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Seitenlinienradargeräte auf der Bruchstraße

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3273/2022 vom 13.10.2022

Stand: Am 27.10.2022 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/324 Vorlagen-Nummer 3273/2022 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 27.10.2022 Seitenlinienradargeräte auf der Bruchstraße In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 12.05.2022 haben die Fraktionen Bündnis90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke sowie das Mitglied der BV Joshua Schlimgen aus der FDP-Faktion unter TOP 8.2.1. einen Beschluss zur Installation von Seitenradargeräten auf der Bruchstraße in Köln-Roggendorf/Thenhoven gefasst (Antragsnummer AN/0676/2022). Beschluss: Die BV Chorweiler beauftragt die Verwaltung, zeitnah auf der Bruchstr. in Roggendorf/Thenhoven, verteilt auf den gesamten Verlauf, 3 Seitenlinien-Radar-Geräte zu installieren. Die Ergebnisse der Zählung sollen der BV Chorweiler zeitnah zur Verfügung gestellt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Auf der Bruchstraße (zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h) wurde vom 22.09.2022 bis 29.09.2022 in drei Bereichen mit Seitenradar das Verkehrsaufkommen erfasst. Hierbei wurden die Anzahl der Durchfahrten, die gefahrenen Geschwindigkeiten sowie die Verstoßquoten statistisch er- hoben. Eine Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen durch Ordnungswidrigkeitenverfahren erfolgt bei Mes- sungen mit einem Seitenradargerät nicht. Es handelt sich um rein statistische Erhebungen. Die Erfas- sungen erfolgen in beide Fahrtrichtungen. Ergebnisse: Bruchstraße in Höhe Hausnummer 80 44.709 Durchfahrten, hiervon im Durchschnitt 25,7% Geschwindigkeitsverstöße Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 99 km/h. Bruchstraße in Höhe Hausnummer 17a 37.555 Durchfahren, hiervon im Durchschnitt 30% Geschwindigkeitsverstöße Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 127 km/h. Bruchstraße in Höhe Hausnummer 128 44.473 Durchfahrten, hiervon im Durchschnitt 24% Geschwindigkeitsverstöße Gemessene Höchstgeschwindigkeit: 100 km/h. Es ist somit erkennbar, dass die Anzahl von Geschwindigkeitsverstößen in der Relation zu vergleich- baren Straßen recht hoch ist. 2 Der technische Außendienst des Verkehrsdienstes wird aufgrund dieser Ergebnisse die Bruchstraße vermehrt bei der Durchführung von Geschwindigkeitsmessungen berücksichtigen. Die Einsätze erfol- gen u.a. mit Stativ-Messgeräten, da diese im Vergleich zu semistationären Anlagen flexibel einsetz- bar und weniger offensichtlich sind. Es werden Messungen in verschiedenen Bereichen über mehrere Stunden durchgeführt. Der zusätzliche Einsatz einer semistationären Anlage („Anhänger“) wird baldmöglichst erfolgen.

Beratungsverlauf

  1. 27.10.2022

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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