0457/2026
Soziale Erhaltungssatzungen in Köln: Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis für den Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SES_Sachstandsbericht_2026
32872 Zeichen
Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 1 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 2 Inhalt 1 Soziale Erhaltungssatzungen: Rechtsgrundlagen……………………………………………. 3 2 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln………………………………………………………….. 3 3 Umsetzung der Satzungen: Kurzdarstellung der Prüfverfahren…………………………….. 5 4 Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen: Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025………………………………………………..... 7 4.1 Anträge auf bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen und Rückbau (Abriss) im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens……………………………………………….... 7 4.2 Anträge auf bauliche Änderungen und Rückbau (Abriss) außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens…………………………………………………………………... 13 5 Aktuelles…………………………………………………………………………………………... 17 6 Ausblick……………………………………………………………………………………………. 17 7 Öffentlichkeitsarbeit……………………………………………………………………………… 18 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 3 1. Soziale Erhaltungssatzungen: Rechtsgrundlagen Der § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung Soziale Erhaltungssatzungen zu beschließen. Mit diesem städtebaulichen Instrument ist es unter anderem möglich, Einfluss auf die grundsätzliche Erhaltung des Wohnungsbestandes, der Wohnungsgrößen und Nutzungen der Wohnungen als wesentliche städtebauliche Voraussetzungen für die Erhaltung der im Gebiet vorhandenen Haushalts- und Bewohnerstruktur zu nehmen. Aufwertungsprozesse können so in den Gebieten sozial verträglicher und behutsamer gesteuert werden, um die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Grundsätzlich sind Mietpreissteigerungen in Gebieten mit einer Sozialen Erhaltungssatzung weiterhin möglich. Das städtebauliche Instrument dient nicht dem individuellen Mieterschutz bzw. dem Schutz des individuellen Mietverhältnisses. Wirkung entfaltet die Soziale Erhaltungssatzung durch den Genehmigungsvorbehalt bei Rückbau, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen. Dies gilt auch dann, wenn sie nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sind. Die Durchführung ungenehmigter Baumaßnahmen, wie die Änderung der baulichen Anlage, Rückbau oder Nutzungsänderung ohne Genehmigung, ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden kann (gem. § 213 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 BauGB). Auch Vorhaben, die leerstehende Wohnungen betreffen, unterliegen der erhaltungsrechtlichen Genehmigungspflicht. Zur Sicherung der Ziele der Sozialen Erhaltungssatzung kann zudem das allgemeine Vorkaufsrecht (§ 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB) ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Die Möglichkeiten zur Anwendung und Ausübung des Vorkaufsrechts wurde jedoch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts1 im Jahr 2021 stark eingeschränkt (s. auch Kapitel 4). 2. Soziale Erhaltungssatzungen in Köln Der vorliegende Sachstandsbericht informiert über die Umsetzungspraxis in allen rechtsgültigen Satzungsgebieten in Köln. Der Bericht ersetzt somit die bisherigen jährlichen Einzelberichte zur Umsetzungspraxis und fasst diese in einer kompakten Darstellung zusammen. 1 BVerwG, Urteil vom 09.11.2021, Az. 4 C 1.20 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 4 Grafik 1: Überblick Soziale Erhaltungsgebiete in Köln Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik In Köln gibt es derzeit drei rechtsgültige Soziale Erhaltungssatzungen (vgl. Grafik 1): ▪ Severinsviertel, ▪ Mülheim Süd-West, ▪ Ehrenfeld Ost. Darüber hinaus ist seit dem 01.05.2025 ein Aufstellungsbeschluss für das Gebiet Kalk Mitte in Kraft (vgl. Grafik 1, Gebiet Nr. 4). Sofern vorgesehene Maßnahmen (Rückbau, Änderung, Nutzungsänderung) die Schutzziele der Sozialen Erhaltungssatzung gefährden, können diese für bis zu zwölf Monate zurückstellt beziehungsweise vorläufig untersagt werden (gem. § 172 Abs. 2 in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB). Der Aufstellungsbeschluss ist also bereits im Vorgriff auf eine mögliche Satzung ein wirksames Sicherungsinstrument. Derzeit wird eine Satzung für das Gebiet Kalk Mitte geprüft (weiteres hierzu s. Kapitel 6). In den drei Satzungsgebieten leben 49.610 Einwohner*innen in 30.145 Haushalten. Dies macht rund 4,5 % der Einwohner*innen Kölns bzw. 5,2 % der Haushalte Kölns aus (vgl. Tabelle 1). Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 5 Tabelle 1: Sozialen Erhaltungssatzungen in Köln (Haushalte, Einwohner*innen und Rechtsgültigkeit der Satzungen) Severinsviertel rechtsgültig seit 30.01.2020 Mülheim Süd-West rechtsgültig seit 24.03.2022 Ehrenfeld Ost rechtsgültig seit 25.01.2024 Stichtag Haushalte Einwohner*innen Haushalte Einwohner*innen Haushalte Einwohner*innen 31.12.2020 6.645 10.723 11.540 20.393 12.034 19.067 31.12.2021 6.499 10.484 11.514 20.309 11.834 18.826 31.12.2022 6.532 10.414 11.758 20.554 11.892 18.951 31.12.2023 6.556 10.419 11.709 20.479 11.964 19.077 31.12.2024 6.500 10.329 11.738 20.436 11.936 18.975 31.12.2025 6.500 10.321 11.741 20.406 11.904 18.883 Summe Haushalte: 30.145 % an Gesamtstadt: 5,2 % Summe Einwohner*innen: 49.610 % an Gesamtstadt: 4,5 % Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadtentwicklung und Statistik (Statistisches Informationssystem) 3. Umsetzung der Satzungen: Kurzdarstellung der Prüfverfahren Erhaltungsrechtliche Prüfung: Integriert in ein Bauantragsverfahren oder außerhalb eines Bauantragsverfahrens, wenn die Maßnahmen keiner Baugenehmigung bedürfen Sofern der Rückbau, die Änderungen oder die Nutzungsänderungen einer baulichen Anlage einer Baugenehmigung bedürfen, wird die erhaltungsrechtliche Beurteilung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens vorgenommen. Das Bauaufsichtsamt beteiligt also in dem jeweils durchzuführenden Baugenehmigungsverfahren das Amt für Stadtentwicklung und Statistik zur erhaltungsrechtlichen Beurteilung des Vorhabens. Eine Übersicht über die geprüften Anträge im Jahr 2025 ist in Kapitel 4.1 dargestellt. Sofern der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sind, ist das Amt für Stadtentwicklung und Statistik direkt anzusprechen. Entsprechenden Anträge auf erhaltungsrechtliche Prüfung sind also beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik zu stellen. Eine Übersicht über die geprüften Anträge im Jahr 2025 ist in Kapitel 4.2 dargestellt. Die Erhaltungssatzung hat im Prüfverfahren der Umsetzung einen zweistufigen Ablauf. Anders als ein Bebauungsplan trifft die Erhaltungssatzung selbst noch keine rechtsverbindliche Nutzungsregelung für das einzelne Grundstück. Mit dem Inkrafttreten der Satzung für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich (Stufe 1) wird die Erhaltungswürdigkeit des Gebietes begründet. Dies bedeutet, dass genehmigungspflichtige Vorhaben grundsätzlich genehmigt werden können, jedoch bei der Antragstellung einer konkreten Prüfung unterzogen werden, um die von ihnen ausgehende Gefährdung für das Erhaltungsziel zu bestimmen (Stufe 2). Die Frage, ob ein bestimmtes Vorhaben gegen die Erhaltungsziele verstößt, entscheidet sich erst im Einzelfall bei der Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 6 Antragstellung und anschließender konkreter Prüfung. In dieser wird das Vorhaben hinsichtlich der von ihm ausgehenden Gefährdung entsprechend den Erhaltungszielen bewertet, abgewogen und im Ergebnis entweder genehmigt oder versagt. In begründeten Einzelfällen kann zur Abwendung einer befürchteten Verdrängungswirkung die Genehmigung unter Auflagen bzw. Bedingungen erteilt werden. Geplante Maßnahmen dürfen den vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass dieser für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist bzw. zu deren maßgeblicher Verdrängung führen. Die Genehmigungsfähigkeit einer Maßnahme unterliegt also jeweils einer Einzelfallprüfung. Entscheidend sind die Auswirkungen auf den Gebäudebestand (insb. die Wohnungsstruktur und -größe), die Ausstattung des Wohnraums, die abgeleitete mögliche Vorbildwirkung sowie die Miethöhe bzw. Kostenaufwändigkeit. Ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung von baulichen Vorhaben besteht bei der Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards einer durchschnittlichen Wohnung (gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 BauGB) oder der Anpassung einer baulichen Anlage an die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) (gem. § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB). Zudem ist die Genehmigung zu erteilen, wenn unter Berücksichtigung des Allgemeinwohls die Erhaltung der baulichen Anlage wirtschaftlich nicht mehr zumutbar ist (gem. § 172 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Erhaltungsrechtliche Vorabstimmung, Anfragen und Hinweise Bereits im Vorfeld eines Vorhabens gehen im Amt für Stadtentwicklung und Statistik vielfach Anfragen und Nachfragen zur Vereinbarkeit mit dem Sozialen Erhaltungsrecht ein. Auch erfolgen erhaltungsrechtliche Vorabstimmungen und bei Bedarf Plananpassungen im Vorfeld, sodass