Mandari Insight

3744/2021

Umsetzung von Radfahrstreifen auf der Neuköllner Straße und Tel-Aviv-Straße (südliche Fahrtrichtung) gemäß AN/2374/2021

Mitteilung Ausschuss 14.01.2022

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ANLAGE_3_Übersicht Achse Nord-Süd

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Ansehen

ANLAGE_1.2_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-2

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Ansehen

ANLAGE_1.4_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-4

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Ansehen

ANLAGE_2_Big5

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Ansehen

ANLAGE_1.3_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-3

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Ansehen

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung

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Ansehen

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 18.01.2022

· application/pdf

Ansehen

ANLAGE_1.1_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-1

· application/pdf

Ansehen

Mitteilung Ausschuss

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Ansehen

ANLAGE_1.5_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-5

· application/pdf

Ansehen

ANLAGE_3_Übersicht Achse Nord-Süd

835 Zeichen

Vorgebirgstraße I:
Schutzstreifen zwischen
Bonner Wall und
Volksgartenstraße;
Umgesetzt 2016
Vorgebirgstraße II:
Schutzstreifen zwischen
Volksgartenstraße
und Sachsenring;
Umgesetzt 2019
Ulrichgasse:
Radfahrstreifen zwischen
Sachsenring und Ankerstraße;
Umgesetzt 2018
Tel-Aviv-Straße I (Ri. Norden):
Radfahrstreifen/Schutzstreifen
zwischen Kl. Spitzengasse
und Blaubach;
Umgesetzt 2020
Tel-Aviv-Straße II (Ri. Norden):
Radfahrstreifen zwischen
Ankerstraße und Kl. Spitzengasse;
Umgesetzt 2021
Neuköllner Straße (Ri. Norden):
Radfahrstreifen zwischen
Blaubach und Sternengasse;
Umgesetzt 2020
Tunnel Weltstadthaus
Beauftragung Verkehrsuntersuchung
im Zusammenhang Ost-West-Achse
Tel-Aviv-Straße /
Neuköllner Straße (Ri. Süden):
Radfahrstreifen
zwischen Agrippastraße
und Ankerstraße;
Umsetzung ca. 1 Jahr
nach Beschlussfassung
Anlage 3

ANLAGE_1.2_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-2

2187 Zeichen

7,5 t
300m
7,5 t
300m
Fläche für die Feuerwehr
Ladezone
Einordnen
50
2.50
1.04
4.25
1.41
2.5050
3.50
4.75
1.30
1.80
2.50
6.74
20.00
10.00
15.00
1.00
50
2.50
2.50
75
3.07
2.50
3.31
97
2.50
902.503.31
2.50
1.35
2.50
4.80
3.12
2.50
3.63
1.80
1.20
1.20
1.97
1.00
2.81
1.00 2.58
1.00
2.00
50
2.50
3.30
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B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
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B
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B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
BB
S
B
BB
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
BS
S 1/1
B
B
B
B
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
B
B
S
S
S
S
S 1/1
S 1/1
S 1/1
S 1/1
S
S 1/1
Severins-
brücke
Köln-Süd
Chlodwigpl.
200 m
B 3/3
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250
Planung
1320 mm 297 mm
Innenstadt/Altstadt-Süd
Planart
ANLAGE 1.2 - ENTWURF Weischet/22.10.2021
Weischet/22.10.2021
Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd)
Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs
22.10.2021 2/5
(661/42)(661/42)
Herr WeischetHerr Möllers  Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf
Anordnung  Beschilderung Nr: _________________
Anordnung  Markierung Nr: ___________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________

