Jahren in
Europa auf. In Deutschland sind seit 2018 zunächst vor allem die Bundesländer Brandenburg,
Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern betroffen.
Aufgrund der schnellen Seuchenverbreitung, der sehr langen Überlebensfähigkeit des Virus im
Boden sowie der nahezu 100%igen Sterblichkeit bei Haus- und Wildschweinen sind die
Auswirkungen dieser Seuche besonders gravierend. Hinzu kommen die enormen finanziellen
und wirtschaftlichen Folgen, die sie für das gesamte Land mit sich bringt, da Deutschland
einer der größten Schweinefleisch-Exporteure ist. Gerade durch die Randgebiete des
Seuchengeschehens ist daher eine hohe Mitwirkungspflicht geboten, um die weitere
Ausbreitung dieser Seuche zu verhindern und perspektivisch eine Tilgung erreichen zu können.
Die erfolgreiche Bekämpfung der ASP bei Wildschweinen in Mecklenburg-Vorpommern und die
positive Entwicklung des Geschehens in Brandenburg mit Aufhebung weiter Teile der
Sperrzonen zeigen, dass dies möglich ist.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurden erstmals durch Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 12. November 2024 2.986.500,00 Euro außerplanmäßig
bereitgestellt. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2025/2026 wurden im gleiche n Beschluss
3.100.000,00 Euro außerplanmäßig bereitgestellt. Da die Maßnahmen jedoch erst langsam
anliefen, wurden im Jahr 2024 lediglich ca. 135.000,00 Euro und im Jahr 2025 bis zum
10.11.2025 ca. 435.000,00 Euro verausgabt.
Seit den nunmehr zwei Jahren, die seit dem ersten Ausbruch der ASP in Hessen vergangen
sind, hat sich vieles verändert. Die Maßnahmen müssen permanent an die sich dynamisch
verändernde Seuchenlage mit neuen Nachweisen von Ausbrüchen in der
Wildschweinpopulation angepasst werden. Wir befinden uns, wenn alles ohne Zwischenfälle
weiterläuft, bei der Gaußschen Normalverteilung hinter dem Peak, jedoch haben sich die
Kosten jetzt von permanenter Kadaversuche mehr in Sicherung der sogenannten „Weißen
Zonen“ und Auslobungen von „Aufwandsentschädigung“ verlagert.
EU-VET (Veterinary Emergency Team) der Europäischen Kommission, die damals das Land
Hessen mit all den bereits durchgeführten Maßnahmen sehr gelobt hat, fordert nun weitere
Maßnahmen je nach Ausbruchgeschehen, die z. B. die Errichtung der „weißen Zonen“ und
Entnahme der Wildschweine in diesen Bereich auf null bedeuten. Weiße Zonen sind Korridore,
die einen Durchmesser von 0,5 km bis 2,0 km haben und entlang des Geschehens führen.
Um diese Korridore nach Errichtung zu warten und mit Fallen, Drohnen und Drückjagden über
einen gewissen Zeitraum Wildschwein-frei zu bekommen und anschließend zu halten, werden
viel Man-Power und finanzielle Mittel benötigt. Des Weiteren müssen diese Maßnahmen mit
dem Land Hessen abgestimmt werden, damit hier gemeinsam mit allen betroffenen Kreisen
und kreisfreien Städten ein Antrag auf Reduzierung der Restriktionsgebiete bei der EU gestellt
werden kann. Diese Gebiete können auf Grund der einzelnen Kompartimente sukzessive frei -
gegeben werden. Aber nur, wenn sowohl die Gebiete unterteilt sind und regelmäßige
Nachweise vorliegen für das NICHT Bestehen der Seuche.
Im Rahmen der ASP und der damit verbundenen Restriktionen und Maßnahmen wurde für die
Wissenschaftsstadt Darmstadt die Allgemeinverfügungen permanent angepasst.
In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal deutlich, dass die Wissenschaftsstadt
Darmstadt auf die Mithilfe und Unterstützung der Jägerschaft dringend angewiesen sind.
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Um eine finale Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zu erreichen, sind auch im
Haushaltsjahr 2026 finanzielle Mittel erforderlich.
Auf Grund der Erfahrungswerte aus dem letzten Jahr werden die anfallenden Kosten durch
die ASP für die Wissenschaftsstadt Darmstadt zum jetzigen Zeitpunkt wie folgt eingeschätzt:
Das Gebiet der Stadt Darmstadt hat außerhalb der Wohngebiete eine potentielle Gesamtfläche
von 8.600 ha (86 km²) für die Drohnensuche und den Einsatz von Kadaversuchhunden.