im späteren Prüfverfahren die Prozesse beschleunigt werden können. Diese intensive Beratungstätigkeit ist eine Schlüsselleistung im Vollzug der Sozialen Erhaltungssatzung und trägt zu einer erfolgreichen Steuerung baulicher Aufwertungsmaßnahmen bei. Erörterungen und Anhörungen von Antragsteller*innen und Mieter*innen Sofern im Prüfverfahren mögliche Versagungspunkte von Maßnahmen auftreten, ist die Verwaltung per § 173 Abs. 3 Satz 1 BauGB verpflichtet, mit den Bauherren eine Erörterung durchzuführen. Im Zuge dessen kann es noch zu Planänderungen und Anpassungen an das soziale Erhaltungsrecht kommen, sodass Maßnahmen genehmigungsfähig werden. Vor einer erhaltungsrechtlichen Zustimmung bzw. Genehmigung sind gemäß § 173 Abs. 3 Satz 2 BauGB dann noch Mieter*innen, Pächter*innen und sonstige Nutzungsberechtigte anzuhören. Im Genehmigungsverfahren sind diese jedoch keine Beteiligten. Sie können die Genehmigung einer Baumaßnahme nicht gerichtlich überprüfen lassen. Ist ein Antrag erhaltungsrechtlich abzulehnen, erfolgt auch keine Anhörung. Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 7 4. Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen: Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 Verhältnis baugenehmigungspflichtige Anträge zu Anträgen ohne Bauantrag Grafik 2 verdeutlicht das Verhältnis von baugenehmigungspflichtigen Anträgen zu Anträgen ohne erforderliches Baugenehmigungsverfahren (Erläuterung hierzu s. Kapitel 3). Insgesamt sind 51 Anträge beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik zur Prüfung eingegangen. Bei 78% bzw. 40 Anträgen wurden die erhaltungsrechtlichen Entscheidungen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens getroffen. 22% bzw. 11 Anträge gingen direkt beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik ein, da die Maßnahmen keine Baugenehmigung erforderten. Grafik 2: Verhältnis geprüfter Anträge insgesamt 4.1 Anträge auf bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen und Rückbau (Abriss) im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens Im aktuellen Berichtszeitraum sind beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik insgesamt 40 Anträge auf bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen und Rückbau (Abriss) in Verbindung mit einem Bauantrag gemäß Landesbauordnung eingegangen. Hinter einem Antrag stehen in der Regel mehrere Maßnahmen, die erhaltungsrechtlich zu prüfen und zu bewerten sind. Insgesamt betrafen die Anträge Maßnahmen in 96 Wohnungen. Grafik 3 gibt einen Überblick über die Verteilung der Anträge auf die Sozialen Erhaltungsgebiete. Im Jahr 2025 sind die meisten Anträge im Gebiet Mülheim Süd-West eingegangen. Die 17 Anträge im Gebiet Mülheim Süd-West betrafen 30 Wohnungen. Für die Gebiete Ehrenfeld Ost und das 78% 22% Verhältnis baugenehmigungspflichtiger Anträge zu Anträgen ohne Bauauntrag Baugenehmigungspflichtige Anträge Anträge ohne formellen Bauantrag Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 8 Severinsviertel sind zwar weniger Anträge eingegangen, jedoch waren mit jeweils 33 Wohnungen mehr Wohneinheiten von den baulichen Maßnahmen betroffen (vgl. Grafik 4). Grafik 3: Baugenehmigungspflichtige Anträge nach Satzungsgebieten Grafik 4: Betroffenen Wohneinheiten baugenehmigungspflichtiger Anträge nach Satzungsgebieten Grafik 5 gibt Aufschluss über das erhaltungsrechtliche Prüfergebnis der baugenehmigungspflichtigen Anträge (Erläuterung hierzu s. Seite 9). In der überwiegenden Anzahl der Fälle konnten im Rahmen von Beratungsgesprächen, Erörterungsterminen und bei Bedarf auch Ortsbesichtigungen gute Lösungen gefunden werden, um die vorgesehenen baulichen Maßnahmen entsprechend dem städtebaulichen Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung umzusetzen. Grafik 5: Prüfergebnis für baugenehmigungspflichtige Anträge 19 1 1 9 10 0 5 10 15 20 Zustimmung Zustimmung mit Auflagen Versagung In Bearbeitung erledigt aus anderen Gründen Baugenehmigungspflichtige Anträge (n=40) 33 30 33 28 29 30 31 32 33 34 Severinsviertel Mülheim Süd-West Ehrenfeld Ost Anzahl betroffene Wohneinheiten (n=96) 9 17 14 0 5 10 15 20 Severinsviertel Mülheim Süd-West Ehrenfeld Ost Baugenehmigungspflichtige Anträge (n=40) Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 9 Erläuterung zu den Prüfergebnissen: ▪ Zustimmung: Allen beantragten Maßnahmen konnte erhaltungsrechtlich zugestimmt werden, z. B. durch die Herstellung eines zeitgemäßen Ausstattungsstandards einer durchschnittlichen Wohnung, die Anpassung einer baulichen Anlage an die Mindestanforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), den Nachweis