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2015/0187

Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 504/1

Magistratsvorlage 07.05.2015

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87 Zeichen

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Datum

: 06.05.2015
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244 Zeichen

Punkt 28: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen,  
Flur 18, Nr. 504/1 
 (V-Nr. 2015/0187) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.  
  
Stimmenthaltung: UFFBASSE

2015/0187

2308 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl.  Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0187 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen,  
Flur 18, Nr. 504/1  
 
Vorlage vom: 07.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Einziehung der öffentlichen Grünfläche von 92 m² Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 504 /1 
wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07. Mai 2015 
 
Bei dem zu entwidmenden Flurstück handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Arheilgen 
Flur 18 Nr. 504/1, Hans-Sachs-Weg 16. Das Flurstück Gemarkung Arheilgen, Flur 18 Nr. 
504/1 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan A 12 als öffentliche Grünfläche gewidmet.  
 
Die im Lageplan rot gekennzeichnete Fläche von 92 m² soll verkauft werden. Voraussetzung 
zum Verkauf ist eine Einziehung der Fläche entsprechend dem Hessischen Straßengesetz. Der 
Verkauf erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Fläche weiterhin als Grünfläche genutzt wird.  
 
Da die Fläche für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs keine Bedeutung hat, kann die Ei n-
ziehung wegen Wegfall des Verkehrsbedürfnisses betrieben werden. 
 
Unter der Voraussetzung, dass die Fläche nach Verkauf als Grünfläche beibehalten wird, haben 
die Fachämter keine Bedenken gegen die Einziehung. 
 
Nach dem Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer amtlichen B e-
kanntmachung in der Tagespresse betrieben. 
 
 
Darmstadt, 07.05.2015 
III-66/2 S -Me-Si 
Nst. 2700 
 
 
Die Dezernentin III      
 
 
 
 
Cornelia Zuschke      
Stadträtin

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224 Zeichen

Punkt 10: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen,  
Flur 18, Nr. 504/1 
 (V-Nr. 2015/0187) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 4

224 Zeichen

Punkt 17: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen,  
Flur 18, Nr. 504/1 
 (V-Nr. 2015/0187) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 2

2372 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
18.05.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I BA 
III 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0187 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
229 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Arheilgen,  
Flur 18, Nr. 504/1  
 
Vorlage vom: 07.05.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Einziehung der öffentlichen Grünfläche von 92 m² Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 504/1 
wird zugestimmt.  
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
 
Beschluss des Magistrats vom 27.05.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 07. Mai 2015  
 
Bei dem zu entwidmenden Flurstück handelt es sich um das Grundstück Gemarkung Arheilge n 
Flur 18 Nr. 504/1, Hans-Sachs-Weg 16. Das Flurstück Gemarkung Arheilgen, Flur 18 Nr. 
504/1 ist im rechtskräftigen Bebauungsplan A 12 als öffentliche Grünfläche gewidmet.  
 
Die im Lageplan rot gekennzeichnete Fläche von 92 m² soll verkauft werden. Vorauss etzung 
zum Verkauf ist eine Einziehung der Fläche entsprechend dem Hessischen Straßengesetz. Der 
Verkauf erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Fläche weiterhin als Grünfläche genutzt wird.  
 
Da die Fläche für die Abwicklung des öffentlichen Verkehrs keine Bedeutung hat, kann die 
Einziehung wegen Wegfall des Verkehrsbedürfnisses betrieben werden. 
 
Unter der Voraussetzung, dass die Fläche nach Verkauf als Grünfläche beibehalten wird, haben 
die Fachämter keine Bedenken gegen die Einziehung. 
 
Nach dem Beschluss des Magistrats wird das Einziehungsverfahren mit einer amtlichen 
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben. 
 
 
Darmstadt, 07.05.2015 
III-66/2 S -Me-Si 
Nst. 2700 
 
 
Die Dezernentin III      
 
 
 
 
Cornelia Zuschke      
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

TOP 41
TOP 17
TOP 229 beschließend
TOP 10
TOP 28

Orte (1)

  • Hans-Sachs-Weg 16

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Details

Vorlagen-Nr.
2015/0187
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.05.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00