3744/2021
Umsetzung von Radfahrstreifen auf der Neuköllner Straße und Tel-Aviv-Straße (südliche Fahrtrichtung) gemäß AN/2374/2021
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ANLAGE_3_Übersicht Achse Nord-Süd
835 Zeichen
Vorgebirgstraße I: Schutzstreifen zwischen Bonner Wall und Volksgartenstraße; Umgesetzt 2016 Vorgebirgstraße II: Schutzstreifen zwischen Volksgartenstraße und Sachsenring; Umgesetzt 2019 Ulrichgasse: Radfahrstreifen zwischen Sachsenring und Ankerstraße; Umgesetzt 2018 Tel-Aviv-Straße I (Ri. Norden): Radfahrstreifen/Schutzstreifen zwischen Kl. Spitzengasse und Blaubach; Umgesetzt 2020 Tel-Aviv-Straße II (Ri. Norden): Radfahrstreifen zwischen Ankerstraße und Kl. Spitzengasse; Umgesetzt 2021 Neuköllner Straße (Ri. Norden): Radfahrstreifen zwischen Blaubach und Sternengasse; Umgesetzt 2020 Tunnel Weltstadthaus Beauftragung Verkehrsuntersuchung im Zusammenhang Ost-West-Achse Tel-Aviv-Straße / Neuköllner Straße (Ri. Süden): Radfahrstreifen zwischen Agrippastraße und Ankerstraße; Umsetzung ca. 1 Jahr nach Beschlussfassung Anlage 3
ANLAGE_1.2_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-2
2187 Zeichen
7,5 t 300m 7,5 t 300m Fläche für die Feuerwehr Ladezone Einordnen 50 2.50 1.04 4.25 1.41 2.5050 3.50 4.75 1.30 1.80 2.50 6.74 20.00 10.00 15.00 1.00 50 2.50 2.50 75 3.07 2.50 3.31 97 2.50 902.503.31 2.50 1.35 2.50 4.80 3.12 2.50 3.63 1.80 1.20 1.20 1.97 1.00 2.81 1.00 2.58 1.00 2.00 50 2.50 3.30 S B U S ~ L A D E N x x x x x x x x x x x x x x x x x x xx x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xx x x x x x x x x x x x x x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x xxx x An neue n Schilder pfosten : VZ 237 neb en 283- 10 + ZZ "La dez one" und "auf dem Seiten streifen" VZ 237 VZ 131 VZ 1004-32 Prüfun g: Nutzung der Res tfläc hen für Fahr radpa rken, E-Scoot er und /od er Lei hräder o.ä. B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 BB S B BB S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 BS S 1/1 B B B B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S B B S S S S S 1/1 S 1/1 S 1/1 S 1/1 S S 1/1 Severins- brücke Köln-Süd Chlodwigpl. 200 m B 3/3 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 1320 mm 297 mm Innenstadt/Altstadt-Süd Planart ANLAGE 1.2 - ENTWURF Weischet/22.10.2021 Weischet/22.10.2021 Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd) Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs 22.10.2021 2/5 (661/42)(661/42) Herr WeischetHerr Möllers Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf Anordnung Beschilderung Nr: _________________ Anordnung Markierung Nr: ___________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________
ANLAGE_1.4_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-4
1671 Zeichen