der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit (vgl. auch § 172 Abs. 4 BauGB), einer Legalisierung von Maßnahmen ▪ Zustimmung mit Auflagen: Den beantragten Maßnahmen konnte durch den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Abwendung der Verdrängungsgefahr zugestimmt werden (nur in bestimmten Fallkonstellationen möglich, z. B. energetische Sanierungsmaßnahmen über GEG-Standard) ▪ Versagung: Mindestens einer Maßnahme konnte erhaltungsrechtlich nicht zugestimmt werden. Der Vorgang war somit erhaltungsrechtlich zu versagen ▪ In Bearbeitung: Der Vorgang wird derzeit vom Amt für Stadtentwicklung und Statistik geprüft ▪ Erledigt aus anderen Gründen: Die häufigsten Gründe für dieses Prüfergebnis sind: Der Bauantrag wurde vom Antragstellenden zurückgezogen, der Bauantrag wurde seitens des Bauaufsichtsamtes abgelehnt, die Belange der Sozialen Erhaltungssatzung waren nicht betroffen, z. B. weil es sich um eine gewerbliche Nutzung handelte Baugenehmigungspflichtige Anträge im Severinsviertel Grafik 6: Baugenehmigungspflichtige Anträge im Severinsviertel 5 0 1 3 0 0 1 2 3 4 5 Zustimmung Zustimmung mit Auflagen Versagung In Bearbeitung erledigt aus anderen Gründen Severinsviertel Baugenehmigungspflichtige Anträge (n=9) Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 10 Antragsgegenstand erhaltungsrechtliches Prüfergebnis Errichtung einer weiteren Wohneinheit, Errichtung einer Altananlage, energetische Sanierung der Außenwände Zustimmung Aufstockung um ein weiteres Geschoss und Umbaumaßnahmen Zustimmung Errichtung einer weiteren Wohneinheit, einer Gaube und Umbaumaßnahmen Zustimmung Aufstockung zur Wohnraumerweiterung und Erweiterung eines Balkons als Dachterrasse Versagung Errichtung einer weiteren Wohneinheit, Errichtung einer Altananlage, energetische Sanierung der Außenwände Zustimmung Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes, eines Wohngebäudes sowie Änderung eines bestehenden Wohn- und Geschäftsgebäudes einschl. der Teil-/Beseitigung bestehender Gebäude/-teile In Bearbeitung Nutzungsänderung und Dachausbau mit Verbreiterung der Gaube Zustimmung Erweiterung einer Dachgeschosswohnung zu einer Maisonette- Wohnung In Bearbeitung Nutzungsänderung in Wohnraum, Errichtung von Altanen, Dachaufbauten und einer Dachterrasse In Bearbeitung Baugenehmigungspflichtige Anträge in Mülheim Süd-West Grafik 7: Baugenehmigungspflichtige Anträge in Mülheim Süd-West 8 1 0 3 5 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Zustimmung Zustimmung mit Auflagen Versagung In Bearbeitung erledigt aus anderen Gründen Mülheim Süd-West Baugenehmigungspflichtige Anträge (n=17) Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 11 Antragsgegenstand erhaltungsrechtliches Prüfergebnis Aufstockung zur Schaffung einer neuen Wohneinheit mit Balkon Zustimmung Nutzungsänderung von zwei Gewerbeeinheiten Erledigt aus anderen Gründen Errichtung eines Beherbergungsbetriebes mit mehr als 30 Betten Zustimmung Abbruch und Neuerrichtung einer Gebäudetrennwand zwischen zwei Wohngebäuden Zustimmung Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit Erledigt aus anderen Gründen Aufstockung zur Schaffung von zwei neuen Wohneinheiten Zustimmung Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit Erledigt aus anderen Gründen Umbau, Ausbau und Teilaufstockung des Dachgeschosses zur Schaffung einer neuen Wohneinheit Zustimmung Legalisierung einer Altananlage, eines Wintergartens und eines seitlichen Hauptanbaus mit Dachterrasse sowie Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen Zustimmung Errichtung eines Einfamilienhauses durch Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit Zustimmung Dachgeschossausbau und Nutzungsänderung in Wohnraum sowie energetische Modernisierungsmaßnahmen Zustimmung mit Auflagen Legalisierung der Zusammenlegung von zwei Wohneinheiten und Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnraum Zustimmung Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit Erledigt aus anderen Gründen Dachaufstockung zur Erweiterung eines Einfamilienhauses und Errichtung eines Balkons In Bearbeitung Ersatzneubau von Balkonen In Bearbeitung Aufstockung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 10 Wohneinheiten In Bearbeitung Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit Erledigt aus anderen Gründen Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 12 Baugenehmigungspflichtige Anträge in Ehrenfeld Ost Grafik 8: Baugenehmigungspflichtige Anträge in Ehrenfeld Ost Antragsgegenstand erhaltungsrechtliches Prüfergebnis Anbau einer Balkonanlage mit Errichtung eines Lichtschachts im Kellergeschoss sowie eines Dachaufbaus