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1320/2025

Veröffentlichung von Zwischenergebnissen gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG), hier: Eignungsprüfung (§14 WPG), Bestands- (§15 WPG) und Potentialanalyse (§16 WPG)

Mitteilung Ausschuss 07.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 30.06.2025, TOP 10.2.4

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 1: Bestands- und Potenzialanalyse

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Mitteilung Ausschuss

17509 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/VIII/2 
 
Vorlagen-Nummer 07.05.2025 
 1320/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 
Stadtentwicklungsausschuss 22.05.2025 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 22.05.2025 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 22.05.2025 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.06.2025 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 23.06.2025 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 26.06.2025 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 30.06.2025 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 30.06.2025 
 
Veröffentlichung von Zwischenergebnissen gemäß § 13 Abs. 2 des Gesetzes für die 
Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – 
WPG), hier: Eignungsprüfung (§14 WPG), Bestands- (§15 WPG) und Potentialanalyse 
(§16 WPG) 
Sachstand 
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 21.03.2024 mit der Aufstel-
lung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt (0060/2024). 
Mit der Anlage 1 dieser Mitteilungsvorlage kommt die Verwaltung der rechtlichen Verpflichtung 
gemäß §13 Absatz 2 WPG nach, die Ergebnisse der Eignungsprüfung (§ 14 WPG) der Be-
standsanalyse (§ 15 WPG) sowie der Potentialanalyse (§ 16 WPG) zu veröffentlichen. 
Der Wärmeplan ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele der Stadt Köln 
und steht in Einklang mit bereits bestehenden Ratsbeschlüssen (Ratsbeschlüsse „Klimaneut-
ralität 2035“ (1377/2021), Gutachten „Köln Klimaneutral“ (2547/2022) und „Aktionsplan Klima-
schutz“ (2243/2023)).

2 
 
Rechtliche Grundlagen 
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) ist am 
01.01.2024 in Kraft getreten und stellt eine entscheidende Maßnahme dar, um den Weg zu 
einer dekarbonisierten Wärmeversorgung bis 2045 vorzuzeichnen. Für größere Kommunen, 
wie die Stadt Köln mit mehr als 100.000 Einwohnern, ergeben sich aus dem WPG rechtliche 
Verpflichtungen: zum einen ist bis spätestens 30.06.2026 eine Wärmeplanung zu erstellen. 
Weiterhin sind auf dem Weg dahin Zwischenergebnisse zu veröffentlichen (§13 Abs. 2 WPG) 
und Akteur*innen sowie die Öffentlichkeit an der Planaufstellung zu beteiligen (§7 WPG).  
Am 10. Dezember 2024 ist das Gesetz zur Einführung einer kommunalen Wärmeplanung in 
Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW – LWPG) in Kraft getreten. Mit §2 
Absatz 1 LWPG wurden die Gemeinden als planungsverantwortliche Stellen sowie die An-
wendung der Vorgaben des WPG festgelegt.  
Gemäß § 13 Abs. 2 WPG ist die Veröffentlichung der Eignungsprüfung, der Potential- sowie 
der Bestandsanalyse zwingend vorgeschrieben („unverzügliche Bekanntmachung“). Konkret 
ist dort definiert, dass der Öffentlichkeit, den in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, 
Trägern öffentlicher Belange und die in § 7 Absatz 2 und 3 genannten Beteiligten (Energiever-
sorger, Wärme- und Abwärmeproduzenten) die Möglichkeit der Einsichtnahme zu gewähren 
ist.  
Hintergrund Wärmewendestrategie 
Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist eine strategische Leitplanung, die auf die Kli-
maneutralität im Bereich der Gebäudewärme im Stadtgebiet bis zum Jahr 2045 abzielt. Sie 
liefert Eigentümerinnen und Eigentümern beheizbarer Gebäude eine umfassende Entschei-
dungsgrundlage für die Umsetzung einer kostengünstigen, verlässlichen und treibhausgas-
neutralen Wärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Wärmequellen und unvermeidbarer Ab-
wärme.  
Die kommunale Wärmeplanung bietet im Sinne einer Wärmewendestrategie eine unverbindli-
che Orientierung: es besteht für Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien keine Ver-
pflichtung, eine bestimmte Wärmeversorgung zu nutzen. Gegenüber Energieversorgern kann 
kein Versorgungsanspruch geltend gemacht werden. Der kommunale Wärmeplan ersetzt 
nicht die projektbezogene Planung. 
Veröffentlichung Ergebnisse der Eignungsprüfung, Bestands- und Potenzialanalyse 
Die Aufstellung der Wärmeplanung besteht aus den Prozessschritten Eignungsprüfung, Be-
standsanalyse, Potenzialanalyse, Erstellung von Zielszenarien und Einteilung in Versorgungs-
gebiete sowie der Entwicklung von Umsetzungsstrategien. Abbildung 1 zeigt eine zeitlich-in-
haltliche Übersicht der durchzuführenden Prozessschritte sowie den Arbeitsstand zum zwei-
ten Quartal 2025. Der Arbeitsstand ist planmäßig.  
Im Rahmen der Eignungsprüfung wurde geprüft, ob es Gebiete auf dem Stadtgebiet gibt, die 
für eine Versorgung durch Wärmenetze oder Wasserstoffnetze nicht geeignet sind (§ 14 
WPG). Im nächsten Schritt legte die Verwaltung eine umfassende Datengrundlage zur derzei-
tigen Art und Weise der Wärmenutzung und eingesetzten Energieträger, des Gebäudebe-
stands sowie vorhandener Wärmeerzeugungsanlagen an (§ 15 WPG). Auch wurden vorhan-
dene Potenziale im Stadtgebiet zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien sowie 
zur möglichen Nutzung von Abwärme in Wärmenetzen ermittelt. (§ 16 WPG).

3 
 
 
Abbildung 1: Ablauf und Status der KWP-Köln (schematisch), eigene Darstellung.  
Die Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung umfasst weiterhin eine Fachakteursbeteili-
gung nach §7 WPG. Diese wird synchron zu den einzelnen Prozessschritten der Wärmepla-
nung mit Unterstützung des externen Dienstleisters IFOK GmbH durchgeführt. Die grün hin-
terlegte Fläche in Abbildung 1 stellt die Parallelität von Fachakteursbeteiligung und den fort-
laufenden planungsschritten schematisch dar. 
 
Abbildung 2: Ablaufplan KWP und Konzept der Fachakteursbeteiligung 
Abbildung 2 stellt das Konzept der Fachakteursbeteiligung dar. Am Beteiligungsprozess sind 
insgesamt rund 150 Akteurinnen und Akteure aus dem Kreis der im WPG definierten Akteurs-
gruppen eingebunden. Das Vorgehen wurde den Akteurinnen in einem gemeinsamen Auftakt-
termin im Dezember 2024 vorgestellt und abgestimmt. Die Arbeit erfolgt in Fachgruppen ent-
sprechend des jeweiligen Fachplanungsschrittes. Im Zuge der Beteiligung ist die Veröffentli-
chung der Zwischenergebnisse als Sachstände der einzelnen Phasen gesetzlich vorgesehen 
(§ 13, Abs. 2 WPG). Die Stadt Köln veröffentlicht hiermit die Eignungsprüfung sowie die Zwi-
schenergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse. Da die Datengrundlage im Bearbei-
tungsprozess stetig angepasst und verbessert wird und Erkenntnisse aus den weiteren Pla-
nungsphasen iterativ integriert werden, ist die hier vorliegende Veröffentlichung als Sachstand

4 
 
zu betrachten. Die Arbeitsstände sind dieser Mitteilungsvorlage als Anlage 1 beigefügt. Paral-
lel erfolgt eine Veröffentlichung von Steckbriefen im Internet auf der Website der Stadt Köln 
unter www.stadt-koeln.de/kommunale-waermeplanung . 
Die Ergebnisse der Eignungsprüfung sowie der Bestands- und Potenzialanalyse wurden dem 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün in seiner Sitzung vom 20.03.2025 durch die Fachverwal-
tung vorgestellt.  
Zusammenfassung der Zwischenergebnisse 
Datenerhebung und Maßstabsebene 
Gemäß §10 WPG sind die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle berechtigt, Daten 
von Energieversorgern, Netzbetreibern und auch Schornsteinfegern zu erheben. Dazu wurden 
verfügbare Daten von Landesbehörden und den kommunalen Ämtern für die Bestands- und 
Potenzialanalyse und die weitergehenden Berechnungen herangezogen. Die Daten wurden 
soweit wie möglich auf Ebene der Gebäude erhoben und verarbeitet. Für die kartografischen 
Darstellungen ist allerdings eine Aggregation auf Baublöcke über statistische Methoden vor-
geschrieben. Daher lassen sich Aussagen der KWP für die Baublöcke nicht auf die einzelnen 
Gebäude übertragen. 
Eignungsprüfung 
In der Eignungsprüfung wurden neben dem Vorhandensein von Versorgungsnetzen vor allem 
die Bebauungsstruktur und die Wärmedichte herangezogen um herauszustellen, in welchen 
Gebieten die Wahrscheinlichkeit der Wärmenetzversorgung sehr gering ist. Diese Gebiete fal-
len unter den Tatbestand gemäß § 14 Absatz 4, wonach Gebiete, die sich nicht für eine lei-
tungsgebundene Wärmeversorgung eignen, für die verkürzte Wärmeplanung in Frage kom-
men.  
 