ANLAGE_1.4_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-4

1671 Zeichen

werktags
8 - 18h
Ladezone
Einordnen
3.00
3.00
2.50
1.5953
3.53
1.40
2.50
x
x
x
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x
x
x
11.11.2
F1
F1.1
F2.3
F2.2
R2 9.1 2
3
3.1
F3
F3.1
R3
F3
F3.1
R41
11.1
F1F1.1
1.2
F2.3
F2.2
F4
F4.1
4
4.1
2
R31
66.1
BF2
BF2
2.1
9 2.1
91.1
91
R61
R11
AHBLF3/aF
AHBLF1/aF
AHBLF2.3/aF
AHBLF1.1/aF
AHBLF2.2/aF
AHBLF3/aF
AHBLF3.1/aF
AHBLF4/aF
AHBLF4.1/aF
AHBLF2.2/aF AHBLF1.1/aF
AHBLF2.3/aF
ABLF1/aF
2,5m
6m
AHBLF3.1/aF
6m
VZ-720
M1
M2
M3
M4
M5
M7
M1
M2M4
M5
M6
M8
M9
10
M3
M7
M6
7.70m
Severins-
brücke
Dom,
Hbf
xx
x
B
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250
Planung
800 mm 297 mm
Innenstadt/Altstadt-Süd
H
M
Planart
ANLAGE 1.4 - ENTWURF Weischet/22.10.2021
Weischet/22.10.2021
Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd)
Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs
22.10.2021 4/5
(661/42)(661/42)
Herr WeischetHerr Möllers  Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________

ANLAGE_2_Big5

474 Zeichen

Radverkehrskonzept für die Kölner Innenstadt
N
Stand: Mai 2015
BIG 5
Lupenräume, in denen die Radverkehrsführung 
exemplarisch untersucht wird und 
Lösungsvorschläge aufgezeigt werden
Exemplarisches Beispiel zum Fahrradstraßenkonzept
die Einrichtung einer Fahrradstraße wird an 
einem Beispiel verdeutlicht
Legende
„Big 5" - Lupenräume im 
Radverkehrskonzept Köln-Innenstadt
Maßnahmen mit höchster Priorität
 Anlage 2
Stadt Köln
Amt 66 - Amt für Straßen- und Verkehrstechnik

ANLAGE_1.3_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-3

1960 Zeichen

7,5 t
300m
7,5 t
300m
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
Einordnen
2.50
75
3.07
200.72
2.50
75
3.013.25
2.50
1.404.13
2.50
3.53
1.40
2.50
75
2.50
~
x
x
x
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x
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x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
xxx
x
VZ 237
VZ 131
VZ 1004-32
VZ 131
VZ 626-30
VZ 626-30
VZ 254
VZ 237
NEUE
LICHTSIGNALANLAGE
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
BS
S 1/1
1
1.1
1.2
F1
F1.1
F2.3
F2.2
3
3.1
F3
F3.1
BF2
91.1
91
R61
R11
AHBLF3/aF
AHBLF1/aF
AHBLF2.3/aF
AHBLF1.1/aF
AHBLF3.1/aF
M1
M2
M3
M7
M6
Severins-
brückeKöln-Süd
Chlodwigpl.
200 m
xx
x
FB
FB
FB
r=1
r=0,5
r=0,5
r=35
r=35
r=100
B
S
B
S
SS
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
SS
B
BS
B
B
B
B 3/3
B 3/3
B
S
B 3/3
r=0,75
r=0,5
r=40
r=20
r=0,75
r=0,75
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250
Planung
1500 mm 400 mm
Innenstadt/Altstadt-Süd
Planart
ANLAGE 1.3 - ENTWURF Weischet/22.10.2021
Weischet/22.10.2021
Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd)
Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs
22.10.2021 3/5
(661/42)(661/42)
Herr WeischetHerr Möllers  Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________

Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung

2657 Zeichen

Anlage 5 
 
Umsetzung von Radfahrstreifen auf der Neuköllner Straße und Tel-Aviv-Straße 
(südliche Fahrtrichtung) gemäß AN/2374/2021 
Vorlagen-Nr.: 3744/2021 
 