als Zugang im Dachgeschoss Zustimmung Errichtung eines dreigeschossigen Altananlage und Aufteilung des zweiten Obergeschosses in zwei Wohneinheiten Zustimmung Nutzungsänderung von Gewerbe in drei Wohneinheiten sowie Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses und Dachbodens zu Wohneinheiten Zustimmung Schaffung einer neuen Wohneinheit durch Umnutzung des Dachgeschosses und Trockenraums Zustimmung Aufstockung zur Wohnraumerweiterung und Errichtung einer Dachterrasse Erledigt aus anderen Gründen Teilaufstockung zur Wohnraumerweiterung Erledigt aus anderen Gründen Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnraum, Zusammenlegung von zwei Wohneinheiten Erledigt aus anderen Gründen Errichtung einer Dachterrasse Zustimmung Legalisierung der Nutzungsänderung von Gewerbe in Wohnen und Einbau einer Treppe zum Spitzboden in Verbindung mit Zusammenlegung zu einer Maisonette-Wohnung Zustimmung Wohnungsteilungen von fünf Wohneinheiten in acht Wohneinheiten und Anbau von zwei Balkonen Erledigt aus anderen Gründen Errichtung eines rückwärtigen Anbaus mit Einzelräumen sowie einer Spindeltreppe in den innenliegenden rückwärtigen Hof Erledigt aus anderen Gründen Rückbau einer Gewerbeeinheit und eines Wohnhauses und Umbau und Erweiterung eines Wohnhauses zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit einer Gewerbeeinheit und 13 Wohneinheiten In Bearbeitung 6 0 0 3 5 0 1 2 3 4 5 6 7 Zustimmung Zustimmung mit Auflagen Versagung In Bearbeitung erledigt aus anderen Gründen Ehrenfeld Ost Baugenehmigungspflichtige Anträge (n=14) Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 13 Erweiterung der Dachgeschosswohnung durch Errichtung eines Anbaus mit Dachterrasse und Überdachung sowie eines eingeschossigen Anbaus mit Überdachung im Hof In Bearbeitung Aufstockung und Wohnungsteilung zur Errichtung einer neuen Wohneinheit und Umbaumaßnahmen In Bearbeitung 4.2 Anträge auf bauliche Änderungen und Rückbau (Abriss) außerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens Im aktuellen Berichtszeitraum sind beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik 11 Anträge auf erhaltungsrechtliche Zustimmung für bauliche Änderungen oder Rückbaumaßnahmen ohne einen erforderlichen Bauantrag gemäß Landesbauordnung eingegangen. Hinter einem Antrag stehen in der Regel mehrere Maßnahmen, die erhaltungsrechtlich zu prüfen und zu bewerten sind. Insgesamt betrafen die Anträge Maßnahmen in 35 Wohnungen. Grafik 9 gibt einen Überblick über die Verteilung der Anträge auf die Sozialen Erhaltungsgebiete. Im Jahr 2025 sind die meisten Anträge, für die kein Baugenehmigungsverfahren erforderlich ist, im Gebiet Ehrenfeld Ost eingegangen. Die fünf Anträge im Gebiet Ehrenfeld Ost betrafen 21 Wohnungen. Die jeweils drei Anträge in den Gebieten Severinsviertel und Mülheim Süd-West betrafen dagegen nur acht bzw. sechs Wohnungen (vgl. Grafik 10). Grafik 9: Anträge ohne Bauantrag nach Satzungsgebieten Grafik 10: Betroffenen Wohneinheiten ohne Bauantrag nach Satzungsgebieten Grafik 11 gibt Aufschluss über das erhaltungsrechtliche Prüfergebnis der baugenehmigungspflichtigen Anträge (Erläuterung zu den Prüfergebnissen, s. Seite 9). In allen Fällen konnten im Rahmen von Beratungsgesprächen, Erörterungsterminen und bei Bedarf auch Ortsbesichtigungen gute Lösungen gefunden werden, um die vorgesehenen baulichen Maßnahmen entsprechend dem städtebaulichen Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung umzusetzen. 3 3 5 0 1 2 3 4 5 Severinsviertel Mülheim Süd-West Ehrenfeld Ost Anträge ohne Bauantrag (n=11) 8 6 21 0 5 10 15 20 25 Severinsviertel Mülheim Süd-West Ehrenfeld Ost Anzahl betroffene Wohneinheiten (n=35) Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 14 Grafik 11: Prüfergebnis für Anträge ohne Bauantrag Anträge im Severinsviertel außerhalb von Baugenehmigungsverfahren Grafik 12: Anträge ohne Bauantrag im Severinsviertel Antragsgegenstand erhaltungsrechtliches Prüfergebnis Fensterverkleinerung in zwei Bädern, Badmodernisierungen, Erneuerung Bodenbeläge Zustimmung Energetische Sanierung, Grundrissänderungen, neue Sanitäreinrichtungen, Fußbodenheizung Zustimmung mit Auflagen Dachdämmung, Dachmodernisierung, neue Bodenbeläge, Badsanierungen, Einbauküchen, Erneuerung der Wand- und Deckenbeläge In Bearbeitung 7 2 0 2 0 0 1 2 3 4 5 6 7 8 Zustimmung Zustimmung mit Auflagen Versagung In Bearbeitung erledigt aus anderen Gründen Anträge ohne Bauantrag (n=11) 1 1 0 1 0 0 1 Zustimmung Zustimmung mit Auflagen Versagung In Bearbeitung erledigt aus anderen Gründen Severinsviertel Anträge ohne Bauantrag (n=3) Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 