werktags 8 - 18h Ladezone Einordnen 3.00 3.00 2.50 1.5953 3.53 1.40 2.50 x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 11.11.2 F1 F1.1 F2.3 F2.2 R2 9.1 2 3 3.1 F3 F3.1 R3 F3 F3.1 R41 11.1 F1F1.1 1.2 F2.3 F2.2 F4 F4.1 4 4.1 2 R31 66.1 BF2 BF2 2.1 9 2.1 91.1 91 R61 R11 AHBLF3/aF AHBLF1/aF AHBLF2.3/aF AHBLF1.1/aF AHBLF2.2/aF AHBLF3/aF AHBLF3.1/aF AHBLF4/aF AHBLF4.1/aF AHBLF2.2/aF AHBLF1.1/aF AHBLF2.3/aF ABLF1/aF 2,5m 6m AHBLF3.1/aF 6m VZ-720 M1 M2 M3 M4 M5 M7 M1 M2M4 M5 M6 M8 M9 10 M3 M7 M6 7.70m Severins- brücke Dom, Hbf xx x B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 800 mm 297 mm Innenstadt/Altstadt-Süd H M Planart ANLAGE 1.4 - ENTWURF Weischet/22.10.2021 Weischet/22.10.2021 Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd) Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs 22.10.2021 4/5 (661/42)(661/42) Herr WeischetHerr Möllers Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________
ANLAGE_2_Big5
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Radverkehrskonzept für die Kölner Innenstadt N Stand: Mai 2015 BIG 5 Lupenräume, in denen die Radverkehrsführung exemplarisch untersucht wird und Lösungsvorschläge aufgezeigt werden Exemplarisches Beispiel zum Fahrradstraßenkonzept die Einrichtung einer Fahrradstraße wird an einem Beispiel verdeutlicht Legende „Big 5" - Lupenräume im Radverkehrskonzept Köln-Innenstadt Maßnahmen mit höchster Priorität Anlage 2 Stadt Köln Amt 66 - Amt für Straßen- und Verkehrstechnik
ANLAGE_1.3_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-3
1960 Zeichen
7,5 t 300m 7,5 t 300m nur mit Parkschein werktags 9-23h Einordnen 2.50 75 3.07 200.72 2.50 75 3.013.25 2.50 1.404.13 2.50 3.53 1.40 2.50 75 2.50 ~ x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xxx x VZ 237 VZ 131 VZ 1004-32 VZ 131 VZ 626-30 VZ 626-30 VZ 254 VZ 237 NEUE LICHTSIGNALANLAGE B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 BS S 1/1 1 1.1 1.2 F1 F1.1 F2.3 F2.2 3 3.1 F3 F3.1 BF2 91.1 91 R61 R11 AHBLF3/aF AHBLF1/aF AHBLF2.3/aF AHBLF1.1/aF AHBLF3.1/aF M1 M2 M3 M7 M6 Severins- brückeKöln-Süd Chlodwigpl. 200 m xx x FB FB FB r=1 r=0,5 r=0,5 r=35 r=35 r=100 B S B S SS B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S SS B BS B B B B 3/3 B 3/3 B S B 3/3 r=0,75 r=0,5 r=40 r=20 r=0,75 r=0,75 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 1500 mm 400 mm Innenstadt/Altstadt-Süd Planart ANLAGE 1.3 - ENTWURF Weischet/22.10.2021 Weischet/22.10.2021 Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd) Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs 22.10.2021 3/5 (661/42)(661/42) Herr WeischetHerr Möllers Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________
Anlage 5 - Stellungnahme der Verwaltung
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Anlage 5 Umsetzung von Radfahrstreifen auf der Neuköllner Straße und Tel-Aviv-Straße (südliche Fahrtrichtung) gemäß AN/2374/2021 Vorlagen-Nr.: 3744/2021 „SE Wienke weist darauf hin, dass es sich hier um eine sehr breite Verkehrsfläche handele und im Sommer mehr Schatten – durch geeigneten Belag oder mehr Grün bzw. einen Grünstreifen – wünschenswert wäre. SB Dr. Beese berichtet, dass der Stadtentwicklungsausschuss am 09.08.2007 zum Thema Vervollständigung von Grünflächen beschlossen habe, die Verwaltung zu beauftragen, das Grundstück Ankerstraße 6-10 (Eckgebäude, unmittelbar an der Nord-Süd-Fahrt) zu erwerben und die Stadt andernfalls das Kaufinteresse mindestens alle fünf Jahre erneuern soll. Wenn dieses Grundstück nun zur Verfügung stünde, könnten auf dem Stück vor der Ampelanlage Ankerstraße eine Fahrradspur und zwei Autospuren gebaut werden und man hätte nicht das prognostizierte Stauproblem an der Ampel.