„SE Wienke weist darauf hin, dass es sich hier um eine sehr breite Verkehrsfläche handele 
und im Sommer mehr Schatten – durch geeigneten Belag oder mehr Grün bzw. einen 
Grünstreifen – wünschenswert wäre.   
SB Dr. Beese berichtet, dass der Stadtentwicklungsausschuss am 09.08.2007 zum Thema 
Vervollständigung von Grünflächen beschlossen habe, die Verwaltung zu beauftragen, das 
Grundstück Ankerstraße 6-10 (Eckgebäude, unmittelbar an der Nord-Süd-Fahrt) zu 
erwerben und die Stadt andernfalls das Kaufinteresse mindestens alle fünf Jahre erneuern 
soll. Wenn dieses Grundstück nun zur Verfügung stünde, könnten auf dem Stück vor der 
Ampelanlage Ankerstraße eine Fahrradspur und zwei Autospuren gebaut werden und man 
hätte nicht das prognostizierte Stauproblem an der Ampel.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei der im Rahmen der Mitteilung vorgestellten Maßnahme zur fahrradfreundlichen 
Umgestaltung der südlichen Fahrtrichtung auf der Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße sollen 
weitestgehend Arbeiten im bestehenden Fahrbahnbereich (Markierungen) umgesetzt 
werden. Lediglich punktuell sollen Fahrbahnbereiche ausgebessert werden, um die 
Markierungsarbeiten sauber durchführen zu können. Bei einer zu gegebener Zeit 
anfallenden Sanierung der kompletten Fahrbahndecke soll der Hinweis geprüft und ggfs. 
berücksichtigt werden. Auch die Anlage von Grünstreifen ist zu einem späteren Zeitpunkt 
denkbar. Zugunsten einer schnelleren Umsetzbarkeit soll die Radverkehrsmaßnahme 
allerdings vorgezogen und nur mit allen unbedingt notwendigen baulichen Anpassungen 
durchgeführt werden. 
Sollte ein zweispuriger Ausbau für Kfz–Verkehr neben einer Radverkehrsanlage im Bereich 
der Tel-Aviv-Straße zwischen Abfahrt zur Severinsbrücke und Ankerstraße gewünscht sein, 
so soll dies ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt geprüft und ggfs. umgesetzt werden. 
Hierzu sind umfangreiche Umplanungen notwendig. Aufgrund der hohen Auslastung auf 
einer Kfz-Spur kann es lediglich in den Verkehrsspitzenzeiten zu Überlastungs-
erscheinungen und folglich zu Rückstaus bis zur Abfahrt Severinsbrücke kommen. 
 
Der von Herrn Beese angesprochene Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 
09.08.2007 wurde durch den Ratsbeschluss zum Masterplan, bei dem der 
Stadtentwicklungsausschuss am 15.01.2009 vorberatend beteiligt war, am 05.05.2009 
aufgehoben. Denn der Masterplan sieht dort, anders als der StEA-Beschluss aus 2007, 
keine Vervollständigung des Straßenbegleitgrüns der Tel-Aviv-Str. mehr vor.

Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 18.01.2022

1429 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 20.01.2022 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 18.01.2022  
öffentlich 
7.2.1 Umsetzung von Radfahrstreifen auf der Neuköllner Straße und Tel-
Aviv-Straße (südliche Fahrtrichtung) gemäß AN/2374/2021 
3744/2021 
SE Wienke weist darauf hin, dass es sich hier um eine sehr breite Verkehrsfläche 
handele und im Sommer mehr Schatten – durch geeigneten Belag oder mehr Grün 
bzw. einen Grünstreifen – wünschenswert wäre.   
 
SB Dr. Beese berichtet, dass der Stadtentwicklungsausschuss am 09.08.2007 zum 
Thema Vervollständigung von Grünflächen beschlossen habe, die Verwaltung zu 
beauftragen, das Grundstück Ankerstraße 6-10 (Eckgebäude, unmittelbar an der 
Nord-Süd-Fahrt) zu erwerben und die Stadt andernfalls das Kaufinteresse mindes-
tens alle fünf Jahre erneuern soll. Wenn dieses Grundstück nun zur Verfügung stün-
de, könnten auf dem Stück vor der Ampelanlage Ankerstraße eine Fahrradspur und 
zwei Autospuren gebaut werden und man hätte nicht das prognostizierte Stauprob-
lem an der Ampel. 
 
Er bittet die Verwaltung, hierzu in der nächsten Sitzung zu berichten. 
 
Wie vor Eintritt in die Tagesordnung vereinbart, stellt der Ausschuss die Mitteilung 
zurück bis zur nächsten Sitzung am 15.02.2022.