15 Anträge in Mülheim Süd-West außerhalb von Baugenehmigungsverfahren Grafik 13: Anträge ohne Bauantrag in Mülheim Süd-West Antragsgegenstand erhaltungsrechtliches Prüfergebnis Energetische Sanierung, Badsanierung, Fußbodenheizung, Erneuerung Bodenbeläge Zustimmung Badsanierung, Erneuerung Bodenbeläge Zustimmung Energetische Sanierung, Erneuerung Bodenbeläge, Einbauküchen, Badsanierungen Zustimmung mit Auflagen Anträge in Ehrenfeld Ost außerhalb von Baugenehmigungsverfahren Grafik 14: Anträge ohne Bauantrag in Ehrenfeld Ost 2 1 0 0 0 0 1 2 3 Zustimmung Zustimmung mit Auflagen Versagung In Bearbeitung erledigt aus anderen Gründen Mülheim Süd-West Anträge ohne Bauantrag (n=3) 4 0 0 1 0 0 1 2 3 4 5 Zustimmung Zustimmung mit Auflagen Versagung In Bearbeitung erledigt aus anderen Gründen Ehrenfeld Ost Anträge ohne Bauantrag (n=5) Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 16 Antragsgegenstand erhaltungsrechtliches Prüfergebnis Dachdämmung Zustimmung Austausch von Fenstern Zustimmung mit Auflagen Austausch von Bodenbelägen Zustimmung Abbruch eines Wohngebäudes Zustimmung Grundrissänderungen, Badsanierung, Errichtung eines zweiten Bades, Erneuerung von Heizkörpern und Bodenbelägen In Bearbeitung Erhaltungsrechtliche Vorabstimmung, Anfragen und Hinweise Im aktuellen Berichtszeitraum gingen beim Amt für Stadtentwicklung und Statistik vor Beantragung einer erhaltungsrechtlichen Genehmigung oder einer Baugenehmigung Anfragen von Grundstückseigentümern*innen bzw. deren beauftragten Architekt*innen zu beabsichtigten baulichen oder Nutzungsänderungen sowie Grundstücksverkäufen und den damit verbundenen Rechtsfolgen der Sozialen Erhaltungssatzung ein. Insgesamt wurden im Berichtszeitraum 101 solcher Anfragen und Hinweise gezählt. Vorkaufsrecht Neben dem Genehmigungsvorbehalt für bauliche Änderungen steht der Stadt gemäß Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung zu. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nur innerhalb einer gesetzlichen Frist von drei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags möglich. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 09.11.2021 (BVerwG 4 C 1.20) kommt die Ausübung des Vorkaufsrechts seitdem nur noch in den Fällen in Betracht, in denen das Grundstück zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht entsprechend den Zielen und Zwecken der Sozialen Erhaltungssatzung bebaut ist oder genutzt wird. In Fällen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass erhaltungsrechtliche Ziele beispielsweise durch eine Luxussanierung verletzt werden, kann das Vorkaufsrecht derzeit nicht angewandt werden. Weiterhin prüft die Verwaltung in jedem Einzelfall in einem ämterübergreifend abgestimmten Verfahren, ob beim Verkauf von Grundstücken die Ausübung des Vorkaufsrechts nach den dargestellten Kriterien geboten ist und ob eine Ausübung zugunsten der Stadt oder zugunsten eines Dritten möglich ist. Soll das Vorkaufsrecht ausgeübt werden, wird den politischen Gremien die Entscheidung zur Beschlussfassung vorgelegt. Wenn der Stadt nach Auslegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Vorkaufsrecht zusteht, haben Käufer*innen das Recht, die Ausübung des Vorkaufsrechts innerhalb der 3-Monatsfrist abzuwenden, sofern sie sich zur Einhaltung der Ziele und Zwecke der Sozialen Erhaltungssatzung verpflichten. Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 17 Fallzahlen Im Berichtszeitraum wurden der Stadt insgesamt 67 Verkaufsfälle angezeigt und geprüft. In keinem der geprüften Fälle bestand das Erfordernis, das Vorkaufsrecht auszuüben. 5 Aktuelles Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des seit 2018 bestehenden informellen, interkommunalen Städtenetzwerks Soziale Erhaltungssatzungen. Die Kolleg*innen engagieren sich seitdem intensiv im Fachaustausch zu allen Fragen rund um das Soziale Erhaltungsrecht. Im Oktober 2025 hat das 7. Städtenetzwerktreffen in Köln stattgefunden. Köln war somit bereits zum zweiten Mal Gastgeberstadt des deutschlandweiten Fachaustauschs. Das Soziale Erhaltungsrecht ist Teil des aktuellen Koalitionsvertrags der Bundesregierung (CDU/CSU und SPD) für die 21. Legislaturperiode und enthält die Themen energetische Sanierung, Barrierearmut und selbstgenutztes Eigentum. Ende 2025 hat auf Einladung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Fachexpert*innen-Workshop zu den Aussagen im Koalitionsvertrag in Berlin stattgefunden. Die Stadt Köln hat bei diesem Workshop gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kommunalen Spitzenverbände vertreten. Zur Frage, wann und mit welchen Inhalten eine entsprechende Novelle verbindlich wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. 