Abbildung 3: Ergebnis der Eignungsprüfung (rechts) und Betrachtungsgebiet (links)  
Abbildung 3 zeigt in der rechten Bildhälfte das Ergebnis der Eignungsprüfung. Nur sehr we-
nige Gebiete konnten identifiziert werden, die sich nicht für eine leitungsgebundene Wärme-
versorgung eignen. Eine separate, verkürzte Betrachtung versprach keine Vereinfachung oder

5 
 
Erleichterung in der Bearbeitung, da die Gebiete aufgrund der hohen Dichte des urbanen 
Raums nicht isoliert stehen und in die jeweiligen Quartiersstrukturen eingebettet sind. Es 
wurde daher entschieden, für die weiteren Analysen das gesamte Stadtgebiet, inklusive der 
Gebiete, die für eine verkürzte Wärmeplanung in Frage gekommen wären, in seiner Gesamt-
heit zu betrachten.  
Bestandsanalyse – Gebäude und Wärmeversorgung 
Gemäß WPG sind für die Bestandsanalyse alle relevanten Informationen und alle erforderli-
chen Daten zur aktuellen Versorgung des beplanten Gebiets mit Wärme systematisch und 
qualifiziert zu erheben (§ 15 WPG). Erhoben wurden Daten zu den Gebäudezuständen, den 
Wärmeverbräuchen, den verwendeten Energieträgern und den vorhandenen Netzen. Ziel ist 
es, den derzeitigen Ist-Zustand der Wärmeversorgung in Köln so gut wie möglich abzubilden. 
Die Analysedaten stellen die Grundlage für die Simulationen, Prognosen und Projektion für 
die späteren Planungsphasen der Gebietseinteilung und der Zielszenario-Entwicklung dar. 
Aus der Analyse der Daten geht hervor, dass in Köln etwa 74% der Gebäude vor 1979 und 
etwa 10% nach 2000 errichtet wurden. Insgesamt haben etwa 24% der Wohngebäude einen 
schlechten spezifischen Wärmebedarf und benötigen jedes Jahr mehr als 100 Kilowattstun-
den Wärme pro Quadratmeter. 4% der Wohngebäude fallen mit einem jährlichen Wärmebe-
darf von mehr als 250 Kilowattstunden pro Quadratmeter sogar in die schlechteste Kategorie.  
Mit der Darstellung der Wärmever-
brauchsdichte zeigen sich Stadtgebiete 
mit hohem Wärmeverbrauch. Mehr als 
1.050 Megawattstunden pro Hektar im 
Jahr finden sich häufig in der Innen-
stadt, in Ehrenfeld, Nippes, Lindenthal, 
Sülz, dem Zentrum von Mühlheim so-
wie in Kalk und Deutz (vgl. Abbildung 
4) 
Die Wärmeversorgung von Köln erfolgt 
zu 76% mit Erdgas ( vgl. linke Seite 
der Abbildung 5). Dies ist vergleichbar 
mit vielen westdeutschen Großstädten. 
Die Verbreitung der Fernwärmeversor-
gung in Köln ist durch drei Fernwärme-
netze der RheinEnergie AG lokal ein-
gegrenzt und trägt derzeit 16% des 
Gesamtverbrauchs. Das größte Fern-
wärmenetz versorgt vorwiegend Ge-
bäude in der Innenstadt und Deutz. 
Dabei ist die Fernwärmeversorgung 
nicht flächendeckend, sondern ist pa-
rallel zur Erdgasversorgung ausgebaut (vgl. rechte Seite der Abbildung 5).  
 
Abbildung 4: Wärmeverbrauchsdichte, QGIS, eigene Darstel-
lung

6 
 
Heizöl ist als Energieträger weiterhin verbreitet. Biomasse und Kohle sind als Energieträger 
vorhanden und stellen meist nicht die Primär-Wärmeversorgung. Die Analyse des Baualters 
und der Betriebszeiten der Heizkessel zeigt, dass über 37% aller Anlagen älter als 20 Jahre 
sind, 14% sind älter als 30 Jahre (vgl. Anlage 1). 
Potenzialanalyse - Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme 
Gemäß WPG sind die im Rahmen der Potenzialanalyse ermittelten Potenziale für erneuerbare 
Wärmequellen und unvermeidbare Abwärme quantitativ und nach Energieträgern sowie räum-
lich differenziert kartografisch auszuweisen (§16 WPG). Die Ergebnisse sind vorbehaltlich ge-
nauer Untersuchung und Verifizierung der technischen Erschließbarkeit und Wirtschaftlichkeit 
im konkreten Fall zu betrachten. Ziel ist es, Wärmeversorgern und -verbrauchern möglichst 
konkrete Anhaltspunkte zu geben, welche Energiequellen sie in vertiefenden Analysen und 
Planungen genauer untersuchen sollten. Die Analysedaten stellen die Grundlage für die Simu-
lationen, Prognosen und Projektion für die Gebietseinteilung und Zielszenario-Entwicklung 
dar. 
 
  
Abbildung 5: Anteil Erdgas (links) und Wärmenetze (rechts) am Gesamtverbrauch

7 
 
Aus der Analyse der verarbeiteten 
Daten geht hervor, dass das Wär-
mebedarfsreduktionspotenzial in 
den meisten Stadtgebieten von Köln 
zwischen 20-40% liegt (vgl. Abbil-
dung 6). Diese Wärmebedarfsreduk-
tion beschreibt ein theoretisch maxi-
mal mögliches Einsparpotenzial aus-
gehend von dem Gebäudezustand 
zum Errichtungszeitpunkt. Es beruht 
auf den Gebäudemodellen und Sze-
narien des Landesamtes für Natur, 
Umwelt und Klima NRW (LANUK). 
Bereits umgesetzte Sanierungen 
und Modernisierungen sind nicht be-
rücksichtigt.  
Die Umweltenergie-Potenziale wer-
den als Deckungsgrad dargestellt. 
Dafür wurde die verfügbare Kapazi-
tät je Grundstück theoretisch ermit-
telt und in Bezug zu dem aktuellen 
Verbrauch des Gebäudes gesetzt. Die Ermittlung der verfügbaren Kapazitäten der Umwelte-
nergie-Potenziale sind eine Annäherung zur Bestimmung der technischen Potenziale. Sie er-
setzen nicht die fachkundige Verifikation der Potenziale in projektspezifischen Untersuchun-
gen. 
Für die dezentrale Versorgung sind insbesondere Potenziale aus der Luft, aus dem Grund-
wasser sowie aus oberflächennaher Geothermie (Erdsonden) von großer Bedeutung. Die Po-
tenzialanalyse zeigt hinsichtlich der Potenziale für den Einsatz von Luftwärmepumpen Gebiete 
auf, in denen es aufgrund von Mindestabständen und Lärm-Immissionsbestimmungen mehr 
oder weniger schwierig ist, Außengeräte aufzustellen. Hier wurden die gesetzlich vorgeschrie-
benen Abstände und Bestimmungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA 
Lärm) berücksichtigt.  
Die theoretische Deckung des Wärmebedarfs durch Erdwärmesonden ist deutlich geringer. 
Da durch die Bohrtiefenbegrenzung in Kölner Stadtgebiet häufig eine Vielzahl an Sonden er-
forderlich sind, um den erforderlichen Bedarf zu decken. Das Potenzial für die Grundwas-
sernutzung in Köln ist hoch und kann sowohl für die dezentrale Versorgung als auch für Nah-
wärmenetze genutzt werden. Abbildung 7 zeigt exemplarisch die Zwischenergebnisse ver-
schiedener Umweltwärmepotenziale im Vergleich. Untersuchungsergebnisse zu weiteren Um-
weltwärmepotenzialen können der Anlage 1 entnommen werden. 
Für die Geothermie-Potenziale über Erdsonden oder Grundwassernutzung gilt die Erfordernis 
 