ANLAGE_1.1_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-1

2343 Zeichen

Fläche für die Feuerwehr
40
8
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
Feuerwehrzufahrt
50
2.50
1.04
4.25
1.41
2.5050
3.50
4.75
4.85
1.38
2.50
2.50
50
3.25
3.15
2.50
2.50
1.35
2.50
4.80
3.12
2.50
3.28
50
2.50
22.00
3.18
50
2.50
2.50
50
3.19
1.00
1.80
1.20
1.20
1.97
1.00
2.81
2.58
1.00
47
3.25 3.25
3.00
3.15
3.25
2.71
3.15 3.25
3.00 2.49
B
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x
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x
VZ 237 an
LSA-Mast
VZ 237 an neuen
Schilderpfosten B
B B
B B 0,5/0,2
B 0,5/0,2 B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B B
B
B S
B 0,5/0,2 B 0,5/0,2
B
B
B
B
B
B
B
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
B
B
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
S
S
S
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B 3/3
S 3/3
SB
B B
B
B 3/3
S 3/3
SS
SB
B 3/3
S 3/3
B 1,5/1,5
B
B
S
B 1,5/1,5
S
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B
B 3/3
S 3/3 S 3/3
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F1.1
AH
F2.3
AH
F1
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F2.2
AH
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AH
F1.3
AH
F2.1
AH
F1.2
D21.2
D21.1D21 ca.40m bis
Haltlinie
ca.40m bis
Haltlinie
Schleifen D10 und D10.1 neu
Steuergerät
Steuergerät
M6
M7
M8
M14
M15
M1
M2
M3
M4
M5
M9M10M11
M12
M13
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x
x x x
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250
Planung
1350 mm 297 mm
Innenstadt/Altstadt-Süd
Planart
ANLAGE 1.1 - ENTWURF Weischet/22.10.2021
Weischet/22.10.2021Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd)
Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs
22.10.2021 1/5
(661/42)(661/42)
Herr WeischetHerr Möllers  Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________

Mitteilung Ausschuss

9269 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
 
Vorlagen-Nummer  14.01.2022 
 3744/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 15.02.2022 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 
 
Umsetzung von Radfahrstreifen auf der Neuköllner Straße und Tel-Aviv-Straße (südliche 
Fahrtrichtung) gemäß AN/2374/2021 
Im Juni 2016 ist das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) als Handlungsrahmen für künftige Ver-
kehrsplanungen in der Innenstadt/Deutz beschlossen worden (s. Vorlagen-Nr.: 1171/2016). Die Tel-
Aviv-Straße und Neuköllner Straße sind hierin als wichtiger Lückenschluss mit einer Gesamtlänge 
von ca. 750 Metern Teil der Schwerpunktmaßnahmen im Hauptnetz (sog. „Big 5“). Im Gelben Netz 
liegend soll Radfahrenden auf der Nord-Süd-Achse zwischen Volksgarten und Botanischem Garten 
entsprechend eine durchgängige Radverkehrsinfrastruktur angeboten werden (vgl. Anlage 2). 
 
Auf diesen Beschluss aufbauend ist die Verwaltung am 02.12.2021 mit dem Antrag „Umsetzung 
durchgehender Achsen für den Radverkehr“ (s. AN/2374/2021) durch den Verkehrsausschuss dazu 
aufgefordert worden, auf der Nord-Süd-Achse (über Tunisstraße und Nord-Süd-Fahrt) zwischen Zoo-
brücke und Südbrücke und auf der Ost-West-Achse zwischen Deutzer Bahnhof und Aachener Weiher 
Radfahrstreifen in mindestens 2,50 Meter Breite zu schaffen. 
 
Auf der o. g. Nord-Süd-Achse wurden bisher in mehreren Schritten fahrradfreundliche Umgestaltun-
gen umgesetzt (vgl. Anlage 3): 
- 2018: Radfahrstreifen in der Ulrichgasse, Piktogrammkette in der Vorgebirgstraße; 
- 2019: Schutzstreifen in der Vorgebirgstraße, Kreuzungsumbau Sachsenring; 
- 2020: Radfahrstreifen in der Neuköllner Straße (nördliche Fahrtrichtung); 
- 2021: Radfahrstreifen in der Tel-Aviv-Straße (nördliche Fahrtrichtung); 
- 2021: Radfahrstreifen in der Riehler Straße 
 
In einem nächsten Schritt soll die südliche Fahrtrichtung der Tel-Aviv-Straße und Neuköllner Straße 
nach demselben Grundprinzip mit einer komfortablen Radverkehrsanlage ausgestattet werden. Somit 
soll Radfahrenden künftig eine durchgängige Verbindung von ca. zwei Kilometern Länge über Vorge-
birgstraße – Ulrichgasse – Tel-Aviv-Straße – Neuköllner Straße zur Verfügung stehen. 
 
