1280/2024
Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung -BWP GebO)
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Anlage 1 Änderung BWP Gebührenordnung
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Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) Aufgrund des § 6a Abs. 5a des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919) und § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung vom 05.07.2016 (GV NRW 2016 Nr. 16 vom 08.07.2016, S. 515-538) in Verbindung mit § 38 Buchst. b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528) jeweils in der bei Erlass dieser Gebührenordnung geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Köln in der Sitzung am die Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) beschlossen. Änderungsverordnung § 1 § 6 der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) vom 22.12.2023 erhält folgende Fassung: „Diese Gebührenordnung tritt am 01.03.2025 in Kraft.“ § 2 Diese Änderungsverordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde
Anlage 2 Vorabauszug Finanzausschuss 24.06.2024
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Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller (20) Telefon: (0221) 221-24649 Fax: (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt- koeln.de Datum: 25.06.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.06.2024 öffentlich 10.16 Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) 1280/2024 10.16.1 gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von Bündnis 90/ Die Grünen, CDU und Volt vom 20.06.2024 AN/0995/2024 Beschluss über den Änderungsantrag: Der Antrag wird wie folgt ergänzt: Der Rat beschließt für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen in der beigefügten Fassung eine Zwischenre- gelung, die mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft tritt. Die Zwischenregelung lautet wie folgt: „Für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro pro Jahr fällig.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion - zu- gestimmt Beschluss über die so geänderte Beschlussvorlage: Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt geändert zu beschließen: Der Rat beschließt die Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkaus- weisen der Stadt Köln in der beigefügten Fassung. Der Rat beschließt für die Zeit bis zum Inkrafttreten der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen in der beigefügten Fassung eine Zwischenregelung, die mit Ablauf des 28. Februar 2025 außer Kraft tritt. Die Zwi- schenregelung lautet wie folgt: „Für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises wird eine Gebühr in Höhe von 100,00 Euro pro Jahr fällig.“ Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich - gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion - zu- gestimmt
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/3 Vorlagen-Nummer 1280/2024 Freigabedatum 31.05.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung) Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt die Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen der Stadt Köln in der beigefügten Fassung. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 03.06.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 06.06.2024 Verkehrsausschuss 11.06.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 13.06.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.06.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 17.06.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 17.06.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales 17.06.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 20.06.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 20.06.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 20.06.2024 Finanzausschuss 24.06.2024 Rat 27.06.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bewohnerparkgebührenordnung wurde am 11.01.2024 mit Datum des Inkrafttretens 01.07.2024 im Amtsblatt der Stadt Köln veröffentlicht (Vorlage 3760/2023). Mit der aktuell von der Stadt Köln genutzten Software zur Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Bewohnerparkausweisen sind die mit der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewoh- nerparkausweisen (BWPGebO) festgelegten Kriterien nicht umsetzbar. Aufgrund der feh- lenden technischen Voraussetzungen kann die fristgerechte Einführung der Bewohnerpark- gebührenordnung zum 01.07.2024 nicht sichergestellt werden. Die Schaffung der techni- schen Voraussetzungen wird noch einige Monate in Anspruch nehmen und erfolgt nach derzeitigem Kenntnisstand zum 01.03.2025. Dringlichkeitsbegründung: Die aktuelle Bewohnerparkgebührenverordnung tritt zum 01.07.2024 in Kraft, ohne dass die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung in den Kundenzentren vorliegen. Ein konkretes Datum, wann die technischen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der aktuali- sierten Software geschaffen sind und die BWP-GebO in Kraft treten kann, ist erst seit letz- ter Woche bekannt, so dass ein fristgerechtes Einreichen der Vorlage nicht möglich gewe- sen ist. Um rechtssicher auch über den 01.07.2024 hinaus weiterhin die bislang gültigen Gebühren für die Ausstellung von Bewohnerparkausweisen in Höhe von 30 Euro zu verein- nahmen, ist eine Änderung der Gebührenordnung für das Ausstellen von Bewohnerpark- ausweisen der Stadt Köln (Bewohnerparkgebührenordnung -BWP GebO) vom 07.12.2023 erforderlich. Aus diesem Grund ist eine Ratsentscheidung in der Sitzung am 27.06.2024 erforderlich. Anlage 1 - Bewohnerparkgebührenordnung
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1280/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 03.06.2024
- Erstellt
- 15.04.2024 09:30