“ Stellungnahme der Verwaltung: Bei der im Rahmen der Mitteilung vorgestellten Maßnahme zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der südlichen Fahrtrichtung auf der Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße sollen weitestgehend Arbeiten im bestehenden Fahrbahnbereich (Markierungen) umgesetzt werden. Lediglich punktuell sollen Fahrbahnbereiche ausgebessert werden, um die Markierungsarbeiten sauber durchführen zu können. Bei einer zu gegebener Zeit anfallenden Sanierung der kompletten Fahrbahndecke soll der Hinweis geprüft und ggfs. berücksichtigt werden. Auch die Anlage von Grünstreifen ist zu einem späteren Zeitpunkt denkbar. Zugunsten einer schnelleren Umsetzbarkeit soll die Radverkehrsmaßnahme allerdings vorgezogen und nur mit allen unbedingt notwendigen baulichen Anpassungen durchgeführt werden. Sollte ein zweispuriger Ausbau für Kfz–Verkehr neben einer Radverkehrsanlage im Bereich der Tel-Aviv-Straße zwischen Abfahrt zur Severinsbrücke und Ankerstraße gewünscht sein, so soll dies ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt geprüft und ggfs. umgesetzt werden. Hierzu sind umfangreiche Umplanungen notwendig. Aufgrund der hohen Auslastung auf einer Kfz-Spur kann es lediglich in den Verkehrsspitzenzeiten zu Überlastungs- erscheinungen und folglich zu Rückstaus bis zur Abfahrt Severinsbrücke kommen. Der von Herrn Beese angesprochene Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 09.08.2007 wurde durch den Ratsbeschluss zum Masterplan, bei dem der Stadtentwicklungsausschuss am 15.01.2009 vorberatend beteiligt war, am 05.05.2009 aufgehoben. Denn der Masterplan sieht dort, anders als der StEA-Beschluss aus 2007, keine Vervollständigung des Straßenbegleitgrüns der Tel-Aviv-Str. mehr vor.
Anlage 4 - Auszug Verkehrsausschuss 18.01.2022
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Anlage 4 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 20.01.2022 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 10. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 18.01.2022 öffentlich 7.2.1 Umsetzung von Radfahrstreifen auf der Neuköllner Straße und Tel- Aviv-Straße (südliche Fahrtrichtung) gemäß AN/2374/2021 3744/2021 SE Wienke weist darauf hin, dass es sich hier um eine sehr breite Verkehrsfläche handele und im Sommer mehr Schatten – durch geeigneten Belag oder mehr Grün bzw. einen Grünstreifen – wünschenswert wäre. SB Dr. Beese berichtet, dass der Stadtentwicklungsausschuss am 09.08.2007 zum Thema Vervollständigung von Grünflächen beschlossen habe, die Verwaltung zu beauftragen, das Grundstück Ankerstraße 6-10 (Eckgebäude, unmittelbar an der Nord-Süd-Fahrt) zu erwerben und die Stadt andernfalls das Kaufinteresse mindes- tens alle fünf Jahre erneuern soll. Wenn dieses Grundstück nun zur Verfügung stün- de, könnten auf dem Stück vor der Ampelanlage Ankerstraße eine Fahrradspur und zwei Autospuren gebaut werden und man hätte nicht das prognostizierte Stauprob- lem an der Ampel. Er bittet die Verwaltung, hierzu in der nächsten Sitzung zu berichten. Wie vor Eintritt in die Tagesordnung vereinbart, stellt der Ausschuss die Mitteilung zurück bis zur nächsten Sitzung am 15.02.2022.