Die Drohnensuche wird alle zwei Monate wiederholt werden, um verendete Wildschweine
schnellstmöglich zu entdecken und diese potentielle Infektionsquelle aus der Umgebung zu
entfernen. Somit ist mit Kosten in Höhe von 60,000,00 Euro je Drohnensucheinsatz aller 2
Monate zu rechnen.
Die Kosten für die Drohnensuche betragen voraussichtlich max. 360,000,00 Euro im Jahr
Zudem ist zusätzlich die Hundestaffel mit Kadaversuchhunden, zumindest in den schwer
einsehbaren Gebieten wie z.B. bewaldeten Gebieten, einzusetzen. Das Waldgebiet, in denen
Drohnenflug nicht möglich sein wird, beträgt nach Rücksprache mit dem Grünflächen amt rund
6.000 ha (=60 km²). Ein Suchhund der Hundestaffel kostet auf Grund unserer Erfahrungswerte
pro Einsatz 3.000,00 Euro inklusive Anfahrt und Übernachtungskosten. Die Erfahrung hat
gezeigt, dass ein Einsatz mit zwei Teams über 3 Tage die besten Ergebnisse bringt. Somit
rechnen wir mit 2 x 3.000,00 Euro 4 x im Jahr.
Der Kadaversammelplatz und das Bergeteam sind derzeit soweit ausgestattet, jedoch muss
Verbrauchsmaterial wie (Einmal-) Schutzkleidung und Desinfektionsmittel sowie die
Desinfektionsmatten, Stiefelwaschanlage etc. kontinuierlich nachbeschafft oder umgehend
erneuert werden, um die Einsatzfähigkeit des Bergeteams und die Nutzung des
Kadaversammelplatzes jederzeit aufrechtzuerhalten. Für die Gewährleistung dieser
Maßnahmen und zur Einhaltung der weiteren Anforderungen, die es im Rahmen einer
erfolgreichen Tierseuchenbekämpfung zu beachten gibt, werden Kosten in Hohe von 10.000,00
Euro pro Jahr kalkuliert.
Kurierfahrten zum Landeslabor nach Gießen: Hier müssen Blut- oder Tupferproben von
Wildschweinen umgehend nach Gießen transportiert werden. Vor dem Ausbruch der ASP
erfolgte der Probentransport 2x/Woche (Montag und Mittwoch). Seit August 2024 ist eine 3.
Fahrt (Freitag) nötig.
Da es seit Juni einen neuen Vertrag gibt, haben sich die Zahlen etwas geändert.
Berechnung der zu erwartenden Kosten von Juni bis einschließlich Dezember 2026:
Kurierfahrten Montag und Mittwoch:
Monatlich 520,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer 19 % = brutto 618,80 Euro mtl.
x 12 Monate, zu erwartende Kosten in 2026 in Höhe von 7.425,60 Euro. Da die Fahrten hälftig
ASP und Lebensmittel betreffen, ist der Betrag zu halbieren, sodass die ASP-bedingten
Kurierfahrten einen zu erwartenden Betrag in Höhe von 3.712,80 Euro bedingen.
Kurierfahrten am Freitag:
Monatlich 305,60 zzgl. Umsatzsteuer 19 % = Brutto 364 Euro mtl. x 12 Monate, zu
erwartende Kosten in 2026 in Höhe von 4.368,00 Euro. Somit sind für Kurierfahrten insgesamt
für 2026 Kosten in Höhe von 8.080,80 Euro zu erwarten.
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Ein weiterer Kostenpunkt sind die Saufänge, die mit Mais als Lockfutter bewirtschaftet werden.
Hier ist ca. alle 4 Wochen mit einem Big Pack zu rechnen (750-800 kg). Ein PigPack kostet ca.
300,00 Euro. Somit gehen wir bei einer gleichbleibenden Anzahl an Fallen von 3.600,00 Euro
aus für 2026.
Die entfallenden Einnahmen für die Trichinenuntersuchung belaufen sich auf maximal
8.000,00 Euro pro Jagdjahr (durchschnittliche Schwarzwildstrecke bisher 600 Stück bei
7,94 Euro Untersuchungskosten pro Probe plus Puffer (falls durch die Jagd Ruhe die Zahl des
Schwarzwilds erhöht, da über Monate nichts geschossen werden durfte und eine Vermehrung
nicht auszuschließen ist) (diese entfallen z. Z. auf Grund der aktuellen Allgemeinverfügung).
