2098/2023
Tempo 30 auf der B9 in Worringen
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Anlage 2 - Stellungnahme Verwaltung
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Anlage 2 Dezernat, Dienststelle III/64/644/5 Vorlagen-Nummer 19.05.2023 1669/2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 23.05.2023 Tempo 30 auf B9 in Worringen hier: Antrag der SPD-Fraktion in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.04.2023, TOP 1.5 Beschlussvorschlag: „Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Geschwindigkeit auf dem Abschnitt der B9 mindestens zwischen Einmündung Alte Neusser Landstr. (ANL)/Kurzer Damm und dem Ortsausgang Worringen Richtung Dormagen/ Ineos Einfahrt Tor 9 in Zusammenarbeit mit dem Land NRW/Straßen.NRW dauerhaft auf 30 km/h zu reduzieren. Dabei ist die Einstufung des gesamten Bereichs im Lärmaktionsplan/Um- gebungslärm des Landes NRW zu berücksichtigen und zur Grundlage zu nehmen; 2. die Reduzierung der Geschwindigkeit regelmäßig – bevorzugt durch Aufbau von stationä- ren Geschwindigkeitsmessanlagen – zu kontrollieren.“ Stellungnahme der Verwaltung: Es gelten die allgemeinen Grundsätze zur Einrichtung einer Reduzierung der Höchstge- schwindigkeit auf Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen: Die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist grundsätzlich immer eine Einzel- fallentscheidung, welche unter Berücksichtigung der Besonderheit der Örtlichkeit im fehler- freien Ermessen der Straßenverkehrsbehörde getroffen wird. Alle Belange, welche von der Maßnahme betroffen sind, werden geprüft. Dies sind z. B. Aspekte des ÖPNV. Es handelt sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Bei Vorlage einer der genannten Grundvoraussetzungen kann eine Prüfung erfolgen: Im Bereich eines bestimmten Straßenbereiches liegt eine besondere Gefährdungslage vor (z. B. enge Kurve, Steigung, schützenswerte Einrichtung). In einem Straßenabschnitt ist der Verkehrslärm so hoch, dass eine Beeinträchtigung von Leben/Gesundheit der Anwohner*innen vorliegt, die nicht oder nicht kurzfristig mit anderen Mitteln verringert bzw. beseitigt werden kann. Für diese Prüfung benötigt die Straßenver- kehrsbehörde ein Lärmschutzgutachten auf der Grundlage der RLS 19, in dem die vorlie- genden Grenzwerte, mögliche Minderungsmaßnahmen mit entsprechendem Umfang ent- halten sind. Für die Beauftragung des Lärmgutachtens ist der Straßenbaulastträger zustän- dig. Die Herabsetzung der zulässigen Geschwindigkeit ist die „ultima ratio“ der Maßnah- men. Eine solche Maßnahme kann zeitlich befristet werden, bis sonstige Maßnahmen umgesetzt werden können (Beispiel Bergisch Gladbacher Str.) 2 Wenn der Straßenbaulastträger feststellt, dass eine Straße in ihrem aktuellen Zustand nicht mehr für die ausgewiesene Geschwindigkeit verkehrssicher ist, kann bis zur Sanie- rung eine zeitlich befristete Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet werden. Die fehlende Verkehrssicherheit ist im Detail zu ermitteln und dokumentieren. Die Straße ist in einem so schlechten Zustand, dass zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zwingend erforderlich ist. Der schlechte Zustand soll im Rahmen einer Generalinstandsetzung beseitigt werden. Die Maßnahme befin- det sich derzeit in der Bauvorbereitung und die Beschlussvorlage soll nach der Sommerpause in die politischen Gremien eingebracht werden. Gez. Egerer
Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/ Vorlagen-Nummer 28.06.2023 2098/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 31.08.2023 Tempo 30 auf der B9 in Worringen Beschluss des Verkehrsausschusses am 23.05.2023 Der beigefügte Beschluss des Verkehrsausschusses aus der Sitzung am 23.05.2023 wird zur Kenntnis gegeben. Anlagen 1. Antrag der SPD-Fraktion, AN/0626/2023 2. Stellungnahme der Verwaltung, 1669/2023 3. Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift über die Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.05.2023 gez. Egerer
Anlage 1 - Antrag SPD