Abbildung 6: Wärmereduktionspotenzial

8 
 
 
Abbildung 7: Vergleich von Umweltwärmepotenzialen (v.l.n.r. Luftwärmepumpen, Grundwasserwärmepumpen, Ab-
wasserkanäle/Abwasserwärme)  
einer Genehmigung durch die Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbe-
hörde (IWA). Zudem sind in der Potenzialermittlung keine Querbeeinflussungseffekte der Po-
tenzialnutzung auf die benachbarten Potenziale berücksichtigt.  
Für die Nutzung von Abwasserwärme aus dem städtischen Kanalnetz wurden Potenziale dar-
gestellt für Kanäle mit einem Trockenabfluss von mindestens 15 Litern pro Sekunde und einer 
räumlichen Nähe von maximal 150 Metern (vgl. rechte Grafik der Abbildung 7). Die Art der 
Wärmeversorgung gilt erst bei höheren Versorgungsleistungen von 100-150 kW als wirtschaft-
lich nutzbar. Auch die Kläranlagen bieten ein erhebliches Potenzial, das als lokale Quelle 
auch für große Wärmemengen und Wärmenetze nutzbar ist. 
Theoretische Potenziale für die leitungsgebundene Wärmeversorgung liegen neben der 
Transformation der Fernwärmeerzeugung auch in der Nutzung von industrieller Abwärme. Die 
Hebung des tiefengeothermischen Potenzials über der Paffrather Mulde ist mit erheblichen 
Unsicherheiten verbunden und bedarf weiterer Untersuchungen. Wichtig ist, dass diese Po-
tenziale oftmals nicht in vollem Umfang genutzt werden können, denn für die Anlagen werden 
Flächen für Infrastruktur benötigt, die nur begrenzt zur Verfügung und teilweise auch in Kon-
kurrenz zueinanderstehen.  
Aufgrund der stark begrenzten Verfügbarkeit, der hohen Kosten und des schlechten Wir-
kungsgrads bei der Herstellung von Wasserstoff wird dieser in der aktuellen KWP (Beschluss 
2026, Geltungsdauer bis 2031) nur als Baustein der zukünftigen Erzeugung der Fernwärme 
und Versorgung für industrielle Prozesse berücksichtigt. 
Weiteres Vorgehen 
Die Öffentlichkeit, die in ihren Aufgabenbereichen berührten Behörden, Träger öffentlicher Be-
lange und die in § 7 Absatz 2 und 3 WPG genannten Beteiligten haben bis 15.06.2025 23:59 
Uhr die Möglichkeit der Stellungnahme. Stellungnahmen sind zu richten an waremepla-
nung@stadt-koeln.de . 
Parallel wird die Verwaltung anhand der vorliegenden Daten bis Sommer 2025 an der Ent-
wicklung eines Zielszenarios arbeiten. Darauf basierend erfolgt die Einteilung in Wärmever-
sorgungsgebiete, um für alle Teilgebiete der Stadt die technisch-wirtschaftlich am besten ge-
eignete Wärmeversorgungsart zu ermitteln. Die dabei entstehenden kartografischen Darstel-
lungen werden zeigen, für welche Gebiete eine zentrale Wärmeversorgung über Fern- oder

9 
 
Nahwärme geeignet ist und in welchen Gebieten eher eine dezentrale Wärmeversorgung – 
meist über Wärmepumpen – zu empfehlen ist. Im letzten Schritt ist von der Verwaltung eine 
Umsetzungsstrategie mit von ihr unmittelbar selbst zu realisierenden Umsetzungsmaßnahmen 
zu entwickeln. Die Umsetzungsmaßnahmen müssen geeignet sein, das Ziel der Versorgung 
mit ausschließlich aus erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme erzeugter 
Wärme bis zum Zieljahr 2045 zu unterstützen. 
Das WPG fordert eine Beschlussfassung ist bis zum 30.06.2026. Die Verwaltung wird dem 
Rat der Stadt Köln und den Ausschüssen die Beschlussvorlage Anfang 2026 vorlegen. 
 
Gez. Wolfgramm

Anlage 1: Bestands- und Potenzialanalyse

49463 Zeichen

Kommunale 
Wärmeplanung
Entwürfe für die 
Bestands- und Potenzialanalyse 
(Stand Mai 2025)
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Einleitung
2
Wie geht die Stadt Köln bei der Aufstellung der KWP vor? 
• Das Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekabonisierun g der Wärmenetze (WPG) ist seit 01.01.2024 in Kraft. Das entsprechende 
Landesgesetz (LWPG-NRW) ist seit 20.12.2024 in Kraft. Die Erstellung der KWP in Köln stützt sich auf die Vorgaben des WPG und LWPG-
NRW. Zudem orientiert sich die Stadt Köln am Leitfaden Wärmeplanung des BMWK und BMWSB.
• Für die effiziente Bearbeitung und Kommunikation mit  den befassten Dienststellen der Verwaltung wurde eine Projektstruktur etabliert, die 
einen Lenkungskreis als Kontrollgremium und ein Koordinierungsgremium als Austausch- und Abstimmungsplattform beinhalten. 
• Die KWP besteht aus den Teilen Eignungsprüfung, Bestan dsanalyse, Potenzialanalyse, Erstellung von Zielszenarien und Einteilung in 
Versorgungsgebiete sowie der Entwicklung von Umsetzungsstrategien. Diese Teile werden schrittweise bis Ende 2025 erarbeitet und durch 
die Fachakteur-Beteiligung nach §13 WPG mit Energieversorgern, Netzbetreibern und weiteren relevanten Akteuren der Wärmewende 
besprochen und ausgearbeitet. 
• Nach Abschluss der Fachakteur-Beteiligung wird der Bericht  und alle Ergebnisse für eine Offenlegung vorbereitet und die Möglichkeit der 
öffentlichen Stellungnahmen gegeben. 
• Bis zum 30.06.2026 wird die KWP den Politische Gremien  der Stadt Köln zur Verabschiedung vorgelegt. 
• Abschließend wird der Wärmeplan nach Beendigung und B eschluss durch den Stadtrat an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima 
(LANUK) zur Prüfung übermittelt. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Wer ist für die kommunale Wärmeplanung (KWP) verantwortlich? 
• Die Kommunen sind als planungsverantwortliche Stellen i n dem Bundesgesetz für die Wärmeplanung und Dekabonisierung der Wärmenetze 
(WPG) benannt. Die Stadt Köln stellt die KWP als Trägerin der Planung in der Koordinationsstelle Klimaschutz der Stadt Köln auf.

Einleitung
3Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Aktueller Stand der KWP 
• Mit dem Aufstellungsbeschluss vom Rat der Stadt Köln am 2 1.03.2024 wurde die Stadtverwaltung beauftragt die KWP aufzustellen. 
• Die KWP basiert dabei auf den Studien zur Energienut zungsplanung, welche im Zuge des Beschlusses zum Klimanotstand und dem 
Beschluss der Klimaneutralität im Jahr 2023 durchgeführt wurden. 
• Auf Basis der Anforderungen durch das Wärmeplanungsgeset z wurde zunächst eine Bestands- und Potentialanalyse durchgeführt. 
Parallel dazu wurde der Austausch mit dem lokalen Energieversorger RheinEnergie AG geführt und eine Projektstruktur in der 
Verwaltung etabliert. 
• Im Dezember 2024 wurde mit die Stakeholder-Beteiligu ng nach §7 WPG gestartet. Im Februar 2025 fand die Fachakteurs-Beteiligung 
zur Datengrundlage und den Ergebnissen der Bestands- und Potenzialanalyse statt. Die Steckbriefe für die Bestands- und 
Potenzialanalyse umfassen die aktuellen Stand der KWP unter Berücksichtigung Ergebnisse der Fachakteur-Beteiligung.
Wie geht’s weiter? 
• Auf Basis der Datengrundlage und der Bestands- und Pot enzialanalyse werden Szenarien entwickelt für eine klimaneutrale 
Wärmeversorgung in 2045.  
• Auf Basis der Szenarien-Berechnungen werden die Wärmeve rsorgungsgebiete ermittelt: für das Zieljahr 2045, sowie für die Stützjahre 
2030, 2035 und 2040. 
• Abschließend werden Umsetzungsstrategien und Maßnahmen a usgearbeitet und in Form von Maßnahmensteckbriefen der KWP 
hinzugefügt. 
• Nach Beschluss der KWP durch den Rat der Stadt Köln bis sp ätestens zum 30.06.2026 erfolgt eine Fortschreibung der KWP alle 5 
Jahre bis 2041.

Anmerkung und Hinweise
4
Wo kann ich mich weiter Informieren? 
• Auf der Homepage der Stadt Köln: Fragen und Antwor ten zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) 
o www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/klima/fragen-antworten-zur-kommunalen-waermeplanung-kwp 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Wieso werden die Daten so dargestellt, wie sie dargestellt werden? 
• Gemäß WPG werden Daten der KWP so zusammengefasst, dass R ückschlüsse auf Personen ausgeschlossen sind. Zusätzlich werden 
die Ergebnisse in Baublöcken dargestellt, wodurch diese wenig konkrete Rückschlüsse auf einzelne Häuser zulassen. 
• Die Baublöcke des LANUK-Layers wurden um weitere Baubl öcke ergänzt, um einen Datenverlust durch fehlende Adressen zu vermeiden. 
Was bedeuten die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse für mich als Bürger*in von Köln? 
• Die kommunale Wärmeplanung für Köln erzeugt keine Ver pflichtungen für die Umsetzung einer Wärmeversorgung oder den Anspruch auf 
einen Anschluss an bestimmte Versorgungsarten. 
• Die hier aufgeführten Ergebnisse der Bestands- und Pot enzialanalyse stellen die Grundlage für die Entwicklung von Zielszenarien und 
Umsetzungsstrategien dar. Planungen für einzelne Häuser lassen sich daraus nicht ableiten. 
Wofür werden die Daten verwendet? 
• Die Daten und Ergebnisse können von der Kommune in der  vom Gesetz festgeschriebenen Form verwendet werden und somit in 
zukünftigen Planungen berücksichtigt werden.