Für die Tierkörpersammelstelle (TKBA) fallen schon jetzt Kosten für die Abholung von
Tierkadavern in Höhe von rund 18.000,00 Euro pro Jahr an. Eine Kostensteigerung aufgrund
des Anstiegs der Anzahl der Leerungen insbesondere im Sommer ergibt einen zusätzlichen
Durchschnittswert von 5.000,00 Euro im Monat (die Gesamtkosten im ersten Halbjahr lagen
bei 36.242,76 Euro, somit wird für das Jahr 2026 mit ca. 72.500,00 Euro gerechnet.
Aufgrund der Restriktionszonen wurden teilweise schon Wildschutzzäune als eine der
wichtigsten Maßnahmen im Kampf gegen die ASP aufgebaut. Hierbei fallen nicht nur Kosten
für den Aufbau, sondern auch für die regelmäßige Wartung, Instand-Setzung und evtl. Standby-
Verträge (https://www.rs-gruen.de/asp-schutzzaeune), für Weidetore, Querungshilfen wie
bspw. Fuchsröhren, Rolltore, Weidestromgeräte etc. an.
Die bisherigen Wartungsarbeiten, der beauftragten Firma für das erste Halbjahr 2026 der
gesetzten Zäune belaufen sich auf 20.841,05 Euro.
Auszahlung der bisherigen Aufwandsentschädigungen und zu erwartende Auszahlung
Im Zeitraum von Januar bis Juni wurden bereits 220 Wildschweine erlegt, an die Jäger wurden
Zahlungen in Höhe von 32.400,00 Euro ausgezahlt.
Bis Dezember 2026 wird insgesamt mit ca. 700 Stück zu erwartenden geschossenen
Wildschweinen zu rechnen sein. Somit werden Aufwandsentschädigungen in Höhe von ca.
140.000,00 Euro an die Jagdausübungsberechtigten gezahlt werden (teilweise Rückerstattung
durch EU-Kofinanzierung).
Die Stadt Darmstadt zahlt für entsorgte Wildschweine 100,00 Euro und das Land Hessen
ebenfalls 100,00 Euro. Für verwertete Wildschweine 50,00 Euro und das Land Hessen
ebenfalls 50,00 Euro. Dieses Vorgehen wird bis zur Aufhebung der Restriktionszonen bestehen
bleiben. Für das kommende Jahr rechnen wir mit vergleichbaren Zahlen.
Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Wissenschaftsstadt Darmstadt ergibt sich auf Grund der Delegierten
Verordnung (EU) 2020/687 und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594, in welcher die
Stadt Darmstadt als Sperrzone II gelistet ist.
Die ASP ist eine Kategorie A Seuche gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health
Law). National wird die ASP über die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die
Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung – SchwPestV) bekämpft.
Die Zuständigkeit dieser Durchführung ist geregelt in der Hessischen ZuständigkeitsVO.
Für den Vollzug der Vorschriften auf den Gebieten des Veterinärwesens, der
Lebensmittelüberwachung und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge sind in den
Landkreisen die Landrätin oder der Landrat und in den kreisfreien Städten die
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Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister als Kreisordnungsbehörde zuständig, soweit
nicht in diesem Gesetz oder in anderen Rechtsvorschriften etwas anderes bestimmt ist.
Zusammenfassung
Wie ausgeführt lässt sich der erforderliche Aufwand derzeit auf Grund unserer Erfahrungswerte
aus dem ersten Jahr ASP „nur“ abschätzen. Perspektivisch gilt die Seuche bis zu einem Jahr
nach dem letzten Fund eines infizierten Tieres als virulent. In dieser Zeit müssen die
erforderlichen und vom Land geforderten Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben. Die
nachfolgende Zusammenstellung wird daher auf 1 Jahr hochgerechnet.
Die detaillierte Auflistung der Kosten ist aus der Anlage ersichtlich.
Um einen Risikopuffer zu haben werden Mittel bis zu 700.000 Euro bereitgestellt.
Dezernat IV Dezernat VI
André Schellenberg Paul Georg Wandrey
Stadtkämmerer Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0207
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 28.08.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00