Unter Umnutzung der jeweils rechten Kfz-Fahrspur soll zwischen Agrippastraße und Ankerstraße ein 
2,50 Meter breiter Radfahrstreifen eingerichtet werden. Dazu wird die Anzahl der Kfz-Fahrspuren zwi-
schen Agrippastraße und Abfahrt zur Severinsbrücke von drei auf zwei und auf dem letzten Abschnitt 
bis zur Ulrichgasse von zwei auf eine reduziert. Wo der Fahrbahnquerschnitt es zulässt, soll ein Si-
cherheitsraum von mindestens 50 Zentimetern zum fließenden Autoverkehr abmarkiert werden. Im 
Bereich des Brückenbauwerks ist zwischen Radfahrstreifen und Kfz-Fahrspur denkbar, dass eine 
bauliche Trennung nachgerüstet wird. Zur weiteren Verbesserung der subjektiven Sicherheit sollen 
entsprechende bauliche Trennungen geprüft und dort, wo dies sinnvoll möglich ist, nachgerüstet wer-
den. Die Umsetzung der Maßnahme soll dadurch aber nicht verzögert, sondern zunächst auch ohne 
Trennung realisiert werden. Zur Realisierung des Radfahrstreifens sollen neben der Reduzierung der 
Anzahl der Kfz-Spuren die folgenden Anpassungen am Straßenraum getroffen werden:

2 
 
 
1. Knotenpunkt Neuköllner Straße/Agrippastraße 
Im nördlichen Zulauf des o. g. Knotenpunktes soll die Anzahl der Kfz-Spuren erhalten bleiben. Die 
linke Geradeaus-Fahrspur soll direkt in den Linksabbieger des Folgeknotens am Blaubach geführt 
werden. Die Breiten der Spuren sollen verringert werden, um Platz für den beginnenden Radfahrstrei-
fen zu schaffen. Dieser soll zur höheren Erkennbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden in rot einge-
färbt werden. In der westlichen Zufahrt der Agrippastraße soll die Radaufstellfläche zur Erhöhung der 
Verkehrssicherheit um ca. 1,30 Meter verschmälert werden (vgl. dazu Anlage 1.1). 
 
2. Knotenpunkt Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße/Blaubach 
Die beiden freilaufenden Rechtsabbieger in und aus dem westlichen Blaubach sollen mithilfe von 
Sperrflächen in ihren Breiten reduziert werden, damit Kfz sie weniger dynamisch befahren und in ei-
nem günstigeren Winkel auf die Radverkehrsanlagen zufahren. Wo im Knotenpunktzu- und –ablauf 
Radverkehrsanlagen existieren oder in diesem Umsetzungsschritt geplant sind, sollen diese im Kreu-
zungsinnenraum durch Furten miteinander verbunden werden. Neue, verkürzte Radaufstellflächen 
sollen im Zulauf des Blaubachs markiert werden. Radaufstellflächen in gewohnter Tiefe von 5,00 Me-
tern sowie indirekte Linksabbiegemöglichkeiten sollen in diesem Umsetzungsschritt nicht umgesetzt 
werden, da hierfür eine Erneuerung der Lichtsignalanlage vonnöten wäre. So soll eine schnellere 
Umsetzbarkeit der Maßnahme ermöglicht werden. Südlich des Knotenpunktes soll eine neue Lade-
zone eingerichtet werden, um zu verhindern, dass Lieferfahrzeuge den Radfahrstreifen blockieren. In 
Verlängerung der geplanten Ladezone sollen weitere Nutzungen des Seitenstreifens geprüft werden. 
Gemäß geltenden Regelwerks soll der Radfahrstreifen im Bereich unmittelbar vor und hinter der KVB-
Bushaltestelle „Blaubach“ aufgelöst werden (vgl. dazu Anlage 1.2). 
 