Abkürzungen/Begriffserklärungen
5Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
KWP Kommunale Wärmeplanung 
WPG Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisie rung von Wärmenetzen 
LWPG NRW-Landesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarb onisierung von Wärmenetze 
LANUK Landesamt für Natur, Umwelt und Klima des Landes NRW 
IWA Untere Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallwirtschaftsbehör de der Stadt Köln 
UNB Untere Naturschutzbehörde der Stadt Köln 
FfE Forschungsgesellschaft für Energiewirtschaft mbH 
L-WP Luft-Wasser-Wärmepumpe / Luft-Luft-Wärmepumpen 
WW-WP/ GW-WP Wasser-Wasser-Wärmepumpe /Grundwasser-Wärmepu mpe 
EWS Erdwärmesonden 
Layer Sichtebene bestimmter Daten 
Trockenwetterabfluss Die Menge Abwasser, welche mindestens du rch einen Kanal fließt, auch wenn es nicht regnet 
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
IWU Institut für Wohnen und Umwelt 
RE RheinEnergie AG 
RNG RheinNetz GmbH

Eignungsprüfung 
(gemäß §14 WPG) 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 6
Arbeitsstand Mai 2025

Eignungsprüfung 
7Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Methodik 
- Auswahl über Kriterien 
o Nähe zu Gas- und Wärmenetz 
o Siedlungstypologie 
o Wärmebedarfsdichte 
Was fordert das Gesetz? (§ 14 WPG) 
Frühzeitig zu klären, ob sich ein Gebiet nicht für eine leitungsgebundene Wärmeversorgung eignet, um diese später nicht weiter betrachten zu 
müssen. Dies passiert über eine Bewertung als „sehr wahrscheinlich nicht geeignet“, noch bevor die Bestandsanalyse abgeschlossen wurde. 
Was ist zu sehen? 
• Gebiete, die nach vorläufiger Betrachtung als nicht rel evant für eine Wärmenetzversorgung erscheinen, müssen nicht zwingend in der 
KWP betrachtet werden. 
• In Köln werden diese Gebiete dennoch mitbetrachtet und es findet kein Ausschluss von Gebieten statt.
• Die Regelung gilt als Vereinfachung für kleine Flächenko mmunen und stellen daher keine Vereinfachung für die Stadt Köln dar. 
• Die Darstellung entspricht nicht der Gebietseinteilung (§19) in Gebiete mit dezentraler Wärmeversorgung und Wärmenetzen.

Eignungsprüfung (§14 WPG) 
8
Was ist dargestellt? 
• Das Ergebnis der ersten Prüfung zur nicht-Eignung für d ie 
Versorgung mit Wärmenetzen. 
• Die Entscheidungskriterien sind hauptsächlich die Nähe zu 
Bestandsnetze, die Wärmedichte und Bebauungsstruktur der 
Baublöcke. 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Die identifizierten Gebiete können theoretisch für die  Analyse von 
möglichen Wärmenetzgebieten außer acht gelassen werden 
• Es wurde jedoch entschieden, zunächst keine Gebiete 
auszuschließen, da es für die Erhebung und Auswertung der 
Daten keine Vereinfachung darstellt und das Stadtgebiet unnötig 
fragmentiert. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Betrachtungsgebiet 
9
Was ist dargestellt? 
• Alle grauen Flächen (Baublöcke) werden im Rahmen der 
Kommunalen Wärmeplanung der Stadt Köln berücksichtigt. Die 
hellen Bereiche werden aus der Betrachtung im Rahmen der 
kommunalen Wärmeplanung ausgeschlossen. 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Die Karte dient lediglich der Visualisierung der 
Betrachtungsgrenzen. 
• Alle hellen Flächen finden zum jetzigen Zeitpunkt keine  
Berücksichtigung, da auf diesen kein Wärmebedarf anfällt.
• In weiteren Phasen der KWP können jedoch auch Flächen a us 
dem hellen Bereich relevant werden. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Bestandsanalyse 
(gemäß §15 WPG) 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 10 
Arbeitsstand Mai 2025

Bestandsanalyse
11 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Datengrundlage 
− Baublöcke und Gebäudedaten vom Wärmealtas des LANUK 
− Verbrauchsdaten von RheinEnergie AG und RheinNetz GmbH (RNG) 
− Energieerzeuger-Daten durch die Kehrdaten der Bezirks-Schornsteinfeger 
− Großenergieerzeugeranlagen und Netzdaten von RheinEnergie AG und RheinNetz GmbH (RNG) 
− Weitere Datenquellen werden auf den jeweiligen Folien benannt 
Was fordert das Gesetz? (§ 15 WPG) 
Im Rahmen der Bestandsanalyse ermittelt die planungsverantwortliche Stelle als Grundlage für das Zielszenario nach § 17, für die Einteilung 
des beplanten Gebiets in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete nach § 18 Absatz 1, für die Darstellung von Gebieten nach § 18 Absatz 5 
und für die Darstellung der Wärmeversorgungsarten für das Zieljahr nach § 19 
1. den derzeitigen Wärmebedarf oder Wärmeverbrauch innerhalb des beplanten Gebiets einschließlich der hierfür eingesetzten Energieträger, 
2. die vorhandenen Wärmeerzeugungsanlagen und 
3. die für die Wärmeversorgung relevanten Energieinfrastrukturanlagen. 
Weitere Informationen 
- Im Rahmen der Bestandsaufnahme ist die planungsverantwo rtliche Stelle befugt, die für die Wärmeplanung relevanten Informationen 
und notwendigen Daten zur aktuellen Wärmeversorgung des geplanten Gebiets systematisch und qualifiziert zu sammeln. Dabei kann 
sie gemäß Wärmeplanungsgesetzes unter anderem Daten bei den Schornsteinfegern oder den lokalen 
Energieversorgungsunternehmen erheben.

Wärmeverbrauch
12 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was fordert das Gesetz? (§ 15 WPG) 
Wärmeverbrauchsdaten als ortbezogene Darstellung in Kartenform auf der Basis von Baublöcken 
- Wärmeverbrauchsdichte 
- Wärmeliniendichte 
- Lage der Großverbraucher 
Zusätzlich statistische Auswertungen zu 
- Endenergieverbrauch und THG Emissionen nach Energi eträger und Sektoren 
- Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch  nach Energieträger und Sektoren 
- Endenergieverbrauch und THG Emissionen für leitung sgebundene Wärme nach Energieträger und Sektoren 
- Anteil erneuerbarer Energie am Endenergieverbrauch  für leitungsgebundene Wärme nach Energieträger und Sektoren 
Methodik 
- Summe der gebäude-spezifischen Verbräuche im Baubl ock werden auf die Fläche des Baublocks bezogen. 
- Verbrauchsdaten wie sie für die Simulationen der Z ielszenarien verwendet werden. 
o Leitungsgebundene Wärmeversorgung (Fernwärme und Erdgas) vom Energieversorger 
o Nicht-leitungsgebundene Wärmeversorgung ermittelt über den Energiebedarf der Gebäude 
- Aufteilung der Sektoren noch in der Abstimmung 
- THG-Faktoren sind noch in der Abstimmung

Wärmeverbrauchsdichte
13 
Was ist dargestellt? 
• Die Wärmeverbrauchsdichte gibt den Raumwärmeverbrauch un d 
Warmwasserwärmeverbrauch in MWh pro Hektar und Jahr an. 
• Farblich visualisiert ist die Gesamt-Wärmeverbrauchsdichte p ro 
Baublock.
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Wärmeverbrauch: RNG / RE 
• Wärmebedarf in Datenlücken: Gebäudemodell conıenergy 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• In der Regel zeichnen sich Stadtgebiete mit hoher 
Wärmeverbrauchsdichte durch Gebäude mit hohem spezifischen 
Bedarf und/oder hoher Bebauungsdichte aus 
• Eine hohe Wärmeverbrauchdichte ist ein Positiv-Kriteriu m für die 
Einschätzung der Eignung für ein Wärmenetz, da hier mit kurzen 
Leitungen viel Wärme verkauft werden kann (Absatzmöglichkeit). 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Wärmeliniendichte
14 
Was ist dargestellt? 
• Farblich visualisiert ist die Wärmeliniendichte der 
Straßenabschnitte. Diese gibt den Wärmeverbrauch in MWh pro 
Meter Straßenlänge und Jahr an. 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke und Straßenabschnitte: LANUK und Stadt Köln 
• Endenergieverbrauch: RNG / RE, Kehrdaten 
• Wärmebedarf in Datenlücken: conıenergy 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Eine hohe Wärmeliniendichte ist ein Positiv-Kriterium für die 
Einschätzung der Eignung für ein Wärmenetz, da hier mit kurzen 
Leitungen viel Wärme verkauft werden kann. 
• Die Wärmeliniendichte ist ein genaueres Kriterium als die 
Wärmeverbrauchsdichte, da die Leitungen zumeist in den 
Straßen verlegt werden und diese direkt in die Bewertung 
einfließen. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Anteil EE am Endenergieverbrauch
15 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Anteil erneuerbarer Energien (EE) und unvermeidbarer Abwärme am jährlichen 
Endenergieverbrauch Wärme nach Energieträgern 
Hinweis: 
• Solarthermie wird noch nicht im Modell berücksichtig. 
Quelle: conıenergy Gebäudemodell und LANUK 
Energieträger Anteil [%] 
Biomasse 1,3%
Wärmepumpen 
(Umweltwärme & Strom) 0,7%
Solarthermie 0,1%

Leitungsgebunder Endenergieverbrauch
16 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Jährlicher Endenergieverbrauch leitungsgebundener Wärme nach Energieträgern 
Der jährliche Endenergieverbrauch 
leitungsgebundener Wärme im Jahr 2022 war 
nach Energieträgern: 
Erdgas: 6.951 GWh 
Wärmenetze: 1.460 GWh 
Hinweis: Das Modell berechnet Durchschnitte von 2020-
2022 
Quelle: RheinEnergie AG, RheinNetz GmbH (RNG)
durch conıenergy Gebäudemodell 
6.952 
1.460 
 - 
 1.000 
 2.000 
 3.000 
 4.000 
 5.000 
 6.000 
 7.000 
 8.000 
Erdgas Wärmenetze RE 
Jährliche Endenergieverbrauch leitungsgebundener Wärme 
nach Energieträgern für das Jahr 2022 (GWh)