6 Ausblick Grundsätzlich soll jeweils im Abstand von circa fünf Jahren nach Inkrafttreten einer Satzung geprüft werden, ob die Anwendungsvoraussetzungen für das städtebauliche Instrument in dem jeweiligen Gebiet noch vorliegen. Diese Überprüfung und Evaluation der jeweiligen Satzungen wird im Rahmen einer Nachuntersuchung durch ein externes Gutachterbüro erfolgen. Die Überprüfung der Sozialen Erhaltungssatzung Severinsviertel ist im 1. Quartal 2026 gestartet. Das Ergebnis der Untersuchung wird im Anschluss in Form einer entsprechenden Vorlage in die betreffenden politischen Gremien kommuniziert. Wenn die Anwendungsvoraussetzungen der Satzung weiterhin bestehen, wird im Rahmen einer Mitteilung über die Ergebnisse der Untersuchung berichtet. Sofern die Anwendungsvoraussetzungen für die Satzung nicht mehr vorliegen, wird die Verwaltung eine Ratsvorlage zur Aufhebung der Satzung in die politischen Gremien einbringen. Für das Gebiet Kalk Mitte, Aufstellungsbeschluss in Kraft seit 01.05.2025, (vgl. auch Kapitel 2, Grafik 1), wird seit Ende 2025 durch ein externes Gutachterbüro eine vertiefte sozialräumliche Untersuchung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen für eine mögliche Satzung durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung, Ausarbeitung einer Empfehlung und Einbringung der entsprechenden Vorlage (für oder gegen eine Satzung) in die politischen Gremien ist vor der Sommerpause 2026 vorgesehen. Es soll weiterhin jährlich über die Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen berichtet werden. Ein erneuter Bericht, der einen Überblick über alle Satzungsgebiete und die Umsetzungspraxis gibt, ist in circa einem Jahr vorgesehen. Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 18 7 Öffentlichkeitsarbeit Internetseite Auf den städtischen Internetseiten, Soziale Erhaltungssatzungen - Stadt Köln, können detailreiche Informationen zum Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung und den Rahmenbedingungen in Köln abgerufen werden. Informationsbroschüre Die Informationsbroschüre „Soziale Erhaltungssatzungen in Köln“ im PDF-Format (Soziale Erhaltungssatzungen in Köln) bietet einen guten Überblick über die Satzungsziele und die bewährten Anwendungsleitlinien aus den bestehenden Satzungsgebieten. Interaktive Karte Zudem steht eine interaktive Kartenanwendung zur Verfügung, mit deren Hilfe die Nutzer*innen mittels Eingabe von Straße und Hausnummer feststellen können, ob das betreffende Grundstück im Gebiet einer Sozialen Erhaltungssatzung bzw. eines Aufstellungsbeschlusses liegt oder nicht. Soziale Erhaltungssatzungen in Köln – Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis 19 Wo muss ich einen Antrag stellen? Wenn Ihr Vorhaben auch baurechtlich genehmigungspflichtig ist, wird das erhaltungsrechtliche Genehmigungsverfahren beim Bauaufsichtsamt integriert. Bauaufsichtsamt Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Alle übrigen Anträge auf Rückbau (=Abriss), Änderungen, Modernisierung oder Nutzungsänderungen richten Sie bitte an das Amt für Stadtentwicklung und Statistik. Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Sofern der Rückbau, die Änderungen oder die Nutzungsänderungen einer baulichen Anlage nach der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigungsfrei sind, ist das Amt für Stadtentwicklung und Statistik direkt anzusprechen. Auf der stätischen Internet-Seite steht hierfür ein Formular zur Verfügung, welches den Grundstückseigentümern*innen die Beantragung von erhaltungsrechtlichen Genehmigungen ohne erforderlichen Bauantrag erleichtern soll. Dieses Antragsformular ersetzt nicht den formellen Bauantrag nach der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen. Zur Vermeidung von Bußgeldverfahren nach § 213 BauGB aufgrund ungenehmigter Baumaßnahmen wird den Antragstellenden empfohlen, alle beabsichtigten baulichen Maßnahmen im erhaltungsrechtlichen Antrag anzugeben, denn die Abgrenzung zwischen Instandsetzung bzw. Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen kann oftmals erst im Rahmen einer erhaltungsrechtlichen Prüfung erfolgen. Servicezeiten Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr Freitag von 9 Uhr bis 13 Uhr Amt für Stadtentwicklung und Statistik Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln E-Mail: soziale.erhaltungssatzung@stadt-koeln.de Telefon: 0221 221-30901 www.stadt-koeln.de/soziale-erhaltungssatzungen
Mitteilung Ausschuss