ANLAGE_1.1_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-1
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Fläche für die Feuerwehr 40 8 nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h Feuerwehrzufahrt 50 2.50 1.04 4.25 1.41 2.5050 3.50 4.75 4.85 1.38 2.50 2.50 50 3.25 3.15 2.50 2.50 1.35 2.50 4.80 3.12 2.50 3.28 50 2.50 22.00 3.18 50 2.50 2.50 50 3.19 1.00 1.80 1.20 1.20 1.97 1.00 2.81 2.58 1.00 47 3.25 3.25 3.00 3.15 3.25 2.71 3.15 3.25 3.00 2.49 B U S x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xx x xx x x x x x x x xx x x x x x x xx x x x x x x x x x x x x x x x x VZ 237 an LSA-Mast VZ 237 an neuen Schilderpfosten B B B B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B B B B B B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S B B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S S S S S S S S S S S S B 3/3 S 3/3 SB B B B B 3/3 S 3/3 SS SB B 3/3 S 3/3 B 1,5/1,5 B B S B 1,5/1,5 S S B B 3/3 S 3/3 S 3/3 AH F1.1 AH F2.3 AH F1 AH F2.2 AH F2 AH F1.3 AH F2.1 AH F1.2 D21.2 D21.1D21 ca.40m bis Haltlinie ca.40m bis Haltlinie Schleifen D10 und D10.1 neu Steuergerät Steuergerät M6 M7 M8 M14 M15 M1 M2 M3 M4 M5 M9M10M11 M12 M13 x x x x xxx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x xx x x x x x x x x x xx xx x x x x xx x x x x Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 1350 mm 297 mm Innenstadt/Altstadt-Süd Planart ANLAGE 1.1 - ENTWURF Weischet/22.10.2021 Weischet/22.10.2021Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd) Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs 22.10.2021 1/5 (661/42)(661/42) Herr WeischetHerr Möllers Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 14.01.2022 3744/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 15.02.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2022 Umsetzung von Radfahrstreifen auf der Neuköllner Straße und Tel-Aviv-Straße (südliche Fahrtrichtung) gemäß AN/2374/2021 Im Juni 2016 ist das Radverkehrskonzept Innenstadt (RVKI) als Handlungsrahmen für künftige Ver- kehrsplanungen in der Innenstadt/Deutz beschlossen worden (s. Vorlagen-Nr.: 1171/2016). Die Tel- Aviv-Straße und Neuköllner Straße sind hierin als wichtiger Lückenschluss mit einer Gesamtlänge von ca. 750 Metern Teil der Schwerpunktmaßnahmen im Hauptnetz (sog. „Big 5“). Im Gelben Netz liegend soll Radfahrenden auf der Nord-Süd-Achse zwischen Volksgarten und Botanischem Garten entsprechend eine durchgängige Radverkehrsinfrastruktur angeboten werden (vgl. Anlage 2). Auf diesen Beschluss aufbauend ist die Verwaltung am 02.12.2021 mit dem Antrag „Umsetzung durchgehender Achsen für den Radverkehr“ (s. AN/2374/2021) durch den Verkehrsausschuss dazu aufgefordert worden, auf der Nord-Süd-Achse (über Tunisstraße und Nord-Süd-Fahrt) zwischen Zoo- brücke und Südbrücke und auf der Ost-West-Achse zwischen Deutzer Bahnhof und Aachener Weiher Radfahrstreifen in mindestens 2,50 Meter Breite zu schaffen. Auf der o. g. Nord-Süd-Achse wurden bisher in mehreren Schritten fahrradfreundliche Umgestaltun- gen umgesetzt (vgl. Anlage 3): - 2018: Radfahrstreifen in der Ulrichgasse, Piktogrammkette in der Vorgebirgstraße; - 2019: Schutzstreifen in der Vorgebirgstraße, Kreuzungsumbau Sachsenring; - 2020: Radfahrstreifen in der Neuköllner Straße (nördliche Fahrtrichtung); - 2021: Radfahrstreifen in der Tel-Aviv-Straße (nördliche Fahrtrichtung); - 2021: Radfahrstreifen in der Riehler Straße In einem nächsten Schritt soll die südliche