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An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Verkehrsausschusses Herrn Lino Hammer SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 13.04.2023 AN/0626/2023 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Verkehrsausschuss 25.04.2023 Tempo 30 auf der B9 in Worringen einrichten Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr V orsitzender, die SPD-Fraktion bittet Sie, folgenden Antrag auf die T agesordnung der kommenden Sitzung zu setzen: Beschluss: Der V erkehrsausschuss beauftragt die V erwaltung, 1. die Geschwindigkeit auf dem Abschnitt der B9 mindestens zwischen Einmündung Alte Neusser Landstr. (ANL)/Kurzer Damm und dem Ortsausgang Worringen Richtung Dormagen/ Ineos Einfahrt T or 9 in Zusammenarbeit mit dem Land NRW/Straßen.NRW dauerhaft auf 30 km/h zu reduzieren. Dabei ist die Einstufung des gesamten Bereichs im Lärmaktionsplan/Umgebungslärm des Landes NRW zu berücksichtigen und zur Grundlage zu nehmen; 2. die Reduzierung der Geschwindigkeit regelmäßig – bevorzugt durch Aufbau von stationä- ren Geschwindigkeitsmessanlagen – zu kontrollieren Begründung: Am 14. März 2023 wurden Anwohnende und interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Sanierungspläne der Stadt Köln zur B9 in der Ortslage Worringen zwischen der Einmündung Alte Neusser Landstr. (ANL)/Kurzer Damm Richtung Ortsausgang/Ineos T or 9 informiert. Da der Baubeginn aufgrund der Einhaltungen der Bestimmungen zum Hochwasserschutz in einem ersten Abschnitt erst im Frühjahr 2024 erfolgen kann, es aber schon seit vielen Jahren - 2 - massive Beschwerden zum Zustand der B9 (Neusser Landstraße) vor allem im o.g. Bereich und der damit einhergehenden Lärmbelästigung sowie erheblichen Erschütterungen durch LKW und PKW gibt, ist es dringend notwendig, schon vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen diese Geschwindigkeitsbegrenzung vorzunehmen. Dieser Bereich wird auch im Umgebungslärmportal NRW als besonders problematisch aufgeführt (s. beigefügtes Bild). Außerdem dürfte mit Beginn der Baumaßnahme die Geschwindigkeit im Bereich der Baustelle sowieso reduziert werden. Somit würde diese sinnvolle Maßnahme dann lediglich vorgezogen. Die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit soll regelmäßig kontrolliert werden, da in den Abend - und Nachtstunden (oft an Wochenenden) erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen beobachtet werden. In diesem Zusammenhang sei auch nochmals auf die Ergebnisse der Geschwindigkeits- und Lärmmessungen des Bürgervereins Worringen hingewiesen. Der entsprechende Artikel ist in den Worringer Nachrichten 3/2020 zu finden. Quelle: MUNV Umgebungslärmportal - Umgebungslärm (nrw.de) Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 23.05.2023
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax: (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 14.06.2023 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 25. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.05.2023 öffentlich 1.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 13.04.2023 Tempo 30 auf der B9 in Worringen einrichten AN/0626/2023 Stellungnahme der Verwaltung 1669/2023 RM Lorenz bedankt sich seitens der Antrag stellenden Fraktion für die Stellungnahme der Verwaltung. Dennoch sollte ein Lärmgutachten eingeholt werden, um eine dauer- hafte Temporeduzierung auf 30 km/h zu erreichen. Hier sollte so konsequent wie sei- ner Zeit auf der Bergisch Gladbacher Straße vorgegangen werden. RM Wahlen unterstützt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag. RM De Bellis-Olinger bittet zudem zu prüfen, ob ein temporäres Lkw-Durchfahrtsver- bot – morgens und abends – eingerichtet werden könne. Bei einem positiven Ergebnis sei dann auch von Interesse, wie dieser alternativ geleitet werde. RM Büschges regt an, die BV Chorweiler über diesen Beschluss zu informieren. Geänderter Beschluss (mündlich geänderter Antrag der SPD -Fraktion, AN/0626/2023): Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, 1. die Geschwindigkeit auf dem Abschnitt der B9 mindestens zwischen Einmündung Alte Neusser Landstr. (ANL)/Kurzer Damm und dem Ortsausgang Worringen Richtung Dormagen/ Ineos Einfahrt Tor 9 in Zusammenarbeit mit dem Land NRW/Stra- ßen.NRW dauerhaft auf 30 km/h zu reduzieren. Dabei ist die Einstufung des gesam- ten Bereichs im Lärmaktionsplan/Umgebungslärm des Landes NRW zu berücksichti- gen und zur Grundlage zu nehmen; 2. die Reduzierung der Geschwindigkeit regelmäßig – bevorzugt durch Aufbau von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen – zu kontrollieren 3. zu prüfen, ob ein temporäres Lkw-Durchfahrtsverbot – morgens und abends – eingerichtet werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Bergisch Gladbacher Straße
- Alte Neusser Landstraße
- Neusser Landstraße
- Kurzer Damm
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Details
- Aktenzeichen
- 2098/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 28.06.2023
- Erstellt
- 28.06.2023 12:57