4845 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 04.03.2026 0457/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 Soziale Erhaltungssatzungen in Köln: Sachstandsbericht 2026 zur Umsetzungspraxis für den Berichtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik informiert mit dem beiliegenden Sach- standsbericht über die Umsetzungspraxis der Sozialen Erhaltungssatzung gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch für das Jahr 2025. Der Bericht ersetzt somit die bisherigen jährlichen Einzelberichte zur Umsetzungspraxis der Satzungsgebiete und fasst diese in einer kompakten Darstellung zusammen. Es soll weiterhin jährlich über die Umsetzung der Sozialen Erhaltungssatzungen be- richtet werden. Ein erneuter Bericht ist in circa einem Jahr vorgesehen. Über die Darstellung der erhaltungsrechtlichen Umsetzungspraxis hinaus gibt der Be- richt Einblicke in aktuelle Themen, die das Amt für Stadtentwicklung und Statistik im Bereich der Sozialen Erhaltungssatzungen beschäftigen (s. auch im Bericht, Kapitel 5 Aktuelles und Kapitel 6 Ausblick). Aktuelles Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied des seit 2018 bestehenden informellen, inter- kommunalen Städtenetzwerks Soziale Erhaltungssatzungen. Die Kolleg*innen enga- gieren sich seitdem intensiv im Fachaustausch zu allen Fragen rund um das Soziale Erhaltungsrecht. Im Oktober 2025 hat das 7. Städtenetzwerktreffen in Köln stattgefun- den. Köln war somit bereits zum zweiten Mal Gastgeberstadt des deutschlandweiten Fachaustauschs. Das Soziale Erhaltungsrecht ist Teil des aktuellen Koalitionsvertrags der Bundesregie- rung (CDU/CSU und SPD) für die 21. Legislaturperiode und enthält die Themen ener- getische Sanierung, Barrierearmut und selbstgenutztes Eigentum. Ende 2025 hat auf Einladung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ein Fachexpert*innen-Workshop zu den Aussagen im Koalitionsvertrag in Berlin stattgefunden. Die Stadt Köln hat bei diesem Workshop gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag die Kommunalen Spitzenverbände vertreten. Zur Frage, wann 2 und mit welchen Inhalten eine entsprechende Novelle verbindlich wird, kann zum jetzi- gen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden. Ausblick Grundsätzlich soll jeweils im Abstand von circa fünf Jahren nach Inkrafttreten einer Satzung geprüft werden, ob die Anwendungsvoraussetzungen für das städtebauliche Instrument in dem jeweiligen Gebiet noch vorliegen. Diese Überprüfung und Evalua- tion der jeweiligen Satzungen wird im Rahmen einer Nachuntersuchung durch ein ex- ternes Gutachterbüro erfolgen. Die Überprüfung der Sozialen Erhaltungssatzung Se- verinsviertel ist im 1. Quartal 2026 gestartet. Das Ergebnis der Untersuchung wird im Anschluss in Form einer entsprechenden Vorlage in die betreffenden politischen Gre- mien kommuniziert. Wenn die Anwendungsvoraussetzungen der Satzung weiterhin bestehen, wird im Rahmen einer Mitteilung über die Ergebnisse der Untersuchung be- richtet. Sofern die Anwendungsvoraussetzungen für die Satzung nicht mehr vorliegen, wird die Verwaltung eine Ratsvorlage zur Aufhebung der Satzung in die politischen Gremien einbringen. Für das Gebiet Kalk Mitte, Aufstellungsbeschluss in Kraft seit 01.05.2025 wird seit Ende 2025 durch ein externes Gutachterbüro eine vertiefte sozialräumliche Untersu- chung zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen für eine mögliche Satzung durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchung, Ausarbeitung einer Empfehlung und Einbringung der entsprechenden Vorlage (für oder gegen eine Satzung) in die politi- schen Gremien ist vor der Sommerpause 2026 vorgesehen. Weitere Informationen zur Sozialen Erhaltungssatzung Internetseite Auf der städtischen Internetseite, Soziale Erhaltungssatzungen - Stadt Köln, können detailreiche Informationen zum Instrument der Sozialen Erhaltungssatzung und den Rahmenbedingungen in Köln abgerufen werden. Informationsbroschüre Die Informationsbroschüre „Soziale Erhaltungssatzungen in Köln“ im PDF-Format bie- tet einen guten Überblick über die Satzungsziele und die bewährten Anwendungsleitli- nien aus den bestehenden Satzungsgebieten. Interaktive Karte Zudem steht eine interaktive Kartenanwendung zur Verfügung, mit deren Hilfe die Nutzer*innen mittels Eingabe von Straße und Hausnummer feststellen können, ob das betreffende Grundstück im Gebiet einer Sozialen Erhaltungssatzung bzw. eines Auf- stellungsbeschlusses liegt oder nicht. Gez. Haack Anlage: Soziale Erhaltungssatzungen in Köln. Sachstandsbericht zur Umsetzungspraxis. Be- richtszeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0457/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.03.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 11:39