Fahrtrichtung der Tel-Aviv-Straße und Neuköllner Straße nach demselben Grundprinzip mit einer komfortablen Radverkehrsanlage ausgestattet werden. Somit soll Radfahrenden künftig eine durchgängige Verbindung von ca. zwei Kilometern Länge über Vorge- birgstraße – Ulrichgasse – Tel-Aviv-Straße – Neuköllner Straße zur Verfügung stehen. Unter Umnutzung der jeweils rechten Kfz-Fahrspur soll zwischen Agrippastraße und Ankerstraße ein 2,50 Meter breiter Radfahrstreifen eingerichtet werden. Dazu wird die Anzahl der Kfz-Fahrspuren zwi- schen Agrippastraße und Abfahrt zur Severinsbrücke von drei auf zwei und auf dem letzten Abschnitt bis zur Ulrichgasse von zwei auf eine reduziert. Wo der Fahrbahnquerschnitt es zulässt, soll ein Si- cherheitsraum von mindestens 50 Zentimetern zum fließenden Autoverkehr abmarkiert werden. Im Bereich des Brückenbauwerks ist zwischen Radfahrstreifen und Kfz-Fahrspur denkbar, dass eine bauliche Trennung nachgerüstet wird. Zur weiteren Verbesserung der subjektiven Sicherheit sollen entsprechende bauliche Trennungen geprüft und dort, wo dies sinnvoll möglich ist, nachgerüstet wer- den. Die Umsetzung der Maßnahme soll dadurch aber nicht verzögert, sondern zunächst auch ohne Trennung realisiert werden. Zur Realisierung des Radfahrstreifens sollen neben der Reduzierung der Anzahl der Kfz-Spuren die folgenden Anpassungen am Straßenraum getroffen werden: 2 1. Knotenpunkt Neuköllner Straße/Agrippastraße Im nördlichen Zulauf des o. g. Knotenpunktes soll die Anzahl der Kfz-Spuren erhalten bleiben. Die linke Geradeaus-Fahrspur soll direkt in den Linksabbieger des Folgeknotens am Blaubach geführt werden. Die Breiten der Spuren sollen verringert werden, um Platz für den beginnenden Radfahrstrei- fen zu schaffen. Dieser soll zur höheren Erkennbarkeit für alle Verkehrsteilnehmenden in rot einge- färbt werden. In der westlichen Zufahrt der Agrippastraße soll die Radaufstellfläche zur Erhöhung der Verkehrssicherheit um ca. 1,30 Meter verschmälert werden (vgl. dazu Anlage 1.1). 2. Knotenpunkt Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße/Blaubach Die beiden freilaufenden Rechtsabbieger in und aus dem westlichen Blaubach sollen mithilfe von Sperrflächen in ihren Breiten reduziert werden, damit Kfz sie weniger dynamisch befahren und in ei- nem günstigeren Winkel auf die Radverkehrsanlagen zufahren. Wo im Knotenpunktzu- und –ablauf Radverkehrsanlagen existieren oder in diesem Umsetzungsschritt geplant sind, sollen diese im Kreu- zungsinnenraum durch Furten miteinander verbunden werden. Neue, verkürzte Radaufstellflächen sollen im Zulauf des Blaubachs markiert werden. Radaufstellflächen in gewohnter Tiefe von 5,00 Me- tern sowie indirekte Linksabbiegemöglichkeiten sollen in diesem Umsetzungsschritt nicht umgesetzt werden, da hierfür eine Erneuerung der Lichtsignalanlage vonnöten wäre. So soll eine schnellere Umsetzbarkeit der Maßnahme ermöglicht werden. Südlich des Knotenpunktes soll eine neue Lade- zone eingerichtet werden, um zu verhindern, dass Lieferfahrzeuge den Radfahrstreifen blockieren. In Verlängerung der geplanten Ladezone sollen weitere Nutzungen des Seitenstreifens geprüft werden. Gemäß geltenden Regelwerks soll der Radfahrstreifen im Bereich unmittelbar vor und hinter der KVB- Bushaltestelle „Blaubach“ aufgelöst werden (vgl. dazu Anlage 1.2). 