Anteil EE am leitungsgebunden Endenergieverbrauch
17 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Anteil erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme am jährlichen 
Endenergieverbrauch leitungsgebundener Wärme nach Energieträgern. 
Die prozentualen Anteile der eingesetzten 
Energieträger in allen vier Fernwärmenetzen der 
RheinEnergie AG waren im Jahr 2022: 
Erdgas: 76% 
Braunkohle: 16% 
Abfall (Abwärme) 4%
Heizöl: 3% 
Antriebstrom: 1% 
Hinweis: 
• Information gem. FFVAV § 5 (1) 2. a) 
• Die oben genannten Werte entsprechen nur den 
Fernwärmenetzen der RheinEnergie AG. 
• Biomethan wird auch in kleinen KWK-Anlagen eingesetzt,  
ca. 20% Anteil der Nahwärmenetze 
Quelle: RheinEnergie AG 
76% 
16% 
4% 3% 1% 
Prozentualen Anteil der eingesetzten Energieträger in 
alle Wärmenetze  
Erdgas Braunkohle Abfall Heizöl Antriebstrom

Bestandsanalyse (gemäß §15 WPG) 
18 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger , einschließlich Hausübergabestationen , nach Art der 
Wärmeerzeuger, einschließlich eingesetztem Energieträger 
Der aktuelle Anzahl dezentraler 
Wärmeerzeuger nach Energieträger: 
Erdgas: 169.926 
Biomasse: 33.404 
Heizöl: 14.344 
Wärmenetze (Adressen): 8.196 
Kohle: 1.752 
Gesamt: 227.622 
Quelle: RheinEnergie AG, RheinNetz GmbH (RNG) 
und Kehrdaten 
169.926 
33.404 
14.344 
8.196 1.752 
 - 
 20.000 
 40.000 
 60.000 
 80.000 
 100.000 
 120.000 
 140.000 
 160.000 
 180.000 
Erdgas Biomasse Heizöl Wärmenetze Kohle 
Anzahl dezentraler Wärmeerzeuger

Wärmeerzeugung und -speicherung
19 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was fordert das Gesetz? (§ 15 WPG) 
Wärmeerzeugerdaten als ortbezogene Darstellung in Karten für Baublöcke 
- Anzahl dezentraler Wärmeerzeugungsanlagen nach Energiet räger 
 hier Anteil am Endenergieverbrauch nach Energieträger 
- Lage von Groß-Wärmeverbraucher 
- Lage von Wärme- und Gasspeicher 
 Gasspeicher zählen zur kritischen Infrastruktur und werden daher nicht dargestellt 
- Lage von H2-Erzeugungsanlagen  bisher keine Daten vorhanden 
Methodik 
- Basis sind die Verbrauchsdaten, wie sie für die Si mulation der Zielszenarien verwendet werden. 
- Die Summe des Wärmeverbrauchs jedes Energieträgers  im Baublock wurde auf den gesamten 
Wärmeverbrauch im Baublocks bezogen, um Anteile zu bestimmen. 
- Lage der Groß-Wärmeverbraucher vom Netzbetreiber u nd Marktstammdatenregister

Lage Großverbraucher 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 20 
Was ist dargestellt? 
• Bestehende Großverbraucher (Verbrauch von über 2,5 GWh/ a) 
von Wärme (Rot) und Gas (Blau) in Form einer 
standortbezogenen Darstellung. BHKW Anlagen mit einer 
Leistung über 1 MW sind in Grün dargestellt. 
Woher kommen die Daten? 
• Marktstammdatenregister (MaStR), RheinEnergie AG und 
RheinNetz GmbH 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Großverbraucher können als Anker für Wärmenetze dienen, da 
durch diese große Wärmemengen über wenig Anschlusspunkte 
abgegeben werden. Sie können damit die Realisierungschance 
eines Wärmenetzes erhöhen.

Anteil Erdgas am Gesamtverbrauch
21 
Was ist dargestellt? 
• Der Anteil von Erdgas am jährlichen Wärmeverbrauch pro 
Baublock. Je dunkler die Farbe, desto höher der Anteil der 
Wärmeversorgung über Erdgas. 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Wärmeverbräuche: RNG / RE 
• Wärmebedarf in Datenlücken: Gebäudemodell conıenergy 
• Energieträger in Datenlücken: Kehrdaten 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Gesamtstädtisch überwiegt die Nutzung von Erdgas. 
• Der geringere Anteil in der Innenstadt und Deutz ist auf die 
Verbreitung der Fernwärme in diesen Gebieten zurückzuführen. 
Hier befindet sich aktuell eine Doppelversorgungsstruktur. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Anteil Wärmenetze am Gesamtverbrauch
22 
Was ist dargestellt? 
• Der Anteil von Wärmenetzen am jährlichen Wärmeverbrauch  pro 
Baublock. Je dunkler die Farbe, desto höher der Anteil der 
Wärmeversorgung über Wärmenetze. 
• In die Auswertung fließen bisher ausschließlich die 
Verbrauchsdaten aus Netzen der RheinEnergie AG ein. 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Zu erkennen sind die Wärmenetze der RheinEnergie 
• Im innerstädtischen Wärmenetz sind die Versorgungsanteile  in 
den Baublöcken zum Teil recht gering. Hier liegt das Gasnetz 
vollflächig als Doppelstruktur vor. 
• Die restlichen Wärmenetze erreichen häufig deutlich höh ere 
Versorgungsanteile in den einzelnen Baublöcken. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Wärmeverbräuche: RNG / RE 
• Wärmebedarf in Datenlücken: Gebäudemodell conıenergy 
• Energieträger in Datenlücken: Kehrdaten

Anteil Heizöl am Gesamtverbrauch
23 
Was ist dargestellt? 
• Der Anteil von Heizöl am jährlichen Wärmeverbrauch pro 
Baublock. Je dunkler die Farbe, desto höher der Anteil der 
Wärmeversorgung über Heizöl. 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Die Nutzung von Heizöl ist über das gesamte Stadtgebiet verteilt, 
wenn auch meist nur mit geringen Anteilen. 
• In den äußeren Wohnbezirken, sowie im Bereich der Indu strie 
gibt es jedoch auch Gebiete mit hohen Anteilen an Heizöl. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Wärmeverbräuche: RNG / RE 
• Wärmebedarf in Datenlücken: Gebäudemodell conıenergy 
• Energieträger in Datenlücken: Kehrdaten

Anteil Kohle am Gesamtverbrauch
24 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Es gibt noch immer zahlreiche Kohle-Öfen zur Wärmeversorg ung 
von Gebäuden in Köln, wenn auch überall nur sporadisch verteilt. 
• In Simergy ist Kohle als Energieträger für den Gebäud ebereich 
nicht separat erfasst. Daher ist die tatsächliche Verbreitung von 
Kohleöfen höher und wird zukünftig über einen Abgleich mit den 
Kehrdaten (Schornsteinfeger-Daten) ermittelt. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was ist dargestellt? 
• Der Anteil von Kohle am jährlichen Wärmeverbrauch pro 
Baublock. Je dunkler die Farbe, desto höher der Anteil der 
Wärmeversorgung über Kohle. 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Wärmeverbräuche: RNG / RE 
• Wärmebedarf in Datenlücken: Gebäudemodell conıenergy 
• Energieträger in Datenlücken: Kehrdaten

Anteil Biomasse am Gesamtverbrauch
25 
Was ist dargestellt? 
• Der Anteil von Biomasse in Prozent am jährlichen 
Gesamtendenergieverbrauch für Wärme, in Form einer 
baublockbezogenen Darstellung. 
• Je dunkler die Farbe, desto hoher der Anteil der 
Wärmeversorgung über Biomasse am 
Gesamtendenergieverbrauch. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Die Nutzung von Biomasse ist über das gesamte Stadtgebiet  
verteilt, wenn auch meist nur mit geringen Anteilen. 
• Biomasse wird oft ergänzend genutzt, was zu einer 
Überschätzung der Anteile führen kann. Diese ergänzende 
Nutzung ist in dieser Darstellung nicht enthalten. 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Wärmeverbräuche: RNG / RE 
• Wärmebedarf in Datenlücken: Gebäudemodell conıenergy 
• Energieträger in Datenlücken: Kehrdaten

Anteil Wärmepumpe am Gesamtverbrauch
26 
Was ist dargestellt? 
• Der Anteil von Wärmepumpenstrom in Prozent am jährlich en 
Gesamtendenergieverbrauch für Wärme, in Form einer 
baublockbezogenen Darstellung. Umweltenergie ist in der 
Bilanzierung nicht enthalten. 
• Je dunkler die Farbe, desto hoher der Anteil der 
Wärmeversorgung über Wärmepumpen. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Die Wärmeversorgung über Wärmepumpen ist in Köln bere its 
weit verbreitet. Da hier nur der Stromanteil in die Darstellung 
eingeflossen ist, sind tatsächliche Anteile höher. 
• Es gibt bisher wenig Gebiete, in denen vorwiegend übe r 
Wärmepumpen geheizt wird. 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Wärmeverbräuche: RNG / RE 
• Wärmebedarf in Datenlücken: Gebäudemodell conıenergy 
• Energieträger in Datenlücken: Kehrdaten und RNG