3. Neue Lichtsignalanlage Tel-Aviv-Straße/Abfahrt Severinsbrücke 
Zur sicheren Abwicklung der kreuzenden Fahrbeziehungen 
- nach rechts in Richtung Severinsbrücke abbiegender Kfz und 
- geradeaus in Richtung Ulrichgasse weiter fahrenden Radverkehrs 
soll eine neue Lichtsignalanlage eingerichtet werden. So soll der rechts in Richtung Severinsbrücke 
abbiegende Kfz-Verkehr über neue Signalgeber angehalten werden, um Radfahrenden eine gesicher-
te Querung in Richtung Ulrichgasse zu ermöglichen. Dieses Instrumentarium wurde im Zuge der Ein-
richtung des Radfahrstreifens zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bereits am Abzweig Ulrichgas-
se/Abfahrt Severinsbrücke eingesetzt. Aufgrund einer Verflechtungslänge von über 200 Metern sind 
keine Schwierigkeiten im Verkehrsablauf im Zulauf zum Abzweig zu erwarten. Mithilfe einer Rich-
tungstafel soll allen Verkehrsteilnehmenden die korrekte Spurnutzung frühzeitig verdeutlicht werden. 
Die drei Spuren sollen im Querungsbereich mithilfe von Verkehrsinseln baulich voneinander getrennt 
werden (vgl. dazu Anlage 1.3). 
 
4. Knotenpunkt Tel-Aviv-Straße/Ulrichgasse/Ankerstraße 
Im letzten Abschnitt zwischen Abfahrt zur Severinsbrücke und Ankerstraße soll ein Sicherheitsraum 
von ca. 1,40 Meter Breite zwischen Radfahrstreifen und der verbleibenden Kfz-Spur abmarkiert wer-
den. Hinter der Einmündung der Ankerstraße soll der neue Radfahrstreifen an den Bestand ange-
schlossen werden (vgl. dazu Anlage 1.4). 
 
5. Abschnitt Blaubach westlich der Achse Neuköllner Straße/Nord-Süd-Fahrt 
Östlich der betrachteten Achse mündet auf dem Blaubach eine Radverkehrsanlage im Bestand am o. 
g. Knotenpunkt ohne Fortführung im westlichen Ablauf (Richtung Barbarossaplatz). Im Zuge dieser 
Maßnahme soll auch auf dem Abschnitt des Blaubachs zwischen Neuköllner Straße und Perlengra-
ben die rechte der drei Kfz-Fahrspuren in einen Radfahrstreifen umgewandelt werden. Um diesen 
weiter in Richtung Griechenpforte fortzuführen, sind umfangreiche Anpassungen im Fahrbahnbereich 
des Perlengrabens sowie an den LSA-geregelten Knotenpunkten notwendig. Daher soll die Spurum-
wandlung vorerst an dieser Stelle enden und in einem neuen Umsetzungsschritt einschließlich ver-
besserter Querungsmöglichkeit in Richtung Waisenhausgasse weiterentwickelt werden (vgl. dazu 
Anlage 1.5).

3 
 
Verkehrstechnische Bewertung: 
Die Verwaltung hat Berechnungen nach dem HBS-Verfahren (Handbuch für die Bemessung von 
Straßenverkehrsanlagen) durchgeführt, mit denen abschlägig nachgewiesen werden konnte, dass die 
Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Streckenverlauf 
- Neuköllner-Straße/Agrippastraße, 
- Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße/Blaubach, 
- Blaubach/Perlengraben 
- Tel-Aviv-Straße/Abfahrt Severinsbrücke sowie 
- Tel-Aviv-Straße/Ulrichgasse/Ankerstraße 
gegeben bleibt. 
 
Bei der Berechnung wurden im Wesentlichen Verkehrszahlen der kritischeren Abendspitzenstunde 
vor Beginn der Corona-Pandemie verwendet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in Teilabschnit-
ten aufgrund der zeitweise hohen Auslastung von bis zu 85 % (v. a. im Abschnitt zwischen Abzweig 
Severinsbrücke und Ankerstraße) nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kapazität vorüberge-
hend überschritten wird und es zu Überstauungen kommt. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die hier zugrunde gelegten Vorentwürfe (Anlagen 1.1 – 1.5) für 
den Fall der Umsetzung im Detail noch ausgearbeitet werden müssen. Dies betrifft insbesondere den 
Bereich der neuen LSA Tel-Aviv-Straße/Abfahrt Severinsbrücke. 
 