3. Neue Lichtsignalanlage Tel-Aviv-Straße/Abfahrt Severinsbrücke Zur sicheren Abwicklung der kreuzenden Fahrbeziehungen - nach rechts in Richtung Severinsbrücke abbiegender Kfz und - geradeaus in Richtung Ulrichgasse weiter fahrenden Radverkehrs soll eine neue Lichtsignalanlage eingerichtet werden. So soll der rechts in Richtung Severinsbrücke abbiegende Kfz-Verkehr über neue Signalgeber angehalten werden, um Radfahrenden eine gesicher- te Querung in Richtung Ulrichgasse zu ermöglichen. Dieses Instrumentarium wurde im Zuge der Ein- richtung des Radfahrstreifens zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bereits am Abzweig Ulrichgas- se/Abfahrt Severinsbrücke eingesetzt. Aufgrund einer Verflechtungslänge von über 200 Metern sind keine Schwierigkeiten im Verkehrsablauf im Zulauf zum Abzweig zu erwarten. Mithilfe einer Rich- tungstafel soll allen Verkehrsteilnehmenden die korrekte Spurnutzung frühzeitig verdeutlicht werden. Die drei Spuren sollen im Querungsbereich mithilfe von Verkehrsinseln baulich voneinander getrennt werden (vgl. dazu Anlage 1.3). 4. Knotenpunkt Tel-Aviv-Straße/Ulrichgasse/Ankerstraße Im letzten Abschnitt zwischen Abfahrt zur Severinsbrücke und Ankerstraße soll ein Sicherheitsraum von ca. 1,40 Meter Breite zwischen Radfahrstreifen und der verbleibenden Kfz-Spur abmarkiert wer- den. Hinter der Einmündung der Ankerstraße soll der neue Radfahrstreifen an den Bestand ange- schlossen werden (vgl. dazu Anlage 1.4). 5. Abschnitt Blaubach westlich der Achse Neuköllner Straße/Nord-Süd-Fahrt Östlich der betrachteten Achse mündet auf dem Blaubach eine Radverkehrsanlage im Bestand am o. g. Knotenpunkt ohne Fortführung im westlichen Ablauf (Richtung Barbarossaplatz). Im Zuge dieser Maßnahme soll auch auf dem Abschnitt des Blaubachs zwischen Neuköllner Straße und Perlengra- ben die rechte der drei Kfz-Fahrspuren in einen Radfahrstreifen umgewandelt werden. Um diesen weiter in Richtung Griechenpforte fortzuführen, sind umfangreiche Anpassungen im Fahrbahnbereich des Perlengrabens sowie an den LSA-geregelten Knotenpunkten notwendig. Daher soll die Spurum- wandlung vorerst an dieser Stelle enden und in einem neuen Umsetzungsschritt einschließlich ver- besserter Querungsmöglichkeit in Richtung Waisenhausgasse weiterentwickelt werden (vgl. dazu Anlage 1.5). 3 Verkehrstechnische Bewertung: Die Verwaltung hat Berechnungen nach dem HBS-Verfahren (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) durchgeführt, mit denen abschlägig nachgewiesen werden konnte, dass die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte im Streckenverlauf - Neuköllner-Straße/Agrippastraße, - Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße/Blaubach, - Blaubach/Perlengraben - Tel-Aviv-Straße/Abfahrt Severinsbrücke sowie - Tel-Aviv-Straße/Ulrichgasse/Ankerstraße gegeben bleibt. Bei der Berechnung wurden im Wesentlichen Verkehrszahlen der kritischeren Abendspitzenstunde vor Beginn der Corona-Pandemie verwendet. Die Verwaltung weist darauf hin, dass in Teilabschnit- ten aufgrund der zeitweise hohen Auslastung von bis zu 85 % (v. a. im Abschnitt zwischen Abzweig Severinsbrücke und Ankerstraße) nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Kapazität vorüberge- hend überschritten wird und es zu Überstauungen kommt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die hier zugrunde gelegten Vorentwürfe (Anlagen 1.1 – 1.5) für den Fall der Umsetzung im Detail noch ausgearbeitet werden müssen. Dies betrifft insbesondere den Bereich der neuen LSA Tel-Aviv-Straße/Abfahrt Severinsbrücke. Kosten und Umsetzungshorizont: Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf ca. 250.000 € und setzen sich zusammen aus: - (De-/)Markierungen: 62.000 € - Kleine, baul. Maßnahmen: 30.000 € - Sanierunng der Fahrbahndecke (Teilabschnitte) 50.000 € - Baustellenführung 10.000 € - Lichtsignalanlage 98.000 € Die Verwaltung benötigt etwa ein Jahr Vorlaufzeit bis zur Umsetzung. Anlagen Anlagen 1.1-1.5 – Planentwurf Anlage 2 – RVKI-Big 5 Anlage 3 – Übersicht Achse Nord-Süd Gez. Egerer
