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2098/2023

Tempo 30 auf der B9 in Worringen

Mitteilung BV 28.06.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 31.08.2023, TOP 10.2.2

Anlage 2 - Stellungnahme Verwaltung

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Mitteilung BV

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Anlage 1 - Antrag SPD

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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.05.2023

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Anlage 2 - Stellungnahme Verwaltung

3308 Zeichen

Anlage 2 
 
 
 
Dezernat, Dienststelle  
III/64/644/5 
 
Vorlagen-Nummer 19.05.2023 
 1669/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 23.05.2023 
 
Tempo 30 auf B9 in Worringen 
hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2023, 
TOP 1.5 
Beschlussvorschlag:  
„Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
1. die Geschwindigkeit auf dem Abschnitt der B9 mindestens zwischen Einmündung Alte 
Neusser Landstr. (ANL)/Kurzer Damm und dem Ortsausgang Worringen Richtung Dormagen/ 
Ineos Einfahrt Tor 9 in Zusammenarbeit mit dem Land NRW/Straßen.NRW dauerhaft auf 30 
km/h zu reduzieren. Dabei ist die Einstufung des gesamten Bereichs im Lärmaktionsplan/Um-
gebungslärm des Landes NRW zu berücksichtigen und zur Grundlage zu nehmen;  
2. die Reduzierung der Geschwindigkeit regelmäßig – bevorzugt durch Aufbau von stationä-
ren Geschwindigkeitsmessanlagen – zu kontrollieren.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Einrichtung einer Reduzierung der Höchstge-
schwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen: 
 
Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist grundsätzlich immer eine Einzel-
fallentscheidung, welche unter Berücksichtigung der Besonderheit der Örtlichkeit im fehler-
freien Ermessen der Straßenverkehrsbehörde getroffen wird. Alle Belange, welche von der 
Maßnahme betroffen sind, werden geprüft. Dies sind z. B. Aspekte des ÖPNV. Es handelt 
sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. 
 
Bei Vorlage einer der genannten Grundvoraussetzungen kann eine Prüfung erfolgen: 
 
 Im Bereich eines bestimmten Straßenbereiches liegt eine besondere Gefährdungslage vor 
(z. B. enge Kurve, Steigung, schützenswerte Einrichtung). 
 
 In einem Straßenabschnitt ist der Verkehrslärm so hoch, dass eine Beeinträchtigung von 
Leben/Gesundheit der Anwohner*innen vorliegt, die nicht oder nicht kurzfristig mit anderen 
Mitteln verringert bzw. beseitigt werden kann. Für diese Prüfung benötigt die Straßenver-
kehrsbehörde ein Lärmschutzgutachten auf der Grundlage der RLS 19, in dem die vorlie-
genden Grenzwerte, mögliche Minderungsmaßnahmen mit entsprechendem Umfang ent-
halten sind. Für die Beauftragung des Lärmgutachtens ist der Straßenbaulastträger zustän-
dig. Die Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit ist die „ultima ratio“ der Maßnah-
men. 
 
 Eine solche Maßnahme kann zeitlich befristet werden, bis sonstige Maßnahmen umgesetzt 
werden können (Beispiel Bergisch Gladbacher Str.)

2 
 
 
 Wenn der Straßenbaulastträger feststellt, dass eine Straße in ihrem aktuellen Zustand 
nicht mehr für die ausgewiesene Geschwindigkeit verkehrssicher ist, kann bis zur Sanie-
rung eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden. Die fehlende 
Verkehrssicherheit ist im Detail zu ermitteln und dokumentieren. 
 
Die Straße ist in einem so schlechten Zustand, dass zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi-
cherheit eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zwingend erforderlich ist. Der schlechte 
Zustand soll im Rahmen einer Generalinstandsetzung beseitigt werden. Die Maßnahme befin-
det sich derzeit in der Bauvorbereitung und die Beschlussvorlage soll nach der Sommerpause 
in die politischen Gremien eingebracht werden. 
 
Gez. Egerer

Mitteilung BV

580 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/ 
 
Vorlagen-Nummer 
28.06.2023 2098/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 
 
Tempo 30 auf der B9 in Worringen 
Beschluss des Verkehrsausschusses am 23.05.2023 
Der beigefügte Beschluss des Verkehrsausschusses aus der Sitzung am 23.05.2023 wird zur 
Kenntnis gegeben. 
 
 
 
 
 
Anlagen  
1. Antrag der SPD-Fraktion, AN/0626/2023 
2. Stellungnahme der Verwaltung, 1669/2023 
3. Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift über die Sitzung des Verkehrsausschusses am 
23.05.2023 
 
 
 
gez. Egerer

Anlage 1 - Antrag SPD

2975 Zeichen

An 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses 
Herrn Lino Hammer 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.04.2023 
 
AN/0626/2023 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Verkehrsausschuss 25.04.2023 
 
Tempo 30 auf der B9 in Worringen einrichten 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr V orsitzender, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die T agesordnung der kommenden Sitzung 
zu setzen: 
 
 
Beschluss: 
 
Der V erkehrsausschuss beauftragt die V erwaltung, 
1. die Geschwindigkeit auf dem Abschnitt der B9 mindestens zwischen Einmündung Alte 
Neusser Landstr. (ANL)/Kurzer Damm und dem Ortsausgang Worringen Richtung Dormagen/ 
Ineos Einfahrt T or 9 in Zusammenarbeit mit dem Land NRW/Straßen.NRW dauerhaft auf 30 
km/h zu reduzieren. Dabei ist die Einstufung des gesamten Bereichs im 
Lärmaktionsplan/Umgebungslärm des Landes NRW zu berücksichtigen und zur Grundlage zu 
nehmen;  
2. die Reduzierung der Geschwindigkeit regelmäßig – bevorzugt durch Aufbau von stationä-
ren Geschwindigkeitsmessanlagen – zu kontrollieren  
 
Begründung: 
 
Am 14. März 2023 wurden Anwohnende und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die 
Sanierungspläne der Stadt Köln zur B9 in der Ortslage Worringen zwischen der Einmündung 
Alte Neusser Landstr. (ANL)/Kurzer Damm Richtung Ortsausgang/Ineos T or 9 informiert. Da 
der Baubeginn aufgrund der Einhaltungen der Bestimmungen zum Hochwasserschutz in 
einem ersten Abschnitt erst im Frühjahr 2024 erfolgen kann, es aber schon seit vielen Jahren

- 2 - 
 
massive Beschwerden zum Zustand der B9 (Neusser Landstraße) vor allem im o.g. Bereich 
und der damit einhergehenden Lärmbelästigung sowie erheblichen Erschütterungen durch 
LKW und PKW gibt, ist es dringend notwendig, schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen 
diese Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen. Dieser Bereich wird auch im 
Umgebungslärmportal NRW als besonders problematisch aufgeführt (s. beigefügtes Bild). 
Außerdem dürfte mit Beginn der Baumaßnahme die Geschwindigkeit im Bereich der Baustelle 
sowieso reduziert werden. Somit würde diese sinnvolle Maßnahme dann lediglich vorgezogen. 
Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll regelmäßig kontrolliert werden, da 
in den Abend - und Nachtstunden (oft an Wochenenden) erhebliche 
Geschwindigkeitsübertretungen beobachtet werden. In diesem Zusammenhang sei auch 
nochmals auf die Ergebnisse der Geschwindigkeits- und Lärmmessungen des Bürgervereins 
Worringen hingewiesen. Der entsprechende Artikel ist in den Worringer Nachrichten 3/2020 
zu finden.  
 
 
  
Quelle: MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de) 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten    
SPD-Fraktionsvorsitzender

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.05.2023

2000 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
Fax:   (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 14.06.2023 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.05.2023  
öffentlich 
1.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 13.04.2023  
Tempo 30 auf der B9 in Worringen einrichten 
AN/0626/2023 
 Stellungnahme der Verwaltung 
1669/2023 
RM Lorenz bedankt sich seitens der Antrag stellenden Fraktion für die Stellungnahme 
der Verwaltung. Dennoch sollte ein Lärmgutachten eingeholt werden, um eine dauer-
hafte Temporeduzierung auf 30 km/h zu erreichen. Hier sollte so konsequent wie sei-
ner Zeit auf der Bergisch Gladbacher Straße vorgegangen werden. 
  
RM Wahlen unterstützt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag. 
 
RM De Bellis-Olinger bittet zudem zu prüfen, ob ein temporäres Lkw-Durchfahrtsver-
bot – morgens und abends – eingerichtet werden könne. Bei einem positiven Ergebnis 
sei dann auch von Interesse, wie dieser alternativ geleitet werde.  
 
RM Büschges regt an, die BV Chorweiler über diesen Beschluss zu informieren. 
 
Geänderter Beschluss (mündlich geänderter Antrag der SPD -Fraktion, 
AN/0626/2023): 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 
1. die Geschwindigkeit auf dem Abschnitt der B9 mindestens zwischen Einmündung 
Alte Neusser Landstr. (ANL)/Kurzer Damm und dem Ortsausgang Worringen Richtung 
Dormagen/ Ineos Einfahrt Tor 9 in Zusammenarbeit mit dem Land NRW/Stra-
ßen.NRW dauerhaft auf 30 km/h zu reduzieren. Dabei ist die Einstufung des gesam-
ten Bereichs im Lärmaktionsplan/Umgebungslärm des Landes NRW zu berücksichti-
gen und zur Grundlage zu nehmen;  
2. die Reduzierung der Geschwindigkeit regelmäßig – bevorzugt durch Aufbau von

stationären Geschwindigkeitsmessanlagen – zu kontrollieren  
3. zu prüfen, ob ein temporäres Lkw-Durchfahrtsverbot – morgens und abends – 
eingerichtet werden kann.  
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Beratungsverlauf (1)

31.08.2023 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Bergisch Gladbacher Straße
  • Alte Neusser Landstraße
  • Neusser Landstraße
  • Kurzer Damm

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Details

Aktenzeichen
2098/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
28.06.2023
Erstellt
28.06.2023 12:57