 
Kosten und Umsetzungshorizont: 
Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 250.000 € und setzen sich zusammen aus: 
- (De-/)Markierungen:      62.000 € 
- Kleine, baul. Maßnahmen:    30.000 € 
- Sanierunng der Fahrbahndecke (Teilabschnitte) 50.000 € 
- Baustellenführung     10.000 € 
- Lichtsignalanlage     98.000 € 
 
Die Verwaltung benötigt etwa ein Jahr Vorlaufzeit bis zur Umsetzung. 
 
 
Anlagen 
Anlagen 1.1-1.5 – Planentwurf 
Anlage 2 – RVKI-Big 5 
Anlage 3 – Übersicht Achse Nord-Süd 
 
Gez. Egerer

ANLAGE_1.5_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-5

2431 Zeichen

Fläche für die Feuerwehr
Mo - Fr
7 - 19 h
Ladezone
nur mit
Parkschein
werktags 9-18 h
Mo - Fr
7 - 19 h
Ladezone
werktags
8 - 16h
werktags
8 - 16h
Ladezone
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
nur mit Parkschein werktags 9-23h
nur mit
Parkschein
werktags
9-23h
50
2.50
1.04
4.25
50
2.50
50
1.41
2.50
50
3.50
4.75
1.30
1.80
2.50
10.00
15.00
2.50
3.3197
2.5090
2.50
3.31
2.50
1.35
2.50
4.80
3.12
2.50
22.00
3.63
5.50
1.80
1.20
1.20
1.97
1.00
2.81
1.00
2.58
1.00
3.81
50
2.50
50
3.83
50
2.50
50
50
2.50
50
3.63
3.42
502.50
50
50
2.50 50
3.21
B U S
LADEN
x x
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x
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x
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x
x
x
x
x
x
x
An neuen Schilderpfosten:
VZ 237 neben 283-10 +
ZZ "Ladezone" und"auf dem Seitenstreifen"
VZ 237 an neuen
Schilderpfosten
VZ 237
Schilderpfosten inkl.
Beschilderung versetzen
Prüfung: Nutzung der Restflächen
für Fahrradparken, E-Scooter
und/oder Leihräder o.ä.
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2 B
B
B
B
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B
B
S
B B
B
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B
BB
B
BBB
B
S
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
B
B
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
B 0,5/0,2
BBB
S
S
S
S
I
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II
II P
VI
F
F
VIII
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II F
11 a
13
11
2
379
486 487
390
344
B55
(3)
(2)
(1)
(1)
S 0,5/0,2
Amtsleiter/-in (66)
Datum
Straßenname/Massnahme
Bezirk/Stadtteil
Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in
Plannummer EDV-Projekt/Dateiname
Sachbearbeiter/ Datum
Maßstab
Zeichner/ Datum
1:
Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum
Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum
Pos.
A
B
C
Übersichtsplan
Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem:
NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85
x
250
Planung
1320 mm 594 mm
Innenstadt/Altstadt-Süd
Planart
ANLAGE 1.5 - ENTWURF Weischet/22.10.2021
Weischet/22.10.2021
Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd)
Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs
22.10.2021 5/5
(661/42)(661/42)
Herr WeischetHerr Möllers  Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf
Anordnung  Nr: ______________________
Anhörungsverfahren für Beschilderungen /
Markierungen gemäß § 45 StVO
durchgeführt   am   ___________________
Polizeipräsidium Köln , 
Direktion  Verkehr /11
Im Auftrag  _______________________
Angeordnet: 
Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin,
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Im Auftrag  ___________________________

Beratungsverlauf (2)

27.01.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.02.2022 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (22)

  • Neuköllner Straße
  • Tel-Aviv-Straße
  • Tunisstraße
  • Ulrichgasse
  • Vorgebirgstraße
  • Riehler Straße
  • Agrippastraße
  • Volksgartenstraße
  • Ankerstraße 6
  • Severinsbrücke
  • Sachsenring
  • Barbarossaplatz
  • Waisenhausgasse
  • Nord-Süd-Fahrt
  • Griechenpforte
  • Sternengasse
  • Perlengraben
  • Bonner Wall
  • Straße II
  • Südbrücke
  • Blaubach
  • Straße I

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Details

Aktenzeichen
3744/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
14.01.2022
Erstellt
25.10.2021 09:34