ANLAGE_1.5_Tel-Aviv-Str.-Neuköllner-Gegenrichtung-5
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Fläche für die Feuerwehr Mo - Fr 7 - 19 h Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-18 h Mo - Fr 7 - 19 h Ladezone werktags 8 - 16h werktags 8 - 16h Ladezone nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h nur mit Parkschein werktags 9-23h 50 2.50 1.04 4.25 50 2.50 50 1.41 2.50 50 3.50 4.75 1.30 1.80 2.50 10.00 15.00 2.50 3.3197 2.5090 2.50 3.31 2.50 1.35 2.50 4.80 3.12 2.50 22.00 3.63 5.50 1.80 1.20 1.20 1.97 1.00 2.81 1.00 2.58 1.00 3.81 50 2.50 50 3.83 50 2.50 50 50 2.50 50 3.63 3.42 502.50 50 50 2.50 50 3.21 B U S LADEN x x x x x x x x x x x x x xxxxxxxxx x x x x x x x x x x x x x xxxxxxx x x x x x x x x x x x xx x xx x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x An neuen Schilderpfosten: VZ 237 neben 283-10 + ZZ "Ladezone" und"auf dem Seitenstreifen" VZ 237 an neuen Schilderpfosten VZ 237 Schilderpfosten inkl. Beschilderung versetzen Prüfung: Nutzung der Restflächen für Fahrradparken, E-Scooter und/oder Leihräder o.ä. B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B B B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B B S B B B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B BB B BBB B S B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S B B B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 B 0,5/0,2 BBB S S S S I F II II P VI F F VIII W II F 11 a 13 11 2 379 486 487 390 344 B55 (3) (2) (1) (1) S 0,5/0,2 Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (661) Gruppenleiter/-in Sachbearbeiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Pos. A B C Übersichtsplan Vermessungtechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: NHN NN Gauß-Krüger UTM/ ETSR85 x 250 Planung 1320 mm 594 mm Innenstadt/Altstadt-Süd Planart ANLAGE 1.5 - ENTWURF Weischet/22.10.2021 Weischet/22.10.2021 Neuköllner Straße/Tel-Aviv-Straße (Fahrtr. Süd) Umnutzung der rechten Kfz-Fahrspur zugunsten des Radverkehrs 22.10.2021 5/5 (661/42)(661/42) Herr WeischetHerr Möllers Herr LemkeHerr DörkesHerr Harzendorf Anordnung Nr: ______________________ Anhörungsverfahren für Beschilderungen / Markierungen gemäß § 45 StVO durchgeführt am ___________________ Polizeipräsidium Köln , Direktion Verkehr /11 Im Auftrag _______________________ Angeordnet: Stadt Köln, die Oberbürgermeisterin, Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Im Auftrag ___________________________
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (22)
- Neuköllner Straße
- Tel-Aviv-Straße
- Tunisstraße
- Ulrichgasse
- Vorgebirgstraße
- Riehler Straße
- Agrippastraße
- Volksgartenstraße
- Ankerstraße 6
- Severinsbrücke
- Sachsenring
- Barbarossaplatz
- Waisenhausgasse
- Nord-Süd-Fahrt
- Griechenpforte
- Sternengasse
- Perlengraben
- Bonner Wall
- Straße II
- Südbrücke
- Blaubach
- Straße I
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Details
- Aktenzeichen
- 3744/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.01.2022
- Erstellt
- 25.10.2021 09:34