Anteil Strom (direkt) am Gesamtverbrauch
27 
Was ist dargestellt? 
• Der Anteil von Nachtspeicherheizungen in Prozent am jähr lichen 
Gesamtendenergieverbrauch für Wärme, in Form einer 
baublockbezogenen Darstellung. 
• Je dunkler die Farbe, desto hoher der Anteil der 
Wärmeversorgung über elektrische Wärmeerzeuger (z.B. 
Nachtspeicherheizungen) am Gesamtendenergieverbrauch. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Auch die Nutzung von Nachspeicherheizungen sind über das 
gesamte Stadtgebiet verteilt. 
• Es gibt nur sehr wenige Baublöcke mit einem höheren An teil 
Nachtspeicherheizungen am Gesamtendenergieverbrauch. 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Wärmeverbräuche: RNG / RE 
• Wärmebedarf in Datenlücken: Gebäudemodell conıenergy 
• Energieträger in Datenlücken: Kehrdaten und RNG

Gebäude
28 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was fordert das Gesetz? (§ 15 WPG) 
Die planungsverantwortliche Stelle ist berechtigt gebäudebezogene Daten und Informationen zu erheben. Bei Mehrfamilienhäusern ist dies 
adressbezogen möglich, bei Einfamilienhäusern nur aggregiert. Gebäudebezogene Daten umfassen die Lage, die Art der Nutzung, die 
Nutzungsfläche sowie das Baujahr. Für das geplante Gebiet ist kartografisch in Form einer baublockbezogenen Darstellung der 
überwiegende Gebäudetyp sowie die überwiegende Baualtersklasse der Gebäude abzubilden. 
Methodik und Grundlage 
Daten wie sie für die Simulationen der Zielszenarien verwendet werden. 
- Gebäudetyp 
Daten des Wärmeatlas vom LANUK 
- Gebäudealtersklasse

Überwiegender Gebäudetyp
29 
Was ist dargestellt? 
• Überwiegender Gebäudetyp je Baublock 
• Die verschiedenen vorwiegenden Gebäudetypen 
(Einfamilienhaus, Reihenhaus, Mehrfamilienhaus, Großes 
Mehrfamilienhaus, Industrie, Gewerbe-Handel-Dienstleistungen) 
sind farblich markiert. 
• Sobald ein Gebäude, auch nur teilweise, als Nichtwohnge bäude ( 
Gewerbe / Handel / Dienstleistungen / Industrie) genutzt 
wird, wird das Gebäude in dieser Kategorie geführt 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke und Typologie: LANUK und Stadt Köln 
• Gebäudetyp: conıenergy 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Da der Gebäudetyp, die Bauweise der Gebäude beschreib t, kann 
auf die Bebauungsstruktur geschlossen werden 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Da der Gebäudetyp, die Bauweise der Gebäude beschreib t, kann 
auf die Bebauungsstruktur geschlossen werden. 
• Über den Gebäudetyp und die Baualtersklasse berechnen d ie 
Studien des LANUK und IWU den spezifischen Wärmebedarf 
eines Gebäudes.

Überwiegende Baualtersklasse
30 
Was ist dargestellt? 
• Überwiegende Baualtersklasse je Baublock 
• Farblich abgestuft sind die Baualtersklassen dargestellt 
• Einteilung nach TABULA (IWU) 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Baualter: LANUK 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Von den Baualtersklassen kann auf die Bauart/Energieeff izienz 
des Gebäudes zurückgeschlossen werden. 
• Über den Gebäudetyp und die Baualtersklasse berechnen d ie 
Studien des LANUK und IWU den spezifischen Wärmebedarf 
eines Gebäudes. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Wärmeversorgungsnetze
31 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was fordert das Gesetz? (§ 15 WPG) 
Die planungsverantwortliche Stelle ist berechtigt Daten und Informationen zu bereits bestehenden, konkret geplanten oder bereits 
genehmigten Wärmenetzen, Gasnetzen, Stromnetzen sowie Abwassernetzen zu erheben. Es bedarf einer kartografischen Darstellung zu: 
− bestehende, geplante und genehmigte: 
− Wärmenetze und -leitungen (Informationen zu: Lage; Art: Wasser oder Dampf; Jahr der Inbetriebnahme; Temperatur; gesamten 
Trassenlänge; Gesamtanzahl an Anschlüssen) 
− Gasnetze mit Informationen (Informationen zu: flächenhaften Lage, also baublock- und nicht leitungsbezogen; Art: Methan, 
Wasserstoff; Jahr der Inbetriebnahme; gesamten Trassenlänge; Gesamtanzahl an Anschlüssen) 
− Abwassernetze und -leitungen mit Informationen zum Trockenwetterabfluss 
− jede bestehende, geplante oder genehmigte Wärmeerzeugungsanlage, einschließlich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die in ein 
Wärmenetz einspeist, mit Informationen zur abgabeseitigen Nennleistung, zum Jahr der Inbetriebnahme und zum Energieträger in Form 
einer standortbezogenen Darstellung 
Methodik und Datengrundlage 
Quelle: 
− RheinEnergieAG 
− OVE GmbH & Co. KG 
− LANUK 
− Stadt Köln 
− RheinNetz GmbH 
− GVG 
• Die Lage der Gasnetze sind zum Schutz der kritischen Infrast ruktur aus der Veröffentlichung ausgeschlossen. 
• Das Abgebildete Gasnetz wird mit Erdgas und das Fernwär menetz mit Heißwasser betrieben. 
• Aktuelle Daten zu Jahr der Inbetriebnahme, Trassenlänge  und Temperatur (bei Fernwärme) liegen noch nicht vor.

Wärmenetze
32 
Was ist dargestellt? 
• Aktuell existierende Wärmenetze (RheinEnergie AG, sowie 
Standorte von Netzen der OVE und GAG). 
• Gebäudenetze (mit <16 Gebäude) werden nicht dargestel lt. 
• Wärmenetze Stadtwerke Hürth stehen noch aus. 
Woher kommen die Daten? 
• Wärmenetze: RheinEnergie AG, OVE GmbH & Co. KG, GAG 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Mögliche Nachverdichtungen oder Erweiterungen von 
Wärmenetzen erfolgen meist in unmittelbarer Näher zu diesen. 
Die Nähe zu einem Wärmenetz ist jedoch noch keine Garantie 
auf einen Anschluss da dieser von vielen Faktoren abhängt, wie 
zum Beispiel der Wärmelieferverordnung, der Kapazität des 
Netzes, etc.
• Die Nähe zum Wärmenetz wird als positives Kriterium für die 
Einteilung als Wärmenetzgebiet genutzt. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Gasnetz 
33 
Was ist dargestellt? 
• Baublöcke, in denen ein Gasnetz liegt sind farblich marki ert, 
solche ohne bleiben grau 
• Farblich visualisiert ist das gemittelte Baujahr der uml iegenden 
Gasleitungen. Einzelne Gasleitungen oder Teilabschnitte können 
dementsprechend älter oder jünger sein. 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Gasnetz: RheinNetz GmbH, GVG 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Je älter das Gasnetz ist, desto größer ist die Wahrscheinli chkeit, 
dass einzelne Leitungen zeitnah erneuert werden müssen. 
• Die kalkulatorische Nutzungsdauer von Gasleitungen liegt 
zwischen 30 und 55 Jahren (Baujahre bis 1969). Ob eine Leitung 
dann getauscht wird, hängt jedoch noch von weiteren Faktoren ab 
– es können längere Lebensdauern erreicht werden.
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Abwassernetz 
34 
Was ist dargestellt? 
• Relevante Abwasserkanäle zur Nutzung von Abwasserwärme. 
• Farbe und Größe sind nach dem dort vorhandenen, minim alen 
Trockenwetterabfluss visualisiert. 
Woher kommen die Daten? 
• Abwassernetz: Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln)
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Kanäle mit sehr großen Strömungen (in Lila) werden im 
Altstadt/Nord, Nippes, Riehl, Mülheim, Stammheim, etc. 
beobachtet. Kanäle mit mindesten 15 l/s können für die Nutzung 
von Abwasser als Wärmerückgewinnung interessant sein. 
• Mögliche Entzugsleistungen können grob als Faktor 10 vom 
Trockenwetterabfluss überschlagen werden, wobei sich 
Nutzungen gegenseitig einschränken. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Wärmeerzeugungsanlagen von Wärmenetzen
35 
Was ist dargestellt? 
• Standorte bzw. einzelne Wärmeerzeuger, die in ein Wär menetz 
einspeisen. 
• Eine leitungsgebundene Struktur wird als Wärmenetz ein gestuft, 
sobald mindestens 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten versorgt 
werden. 
Woher kommen die Daten? 
• Wärmeversorgungsanlagen: RheinEnergie AG 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Diese Wärmeerzeugungsanlagen sind meist Heizkraftwerke 
(Fernwärme) oder Blockheizkraftwerke (BHKW, Nahwärme) für 
die im Zuge der Umrüstung auf GEG-konforme Wärmeerzeugung 
die Ausweitung des Wärmenetzes geprüft werden kann. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Wärmespeicher 
36 
Was ist dargestellt?
• Standorte bzw. einzelne bestehende Wärmespeicher, die m it 
einem Wärmenetz verbunden sind. Informationen zur Kapazität, 
Betriebsart, max. Temperatur, etc. wurden von jeder Anlage 
erfasst, sind jedoch nicht dargestellt. 
Woher kommen die Daten? 
• Wärmespeicher: RheinEnergie AG 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Wärmespeicher erlauben die zeitliche Verschiebung der 
Wärmeerzeugung und des Wärmebedarfs. Damit steigt die 
Effizienz eines Wärmenetzes. Außerdem unterstützen 
Wärmespeicher die Integration erneuerbarer Energie und 
Abwärme.
• Die erfassten Informationen ermöglichen eine bessere 
Einschätzung, zu den Möglichkeiten der zukünftigen 
Umgestaltung der Wärmenetze. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Potenzialanalyse 
(gemäß §16 WPG) 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 37 
Arbeitsstand Mai 2025

