mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung -BWP GebO)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1280/2024 vom 03.06.2024

Stand: Am 27.06.2024 im Rat geändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Rat

    PDF

    Herunterladen: Beschlussvorlage Rat

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 1280/2024 Freigabedatum 31.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln in der beigefügten Fassung. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 Verkehrsausschuss 11.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 17.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bewohnerparkgebührenordnung wurde am 11.01.2024 mit Datum des Inkrafttretens 01.07.2024 im Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlicht (Vorlage 3760/2023). Mit der aktuell von der Stadt Köln genutzten Software zur Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Bewohnerparkausweisen sind die mit der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewoh- nerparkausweisen (BWPGebO) festgelegten Kriterien nicht umsetzbar. Aufgrund der feh- lenden technischen Voraussetzungen kann die fristgerechte Einführung der Bewohnerpark- gebührenordnung zum 01.07.2024 nicht sichergestellt werden. Die Schaffung der techni- schen Voraussetzungen wird noch einige Monate in Anspruch nehmen und erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand zum 01.03.2025. Dringlichkeitsbegründung: Die aktuelle Bewohnerparkgebührenverordnung tritt zum 01.07.2024 in Kraft, ohne dass die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung in den Kundenzentren vorliegen. Ein konkretes Datum, wann die technischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der aktuali- sierten Software geschaffen sind und die BWP-GebO in Kraft treten kann, ist erst seit letz- ter Woche bekannt, so dass ein fristgerechtes Einreichen der Vorlage nicht möglich gewe- sen ist. Um rechtssicher auch über den 01.07.2024 hinaus weiterhin die bislang gültigen Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen in Höhe von 30 Euro zu verein- nahmen, ist eine Änderung der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerpark- ausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung -BWP GebO) vom 07.12.2023 erforderlich. Aus diesem Grund ist eine Ratsentscheidung in der Sitzung am 27.06.2024 erforderlich. Anlage 1 - Bewohnerparkgebührenordnung
  • Anlage 1 Änderung BWP Gebührenordnung

    PDF

    Herunterladen: Anlage 1 Änderung BWP Gebührenordnung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) Aufgrund des § 6a Abs. 5a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) und § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom 05.07.2016 (GV NRW 2016 Nr. 16 vom 08.07.2016, S. 515-538) in Verbindung mit § 38 Buchst. b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528) jeweils in der bei Erlass dieser Gebührenordnung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Köln in der Sitzung am die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) beschlossen. Änderungsverordnung § 1 § 6 der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) vom 22.12.2023 erhält folgende Fassung: „Diese Gebührenordnung tritt am 01.03.2025 in Kraft.“ § 2 Diese Änderungsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde
  • Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 24.06.2024

    PDF

    Herunterladen: Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 24.06.2024

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 25.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.06.2024 öffentlich 10.16 Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) 1280/2024 10.16.1 gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt vom 20.06.2024 AN/0995/2024 Beschluss über den Änderungsantrag: Der Antrag wird wie folgt ergänzt: Der Rat beschließt für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen in der beigefügten Fassung eine Zwischenre- gelung, die mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft tritt. Die Zwischenregelung lautet wie folgt: „Für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro pro Jahr fällig.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion - zu- gestimmt Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat beschließt die Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkaus- weisen der Stadt Köln in der beigefügten Fassung. Der Rat beschließt für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen in der beigefügten Fassung eine Zwischenregelung, die mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft tritt. Die Zwi- schenregelung lautet wie folgt: „Für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro pro Jahr fällig.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion - zu- gestimmt

Beratungsverlauf

  1. 03.06.2024

    Bezirksvertretung 9 (Mülheim)

    TOP 9.2.5, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 06.06.2024

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.2.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  3. 11.06.2024

    Verkehrsausschuss

    TOP 4.10, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  4. 13.06.2024

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 3.15, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  5. 17.06.2024

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 9.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  6. 17.06.2024

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.3, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  7. 17.06.2024

    Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales

    TOP 10.5, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien
  8. 17.06.2024

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 9.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  9. 20.06.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 9.2.2, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  10. 20.06.2024

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    TOP 7.8, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  11. 20.06.2024

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.2.4, Anhörung (BV). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  12. 24.06.2024

    Finanzausschuss

    TOP 10.16, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
  13. 27.06.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 6.2.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz