2015/0187
Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 504/1
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Punkt 28: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 504/1 (V-Nr. 2015/0187) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: UFFBASSE
2015/0187
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.05.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0187
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen,
Flur 18, Nr. 504/1
Vorlage vom: 07.05.2015
Beschlussvorschlag :
Der Einziehung der öffentlichen Grünfläche von 92 m² Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 504 /1
wird zugestimmt.
Anlagen: Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07. Mai 2015
Bei dem zu entwidmenden Flurstück handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Arheilgen
Flur 18 Nr. 504/1, Hans-Sachs-Weg 16. Das Flurstück Gemarkung Arheilgen, Flur 18 Nr.
504/1 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan A 12 als öffentliche Grünfläche gewidmet.
Die im Lageplan rot gekennzeichnete Fläche von 92 m² soll verkauft werden. Voraussetzung
zum Verkauf ist eine Einziehung der Fläche entsprechend dem Hessischen Straßengesetz. Der
Verkauf erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Fläche weiterhin als Grünfläche genutzt wird.
Da die Fläche für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs keine Bedeutung hat, kann die Ei n-
ziehung wegen Wegfall des Verkehrsbedürfnisses betrieben werden.
Unter der Voraussetzung, dass die Fläche nach Verkauf als Grünfläche beibehalten wird, haben
die Fachämter keine Bedenken gegen die Einziehung.
Nach dem Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer amtlichen B e-
kanntmachung in der Tagespresse betrieben.
Darmstadt, 07.05.2015
III-66/2 S -Me-Si
Nst. 2700
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
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Punkt 10: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 504/1 (V-Nr. 2015/0187) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 17: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 504/1 (V-Nr. 2015/0187) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.05.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BA
III 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0187
Magistratsbeschluss -Nr.
229
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen,
Flur 18, Nr. 504/1
Vorlage vom: 07.05.2015
Beschlussvorschlag :
Der Einziehung der öffentlichen Grünfläche von 92 m² Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 504/1
wird zugestimmt.
Anlagen: Lageplan
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2015
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07. Mai 2015
Bei dem zu entwidmenden Flurstück handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Arheilge n
Flur 18 Nr. 504/1, Hans-Sachs-Weg 16. Das Flurstück Gemarkung Arheilgen, Flur 18 Nr.
504/1 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan A 12 als öffentliche Grünfläche gewidmet.
Die im Lageplan rot gekennzeichnete Fläche von 92 m² soll verkauft werden. Vorauss etzung
zum Verkauf ist eine Einziehung der Fläche entsprechend dem Hessischen Straßengesetz. Der
Verkauf erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Fläche weiterhin als Grünfläche genutzt wird.
Da die Fläche für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs keine Bedeutung hat, kann die
Einziehung wegen Wegfall des Verkehrsbedürfnisses betrieben werden.
Unter der Voraussetzung, dass die Fläche nach Verkauf als Grünfläche beibehalten wird, haben
die Fachämter keine Bedenken gegen die Einziehung.
Nach dem Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer amtlichen
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben.
Darmstadt, 07.05.2015
III-66/2 S -Me-Si
Nst. 2700
Die Dezernentin III
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Beratungsverlauf (5)
Orte (1)
- Hans-Sachs-Weg 16
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0187
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.05.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00