Beschränkungen
38 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was fordert das Gesetz? (§ 16 WPG) 
- Im Rahmen der Potenzialanalyse ermittelt die planung sverantwortliche Stelle quantitativ und räumlich differenziert die im beplanten 
Gebiet vorhandenen Potenziale zur Erzeugung von Wärme aus erneuerbaren Energien, zur Nutzung von unvermeidbarer Abwärme und 
zur zentralen Wärmespeicherung. 
- Bekannte räumliche, technische, rechtliche oder wirtschaftl iche Restriktionen für die Nutzung von Wärmeerzeugungspotenzialen sind zu 
berücksichtigen. Ausschlussgebiete wie Wasserschutzgebiete oder Heilquellengebiete sind räumlich differenziert auszuweisen. Die 
gesetzlichen Grundlagen finden sich in § 16 Absatz 1 WPG. 
- Darüber hinaus sind gemäß § 16 Absatz 2 WPG die Potenzia le zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden und 
industriellen oder gewerblichen Prozessen abzuschätzen. 
Methodik und Datengrundlage 
- Quelle: Bezirksregierung Köln und Luftwärme-Studie (F fE)
- Die Potenziale werden bezogen auf die theoretische Ersch ließbarkeit (gesetzliche Regelung) durch die gängigen Technologien ermittelt 
und auf den Wärmebedarf des Gebäudes auf dem Grundstück bezogen und somit Deckungsgrad ermittelt. 
- Die technische Erschließbarkeit der Umweltenergien sind n icht berücksichtigt und müssen im Vorfeld der Nutzung von Fachkundigen 
geprüft werden und ggf. von den zuständigen Behörden genehmigt werden.

Schutzgebiete
39 
Was ist dargestellt? 
• Nach Anlage 2 zu §23 WPG definierte „Ausschlussgebiete“ 
• Hierzu gehören in Köln: Wasserschutzzonen I-III, 
Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete 
Woher kommen die Daten? 
• Wasserschutzzonen: Bezirksregierung Köln 
• Landschafts- und Naturschutzgebiete: Bezirksregierung Köln 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• In diesen Gebieten können Einschränkungen oder Verbote zu 
Eingriffen in die Umwelt gelten, bedeuten jedoch nicht, dass 
Vorhaben pauschal ausgeschlossen sind. Es sind Abstimmungen 
mit den zuständigen Behörden erforderlich (IWA, UNB, BezReg). 
Lediglich in Wasserschutzzonen I und II gelten Ausschlüsse 
bestimmter Technologien. 
• Die Karte hilft dabei die entsprechenden Gebiete bei  Planungen 
für die Nutzung von Umweltwärme zu berücksichtigen. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Unvermeidbare Abwärme
40 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was fordert das Gesetz? (§ 16 WPG) 
- Im Wärmeplan sind als Ergebnis der Potenzialanalyse für  das beplante Gebiet die ermittelten Potenziale quantitativ und nach 
Energieträgern sowie räumlich differenziert kartografisch auszuweisen. 
- Die Darstellung der Potenziale im Wärmeplan erfolgt mit dem Ziel, Wärmeversorgern und -verbrauchern möglichst konkrete Anhaltspunkte 
zu geben, welche Energiequellen sie in vertiefenden Analysen und Planungen genauer untersuchen sollten. 
Datengrundlage 
Quelle 
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln)
- Plattform für Abwärme Bundesamt für Wirtschaft und Au sfuhrkontrolle (BAFA) 
- LANUK 
- Stadt Köln 
- Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE)

Abwassernetze
41 
Was ist dargestellt? 
• Räumliches Potenzial: Flächen entlang von Abwasserkanälen,  bei 
denen die Abwasserwärme wirtschaftlich genutzt werden kann. 
Die Abwasserkanäle sind groß genug, um einen Wärmetauscher 
einzubauen und besitzen  mindestens 15 l/s Trockenwetterabfluss 
(inkl. Druckrohrleitungen und Abläufe aus Kläranlagen).
Woher kommen die Daten? 
• Abwasserwärmepotenzial: Stadtentwässerungsbetriebe Köln 
(StEB Köln) 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Wenn sich ein Baublock in oder angrenzend an die 
ausgewiesenen Flächen befindet, ist die Wahrscheinlichkeit groß, 
dass die Abwasserwärme wirtschaftlich genutzt werden kann. 
• Die Nutzung von Abwasserwärme wird von den StEB Köln für  
größere Liegenschaften ab 100-150 kW Heizlast, empfohlen. Die 
Anlagen sind aufgrund hoher Investitionen erst dann wirtschaftlich.  
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Industrielle Abwärme
42 
Woher kommen die Daten? 
• Plattform für Abwärme Bundesamt für Wirtschaft und 
Ausfuhrkontrolle (BAFA) 
Was ist dargestellt? 
• Die Standorte aller Unternehmen mit einem 
Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden 
pro Jahr und Abwärmepotenzial.
• Farblich abgestuft wird die maximale thermische Leistung  in kW th 
angezeigt 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Industrielle Abwärmequellen können Gebäudenetze oder g rößere 
Wärmenetze versorgen. 
• Es handelt sich um ein theoretisches Potenzial. Das 
Temperaturniveau, die tägliche Verfügbarkeit und der Abstand zu 
relevanten Wärmesenken sind weitere Faktoren, die für die 
Wirtschaftlichkeit der Wärmequellenutzung relevant sind. Dies ist 
projektspezifisch zu prüfen. 
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Umweltenergie
43 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was fordert das Gesetz? (§ 16 WPG) 
- Im Wärmeplan sind als Ergebnis der Potenzialanalyse für  das beplante Gebiet die ermittelten Potenziale quantitativ und nach 
Energieträgern sowie räumlich differenziert kartografisch auszuweisen. 
- Die Darstellung der Potenziale im Wärmeplan erfolgt mit dem Ziel, Wärmeversorgern und -verbrauchern möglichst konkrete Anhaltspunkte 
zu geben, welche Energiequellen sie in vertiefenden Analysen und Planungen genauer untersuchen sollten. 
Methodik und Datengrundlage 
- Die Potenziale werden bezogen auf die theoretische Ersch ließbarkeit (gesetzliche Regelung) durch die gängigen Technologien ermit telt und auf den Wärmebedarf des Gebäudes auf dem Grundstück bezogen und somit Deckungsgrad ermittelt. 
- Die technische Erschließbarkeit der Umweltenergien sind n icht berücksichtigt und müssen im Vorfeld der Nutzung von Fachkundigen geprüft werden und ggf. von den zuständigen Behörden genehmigt werden. 
- Quelle 
• Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln)
• Plattform für Abwärme Bundesamt für Wirtschaft und Au sfuhrkontrolle (BAFA) 
• LANUK 
• Stadt Köln 
• Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. (FfE)

Erschließungshindernis für Luftwärme
44 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Prüfung der Aufstellung von Wärmepumpen-Außengeräte:  FfE 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Die Karte zeigt, wo die Möglichkeiten der Aufstellung von 
Wärmepumpen-Außengeräten wahrscheinlich problematisch ist 
und der Wärmebedarf nicht voll gedeckt werden kann. 
• Je höher die Werte sind, desto unproblematischer ist die  
Aufstellung von Luftwärmepumpen-Außengeräten aufgrund von 
Mindestabständen und immissionsschutzrechtlichen Gründen.
• Abgaben sind für den Baublock zusammengefasst und gelten 
nicht für jedes Gebäude in dem Baublock.
Was ist dargestellt? 
• Die prozentuale Möglichkeit der Deckung des Wärmebedarfs der 
Gebäude eines Baublocks durch die Nutzung von 
Luftwärmepumpen 
• Farblich abgestuft wird der Deckungsgrad (Bedarf) in Pr ozent 
angezeigt 
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Luftwärme - Berechnungsgrundlagen
45 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Einhaltung der Richtwerte für Schallimmissionen 
nach TA Lärm 
Berücksichtigte Effekte: 
• Ausbreitung im freien Feld 
• Abschirmung von Gebäuden 
• Reflexion an Gebäuden 
• Schallbeugung 
Nicht berücksichtigt: 
• 3D 
• Abschirmung durch Vegetation o.ä. 
Grundlage: Gebietstypen nach 
Flächennutzungsplan

Luftwärme - Berechnungsgrundlagen
46 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
• Definition von Aufstellorten in gleichmäßigen 
Abständen um das Gebäude und Begrenzung auf 
Grundstücke 
• Vergleich von Abständen zwischen Aufstellorten 
und schutzbedürftigen Orten (= Wohngebäude, 
Bürogebäude, Schulen) 
• Malus für reflexionsanfällige Standorte (rote 
Schraffur) 
• Ermittlung des limitierenden Abstands und 
Berechnung des Potenzials für den optimalen 
Aufstellort (keine Aussage möglich, ob der optimale 
Standort immer realisierbar ist)

Erschließungshindernis - Erdwärmesonden
47 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Erdwärmesonden-Potenzial: Stadt Köln 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Je höher die Werte sind, desto wahrscheinlicher ist es, sei nen 
Wärmebedarf mithilfe von Erdwärmesonden decken zu können 
• Es gibt Einschränkungen, wie zum Beispiel erforderliche 
Abstände für die erforderlichen Bohrungen, welche das Potenzial 
limitieren 
• Hinweis: Für die Nutzung von Geothermie ist eine 
wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich 
• Abgaben sind für den Baublock zusammengefasst und gelten 
nicht für jedes Gebäude in dem Baublock.
Was ist dargestellt? 
• Die prozentuale Deckung des Wärmebedarfs eines Baublocks 
durch die Nutzung von Erdwärmesonden 
• Innerhalb von WSZ I/II wurde das Potenzial auf Null g esetzt 
• Farblich abgestuft wird der Deckungsgrad (Bedarf) in Pr ozent 
angezeigt 
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Quartärbasis als Bohrtiefenbegrenzung
48 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was ist dargestellt? 
• Die Quartärbasis des Grundwasserträgers als Abstand in Met ern 
von der Geländeoberkante.
• Die Quartärbasis bestimmt i.d.R. die Borhtiefenbegren zung 
Woher kommen die Daten? 
• Quartärbasis: Geologischer Dienst NRW 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Je tiefer die Quartärbasis, desto tiefer können Sonden gebohrt 
werden. 
• Vorherrschend sind maximale Tiefen von 20 bis 40 m. 
• Tiefere Bohrungen sind nur vorbehaltlich der Genehmig ung mit 
Auflagen möglich.

Erdwärmesonden - Berechnungsgrundlagen
49 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
• Auf der Basis von Flurstücken mit „gepufferten“ 
Grenzen und Gebäuden 
• Quartärbasis in Meter unter Gelände-Oberkante 
wird an jedem Flurstück als mögliche Bohrtiefe 
abgefragt 
• Zufällige Punkte mit Mindestabstand von 6m 
untereinander 
• Als Entzugsleistung werden 30 W/m angesetzt 
• Vegetation und Aufbauten auf den Flurstücken sind 
nicht berücksichtigt. 
Vereinfachte, beispielhafte Abbildung

Erschließungshindernis - Grundwasserwärme
50 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke: LANUK und Stadt Köln 
• Grundwasserwärmepumpen-Potenzial: Stadt Köln 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Je höher die Werte sind, desto wahrscheinlicher ist es, sei nen 
Wärmebedarf mithilfe von GW-WP decken zu können 
• Auch wenn das technische Potenzial für die Grundwassernutzu ng 
in Köln hoch ist, gibt es Einschränkungen die mit der zuständigen 
Behörden abgeklärt werden müssen 
• Hinweis: Für die Nutzung von Geothermie ist eine 
wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich 
• Abgaben sind für den Baublock zusammengefasst und gelten 
nicht für jedes Gebäude in dem Baublock.
Was ist dargestellt? 
• Die prozentuale Deckung des Wärmebedarfs eines Baublocks 
durch die Nutzung von Grundwasserwärmepumpen (GW-WP) 
• Innerhalb von WSZ I/II wurde das Potenzial auf Null g esetzt 
• Farblich abgestuft wird der Deckungsgrad (Bedarf) in Pr ozent 
angezeigt 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Grundwasser Mächtigkeit 
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Was ist dargestellt? 
• Die minimale Mächtigkeit des ersten Grundwasser-Leiters i m 
Kölner Stadtgebiet in Metern. 
Woher kommen die Daten? 
• Grundwassermächtigkeit: Stadt Köln (Ermittelt mit der 
Quartärbasis vom Geologischen Dienst NRW und den 
Grundwassergleichen der RheinEnergie) 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Je größer die Mächtigkeit des Grundwassers ist, desto mehr 
Energie kann unter Berücksichtigung weiterer Faktoren (z. B. 
Durchlässigkeit des Untergrundes) theoretisch mittels 
Grundwasserwärmepumpen zur Verfügung gestellt werden 
• Die Mächtigkeit geht in die Berechnung des Grundwasser-
Potenzials ein. 
• Die Karte kann nicht als Planungsgrundlage dienen, sond ern nur 
als erste Schätzung, ob sich die Nutzung von Grundwasser vor 
Ort lohnt. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

Grundwasserwärme- Berechnungsgrundlagen
52 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
• Auf der Basis von Flurstücken mit „gepufferten“ 
Grenzen und Gebäuden 
• Mächtigkeit wird an jedem Flurstück abgefragt 
• Maximaler Abstand von zwei Bohrungen auf dem 
Flurstück 
• Mögliche Förderleistung wird in Abhängigkeit der 
Mächtigkeit und einem kf-Wert (Durchlässigkeit) 
von 0,0005 (konservativ) pro Flurstück iterativ 
berechnet 
• Zulässige Absenkungen werden dabei 
berücksichtigt 
• Vegetation und Aufbauten auf den Flurstücken sind 
nicht berücksichtigt. 
Beispielhafte Abbildung

Vergleich der Nutzbarkeit der Energiequellen
53 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

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Woher kommen die Daten? 
• Stadtteile: Stadt Köln 
• Paffrather Mulde: Geologischer Dienst NRW 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Aus der Mächtigkeit lässt sich eine theoretische Ergiebigkei t 
ableiten. Jedoch ist diese zum jetzigen Zeitpunkt schwer 
abzuschätzen, da die Durchlässigkeit und Ergiebigkeit noch kaum 
untersucht sind. 
• Potenziale ergeben sich für die Wärmeversorgung von 
Schwimmbädern und für größere Wärmenetze. 
Was ist dargestellt? 
• Die Paffrather Mulde – eine Gesteinsformation aus Massen kalk, 
die sich in bis zu etwa 1000 m Tiefe unterhalb Kölns befindet. Das 
in Hohlräumen geführte Wasser hat Temperaturen von etwa 30°C. 
Dieses kann als tiefe Geothermie genutzt werden. 
• Dargestellt ist die durch den geologischen Dienst NRW er mittelte 
Mächtigkeit des Massenkalks in Metern. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Tiefengeothermie - Paffrather Mulde

Energieeinsparung
55 Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Was fordert das Gesetz? (§ 16 WPG) 
- Die abgeschätzten Potenziale zur Energieeinsparung durch Wärmebedarfsreduktion in Gebäuden und industriellen und 
gewerblichen Prozessen werden räumlich differenziert dargestellt. 
Methodik und Datengrundlage 
- Annäherung an technischen Potenzialen durch Eingrenzung der theoretischen Potenziale. 
- Vorbehaltlich der Verifizierung Untersuchungen zur techn ischen und wirtschaftlichen Nutzbarkeit/Erschließbarkeit der Potenziale 
- Der Wärmebedarf wird über den theoretischen Gebäudea ufbau nach Baujahr und Gebäudetyp nach Wärmeatlas ermittelt und stellte 
den theoretischen maximalen Wärmebedarf der Gebäude im Jahr der Errichtung dar. 
- Davon ausgehend werden die möglichen Einsparungen durch  Sanierung (IWU Tabula-Studie) ermittelt. 
- Bereits umgesetzte Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahm en sind nicht betrachtet. 
- Quelle: 
• LANUK 
• Stadt Köln

Wärmebedarfsreduktionspotenzial 
56 
Woher kommen die Daten? 
• Baublöcke und Wärmebedarfe: LANUK und Stadt Köln 
Was ist dargestellt? 
• Das maximale Energieeinsparpotenzial, welches sich aus 
der Prognose des Wärmebedarfs des Jahres 2045 im Vergleich 
zum aktuellen Wärmebedarf ergibt 
• Farblich abgestuft wird das theoretisch maximale 
Einsparpotenzial in Prozent angezeigt 
Welche Schlüsse können gezogen werden? 
• Je höher das maximale Einsparpotenzial dargestellt ist, d esto 
mehr kann der Wärmebedarf theoretisch reduziert werden 
• Dies kann beispielsweise durch Sanierungen erzielt werden
• In den meisten Teilen von Köln ist das Einsparpotenzial größer als 
20 Prozent. 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften

LANUK Bedarfsmodell 
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LANUK Wärmeatlas Daten + IWU Gebäudetypologie   +   U -Wert-Berechnung 
Koordinationsstelle Klimaschutz (VIII/2) | Dezernat VIII für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 
Durch die Wärmestudie des LANUK wurden die ermittelten Sanierungspotenziale bereitgestellt und für die KWP verwendet. Die 
Berechnungen wurden nicht von der Stadt Köln oder beauftragten Dienstleistern durchgeführt.

Beratungsverlauf (11)

22.05.2025 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.05.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
23.06.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
26.06.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.06.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1320/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
07.05.2025
Erstellt
30.04.2025 10:02